BDIU_GB_12-13
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»Inkasso wirkt« || medienarbeit<br />
Eine schnellere<br />
Verbraucherinsolvenz hilft<br />
weder Schuldnern noch<br />
Gläubigern. Der <strong>BDIU</strong><br />
machte deutlich: Besser, um<br />
Überschuldung nachhaltig<br />
in den Griff zu bekommen,<br />
sind Präventionsmaßnahmen<br />
und außergerichtliche<br />
Schuldenbereinigungen.<br />
fOrderUngSmanagement<br />
öffentliCHe Hand<br />
Das Thema »Inkasso für Kommunen« bekommt in den<br />
Medien immer größere Bedeutung. So machte im April<br />
20<strong>12</strong> der Landkreis Mansfeld-Südharz Schlagzeilen: Er<br />
plant, <strong>13</strong> Millionen Euro über ein Inkassounternehmen einzuziehen.<br />
Bei den offenen Forderungen handelt es sich insbesondere<br />
um Unterhaltsvorschussleistungen, Gebühren für<br />
Baugenehmigungen oder Mietrückstände.<br />
Der Radiosender MDR info berichtete am 27. April 20<strong>12</strong><br />
zum Thema, sprach mit mehreren Entscheidern der öffentlichen<br />
Hand und argumentierte, dass laut <strong>BDIU</strong> die Zusammenarbeit<br />
von Kommunen und Inkassounternehmen<br />
grundsätzlich möglich sei.<br />
Immer wieder machte der <strong>BDIU</strong> im Rahmen der Pressearbeit<br />
auf dieses wichtige Thema aufmerksam. Mehrere Interviews<br />
fanden dazu statt. Ein Ergebnis: Es meldeten sich<br />
sogar Kommunen beim Verband, die nähere Informationen<br />
haben wollten.<br />
Unter anderem die Ausgabe 5 des <strong>BDIU</strong>-Magazins »Die<br />
Inkassowirtschaft« berichtet ausführlich zum Thema und<br />
stellt darüber hinaus eine neue Initiative des Bundeslandes<br />
Hessen vor, das niedergeschlagene Gerichtskosten künftig<br />
auch über Inkassounternehmen einziehen möchte.<br />
verbraUCHerinSOlvenz:<br />
die refOrm der refOrm der refOrm<br />
Die erneute Reform des Insolvenzrechts war eines der Themen,<br />
mit denen der Gesetzgeber in den letzten zwölf Monaten<br />
der Öffentlichkeitsarbeit des <strong>BDIU</strong> den Takt vorgab.<br />
Statt wie bisher nach sechs Jahren sollen überschuldete Personen<br />
künftig schon nach fünf Jahren (wenn sie die Verfahrenskosten,<br />
rund 3.000 Euro, bezahlen können) oder nach<br />
drei Jahren (wenn sie bis dahin die Verfahrenskosten und<br />
25 Prozent ihrer Schulden bezahlen) eine Restschuldbefreiung<br />
erhalten. Im Gegenzug bekommen Gläubiger mehr<br />
Rechte, etwa wenn es darum geht, Anträge auf Versagung<br />
einer Schuldenbefreiung zu stellen. Unterm Strich jedoch<br />
kritisiert der <strong>BDIU</strong> die Änderungen als gläubigerfeindlich.<br />
In der Pressearbeit machten wir das wiederholt deutlich. So<br />
berichtete die »Neue Juristische Wochenschrift« Mitte 20<strong>12</strong><br />
in Ausgabe 31 gleich im ersten Artikel über den vom Bundeskabinett<br />
beschlossenen Gesetzentwurf. Fast die Hälfte<br />
des Artikels befasste sich mit der Kritik des <strong>BDIU</strong> und zitierte<br />
aus unserer Pressemitteilung: »Es sei zu befürchten,<br />
dass die Aussicht auf eine Halbierung der Wohlverhaltensperiode<br />
von unredlichen Schuldnern als Signal missverstanden<br />
werde, Schulden zu machen, da sie sich schneller ihrer<br />
Zahlungsverpflichtungen entledigen könnten, so <strong>BDIU</strong>-<br />
Präsident Wolfgang Spitz. … Neben dieser Kritik findet der<br />
<strong>BDIU</strong> aber auch lobende Worte über den Gesetzesentwurf,<br />
insbesondere für alle Neuregelungen, die das Insolvenzverfahren<br />
insgesamt unter Wahrung der Gläubigerinteressen<br />
effizienter gestalten.«<br />
Anfang Oktober 20<strong>12</strong> zitiert »DIE ZEIT« Wolfgang Spitz,<br />
der eine kürzere Restschuldbefreiungsphase kritisiert und<br />
sogar befürchtet, dass es im parlamentarischen Verfahren<br />
zu einer Senkung der 25-Prozent-Mindestquote kommen<br />
könnte.<br />
der bdiU im »SHitStOrm«<br />
Das neudeutsche Wort »Shitstorm« bezeichnet ein Phänomen,<br />
das vor allem aus sozialen Netzwerken im Internet bekannt<br />
ist. Innerhalb kürzester Zeit baut sich eine riesige Empörungswelle<br />
auf mit unzähligen Beiträgen in Blogs, auf<br />
Twitter, Facebook & Co., die schnell auch in die klassischen<br />
Medien wie TV, Hörfunk und Zeitungen überschwappt.<br />
Sachliche Diskussionen finden dabei kaum noch statt, Beleidigungen<br />
und abschätzige Äußerungen dagegen sind an<br />
der Tagesordnung.<br />
Im Sommer letzten Jahres befand sich auch der <strong>BDIU</strong> zeitweilig<br />
in einem solchen Shitstorm. Es ging um das Gesetz<br />
zur Fortentwicklung des Meldewesens. Am 28. Juni hatte es<br />
der Bundestag verabschiedet. Für den <strong>BDIU</strong> und die gesamte<br />
mit Meldedaten arbeitende Wirtschaft war das Gesetz<br />
durchaus ein Erfolg: Denn der Bundestag hatte insbesondere<br />
die strenge Zweckbindung und das daraus folgende Verbot<br />
einer Mehrfachnutzung einfacher Melderegisterauskünfte in<br />
§ 47 MeldFortG aus dem ursprünglichen Entwurf gestrichen.<br />
Die Freude währte nicht lange. Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter<br />
Thilo Weichert übte in einem Interview<br />
im Morgenmagazin harsche Kritik. Die machte sich an zwei<br />
Punkten fest: Angeblich könnten die Meldeämter nun<br />
Daten der Bürgerinnen und Bürger ohne deren Einwilligung<br />
an Adresshändler »verkaufen«. Und die Abgeordneten<br />
hätten ohnehin lieber Fußball geguckt, als sich mit dem Gesetz<br />
zu befassen. Im Fernsehen lief zur Zeit der Bundestagsabstimmung<br />
nämlich das EM-Halbfinale Deutschland<br />
gegen Italien. Vom »57-Sekunden-Gesetz« war fortan die<br />
Rede. Denn genauso viel Zeit hätten sich die Abgeordneten<br />
für die Verabschiedung des Gesetzes genommen. Teilweise<br />
wurde es so dargestellt, als sei die Politik vor einer Lobby<br />
von Adresshändlern und Inkassounternehmen eingeknickt.<br />
Das ergab zwar eine schöne Geschichte. Deren Wahrheitsgehalt<br />
aber war fast gleich null.<br />
42 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.