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Tarifvertrag für die Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.V.

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AVH TV-AVH TV-AVH<br />

Seite 42 i.d.F. d. ÄTV Nr. 2 / TV Umg.<br />

Abschnitt VI<br />

Übergangs- und Schlussvorschriften<br />

(1) Frei aus redaktionellen Gründen<br />

§ 36<br />

Anwendung weiterer Tarifverträge<br />

(2) Auf Beschäftigte im Sozial- und Erziehungs<strong>die</strong>nst finden <strong>die</strong> Regelungen<br />

des § 1 der Anlage zu § 97 BT-V auch dann Anwendung, wenn sie außerhalb<br />

des Geltungsbereichs des BT-V oder des BT-B tätig sind.<br />

(1)<br />

§ 37<br />

Ausschlussfrist<br />

1 Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb<br />

einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von<br />

der/dem Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht<br />

werden. 2 Für denselben Sachverhalt reicht <strong>die</strong> einmalige Geltendmachung<br />

des Anspruchs auch <strong>für</strong> später fällige Leistungen aus.<br />

(2) Absatz 1 gilt nicht <strong>für</strong> Ansprüche aus einem Sozialplan.<br />

(1) Frei aus redaktionellen Gründen<br />

§ 38<br />

Begriffsbestimmungen<br />

(2) Sofern auf <strong>die</strong> Begriffe "Betrieb", "betrieblich" oder "Betriebspartei" Bezug<br />

genommen wird, gilt <strong>die</strong> Regelung <strong>für</strong> Verwaltungen sowie <strong>für</strong> Parteien<br />

nach dem Personalvertretungsrecht entsprechend, es sei denn, es<br />

ist etwas anderes bestimmt.<br />

(3) Eine einvernehmliche Dienstvereinbarung liegt nur ohne Entscheidung<br />

der Einigungsstelle vor.<br />

(4) Leistungsgeminderte Beschäftigte sind Beschäftigte, <strong>die</strong> ausweislich einer<br />

Bescheinigung der beauftragten Ärztin/des beauftragten Arztes (§ 3<br />

Abs. 4) nicht mehr in der Lage sind, auf Dauer <strong>die</strong> vertraglich geschuldete<br />

Arbeitsleistung in vollem Umfang zu erbringen, ohne deswegen<br />

zugleich teilweise oder in vollem Umfang erwerbsgemindert im Sinne<br />

des SGB VI zu sein.

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