Verbandstagsbroschüre_2018_komplett_Screen
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VERWALTUNGSORDNUNG<br />
des Württembergischen Leichtathletik-Verbandes e.V. (WLV)<br />
Beschlussvorlage für den WLV-Verbandstag<br />
am 14.04.<strong>2018</strong> in Winnenden<br />
Aktuelle Version<br />
Stand: 29.03.2014<br />
IV. Fachausschuss Leistungssport<br />
1. Dem Fachausschuss Leistungssport sollen angehören:<br />
- der Leiter Fachausschuss Leistungssport<br />
- der stellvertretende Leiter<br />
- der Leistungssportdirektor<br />
- der Vertreter Jugendleistungssport<br />
- der Teamleiter Nachwuchs<br />
- der Vertreter außersportliche Entwicklung<br />
- der Koordinator Olympiastützpunkt<br />
- der Athletenvertreter<br />
- der Vertreter Leistungssport treibende Vereine<br />
- der Vertreter Sportmedizin / Physiotherapie / Sportpsychologie<br />
3. Aufgabenkatalog:<br />
- Kaderbildung<br />
- Kaderschulung / Trainings- und Lagermaßnahmen<br />
- Nachwuchsförderung<br />
- Trainereinsatz und Zuständigkeiten<br />
- Länderkämpfe, Auslandskontakte<br />
- Angelegenheiten Olympiastützpunkte und Leistungszentren<br />
- Laufbahnberatung<br />
- Studien-, Ausbildungs- und Arbeitsplätze<br />
- soziale Hilfen<br />
- Stützunterricht und (Teilzeit-) Internat<br />
- Sportmedizin / Sportphysiotherapie / Sportpsychologie<br />
- Trainingswissenschaftliche Begleitung<br />
- Konzeptionelle Mitarbeit im Bereich Wettkampfstruktur<br />
V. Fachausschuss Wettkampforganisation<br />
1. Dem Fachausschuss Wettkampforganisation sollen angehören:<br />
- der Leiter Fachausschuss Wettkampforganisation<br />
- der stellvertretende Leiter<br />
- der Vertreter Jugendwettkampforganisation<br />
- der Vertreter Seniorenwettkampforganisation<br />
- der Vertreter Mehrkampf<br />
- der Vertreter Kampfrichter<br />
- der Vertreter stadionferne Veranstaltungen<br />
- der Vertreter Wettkampf-EDV und Technik<br />
- der Vertreter Eventpräsentation<br />
- der Vertreter Statistiker<br />
- der Vertreter Infrastruktur<br />
- der Athletenvertreter<br />
2. Aufgabenkatalog:<br />
- Inhaltliche Zuständigkeit für alle leichtathletischen Wettkämpfe<br />
außerhalb der Zuständigkeit des Fachausschusses Freizeit-, Laufund<br />
Gesundheitssport, des Fachausschusses Seniorenleichtathletik.<br />
- Landesmeisterschaften: Festlegung des<br />
Meisterschaftsprogramms, Festlegung und Koordinierung der<br />
Termine, Erstellung der Ausschreibungen, Organisation und<br />
Durchführung in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Ausrichter.<br />
- Süddeutsche und Deutsche Meisterschaften: Bewerbung beim<br />
DLV in Abstimmung mit dem örtlichen Ausrichter, Organisation und<br />
Durchführung in Zusammenarbeit mit dem DLV und dem örtlichen<br />
Ausrichter.<br />
- Genehmigung, Verwaltung und Beaufsichtigung von offenen<br />
Veranstaltungen.<br />
IV. Lehrausschuss<br />
1. Dem Lehrausschuss sollen angehören:<br />
- der Lehrwart als Vorsitzender<br />
- der stellvertretende Lehrwart<br />
- der Vertreter Schule/Vereine/Talentförderung<br />
- der Koordinator der Kreislehrarbeit<br />
- der Beauftragte für Kinderleichtathletik<br />
- der leitende Trainer Lehre / Lehrreferent<br />
- der Vertreter der Trainer<br />
- der Vertreter der Landessportschulen<br />
- der Vertreter des Lehrteams<br />
sowie nach Bedarf:<br />
- ein fachwissenschaftlicher Berater<br />
- ein Sportmediziner<br />
2. Aufgabenkatalog:<br />
a) Grundsätze der Leichtathletiklehre<br />
b) Übungsleiter Aus- und Fortbildung<br />
c) Trainer Aus- und Fortbildung<br />
d) Koordination der Kreislehrarbeit<br />
e) Fachwissenschaftliche Beratung<br />
f) Zusammenarbeit Schule und Verein<br />
g) Durchführung von Lehrkongressen, Projekten und Seminaren<br />
h) Dokumentation und Lehrarchiv<br />
V. Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit<br />
1. Dem Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit sollen angehören:<br />
- der Öffentlichkeits- und Pressewart als Vorsitzender<br />
- der Statistiker<br />
- und weitere bis zu 6 Mitglieder<br />
2. Aufgabenkatalog:<br />
a) Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes<br />
b) Kontakt zu den Printmedien<br />
c) Kontakt zu den elektronischen Medien<br />
d) Gestaltung des WLV-Jahrbuches<br />
e) Gestaltung von Druckschriften und Werbematerialien<br />
f) Herausgabe eines Pressedienstes<br />
g) Mitwirkung bei der Gestaltung von Sonderaktionen<br />
VI. Sportausschuss<br />
1. Dem Sportausschuss sollen angehören:<br />
- der Sportwart als Vorsitzender<br />
- der stellvertretende Sportwart<br />
- der Mehrkampfwart<br />
- der Sozialreferent<br />
- der Jugendsportwart<br />
- der Seniorensportwart<br />
- ein Vertreter Talentsichtung/Förderung<br />
- ein Beauftragter für Straßenwettbewerbe<br />
- ein Koordinator Olympiastützpunkt<br />
- ein Vertreter der Vereine<br />
- der leitende Landestrainer/Leistungssportkoordinator<br />
- der Athletenvertreter<br />
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