BDIU_GB_12-13
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»Inkasso wirkt!«<br />
JAHresBerIcHt<br />
20<strong>12</strong> | 20<strong>13</strong><br />
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. und<br />
Deutsche Inkasso Akademie GmbH
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
liebe Leserinnen und Leser,<br />
die Arbeit von Inkassounternehmen erfährt immer mehr<br />
Aufmerksamkeit. Und das völlig zu Recht, denn unsere<br />
Branche leistet einen wichtigen Beitrag. Wie groß dieser<br />
Beitrag tatsächlich ist, haben wir in den vergangenen<br />
zwölf Monaten erstmals mit einer großen Branchenstudie<br />
zum Inkassomarkt in Deutschland ermittelt.<br />
Diese Branchenstudie hat eindrucksvoll bestätigt: Inkasso<br />
ist unverzichtbar für die Wirtschaft, für Verbraucher und<br />
für die Justiz. Rund 55 Milliarden Euro halten Inkassounternehmen<br />
derzeit an offenen Forderungen. Die durchschnittliche<br />
Forderungssumme beträgt rund 650 Euro, ein<br />
Viertel aller Forderungen sind sogar höher als 10.000 Euro.<br />
Pro Jahr bearbeiten Inkassounternehmen fast 20 Millionen<br />
außergerichtliche Mahnungen, von denen sie 80 Prozent<br />
einer Klärung zuführen.<br />
Damit wirkt unsere Branche als eine wichtige Filter- und<br />
Entlastungsinstanz für die Justiz, deren Arbeitsaufwand im<br />
Mahnbereich sich ohne die außergerichtliche Inkassotätigkeit<br />
unserer Mitgliedsunternehmen wohl mindestens<br />
verdoppelte, wenn nicht verdreifachte. Richter und Gerichtsvollzieher<br />
wären ohne Inkasso völlig überlastet. Die<br />
Wirtschaft müsste bedeutend länger auf ausstehende Zahlungen<br />
warten, Zahlungsausfälle nähmen zu, viel Liquidität<br />
ginge verloren. Die Inkassobranche trägt somit ganz<br />
erheblich zur Preisstabilität in Deutschland bei. Denn das<br />
Geld für ausbleibende Zahlungen müssten die Unternehmen<br />
sonst über höhere Preise wieder erwirtschaften.<br />
Sie sehen also: Inkasso wirkt.<br />
In den vergangenen zwölf Monaten haben wir, in politisch<br />
sehr rauer See, auf den verschiedensten Ebenen die Interessen<br />
des Forderungsmanagements, aber auch der Gläubiger<br />
vertreten, ohne die Verbraucherinteressen aus dem<br />
Auge zu verlieren.<br />
Dieser Jahresbericht dokumentiert die wichtigsten Stationen<br />
und zentralen Ergebnisse unserer Arbeit. Er zeigt, wie<br />
vielfältig die Arbeit der Inkassowirtschaft ist. Gemeinsam<br />
ist uns allen ein Verständnis für wirtschaftliche Gerechtigkeit:<br />
Wir sind überzeugt, dass Unternehmen der angemessene<br />
Lohn für eine gelieferte Ware, eine geleistete Arbeit,<br />
eine erbrachte Dienstleistung zusteht. Diesen Anspruch<br />
durchzusetzen, im fairen Dialog zwischen Gläubigern und<br />
Schuldnern, ist unsere Aufgabe.<br />
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und erkenntnisreiche<br />
Lektüre.<br />
Ihre<br />
Wolfgang Spitz<br />
Kay Uwe Berg<br />
Präsident des<br />
Bundesverbandes<br />
Deutscher<br />
Inkasso-Unternehmen<br />
Geschäftsführer des<br />
Bundesverbandes<br />
Deutscher<br />
Inkasso-Unternehmen
inHalt<br />
»Inkasso wirkt« || JaHreSberiCHt 4<br />
Das Inkasso-Jahr 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong><br />
»Inkasso wirkt« || beriCHt der dia<br />
16<br />
Deutsche Inkasso Akademie<br />
»Inkasso wirkt« || beratende gremien, netzwerkPlattfOrmen 22<br />
Ausschüsse und Arbeitskreise des <strong>BDIU</strong><br />
»Inkasso wirkt« || branCHenStUdie 26<br />
Warum keiner auf Inkasso verzichten kann<br />
»Inkasso wirkt« || JUgendverSCHUldUng 32<br />
Die Verschuldung junger Menschen<br />
»Inkasso wirkt« || medienarbeit 38<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit<br />
»Inkasso wirkt« || PerSOnen 47<br />
Präsidium und Geschäftsführung<br />
Impressum<br />
Herausgeber Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. || Friedrichstraße 50 – 55 || 10117 Berlin<br />
Telefon 030.206 07 36-0 || bdiu@inkasso.de || www.inkasso.de<br />
Registergericht Amtsgericht Charlottenburg VR 28841 B<br />
V. i. S. d. P. Kay Uwe Berg<br />
Redaktion Marco Weber, Kay Uwe Berg<br />
Konzept + Gestaltung Nolte | Kommunikation<br />
Bildnachweis Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
»Inkasso wirkt« || JaHreSberiCHt<br />
Das Inkasso-Jahr 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong><br />
daS vergangene JaHr Stand Unter dem eindrUCk zaHlreiCHer inkaSSOrelevanter geSetze –<br />
vOn der refOrm der SaCHaUfklärUng über die SePa-einfüHrUng biS Hin zUm verkürzten<br />
verbraUCHerinSOlvenzverfaHren. SOrge bereitet der branCHe daS »geSetz gegen UnSeriöSe<br />
geSCHäftSPraktiken«, daS entgegen Seinem namen vOr allem den SeriöSen inkaSSOUnterneHmen<br />
SOgar die exiStenz gefäHrden könnte. ein überbliCk der wiCHtigSten aktivitäten deS bdiU<br />
der letzten zwölf mOnate.<br />
Im April 20<strong>12</strong> fand in Berlin die bislang erfolgreichste<br />
Jahreshauptversammlung des <strong>BDIU</strong> statt. Über 500 Teilnehmer<br />
und Gäste aus Forderungsmanagement, Wirtschaft<br />
und Politik diskutierten mit uns an drei Tagen<br />
aktuelle inkassorelevante Fragestellungen. Ein Höhepunkt<br />
der Veranstaltung war der <strong>BDIU</strong>-Frühlingsempfang am<br />
Abend des 19. April in den Räumen der Botschaft der<br />
Republik Österreich, zu der Seine Exzellenz, Dr. Ralph<br />
Scheide, die Teilnehmer und Gäste des deutschen Inkassoverbandes<br />
eingeladen hatte. Der Botschafter hob bei<br />
dieser Gelegenheit die große Bedeutung der Branche für<br />
die Wirtschaft in Deutschland und Österreich hervor.<br />
4<br />
<strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.
»Inkasso wirkt« || JaHreSberiCHt<br />
Auf der Mitgliederversammlung wurde Wolfgang Spitz<br />
einstimmig für weitere vier Jahre als <strong>BDIU</strong>-Präsident bestätigt.<br />
Spitz gehört dem Gremium seit 1992 an und steht<br />
seit 2008 an der Spitze des Branchenverbandes, der circa<br />
70 Prozent der in Deutschland aktiven Inkassounternehmen<br />
und rund 90 Prozent des Marktvolumens im Bereich<br />
Inkasso und Forderungsmanagement vertritt. Im <strong>BDIU</strong>-<br />
Präsidium verantwortet er die Ressorts Grundsatzfragen<br />
sowie Politik national und international.<br />
Ebenfalls für weitere vier Jahre im Amt bestätigt wurde<br />
das Präsidiumsmitglied Kirsten Pedd. Die Rechtsanwältin<br />
und Syndika der EOS Gruppe Deutschland ist seit 2008<br />
Mitglied des <strong>BDIU</strong>-Präsidiums und verantwortet die<br />
Ressorts Recht und Compliance.<br />
Neu in das <strong>BDIU</strong>-Präsidium gewählt wurde der Bankkaufmann<br />
Axel Kulick. Er arbeitet seit vielen Jahren in<br />
leitenden Funktionen innerhalb der Inkassobranche. Im<br />
<strong>BDIU</strong>-Präsidium verantwortet er die Ressorts Finanzen,<br />
Controlling, Jahreshauptversammlung, Deutsche Inkasso<br />
Akademie und Inkasso für die öffentliche Hand.<br />
Der Datenschutzexperte Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf B.<br />
Abel wurde für eine weitere vierjährige Amtszeit als Verbandsbeauftragter<br />
für den Datenschutz bestätigt. Professor<br />
Abel hat das Amt seit 1999 inne. Er fungiert als unabhängiger<br />
Berater und Ombudsmann für den Verband und<br />
dessen Mitglieder in datenschutzrechtlichen Fragen. Die<br />
Unabhängigkeit des Verbandsbeauftragten wird durch das<br />
satzungsgemäß verankerte Wahlerfordernis betont, ferner<br />
darf er weder Mitgliedsunternehmen noch Leitungsgremien<br />
angehören.<br />
Aus dem Präsidium ausgeschieden ist Antje Lützenberger.<br />
Die Wuppertaler Rechtsanwältin und ehemalige Inhaberin<br />
des Inkassounternehmens Bergisch Inkasso hatte dem Gremium<br />
seit 2004 angehört und war nicht erneut angetreten.<br />
Ende 20<strong>12</strong> kam es zu einer weiteren personellen Veränderung.<br />
Der langjährige Schatzmeister Dirk Oelsner legte<br />
seine Aufgaben im <strong>BDIU</strong>-Präsidium aus persönlichen<br />
Gründen nieder. Das <strong>BDIU</strong>-Präsidium bestimmte daraufhin<br />
bis zur Mitgliederversammlung am 20. April 20<strong>13</strong> in<br />
Dresden Axel Kulick als kommissarischen Schatzmeister.<br />
geSetz gegen UnSeriöSe<br />
geSCHäftSPraktiken<br />
Das mit Abstand wichtigste Thema für das Präsidium des<br />
<strong>BDIU</strong> war im Berichtszeitraum das sogenannte Gesetz<br />
gegen unseriöse Geschäftspraktiken. Die hier vorgesehene<br />
Inkassoregulierung wurde von allen Gremienmitgliedern<br />
durchweg negativ bewertet. Schon in dem ersten bekannten<br />
Entwurf war keine Sichtweise denkbar, dass hierin primär<br />
eine Chance für die Inkassowirtschaft läge. Völlig klar war<br />
allerdings: Um hier wirkungsvoll und überzeugend im Sinne<br />
der Branche zu argumentieren, ist es erforderlich, mit einer<br />
Stimme zu sprechen. Insofern wurden intern und mit den<br />
Fach- und regionalen Arbeitskreisen des <strong>BDIU</strong> verschiedene<br />
Strategien besprochen, wie auf diesen Gesetzentwurf zu reagieren<br />
sei. Diese Strategiegespräche fanden den ganzen Sommer<br />
und bis in den Herbst 20<strong>12</strong> hinein statt.<br />
Die Ergebnisse dieser strategischen Überlegungen<br />
mündeten in die sehr umfangreiche Stellungnahme, die<br />
der <strong>BDIU</strong> dem Bundesjustizministerium im Rahmen<br />
der Verbändeanhörung am 1. März 20<strong>13</strong> übersandt hat.<br />
Die Stellungnahme ist im Internet abrufbar unter:<br />
www.inkasso.de/_downloads/491.pdf.<br />
Mit seiner Kritik an der Inkassoregulierung ist der <strong>BDIU</strong><br />
nicht alleine. Die Vertreter der Inkassowirtschaft suchten<br />
den Kontakt zu weiteren Interessenvertretern in Berlin.<br />
Auch zahlreiche andere Branchen sehen das Gesetz kritisch.<br />
Eine deutliche Gegenmeinung vertreten unter anderem der<br />
Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen<br />
e.V. (BGA), der Deutsche Industrie- und Handelskammertag<br />
(DIHK) e.V., der IT-Branchenverband BITKOM<br />
e.V. und der Handelsverband Deutschland (HDE) e.V. Vor<br />
allem Dienstleister und der Handel befürchten schmerzhafte<br />
Umsatzverluste, sollte es zu einem harten Gebührendeckel<br />
für Inkassounternehmen kommen. Überschießende Darlegungs-<br />
und Informationspflichten seien zudem für viele<br />
Auftraggeber der Inkassobranche gar nicht zu erfüllen.<br />
Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 5
»Inkasso wirkt« || JaHreSberiCHt<br />
Im Frühjahr 20<strong>13</strong> legte<br />
der <strong>BDIU</strong> ein umfangreiches<br />
Maßnahmenpaket auf den<br />
Tisch, mit dem unseriöse<br />
Geschäftspraktiken im Inkasso<br />
wirkungsvoll und nachhaltig<br />
bekämpft werden können. Das<br />
Paket entstand nach intensiven<br />
Diskussionen unter anderem<br />
mit den regionalen und Facharbeitskreisen<br />
des <strong>BDIU</strong>.<br />
Es sieht eine Stärkung der<br />
Aufsicht, einen abgestuften<br />
Sanktionskatalog, klare<br />
Gebührenregelungen und bei<br />
Streitfällen die Klärung durch<br />
eine unabhängige Schiedskommission<br />
Inkassovergütung vor.<br />
Seit März 20<strong>13</strong> liegt nun ein Gesetzentwurf der Bundesregierung<br />
vor, der die schlimmsten Befürchtungen des<br />
<strong>BDIU</strong> leider bestätigt. Insbesondere sieht er die Einführung<br />
streitwertunabhängiger pauschaler »Inkassoregelsätze«<br />
vor, die durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung<br />
des Bundesrats erlassen werden sollen. Konkrete<br />
Summen für diese Regelsätze nennt der Gesetzentwurf<br />
zwar noch nicht, auch das Bundesjustizministerium hat<br />
bislang nicht erkennen lassen, wie scharf dieser Gebührenschnitt<br />
ausfallen soll. Das Urteil des <strong>BDIU</strong> dazu ist allerdings<br />
klar: Obwohl der Gesetzgeber erklärtermaßen nur<br />
die unseriösen Geschäftemacher treffen will, bereitet dieser<br />
Gesetzentwurf letztlich vor allem den zu fast 100 Prozent<br />
absolut seriös und beanstandungsfrei arbeitenden Inkassounternehmen<br />
zum Teil existenzbedrohende Schwierigkeiten.<br />
Dies kann, auch im Interesse der über eine halbe<br />
Million Auftraggeber der Branche aus allen Wirtschaftsbereichen,<br />
nicht hingenommen werden.<br />
In seiner umfangreichen Stellungnahme macht der <strong>BDIU</strong><br />
konkrete Vorschläge an die Politik, wie schwarzen Schafen<br />
unter den Inkassounternehmen letztendlich wirkungsvoll<br />
beizukommen ist. Das Maßnahmenpaket des <strong>BDIU</strong><br />
schlägt in diesem Zusammenhang unter anderem vor:<br />
• die Wiedereinführung eines abgestuften Sanktionskatalogs<br />
ähnlich wie im Rechtsberatungsgesetz<br />
• Berufspflichten in Analogie zur Berufsordnung für<br />
Rechtsanwälte oder direkt in einer neuen<br />
Berufsordnung für Rechtsdienstleister (BOReD)<br />
• Fachaufsicht durch Landesämter für Rechtsdienstleistungsaufsicht<br />
(LAReD) oder ein Bundesamt für<br />
Rechtsdienstleistungsaufsicht (BAReD)<br />
• oder: Konzentration der Aufsicht beim<br />
Bundesjustizamt<br />
• oder: Konzentration auf ein Gericht pro Bundesland<br />
mit institutionalisiertem Informationsaustausch<br />
zwischen den Bundesländern<br />
Hinsichtlich der Gebührensystematik schlägt der <strong>BDIU</strong><br />
folgende Lösungen vor:<br />
• Eindeutige Anknüpfung – auch hinsichtlich der<br />
Nebenforderungen – an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br />
(RVG), das streitwertabhängige<br />
Vergütungen vorsieht. Die Bemessungskriterien für<br />
die Höhe anwaltlicher Rahmengebühren richten sich<br />
nach der Bedeutung der Angelegenheit, nach dem<br />
Umfang der Tätigkeit, nach der rechtlichen Schwierigkeit<br />
der Tätigkeit und dem Haftungsrisiko. Diese<br />
Systematik ist allen beteiligten Verkehrskreisen –<br />
den Verbraucherschützern und Schuldnerberatern<br />
ebenso wie der Justiz – vertraut.<br />
• Erhöhung der Transparenz durch klare und<br />
zwingende Anforderungen an die Terminologie in<br />
Inkassorechnungen.<br />
• Verstoß gegen zwingende Terminologie wird<br />
bußgeld- und sanktionsbewehrt.<br />
Darüber hinaus regt der <strong>BDIU</strong> die Schaffung einer unabhängigen<br />
Schiedskommission Inkassovergütung an.<br />
Sie entscheidet in Streitfällen, die auch durch das<br />
Einschalten des <strong>BDIU</strong>, der Schuldnerberater oder der<br />
Verbraucherzentralen nicht gütlich gelöst werden können.<br />
Die Schiedskommission könnte aus fünf bis sieben Mitgliedern<br />
bestehen:<br />
• Vorsitz: Richter<br />
• jeweils ein Vertreter des Bundesjustizministeriums<br />
und des Verbraucherschutzministeriums (optional)<br />
• ein Vertreter der Wissenschaft<br />
• ein Vertreter des Verbraucherzentrale<br />
Bundesverbandes (vzbv)<br />
• ein Vertreter der Gläubiger-/Auftraggeberseite<br />
Die Mitglieder des <strong>BDIU</strong> und damit rund 70 Prozent<br />
der aktiven Inkassounternehmen, die über 90 Prozent<br />
des Marktes repräsentieren, würden sich mit ihrer Verbandsmitgliedschaft<br />
automatisch dem Schiedsspruch<br />
der Kommission unterwerfen.<br />
Bei Redaktionsschluss dieses Jahresberichts war noch<br />
nicht abzusehen, wie der weitere Fahrplan des Gesetzgebungsvorhabens<br />
im Detail aussieht. Der <strong>BDIU</strong> wird<br />
sich gemeinsam mit den bereits genannten Bündnispartnern<br />
weiterhin dafür einsetzen, dass die Wirtschaft<br />
durch die Zusammenarbeit mit seriösen Inkassounternehmen<br />
auch in Zukunft berechtigte Forderungen<br />
schnell, situationsbedingt und kosteneffizient einziehen<br />
kann.<br />
Ausführliche Informationen zu unserer Kritik an diesem<br />
Gesetz finden sich unter anderem in den Ausgaben 2 (April<br />
20<strong>12</strong>) und 5 (März 20<strong>13</strong>) unseres Magazins »Die Inkassowirtschaft«,<br />
auf der Homepage des <strong>BDIU</strong> im Pressebereich,<br />
in unseren Social-Media-Kanälen auf Twitter<br />
und XING sowie in internen Rundmails an unsere 560<br />
Mitgliedsunternehmen und stets aktuell im internen Verbandsrundschreiben<br />
<strong>BDIU</strong>-REPORT.<br />
6 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.
»Inkasso wirkt« || JaHreSberiCHt<br />
meldereCHt<br />
Intensiv beschäftigte sich der <strong>BDIU</strong> auch mit der Fortentwicklung<br />
des Meldewesens. Der Verband befürchtete, dass<br />
es dadurch erheblich teurer und langwieriger werden<br />
könnte, Forderungen gegenüber zahlungspflichtigen Verbrauchern<br />
durchzusetzen. Darauf wies <strong>BDIU</strong>-Geschäftsführer<br />
Kay Uwe Berg zum Beispiel am 10. Mai 20<strong>12</strong> auf<br />
einer Konferenz der europäischen Melderegisterauskunft<br />
RiserID in Berlin hin.<br />
Berg griff eine Formulierung der Staatssekretärin im Bundesministerium<br />
des Innern Cornelia Rogall-Grothe auf,<br />
die zugleich Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik<br />
ist; diese hatte in ihrem Eröffnungsstatement<br />
das Meldewesen als »informationelles Rückgrat der Verwaltung«<br />
bezeichnet. In Bergs Augen ist das Meldewesen<br />
auch das informationelle Rückgrat der Wirtschaft. Er appellierte<br />
daher an die Politik, der Wirtschaft dieses Rückgrat<br />
»nicht zu brechen«.<br />
Der <strong>BDIU</strong>-Geschäftsführer kritisierte insbesondere das<br />
angestrebte Verbot der Mehrfachnutzung von Melderegisterauskünften.<br />
Er beschrieb drei typische Fälle, die von<br />
dieser Regelung betroffen seien:<br />
Ein Unternehmen holt zur Durchsetzung einer Forderung<br />
gegenüber einem säumigen Kunden eine Einwohnermeldeamtsauskunft<br />
(EMA-Auskunft) ein. Wenig später muss<br />
es eine neue Forderung gegenüber dem Kunden durchsetzen.<br />
Dafür dürfte das Unternehmen die vorliegende<br />
Auskunft nicht noch einmal nutzen.<br />
Ähnlich ist die Situation, wenn ein Inkassounternehmen für<br />
einen Auftraggeber eine EMA-Auskunft über einen unbekannt<br />
verzogenen säumigen Schuldner einholt. Wenig<br />
später möchte ein anderer Auftraggeber des Inkassounternehmens<br />
oder derselbe Auftraggeber eine weitere Forderung<br />
gegenüber dem unbekannt verzogenen Schuldner<br />
durchsetzen. Das Inkassounternehmen dürfte allerdings die<br />
zuerst eingeholte EMA-Auskunft nicht wieder verwenden.<br />
Auch in diesem Fall entstünden Mehrarbeit und zusätzliche<br />
Kosten für die Einholung einer erneuten Auskunft. Die Kosten<br />
für diese zusätzliche EMA-Auskunft müsste zudem der<br />
zahlungspflichtige Schuldner tragen, da er sie dem Gläubiger<br />
als Verzugsschaden zu ersetzen hat.<br />
Ein Händler bekommt eine Lieferung wieder zurückgeschickt,<br />
weil die Ware nicht zustellbar war. Daraufhin holt<br />
er eine EMA-Auskunft zu seinem Kunden ein. Eine daraus<br />
entstandene Forderung dürfte der Händler nun nicht mehr<br />
mit den Informationen dieser EMA-Auskunft an ein Inkassounternehmen<br />
oder an eine Auskunftei weitergeben. Auch<br />
hier entstünden Zusatzkosten durch das Erfordernis, erneut<br />
eine EMA-Auskunft einzuholen. Außerdem würde sich die<br />
Bearbeitung der Forderung erheblich, zum Teil um mehrere<br />
Wochen verzögern. Dabei ist gerade im Forderungsmanagement<br />
Schnelligkeit gefragt, damit Unternehmen ihre Zahlungsansprüche<br />
effektiv durchsetzen können.<br />
Berg warnte, dass ein Verbot von Mehrfachnutzungen<br />
der EMA-Auskünfte insbesondere den Onlinehandel vor<br />
große Schwierigkeiten stellen würde. So könnten Unternehmen<br />
durch die Mehrfachnutzung der Meldedaten<br />
ihren Kunden derzeit die beliebte Zahlungsform »Kauf<br />
auf Rechnung« auch bei erstmaliger Bestellung anbieten.<br />
Falle diese Möglichkeit weg, würde dies zu mehr Bestellabbrüchen<br />
und damit erheblichen Umsatzeinbußen führen.<br />
Außerdem werde es für die Händler schwieriger, Betrugsabsichten<br />
zu erkennen. Höhere Zahlungsausfälle<br />
seien zu befürchten. Die Kosten dafür müssten die Händler<br />
auf den Preis umlegen – der ehrliche Kunde müsste<br />
also die Zeche bezahlen.<br />
Im Vermittlungsausschuss zogen sich die Beratungen der<br />
Politik noch über viele Monate hin. Das im Sommer<br />
20<strong>12</strong> vom Bundestag beschlossene Gesetz war heftig in<br />
die öffentliche Kritik geraten, weil der enthaltene § 44<br />
den Einwohnermeldeämtern angeblich erlaubte, einfache<br />
Melderegisterauskünfte (EMAs) an Unternehmen zu<br />
»verkaufen«. Der <strong>BDIU</strong> argumentierte dagegen wiederholt,<br />
dass das Einholen von EMAs im Gläubigerinteresse<br />
liege und daher auch künftig für die Inkassowirtschaft<br />
möglich sein müsse.<br />
Das neue Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens<br />
beschlossen Bundestag und Bundesrat nunmehr am<br />
1. März 20<strong>13</strong>. Anstelle einer »Widerspruchslösung« enthält<br />
es jetzt eine »Einwilligungslösung«, die allerdings nur<br />
für EMAs gilt, die zum Zwecke der Werbung und des<br />
Adresshandels eingeholt werden.<br />
Umstritten war bis zum Schluss die vorgesehene Zweckbindung<br />
einfacher Melderegisterauskünfte. Das neue Gesetz<br />
sieht diese Zweckbindung nun vor. Zwar dürfen einfache<br />
Melderegisterauskünfte nur noch zu den Zwecken<br />
verwendet werden, zu deren Erfüllung sie übermittelt<br />
wurden. Es spricht aber vieles dafür, dass der bisherige<br />
Weg der Rechtsverfolgung durch Inkassounternehmen<br />
auch künftig im Interesse der Gläubiger gegangen wer-<br />
Der Streit über das Melderecht<br />
zeigte auf, wie schwierig<br />
es mitunter ist, das Verfolgen<br />
von Gläubigerinteressen<br />
und dessen komplexe Grundlagen<br />
gegenüber der Politik<br />
und der Öffentlichkeit zu<br />
kommunizieren.<br />
Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 7
»Inkasso wirkt« || JaHreSberiCHt<br />
Die Pläne für eine EU-<br />
Datenschutzgrundverordnung<br />
bereiten Grund zur<br />
Besorgnis. Gemeinsam mit<br />
weiteren deutschen Wirtschaftsverbänden<br />
und dem europäischen<br />
Inkassodachverband<br />
FENCA setzt sich der <strong>BDIU</strong><br />
dafür ein, dass notwendiger<br />
Datenschutz nicht zum Schaden<br />
für die Wirtschaft ausfällt.<br />
den kann. Inkassounternehmen dürfen demnach, sofern<br />
sie einen solchen Zweck bei der Einholung der Meldeauskunft<br />
angegeben haben, mit den Daten weiterhin verfahren<br />
wie bisher. Auch dem Protokoll der Bundesratssitzung<br />
ist zu entnehmen, dass es nicht die Intention des<br />
Gesetzgebers ist, die Rechtsverfolgung von Gläubigerinteressen<br />
durch Inkassounternehmen einzuschränken.<br />
Die praktische Umsetzung der jetzt getroffenen Regelung<br />
soll in einer Verwaltungsvorschrift präzisiert werden, die<br />
eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des<br />
Bundesinnenministeriums erarbeiten wird. Das neue<br />
Melderecht wird am 1. Mai 2015 in Kraft treten.<br />
Zu dem medialen Wirbel, den es im Sommer 20<strong>12</strong> um<br />
das Melderecht gegeben hatte, sei auf den Bereich<br />
»Presse- und Öffentlichkeitsarbeit« in diesem Geschäftsbericht<br />
verwiesen.<br />
eU-datenSCHUtzgrUndverOrdnUng<br />
Von der geplanten neuen EU-Datenschutzgrundverordnung<br />
wäre auch die Inkassowirtschaft stark betroffen.<br />
Aus Sicht des <strong>BDIU</strong> gibt es noch weitreichenden Klarstellungsbedarf<br />
in den bekannten Entwürfen, insbesondere<br />
bezüglich der Ermächtigung für die Tätigkeit als<br />
»Dritter«, der im Interesse eines anderen die Datenverarbeitung<br />
wahrnimmt. Das ist zum Beispiel auch immer<br />
dann der Fall, wenn ein Inkassounternehmen Daten zu<br />
einem nicht zahlenden Schuldner übermittelt bekommt.<br />
Eine solche Datenverarbeitung ist im heutigen Geschäftsverkehr<br />
an der Tagesordnung und nach dem<br />
geltenden Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auch ausdrücklich<br />
erlaubt. Sie dient – wie im Fall der Beauftragung<br />
von Inkassounternehmen – der Vorbeugung von<br />
Rechtsstreitigkeiten, der Abwehr von wirtschaftlichem<br />
Schaden und der Rechtsverfolgung. Sie ist im Interesse<br />
sowohl der Unternehmen als auch der Verbraucher,<br />
deren besonderen Schutz die Datenschutzgrundverordnung<br />
nicht zuletzt verfolgt. Im Sinne eines funktionierenden<br />
Wirtschaftskreislaufs muss die Datenverarbeitung im<br />
Drittinteresse daher auch künftig möglich bleiben.<br />
Es tun sich auch weitere Problemfelder auf. Sollte vorgeschrieben<br />
werden, dass vor der Kontaktaufnahme eine Einwilligung<br />
jedes Schuldners einzuholen sei, wäre das in der<br />
Praxis für die Rechtsverfolgung von Forderungen absolut<br />
undurchführbar.<br />
Kritisch sieht der <strong>BDIU</strong> auch den geplanten Widerspruchs-<br />
und Löschanspruch. Hier muss aus unserer<br />
Sicht eine sinnvolle Interessenabwägung zwischen dem<br />
Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung<br />
mit dem Recht des Gläubigers auf Realisierung seiner<br />
Forderung vorgenommen werden. Sonst droht die<br />
Gefahr, dass zahlreiche Schuldner durch Einlegung eines<br />
Widerspruchs, der keinerlei Begründung bedarf, die<br />
Rechtsverfolgung massiv beeinträchtigen könnten. Das<br />
wäre letztlich zum massiven Schaden der Gläubiger und<br />
der gesamten Wirtschaft.<br />
Der <strong>BDIU</strong> führte dazu zahlreiche Gespräche in Berlin<br />
und Brüssel, unter anderem gemeinsam mit dem europäischen<br />
Inkassodachverband FENCA, und machte<br />
wiederholt seine kritische Haltung zu den Verordnungsentwürfen<br />
deutlich.<br />
In Deutschland schloss sich der <strong>BDIU</strong> einem breiten<br />
Kreis von Wirtschaftsverbänden an, die sich zuletzt im<br />
März 20<strong>13</strong> mit einer gemeinsamen Stellungnahme an die<br />
Abgeordneten des Europäischen Parlaments wandten.<br />
Diese Stellungnahme ist zum Download veröffentlicht<br />
unter anderem auf der Homepage des Inkassoverbands.<br />
Neben dem <strong>BDIU</strong> gehören zu der Initiative der ANGA<br />
Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber, der Bankenfachverband,<br />
der Bundesverband der Dienstleister für Online-<br />
Anbieter BDOA, der Bundesverband der Deutschen<br />
Versandbuchhändler, der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger<br />
(BDZV), der Bundesverband Großhandel,<br />
Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), der Bundesverband<br />
Informationswirtschaft, Telekommunikation und<br />
Neue Medien (BITKOM), der BREKO Bundesverband<br />
Breitbandkommunikation, der Bundesverband Deutscher<br />
Postdienstleister (BvDP), der Bundesverband Druck und<br />
Medien (bvdm), der Bundesverband Digitale Wirtschaft<br />
(BVDW), der Bundesverband des deutschen Versandhandels<br />
(bvh), der DDV Deutscher Dialogmarketing<br />
Verband, der eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft,<br />
die Organisation der Media-Agenturen (OMW),<br />
die Organisation Werbungtreibende im Markenverband<br />
(OWM), der Verband der Anbieter von Telekommunikations-<br />
und Mehrwertdiensten (VATM), der Verband<br />
der Automobilindustrie (VDA), der vdav Verband Deutscher<br />
Auskunfts- und Verzeichnismedien, der VDMA Verband<br />
Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, der Verband<br />
Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), der VPRT – Verband<br />
Privater Rundfunk und Telekommunikation, der<br />
Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW),<br />
der ZVEI – Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie,<br />
der Verband der Handelsauskunfteien<br />
(VdH) und die ICC Deutschland Internationale Handelskammer.<br />
bdiU im beirat der StiftUng<br />
datenSCHUtz<br />
Am 28. Juni 20<strong>12</strong> beschloss der Bundestag die Errichtung<br />
einer »Stiftung Datenschutz«. Die gemeinnützige Stiftung<br />
soll Produkte und Dienstleistungen auf Datenschutzfreundlichkeit<br />
prüfen, Bildung im Bereich des Datenschutzes<br />
stärken, den Selbstdatenschutz durch Aufklärung<br />
verbessern und ein Datenschutzaudit entwickeln.<br />
Stifterin ist die Bundesrepublik Deutschland. Die neue<br />
8 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.
»Inkasso wirkt« || JaHreSberiCHt<br />
Institution wird als Stiftung bürgerlichen Rechts errichtet.<br />
Sie hat ihren Sitz in Leipzig. Organe der Stiftung sind der<br />
Vorstand, der Verwaltungsrat und der Beirat. Gemeinsam<br />
mit dem Verband der Handelsauskunfteien (VdH) hat der<br />
<strong>BDIU</strong> einen Sitz in diesem Beirat erhalten.<br />
Im Beirat ist neben der Politik und den Datenschutzbehörden<br />
und Datenschutzbeauftragten von Bund und<br />
Ländern auch die Wirtschaft vertreten.<br />
Wie ernst die <strong>BDIU</strong>-Mitgliedsunternehmen den Datenschutz<br />
ohnehin nehmen, zeigt eine Zahl aus der Inkasso-<br />
Branchenstudie (siehe dazu den Beitrag ab Seite 26 in<br />
diesem Heft). Demnach haben 81 Prozent unserer Mitglieder<br />
einen eigenen Datenschutzbeauftragten bestellt,<br />
darunter also auch zahlreiche kleinere Unternehmen mit<br />
weniger als zehn Mitarbeitern, die gesetzlich gar nicht<br />
dazu verpflichtet wären.<br />
HeSSiSCHeS JUStizkOStengeSetz<br />
<strong>BDIU</strong>-Präsidiumsmitglied Axel Kulick und Geschäftsführer<br />
Kay Uwe Berg nahmen am 22. August 20<strong>12</strong> in Wiesbaden<br />
an einer Anhörung des hessischen Landtages zum hessischen<br />
Justizkostengesetz teil. Ziel des Gesetzes ist es, beim<br />
Einzug von Gerichtskosten-Forderungen auch Inkassounternehmen<br />
beauftragen zu dürfen. Die Anhörung verlief<br />
zwar durchaus kontrovers. Kulick und Berg gelang es aber,<br />
die Position der Inkassowirtschaft gut zu vermitteln und zu<br />
erläutern, dass durch die Zusammenarbeit mit seriösen<br />
Inkassounternehmen selbst bei zunächst aussichtslosen<br />
Forderungen noch Einnahmen erzielt werden können.<br />
Ein erstes Plenum am Vormittag befasste sich mit den geplanten<br />
Änderungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens.<br />
Hier verdeutlichte Ulrich Jäger, Mitglied des <strong>BDIU</strong>-<br />
Rechtsausschusses, die Positionen der Gläubigervertreter.<br />
Im anschließend stattfindenden »Praxis-Forum zur Reform<br />
der Verbraucherinsolvenz« stand Daniela Gaub, rechtspolitische<br />
Referentin in der <strong>BDIU</strong>-Geschäftsstelle, den<br />
Kongressteilnehmern Rede und Antwort.<br />
Der <strong>BDIU</strong> beteiligte sich im Geschäftsjahr 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong><br />
zudem intensiv an der Debatte über die Reform des Insolvenzrechts.<br />
Die Reform der Verbraucherinsolvenz bietet<br />
aus Sicht des Verbands für Gläubiger Chancen, aber auch<br />
eine ganze Reihe von Benachteiligungen. Stellvertretend<br />
für die vielen Gespräche, die in der Zeit mit Vertretern<br />
der Politik und Interessenvertretern von Schuldner- und<br />
Gläubigerseite geführt wurden, sei hier auf die ausführliche<br />
Stellungnahme hingewiesen, die der <strong>BDIU</strong> gegenüber<br />
dem Bundesjustizministerium am 9. Januar 20<strong>13</strong> abgegeben<br />
hat. Sie ist abrufbar auf der Homepage des<br />
<strong>BDIU</strong> im Bereich »Gesetzgebung«, wo auch alle anderen<br />
Stellungnahmen zu inkassorelevanten Gesetzgebungsprozessen<br />
öffentlich hinterlegt sind. Der direkte Link<br />
lautet: www.inkasso.de/_downloads/478.pdf.<br />
Nach Angaben des hessischen Justizministers Jörg-Uwe<br />
Hahn ist die Justiz des Landes zwischen 2006 und 2008<br />
jährlich auf Gerichtskosten zwischen <strong>13</strong>,5 und 15,9 Millionen<br />
Euro sitzen geblieben. Der FDP-Minister argumentiert,<br />
dass private Unternehmen über mehr Möglichkeiten<br />
verfügten, pfändbare Gegenstände aufzuspüren und neue<br />
Anschriften zu ermitteln. Das Gesetz wurde im November<br />
vom hessischen Landtag mit den Stimmen von CDU und<br />
FDP beschlossen und ist inzwischen in Kraft getreten.<br />
Die Ausgabe 5 des <strong>BDIU</strong>-Magazins »Die Inkassowirtschaft«<br />
berichtete im März 20<strong>13</strong> ausführlich dazu.<br />
die reCHte der gläUbiger<br />
bei verbraUCHerinSOlvenzen<br />
Am 2. November 20<strong>12</strong> fand in München der dritte Deutsche<br />
Privatinsolvenztag unter aktiver Beteiligung mehrerer<br />
Vertreter des <strong>BDIU</strong> statt. Thema war »Die Zukunft des<br />
Verbraucherinsolvenzverfahrens«, die in einem – so wörtlich<br />
– »interdisziplinären Diskurs zwischen Gläubigern,<br />
Schuldnerberatern und Insolvenzverwaltern/Treuhändern«<br />
erörtert werden sollte.<br />
Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 9
»Inkasso wirkt« || JaHreSberiCHt<br />
Der <strong>BDIU</strong> hat zudem an den Sitzungen der Arbeitsgruppe<br />
der »Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung<br />
des Deutschen Anwaltvereins« teilgenommen und sich<br />
aktiv beteiligt. Gegenstand der Beratungen waren die anstehenden<br />
Reformen beim Verbraucherinsolvenzverfahren.<br />
Die AG wurde von dem RiAG Dr. Guido Stephan geleitet<br />
und ist daher auch als »Stephan-Kommission« nicht<br />
nur in Fachkreisen bekannt geworden.<br />
Ziel der Zusammenarbeit ist die gemeinsame Entwicklung<br />
von beruflichen Weiterbildungskonzepten, mit denen sich<br />
Mitarbeiter von Inkassounternehmen in ganz Europa zu<br />
datenschutzrechtlichen Fragen im Bereich Forderungs<br />
management beruflich fortbilden können. Dabei sollen<br />
entsprechende Leitfäden und Trainingsmodule entwickelt<br />
werden. Die Förderungsphase dauert bis Ende Juli 2014.<br />
Auf Gläubigerseite waren neben dem <strong>BDIU</strong> auch die<br />
Seghorn Inkasso GmbH, Die Deutsche Kreditwirtschaft,<br />
die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e.V., Rechtsanwälte<br />
Seiler, die Finanzverwaltung sowie die Bundesagentur<br />
für Arbeit, Abteilung Forderungsmanagement, in<br />
den Sitzungen vertreten. Von Schuldnerseite nahmen die<br />
Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände<br />
sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung<br />
e.V. an den Sitzungen teil. Vorwiegend Schuldnerinteressen<br />
vertraten in den Sitzungen auch die teilnehmende<br />
Marianne von Weizsäcker Stiftung sowie die ARGE Insolvenzrecht<br />
und Sanierung im Deutschen Anwaltverein.<br />
Die Debatten in der Stephan-Kommission verliefen zwar<br />
durchaus kontrovers. Dennoch konnten sich die Interessenvertreter<br />
von Gläubiger- und Schuldnerseite auf einige<br />
Eckpunkte verständigen, die in einer gemeinsamen Erklärung<br />
sowie einem Eckpunktepapier mündeten. Wichtigste<br />
Forderung war dabei eine Stärkung des (außer)gerichtlichen<br />
Schuldenbereinigungsverfahrens. Diese dürfte nicht<br />
zu einer zusätzlichen Belastung der Gerichte führen. Die<br />
Teilnehmer der Kommission erklärten sich außerdem dazu<br />
bereit, über Standards für das Schuldenbereinigungsverfahren<br />
zu verhandeln.<br />
Lernen für Europa<br />
Leonardo da Vinci war nicht nur ein italienisches<br />
Universalgenie, dessen Name noch heute die Menschen<br />
fasziniert. Er ist auch Namensgeber des gleichlautenden<br />
Programms, mit dem die Europäische Union berufliche<br />
Aus- und Weiterbildung fördert. Das Leonardo-Programm<br />
unterstützt Bürger, Praxisaufenthalte in Betrieben<br />
und Berufsbildungseinrichtungen in jeweils einem<br />
anderen europäischen Land durchzuführen. Sie sollen<br />
so internationale Kompetenzen erlangen. Außerdem will<br />
das Programm den Wissenstransfer verstärken und damit<br />
die berufliche Bildung verbessern helfen.<br />
In den Mitgliedstaaten sind jeweils nationale Agenturen<br />
mit der Durchführung des Leonardo-Programms betraut.<br />
In Deutschland ist das die Nationale Agentur Bildung<br />
für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung<br />
(NA beim BIBB), die im Internet erreichbar ist unter<br />
www.na-bibb.de.<br />
bdiU erHält eU-anerkennUng<br />
für zwei PrOJekte<br />
Seit dem 1. September 20<strong>12</strong> werden der <strong>BDIU</strong> und die<br />
Deutsche Inkasso Akademie (DIA) von der Europäischen<br />
Union gefördert. In einer sogenannten Leonardo-Lernpartnerschaft<br />
agiert der <strong>BDIU</strong> als Projektkoordinator eines<br />
Konsortiums, bestehend aus vier europäischen Verbänden<br />
und der DIA. Unsere europäischen Partner sind der<br />
Inkassoverband Österreich (IVÖ), der Polski Związek<br />
Wędkarski (PZW) aus Polen und die Credit Services<br />
Association (CSA) aus Großbritannien.<br />
Ein zweites EU-Projekt, für das ein vom <strong>BDIU</strong> geführtes<br />
Konsortium den Zuschlag erhalten hat, ist inzwischen<br />
bereits fertiggestellt. Gemeinsam mit dem europäischen<br />
Inkassodachverband FENCA und den <strong>BDIU</strong>-Mitgliedsunternehmen<br />
EURO-Inkasso, infoscore Forderungsmanagement<br />
und EOS bewarben wir uns um einen<br />
Dienstleistungsauftrag der Europäischen Kommission zur<br />
»Ausarbeitung von praxisbasierten Leitlinien betreffend<br />
die Verwaltung von grenzübergreifenden Krediten und<br />
Forderungen«.<br />
Herausgekommen ist ein über 60 Seiten umfassender<br />
Leitfaden, der KMUs plastisch und anhand einfach nachzuvollziehender<br />
Beispiele erläutert, wie sie ihr grenzüberschreitendes<br />
Forderungsmanagement organisieren können.<br />
Der Leitfaden ist im März 20<strong>13</strong> zunächst in englischer Sprache<br />
erschienen. Derzeit wird er von der Europäischen<br />
Kommission in die 23 offiziellen Amtssprachen der EU<br />
übersetzt. Bis 2014 soll der Leitfaden in allen 27 EU-Mitgliedstaaten<br />
in begleitenden Seminaren vorgestellt werden.<br />
10 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.
»Inkasso wirkt« || JaHreSberiCHt<br />
Details zu dem Leitfaden werden ausführlich in der Ausgabe<br />
5 des <strong>BDIU</strong>-Magazins »Die Inkassowirtschaft« beschrieben.<br />
bdiU tritt bga bei<br />
Anfang 20<strong>13</strong> beschloss das <strong>BDIU</strong>-Präsidium, dem Bundesverband<br />
Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen<br />
e.V. (BGA) beizutreten. Der BGA gehört zu den Spitzenverbänden<br />
der deutschen Wirtschaft und den wichtigsten<br />
Lobbyvertretungen in Berlin und in Brüssel. Der<br />
Verband vertritt die Interessen von 1,1 Millionen Beschäftigten<br />
in <strong>12</strong>0.000 deutschen Unternehmen, insbesondere<br />
aus dem Mittelstand, die gemeinsam einen<br />
Jahresumsatz von 1,5 Billionen Euro erwirtschaften. Die<br />
Stimme des BGA hat im politischen Berlin sehr großes<br />
Gewicht.<br />
»Handel und internationaler Wettbewerb führen zu<br />
weltweitem Wachstum, Wohlstand und Beschäftigung«,<br />
so definiert der BGA seine Grundüberzeugungen. »Soziale<br />
Marktwirtschaft ist die Grundlage von Wachstum<br />
und Wohlstand. Die Politik darf den Handlungsspielraum<br />
von Unternehmern nicht über Gebühr einschränken.<br />
Vielmehr muss sie ordnungspolitische Rahmenbedingungen<br />
schaffen, die es Unternehmen ermöglichen,<br />
ihre Wachstumspotenziale auszuschöpfen. Nur so können<br />
weiterhin Arbeitsplätze geschaffen und ein Leben<br />
aller in Wohlstand gesichert werden. Als Verband treten<br />
wir für unsere Überzeugung ein: Eine funktionierende<br />
Marktwirtschaft ist die beste Sozialpolitik.«<br />
Durch seine Mitgliedschaft in dieser Spitzenorganisation<br />
der deutschen Wirtschaft ist der <strong>BDIU</strong> nun Teil eines<br />
profilierten und schlagkräftigen Netzwerks.<br />
Das Präsidium des BGA hat zudem <strong>BDIU</strong>-Präsident<br />
Spitz per einstimmigen Beschluss in dieses höchste Gremium<br />
des Spitzenverbandes kooptiert. Für den <strong>BDIU</strong><br />
wird Spitz hier gemeinsam mit weiteren wichtigen Vertretern<br />
der Wirtschaft sowohl wirtschafts-, sozial- als<br />
auch finanzpolitische Fragen aus Sicht von Politik und<br />
Unternehmern diskutieren und sich am Entwurf der<br />
Leitlinien für das breite Engagement des BGA beteiligen.<br />
neU in der geSCHäftSStelle:<br />
daniela gaUb Und axel SCHliCHt<br />
Seit April 20<strong>12</strong> ist Daniela Gaub neu in der <strong>BDIU</strong>-Geschäftsstelle.<br />
Gaub hat von Oktober 2003 bis September<br />
2008 an der Universität Potsdam Rechtswissenschaften studiert<br />
und im unmittelbaren Anschluss daran ein Jahr als wissenschaftliche<br />
Mitarbeiterin in einer Berliner Anwaltskanzlei<br />
gearbeitet. Im November 2011 hat sie ihr Referendariat<br />
am Kammergericht Berlin beendet und während ihrer Ausbildung<br />
unter anderem in einer weiteren Rechtsanwaltskanzlei,<br />
der Berliner Senatsverwaltung für Inneres und Sport<br />
sowie dem Bundesinnenministerium erste Berufserfahrungen<br />
gesammelt. Seit Anfang Februar 20<strong>13</strong> ist Gaub nunmehr<br />
rechtspolitische Referentin. In dieser Funktion, die<br />
neu geschaffen wurde, koordiniert sie juristische und rechtspolitische<br />
Themen der Lobby- und Verbandsarbeit.<br />
Seit August 20<strong>12</strong> ist Axel Schlicht als Elternzeitvertretung<br />
für die politische Referentin Sabine Schmidt neu in<br />
der <strong>BDIU</strong>-Geschäftsstelle. Sein Studium der Politikwissenschaft<br />
in Bonn und Genf hat Schlicht im Jahr 2007<br />
abgeschlossen. Anschließend war er viereinhalb Jahre als<br />
wissenschaftlicher Mitarbeiter für Bundestagsabgeordnete<br />
des Finanz- und Europaausschusses tätig.<br />
SePa-begleitgeSetz beSCHlOSSen<br />
Ab dem 1. Februar 2014 gilt die Single Euro Payments Area,<br />
kurz SEPA. Damit soll der Zahlungsverkehr europaweit<br />
harmonisiert werden und durch einheitliche Zahlungsprodukte<br />
wie Überweisungen und Lastschriften abgewickelt<br />
werden. Statt Kontonummer und Bankleitzahl sollen künftig<br />
nur noch IBAN (International Bank Account Number/<br />
internationale Bankkontonummer) und BIC (Business<br />
Identifier Code/international gültige Bankleitzahl) zum<br />
Einsatz kommen. Lastschriften sollen durch einheitliche<br />
SEPA-Lastschriften ersetzt werden. Details dazu erläuterte<br />
der <strong>BDIU</strong> im August 20<strong>12</strong> in der Ausgabe 3 des Magazins<br />
»Die Inkassowirtschaft« (www.inkassowirtschaft.de).<br />
Der <strong>BDIU</strong> setzte sich 20<strong>12</strong> gemeinsam mit mehreren weiteren<br />
Verbänden dafür ein, dass auch für Lastschriften ohne<br />
beleghafte Unterschrift eine verlängerte Übergangsfrist im<br />
SEPA-Begleitgesetz festgeschrieben werden sollte.<br />
Zwar sollen Lastschriften mit EC-Karte noch bis zum<br />
1. Februar 2016 möglich sein. Lastschriften ohne beleghafte<br />
Unterschrift, wie zum Beispiel Onlinelastschriften oder<br />
telefonisch vereinbarte Lastschriften, wären nach dem<br />
Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 11
»Inkasso wirkt« || JaHreSberiCHt<br />
Gemeinsam mit der Wirtschaft<br />
argumentierte der <strong>BDIU</strong>,<br />
dass bei der SEPA-Einführung<br />
längere Übergangsfristen für<br />
bestimmte Bezahlverfahren<br />
notwendig sind. Das Bündnis<br />
reichte vom Handel über die<br />
Energiewirtschaft bis hin<br />
zum Deutschen Spendenrat.<br />
ursprünglichen Entwurf des SEPA-Begleitgesetzes allerdings<br />
ab 2014 nicht mehr möglich gewesen. Onlinelastschriften<br />
betreffen zwar in erster Linie den Handel, mittelbar<br />
berühren sie aber auch die Interessen des <strong>BDIU</strong>, denn<br />
schließlich sind potenzielle Mandanten der Inkassobranche<br />
betroffen. Darüber hinaus wären SEPA-Lastschriften im<br />
Vergleich zum aktuellen Verfahren in Deutschland mit zwei<br />
weiteren – aus Sicht der Inkassobranche – problematischen<br />
Neuerungen verbunden: Zum einen müsste vor dem eigentlichen<br />
Lastschrifteinzug eine sogenannte Pre-Notification<br />
an den Schuldner gesendet werden. Zum anderen wäre eine<br />
telefonische Vereinbarung zum Lastschrifteinzug ohne anschließende<br />
schriftliche Untermauerung nicht mehr gültig.<br />
Am 8. November 20<strong>12</strong> wurde das SEPA-Begleitgesetzt verabschiedet,<br />
das nun doch Übergangsregelungen bis 2016 für<br />
das kartenbasierte elektronische Lastschriftverfahren (ELV)<br />
vorsieht. Gleichzeitig wird die Kreditwirtschaft aufgefordert,<br />
bis zum Ende dieser Übergangsfrist bei der Entwicklung<br />
eines SEPA-fähigen ELV aktiv mitzuwirken.<br />
Diese Regelung begrüßte der <strong>BDIU</strong> im Dezember 20<strong>12</strong><br />
ausdrücklich in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem<br />
Handelsverband Deutschland e.V. (HDE), dem Bundesverband<br />
Informationswirtschaft, Telekommunikation und<br />
Neue Medien e.V. (BITKOM), dem Bundesverband des<br />
deutschen Versandhandels e.V. (bvh), dem BDEW Bundesverband<br />
der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., dem Verband<br />
Deutscher Zeitschriftenverleger e.V. (VDZ), dem Bundesverband<br />
Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV), dem<br />
Bundesverband der Dienstleister für Online-Anbieter<br />
BDOA e.V., dem Deutschen ReiseVerband e.V. (DRV), dem<br />
VATM e.V. Verband der Anbieter von Telekommunikations-<br />
und Mehrwertdiensten, dem Bundesverband Digitale<br />
Wirtschaft e.V. (BVDW), dem Deutschen Spendenrat e.V.<br />
und dem Fachverband der Kommunalkassenverwalter e.V.<br />
Übrigens: Dass in dieser Allianz auch der Deutsche<br />
Spendenrat vertreten war, mag auf den ersten Blick ungewöhnlich<br />
erscheinen. Beachten sollte man in diesem Zusammenhang<br />
allerdings, dass insbesondere Spenden für<br />
gemeinnützige Organisationen heutzutage zu einem großen<br />
Teil über Lastschriften im Internet ausgelöst werden.<br />
Wenn es keine längeren Übergangsfristen gegeben hätte,<br />
hätten schon ab 2014 alle diese Lastschrift-Spenden zusätzlich<br />
durch eine Unterschrift in Papierform legitimiert<br />
werden müssen. Völlig zu Recht befürchteten private<br />
Spendenorganisationen – wie zum Beispiel die Arbeiterwohlfahrt,<br />
die Caritas oder die Welthungerhilfe – einen<br />
dramatischen Rückgang beim Spendenaufkommen. Das<br />
konnte glücklicherweise noch einmal verhindert werden.<br />
kOntrOverSe diSkUSSiOn über die<br />
arbeit vOn inkaSSOUnterneHmen<br />
beim iff in HambUrg<br />
Am 10. Mai 20<strong>12</strong> nahm Präsidiumsmitglied Kirsten Pedd<br />
für den <strong>BDIU</strong> an einer Podiumsdiskussion zum Thema<br />
»Inkassounternehmen – Fairness in der Krise oder Verdienen<br />
an der Not der Schuldner?« teil. Die Diskussion war Teil der<br />
»Internationalen Konferenz zu Finanzdienstleistungen« des<br />
Hamburger iff instituts für finanzdienstleistungen e.V.<br />
Nach einer Fallbeschreibung durch einen Schuldnerberater<br />
wies Kirsten Pedd auf die Beschwerdestelle des <strong>BDIU</strong> hin.<br />
Wenn es bei problematischer Inkassosachbearbeitung um<br />
Mitglieder gehe, werde der Verband im Rahmen der Satzung<br />
tätig.<br />
In der Debatte bestand große Einigkeit, dass schwarze<br />
Schafe bekämpft werden müssen. Im Schlussplädoyer lobten<br />
daher sowohl Schuldnerberater als auch der Bundesverband<br />
der Verbraucherzentralen den <strong>BDIU</strong> für seine Dialogbereitschaft<br />
und sein Engagement für seriöses Inkasso. Dagegen<br />
wurde die Arbeit einzelner Inkassounternehmen deutlich<br />
kritisiert: So gebe es aufseiten mancher Inkassounternehmen<br />
angeblich »schlechte Umgangsformen«.<br />
kein kOntO für<br />
inkaSSOUnterneHmen?<br />
Unglaublich, aber wahr ist es, dass Mitgliedsunternehmen<br />
des <strong>BDIU</strong> mitunter Probleme haben, ein Konto bei<br />
einer Bank zu erhalten. So erhielt die <strong>BDIU</strong>-Geschäftsstelle<br />
im Jahr 20<strong>12</strong> gleich zweimal Kenntnis über die<br />
Weigerung eines Kreditinstituts, mit Inkassounternehmen<br />
Geschäftsbeziehungen einzugehen. »Aufgrund grundsätzlicher<br />
geschäftspolitischer Erwägungen« sei es »nicht<br />
möglich«, dem Unternehmen ein Konto einzurichten.<br />
Wir kontaktierten das Institut mit der Bitte um Klarstellung<br />
– leider erfolglos.<br />
Diese Weigerung ist umso unverständlicher, als Banken<br />
und die Finanzbranche zu den wichtigsten Auftraggebern<br />
von Inkassounternehmen zählen. In der <strong>BDIU</strong>-Branchenstudie<br />
zum Inkassomarkt gaben immerhin 28 Prozent der<br />
Unternehmen an, für Banken zu arbeiten. Viele Banken<br />
haben außerdem eigene Inkassounternehmen.<br />
Für den <strong>BDIU</strong> ist das ein Beleg dafür, dass weitere Aufklärungsarbeit<br />
über die Arbeit von Inkassounternehmen<br />
auch aufseiten der Wirtschaft notwendig ist.<br />
<strong>12</strong> <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.
»Inkasso wirkt« || JaHreSberiCHt<br />
refOrm der SaCHaUfklärUng<br />
Am 1. Januar 20<strong>13</strong> ist das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung<br />
in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten.<br />
Es zielt darauf ab, die Effektivität der Zwangsvollstreckung<br />
zu erhöhen. Gläubiger sollen dadurch bessere Informationen<br />
zur Vermögenssituation der Schuldner erhalten.<br />
Zu diesem Zweck wird der Gerichtsvollzieher mit<br />
neuen Kompetenzen ausgestattet.<br />
Ist der Aufenthalt des Schuldners unbekannt, so sind<br />
Gerichtsvollzieher jetzt befugt, aufgrund des Vollstreckungsauftrags<br />
Ermittlungen über den Aufenthaltsort<br />
anzustellen, und zwar vorrangig bei der zuständigen Meldebehörde<br />
sowie gegebenenfalls auch beim Ausländerzentralregister<br />
beziehungsweise der Ausländerbehörde.<br />
Sind hier die Ermittlungen erfolglos, darf der Gerichtsvollzieher,<br />
sofern die zu vollstreckenden Ansprüche mindestens<br />
500 Euro betragen, auch bei den Trägern der<br />
gesetzlichen Rentenversicherung sowie beim Kraftfahrtbundesamt<br />
die Anschrift des Schuldners erfragen.<br />
Während der Gläubiger bisher erst nach einem erfolglosen<br />
Pfändungsversuch Informationen über die Vermögensverhältnisse<br />
des Schuldners erlangen konnte, und<br />
zwar beschränkt auf dessen Eigenangaben im Rahmen<br />
des Offenbarungsverfahrens, erhält der Gläubiger nunmehr<br />
die Möglichkeit, schon vor Einleitung von Beitreibungsmaßnahmen<br />
Informationen über das Vermögen des<br />
Schuldners sowohl im Rahmen der nun geltenden sogenannten<br />
Vermögensauskunft – sie löst die bisher bekannte<br />
»eidesstattliche Versicherung« ab – als auch von dritter<br />
Seite zu erhalten. So darf der Gerichtsvollzieher, sofern<br />
der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft<br />
nicht nachkommt, auftragsgemäß bei den Trägern<br />
der gesetzlichen Rentenversicherung, dem Bundesamt<br />
für Steuern oder dem Kraftfahrtbundesamt Auskünfte<br />
über die Vermögensverhältnisse des Schuldners einholen,<br />
allerdings auch hier nur, sofern die zu vollstreckenden Ansprüche<br />
mindestens 500 Euro betragen.<br />
Durch die Reform der Sachaufklärung wird das Verfahren<br />
zur Abgabe der Vermögensauskunft modernisiert. Der<br />
Gerichtsvollzieher errichtet nach den Angaben des<br />
Schuldners das Vermögensverzeichnis als elektronisches<br />
Dokument und hinterlegt dies bei dem neu geschaffenen<br />
zentralen Vollstreckungsgericht in dem jeweiligen Bundesland.<br />
Der Gläubiger selbst kann Einsicht in das Vermögensverzeichnis<br />
nur über den Gerichtsvollzieher bekommen,<br />
da nur dieser – neben den Vollstreckungsbehörden<br />
und bestimmten Gerichten – befugt ist, die von den<br />
zentralen Vollstreckungsgerichten verwalteten Vermögensverzeichnisse<br />
zu Vollstreckungszwecken abzurufen.<br />
Eine Eintragung ins Schuldnerverzeichnis, das getrennt<br />
von den Vermögensverzeichnissen landesweit von einem<br />
zentralen Vollstreckungsgericht als Internetregister geführt<br />
wird, erfolgt nur aufgrund einer – dem Schuldner zuvor<br />
bekannt zu machenden – Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers.<br />
Voraussetzung für die Eintragung ist, dass<br />
der Schuldner die Vermögensauskunft nicht pflichtgemäß<br />
abgegeben hat oder eine Vollstreckung nach dem Inhalt<br />
des Vermögensverzeichnisses nicht zu einer vollständigen<br />
Befriedigung des Gläubigers führt oder, falls die Befriedigung<br />
möglich wäre, der Schuldner nicht innerhalb eines<br />
Monats die vollständige Befriedigung des Gläubigers nachweist.<br />
Schließlich erhält die gütliche Erledigung, auf die der Gerichtsvollzieher<br />
in jeder Lage des Verfahrens bedacht sein<br />
soll, als eigenständige Regelmaßnahme der in § 802a ZPO<br />
genannten Vollstreckungsmaßnahmen eine zentrale Bedeutung.<br />
Um seine Mitglieder auf die gravierenden Neuerungen der<br />
Reform der Sachaufklärung entsprechend vorzubereiten,<br />
hat der <strong>BDIU</strong> zahlreiche Informationsveranstaltungen<br />
organisiert. So informierte er in den einzelnen regionalen<br />
Arbeitskreisen, auf der Jahreshauptversammlung sowie in<br />
einer bundesweiten Roadshow im Rahmen von für Mitglieder<br />
kostengünstig zu buchenden Seminaren der Deutschen<br />
Inkassoakademie. Hier stellten Andrea Schweer,<br />
Vorsitzende des <strong>BDIU</strong>-Rechtsausschusses, und Ulrich<br />
Jäger, Mitglied des Rechtsausschusses, detailliert und anhand<br />
praktischer Beispiele die neue Gesetzeslage vor. Für<br />
den verbandsinternen <strong>BDIU</strong>-REPORT erarbeiteten<br />
Schweer und Jäger ein umfangreiches Dossier, das alle<br />
Neuerungen, die seit dem 1. Januar 20<strong>13</strong> gelten, vorstellte.<br />
Schon in den ersten Wochen und Monaten des Jahres<br />
20<strong>13</strong> zeigte sich dann aber, dass auch bei der Sachaufklärung<br />
wie so oft der Teufel im Detail steckt. So stimmen die<br />
Auffassungen über einen korrekten Vollstreckungsauftrag<br />
bei Inkassounternehmen und Gerichtsvollziehern nicht<br />
immer überein. Auch gibt es teilweise unterschiedliche<br />
Meinungen hinsichtlich der Übergangsregelung oder<br />
Sperrfristen, die die Rechtsprechung klären muss. Auch<br />
unerwartete Kostenrisiken sind plötzlich aufgetaucht. So<br />
berichteten mehrere Mitgliedsunternehmen, dass für die<br />
Einsicht in das Schuldnerverzeichnis, die nach dem jeweiligen<br />
Länderrecht in der Regel 4,50 Euro kosten soll, häufig<br />
weit mehr gefordert wird. Grund: Die 4,50 Euro fallen<br />
pro Eintrag an. Im Laufe der Zeit können sich jedoch eine<br />
Vielzahl von Eintragungen ergeben, da grundsätzlich eine<br />
Eintragung erfolgt, wenn der Schuldner seiner Pflicht zur<br />
Abgabe der Vermögensauskunft nicht nachgekommen ist<br />
oder wenn nach den Angaben im Vermögensverzeichnis<br />
mit einer erfolgreichen Vollstreckung nicht gerechnet werden<br />
kann. Diese Voraussetzungen gelten auch bei weiteren<br />
Gläubigern, denen das Vermögensverzeichnis zugeleitet<br />
wird. Da die Einsicht in das Schuldnerverzeichnis über das<br />
Internet erfolgt, ist für den Gläubiger(vertreter) im Voraus<br />
nicht erkennbar, wie viele Eintragungen hinterlegt sind.<br />
Dieses unkalkulierbare Kostenrisiko dürfte einer der<br />
Punkte sein, bei denen Nachbesserungsbedarf besteht.<br />
Der <strong>BDIU</strong> wird hierauf hinwirken.<br />
Die Reform der Sachaufklärung<br />
soll Gläubigern bessere Chancen<br />
bieten, ihre Interessen gegenüber<br />
Schuldnern durchzusetzen. Auf<br />
zahlreichen Informationsveranstaltungen<br />
stellte der <strong>BDIU</strong><br />
seinen Mitgliedsunternehmen<br />
die seit Januar 20<strong>13</strong> geltenden<br />
neuen Regelungen vor.<br />
Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia <strong>13</strong>
»Inkasso wirkt« || ServiCe<br />
SEPA: Der Countdown läuft … Ist Ihr Unternehmen gerüstet?<br />
SEPA (Single Euro Payments Area) ist ein laufender Prozess<br />
und steht für die Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums.<br />
Zur Erleichterung und Beschleunigung des<br />
europaweiten Zahlungsverkehrs werden bargeldlose Zahlungen<br />
innerhalb der Teilnehmerländer so standardisiert, dass es<br />
für Bankkunden keine Unterschiede mehr zwischen nationalen<br />
und grenzüberschreitenden Zahlungen gibt. Zu diesem Zweck<br />
sind mit der SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift<br />
SEPA-Produkte entwickelt worden, die auf einem Regelwerk<br />
beruhen, welches vom European Payment Council (EPC) erarbeitet<br />
worden ist. Seit 2008 stehen die SEPA-Überweisung<br />
und seit 2009 die SEPA-Lastschrift in Deutschland zur Verfügung,<br />
wobei es zwei Typen der SEPA-Lastschriften gibt:<br />
zum einen die CORE-Lastschrift beziehungsweise Basislastschrift,<br />
bei der Zahlungspflichtiger ein Verbraucher ist (B2C),<br />
zum anderen die Firmenlastschrift, die nur im B2B-Geschäft<br />
Anwendung findet.<br />
Die SEPA-Produkte werden in Deutschland bisher kaum<br />
genutzt, da die vertrauten und populären deutschen Zahlverfahren<br />
nach wie vor gültig sind und Anwendung finden.<br />
Langfristiges Ziel von SEPA war und ist es aber, die nationalen<br />
Zahlungsverfahren zu einem bestimmten Enddatum abzuschaffen,<br />
da die parallele Nutzung beider Verfahren auf Dauer als<br />
effizienzmindernd angesehen wird.<br />
Bis wann gelten die deutschen bargeldlosen<br />
Zahlverfahren noch?<br />
Am 31. März 20<strong>12</strong> ist die europäische »SEPA-Verordnung«<br />
in Kraft getreten (Verordnung [EU] Nr. 260/20<strong>12</strong>). Sie<br />
schreibt vor, dass Überweisungen und Lastschriften ab dem<br />
1. Februar 2014 bestimmten rechtlichen und technischen<br />
Anforderungen genügen müssen, mit dem Ergebnis, dass<br />
die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren ab<br />
dem 1. Februar 2014 grundsätzlich abzuschalten sind. Ab<br />
diesem Zeitpunkt sind bargeldlose Zahlungen grundsätzlich<br />
nur noch im Wege der SEPA-Verfahren möglich.<br />
Darüber hinaus ermöglicht die Verordnung den Mitgliedstaaten,<br />
optional bis zum 1. Februar 2016 von<br />
Übergangsbestimmungen Gebrauch zu machen. Das<br />
SEPA-Begleitgesetz, das am 8. November 20<strong>12</strong> vom<br />
Bundestag verabschiedet worden ist, ergänzt die nicht<br />
abschließenden Vorschriften der SEPA-Verordnung und<br />
macht von den bestehenden Regelungsoptionen zum<br />
Übergang Gebrauch.<br />
Auf welche Änderungen müssen<br />
Sie sich einstellen?<br />
Das schon bestehende SEPA-Regelwerk bietet mit der<br />
SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift zwei europaweit<br />
einsetzbare Zahlungsverkehrsprodukte an, die sich<br />
in wesentlichen Teilen von den derzeit noch geltenden<br />
deutschen Zahlverfahren unterscheiden, wie die nachfolgenden<br />
Beispiele zeigen:<br />
• Die Kontoverbindung wird nicht mehr mit<br />
Kontonummer und BLZ, sondern mit IBAN und<br />
BIC angegeben.<br />
• Für den Austausch von Zahlungen erfolgt der<br />
Datenaustausch nicht in einfachem DTA-Format,<br />
sondern in komplexen ISO20022-XML-Formaten.<br />
• Für die Angabe des Verwendungszwecks sind nicht<br />
mehr 378, sondern nur 140 Zeichen vorgesehen.<br />
• Während die deutschen Lastschriftverfahren an keine<br />
Vorlauffrist gebunden sind, sondern die Lastschrift<br />
bei Vorlage von der Bank des Zahlungspflichtigen<br />
eingelöst wird, betragen die Vorlauffristen bei der<br />
Einreichung der SEPA-Basislastschrift bei Erst- und<br />
Einmallastschriften fünf Tage, bei wiederkehrenden<br />
Lastschriften mindestens zwei Tage vor Fälligkeit.<br />
• Statt der Einzugsermächtigung, die auch mündlich –<br />
in der Regel problemlos – erteilt werden kann, erfolgt<br />
die Legitimierung des Lastschrifteinzugs nur<br />
durch ein streng formalisiertes Mandat.<br />
14<br />
<strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.
»Inkasso wirkt« || ServiCe<br />
• Der Gläubiger als Lastschriftempfänger muss den<br />
Einzug einer SEPA-Lastschrift hinsichtlich des Fälligkeitsdatums<br />
und des Betrages vorher ankündigen<br />
(Pre-Notification) und zudem Mandatsreferenz und<br />
Gläubiger-ID mitteilen. Entsprechende Anforderungen<br />
gibt es beim deutschen Lastschriftverfahren nicht.<br />
Zusätzlich zum bereits bestehenden SEPA-Verfahren sehen<br />
die SEPA-Verordnung und das SEPA-Begleitgesetz neben<br />
dem Auslauftermin für die nationalen bargeldlosen Zahlverfahren<br />
unter anderem auch befristete Ausnahmen für<br />
bestimmte nationale Zahlungsverkehrsprodukte vor.<br />
• Ab 1. Februar 2016 soll auf die Angabe des BIC<br />
gänzlich verzichtet werden. Für nationale Zahlungen<br />
soll diese Regelung in Deutschland bereits ab dem<br />
1. Februar 2014 gelten. Darüber hinaus können<br />
Zahlungsdienstleister in Deutschland bis zum<br />
1. Februar 2016 von Verbrauchern weiterhin die<br />
bekannten Kontoidentifikatoren (Kontonummer<br />
und Bankleitzahl) entgegennehmen. In diesem Fall<br />
würde der Zahlungsdienstleister eine kostenlose und<br />
sichere Konvertierung in die IBAN durchführen.<br />
• Außerdem ist eine Übergangsfrist für das in Deutschland<br />
stark genutzte elektronische Lastschriftverfahren<br />
(ELV) bis zum 1. Februar 2016 vorgesehen. Beim<br />
ELV wird an der Ladenkasse mittels einer Zahlungskarte<br />
eine Einzugsermächtigung generiert, die der<br />
Kunde unterzeichnet.<br />
• Schließlich ist auch das Problem der Verwendung<br />
bereits erteilter Einzugsermächtigungen im nationalen<br />
Lastschriftverfahren in dem SEPA-Verfahren gelöst.<br />
Die Verordnung sichert die Nutzung der deutschen<br />
Einzugsermächtigung als SEPA-Mandate. Sie ergänzt<br />
als begleitende gesetzliche Regelung die am 9. Juli 20<strong>12</strong><br />
erfolgte Lösung der Mandatsmigration durch eine<br />
Änderung der A<strong>GB</strong> der Banken und Sparkassen. Der<br />
Lastschrifteinreicher muss allerdings vor der ersten<br />
SEPA-Basislastschrift den Zahlungspflichtigen über<br />
den Wechsel vom Einzug per Einzugsermächtigungslastschrift<br />
auf den Einzug per SEPA-Basislastschrift<br />
informieren und hierbei auch die Mandatsreferenznummer<br />
und die Gläubiger-ID in Textform angeben.<br />
Wie soll die Umstellung auf SEPA erfolgen?<br />
Viele Bereiche der Unternehmen werden von Zahlungsprozessen<br />
tangiert. Dementsprechend groß ist der<br />
Handlungsbedarf.<br />
So müssen unter anderem die Kreditor-/Debitor- sowie<br />
Personal-Stammdaten um IBAN und BIC erweitert und<br />
bestehende Bankdaten konvertiert werden; für das<br />
SEPA-Lastschriftmandat müssen neue Formulare eingeführt<br />
werden; zudem ist das gesamte Formularwesen<br />
anzupassen (Einführung von IBAN und BIC in den Formularen).<br />
Auch dürfte eine Änderung der allgemeinen<br />
Geschäftsbedingungen erforderlich werden. Es muss die<br />
Gläubiger-ID für Lastschrifteinzüge online bei der Deutschen<br />
Bundesbank beantragt, neue Bankschnittstellen<br />
für Kontoauszüge und Zahlungstransaktionen geschaffen<br />
sowie eine Lastschrift-Mandatsverwaltung eingerichtet<br />
werden. Auch bedarf es der Integration der zu<br />
beachtenden Pre-Notification-Fristen in das Buchhaltungssystem.<br />
Schließlich müssen auch die Softwaresysteme<br />
überprüft und angepasst werden. Hier dürften die<br />
Umstellung der Datenformate auf XML sowie die<br />
Implementierung einer Mandatsverwaltung für Lastschriften<br />
eine Herausforderung darstellen.<br />
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der mit der SEPA-<br />
Umstellung verbundenen Aufgaben. Viele Unternehmen<br />
haben das Projekt SEPA-Umstellung allerdings selbst<br />
heute noch nicht in Angriff genommen – dabei bleiben<br />
nicht einmal mehr zwölf Monate Zeit. Die Deutsche<br />
Inkasso Akademie hat Anfang 20<strong>13</strong> bereits ein Seminar<br />
zur SEPA-Umstellung angeboten. Aufgrund des großen<br />
Erfolges gibt es im Laufe des Jahres weitere Termine.<br />
Die Teilnahme an diesem Seminar ist übrigens nicht nur<br />
Inkassounternehmen gestattet, sondern für Unternehmen<br />
aller Branchen möglich und hochinteressant. Weitere<br />
Informationen zu den Terminen und Buchungsmöglichkeiten<br />
finden Sie auf der Homepage der Inkassoakademie:<br />
www.inkassoakademie.de.<br />
Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 15
»Inkasso wirkt« || beriCHt der dia<br />
Deutsche Inkasso Akademie<br />
SeHr erfOlgreiCH lief eS 20<strong>12</strong> für die deUtSCHe inkaSSO akademie (dia). die weiterbildUngStOCHter<br />
deS bdiU füHrte SO viele Seminare mit SO vielen teilneHmern wie nOCH nie<br />
in iHrer JUngen geSCHiCHte dUrCH. daS iSt ein weiterer beleg dafür, daSS die gründUng<br />
der inkaSSOakademie im JaHr 2009 ein riCHtiger SCHritt war.<br />
Herz des Weiterbildungsangebots der Inkassoakademie<br />
sind die Sachkundelehrgänge (SKL). Das erfolgreiche<br />
Absolvieren eines SKL ist eine der Kernvoraussetzungen,<br />
um eine Registrierung als Inkassodienstleister<br />
nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zu erhalten.<br />
In diesem Jahr feiert der <strong>BDIU</strong>-Sachkundelehrgang, der<br />
seit 2009 durch die DIA durchgeführt wird, bereits seinen<br />
20. Geburtstag. Er ist eine Erfolgsgeschichte, sowohl für<br />
den Verband als auch für die Branche insgesamt.<br />
In den 20 Jahren ihres Bestehens besuchten bis heute bereits<br />
794 Teilnehmer die Sachkundelehrgänge und erhielten das<br />
juristische und in der Praxis erprobte Rüstzeug, ihre Inkassotätigkeit<br />
seriös, zuverlässig und effizient am Markt anbieten<br />
zu können. Die Sachkundelehrgänge vermitteln umfassendes<br />
Wissen in allen inkassorelevanten und vom Gesetzgeber<br />
als erforderlich definierten Rechtsgebieten, die sie<br />
für eine Registrierung gemäß RDG oder als sogenannte<br />
qualifizierte Person benötigen. Zu den vermittelten Rechtsgebieten<br />
gehören unter anderem der Allgemeine Teil des<br />
Bürgerlichen Gesetzbuches (B<strong>GB</strong>), das Schuldrecht, das<br />
Sachen-, Familien- und Erbrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht,<br />
das Zivilverfahrensrecht (ZPO) sowie das<br />
Zwangsvollstreckungs-, Kosten-, Straf- und Strafprozessrecht.<br />
Außerdem bekommen die Teilnehmer Wissen vermittelt<br />
im immer wichtiger werdenden Datenschutzrecht<br />
sowie im Berufs- und Inkassovertragsrecht.<br />
Die Lehrinhalte werden in <strong>13</strong>8 Zeitstunden vermittelt<br />
und gehen damit über die gesetzlich vorgeschriebenen<br />
<strong>12</strong>0 Stunden deutlich hinaus. Die Ausbildung findet bei<br />
der Deutschen Inkasso Akademie statt. Im Anschluss<br />
werden die Teilnehmer der Prüfungskommission des<br />
<strong>BDIU</strong> vorgestellt. Zu dieser Kommission gehörten im<br />
Geschäftsjahr 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong>: Frank-Michael Goebel, Richter<br />
am Oberlandesgericht Koblenz (als Vorsitzender der Prüfungskommission),<br />
Rechtsanwalt Jochen Schatz, Stuttgart,<br />
Leitender Regierungsdirektor Franz-Josef Theis, Koblenz,<br />
und Uwe Rühle, Inkassounternehmer aus Hamm.<br />
Im Jahr 20<strong>12</strong> führte die DIA zwei Sachkundelehrgänge<br />
durch. Erstmals war einer der Austragungspunkte des<br />
Lehrgangs mit Hannover die niedersächsische Landeshauptstadt.<br />
Im ersten Halbjahr 20<strong>12</strong> nahmen hier 26 Teilnehmerinnen<br />
und Teilnehmer dieses Ausbildungsangebot<br />
wahr. Den Lehrgang im zweiten Halbjahr in Köln besuchten<br />
22 Teilnehmerinnen und Teilnehmer.<br />
Interessant ist das breite berufliche Spektrum der<br />
Lehrgangsteilnehmer. 20<strong>12</strong> gehörten zu den erfolgreichen<br />
Absolventen neben Gründerinnen und Gründern sowie<br />
Geschäftsführern von Inkassounternehmen sowohl Teamleiter<br />
als auch stellvertretende Teamleiter von Unternehmen<br />
unterschiedlichster Größenordnung. Außerdem nahmen<br />
Leiter im Bereich Forderungsmanagement, Sachbearbeiter,<br />
Vertriebsmitarbeiter und Prokuristen an den SKLs teil.<br />
Teilnehmer der SKLs können von verschiedenen Fördermöglichkeiten<br />
profitieren. So akzeptiert die DIA die<br />
Bildungsprämie der Bundesregierung sowie weitere<br />
16 DIA || deutsche inkasso akademie
»Inkasso wirkt« || beriCHt der dia<br />
Weiterbildungszuschüsse der Bundesländer. Damit sind<br />
Ersparnisse bei der Weiterbildung von bis zu 500 Euro<br />
pro Jahr möglich. Die Voraussetzungen für die Förderungen<br />
unterscheiden sich in den jeweiligen Bundesländern.<br />
Die DIA übermittelt auf Anfrage gerne weitere Informationen<br />
und Kontaktmöglichkeiten der jeweiligen Förderstellen.<br />
inkaSSOwiSSen kOmPakt<br />
vermittelt<br />
Einen wichtigen Stellenwert im Sachkundeportfolio der<br />
DIA nimmt inzwischen auch das fünftägige Intensivseminar<br />
»Inkassowissen kompakt« ein. Im vergangenen<br />
Jahr wurde es in Hamburg und Mannheim als offenes<br />
Seminar durchgeführt, darüber hinaus wurde es als<br />
Inhouse-Schulung direkt bei Inkassounternehmen vor<br />
Ort gebucht.<br />
»Inkassowissen kompakt« vermittelt innerhalb einer<br />
Arbeitswoche unternehmerisches Grundlagenwissen,<br />
speziell zugeschnitten auf die Anforderungen der Inkassobranche.<br />
Neben Basiswissen aus dem Gesellschaftsrecht<br />
erfahren die Teilnehmer die wichtigsten rechtlichen<br />
Hintergründe zu Schuldrecht, Vollstreckung und Insolvenzrecht<br />
sowie die betriebswirschaftlichen Grundlagenkenntnisse,<br />
die notwendig sind, um einen Betrieb kostendeckend<br />
und ertragreich zu steuern. Ein Überblick<br />
aktueller inkassorelevanter Rechtsprechung und Gesetzgebungsverfahren<br />
schließt die Seminarwoche ab.<br />
Das Intensivseminar richtet sich an in der Praxis erfahrene<br />
Mitarbeiter von Inkassounternehmen. Nach dem<br />
Besuch dieser Schulung sind sie in der Lage, die Position<br />
eines Team- oder Gruppenleiters auszufüllen oder den<br />
Inhaber eines kleineren Inkassounternehmens über einen<br />
längeren Zeitraum kompetent zu vertreten oder zu entlasten.<br />
Das Seminar systematisiert bereits vorhandenes<br />
Wissen, festigt das juristische Basiswissen der Teilnehmer,<br />
aktualisiert und ergänzt es.<br />
Zum Teilnehmerkreis von »Inkassowissen kompakt«<br />
zählten 20<strong>12</strong> Sachbearbeiter, Teamleiter, die Geschäftsführungsassistenz<br />
von Inkassounternehmen, aber auch<br />
Kundenberater und Vertriebsleiter. Außerdem nutzten<br />
ehemalige Absolventen des Sachkundelehrgangs diesen<br />
Kurs zur Auffrischung ihres erworbenen Inkassowissens.<br />
»Die Woche hat mir viel nützliches Wissen vermittelt<br />
und außerdem großen Spaß durch den Austausch mit<br />
den Teilnehmern und den Dozenten bereitet.« So lautete<br />
eine der Antworten auf den Auswertungsbögen, die<br />
durchweg eine positive Resonanz widerspiegeln. Viele<br />
Besucher nutzten den Intensivkurs, um ihr bestehendes<br />
Hintergrundwissen zu erweitern, rechtliche Grundlagen<br />
der Inkassotätigkeit weiter auszubauen oder aber um sich<br />
schon einmal auf den intensiveren Sachkundelehrgang<br />
vorzubereiten.<br />
SaCHkUnde-UPdate<br />
Das »Sachkunde-Update« richtet sich an ehemalige Absolventen<br />
des Sachkundelehrgangs. Die eineinhalbtägige<br />
Schulung findet jedes Jahr im November statt. 20<strong>12</strong><br />
waren in Koblenz 36 Teilnehmerinnen und Teilnehmer<br />
dabei.<br />
Ziel des Sachkunde-Updates ist es, den Wissensstand<br />
um die Inkassosachkunde, die einem permanenten<br />
Veränderungsprozess unterworfen ist, wieder auf den<br />
aktuellsten Stand zu bringen. Durch den Erfahrungsaustausch<br />
versetzen sich die Teilnehmer in die Lage, Prozessabläufe<br />
im Inkassogeschäft zu optimieren. Neben<br />
der Vermittlung der aktuellen Rechtsprechung dient<br />
diese Veranstaltung daher nicht zuletzt auch dem kollegialen<br />
Dialog. Viele der Teilnehmer kennen sich nämlich<br />
noch vom gemeinsamen Besuch ihres Sachkundelehrgangs.<br />
Das Sachkunde-Update im November ist daher<br />
eine hervorragende Gelegenheit, um sich über die bisherigen<br />
Erfahrungen mit dem erworbenen Wissen und<br />
neu gesammelten Praxis-Know-how auszutauschen.<br />
Zentrale Themen der Veranstaltung im November 20<strong>12</strong><br />
waren neue Kostenregelungen und ihre Auswirkungen<br />
auf Inkassoworkflows, Veränderungen beim Zwangsvollstreckungsrecht,<br />
aktuelle Fragen zum Zivil- und Vertragsrecht<br />
sowie Arbeitsrecht für Inkassounternehmer.<br />
Außerdem wurden viele Fragen zur anstehenden Reform<br />
der Sachaufklärung behandelt.<br />
abweCHSlUngSreiCHeS<br />
SeminarPrOgramm<br />
Neben dem Sachkundeportfolio bot die DIA im vergangenen<br />
Jahr insgesamt 41 offene Seminare an. Themen<br />
waren unter anderem telefonisches Inkasso, Fachwissen<br />
rund um die Zwangsvollstreckung, Grundlagenseminare<br />
zur Inkassotätigkeit bis hin zu spezifischen Fragestellungen<br />
wie der Forderungspfändung oder den Ratenzahlungsvereinbarungen.<br />
Außerdem konnten sich<br />
Seminarteilnehmer bei der Inkassoakademie über das<br />
aktuelle Insolvenzrecht schlau machen – von den<br />
Grundlagen über die praktische Anwendung im Tagesgeschäft<br />
der Inkassobranche bis hin zu einer Güterabwägung<br />
zwischen Insolvenz und Zwangsvollstreckung.<br />
Das Sachkundeportfolio<br />
ist das Kernangebot der<br />
Inkassoakademie. In den<br />
20 Jahren, die es den<br />
<strong>BDIU</strong>-Sachkundelehrgang<br />
inzwischen gibt, haben<br />
fast 800 Teilnehmer das<br />
juristische Rüstzeug für<br />
die Ausübung einer seriösen<br />
Inkassotätigkeit erhalten.<br />
Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 17
»Inkasso wirkt« || beriCHt der dia<br />
Rund 300 Teilnehmer<br />
informierten sich 20<strong>12</strong> in den<br />
DIA-Seminaren über die<br />
Reform der Sachaufklärung.<br />
Dabei war die Nachfrage<br />
sogar noch höher. 20<strong>13</strong> wird<br />
es daher weitere Seminare<br />
zu diesem Thema geben, in<br />
denen die inzwischen gültige<br />
Gesetzesnovelle auf den praktischen<br />
Prüfstand gestellt wird.<br />
Es fanden Seminare sowohl zur inkassorelevanten Ausbildung<br />
von Vertriebsmitarbeitern statt als auch zur<br />
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, speziell zugeschnitten<br />
auf die Kommunikationsbedürfnisse von Inkassounternehmen.<br />
Besonders erfolgreich waren dabei die Angebote zum Telefoninkasso.<br />
Insgesamt vier Praxisseminare zu diesem<br />
Thema waren 20<strong>12</strong> im Angebot – und alle waren bis auf<br />
den letzten Platz ausgebucht.<br />
Zum Thema Telefoninkasso fanden im letzten Jahr auch<br />
Inhouse-Schulungen statt, genauso wie zu weiteren Praxisthemen,<br />
zum Beispiel zur effizienten und korrekten<br />
Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.<br />
Neu in ihr Programm aufgenommen hatte die DIA 20<strong>12</strong><br />
erstmals Weiterbildungen für Teamleiter von Telefoninkasso-Abteilungen<br />
sowie das Thema »Widersprüche bei<br />
Internetgeschäften«.<br />
Ebenfalls frisch im Portfolio war ein Seminar zum Thema<br />
Arbeitsrecht, das sich nicht ausschließlich an Inkassounternehmen<br />
richtete, sondern für Unternehmen aller Branchen<br />
wichtige praxisnahe Informationen lieferte. Mit dem<br />
Kölner Rechtsanwalt Martin Medla übernahm ein ausgewiesener<br />
Arbeitsrechtsexperte die Vermittlung dieses<br />
anspruchsvollen juristischen Themengebietes. 20<strong>13</strong> wird<br />
dieses Angebot fortgesetzt.<br />
Jede menge fragen zUr refOrm<br />
der SaCHaUfklärUng<br />
Zahlreiche Veranstaltungen galten der Reform der Sachaufklärung.<br />
Der <strong>BDIU</strong>-Rechtsausschuss – in Person<br />
dessen Vorsitzende Andrea Schweer und Ulrich Jäger –<br />
tourten auf einer Seminar-Roadshow quer durch ganz<br />
Deutschland und stellten dabei die wichtigsten Änderungen<br />
vor, die sich ab dem 1. Januar 20<strong>13</strong> für Inkassounternehmen<br />
in der Zusammenarbeit mit Gerichtsvollziehern<br />
ergeben. <strong>BDIU</strong>-Mitgliedsunternehmen profitierten<br />
von einer stark vergünstigten Teilnahmegebühr: Die<br />
DIA bot ihnen diese wichtigen Informationsseminare<br />
für nur <strong>12</strong>5 Euro an.<br />
Die Seminarreihe war ein durchschlagender Erfolg. Rund<br />
300 Teilnehmer wurden in den offenen Seminaren geschult.<br />
Hinzu kamen noch mehrere Inhouse-Schulungen, die direkt<br />
in Inkassounternehmen vor Ort vorgenommen wurden.<br />
Ein Highlight: Am 20. September 20<strong>12</strong> war Walter<br />
Gietmann, Vorsitzender des Deutschen Gerichtsvollzieher<br />
Bundes e. V. (DGVB), Gast in einem der Seminare und<br />
stellte den teilnehmenden Inkassounternehmern die Sichtweise<br />
der Gerichtsvollzieher auf diese wegweisende Reform<br />
vor. Im unmittelbaren Dialog konnten viele Fragen<br />
geklärt werden. Gleichzeitig wurde so das Verständnis auf<br />
beiden Seiten für die Erfordernisse sowohl der Inkassounternehmen<br />
als auch der Gerichtsvollzieher beim Ermitteln<br />
von Schuldnervermögen und dem Realisieren berechtigter<br />
Forderungen der Gläubiger erhöht.<br />
Teilnehmer der Roadshow äußerten sich durchweg positiv.<br />
Besonders lobend hervorgehoben wurden: die gut<br />
strukturierte praxisbezogene und verständliche Vortragsweise<br />
der Dozenten, die Einbindung der Teilnehmer, das<br />
Darreichen übersichtlicher Unterlagen für die praktische<br />
Arbeit und nicht zuletzt der vergünstigte Seminarpreis.<br />
fazit<br />
20<strong>12</strong> war das bislang erfolgreichste Jahr der Inkassoakademie.<br />
Die Zahl der Seminare ist gewachsen, die<br />
Buchungen haben einen neuen Rekordstand erreicht.<br />
Erfolgreich verlief auch die vereinbarte Kooperation mit<br />
der Creditreform-Akademie.<br />
»Die Inkassounternehmen hatten im letzten Jahr viele<br />
Detailfragen zur Reform der Sachaufklärung«, erläutert<br />
Anett Bremert, die bei der DIA für die Seminarorganisation<br />
zuständig ist. »Wir konnten kaum genug Seminare<br />
anbieten, um die enorme Nachfrage zu diesem Themenkomplex<br />
zu befriedigen.« Die Folge: Auch 20<strong>13</strong> werden<br />
Weiterbildungen zur geänderten Sachaufklärung zum<br />
Angebot der DIA gehören. »Dabei haben die Teilnehmer<br />
Gelegenheit, sich über erste Erfahrungen auszutauschen<br />
und so wichtiges Praxiswissen aufzutanken.«<br />
Für eine – noch – vergleichsweise kleine Gesellschaft wie<br />
die Inkassoakademie oftmals nur unter großen Mühen zu<br />
bewältigen ist ein verändertes Anmeldeverhalten der Teilnehmer.<br />
Seminare, so berichtet Anett Bremert, würden<br />
immer kurzfristiger gebucht. »Langfristige Planungen sind<br />
bei einem solchen Anmeldeverhalten sehr schwer.«<br />
18 DIA || deutsche inkasso akademie
»Inkasso wirkt« || beriCHt der dia<br />
Der Reiz, über den Tellerrand zu blicken –<br />
eine DIA-Dozentin berichtet<br />
Andrea Schweer, Vorsitzende des <strong>BDIU</strong>-Rechtsausschusses, tourte 20<strong>12</strong> mit Ulrich Jäger durch<br />
die Republik, um die mit der Reform der Sachaufklärung anstehenden Änderungen bei der<br />
Zusammenarbeit mit Gerichtsvollziehern vorzustellen. Im Interview erzählt sie, welche Themen<br />
dabei im Vordergrund standen.<br />
»Richtig rund läuft es bei der<br />
Reform der Sachaufklärung noch<br />
nicht«, berichtet Andrea Schweer.<br />
Welche Erwartungen<br />
haben die Inkassounternehmen<br />
an die Reform<br />
der Sachaufklärung?<br />
andrea SCHweer | Jeder unserer Workshops begann mit<br />
immer derselben Feststellung: Alle Teilnehmer waren zwar<br />
mit den Ergebnissen der Zwangsvollstreckung nach altem<br />
Recht höchst unzufrieden. Die Vollstreckungserfolge waren<br />
mager, Sachpfändungen, deren Versuch aber als zwingende<br />
Voraussetzung für das weitere Verfahren galten, hielten alle<br />
teilnehmenden Inkassounternehmen für überflüssig. Eigentlich<br />
sollte man also meinen, dass auch die Inkassobranche<br />
dringend nach einer Reform rufen würde.<br />
Das Gegenteil aber war zunächst der Fall. Bei Beginn der<br />
Workshops beurteilten die Teilnehmer die Gesetzesänderungen<br />
durchweg negativ. Die Tatsache, dass man sein altbekanntes<br />
Terrain verlassen und unter Umständen sogar<br />
ganze Verfahrensabläufe im Unternehmen umgestalten<br />
muss, führte nicht selten zu der Frage, warum man nicht<br />
alles beim Alten lassen könne. Das sei zwar nicht gut, aber<br />
wenigstens kenne man sich damit aus.<br />
Für Ulrich Jäger und mich als Dozenten der Workshops war<br />
es daher zunächst wichtig, die Reform der Sachaufklärung<br />
detailliert vorzustellen. Vor allem stellten wir heraus, dass<br />
es viele positive Auswirkungen auf die nachgerichtliche Arbeit<br />
von Inkassounternehmen gibt. Gemeinsam mit den<br />
Teilnehmern erarbeiteten wir den neuen Verfahrensablauf<br />
und vermittelten die dazugehörenden gesetzlichen Grundlagen.<br />
Das trug viel dazu bei, Verständnis dafür zu schaffen,<br />
warum der Gesetzgeber diese Reform angegangen ist.<br />
Von welchen Änderungen können Inkassounternehmen<br />
denn profitieren?<br />
andrea SCHweer | Wir verdeutlichten den Teilnehmern,<br />
dass mit einer durchdachten Antragsstellung neue Möglichkeiten<br />
der Zusammenarbeit mit den Gerichtsvollziehern<br />
eröffnet werden. Außerdem erläuterten wir, wie Inkassounternehmen<br />
ihre Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen<br />
des Verfahrens künftig optimal einsetzen können.<br />
Genau darin liegt aber auch die Herausforderung für die<br />
Branche. Die einzelnen Regelungen des Gesetzes müssen<br />
in den jeweiligen Unternehmen, angepasst an die individuellen<br />
Prozesse, optimal umgesetzt werden. Dafür gibt es<br />
kein Patentrezept – jedes Inkassounternehmen ist nun einmal<br />
anders strukturiert. Die Anpassung der Bearbeitungsabläufe<br />
in den Inkassounternehmen wird noch einige Zeit<br />
in Anspruch nehmen und muss unter Umständen noch einige<br />
Male auf ihre Effizienz hin überprüft werden. Das<br />
Thema ist also bei Weitem noch nicht bewältigt. Was die<br />
Reform in der Praxis wert ist, muss sich noch zeigen.<br />
Welche Inkassounternehmen haben an den Seminaren<br />
teilgenommen?<br />
andrea SCHweer | Besonders erfreulich war die sehr rege<br />
Teilnahme kleinerer Mitgliedsunternehmen an den Workshops.<br />
Das war auch so beabsichtigt. Dem Rechtsausschuss<br />
des <strong>BDIU</strong> war klar, dass vor allem die kleineren Unternehmen<br />
des <strong>BDIU</strong> viele Detailfragen haben würden. Daher<br />
hatten wir darauf gedrängt, dass die Veranstaltungen zu<br />
einem stark vergünstigten Preis angeboten werden konnten,<br />
um so einen möglichst breiten Kreis anzusprechen.<br />
Interessant waren auch die intensiven Diskussionen, die die<br />
Teilnehmer untereinander führten. Jedes Inkassounternehmen<br />
hat seine eigene »Philosophie«. Auf der Grundlage<br />
einer geänderten Gesetzeslage mussten die Teilnehmer neu<br />
über eigene Abläufe nachdenken und sich noch intensiver<br />
zum Beispiel auch mit der Arbeit der Gerichtsvollzieher<br />
beschäftigen. Ich bin mir sicher, dass alleine dieser Blick<br />
über den Tellerrand bereits für viele der Workshopteilnehmer<br />
einen reichhaltigen Zugewinn dargestellt hat.<br />
Wie lautet Ihr persönliches Fazit?<br />
andrea SCHweer | Aus meiner Sicht war die Roadshow,<br />
die die DIA in Zusammenarbeit mit dem <strong>BDIU</strong>-Rechtsausschuss<br />
erstmalig angeboten hat, ein großer Erfolg.<br />
Wir haben Kontakt zu vielen Mitgliedsunternehmen gefunden<br />
– einige davon hatten noch nie eine Jahreshauptversammlung<br />
oder einen der regionalen Arbeitskreise besucht.<br />
Gerade für diese Unternehmen war der hier mögliche Erfahrungsaustausch,<br />
sowohl zur Zusammenarbeit mit den<br />
Gerichtsvollziehern als auch ganz allgemein zur praktischen<br />
Inkassotätigkeit, in höchstem Grade wertvoll.<br />
Was die Reform der Sachaufklärung selbst angeht, so ist<br />
diese ja nun erst seit wenigen Monaten in Kraft. Sie wird sich<br />
jetzt zwischen Gläubigern, Gläubigervertretern, Gerichtsvollziehern<br />
und Gerichten erst noch einspielen. Bis jetzt<br />
muss man feststellen: So richtig rund läuft es noch nicht. Das<br />
kann es aber auch gar nicht, da es allen Beteiligten noch an<br />
den Erfahrungen fehlt. Daher sollen in diesem Jahr weitere<br />
Workshops angeboten werden, in denen dann die ersten Erfahrungen<br />
analysiert und diskutiert werden können.<br />
Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 19
»Inkasso wirkt« || beriCHt der dia<br />
»Ein Lehrgang auf sehr hohem fachlichem Niveau«<br />
Stefanie Roth nahm 20<strong>12</strong> am Kölner Sachkundelehrgang der DIA teil. Im Interview spricht sie über ihre Erfahrungen und verrät,<br />
warum sie den SKL in jedem Fall weiterempfiehlt, auch wenn er den Teilnehmern eine hohe Bereitschaft zur Mitarbeit abverlangt.<br />
Seit wann sind Sie im Inkasso tätig?<br />
Stefanie rOtH | Ich bin gelernte Rechtsanwalts- und<br />
Notariatsfachangestellte. Danach habe ich eine Fortbildung<br />
bei der Rechtsanwaltskammer zur Rechtsfachwirtin absolviert.<br />
Vor gut sechs Jahren bin ich dann in die Inkassobranche<br />
eingestiegen. Zunächst war ich Sachbearbeiterin im<br />
Vollstreckungsbereich, seit Januar 2011 leite ich nun ein<br />
Team im Bereich Vollstreckung und Abwicklungsinkasso.<br />
Warum haben Sie sich für den Sachkundelehrgang<br />
bei der DIA entschieden?<br />
Stefanie rOtH | Ich wollte mich fachlich weiterentwickeln<br />
und meine Grundlagenkenntnisse im Bereich Inkasso<br />
auf eine breitere Basis stellen. Bislang hatte ich mich vor<br />
allem über Fachzeitschriften, in Internetforen, auf Tagesseminaren<br />
und im fachlichen Austausch mit Kolleginnen und<br />
Kollegen informiert. Das reichte mir aber nicht mehr. Als<br />
ich dann davon hörte, dass in Köln ein neuer Sachkundelehrgang<br />
durchgeführt wird, machte ich mich schlau zu<br />
diesem Angebot. Letzten Endes überzeugt haben mich der<br />
gute Ruf der DIA sowie die Nähe zu meinem Wohnort.<br />
Wie sind Sie auf das Angebot aufmerksam geworden?<br />
Stefanie rOtH | Durch die Werbemaßnahmen und<br />
Newsletter der DIA.<br />
Welche Eindrücke haben Sie gewonnen?<br />
Stefanie rOtH | Jede Menge. Wo soll ich anfangen? Zum<br />
einen gab es da die Dozenten, die das Wissen gut vermitteln<br />
konnten und allesamt für Fachfragen – auch außerhalb des<br />
Unterrichts – zur Verfügung standen. Zum anderen waren<br />
da die Kolleginnen und Kollegen. Sie kamen aus den unterschiedlichsten<br />
Branchen, mit verschiedenen Positionen und<br />
Tätigkeiten. Wir hatten einen regen fachlichen Austausch<br />
untereinander, und den führen wir auch heute noch fort.<br />
Darüber hinaus haben mir die Lehrinhalte beziehungsweise<br />
deren Vermittlung auch gezeigt, dass eine kontinuierliche<br />
Verbesserung der Arbeitsabläufe<br />
und die Beobachtung der<br />
gesetzlichen Neuerungen für optimale<br />
Geschäftsabläufe zwingend<br />
erforderlich sind.<br />
Was hat Ihnen gefallen, was<br />
würden Sie im Rückblick kritisieren?<br />
Stefanie rOtH | Gut gefallen<br />
haben mir die Organisation seitens<br />
der DIA sowie die verteilten<br />
Skripte. Diese haben meine Erwartungen<br />
deutlich übertroffen<br />
und können auch als Nachschlagewerk<br />
genutzt werden. Weiterhin<br />
herrschte während des gesamten<br />
Kurses eine sehr kollegiale<br />
Atmosphäre sowohl mit den<br />
Dozenten als auch den Kollegen.<br />
Sicherlich war mir schon bewusst,<br />
dass alle anderen Teilnehmer<br />
aus – mehr oder weniger – konkurrierenden<br />
Unternehmen kamen, allerdings waren<br />
die Veranstaltungen sowie Pausengespräche in erster<br />
Linie von den fachlichen Fragestellungen und persönlichen<br />
Eindrücken geprägt und weniger von Konkurrenzgedanken.<br />
So negativ, dass es hier zu kritisieren wäre, ist mir nichts<br />
aufgefallen.<br />
Würden Sie den Lehrgang weiterempfehlen?<br />
Teamleiterin Stefanie Roth wollte ihr<br />
vorhandenes Inkassowissen auf ein<br />
breiteres Fundament stellen.<br />
Stefanie rOtH | Ich würde den Lehrgang auf jeden Fall<br />
allen weiterempfehlen, die sich auf hohem fachlichem<br />
Niveau weiterbilden möchten. Den Teilnehmern muss<br />
dabei allerdings klar sein, dass der Zeitrahmen, den die<br />
ordentliche Nachbereitung der Unterrichtsstoffe sowie<br />
die Prüfungsvorbereitung erfordern, enorm ist.<br />
20<br />
DIA || deutsche inkasso akademie
»Inkasso wirkt« || beriCHt der dia<br />
»Die fünf härtesten Stunden meines Lebens«<br />
Nils Rode ist frischgebackener SKL-Absolvent. Die Prüfung vor der vierköpfigen Kommission des <strong>BDIU</strong> bedeutete für ihn die fünf<br />
härtesten Stunden seines Lebens. Lesen Sie hier, warum er keine davon bereut und warum die Zeit dann doch wie im Fluge verging.<br />
Die Prüfung des Sachkundelehrgangs für Inkassounternehmer<br />
liegt nun fast drei Monate zurück. Die Anspannung ist<br />
längst der Freude über den erfolgreichen Abschluss gewichen.<br />
Als ich 2009 als Gebietsverkaufsleiter (hinter mir lagen<br />
25 Jahre Gastronomie-Erfahrung) im Inkasso anfing, war<br />
ich mir über die Komplexität der zugrunde liegenden<br />
Rechtsgebiete in keinster Weise im Klaren. Das hatte zwar<br />
den positiven Effekt, dass ich als Verkäufer sehr schnell<br />
gute Erfolge in der Akquise erzielte, denn ich kannte die<br />
Verkaufsargumente, nicht aber die K.-O.-Kriterien. Die<br />
Quantität war super, ich führte viele gute Gespräche, die<br />
Qualität aber nach meiner Selbsteinschätzung eher<br />
mäßig. Bei Großkunden prallte ich regelmäßig ab, sobald<br />
komplexe Fragen mit rechtlichem Hintergrund gestellt<br />
wurden.<br />
Die Ernennung zum Prokuristen im Jahr 2010 machte den<br />
Kampf zwischen Ratlosigkeit, Weisungsbefugnis und Autorität<br />
nicht gerade leichter. Ein Zustand, der sich ändern<br />
sollte. Der Wunsch nach Kompetenz- und Wissenssteigerung<br />
nahm konkrete Formen an.<br />
Der Sachkundelehrgang war die Lösung des Problems.<br />
Mehrere Anläufe beim Chef führten zwar zunächst zur<br />
Ernüchterung, aber mein Entschluss stand fest, ich wollte<br />
beruflich weiterkommen.<br />
Aber wie? Die Antwort: dann halt Urlaub nehmen und<br />
eigene Mittel aufwenden.<br />
Mir war klar: Der Kurs kostet mich zwar einige Euros vom<br />
hart Ersparten. Aber: Mein Marktwert steigt. Mein Einsatzgebiet<br />
wird komplexer. Mein Halbwissen belastbarer.<br />
Und schließlich sichert der Preis ja die Exklusivität.<br />
Dann plötzlich kommt die Wende, über meinen Steuerberater<br />
erfahre ich von der IHK-Förderung und der Arbeitgeber-Entlastung.<br />
Mein Chef knickt ein, ich könnte schreien<br />
vor Glück.<br />
Die ersten Unterrichtsstunden vergehen wie im Flug.<br />
Immer wieder driften wir ab von praxisnahen in skurrile<br />
Fälle. Die Dozenten stecken mit Leidenschaft in ihren<br />
Rechtsgebieten. Die Vortragsweise ist lebhaft und spannend,<br />
wir hängen förmlich an den Lippen der Vortragenden<br />
und haben Angst, durch einen Wimpernschlag ein<br />
spannendes Detail zu verpassen. Der Small Talk in den<br />
Pausen sorgt für die nötige Entspannung, und über die<br />
Monate und die gemeinsame Mission entstehen Freundschaften<br />
und interessante Netzwerke.<br />
Das Jahr schreitet voran, die Prüfung<br />
rückt näher. Immer wieder ploppen Fragen<br />
hoch, immer wieder Ratlosigkeit<br />
und Zweifel an der Subsumtion.<br />
Vor der Arbeit, nach der Arbeit, am Wochenende,<br />
ständig dieses Gefühl: »Du<br />
musst mehr tun, du bist zu faul. Hast du<br />
deine Kraft, das nebenbei zu machen,<br />
überschätzt?« Die Arbeit, die Familie, die<br />
persönlichen Bedürfnisse werden auf eine<br />
harte Probe gestellt.<br />
Die letzten 14 Tage des Kurses brechen<br />
an, das Ziel, die Prüfung, kommt in greifbare<br />
Nähe. Die Nächte werden kürzer,<br />
Nils Rode nutzte eine IHK-Förderung,<br />
die Anspannung ist fast unerträglich.<br />
um am Sachkundelehrgang der DIA<br />
Jeder hat Lücken, jeder hofft auf die richtigen<br />
Fragen, jeder hat Angst vor der fünf-<br />
teilzunehmen.<br />
stündigen Prüfung … Wir sind uns einig,<br />
es waren die kürzesten fünf Stunden unseres Lebens …<br />
Mein Fazit: Die Prüfung ist hart, aber fair. Das Erlernte<br />
sichert den Unternehmen und der Branche ein hohes<br />
Qualitätsniveau.<br />
Ob und wann nun der Karrieresprung kommt, hängt sicherlich<br />
nicht nur am SKL, aber diese Fortbildung festigt<br />
und bestätigt die Kompetenz jedes Teilnehmers.<br />
Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 21
»Inkasso wirkt« || beratende gremien, netzwerkPlattfOrmen<br />
Ausschüsse und<br />
Arbeitskreise des <strong>BDIU</strong><br />
bdiU-mitglieder PrOfitieren vOn einem regen verbandSleben. vier regiOnale Und<br />
drei faCHbezOgene arbeitSkreiSe diSkUtieren aktUelle fragen Und liefern wertvOlle<br />
beiträge zUr arbeit deS verbandeS. der erfaHrUngSaUStaUSCH iSt für alle beSUCHer<br />
der arbeitSkreiStreffen HöCHSt wertvOll.<br />
SüddeUtSCHer<br />
inkaSSOarbeitSkreiS Siak<br />
Die erste Sitzung des SIAK fand am 26. September 1986<br />
statt. Er ist damit der älteste regionale Arbeitskreis des<br />
<strong>BDIU</strong>. In ihm treffen sich dreimal im Jahr Vertreter von Inkassounternehmen<br />
aus dem süddeutschen Raum und tauschen<br />
sich über aktuelle branchenrelevante Themen aus.<br />
Im abgelaufenen Geschäftsjahr befasste sich der SIAK<br />
unter anderem mit dem »Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken«<br />
und den zu erwartenden Auswirkungen<br />
auf die Branche. Im Sommer referierten Verbandsgeschäftsführer<br />
Kay Uwe Berg und Präsidiumsmitglied Thomas<br />
Kohlmeier über die Details des bis dahin bekannten Referentenentwurfs<br />
und stellten die strategischen Überlegungen<br />
des Präsidiums zu diesem Gesetzgebungsvorhaben vor.<br />
Mehrere Optionen wurden dargelegt. Die anschließenden<br />
Diskussionen trugen wesentlich zur Bildung einer gefestigten<br />
Verbandsmeinung bei, die letztlich in die umfangreiche<br />
Stellungnahme gegenüber dem Justizministerium mündeten,<br />
die der <strong>BDIU</strong> am 1. März 20<strong>13</strong> vorstellte.<br />
Weiteres Thema war unter anderem die Zusammenarbeit<br />
von Inkassounternehmen mit Rechtsanwälten, wozu<br />
Rechtsanwalt Günter Bandisch den Arbeitskreisteilnehmern<br />
im Sommer vortrug. Im Oktober 20<strong>12</strong> fand im SIAK<br />
ein Dialog zwischen Andrea Schweer, der Vorsitzenden<br />
des <strong>BDIU</strong>-Rechtsausschusses, und Raimund Geiger, dem<br />
Vorsitzenden des Bayerischen Gerichtsvollzieherbundes,<br />
statt. Sie tauschten sich über die Reform der Sachaufklärung<br />
aus und beleuchteten die Gesetzesnovelle sowohl aus<br />
Sicht der Gläubigervertreter als auch aus Sicht der Gerichtsvollzieher.<br />
Im Januar stellte die Geschäftsführung des<br />
<strong>BDIU</strong> unter anderem die neuen EU-Projekte des Verbandes<br />
den Teilnehmern näher vor.<br />
Ein weiterer Gast des SIAK war im vergangenen Jahr Klaus<br />
Hofmeister, Leiter der Schuldnerberatung der Stadt München<br />
und Mitglied im Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft<br />
Schuldnerberatung e.V. Mit ihm unterhielten sich<br />
die Arbeitskreisteilnehmer über das Verbraucherinsolvenzrecht.<br />
Hofmeister verwies auf die Arbeit der sogenannten<br />
»Stephan-Kommission«, benannt nach deren Leiter, dem<br />
Insolvenzrichter Dr. Guido Stephan, die ein »Eckpunktepapier<br />
zur außergerichtlichen Einigung« als Alternative<br />
zum Referentenentwurf des Justizministeriums erarbeitet<br />
hatte. Auch Vertreter des <strong>BDIU</strong> hatten in dieser Kommission<br />
mitgewirkt. Statt einer starren Verkürzung der Restschuldbefreiung<br />
setzt die Stephan-Kommission auf flexible<br />
Regelungen, die auf die individuellen finanziellen Möglichkeiten<br />
der Schuldner besser eingehen und so auch Gläubigern<br />
realistischere Realisierungschancen bieten können.<br />
Leider wurden diese sinnvollen Vorschläge im Gesetzentwurf<br />
der Bundesregierung nicht berücksichtigt.<br />
Mehrfach stellten externe Dienstleister ihre Angebote für<br />
Inkassounternehmen im Rahmen der SIAK-Veranstaltungen<br />
vor, unter anderem Lösungen für den Inkassoaußendienst,<br />
Trends bei der Adressrecherche und ISO-Zertifizierungen<br />
für Inkassounternehmen.<br />
Geleitet wird der SIAK von Heiner Schlochtermeier von<br />
der CST GmbH.<br />
22<br />
<strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.
»Inkasso wirkt« || beratende gremien, netzwerkPlattfOrmen<br />
nOrdkreiS<br />
Der Arbeitskreis <strong>BDIU</strong>-Nordlichter hat sich 20<strong>12</strong> insgesamt<br />
viermal in Hamburg getroffen. Den Nordkreis gibt es wie<br />
den SIAK ebenfalls bereits seit den 80er-Jahren. Neben<br />
Dauergästen hat es der Kreis auch im vergangenen Jahr<br />
wieder geschafft, weitere Kollegen für den Gedanken- und<br />
Informationsaustausch zu gewinnen. Es ist ferner gelungen,<br />
durch die ständige Teilnahme der Geschäftsführung des<br />
<strong>BDIU</strong> aktuelle Themen zu besprechen und über die schriftlichen<br />
Ausführungen im internen Verbandsrundschreiben<br />
<strong>BDIU</strong>-REPORT hinaus auch mit der Geschäftsführung die<br />
Geschäftsinteressen der teilnehmenden <strong>BDIU</strong>-Mitgliedsunternehmen<br />
in die gesamte Verbandsarbeit einfließen zu<br />
lassen. Es standen Themen wie Vorsatzanfechtung im Insolvenzverfahren,<br />
Inkasso für die öffentliche Hand, »Gesetz<br />
gegen unseriöse Geschäftspraktiken«, Entwicklungen im<br />
Melderecht, die Reform zur Sachaufklärung sowie gesetzliche,<br />
politische und verbandstechnische Entwicklungen im<br />
Vordergrund.<br />
Arbeitskreisleiter Mario Martens wünscht sich für 20<strong>13</strong>, weitere<br />
Kolleginnen und Kollegen neben der Teilnahme an der<br />
traditionellen Jahreshauptversammlung des <strong>BDIU</strong> auch für<br />
die Mitarbeit in den Arbeitskreisen zu gewinnen. »Insbesondere<br />
durch die massiven Veränderungen durch gesetzliche<br />
und wirtschaftliche Aspekte erfordert unsere Arbeit immer<br />
mehr Informationsaustausch«, sagt Martens. »Die Verbandsmitglieder<br />
sollten daher an einem Strang ziehen, dafür ist es<br />
erforderlich, dass man sich öfter zum kollegialen Erfahrungsaustausch<br />
trifft – nicht nur im Norden, sondern in allen<br />
regionalen und fachlichen Arbeitskreisen des Verbandes.«<br />
nOwak – nOrdrHein-weStfäli-<br />
SCHer inkaSSOarbeitSkreiS<br />
Im Westen der Republik treffen sich bereits seit 1994 <strong>BDIU</strong>-<br />
Mitglieder zum nordrhein-westfälischen Arbeitskreis<br />
NOWAK in Wuppertal. Der Arbeitskreis kommt traditionell<br />
einmal im Frühjahr und einmal im Herbst zusammen.<br />
Jedes Mal versammeln sich um die 40 Inkassounternehmen<br />
aus der Region und diskutieren aktuelle Fragen.<br />
Ein wichtiges Thema im abgelaufenen Geschäftsjahr war<br />
das »Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken«, zu dem<br />
ein Sonder-NOWAK im Juni stattfand. <strong>BDIU</strong>-Geschäftsführer<br />
Kay Uwe Berg referierte über die vom Gesetzgeber<br />
angestrebten Änderungen, stellte deren mögliche Folgen für<br />
die Arbeit der Branche vor und diskutierte mit den Teilnehmern,<br />
wie sich der <strong>BDIU</strong> im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsprozesses<br />
positionieren sollte.<br />
Weitere wichtige Themen, die der Arbeitskreis behandelte,<br />
waren das Datenschutzrecht und seine praktische Anwendung<br />
im Forderungsmanagement, Zwangsvollstreckung,<br />
Insolvenzen, Inkassokosten und innerbetriebliche Fragen<br />
wie Ausbildung, Qualifikation und Motivation von Mitarbeitern.<br />
Außerdem befasst sich der NOWAK regelmäßig<br />
mit Europathemen und tauscht sich zu Softwarelösungen<br />
für Inkassounternehmen aus.<br />
In den ersten Jahren seines Bestehens wurde der NOWAK<br />
von Dieter Becker (Inkasso Becker Wuppertal) geführt,<br />
danach löste ihn Antje Lützenberger ab, unter deren Leitung<br />
der Arbeitskreis bis 20<strong>12</strong> stand. Seit November 20<strong>12</strong><br />
steht dem Arbeitkreis Markus Brinkmann (Universal<br />
Inkasso, Köln) vor.<br />
berliner inkaSSO-rUnde<br />
Seit November 20<strong>12</strong> haben auch <strong>BDIU</strong>-Mitglieder aus<br />
den ostdeutschen Bundesländern sowie der Hauptstadt<br />
einen eigenen Arbeitskreis. Die Berliner Inkasso-Runde<br />
wird geleitet von Björn Wendler vom Berliner Inkassounternehmen<br />
Sanssouci & Co.<br />
Bei bisher drei Treffen des neuen Arbeitskreises berieten<br />
sich die Teilnehmer über aktuelle Themen aus der Verbandsarbeit<br />
des <strong>BDIU</strong> und über die Reform der Sachaufklärung.<br />
In ihrer Sitzung im März 20<strong>13</strong> tauschten sie sich<br />
über erste Erfahrungen auf Basis der neuen Gesetzgebung<br />
aus, zum Feedback vonseiten der Gerichtsvollzieher sowie<br />
zur Anwendung des neuen Pfändungsformulars.<br />
Weitere Gesetzgebungsprozesse wurden ebenfalls diskutiert,<br />
insbesondere das »Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken«<br />
und das Insolvenzrecht, hier mit einem<br />
Schwerpunkt auf der Problematik der Anfechtungen von<br />
bereits beglichenen Forderungen später zahlungsunfähiger<br />
Schuldner durch deren Insolvenzverwalter.<br />
bdiU-reCHtSaUSSCHUSS<br />
Der Rechtsausschuss des <strong>BDIU</strong> ist gemäß der Satzung des<br />
Verbandes beratendes Gremium des Präsidiums und in<br />
dieser Funktion zuständig für Stellungnahmen zu inkassorelevanten<br />
Rechtsfragen, beispielsweise aus den Bereichen<br />
Insolvenzrecht, Kostenrecht, Zivilprozessrecht sowie dem<br />
Rechtsdienstleistungsrecht, aber auch zu satzungsrechtlichen<br />
Fragen. Seine Zuständigkeit umfasst zudem die<br />
Entscheidung über Beschwerden, die sich gegen Entscheidungen<br />
der Sachkundeprüfungskommission richten.<br />
Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 23
»Inkasso wirkt« || beratende gremien, netzwerkPlattfOrmen<br />
Seit dem Jahr 2011 ist Andrea Schweer von der eventus<br />
inkasso gmbh aus Altötting Vorsitzende des Rechtsausschusses<br />
und leitet die regelmäßig drei- bis viermal im<br />
Jahr stattfindenden Sitzungen des Ausschusses.<br />
Die Mitglieder des Rechtsausschusses nehmen zudem<br />
des Öfteren an Gesprächsterminen mit Politik und Wirtschaft<br />
teil, um die verbandsrechtlichen Interessen unterstützend<br />
zu kommunizieren.<br />
Besonders im Fokus der Arbeit des Rechtsausschusses<br />
stand im zurückliegenden Jahr das »Gesetz gegen unseriöse<br />
Geschäftspraktiken«, ebenso wie das »Gesetz zur<br />
Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur<br />
Stärkung der Gläubigerrechte«.<br />
arbeitSkreiS datenSCHUtz<br />
Der Arbeitskreis Datenschutz des <strong>BDIU</strong> besteht in dieser<br />
Form seit März 1998, wo er sich zu seiner ersten Sitzung<br />
bei der damaligen Süd-West-Inkasso in Rastatt traf. Ziel<br />
des Kreises, der sich in der Regel zweimal jährlich trifft,<br />
war und ist der Erfahrungs- und Informationsaustausch<br />
über aktuelle Fragen der Umsetzung der Anforderungen<br />
des Datenschutzes in der täglichen Praxis. Der Arbeitskreis<br />
steht grundsätzlich allen betrieblichen Datenschutzbeauftragten<br />
der <strong>BDIU</strong>-Mitgliedsunternehmen offen. Erwartet<br />
wird von den Teilnehmern aktives Engagement.<br />
Sehr gut eingebürgert und bewährt hat sich die dezentrale<br />
Arbeitsweise des Arbeitskreises. Der Kreis hat<br />
durchweg 20 bis 30 Teilnehmer und trifft sich bei einem<br />
der teilnehmenden Unternehmen, wobei diese sich der<br />
Reihe nach abwechseln. Die Sitzungen finden dann am<br />
Sitz des jeweiligen Unternehmens statt, das auch die organisatorische<br />
Vorbereitung und Durchführung übernimmt<br />
und sich zu Beginn der Sitzung, in der Regel<br />
durch die Geschäftsleitung, allen Beteiligten kurz vorstellt.<br />
Die jeweilige Sitzungsleitung liegt bei dem Gastgeber,<br />
wird aber meist vom Verbandsbeauftragten für den<br />
Datenschutz Prof. Dr. Abel in Abstimmung mit dem<br />
Gastgeber wahrgenommen.<br />
Im Berichtsjahr fanden eine Tagung am 23. März 20<strong>12</strong><br />
bei der Firma EOS in Hamburg und am 21. September<br />
20<strong>12</strong> bei der VVC in Neuss statt. Wichtige Tagesordnungspunkte<br />
waren die Melderechtsnovelle und die EU-<br />
Datenschutzgrundverordnung. Bestand im Frühjahr<br />
noch Hoffnung, dass Unklarheiten und die daraus resultierende<br />
Rechtsunsicherheit bei der Melderechtsnovelle<br />
durch das aktive Vorgehen des <strong>BDIU</strong> durch rechtssicherere<br />
Regelungen ersetzt werden würden, hatte sich im<br />
Herbst diese Hoffnung durch die Medienkampagne<br />
gegen eine befürchtete Nutzung von Meldedaten für<br />
Werbezwecke trotz Widerspruch der Betroffenen zerschlagen.<br />
Der Arbeitskreis erörterte mögliche Folgen und<br />
stärkte der <strong>BDIU</strong>-Geschäftsstelle den Rücken dafür, bei<br />
den Gesetzgebungsorganen auf rechtssichere, aber auch<br />
praktikable Regelungen hinzuwirken. Hinsichtlich des<br />
Entwurfes für eine Datenschutzgrundverordnung erörterten<br />
die Teilnehmer intensiv die möglichen Auswirkungen<br />
auf ihre Geschäftstätigkeit. Auch ein Blick über die<br />
Grenzen lohnt: Ein interessanter Bericht kam von einem<br />
österreichischen Teilnehmer, der die bereits vollzogenen<br />
und geplanten Änderungen des Datenschutzrechts in<br />
Österreich ausführlich darstellte – eine wichtige Information<br />
für Unternehmen mit grenzüberschreitender Zusammenarbeit.<br />
Diskutiert wurden auch der Entwurf eines<br />
»Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken« und datenschutzrechtliche<br />
Fragen in Zusammenhang mit der<br />
Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung.<br />
Wichtig war auch die gegenseitige Information über zivilrechtliche<br />
Verfahren, die von einzelnen Betroffenen,<br />
teilweise möglicherweise auch im Auftrag Dritter, gegen<br />
einzelne Mitgliedsfirmen angestrengt werden und zu<br />
einer Einschränkung oder sogar Gefährdung von Geschäftsmodellen<br />
führen können. Gegenstand war insbesondere<br />
die Einmeldung von offenen Forderungen an<br />
24<br />
<strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.
»Inkasso wirkt« || beratende gremien, netzwerkPlattfOrmen<br />
Auskunfteien, die durch solche Verfahren untersagt werden<br />
sollen. Durch den Erfahrungsaustausch erhielten die<br />
Beteiligten wichtige Hinweise zum Umgang mit derartigen<br />
Verfahren. Neben diesen größeren Themen wurde<br />
eine Reihe von Einzelfragen erörtert. Meist ergaben sich<br />
daraus konkrete Handlungsempfehlungen, auch in Hinblick<br />
auf die nicht immer einheitliche Sichtweise der verschiedenen<br />
Aufsichtsbehörden.<br />
Prof. Dr. Ralf B. Abel, Verbandsbeauftragter<br />
für den Datenschutz<br />
arbeitSkreiS geriCHtSvOllzieHer<br />
Der Arbeitskreis Gerichtsvollzieher ist ein wichtiges<br />
Forum zum Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen<br />
<strong>BDIU</strong>-Mitgliedern und den Gerichtsvollziehern.<br />
Er steht unter der Leitung von Bettina Vonhöne von der<br />
SAF Forderungsmanagement GmbH. Im Berichtszeitraum<br />
tagte der Arbeitskreis dreimal.<br />
Wie schon im Vorjahr befasste er sich vorrangig mit den<br />
aktuellen Themen rund um die Reform der Sachaufklärung.<br />
Dabei standen Fragen nach der praktischen Umsetzung<br />
der neuen Vorschriften im Vordergrund. Es wurden<br />
erste Erfahrungen ausgetauscht und Fragen hierzu<br />
auch mit Gerichtsvollziehern erörtert. Großen Raum<br />
nahm auch die Ausgestaltung des Formulars für den Gerichtsvollzieher-Vollstreckungsauftrag<br />
ein.<br />
Zur Sitzung vom 22. Februar 20<strong>13</strong> durfte der Arbeitskreis<br />
Karl-Heinz Brunner, stellvertretender Bundesvorsitzender<br />
des Deutschen Gerichtsvollzieher Bundes e.V. (DGVB),<br />
als Gast begrüßen. Mit ihm tauschten sich die anwesenden<br />
Inkassounternehmen über erste Erfahrungen bei der<br />
Abwicklung von Zwangsvollstreckungsaufträgen nach<br />
den zum 1. Januar 20<strong>13</strong> in Kraft getretenen neuen gesetzlichen<br />
Regelungen für die Zwangsvollstreckung aus.<br />
Neben der Reform der Sachaufklärung wurde zudem<br />
über die neuen Formulare für den Antrag auf Erlass eines<br />
Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ausgiebig diskutiert.<br />
Die neuen Formulare sind seit dem 1. März 20<strong>13</strong><br />
verbindlich. Hinsichtlich der Anwendung und technischen<br />
Umsetzung hatten sie zu zahlreichen kritischen<br />
Fragen von Inkassounternehmen geführt. Mit diesen<br />
Fragen wandte sich der <strong>BDIU</strong> unter anderem an das<br />
Bundesjustizministerium. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse<br />
haben in einer für die Mitglieder des <strong>BDIU</strong><br />
erstellten FAQ-Liste ihren Niederschlag gefunden. Die<br />
Verbandsmitglieder können diese Liste im internen Bereich<br />
der Homepage des <strong>BDIU</strong> aufrufen.<br />
Der Arbeitskreis Gerichtsvollzieher hat zudem bei Stellungnahmen<br />
zu Gesetzesvorhaben mitgewirkt, so im letzten Jahr<br />
schon zum Verordnungsentwurf für das Formular für den<br />
Gerichtsvollzieher-Vollstreckungsauftrag und nunmehr bei<br />
der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA).<br />
arbeitSkreiS eUrOPa<br />
Der Arbeitskreis Europa, der seit 2011 unter der Leitung<br />
von Erwin Falkner (EURO-Inkasso) steht, vereinigt <strong>BDIU</strong>-<br />
Mitglieder, die im grenzüberschreitenden Forderungsmanagement<br />
aktiv sind. Sie tauschen sich über das Auslandsgeschäft<br />
und zu den unterschiedlichen Herausforderungen<br />
im internationalen Forderungseinzug aus und pflegen auch<br />
einen guten Kontakt zum europäischen Inkassodachverband<br />
FENCA. Im vergangenen Jahr beschäftigte sich der<br />
Arbeitskreis unter anderem mit den Europaprojekten des<br />
<strong>BDIU</strong> (siehe dazu auch den Artikel »Das Inkassojahr<br />
20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong>« in diesem Geschäftsbericht) und zu aktuellen<br />
EU-Gesetzgebungsvorhaben. Dabei stand nicht zuletzt die<br />
geplante EU-Datenschutzgrundverordnung im Mittelpunkt,<br />
die die Mitglieder des Arbeitskreises sehr kritisch<br />
sehen. Zum Beispiel könnten sich Aufwand und Kosten für<br />
Forderungsmanagement deutlich erhöhen.<br />
Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 25
»Inkasso wirkt« || branCHenStUdie<br />
Warum keiner auf<br />
Inkasso verzichten kann<br />
20<strong>12</strong> beaUftragte der bdiU erStmalS eine grOSSe branCHenStUdie, Um belaStbare zaHlen über<br />
den deUtSCHen inkaSSOmarkt zU erHalten. dUrCHgefüHrt wUrde Sie vOn der HambUrger<br />
UnterneHmenSberatUng bülOw & COnSOrten. die ergebniSSe überraSCHten niCHt nUr den<br />
bdiU – inkaSSOUnterneHmen Sind für daS fUnktiOnieren deS wirtSCHaftSkreiSlaUfeS nOCH<br />
wiCHtiger, alS eS die branCHe biS daHin OHneHin bereitS angenOmmen Hatte.<br />
Rund 55 Milliarden Euro halten Inkassounternehmen<br />
derzeit an offenen Forderungen. Geld, das sie nicht<br />
selbst besitzen, sondern das Gläubigern zusteht, die eine<br />
Ware geliefert oder eine Dienstleistung erbracht haben und<br />
die nun auf die vertraglich vereinbarte Bezahlung dafür warten.<br />
Inkassounternehmen tragen durch ihre Arbeit dazu bei,<br />
dass Gläubiger das ihnen zustehende Geld erhalten können.<br />
Außerdem unterstützen sie Verbraucher mit Zahlungsschwierigkeiten<br />
darin, ihren Verpflichtungen doch noch<br />
nachzukommen. Das ist natürlich nicht immer ganz leicht<br />
zu bewältigen – und schon gar nicht funktioniert es einfach<br />
auf »Knopfdruck«, dass Liquidität, die eigentlich längst zugesichert<br />
war, zurück zum Gläubiger fließt. Im Gegenteil:<br />
Professionelles Forderungsmanagement ist eine anspruchsvolle<br />
Rechtsdienstleistung, die neben juristischem Fachwissen<br />
vor allem auch kaufmännische Expertise und eine<br />
gehörige Portion psychologisches Feingefühl erfordert.<br />
Marktvolumen<br />
55 mrd. euro<br />
durchschnittsforderung<br />
gehaltene forderungen<br />
Besonders wichtig ist die Arbeit der Inkassounternehmen<br />
im außergerichtlichen Bereich, also beim Einzug von<br />
kaufmännisch ausgemahnten Forderungen. Der hat zwei<br />
Ziele: Zum einen sollen die Gläubiger schnell und effizient<br />
Zahlungen für ihre Rechnungen erhalten. Und zum<br />
anderen sollen die Gerichte von Streitigkeiten über nicht<br />
bezahlte Rechnungen entlastet werden, denn das Ausgleichen<br />
von Forderungen ist keine Angelegenheit, die<br />
unbedingt durch ein Klageverfahren geregelt werden<br />
müsste.<br />
milliOnenfaCHe entlaStUng<br />
der JUStiz<br />
Insgesamt 18,8 Millionen außergerichtliche Mahnungen<br />
bearbeiten Inkassounternehmen pro Jahr, wie die Branchenstudie<br />
»Der Inkassomarkt in Deutschland« 20<strong>12</strong> für<br />
den <strong>BDIU</strong> ermittelt hat. Und die Inkassounternehmen<br />
sind sehr erfolgreich: In 80 Prozent der vorgerichtlichen<br />
Fälle erfolgt eine Klärung – entweder indem die Schuldner<br />
ihre Forderungen teilweise oder vollständig ausgleichen<br />
oder aber indem Inkassounternehmen feststellen, dass eine<br />
weitere Verfolgung der Forderung wahrscheinlich in keinem<br />
Verhältnis zu dem damit verbundenen Aufwand<br />
stünde, und den Gläubigern daher empfehlen, den ausstehenden<br />
Betrag besser auszubuchen.<br />
646 euro<br />
26 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.
»Inkasso wirkt« || branCHenStUdie<br />
Entlastung der Justiz<br />
3,4 mio.<br />
15,4 mio. erledigungen<br />
übergaben ins<br />
gerichtliche verfahren<br />
gesamtanzahl der<br />
außergerichtlichen<br />
mahnungen:<br />
18,8 millionen<br />
(bezogen auf 2011)<br />
Mit dieser qualitativen Rechtsdienstleistung entlasten Inkassounternehmen<br />
die Gerichte, und zwar um insgesamt<br />
• wenn man die 80 Prozent geklärte Fälle herausrechnet<br />
• jedes Jahr 15 Millionen Forderungsangelegenheiten.<br />
Zum Vergleich: Pro Jahr verschicken die Gerichte derzeit<br />
rund 9 Millionen Mahnbescheide. Würden Inkassounternehmen<br />
ihre wichtige Filterfunktion nicht mehr wahrnehmen<br />
können, würde sich die Arbeit der Gerichte im Mahnbereich<br />
also mindestens verdoppeln, wenn nicht verdreifachen.<br />
Das wäre ein kaum zu bewältigender finanzieller und<br />
personeller Aufwand für Richter wie für Gerichtsvollzieher.<br />
SeCHS StUfen einer<br />
fOrderUngSbearbeitUng<br />
Bei der Bearbeitung von Forderungen durch Inkassounternehmen<br />
unterscheidet man im Wesentlichen sechs Stufen.<br />
Am Anfang steht die Auftragserfassung beziehungsweise<br />
die Forderungsklärung. Beides gehört zusammen,<br />
denn wenn ein Inkassounternehmen einen Auftrag von<br />
einem Gläubiger erhält, muss es zunächst einmal die Forderungen<br />
in ihrer Gesamtheit prüfen, um festzustellen,<br />
dass die Forderungen tatsächlich existieren und rechtssicher<br />
durchgesetzt werden können. <strong>BDIU</strong>-Mitgliedsunternehmen<br />
zum Beispiel sind streng dazu verpflichtet, diesen<br />
Schritt am Anfang der Forderungsbearbeitung durchzuführen.<br />
Sind die Forderungen nicht schlüssig beziehungsweise<br />
bestehen berechtigte Zweifel an der Rechtssicherheit<br />
der Forderungen, muss das Inkassounternehmen den<br />
Auftrag wieder zurückgeben. Alles andere wäre schlicht<br />
unseriös und mit den Statuten des <strong>BDIU</strong> unvereinbar.<br />
Ebenfalls zu dieser ersten Bearbeitungsstufe gehören zum<br />
Beispiel die Aktenanlage und die Einrichtung eines Forderungskontos.<br />
Übrigens werden die Tätigkeiten in dieser<br />
Stufe, insbesondere die Aktenanlage, selbst in Zeiten elektronischer<br />
Datenverarbeitung immer noch im Wesentlichen<br />
persönlich und von Hand erledigt – nur so lassen<br />
sich Fehler vermeiden und nur so lässt sich eine im Weiteren<br />
erfolgreiche Bearbeitung der Forderung gewährleisten.<br />
In diesem ersten Schritt befinden sich laut Branchenstudie<br />
derzeit 28 Prozent aller von Inkassounternehmen<br />
aktuell gehaltenen Forderungen.<br />
SCHUtz vOr inSOlvenzen<br />
Und JObverlUSten<br />
Dramatisch wären aber auch die Folgen für die Wirtschaft.<br />
Denn entfiele für Gläubiger die Möglichkeit, zur Realisierung<br />
von Forderungen außergerichtlich mit Inkassounternehmen<br />
zusammenzuarbeiten, würden Mahnverfahren, nicht zuletzt<br />
wenn sie nur mit gerichtlicher Hilfe durchgeführt werden<br />
können, wesentlich länger, wahrscheinlich doppelt so lange<br />
dauern wie heute. Das hieße auch, dass Gläubiger viel länger<br />
auf ausstehende Zahlungen warten müssten. Manche gut<br />
aufgestellte Firma mag sich das leisten können. Einigen allerdings<br />
würde irgendwann innerhalb dieser Wartezeit das<br />
Geld ausgehen, denn die Unternehmen müssen ja weiterhin<br />
ihre laufenden Kosten bedienen und zum Beispiel ihre Mitarbeiter<br />
bezahlen. Fehlt die Liquidität dafür, bleibt im<br />
schlimmsten Fall nur die Insolvenz – wirtschaftliches Potenzial<br />
wäre vernichtet, Arbeitsplätze gingen verloren. Auch um<br />
solche Szenarien zu verhindern, ist es wichtig, dass Inkassounternehmen<br />
ihre Rechtsdienstleistung weiterhin so gut<br />
und effizient durchführen können, wie das heute der Fall ist.<br />
Forderungen nach<br />
Bearbeitungsstufen (Anteil)<br />
2<br />
28<br />
30<br />
5<br />
5<br />
30<br />
auftragserfassung/<br />
forderungsklärung<br />
vor-/außergerichtliches<br />
inkasso<br />
gerichtliches mahnverfahren<br />
zwangsvollstreckungsmaßnahmen (titel)<br />
langzeit-/<br />
titelüberwachung<br />
ausbuchungen in insolvenzverfahren<br />
(in Prozent)<br />
Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 27
»Inkasso wirkt« || branCHenStUdie<br />
Die Branchenstudie belegt,<br />
dass jedes Inkassoverfahren<br />
eine Vielzahl unterschiedlicher<br />
Einzelschritte durchläuft.<br />
Pro Jahr führen <strong>BDIU</strong>-<br />
Mitglieder rund 18,8 Millionen<br />
außergerichtliche Mahnungen<br />
durch – und nehmen dabei<br />
eine wichtige Filterfunktion<br />
für die Justiz wahr, die<br />
erheblich von Streitigkeiten<br />
über unbezahlte Rechnungen<br />
entlastet wird.<br />
die bearbeitUngSSCHritte im<br />
aUSSergeriCHtliCHen inkaSSO<br />
Der nächste Schritt ist das vor- beziehungsweise außergerichtliche<br />
Inkasso. In diesem Bereich kümmern sich Inkassounternehmen<br />
darum, dass eine ihnen zum Einzug<br />
übergebene Forderung realisiert werden kann. Dazu nehmen<br />
sie in aller Regel zunächst schriftlich mit dem zahlungspflichtigen<br />
Schuldner Kontakt auf und erinnern ihn<br />
an die unbeglichene Rechnung. Daraufhin kann es ganz<br />
unterschiedliche weitere Bearbeitungsschritte geben. Bezahlt<br />
der Schuldner nach dem Erstkontakt, ist die Inkassosachbearbeitung<br />
erfolgreich beendet und der Gläubiger<br />
kann den entsprechenden Posten in seiner Buchhaltung<br />
ausgleichen. Zahlt der Schuldner auch dann nicht, sind<br />
weitere Inkassoschritte erforderlich, zum Beispiel eine telefonische<br />
Kontaktaufnahme, um mittels eines persönlichen<br />
Gesprächs zur Beilegung der Forderungsangelegenheit<br />
beizutragen. Es kann aber auch sein, dass sich der<br />
Schuldner nach dem ersten Inkassoschreiben an das Inkassounternehmen<br />
wendet, weil er Fragen zu der Forderung<br />
hat. In diesem Fall antwortet ihm das Inkassounternehmen<br />
zeitnah oder nimmt – falls erforderlich – noch<br />
einmal Rücksprache mit dem Gläubiger auf, damit das<br />
Anliegen des Schuldners schnell beantwortet werden<br />
kann.<br />
Außerdem gehören zu dieser Phase der Forderungsbearbeitung<br />
die Überwachung des Forderungskontos, das<br />
Verbuchen von Zahlungseingängen oder das Kontrollieren,<br />
ob der Schuldner eine mit ihm geschlossene Ratenzahlungsvereinbarung<br />
regelmäßig und in der vereinbarten<br />
Höhe bedient. Jede Unregelmäßigkeit in dieser<br />
Phase der Forderungsbearbeitung hat eine erneute Reaktion<br />
und eine Kommunikationsmaßnahme durch das<br />
Inkassounternehmen zur Folge. Dieser Bereich des vorgerichtlichen<br />
Inkassos fasst also eine ganze Reihe sehr<br />
unterschiedlicher Kommunikationsschritte und Sachbearbeitungsvorgänge<br />
zusammen. Gemeinsam ist ihnen<br />
ein Ziel: die Forderung zu klären, sie also möglichst vollständig<br />
zu begleichen und so den Gang vor Gericht zu<br />
vermeiden. In dieser außergerichtlichen Bearbeitungsstufe<br />
befinden sich zurzeit 30 Prozent aller von Inkassounternehmen<br />
gehaltenen Forderungen.<br />
zaHlt der SCHUldner niCHt,<br />
geHt’S zUm geriCHt<br />
Kann auch dann noch kein Ausgleich der Forderung vermeldet<br />
werden, erfolgt als nächster Schritt das gerichtliche<br />
Mahnverfahren, das Inkassounternehmen für Gläubiger<br />
beantragen und durchführen können. In dieser Bearbeitungsstufe<br />
befinden sich aktuell 5 Prozent aller von Inkassounternehmen<br />
gehaltenen Forderungen.<br />
Ist auch in dieser dritten Stufe kein Ausgleich der offenen<br />
Forderung erfolgt, folgt die Zwangsvollstreckung, zu der Inkassounternehmen<br />
die Zusammenarbeit mit Gerichtsvollziehern<br />
suchen. In dieser Stufe befinden sich derzeit weitere<br />
5 Prozent aller Inkassoforderungen in Deutschland.<br />
Sollte auch durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kein<br />
Ausgleich der Forderungen erreicht werden können – zum<br />
Beispiel weil der Schuldner eine eidesstattliche Versicherung<br />
abgegeben hat, also mittellos ist, oder weil sein Einkommen<br />
unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt –, schließt sich die<br />
Langzeit- beziehungsweise Titelüberwachung an. Denn<br />
selbstverständlich ist eine Forderung auch dann noch gültig,<br />
wenn der Schuldner einmal zahlungsunfähig sein sollte.<br />
Dabei handelt es sich oft um eine vorübergehende Phase im<br />
Leben, die zum Beispiel beim Eingehen eines neuen Arbeitsverhältnisses<br />
ihr Ende findet oder durch Lebensereignisse,<br />
bei denen man wieder zu Geld kommt und Zahlungsfähigkeit<br />
erlangt, wie etwa eine Erbschaft, ins Positive gewendet<br />
werden kann. Wenn der Schuldner also wieder solvent geworden<br />
ist, muss er natürlich auch seine Gläubiger befriedigen.<br />
Inkassounternehmen halten daher weiterhin Kontakt<br />
mit den Zahlungspflichtigen, um gegebenenfalls bei einer<br />
Besserung ihrer finanziellen Lage die Forderungsangelegenheit<br />
einer Klärung zuzuführen. In dieser Phase der Langzeitüberwachung<br />
befinden sich aktuell 30 Prozent aller<br />
Inkassoforderungen in Deutschland.<br />
Die sechste und üblicherweise letzte Phase in der Inkassobearbeitung<br />
ist dann ein mögliches Insolvenzverfahren des<br />
Schuldners beziehungsweise die letztlich durch Erteilung<br />
einer Restschuldbefreiung erforderliche Ausbuchung einer<br />
Forderung. In dieser Phase sind derzeit 2 Prozent der Inkassoforderungen.<br />
28 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.
»Inkasso wirkt« || branCHenStUdie<br />
HeterOgeneS<br />
fOrderUngSPOrtfOliO<br />
Wie aber nun sind die Forderungen strukturiert, die Inkassounternehmen<br />
einziehen? Auch hier ergibt sich ein<br />
äußerst vielschichtiges Bild. So sind die Hauptforderungen,<br />
die Inkassounternehmen einziehen, völlig unterschiedlich<br />
– die Annahme etwa, Inkassounternehmen<br />
würden vor allem Kleinstforderungen einziehen, bestätigt<br />
sich durch die Studie nicht. Ganz im Gegenteil, Forderungen<br />
mit niedrigen Eurobeträgen machen nur einen<br />
geringen Teil im Bestand der Inkassounternehmen aus.<br />
Betrachtet man lediglich die Forderungen, die Inkassounternehmen<br />
gegenüber Verbrauchern geltend machen<br />
(also zu unterscheiden gegenüber Forderungen aus<br />
B2B-Kundenbeziehungen), so befinden sich die meisten,<br />
nämlich 39 Prozent, in der Spanne zwischen 500 und<br />
99.999 Euro. Darauf folgen der Bereich zwischen 100<br />
und 499 Euro mit 25 Prozent sowie Forderungen mit<br />
einer Höhe von 100.000 Euro und mehr (19 Prozent).<br />
Dagegen sind nur 16 Prozent Forderungen der Inkassounternehmen<br />
gegenüber Verbrauchern niedriger als<br />
100 Euro. Dieses Bild kontrastiert leicht zu den B2B-<br />
Forderungen der Inkassounternehmen. Hier machen die<br />
Forderungen im Bereich zwischen 500 und 99.999 Euro<br />
mit 56 Prozent den Löwenanteil aus, B2B-Forderungen<br />
mit Beträgen jenseits der 100.000 Euro halten dagegen<br />
nur 5 Prozent der Inkassounternehmen.<br />
Verteilung Forderungshöhen<br />
15<br />
15<br />
11<br />
7<br />
11<br />
10<br />
7<br />
0–50 euro<br />
> 50 –300 euro<br />
> 300 –600 euro<br />
> 600 –900 euro<br />
> 900 –2.000 euro<br />
> 2.000 –5.000 euro<br />
> 5.000 –10.000 euro<br />
646 eUrO im dUrCHSCHnitt<br />
Rechnet man die Angaben der Studie hoch unter Berücksichtigung<br />
der unterschiedlichen Größen und Marktrelevanz<br />
der teilnehmenden Unternehmen, ergibt sich daraus<br />
ein Mittelwert von 646 Euro. Das heißt: Die durchschnittliche<br />
Forderung, die Inkassounternehmen für Gläubiger<br />
einziehen, beträgt 646 Euro.<br />
Ähnlich heterogen wie das Forderungsportfolio ist auch<br />
die Auftraggeberstruktur der Inkassobranche. So arbeiten<br />
für Telekommunikationsunternehmen mit 22 Prozent vergleichsweise<br />
wenige der Inkassounternehmen. Dagegen<br />
haben 65 Prozent Handwerker auf ihrer Kundenliste, gefolgt<br />
von dem Gesundheitswesen mit 54 Prozent sowie<br />
dem Einzelhandel (47 Prozent), dem Versandhandel<br />
(46 Prozent) und dem Groß- und Außenhandel (45 Prozent).<br />
28 Prozent der Inkassounternehmen arbeiten für<br />
Banken, 27 Prozent für die Energiewirtschaft. Weitere<br />
typische Auftraggeber sind zudem die öffentliche Hand,<br />
Privatpersonen (zum Beispiel Vermieter), die Wohnungswirtschaft<br />
allgemein, die Versicherungswirtschaft, die<br />
Fitnessbranche, Verlage, Dienstleister und Freiberufler.<br />
Branchenschwerpunkte<br />
(Mehrfachnennungen möglich)<br />
versicherungen<br />
19<br />
telekommunikation<br />
22<br />
energie<br />
27<br />
banken<br />
28<br />
groß-/außenhandel<br />
45<br />
versandhandel<br />
46<br />
einzelhandel<br />
47<br />
gesundheitswesen<br />
54<br />
Handwerk<br />
65<br />
Sonstige 1 68<br />
24<br />
> 10.000 euro<br />
(anteil bei allen inkassounternehmen in Prozent)<br />
(1) z. b. öffentliche Hand, wohnungswirtschaft, fitnessbranche,<br />
verlage, dienstleister, freiberufler<br />
Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 29
»Inkasso wirkt« || branCHenStUdie<br />
Auch als Arbeitgeber spielt die Inkassobranche eine<br />
wichtige Rolle. 15.500 Beschäftigte arbeiten hierzulande<br />
im Inkasso. Unter diesen Mitarbeitern sind sowohl Auszubildende<br />
und Trainees als auch Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter mit einer abgeschlossenen kaufmännischen<br />
Ausbildung und Diplom-Kaufleute. Außerdem hat jedes<br />
Unternehmen mindestens einen Mitarbeiter mit einer<br />
Inkassoprüfung und/oder einem abgeschlossenen juristischen<br />
Studium. Zumindest Letzteres verwundert nicht,<br />
ist doch der Nachweis juristischer Inkassosachkunde<br />
vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, um überhaupt<br />
die Inkassotätigkeit als Rechtsdienstleistung ausüben<br />
zu dürfen.<br />
branCHe iSt mittelStändiSCH<br />
Und familiär gePrägt<br />
Die meisten Inkassounternehmen, nämlich 56 Prozent,<br />
beschäftigen zwischen 11 und 50 Mitarbeiter. 5 Prozent<br />
haben zwischen 51 und 250 Beschäftigte, 2 Prozent beschäftigen<br />
über 250 Mitarbeiter. Bis zu zehn Mitarbeiter<br />
haben 37 Prozent der Inkassounternehmen, darunter immerhin<br />
<strong>13</strong> Prozent Ein-Personen-Unternehmen.<br />
Um die Qualität der Inkassotätigkeit sicherzustellen, setzen<br />
die Unternehmen auf verschiedene Maßnahmen. So<br />
haben fast alle der befragten Inkassounternehmen im vergangenen<br />
Jahr Mitarbeiter zu einer Fortbildungsmaßnahme<br />
geschickt. Außerdem haben fast alle Unternehmen<br />
Experten für verschiedene inkassorelevante Fragen. So<br />
haben 81 Prozent einen eigenen Datenschutzbeauftragten<br />
(gegebenenfalls auch innerhalb des Konzerns, zu dem sie<br />
gehören) – das überrascht, da ein Datenschutzbeauftragter<br />
gesetzlich erst ab einer Mitarbeiterzahl von zehn vorgeschrieben<br />
ist. Das heißt, dass auch viele der kleinen Betriebe<br />
einen solchen Beauftragten haben und somit die<br />
gesetzlichen Anforderungen übererfüllen. 39 Prozent<br />
haben zudem einen Geldwäschebeauftragten, und immerhin<br />
31 Prozent benennen einen Compliance-Beauftragten.<br />
Experten<br />
(Mehrfachnennungen möglich)<br />
81<br />
39<br />
31<br />
19<br />
datenschutzbeauftragter<br />
geldwäschebeauftragter<br />
Compliance-beauftragter<br />
keine der angegebenen experten<br />
(in Prozent)<br />
Anmerkung: Obwohl nur 30 % der befragten Unternehmen 10 mitarbeiter<br />
haben, verfügen 81 % der befragten Unternehmen über einen<br />
datenschutzbeauftragten. (Hinweis: ab 10 mitarbeitern, die mit der<br />
automatisierten verarbeitung personenbezogener daten beschäftigt sind,<br />
ist ein datenschutzbeauftragter Pflicht.)<br />
150 JaHre traditiOn<br />
Dies sichert, dass Inkassounternehmen auch in Zukunft<br />
mit einer hohen Qualität und Effizienz arbeiten können.<br />
Dabei ist das Inkassogewerbe übrigens ein Wirtschaftszweig<br />
mit einer großen Tradition. Erste Inkassounternehmen<br />
gab es in Deutschland bereits in den 60er-Jahren des<br />
19. Jahrhunderts – und teilweise sind sie auch heute noch<br />
am Markt. Die Branchenstudie liefert dazu interessante<br />
Zahlen: Nur 23 Prozent der heute am Markt aktiven Unternehmen<br />
sind jünger als zehn Jahre. Dagegen sind fast<br />
die Hälfte (nämlich 48 Prozent) der in der Branchenstudie<br />
befragten und ausgewerteten Unternehmen schon<br />
vor 1950 gegründet worden. Dies zeigt, dass Inkasso kein<br />
Phänomen ist, das erst durch die Entwicklung neuer<br />
Geschäftsmodelle wie Outsourcing oder etwa den Onlinehandel<br />
groß geworden ist. Im Gegenteil: Schon seit<br />
150 Jahren sichern die Forderungsmanagementdienstleister<br />
Aufschwung und Wohlstand in Deutschland, und das<br />
in allen Wirtschaftsbereichen.<br />
Jahr der<br />
Unternehmensgründung<br />
48<br />
14<br />
15<br />
23<br />
1951 – 1990<br />
1991 – 2000<br />
2001 – 2011<br />
< 1950<br />
(in Prozent)<br />
Branchenstudie »Der Inkassomarkt<br />
in Deutschland«<br />
Die Branchenstudie »Der Inkassomarkt in Deutschland«<br />
hat die Hamburger Unternehmensberatung<br />
Bülow & Consorten in der ersten Hälfte des Jahres<br />
20<strong>12</strong> im Auftrag des <strong>BDIU</strong> durchgeführt. Die Untersuchung<br />
wurde als vergleichende Studie zwischen<br />
teilnehmenden Unternehmen aufgesetzt. Befragt wurden<br />
alle Mitgliedsunternehmen des <strong>BDIU</strong>. Die Teilnehmer<br />
erhielten insgesamt 35 Fragen, die sie per<br />
Multiple Choice, über numerische Tabellen sowie mit<br />
Prozentwerten beantworten konnten. Auf dieser<br />
Grundlage wurden dann Gewichtungen, Vergleiche<br />
und Hochrechnungen durchgeführt, um Zahlen für<br />
den Gesamtmarkt in Deutschland zu ermitteln. In<br />
diesem Artikel sind einige der wichtigsten Ergebnisse<br />
der Untersuchung aufgeführt. Zum ersten Mal liegen<br />
somit wissenschaftlich fundierte Zahlen zum Markt<br />
von Inkassounternehmen vor.<br />
30 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.
»Inkasso wirkt« || branCHenStUdie<br />
»Das typische Inkassounternehmen existiert nicht«<br />
Die Unternehmensberatung Bülow & Consorten entwickelte unter Leitung von Stefan Bleyhl gemeinsam mit dem <strong>BDIU</strong> die Branchenstudie<br />
zum Markt für Forderungsmanagement.<br />
Herr Bleyhl, die Branchenstudie »Der Inkassomarkt<br />
in Deutschland« liefert zum ersten Mal umfassende<br />
Zahlen zur Branche des Forderungsmanagements.<br />
Wie genau haben Sie die Studie aufgesetzt?<br />
Stefan bleYHl | Die Studie wurde als Branchenstudie auf<br />
Basis der unternehmensspezifischen Angaben aller teilnehmenden<br />
Einzelunternehmen konzipiert. Auf Basis<br />
dieser Unternehmensangaben wurden zum einen Hochrechnungen<br />
und Durchschnittsbetrachtungen für den<br />
deutschen Inkassomarkt abgeleitet – zum anderen wurden<br />
für einzel ne Unternehmen unternehmensindividuelle Einstufungen<br />
durchgeführt, auf deren Basis anonymisierte<br />
Unternehmensvergleiche möglich waren.<br />
Insgesamt bestand der Fragebogen aus unterschiedlichen<br />
Fragen, die sich mit dem Unternehmensprofil, der Forderungsstruktur,<br />
dem Kundenprofil und mit personalwirtschaftlichen<br />
Fragestellungen befassten. Die Fragen wurden<br />
dabei im Vorfeld der Befragung mit fünf zufällig ausgewählten<br />
Unternehmen erarbeitet und darauf getestet, dass sie<br />
verständlich formuliert sind. Dabei war uns wichtig, dass<br />
die identifizierten Fragestellungen für alle Mitglieder des<br />
<strong>BDIU</strong> relevant und beantwortbar waren. Schließlich wollten<br />
wir eine hohe Teilnahmequote erzielen, und dies ist nur<br />
dann möglich, wenn die Fragen von allen Unternehmen als<br />
relevant angesehen werden und mit einem angemessenen<br />
Bearbeitungsaufwand auch beantwortet werden können.<br />
Die Studie erhebt den Anspruch, repräsentativ für<br />
den gesamten Inkassomarkt zu sein. Wie konnten<br />
Sie diese Repräsentativität sicherstellen?<br />
Stefan bleYHl | Zuallererst half uns hier der Zugang über<br />
den <strong>BDIU</strong>, in dem rund 560 Inkassounternehmen organisiert<br />
sind und über dessen E-Mail-Verteiler wir – flankiert<br />
durch ein Begleitschreiben der Geschäftsführung – auf die<br />
Mitgliedsunternehmen zugehen konnten. Hierdurch erreichten<br />
wir eine Teilnahmequote von über 50 Prozent.<br />
Für Sie zum Vergleich: Andere Studien erreichen Teilnahmequoten<br />
von 5 bis 10 Prozent, liegen also weit unter den<br />
im Rahmen dieser Studie erzielten Werten.<br />
Neben einer hohen Teilnahmequote war es uns wichtig,<br />
dass eine gesunde Durchmischung der teilnehmenden<br />
Unternehmen sichergestellt ist, sodass die Ergebnisse auch<br />
re präsentativ sind. Insgesamt schätzen wir die Stichproben<br />
abdeckung auf 60 bis 70 Prozent für den Gesamtmarkt<br />
in Deutschland. Auch dies ist im Vergleich zu<br />
anderen Umfragen ein Spitzenwert.<br />
Gibt es eigentlich so etwas wie das »typische«<br />
In kas sounternehmen? Wie sehen die Geschäftsmodelle<br />
am Markt aus?<br />
Stefan bleYHl | Um es klar zu sagen: nein. Das typische<br />
Inkassounternehmen existiert in dieser Form nicht.<br />
Das zeigt sich auch klar in unserer Studie. Die teilnehmenden<br />
Unternehmen unterscheiden sich in vielerlei<br />
Dimensionen. Neben der Größe, die sich anhand der<br />
Mitarbeiterzahl oder aber auf Basis der Forderungssumme<br />
beziehungsweise des Forderungsvolumens definieren<br />
lässt, unterscheiden sich die Unternehmen im<br />
Kundenfokus und damit in der Forderungsstruktur und<br />
daraus abgeleitet in der jewei li gen Produktivität, Beitreibungsquote<br />
und fachlichen Qualifikation der Mitarbeiter.<br />
Im Markt findet man sowohl hoch spezialisierte, manufakturartige<br />
kleine und Kleinstfirmen als auch sehr<br />
große, auf das Inkasso umfassender Forderungsvolumina<br />
spezialisierte Unter nehmen.<br />
Welche Ergebnisse finden Sie besonders bemerkenswert?<br />
Stefan bleYHl | Dies ist schwer in ein paar Sätzen zu -<br />
sam menzufassen. Zum einen konnten wir auf Basis der<br />
Studie verlässliche Hochrechnungen für die Branche<br />
durchführen. In Kürze ein paar Zahlen: circa 15.500 Mitarbeiter,<br />
die bei Inkasso unternehmen arbeiten, 18,8 Millionen<br />
betreute außergerichtliche Mahnverfahren sowie<br />
rund 3,4 Millionen gerichtliche Mahnverfahren. Zudem<br />
konnten für die Branche Aussagen hinsicht lich der<br />
durchschnittlichen Forderungshöhe mit 646 Euro je<br />
Forderung und der durchschnittlichen Unternehmensgröße<br />
mit fünf Mitarbeitern gewonnen werden. Auch<br />
der breite Kundenfokus war ein bemerkenswertes Resultat<br />
– zum Beispiel gaben über 60 Prozent der Unternehmen<br />
an, für Handwerker ihre Dienstleistungen zu<br />
erbringen.<br />
Bitte stellen Sie kurz Ihre Unternehmensberatung<br />
vor.<br />
Stefan bleYHl | Gerne doch: Bülow & Consorten ist<br />
eine exklusive Strategieberatung aus Hamburg, die sich<br />
hauptsächlich auf die Energie- und die Versicherungswirtschaft<br />
spezialisiert hat. In diesem Zusammenhang<br />
kamen wir öfter mit dem Thema Forderungsmanagement<br />
in Verbindung – man denke nur an die offenen<br />
Forderungen der PKV an ihre Versicherten von über<br />
500 Millionen Euro im Jahr 20<strong>12</strong> oder aber an die offenen<br />
Außenstände von Energieunternehmen. Neben<br />
dem Branchenschwerpunkt bringen wir auch Spezialwissen<br />
zu methodischen, organisatorischen und prozessualen<br />
Fragestellungen in unsere Projekte ein, das<br />
zum Beispiel auch im Rahmen dieser Branchenstudie<br />
wertvoll war.<br />
Vielen Dank für das Gespräch.<br />
Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 31
»Inkasso wirkt« || JUgendverSCHUldUng<br />
Die Verschuldung<br />
junger Menschen<br />
tHeOretiSCHe Und emPiriSCHe betraCHtUngen<br />
zU einer anHaltenden diSkUSSiOn | vOn mattHiaS raU<br />
Matthias Rau ist wissenschaftlicher<br />
Mitarbeiter<br />
im Fachbereich Rechts- und<br />
Wirtschaftswissenschaften am<br />
Lehrstuhl für Kriminologie,<br />
Jugendstrafrecht, Strafvollzug<br />
und Strafrecht der<br />
Universität Mainz.<br />
Ursprünglich erschienen in:<br />
Gesellschaft • Wirtschaft • Politik<br />
(GWP), Heft 3/2011,<br />
S. 337–348; leicht gekürzte<br />
Version mit freundlicher<br />
Genehmigung der Herausgeber<br />
Schulden sind ein fester Bestandteil des wirtschaftlichen<br />
Lebens, und die Möglichkeiten des Ratenkaufs oder<br />
der Kreditfinanzierung stellen wichtige Handlungsoptionen<br />
zur Anschaffung von Konsumgütern dar. Insoweit<br />
sind Schulden weitverbreitet und ein unentbehrliches Instrument<br />
des Wirtschaftskreislaufs. Wenn junge Menschen<br />
sich verschulden, ruft dies aber in besonderer Weise gesellschaftliche<br />
und wirtschaftliche Akteure auf den Plan.<br />
Nicht immer geht es um sachliche Argumente und die<br />
Suche nach konstruktiven Handlungsvorschlägen.<br />
1 zUr anzaHl JUnger<br />
menSCHen mit SCHUlden<br />
Eine rechtlich zu verantwortende Verschuldung ist erst<br />
nach Vollendung des 18. Lebensjahres möglich. Das Bürgerliche<br />
Gesetzbuch hat dies an die Geschäftsfähigkeit<br />
des Bürgers gekoppelt und die Ausnahmen in den §§ 104,<br />
106 B<strong>GB</strong> geregelt. Demnach sind Kinder unter sieben<br />
Jahren geschäftsunfähig und Minderjährige zwischen<br />
dem 7. und 18. Lebensjahr nur beschränkt geschäftsfähig.<br />
Die Aufnahme von Krediten aller Art ist somit erschwert.<br />
Verträge, bei denen zunächst eine Leistung vonseiten des<br />
Anbieters erbracht wird, die anschließend bezahlt werden<br />
muss, erfordern die Zustimmung der gesetzlichen<br />
Vertreter. Werden die Zahlungsverpflichtungen nicht bedient,<br />
müssen die Vertragspartner, also die gesetzlichen<br />
Vertreter oder Bürgen, dafür aufkommen. Die Schulden<br />
gehen somit nicht zulasten des Jugendlichen (Reifner<br />
2006: 7). Wenn über das Thema Schulden gesprochen<br />
wird, ist weiterhin darauf zu achten, die Verschuldung<br />
klar von der Überschuldung zu unterscheiden. In den Sozialwissenschaften<br />
versteht man unter der Verschuldung<br />
offene Verbindlichkeiten, die noch zu begleichen sind.<br />
Der Schuldner verfügt jedoch über genügend Mittel, um<br />
die Verbindlichkeiten, wenngleich nach und nach, abzutragen.<br />
Anders verhält es sich in einer Überschuldungssituation.<br />
Hier reichen das vorhandene Einkommen und<br />
Vermögen nicht mehr aus, um die notwendigen Kosten<br />
zur Lebensführung und die vorhandenen Zahlungsverpflichtungen<br />
zu decken. Auch eine Änderung dieser Lage<br />
ist nicht absehbar. Juristisch wird diese Situation für<br />
natürliche Personen als Zahlungsunfähigkeit bezeichnet<br />
(§§ 16, 17 InsO) und ist entscheidend für die Möglichkeit,<br />
ein Privatinsolvenzverfahren zu eröffnen.<br />
Empirisch stellt sich die Lage bei der Überschuldung<br />
wie folgt dar: Im Jahr 2010 waren nach einer Schätzung<br />
1,53 Prozent der unter 20-Jährigen überschuldet (Creditreform<br />
2010: 16). Bei den 20- bis 29-Jährigen waren es<br />
10,75 Prozent (ebd.). Die Anteile sind in beiden Altersgruppen<br />
gegenüber dem Vorjahr und auch im Vergleich<br />
zu den letzten sechs Jahren gestiegen, insbesondere<br />
deutlich bei den unter 20-Jährigen. In absoluten Zahlen<br />
wurden im Jahr 2010 bei den unter 20-Jährigen 197.000<br />
überschuldete Personen und bei den 20- bis 29-Jährigen<br />
1,385 Millionen geschätzt (ebd.: 17).<br />
2 SCHUldenHöHe<br />
Und gläUbiger<br />
Nach der Betrachtung des quantitativen Ausmaßes betroffener<br />
junger Menschen soll gefragt werden, in welcher Höhe<br />
Zahlungsverpflichtungen bestehen und bei wem diese aufgelaufen<br />
sind. Das Statistische Bundesamt weist für die<br />
Gruppe Überschuldungssituation der beratenen verschuldeten<br />
bis 24-Jährigen 1 für das Jahr 2009 eine durchschnittliche<br />
Verschuldungshöhe von 7.511 Euro pro Person aus,<br />
wobei circa eine von fünf Personen Forderungen über<br />
10.000 Euro hat (Stat. Bundesamt 2011: Tab. 5.1 – eigene<br />
Berechnung). In ähnlicher Größenordnung bewegt sich die<br />
Angabe bezogen auf Haushalte, nach denen die Gruppe der<br />
überschuldeten bis 24-Jährigen 2 im Jahr 2009 durchschnittlich<br />
8.411 Euro abzuzahlen hatte (Knobloch/Reifner/Laatz<br />
2010: 61).<br />
Hinter den Forderungen stehen in aller Regel mehrere<br />
Gläubiger. Der iff-Überschuldungsreport spricht von durchschnittlich<br />
etwas mehr als 14 Gläubigern pro Haushalt<br />
(ebd.: 62). Das Statistische Bundesamt führt in seiner Statistik<br />
32
»Inkasso wirkt« || JUgendverSCHUldUng<br />
bei der jüngeren Gruppe der unter 20-Jährigen circa die<br />
Hälfte der beratenen Personen mit fünf oder mehr Gläubigern<br />
und bei der älteren Gruppe der 20- bis 24-Jährigen etwas<br />
mehr als zwei Drittel an (Stat. Bundesamt 2011: Tab. 4). Die<br />
Verteilung der durchschnittlichen Forderungen pro Gläubiger<br />
wird im Folgenden mittels Gläubigergruppen vorgestellt. Anhand<br />
von Abbildung 1 lassen sich die wichtigsten, gemessen<br />
an der durchschnittlichen Forderungshöhe, identifizieren. 3<br />
Aus der Tabelle lässt sich schlussfolgern, dass insbesondere<br />
die Telefongesellschaften, aber auch die öffentlichrechtlichen<br />
Gläubiger und die Inkassounternehmen<br />
sowohl quantitativ bei den Anteilen der Verschuldeten<br />
aber als qualitativ bei der Höhe der Forderungen ein entsprechendes<br />
Gewicht aufweisen.<br />
Häufigste Gläubigergruppen junger Schuldner<br />
Statistisches bundesamt, unter 20-Jährige,<br />
Statistisches bundesamt, 20- bis 24-Jährige,<br />
iff-überschuldungsreport, überschuldete bis<br />
arithmetisches mittel, bezogen auf alle<br />
arithmetisches mittel, bezogen auf alle<br />
24-Jährige (Haushalte), anteil mit Schulden bei ...<br />
Rang Nr.<br />
überschuldeten<br />
überschuldeten<br />
1<br />
telefongesellschaften<br />
kreditinstitute<br />
telefongesellschaften (78 %)<br />
2<br />
aus unerlaubten Handlungen<br />
telefongesellschaften<br />
sonstigem gewerbe (75 %)<br />
3<br />
kreditinstitute<br />
inkassounternehmen<br />
öffentlich-rechtlichen gläubigern (67 %)<br />
4<br />
inkassounternehmen<br />
öffentlich-rechtliche gläubiger<br />
inkassounternehmen und rechtsanwälten (64 %)<br />
5<br />
gewerbetreibende<br />
Sonstige 4<br />
vermietern und versorgungsunternehmen (56 %)<br />
Abbildung 1: Die fünf häufigsten Gläubigergruppen, gemessen an<br />
der durchschnittlichen Forderungshöhe, sowie Angaben zur relativen<br />
Häufigkeit der Forderungen, eigene Zusammenstellung aus Knobloch/Reifner/Laatz<br />
2010: 61 und Stat. Bundesamt 2011: Tab. 5.2<br />
Um den Blick auf die tatsächliche Forderungshöhe zu lenken,<br />
werden in der Abbildung 2 nur die Fälle berücksichtigt,<br />
die tatsächlich Schulden bei der jeweiligen Gläubigergruppe<br />
haben.<br />
Gemessen an der durchschnittlichen Forderungshöhe<br />
finden sich die Gläubigergruppen Kreditinstitute, Telefongesellschaften<br />
und Inkassounternehmen 5 in beiden<br />
Altersgruppen unter den Top Fünf. Offensichtlich bestehen<br />
bei diesen Gläubigergruppen mindestens für einen<br />
Teil der jungen Menschen hohe Zahlungsverpflichtungen.<br />
Für die jüngere Gruppe trifft dies zusätzlich auf Forderungen<br />
aus unerlaubten Handlungen (etwa Schmerzensgeld-<br />
oder Schadensersatzansprüche) zu. Dies ist<br />
plausibel, da gerade in der Adoleszenz die Risikobereitschaft<br />
besonders hoch ist und Grenzen ausgetestet werden.<br />
Selbst wenn in diesen Fällen vermeintlich nur wenig<br />
zu Bruch gegangen ist oder die Verletzungen nach der<br />
Schlägerei wenig schlimm aussahen, fordern die Geschädigten<br />
entsprechende Kompensationen. Bei den 20- bis<br />
24-Jährigen finden sich unter den ersten fünf Gläubigergruppen<br />
hingegen öffentlich-rechtliche Gläubiger, wie<br />
etwa das Finanzamt. Die letzte Spalte der Tabelle gibt<br />
in Prozent an, wie viele der verschuldeten Haushalte sich<br />
Forderungen der jeweiligen Gläubiger gegenübersehen.<br />
Während die Telefongesellschaften weiterhin einen<br />
vorderen Rang einnehmen, fallen die Kreditinstitute aus<br />
den Top Fünf heraus. Das sonstige Gewerbe, etwa der<br />
Handel oder das Handwerk, legen in der Bedeutung zu,<br />
während Ausgaben im Zusammenhang mit der Wohnung<br />
hier erstmals an fünfter Position erscheinen.<br />
Durchschnittliche Schuldenhöhe bei<br />
banken<br />
telefongesellschaften<br />
inkasso<br />
gewerbe<br />
öffentlichen<br />
unerlaubten<br />
Handlungen<br />
Sonstigen<br />
0 € 2.000 € 4.000 € 6.000 € 8.000 €<br />
Abbildung 2: Durchschnittliche Schuldenhöhe in Euro pro Person,<br />
eigene Darstellung aus Stat. Bundesamt 2011: Tab. 6<br />
unter 20-Jährige<br />
20- bis 24-Jährige<br />
Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 33
»Inkasso wirkt« || JUgendverSCHUldUng<br />
Junge Schuldner haben zwar<br />
in der Regel eher geringere<br />
Forderungen bei den einzelnen<br />
Gläubigern, als es erwachsene<br />
Schuldner haben. Dafür haben<br />
die Jüngeren allerdings eine<br />
höhere Anzahl an Gläubigern.<br />
Sie laufen dadurch schneller<br />
Gefahr, den Überblick über<br />
ihre Finanzen zu verlieren,<br />
denn viele Gläubiger fordern<br />
beim betreffenden Schuldner<br />
ein gutes Management.<br />
Deutliche Unterschiede bei der Schuldenhöhe zeigen<br />
sich zwischen den Altersgruppen bei den Kreditinstituten,<br />
den öffentlich-rechtlichen Gläubigern und den Gläubigern<br />
resultierend aus unerlaubten Handlungen. Bei den<br />
Kreditinstituten, die in dieser Grafik Ratenkredite und<br />
Dispositionskredite umfassen, dürften sich die Folgen<br />
steigender Bonität und Einkommen von jungen Erwachsenen<br />
widerspiegeln, ähnlich wie bei den öffentlichrechtlichen<br />
Gläubigern, wo Forderungen des Finanzamts<br />
maßgeblich den Unterschied beeinflussen.<br />
Schwieriger aufzulösen ist der Unterschied hinsichtlich<br />
der unerlaubten Handlungen, bei denen die unter 20-Jährigen<br />
gegenüber den 20- bis 24-Jährigen etwas mehr als<br />
die 3,5-fache Summe abzutragen haben. Hierzu ließen<br />
sich die Thesen formulieren, dass es zum einen in Einigungsversuchen<br />
gelingt, Forderungen teils erheblich zu<br />
reduzieren oder mithilfe von Resozialisierungsfonds umzuschulden,<br />
und auf der anderen Seite auch die Familien<br />
oder Partner bei der Schuldenbegleichung helfen. Inwieweit<br />
der Unterschied damit erklärt werden kann, muss<br />
jedoch offenbleiben.<br />
Gemessen an den Forderungshöhen sind über die Grafik<br />
hinaus für die unter 20-Jährigen durchschnittliche Schulden<br />
bei Versandhäusern in Höhe von 1.444 Euro relevant.<br />
Hierzu dürfte das Verkaufsprinzip »erst die Ware,<br />
später bezahlen« entscheidend beigetragen haben. Werden<br />
die Einkäufe auf verschiedene Händler gestreckt,<br />
kann es entsprechend dauern, bis entsprechende Einträge<br />
bei den Auskunfteien eingegangen sind und die<br />
Bonität erschöpft ist. Bei der älteren Gruppe sind über<br />
die Grafik hinaus Schulden bei Privatpersonen in Höhe<br />
von 2.671 Euro sowie aus Unterhaltsverpflichtungen in<br />
Höhe von 2.615 Euro relevant. In der Tendenz haben<br />
junge Menschen eher geringere Forderungen bei den<br />
einzelnen Gläubigern, dafür aber eine höhere Anzahl<br />
von Gläubigern (so auch Knobloch/Reifner/Laatz<br />
2010: 62). Während viele Gläubiger ein gutes Management<br />
des Schuldners voraussetzen, um den Überblick zu<br />
behalten, birgt der geringere Umfang der Zahlungsverpflichtungen<br />
die Chance, Schulden abzutragen. Die Voraussetzungen<br />
lauten hierbei, dass die kleinen Beträge<br />
sich nicht zu hoch aufsummieren und entsprechende<br />
Einkommensquellen oder Hilfen erschlossen werden<br />
können. Gelingt dies nicht, kann auch eine vergleichsweise<br />
geringe Verschuldung eine Überschuldungssituation<br />
zur Folge haben.<br />
3 UrSaCHen Und<br />
zUSammenHänge<br />
3.1 UnterSCHeidUng der<br />
UrSaCHen<br />
Wie zuvor gezeigt, hat sich eine zunehmende Gruppe<br />
der jungen Menschen mit Schulden auseinanderzusetzen.<br />
Zur Erklärung soll zwischen selbst zu verantwortenden<br />
Ursachen und strukturellen oder schicksalhaften Ursachen<br />
von Schulden unterschieden werden. Die erste<br />
Gruppe mit selbst zu verantwortenden Ursachen ist gekennzeichnet<br />
durch ihr Verhalten und die Folgen eigener<br />
Entscheidungen. Das finanzielle Gebaren des Einzelnen<br />
lässt sich in diesen Fällen durch ein inadäquat hohes<br />
Anspruchsniveau oder ein fehlendes Verhältnis zu Geld<br />
und Eigentum charakterisieren (Bock/Brettel 2009: 4 – 6).<br />
Die vorhandenen finanziellen Möglichkeiten stehen in<br />
einem Missverhältnis zu den Wünschen und zum Gebaren.<br />
Bei der anderen Gruppe, in der strukturelle oder<br />
schicksalhafte Gegebenheiten Ursachen von Schulden<br />
sind, entziehen sich die kausalen Ereignisse den Einflussmöglichkeiten<br />
des Einzelnen. Einschlägige Beispiele sind<br />
konjunkturbedingte Entlassungen, finanzielle Verluste infolge<br />
der Finanzmarktdynamik, die Erkrankung oder der<br />
Verlust von Angehörigen.<br />
Empirisch verbinden sich häufig mehrere Ursachen auch<br />
aus beiden Feldern (Rau/Bender 2010: 495; Münster/<br />
Letzel 2008: 84 f.). Dabei vollzieht sich die Überschuldung<br />
regelmäßig in einem Prozess, wie weiter unten ausgeführt<br />
wird. Bei der statistischen Dokumentation bleibt<br />
nun die Schwierigkeit bestehen, Abläufe im Nachhinein<br />
genau zu rekonstruieren und richtig einzuordnen. Mantseris<br />
benennt mehrere Beispiele dieser Verflechtungen,<br />
von denen der Verlust des Arbeitsplatzes exemplarisch<br />
herausgegriffen werden soll (ausführlich vgl. Mantseris<br />
2010: 10/22). Fällt infolge des Arbeitsplatzverlustes ein<br />
Beitrag zum Haushaltseinkommen weg und geht dies mit<br />
nachfolgenden finanziellen Problemen einher, wäre die<br />
kausale Reihenfolge deutlich zu identifizieren und auch<br />
die Zuordnung als strukturelle Ursache möglich. Ist der<br />
Arbeitsplatzverlust jedoch das letzte Moment in einer<br />
Kette, weil der Haushalt bereits zuvor in finanzieller<br />
Schieflage war, ist die Zuordnung weniger eindeutig. Der<br />
statistisch erfasste (letzte) Auslöser muss demnach nicht<br />
der entscheidend kausale gewesen sein. Das beschriebene<br />
Beispiel führt auf den prozesshaften Charakter und die<br />
34 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.
»Inkasso wirkt« || JUgendverSCHUldUng<br />
vorgelagerten Risikopotenziale zurück, die Menschen und<br />
Haushalte dafür anfällig machen, in die Überschuldung<br />
zu geraten (Knobloch/Reifner/Laatz 2008: 18). Das Zusammenspiel<br />
zwischen den vorgelagerten Risiken und<br />
den Überschuldungsursachen auf der einen Seite und<br />
dem Überschuldungsprozess auf der anderen soll deshalb<br />
noch einmal näher betrachtet werden.<br />
3.2 überSCHUldUng alS PrOzeSS<br />
Nachdem vorhandene Risikopotenziale einen Schuldenprozess<br />
in Gang gesetzt haben, versuchen die Betroffenen<br />
Gegenmaßnahmen zu initiieren, um die Schulden<br />
in den Griff zu bekommen. Typische Handlungsalternativen<br />
sind unter anderem Ratenzahlungsvereinbarungen,<br />
Stundungen oder auch Einsparungen. Greifen diese<br />
Maßnahmen nicht, verfestigt sich das Schuldenproblem<br />
und kann zu familiären oder gesundheitlichen Belastungen<br />
führen. Bis die nächste Etappe der Schuldnerberatung<br />
in Anspruch genommen wird, vergehen durchaus<br />
mehrere Jahre. Ist keine andere Lösung mehr möglich,<br />
kann die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens<br />
ein weiterer Schritt sein, bevor eine Zeit der Rehabilitation<br />
die letzte Etappe des Prozesses abschließt.<br />
Die Entwicklung einer Überschuldung durchläuft regelmäßig<br />
mehrere Etappen (vgl. Abbildung 3).<br />
Typische Etappen im Verschuldungsprozess<br />
zum beispiel<br />
risikopotenziale – überschuldungsauslöser<br />
arbeitslosigkeit, Haushaltsgründung, konsumverhalten<br />
eigene maßnahme gegen die Schulden<br />
ratenzahlungsvereinbarung/Stundung,<br />
einsparungen, liquiudierung von vermögen<br />
verfestigung überschuldung manifest<br />
zahlungsverzug, kontopfändung, kontokündigung<br />
subjektive belastungszeichen<br />
trennung von Partner/-in, psychische oder psychosomatische erkrankung<br />
kontakt mit Schuldnerberatung<br />
beratungsangebote, außergerichtlicher einigungsversuch<br />
verbraucherinsolvenzverfahren<br />
eröffnung, wohlverhaltensperiode,<br />
erteilung der restschuldbefreiung<br />
zeit der rehabilitation<br />
löschung von einträgen bei wirtschaftsauskunfteien,<br />
neue kreditwürdigkeit<br />
Abbildung 3: Typische Etappen eines Überschuldungsprozesses<br />
(Darstellung in Anlehnung an Knobloch/Reifner/Laatz 2010: 17)<br />
3.3 StrUktUrelle Oder<br />
SCHiCkSalHafte UrSaCHen<br />
Eine möglichst hohe Qualifikation ist ein wichtiger Faktor<br />
für eine gute Positionierung auf dem Arbeitsmarkt.<br />
Von der Positionierung und Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses<br />
hängen das erzielbare Einkommen und die<br />
Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 35
»Inkasso wirkt« || JUgendverSCHUldUng<br />
Kreditwürdigkeit maßgeblich ab. Junge Menschen agieren<br />
infolge verlängerter Ausbildungszeiten und geringer<br />
Berufserfahrung zunächst eher im unteren Einkommenssegment.<br />
Nach Abschluss der Ausbildung und einem erfolgreichen<br />
Wechsel in den Arbeitsmarkt kann sich das<br />
Einkommen steigern. Im Jahr 2009 waren circa 62 Prozent<br />
der jungen Erwerbstätigen zwischen 15 und 24 Jahren<br />
6 in einem Normalarbeitsverhältnis und etwas mehr<br />
als ein Drittel (35,6 Prozent) in einem atypischen Beschäftigungsverhältnis<br />
angestellt (Stat. Bundesamt 2010). Die<br />
Bezeichnung »atypische Beschäftigung« fasst dabei die<br />
befristeten, geringfügigen, Teilzeit- und Zeitarbeitsbeschäftigungen<br />
zusammen. Atypische Beschäftigungsverhältnisse<br />
mit allen ihren Unsicherheitsfaktoren nehmen<br />
in keiner anderen Altersgruppe einen so hohen Anteil ein.<br />
Eine differenzierte Auswertung hinsichtlich atypischer Beschäftigung<br />
bei überschuldeten jungen Menschen gibt es<br />
bisher nicht, ihr Anteil dürfte jedoch relativ hoch ausfallen.<br />
Anhaltspunkte dafür liefern die durchschnittlich erzielten<br />
Einkünfte und die Verteilung der Einkommensarten. So<br />
standen den 18- bis 24-jährigen überschuldeten Haushalten<br />
2009 durchschnittlich 873 Euro zur Verfügung (Knobloch/Reifner/Laatz<br />
2010: 56). Die Zusammensetzung<br />
der Einkünfte, bei der Mehrfachnennungen möglich<br />
waren, zeigt, dass lediglich etwas mehr als ein Drittel<br />
(35,5 Prozent) der Haushalte Erwerbseinkünfte erzielte,<br />
ebenfalls etwas mehr als ein Drittel sonstige Einkünfte 7<br />
(36,8 Prozent) besaß und jeweils circa die Hälfte Transferleistungen<br />
bezog (ALG II 58,2 Prozent, andere Transfers<br />
46,7 Prozent).<br />
Mit dem Übergang in das Erwachsenenleben entstehen<br />
für junge Menschen auf der Ausgabenseite erhebliche<br />
Kosten. In dieser Phase gilt es, eine eigene Existenz zu<br />
begründen, langlebige Konsumgüter anzuschaffen, in größerem<br />
Umfang eigene Verträge (Wohnung, Versicherungen)<br />
abzuschließen und den Einstieg ins Berufsleben zu<br />
vollziehen. Hinzu kommen Planungen hinsichtlich einer<br />
eigenen Familie. Ein Arbeitsplatzverlust gefährdet diese<br />
Aufgaben samt ihren finanziellen Verpflichtungen und ist<br />
im Jahr 2009 einer der häufigsten Auslöser für eine Überschuldung<br />
gewesen. Das Statistische Bundesamt (2011:<br />
Tab. 2) führt Arbeitslosigkeit bei den unter 20-Jährigen mit<br />
19 Prozent und den 20- bis 24-Jährigen mit 31,7 Prozent<br />
als Auslöser der finanziellen Probleme an. Der iff-Überschuldungsreport<br />
erfasst die beiden Gruppen gemeinsam<br />
und weist 40,4 Prozent der Schuldenfälle als verursacht<br />
von Arbeitslosigkeit aus (Knobloch/Reifner/ Laatz 2010:<br />
18). Obwohl Arbeitslosigkeit als Auslöser in allen Gruppen<br />
im Erwerbsalter relevant ist, trifft sie junge Menschen<br />
besonders, da diese aufgrund des geringen Einkommens<br />
zumeist weder entsprechende Rücklagen aufbauen noch<br />
hohe Anwartschaften bei der Arbeitslosenversicherung<br />
erwirtschaften konnten und Transferzahlungen entsprechend<br />
niedrig ausfallen. Sind minderjährige Kinder zu<br />
versorgen, binden diese Einkommensressourcen und erschweren<br />
flexible Lösungen (ebd.: 49).<br />
Neben dem Verlust des Arbeitsplatzes werden weitere<br />
schicksalhafte Ursachen in den statistischen Ausführungen<br />
benannt. Im Einzelnen sind dies (Sucht-)Erkrankungen,<br />
ein Unfall sowie der Verlust des Partners, sei es durch<br />
Trennung, Scheidung oder Tod. Als Einzelaspekte stehen<br />
diese Auslöser vom Umfang deutlich hinter der Arbeitslosigkeit<br />
zurück, können aber im Hintergrund eine Rolle<br />
spielen. Die Studie »Armut, Schulden und Gesundheit«<br />
der Universitätsmedizin Mainz lenkt den Blick ausgehend<br />
von den Ursachen ferner auf die teils erheblichen gesundheitlichen<br />
Folgen einer anhaltenden Überschuldungssituation<br />
(Münster/Letzel 2008). 8 Ganz praktische Auswirkungen<br />
auf das Verhalten finden sich etwa für jüngere<br />
Überschuldete (unter 30 Jahren), die im Vergleich zu<br />
älteren Personen ein erhöhtes Risiko aufweisen, infolge<br />
der Zuzahlungspflichten notwendige Arztbesuche zu<br />
unterlassen oder verschriebene Medikamente nicht zu<br />
besorgen (ebd.: 94).<br />
3.4 SelbSt zU verantwOrtende<br />
UrSaCHen<br />
In Bezug auf die Ursachen der Überschuldung junger<br />
Menschen spielen verhaltensabhängige Konsequenzen<br />
eine wichtige Rolle. Selbst zu verantwortenden Ursachen<br />
liegt die Hoffnung änderbarer Verhaltensmöglichkeiten<br />
zugrunde. Unbestritten ist, dass erstrebenswerte Veränderungen<br />
durchaus mit einem langen und schwierigen<br />
Prozess verknüpft sein können. Vermeidbares Konsumverhalten<br />
war bei den 18- bis 24-jährigen Haushalten im<br />
Jahr 2009 mit 22,4 Prozent ausschlaggebend für die<br />
Überschuldung (Knobloch/Reifner/Laatz 2010: 18). Die<br />
Überschuldungsstatistik nennt die Kategorien etwas<br />
anders, dürfte aber das vermeidbare Konsumverhalten<br />
unter der Bezeichnung »unwirtschaftliche Haushaltsführung«<br />
erfassen. Bei den unter 20-Jährigen entfallen<br />
19,7 Prozent auf diesen Auslöser, bei den 20- bis 24-Jährigen<br />
sind es 19,4 Prozent (Stat. Bundesamt 2011: Tab. 3).<br />
Das heißt, bei circa jedem Fünften der überschuldeten<br />
jungen Erwachsenen hat das eigene Konsumverhalten<br />
entscheidend zu den finanziellen Problemen beigetragen.<br />
Dabei sind junge Menschen nicht notwendigerweise außerstande,<br />
mit Geld umzugehen. Sie sehen sich aber<br />
heute einer wesentlich breiteren Angebotspalette von<br />
Konsumgütern inklusive zahlreicher Möglichkeiten der<br />
vorläufigen Finanzierung gegenüber. Manch einer ist angesichts<br />
der Vielfalt schlichtweg überfordert (Mantseris<br />
2010: 18). Viele Konsumanreize fordern finanziell risikoreiches<br />
Verhalten geradezu heraus. Die Ratenfinanzierung<br />
wird in großem Umfang ausgeweitet und steht<br />
selbst für kleine Anschaffungen als Option zur Verfügung.<br />
Die vielen Anreize bedürfen aufseiten des Verbrauchers<br />
einer Positionierung. Hier sind Kompetenzen der Selbstregulation<br />
und Selbstkontrolle gefordert, auch hinsichtlich<br />
der Abstimmung zwischen Kaufkraft und Kaufaktivität<br />
(Piorkowsky 2009: 40).<br />
36 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.
»Inkasso wirkt« || JUgendverSCHUldUng<br />
Junge Menschen bewegen sich daher in einem Spannungsfeld<br />
zwischen intensiver Bewerbung des Güterangebots<br />
und zu behauptender Autonomie bei der Kaufentscheidung.<br />
Hinzu tritt eine über den Konsum stattfindende<br />
Identitätsbeschreibung. So geht es beim demonstrativen<br />
Konsum, also dem Erwerb von Statussymbolen, um die Dokumentation<br />
der eigenen Position gegenüber Dritten, zumeist<br />
der gewählten Bezugsgruppe wie Mitschülern oder<br />
anderen Peers (Korczak 2010: 5). Während sich der demonstrative<br />
Konsum nach außen wendet, soll der kompensatorische<br />
Konsum bei der Bewältigung innerer Differenzen<br />
helfen. Bei ihm geht es um den kurzfristigen Ausgleich von<br />
Defiziten im Selbstwertbild oder zwischen eigenem Anspruch<br />
und wahrgenommener Wirklichkeit (ebd.). In ebendiesen<br />
Konsummustern bewegt sich auch das viel diskutierte<br />
Thema der Handynutzung. Es kommt also weniger<br />
auf das Handy an sich an als auf die dahinterstehende Motivation<br />
infolge einer unzureichenden Konsumerziehung<br />
(Gabanyi/Hemedinger/Lehner 2007: 59).<br />
Nachhaltigen Einfluss auf das Konsumverhalten haben<br />
die Eltern. Dies geschieht sowohl aktiv über ihre erzieherischen<br />
Maßnahmen als auch passiv über den eigenen<br />
Lebens- und Erziehungsstil (ebd.: 41 f./75/117). Kinder,<br />
die sich in Bezug auf die Sozialisation der Gelderziehung<br />
eher selbst überlassen bleiben, stehen deutlicher in der<br />
Gefahr, später Probleme im Umgang mit den Finanzen<br />
zu haben. Auch wenn hinsichtlich der genauen Abläufe<br />
Forschungslücken bestehen, scheint deutlich, dass ein<br />
aktives Bemühen der Eltern in der Gelderziehung später<br />
einen schützenden Charakter hat. Im Gegensatz dazu<br />
bleibt der Einfluss des Schulunterrichts bisher eher gering,<br />
und zwar auch, weil der Umgang mit Geld nicht<br />
flächendeckend Gegenstand des Lehrangebots ist (ebd.:<br />
118; Bender/Breuer 2011: 52). Dabei haben die Schüler<br />
durchaus Interesse an diesem Themenbereich und greifen<br />
die Inhalte engagiert auf, sofern sich diese an ihrer<br />
Lebenssituation orientieren und kreativ vermittelt werden<br />
(Gabanyi/Hemedinger/Lehner 2007: 106v f.).<br />
Lesen Sie den vollständigen Bericht unter www.inkasso.de/geschftsbericht/jugendverschuldung/index.html<br />
fUSSnOten<br />
(1) In die Statistik sind 6.387 Fälle eingegangen. Aufgrund der hohen Fallzahlen bezeichnet das Statistische<br />
Bundesamt die Werte als »weitgehend repräsentativ« für die Bundesebene, wenngleich sich die »Strukturen<br />
und Werte nicht uneingeschränkt … übertragen lassen« (Stat. Bundesamt 2011). Letzteres könnte für die<br />
Gruppe der unter 20-Jährigen mit 300 Fällen gelten.<br />
(2) Die Daten stammen aus dem iff-Überschuldungsreport 2010. Es wurden 1.163 Fälle aus den Jahren<br />
2005–2009 von neun Schuldnerberatungsstellen zur Berechnung verwendet. Die Auswahl der Beratungsstellen<br />
ist nicht repräsentativ für alle Schuldnerberatungsstellen in Deutschland, es ließen sich jedoch die<br />
wesentlichen Trends identifizieren, was auch die Analysen auf Ebene der einzelnen Beratungsstellen zeigen<br />
(Knobloch/Reifner/Laatz 2010: 77 ff.).<br />
(3) Die in den Quellen gebildeten Gläubigergruppen und gewählten Untersuchungseinheiten<br />
(Personen gegenüber Haushalten) stimmen nicht vollständig überein, dennoch ermöglicht der Vergleich<br />
entsprechende Erkenntnisse.<br />
(4) Sonstige sind eine Auffangkategorie für alle Gläubiger, die nicht in die vordefinierten Kategorien passen.<br />
(5) Inkassounternehmen sind Dienstleistungsunternehmen, die versuchen, Schuldner zur Bezahlung offener<br />
Rechnungen zu bewegen. Dazu arbeiten sie im Auftrag der Gläubiger (Ausfallrisiko bleibt beim Gläubiger)<br />
oder kaufen den Gläubigern die Forderung ab und übernehmen damit das Ausfallrisiko.<br />
(6) In Deutschland ist es möglich, ab dem 15. Lebensjahr eine Berufsausbildung zu beginnen. Dies ergibt<br />
sich unter anderem aus dem Jugendarbeitsschutzgesetz §§ 1, 2, 5. Ob der jeweilige Ausbildungsberuf ein<br />
Mindestalter voraussetzt, ist in den Ausbildungsverordnungen der einzelnen Berufe festgeschrieben. Die<br />
Regelung der Schulpflicht obliegt den Bundesländern, der sogenannten Vollzeit- folgt die Berufsschulpflicht.<br />
(7) Sonstige Einkünfte bilden bei der statistischen Erfassung eine Auffangkategorie, die etwa innerfamiliäre<br />
Unterstützungsleistungen erfasst.<br />
(8) An der Studie nahmen 666 überschuldete Menschen aus Rheinland-Pfalz teil.<br />
Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 37
»Inkasso wirkt« || medienarbeit<br />
Presse- und<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
im abgelaUfenen geSCHäftSJaHr kOmmUnizierte der bdiU aUf einer vielzaHl vOn kanälen über<br />
die arbeit der branCHe Und Prägte SO die inkaSSOrelevanten debatten entSCHeidend mit.<br />
leSen Sie Hier, welCHe tHemen beSOnderS wiCHtig waren.<br />
Am 24. Mai 20<strong>12</strong> stellten <strong>BDIU</strong>-Präsident Wolfgang<br />
Spitz und Vizepräsidentin Marion Kremer den Journalisten<br />
die Ergebnisse der Frühjahrsumfrage unter den<br />
Mitgliedsunternehmen vor. Besonderes Augenmerk richtete<br />
sich dabei auf die nach wie vor hohe private Verschuldung<br />
in Deutschland. Trotz Wirtschaftsaufschwungs und<br />
niedriger Arbeitslosigkeit rechnete der <strong>BDIU</strong> für 20<strong>12</strong> mit<br />
rund 100.000 Verbraucherinsolvenzen. Das sei ein Alarmsignal<br />
für Unternehmen. »Die Überschuldung der Verbraucher<br />
ist Gift für die ganze Wirtschaft«, sagte <strong>BDIU</strong>-Vizepräsidentin<br />
Marion Kremer auf der Pressekonferenz. Laut<br />
der <strong>BDIU</strong>-Umfrage haben junge Verbraucher (bis 24 Jahre)<br />
ein schlechteres Zahlungsverhalten als ältere Verbraucher.<br />
Gründe für die Verschuldung Jugendlicher erkennen die<br />
Inkassounternehmen in einem Elternhaus, das bereits<br />
einen schlechten Umgang mit Geld vorlebt, in zu hohen<br />
Konsumausgaben, einer mangelnden Eigenverantwortung<br />
und zu wenig Kenntnissen über vertragliche Verpflichtungen.<br />
»Hier ist unser Bildungssystem gefragt«,<br />
so Kremer. Sie fordert: »Wir brauchen ein Schulfach<br />
Finanzkompetenz. Das ist ein sinnvoller Beitrag zur<br />
Schuldenprävention.«<br />
Jugendliche haben Schulden bei<br />
(Verbraucher bis 24 Jahre)<br />
83 % telekommunikation<br />
79 % Onlinehändler<br />
57 % versandhändler<br />
56 % fitnessstudios<br />
56 % internet-Serviceanbieter<br />
40 % banken/kreditinstitute<br />
36 % vermieter<br />
20 %<br />
verwandte und freunde<br />
19 %<br />
Sonstige dienstleistungen<br />
15 %<br />
einzelhandel/warenhäuser<br />
11 %<br />
energieversorger<br />
11 %<br />
5 %<br />
4 %<br />
arzt/gesundheit<br />
behörden<br />
Handwerker<br />
© bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e. v., november 20<strong>12</strong><br />
38 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.
»Inkasso wirkt« || medienarbeit<br />
Im Rahmen der <strong>BDIU</strong>-Frühjahrspressekonferenz stellte<br />
der Verband erste Zahlen der Inkasso-Branchenstudie vor.<br />
Scharfe Kritik übte der <strong>BDIU</strong> an den bekannt gewordenen<br />
Vorschlägen zu einem Inkassoregulierungsgesetz aus dem<br />
Bundesjustizministerium. Es soll Verbraucher vor unseriösem<br />
Inkasso schützen. Der <strong>BDIU</strong> befürchtet allerdings,<br />
dass dieses Gesetz seriöses Inkasso unmöglich machen<br />
würde. »Die schwarzen Schafe blieben ungeschoren«, so<br />
Spitz. Um unseriöses Inkasso zu unterbinden, fordert Spitz<br />
stattdessen einen »Runden Tisch« von Bundesjustizministerium,<br />
Landesjustizministerien, Verbraucherschützern,<br />
Wirtschaftsverbänden und <strong>BDIU</strong>. Dieses Gremium solle<br />
gemeinsam den Kampf gegen Verbraucherabzocke führen.<br />
Erwachsene haben Schulden bei<br />
(Verbraucher ab 25 Jahre)<br />
78 %<br />
64 %<br />
62 %<br />
banken/kreditinstitute<br />
versandhändler<br />
telekommunikation<br />
Ein Update auf diese Erkenntnisse lieferten Wolfgang<br />
Spitz und Marion Kremer am 15. November 20<strong>12</strong>. Die<br />
Herbstumfrage der Inkassounternehmen belegte, dass die<br />
Zahlungsmoral in Deutschland zwar weiterhin gut ist.<br />
Gleichwohl zeigten sich erste Schwächesignale, nicht zuletzt<br />
vor dem Hintergrund der Eurokrise. Wolfgang Spitz<br />
wies auf die dramatische Finanzlage der Kommunen hin.<br />
Viele seien eigentlich insolvenzreif verschuldet. Dies belege<br />
auch eine Studie der Unternehmensberatung Ernst &<br />
Young. In einer Umfrage sagte jeder dritte Kämmerer, dass<br />
seine Kommune ihre Schulden aus eigener Kraft nicht<br />
mehr zurückzahlen könne. Daher, so Spitz, sei es ratsam,<br />
dass Städte und Gemeinden auch andere Finanzierungsquellen<br />
erschließen sollten – etwa in der Zusammenarbeit<br />
mit Inkassounternehmen, die Altforderungen aus sogenannten<br />
Kellerakten einziehen könnten.<br />
Ein drängendes Problem insbesondere für den Handel sei<br />
laut Spitz eine Zunahme betrügerischer Bestellungen im<br />
Internet. »Das ist eine moderne Form der Zechprellerei«,<br />
klagte er, »deren Methoden immer raffinierter werden.<br />
Teilweise tauschen sich Betrüger in Onlineforen über die<br />
Lieferbedingungen einzelner Händler aus. Die Kosten<br />
trägt der ehrliche Kunde über höhere Preise mit.«<br />
Vor dem Hintergrund einer weiterhin<br />
hohen privaten Verschuldung kritisierte<br />
Vizepräsidentin Marion Kremer die<br />
vom Gesetzgeber geplante schnellere<br />
Restschuldbefreiung. Unredliche Verbraucher<br />
könnten das als Einladung<br />
zum Schuldenmachen missverstehen.<br />
Die Herbstumfrage bestätigte das.<br />
Denn 81 Prozent der Inkassounternehmen<br />
erwarten, dass sich eine schnellere<br />
Restschuldbefreiung negativ auf die<br />
Zahlungsmoral aller Verbraucher auswirken<br />
wird.<br />
Immer mehr Gläubiger<br />
werden Opfer einer »modernen<br />
Form der Zechprellerei« –<br />
vor allem im Onlinehandel, wo<br />
einige Betrüger zwar bestellen,<br />
aber die dazugehörigen Rechnungen<br />
nicht bezahlen. Das<br />
war eines der Ergebnisse aus<br />
den Mitgliederumfragen des<br />
<strong>BDIU</strong>. Die Medien berichteten<br />
ausführlich.<br />
60 %<br />
58 %<br />
48 %<br />
39 %<br />
29 %<br />
28 %<br />
25 %<br />
23 %<br />
21 %<br />
<strong>12</strong> %<br />
<strong>12</strong> %<br />
vermieter<br />
Onlinehändler<br />
energieversorger<br />
Handwerker<br />
internet-Serviceanbieter<br />
fitnessstudios<br />
arzt/gesundheit<br />
Sonstige dienstleistungen<br />
einzelhandel/warenhäuser<br />
behörden<br />
verwandte und freunde<br />
Aus Sicht der Gläubiger sei jede Verkürzung<br />
des Restschuldbefreiungsverfahrens<br />
zunächst einmal abzulehnen, denn<br />
sie würde die ohnehin nicht sonderlich<br />
großen Befriedigungschancen der Gläubiger<br />
weiter senken. »Dies trifft oft<br />
Handwerker sowie kleine und mittlere<br />
Unternehmen, die auf jeden Euro angewiesen<br />
sind, um nicht selbst in eine<br />
wirtschaftliche Schieflage zu geraten«,<br />
so Kremer. »Es scheint, als nähme der<br />
Gesetzgeber wirtschaftliche Schwierigkeiten<br />
an sich gesunder Unternehmen<br />
in Kauf, nur um Verbrauchern eine vorzeitige<br />
Entschuldung zu ermöglichen.<br />
Das ist unverhältnismäßig.«<br />
© bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e. v., november 20<strong>12</strong><br />
Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 39
»Inkasso wirkt« || medienarbeit<br />
Betrüger lassen sich immer<br />
neue Maschen einfallen,<br />
Verbraucher mit zweifelhaften<br />
Mahnschreiben abzuzocken. Das<br />
sogenannte »Gesetz gegen<br />
unseriöse Geschäftspraktiken«<br />
wäre gegen solche Machenschaften<br />
ein zahnloser Tiger.<br />
Auf diesen Missstand<br />
machte die <strong>BDIU</strong>-Medienarbeit<br />
wiederholt aufmerksam.<br />
Besser als komplizierte, bürokratische und möglicherweise<br />
gläubigerbenachteiligende Neujustierungen des Insolvenzrechts<br />
seien vermehrte Anstrengungen zur Schuldenprävention<br />
und das Durchführen außergerichtlicher Schuldenbereinigungen,<br />
damit es erst gar nicht zu Insolvenzen<br />
komme.<br />
kamPf gegen UnSeriöSeS inkaSSO<br />
Im abgelaufenen Geschäftsjahr kämpfte der <strong>BDIU</strong> immer<br />
wieder in seiner Medienarbeit gegen unseriöse Geschäftemacher<br />
und warnte vor deren wirtschafts- und verbraucherfeindlichen<br />
Aktionen. So war im Frühjahr 20<strong>12</strong> ein<br />
vermeintliches Mahnschreiben unterwegs, in dem es hieß:<br />
»Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist werden wir Sie erschießen.<br />
Wir sind die Mafia, vergessen Sie es nicht. Rufen<br />
Sie die Polizei nicht an, wir wissen, wo Sie leben.« Angeblich<br />
ging es um Forderungen aus Telekommunikationsdienstleistungen.<br />
Ein Empfänger dieses unglaublichen<br />
Schreibens wandte sich sofort an die <strong>BDIU</strong>-Beschwerdestelle.<br />
Denn verfasst war das Schreiben auf dem Briefkopf<br />
eines <strong>BDIU</strong>-Mitgliedsunternehmens. Wir machten das<br />
Mitglied auf diese offensichtliche Fälschung aufmerksam<br />
und warnten öffentlich die angeblich Zahlungspflichtigen<br />
vor diesem Schreiben. Der <strong>BDIU</strong> empfahl ihnen, sich umgehend<br />
an die Ermittlungsbehörden zu wenden.<br />
Ein ähnlicher Fall traf im März 20<strong>13</strong> ein weiteres<br />
Mitgliedsunternehmen. Verbraucher vor allem in Süddeutschland<br />
wurden massenhaft zu Gewinnspielforderungen<br />
abgemahnt – auf einem Briefkopf, in den ein Logo des<br />
betroffenen <strong>BDIU</strong>-Mitglieds aus NRW hineinkopiert war,<br />
dessen Absender aber eine Adresse in Bayern war. Vor<br />
allem über unsere Social-Media-Kanäle warnten wir Verbraucher<br />
vor diesem Betrugsversuch und versuchten, den<br />
Schaden für unser Mitglied dadurch zumindest zu minimieren.<br />
Ein »Dauerbrenner« war auch das geplante »Gesetz gegen<br />
unseriöse Geschäftspraktiken«. In seiner Pressearbeit<br />
machte der <strong>BDIU</strong> wiederholt auf die sogar existenzbedrohenden<br />
Wirkungen eines Gebührendeckels nicht zuletzt<br />
für kleinere, absolut seriös arbeitende Inkassounternehmen<br />
aufmerksam. Aber auch für die Gläubiger wäre ein solcher<br />
Deckel fatal.<br />
So berichtete zum Beispiel die »Financial Times Deutschland«<br />
in ihrer vorletzten Ausgabe am 6. Dezember 20<strong>12</strong>.<br />
In dem Artikel »Fluch der schwarzen Schafe« äußerte sich<br />
<strong>BDIU</strong>-Pressesprecher Marco Weber kritisch zu dem Gesetz.<br />
In der jetzt bekannten Form wäre es »äußerst schädlich«.<br />
Sollten Gebühren scharf gedeckelt werden, könnte<br />
für Unternehmen der Einzug bestimmter Forderungen<br />
künftig nicht mehr wirtschaftlich vertretbar durchzuführen<br />
sein. Das würde die Zahlungsmoral verschlechtern, Firmen<br />
müssten mit mehr Zahlungsausfällen kämpfen. Zitat:<br />
»Wenn Kunden bemerken, dass eine Firma gewissen Forderungen<br />
nicht mehr nachgeht, zahlen sie sie auch nicht<br />
mehr.« Unseriöse Geschäftspraktiken ließen sich so nicht<br />
bekämpfen. Dafür müsste vielmehr die behördliche Aufsicht<br />
verbessert werden. Aber: »An der Aufsicht soll sich<br />
kaum etwas ändern, das würde ja Geld kosten.«<br />
Anfang 20<strong>13</strong> wurde auch klar, dass unseriöses Inkasso<br />
längst nicht so verbreitet ist, wie es oft dargestellt wird.<br />
Aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine<br />
Anfrage von Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE geht<br />
hervor, dass die Behörden kaum Hinweise auf unseriöse<br />
Inkassotätigkeit in Deutschland haben. Nach Informationen<br />
der Landesjustizverwaltungen hat es demnach in<br />
den letzten Jahren keinen signifikanten Anstieg von Verbraucherbeschwerden<br />
über Inkassounternehmen bei den<br />
zuständigen Behörden gegeben. Die hessische Justizverwaltung<br />
zum Beispiel erklärte, dass »bei 98 Prozent der<br />
Unternehmen ... von einer weitgehend beanstandungsfreien<br />
Arbeitsweise ausgegangen werden« könne. Ähnliche<br />
Erkenntnisse meldeten die Verwaltungen der anderen<br />
15 Bundesländer. Diese wichtige Information verbreiteten<br />
wir im Rahmen unserer Pressearbeit weiter.<br />
Die »Frankfurter Allgemeine Zeitung« berichtete am<br />
26. November 20<strong>12</strong> über eine Studie der Wirtschaftsberatung<br />
Deloitte. Diese kommt zu dem Schluss, dass vor allem<br />
beim Telefonieren und beim Datenverkehr im Internet mit<br />
Preissteigerungen zu rechnen ist, wenn das Gesetz wie bisher<br />
bekannt beschlossen werden sollte. Für ihre Studie befragten<br />
die Experten Großunternehmen aus sechs Wirtschaftsbereichen,<br />
die besonders häufig mit Inkassounternehmen<br />
zusammenarbeiten. Dabei wollten sie wissen,<br />
welche Anforderungen die Unternehmen an externes Forderungsmanagement<br />
stellen und wie sich die von Inkassounternehmen<br />
realisierten Forderungen auf die Ertragslage<br />
der Unternehmen auswirken. Die befragten Unternehmen<br />
stammten aus dem Transportgewerbe, der Telekommunikationsbranche,<br />
der Energieversorgung, dem Verlagswesen,<br />
dem Handel sowie der Finanzdienstleistungsbranche.<br />
Sollte es zu einer Vergütungsdeckelung für Inkassounternehmen<br />
kommen, befürchten die Auftraggeber nachteilige<br />
Folgen für die Qualität und das Leistungsspektrum<br />
der Inkassodienstleister. Die meisten Unternehmen gehen<br />
davon aus, dass es dann zu weniger außergerichtlichen<br />
Einigungen kommen wird – das Inkasso würde sich auf<br />
das gerichtliche Mahnverfahren verlagern. Das Einziehen<br />
niedriger Forderungen könnte sich wirtschaftlich schwieriger<br />
darstellen. Höhere Forderungsausfälle wären die<br />
Folge, außerdem befürchtet die Wirtschaft negative<br />
Auswirkungen auf die Zahlungsmoral insgesamt. Die<br />
damit einhergehenden höheren Kosten müssten die<br />
40 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.
»Inkasso wirkt« || medienarbeit<br />
Unternehmen dann auf die Verbraucher umlegen – und<br />
das insbesondere in kompetitiven Wirtschaftszweigen mit<br />
niedrigen Gewinnmargen wie etwa der Telekommunikationsbranche.<br />
Vor allem wirtschaftlich schwächere Verbraucher<br />
wären davon betroffen.<br />
Die Studie kommt wie der <strong>BDIU</strong> zu dem Schluss, dass<br />
eine scharfe Deckelung der Inkassovergütung ungeeignet<br />
im Kampf gegen unseriöse Geschäftspraktiken ist.<br />
In unserer Pressearbeit bewerteten wir auch Maßnahmen<br />
wie die Buttonlösung. Dieses Gesetz begrüßte der <strong>BDIU</strong><br />
ausdrücklich, da es Verbrauchern mehr Rechtssicherheit<br />
bringt. Es gilt seit dem 1. August 20<strong>12</strong> und hat seitdem<br />
vielen Kostenfallen im Internet einen Riegel vorgeschoben.<br />
Kostenpflichtige Onlineangebote müssen Verbraucher jetzt<br />
vor Abschluss eines Vertrages auf die Kostenpflicht hinweisen,<br />
etwa durch eine klar gekennzeichnete Schaltfläche.<br />
Bereits Ende August veröffentlichten die Verbraucherzentralen<br />
per Pressemitteilung ein positives Zwischenfazit.<br />
Bei einer Stichprobe waren 90 Prozent der bekannten<br />
Kostenfallen nicht mehr erreichbar.<br />
Unternehmen erfahren, wie die Zusammenarbeit mit einem<br />
Inkassodienstleister in der Praxis funktioniert und wie sie<br />
dadurch ihre Liquidität sichern können. Verbrauchern liefert<br />
die Beilage wertvolle Hinweise, was sie tun sollten, wenn<br />
sie Post von einem Inkassounternehmen erhalten. Außerdem<br />
informiert die Beilage, wie sich seriöse Inkassounternehmen<br />
von dubiosen Geldeintreibern unterscheiden.<br />
Im Gegenzug durfte die WELT-Gruppe im Rahmen aller<br />
kommunikativen Maßnahmen rund um die Jahreshauptversammlung<br />
für ihre Produkte werben. <strong>BDIU</strong>-Mitglieder<br />
erhielten die Gelegenheit, die Tageszeitung für ein Jahr kostenfrei<br />
zu abonnieren. Der <strong>BDIU</strong> wiederum schaltete im<br />
September in drei Ausgaben der WELT Imageanzeigen<br />
und führte damit erstmals eine große öffentliche Kampagne<br />
zur Werbung für die Inkassobranche durch. Drei verschiedene<br />
Anzeigen kamen zum Einsatz, die die Arbeit von Inkassounternehmen<br />
unter verschiedenen Blickwinkeln vorstellen.<br />
Das Motto der Anzeigenkampagne lautet wie der<br />
vorliegende Jahresbericht: »Inkasso wirkt!«.<br />
Zum ersten Mal führte<br />
der <strong>BDIU</strong> 20<strong>12</strong> eine<br />
Imagekampagne für die<br />
Branche durch. Motto der<br />
Anzeigen, die in den<br />
Zeitungen der WELT-<br />
Gruppe erschienen: Inkasso<br />
ist seriös, kompetent und<br />
effizient.<br />
Der <strong>BDIU</strong> hatte erwartet, dass die Buttonlösung schwarzen<br />
Schafen unter den Inkassounternehmen die Grundlage für<br />
ihre dubiose Mahnpraxis entziehen wird. Mit dieser Einschätzung<br />
lagen wir offenbar richtig.<br />
medienkOOPeratiOn<br />
mit der welt-grUPPe<br />
20<strong>12</strong> ging der <strong>BDIU</strong> eine umfangreiche Medienkooperation<br />
mit der WELT-Gruppe ein. Anlass war die Jahreshauptversammlung.<br />
Am 20. März – und damit rund vier<br />
"%%#<br />
*<br />
<br />
<br />
Inkassounternehmen sind Spezialisten für das Forderungsmanagement. Für rund<br />
500.000 Auftraggeber aller Branchen übernehmen sie den Einzug kaufmännisch<br />
ausgemahnter, juristisch unbestrittener Forderungen. Pro Jahr führen sie der Wirtschaft<br />
5 Milliarden Euro an Liquidität wieder zurück – und helfen so, Insolvenzen<br />
zu vermeiden, Arbeitsplätze zu sichern und die Preise für alle stabil zu halten.<br />
Inkasso wirkt!<br />
Wochen vor der Veranstaltung – erschien in der bundesweiten<br />
Ausgabe der Tageszeitung DIE WELT eine <strong>12</strong>-seitige<br />
Sonderbeilage zur Arbeit von Inkassounternehmen.<br />
Die Beilage wurde finanziert durch Anzeigen von <strong>BDIU</strong>-<br />
Mitgliedsunternehmen. Der Inhalt der <strong>12</strong> Sonderseiten<br />
wurde frei und unabhängig von der Sonderthemenredaktion<br />
der WELT-Gruppe erstellt. Die wichtigsten Themen<br />
rund um die Branche der Forderungsmanagementdienstleister<br />
werden hier vorgestellt.<br />
)) '"%($" '&%$ "%%#"&$"!" )) $$%&$+ )) $ " )) <br />
Sowohl die Sonderbeilage aus der WELT als auch die Anzeigen<br />
sind auf der Website des <strong>BDIU</strong> veröffentlicht und<br />
können dort als PDF heruntergeladen werden.<br />
Aufgrund des großen Erfolgs setzt der <strong>BDIU</strong> die Medienkooperation<br />
auch im Jahr 20<strong>13</strong> fort.<br />
Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 41
»Inkasso wirkt« || medienarbeit<br />
Eine schnellere<br />
Verbraucherinsolvenz hilft<br />
weder Schuldnern noch<br />
Gläubigern. Der <strong>BDIU</strong><br />
machte deutlich: Besser, um<br />
Überschuldung nachhaltig<br />
in den Griff zu bekommen,<br />
sind Präventionsmaßnahmen<br />
und außergerichtliche<br />
Schuldenbereinigungen.<br />
fOrderUngSmanagement<br />
öffentliCHe Hand<br />
Das Thema »Inkasso für Kommunen« bekommt in den<br />
Medien immer größere Bedeutung. So machte im April<br />
20<strong>12</strong> der Landkreis Mansfeld-Südharz Schlagzeilen: Er<br />
plant, <strong>13</strong> Millionen Euro über ein Inkassounternehmen einzuziehen.<br />
Bei den offenen Forderungen handelt es sich insbesondere<br />
um Unterhaltsvorschussleistungen, Gebühren für<br />
Baugenehmigungen oder Mietrückstände.<br />
Der Radiosender MDR info berichtete am 27. April 20<strong>12</strong><br />
zum Thema, sprach mit mehreren Entscheidern der öffentlichen<br />
Hand und argumentierte, dass laut <strong>BDIU</strong> die Zusammenarbeit<br />
von Kommunen und Inkassounternehmen<br />
grundsätzlich möglich sei.<br />
Immer wieder machte der <strong>BDIU</strong> im Rahmen der Pressearbeit<br />
auf dieses wichtige Thema aufmerksam. Mehrere Interviews<br />
fanden dazu statt. Ein Ergebnis: Es meldeten sich<br />
sogar Kommunen beim Verband, die nähere Informationen<br />
haben wollten.<br />
Unter anderem die Ausgabe 5 des <strong>BDIU</strong>-Magazins »Die<br />
Inkassowirtschaft« berichtet ausführlich zum Thema und<br />
stellt darüber hinaus eine neue Initiative des Bundeslandes<br />
Hessen vor, das niedergeschlagene Gerichtskosten künftig<br />
auch über Inkassounternehmen einziehen möchte.<br />
verbraUCHerinSOlvenz:<br />
die refOrm der refOrm der refOrm<br />
Die erneute Reform des Insolvenzrechts war eines der Themen,<br />
mit denen der Gesetzgeber in den letzten zwölf Monaten<br />
der Öffentlichkeitsarbeit des <strong>BDIU</strong> den Takt vorgab.<br />
Statt wie bisher nach sechs Jahren sollen überschuldete Personen<br />
künftig schon nach fünf Jahren (wenn sie die Verfahrenskosten,<br />
rund 3.000 Euro, bezahlen können) oder nach<br />
drei Jahren (wenn sie bis dahin die Verfahrenskosten und<br />
25 Prozent ihrer Schulden bezahlen) eine Restschuldbefreiung<br />
erhalten. Im Gegenzug bekommen Gläubiger mehr<br />
Rechte, etwa wenn es darum geht, Anträge auf Versagung<br />
einer Schuldenbefreiung zu stellen. Unterm Strich jedoch<br />
kritisiert der <strong>BDIU</strong> die Änderungen als gläubigerfeindlich.<br />
In der Pressearbeit machten wir das wiederholt deutlich. So<br />
berichtete die »Neue Juristische Wochenschrift« Mitte 20<strong>12</strong><br />
in Ausgabe 31 gleich im ersten Artikel über den vom Bundeskabinett<br />
beschlossenen Gesetzentwurf. Fast die Hälfte<br />
des Artikels befasste sich mit der Kritik des <strong>BDIU</strong> und zitierte<br />
aus unserer Pressemitteilung: »Es sei zu befürchten,<br />
dass die Aussicht auf eine Halbierung der Wohlverhaltensperiode<br />
von unredlichen Schuldnern als Signal missverstanden<br />
werde, Schulden zu machen, da sie sich schneller ihrer<br />
Zahlungsverpflichtungen entledigen könnten, so <strong>BDIU</strong>-<br />
Präsident Wolfgang Spitz. … Neben dieser Kritik findet der<br />
<strong>BDIU</strong> aber auch lobende Worte über den Gesetzesentwurf,<br />
insbesondere für alle Neuregelungen, die das Insolvenzverfahren<br />
insgesamt unter Wahrung der Gläubigerinteressen<br />
effizienter gestalten.«<br />
Anfang Oktober 20<strong>12</strong> zitiert »DIE ZEIT« Wolfgang Spitz,<br />
der eine kürzere Restschuldbefreiungsphase kritisiert und<br />
sogar befürchtet, dass es im parlamentarischen Verfahren<br />
zu einer Senkung der 25-Prozent-Mindestquote kommen<br />
könnte.<br />
der bdiU im »SHitStOrm«<br />
Das neudeutsche Wort »Shitstorm« bezeichnet ein Phänomen,<br />
das vor allem aus sozialen Netzwerken im Internet bekannt<br />
ist. Innerhalb kürzester Zeit baut sich eine riesige Empörungswelle<br />
auf mit unzähligen Beiträgen in Blogs, auf<br />
Twitter, Facebook & Co., die schnell auch in die klassischen<br />
Medien wie TV, Hörfunk und Zeitungen überschwappt.<br />
Sachliche Diskussionen finden dabei kaum noch statt, Beleidigungen<br />
und abschätzige Äußerungen dagegen sind an<br />
der Tagesordnung.<br />
Im Sommer letzten Jahres befand sich auch der <strong>BDIU</strong> zeitweilig<br />
in einem solchen Shitstorm. Es ging um das Gesetz<br />
zur Fortentwicklung des Meldewesens. Am 28. Juni hatte es<br />
der Bundestag verabschiedet. Für den <strong>BDIU</strong> und die gesamte<br />
mit Meldedaten arbeitende Wirtschaft war das Gesetz<br />
durchaus ein Erfolg: Denn der Bundestag hatte insbesondere<br />
die strenge Zweckbindung und das daraus folgende Verbot<br />
einer Mehrfachnutzung einfacher Melderegisterauskünfte in<br />
§ 47 MeldFortG aus dem ursprünglichen Entwurf gestrichen.<br />
Die Freude währte nicht lange. Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter<br />
Thilo Weichert übte in einem Interview<br />
im Morgenmagazin harsche Kritik. Die machte sich an zwei<br />
Punkten fest: Angeblich könnten die Meldeämter nun<br />
Daten der Bürgerinnen und Bürger ohne deren Einwilligung<br />
an Adresshändler »verkaufen«. Und die Abgeordneten<br />
hätten ohnehin lieber Fußball geguckt, als sich mit dem Gesetz<br />
zu befassen. Im Fernsehen lief zur Zeit der Bundestagsabstimmung<br />
nämlich das EM-Halbfinale Deutschland<br />
gegen Italien. Vom »57-Sekunden-Gesetz« war fortan die<br />
Rede. Denn genauso viel Zeit hätten sich die Abgeordneten<br />
für die Verabschiedung des Gesetzes genommen. Teilweise<br />
wurde es so dargestellt, als sei die Politik vor einer Lobby<br />
von Adresshändlern und Inkassounternehmen eingeknickt.<br />
Das ergab zwar eine schöne Geschichte. Deren Wahrheitsgehalt<br />
aber war fast gleich null.<br />
42 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.
»Inkasso wirkt« || medienarbeit<br />
Tatsächlich waren nicht weniger Abgeordnete anwesend<br />
als üblich, wenn keine »namentlichen Abstimmungen«<br />
stattfinden. In der Regel kommen nur die Mitglieder des<br />
für ein Gesetz federführenden Ausschusses ins Plenum.<br />
Die eigentliche Diskussion und Arbeit an den Gesetzentwürfen<br />
ist bereits in den Ausschüssen erfolgt.<br />
Auch die Unterstellung vom »Verkauf persönlicher Daten«<br />
war falsch. Dem <strong>BDIU</strong> zum Beispiel ging es nur darum,<br />
Anschriften von umgezogenen Schuldnern abzugleichen,<br />
um so die Rechtsverfolgung von Zahlungsansprüchen zu<br />
ermöglichen.<br />
Wir reagierten im Rahmen der Pressearbeit, gaben Interviews<br />
und positionierten uns in Fachartikeln. Unter anderem<br />
veröffentlichte der <strong>BDIU</strong> einen Katalog mit 10 Fragen<br />
und Antworten zum Melderecht, der dazu beitrug, die Debatte<br />
wieder zu versachlichen.<br />
Und ewig grüSSt<br />
»mOSkaU inkaSSO«<br />
Großen Wirbel verursachte Ende März 20<strong>12</strong> der Sender<br />
»kabel eins« mit seinem Format »Die Geldeintreiber – gnadenlos<br />
gerecht«. Die Sendung sollte angeblich den Alltag<br />
eines Inkassounternehmens darstellen. In Wirklichkeit sah<br />
man hier Mitarbeiter der berüchtigten Firma »Moskau Inkasso«<br />
vor der Kamera agieren. Der <strong>BDIU</strong> distanzierte<br />
sich ausdrücklich von der Sendung, Geschäftsführer Kay<br />
Uwe Berg forderte »kabel eins« öffentlich dazu auf, dieses<br />
unsägliche Format unverzüglich wieder einzustellen. Der<br />
<strong>BDIU</strong> machte per Pressearbeit klar, dass »Die Geldeintreiber«<br />
nichts mit der Realität zu tun hat.<br />
Zahlreiche Medien berichteten über unseren Protest –<br />
zum Beispiel »Bild« und der »Focus«, aber auch Medieninformationsdienste<br />
wie der »kress report«, die zur Pflichtlektüre<br />
von TV-Machern gehören.<br />
Pikantes Detail am Rande: In der Serie tauchte ein angeblicher<br />
Rechtsanwalt Heinemann aus Essen auf, der den<br />
»Geldeintreibern« zur Seite stand und sich dabei juristisch<br />
haarscharf am Rande der Legalität bewegte. Der Fernsehsender<br />
argumentierte, dass es sich bei der Sendung um ein<br />
nachgestelltes Format handele, eine sogenannte Scripted<br />
Reality, die sich nicht an tatsächlich überprüfbaren Fakten<br />
zu orientieren habe. Nicht gerechnet hatten die Macher<br />
allerdings damit, dass es eine echte Rechtsanwaltskanzlei<br />
Heinemann in Essen gibt, die auch Kontakt zur Presseabteilung<br />
des <strong>BDIU</strong> suchte. Sie fürchtete um ihren guten Ruf<br />
und erwirkte eine einstweilige Verfügung gegen den Sender.<br />
Übrigens: Der Darsteller von »Rechtsanwalt Heinemann«<br />
ist laut Internetrecherche tatsächlich ein Rechtsanwalt<br />
mit Zulassung in Celle und dort auch Vorsitzender<br />
eines CDU-Ortsverbandes.<br />
Die Sendung selbst brachte es über die Pilote-Staffel nicht<br />
hinaus. Schon nach fünf Sendungen war Schluss. Die<br />
»Geldeintreiber« versackten im Quotensumpf. Viel weniger<br />
Zuschauer als bei »kabel eins« üblich wollten die kruden<br />
Geschichten um »Samy«, »Machete« und Co. sehen.<br />
Da war ihr Publikum eben doch ein wenig schlauer, als es<br />
die Fernsehmacher gedacht hatten.<br />
Das Thema begleitete den <strong>BDIU</strong> aber leider weiter. Am<br />
23. Juni 20<strong>12</strong> berichtete die renommierte »Süddeutsche<br />
Zeitung« auf Seite 3 großformatig über »Moskau Inkasso«.<br />
Im Stil einer Reportage wurden »Samy« und »Machete«<br />
auf Außendienst begleitet. Ob die Fälle alle echt waren?<br />
Wir haben unsere Zweifel. Jedenfalls erhielten die Leser<br />
den Eindruck, als könne man durch Beauftragung von<br />
»Moskau Inkasso« besser und schneller an sein Geld gelangen<br />
als auf dem legalen Weg.<br />
Was für die Medien eine tolle Story hergibt, führte die<br />
Leser auf falsche Fährten. Nach dem Bericht meldeten<br />
sich verzweifelte Gläubiger bei der »Süddeutschen« und<br />
baten um Kontaktvermittlung zum Moskau-Trupp. Mit<br />
solchen »Erfolgen« hatte man wohl nicht gerechnet. Die<br />
»Süddeutsche« tat das Richtige und empfahl den Gläubigern,<br />
sich für seriöses Inkasso an den <strong>BDIU</strong> zu wenden.<br />
Aber damit nicht genug. Am 21. Januar 20<strong>13</strong> brachte die<br />
ProSieben-Sendung »Galileo« mal wieder einen Beitrag<br />
über »Moskau Inkasso«, ein angeblich »ganz normales Inkassounternehmen«.<br />
Der <strong>BDIU</strong> reagierte am nächsten Tag<br />
mit einer öffentlichen Fernsehkritik und fand deutliche<br />
Worte zu dem Beitrag. Diese Kritik wurde vor allem im<br />
Social Web sehr gut weiterverbreitet und fand einen positiven<br />
Nachhall.<br />
Gläubigern, wie verzweifelt auch immer sie sind, rät der<br />
<strong>BDIU</strong> in seiner Pressearbeit schon seit Langem, nur mit<br />
seriösen Unternehmen zusammenzuarbeiten. Wer in Kauf<br />
nimmt, dass Gewalt angedroht und ausgeführt wird, handelt<br />
nicht nur unmoralisch, er kann sich auch strafbar machen.<br />
Schön wäre es, wenn die Medien künftig davon absähen,<br />
durch unkritische Berichterstattung Werbung für<br />
»russisches Inkasso« zu machen.<br />
bdiU-vizePräSidentin kremer in<br />
SamStagabend-dOkU<br />
Am 17. November 20<strong>12</strong> lief zur besten Sendezeit am Samstagabend<br />
eine vierstündige Dokumentation der Redaktion<br />
von »Spiegel-TV« zum Thema Schulden und Verbraucher-<br />
20<strong>12</strong> hatten die Medien<br />
einen Narren an »Moskau<br />
Inkasso« gefressen. Sensationslust<br />
siegte über ausgewogene<br />
Berichterstattung – die<br />
seriösen Inkassounternehmen<br />
hatten das Nachsehen. Der<br />
<strong>BDIU</strong> steuerte dagegen.<br />
Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 43
»Inkasso wirkt« || medienarbeit<br />
insolvenz. Neben mehreren Betroffenen kamen immer<br />
wieder in kurzen Einspielsequenzen Experten zu Wort,<br />
zum Beispiel die ARD-Börsenkommentatorin Anja Kohl<br />
und der als »Mr. DAX« bekannte Börsenmakler Dirk Müller.<br />
Eine weitere Expertin: <strong>BDIU</strong>-Vizepräsidentin Marion<br />
Kremer. Sie vertrat in dem informativen und unterhaltsamen<br />
Format die Position der Gläubiger und machte darauf<br />
aufmerksam, dass durch Insolvenzen viel wirtschaftliches<br />
Potenzial zunichte gemacht wird.<br />
Bereits am 25. Juli hatte Kremer vor der Kamera Rede<br />
und Antwort gestanden – in einem »Mammutinterview«,<br />
das insgesamt drei Stunden dauerte und von dem in der<br />
Sendung jeweils kurze Ausschnitte zu sehen sind.<br />
Am 6. Dezember war Marion Kremer zudem Gast in der<br />
Sendung »Zur Sache Baden-Württemberg!«, die im dritten<br />
Fernsehprogramm des SWR ausgestrahlt wird.<br />
Thema hier war neben Verbraucherinsolvenzen der besorgniserregende<br />
Trend, sich für Weihnachtsgeschenke<br />
zu verschulden.<br />
an Berufsschulen verwenden. Im Sommer 20<strong>12</strong> erteilten<br />
wir eine Abdruckerlaubnis für eine Neuauflage des Berufsschultitels<br />
»Groß im Handel«. Im Dezember 20<strong>12</strong> erschienen<br />
Grafiken aus den <strong>BDIU</strong>-Mitgliederbefragungen in den<br />
»Unterrichtsmaterialien Wirtschaft/Recht« des Stark-Verlags.<br />
Und im Februar 20<strong>13</strong> fragten die Cornelsen-Schulverlage<br />
an, <strong>BDIU</strong>-Informationen in Unterrichtsmaterialien<br />
für Berufsschüler im Fach Wirtschaftslehre zu verwenden.<br />
bdiU-magazin »die inkaSSOwirtSCHaft«<br />
Startet dUrCH<br />
20<strong>12</strong> erschienen drei Ausgaben des neuen <strong>BDIU</strong>-Magazins<br />
»Die Inkassowirtschaft«, für 20<strong>13</strong> sind vier Ausgaben<br />
fest eingeplant. Das Magazin erhalten alle <strong>BDIU</strong>-Mitglieder<br />
sowie wichtige Kontakte in Politik, Wirtschaft und<br />
Gesellschaft. Außerdem bieten wir das Heft zum Abonnement<br />
an, wobei <strong>BDIU</strong>-Mitgliedsunternehmen von<br />
vergünstigten Konditionen profitieren.<br />
Das Heft informiert über alle Aspekte rund um die Branche<br />
des Forderungsmanagements – von Interviews über<br />
Fallbeispiele bis hin zur Kommentierung aktueller inkassorelevanter<br />
Gesetze. »Die Inkassowirtschaft« ist sowohl<br />
in gedruckter Form als auch als Download über die URL<br />
www.inkassowirtschaft.de erhältlich.<br />
Die Leser haben das Heft inzwischen sehr gut angenommen.<br />
Auch in den Medien spielt das Heft eine Rolle. Immer häufiger<br />
zitieren andere Titel aus dem <strong>BDIU</strong>-Magazin und sorgen<br />
so für eine noch breitere Öffentlichkeit für unsere Branche.<br />
Im März 20<strong>13</strong> ist bereits die fünfte Ausgabe erschienen.<br />
regelmäSSige PreSSeanSPraCHen<br />
Und SOCial media<br />
<strong>BDIU</strong>-Präsident Wolfgang Spitz und Vizepräsidentin<br />
Marion Kremer stellten sich bei zwei Pressekonferenzen<br />
den Fragen der Journalisten.<br />
der bdiU im SCHUlbUCH<br />
Mehrfach wurden wir im abgelaufenen Geschäftsjahr von<br />
Schulbuchverlagen angesprochen. Der Grund: Unsere<br />
Mitgliederumfragen zur Zahlungsmoral und zur Jugendverschuldung<br />
sollten als Lehrmaterial angeboten werden.<br />
Selbstverständlich erteilten wir allen anfragenden Verlagen<br />
Abdruckerlaubnisse.<br />
Im Mai 20<strong>12</strong> wandte sich der Klett-Verlag an uns. Er<br />
wollte Infos zum Zahlungsverhalten junger Verbraucher<br />
in zwei Lehrbüchern für den Wirtschaftskundeunterricht<br />
Daneben hat es zahlreiche Statements für Zeitungen, Zeitschriften,<br />
Fachmagazine, Blogs, Radio und TV gegeben, die<br />
hier nicht im Einzelnen erwähnt werden sollen. Mehrfach<br />
haben Vertreter des <strong>BDIU</strong> die Vorteile für die Wirtschaft<br />
herausgestellt, die sich durch die Zusammenarbeit mit Inkassodienstleistern<br />
ergeben. Inkassounternehmen sind eben<br />
»eine oft verkannte Branche« (Zitat aus »Hamburger Wirtschaft«,<br />
dem Magazin der IHK Hamburg, im August 20<strong>12</strong>).<br />
Kleine Betriebe, denen es »am systematischen Forderungsmanagement<br />
mangele, könnten durch die Kooperation mit<br />
externen Inkassodienstleistern profitieren (so die »Süddeutsche<br />
Zeitung« am 9. August 20<strong>12</strong>). Das Fachmagazin »Das<br />
Autohaus« beruft sich im Sommer (Ausgabe 19/20<strong>12</strong>) auf<br />
<strong>BDIU</strong>-Pressesprecher Marco Weber: »Häufiger als Anwaltskanzleien<br />
sind Inkassodienstleister auf den außergerichtlichen<br />
Forderungseinzug spezialisiert, sagt Weber.<br />
Denn das ist ihr Brot- und Buttergeschäft.«<br />
Verbraucher dagegen wurden aufgeklärt, wie sie sich verhalten<br />
sollten, wenn sie Post von einem Inkassounterneh-<br />
44 <strong>BDIU</strong> || bundesverband deutscher inkasso-Unternehmen e.v.
»Inkasso wirkt« || medienarbeit<br />
men bekommen – also: auf gar keinen Fall den Kopf in<br />
den Sand stecken, sondern die Forderung kritisch prüfen.<br />
Ist sie berechtigt, muss sie bezahlt werden. Bei Fragen das<br />
Inkassounternehmen kontaktieren, seriöse Dienstleister<br />
werden selbstverständlich reagieren. Wichtig war auch<br />
stets der Verweis auf die Beschwerdestelle des <strong>BDIU</strong>, an<br />
die sich sowohl Auftraggeber als auch Verbraucher mit<br />
Fragen zur Tätigkeit unserer Mitglieder wenden können.<br />
Auch die Social-Media-Aktivitäten des <strong>BDIU</strong> kommen gut<br />
an. Mehrmals pro Woche verbreitet der <strong>BDIU</strong> über Twitter<br />
und XING aktuelle Informationen zur Branche und zu inkassorelevanten<br />
Themen. Die Zahl der Follower auf Twitter<br />
steigt kontinuierlich. Viele Meldungen werden über sogenannte<br />
Retweets oder Erwähnungen anderer Nutzer weiterverbreitet,<br />
an mancher Diskussion, die über diese Plattform<br />
stattfindet, hat sich auch der <strong>BDIU</strong> im Sinne der Branche<br />
mitbeteiligt.<br />
Das Unternehmensprofil des <strong>BDIU</strong> auf XING verzeichnet<br />
ebenfalls stets wachsende Zugriffszahlen. Zu den<br />
Nutzern, die sich hier über den <strong>BDIU</strong> informieren, zählen<br />
neben den Mitarbeitern in Mitgliedsunternehmen<br />
auch zahlreiche Entscheider bei Auftraggebern und potenziellen<br />
Auftraggebern der Branche. Bereits im April<br />
20<strong>13</strong> hatten mehr Nutzer auf die <strong>BDIU</strong>-Informationen<br />
bei XING zugegriffen als im gesamten Jahr 20<strong>12</strong> – die<br />
Tendenz lautet auch hier: weiter stark wachsend.<br />
Fernsehkritik: Warum muss ProSieben die Werbetrommel<br />
ausgerechnet für »russisches« Inkasso rühren?<br />
Im Fernsehen war Ende Januar wieder einmal die »ProSieben-<br />
Märchenstunde« angesagt. Dabei sollte es in der 19-Uhr-<br />
Sendung von »Galileo« eigentlich um das Thema Inkasso<br />
gehen. Aber anstatt den wirklichen Alltag von Inkassounternehmen<br />
zu zeigen, wurde den Zuschauern eine unglaubwürdige<br />
Räuberpistole aufgetischt – gedreht wie eine schlechte<br />
Agentenstory, in der alle Akteure nur Vor-, aber keine Nachnamen<br />
haben, die Kamera schummerige Wackelbilder liefert<br />
und Laiendarsteller auswendig gelernte Sätze aufsagen.<br />
Im Mittelpunkt des Ganzen standen die Jungs und ein Mädel<br />
von »Moskau Inkasso«. Die männlichen Mitglieder dieser »Außendienst-Abteilung«<br />
sollten dabei Eindruck machen, das heißt,<br />
vermeintliche Schuldner einschüchtern und zum Zahlen »überzeugen«,<br />
während ihre junge Kollegin die Rolle der – so die<br />
Stimme aus dem Moderations-Off – »Venusfalle« übernimmt<br />
und als angebliche Paketbotin an Schuldnertüren klingelt.<br />
Welcher gescheiterte Krimiautor sich auch immer diese hanebüchene<br />
Geschichte ausgedacht haben mag, sie wird einfach nicht<br />
besser. Da ist zum Beispiel »Rainer«, den die Moskau-Außendienstler<br />
in der Lobby eines Hotels am Rande Hannovers treffen.<br />
In konspirativer Atmosphäre klagt »Rainer«, dass er von einem<br />
zwielichtigen Finanzberater um immerhin 450.000 Euro geprellt<br />
worden sei. Zwar habe er nur 225.000 Euro davon selbst<br />
investiert. Der Berater habe ihm aber versprochen, diese Summe<br />
durch »Trading« zu verdoppeln. »Extrem gefährlich« sei dieser<br />
Finanzberater – wobei die eigene Dummheit eines vermeintlichen<br />
Gläubigers, der vor allem an das Märchen der wundersamen<br />
Geldvermehrung glaubt, doch wohl als weitaus gefährlicher einzustufen<br />
sein dürfte. Es fragt sich auch, für wie dumm ProSieben<br />
seine Zuschauer eigentlich hält, denen der Sender ernsthaft verkaufen<br />
will, dass es sich bei diesen Fällen um den ganz normalen<br />
Alltag von Inkassounternehmen handelt. Die Wahrheit wird völlig<br />
verdreht. Mit Inkasso hat das nichts zu tun.<br />
Richtig ist: Inkasso ist in Deutschland eine gesetzlich geregelte<br />
Rechtsdienstleistung. Inkassounternehmen müssen im Rechtsdienstleistungsregister<br />
registriert sein (siehe: www.rechtsdienstleistungsregister.de).<br />
Alle Inkassounternehmen unterliegen der<br />
Aufsicht durch die für die Registrierung zuständigen Gerichte.<br />
Nur wer strafrechtlich unbescholten ist, in geordneten wirtschaftlichen<br />
Verhältnissen lebt und umfassende Kenntnisse in<br />
den inkassorelevanten Rechtsgebieten nachweisen kann (etwa<br />
durch mindestens ein erstes juristisches Staatsexamen oder<br />
durch erfolgreiches Absolvieren eines Sachkundelehrgangs),<br />
darf Inkassodienstleistungen anbieten und durchführen. Wenig<br />
überraschend ist es also, dass »Moskau Inkasso« über keine solche<br />
Registrierung verfügt.<br />
Das Drohen mit oder gar das Anwenden von Gewalt sind<br />
streng verboten! Wer das tut oder billigend in Kauf nimmt,<br />
kann sich strafbar machen, Auftraggeber übrigens genauso<br />
wie die vermeintlichen »Inkassospezialisten«.<br />
Der Gipfel der Unverschämtheit ist allerdings der Schluss des<br />
»Galileo«-Berichts. Nach einem unangemeldeten Besuch bei<br />
einem Schuldner ruft dieser die Polizei. Die aber zeigt nach<br />
kurzer Diskussion angeblich »Verständnis« für die Jungs von<br />
»Moskau Inkasso«, die ankündigen, bald wiederzukommen,<br />
um ihre Forderung – so wörtlich – zu »vollstrecken«.<br />
Vollstrecken aber, werte ProSieben-Redaktion, darf in Deutschland<br />
nur der Gerichtsvollzieher.<br />
Liebe Zuschauer: Wenn Sie Probleme mit »Moskau Inkasso«<br />
und Co. haben, sollten Sie umgehend die Behörden und die<br />
Polizei informieren, die mit Sicherheit KEIN Verständnis für<br />
solche Machenschaften zeigen werden. Wehren Sie sich! Und<br />
noch ein Rat: Glauben Sie nicht alles, was im Fernsehen gezeigt<br />
wird – speziell nicht in Sendungen wie »Galileo«.<br />
Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des bdiU und der dia 45
»Inkasso wirkt« || medienarbeit<br />
So schützen sich Auftraggeber vor schwarzen Schafen –<br />
<strong>BDIU</strong>-Präsident Spitz spricht Klartext zu »Moskau Inkasso«<br />
Zahlen Kunden fällige Rechnungen nicht, kann ein Betrieb schnell ins finanzielle Schlingern geraten. Jetzt<br />
ist die Zusammenarbeit mit einem Inkassounternehmen gefragt. Gläubiger sollten dabei unbedingt auf die<br />
Vertrauenswürdigkeit des Dienstleisters achten. Wolfgang Spitz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher<br />
Inkasso-Unternehmen (<strong>BDIU</strong>), erklärt Auftraggebern, woran sie seriöse Inkassounternehmen erkennen und<br />
wie sie sich vor schwarzen Schafen schützen können.<br />
Wolfgang Spitz: Der Erfolg seriösen<br />
Inkassos beruht auf einer Mittlerfunktion<br />
zwischen Gläubiger und Schuldner.<br />
Wie sollten Gläubiger auf Phänomene<br />
wie »Moskau Inkasso« reagieren?<br />
Wie steht der <strong>BDIU</strong> dazu?<br />
wOlfgang SPitz | Inkasso ist eine<br />
seriöse Dienstleistung, auf die mehr als<br />
eine halbe Million Auftraggeber aus den unterschiedlichsten<br />
Branchen vertrauen – zum Beispiel aus Handwerk,<br />
Handel oder der Dienstleistungswirtschaft. Dabei<br />
verstehen sich Inkassounternehmen als Mittler zwischen<br />
Gläubiger und säumigem Zahler. Das Ausüben von<br />
Druck oder gar das Androhen von Gewalt, wie sie durch<br />
dubiose Anbieter wie »Moskau Inkasso« suggeriert werden,<br />
hat nichts mit seriösem Inkasso zu tun, sondern<br />
kann eine strafbewehrte Handlung darstellen, mit den<br />
entsprechenden rechtsstaatlichen Konsequenzen. Auch<br />
Auftraggeber können sich übrigens dabei strafbar machen.<br />
Der <strong>BDIU</strong> ist in den vergangenen Jahren juristisch<br />
gegen das sogenannte »Inkasso Team Moskau« vorgegangen<br />
und hat Recht zugesprochen bekommen. Erhalten<br />
wir Kenntnis von solchen illegalen und höchst unseriösen<br />
Machenschaften, informieren wir sofort die<br />
zuständigen Behörden, damit diese handeln können.<br />
Zur Wahrheit gehört aber auch: Am Markt spielen solche<br />
Firmen keine Rolle. Wir haben keinerlei Hinweise<br />
darauf, dass »Moskau Inkasso« tatsächlich derzeit Inkassodienstleistungen<br />
in Deutschland durchführen würde.<br />
Andererseits ist es allerdings erstaunlich, wie viele Medienberichte<br />
es zu dieser Firma gibt. Es scheint sich hier<br />
wohl eher um ein Marketingphänomen zu handeln.<br />
Wie kann man als Unternehmer zwischen seriösen<br />
Inkassounternehmen und schwarzen Schafen unterscheiden?<br />
wOlfgang SPitz | Seriöse Inkassounternehmen benötigen<br />
laut Gesetzgeber eine Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister.<br />
Erforderlich dafür sind strafrechtliche<br />
Unbescholtenheit und der Nachweis geordneter wirtschaftlicher<br />
Verhältnisse. Außerdem müssen sie theoretische<br />
und praktische Sachkunde im Forderungseinzug belegen,<br />
dazu gehören Kenntnisse im allgemeinen Teil des<br />
B<strong>GB</strong> sowie in typischen inkassorelevanten Rechtsgebieten<br />
wie dem Zwangsvollstreckungs-, Zivilverfahrens- und Insolvenzrecht<br />
oder dem Schuld-, Sachen-, Familien- und<br />
Erbrecht, um nur ein paar zu nennen. Alle registrierten Inkassounternehmen<br />
sind öffentlich auf einem gemeinsamen<br />
Internetportal der Landesjustizverwaltungen aufgelistet,<br />
siehe: www.rechtsdienstleistungsregister.de.<br />
Eingezogene Gelder werden seriöse Inkassounternehmen<br />
immer auf von ihrem eigenen Vermögen getrennten Konten<br />
hinterlegen und umgehend an ihre Aufraggeber weiterleiten.<br />
Fragen zu ihrer Arbeitsweise und zum Inkassoprozess<br />
werden sie ihren Kunden jederzeit und umfassend erläutern.<br />
Zudem sollten Auftraggeber auf die äußere Darstellung<br />
eines Inkassounternehmens achten.<br />
In aller Klarheit: Der Erfolg seriösen Inkassos beruht auf<br />
einer Mittlerfunktion zwischen Schuldner und Gläubiger.<br />
Jeglicher Außendarstellung, die suggeriert, dass der Inkassoerfolg<br />
durch Einschüchterungen und Drohungen entstehen<br />
könnte, sollten potenzielle Auftraggeber mit einer<br />
gehörigen Portion Skepsis begegnen. Außerdem empfiehlt<br />
sich immer ein Blick in das Impressum der Website des<br />
Inkassodienstleisters. Dubiose Anbieter verzichten schon<br />
einmal gerne darauf, hier eine vor einem deutschen Gericht<br />
ladungsfähige Anschrift zu hinterlegen. Des Weiteren<br />
sollten aus den Impressumsangaben eindeutig die Registrierungsnummer<br />
sowie die zuständige Registrierungsbeziehungsweise<br />
Aufsichtsbehörde hervorgehen. Seriöse<br />
Inkassounternehmen geben hier oder an anderer prominenter<br />
Stelle natürlich auch an, ob sie sich einem Branchenverband<br />
angeschlossen haben und so einer freiwilligen<br />
Selbstkontrolle ihrer Arbeit unterziehen.<br />
Und was ist nach der Ansicht des Verbands ein<br />
»schwarzes Schaf«?<br />
wOlfgang SPitz | Zu den »schwarzen Schafen« zählen<br />
sicherlich auch unseriöse Geschäftemacher, die massenweise<br />
Mahnungen auf Forderungen verschicken, die vor<br />
keinem deutschen Gericht im Klageverfahren durchzusetzen<br />
wären, zum Beispiel aus Abofallen oder dubiosen Gewinnspielen.<br />
Solche Abzocker setzen auf die juristische Unkenntnis<br />
vieler Verbraucher und spekulieren darauf, dass<br />
zumindest ein Bruchteil von ihnen zahlt, nur um »Ruhe zu<br />
haben«. Diese Abzocker gefährden den Rechtsfrieden, und<br />
sie gefährden den guten Ruf unserer Branche. Seriöses Inkasso<br />
dagegen hat vor allem die Interessen der Gläubiger<br />
im Blick, die eine Ware geliefert oder eine Dienstleistung<br />
erbracht haben und auf die ihnen dafür zustehende Entlohnung<br />
warten. Letztlich hängen an solchen offenen Forderungen<br />
wirtschaftliche Existenzen und Arbeitsplätze.<br />
Um diese zu sichern, brauchen wir in Deutschland seriöse<br />
und effizient arbeitende Inkassounternehmen.<br />
46
»Inkasso wirkt« || personen<br />
Präsidium und<br />
Geschäftsführung<br />
Wolfgang Spitz, Präsident<br />
Ressort: Grundsatzfragen,<br />
Politik national und international<br />
Hans-Joachim Leister, Vizepräsident<br />
Ressort: Personal, Beschaffung<br />
Marion Kremer, Vizepräsidentin<br />
Ressort: Kommunikation<br />
Axel Kulick, Schatzmeister (komm.)<br />
Ressort: Finanzen, Controlling,<br />
Jahreshauptversammlung, Deutsche<br />
Inkasso Akademie, Inkasso für die<br />
öffentliche Hand<br />
Andreas Aumüller,<br />
Präsidiumsmitglied<br />
Ressort: Europa, Verbände,<br />
Member of the Board der FENCA<br />
Kirsten Pedd, Präsidiumsmitglied<br />
Ressort: Recht, Compliance,<br />
Mitgliedsanträge<br />
Thomas Kohlmeier,<br />
Präsidiumsmitglied<br />
Ressort: Strategie, Verbandsentwicklung<br />
Dirk Oelsner, Schatzmeister<br />
bis 20<strong>12</strong><br />
Antje Lützenberger,<br />
Präsidiumsmitglied<br />
bis 20<strong>12</strong><br />
Kay Uwe Berg, Geschäftsführer<br />
(ohne Bild)<br />
Ulf Giebel, Ehrenpräsident<br />
Der Jahresbericht || 20<strong>12</strong>/20<strong>13</strong> des <strong>BDIU</strong> und der DIA<br />
47
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.<br />
Friedrichstraße 50–55 || 10117 Berlin<br />
Telefon +49 30.206 07 36-0<br />
Fax +49 30.206 07 36-30<br />
bdiu@inkasso.de || www.inkasso.de<br />
Deutsche Inkasso Akademie GmbH<br />
Friedrichstraße 50–55 || 10117 Berlin<br />
Telefon +49 30.340 60 91-55<br />
Fax +49 30.340 60 91-60<br />
info@inkassoakademie.de || www.inkassoakademie.de