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Grünpflege im Gartenbau - GBG 15

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2<br />

<strong>Grünpflege</strong> <strong>im</strong> <strong>Gartenbau</strong><br />

Verantwortung<br />

der Unternehmer und Mitarbeiter<br />

Der Unternehmer<br />

muss die technischen<br />

und<br />

organisatorischen<br />

Voraussetzungen<br />

für einen sicheren<br />

Arbeitsablauf<br />

schaffen.<br />

Die Mitarbeiter<br />

müssen durch<br />

ihr Verhalten den<br />

sicheren Ablauf der<br />

<strong>Grünpflege</strong>arbeiten<br />

gewährleisten.<br />

Geeignete und sichere Maschinen auswählen.<br />

Gefährdungsbeurteilungen durchführen.<br />

Betriebsanweisungen erstellen; einige Musterbeispiele<br />

finden Sie <strong>im</strong> Anhang dieses Merkheftes.<br />

Mitarbeiter unterweisen.<br />

Erste-Hilfe-Maßnahmen gewährleisten.<br />

Erforderliche Körperschutzmittel bereitstellen.<br />

Erfolgskontrollen garantieren, dass die Anweisungen<br />

und Unfallverhütungsvorschriften<br />

beachtet werden.<br />

Bei der Beschäftigung von Jugendlichen sind<br />

Schutzalterbest<strong>im</strong>mungen sowie Beschäftigungsverbote<br />

und -beschränkungen zu<br />

beachten.<br />

Weisungen der Vorgesetzten zum Zwecke<br />

der Unfallverhütung befolgen.<br />

Best<strong>im</strong>mungsgemäße Verwendung von<br />

Maschinen und Geräten.<br />

Erkannte Mängel <strong>im</strong> Betrieb dem Vorgesetzten<br />

sofort melden.<br />

Tragen der persönlichen Schutzausrüstung.

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