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Verbandstagsbroschüre_2018_komplett_Screen

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Anträge<br />

Antrag Nr.: 1<br />

Betreff:<br />

WLV-Satzung<br />

Antragsteller: WLV-Verbandsrat und WLV-Präsidium<br />

Antrag:<br />

Der WLV-Verbandstag möge beschließen, die Satzung des WLV wie folgt neu zu<br />

fassen.<br />

Begründung: Mit der Neufassung der Satzung werden die Strukturen des WLV den zukünftigen<br />

Anforderungen an ein modernes Verbandsmanagement angepasst. Die operative<br />

Führung des Verbandes wird in einem fünfköpfigen Vorstand gebündelt, der<br />

schnell und ohne große Reibungsverluste unmittelbar auf alle Anforderungen<br />

reagieren kann. Als Kontrollgremium wird ein neunköpfiger Aufsichtsrat installiert.<br />

Für die Kreise und damit für die Basis des Verbandes bietet sich über die vier<br />

Vertreter der Kreise im Aufsichtsrat die Möglichkeit, unmittelbar auf die<br />

Verbandspolitik Einfluss zu nehmen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, über drei<br />

Fachexperten auf externen Sachverstand zurückzugreifen. Oberstes<br />

Verbandsgremium bleibt unverändert der alle vier Jahre tagende Verbandstag.<br />

Die fachliche Arbeit leisten wie bislang auch die entsprechenden in der Satzung<br />

verankerten Fachausschüsse.<br />

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