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Hypnose 1920

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88 Unbedingte und<br />

Unbedingte Forderungen.<br />

Eine Krankenanstalt, welche die Hypno-Narkose erfolgreich zur<br />

Anwendung bringen will, hat von unbedingten Forderungen folgende<br />

zu erfüllen:<br />

1. Das <strong>Hypnose</strong>nzimmer muß abseits und ruhig und doch in<br />

der Nähe des Operationssaales gelegen sein. Auch Kranke, welche<br />

im Einzelzimmer liegen, werden zweckmäßig zur Vornahme der<br />

<strong>Hypnose</strong> in jenes Zimmer gebracht. Dieses kann durch Vorhänge,<br />

zwischen welchen Ruhebetten stehen, der Aufnahme von mehreren<br />

Kranken dienen, weil auf diese Weise viel Zeit gespart wird. Die<br />

erste <strong>Hypnose</strong>, welche der Aufklärung dient und vor deren Beginn<br />

die Vorgeschichte erhoben werden muß, soll dagegen in der Weise<br />

vorgenommen werden, daß jedes Zuhören seitens anderer Personen<br />

ausgeschlossen ist.<br />

2. Die hypnotischen Maßnahmen müssen durch einen in allgemeiner<br />

Psychotherapie, sowie in der Narkose-Technik theoretisch<br />

und praktisch ausgebildeten Arzt vorgenommen werden.<br />

3. Kranke, welche in hypnotischem Dauerschlaf liegen, sind<br />

dauernd zu beaufsichtigen. Die aufsichtführende Krankenschwester<br />

muß mit den Erscheinungen der <strong>Hypnose</strong> soweit vertraut sein, daß<br />

sie zu beurteilen vermag, ob der Arzt zwecks Vertiefung des Schlafes<br />

(drohender Beginn des Erwachens) herbeizurufen ist oder nicht.<br />

Außerdem hat sie für die Durchführung der ärztlichen Vorschriften<br />

(Ernährung, Körperpflege) und dafür zu sorgen, daß sich von außen<br />

keine störenden Geräusche bemerkbar machen.<br />

4. Der Kranke ist vor der Operation im <strong>Hypnose</strong>nzimmer zu<br />

hypnotisieren und in einem daneben liegenden Zimmer derart zu<br />

narkotisieren, daß er schlafend auf den Operationstisch gelegt und<br />

ihm der Anblick des Operationssaales mit seinen Einrichtungen usw.<br />

erspart<br />

bleibt.<br />

Bedingte Forderungen.<br />

1. Fallweise muß darüber entschieden werden, ob zwei, drei<br />

oder mehr <strong>Hypnose</strong>n vor der eigentlichen Hypno-Narkose (hypnotische<br />

Erziehung) vorgenommen werden müssen.<br />

Diese Vorschriften bedeuten natürlich gewisse Opfer an Zeit;<br />

sie müssen im Interesse des Kranken und der Allgemeinheit gebracht<br />

werden.<br />

2. Das <strong>Hypnose</strong>nzimmer soll so eingerichtet sein, daß es, falls<br />

sich der Arzt mit einer weiblichen Kranken während der <strong>Hypnose</strong>

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