Verbandstagsbroschüre_2018_komplett_Screen
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Anträge<br />
Antrag Nr.: 1<br />
Betreff:<br />
WLV-Satzung<br />
Antragsteller: WLV-Verbandsrat und WLV-Präsidium<br />
Antrag:<br />
Der WLV-Verbandstag möge beschließen, die Satzung des WLV wie folgt neu zu<br />
fassen.<br />
Begründung: Mit der Neufassung der Satzung werden die Strukturen des WLV den zukünftigen<br />
Anforderungen an ein modernes Verbandsmanagement angepasst. Die operative<br />
Führung des Verbandes wird in einem fünfköpfigen Vorstand gebündelt, der<br />
schnell und ohne große Reibungsverluste unmittelbar auf alle Anforderungen<br />
reagieren kann. Als Kontrollgremium wird ein neunköpfiger Aufsichtsrat installiert.<br />
Für die Kreise und damit für die Basis des Verbandes bietet sich über die vier<br />
Vertreter der Kreise im Aufsichtsrat die Möglichkeit, unmittelbar auf die<br />
Verbandspolitik Einfluss zu nehmen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über drei<br />
Fachexperten auf externen Sachverstand zurückzugreifen. Oberstes<br />
Verbandsgremium bleibt unverändert der alle vier Jahre tagende Verbandstag.<br />
Die fachliche Arbeit leisten wie bislang auch die entsprechenden in der Satzung<br />
verankerten Fachausschüsse.<br />
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