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BDIU_GB_12-13

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»Inkasso wirkt!«<br />

JAHresBerIcHt<br />

20<strong>12</strong> | 20<strong>13</strong><br />

Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. und<br />

Deutsche Inkasso Akademie GmbH


Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

liebe Leserinnen und Leser,<br />

die Arbeit von Inkassounternehmen erfährt immer mehr<br />

Aufmerksamkeit. Und das völlig zu Recht, denn unsere<br />

Branche leistet einen wichtigen Beitrag. Wie groß dieser<br />

Beitrag tatsächlich ist, haben wir in den vergangenen<br />

zwölf Monaten erstmals mit einer großen Branchenstudie<br />

zum Inkassomarkt in Deutschland ermittelt.<br />

Diese Branchenstudie hat eindrucksvoll bestätigt: Inkasso<br />

ist unverzichtbar für die Wirtschaft, für Verbraucher und<br />

für die Justiz. Rund 55 Milliarden Euro halten Inkassounternehmen<br />

derzeit an offenen Forderungen. Die durchschnittliche<br />

Forderungssumme beträgt rund 650 Euro, ein<br />

Viertel aller Forderungen sind sogar höher als 10.000 Euro.<br />

Pro Jahr bearbeiten Inkassounternehmen fast 20 Millionen<br />

außergerichtliche Mahnungen, von denen sie 80 Prozent<br />

einer Klärung zuführen.<br />

Damit wirkt unsere Branche als eine wichtige Filter- und<br />

Entlastungsinstanz für die Justiz, deren Arbeitsaufwand im<br />

Mahnbereich sich ohne die außergerichtliche Inkassotätigkeit<br />

unserer Mitgliedsunternehmen wohl mindestens<br />

verdoppelte, wenn nicht verdreifachte. Richter und Gerichtsvollzieher<br />

wären ohne Inkasso völlig überlastet. Die<br />

Wirtschaft müsste bedeutend länger auf ausstehende Zahlungen<br />

warten, Zahlungsausfälle nähmen zu, viel Liquidität<br />

ginge verloren. Die Inkassobranche trägt somit ganz<br />

erheblich zur Preisstabilität in Deutschland bei. Denn das<br />

Geld für ausbleibende Zahlungen müssten die Unternehmen<br />

sonst über höhere Preise wieder erwirtschaften.<br />

Sie sehen also: Inkasso wirkt.<br />

In den vergangenen zwölf Monaten haben wir, in politisch<br />

sehr rauer See, auf den verschiedensten Ebenen die Interessen<br />

des Forderungsmanagements, aber auch der Gläubiger<br />

vertreten, ohne die Verbraucherinteressen aus dem<br />

Auge zu verlieren.<br />

Dieser Jahresbericht dokumentiert die wichtigsten Stationen<br />

und zentralen Ergebnisse unserer Arbeit. Er zeigt, wie<br />

vielfältig die Arbeit der Inkassowirtschaft ist. Gemeinsam<br />

ist uns allen ein Verständnis für wirtschaftliche Gerechtigkeit:<br />

Wir sind überzeugt, dass Unternehmen der angemessene<br />

Lohn für eine gelieferte Ware, eine geleistete Arbeit,<br />

eine erbrachte Dienstleistung zusteht. Diesen Anspruch<br />

durchzusetzen, im fairen Dialog zwischen Gläubigern und<br />

Schuldnern, ist unsere Aufgabe.<br />

Wir wünschen Ihnen eine angenehme und erkenntnisreiche<br />

Lektüre.<br />

Ihre<br />

Wolfgang Spitz<br />

Kay Uwe Berg<br />

Präsident des<br />

Bundesverbandes<br />

Deutscher<br />

Inkasso-Unternehmen<br />

Geschäftsführer des<br />

Bundesverbandes<br />

Deutscher<br />

Inkasso-Unternehmen


inHalt<br />

»Inkasso wirkt« || JaHreSberiCHt 4<br />

Das Inkasso-Jahr 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong><br />

»Inkasso wirkt« || beriCHt der dia<br />

16<br />

Deutsche Inkasso Akademie<br />

»Inkasso wirkt« || beratende gremien, netzwerkPlattfOrmen 22<br />

Ausschüsse und Arbeitskreise des <strong>BDIU</strong><br />

»Inkasso wirkt« || branCHenStUdie 26<br />

Warum keiner auf Inkasso verzichten kann<br />

»Inkasso wirkt« || JUgendverSCHUldUng 32<br />

Die Verschuldung junger Menschen<br />

»Inkasso wirkt« || medienarbeit 38<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />

»Inkasso wirkt« || PerSOnen 47<br />

Präsidium und Geschäftsführung<br />

Impressum<br />

Herausgeber Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. || Friedrichstraße 50 – 55 || 10117 Berlin<br />

Telefon 030.206 07 36-0 || bdiu@inkasso.de || www.inkasso.de<br />

Registergericht Amtsgericht Charlottenburg VR 28841 B<br />

V. i. S. d. P. Kay Uwe Berg<br />

Redaktion Marco Weber, Kay Uwe Berg<br />

Konzept + Gestaltung Nolte | Kommunikation<br />

Bildnachweis Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.


»Inkasso wirkt« || JaHreSberiCHt<br />

Das Inkasso-Jahr 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong><br />

daS vergangene JaHr Stand Unter dem eindrUCk zaHlreiCHer inkaSSOrelevanter geSetze –<br />

vOn der refOrm der SaCHaUfklärUng über die SePa-einfüHrUng biS Hin zUm verkürzten<br />

verbraUCHerinSOlvenzverfaHren. SOrge bereitet der branCHe daS »geSetz gegen UnSeriöSe<br />

geSCHäftSPraktiken«, daS entgegen Seinem namen vOr allem den SeriöSen inkaSSOUnterneHmen<br />

SOgar die exiStenz gefäHrden könnte. ein überbliCk der wiCHtigSten aktivitäten deS bdiU<br />

der letzten zwölf mOnate.<br />

Im April 20<strong>12</strong> fand in Berlin die bislang erfolgreichste<br />

Jahreshauptversammlung des <strong>BDIU</strong> statt. Über 500 Teilnehmer<br />

und Gäste aus Forderungsmanagement, Wirtschaft<br />

und Politik diskutierten mit uns an drei Tagen<br />

aktuelle inkassorelevante Fragestellungen. Ein Höhepunkt<br />

der Veranstaltung war der <strong>BDIU</strong>-Frühlingsempfang am<br />

Abend des 19. April in den Räumen der Botschaft der<br />

Republik Österreich, zu der Seine Exzellenz, Dr. Ralph<br />

Scheide, die Teilnehmer und Gäste des deutschen Inkassoverbandes<br />

eingeladen hatte. Der Botschafter hob bei<br />

dieser Gelegenheit die große Bedeutung der Branche für<br />

die Wirtschaft in Deutschland und Österreich hervor.<br />

4<br />

<strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.


»Inkasso wirkt« || JaHreSberiCHt<br />

Auf der Mitgliederversammlung wurde Wolfgang Spitz<br />

einstimmig für weitere vier Jahre als <strong>BDIU</strong>-Präsident bestätigt.<br />

Spitz gehört dem Gremium seit 1992 an und steht<br />

seit 2008 an der Spitze des Branchenverbandes, der circa<br />

70 Prozent der in Deutschland aktiven Inkassounternehmen<br />

und rund 90 Prozent des Marktvolumens im Bereich<br />

Inkasso und Forderungsmanagement vertritt. Im <strong>BDIU</strong>-<br />

Präsidium verantwortet er die Ressorts Grundsatzfragen<br />

sowie Politik national und international.<br />

Ebenfalls für weitere vier Jahre im Amt bestätigt wurde<br />

das Präsidiumsmitglied Kirsten Pedd. Die Rechtsanwältin<br />

und Syndika der EOS Gruppe Deutschland ist seit 2008<br />

Mitglied des <strong>BDIU</strong>-Präsidiums und verantwortet die<br />

Ressorts Recht und Compliance.<br />

Neu in das <strong>BDIU</strong>-Präsidium gewählt wurde der Bankkaufmann<br />

Axel Kulick. Er arbeitet seit vielen Jahren in<br />

leitenden Funktionen innerhalb der Inkassobranche. Im<br />

<strong>BDIU</strong>-Präsidium verantwortet er die Ressorts Finanzen,<br />

Controlling, Jahreshauptversammlung, Deutsche Inkasso<br />

Akademie und Inkasso für die öffentliche Hand.<br />

Der Datenschutzexperte Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf B.<br />

Abel wurde für eine weitere vierjährige Amtszeit als Verbandsbeauftragter<br />

für den Datenschutz bestätigt. Professor<br />

Abel hat das Amt seit 1999 inne. Er fungiert als unabhängiger<br />

Berater und Ombudsmann für den Verband und<br />

dessen Mitglieder in datenschutzrechtlichen Fragen. Die<br />

Unabhängigkeit des Verbandsbeauftragten wird durch das<br />

satzungsgemäß verankerte Wahlerfordernis betont, ferner<br />

darf er weder Mitgliedsunternehmen noch Leitungsgremien<br />

angehören.<br />

Aus dem Präsidium ausgeschieden ist Antje Lützenberger.<br />

Die Wuppertaler Rechtsanwältin und ehemalige Inhaberin<br />

des Inkassounternehmens Bergisch Inkasso hatte dem Gremium<br />

seit 2004 angehört und war nicht erneut angetreten.<br />

Ende 20<strong>12</strong> kam es zu einer weiteren personellen Veränderung.<br />

Der langjährige Schatzmeister Dirk Oelsner legte<br />

seine Aufgaben im <strong>BDIU</strong>-Präsidium aus persönlichen<br />

Gründen nieder. Das <strong>BDIU</strong>-Präsidium bestimmte daraufhin<br />

bis zur Mitgliederversammlung am 20. April 20<strong>13</strong> in<br />

Dresden Axel Kulick als kommissarischen Schatzmeister.<br />

geSetz gegen UnSeriöSe<br />

geSCHäftSPraktiken<br />

Das mit Abstand wichtigste Thema für das Präsidium des<br />

<strong>BDIU</strong> war im Berichtszeitraum das sogenannte Gesetz<br />

gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Die hier vorgesehene<br />

Inkassoregulierung wurde von allen Gremienmitgliedern<br />

durchweg negativ bewertet. Schon in dem ersten bekannten<br />

Entwurf war keine Sichtweise denkbar, dass hierin primär<br />

eine Chance für die Inkassowirtschaft läge. Völlig klar war<br />

allerdings: Um hier wirkungsvoll und überzeugend im Sinne<br />

der Branche zu argumentieren, ist es erforderlich, mit einer<br />

Stimme zu sprechen. Insofern wurden intern und mit den<br />

Fach- und regionalen Arbeitskreisen des <strong>BDIU</strong> verschiedene<br />

Strategien besprochen, wie auf diesen Gesetzentwurf zu reagieren<br />

sei. Diese Strategiegespräche fanden den ganzen Sommer<br />

und bis in den Herbst 20<strong>12</strong> hinein statt.<br />

Die Ergebnisse dieser strategischen Überlegungen<br />

mündeten in die sehr umfangreiche Stellungnahme, die<br />

der <strong>BDIU</strong> dem Bundesjustizministerium im Rahmen<br />

der Verbändeanhörung am 1. März 20<strong>13</strong> übersandt hat.<br />

Die Stellungnahme ist im Internet abrufbar unter:<br />

www.inkasso.de/_downloads/491.pdf.<br />

Mit seiner Kritik an der Inkassoregulierung ist der <strong>BDIU</strong><br />

nicht alleine. Die Vertreter der Inkassowirtschaft suchten<br />

den Kontakt zu weiteren Interessenvertretern in Berlin.<br />

Auch zahlreiche andere Branchen sehen das Gesetz kritisch.<br />

Eine deutliche Gegenmeinung vertreten unter anderem der<br />

Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen<br />

e.V. (BGA), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag<br />

(DIHK) e.V., der IT-Branchenverband BITKOM<br />

e.V. und der Handelsverband Deutschland (HDE) e.V. Vor<br />

allem Dienstleister und der Handel befürchten schmerzhafte<br />

Umsatzverluste, sollte es zu einem harten Gebührendeckel<br />

für Inkassounternehmen kommen. Überschießende Darlegungs-<br />

und Informationspflichten seien zudem für viele<br />

Auftraggeber der Inkassobranche gar nicht zu erfüllen.<br />

Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 5


»Inkasso wirkt« || JaHreSberiCHt<br />

Im Frühjahr 20<strong>13</strong> legte<br />

der <strong>BDIU</strong> ein umfangreiches<br />

Maßnahmenpaket auf den<br />

Tisch, mit dem unseriöse<br />

Geschäftspraktiken im Inkasso<br />

wirkungsvoll und nachhaltig<br />

bekämpft werden können. Das<br />

Paket entstand nach intensiven<br />

Diskussionen unter anderem<br />

mit den regionalen und Facharbeitskreisen<br />

des <strong>BDIU</strong>.<br />

Es sieht eine Stärkung der<br />

Aufsicht, einen abgestuften<br />

Sanktionskatalog, klare<br />

Gebührenregelungen und bei<br />

Streitfällen die Klärung durch<br />

eine unabhängige Schiedskommission<br />

Inkassovergütung vor.<br />

Seit März 20<strong>13</strong> liegt nun ein Gesetzentwurf der Bundesregierung<br />

vor, der die schlimmsten Befürchtungen des<br />

<strong>BDIU</strong> leider bestätigt. Insbesondere sieht er die Einführung<br />

streitwertunabhängiger pauschaler »Inkassoregelsätze«<br />

vor, die durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung<br />

des Bundesrats erlassen werden sollen. Konkrete<br />

Summen für diese Regelsätze nennt der Gesetzentwurf<br />

zwar noch nicht, auch das Bundesjustizministerium hat<br />

bislang nicht erkennen lassen, wie scharf dieser Gebührenschnitt<br />

ausfallen soll. Das Urteil des <strong>BDIU</strong> dazu ist allerdings<br />

klar: Obwohl der Gesetzgeber erklärtermaßen nur<br />

die unseriösen Geschäftemacher treffen will, bereitet dieser<br />

Gesetzentwurf letztlich vor allem den zu fast 100 Prozent<br />

absolut seriös und beanstandungsfrei arbeitenden Inkassounternehmen<br />

zum Teil existenzbedrohende Schwierigkeiten.<br />

Dies kann, auch im Interesse der über eine halbe<br />

Million Auftraggeber der Branche aus allen Wirtschaftsbereichen,<br />

nicht hingenommen werden.<br />

In seiner umfangreichen Stellungnahme macht der <strong>BDIU</strong><br />

konkrete Vorschläge an die Politik, wie schwarzen Schafen<br />

unter den Inkassounternehmen letztendlich wirkungsvoll<br />

beizukommen ist. Das Maßnahmenpaket des <strong>BDIU</strong><br />

schlägt in diesem Zusammenhang unter anderem vor:<br />

• die Wiedereinführung eines abgestuften Sanktionskatalogs<br />

ähnlich wie im Rechtsberatungsgesetz<br />

• Berufspflichten in Analogie zur Berufsordnung für<br />

Rechtsanwälte oder direkt in einer neuen<br />

Berufsordnung für Rechtsdienstleister (BOReD)<br />

• Fachaufsicht durch Landesämter für Rechtsdienstleistungsaufsicht<br />

(LAReD) oder ein Bundesamt für<br />

Rechtsdienstleistungsaufsicht (BAReD)<br />

• oder: Konzentration der Aufsicht beim<br />

Bundesjustizamt<br />

• oder: Konzentration auf ein Gericht pro Bundesland<br />

mit institutionalisiertem Informationsaustausch<br />

zwischen den Bundesländern<br />

Hinsichtlich der Gebührensystematik schlägt der <strong>BDIU</strong><br />

folgende Lösungen vor:<br />

• Eindeutige Anknüpfung – auch hinsichtlich der<br />

Nebenforderungen – an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br />

(RVG), das streitwertabhängige<br />

Vergütungen vorsieht. Die Bemessungskriterien für<br />

die Höhe anwaltlicher Rahmengebühren richten sich<br />

nach der Bedeutung der Angelegenheit, nach dem<br />

Umfang der Tätigkeit, nach der rechtlichen Schwierigkeit<br />

der Tätigkeit und dem Haftungsrisiko. Diese<br />

Systematik ist allen beteiligten Verkehrskreisen –<br />

den Verbraucherschützern und Schuldnerberatern<br />

ebenso wie der Justiz – vertraut.<br />

• Erhöhung der Transparenz durch klare und<br />

zwingende Anforderungen an die Terminologie in<br />

Inkassorechnungen.<br />

• Verstoß gegen zwingende Terminologie wird<br />

bußgeld- und sanktionsbewehrt.<br />

Darüber hinaus regt der <strong>BDIU</strong> die Schaffung einer unabhängigen<br />

Schiedskommission Inkassovergütung an.<br />

Sie entscheidet in Streitfällen, die auch durch das<br />

Einschalten des <strong>BDIU</strong>, der Schuldnerberater oder der<br />

Verbraucherzentralen nicht gütlich gelöst werden können.<br />

Die Schiedskommission könnte aus fünf bis sieben Mitgliedern<br />

bestehen:<br />

• Vorsitz: Richter<br />

• jeweils ein Vertreter des Bundesjustizministeriums<br />

und des Verbraucherschutzministeriums (optional)<br />

• ein Vertreter der Wissenschaft<br />

• ein Vertreter des Verbraucherzentrale<br />

Bundesverbandes (vzbv)<br />

• ein Vertreter der Gläubiger-/Auftraggeberseite<br />

Die Mitglieder des <strong>BDIU</strong> und damit rund 70 Prozent<br />

der aktiven Inkassounternehmen, die über 90 Prozent<br />

des Marktes repräsentieren, würden sich mit ihrer Verbandsmitgliedschaft<br />

automatisch dem Schiedsspruch<br />

der Kommission unterwerfen.<br />

Bei Redaktionsschluss dieses Jahresberichts war noch<br />

nicht abzusehen, wie der weitere Fahrplan des Gesetzgebungsvorhabens<br />

im Detail aussieht. Der <strong>BDIU</strong> wird<br />

sich gemeinsam mit den bereits genannten Bündnispartnern<br />

weiterhin dafür einsetzen, dass die Wirtschaft<br />

durch die Zusammenarbeit mit seriösen Inkassounternehmen<br />

auch in Zukunft berechtigte Forderungen<br />

schnell, situationsbedingt und kosteneffizient einziehen<br />

kann.<br />

Ausführliche Informationen zu unserer Kritik an diesem<br />

Gesetz finden sich unter anderem in den Ausgaben 2 (April<br />

20<strong>12</strong>) und 5 (März 20<strong>13</strong>) unseres Magazins »Die Inkassowirtschaft«,<br />

auf der Homepage des <strong>BDIU</strong> im Pressebereich,<br />

in unseren Social-Media-Kanälen auf Twitter<br />

und XING sowie in internen Rundmails an unsere 560<br />

Mitgliedsunternehmen und stets aktuell im internen Verbandsrundschreiben<br />

<strong>BDIU</strong>-REPORT.<br />

6 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.


»Inkasso wirkt« || JaHreSberiCHt<br />

meldereCHt<br />

Intensiv beschäftigte sich der <strong>BDIU</strong> auch mit der Fortentwicklung<br />

des Meldewesens. Der Verband befürchtete, dass<br />

es dadurch erheblich teurer und langwieriger werden<br />

könnte, Forderungen gegenüber zahlungspflichtigen Verbrauchern<br />

durchzusetzen. Darauf wies <strong>BDIU</strong>-Geschäftsführer<br />

Kay Uwe Berg zum Beispiel am 10. Mai 20<strong>12</strong> auf<br />

einer Konferenz der europäischen Melderegisterauskunft<br />

RiserID in Berlin hin.<br />

Berg griff eine Formulierung der Staatssekretärin im Bundesministerium<br />

des Innern Cornelia Rogall-Grothe auf,<br />

die zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik<br />

ist; diese hatte in ihrem Eröffnungsstatement<br />

das Meldewesen als »informationelles Rückgrat der Verwaltung«<br />

bezeichnet. In Bergs Augen ist das Meldewesen<br />

auch das informationelle Rückgrat der Wirtschaft. Er appellierte<br />

daher an die Politik, der Wirtschaft dieses Rückgrat<br />

»nicht zu brechen«.<br />

Der <strong>BDIU</strong>-Geschäftsführer kritisierte insbesondere das<br />

angestrebte Verbot der Mehrfachnutzung von Melderegisterauskünften.<br />

Er beschrieb drei typische Fälle, die von<br />

dieser Regelung betroffen seien:<br />

Ein Unternehmen holt zur Durchsetzung einer Forderung<br />

gegenüber einem säumigen Kunden eine Einwohnermeldeamtsauskunft<br />

(EMA-Auskunft) ein. Wenig später muss<br />

es eine neue Forderung gegenüber dem Kunden durchsetzen.<br />

Dafür dürfte das Unternehmen die vorliegende<br />

Auskunft nicht noch einmal nutzen.<br />

Ähnlich ist die Situation, wenn ein Inkassounternehmen für<br />

einen Auftraggeber eine EMA-Auskunft über einen unbekannt<br />

verzogenen säumigen Schuldner einholt. Wenig<br />

später möchte ein anderer Auftraggeber des Inkassounternehmens<br />

oder derselbe Auftraggeber eine weitere Forderung<br />

gegenüber dem unbekannt verzogenen Schuldner<br />

durchsetzen. Das Inkassounternehmen dürfte allerdings die<br />

zuerst eingeholte EMA-Auskunft nicht wieder verwenden.<br />

Auch in diesem Fall entstünden Mehrarbeit und zusätzliche<br />

Kosten für die Einholung einer erneuten Auskunft. Die Kosten<br />

für diese zusätzliche EMA-Auskunft müsste zudem der<br />

zahlungspflichtige Schuldner tragen, da er sie dem Gläubiger<br />

als Verzugsschaden zu ersetzen hat.<br />

Ein Händler bekommt eine Lieferung wieder zurückgeschickt,<br />

weil die Ware nicht zustellbar war. Daraufhin holt<br />

er eine EMA-Auskunft zu seinem Kunden ein. Eine daraus<br />

entstandene Forderung dürfte der Händler nun nicht mehr<br />

mit den Informationen dieser EMA-Auskunft an ein Inkassounternehmen<br />

oder an eine Auskunftei weitergeben. Auch<br />

hier entstünden Zusatzkosten durch das Erfordernis, erneut<br />

eine EMA-Auskunft einzuholen. Außerdem würde sich die<br />

Bearbeitung der Forderung erheblich, zum Teil um mehrere<br />

Wochen verzögern. Dabei ist gerade im Forderungsmanagement<br />

Schnelligkeit gefragt, damit Unternehmen ihre Zahlungsansprüche<br />

effektiv durchsetzen können.<br />

Berg warnte, dass ein Verbot von Mehrfachnutzungen<br />

der EMA-Auskünfte insbesondere den Onlinehandel vor<br />

große Schwierigkeiten stellen würde. So könnten Unternehmen<br />

durch die Mehrfachnutzung der Meldedaten<br />

ihren Kunden derzeit die beliebte Zahlungsform »Kauf<br />

auf Rechnung« auch bei erstmaliger Bestellung anbieten.<br />

Falle diese Möglichkeit weg, würde dies zu mehr Bestellabbrüchen<br />

und damit erheblichen Umsatzeinbußen führen.<br />

Außerdem werde es für die Händler schwieriger, Betrugsabsichten<br />

zu erkennen. Höhere Zahlungsausfälle<br />

seien zu befürchten. Die Kosten dafür müssten die Händler<br />

auf den Preis umlegen – der ehrliche Kunde müsste<br />

also die Zeche bezahlen.<br />

Im Vermittlungsausschuss zogen sich die Beratungen der<br />

Politik noch über viele Monate hin. Das im Sommer<br />

20<strong>12</strong> vom Bundestag beschlossene Gesetz war heftig in<br />

die öffentliche Kritik geraten, weil der enthaltene § 44<br />

den Einwohnermeldeämtern angeblich erlaubte, einfache<br />

Melderegisterauskünfte (EMAs) an Unternehmen zu<br />

»verkaufen«. Der <strong>BDIU</strong> argumentierte dagegen wiederholt,<br />

dass das Einholen von EMAs im Gläubigerinteresse<br />

liege und daher auch künftig für die Inkassowirtschaft<br />

möglich sein müsse.<br />

Das neue Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens<br />

beschlossen Bundestag und Bundesrat nunmehr am<br />

1. März 20<strong>13</strong>. Anstelle einer »Widerspruchslösung« enthält<br />

es jetzt eine »Einwilligungslösung«, die allerdings nur<br />

für EMAs gilt, die zum Zwecke der Werbung und des<br />

Adresshandels eingeholt werden.<br />

Umstritten war bis zum Schluss die vorgesehene Zweckbindung<br />

einfacher Melderegisterauskünfte. Das neue Gesetz<br />

sieht diese Zweckbindung nun vor. Zwar dürfen einfache<br />

Melderegisterauskünfte nur noch zu den Zwecken<br />

verwendet werden, zu deren Erfüllung sie übermittelt<br />

wurden. Es spricht aber vieles dafür, dass der bisherige<br />

Weg der Rechtsverfolgung durch Inkassounternehmen<br />

auch künftig im Interesse der Gläubiger gegangen wer-<br />

Der Streit über das Melderecht<br />

zeigte auf, wie schwierig<br />

es mitunter ist, das Verfolgen<br />

von Gläubigerinteressen<br />

und dessen komplexe Grundlagen<br />

gegenüber der Politik<br />

und der Öffentlichkeit zu<br />

kommunizieren.<br />

Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 7


»Inkasso wirkt« || JaHreSberiCHt<br />

Die Pläne für eine EU-<br />

Datenschutzgrundverordnung<br />

bereiten Grund zur<br />

Besorgnis. Gemeinsam mit<br />

weiteren deutschen Wirtschaftsverbänden<br />

und dem europäischen<br />

Inkassodachverband<br />

FENCA setzt sich der <strong>BDIU</strong><br />

dafür ein, dass notwendiger<br />

Datenschutz nicht zum Schaden<br />

für die Wirtschaft ausfällt.<br />

den kann. Inkassounternehmen dürfen demnach, sofern<br />

sie einen solchen Zweck bei der Einholung der Meldeauskunft<br />

angegeben haben, mit den Daten weiterhin verfahren<br />

wie bisher. Auch dem Protokoll der Bundesratssitzung<br />

ist zu entnehmen, dass es nicht die Intention des<br />

Gesetzgebers ist, die Rechtsverfolgung von Gläubigerinteressen<br />

durch Inkassounternehmen einzuschränken.<br />

Die praktische Umsetzung der jetzt getroffenen Regelung<br />

soll in einer Verwaltungsvorschrift präzisiert werden, die<br />

eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des<br />

Bundesinnenministeriums erarbeiten wird. Das neue<br />

Melderecht wird am 1. Mai 2015 in Kraft treten.<br />

Zu dem medialen Wirbel, den es im Sommer 20<strong>12</strong> um<br />

das Melderecht gegeben hatte, sei auf den Bereich<br />

»Presse- und Öffentlichkeitsarbeit« in diesem Geschäftsbericht<br />

verwiesen.<br />

eU-datenSCHUtzgrUndverOrdnUng<br />

Von der geplanten neuen EU-Datenschutzgrundverordnung<br />

wäre auch die Inkassowirtschaft stark betroffen.<br />

Aus Sicht des <strong>BDIU</strong> gibt es noch weitreichenden Klarstellungsbedarf<br />

in den bekannten Entwürfen, insbesondere<br />

bezüglich der Ermächtigung für die Tätigkeit als<br />

»Dritter«, der im Interesse eines anderen die Datenverarbeitung<br />

wahrnimmt. Das ist zum Beispiel auch immer<br />

dann der Fall, wenn ein Inkassounternehmen Daten zu<br />

einem nicht zahlenden Schuldner übermittelt bekommt.<br />

Eine solche Datenverarbeitung ist im heutigen Geschäftsverkehr<br />

an der Tagesordnung und nach dem<br />

geltenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auch ausdrücklich<br />

erlaubt. Sie dient – wie im Fall der Beauftragung<br />

von Inkassounternehmen – der Vorbeugung von<br />

Rechtsstreitigkeiten, der Abwehr von wirtschaftlichem<br />

Schaden und der Rechtsverfolgung. Sie ist im Interesse<br />

sowohl der Unternehmen als auch der Verbraucher,<br />

deren besonderen Schutz die Datenschutzgrundverordnung<br />

nicht zuletzt verfolgt. Im Sinne eines funktionierenden<br />

Wirtschaftskreislaufs muss die Datenverarbeitung im<br />

Drittinteresse daher auch künftig möglich bleiben.<br />

Es tun sich auch weitere Problemfelder auf. Sollte vorgeschrieben<br />

werden, dass vor der Kontaktaufnahme eine Einwilligung<br />

jedes Schuldners einzuholen sei, wäre das in der<br />

Praxis für die Rechtsverfolgung von Forderungen absolut<br />

undurchführbar.<br />

Kritisch sieht der <strong>BDIU</strong> auch den geplanten Widerspruchs-<br />

und Löschanspruch. Hier muss aus unserer<br />

Sicht eine sinnvolle Interessenabwägung zwischen dem<br />

Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung<br />

mit dem Recht des Gläubigers auf Realisierung seiner<br />

Forderung vorgenommen werden. Sonst droht die<br />

Gefahr, dass zahlreiche Schuldner durch Einlegung eines<br />

Widerspruchs, der keinerlei Begründung bedarf, die<br />

Rechtsverfolgung massiv beeinträchtigen könnten. Das<br />

wäre letztlich zum massiven Schaden der Gläubiger und<br />

der gesamten Wirtschaft.<br />

Der <strong>BDIU</strong> führte dazu zahlreiche Gespräche in Berlin<br />

und Brüssel, unter anderem gemeinsam mit dem europäischen<br />

Inkassodachverband FENCA, und machte<br />

wiederholt seine kritische Haltung zu den Verordnungsentwürfen<br />

deutlich.<br />

In Deutschland schloss sich der <strong>BDIU</strong> einem breiten<br />

Kreis von Wirtschaftsverbänden an, die sich zuletzt im<br />

März 20<strong>13</strong> mit einer gemeinsamen Stellungnahme an die<br />

Abgeordneten des Europäischen Parlaments wandten.<br />

Diese Stellungnahme ist zum Download veröffentlicht<br />

unter anderem auf der Homepage des Inkassoverbands.<br />

Neben dem <strong>BDIU</strong> gehören zu der Initiative der ANGA<br />

Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber, der Bankenfachverband,<br />

der Bundesverband der Dienstleister für Online-<br />

Anbieter BDOA, der Bundesverband der Deutschen<br />

Versandbuchhändler, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger<br />

(BDZV), der Bundesverband Großhandel,<br />

Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Bundesverband<br />

Informationswirtschaft, Telekommunikation und<br />

Neue Medien (BITKOM), der BREKO Bundesverband<br />

Breitbandkommunikation, der Bundesverband Deutscher<br />

Postdienstleister (BvDP), der Bundesverband Druck und<br />

Medien (bvdm), der Bundesverband Digitale Wirtschaft<br />

(BVDW), der Bundesverband des deutschen Versandhandels<br />

(bvh), der DDV Deutscher Dialogmarketing<br />

Verband, der eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft,<br />

die Organisation der Media-Agenturen (OMW),<br />

die Organisation Werbungtreibende im Markenverband<br />

(OWM), der Verband der Anbieter von Telekommunikations-<br />

und Mehrwertdiensten (VATM), der Verband<br />

der Automobilindustrie (VDA), der vdav Verband Deutscher<br />

Auskunfts- und Verzeichnismedien, der VDMA Verband<br />

Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, der Verband<br />

Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der VPRT – Verband<br />

Privater Rundfunk und Telekommunikation, der<br />

Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW),<br />

der ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie,<br />

der Verband der Handelsauskunfteien<br />

(VdH) und die ICC Deutschland Internationale Handelskammer.<br />

bdiU im beirat der StiftUng<br />

datenSCHUtz<br />

Am 28. Juni 20<strong>12</strong> beschloss der Bundestag die Errichtung<br />

einer »Stiftung Datenschutz«. Die gemeinnützige Stiftung<br />

soll Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit<br />

prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes<br />

stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung<br />

verbessern und ein Datenschutzaudit entwickeln.<br />

Stifterin ist die Bundesrepublik Deutschland. Die neue<br />

8 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.


»Inkasso wirkt« || JaHreSberiCHt<br />

Institution wird als Stiftung bürgerlichen Rechts errichtet.<br />

Sie hat ihren Sitz in Leipzig. Organe der Stiftung sind der<br />

Vorstand, der Verwaltungsrat und der Beirat. Gemeinsam<br />

mit dem Verband der Handelsauskunfteien (VdH) hat der<br />

<strong>BDIU</strong> einen Sitz in diesem Beirat erhalten.<br />

Im Beirat ist neben der Politik und den Datenschutzbehörden<br />

und Datenschutzbeauftragten von Bund und<br />

Ländern auch die Wirtschaft vertreten.<br />

Wie ernst die <strong>BDIU</strong>-Mitgliedsunternehmen den Datenschutz<br />

ohnehin nehmen, zeigt eine Zahl aus der Inkasso-<br />

Branchenstudie (siehe dazu den Beitrag ab Seite 26 in<br />

diesem Heft). Demnach haben 81 Prozent unserer Mitglieder<br />

einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellt,<br />

darunter also auch zahlreiche kleinere Unternehmen mit<br />

weniger als zehn Mitarbeitern, die gesetzlich gar nicht<br />

dazu verpflichtet wären.<br />

HeSSiSCHeS JUStizkOStengeSetz<br />

<strong>BDIU</strong>-Präsidiumsmitglied Axel Kulick und Geschäftsführer<br />

Kay Uwe Berg nahmen am 22. August 20<strong>12</strong> in Wiesbaden<br />

an einer Anhörung des hessischen Landtages zum hessischen<br />

Justizkostengesetz teil. Ziel des Gesetzes ist es, beim<br />

Einzug von Gerichtskosten-Forderungen auch Inkassounternehmen<br />

beauftragen zu dürfen. Die Anhörung verlief<br />

zwar durchaus kontrovers. Kulick und Berg gelang es aber,<br />

die Position der Inkassowirtschaft gut zu vermitteln und zu<br />

erläutern, dass durch die Zusammenarbeit mit seriösen<br />

Inkassounternehmen selbst bei zunächst aussichtslosen<br />

Forderungen noch Einnahmen erzielt werden können.<br />

Ein erstes Plenum am Vormittag befasste sich mit den geplanten<br />

Änderungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens.<br />

Hier verdeutlichte Ulrich Jäger, Mitglied des <strong>BDIU</strong>-<br />

Rechtsausschusses, die Positionen der Gläubigervertreter.<br />

Im anschließend stattfindenden »Praxis-Forum zur Reform<br />

der Verbraucherinsolvenz« stand Daniela Gaub, rechtspolitische<br />

Referentin in der <strong>BDIU</strong>-Geschäftsstelle, den<br />

Kongressteilnehmern Rede und Antwort.<br />

Der <strong>BDIU</strong> beteiligte sich im Geschäftsjahr 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong><br />

zudem intensiv an der Debatte über die Reform des Insolvenzrechts.<br />

Die Reform der Verbraucherinsolvenz bietet<br />

aus Sicht des Verbands für Gläubiger Chancen, aber auch<br />

eine ganze Reihe von Benachteiligungen. Stellvertretend<br />

für die vielen Gespräche, die in der Zeit mit Vertretern<br />

der Politik und Interessenvertretern von Schuldner- und<br />

Gläubigerseite geführt wurden, sei hier auf die ausführliche<br />

Stellungnahme hingewiesen, die der <strong>BDIU</strong> gegenüber<br />

dem Bundesjustizministerium am 9. Januar 20<strong>13</strong> abgegeben<br />

hat. Sie ist abrufbar auf der Homepage des<br />

<strong>BDIU</strong> im Bereich »Gesetzgebung«, wo auch alle anderen<br />

Stellungnahmen zu inkassorelevanten Gesetzgebungsprozessen<br />

öffentlich hinterlegt sind. Der direkte Link<br />

lautet: www.inkasso.de/_downloads/478.pdf.<br />

Nach Angaben des hessischen Justizministers Jörg-Uwe<br />

Hahn ist die Justiz des Landes zwischen 2006 und 2008<br />

jährlich auf Gerichtskosten zwischen <strong>13</strong>,5 und 15,9 Millionen<br />

Euro sitzen geblieben. Der FDP-Minister argumentiert,<br />

dass private Unternehmen über mehr Möglichkeiten<br />

verfügten, pfändbare Gegenstände aufzuspüren und neue<br />

Anschriften zu ermitteln. Das Gesetz wurde im November<br />

vom hessischen Landtag mit den Stimmen von CDU und<br />

FDP beschlossen und ist inzwischen in Kraft getreten.<br />

Die Ausgabe 5 des <strong>BDIU</strong>-Magazins »Die Inkassowirtschaft«<br />

berichtete im März 20<strong>13</strong> ausführlich dazu.<br />

die reCHte der gläUbiger<br />

bei verbraUCHerinSOlvenzen<br />

Am 2. November 20<strong>12</strong> fand in München der dritte Deutsche<br />

Privatinsolvenztag unter aktiver Beteiligung mehrerer<br />

Vertreter des <strong>BDIU</strong> statt. Thema war »Die Zukunft des<br />

Verbraucherinsolvenzverfahrens«, die in einem – so wörtlich<br />

– »interdisziplinären Diskurs zwischen Gläubigern,<br />

Schuldnerberatern und Insolvenzverwaltern/Treuhändern«<br />

erörtert werden sollte.<br />

Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 9


»Inkasso wirkt« || JaHreSberiCHt<br />

Der <strong>BDIU</strong> hat zudem an den Sitzungen der Arbeitsgruppe<br />

der »Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung<br />

des Deutschen Anwaltvereins« teilgenommen und sich<br />

aktiv beteiligt. Gegenstand der Beratungen waren die anstehenden<br />

Reformen beim Verbraucherinsolvenzverfahren.<br />

Die AG wurde von dem RiAG Dr. Guido Stephan geleitet<br />

und ist daher auch als »Stephan-Kommission« nicht<br />

nur in Fachkreisen bekannt geworden.<br />

Ziel der Zusammenarbeit ist die gemeinsame Entwicklung<br />

von beruflichen Weiterbildungskonzepten, mit denen sich<br />

Mitarbeiter von Inkassounternehmen in ganz Europa zu<br />

datenschutzrechtlichen Fragen im Bereich Forderungs<br />

management beruflich fortbilden können. Dabei sollen<br />

entsprechende Leitfäden und Trainingsmodule entwickelt<br />

werden. Die Förderungsphase dauert bis Ende Juli 2014.<br />

Auf Gläubigerseite waren neben dem <strong>BDIU</strong> auch die<br />

Seghorn Inkasso GmbH, Die Deutsche Kreditwirtschaft,<br />

die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V., Rechtsanwälte<br />

Seiler, die Finanzverwaltung sowie die Bundesagentur<br />

für Arbeit, Abteilung Forderungsmanagement, in<br />

den Sitzungen vertreten. Von Schuldnerseite nahmen die<br />

Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände<br />

sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung<br />

e.V. an den Sitzungen teil. Vorwiegend Schuldnerinteressen<br />

vertraten in den Sitzungen auch die teilnehmende<br />

Marianne von Weizsäcker Stiftung sowie die ARGE Insolvenzrecht<br />

und Sanierung im Deutschen Anwaltverein.<br />

Die Debatten in der Stephan-Kommission verliefen zwar<br />

durchaus kontrovers. Dennoch konnten sich die Interessenvertreter<br />

von Gläubiger- und Schuldnerseite auf einige<br />

Eckpunkte verständigen, die in einer gemeinsamen Erklärung<br />

sowie einem Eckpunktepapier mündeten. Wichtigste<br />

Forderung war dabei eine Stärkung des (außer)gerichtlichen<br />

Schuldenbereinigungsverfahrens. Diese dürfte nicht<br />

zu einer zusätzlichen Belastung der Gerichte führen. Die<br />

Teilnehmer der Kommission erklärten sich außerdem dazu<br />

bereit, über Standards für das Schuldenbereinigungsverfahren<br />

zu verhandeln.<br />

Lernen für Europa<br />

Leonardo da Vinci war nicht nur ein italienisches<br />

Universalgenie, dessen Name noch heute die Menschen<br />

fasziniert. Er ist auch Namensgeber des gleichlautenden<br />

Programms, mit dem die Europäische Union berufliche<br />

Aus- und Weiterbildung fördert. Das Leonardo-Programm<br />

unterstützt Bürger, Praxisaufenthalte in Betrieben<br />

und Berufsbildungseinrichtungen in jeweils einem<br />

anderen europäischen Land durchzuführen. Sie sollen<br />

so internationale Kompetenzen erlangen. Außerdem will<br />

das Programm den Wissenstransfer verstärken und damit<br />

die berufliche Bildung verbessern helfen.<br />

In den Mitgliedstaaten sind jeweils nationale Agenturen<br />

mit der Durchführung des Leonardo-Programms betraut.<br />

In Deutschland ist das die Nationale Agentur Bildung<br />

für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung<br />

(NA beim BIBB), die im Internet erreichbar ist unter<br />

www.na-bibb.de.<br />

bdiU erHält eU-anerkennUng<br />

für zwei PrOJekte<br />

Seit dem 1. September 20<strong>12</strong> werden der <strong>BDIU</strong> und die<br />

Deutsche Inkasso Akademie (DIA) von der Europäischen<br />

Union gefördert. In einer sogenannten Leonardo-Lernpartnerschaft<br />

agiert der <strong>BDIU</strong> als Projektkoordinator eines<br />

Konsortiums, bestehend aus vier europäischen Verbänden<br />

und der DIA. Unsere europäischen Partner sind der<br />

Inkassoverband Österreich (IVÖ), der Polski Związek<br />

Wędkarski (PZW) aus Polen und die Credit Services<br />

Association (CSA) aus Großbritannien.<br />

Ein zweites EU-Projekt, für das ein vom <strong>BDIU</strong> geführtes<br />

Konsortium den Zuschlag erhalten hat, ist inzwischen<br />

bereits fertiggestellt. Gemeinsam mit dem europäischen<br />

Inkassodachverband FENCA und den <strong>BDIU</strong>-Mitgliedsunternehmen<br />

EURO-Inkasso, infoscore Forderungsmanagement<br />

und EOS bewarben wir uns um einen<br />

Dienstleistungsauftrag der Europäischen Kommission zur<br />

»Ausarbeitung von praxisbasierten Leitlinien betreffend<br />

die Verwaltung von grenzübergreifenden Krediten und<br />

Forderungen«.<br />

Herausgekommen ist ein über 60 Seiten umfassender<br />

Leitfaden, der KMUs plastisch und anhand einfach nachzuvollziehender<br />

Beispiele erläutert, wie sie ihr grenzüberschreitendes<br />

Forderungsmanagement organisieren können.<br />

Der Leitfaden ist im März 20<strong>13</strong> zunächst in englischer Sprache<br />

erschienen. Derzeit wird er von der Europäischen<br />

Kommission in die 23 offiziellen Amtssprachen der EU<br />

übersetzt. Bis 2014 soll der Leitfaden in allen 27 EU-Mitgliedstaaten<br />

in begleitenden Seminaren vorgestellt werden.<br />

10 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.


»Inkasso wirkt« || JaHreSberiCHt<br />

Details zu dem Leitfaden werden ausführlich in der Ausgabe<br />

5 des <strong>BDIU</strong>-Magazins »Die Inkassowirtschaft« beschrieben.<br />

bdiU tritt bga bei<br />

Anfang 20<strong>13</strong> beschloss das <strong>BDIU</strong>-Präsidium, dem Bundesverband<br />

Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen<br />

e.V. (BGA) beizutreten. Der BGA gehört zu den Spitzenverbänden<br />

der deutschen Wirtschaft und den wichtigsten<br />

Lobbyvertretungen in Berlin und in Brüssel. Der<br />

Verband vertritt die Interessen von 1,1 Millionen Beschäftigten<br />

in <strong>12</strong>0.000 deutschen Unternehmen, insbesondere<br />

aus dem Mittelstand, die gemeinsam einen<br />

Jahresumsatz von 1,5 Billionen Euro erwirtschaften. Die<br />

Stimme des BGA hat im politischen Berlin sehr großes<br />

Gewicht.<br />

»Handel und internationaler Wettbewerb führen zu<br />

weltweitem Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung«,<br />

so definiert der BGA seine Grundüberzeugungen. »Soziale<br />

Marktwirtschaft ist die Grundlage von Wachstum<br />

und Wohlstand. Die Politik darf den Handlungsspielraum<br />

von Unternehmern nicht über Gebühr einschränken.<br />

Vielmehr muss sie ordnungspolitische Rahmenbedingungen<br />

schaffen, die es Unternehmen ermöglichen,<br />

ihre Wachstumspotenziale auszuschöpfen. Nur so können<br />

weiterhin Arbeitsplätze geschaffen und ein Leben<br />

aller in Wohlstand gesichert werden. Als Verband treten<br />

wir für unsere Überzeugung ein: Eine funktionierende<br />

Marktwirtschaft ist die beste Sozialpolitik.«<br />

Durch seine Mitgliedschaft in dieser Spitzenorganisation<br />

der deutschen Wirtschaft ist der <strong>BDIU</strong> nun Teil eines<br />

profilierten und schlagkräftigen Netzwerks.<br />

Das Präsidium des BGA hat zudem <strong>BDIU</strong>-Präsident<br />

Spitz per einstimmigen Beschluss in dieses höchste Gremium<br />

des Spitzenverbandes kooptiert. Für den <strong>BDIU</strong><br />

wird Spitz hier gemeinsam mit weiteren wichtigen Vertretern<br />

der Wirtschaft sowohl wirtschafts-, sozial- als<br />

auch finanzpolitische Fragen aus Sicht von Politik und<br />

Unternehmern diskutieren und sich am Entwurf der<br />

Leitlinien für das breite Engagement des BGA beteiligen.<br />

neU in der geSCHäftSStelle:<br />

daniela gaUb Und axel SCHliCHt<br />

Seit April 20<strong>12</strong> ist Daniela Gaub neu in der <strong>BDIU</strong>-Geschäftsstelle.<br />

Gaub hat von Oktober 2003 bis September<br />

2008 an der Universität Potsdam Rechtswissenschaften studiert<br />

und im unmittelbaren Anschluss daran ein Jahr als wissenschaftliche<br />

Mitarbeiterin in einer Berliner Anwaltskanzlei<br />

gearbeitet. Im November 2011 hat sie ihr Referendariat<br />

am Kammergericht Berlin beendet und während ihrer Ausbildung<br />

unter anderem in einer weiteren Rechtsanwaltskanzlei,<br />

der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport<br />

sowie dem Bundesinnenministerium erste Berufserfahrungen<br />

gesammelt. Seit Anfang Februar 20<strong>13</strong> ist Gaub nunmehr<br />

rechtspolitische Referentin. In dieser Funktion, die<br />

neu geschaffen wurde, koordiniert sie juristische und rechtspolitische<br />

Themen der Lobby- und Verbandsarbeit.<br />

Seit August 20<strong>12</strong> ist Axel Schlicht als Elternzeitvertretung<br />

für die politische Referentin Sabine Schmidt neu in<br />

der <strong>BDIU</strong>-Geschäftsstelle. Sein Studium der Politikwissenschaft<br />

in Bonn und Genf hat Schlicht im Jahr 2007<br />

abgeschlossen. Anschließend war er viereinhalb Jahre als<br />

wissenschaftlicher Mitarbeiter für Bundestagsabgeordnete<br />

des Finanz- und Europaausschusses tätig.<br />

SePa-begleitgeSetz beSCHlOSSen<br />

Ab dem 1. Februar 2014 gilt die Single Euro Payments Area,<br />

kurz SEPA. Damit soll der Zahlungsverkehr europaweit<br />

harmonisiert werden und durch einheitliche Zahlungsprodukte<br />

wie Überweisungen und Lastschriften abgewickelt<br />

werden. Statt Kontonummer und Bankleitzahl sollen künftig<br />

nur noch IBAN (International Bank Account Number/<br />

internationale Bankkontonummer) und BIC (Business<br />

Identifier Code/international gültige Bankleitzahl) zum<br />

Einsatz kommen. Lastschriften sollen durch einheitliche<br />

SEPA-Lastschriften ersetzt werden. Details dazu erläuterte<br />

der <strong>BDIU</strong> im August 20<strong>12</strong> in der Ausgabe 3 des Magazins<br />

»Die Inkassowirtschaft« (www.inkassowirtschaft.de).<br />

Der <strong>BDIU</strong> setzte sich 20<strong>12</strong> gemeinsam mit mehreren weiteren<br />

Verbänden dafür ein, dass auch für Lastschriften ohne<br />

beleghafte Unterschrift eine verlängerte Übergangsfrist im<br />

SEPA-Begleitgesetz festgeschrieben werden sollte.<br />

Zwar sollen Lastschriften mit EC-Karte noch bis zum<br />

1. Februar 2016 möglich sein. Lastschriften ohne beleghafte<br />

Unterschrift, wie zum Beispiel Onlinelastschriften oder<br />

telefonisch vereinbarte Lastschriften, wären nach dem<br />

Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 11


»Inkasso wirkt« || JaHreSberiCHt<br />

Gemeinsam mit der Wirtschaft<br />

argumentierte der <strong>BDIU</strong>,<br />

dass bei der SEPA-Einführung<br />

längere Übergangsfristen für<br />

bestimmte Bezahlverfahren<br />

notwendig sind. Das Bündnis<br />

reichte vom Handel über die<br />

Energiewirtschaft bis hin<br />

zum Deutschen Spendenrat.<br />

ursprünglichen Entwurf des SEPA-Begleitgesetzes allerdings<br />

ab 2014 nicht mehr möglich gewesen. Onlinelastschriften<br />

betreffen zwar in erster Linie den Handel, mittelbar<br />

berühren sie aber auch die Interessen des <strong>BDIU</strong>, denn<br />

schließlich sind potenzielle Mandanten der Inkassobranche<br />

betroffen. Darüber hinaus wären SEPA-Lastschriften im<br />

Vergleich zum aktuellen Verfahren in Deutschland mit zwei<br />

weiteren – aus Sicht der Inkassobranche – problematischen<br />

Neuerungen verbunden: Zum einen müsste vor dem eigentlichen<br />

Lastschrifteinzug eine sogenannte Pre-Notification<br />

an den Schuldner gesendet werden. Zum anderen wäre eine<br />

telefonische Vereinbarung zum Lastschrifteinzug ohne anschließende<br />

schriftliche Untermauerung nicht mehr gültig.<br />

Am 8. November 20<strong>12</strong> wurde das SEPA-Begleitgesetzt verabschiedet,<br />

das nun doch Übergangsregelungen bis 2016 für<br />

das kartenbasierte elektronische Lastschriftverfahren (ELV)<br />

vorsieht. Gleichzeitig wird die Kreditwirtschaft aufgefordert,<br />

bis zum Ende dieser Übergangsfrist bei der Entwicklung<br />

eines SEPA-fähigen ELV aktiv mitzuwirken.<br />

Diese Regelung begrüßte der <strong>BDIU</strong> im Dezember 20<strong>12</strong><br />

ausdrücklich in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem<br />

Handelsverband Deutschland e.V. (HDE), dem Bundesverband<br />

Informationswirtschaft, Telekommunikation und<br />

Neue Medien e.V. (BITKOM), dem Bundesverband des<br />

deutschen Versandhandels e.V. (bvh), dem BDEW Bundesverband<br />

der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., dem Verband<br />

Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ), dem Bundesverband<br />

Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV), dem<br />

Bundesverband der Dienstleister für Online-Anbieter<br />

BDOA e.V., dem Deutschen ReiseVerband e.V. (DRV), dem<br />

VATM e.V. Verband der Anbieter von Telekommunikations-<br />

und Mehrwertdiensten, dem Bundesverband Digitale<br />

Wirtschaft e.V. (BVDW), dem Deutschen Spendenrat e.V.<br />

und dem Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V.<br />

Übrigens: Dass in dieser Allianz auch der Deutsche<br />

Spendenrat vertreten war, mag auf den ersten Blick ungewöhnlich<br />

erscheinen. Beachten sollte man in diesem Zusammenhang<br />

allerdings, dass insbesondere Spenden für<br />

gemeinnützige Organisationen heutzutage zu einem großen<br />

Teil über Lastschriften im Internet ausgelöst werden.<br />

Wenn es keine längeren Übergangsfristen gegeben hätte,<br />

hätten schon ab 2014 alle diese Lastschrift-Spenden zusätzlich<br />

durch eine Unterschrift in Papierform legitimiert<br />

werden müssen. Völlig zu Recht befürchteten private<br />

Spendenorganisationen – wie zum Beispiel die Arbeiterwohlfahrt,<br />

die Caritas oder die Welthungerhilfe – einen<br />

dramatischen Rückgang beim Spendenaufkommen. Das<br />

konnte glücklicherweise noch einmal verhindert werden.<br />

kOntrOverSe diSkUSSiOn über die<br />

arbeit vOn inkaSSOUnterneHmen<br />

beim iff in HambUrg<br />

Am 10. Mai 20<strong>12</strong> nahm Präsidiumsmitglied Kirsten Pedd<br />

für den <strong>BDIU</strong> an einer Podiumsdiskussion zum Thema<br />

»Inkassounternehmen – Fairness in der Krise oder Verdienen<br />

an der Not der Schuldner?« teil. Die Diskussion war Teil der<br />

»Internationalen Konferenz zu Finanzdienstleistungen« des<br />

Hamburger iff instituts für finanzdienstleistungen e.V.<br />

Nach einer Fallbeschreibung durch einen Schuldnerberater<br />

wies Kirsten Pedd auf die Beschwerdestelle des <strong>BDIU</strong> hin.<br />

Wenn es bei problematischer Inkassosachbearbeitung um<br />

Mitglieder gehe, werde der Verband im Rahmen der Satzung<br />

tätig.<br />

In der Debatte bestand große Einigkeit, dass schwarze<br />

Schafe bekämpft werden müssen. Im Schlussplädoyer lobten<br />

daher sowohl Schuldnerberater als auch der Bundesverband<br />

der Verbraucherzentralen den <strong>BDIU</strong> für seine Dialogbereitschaft<br />

und sein Engagement für seriöses Inkasso. Dagegen<br />

wurde die Arbeit einzelner Inkassounternehmen deutlich<br />

kritisiert: So gebe es aufseiten mancher Inkassounternehmen<br />

angeblich »schlechte Umgangsformen«.<br />

kein kOntO für<br />

inkaSSOUnterneHmen?<br />

Unglaublich, aber wahr ist es, dass Mitgliedsunternehmen<br />

des <strong>BDIU</strong> mitunter Probleme haben, ein Konto bei<br />

einer Bank zu erhalten. So erhielt die <strong>BDIU</strong>-Geschäftsstelle<br />

im Jahr 20<strong>12</strong> gleich zweimal Kenntnis über die<br />

Weigerung eines Kreditinstituts, mit Inkassounternehmen<br />

Geschäftsbeziehungen einzugehen. »Aufgrund grundsätzlicher<br />

geschäftspolitischer Erwägungen« sei es »nicht<br />

möglich«, dem Unternehmen ein Konto einzurichten.<br />

Wir kontaktierten das Institut mit der Bitte um Klarstellung<br />

– leider erfolglos.<br />

Diese Weigerung ist umso unverständlicher, als Banken<br />

und die Finanzbranche zu den wichtigsten Auftraggebern<br />

von Inkassounternehmen zählen. In der <strong>BDIU</strong>-Branchenstudie<br />

zum Inkassomarkt gaben immerhin 28 Prozent der<br />

Unternehmen an, für Banken zu arbeiten. Viele Banken<br />

haben außerdem eigene Inkassounternehmen.<br />

Für den <strong>BDIU</strong> ist das ein Beleg dafür, dass weitere Aufklärungsarbeit<br />

über die Arbeit von Inkassounternehmen<br />

auch aufseiten der Wirtschaft notwendig ist.<br />

<strong>12</strong> <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.


»Inkasso wirkt« || JaHreSberiCHt<br />

refOrm der SaCHaUfklärUng<br />

Am 1. Januar 20<strong>13</strong> ist das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung<br />

in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten.<br />

Es zielt darauf ab, die Effektivität der Zwangsvollstreckung<br />

zu erhöhen. Gläubiger sollen dadurch bessere Informationen<br />

zur Vermögenssituation der Schuldner erhalten.<br />

Zu diesem Zweck wird der Gerichtsvollzieher mit<br />

neuen Kompetenzen ausgestattet.<br />

Ist der Aufenthalt des Schuldners unbekannt, so sind<br />

Gerichtsvollzieher jetzt befugt, aufgrund des Vollstreckungsauftrags<br />

Ermittlungen über den Aufenthaltsort<br />

anzustellen, und zwar vorrangig bei der zuständigen Meldebehörde<br />

sowie gegebenenfalls auch beim Ausländerzentralregister<br />

beziehungsweise der Ausländerbehörde.<br />

Sind hier die Ermittlungen erfolglos, darf der Gerichtsvollzieher,<br />

sofern die zu vollstreckenden Ansprüche mindestens<br />

500 Euro betragen, auch bei den Trägern der<br />

gesetzlichen Rentenversicherung sowie beim Kraftfahrtbundesamt<br />

die Anschrift des Schuldners erfragen.<br />

Während der Gläubiger bisher erst nach einem erfolglosen<br />

Pfändungsversuch Informationen über die Vermögensverhältnisse<br />

des Schuldners erlangen konnte, und<br />

zwar beschränkt auf dessen Eigenangaben im Rahmen<br />

des Offenbarungsverfahrens, erhält der Gläubiger nunmehr<br />

die Möglichkeit, schon vor Einleitung von Beitreibungsmaßnahmen<br />

Informationen über das Vermögen des<br />

Schuldners sowohl im Rahmen der nun geltenden sogenannten<br />

Vermögensauskunft – sie löst die bisher bekannte<br />

»eidesstattliche Versicherung« ab – als auch von dritter<br />

Seite zu erhalten. So darf der Gerichtsvollzieher, sofern<br />

der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft<br />

nicht nachkommt, auftragsgemäß bei den Trägern<br />

der gesetzlichen Rentenversicherung, dem Bundesamt<br />

für Steuern oder dem Kraftfahrtbundesamt Auskünfte<br />

über die Vermögensverhältnisse des Schuldners einholen,<br />

allerdings auch hier nur, sofern die zu vollstreckenden Ansprüche<br />

mindestens 500 Euro betragen.<br />

Durch die Reform der Sachaufklärung wird das Verfahren<br />

zur Abgabe der Vermögensauskunft modernisiert. Der<br />

Gerichtsvollzieher errichtet nach den Angaben des<br />

Schuldners das Vermögensverzeichnis als elektronisches<br />

Dokument und hinterlegt dies bei dem neu geschaffenen<br />

zentralen Vollstreckungsgericht in dem jeweiligen Bundesland.<br />

Der Gläubiger selbst kann Einsicht in das Vermögensverzeichnis<br />

nur über den Gerichtsvollzieher bekommen,<br />

da nur dieser – neben den Vollstreckungsbehörden<br />

und bestimmten Gerichten – befugt ist, die von den<br />

zentralen Vollstreckungsgerichten verwalteten Vermögensverzeichnisse<br />

zu Vollstreckungszwecken abzurufen.<br />

Eine Eintragung ins Schuldnerverzeichnis, das getrennt<br />

von den Vermögensverzeichnissen landesweit von einem<br />

zentralen Vollstreckungsgericht als Internetregister geführt<br />

wird, erfolgt nur aufgrund einer – dem Schuldner zuvor<br />

bekannt zu machenden – Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers.<br />

Voraussetzung für die Eintragung ist, dass<br />

der Schuldner die Vermögensauskunft nicht pflichtgemäß<br />

abgegeben hat oder eine Vollstreckung nach dem Inhalt<br />

des Vermögensverzeichnisses nicht zu einer vollständigen<br />

Befriedigung des Gläubigers führt oder, falls die Befriedigung<br />

möglich wäre, der Schuldner nicht innerhalb eines<br />

Monats die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachweist.<br />

Schließlich erhält die gütliche Erledigung, auf die der Gerichtsvollzieher<br />

in jeder Lage des Verfahrens bedacht sein<br />

soll, als eigenständige Regelmaßnahme der in § 802a ZPO<br />

genannten Vollstreckungsmaßnahmen eine zentrale Bedeutung.<br />

Um seine Mitglieder auf die gravierenden Neuerungen der<br />

Reform der Sachaufklärung entsprechend vorzubereiten,<br />

hat der <strong>BDIU</strong> zahlreiche Informationsveranstaltungen<br />

organisiert. So informierte er in den einzelnen regionalen<br />

Arbeitskreisen, auf der Jahreshauptversammlung sowie in<br />

einer bundesweiten Roadshow im Rahmen von für Mitglieder<br />

kostengünstig zu buchenden Seminaren der Deutschen<br />

Inkassoakademie. Hier stellten Andrea Schweer,<br />

Vorsitzende des <strong>BDIU</strong>-Rechtsausschusses, und Ulrich<br />

Jäger, Mitglied des Rechtsausschusses, detailliert und anhand<br />

praktischer Beispiele die neue Gesetzeslage vor. Für<br />

den verbandsinternen <strong>BDIU</strong>-REPORT erarbeiteten<br />

Schweer und Jäger ein umfangreiches Dossier, das alle<br />

Neuerungen, die seit dem 1. Januar 20<strong>13</strong> gelten, vorstellte.<br />

Schon in den ersten Wochen und Monaten des Jahres<br />

20<strong>13</strong> zeigte sich dann aber, dass auch bei der Sachaufklärung<br />

wie so oft der Teufel im Detail steckt. So stimmen die<br />

Auffassungen über einen korrekten Vollstreckungsauftrag<br />

bei Inkassounternehmen und Gerichtsvollziehern nicht<br />

immer überein. Auch gibt es teilweise unterschiedliche<br />

Meinungen hinsichtlich der Übergangsregelung oder<br />

Sperrfristen, die die Rechtsprechung klären muss. Auch<br />

unerwartete Kostenrisiken sind plötzlich aufgetaucht. So<br />

berichteten mehrere Mitgliedsunternehmen, dass für die<br />

Einsicht in das Schuldnerverzeichnis, die nach dem jeweiligen<br />

Länderrecht in der Regel 4,50 Euro kosten soll, häufig<br />

weit mehr gefordert wird. Grund: Die 4,50 Euro fallen<br />

pro Eintrag an. Im Laufe der Zeit können sich jedoch eine<br />

Vielzahl von Eintragungen ergeben, da grundsätzlich eine<br />

Eintragung erfolgt, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur<br />

Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist<br />

oder wenn nach den Angaben im Vermögensverzeichnis<br />

mit einer erfolgreichen Vollstreckung nicht gerechnet werden<br />

kann. Diese Voraussetzungen gelten auch bei weiteren<br />

Gläubigern, denen das Vermögensverzeichnis zugeleitet<br />

wird. Da die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis über das<br />

Internet erfolgt, ist für den Gläubiger(vertreter) im Voraus<br />

nicht erkennbar, wie viele Eintragungen hinterlegt sind.<br />

Dieses unkalkulierbare Kostenrisiko dürfte einer der<br />

Punkte sein, bei denen Nachbesserungsbedarf besteht.<br />

Der <strong>BDIU</strong> wird hierauf hinwirken.<br />

Die Reform der Sachaufklärung<br />

soll Gläubigern bessere Chancen<br />

bieten, ihre Interessen gegenüber<br />

Schuldnern durchzusetzen. Auf<br />

zahlreichen Informationsveranstaltungen<br />

stellte der <strong>BDIU</strong><br />

seinen Mitgliedsunternehmen<br />

die seit Januar 20<strong>13</strong> geltenden<br />

neuen Regelungen vor.<br />

Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia <strong>13</strong>


»Inkasso wirkt« || ServiCe<br />

SEPA: Der Countdown läuft … Ist Ihr Unternehmen gerüstet?<br />

SEPA (Single Euro Payments Area) ist ein laufender Prozess<br />

und steht für die Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums.<br />

Zur Erleichterung und Beschleunigung des<br />

europaweiten Zahlungsverkehrs werden bargeldlose Zahlungen<br />

innerhalb der Teilnehmerländer so standardisiert, dass es<br />

für Bankkunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen<br />

und grenzüberschreitenden Zahlungen gibt. Zu diesem Zweck<br />

sind mit der SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift<br />

SEPA-Produkte entwickelt worden, die auf einem Regelwerk<br />

beruhen, welches vom European Payment Council (EPC) erarbeitet<br />

worden ist. Seit 2008 stehen die SEPA-Überweisung<br />

und seit 2009 die SEPA-Lastschrift in Deutschland zur Verfügung,<br />

wobei es zwei Typen der SEPA-Lastschriften gibt:<br />

zum einen die CORE-Lastschrift beziehungsweise Basislastschrift,<br />

bei der Zahlungspflichtiger ein Verbraucher ist (B2C),<br />

zum anderen die Firmenlastschrift, die nur im B2B-Geschäft<br />

Anwendung findet.<br />

Die SEPA-Produkte werden in Deutschland bisher kaum<br />

genutzt, da die vertrauten und populären deutschen Zahlverfahren<br />

nach wie vor gültig sind und Anwendung finden.<br />

Langfristiges Ziel von SEPA war und ist es aber, die nationalen<br />

Zahlungsverfahren zu einem bestimmten Enddatum abzuschaffen,<br />

da die parallele Nutzung beider Verfahren auf Dauer als<br />

effizienzmindernd angesehen wird.<br />

Bis wann gelten die deutschen bargeldlosen<br />

Zahlverfahren noch?<br />

Am 31. März 20<strong>12</strong> ist die europäische »SEPA-Verordnung«<br />

in Kraft getreten (Verordnung [EU] Nr. 260/20<strong>12</strong>). Sie<br />

schreibt vor, dass Überweisungen und Lastschriften ab dem<br />

1. Februar 2014 bestimmten rechtlichen und technischen<br />

Anforderungen genügen müssen, mit dem Ergebnis, dass<br />

die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren ab<br />

dem 1. Februar 2014 grundsätzlich abzuschalten sind. Ab<br />

diesem Zeitpunkt sind bargeldlose Zahlungen grundsätzlich<br />

nur noch im Wege der SEPA-Verfahren möglich.<br />

Darüber hinaus ermöglicht die Verordnung den Mitgliedstaaten,<br />

optional bis zum 1. Februar 2016 von<br />

Übergangsbestimmungen Gebrauch zu machen. Das<br />

SEPA-Begleitgesetz, das am 8. November 20<strong>12</strong> vom<br />

Bundestag verabschiedet worden ist, ergänzt die nicht<br />

abschließenden Vorschriften der SEPA-Verordnung und<br />

macht von den bestehenden Regelungsoptionen zum<br />

Übergang Gebrauch.<br />

Auf welche Änderungen müssen<br />

Sie sich einstellen?<br />

Das schon bestehende SEPA-Regelwerk bietet mit der<br />

SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift zwei europaweit<br />

einsetzbare Zahlungsverkehrsprodukte an, die sich<br />

in wesentlichen Teilen von den derzeit noch geltenden<br />

deutschen Zahlverfahren unterscheiden, wie die nachfolgenden<br />

Beispiele zeigen:<br />

• Die Kontoverbindung wird nicht mehr mit<br />

Kontonummer und BLZ, sondern mit IBAN und<br />

BIC angegeben.<br />

• Für den Austausch von Zahlungen erfolgt der<br />

Datenaustausch nicht in einfachem DTA-Format,<br />

sondern in komplexen ISO20022-XML-Formaten.<br />

• Für die Angabe des Verwendungszwecks sind nicht<br />

mehr 378, sondern nur 140 Zeichen vorgesehen.<br />

• Während die deutschen Lastschriftverfahren an keine<br />

Vorlauffrist gebunden sind, sondern die Lastschrift<br />

bei Vorlage von der Bank des Zahlungspflichtigen<br />

eingelöst wird, betragen die Vorlauffristen bei der<br />

Einreichung der SEPA-Basislastschrift bei Erst- und<br />

Einmallastschriften fünf Tage, bei wiederkehrenden<br />

Lastschriften mindestens zwei Tage vor Fälligkeit.<br />

• Statt der Einzugsermächtigung, die auch mündlich –<br />

in der Regel problemlos – erteilt werden kann, erfolgt<br />

die Legitimierung des Lastschrifteinzugs nur<br />

durch ein streng formalisiertes Mandat.<br />

14<br />

<strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.


»Inkasso wirkt« || ServiCe<br />

• Der Gläubiger als Lastschriftempfänger muss den<br />

Einzug einer SEPA-Lastschrift hinsichtlich des Fälligkeitsdatums<br />

und des Betrages vorher ankündigen<br />

(Pre-Notification) und zudem Mandatsreferenz und<br />

Gläubiger-ID mitteilen. Entsprechende Anforderungen<br />

gibt es beim deutschen Lastschriftverfahren nicht.<br />

Zusätzlich zum bereits bestehenden SEPA-Verfahren sehen<br />

die SEPA-Verordnung und das SEPA-Begleitgesetz neben<br />

dem Auslauftermin für die nationalen bargeldlosen Zahlverfahren<br />

unter anderem auch befristete Ausnahmen für<br />

bestimmte nationale Zahlungsverkehrsprodukte vor.<br />

• Ab 1. Februar 2016 soll auf die Angabe des BIC<br />

gänzlich verzichtet werden. Für nationale Zahlungen<br />

soll diese Regelung in Deutschland bereits ab dem<br />

1. Februar 2014 gelten. Darüber hinaus können<br />

Zahlungsdienstleister in Deutschland bis zum<br />

1. Februar 2016 von Verbrauchern weiterhin die<br />

bekannten Kontoidentifikatoren (Kontonummer<br />

und Bankleitzahl) entgegennehmen. In diesem Fall<br />

würde der Zahlungsdienstleister eine kostenlose und<br />

sichere Konvertierung in die IBAN durchführen.<br />

• Außerdem ist eine Übergangsfrist für das in Deutschland<br />

stark genutzte elektronische Lastschriftverfahren<br />

(ELV) bis zum 1. Februar 2016 vorgesehen. Beim<br />

ELV wird an der Ladenkasse mittels einer Zahlungskarte<br />

eine Einzugsermächtigung generiert, die der<br />

Kunde unterzeichnet.<br />

• Schließlich ist auch das Problem der Verwendung<br />

bereits erteilter Einzugsermächtigungen im nationalen<br />

Lastschriftverfahren in dem SEPA-Verfahren gelöst.<br />

Die Verordnung sichert die Nutzung der deutschen<br />

Einzugsermächtigung als SEPA-Mandate. Sie ergänzt<br />

als begleitende gesetzliche Regelung die am 9. Juli 20<strong>12</strong><br />

erfolgte Lösung der Mandatsmigration durch eine<br />

Änderung der A<strong>GB</strong> der Banken und Sparkassen. Der<br />

Lastschrifteinreicher muss allerdings vor der ersten<br />

SEPA-Basislastschrift den Zahlungspflichtigen über<br />

den Wechsel vom Einzug per Einzugsermächtigungslastschrift<br />

auf den Einzug per SEPA-Basislastschrift<br />

informieren und hierbei auch die Mandatsreferenznummer<br />

und die Gläubiger-ID in Textform angeben.<br />

Wie soll die Umstellung auf SEPA erfolgen?<br />

Viele Bereiche der Unternehmen werden von Zahlungsprozessen<br />

tangiert. Dementsprechend groß ist der<br />

Handlungsbedarf.<br />

So müssen unter anderem die Kreditor-/Debitor- sowie<br />

Personal-Stammdaten um IBAN und BIC erweitert und<br />

bestehende Bankdaten konvertiert werden; für das<br />

SEPA-Lastschriftmandat müssen neue Formulare eingeführt<br />

werden; zudem ist das gesamte Formularwesen<br />

anzupassen (Einführung von IBAN und BIC in den Formularen).<br />

Auch dürfte eine Änderung der allgemeinen<br />

Geschäftsbedingungen erforderlich werden. Es muss die<br />

Gläubiger-ID für Lastschrifteinzüge online bei der Deutschen<br />

Bundesbank beantragt, neue Bankschnittstellen<br />

für Kontoauszüge und Zahlungstransaktionen geschaffen<br />

sowie eine Lastschrift-Mandatsverwaltung eingerichtet<br />

werden. Auch bedarf es der Integration der zu<br />

beachtenden Pre-Notification-Fristen in das Buchhaltungssystem.<br />

Schließlich müssen auch die Softwaresysteme<br />

überprüft und angepasst werden. Hier dürften die<br />

Umstellung der Datenformate auf XML sowie die<br />

Implementierung einer Mandatsverwaltung für Lastschriften<br />

eine Herausforderung darstellen.<br />

Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der mit der SEPA-<br />

Umstellung verbundenen Aufgaben. Viele Unternehmen<br />

haben das Projekt SEPA-Umstellung allerdings selbst<br />

heute noch nicht in Angriff genommen – dabei bleiben<br />

nicht einmal mehr zwölf Monate Zeit. Die Deutsche<br />

Inkasso Akademie hat Anfang 20<strong>13</strong> bereits ein Seminar<br />

zur SEPA-Umstellung angeboten. Aufgrund des großen<br />

Erfolges gibt es im Laufe des Jahres weitere Termine.<br />

Die Teilnahme an diesem Seminar ist übrigens nicht nur<br />

Inkassounternehmen gestattet, sondern für Unternehmen<br />

aller Branchen möglich und hochinteressant. Weitere<br />

Informationen zu den Terminen und Buchungsmöglichkeiten<br />

finden Sie auf der Homepage der Inkassoakademie:<br />

www.inkassoakademie.de.<br />

Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 15


»Inkasso wirkt« || beriCHt der dia<br />

Deutsche Inkasso Akademie<br />

SeHr erfOlgreiCH lief eS 20<strong>12</strong> für die deUtSCHe inkaSSO akademie (dia). die weiterbildUngStOCHter<br />

deS bdiU füHrte SO viele Seminare mit SO vielen teilneHmern wie nOCH nie<br />

in iHrer JUngen geSCHiCHte dUrCH. daS iSt ein weiterer beleg dafür, daSS die gründUng<br />

der inkaSSOakademie im JaHr 2009 ein riCHtiger SCHritt war.<br />

Herz des Weiterbildungsangebots der Inkassoakademie<br />

sind die Sachkundelehrgänge (SKL). Das erfolgreiche<br />

Absolvieren eines SKL ist eine der Kernvoraussetzungen,<br />

um eine Registrierung als Inkassodienstleister<br />

nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zu erhalten.<br />

In diesem Jahr feiert der <strong>BDIU</strong>-Sachkundelehrgang, der<br />

seit 2009 durch die DIA durchgeführt wird, bereits seinen<br />

20. Geburtstag. Er ist eine Erfolgsgeschichte, sowohl für<br />

den Verband als auch für die Branche insgesamt.<br />

In den 20 Jahren ihres Bestehens besuchten bis heute bereits<br />

794 Teilnehmer die Sachkundelehrgänge und erhielten das<br />

juristische und in der Praxis erprobte Rüstzeug, ihre Inkassotätigkeit<br />

seriös, zuverlässig und effizient am Markt anbieten<br />

zu können. Die Sachkundelehrgänge vermitteln umfassendes<br />

Wissen in allen inkassorelevanten und vom Gesetzgeber<br />

als erforderlich definierten Rechtsgebieten, die sie<br />

für eine Registrierung gemäß RDG oder als sogenannte<br />

qualifizierte Person benötigen. Zu den vermittelten Rechtsgebieten<br />

gehören unter anderem der Allgemeine Teil des<br />

Bürgerlichen Gesetzbuches (B<strong>GB</strong>), das Schuldrecht, das<br />

Sachen-, Familien- und Erbrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht,<br />

das Zivilverfahrensrecht (ZPO) sowie das<br />

Zwangsvollstreckungs-, Kosten-, Straf- und Strafprozessrecht.<br />

Außerdem bekommen die Teilnehmer Wissen vermittelt<br />

im immer wichtiger werdenden Datenschutzrecht<br />

sowie im Berufs- und Inkassovertragsrecht.<br />

Die Lehrinhalte werden in <strong>13</strong>8 Zeitstunden vermittelt<br />

und gehen damit über die gesetzlich vorgeschriebenen<br />

<strong>12</strong>0 Stunden deutlich hinaus. Die Ausbildung findet bei<br />

der Deutschen Inkasso Akademie statt. Im Anschluss<br />

werden die Teilnehmer der Prüfungskommission des<br />

<strong>BDIU</strong> vorgestellt. Zu dieser Kommission gehörten im<br />

Geschäftsjahr 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong>: Frank-Michael Goebel, Richter<br />

am Oberlandesgericht Koblenz (als Vorsitzender der Prüfungskommission),<br />

Rechtsanwalt Jochen Schatz, Stuttgart,<br />

Leitender Regierungsdirektor Franz-Josef Theis, Koblenz,<br />

und Uwe Rühle, Inkassounternehmer aus Hamm.<br />

Im Jahr 20<strong>12</strong> führte die DIA zwei Sachkundelehrgänge<br />

durch. Erstmals war einer der Austragungspunkte des<br />

Lehrgangs mit Hannover die niedersächsische Landeshauptstadt.<br />

Im ersten Halbjahr 20<strong>12</strong> nahmen hier 26 Teilnehmerinnen<br />

und Teilnehmer dieses Ausbildungsangebot<br />

wahr. Den Lehrgang im zweiten Halbjahr in Köln besuchten<br />

22 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.<br />

Interessant ist das breite berufliche Spektrum der<br />

Lehrgangsteilnehmer. 20<strong>12</strong> gehörten zu den erfolgreichen<br />

Absolventen neben Gründerinnen und Gründern sowie<br />

Geschäftsführern von Inkassounternehmen sowohl Teamleiter<br />

als auch stellvertretende Teamleiter von Unternehmen<br />

unterschiedlichster Größenordnung. Außerdem nahmen<br />

Leiter im Bereich Forderungsmanagement, Sachbearbeiter,<br />

Vertriebsmitarbeiter und Prokuristen an den SKLs teil.<br />

Teilnehmer der SKLs können von verschiedenen Fördermöglichkeiten<br />

profitieren. So akzeptiert die DIA die<br />

Bildungsprämie der Bundesregierung sowie weitere<br />

16 DIA || deutsche inkasso akademie


»Inkasso wirkt« || beriCHt der dia<br />

Weiterbildungszuschüsse der Bundesländer. Damit sind<br />

Ersparnisse bei der Weiterbildung von bis zu 500 Euro<br />

pro Jahr möglich. Die Voraussetzungen für die Förderungen<br />

unterscheiden sich in den jeweiligen Bundesländern.<br />

Die DIA übermittelt auf Anfrage gerne weitere Informationen<br />

und Kontaktmöglichkeiten der jeweiligen Förderstellen.<br />

inkaSSOwiSSen kOmPakt<br />

vermittelt<br />

Einen wichtigen Stellenwert im Sachkundeportfolio der<br />

DIA nimmt inzwischen auch das fünftägige Intensivseminar<br />

»Inkassowissen kompakt« ein. Im vergangenen<br />

Jahr wurde es in Hamburg und Mannheim als offenes<br />

Seminar durchgeführt, darüber hinaus wurde es als<br />

Inhouse-Schulung direkt bei Inkassounternehmen vor<br />

Ort gebucht.<br />

»Inkassowissen kompakt« vermittelt innerhalb einer<br />

Arbeitswoche unternehmerisches Grundlagenwissen,<br />

speziell zugeschnitten auf die Anforderungen der Inkassobranche.<br />

Neben Basiswissen aus dem Gesellschaftsrecht<br />

erfahren die Teilnehmer die wichtigsten rechtlichen<br />

Hintergründe zu Schuldrecht, Vollstreckung und Insolvenzrecht<br />

sowie die betriebswirschaftlichen Grundlagenkenntnisse,<br />

die notwendig sind, um einen Betrieb kostendeckend<br />

und ertragreich zu steuern. Ein Überblick<br />

aktueller inkassorelevanter Rechtsprechung und Gesetzgebungsverfahren<br />

schließt die Seminarwoche ab.<br />

Das Intensivseminar richtet sich an in der Praxis erfahrene<br />

Mitarbeiter von Inkassounternehmen. Nach dem<br />

Besuch dieser Schulung sind sie in der Lage, die Position<br />

eines Team- oder Gruppenleiters auszufüllen oder den<br />

Inhaber eines kleineren Inkassounternehmens über einen<br />

längeren Zeitraum kompetent zu vertreten oder zu entlasten.<br />

Das Seminar systematisiert bereits vorhandenes<br />

Wissen, festigt das juristische Basiswissen der Teilnehmer,<br />

aktualisiert und ergänzt es.<br />

Zum Teilnehmerkreis von »Inkassowissen kompakt«<br />

zählten 20<strong>12</strong> Sachbearbeiter, Teamleiter, die Geschäftsführungsassistenz<br />

von Inkassounternehmen, aber auch<br />

Kundenberater und Vertriebsleiter. Außerdem nutzten<br />

ehemalige Absolventen des Sachkundelehrgangs diesen<br />

Kurs zur Auffrischung ihres erworbenen Inkassowissens.<br />

»Die Woche hat mir viel nützliches Wissen vermittelt<br />

und außerdem großen Spaß durch den Austausch mit<br />

den Teilnehmern und den Dozenten bereitet.« So lautete<br />

eine der Antworten auf den Auswertungsbögen, die<br />

durchweg eine positive Resonanz widerspiegeln. Viele<br />

Besucher nutzten den Intensivkurs, um ihr bestehendes<br />

Hintergrundwissen zu erweitern, rechtliche Grundlagen<br />

der Inkassotätigkeit weiter auszubauen oder aber um sich<br />

schon einmal auf den intensiveren Sachkundelehrgang<br />

vorzubereiten.<br />

SaCHkUnde-UPdate<br />

Das »Sachkunde-Update« richtet sich an ehemalige Absolventen<br />

des Sachkundelehrgangs. Die eineinhalbtägige<br />

Schulung findet jedes Jahr im November statt. 20<strong>12</strong><br />

waren in Koblenz 36 Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />

dabei.<br />

Ziel des Sachkunde-Updates ist es, den Wissensstand<br />

um die Inkassosachkunde, die einem permanenten<br />

Veränderungsprozess unterworfen ist, wieder auf den<br />

aktuellsten Stand zu bringen. Durch den Erfahrungsaustausch<br />

versetzen sich die Teilnehmer in die Lage, Prozessabläufe<br />

im Inkassogeschäft zu optimieren. Neben<br />

der Vermittlung der aktuellen Rechtsprechung dient<br />

diese Veranstaltung daher nicht zuletzt auch dem kollegialen<br />

Dialog. Viele der Teilnehmer kennen sich nämlich<br />

noch vom gemeinsamen Besuch ihres Sachkundelehrgangs.<br />

Das Sachkunde-Update im November ist daher<br />

eine hervorragende Gelegenheit, um sich über die bisherigen<br />

Erfahrungen mit dem erworbenen Wissen und<br />

neu gesammelten Praxis-Know-how auszutauschen.<br />

Zentrale Themen der Veranstaltung im November 20<strong>12</strong><br />

waren neue Kostenregelungen und ihre Auswirkungen<br />

auf Inkassoworkflows, Veränderungen beim Zwangsvollstreckungsrecht,<br />

aktuelle Fragen zum Zivil- und Vertragsrecht<br />

sowie Arbeitsrecht für Inkassounternehmer.<br />

Außerdem wurden viele Fragen zur anstehenden Reform<br />

der Sachaufklärung behandelt.<br />

abweCHSlUngSreiCHeS<br />

SeminarPrOgramm<br />

Neben dem Sachkundeportfolio bot die DIA im vergangenen<br />

Jahr insgesamt 41 offene Seminare an. Themen<br />

waren unter anderem telefonisches Inkasso, Fachwissen<br />

rund um die Zwangsvollstreckung, Grundlagenseminare<br />

zur Inkassotätigkeit bis hin zu spezifischen Fragestellungen<br />

wie der Forderungspfändung oder den Ratenzahlungsvereinbarungen.<br />

Außerdem konnten sich<br />

Seminarteilnehmer bei der Inkassoakademie über das<br />

aktuelle Insolvenzrecht schlau machen – von den<br />

Grundlagen über die praktische Anwendung im Tagesgeschäft<br />

der Inkassobranche bis hin zu einer Güterabwägung<br />

zwischen Insolvenz und Zwangsvollstreckung.<br />

Das Sachkundeportfolio<br />

ist das Kernangebot der<br />

Inkassoakademie. In den<br />

20 Jahren, die es den<br />

<strong>BDIU</strong>-Sachkundelehrgang<br />

inzwischen gibt, haben<br />

fast 800 Teilnehmer das<br />

juristische Rüstzeug für<br />

die Ausübung einer seriösen<br />

Inkassotätigkeit erhalten.<br />

Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 17


»Inkasso wirkt« || beriCHt der dia<br />

Rund 300 Teilnehmer<br />

informierten sich 20<strong>12</strong> in den<br />

DIA-Seminaren über die<br />

Reform der Sachaufklärung.<br />

Dabei war die Nachfrage<br />

sogar noch höher. 20<strong>13</strong> wird<br />

es daher weitere Seminare<br />

zu diesem Thema geben, in<br />

denen die inzwischen gültige<br />

Gesetzesnovelle auf den praktischen<br />

Prüfstand gestellt wird.<br />

Es fanden Seminare sowohl zur inkassorelevanten Ausbildung<br />

von Vertriebsmitarbeitern statt als auch zur<br />

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, speziell zugeschnitten<br />

auf die Kommunikationsbedürfnisse von Inkassounternehmen.<br />

Besonders erfolgreich waren dabei die Angebote zum Telefoninkasso.<br />

Insgesamt vier Praxisseminare zu diesem<br />

Thema waren 20<strong>12</strong> im Angebot – und alle waren bis auf<br />

den letzten Platz ausgebucht.<br />

Zum Thema Telefoninkasso fanden im letzten Jahr auch<br />

Inhouse-Schulungen statt, genauso wie zu weiteren Praxisthemen,<br />

zum Beispiel zur effizienten und korrekten<br />

Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.<br />

Neu in ihr Programm aufgenommen hatte die DIA 20<strong>12</strong><br />

erstmals Weiterbildungen für Teamleiter von Telefoninkasso-Abteilungen<br />

sowie das Thema »Widersprüche bei<br />

Internetgeschäften«.<br />

Ebenfalls frisch im Portfolio war ein Seminar zum Thema<br />

Arbeitsrecht, das sich nicht ausschließlich an Inkassounternehmen<br />

richtete, sondern für Unternehmen aller Branchen<br />

wichtige praxisnahe Informationen lieferte. Mit dem<br />

Kölner Rechtsanwalt Martin Medla übernahm ein ausgewiesener<br />

Arbeitsrechtsexperte die Vermittlung dieses<br />

anspruchsvollen juristischen Themengebietes. 20<strong>13</strong> wird<br />

dieses Angebot fortgesetzt.<br />

Jede menge fragen zUr refOrm<br />

der SaCHaUfklärUng<br />

Zahlreiche Veranstaltungen galten der Reform der Sachaufklärung.<br />

Der <strong>BDIU</strong>-Rechtsausschuss – in Person<br />

dessen Vorsitzende Andrea Schweer und Ulrich Jäger –<br />

tourten auf einer Seminar-Roadshow quer durch ganz<br />

Deutschland und stellten dabei die wichtigsten Änderungen<br />

vor, die sich ab dem 1. Januar 20<strong>13</strong> für Inkassounternehmen<br />

in der Zusammenarbeit mit Gerichtsvollziehern<br />

ergeben. <strong>BDIU</strong>-Mitgliedsunternehmen profitierten<br />

von einer stark vergünstigten Teilnahmegebühr: Die<br />

DIA bot ihnen diese wichtigen Informationsseminare<br />

für nur <strong>12</strong>5 Euro an.<br />

Die Seminarreihe war ein durchschlagender Erfolg. Rund<br />

300 Teilnehmer wurden in den offenen Seminaren geschult.<br />

Hinzu kamen noch mehrere Inhouse-Schulungen, die direkt<br />

in Inkassounternehmen vor Ort vorgenommen wurden.<br />

Ein Highlight: Am 20. September 20<strong>12</strong> war Walter<br />

Gietmann, Vorsitzender des Deutschen Gerichtsvollzieher<br />

Bundes e. V. (DGVB), Gast in einem der Seminare und<br />

stellte den teilnehmenden Inkassounternehmern die Sichtweise<br />

der Gerichtsvollzieher auf diese wegweisende Reform<br />

vor. Im unmittelbaren Dialog konnten viele Fragen<br />

geklärt werden. Gleichzeitig wurde so das Verständnis auf<br />

beiden Seiten für die Erfordernisse sowohl der Inkassounternehmen<br />

als auch der Gerichtsvollzieher beim Ermitteln<br />

von Schuldnervermögen und dem Realisieren berechtigter<br />

Forderungen der Gläubiger erhöht.<br />

Teilnehmer der Roadshow äußerten sich durchweg positiv.<br />

Besonders lobend hervorgehoben wurden: die gut<br />

strukturierte praxisbezogene und verständliche Vortragsweise<br />

der Dozenten, die Einbindung der Teilnehmer, das<br />

Darreichen übersichtlicher Unterlagen für die praktische<br />

Arbeit und nicht zuletzt der vergünstigte Seminarpreis.<br />

fazit<br />

20<strong>12</strong> war das bislang erfolgreichste Jahr der Inkassoakademie.<br />

Die Zahl der Seminare ist gewachsen, die<br />

Buchungen haben einen neuen Rekordstand erreicht.<br />

Erfolgreich verlief auch die vereinbarte Kooperation mit<br />

der Creditreform-Akademie.<br />

»Die Inkassounternehmen hatten im letzten Jahr viele<br />

Detailfragen zur Reform der Sachaufklärung«, erläutert<br />

Anett Bremert, die bei der DIA für die Seminarorganisation<br />

zuständig ist. »Wir konnten kaum genug Seminare<br />

anbieten, um die enorme Nachfrage zu diesem Themenkomplex<br />

zu befriedigen.« Die Folge: Auch 20<strong>13</strong> werden<br />

Weiterbildungen zur geänderten Sachaufklärung zum<br />

Angebot der DIA gehören. »Dabei haben die Teilnehmer<br />

Gelegenheit, sich über erste Erfahrungen auszutauschen<br />

und so wichtiges Praxiswissen aufzutanken.«<br />

Für eine – noch – vergleichsweise kleine Gesellschaft wie<br />

die Inkassoakademie oftmals nur unter großen Mühen zu<br />

bewältigen ist ein verändertes Anmeldeverhalten der Teilnehmer.<br />

Seminare, so berichtet Anett Bremert, würden<br />

immer kurzfristiger gebucht. »Langfristige Planungen sind<br />

bei einem solchen Anmeldeverhalten sehr schwer.«<br />

18 DIA || deutsche inkasso akademie


»Inkasso wirkt« || beriCHt der dia<br />

Der Reiz, über den Tellerrand zu blicken –<br />

eine DIA-Dozentin berichtet<br />

Andrea Schweer, Vorsitzende des <strong>BDIU</strong>-Rechtsausschusses, tourte 20<strong>12</strong> mit Ulrich Jäger durch<br />

die Republik, um die mit der Reform der Sachaufklärung anstehenden Änderungen bei der<br />

Zusammenarbeit mit Gerichtsvollziehern vorzustellen. Im Interview erzählt sie, welche Themen<br />

dabei im Vordergrund standen.<br />

»Richtig rund läuft es bei der<br />

Reform der Sachaufklärung noch<br />

nicht«, berichtet Andrea Schweer.<br />

Welche Erwartungen<br />

haben die Inkassounternehmen<br />

an die Reform<br />

der Sachaufklärung?<br />

andrea SCHweer | Jeder unserer Workshops begann mit<br />

immer derselben Feststellung: Alle Teilnehmer waren zwar<br />

mit den Ergebnissen der Zwangsvollstreckung nach altem<br />

Recht höchst unzufrieden. Die Vollstreckungserfolge waren<br />

mager, Sachpfändungen, deren Versuch aber als zwingende<br />

Voraussetzung für das weitere Verfahren galten, hielten alle<br />

teilnehmenden Inkassounternehmen für überflüssig. Eigentlich<br />

sollte man also meinen, dass auch die Inkassobranche<br />

dringend nach einer Reform rufen würde.<br />

Das Gegenteil aber war zunächst der Fall. Bei Beginn der<br />

Workshops beurteilten die Teilnehmer die Gesetzesänderungen<br />

durchweg negativ. Die Tatsache, dass man sein altbekanntes<br />

Terrain verlassen und unter Umständen sogar<br />

ganze Verfahrensabläufe im Unternehmen umgestalten<br />

muss, führte nicht selten zu der Frage, warum man nicht<br />

alles beim Alten lassen könne. Das sei zwar nicht gut, aber<br />

wenigstens kenne man sich damit aus.<br />

Für Ulrich Jäger und mich als Dozenten der Workshops war<br />

es daher zunächst wichtig, die Reform der Sachaufklärung<br />

detailliert vorzustellen. Vor allem stellten wir heraus, dass<br />

es viele positive Auswirkungen auf die nachgerichtliche Arbeit<br />

von Inkassounternehmen gibt. Gemeinsam mit den<br />

Teilnehmern erarbeiteten wir den neuen Verfahrensablauf<br />

und vermittelten die dazugehörenden gesetzlichen Grundlagen.<br />

Das trug viel dazu bei, Verständnis dafür zu schaffen,<br />

warum der Gesetzgeber diese Reform angegangen ist.<br />

Von welchen Änderungen können Inkassounternehmen<br />

denn profitieren?<br />

andrea SCHweer | Wir verdeutlichten den Teilnehmern,<br />

dass mit einer durchdachten Antragsstellung neue Möglichkeiten<br />

der Zusammenarbeit mit den Gerichtsvollziehern<br />

eröffnet werden. Außerdem erläuterten wir, wie Inkassounternehmen<br />

ihre Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen<br />

des Verfahrens künftig optimal einsetzen können.<br />

Genau darin liegt aber auch die Herausforderung für die<br />

Branche. Die einzelnen Regelungen des Gesetzes müssen<br />

in den jeweiligen Unternehmen, angepasst an die individuellen<br />

Prozesse, optimal umgesetzt werden. Dafür gibt es<br />

kein Patentrezept – jedes Inkassounternehmen ist nun einmal<br />

anders strukturiert. Die Anpassung der Bearbeitungsabläufe<br />

in den Inkassounternehmen wird noch einige Zeit<br />

in Anspruch nehmen und muss unter Umständen noch einige<br />

Male auf ihre Effizienz hin überprüft werden. Das<br />

Thema ist also bei Weitem noch nicht bewältigt. Was die<br />

Reform in der Praxis wert ist, muss sich noch zeigen.<br />

Welche Inkassounternehmen haben an den Seminaren<br />

teilgenommen?<br />

andrea SCHweer | Besonders erfreulich war die sehr rege<br />

Teilnahme kleinerer Mitgliedsunternehmen an den Workshops.<br />

Das war auch so beabsichtigt. Dem Rechtsausschuss<br />

des <strong>BDIU</strong> war klar, dass vor allem die kleineren Unternehmen<br />

des <strong>BDIU</strong> viele Detailfragen haben würden. Daher<br />

hatten wir darauf gedrängt, dass die Veranstaltungen zu<br />

einem stark vergünstigten Preis angeboten werden konnten,<br />

um so einen möglichst breiten Kreis anzusprechen.<br />

Interessant waren auch die intensiven Diskussionen, die die<br />

Teilnehmer untereinander führten. Jedes Inkassounternehmen<br />

hat seine eigene »Philosophie«. Auf der Grundlage<br />

einer geänderten Gesetzeslage mussten die Teilnehmer neu<br />

über eigene Abläufe nachdenken und sich noch intensiver<br />

zum Beispiel auch mit der Arbeit der Gerichtsvollzieher<br />

beschäftigen. Ich bin mir sicher, dass alleine dieser Blick<br />

über den Tellerrand bereits für viele der Workshopteilnehmer<br />

einen reichhaltigen Zugewinn dargestellt hat.<br />

Wie lautet Ihr persönliches Fazit?<br />

andrea SCHweer | Aus meiner Sicht war die Roadshow,<br />

die die DIA in Zusammenarbeit mit dem <strong>BDIU</strong>-Rechtsausschuss<br />

erstmalig angeboten hat, ein großer Erfolg.<br />

Wir haben Kontakt zu vielen Mitgliedsunternehmen gefunden<br />

– einige davon hatten noch nie eine Jahreshauptversammlung<br />

oder einen der regionalen Arbeitskreise besucht.<br />

Gerade für diese Unternehmen war der hier mögliche Erfahrungsaustausch,<br />

sowohl zur Zusammenarbeit mit den<br />

Gerichtsvollziehern als auch ganz allgemein zur praktischen<br />

Inkassotätigkeit, in höchstem Grade wertvoll.<br />

Was die Reform der Sachaufklärung selbst angeht, so ist<br />

diese ja nun erst seit wenigen Monaten in Kraft. Sie wird sich<br />

jetzt zwischen Gläubigern, Gläubigervertretern, Gerichtsvollziehern<br />

und Gerichten erst noch einspielen. Bis jetzt<br />

muss man feststellen: So richtig rund läuft es noch nicht. Das<br />

kann es aber auch gar nicht, da es allen Beteiligten noch an<br />

den Erfahrungen fehlt. Daher sollen in diesem Jahr weitere<br />

Workshops angeboten werden, in denen dann die ersten Erfahrungen<br />

analysiert und diskutiert werden können.<br />

Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 19


»Inkasso wirkt« || beriCHt der dia<br />

»Ein Lehrgang auf sehr hohem fachlichem Niveau«<br />

Stefanie Roth nahm 20<strong>12</strong> am Kölner Sachkundelehrgang der DIA teil. Im Interview spricht sie über ihre Erfahrungen und verrät,<br />

warum sie den SKL in jedem Fall weiterempfiehlt, auch wenn er den Teilnehmern eine hohe Bereitschaft zur Mitarbeit abverlangt.<br />

Seit wann sind Sie im Inkasso tätig?<br />

Stefanie rOtH | Ich bin gelernte Rechtsanwalts- und<br />

Notariatsfachangestellte. Danach habe ich eine Fortbildung<br />

bei der Rechtsanwaltskammer zur Rechtsfachwirtin absolviert.<br />

Vor gut sechs Jahren bin ich dann in die Inkassobranche<br />

eingestiegen. Zunächst war ich Sachbearbeiterin im<br />

Vollstreckungsbereich, seit Januar 2011 leite ich nun ein<br />

Team im Bereich Vollstreckung und Abwicklungsinkasso.<br />

Warum haben Sie sich für den Sachkundelehrgang<br />

bei der DIA entschieden?<br />

Stefanie rOtH | Ich wollte mich fachlich weiterentwickeln<br />

und meine Grundlagenkenntnisse im Bereich Inkasso<br />

auf eine breitere Basis stellen. Bislang hatte ich mich vor<br />

allem über Fachzeitschriften, in Internetforen, auf Tagesseminaren<br />

und im fachlichen Austausch mit Kolleginnen und<br />

Kollegen informiert. Das reichte mir aber nicht mehr. Als<br />

ich dann davon hörte, dass in Köln ein neuer Sachkundelehrgang<br />

durchgeführt wird, machte ich mich schlau zu<br />

diesem Angebot. Letzten Endes überzeugt haben mich der<br />

gute Ruf der DIA sowie die Nähe zu meinem Wohnort.<br />

Wie sind Sie auf das Angebot aufmerksam geworden?<br />

Stefanie rOtH | Durch die Werbemaßnahmen und<br />

Newsletter der DIA.<br />

Welche Eindrücke haben Sie gewonnen?<br />

Stefanie rOtH | Jede Menge. Wo soll ich anfangen? Zum<br />

einen gab es da die Dozenten, die das Wissen gut vermitteln<br />

konnten und allesamt für Fachfragen – auch außerhalb des<br />

Unterrichts – zur Verfügung standen. Zum anderen waren<br />

da die Kolleginnen und Kollegen. Sie kamen aus den unterschiedlichsten<br />

Branchen, mit verschiedenen Positionen und<br />

Tätigkeiten. Wir hatten einen regen fachlichen Austausch<br />

untereinander, und den führen wir auch heute noch fort.<br />

Darüber hinaus haben mir die Lehrinhalte beziehungsweise<br />

deren Vermittlung auch gezeigt, dass eine kontinuierliche<br />

Verbesserung der Arbeitsabläufe<br />

und die Beobachtung der<br />

gesetzlichen Neuerungen für optimale<br />

Geschäftsabläufe zwingend<br />

erforderlich sind.<br />

Was hat Ihnen gefallen, was<br />

würden Sie im Rückblick kritisieren?<br />

Stefanie rOtH | Gut gefallen<br />

haben mir die Organisation seitens<br />

der DIA sowie die verteilten<br />

Skripte. Diese haben meine Erwartungen<br />

deutlich übertroffen<br />

und können auch als Nachschlagewerk<br />

genutzt werden. Weiterhin<br />

herrschte während des gesamten<br />

Kurses eine sehr kollegiale<br />

Atmosphäre sowohl mit den<br />

Dozenten als auch den Kollegen.<br />

Sicherlich war mir schon bewusst,<br />

dass alle anderen Teilnehmer<br />

aus – mehr oder weniger – konkurrierenden<br />

Unternehmen kamen, allerdings waren<br />

die Veranstaltungen sowie Pausengespräche in erster<br />

Linie von den fachlichen Fragestellungen und persönlichen<br />

Eindrücken geprägt und weniger von Konkurrenzgedanken.<br />

So negativ, dass es hier zu kritisieren wäre, ist mir nichts<br />

aufgefallen.<br />

Würden Sie den Lehrgang weiterempfehlen?<br />

Teamleiterin Stefanie Roth wollte ihr<br />

vorhandenes Inkassowissen auf ein<br />

breiteres Fundament stellen.<br />

Stefanie rOtH | Ich würde den Lehrgang auf jeden Fall<br />

allen weiterempfehlen, die sich auf hohem fachlichem<br />

Niveau weiterbilden möchten. Den Teilnehmern muss<br />

dabei allerdings klar sein, dass der Zeitrahmen, den die<br />

ordentliche Nachbereitung der Unterrichtsstoffe sowie<br />

die Prüfungsvorbereitung erfordern, enorm ist.<br />

20<br />

DIA || deutsche inkasso akademie


»Inkasso wirkt« || beriCHt der dia<br />

»Die fünf härtesten Stunden meines Lebens«<br />

Nils Rode ist frischgebackener SKL-Absolvent. Die Prüfung vor der vierköpfigen Kommission des <strong>BDIU</strong> bedeutete für ihn die fünf<br />

härtesten Stunden seines Lebens. Lesen Sie hier, warum er keine davon bereut und warum die Zeit dann doch wie im Fluge verging.<br />

Die Prüfung des Sachkundelehrgangs für Inkassounternehmer<br />

liegt nun fast drei Monate zurück. Die Anspannung ist<br />

längst der Freude über den erfolgreichen Abschluss gewichen.<br />

Als ich 2009 als Gebietsverkaufsleiter (hinter mir lagen<br />

25 Jahre Gastronomie-Erfahrung) im Inkasso anfing, war<br />

ich mir über die Komplexität der zugrunde liegenden<br />

Rechtsgebiete in keinster Weise im Klaren. Das hatte zwar<br />

den positiven Effekt, dass ich als Verkäufer sehr schnell<br />

gute Erfolge in der Akquise erzielte, denn ich kannte die<br />

Verkaufsargumente, nicht aber die K.-O.-Kriterien. Die<br />

Quantität war super, ich führte viele gute Gespräche, die<br />

Qualität aber nach meiner Selbsteinschätzung eher<br />

mäßig. Bei Großkunden prallte ich regelmäßig ab, sobald<br />

komplexe Fragen mit rechtlichem Hintergrund gestellt<br />

wurden.<br />

Die Ernennung zum Prokuristen im Jahr 2010 machte den<br />

Kampf zwischen Ratlosigkeit, Weisungsbefugnis und Autorität<br />

nicht gerade leichter. Ein Zustand, der sich ändern<br />

sollte. Der Wunsch nach Kompetenz- und Wissenssteigerung<br />

nahm konkrete Formen an.<br />

Der Sachkundelehrgang war die Lösung des Problems.<br />

Mehrere Anläufe beim Chef führten zwar zunächst zur<br />

Ernüchterung, aber mein Entschluss stand fest, ich wollte<br />

beruflich weiterkommen.<br />

Aber wie? Die Antwort: dann halt Urlaub nehmen und<br />

eigene Mittel aufwenden.<br />

Mir war klar: Der Kurs kostet mich zwar einige Euros vom<br />

hart Ersparten. Aber: Mein Marktwert steigt. Mein Einsatzgebiet<br />

wird komplexer. Mein Halbwissen belastbarer.<br />

Und schließlich sichert der Preis ja die Exklusivität.<br />

Dann plötzlich kommt die Wende, über meinen Steuerberater<br />

erfahre ich von der IHK-Förderung und der Arbeitgeber-Entlastung.<br />

Mein Chef knickt ein, ich könnte schreien<br />

vor Glück.<br />

Die ersten Unterrichtsstunden vergehen wie im Flug.<br />

Immer wieder driften wir ab von praxisnahen in skurrile<br />

Fälle. Die Dozenten stecken mit Leidenschaft in ihren<br />

Rechtsgebieten. Die Vortragsweise ist lebhaft und spannend,<br />

wir hängen förmlich an den Lippen der Vortragenden<br />

und haben Angst, durch einen Wimpernschlag ein<br />

spannendes Detail zu verpassen. Der Small Talk in den<br />

Pausen sorgt für die nötige Entspannung, und über die<br />

Monate und die gemeinsame Mission entstehen Freundschaften<br />

und interessante Netzwerke.<br />

Das Jahr schreitet voran, die Prüfung<br />

rückt näher. Immer wieder ploppen Fragen<br />

hoch, immer wieder Ratlosigkeit<br />

und Zweifel an der Subsumtion.<br />

Vor der Arbeit, nach der Arbeit, am Wochenende,<br />

ständig dieses Gefühl: »Du<br />

musst mehr tun, du bist zu faul. Hast du<br />

deine Kraft, das nebenbei zu machen,<br />

überschätzt?« Die Arbeit, die Familie, die<br />

persönlichen Bedürfnisse werden auf eine<br />

harte Probe gestellt.<br />

Die letzten 14 Tage des Kurses brechen<br />

an, das Ziel, die Prüfung, kommt in greifbare<br />

Nähe. Die Nächte werden kürzer,<br />

Nils Rode nutzte eine IHK-Förderung,<br />

die Anspannung ist fast unerträglich.<br />

um am Sachkundelehrgang der DIA<br />

Jeder hat Lücken, jeder hofft auf die richtigen<br />

Fragen, jeder hat Angst vor der fünf-<br />

teilzunehmen.<br />

stündigen Prüfung … Wir sind uns einig,<br />

es waren die kürzesten fünf Stunden unseres Lebens …<br />

Mein Fazit: Die Prüfung ist hart, aber fair. Das Erlernte<br />

sichert den Unternehmen und der Branche ein hohes<br />

Qualitätsniveau.<br />

Ob und wann nun der Karrieresprung kommt, hängt sicherlich<br />

nicht nur am SKL, aber diese Fortbildung festigt<br />

und bestätigt die Kompetenz jedes Teilnehmers.<br />

Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 21


»Inkasso wirkt« || beratende gremien, netzwerkPlattfOrmen<br />

Ausschüsse und<br />

Arbeitskreise des <strong>BDIU</strong><br />

bdiU-mitglieder PrOfitieren vOn einem regen verbandSleben. vier regiOnale Und<br />

drei faCHbezOgene arbeitSkreiSe diSkUtieren aktUelle fragen Und liefern wertvOlle<br />

beiträge zUr arbeit deS verbandeS. der erfaHrUngSaUStaUSCH iSt für alle beSUCHer<br />

der arbeitSkreiStreffen HöCHSt wertvOll.<br />

SüddeUtSCHer<br />

inkaSSOarbeitSkreiS Siak<br />

Die erste Sitzung des SIAK fand am 26. September 1986<br />

statt. Er ist damit der älteste regionale Arbeitskreis des<br />

<strong>BDIU</strong>. In ihm treffen sich dreimal im Jahr Vertreter von Inkassounternehmen<br />

aus dem süddeutschen Raum und tauschen<br />

sich über aktuelle branchenrelevante Themen aus.<br />

Im abgelaufenen Geschäftsjahr befasste sich der SIAK<br />

unter anderem mit dem »Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken«<br />

und den zu erwartenden Auswirkungen<br />

auf die Branche. Im Sommer referierten Verbandsgeschäftsführer<br />

Kay Uwe Berg und Präsidiumsmitglied Thomas<br />

Kohlmeier über die Details des bis dahin bekannten Referentenentwurfs<br />

und stellten die strategischen Überlegungen<br />

des Präsidiums zu diesem Gesetzgebungsvorhaben vor.<br />

Mehrere Optionen wurden dargelegt. Die anschließenden<br />

Diskussionen trugen wesentlich zur Bildung einer gefestigten<br />

Verbandsmeinung bei, die letztlich in die umfangreiche<br />

Stellungnahme gegenüber dem Justizministerium mündeten,<br />

die der <strong>BDIU</strong> am 1. März 20<strong>13</strong> vorstellte.<br />

Weiteres Thema war unter anderem die Zusammenarbeit<br />

von Inkassounternehmen mit Rechtsanwälten, wozu<br />

Rechtsanwalt Günter Bandisch den Arbeitskreisteilnehmern<br />

im Sommer vortrug. Im Oktober 20<strong>12</strong> fand im SIAK<br />

ein Dialog zwischen Andrea Schweer, der Vorsitzenden<br />

des <strong>BDIU</strong>-Rechtsausschusses, und Raimund Geiger, dem<br />

Vorsitzenden des Bayerischen Gerichtsvollzieherbundes,<br />

statt. Sie tauschten sich über die Reform der Sachaufklärung<br />

aus und beleuchteten die Gesetzesnovelle sowohl aus<br />

Sicht der Gläubigervertreter als auch aus Sicht der Gerichtsvollzieher.<br />

Im Januar stellte die Geschäftsführung des<br />

<strong>BDIU</strong> unter anderem die neuen EU-Projekte des Verbandes<br />

den Teilnehmern näher vor.<br />

Ein weiterer Gast des SIAK war im vergangenen Jahr Klaus<br />

Hofmeister, Leiter der Schuldnerberatung der Stadt München<br />

und Mitglied im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

Schuldnerberatung e.V. Mit ihm unterhielten sich<br />

die Arbeitskreisteilnehmer über das Verbraucherinsolvenzrecht.<br />

Hofmeister verwies auf die Arbeit der sogenannten<br />

»Stephan-Kommission«, benannt nach deren Leiter, dem<br />

Insolvenzrichter Dr. Guido Stephan, die ein »Eckpunktepapier<br />

zur außergerichtlichen Einigung« als Alternative<br />

zum Referentenentwurf des Justizministeriums erarbeitet<br />

hatte. Auch Vertreter des <strong>BDIU</strong> hatten in dieser Kommission<br />

mitgewirkt. Statt einer starren Verkürzung der Restschuldbefreiung<br />

setzt die Stephan-Kommission auf flexible<br />

Regelungen, die auf die individuellen finanziellen Möglichkeiten<br />

der Schuldner besser eingehen und so auch Gläubigern<br />

realistischere Realisierungschancen bieten können.<br />

Leider wurden diese sinnvollen Vorschläge im Gesetzentwurf<br />

der Bundesregierung nicht berücksichtigt.<br />

Mehrfach stellten externe Dienstleister ihre Angebote für<br />

Inkassounternehmen im Rahmen der SIAK-Veranstaltungen<br />

vor, unter anderem Lösungen für den Inkassoaußendienst,<br />

Trends bei der Adressrecherche und ISO-Zertifizierungen<br />

für Inkassounternehmen.<br />

Geleitet wird der SIAK von Heiner Schlochtermeier von<br />

der CST GmbH.<br />

22<br />

<strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.


»Inkasso wirkt« || beratende gremien, netzwerkPlattfOrmen<br />

nOrdkreiS<br />

Der Arbeitskreis <strong>BDIU</strong>-Nordlichter hat sich 20<strong>12</strong> insgesamt<br />

viermal in Hamburg getroffen. Den Nordkreis gibt es wie<br />

den SIAK ebenfalls bereits seit den 80er-Jahren. Neben<br />

Dauergästen hat es der Kreis auch im vergangenen Jahr<br />

wieder geschafft, weitere Kollegen für den Gedanken- und<br />

Informationsaustausch zu gewinnen. Es ist ferner gelungen,<br />

durch die ständige Teilnahme der Geschäftsführung des<br />

<strong>BDIU</strong> aktuelle Themen zu besprechen und über die schriftlichen<br />

Ausführungen im internen Verbandsrundschreiben<br />

<strong>BDIU</strong>-REPORT hinaus auch mit der Geschäftsführung die<br />

Geschäftsinteressen der teilnehmenden <strong>BDIU</strong>-Mitgliedsunternehmen<br />

in die gesamte Verbandsarbeit einfließen zu<br />

lassen. Es standen Themen wie Vorsatzanfechtung im Insolvenzverfahren,<br />

Inkasso für die öffentliche Hand, »Gesetz<br />

gegen unseriöse Geschäftspraktiken«, Entwicklungen im<br />

Melderecht, die Reform zur Sachaufklärung sowie gesetzliche,<br />

politische und verbandstechnische Entwicklungen im<br />

Vordergrund.<br />

Arbeitskreisleiter Mario Martens wünscht sich für 20<strong>13</strong>, weitere<br />

Kolleginnen und Kollegen neben der Teilnahme an der<br />

traditionellen Jahreshauptversammlung des <strong>BDIU</strong> auch für<br />

die Mitarbeit in den Arbeitskreisen zu gewinnen. »Insbesondere<br />

durch die massiven Veränderungen durch gesetzliche<br />

und wirtschaftliche Aspekte erfordert unsere Arbeit immer<br />

mehr Informationsaustausch«, sagt Martens. »Die Verbandsmitglieder<br />

sollten daher an einem Strang ziehen, dafür ist es<br />

erforderlich, dass man sich öfter zum kollegialen Erfahrungsaustausch<br />

trifft – nicht nur im Norden, sondern in allen<br />

regionalen und fachlichen Arbeitskreisen des Verbandes.«<br />

nOwak – nOrdrHein-weStfäli-<br />

SCHer inkaSSOarbeitSkreiS<br />

Im Westen der Republik treffen sich bereits seit 1994 <strong>BDIU</strong>-<br />

Mitglieder zum nordrhein-westfälischen Arbeitskreis<br />

NOWAK in Wuppertal. Der Arbeitskreis kommt traditionell<br />

einmal im Frühjahr und einmal im Herbst zusammen.<br />

Jedes Mal versammeln sich um die 40 Inkassounternehmen<br />

aus der Region und diskutieren aktuelle Fragen.<br />

Ein wichtiges Thema im abgelaufenen Geschäftsjahr war<br />

das »Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken«, zu dem<br />

ein Sonder-NOWAK im Juni stattfand. <strong>BDIU</strong>-Geschäftsführer<br />

Kay Uwe Berg referierte über die vom Gesetzgeber<br />

angestrebten Änderungen, stellte deren mögliche Folgen für<br />

die Arbeit der Branche vor und diskutierte mit den Teilnehmern,<br />

wie sich der <strong>BDIU</strong> im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsprozesses<br />

positionieren sollte.<br />

Weitere wichtige Themen, die der Arbeitskreis behandelte,<br />

waren das Datenschutzrecht und seine praktische Anwendung<br />

im Forderungsmanagement, Zwangsvollstreckung,<br />

Insolvenzen, Inkassokosten und innerbetriebliche Fragen<br />

wie Ausbildung, Qualifikation und Motivation von Mitarbeitern.<br />

Außerdem befasst sich der NOWAK regelmäßig<br />

mit Europathemen und tauscht sich zu Softwarelösungen<br />

für Inkassounternehmen aus.<br />

In den ersten Jahren seines Bestehens wurde der NOWAK<br />

von Dieter Becker (Inkasso Becker Wuppertal) geführt,<br />

danach löste ihn Antje Lützenberger ab, unter deren Leitung<br />

der Arbeitskreis bis 20<strong>12</strong> stand. Seit November 20<strong>12</strong><br />

steht dem Arbeitkreis Markus Brinkmann (Universal<br />

Inkasso, Köln) vor.<br />

berliner inkaSSO-rUnde<br />

Seit November 20<strong>12</strong> haben auch <strong>BDIU</strong>-Mitglieder aus<br />

den ostdeutschen Bundesländern sowie der Hauptstadt<br />

einen eigenen Arbeitskreis. Die Berliner Inkasso-Runde<br />

wird geleitet von Björn Wendler vom Berliner Inkassounternehmen<br />

Sanssouci & Co.<br />

Bei bisher drei Treffen des neuen Arbeitskreises berieten<br />

sich die Teilnehmer über aktuelle Themen aus der Verbandsarbeit<br />

des <strong>BDIU</strong> und über die Reform der Sachaufklärung.<br />

In ihrer Sitzung im März 20<strong>13</strong> tauschten sie sich<br />

über erste Erfahrungen auf Basis der neuen Gesetzgebung<br />

aus, zum Feedback vonseiten der Gerichtsvollzieher sowie<br />

zur Anwendung des neuen Pfändungsformulars.<br />

Weitere Gesetzgebungsprozesse wurden ebenfalls diskutiert,<br />

insbesondere das »Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken«<br />

und das Insolvenzrecht, hier mit einem<br />

Schwerpunkt auf der Problematik der Anfechtungen von<br />

bereits beglichenen Forderungen später zahlungsunfähiger<br />

Schuldner durch deren Insolvenzverwalter.<br />

bdiU-reCHtSaUSSCHUSS<br />

Der Rechtsausschuss des <strong>BDIU</strong> ist gemäß der Satzung des<br />

Verbandes beratendes Gremium des Präsidiums und in<br />

dieser Funktion zuständig für Stellungnahmen zu inkassorelevanten<br />

Rechtsfragen, beispielsweise aus den Bereichen<br />

Insolvenzrecht, Kostenrecht, Zivilprozessrecht sowie dem<br />

Rechtsdienstleistungsrecht, aber auch zu satzungsrechtlichen<br />

Fragen. Seine Zuständigkeit umfasst zudem die<br />

Entscheidung über Beschwerden, die sich gegen Entscheidungen<br />

der Sachkundeprüfungskommission richten.<br />

Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 23


»Inkasso wirkt« || beratende gremien, netzwerkPlattfOrmen<br />

Seit dem Jahr 2011 ist Andrea Schweer von der eventus<br />

inkasso gmbh aus Altötting Vorsitzende des Rechtsausschusses<br />

und leitet die regelmäßig drei- bis viermal im<br />

Jahr stattfindenden Sitzungen des Ausschusses.<br />

Die Mitglieder des Rechtsausschusses nehmen zudem<br />

des Öfteren an Gesprächsterminen mit Politik und Wirtschaft<br />

teil, um die verbandsrechtlichen Interessen unterstützend<br />

zu kommunizieren.<br />

Besonders im Fokus der Arbeit des Rechtsausschusses<br />

stand im zurückliegenden Jahr das »Gesetz gegen unseriöse<br />

Geschäftspraktiken«, ebenso wie das »Gesetz zur<br />

Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur<br />

Stärkung der Gläubigerrechte«.<br />

arbeitSkreiS datenSCHUtz<br />

Der Arbeitskreis Datenschutz des <strong>BDIU</strong> besteht in dieser<br />

Form seit März 1998, wo er sich zu seiner ersten Sitzung<br />

bei der damaligen Süd-West-Inkasso in Rastatt traf. Ziel<br />

des Kreises, der sich in der Regel zweimal jährlich trifft,<br />

war und ist der Erfahrungs- und Informationsaustausch<br />

über aktuelle Fragen der Umsetzung der Anforderungen<br />

des Datenschutzes in der täglichen Praxis. Der Arbeitskreis<br />

steht grundsätzlich allen betrieblichen Datenschutzbeauftragten<br />

der <strong>BDIU</strong>-Mitgliedsunternehmen offen. Erwartet<br />

wird von den Teilnehmern aktives Engagement.<br />

Sehr gut eingebürgert und bewährt hat sich die dezentrale<br />

Arbeitsweise des Arbeitskreises. Der Kreis hat<br />

durchweg 20 bis 30 Teilnehmer und trifft sich bei einem<br />

der teilnehmenden Unternehmen, wobei diese sich der<br />

Reihe nach abwechseln. Die Sitzungen finden dann am<br />

Sitz des jeweiligen Unternehmens statt, das auch die organisatorische<br />

Vorbereitung und Durchführung übernimmt<br />

und sich zu Beginn der Sitzung, in der Regel<br />

durch die Geschäftsleitung, allen Beteiligten kurz vorstellt.<br />

Die jeweilige Sitzungsleitung liegt bei dem Gastgeber,<br />

wird aber meist vom Verbandsbeauftragten für den<br />

Datenschutz Prof. Dr. Abel in Abstimmung mit dem<br />

Gastgeber wahrgenommen.<br />

Im Berichtsjahr fanden eine Tagung am 23. März 20<strong>12</strong><br />

bei der Firma EOS in Hamburg und am 21. September<br />

20<strong>12</strong> bei der VVC in Neuss statt. Wichtige Tagesordnungspunkte<br />

waren die Melderechtsnovelle und die EU-<br />

Datenschutzgrundverordnung. Bestand im Frühjahr<br />

noch Hoffnung, dass Unklarheiten und die daraus resultierende<br />

Rechtsunsicherheit bei der Melderechtsnovelle<br />

durch das aktive Vorgehen des <strong>BDIU</strong> durch rechtssicherere<br />

Regelungen ersetzt werden würden, hatte sich im<br />

Herbst diese Hoffnung durch die Medienkampagne<br />

gegen eine befürchtete Nutzung von Meldedaten für<br />

Werbezwecke trotz Widerspruch der Betroffenen zerschlagen.<br />

Der Arbeitskreis erörterte mögliche Folgen und<br />

stärkte der <strong>BDIU</strong>-Geschäftsstelle den Rücken dafür, bei<br />

den Gesetzgebungsorganen auf rechtssichere, aber auch<br />

praktikable Regelungen hinzuwirken. Hinsichtlich des<br />

Entwurfes für eine Datenschutzgrundverordnung erörterten<br />

die Teilnehmer intensiv die möglichen Auswirkungen<br />

auf ihre Geschäftstätigkeit. Auch ein Blick über die<br />

Grenzen lohnt: Ein interessanter Bericht kam von einem<br />

österreichischen Teilnehmer, der die bereits vollzogenen<br />

und geplanten Änderungen des Datenschutzrechts in<br />

Österreich ausführlich darstellte – eine wichtige Information<br />

für Unternehmen mit grenzüberschreitender Zusammenarbeit.<br />

Diskutiert wurden auch der Entwurf eines<br />

»Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken« und datenschutzrechtliche<br />

Fragen in Zusammenhang mit der<br />

Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung.<br />

Wichtig war auch die gegenseitige Information über zivilrechtliche<br />

Verfahren, die von einzelnen Betroffenen,<br />

teilweise möglicherweise auch im Auftrag Dritter, gegen<br />

einzelne Mitgliedsfirmen angestrengt werden und zu<br />

einer Einschränkung oder sogar Gefährdung von Geschäftsmodellen<br />

führen können. Gegenstand war insbesondere<br />

die Einmeldung von offenen Forderungen an<br />

24<br />

<strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.


»Inkasso wirkt« || beratende gremien, netzwerkPlattfOrmen<br />

Auskunfteien, die durch solche Verfahren untersagt werden<br />

sollen. Durch den Erfahrungsaustausch erhielten die<br />

Beteiligten wichtige Hinweise zum Umgang mit derartigen<br />

Verfahren. Neben diesen größeren Themen wurde<br />

eine Reihe von Einzelfragen erörtert. Meist ergaben sich<br />

daraus konkrete Handlungsempfehlungen, auch in Hinblick<br />

auf die nicht immer einheitliche Sichtweise der verschiedenen<br />

Aufsichtsbehörden.<br />

Prof. Dr. Ralf B. Abel, Verbandsbeauftragter<br />

für den Datenschutz<br />

arbeitSkreiS geriCHtSvOllzieHer<br />

Der Arbeitskreis Gerichtsvollzieher ist ein wichtiges<br />

Forum zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen<br />

<strong>BDIU</strong>-Mitgliedern und den Gerichtsvollziehern.<br />

Er steht unter der Leitung von Bettina Vonhöne von der<br />

SAF Forderungsmanagement GmbH. Im Berichtszeitraum<br />

tagte der Arbeitskreis dreimal.<br />

Wie schon im Vorjahr befasste er sich vorrangig mit den<br />

aktuellen Themen rund um die Reform der Sachaufklärung.<br />

Dabei standen Fragen nach der praktischen Umsetzung<br />

der neuen Vorschriften im Vordergrund. Es wurden<br />

erste Erfahrungen ausgetauscht und Fragen hierzu<br />

auch mit Gerichtsvollziehern erörtert. Großen Raum<br />

nahm auch die Ausgestaltung des Formulars für den Gerichtsvollzieher-Vollstreckungsauftrag<br />

ein.<br />

Zur Sitzung vom 22. Februar 20<strong>13</strong> durfte der Arbeitskreis<br />

Karl-Heinz Brunner, stellvertretender Bundesvorsitzender<br />

des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes e.V. (DGVB),<br />

als Gast begrüßen. Mit ihm tauschten sich die anwesenden<br />

Inkassounternehmen über erste Erfahrungen bei der<br />

Abwicklung von Zwangsvollstreckungsaufträgen nach<br />

den zum 1. Januar 20<strong>13</strong> in Kraft getretenen neuen gesetzlichen<br />

Regelungen für die Zwangsvollstreckung aus.<br />

Neben der Reform der Sachaufklärung wurde zudem<br />

über die neuen Formulare für den Antrag auf Erlass eines<br />

Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ausgiebig diskutiert.<br />

Die neuen Formulare sind seit dem 1. März 20<strong>13</strong><br />

verbindlich. Hinsichtlich der Anwendung und technischen<br />

Umsetzung hatten sie zu zahlreichen kritischen<br />

Fragen von Inkassounternehmen geführt. Mit diesen<br />

Fragen wandte sich der <strong>BDIU</strong> unter anderem an das<br />

Bundesjustizministerium. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse<br />

haben in einer für die Mitglieder des <strong>BDIU</strong><br />

erstellten FAQ-Liste ihren Niederschlag gefunden. Die<br />

Verbandsmitglieder können diese Liste im internen Bereich<br />

der Homepage des <strong>BDIU</strong> aufrufen.<br />

Der Arbeitskreis Gerichtsvollzieher hat zudem bei Stellungnahmen<br />

zu Gesetzesvorhaben mitgewirkt, so im letzten Jahr<br />

schon zum Verordnungsentwurf für das Formular für den<br />

Gerichtsvollzieher-Vollstreckungsauftrag und nunmehr bei<br />

der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA).<br />

arbeitSkreiS eUrOPa<br />

Der Arbeitskreis Europa, der seit 2011 unter der Leitung<br />

von Erwin Falkner (EURO-Inkasso) steht, vereinigt <strong>BDIU</strong>-<br />

Mitglieder, die im grenzüberschreitenden Forderungsmanagement<br />

aktiv sind. Sie tauschen sich über das Auslandsgeschäft<br />

und zu den unterschiedlichen Herausforderungen<br />

im internationalen Forderungseinzug aus und pflegen auch<br />

einen guten Kontakt zum europäischen Inkassodachverband<br />

FENCA. Im vergangenen Jahr beschäftigte sich der<br />

Arbeitskreis unter anderem mit den Europaprojekten des<br />

<strong>BDIU</strong> (siehe dazu auch den Artikel »Das Inkassojahr<br />

20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong>« in diesem Geschäftsbericht) und zu aktuellen<br />

EU-Gesetzgebungsvorhaben. Dabei stand nicht zuletzt die<br />

geplante EU-Datenschutzgrundverordnung im Mittelpunkt,<br />

die die Mitglieder des Arbeitskreises sehr kritisch<br />

sehen. Zum Beispiel könnten sich Aufwand und Kosten für<br />

Forderungsmanagement deutlich erhöhen.<br />

Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 25


»Inkasso wirkt« || branCHenStUdie<br />

Warum keiner auf<br />

Inkasso verzichten kann<br />

20<strong>12</strong> beaUftragte der bdiU erStmalS eine grOSSe branCHenStUdie, Um belaStbare zaHlen über<br />

den deUtSCHen inkaSSOmarkt zU erHalten. dUrCHgefüHrt wUrde Sie vOn der HambUrger<br />

UnterneHmenSberatUng bülOw & COnSOrten. die ergebniSSe überraSCHten niCHt nUr den<br />

bdiU – inkaSSOUnterneHmen Sind für daS fUnktiOnieren deS wirtSCHaftSkreiSlaUfeS nOCH<br />

wiCHtiger, alS eS die branCHe biS daHin OHneHin bereitS angenOmmen Hatte.<br />

Rund 55 Milliarden Euro halten Inkassounternehmen<br />

derzeit an offenen Forderungen. Geld, das sie nicht<br />

selbst besitzen, sondern das Gläubigern zusteht, die eine<br />

Ware geliefert oder eine Dienstleistung erbracht haben und<br />

die nun auf die vertraglich vereinbarte Bezahlung dafür warten.<br />

Inkassounternehmen tragen durch ihre Arbeit dazu bei,<br />

dass Gläubiger das ihnen zustehende Geld erhalten können.<br />

Außerdem unterstützen sie Verbraucher mit Zahlungsschwierigkeiten<br />

darin, ihren Verpflichtungen doch noch<br />

nachzukommen. Das ist natürlich nicht immer ganz leicht<br />

zu bewältigen – und schon gar nicht funktioniert es einfach<br />

auf »Knopfdruck«, dass Liquidität, die eigentlich längst zugesichert<br />

war, zurück zum Gläubiger fließt. Im Gegenteil:<br />

Professionelles Forderungsmanagement ist eine anspruchsvolle<br />

Rechtsdienstleistung, die neben juristischem Fachwissen<br />

vor allem auch kaufmännische Expertise und eine<br />

gehörige Portion psychologisches Feingefühl erfordert.<br />

Marktvolumen<br />

55 mrd. euro<br />

durchschnittsforderung<br />

gehaltene forderungen<br />

Besonders wichtig ist die Arbeit der Inkassounternehmen<br />

im außergerichtlichen Bereich, also beim Einzug von<br />

kaufmännisch ausgemahnten Forderungen. Der hat zwei<br />

Ziele: Zum einen sollen die Gläubiger schnell und effizient<br />

Zahlungen für ihre Rechnungen erhalten. Und zum<br />

anderen sollen die Gerichte von Streitigkeiten über nicht<br />

bezahlte Rechnungen entlastet werden, denn das Ausgleichen<br />

von Forderungen ist keine Angelegenheit, die<br />

unbedingt durch ein Klageverfahren geregelt werden<br />

müsste.<br />

milliOnenfaCHe entlaStUng<br />

der JUStiz<br />

Insgesamt 18,8 Millionen außergerichtliche Mahnungen<br />

bearbeiten Inkassounternehmen pro Jahr, wie die Branchenstudie<br />

»Der Inkassomarkt in Deutschland« 20<strong>12</strong> für<br />

den <strong>BDIU</strong> ermittelt hat. Und die Inkassounternehmen<br />

sind sehr erfolgreich: In 80 Prozent der vorgerichtlichen<br />

Fälle erfolgt eine Klärung – entweder indem die Schuldner<br />

ihre Forderungen teilweise oder vollständig ausgleichen<br />

oder aber indem Inkassounternehmen feststellen, dass eine<br />

weitere Verfolgung der Forderung wahrscheinlich in keinem<br />

Verhältnis zu dem damit verbundenen Aufwand<br />

stünde, und den Gläubigern daher empfehlen, den ausstehenden<br />

Betrag besser auszubuchen.<br />

646 euro<br />

26 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.


»Inkasso wirkt« || branCHenStUdie<br />

Entlastung der Justiz<br />

3,4 mio.<br />

15,4 mio. erledigungen<br />

übergaben ins<br />

gerichtliche verfahren<br />

gesamtanzahl der<br />

außergerichtlichen<br />

mahnungen:<br />

18,8 millionen<br />

(bezogen auf 2011)<br />

Mit dieser qualitativen Rechtsdienstleistung entlasten Inkassounternehmen<br />

die Gerichte, und zwar um insgesamt<br />

• wenn man die 80 Prozent geklärte Fälle herausrechnet<br />

• jedes Jahr 15 Millionen Forderungsangelegenheiten.<br />

Zum Vergleich: Pro Jahr verschicken die Gerichte derzeit<br />

rund 9 Millionen Mahnbescheide. Würden Inkassounternehmen<br />

ihre wichtige Filterfunktion nicht mehr wahrnehmen<br />

können, würde sich die Arbeit der Gerichte im Mahnbereich<br />

also mindestens verdoppeln, wenn nicht verdreifachen.<br />

Das wäre ein kaum zu bewältigender finanzieller und<br />

personeller Aufwand für Richter wie für Gerichtsvollzieher.<br />

SeCHS StUfen einer<br />

fOrderUngSbearbeitUng<br />

Bei der Bearbeitung von Forderungen durch Inkassounternehmen<br />

unterscheidet man im Wesentlichen sechs Stufen.<br />

Am Anfang steht die Auftragserfassung beziehungsweise<br />

die Forderungsklärung. Beides gehört zusammen,<br />

denn wenn ein Inkassounternehmen einen Auftrag von<br />

einem Gläubiger erhält, muss es zunächst einmal die Forderungen<br />

in ihrer Gesamtheit prüfen, um festzustellen,<br />

dass die Forderungen tatsächlich existieren und rechtssicher<br />

durchgesetzt werden können. <strong>BDIU</strong>-Mitgliedsunternehmen<br />

zum Beispiel sind streng dazu verpflichtet, diesen<br />

Schritt am Anfang der Forderungsbearbeitung durchzuführen.<br />

Sind die Forderungen nicht schlüssig beziehungsweise<br />

bestehen berechtigte Zweifel an der Rechtssicherheit<br />

der Forderungen, muss das Inkassounternehmen den<br />

Auftrag wieder zurückgeben. Alles andere wäre schlicht<br />

unseriös und mit den Statuten des <strong>BDIU</strong> unvereinbar.<br />

Ebenfalls zu dieser ersten Bearbeitungsstufe gehören zum<br />

Beispiel die Aktenanlage und die Einrichtung eines Forderungskontos.<br />

Übrigens werden die Tätigkeiten in dieser<br />

Stufe, insbesondere die Aktenanlage, selbst in Zeiten elektronischer<br />

Datenverarbeitung immer noch im Wesentlichen<br />

persönlich und von Hand erledigt – nur so lassen<br />

sich Fehler vermeiden und nur so lässt sich eine im Weiteren<br />

erfolgreiche Bearbeitung der Forderung gewährleisten.<br />

In diesem ersten Schritt befinden sich laut Branchenstudie<br />

derzeit 28 Prozent aller von Inkassounternehmen<br />

aktuell gehaltenen Forderungen.<br />

SCHUtz vOr inSOlvenzen<br />

Und JObverlUSten<br />

Dramatisch wären aber auch die Folgen für die Wirtschaft.<br />

Denn entfiele für Gläubiger die Möglichkeit, zur Realisierung<br />

von Forderungen außergerichtlich mit Inkassounternehmen<br />

zusammenzuarbeiten, würden Mahnverfahren, nicht zuletzt<br />

wenn sie nur mit gerichtlicher Hilfe durchgeführt werden<br />

können, wesentlich länger, wahrscheinlich doppelt so lange<br />

dauern wie heute. Das hieße auch, dass Gläubiger viel länger<br />

auf ausstehende Zahlungen warten müssten. Manche gut<br />

aufgestellte Firma mag sich das leisten können. Einigen allerdings<br />

würde irgendwann innerhalb dieser Wartezeit das<br />

Geld ausgehen, denn die Unternehmen müssen ja weiterhin<br />

ihre laufenden Kosten bedienen und zum Beispiel ihre Mitarbeiter<br />

bezahlen. Fehlt die Liquidität dafür, bleibt im<br />

schlimmsten Fall nur die Insolvenz – wirtschaftliches Potenzial<br />

wäre vernichtet, Arbeitsplätze gingen verloren. Auch um<br />

solche Szenarien zu verhindern, ist es wichtig, dass Inkassounternehmen<br />

ihre Rechtsdienstleistung weiterhin so gut<br />

und effizient durchführen können, wie das heute der Fall ist.<br />

Forderungen nach<br />

Bearbeitungsstufen (Anteil)<br />

2<br />

28<br />

30<br />

5<br />

5<br />

30<br />

auftragserfassung/<br />

forderungsklärung<br />

vor-/außergerichtliches<br />

inkasso<br />

gerichtliches mahnverfahren<br />

zwangsvollstreckungsmaßnahmen (titel)<br />

langzeit-/<br />

titelüberwachung<br />

ausbuchungen in insolvenzverfahren<br />

(in Prozent)<br />

Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 27


»Inkasso wirkt« || branCHenStUdie<br />

Die Branchenstudie belegt,<br />

dass jedes Inkassoverfahren<br />

eine Vielzahl unterschiedlicher<br />

Einzelschritte durchläuft.<br />

Pro Jahr führen <strong>BDIU</strong>-<br />

Mitglieder rund 18,8 Millionen<br />

außergerichtliche Mahnungen<br />

durch – und nehmen dabei<br />

eine wichtige Filterfunktion<br />

für die Justiz wahr, die<br />

erheblich von Streitigkeiten<br />

über unbezahlte Rechnungen<br />

entlastet wird.<br />

die bearbeitUngSSCHritte im<br />

aUSSergeriCHtliCHen inkaSSO<br />

Der nächste Schritt ist das vor- beziehungsweise außergerichtliche<br />

Inkasso. In diesem Bereich kümmern sich Inkassounternehmen<br />

darum, dass eine ihnen zum Einzug<br />

übergebene Forderung realisiert werden kann. Dazu nehmen<br />

sie in aller Regel zunächst schriftlich mit dem zahlungspflichtigen<br />

Schuldner Kontakt auf und erinnern ihn<br />

an die unbeglichene Rechnung. Daraufhin kann es ganz<br />

unterschiedliche weitere Bearbeitungsschritte geben. Bezahlt<br />

der Schuldner nach dem Erstkontakt, ist die Inkassosachbearbeitung<br />

erfolgreich beendet und der Gläubiger<br />

kann den entsprechenden Posten in seiner Buchhaltung<br />

ausgleichen. Zahlt der Schuldner auch dann nicht, sind<br />

weitere Inkassoschritte erforderlich, zum Beispiel eine telefonische<br />

Kontaktaufnahme, um mittels eines persönlichen<br />

Gesprächs zur Beilegung der Forderungsangelegenheit<br />

beizutragen. Es kann aber auch sein, dass sich der<br />

Schuldner nach dem ersten Inkassoschreiben an das Inkassounternehmen<br />

wendet, weil er Fragen zu der Forderung<br />

hat. In diesem Fall antwortet ihm das Inkassounternehmen<br />

zeitnah oder nimmt – falls erforderlich – noch<br />

einmal Rücksprache mit dem Gläubiger auf, damit das<br />

Anliegen des Schuldners schnell beantwortet werden<br />

kann.<br />

Außerdem gehören zu dieser Phase der Forderungsbearbeitung<br />

die Überwachung des Forderungskontos, das<br />

Verbuchen von Zahlungseingängen oder das Kontrollieren,<br />

ob der Schuldner eine mit ihm geschlossene Ratenzahlungsvereinbarung<br />

regelmäßig und in der vereinbarten<br />

Höhe bedient. Jede Unregelmäßigkeit in dieser<br />

Phase der Forderungsbearbeitung hat eine erneute Reaktion<br />

und eine Kommunikationsmaßnahme durch das<br />

Inkassounternehmen zur Folge. Dieser Bereich des vorgerichtlichen<br />

Inkassos fasst also eine ganze Reihe sehr<br />

unterschiedlicher Kommunikationsschritte und Sachbearbeitungsvorgänge<br />

zusammen. Gemeinsam ist ihnen<br />

ein Ziel: die Forderung zu klären, sie also möglichst vollständig<br />

zu begleichen und so den Gang vor Gericht zu<br />

vermeiden. In dieser außergerichtlichen Bearbeitungsstufe<br />

befinden sich zurzeit 30 Prozent aller von Inkassounternehmen<br />

gehaltenen Forderungen.<br />

zaHlt der SCHUldner niCHt,<br />

geHt’S zUm geriCHt<br />

Kann auch dann noch kein Ausgleich der Forderung vermeldet<br />

werden, erfolgt als nächster Schritt das gerichtliche<br />

Mahnverfahren, das Inkassounternehmen für Gläubiger<br />

beantragen und durchführen können. In dieser Bearbeitungsstufe<br />

befinden sich aktuell 5 Prozent aller von Inkassounternehmen<br />

gehaltenen Forderungen.<br />

Ist auch in dieser dritten Stufe kein Ausgleich der offenen<br />

Forderung erfolgt, folgt die Zwangsvollstreckung, zu der Inkassounternehmen<br />

die Zusammenarbeit mit Gerichtsvollziehern<br />

suchen. In dieser Stufe befinden sich derzeit weitere<br />

5 Prozent aller Inkassoforderungen in Deutschland.<br />

Sollte auch durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kein<br />

Ausgleich der Forderungen erreicht werden können – zum<br />

Beispiel weil der Schuldner eine eidesstattliche Versicherung<br />

abgegeben hat, also mittellos ist, oder weil sein Einkommen<br />

unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt –, schließt sich die<br />

Langzeit- beziehungsweise Titelüberwachung an. Denn<br />

selbstverständlich ist eine Forderung auch dann noch gültig,<br />

wenn der Schuldner einmal zahlungsunfähig sein sollte.<br />

Dabei handelt es sich oft um eine vorübergehende Phase im<br />

Leben, die zum Beispiel beim Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses<br />

ihr Ende findet oder durch Lebensereignisse,<br />

bei denen man wieder zu Geld kommt und Zahlungsfähigkeit<br />

erlangt, wie etwa eine Erbschaft, ins Positive gewendet<br />

werden kann. Wenn der Schuldner also wieder solvent geworden<br />

ist, muss er natürlich auch seine Gläubiger befriedigen.<br />

Inkassounternehmen halten daher weiterhin Kontakt<br />

mit den Zahlungspflichtigen, um gegebenenfalls bei einer<br />

Besserung ihrer finanziellen Lage die Forderungsangelegenheit<br />

einer Klärung zuzuführen. In dieser Phase der Langzeitüberwachung<br />

befinden sich aktuell 30 Prozent aller<br />

Inkassoforderungen in Deutschland.<br />

Die sechste und üblicherweise letzte Phase in der Inkassobearbeitung<br />

ist dann ein mögliches Insolvenzverfahren des<br />

Schuldners beziehungsweise die letztlich durch Erteilung<br />

einer Restschuldbefreiung erforderliche Ausbuchung einer<br />

Forderung. In dieser Phase sind derzeit 2 Prozent der Inkassoforderungen.<br />

28 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.


»Inkasso wirkt« || branCHenStUdie<br />

HeterOgeneS<br />

fOrderUngSPOrtfOliO<br />

Wie aber nun sind die Forderungen strukturiert, die Inkassounternehmen<br />

einziehen? Auch hier ergibt sich ein<br />

äußerst vielschichtiges Bild. So sind die Hauptforderungen,<br />

die Inkassounternehmen einziehen, völlig unterschiedlich<br />

– die Annahme etwa, Inkassounternehmen<br />

würden vor allem Kleinstforderungen einziehen, bestätigt<br />

sich durch die Studie nicht. Ganz im Gegenteil, Forderungen<br />

mit niedrigen Eurobeträgen machen nur einen<br />

geringen Teil im Bestand der Inkassounternehmen aus.<br />

Betrachtet man lediglich die Forderungen, die Inkassounternehmen<br />

gegenüber Verbrauchern geltend machen<br />

(also zu unterscheiden gegenüber Forderungen aus<br />

B2B-Kundenbeziehungen), so befinden sich die meisten,<br />

nämlich 39 Prozent, in der Spanne zwischen 500 und<br />

99.999 Euro. Darauf folgen der Bereich zwischen 100<br />

und 499 Euro mit 25 Prozent sowie Forderungen mit<br />

einer Höhe von 100.000 Euro und mehr (19 Prozent).<br />

Dagegen sind nur 16 Prozent Forderungen der Inkassounternehmen<br />

gegenüber Verbrauchern niedriger als<br />

100 Euro. Dieses Bild kontrastiert leicht zu den B2B-<br />

Forderungen der Inkassounternehmen. Hier machen die<br />

Forderungen im Bereich zwischen 500 und 99.999 Euro<br />

mit 56 Prozent den Löwenanteil aus, B2B-Forderungen<br />

mit Beträgen jenseits der 100.000 Euro halten dagegen<br />

nur 5 Prozent der Inkassounternehmen.<br />

Verteilung Forderungshöhen<br />

15<br />

15<br />

11<br />

7<br />

11<br />

10<br />

7<br />

0–50 euro<br />

> 50 –300 euro<br />

> 300 –600 euro<br />

> 600 –900 euro<br />

> 900 –2.000 euro<br />

> 2.000 –5.000 euro<br />

> 5.000 –10.000 euro<br />

646 eUrO im dUrCHSCHnitt<br />

Rechnet man die Angaben der Studie hoch unter Berücksichtigung<br />

der unterschiedlichen Größen und Marktrelevanz<br />

der teilnehmenden Unternehmen, ergibt sich daraus<br />

ein Mittelwert von 646 Euro. Das heißt: Die durchschnittliche<br />

Forderung, die Inkassounternehmen für Gläubiger<br />

einziehen, beträgt 646 Euro.<br />

Ähnlich heterogen wie das Forderungsportfolio ist auch<br />

die Auftraggeberstruktur der Inkassobranche. So arbeiten<br />

für Telekommunikationsunternehmen mit 22 Prozent vergleichsweise<br />

wenige der Inkassounternehmen. Dagegen<br />

haben 65 Prozent Handwerker auf ihrer Kundenliste, gefolgt<br />

von dem Gesundheitswesen mit 54 Prozent sowie<br />

dem Einzelhandel (47 Prozent), dem Versandhandel<br />

(46 Prozent) und dem Groß- und Außenhandel (45 Prozent).<br />

28 Prozent der Inkassounternehmen arbeiten für<br />

Banken, 27 Prozent für die Energiewirtschaft. Weitere<br />

typische Auftraggeber sind zudem die öffentliche Hand,<br />

Privatpersonen (zum Beispiel Vermieter), die Wohnungswirtschaft<br />

allgemein, die Versicherungswirtschaft, die<br />

Fitnessbranche, Verlage, Dienstleister und Freiberufler.<br />

Branchenschwerpunkte<br />

(Mehrfachnennungen möglich)<br />

versicherungen<br />

19<br />

telekommunikation<br />

22<br />

energie<br />

27<br />

banken<br />

28<br />

groß-/außenhandel<br />

45<br />

versandhandel<br />

46<br />

einzelhandel<br />

47<br />

gesundheitswesen<br />

54<br />

Handwerk<br />

65<br />

Sonstige 1 68<br />

24<br />

> 10.000 euro<br />

(anteil bei allen inkassounternehmen in Prozent)<br />

(1) z. b. öffentliche Hand, wohnungswirtschaft, fitnessbranche,<br />

verlage, dienstleister, freiberufler<br />

Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 29


»Inkasso wirkt« || branCHenStUdie<br />

Auch als Arbeitgeber spielt die Inkassobranche eine<br />

wichtige Rolle. 15.500 Beschäftigte arbeiten hierzulande<br />

im Inkasso. Unter diesen Mitarbeitern sind sowohl Auszubildende<br />

und Trainees als auch Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen kaufmännischen<br />

Ausbildung und Diplom-Kaufleute. Außerdem hat jedes<br />

Unternehmen mindestens einen Mitarbeiter mit einer<br />

Inkassoprüfung und/oder einem abgeschlossenen juristischen<br />

Studium. Zumindest Letzteres verwundert nicht,<br />

ist doch der Nachweis juristischer Inkassosachkunde<br />

vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, um überhaupt<br />

die Inkassotätigkeit als Rechtsdienstleistung ausüben<br />

zu dürfen.<br />

branCHe iSt mittelStändiSCH<br />

Und familiär gePrägt<br />

Die meisten Inkassounternehmen, nämlich 56 Prozent,<br />

beschäftigen zwischen 11 und 50 Mitarbeiter. 5 Prozent<br />

haben zwischen 51 und 250 Beschäftigte, 2 Prozent beschäftigen<br />

über 250 Mitarbeiter. Bis zu zehn Mitarbeiter<br />

haben 37 Prozent der Inkassounternehmen, darunter immerhin<br />

<strong>13</strong> Prozent Ein-Personen-Unternehmen.<br />

Um die Qualität der Inkassotätigkeit sicherzustellen, setzen<br />

die Unternehmen auf verschiedene Maßnahmen. So<br />

haben fast alle der befragten Inkassounternehmen im vergangenen<br />

Jahr Mitarbeiter zu einer Fortbildungsmaßnahme<br />

geschickt. Außerdem haben fast alle Unternehmen<br />

Experten für verschiedene inkassorelevante Fragen. So<br />

haben 81 Prozent einen eigenen Datenschutzbeauftragten<br />

(gegebenenfalls auch innerhalb des Konzerns, zu dem sie<br />

gehören) – das überrascht, da ein Datenschutzbeauftragter<br />

gesetzlich erst ab einer Mitarbeiterzahl von zehn vorgeschrieben<br />

ist. Das heißt, dass auch viele der kleinen Betriebe<br />

einen solchen Beauftragten haben und somit die<br />

gesetzlichen Anforderungen übererfüllen. 39 Prozent<br />

haben zudem einen Geldwäschebeauftragten, und immerhin<br />

31 Prozent benennen einen Compliance-Beauftragten.<br />

Experten<br />

(Mehrfachnennungen möglich)<br />

81<br />

39<br />

31<br />

19<br />

datenschutzbeauftragter<br />

geldwäschebeauftragter<br />

Compliance-beauftragter<br />

keine der angegebenen experten<br />

(in Prozent)<br />

Anmerkung: Obwohl nur 30 % der befragten Unternehmen 10 mitarbeiter<br />

haben, verfügen 81 % der befragten Unternehmen über einen<br />

datenschutzbeauftragten. (Hinweis: ab 10 mitarbeitern, die mit der<br />

automatisierten verarbeitung personenbezogener daten beschäftigt sind,<br />

ist ein datenschutzbeauftragter Pflicht.)<br />

150 JaHre traditiOn<br />

Dies sichert, dass Inkassounternehmen auch in Zukunft<br />

mit einer hohen Qualität und Effizienz arbeiten können.<br />

Dabei ist das Inkassogewerbe übrigens ein Wirtschaftszweig<br />

mit einer großen Tradition. Erste Inkassounternehmen<br />

gab es in Deutschland bereits in den 60er-Jahren des<br />

19. Jahrhunderts – und teilweise sind sie auch heute noch<br />

am Markt. Die Branchenstudie liefert dazu interessante<br />

Zahlen: Nur 23 Prozent der heute am Markt aktiven Unternehmen<br />

sind jünger als zehn Jahre. Dagegen sind fast<br />

die Hälfte (nämlich 48 Prozent) der in der Branchenstudie<br />

befragten und ausgewerteten Unternehmen schon<br />

vor 1950 gegründet worden. Dies zeigt, dass Inkasso kein<br />

Phänomen ist, das erst durch die Entwicklung neuer<br />

Geschäftsmodelle wie Outsourcing oder etwa den Onlinehandel<br />

groß geworden ist. Im Gegenteil: Schon seit<br />

150 Jahren sichern die Forderungsmanagementdienstleister<br />

Aufschwung und Wohlstand in Deutschland, und das<br />

in allen Wirtschaftsbereichen.<br />

Jahr der<br />

Unternehmensgründung<br />

48<br />

14<br />

15<br />

23<br />

1951 – 1990<br />

1991 – 2000<br />

2001 – 2011<br />

< 1950<br />

(in Prozent)<br />

Branchenstudie »Der Inkassomarkt<br />

in Deutschland«<br />

Die Branchenstudie »Der Inkassomarkt in Deutschland«<br />

hat die Hamburger Unternehmensberatung<br />

Bülow & Consorten in der ersten Hälfte des Jahres<br />

20<strong>12</strong> im Auftrag des <strong>BDIU</strong> durchgeführt. Die Untersuchung<br />

wurde als vergleichende Studie zwischen<br />

teilnehmenden Unternehmen aufgesetzt. Befragt wurden<br />

alle Mitgliedsunternehmen des <strong>BDIU</strong>. Die Teilnehmer<br />

erhielten insgesamt 35 Fragen, die sie per<br />

Multiple Choice, über numerische Tabellen sowie mit<br />

Prozentwerten beantworten konnten. Auf dieser<br />

Grundlage wurden dann Gewichtungen, Vergleiche<br />

und Hochrechnungen durchgeführt, um Zahlen für<br />

den Gesamtmarkt in Deutschland zu ermitteln. In<br />

diesem Artikel sind einige der wichtigsten Ergebnisse<br />

der Untersuchung aufgeführt. Zum ersten Mal liegen<br />

somit wissenschaftlich fundierte Zahlen zum Markt<br />

von Inkassounternehmen vor.<br />

30 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.


»Inkasso wirkt« || branCHenStUdie<br />

»Das typische Inkassounternehmen existiert nicht«<br />

Die Unternehmensberatung Bülow & Consorten entwickelte unter Leitung von Stefan Bleyhl gemeinsam mit dem <strong>BDIU</strong> die Branchenstudie<br />

zum Markt für Forderungsmanagement.<br />

Herr Bleyhl, die Branchenstudie »Der Inkassomarkt<br />

in Deutschland« liefert zum ersten Mal umfassende<br />

Zahlen zur Branche des Forderungsmanagements.<br />

Wie genau haben Sie die Studie aufgesetzt?<br />

Stefan bleYHl | Die Studie wurde als Branchenstudie auf<br />

Basis der unternehmensspezifischen Angaben aller teilnehmenden<br />

Einzelunternehmen konzipiert. Auf Basis<br />

dieser Unternehmensangaben wurden zum einen Hochrechnungen<br />

und Durchschnittsbetrachtungen für den<br />

deutschen Inkassomarkt abgeleitet – zum anderen wurden<br />

für einzel ne Unternehmen unternehmensindividuelle Einstufungen<br />

durchgeführt, auf deren Basis anonymisierte<br />

Unternehmensvergleiche möglich waren.<br />

Insgesamt bestand der Fragebogen aus unterschiedlichen<br />

Fragen, die sich mit dem Unternehmensprofil, der Forderungsstruktur,<br />

dem Kundenprofil und mit personalwirtschaftlichen<br />

Fragestellungen befassten. Die Fragen wurden<br />

dabei im Vorfeld der Befragung mit fünf zufällig ausgewählten<br />

Unternehmen erarbeitet und darauf getestet, dass sie<br />

verständlich formuliert sind. Dabei war uns wichtig, dass<br />

die identifizierten Fragestellungen für alle Mitglieder des<br />

<strong>BDIU</strong> relevant und beantwortbar waren. Schließlich wollten<br />

wir eine hohe Teilnahmequote erzielen, und dies ist nur<br />

dann möglich, wenn die Fragen von allen Unternehmen als<br />

relevant angesehen werden und mit einem angemessenen<br />

Bearbeitungsaufwand auch beantwortet werden können.<br />

Die Studie erhebt den Anspruch, repräsentativ für<br />

den gesamten Inkassomarkt zu sein. Wie konnten<br />

Sie diese Repräsentativität sicherstellen?<br />

Stefan bleYHl | Zuallererst half uns hier der Zugang über<br />

den <strong>BDIU</strong>, in dem rund 560 Inkassounternehmen organisiert<br />

sind und über dessen E-Mail-Verteiler wir – flankiert<br />

durch ein Begleitschreiben der Geschäftsführung – auf die<br />

Mitgliedsunternehmen zugehen konnten. Hierdurch erreichten<br />

wir eine Teilnahmequote von über 50 Prozent.<br />

Für Sie zum Vergleich: Andere Studien erreichen Teilnahmequoten<br />

von 5 bis 10 Prozent, liegen also weit unter den<br />

im Rahmen dieser Studie erzielten Werten.<br />

Neben einer hohen Teilnahmequote war es uns wichtig,<br />

dass eine gesunde Durchmischung der teilnehmenden<br />

Unternehmen sichergestellt ist, sodass die Ergebnisse auch<br />

re präsentativ sind. Insgesamt schätzen wir die Stichproben<br />

abdeckung auf 60 bis 70 Prozent für den Gesamtmarkt<br />

in Deutschland. Auch dies ist im Vergleich zu<br />

anderen Umfragen ein Spitzenwert.<br />

Gibt es eigentlich so etwas wie das »typische«<br />

In kas sounternehmen? Wie sehen die Geschäftsmodelle<br />

am Markt aus?<br />

Stefan bleYHl | Um es klar zu sagen: nein. Das typische<br />

Inkassounternehmen existiert in dieser Form nicht.<br />

Das zeigt sich auch klar in unserer Studie. Die teilnehmenden<br />

Unternehmen unterscheiden sich in vielerlei<br />

Dimensionen. Neben der Größe, die sich anhand der<br />

Mitarbeiterzahl oder aber auf Basis der Forderungssumme<br />

beziehungsweise des Forderungsvolumens definieren<br />

lässt, unterscheiden sich die Unternehmen im<br />

Kundenfokus und damit in der Forderungsstruktur und<br />

daraus abgeleitet in der jewei li gen Produktivität, Beitreibungsquote<br />

und fachlichen Qualifikation der Mitarbeiter.<br />

Im Markt findet man sowohl hoch spezialisierte, manufakturartige<br />

kleine und Kleinstfirmen als auch sehr<br />

große, auf das Inkasso umfassender Forderungsvolumina<br />

spezialisierte Unter nehmen.<br />

Welche Ergebnisse finden Sie besonders bemerkenswert?<br />

Stefan bleYHl | Dies ist schwer in ein paar Sätzen zu -<br />

sam menzufassen. Zum einen konnten wir auf Basis der<br />

Studie verlässliche Hochrechnungen für die Branche<br />

durchführen. In Kürze ein paar Zahlen: circa 15.500 Mitarbeiter,<br />

die bei Inkasso unternehmen arbeiten, 18,8 Millionen<br />

betreute außergerichtliche Mahnverfahren sowie<br />

rund 3,4 Millionen gerichtliche Mahnverfahren. Zudem<br />

konnten für die Branche Aussagen hinsicht lich der<br />

durchschnittlichen Forderungshöhe mit 646 Euro je<br />

Forderung und der durchschnittlichen Unternehmensgröße<br />

mit fünf Mitarbeitern gewonnen werden. Auch<br />

der breite Kundenfokus war ein bemerkenswertes Resultat<br />

– zum Beispiel gaben über 60 Prozent der Unternehmen<br />

an, für Handwerker ihre Dienstleistungen zu<br />

erbringen.<br />

Bitte stellen Sie kurz Ihre Unternehmensberatung<br />

vor.<br />

Stefan bleYHl | Gerne doch: Bülow & Consorten ist<br />

eine exklusive Strategieberatung aus Hamburg, die sich<br />

hauptsächlich auf die Energie- und die Versicherungswirtschaft<br />

spezialisiert hat. In diesem Zusammenhang<br />

kamen wir öfter mit dem Thema Forderungsmanagement<br />

in Verbindung – man denke nur an die offenen<br />

Forderungen der PKV an ihre Versicherten von über<br />

500 Millionen Euro im Jahr 20<strong>12</strong> oder aber an die offenen<br />

Außenstände von Energieunternehmen. Neben<br />

dem Branchenschwerpunkt bringen wir auch Spezialwissen<br />

zu methodischen, organisatorischen und prozessualen<br />

Fragestellungen in unsere Projekte ein, das<br />

zum Beispiel auch im Rahmen dieser Branchenstudie<br />

wertvoll war.<br />

Vielen Dank für das Gespräch.<br />

Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 31


»Inkasso wirkt« || JUgendverSCHUldUng<br />

Die Verschuldung<br />

junger Menschen<br />

tHeOretiSCHe Und emPiriSCHe betraCHtUngen<br />

zU einer anHaltenden diSkUSSiOn | vOn mattHiaS raU<br />

Matthias Rau ist wissenschaftlicher<br />

Mitarbeiter<br />

im Fachbereich Rechts- und<br />

Wirtschaftswissenschaften am<br />

Lehrstuhl für Kriminologie,<br />

Jugendstrafrecht, Strafvollzug<br />

und Strafrecht der<br />

Universität Mainz.<br />

Ursprünglich erschienen in:<br />

Gesellschaft • Wirtschaft • Politik<br />

(GWP), Heft 3/2011,<br />

S. 337–348; leicht gekürzte<br />

Version mit freundlicher<br />

Genehmigung der Herausgeber<br />

Schulden sind ein fester Bestandteil des wirtschaftlichen<br />

Lebens, und die Möglichkeiten des Ratenkaufs oder<br />

der Kreditfinanzierung stellen wichtige Handlungsoptionen<br />

zur Anschaffung von Konsumgütern dar. Insoweit<br />

sind Schulden weitverbreitet und ein unentbehrliches Instrument<br />

des Wirtschaftskreislaufs. Wenn junge Menschen<br />

sich verschulden, ruft dies aber in besonderer Weise gesellschaftliche<br />

und wirtschaftliche Akteure auf den Plan.<br />

Nicht immer geht es um sachliche Argumente und die<br />

Suche nach konstruktiven Handlungsvorschlägen.<br />

1 zUr anzaHl JUnger<br />

menSCHen mit SCHUlden<br />

Eine rechtlich zu verantwortende Verschuldung ist erst<br />

nach Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Das Bürgerliche<br />

Gesetzbuch hat dies an die Geschäftsfähigkeit<br />

des Bürgers gekoppelt und die Ausnahmen in den §§ 104,<br />

106 B<strong>GB</strong> geregelt. Demnach sind Kinder unter sieben<br />

Jahren geschäftsunfähig und Minderjährige zwischen<br />

dem 7. und 18. Lebensjahr nur beschränkt geschäftsfähig.<br />

Die Aufnahme von Krediten aller Art ist somit erschwert.<br />

Verträge, bei denen zunächst eine Leistung vonseiten des<br />

Anbieters erbracht wird, die anschließend bezahlt werden<br />

muss, erfordern die Zustimmung der gesetzlichen<br />

Vertreter. Werden die Zahlungsverpflichtungen nicht bedient,<br />

müssen die Vertragspartner, also die gesetzlichen<br />

Vertreter oder Bürgen, dafür aufkommen. Die Schulden<br />

gehen somit nicht zulasten des Jugendlichen (Reifner<br />

2006: 7). Wenn über das Thema Schulden gesprochen<br />

wird, ist weiterhin darauf zu achten, die Verschuldung<br />

klar von der Überschuldung zu unterscheiden. In den Sozialwissenschaften<br />

versteht man unter der Verschuldung<br />

offene Verbindlichkeiten, die noch zu begleichen sind.<br />

Der Schuldner verfügt jedoch über genügend Mittel, um<br />

die Verbindlichkeiten, wenngleich nach und nach, abzutragen.<br />

Anders verhält es sich in einer Überschuldungssituation.<br />

Hier reichen das vorhandene Einkommen und<br />

Vermögen nicht mehr aus, um die notwendigen Kosten<br />

zur Lebensführung und die vorhandenen Zahlungsverpflichtungen<br />

zu decken. Auch eine Änderung dieser Lage<br />

ist nicht absehbar. Juristisch wird diese Situation für<br />

natürliche Personen als Zahlungsunfähigkeit bezeichnet<br />

(§§ 16, 17 InsO) und ist entscheidend für die Möglichkeit,<br />

ein Privatinsolvenzverfahren zu eröffnen.<br />

Empirisch stellt sich die Lage bei der Überschuldung<br />

wie folgt dar: Im Jahr 2010 waren nach einer Schätzung<br />

1,53 Prozent der unter 20-Jährigen überschuldet (Creditreform<br />

2010: 16). Bei den 20- bis 29-Jährigen waren es<br />

10,75 Prozent (ebd.). Die Anteile sind in beiden Altersgruppen<br />

gegenüber dem Vorjahr und auch im Vergleich<br />

zu den letzten sechs Jahren gestiegen, insbesondere<br />

deutlich bei den unter 20-Jährigen. In absoluten Zahlen<br />

wurden im Jahr 2010 bei den unter 20-Jährigen 197.000<br />

überschuldete Personen und bei den 20- bis 29-Jährigen<br />

1,385 Millionen geschätzt (ebd.: 17).<br />

2 SCHUldenHöHe<br />

Und gläUbiger<br />

Nach der Betrachtung des quantitativen Ausmaßes betroffener<br />

junger Menschen soll gefragt werden, in welcher Höhe<br />

Zahlungsverpflichtungen bestehen und bei wem diese aufgelaufen<br />

sind. Das Statistische Bundesamt weist für die<br />

Gruppe Überschuldungssituation der beratenen verschuldeten<br />

bis 24-Jährigen 1 für das Jahr 2009 eine durchschnittliche<br />

Verschuldungshöhe von 7.511 Euro pro Person aus,<br />

wobei circa eine von fünf Personen Forderungen über<br />

10.000 Euro hat (Stat. Bundesamt 2011: Tab. 5.1 – eigene<br />

Berechnung). In ähnlicher Größenordnung bewegt sich die<br />

Angabe bezogen auf Haushalte, nach denen die Gruppe der<br />

überschuldeten bis 24-Jährigen 2 im Jahr 2009 durchschnittlich<br />

8.411 Euro abzuzahlen hatte (Knobloch/Reifner/Laatz<br />

2010: 61).<br />

Hinter den Forderungen stehen in aller Regel mehrere<br />

Gläubiger. Der iff-Überschuldungsreport spricht von durchschnittlich<br />

etwas mehr als 14 Gläubigern pro Haushalt<br />

(ebd.: 62). Das Statistische Bundesamt führt in seiner Statistik<br />

32


»Inkasso wirkt« || JUgendverSCHUldUng<br />

bei der jüngeren Gruppe der unter 20-Jährigen circa die<br />

Hälfte der beratenen Personen mit fünf oder mehr Gläubigern<br />

und bei der älteren Gruppe der 20- bis 24-Jährigen etwas<br />

mehr als zwei Drittel an (Stat. Bundesamt 2011: Tab. 4). Die<br />

Verteilung der durchschnittlichen Forderungen pro Gläubiger<br />

wird im Folgenden mittels Gläubigergruppen vorgestellt. Anhand<br />

von Abbildung 1 lassen sich die wichtigsten, gemessen<br />

an der durchschnittlichen Forderungshöhe, identifizieren. 3<br />

Aus der Tabelle lässt sich schlussfolgern, dass insbesondere<br />

die Telefongesellschaften, aber auch die öffentlichrechtlichen<br />

Gläubiger und die Inkassounternehmen<br />

sowohl quantitativ bei den Anteilen der Verschuldeten<br />

aber als qualitativ bei der Höhe der Forderungen ein entsprechendes<br />

Gewicht aufweisen.<br />

Häufigste Gläubigergruppen junger Schuldner<br />

Statistisches bundesamt, unter 20-Jährige,<br />

Statistisches bundesamt, 20- bis 24-Jährige,<br />

iff-überschuldungsreport, überschuldete bis<br />

arithmetisches mittel, bezogen auf alle<br />

arithmetisches mittel, bezogen auf alle<br />

24-Jährige (Haushalte), anteil mit Schulden bei ...<br />

Rang Nr.<br />

überschuldeten<br />

überschuldeten<br />

1<br />

telefongesellschaften<br />

kreditinstitute<br />

telefongesellschaften (78 %)<br />

2<br />

aus unerlaubten Handlungen<br />

telefongesellschaften<br />

sonstigem gewerbe (75 %)<br />

3<br />

kreditinstitute<br />

inkassounternehmen<br />

öffentlich-rechtlichen gläubigern (67 %)<br />

4<br />

inkassounternehmen<br />

öffentlich-rechtliche gläubiger<br />

inkassounternehmen und rechtsanwälten (64 %)<br />

5<br />

gewerbetreibende<br />

Sonstige 4<br />

vermietern und versorgungsunternehmen (56 %)<br />

Abbildung 1: Die fünf häufigsten Gläubigergruppen, gemessen an<br />

der durchschnittlichen Forderungshöhe, sowie Angaben zur relativen<br />

Häufigkeit der Forderungen, eigene Zusammenstellung aus Knobloch/Reifner/Laatz<br />

2010: 61 und Stat. Bundesamt 2011: Tab. 5.2<br />

Um den Blick auf die tatsächliche Forderungshöhe zu lenken,<br />

werden in der Abbildung 2 nur die Fälle berücksichtigt,<br />

die tatsächlich Schulden bei der jeweiligen Gläubigergruppe<br />

haben.<br />

Gemessen an der durchschnittlichen Forderungshöhe<br />

finden sich die Gläubigergruppen Kreditinstitute, Telefongesellschaften<br />

und Inkassounternehmen 5 in beiden<br />

Altersgruppen unter den Top Fünf. Offensichtlich bestehen<br />

bei diesen Gläubigergruppen mindestens für einen<br />

Teil der jungen Menschen hohe Zahlungsverpflichtungen.<br />

Für die jüngere Gruppe trifft dies zusätzlich auf Forderungen<br />

aus unerlaubten Handlungen (etwa Schmerzensgeld-<br />

oder Schadensersatzansprüche) zu. Dies ist<br />

plausibel, da gerade in der Adoleszenz die Risikobereitschaft<br />

besonders hoch ist und Grenzen ausgetestet werden.<br />

Selbst wenn in diesen Fällen vermeintlich nur wenig<br />

zu Bruch gegangen ist oder die Verletzungen nach der<br />

Schlägerei wenig schlimm aussahen, fordern die Geschädigten<br />

entsprechende Kompensationen. Bei den 20- bis<br />

24-Jährigen finden sich unter den ersten fünf Gläubigergruppen<br />

hingegen öffentlich-rechtliche Gläubiger, wie<br />

etwa das Finanzamt. Die letzte Spalte der Tabelle gibt<br />

in Prozent an, wie viele der verschuldeten Haushalte sich<br />

Forderungen der jeweiligen Gläubiger gegenübersehen.<br />

Während die Telefongesellschaften weiterhin einen<br />

vorderen Rang einnehmen, fallen die Kreditinstitute aus<br />

den Top Fünf heraus. Das sonstige Gewerbe, etwa der<br />

Handel oder das Handwerk, legen in der Bedeutung zu,<br />

während Ausgaben im Zusammenhang mit der Wohnung<br />

hier erstmals an fünfter Position erscheinen.<br />

Durchschnittliche Schuldenhöhe bei<br />

banken<br />

telefongesellschaften<br />

inkasso<br />

gewerbe<br />

öffentlichen<br />

unerlaubten<br />

Handlungen<br />

Sonstigen<br />

0 € 2.000 € 4.000 € 6.000 € 8.000 €<br />

Abbildung 2: Durchschnittliche Schuldenhöhe in Euro pro Person,<br />

eigene Darstellung aus Stat. Bundesamt 2011: Tab. 6<br />

unter 20-Jährige<br />

20- bis 24-Jährige<br />

Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 33


»Inkasso wirkt« || JUgendverSCHUldUng<br />

Junge Schuldner haben zwar<br />

in der Regel eher geringere<br />

Forderungen bei den einzelnen<br />

Gläubigern, als es erwachsene<br />

Schuldner haben. Dafür haben<br />

die Jüngeren allerdings eine<br />

höhere Anzahl an Gläubigern.<br />

Sie laufen dadurch schneller<br />

Gefahr, den Überblick über<br />

ihre Finanzen zu verlieren,<br />

denn viele Gläubiger fordern<br />

beim betreffenden Schuldner<br />

ein gutes Management.<br />

Deutliche Unterschiede bei der Schuldenhöhe zeigen<br />

sich zwischen den Altersgruppen bei den Kreditinstituten,<br />

den öffentlich-rechtlichen Gläubigern und den Gläubigern<br />

resultierend aus unerlaubten Handlungen. Bei den<br />

Kreditinstituten, die in dieser Grafik Ratenkredite und<br />

Dispositionskredite umfassen, dürften sich die Folgen<br />

steigender Bonität und Einkommen von jungen Erwachsenen<br />

widerspiegeln, ähnlich wie bei den öffentlichrechtlichen<br />

Gläubigern, wo Forderungen des Finanzamts<br />

maßgeblich den Unterschied beeinflussen.<br />

Schwieriger aufzulösen ist der Unterschied hinsichtlich<br />

der unerlaubten Handlungen, bei denen die unter 20-Jährigen<br />

gegenüber den 20- bis 24-Jährigen etwas mehr als<br />

die 3,5-fache Summe abzutragen haben. Hierzu ließen<br />

sich die Thesen formulieren, dass es zum einen in Einigungsversuchen<br />

gelingt, Forderungen teils erheblich zu<br />

reduzieren oder mithilfe von Resozialisierungsfonds umzuschulden,<br />

und auf der anderen Seite auch die Familien<br />

oder Partner bei der Schuldenbegleichung helfen. Inwieweit<br />

der Unterschied damit erklärt werden kann, muss<br />

jedoch offenbleiben.<br />

Gemessen an den Forderungshöhen sind über die Grafik<br />

hinaus für die unter 20-Jährigen durchschnittliche Schulden<br />

bei Versandhäusern in Höhe von 1.444 Euro relevant.<br />

Hierzu dürfte das Verkaufsprinzip »erst die Ware,<br />

später bezahlen« entscheidend beigetragen haben. Werden<br />

die Einkäufe auf verschiedene Händler gestreckt,<br />

kann es entsprechend dauern, bis entsprechende Einträge<br />

bei den Auskunfteien eingegangen sind und die<br />

Bonität erschöpft ist. Bei der älteren Gruppe sind über<br />

die Grafik hinaus Schulden bei Privatpersonen in Höhe<br />

von 2.671 Euro sowie aus Unterhaltsverpflichtungen in<br />

Höhe von 2.615 Euro relevant. In der Tendenz haben<br />

junge Menschen eher geringere Forderungen bei den<br />

einzelnen Gläubigern, dafür aber eine höhere Anzahl<br />

von Gläubigern (so auch Knobloch/Reifner/Laatz<br />

2010: 62). Während viele Gläubiger ein gutes Management<br />

des Schuldners voraussetzen, um den Überblick zu<br />

behalten, birgt der geringere Umfang der Zahlungsverpflichtungen<br />

die Chance, Schulden abzutragen. Die Voraussetzungen<br />

lauten hierbei, dass die kleinen Beträge<br />

sich nicht zu hoch aufsummieren und entsprechende<br />

Einkommensquellen oder Hilfen erschlossen werden<br />

können. Gelingt dies nicht, kann auch eine vergleichsweise<br />

geringe Verschuldung eine Überschuldungssituation<br />

zur Folge haben.<br />

3 UrSaCHen Und<br />

zUSammenHänge<br />

3.1 UnterSCHeidUng der<br />

UrSaCHen<br />

Wie zuvor gezeigt, hat sich eine zunehmende Gruppe<br />

der jungen Menschen mit Schulden auseinanderzusetzen.<br />

Zur Erklärung soll zwischen selbst zu verantwortenden<br />

Ursachen und strukturellen oder schicksalhaften Ursachen<br />

von Schulden unterschieden werden. Die erste<br />

Gruppe mit selbst zu verantwortenden Ursachen ist gekennzeichnet<br />

durch ihr Verhalten und die Folgen eigener<br />

Entscheidungen. Das finanzielle Gebaren des Einzelnen<br />

lässt sich in diesen Fällen durch ein inadäquat hohes<br />

Anspruchsniveau oder ein fehlendes Verhältnis zu Geld<br />

und Eigentum charakterisieren (Bock/Brettel 2009: 4 – 6).<br />

Die vorhandenen finanziellen Möglichkeiten stehen in<br />

einem Missverhältnis zu den Wünschen und zum Gebaren.<br />

Bei der anderen Gruppe, in der strukturelle oder<br />

schicksalhafte Gegebenheiten Ursachen von Schulden<br />

sind, entziehen sich die kausalen Ereignisse den Einflussmöglichkeiten<br />

des Einzelnen. Einschlägige Beispiele sind<br />

konjunkturbedingte Entlassungen, finanzielle Verluste infolge<br />

der Finanzmarktdynamik, die Erkrankung oder der<br />

Verlust von Angehörigen.<br />

Empirisch verbinden sich häufig mehrere Ursachen auch<br />

aus beiden Feldern (Rau/Bender 2010: 495; Münster/<br />

Letzel 2008: 84 f.). Dabei vollzieht sich die Überschuldung<br />

regelmäßig in einem Prozess, wie weiter unten ausgeführt<br />

wird. Bei der statistischen Dokumentation bleibt<br />

nun die Schwierigkeit bestehen, Abläufe im Nachhinein<br />

genau zu rekonstruieren und richtig einzuordnen. Mantseris<br />

benennt mehrere Beispiele dieser Verflechtungen,<br />

von denen der Verlust des Arbeitsplatzes exemplarisch<br />

herausgegriffen werden soll (ausführlich vgl. Mantseris<br />

2010: 10/22). Fällt infolge des Arbeitsplatzverlustes ein<br />

Beitrag zum Haushaltseinkommen weg und geht dies mit<br />

nachfolgenden finanziellen Problemen einher, wäre die<br />

kausale Reihenfolge deutlich zu identifizieren und auch<br />

die Zuordnung als strukturelle Ursache möglich. Ist der<br />

Arbeitsplatzverlust jedoch das letzte Moment in einer<br />

Kette, weil der Haushalt bereits zuvor in finanzieller<br />

Schieflage war, ist die Zuordnung weniger eindeutig. Der<br />

statistisch erfasste (letzte) Auslöser muss demnach nicht<br />

der entscheidend kausale gewesen sein. Das beschriebene<br />

Beispiel führt auf den prozesshaften Charakter und die<br />

34 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.


»Inkasso wirkt« || JUgendverSCHUldUng<br />

vorgelagerten Risikopotenziale zurück, die Menschen und<br />

Haushalte dafür anfällig machen, in die Überschuldung<br />

zu geraten (Knobloch/Reifner/Laatz 2008: 18). Das Zusammenspiel<br />

zwischen den vorgelagerten Risiken und<br />

den Überschuldungsursachen auf der einen Seite und<br />

dem Überschuldungsprozess auf der anderen soll deshalb<br />

noch einmal näher betrachtet werden.<br />

3.2 überSCHUldUng alS PrOzeSS<br />

Nachdem vorhandene Risikopotenziale einen Schuldenprozess<br />

in Gang gesetzt haben, versuchen die Betroffenen<br />

Gegenmaßnahmen zu initiieren, um die Schulden<br />

in den Griff zu bekommen. Typische Handlungsalternativen<br />

sind unter anderem Ratenzahlungsvereinbarungen,<br />

Stundungen oder auch Einsparungen. Greifen diese<br />

Maßnahmen nicht, verfestigt sich das Schuldenproblem<br />

und kann zu familiären oder gesundheitlichen Belastungen<br />

führen. Bis die nächste Etappe der Schuldnerberatung<br />

in Anspruch genommen wird, vergehen durchaus<br />

mehrere Jahre. Ist keine andere Lösung mehr möglich,<br />

kann die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens<br />

ein weiterer Schritt sein, bevor eine Zeit der Rehabilitation<br />

die letzte Etappe des Prozesses abschließt.<br />

Die Entwicklung einer Überschuldung durchläuft regelmäßig<br />

mehrere Etappen (vgl. Abbildung 3).<br />

Typische Etappen im Verschuldungsprozess<br />

zum beispiel<br />

risikopotenziale – überschuldungsauslöser<br />

arbeitslosigkeit, Haushaltsgründung, konsumverhalten<br />

eigene maßnahme gegen die Schulden<br />

ratenzahlungsvereinbarung/Stundung,<br />

einsparungen, liquiudierung von vermögen<br />

verfestigung überschuldung manifest<br />

zahlungsverzug, kontopfändung, kontokündigung<br />

subjektive belastungszeichen<br />

trennung von Partner/-in, psychische oder psychosomatische erkrankung<br />

kontakt mit Schuldnerberatung<br />

beratungsangebote, außergerichtlicher einigungsversuch<br />

verbraucherinsolvenzverfahren<br />

eröffnung, wohlverhaltensperiode,<br />

erteilung der restschuldbefreiung<br />

zeit der rehabilitation<br />

löschung von einträgen bei wirtschaftsauskunfteien,<br />

neue kreditwürdigkeit<br />

Abbildung 3: Typische Etappen eines Überschuldungsprozesses<br />

(Darstellung in Anlehnung an Knobloch/Reifner/Laatz 2010: 17)<br />

3.3 StrUktUrelle Oder<br />

SCHiCkSalHafte UrSaCHen<br />

Eine möglichst hohe Qualifikation ist ein wichtiger Faktor<br />

für eine gute Positionierung auf dem Arbeitsmarkt.<br />

Von der Positionierung und Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses<br />

hängen das erzielbare Einkommen und die<br />

Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 35


»Inkasso wirkt« || JUgendverSCHUldUng<br />

Kreditwürdigkeit maßgeblich ab. Junge Menschen agieren<br />

infolge verlängerter Ausbildungszeiten und geringer<br />

Berufserfahrung zunächst eher im unteren Einkommenssegment.<br />

Nach Abschluss der Ausbildung und einem erfolgreichen<br />

Wechsel in den Arbeitsmarkt kann sich das<br />

Einkommen steigern. Im Jahr 2009 waren circa 62 Prozent<br />

der jungen Erwerbstätigen zwischen 15 und 24 Jahren<br />

6 in einem Normalarbeitsverhältnis und etwas mehr<br />

als ein Drittel (35,6 Prozent) in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis<br />

angestellt (Stat. Bundesamt 2010). Die<br />

Bezeichnung »atypische Beschäftigung« fasst dabei die<br />

befristeten, geringfügigen, Teilzeit- und Zeitarbeitsbeschäftigungen<br />

zusammen. Atypische Beschäftigungsverhältnisse<br />

mit allen ihren Unsicherheitsfaktoren nehmen<br />

in keiner anderen Altersgruppe einen so hohen Anteil ein.<br />

Eine differenzierte Auswertung hinsichtlich atypischer Beschäftigung<br />

bei überschuldeten jungen Menschen gibt es<br />

bisher nicht, ihr Anteil dürfte jedoch relativ hoch ausfallen.<br />

Anhaltspunkte dafür liefern die durchschnittlich erzielten<br />

Einkünfte und die Verteilung der Einkommensarten. So<br />

standen den 18- bis 24-jährigen überschuldeten Haushalten<br />

2009 durchschnittlich 873 Euro zur Verfügung (Knobloch/Reifner/Laatz<br />

2010: 56). Die Zusammensetzung<br />

der Einkünfte, bei der Mehrfachnennungen möglich<br />

waren, zeigt, dass lediglich etwas mehr als ein Drittel<br />

(35,5 Prozent) der Haushalte Erwerbseinkünfte erzielte,<br />

ebenfalls etwas mehr als ein Drittel sonstige Einkünfte 7<br />

(36,8 Prozent) besaß und jeweils circa die Hälfte Transferleistungen<br />

bezog (ALG II 58,2 Prozent, andere Transfers<br />

46,7 Prozent).<br />

Mit dem Übergang in das Erwachsenenleben entstehen<br />

für junge Menschen auf der Ausgabenseite erhebliche<br />

Kosten. In dieser Phase gilt es, eine eigene Existenz zu<br />

begründen, langlebige Konsumgüter anzuschaffen, in größerem<br />

Umfang eigene Verträge (Wohnung, Versicherungen)<br />

abzuschließen und den Einstieg ins Berufsleben zu<br />

vollziehen. Hinzu kommen Planungen hinsichtlich einer<br />

eigenen Familie. Ein Arbeitsplatzverlust gefährdet diese<br />

Aufgaben samt ihren finanziellen Verpflichtungen und ist<br />

im Jahr 2009 einer der häufigsten Auslöser für eine Überschuldung<br />

gewesen. Das Statistische Bundesamt (2011:<br />

Tab. 2) führt Arbeitslosigkeit bei den unter 20-Jährigen mit<br />

19 Prozent und den 20- bis 24-Jährigen mit 31,7 Prozent<br />

als Auslöser der finanziellen Probleme an. Der iff-Überschuldungsreport<br />

erfasst die beiden Gruppen gemeinsam<br />

und weist 40,4 Prozent der Schuldenfälle als verursacht<br />

von Arbeitslosigkeit aus (Knobloch/Reifner/ Laatz 2010:<br />

18). Obwohl Arbeitslosigkeit als Auslöser in allen Gruppen<br />

im Erwerbsalter relevant ist, trifft sie junge Menschen<br />

besonders, da diese aufgrund des geringen Einkommens<br />

zumeist weder entsprechende Rücklagen aufbauen noch<br />

hohe Anwartschaften bei der Arbeitslosenversicherung<br />

erwirtschaften konnten und Transferzahlungen entsprechend<br />

niedrig ausfallen. Sind minderjährige Kinder zu<br />

versorgen, binden diese Einkommensressourcen und erschweren<br />

flexible Lösungen (ebd.: 49).<br />

Neben dem Verlust des Arbeitsplatzes werden weitere<br />

schicksalhafte Ursachen in den statistischen Ausführungen<br />

benannt. Im Einzelnen sind dies (Sucht-)Erkrankungen,<br />

ein Unfall sowie der Verlust des Partners, sei es durch<br />

Trennung, Scheidung oder Tod. Als Einzelaspekte stehen<br />

diese Auslöser vom Umfang deutlich hinter der Arbeitslosigkeit<br />

zurück, können aber im Hintergrund eine Rolle<br />

spielen. Die Studie »Armut, Schulden und Gesundheit«<br />

der Universitätsmedizin Mainz lenkt den Blick ausgehend<br />

von den Ursachen ferner auf die teils erheblichen gesundheitlichen<br />

Folgen einer anhaltenden Überschuldungssituation<br />

(Münster/Letzel 2008). 8 Ganz praktische Auswirkungen<br />

auf das Verhalten finden sich etwa für jüngere<br />

Überschuldete (unter 30 Jahren), die im Vergleich zu<br />

älteren Personen ein erhöhtes Risiko aufweisen, infolge<br />

der Zuzahlungspflichten notwendige Arztbesuche zu<br />

unterlassen oder verschriebene Medikamente nicht zu<br />

besorgen (ebd.: 94).<br />

3.4 SelbSt zU verantwOrtende<br />

UrSaCHen<br />

In Bezug auf die Ursachen der Überschuldung junger<br />

Menschen spielen verhaltensabhängige Konsequenzen<br />

eine wichtige Rolle. Selbst zu verantwortenden Ursachen<br />

liegt die Hoffnung änderbarer Verhaltensmöglichkeiten<br />

zugrunde. Unbestritten ist, dass erstrebenswerte Veränderungen<br />

durchaus mit einem langen und schwierigen<br />

Prozess verknüpft sein können. Vermeidbares Konsumverhalten<br />

war bei den 18- bis 24-jährigen Haushalten im<br />

Jahr 2009 mit 22,4 Prozent ausschlaggebend für die<br />

Überschuldung (Knobloch/Reifner/Laatz 2010: 18). Die<br />

Überschuldungsstatistik nennt die Kategorien etwas<br />

anders, dürfte aber das vermeidbare Konsumverhalten<br />

unter der Bezeichnung »unwirtschaftliche Haushaltsführung«<br />

erfassen. Bei den unter 20-Jährigen entfallen<br />

19,7 Prozent auf diesen Auslöser, bei den 20- bis 24-Jährigen<br />

sind es 19,4 Prozent (Stat. Bundesamt 2011: Tab. 3).<br />

Das heißt, bei circa jedem Fünften der überschuldeten<br />

jungen Erwachsenen hat das eigene Konsumverhalten<br />

entscheidend zu den finanziellen Problemen beigetragen.<br />

Dabei sind junge Menschen nicht notwendigerweise außerstande,<br />

mit Geld umzugehen. Sie sehen sich aber<br />

heute einer wesentlich breiteren Angebotspalette von<br />

Konsumgütern inklusive zahlreicher Möglichkeiten der<br />

vorläufigen Finanzierung gegenüber. Manch einer ist angesichts<br />

der Vielfalt schlichtweg überfordert (Mantseris<br />

2010: 18). Viele Konsumanreize fordern finanziell risikoreiches<br />

Verhalten geradezu heraus. Die Ratenfinanzierung<br />

wird in großem Umfang ausgeweitet und steht<br />

selbst für kleine Anschaffungen als Option zur Verfügung.<br />

Die vielen Anreize bedürfen aufseiten des Verbrauchers<br />

einer Positionierung. Hier sind Kompetenzen der Selbstregulation<br />

und Selbstkontrolle gefordert, auch hinsichtlich<br />

der Abstimmung zwischen Kaufkraft und Kaufaktivität<br />

(Piorkowsky 2009: 40).<br />

36 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.


»Inkasso wirkt« || JUgendverSCHUldUng<br />

Junge Menschen bewegen sich daher in einem Spannungsfeld<br />

zwischen intensiver Bewerbung des Güterangebots<br />

und zu behauptender Autonomie bei der Kaufentscheidung.<br />

Hinzu tritt eine über den Konsum stattfindende<br />

Identitätsbeschreibung. So geht es beim demonstrativen<br />

Konsum, also dem Erwerb von Statussymbolen, um die Dokumentation<br />

der eigenen Position gegenüber Dritten, zumeist<br />

der gewählten Bezugsgruppe wie Mitschülern oder<br />

anderen Peers (Korczak 2010: 5). Während sich der demonstrative<br />

Konsum nach außen wendet, soll der kompensatorische<br />

Konsum bei der Bewältigung innerer Differenzen<br />

helfen. Bei ihm geht es um den kurzfristigen Ausgleich von<br />

Defiziten im Selbstwertbild oder zwischen eigenem Anspruch<br />

und wahrgenommener Wirklichkeit (ebd.). In ebendiesen<br />

Konsummustern bewegt sich auch das viel diskutierte<br />

Thema der Handynutzung. Es kommt also weniger<br />

auf das Handy an sich an als auf die dahinterstehende Motivation<br />

infolge einer unzureichenden Konsumerziehung<br />

(Gabanyi/Hemedinger/Lehner 2007: 59).<br />

Nachhaltigen Einfluss auf das Konsumverhalten haben<br />

die Eltern. Dies geschieht sowohl aktiv über ihre erzieherischen<br />

Maßnahmen als auch passiv über den eigenen<br />

Lebens- und Erziehungsstil (ebd.: 41 f./75/117). Kinder,<br />

die sich in Bezug auf die Sozialisation der Gelderziehung<br />

eher selbst überlassen bleiben, stehen deutlicher in der<br />

Gefahr, später Probleme im Umgang mit den Finanzen<br />

zu haben. Auch wenn hinsichtlich der genauen Abläufe<br />

Forschungslücken bestehen, scheint deutlich, dass ein<br />

aktives Bemühen der Eltern in der Gelderziehung später<br />

einen schützenden Charakter hat. Im Gegensatz dazu<br />

bleibt der Einfluss des Schulunterrichts bisher eher gering,<br />

und zwar auch, weil der Umgang mit Geld nicht<br />

flächendeckend Gegenstand des Lehrangebots ist (ebd.:<br />

118; Bender/Breuer 2011: 52). Dabei haben die Schüler<br />

durchaus Interesse an diesem Themenbereich und greifen<br />

die Inhalte engagiert auf, sofern sich diese an ihrer<br />

Lebenssituation orientieren und kreativ vermittelt werden<br />

(Gabanyi/Hemedinger/Lehner 2007: 106v f.).<br />

Lesen Sie den vollständigen Bericht unter www.inkasso.de/geschftsbericht/jugendverschuldung/index.html<br />

fUSSnOten<br />

(1) In die Statistik sind 6.387 Fälle eingegangen. Aufgrund der hohen Fallzahlen bezeichnet das Statistische<br />

Bundesamt die Werte als »weitgehend repräsentativ« für die Bundesebene, wenngleich sich die »Strukturen<br />

und Werte nicht uneingeschränkt … übertragen lassen« (Stat. Bundesamt 2011). Letzteres könnte für die<br />

Gruppe der unter 20-Jährigen mit 300 Fällen gelten.<br />

(2) Die Daten stammen aus dem iff-Überschuldungsreport 2010. Es wurden 1.163 Fälle aus den Jahren<br />

2005–2009 von neun Schuldnerberatungsstellen zur Berechnung verwendet. Die Auswahl der Beratungsstellen<br />

ist nicht repräsentativ für alle Schuldnerberatungsstellen in Deutschland, es ließen sich jedoch die<br />

wesentlichen Trends identifizieren, was auch die Analysen auf Ebene der einzelnen Beratungsstellen zeigen<br />

(Knobloch/Reifner/Laatz 2010: 77 ff.).<br />

(3) Die in den Quellen gebildeten Gläubigergruppen und gewählten Untersuchungseinheiten<br />

(Personen gegenüber Haushalten) stimmen nicht vollständig überein, dennoch ermöglicht der Vergleich<br />

entsprechende Erkenntnisse.<br />

(4) Sonstige sind eine Auffangkategorie für alle Gläubiger, die nicht in die vordefinierten Kategorien passen.<br />

(5) Inkassounternehmen sind Dienstleistungsunternehmen, die versuchen, Schuldner zur Bezahlung offener<br />

Rechnungen zu bewegen. Dazu arbeiten sie im Auftrag der Gläubiger (Ausfallrisiko bleibt beim Gläubiger)<br />

oder kaufen den Gläubigern die Forderung ab und übernehmen damit das Ausfallrisiko.<br />

(6) In Deutschland ist es möglich, ab dem 15. Lebensjahr eine Berufsausbildung zu beginnen. Dies ergibt<br />

sich unter anderem aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz §§ 1, 2, 5. Ob der jeweilige Ausbildungsberuf ein<br />

Mindestalter voraussetzt, ist in den Ausbildungsverordnungen der einzelnen Berufe festgeschrieben. Die<br />

Regelung der Schulpflicht obliegt den Bundesländern, der sogenannten Vollzeit- folgt die Berufsschulpflicht.<br />

(7) Sonstige Einkünfte bilden bei der statistischen Erfassung eine Auffangkategorie, die etwa innerfamiliäre<br />

Unterstützungsleistungen erfasst.<br />

(8) An der Studie nahmen 666 überschuldete Menschen aus Rheinland-Pfalz teil.<br />

Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 37


»Inkasso wirkt« || medienarbeit<br />

Presse- und<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

im abgelaUfenen geSCHäftSJaHr kOmmUnizierte der bdiU aUf einer vielzaHl vOn kanälen über<br />

die arbeit der branCHe Und Prägte SO die inkaSSOrelevanten debatten entSCHeidend mit.<br />

leSen Sie Hier, welCHe tHemen beSOnderS wiCHtig waren.<br />

Am 24. Mai 20<strong>12</strong> stellten <strong>BDIU</strong>-Präsident Wolfgang<br />

Spitz und Vizepräsidentin Marion Kremer den Journalisten<br />

die Ergebnisse der Frühjahrsumfrage unter den<br />

Mitgliedsunternehmen vor. Besonderes Augenmerk richtete<br />

sich dabei auf die nach wie vor hohe private Verschuldung<br />

in Deutschland. Trotz Wirtschaftsaufschwungs und<br />

niedriger Arbeitslosigkeit rechnete der <strong>BDIU</strong> für 20<strong>12</strong> mit<br />

rund 100.000 Verbraucherinsolvenzen. Das sei ein Alarmsignal<br />

für Unternehmen. »Die Überschuldung der Verbraucher<br />

ist Gift für die ganze Wirtschaft«, sagte <strong>BDIU</strong>-Vizepräsidentin<br />

Marion Kremer auf der Pressekonferenz. Laut<br />

der <strong>BDIU</strong>-Umfrage haben junge Verbraucher (bis 24 Jahre)<br />

ein schlechteres Zahlungsverhalten als ältere Verbraucher.<br />

Gründe für die Verschuldung Jugendlicher erkennen die<br />

Inkassounternehmen in einem Elternhaus, das bereits<br />

einen schlechten Umgang mit Geld vorlebt, in zu hohen<br />

Konsumausgaben, einer mangelnden Eigenverantwortung<br />

und zu wenig Kenntnissen über vertragliche Verpflichtungen.<br />

»Hier ist unser Bildungssystem gefragt«,<br />

so Kremer. Sie fordert: »Wir brauchen ein Schulfach<br />

Finanzkompetenz. Das ist ein sinnvoller Beitrag zur<br />

Schuldenprävention.«<br />

Jugendliche haben Schulden bei<br />

(Verbraucher bis 24 Jahre)<br />

83 % telekommunikation<br />

79 % Onlinehändler<br />

57 % versandhändler<br />

56 % fitnessstudios<br />

56 % internet-Serviceanbieter<br />

40 % banken/kreditinstitute<br />

36 % vermieter<br />

20 %<br />

verwandte und freunde<br />

19 %<br />

Sonstige dienstleistungen<br />

15 %<br />

einzelhandel/warenhäuser<br />

11 %<br />

energieversorger<br />

11 %<br />

5 %<br />

4 %<br />

arzt/gesundheit<br />

behörden<br />

Handwerker<br />

© bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e. v., november 20<strong>12</strong><br />

38 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.


»Inkasso wirkt« || medienarbeit<br />

Im Rahmen der <strong>BDIU</strong>-Frühjahrspressekonferenz stellte<br />

der Verband erste Zahlen der Inkasso-Branchenstudie vor.<br />

Scharfe Kritik übte der <strong>BDIU</strong> an den bekannt gewordenen<br />

Vorschlägen zu einem Inkassoregulierungsgesetz aus dem<br />

Bundesjustizministerium. Es soll Verbraucher vor unseriösem<br />

Inkasso schützen. Der <strong>BDIU</strong> befürchtet allerdings,<br />

dass dieses Gesetz seriöses Inkasso unmöglich machen<br />

würde. »Die schwarzen Schafe blieben ungeschoren«, so<br />

Spitz. Um unseriöses Inkasso zu unterbinden, fordert Spitz<br />

stattdessen einen »Runden Tisch« von Bundesjustizministerium,<br />

Landesjustizministerien, Verbraucherschützern,<br />

Wirtschaftsverbänden und <strong>BDIU</strong>. Dieses Gremium solle<br />

gemeinsam den Kampf gegen Verbraucherabzocke führen.<br />

Erwachsene haben Schulden bei<br />

(Verbraucher ab 25 Jahre)<br />

78 %<br />

64 %<br />

62 %<br />

banken/kreditinstitute<br />

versandhändler<br />

telekommunikation<br />

Ein Update auf diese Erkenntnisse lieferten Wolfgang<br />

Spitz und Marion Kremer am 15. November 20<strong>12</strong>. Die<br />

Herbstumfrage der Inkassounternehmen belegte, dass die<br />

Zahlungsmoral in Deutschland zwar weiterhin gut ist.<br />

Gleichwohl zeigten sich erste Schwächesignale, nicht zuletzt<br />

vor dem Hintergrund der Eurokrise. Wolfgang Spitz<br />

wies auf die dramatische Finanzlage der Kommunen hin.<br />

Viele seien eigentlich insolvenzreif verschuldet. Dies belege<br />

auch eine Studie der Unternehmensberatung Ernst &<br />

Young. In einer Umfrage sagte jeder dritte Kämmerer, dass<br />

seine Kommune ihre Schulden aus eigener Kraft nicht<br />

mehr zurückzahlen könne. Daher, so Spitz, sei es ratsam,<br />

dass Städte und Gemeinden auch andere Finanzierungsquellen<br />

erschließen sollten – etwa in der Zusammenarbeit<br />

mit Inkassounternehmen, die Altforderungen aus sogenannten<br />

Kellerakten einziehen könnten.<br />

Ein drängendes Problem insbesondere für den Handel sei<br />

laut Spitz eine Zunahme betrügerischer Bestellungen im<br />

Internet. »Das ist eine moderne Form der Zechprellerei«,<br />

klagte er, »deren Methoden immer raffinierter werden.<br />

Teilweise tauschen sich Betrüger in Onlineforen über die<br />

Lieferbedingungen einzelner Händler aus. Die Kosten<br />

trägt der ehrliche Kunde über höhere Preise mit.«<br />

Vor dem Hintergrund einer weiterhin<br />

hohen privaten Verschuldung kritisierte<br />

Vizepräsidentin Marion Kremer die<br />

vom Gesetzgeber geplante schnellere<br />

Restschuldbefreiung. Unredliche Verbraucher<br />

könnten das als Einladung<br />

zum Schuldenmachen missverstehen.<br />

Die Herbstumfrage bestätigte das.<br />

Denn 81 Prozent der Inkassounternehmen<br />

erwarten, dass sich eine schnellere<br />

Restschuldbefreiung negativ auf die<br />

Zahlungsmoral aller Verbraucher auswirken<br />

wird.<br />

Immer mehr Gläubiger<br />

werden Opfer einer »modernen<br />

Form der Zechprellerei« –<br />

vor allem im Onlinehandel, wo<br />

einige Betrüger zwar bestellen,<br />

aber die dazugehörigen Rechnungen<br />

nicht bezahlen. Das<br />

war eines der Ergebnisse aus<br />

den Mitgliederumfragen des<br />

<strong>BDIU</strong>. Die Medien berichteten<br />

ausführlich.<br />

60 %<br />

58 %<br />

48 %<br />

39 %<br />

29 %<br />

28 %<br />

25 %<br />

23 %<br />

21 %<br />

<strong>12</strong> %<br />

<strong>12</strong> %<br />

vermieter<br />

Onlinehändler<br />

energieversorger<br />

Handwerker<br />

internet-Serviceanbieter<br />

fitnessstudios<br />

arzt/gesundheit<br />

Sonstige dienstleistungen<br />

einzelhandel/warenhäuser<br />

behörden<br />

verwandte und freunde<br />

Aus Sicht der Gläubiger sei jede Verkürzung<br />

des Restschuldbefreiungsverfahrens<br />

zunächst einmal abzulehnen, denn<br />

sie würde die ohnehin nicht sonderlich<br />

großen Befriedigungschancen der Gläubiger<br />

weiter senken. »Dies trifft oft<br />

Handwerker sowie kleine und mittlere<br />

Unternehmen, die auf jeden Euro angewiesen<br />

sind, um nicht selbst in eine<br />

wirtschaftliche Schieflage zu geraten«,<br />

so Kremer. »Es scheint, als nähme der<br />

Gesetzgeber wirtschaftliche Schwierigkeiten<br />

an sich gesunder Unternehmen<br />

in Kauf, nur um Verbrauchern eine vorzeitige<br />

Entschuldung zu ermöglichen.<br />

Das ist unverhältnismäßig.«<br />

© bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e. v., november 20<strong>12</strong><br />

Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 39


»Inkasso wirkt« || medienarbeit<br />

Betrüger lassen sich immer<br />

neue Maschen einfallen,<br />

Verbraucher mit zweifelhaften<br />

Mahnschreiben abzuzocken. Das<br />

sogenannte »Gesetz gegen<br />

unseriöse Geschäftspraktiken«<br />

wäre gegen solche Machenschaften<br />

ein zahnloser Tiger.<br />

Auf diesen Missstand<br />

machte die <strong>BDIU</strong>-Medienarbeit<br />

wiederholt aufmerksam.<br />

Besser als komplizierte, bürokratische und möglicherweise<br />

gläubigerbenachteiligende Neujustierungen des Insolvenzrechts<br />

seien vermehrte Anstrengungen zur Schuldenprävention<br />

und das Durchführen außergerichtlicher Schuldenbereinigungen,<br />

damit es erst gar nicht zu Insolvenzen<br />

komme.<br />

kamPf gegen UnSeriöSeS inkaSSO<br />

Im abgelaufenen Geschäftsjahr kämpfte der <strong>BDIU</strong> immer<br />

wieder in seiner Medienarbeit gegen unseriöse Geschäftemacher<br />

und warnte vor deren wirtschafts- und verbraucherfeindlichen<br />

Aktionen. So war im Frühjahr 20<strong>12</strong> ein<br />

vermeintliches Mahnschreiben unterwegs, in dem es hieß:<br />

»Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist werden wir Sie erschießen.<br />

Wir sind die Mafia, vergessen Sie es nicht. Rufen<br />

Sie die Polizei nicht an, wir wissen, wo Sie leben.« Angeblich<br />

ging es um Forderungen aus Telekommunikationsdienstleistungen.<br />

Ein Empfänger dieses unglaublichen<br />

Schreibens wandte sich sofort an die <strong>BDIU</strong>-Beschwerdestelle.<br />

Denn verfasst war das Schreiben auf dem Briefkopf<br />

eines <strong>BDIU</strong>-Mitgliedsunternehmens. Wir machten das<br />

Mitglied auf diese offensichtliche Fälschung aufmerksam<br />

und warnten öffentlich die angeblich Zahlungspflichtigen<br />

vor diesem Schreiben. Der <strong>BDIU</strong> empfahl ihnen, sich umgehend<br />

an die Ermittlungsbehörden zu wenden.<br />

Ein ähnlicher Fall traf im März 20<strong>13</strong> ein weiteres<br />

Mitgliedsunternehmen. Verbraucher vor allem in Süddeutschland<br />

wurden massenhaft zu Gewinnspielforderungen<br />

abgemahnt – auf einem Briefkopf, in den ein Logo des<br />

betroffenen <strong>BDIU</strong>-Mitglieds aus NRW hineinkopiert war,<br />

dessen Absender aber eine Adresse in Bayern war. Vor<br />

allem über unsere Social-Media-Kanäle warnten wir Verbraucher<br />

vor diesem Betrugsversuch und versuchten, den<br />

Schaden für unser Mitglied dadurch zumindest zu minimieren.<br />

Ein »Dauerbrenner« war auch das geplante »Gesetz gegen<br />

unseriöse Geschäftspraktiken«. In seiner Pressearbeit<br />

machte der <strong>BDIU</strong> wiederholt auf die sogar existenzbedrohenden<br />

Wirkungen eines Gebührendeckels nicht zuletzt<br />

für kleinere, absolut seriös arbeitende Inkassounternehmen<br />

aufmerksam. Aber auch für die Gläubiger wäre ein solcher<br />

Deckel fatal.<br />

So berichtete zum Beispiel die »Financial Times Deutschland«<br />

in ihrer vorletzten Ausgabe am 6. Dezember 20<strong>12</strong>.<br />

In dem Artikel »Fluch der schwarzen Schafe« äußerte sich<br />

<strong>BDIU</strong>-Pressesprecher Marco Weber kritisch zu dem Gesetz.<br />

In der jetzt bekannten Form wäre es »äußerst schädlich«.<br />

Sollten Gebühren scharf gedeckelt werden, könnte<br />

für Unternehmen der Einzug bestimmter Forderungen<br />

künftig nicht mehr wirtschaftlich vertretbar durchzuführen<br />

sein. Das würde die Zahlungsmoral verschlechtern, Firmen<br />

müssten mit mehr Zahlungsausfällen kämpfen. Zitat:<br />

»Wenn Kunden bemerken, dass eine Firma gewissen Forderungen<br />

nicht mehr nachgeht, zahlen sie sie auch nicht<br />

mehr.« Unseriöse Geschäftspraktiken ließen sich so nicht<br />

bekämpfen. Dafür müsste vielmehr die behördliche Aufsicht<br />

verbessert werden. Aber: »An der Aufsicht soll sich<br />

kaum etwas ändern, das würde ja Geld kosten.«<br />

Anfang 20<strong>13</strong> wurde auch klar, dass unseriöses Inkasso<br />

längst nicht so verbreitet ist, wie es oft dargestellt wird.<br />

Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine<br />

Anfrage von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE geht<br />

hervor, dass die Behörden kaum Hinweise auf unseriöse<br />

Inkassotätigkeit in Deutschland haben. Nach Informationen<br />

der Landesjustizverwaltungen hat es demnach in<br />

den letzten Jahren keinen signifikanten Anstieg von Verbraucherbeschwerden<br />

über Inkassounternehmen bei den<br />

zuständigen Behörden gegeben. Die hessische Justizverwaltung<br />

zum Beispiel erklärte, dass »bei 98 Prozent der<br />

Unternehmen ... von einer weitgehend beanstandungsfreien<br />

Arbeitsweise ausgegangen werden« könne. Ähnliche<br />

Erkenntnisse meldeten die Verwaltungen der anderen<br />

15 Bundesländer. Diese wichtige Information verbreiteten<br />

wir im Rahmen unserer Pressearbeit weiter.<br />

Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« berichtete am<br />

26. November 20<strong>12</strong> über eine Studie der Wirtschaftsberatung<br />

Deloitte. Diese kommt zu dem Schluss, dass vor allem<br />

beim Telefonieren und beim Datenverkehr im Internet mit<br />

Preissteigerungen zu rechnen ist, wenn das Gesetz wie bisher<br />

bekannt beschlossen werden sollte. Für ihre Studie befragten<br />

die Experten Großunternehmen aus sechs Wirtschaftsbereichen,<br />

die besonders häufig mit Inkassounternehmen<br />

zusammenarbeiten. Dabei wollten sie wissen,<br />

welche Anforderungen die Unternehmen an externes Forderungsmanagement<br />

stellen und wie sich die von Inkassounternehmen<br />

realisierten Forderungen auf die Ertragslage<br />

der Unternehmen auswirken. Die befragten Unternehmen<br />

stammten aus dem Transportgewerbe, der Telekommunikationsbranche,<br />

der Energieversorgung, dem Verlagswesen,<br />

dem Handel sowie der Finanzdienstleistungsbranche.<br />

Sollte es zu einer Vergütungsdeckelung für Inkassounternehmen<br />

kommen, befürchten die Auftraggeber nachteilige<br />

Folgen für die Qualität und das Leistungsspektrum<br />

der Inkassodienstleister. Die meisten Unternehmen gehen<br />

davon aus, dass es dann zu weniger außergerichtlichen<br />

Einigungen kommen wird – das Inkasso würde sich auf<br />

das gerichtliche Mahnverfahren verlagern. Das Einziehen<br />

niedriger Forderungen könnte sich wirtschaftlich schwieriger<br />

darstellen. Höhere Forderungsausfälle wären die<br />

Folge, außerdem befürchtet die Wirtschaft negative<br />

Auswirkungen auf die Zahlungsmoral insgesamt. Die<br />

damit einhergehenden höheren Kosten müssten die<br />

40 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.


»Inkasso wirkt« || medienarbeit<br />

Unternehmen dann auf die Verbraucher umlegen – und<br />

das insbesondere in kompetitiven Wirtschaftszweigen mit<br />

niedrigen Gewinnmargen wie etwa der Telekommunikationsbranche.<br />

Vor allem wirtschaftlich schwächere Verbraucher<br />

wären davon betroffen.<br />

Die Studie kommt wie der <strong>BDIU</strong> zu dem Schluss, dass<br />

eine scharfe Deckelung der Inkassovergütung ungeeignet<br />

im Kampf gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist.<br />

In unserer Pressearbeit bewerteten wir auch Maßnahmen<br />

wie die Buttonlösung. Dieses Gesetz begrüßte der <strong>BDIU</strong><br />

ausdrücklich, da es Verbrauchern mehr Rechtssicherheit<br />

bringt. Es gilt seit dem 1. August 20<strong>12</strong> und hat seitdem<br />

vielen Kostenfallen im Internet einen Riegel vorgeschoben.<br />

Kostenpflichtige Onlineangebote müssen Verbraucher jetzt<br />

vor Abschluss eines Vertrages auf die Kostenpflicht hinweisen,<br />

etwa durch eine klar gekennzeichnete Schaltfläche.<br />

Bereits Ende August veröffentlichten die Verbraucherzentralen<br />

per Pressemitteilung ein positives Zwischenfazit.<br />

Bei einer Stichprobe waren 90 Prozent der bekannten<br />

Kostenfallen nicht mehr erreichbar.<br />

Unternehmen erfahren, wie die Zusammenarbeit mit einem<br />

Inkassodienstleister in der Praxis funktioniert und wie sie<br />

dadurch ihre Liquidität sichern können. Verbrauchern liefert<br />

die Beilage wertvolle Hinweise, was sie tun sollten, wenn<br />

sie Post von einem Inkassounternehmen erhalten. Außerdem<br />

informiert die Beilage, wie sich seriöse Inkassounternehmen<br />

von dubiosen Geldeintreibern unterscheiden.<br />

Im Gegenzug durfte die WELT-Gruppe im Rahmen aller<br />

kommunikativen Maßnahmen rund um die Jahreshauptversammlung<br />

für ihre Produkte werben. <strong>BDIU</strong>-Mitglieder<br />

erhielten die Gelegenheit, die Tageszeitung für ein Jahr kostenfrei<br />

zu abonnieren. Der <strong>BDIU</strong> wiederum schaltete im<br />

September in drei Ausgaben der WELT Imageanzeigen<br />

und führte damit erstmals eine große öffentliche Kampagne<br />

zur Werbung für die Inkassobranche durch. Drei verschiedene<br />

Anzeigen kamen zum Einsatz, die die Arbeit von Inkassounternehmen<br />

unter verschiedenen Blickwinkeln vorstellen.<br />

Das Motto der Anzeigenkampagne lautet wie der<br />

vorliegende Jahresbericht: »Inkasso wirkt!«.<br />

Zum ersten Mal führte<br />

der <strong>BDIU</strong> 20<strong>12</strong> eine<br />

Imagekampagne für die<br />

Branche durch. Motto der<br />

Anzeigen, die in den<br />

Zeitungen der WELT-<br />

Gruppe erschienen: Inkasso<br />

ist seriös, kompetent und<br />

effizient.<br />

Der <strong>BDIU</strong> hatte erwartet, dass die Buttonlösung schwarzen<br />

Schafen unter den Inkassounternehmen die Grundlage für<br />

ihre dubiose Mahnpraxis entziehen wird. Mit dieser Einschätzung<br />

lagen wir offenbar richtig.<br />

medienkOOPeratiOn<br />

mit der welt-grUPPe<br />

20<strong>12</strong> ging der <strong>BDIU</strong> eine umfangreiche Medienkooperation<br />

mit der WELT-Gruppe ein. Anlass war die Jahreshauptversammlung.<br />

Am 20. März – und damit rund vier<br />

"%%#<br />

*<br />

<br />

<br />

Inkassounternehmen sind Spezialisten für das Forderungsmanagement. Für rund<br />

500.000 Auftraggeber aller Branchen übernehmen sie den Einzug kaufmännisch<br />

ausgemahnter, juristisch unbestrittener Forderungen. Pro Jahr führen sie der Wirtschaft<br />

5 Milliarden Euro an Liquidität wieder zurück – und helfen so, Insolvenzen<br />

zu vermeiden, Arbeitsplätze zu sichern und die Preise für alle stabil zu halten.<br />

Inkasso wirkt!<br />

Wochen vor der Veranstaltung – erschien in der bundesweiten<br />

Ausgabe der Tageszeitung DIE WELT eine <strong>12</strong>-seitige<br />

Sonderbeilage zur Arbeit von Inkassounternehmen.<br />

Die Beilage wurde finanziert durch Anzeigen von <strong>BDIU</strong>-<br />

Mitgliedsunternehmen. Der Inhalt der <strong>12</strong> Sonderseiten<br />

wurde frei und unabhängig von der Sonderthemenredaktion<br />

der WELT-Gruppe erstellt. Die wichtigsten Themen<br />

rund um die Branche der Forderungsmanagementdienstleister<br />

werden hier vorgestellt.<br />

)) '"%($" '&%$ "%%#"&$"!" )) $$%&$+ )) $ " )) <br />

Sowohl die Sonderbeilage aus der WELT als auch die Anzeigen<br />

sind auf der Website des <strong>BDIU</strong> veröffentlicht und<br />

können dort als PDF heruntergeladen werden.<br />

Aufgrund des großen Erfolgs setzt der <strong>BDIU</strong> die Medienkooperation<br />

auch im Jahr 20<strong>13</strong> fort.<br />

Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 41


»Inkasso wirkt« || medienarbeit<br />

Eine schnellere<br />

Verbraucherinsolvenz hilft<br />

weder Schuldnern noch<br />

Gläubigern. Der <strong>BDIU</strong><br />

machte deutlich: Besser, um<br />

Überschuldung nachhaltig<br />

in den Griff zu bekommen,<br />

sind Präventionsmaßnahmen<br />

und außergerichtliche<br />

Schuldenbereinigungen.<br />

fOrderUngSmanagement<br />

öffentliCHe Hand<br />

Das Thema »Inkasso für Kommunen« bekommt in den<br />

Medien immer größere Bedeutung. So machte im April<br />

20<strong>12</strong> der Landkreis Mansfeld-Südharz Schlagzeilen: Er<br />

plant, <strong>13</strong> Millionen Euro über ein Inkassounternehmen einzuziehen.<br />

Bei den offenen Forderungen handelt es sich insbesondere<br />

um Unterhaltsvorschussleistungen, Gebühren für<br />

Baugenehmigungen oder Mietrückstände.<br />

Der Radiosender MDR info berichtete am 27. April 20<strong>12</strong><br />

zum Thema, sprach mit mehreren Entscheidern der öffentlichen<br />

Hand und argumentierte, dass laut <strong>BDIU</strong> die Zusammenarbeit<br />

von Kommunen und Inkassounternehmen<br />

grundsätzlich möglich sei.<br />

Immer wieder machte der <strong>BDIU</strong> im Rahmen der Pressearbeit<br />

auf dieses wichtige Thema aufmerksam. Mehrere Interviews<br />

fanden dazu statt. Ein Ergebnis: Es meldeten sich<br />

sogar Kommunen beim Verband, die nähere Informationen<br />

haben wollten.<br />

Unter anderem die Ausgabe 5 des <strong>BDIU</strong>-Magazins »Die<br />

Inkassowirtschaft« berichtet ausführlich zum Thema und<br />

stellt darüber hinaus eine neue Initiative des Bundeslandes<br />

Hessen vor, das niedergeschlagene Gerichtskosten künftig<br />

auch über Inkassounternehmen einziehen möchte.<br />

verbraUCHerinSOlvenz:<br />

die refOrm der refOrm der refOrm<br />

Die erneute Reform des Insolvenzrechts war eines der Themen,<br />

mit denen der Gesetzgeber in den letzten zwölf Monaten<br />

der Öffentlichkeitsarbeit des <strong>BDIU</strong> den Takt vorgab.<br />

Statt wie bisher nach sechs Jahren sollen überschuldete Personen<br />

künftig schon nach fünf Jahren (wenn sie die Verfahrenskosten,<br />

rund 3.000 Euro, bezahlen können) oder nach<br />

drei Jahren (wenn sie bis dahin die Verfahrenskosten und<br />

25 Prozent ihrer Schulden bezahlen) eine Restschuldbefreiung<br />

erhalten. Im Gegenzug bekommen Gläubiger mehr<br />

Rechte, etwa wenn es darum geht, Anträge auf Versagung<br />

einer Schuldenbefreiung zu stellen. Unterm Strich jedoch<br />

kritisiert der <strong>BDIU</strong> die Änderungen als gläubigerfeindlich.<br />

In der Pressearbeit machten wir das wiederholt deutlich. So<br />

berichtete die »Neue Juristische Wochenschrift« Mitte 20<strong>12</strong><br />

in Ausgabe 31 gleich im ersten Artikel über den vom Bundeskabinett<br />

beschlossenen Gesetzentwurf. Fast die Hälfte<br />

des Artikels befasste sich mit der Kritik des <strong>BDIU</strong> und zitierte<br />

aus unserer Pressemitteilung: »Es sei zu befürchten,<br />

dass die Aussicht auf eine Halbierung der Wohlverhaltensperiode<br />

von unredlichen Schuldnern als Signal missverstanden<br />

werde, Schulden zu machen, da sie sich schneller ihrer<br />

Zahlungsverpflichtungen entledigen könnten, so <strong>BDIU</strong>-<br />

Präsident Wolfgang Spitz. … Neben dieser Kritik findet der<br />

<strong>BDIU</strong> aber auch lobende Worte über den Gesetzesentwurf,<br />

insbesondere für alle Neuregelungen, die das Insolvenzverfahren<br />

insgesamt unter Wahrung der Gläubigerinteressen<br />

effizienter gestalten.«<br />

Anfang Oktober 20<strong>12</strong> zitiert »DIE ZEIT« Wolfgang Spitz,<br />

der eine kürzere Restschuldbefreiungsphase kritisiert und<br />

sogar befürchtet, dass es im parlamentarischen Verfahren<br />

zu einer Senkung der 25-Prozent-Mindestquote kommen<br />

könnte.<br />

der bdiU im »SHitStOrm«<br />

Das neudeutsche Wort »Shitstorm« bezeichnet ein Phänomen,<br />

das vor allem aus sozialen Netzwerken im Internet bekannt<br />

ist. Innerhalb kürzester Zeit baut sich eine riesige Empörungswelle<br />

auf mit unzähligen Beiträgen in Blogs, auf<br />

Twitter, Facebook & Co., die schnell auch in die klassischen<br />

Medien wie TV, Hörfunk und Zeitungen überschwappt.<br />

Sachliche Diskussionen finden dabei kaum noch statt, Beleidigungen<br />

und abschätzige Äußerungen dagegen sind an<br />

der Tagesordnung.<br />

Im Sommer letzten Jahres befand sich auch der <strong>BDIU</strong> zeitweilig<br />

in einem solchen Shitstorm. Es ging um das Gesetz<br />

zur Fortentwicklung des Meldewesens. Am 28. Juni hatte es<br />

der Bundestag verabschiedet. Für den <strong>BDIU</strong> und die gesamte<br />

mit Meldedaten arbeitende Wirtschaft war das Gesetz<br />

durchaus ein Erfolg: Denn der Bundestag hatte insbesondere<br />

die strenge Zweckbindung und das daraus folgende Verbot<br />

einer Mehrfachnutzung einfacher Melderegisterauskünfte in<br />

§ 47 MeldFortG aus dem ursprünglichen Entwurf gestrichen.<br />

Die Freude währte nicht lange. Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter<br />

Thilo Weichert übte in einem Interview<br />

im Morgenmagazin harsche Kritik. Die machte sich an zwei<br />

Punkten fest: Angeblich könnten die Meldeämter nun<br />

Daten der Bürgerinnen und Bürger ohne deren Einwilligung<br />

an Adresshändler »verkaufen«. Und die Abgeordneten<br />

hätten ohnehin lieber Fußball geguckt, als sich mit dem Gesetz<br />

zu befassen. Im Fernsehen lief zur Zeit der Bundestagsabstimmung<br />

nämlich das EM-Halbfinale Deutschland<br />

gegen Italien. Vom »57-Sekunden-Gesetz« war fortan die<br />

Rede. Denn genauso viel Zeit hätten sich die Abgeordneten<br />

für die Verabschiedung des Gesetzes genommen. Teilweise<br />

wurde es so dargestellt, als sei die Politik vor einer Lobby<br />

von Adresshändlern und Inkassounternehmen eingeknickt.<br />

Das ergab zwar eine schöne Geschichte. Deren Wahrheitsgehalt<br />

aber war fast gleich null.<br />

42 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.


»Inkasso wirkt« || medienarbeit<br />

Tatsächlich waren nicht weniger Abgeordnete anwesend<br />

als üblich, wenn keine »namentlichen Abstimmungen«<br />

stattfinden. In der Regel kommen nur die Mitglieder des<br />

für ein Gesetz federführenden Ausschusses ins Plenum.<br />

Die eigentliche Diskussion und Arbeit an den Gesetzentwürfen<br />

ist bereits in den Ausschüssen erfolgt.<br />

Auch die Unterstellung vom »Verkauf persönlicher Daten«<br />

war falsch. Dem <strong>BDIU</strong> zum Beispiel ging es nur darum,<br />

Anschriften von umgezogenen Schuldnern abzugleichen,<br />

um so die Rechtsverfolgung von Zahlungsansprüchen zu<br />

ermöglichen.<br />

Wir reagierten im Rahmen der Pressearbeit, gaben Interviews<br />

und positionierten uns in Fachartikeln. Unter anderem<br />

veröffentlichte der <strong>BDIU</strong> einen Katalog mit 10 Fragen<br />

und Antworten zum Melderecht, der dazu beitrug, die Debatte<br />

wieder zu versachlichen.<br />

Und ewig grüSSt<br />

»mOSkaU inkaSSO«<br />

Großen Wirbel verursachte Ende März 20<strong>12</strong> der Sender<br />

»kabel eins« mit seinem Format »Die Geldeintreiber – gnadenlos<br />

gerecht«. Die Sendung sollte angeblich den Alltag<br />

eines Inkassounternehmens darstellen. In Wirklichkeit sah<br />

man hier Mitarbeiter der berüchtigten Firma »Moskau Inkasso«<br />

vor der Kamera agieren. Der <strong>BDIU</strong> distanzierte<br />

sich ausdrücklich von der Sendung, Geschäftsführer Kay<br />

Uwe Berg forderte »kabel eins« öffentlich dazu auf, dieses<br />

unsägliche Format unverzüglich wieder einzustellen. Der<br />

<strong>BDIU</strong> machte per Pressearbeit klar, dass »Die Geldeintreiber«<br />

nichts mit der Realität zu tun hat.<br />

Zahlreiche Medien berichteten über unseren Protest –<br />

zum Beispiel »Bild« und der »Focus«, aber auch Medieninformationsdienste<br />

wie der »kress report«, die zur Pflichtlektüre<br />

von TV-Machern gehören.<br />

Pikantes Detail am Rande: In der Serie tauchte ein angeblicher<br />

Rechtsanwalt Heinemann aus Essen auf, der den<br />

»Geldeintreibern« zur Seite stand und sich dabei juristisch<br />

haarscharf am Rande der Legalität bewegte. Der Fernsehsender<br />

argumentierte, dass es sich bei der Sendung um ein<br />

nachgestelltes Format handele, eine sogenannte Scripted<br />

Reality, die sich nicht an tatsächlich überprüfbaren Fakten<br />

zu orientieren habe. Nicht gerechnet hatten die Macher<br />

allerdings damit, dass es eine echte Rechtsanwaltskanzlei<br />

Heinemann in Essen gibt, die auch Kontakt zur Presseabteilung<br />

des <strong>BDIU</strong> suchte. Sie fürchtete um ihren guten Ruf<br />

und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen den Sender.<br />

Übrigens: Der Darsteller von »Rechtsanwalt Heinemann«<br />

ist laut Internetrecherche tatsächlich ein Rechtsanwalt<br />

mit Zulassung in Celle und dort auch Vorsitzender<br />

eines CDU-Ortsverbandes.<br />

Die Sendung selbst brachte es über die Pilote-Staffel nicht<br />

hinaus. Schon nach fünf Sendungen war Schluss. Die<br />

»Geldeintreiber« versackten im Quotensumpf. Viel weniger<br />

Zuschauer als bei »kabel eins« üblich wollten die kruden<br />

Geschichten um »Samy«, »Machete« und Co. sehen.<br />

Da war ihr Publikum eben doch ein wenig schlauer, als es<br />

die Fernsehmacher gedacht hatten.<br />

Das Thema begleitete den <strong>BDIU</strong> aber leider weiter. Am<br />

23. Juni 20<strong>12</strong> berichtete die renommierte »Süddeutsche<br />

Zeitung« auf Seite 3 großformatig über »Moskau Inkasso«.<br />

Im Stil einer Reportage wurden »Samy« und »Machete«<br />

auf Außendienst begleitet. Ob die Fälle alle echt waren?<br />

Wir haben unsere Zweifel. Jedenfalls erhielten die Leser<br />

den Eindruck, als könne man durch Beauftragung von<br />

»Moskau Inkasso« besser und schneller an sein Geld gelangen<br />

als auf dem legalen Weg.<br />

Was für die Medien eine tolle Story hergibt, führte die<br />

Leser auf falsche Fährten. Nach dem Bericht meldeten<br />

sich verzweifelte Gläubiger bei der »Süddeutschen« und<br />

baten um Kontaktvermittlung zum Moskau-Trupp. Mit<br />

solchen »Erfolgen« hatte man wohl nicht gerechnet. Die<br />

»Süddeutsche« tat das Richtige und empfahl den Gläubigern,<br />

sich für seriöses Inkasso an den <strong>BDIU</strong> zu wenden.<br />

Aber damit nicht genug. Am 21. Januar 20<strong>13</strong> brachte die<br />

ProSieben-Sendung »Galileo« mal wieder einen Beitrag<br />

über »Moskau Inkasso«, ein angeblich »ganz normales Inkassounternehmen«.<br />

Der <strong>BDIU</strong> reagierte am nächsten Tag<br />

mit einer öffentlichen Fernsehkritik und fand deutliche<br />

Worte zu dem Beitrag. Diese Kritik wurde vor allem im<br />

Social Web sehr gut weiterverbreitet und fand einen positiven<br />

Nachhall.<br />

Gläubigern, wie verzweifelt auch immer sie sind, rät der<br />

<strong>BDIU</strong> in seiner Pressearbeit schon seit Langem, nur mit<br />

seriösen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Wer in Kauf<br />

nimmt, dass Gewalt angedroht und ausgeführt wird, handelt<br />

nicht nur unmoralisch, er kann sich auch strafbar machen.<br />

Schön wäre es, wenn die Medien künftig davon absähen,<br />

durch unkritische Berichterstattung Werbung für<br />

»russisches Inkasso« zu machen.<br />

bdiU-vizePräSidentin kremer in<br />

SamStagabend-dOkU<br />

Am 17. November 20<strong>12</strong> lief zur besten Sendezeit am Samstagabend<br />

eine vierstündige Dokumentation der Redaktion<br />

von »Spiegel-TV« zum Thema Schulden und Verbraucher-<br />

20<strong>12</strong> hatten die Medien<br />

einen Narren an »Moskau<br />

Inkasso« gefressen. Sensationslust<br />

siegte über ausgewogene<br />

Berichterstattung – die<br />

seriösen Inkassounternehmen<br />

hatten das Nachsehen. Der<br />

<strong>BDIU</strong> steuerte dagegen.<br />

Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 43


»Inkasso wirkt« || medienarbeit<br />

insolvenz. Neben mehreren Betroffenen kamen immer<br />

wieder in kurzen Einspielsequenzen Experten zu Wort,<br />

zum Beispiel die ARD-Börsenkommentatorin Anja Kohl<br />

und der als »Mr. DAX« bekannte Börsenmakler Dirk Müller.<br />

Eine weitere Expertin: <strong>BDIU</strong>-Vizepräsidentin Marion<br />

Kremer. Sie vertrat in dem informativen und unterhaltsamen<br />

Format die Position der Gläubiger und machte darauf<br />

aufmerksam, dass durch Insolvenzen viel wirtschaftliches<br />

Potenzial zunichte gemacht wird.<br />

Bereits am 25. Juli hatte Kremer vor der Kamera Rede<br />

und Antwort gestanden – in einem »Mammutinterview«,<br />

das insgesamt drei Stunden dauerte und von dem in der<br />

Sendung jeweils kurze Ausschnitte zu sehen sind.<br />

Am 6. Dezember war Marion Kremer zudem Gast in der<br />

Sendung »Zur Sache Baden-Württemberg!«, die im dritten<br />

Fernsehprogramm des SWR ausgestrahlt wird.<br />

Thema hier war neben Verbraucherinsolvenzen der besorgniserregende<br />

Trend, sich für Weihnachtsgeschenke<br />

zu verschulden.<br />

an Berufsschulen verwenden. Im Sommer 20<strong>12</strong> erteilten<br />

wir eine Abdruckerlaubnis für eine Neuauflage des Berufsschultitels<br />

»Groß im Handel«. Im Dezember 20<strong>12</strong> erschienen<br />

Grafiken aus den <strong>BDIU</strong>-Mitgliederbefragungen in den<br />

»Unterrichtsmaterialien Wirtschaft/Recht« des Stark-Verlags.<br />

Und im Februar 20<strong>13</strong> fragten die Cornelsen-Schulverlage<br />

an, <strong>BDIU</strong>-Informationen in Unterrichtsmaterialien<br />

für Berufsschüler im Fach Wirtschaftslehre zu verwenden.<br />

bdiU-magazin »die inkaSSOwirtSCHaft«<br />

Startet dUrCH<br />

20<strong>12</strong> erschienen drei Ausgaben des neuen <strong>BDIU</strong>-Magazins<br />

»Die Inkassowirtschaft«, für 20<strong>13</strong> sind vier Ausgaben<br />

fest eingeplant. Das Magazin erhalten alle <strong>BDIU</strong>-Mitglieder<br />

sowie wichtige Kontakte in Politik, Wirtschaft und<br />

Gesellschaft. Außerdem bieten wir das Heft zum Abonnement<br />

an, wobei <strong>BDIU</strong>-Mitgliedsunternehmen von<br />

vergünstigten Konditionen profitieren.<br />

Das Heft informiert über alle Aspekte rund um die Branche<br />

des Forderungsmanagements – von Interviews über<br />

Fallbeispiele bis hin zur Kommentierung aktueller inkassorelevanter<br />

Gesetze. »Die Inkassowirtschaft« ist sowohl<br />

in gedruckter Form als auch als Download über die URL<br />

www.inkassowirtschaft.de erhältlich.<br />

Die Leser haben das Heft inzwischen sehr gut angenommen.<br />

Auch in den Medien spielt das Heft eine Rolle. Immer häufiger<br />

zitieren andere Titel aus dem <strong>BDIU</strong>-Magazin und sorgen<br />

so für eine noch breitere Öffentlichkeit für unsere Branche.<br />

Im März 20<strong>13</strong> ist bereits die fünfte Ausgabe erschienen.<br />

regelmäSSige PreSSeanSPraCHen<br />

Und SOCial media<br />

<strong>BDIU</strong>-Präsident Wolfgang Spitz und Vizepräsidentin<br />

Marion Kremer stellten sich bei zwei Pressekonferenzen<br />

den Fragen der Journalisten.<br />

der bdiU im SCHUlbUCH<br />

Mehrfach wurden wir im abgelaufenen Geschäftsjahr von<br />

Schulbuchverlagen angesprochen. Der Grund: Unsere<br />

Mitgliederumfragen zur Zahlungsmoral und zur Jugendverschuldung<br />

sollten als Lehrmaterial angeboten werden.<br />

Selbstverständlich erteilten wir allen anfragenden Verlagen<br />

Abdruckerlaubnisse.<br />

Im Mai 20<strong>12</strong> wandte sich der Klett-Verlag an uns. Er<br />

wollte Infos zum Zahlungsverhalten junger Verbraucher<br />

in zwei Lehrbüchern für den Wirtschaftskundeunterricht<br />

Daneben hat es zahlreiche Statements für Zeitungen, Zeitschriften,<br />

Fachmagazine, Blogs, Radio und TV gegeben, die<br />

hier nicht im Einzelnen erwähnt werden sollen. Mehrfach<br />

haben Vertreter des <strong>BDIU</strong> die Vorteile für die Wirtschaft<br />

herausgestellt, die sich durch die Zusammenarbeit mit Inkassodienstleistern<br />

ergeben. Inkassounternehmen sind eben<br />

»eine oft verkannte Branche« (Zitat aus »Hamburger Wirtschaft«,<br />

dem Magazin der IHK Hamburg, im August 20<strong>12</strong>).<br />

Kleine Betriebe, denen es »am systematischen Forderungsmanagement<br />

mangele, könnten durch die Kooperation mit<br />

externen Inkassodienstleistern profitieren (so die »Süddeutsche<br />

Zeitung« am 9. August 20<strong>12</strong>). Das Fachmagazin »Das<br />

Autohaus« beruft sich im Sommer (Ausgabe 19/20<strong>12</strong>) auf<br />

<strong>BDIU</strong>-Pressesprecher Marco Weber: »Häufiger als Anwaltskanzleien<br />

sind Inkassodienstleister auf den außergerichtlichen<br />

Forderungseinzug spezialisiert, sagt Weber.<br />

Denn das ist ihr Brot- und Buttergeschäft.«<br />

Verbraucher dagegen wurden aufgeklärt, wie sie sich verhalten<br />

sollten, wenn sie Post von einem Inkassounterneh-<br />

44 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.


»Inkasso wirkt« || medienarbeit<br />

men bekommen – also: auf gar keinen Fall den Kopf in<br />

den Sand stecken, sondern die Forderung kritisch prüfen.<br />

Ist sie berechtigt, muss sie bezahlt werden. Bei Fragen das<br />

Inkassounternehmen kontaktieren, seriöse Dienstleister<br />

werden selbstverständlich reagieren. Wichtig war auch<br />

stets der Verweis auf die Beschwerdestelle des <strong>BDIU</strong>, an<br />

die sich sowohl Auftraggeber als auch Verbraucher mit<br />

Fragen zur Tätigkeit unserer Mitglieder wenden können.<br />

Auch die Social-Media-Aktivitäten des <strong>BDIU</strong> kommen gut<br />

an. Mehrmals pro Woche verbreitet der <strong>BDIU</strong> über Twitter<br />

und XING aktuelle Informationen zur Branche und zu inkassorelevanten<br />

Themen. Die Zahl der Follower auf Twitter<br />

steigt kontinuierlich. Viele Meldungen werden über sogenannte<br />

Retweets oder Erwähnungen anderer Nutzer weiterverbreitet,<br />

an mancher Diskussion, die über diese Plattform<br />

stattfindet, hat sich auch der <strong>BDIU</strong> im Sinne der Branche<br />

mitbeteiligt.<br />

Das Unternehmensprofil des <strong>BDIU</strong> auf XING verzeichnet<br />

ebenfalls stets wachsende Zugriffszahlen. Zu den<br />

Nutzern, die sich hier über den <strong>BDIU</strong> informieren, zählen<br />

neben den Mitarbeitern in Mitgliedsunternehmen<br />

auch zahlreiche Entscheider bei Auftraggebern und potenziellen<br />

Auftraggebern der Branche. Bereits im April<br />

20<strong>13</strong> hatten mehr Nutzer auf die <strong>BDIU</strong>-Informationen<br />

bei XING zugegriffen als im gesamten Jahr 20<strong>12</strong> – die<br />

Tendenz lautet auch hier: weiter stark wachsend.<br />

Fernsehkritik: Warum muss ProSieben die Werbetrommel<br />

ausgerechnet für »russisches« Inkasso rühren?<br />

Im Fernsehen war Ende Januar wieder einmal die »ProSieben-<br />

Märchenstunde« angesagt. Dabei sollte es in der 19-Uhr-<br />

Sendung von »Galileo« eigentlich um das Thema Inkasso<br />

gehen. Aber anstatt den wirklichen Alltag von Inkassounternehmen<br />

zu zeigen, wurde den Zuschauern eine unglaubwürdige<br />

Räuberpistole aufgetischt – gedreht wie eine schlechte<br />

Agentenstory, in der alle Akteure nur Vor-, aber keine Nachnamen<br />

haben, die Kamera schummerige Wackelbilder liefert<br />

und Laiendarsteller auswendig gelernte Sätze aufsagen.<br />

Im Mittelpunkt des Ganzen standen die Jungs und ein Mädel<br />

von »Moskau Inkasso«. Die männlichen Mitglieder dieser »Außendienst-Abteilung«<br />

sollten dabei Eindruck machen, das heißt,<br />

vermeintliche Schuldner einschüchtern und zum Zahlen »überzeugen«,<br />

während ihre junge Kollegin die Rolle der – so die<br />

Stimme aus dem Moderations-Off – »Venusfalle« übernimmt<br />

und als angebliche Paketbotin an Schuldnertüren klingelt.<br />

Welcher gescheiterte Krimiautor sich auch immer diese hanebüchene<br />

Geschichte ausgedacht haben mag, sie wird einfach nicht<br />

besser. Da ist zum Beispiel »Rainer«, den die Moskau-Außendienstler<br />

in der Lobby eines Hotels am Rande Hannovers treffen.<br />

In konspirativer Atmosphäre klagt »Rainer«, dass er von einem<br />

zwielichtigen Finanzberater um immerhin 450.000 Euro geprellt<br />

worden sei. Zwar habe er nur 225.000 Euro davon selbst<br />

investiert. Der Berater habe ihm aber versprochen, diese Summe<br />

durch »Trading« zu verdoppeln. »Extrem gefährlich« sei dieser<br />

Finanzberater – wobei die eigene Dummheit eines vermeintlichen<br />

Gläubigers, der vor allem an das Märchen der wundersamen<br />

Geldvermehrung glaubt, doch wohl als weitaus gefährlicher einzustufen<br />

sein dürfte. Es fragt sich auch, für wie dumm ProSieben<br />

seine Zuschauer eigentlich hält, denen der Sender ernsthaft verkaufen<br />

will, dass es sich bei diesen Fällen um den ganz normalen<br />

Alltag von Inkassounternehmen handelt. Die Wahrheit wird völlig<br />

verdreht. Mit Inkasso hat das nichts zu tun.<br />

Richtig ist: Inkasso ist in Deutschland eine gesetzlich geregelte<br />

Rechtsdienstleistung. Inkassounternehmen müssen im Rechtsdienstleistungsregister<br />

registriert sein (siehe: www.rechtsdienstleistungsregister.de).<br />

Alle Inkassounternehmen unterliegen der<br />

Aufsicht durch die für die Registrierung zuständigen Gerichte.<br />

Nur wer strafrechtlich unbescholten ist, in geordneten wirtschaftlichen<br />

Verhältnissen lebt und umfassende Kenntnisse in<br />

den inkassorelevanten Rechtsgebieten nachweisen kann (etwa<br />

durch mindestens ein erstes juristisches Staatsexamen oder<br />

durch erfolgreiches Absolvieren eines Sachkundelehrgangs),<br />

darf Inkassodienstleistungen anbieten und durchführen. Wenig<br />

überraschend ist es also, dass »Moskau Inkasso« über keine solche<br />

Registrierung verfügt.<br />

Das Drohen mit oder gar das Anwenden von Gewalt sind<br />

streng verboten! Wer das tut oder billigend in Kauf nimmt,<br />

kann sich strafbar machen, Auftraggeber übrigens genauso<br />

wie die vermeintlichen »Inkassospezialisten«.<br />

Der Gipfel der Unverschämtheit ist allerdings der Schluss des<br />

»Galileo«-Berichts. Nach einem unangemeldeten Besuch bei<br />

einem Schuldner ruft dieser die Polizei. Die aber zeigt nach<br />

kurzer Diskussion angeblich »Verständnis« für die Jungs von<br />

»Moskau Inkasso«, die ankündigen, bald wiederzukommen,<br />

um ihre Forderung – so wörtlich – zu »vollstrecken«.<br />

Vollstrecken aber, werte ProSieben-Redaktion, darf in Deutschland<br />

nur der Gerichtsvollzieher.<br />

Liebe Zuschauer: Wenn Sie Probleme mit »Moskau Inkasso«<br />

und Co. haben, sollten Sie umgehend die Behörden und die<br />

Polizei informieren, die mit Sicherheit KEIN Verständnis für<br />

solche Machenschaften zeigen werden. Wehren Sie sich! Und<br />

noch ein Rat: Glauben Sie nicht alles, was im Fernsehen gezeigt<br />

wird – speziell nicht in Sendungen wie »Galileo«.<br />

Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 45


»Inkasso wirkt« || medienarbeit<br />

So schützen sich Auftraggeber vor schwarzen Schafen –<br />

<strong>BDIU</strong>-Präsident Spitz spricht Klartext zu »Moskau Inkasso«<br />

Zahlen Kunden fällige Rechnungen nicht, kann ein Betrieb schnell ins finanzielle Schlingern geraten. Jetzt<br />

ist die Zusammenarbeit mit einem Inkassounternehmen gefragt. Gläubiger sollten dabei unbedingt auf die<br />

Vertrauenswürdigkeit des Dienstleisters achten. Wolfgang Spitz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher<br />

Inkasso-Unternehmen (<strong>BDIU</strong>), erklärt Auftraggebern, woran sie seriöse Inkassounternehmen erkennen und<br />

wie sie sich vor schwarzen Schafen schützen können.<br />

Wolfgang Spitz: Der Erfolg seriösen<br />

Inkassos beruht auf einer Mittlerfunktion<br />

zwischen Gläubiger und Schuldner.<br />

Wie sollten Gläubiger auf Phänomene<br />

wie »Moskau Inkasso« reagieren?<br />

Wie steht der <strong>BDIU</strong> dazu?<br />

wOlfgang SPitz | Inkasso ist eine<br />

seriöse Dienstleistung, auf die mehr als<br />

eine halbe Million Auftraggeber aus den unterschiedlichsten<br />

Branchen vertrauen – zum Beispiel aus Handwerk,<br />

Handel oder der Dienstleistungswirtschaft. Dabei<br />

verstehen sich Inkassounternehmen als Mittler zwischen<br />

Gläubiger und säumigem Zahler. Das Ausüben von<br />

Druck oder gar das Androhen von Gewalt, wie sie durch<br />

dubiose Anbieter wie »Moskau Inkasso« suggeriert werden,<br />

hat nichts mit seriösem Inkasso zu tun, sondern<br />

kann eine strafbewehrte Handlung darstellen, mit den<br />

entsprechenden rechtsstaatlichen Konsequenzen. Auch<br />

Auftraggeber können sich übrigens dabei strafbar machen.<br />

Der <strong>BDIU</strong> ist in den vergangenen Jahren juristisch<br />

gegen das sogenannte »Inkasso Team Moskau« vorgegangen<br />

und hat Recht zugesprochen bekommen. Erhalten<br />

wir Kenntnis von solchen illegalen und höchst unseriösen<br />

Machenschaften, informieren wir sofort die<br />

zuständigen Behörden, damit diese handeln können.<br />

Zur Wahrheit gehört aber auch: Am Markt spielen solche<br />

Firmen keine Rolle. Wir haben keinerlei Hinweise<br />

darauf, dass »Moskau Inkasso« tatsächlich derzeit Inkassodienstleistungen<br />

in Deutschland durchführen würde.<br />

Andererseits ist es allerdings erstaunlich, wie viele Medienberichte<br />

es zu dieser Firma gibt. Es scheint sich hier<br />

wohl eher um ein Marketingphänomen zu handeln.<br />

Wie kann man als Unternehmer zwischen seriösen<br />

Inkassounternehmen und schwarzen Schafen unterscheiden?<br />

wOlfgang SPitz | Seriöse Inkassounternehmen benötigen<br />

laut Gesetzgeber eine Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister.<br />

Erforderlich dafür sind strafrechtliche<br />

Unbescholtenheit und der Nachweis geordneter wirtschaftlicher<br />

Verhältnisse. Außerdem müssen sie theoretische<br />

und praktische Sachkunde im Forderungseinzug belegen,<br />

dazu gehören Kenntnisse im allgemeinen Teil des<br />

B<strong>GB</strong> sowie in typischen inkassorelevanten Rechtsgebieten<br />

wie dem Zwangsvollstreckungs-, Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht<br />

oder dem Schuld-, Sachen-, Familien- und<br />

Erbrecht, um nur ein paar zu nennen. Alle registrierten Inkassounternehmen<br />

sind öffentlich auf einem gemeinsamen<br />

Internetportal der Landesjustizverwaltungen aufgelistet,<br />

siehe: www.rechtsdienstleistungsregister.de.<br />

Eingezogene Gelder werden seriöse Inkassounternehmen<br />

immer auf von ihrem eigenen Vermögen getrennten Konten<br />

hinterlegen und umgehend an ihre Aufraggeber weiterleiten.<br />

Fragen zu ihrer Arbeitsweise und zum Inkassoprozess<br />

werden sie ihren Kunden jederzeit und umfassend erläutern.<br />

Zudem sollten Auftraggeber auf die äußere Darstellung<br />

eines Inkassounternehmens achten.<br />

In aller Klarheit: Der Erfolg seriösen Inkassos beruht auf<br />

einer Mittlerfunktion zwischen Schuldner und Gläubiger.<br />

Jeglicher Außendarstellung, die suggeriert, dass der Inkassoerfolg<br />

durch Einschüchterungen und Drohungen entstehen<br />

könnte, sollten potenzielle Auftraggeber mit einer<br />

gehörigen Portion Skepsis begegnen. Außerdem empfiehlt<br />

sich immer ein Blick in das Impressum der Website des<br />

Inkassodienstleisters. Dubiose Anbieter verzichten schon<br />

einmal gerne darauf, hier eine vor einem deutschen Gericht<br />

ladungsfähige Anschrift zu hinterlegen. Des Weiteren<br />

sollten aus den Impressumsangaben eindeutig die Registrierungsnummer<br />

sowie die zuständige Registrierungsbeziehungsweise<br />

Aufsichtsbehörde hervorgehen. Seriöse<br />

Inkassounternehmen geben hier oder an anderer prominenter<br />

Stelle natürlich auch an, ob sie sich einem Branchenverband<br />

angeschlossen haben und so einer freiwilligen<br />

Selbstkontrolle ihrer Arbeit unterziehen.<br />

Und was ist nach der Ansicht des Verbands ein<br />

»schwarzes Schaf«?<br />

wOlfgang SPitz | Zu den »schwarzen Schafen« zählen<br />

sicherlich auch unseriöse Geschäftemacher, die massenweise<br />

Mahnungen auf Forderungen verschicken, die vor<br />

keinem deutschen Gericht im Klageverfahren durchzusetzen<br />

wären, zum Beispiel aus Abofallen oder dubiosen Gewinnspielen.<br />

Solche Abzocker setzen auf die juristische Unkenntnis<br />

vieler Verbraucher und spekulieren darauf, dass<br />

zumindest ein Bruchteil von ihnen zahlt, nur um »Ruhe zu<br />

haben«. Diese Abzocker gefährden den Rechtsfrieden, und<br />

sie gefährden den guten Ruf unserer Branche. Seriöses Inkasso<br />

dagegen hat vor allem die Interessen der Gläubiger<br />

im Blick, die eine Ware geliefert oder eine Dienstleistung<br />

erbracht haben und auf die ihnen dafür zustehende Entlohnung<br />

warten. Letztlich hängen an solchen offenen Forderungen<br />

wirtschaftliche Existenzen und Arbeitsplätze.<br />

Um diese zu sichern, brauchen wir in Deutschland seriöse<br />

und effizient arbeitende Inkassounternehmen.<br />

46


»Inkasso wirkt« || personen<br />

Präsidium und<br />

Geschäftsführung<br />

Wolfgang Spitz, Präsident<br />

Ressort: Grundsatzfragen,<br />

Politik national und international<br />

Hans-Joachim Leister, Vizepräsident<br />

Ressort: Personal, Beschaffung<br />

Marion Kremer, Vizepräsidentin<br />

Ressort: Kommunikation<br />

Axel Kulick, Schatzmeister (komm.)<br />

Ressort: Finanzen, Controlling,<br />

Jahreshauptversammlung, Deutsche<br />

Inkasso Akademie, Inkasso für die<br />

öffentliche Hand<br />

Andreas Aumüller,<br />

Präsidiumsmitglied<br />

Ressort: Europa, Verbände,<br />

Member of the Board der FENCA<br />

Kirsten Pedd, Präsidiumsmitglied<br />

Ressort: Recht, Compliance,<br />

Mitgliedsanträge<br />

Thomas Kohlmeier,<br />

Präsidiumsmitglied<br />

Ressort: Strategie, Verbandsentwicklung<br />

Dirk Oelsner, Schatzmeister<br />

bis 20<strong>12</strong><br />

Antje Lützenberger,<br />

Präsidiumsmitglied<br />

bis 20<strong>12</strong><br />

Kay Uwe Berg, Geschäftsführer<br />

(ohne Bild)<br />

Ulf Giebel, Ehrenpräsident<br />

Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des <strong>BDIU</strong> und der DIA<br />

47


Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.<br />

Friedrichstraße 50–55 || 10117 Berlin<br />

Telefon +49 30.206 07 36-0<br />

Fax +49 30.206 07 36-30<br />

bdiu@inkasso.de || www.inkasso.de<br />

Deutsche Inkasso Akademie GmbH<br />

Friedrichstraße 50–55 || 10117 Berlin<br />

Telefon +49 30.340 60 91-55<br />

Fax +49 30.340 60 91-60<br />

info@inkassoakademie.de || www.inkassoakademie.de

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