Grünpflege im Gartenbau - GBG 15
Grünpflege im Gartenbau - GBG 15
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<strong>Grünpflege</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />
Verantwortung<br />
der Unternehmer und Mitarbeiter<br />
Der Unternehmer<br />
muss die technischen<br />
und<br />
organisatorischen<br />
Voraussetzungen<br />
für einen sicheren<br />
Arbeitsablauf<br />
schaffen.<br />
Die Mitarbeiter<br />
müssen durch<br />
ihr Verhalten den<br />
sicheren Ablauf der<br />
<strong>Grünpflege</strong>arbeiten<br />
gewährleisten.<br />
Geeignete und sichere Maschinen auswählen.<br />
Gefährdungsbeurteilungen durchführen.<br />
Betriebsanweisungen erstellen; einige Musterbeispiele<br />
finden Sie <strong>im</strong> Anhang dieses Merkheftes.<br />
Mitarbeiter unterweisen.<br />
Erste-Hilfe-Maßnahmen gewährleisten.<br />
Erforderliche Körperschutzmittel bereitstellen.<br />
Erfolgskontrollen garantieren, dass die Anweisungen<br />
und Unfallverhütungsvorschriften<br />
beachtet werden.<br />
Bei der Beschäftigung von Jugendlichen sind<br />
Schutzalterbest<strong>im</strong>mungen sowie Beschäftigungsverbote<br />
und -beschränkungen zu<br />
beachten.<br />
Weisungen der Vorgesetzten zum Zwecke<br />
der Unfallverhütung befolgen.<br />
Best<strong>im</strong>mungsgemäße Verwendung von<br />
Maschinen und Geräten.<br />
Erkannte Mängel <strong>im</strong> Betrieb dem Vorgesetzten<br />
sofort melden.<br />
Tragen der persönlichen Schutzausrüstung.