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Politikbrief zur Hessischen Landtagswahl 2018 (Stand 21.02.2018)

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<strong>Politikbrief</strong> <strong>zur</strong> <strong>Hessischen</strong> <strong>Landtagswahl</strong> <strong>2018</strong> <strong>Stand</strong> 21.02.<strong>2018</strong> Seite 14<br />

Mediation … und was daraus geworden ist<br />

Das vom <strong>Hessischen</strong> Wirtschaftsministerium mit der Luftverkehrswirtschaft<br />

vereinbarte Konzept einer Lärmobergrenze entspricht nicht<br />

dem Anti-Lärm-Paket der Mediation: Es fehlt die Verbindlichkeit, ist<br />

nicht lokal ausgerichtet und lässt statt einer Lärmminderung und<br />

Lärmvermeidung eine weitere Steigerung der Lärmbelastung zu.<br />

Das FFR Forum Flughafen und Region (FFR) hat im Januar <strong>2018</strong> sein erneuertes<br />

Konzept für einen aktiven Schallschutz vorgestellt. Die Maßnahmen<br />

sollen entweder als Prüfaufträge und Forschungsprojekte vergeben<br />

werden oder sollen sich bereits im Regelbetrieb befinden. Bei<br />

letzteren sind jedoch kaum Entlastungen für die Betroffenen feststellbar.<br />

Die geringen Reduzierungen werden vom zunehmenden Luftverkehr<br />

aufgezehrt.<br />

Als Instrument einer Beteiligung der Betroffenen wird ein Lokales Konsultationsverfahren<br />

gepriesen. Die Kommunen sollen sich untereinander<br />

streiten wer wieviel Lärm (er)trägt.<br />

Das Konzept ist ein Dokument der Erfolglosigkeit und der Kapitulation<br />

vor der immer größer werdenden Verlärmung des Rhein-<br />

Main-Ballungsraums.<br />

Um den passiven Schallschutz zu verbessern, hat das Land Hessen<br />

den Regionalfonds ins Leben gerufen. Die Fraport AG beteiligt sich an<br />

den Kosten nur marginal, die Last tragen die Steuerzahler.<br />

Aktionäre der Fraport AG<br />

Trotz der Mehrheitsbeteiligung des Landes Hessen und der Stadt<br />

Frankfurt nehmen diese Gesellschafter kaum Einfluss auf die Geschäftspolitik<br />

der Fraport AG. Es werden Befürchtungen hinsichtlich<br />

denkbarer Schadenersatzansprüche seitens der privatwirtschaftlichen<br />

Miteigentümer genannt.<br />

Land Hessen 31,31 %<br />

Stadtwerke Frankfurt Holding GmbH 20,0 %<br />

Deutsche Lufthansa AG 8,44 %<br />

Lazard Asset Management LLC 5,05 %<br />

Black Rock Inc. 3,12 %<br />

Streubesitz 32,08 %<br />

51,31%<br />

48,69 %<br />

Die Mehrheitsgesellschafter, das Land Hessen und die Stadt Frankfurt,<br />

haben ihre Interessen in einem Geheimvertrag gebündelt.<br />

Unsere Forderungen:<br />

Die Beteiligungen des Landes Hessen und der Stadt Frankfurt am<br />

Main an der Fraport AG sind wieder auf zusammen 100 % aufzustocken.<br />

Erst wenn Land und Stadt alleinige Eigentümer sind, können sie<br />

die Geschäftspolitik wieder maßgeblich bestimmen.<br />

Der Geheimvertrag ist offenzulegen.

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