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BDIU_GB_12-13

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»Inkasso wirkt« || medienarbeit<br />

Eine schnellere<br />

Verbraucherinsolvenz hilft<br />

weder Schuldnern noch<br />

Gläubigern. Der <strong>BDIU</strong><br />

machte deutlich: Besser, um<br />

Überschuldung nachhaltig<br />

in den Griff zu bekommen,<br />

sind Präventionsmaßnahmen<br />

und außergerichtliche<br />

Schuldenbereinigungen.<br />

fOrderUngSmanagement<br />

öffentliCHe Hand<br />

Das Thema »Inkasso für Kommunen« bekommt in den<br />

Medien immer größere Bedeutung. So machte im April<br />

20<strong>12</strong> der Landkreis Mansfeld-Südharz Schlagzeilen: Er<br />

plant, <strong>13</strong> Millionen Euro über ein Inkassounternehmen einzuziehen.<br />

Bei den offenen Forderungen handelt es sich insbesondere<br />

um Unterhaltsvorschussleistungen, Gebühren für<br />

Baugenehmigungen oder Mietrückstände.<br />

Der Radiosender MDR info berichtete am 27. April 20<strong>12</strong><br />

zum Thema, sprach mit mehreren Entscheidern der öffentlichen<br />

Hand und argumentierte, dass laut <strong>BDIU</strong> die Zusammenarbeit<br />

von Kommunen und Inkassounternehmen<br />

grundsätzlich möglich sei.<br />

Immer wieder machte der <strong>BDIU</strong> im Rahmen der Pressearbeit<br />

auf dieses wichtige Thema aufmerksam. Mehrere Interviews<br />

fanden dazu statt. Ein Ergebnis: Es meldeten sich<br />

sogar Kommunen beim Verband, die nähere Informationen<br />

haben wollten.<br />

Unter anderem die Ausgabe 5 des <strong>BDIU</strong>-Magazins »Die<br />

Inkassowirtschaft« berichtet ausführlich zum Thema und<br />

stellt darüber hinaus eine neue Initiative des Bundeslandes<br />

Hessen vor, das niedergeschlagene Gerichtskosten künftig<br />

auch über Inkassounternehmen einziehen möchte.<br />

verbraUCHerinSOlvenz:<br />

die refOrm der refOrm der refOrm<br />

Die erneute Reform des Insolvenzrechts war eines der Themen,<br />

mit denen der Gesetzgeber in den letzten zwölf Monaten<br />

der Öffentlichkeitsarbeit des <strong>BDIU</strong> den Takt vorgab.<br />

Statt wie bisher nach sechs Jahren sollen überschuldete Personen<br />

künftig schon nach fünf Jahren (wenn sie die Verfahrenskosten,<br />

rund 3.000 Euro, bezahlen können) oder nach<br />

drei Jahren (wenn sie bis dahin die Verfahrenskosten und<br />

25 Prozent ihrer Schulden bezahlen) eine Restschuldbefreiung<br />

erhalten. Im Gegenzug bekommen Gläubiger mehr<br />

Rechte, etwa wenn es darum geht, Anträge auf Versagung<br />

einer Schuldenbefreiung zu stellen. Unterm Strich jedoch<br />

kritisiert der <strong>BDIU</strong> die Änderungen als gläubigerfeindlich.<br />

In der Pressearbeit machten wir das wiederholt deutlich. So<br />

berichtete die »Neue Juristische Wochenschrift« Mitte 20<strong>12</strong><br />

in Ausgabe 31 gleich im ersten Artikel über den vom Bundeskabinett<br />

beschlossenen Gesetzentwurf. Fast die Hälfte<br />

des Artikels befasste sich mit der Kritik des <strong>BDIU</strong> und zitierte<br />

aus unserer Pressemitteilung: »Es sei zu befürchten,<br />

dass die Aussicht auf eine Halbierung der Wohlverhaltensperiode<br />

von unredlichen Schuldnern als Signal missverstanden<br />

werde, Schulden zu machen, da sie sich schneller ihrer<br />

Zahlungsverpflichtungen entledigen könnten, so <strong>BDIU</strong>-<br />

Präsident Wolfgang Spitz. … Neben dieser Kritik findet der<br />

<strong>BDIU</strong> aber auch lobende Worte über den Gesetzesentwurf,<br />

insbesondere für alle Neuregelungen, die das Insolvenzverfahren<br />

insgesamt unter Wahrung der Gläubigerinteressen<br />

effizienter gestalten.«<br />

Anfang Oktober 20<strong>12</strong> zitiert »DIE ZEIT« Wolfgang Spitz,<br />

der eine kürzere Restschuldbefreiungsphase kritisiert und<br />

sogar befürchtet, dass es im parlamentarischen Verfahren<br />

zu einer Senkung der 25-Prozent-Mindestquote kommen<br />

könnte.<br />

der bdiU im »SHitStOrm«<br />

Das neudeutsche Wort »Shitstorm« bezeichnet ein Phänomen,<br />

das vor allem aus sozialen Netzwerken im Internet bekannt<br />

ist. Innerhalb kürzester Zeit baut sich eine riesige Empörungswelle<br />

auf mit unzähligen Beiträgen in Blogs, auf<br />

Twitter, Facebook & Co., die schnell auch in die klassischen<br />

Medien wie TV, Hörfunk und Zeitungen überschwappt.<br />

Sachliche Diskussionen finden dabei kaum noch statt, Beleidigungen<br />

und abschätzige Äußerungen dagegen sind an<br />

der Tagesordnung.<br />

Im Sommer letzten Jahres befand sich auch der <strong>BDIU</strong> zeitweilig<br />

in einem solchen Shitstorm. Es ging um das Gesetz<br />

zur Fortentwicklung des Meldewesens. Am 28. Juni hatte es<br />

der Bundestag verabschiedet. Für den <strong>BDIU</strong> und die gesamte<br />

mit Meldedaten arbeitende Wirtschaft war das Gesetz<br />

durchaus ein Erfolg: Denn der Bundestag hatte insbesondere<br />

die strenge Zweckbindung und das daraus folgende Verbot<br />

einer Mehrfachnutzung einfacher Melderegisterauskünfte in<br />

§ 47 MeldFortG aus dem ursprünglichen Entwurf gestrichen.<br />

Die Freude währte nicht lange. Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter<br />

Thilo Weichert übte in einem Interview<br />

im Morgenmagazin harsche Kritik. Die machte sich an zwei<br />

Punkten fest: Angeblich könnten die Meldeämter nun<br />

Daten der Bürgerinnen und Bürger ohne deren Einwilligung<br />

an Adresshändler »verkaufen«. Und die Abgeordneten<br />

hätten ohnehin lieber Fußball geguckt, als sich mit dem Gesetz<br />

zu befassen. Im Fernsehen lief zur Zeit der Bundestagsabstimmung<br />

nämlich das EM-Halbfinale Deutschland<br />

gegen Italien. Vom »57-Sekunden-Gesetz« war fortan die<br />

Rede. Denn genauso viel Zeit hätten sich die Abgeordneten<br />

für die Verabschiedung des Gesetzes genommen. Teilweise<br />

wurde es so dargestellt, als sei die Politik vor einer Lobby<br />

von Adresshändlern und Inkassounternehmen eingeknickt.<br />

Das ergab zwar eine schöne Geschichte. Deren Wahrheitsgehalt<br />

aber war fast gleich null.<br />

42 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.

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