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Tfzf Heft ZSB gesamt gültig ab 2017-12-10

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<strong>ZSB</strong> 04<br />

3 Überwachung von EKSA<br />

(1) EKSA können überwacht werden<br />

direkt bei der EK oder mittels Fernüberwachungseinrichtung<br />

durch den <strong>Tfzf</strong> mittels EKÜS oder Deckungssignal, welches nur der<br />

EK-Deckung dient.<br />

Bei einer EKSA können unterschiedliche Überwachungsmöglichkeiten<br />

nebeneinander angeordnet sein.<br />

(2) Bei Überwachung mittels EKÜS gilt:<br />

Vor der EK muss angehalten werden,<br />

wenn das EKÜS nicht das<br />

Signal - EK BEFAHREN ERLAUBT - zeigt,<br />

wenn zwischen EKÜS und EK angehalten wird und das Signal - EK<br />

BEFAHREN ERLAUBT - nicht an einem EKÜS erkannt wird oder<br />

wenn zwischen EKÜS und EK langsamer als 20 km/h gefahren wird,<br />

ausgenommen es ist im Buchfahrplan (Fahrplanheft für Nebenfahrten)<br />

eine geringere Geschwindigkeit als 20km/h vorgeschrieben<br />

und diese vorgeschriebene Geschwindigkeit nicht unterschritten<br />

wird.<br />

Beispiel:<br />

Die Buchfahrplangeschwindigkeit beträgt <strong>10</strong>km/h. Die EK darf beim Signal<br />

-EK BEFAHREN ERLAUBT- ohne Anhalten vor dieser EK befahren<br />

werden, sofern diese <strong>10</strong>km/h nicht unterschritten werden!<br />

Die Weiterfahrt darf nach Abg<strong>ab</strong>e des Signals - ACHTUNG - erfolgen.<br />

Gültig <strong>10</strong>.<strong>12</strong>.<strong>2017</strong> bis 09.06.2018 Seite 3

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