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Blätterkatalog_Blick_ins_Buch (3)

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H-Sätze (R-Sätze)<br />

Die Hersteller geben hierzu in sogenannten H-Sätzen (hazard) kodierte Informationen. Früher<br />

wurden diese als R-Sätze (Risiko-Sätze) bezeichnet. Sie finden diese auf den Sicherheitsdätenblättern<br />

und teilweise auch auf den Produkten selbst.<br />

Die jeweilige Nummer steht für ein bestimmtes Risiko (hier nur einige wenige Beispiele)<br />

H-Nummer<br />

H220<br />

H242<br />

H280<br />

H300<br />

H331<br />

H334<br />

H400<br />

H412<br />

Bedeutung<br />

extrem entzündbares Gas<br />

Erwärmung kann Brand verursachen<br />

enthält Gas unter Druck, kann bei Erwärmung explodieren<br />

Lebensgefahr bei Verschlucken<br />

giftig beim Einatmen<br />

kann beim Einatmen allergische Reaktionen hervorrufen<br />

sehr giftig für Wasserorganismen<br />

schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung<br />

P-Sätze (S-Sätze)<br />

In den Sicherheitsdatenblättern oder auf den Produkten werden auch Sicherheitshinweise<br />

gegeben. Diese werden als sog. P-Sätze (precautionary) bezeichnet und tragen ebenfalls<br />

Nummern (früher waren dies sog. S-Sätze/Sicherheitssätze).<br />

Diese Angaben werden unter anderem auf den Sicherheitsdatenblättern gemacht.<br />

P-Nummer<br />

P101<br />

P102<br />

P201<br />

P202<br />

P211<br />

P234<br />

P242<br />

P260<br />

P262<br />

Bedeutung<br />

ist ärztlicher Rat erforderlich,<br />

Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten<br />

darf nicht in die Hände von Kindern gelangen<br />

vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen<br />

vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen<br />

nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen<br />

nur im Originalbehälter aufbewahren<br />

nur funktionierendes Werkzeug verwenden<br />

Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen<br />

nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen<br />

P300 bis P399<br />

P400 bis 499<br />

P500 bis 599<br />

enthält Hinweise was geschehen soll, wenn es zu einem<br />

"Zwischenfall"/Chemikalienkontakt etc gekommen ist.<br />

enthält Hinweise zur Lagerung von Chemikalien<br />

enthält Hinweise zur Entsorgung<br />

Schritt 4 - Bewertung der Erkenntnisse - Festlegung von Schutzmaßnahmen<br />

Sollten Sie bei der Informationsermittlung feststellen, dass<br />

alle von Ihnen verwendeten Chemikalien generell harmlos sind und/oder<br />

so selten und nur in geringer Menge benutzt werden, und/oder<br />

die nach §8 der Gefahrstoff-VO vorgenommenen Schutzmaßnahmen (s.unten) genügen,<br />

so dass eine Schädigung eines Mitarbeiters nicht zu erwarten ist,<br />

dann dürfen Sie die Chemikalien im bisherigen Umfang weiterbenutzen ohne über die unten<br />

genannten Vorgaben hinaus noch zusätzliche Auflagen erfüllen zu müssen.

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