17.11.2017 Aufrufe

Töfte Regionsmagazin 02/2017 - Zweirad-Spezial

In der Februar-Ausgabe des Töfte Regionalmagazins für Sendenhorst, Telgte, Ennigerloh, Rinkerode, Everswinkel, Albersloh, Wolbeck, Enniger, Ostenfelde, Westkirchen, Ostbevern, Westbevern, Drensteinfurt, Walstedde, Alverskirchen, Hoetmar, Vorhelm und Tönnishäuschen dreht sich alles ums Zweirad. Viel Spaß! Weitere Informationen finden Sie auf Facebook unter: https://www.facebook.com/toefte.regionsmagazin/

In der Februar-Ausgabe des Töfte Regionalmagazins für Sendenhorst, Telgte, Ennigerloh, Rinkerode, Everswinkel, Albersloh, Wolbeck, Enniger, Ostenfelde, Westkirchen, Ostbevern, Westbevern, Drensteinfurt, Walstedde, Alverskirchen, Hoetmar, Vorhelm und Tönnishäuschen dreht sich alles ums Zweirad. Viel Spaß!

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zu. Die Übereignung bestimmter<br />

Vermögensgegenstände können<br />

Pflichtteilsberechtigte hingegen<br />

nicht verlangen.<br />

Der „Letzte Wille“ muss handschriftlich<br />

und unterschrieben<br />

sein<br />

Um ein Testament wirksam zu errichten,<br />

muss der Erblasser die<br />

gesetzlichen Formvorschriften beachten,<br />

andernfalls kann das Testament<br />

ungültig sein. Grundsätzlich<br />

kann jede geschäftsfähige Person<br />

eigenhändig ein Testament errichten.<br />

In jedem Fall muss der letzte<br />

Wille handschriftlich durch den<br />

Erblasser niedergeschrieben und<br />

unterschrieben werden – andernfalls<br />

ist ein Testament ungültig.<br />

Alternativ kann auch ein sogenanntes<br />

öffentliches Testament in der<br />

Weise errichtet werden, dass der<br />

Erblasser gegenüber einem Notar<br />

seinen letzten Willen erklärt oder<br />

diesem eine Schrift (offen oder verschlossen)<br />

mit der Erklärung übergibt,<br />

diese enthalte seinen letzten<br />

Willen.<br />

Was ist ein Erbvertrag?<br />

Anstelle eines Testaments kann<br />

auch ein Erbvertrag zwischen Erblasser<br />

und Erben oder Vermächtnisnehmern<br />

geschlossen werden,<br />

der notariell beurkundet werden<br />

muss. Im Unterschied zum Testament<br />

kann ein solcher Erbvertrag<br />

vom Erblasser nicht jederzeit frei<br />

widerrufen werden, vielmehr können<br />

die Vertragsparteien etwaige<br />

Änderungen grundsätzlich nur gemeinsam<br />

vereinbaren. Sinnvoll ist<br />

die Eingehung einer solchen Bindung<br />

in Fällen, in denen sich der<br />

Vertragspartner im Gegenzug zu<br />

einer Gegenleistung verpflichtet<br />

hat, zum Beispiel zur Pflege des Erblassers.<br />

Erben aber richtig!<br />

Aber nicht nur Vererben, auch Erben<br />

will gelernt sein. So erbt man<br />

nicht nur das Aktivvermögen des<br />

Erblassers, sondern auch dessen<br />

Schulden und für diese haftet der<br />

Erbe mit dem eigenen Vermögen.<br />

Ist der Nachlass also überschuldet,<br />

kann es sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen.<br />

Daneben gibt es die<br />

Möglichkeit, die Haftung auf den<br />

Nachlass durch Nachlassverwaltung<br />

oder Nachlassinsolvenz zu<br />

beschränken. Ob und wann eine<br />

Erbausschlagung sinnvoll ist oder<br />

sich die Einleitung eines Verfahrens<br />

zur Nachlassverwaltung oder<br />

Nachlassinsolvenz empfiehlt, ist<br />

oftmals nicht einfach zu beurteilen.<br />

Hiermit sind Kosten verbunden und<br />

die Rechtsfolgen sind für den Laien<br />

oftmals nur schwer zu überblicken.<br />

Was ist mit der Erbschaftssteuer?<br />

Im Falle einer Erbschaft muss sich<br />

der Erbe auch mit der Frage auseinandersetzen,<br />

wie hoch die von ihm<br />

zu tragende Erbschaftssteuer ist.<br />

Ob und in welcher Höhe eine solche<br />

anfällt, richtet sich grundsätzlich<br />

nach dem Wert des Erwerbs<br />

und nach dem Verwandtschaftsverhältnis<br />

zwischen dem Erben und<br />

dem Erblasser. Die Steuerschuld<br />

entsteht bereits am Todestag des<br />

Erblassers. Gehören bspw. zum<br />

Nachlass Aktien, so werden diese<br />

nach ihrem Kurswert am Todestag<br />

bewertet. Steigt der Aktienkurs<br />

nach dem Tode, so ist dieser Vermögenszuwachs<br />

unerheblich.<br />

Vererben mit<br />

„Warmer Hand“<br />

Angesichts dieser<br />

steuerlichen Belastungen<br />

sollte jeder<br />

Testierende sich bei<br />

Vorhandensein größeren<br />

Vermögens da-<br />

EIN GUTER RAT<br />

rüber Gedanken machen, ob er sein<br />

Vermögen vererben oder nicht besser<br />

zu Lebzeiten weitergeben sollte.<br />

So können etwa bei einer Vermögensübertragung<br />

zu Lebzeiten<br />

durch die konsequente Nutzung<br />

von Steuerfreibeträgen Steuervorteile<br />

erzielt werden.<br />

Erbrecht ist eine komplexe und für<br />

den Laien nur schwer verständliche<br />

Rechtsmaterie. Um hier unliebsame<br />

Überraschungen zu vermeiden<br />

ist es ratsam, sich rechtzeitig<br />

anwaltlichen (oder notariellen)<br />

Beistand zu suchen. Bei spezifisch<br />

steuerrechtlichen Problemen sollte<br />

daneben die Beratung der steuerberatenden<br />

Berufe in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Wegweiser für Seniorinnen und Senioren erscheint in neuer Auflage<br />

In Kooperation mit dem Verein FiZ Sendenhorst und Albersloh e.V., der Seniorenberatung<br />

Sendenhorst und dem Seniorenbeirat hat die Stadt Sendenhorst<br />

den Wegweiser für Seniorinnen und Senioren neu aufgelegt. Die kostenlose<br />

Broschüre soll den über 3.900 Menschen in der Stadt, die bereits 58 Jahre und<br />

älter sind, als aktueller Leitfaden dienen und sie in kompakter und übersichtlicher<br />

Form über die breit gefächerten Angebote für die ältere Generation in<br />

den Ortsteilen Sendenhorst und Albersloh informieren.<br />

Bekanntlich umfasst das Alter heute mehrere Generationen. Die sogenannten<br />

Jungen Alten gehören ebenso dazu wie die Hochbetagten. Entsprechend<br />

vielfältig sind auch die Bedürfnisse und Wünsche der Seniorinnen<br />

und Senioren. Sie reichen von den Interessen der aktiven und<br />

mobilen Älteren bis hin zu den Belangen der sozial hilfe- und unterstützungsbedürftigen<br />

älteren Menschen. „Für all diese unterschiedlichen<br />

Lebenslagen soll die Broschüre eine erste Orientierungshilfe<br />

sein, aus der Interessierte die für Sie richtigen Angebote<br />

auswählen können“, beschreibt Bürgermeister<br />

Streffing das Angebot. So finden sich sowohl Hinweise<br />

auf Angebote in den Bereichen Begegnung und Freizeit,<br />

als auch Informationen über Einrichtungen und Hilfen<br />

zu den Themen Krankheit, Pflege und altersgerechtes<br />

Wohnen. Nicht zuletzt möchte die Stadt Sendenhorst<br />

mit dem Kapitel „Gesetzliche Leistungen und Vergünstigungen“<br />

Wege aufzeigen, wie und wo man in besonderen<br />

Lebenslagen Hilfe und Unterstützung erhalten.<br />

Der Wegweiser ist erhältlich im Rathaus der Stadt Sendenhorst,<br />

in der Verwaltungsnebenstelle in Albersloh,<br />

im Seniorenbüro, in den FiZ-Kontaktstellen und in<br />

den Senioreneinrichtungen. Infos im Rathaus unter<br />

<strong>02</strong>526/303-112.<br />

Anzeige<br />

www.toefte.ms<br />

… denn „gut“ kann jeder! | <strong>Töfte</strong><br />

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