Hypnose 1920
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88 Unbedingte und<br />
Unbedingte Forderungen.<br />
Eine Krankenanstalt, welche die Hypno-Narkose erfolgreich zur<br />
Anwendung bringen will, hat von unbedingten Forderungen folgende<br />
zu erfüllen:<br />
1. Das <strong>Hypnose</strong>nzimmer muß abseits und ruhig und doch in<br />
der Nähe des Operationssaales gelegen sein. Auch Kranke, welche<br />
im Einzelzimmer liegen, werden zweckmäßig zur Vornahme der<br />
<strong>Hypnose</strong> in jenes Zimmer gebracht. Dieses kann durch Vorhänge,<br />
zwischen welchen Ruhebetten stehen, der Aufnahme von mehreren<br />
Kranken dienen, weil auf diese Weise viel Zeit gespart wird. Die<br />
erste <strong>Hypnose</strong>, welche der Aufklärung dient und vor deren Beginn<br />
die Vorgeschichte erhoben werden muß, soll dagegen in der Weise<br />
vorgenommen werden, daß jedes Zuhören seitens anderer Personen<br />
ausgeschlossen ist.<br />
2. Die hypnotischen Maßnahmen müssen durch einen in allgemeiner<br />
Psychotherapie, sowie in der Narkose-Technik theoretisch<br />
und praktisch ausgebildeten Arzt vorgenommen werden.<br />
3. Kranke, welche in hypnotischem Dauerschlaf liegen, sind<br />
dauernd zu beaufsichtigen. Die aufsichtführende Krankenschwester<br />
muß mit den Erscheinungen der <strong>Hypnose</strong> soweit vertraut sein, daß<br />
sie zu beurteilen vermag, ob der Arzt zwecks Vertiefung des Schlafes<br />
(drohender Beginn des Erwachens) herbeizurufen ist oder nicht.<br />
Außerdem hat sie für die Durchführung der ärztlichen Vorschriften<br />
(Ernährung, Körperpflege) und dafür zu sorgen, daß sich von außen<br />
keine störenden Geräusche bemerkbar machen.<br />
4. Der Kranke ist vor der Operation im <strong>Hypnose</strong>nzimmer zu<br />
hypnotisieren und in einem daneben liegenden Zimmer derart zu<br />
narkotisieren, daß er schlafend auf den Operationstisch gelegt und<br />
ihm der Anblick des Operationssaales mit seinen Einrichtungen usw.<br />
erspart<br />
bleibt.<br />
Bedingte Forderungen.<br />
1. Fallweise muß darüber entschieden werden, ob zwei, drei<br />
oder mehr <strong>Hypnose</strong>n vor der eigentlichen Hypno-Narkose (hypnotische<br />
Erziehung) vorgenommen werden müssen.<br />
Diese Vorschriften bedeuten natürlich gewisse Opfer an Zeit;<br />
sie müssen im Interesse des Kranken und der Allgemeinheit gebracht<br />
werden.<br />
2. Das <strong>Hypnose</strong>nzimmer soll so eingerichtet sein, daß es, falls<br />
sich der Arzt mit einer weiblichen Kranken während der <strong>Hypnose</strong>