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Tarifvertrag für die Arbeitsrechtliche Vereinigung Hamburg e.V.

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AVH TV-AVH TV-AVH<br />

Seite 44 i.d.F. d. ÄTV Nr. 7<br />

c) <strong>die</strong> Anlage A zu § 15 ohne Einhaltung einer Frist, frühestens jedoch<br />

zum 28. Februar 2014;<br />

d) § 20 zum 31. Dezember eines jeden Jahres,<br />

e) § 23 Abs. 1 mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines<br />

Kalendermonats;<br />

f) § 26 Abs. 1 mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines<br />

Kalenderjahres.<br />

Protokollerklärung zu Abs. 4:<br />

1 Die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien werden prüfen, ob <strong>die</strong> getroffenen Kündigungsregelungen<br />

den beiderseitigen Interessen hinreichend Rechnung tragen, oder<br />

gegebenenfalls einer Änderung oder Ergänzung bedürfen. 2 Sollten bis zum<br />

30. Juni 2006 keine Änderungen vereinbart worden sein, bleibt Absatz 4 unverändert<br />

in Kraft. 3 Die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien werden im Zusammenhang mit<br />

den Verhandlungen zur neuen Entgeltordnung gesonderte Kündigungsregelungen<br />

zu den §§ 12, 13 und der Anlage [Entgeltordnung] vereinbaren.<br />

<strong>Hamburg</strong>, den 19. September 2005<br />

TV-AVH.0019<br />

<strong>Arbeitsrechtliche</strong> <strong>Vereinigung</strong> <strong>Hamburg</strong> e.V.<br />

Der Vorstand<br />

ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft<br />

- Landesbezirk <strong>Hamburg</strong> -<br />

bzw.<br />

dbb tarifunion

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