Verbandstagsbroschüre_2018_komplett_Screen
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GESCHÄFTSORDNUNG<br />
des Württembergischen Leichtathletik-Verbandes e.V. (WLV)<br />
Beschlussvorlage für den WLV-Verbandstag<br />
am 14.04.<strong>2018</strong> in Winnenden<br />
Aktuelle Version<br />
Stand: 29.03.2014<br />
§ 11 Anträge<br />
1. Für Anträge zum ordentlichen Verbandstag gilt § 8 Ziffer 3 der<br />
Satzung.<br />
2. Erweiterungsanträge, die sich aus der Beratung eines Antrages ergeben,<br />
diesen verbessern, kürzen oder erweitern, sind ohne Feststellung<br />
der Dringlichkeit zuzulassen.<br />
3. Anträge auf Aufhebung oder Abänderung bereits gefasster Beschlüsse<br />
werden wie Dringlichkeitsanträge behandelt.<br />
§ 11 Anträge<br />
1. Für Anträge zum ordentlichen Verbandstag gilt § 8 Ziffer 3 der<br />
Satzung.<br />
2. Erweiterungsanträge, die sich aus der Beratung eines Antrages<br />
ergeben, diesen verbessern, kürzen oder erweitern, sind ohne<br />
Feststellung der Dringlichkeit zuzulassen.<br />
3. Anträge auf Aufhebung oder Abänderung bereits gefasster<br />
Beschlüsse werden wie Dringlichkeitsanträge behandelt.<br />
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