Blätterkatalog_Blick_ins_Buch (3)
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
H-Sätze (R-Sätze)<br />
Die Hersteller geben hierzu in sogenannten H-Sätzen (hazard) kodierte Informationen. Früher<br />
wurden diese als R-Sätze (Risiko-Sätze) bezeichnet. Sie finden diese auf den Sicherheitsdätenblättern<br />
und teilweise auch auf den Produkten selbst.<br />
Die jeweilige Nummer steht für ein bestimmtes Risiko (hier nur einige wenige Beispiele)<br />
H-Nummer<br />
H220<br />
H242<br />
H280<br />
H300<br />
H331<br />
H334<br />
H400<br />
H412<br />
Bedeutung<br />
extrem entzündbares Gas<br />
Erwärmung kann Brand verursachen<br />
enthält Gas unter Druck, kann bei Erwärmung explodieren<br />
Lebensgefahr bei Verschlucken<br />
giftig beim Einatmen<br />
kann beim Einatmen allergische Reaktionen hervorrufen<br />
sehr giftig für Wasserorganismen<br />
schädlich für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung<br />
P-Sätze (S-Sätze)<br />
In den Sicherheitsdatenblättern oder auf den Produkten werden auch Sicherheitshinweise<br />
gegeben. Diese werden als sog. P-Sätze (precautionary) bezeichnet und tragen ebenfalls<br />
Nummern (früher waren dies sog. S-Sätze/Sicherheitssätze).<br />
Diese Angaben werden unter anderem auf den Sicherheitsdatenblättern gemacht.<br />
P-Nummer<br />
P101<br />
P102<br />
P201<br />
P202<br />
P211<br />
P234<br />
P242<br />
P260<br />
P262<br />
Bedeutung<br />
ist ärztlicher Rat erforderlich,<br />
Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten<br />
darf nicht in die Hände von Kindern gelangen<br />
vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen<br />
vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen<br />
nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen<br />
nur im Originalbehälter aufbewahren<br />
nur funktionierendes Werkzeug verwenden<br />
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen<br />
nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen<br />
P300 bis P399<br />
P400 bis 499<br />
P500 bis 599<br />
enthält Hinweise was geschehen soll, wenn es zu einem<br />
"Zwischenfall"/Chemikalienkontakt etc gekommen ist.<br />
enthält Hinweise zur Lagerung von Chemikalien<br />
enthält Hinweise zur Entsorgung<br />
Schritt 4 - Bewertung der Erkenntnisse - Festlegung von Schutzmaßnahmen<br />
Sollten Sie bei der Informationsermittlung feststellen, dass<br />
alle von Ihnen verwendeten Chemikalien generell harmlos sind und/oder<br />
so selten und nur in geringer Menge benutzt werden, und/oder<br />
die nach §8 der Gefahrstoff-VO vorgenommenen Schutzmaßnahmen (s.unten) genügen,<br />
so dass eine Schädigung eines Mitarbeiters nicht zu erwarten ist,<br />
dann dürfen Sie die Chemikalien im bisherigen Umfang weiterbenutzen ohne über die unten<br />
genannten Vorgaben hinaus noch zusätzliche Auflagen erfüllen zu müssen.