Tarifvertrag für die Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.V.
Tarifvertrag für die Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.V.
Tarifvertrag für die Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.V.
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
AVH TV-AVH TV-AVH<br />
Seite 48 i.d.F. d. ÄTV Nr. 2 / TV Umg.<br />
2<br />
Abweichend von § 16 Abs. 3 Satz 1 gelten <strong>für</strong> <strong>die</strong> Stufenlaufzeiten folgende<br />
Sonderregelungen:<br />
In der Entgeltgruppe 9 wird <strong>die</strong> Stufe 3 nach fünf Jahren in Stufe 2 und <strong>die</strong><br />
Stufe 4 nach neun Jahre in Stufe 3 bei Tätigkeiten entsprechend der<br />
- Vergütungsgruppe Va ohne Aufstieg nach IVb MTV Angestellte,<br />
- Vergütungsgruppe Vb ohne Aufstieg nach IVb MTV Angestellte (einschließlich<br />
in Vergütungsgruppe Vb vorhandener Aufsteiger aus Vergütungsgruppe<br />
Vc MTV Angestellte<br />
erreicht; bei Tätigkeiten entsprechend der Lohngruppe 9 TV Einreihung wird<br />
<strong>die</strong> Stufe 3 nach zwei Jahren in Stufe 2 und <strong>die</strong> Stufe 4 nach sieben Jahren in<br />
Stufe 3 erreicht.<br />
Protokollerklärung:<br />
Vorhandene Beschäftigte sind Beschäftigte im Sinne des § 1 Abs. 1 TVÜ-<br />
AVH.