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Steuertermine <strong>Dezember</strong> <strong>2017</strong><br />
Anmeldung:<br />
11.12. An-/Voranmeldungszeitraum<br />
November <strong>2017</strong><br />
Umsatzsteuer (ohne Dauerfrist)<br />
Lohnsteuer<br />
Kirchensteuer zur Lohnsteuer<br />
Solidaritätszuschlag zur<br />
Lohnsteuer<br />
Zahlung:<br />
Die dreitägige Zahlungsschonfrist endet am<br />
14.12. für den Eingang der Zahlung. Diese Frist<br />
gilt nicht für die Barzahlung und die Zahlung per<br />
Scheck. Eine Zahlung bei Hingabe oder Übersendung<br />
von Schecks gilt erst drei Tage nach dem Eingang bei der Finanzbehörde als entrichtet.<br />
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung müssen bis zum 14.12. beim zuständigen<br />
Finanzamt eingegangen sein. Zu beachten ist hier, dass gleichzeitig mit der Abgabe<br />
der Vor-/Anmeldungen innerhalb der Zahlungsschonfrist die angemeldete Steuer zu entrichten<br />
ist, um das Anfallen von Säumniszuschlägen zu vermeiden.<br />
(Alle Angaben ohne Gewähr)<br />
Freistellungsaufträge bei<br />
Banken<br />
Freistellungsaufträge müssen<br />
nicht mehr im laufenden<br />
Kalenderjahr gestellt werden.<br />
Sie können dies noch bis zum<br />
31.01. des Folgejahres nachholen<br />
und bis dahin auch gestellte<br />
Freistellungsaufträge für das<br />
vergangene Jahr ändern. Damit<br />
können Sie das Freistellungsvolumen<br />
optimal verteilen.<br />
Unangekündigte Kassen-<br />
Nachschau droht ab 2018<br />
Ab 2018 darf das Finanzamt<br />
sogenannte Kassen-Nachschauen<br />
durchführen, um die Ordnungsmäßigkeit<br />
der Aufzeichnungen<br />
und Buchungen von<br />
Kasseneinnahmen und –ausgaben<br />
zu überprüfen. Die Nachschau<br />
kann die Finanzverwaltung<br />
ohne vorherige Ankündigung<br />
und auch zunächst anonym<br />
durch Testkäufe durchführen.<br />
Dabei kann sie computergestützte<br />
Kassensysteme, Registrierkassen<br />
und offene Ladenkassen<br />
kontrollieren. Somit sollte<br />
man zum 01.01.2018 alle Organisationsunterlagen<br />
rund um<br />
die Kasse bzw. das Kassensystem<br />
zusammengestellt und griffbereit<br />
haben. Hierzu gehören<br />
die Bedienungsanleitungen und<br />
die Programmier- bzw. Einrichtungsprotokolle.<br />
Erhöhung der Grundzulage bei<br />
der Riester-Rente<br />
Bei der Riester-Rente wird<br />
die seit 2008 unveränderte<br />
Grundzulage ab 2018 von 154<br />
EUR auf 175 EUR erhöht. Jedoch<br />
bleibt der Höchstbetrag<br />
für den Sonderausgabenabzug<br />
des unmittelbar Riester-Begünstigten<br />
mit 2.100 EUR unverändert<br />
bestehen. Damit fällt zugleich<br />
der Steuervorteil durch<br />
den Sonderausgabenabzug geringer<br />
als bisher aus, den Sie<br />
bislang im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung<br />
erhalten<br />
haben.<br />
Verkauf einer selbst genutzten<br />
Ferienimmobilie<br />
Gewinne aus dem Verkauf<br />
einer Immobilie im Privatvermögen<br />
müssen als Spekulationsgewinn<br />
mit dem individuellen<br />
Steuersatz besteuert werden,<br />
wenn zwischen Kauf und Verkauf<br />
nicht mehr als zehn Jahre<br />
liegen. Entscheidend für die Berechnung<br />
dieser Zehnjahresfrist<br />
ist das Datum des Notarvertrags.<br />
Eine Ausnahme gilt<br />
für selbst genutzte Immobilien.<br />
Diese können jederzeit steuerfrei<br />
veräußert werden, wenn die<br />
Immobilie zwischen Anschaffung<br />
und Veräußerung ausschließlich<br />
zu eigenen Wohnzwecken<br />
genutzt wurde oder zumindest<br />
im Jahr der Veräußerung und<br />
den beiden Vorjahren zu eigenen<br />
Wohnzwecken genutzt worden<br />
ist. Es stellt sich die Frage,<br />
ob es auch bei selbst genutzten<br />
Ferienimmobilien möglich ist,<br />
diese unabhängig von der Zehnjahresfrist<br />
steuerfrei zu veräußern.<br />
Das FG Köln hat in einem<br />
solchen Fall eine steuerfreie<br />
Veräußerung ausgeschlossen.<br />
Nach deren Ansicht dient<br />
die Nutzung einer Ferienwohnung<br />
nicht eigenen Wohnzwecken,<br />
sondern Erholungszwecken, so<br />
dass die Ausnahmeregelung<br />
nicht greift.<br />
Der BFH hat mit Urteil vom<br />
27.06.<strong>2017</strong> - IX R37/16 nun<br />
entschieden, das die Regelung<br />
des § 23 Abs.1 Satz 1 Nr. 1<br />
Satz 3 EStG, die Veräußerungsgewinne<br />
aus der Veräußerung<br />
selbstgenutzter Wohnimmobilien<br />
von der Steuerbarkeit ausschließt,<br />
fallen damit auch Zweitwohnungen,<br />
ausschließlich eigengenutzte<br />
Ferienwohnungen sowie<br />
Wohnungen, die im Rahmen<br />
einer doppelten Haushaltsführung<br />
genutzt werden.<br />
Unser Service<br />
für Sie:<br />
• Rentnerbesteuerung<br />
Wenn Sie Fragen zur<br />
Rentenbesteuerung haben,<br />
stehen wir Ihnen<br />
mit Rat und Tat zur Seite.<br />
Vereinbaren Sie gern<br />
kurzfristig einen Termin<br />
mit uns.<br />
• Steuererklärungs-Check<br />
Wir bieten Ihnen einen<br />
Steuererklärungs-Check<br />
an, bei dem wir Ihre<br />
Steuererklärung mit Ihnen<br />
durchgehen, dabei<br />
gern Ihre offenen Fragen<br />
beantworten und Sie auf<br />
Steuersparmöglichkeiten<br />
hinweisen.<br />
• Überprüfung Ihres<br />
Steuerbescheids<br />
Wir überprüfen gemeinsam<br />
mit Ihnen Ihren<br />
Steuerbescheid und besprechen<br />
mit Ihnen,<br />
was zu tun ist.<br />
Für Fragen dieser Art<br />
stehen wir Ihnen auch<br />
samstags vormittags<br />
zwischen 10:00 und 12:00<br />
Uhr nach vorheriger Vereinbarung<br />
zur Verfügung.