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Verbandstagsbroschüre_2018_komplett_Screen

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VERWALTUNGSORDNUNG<br />

des Württembergischen Leichtathletik-Verbandes e.V. (WLV)<br />

Beschlussvorlage für den WLV-Verbandstag<br />

am 14.04.<strong>2018</strong> in Winnenden<br />

Aktuelle Version<br />

Stand: 29.03.2014<br />

IV. Fachausschuss Leistungssport<br />

1. Dem Fachausschuss Leistungssport sollen angehören:<br />

- der Leiter Fachausschuss Leistungssport<br />

- der stellvertretende Leiter<br />

- der Leistungssportdirektor<br />

- der Vertreter Jugendleistungssport<br />

- der Teamleiter Nachwuchs<br />

- der Vertreter außersportliche Entwicklung<br />

- der Koordinator Olympiastützpunkt<br />

- der Athletenvertreter<br />

- der Vertreter Leistungssport treibende Vereine<br />

- der Vertreter Sportmedizin / Physiotherapie / Sportpsychologie<br />

3. Aufgabenkatalog:<br />

- Kaderbildung<br />

- Kaderschulung / Trainings- und Lagermaßnahmen<br />

- Nachwuchsförderung<br />

- Trainereinsatz und Zuständigkeiten<br />

- Länderkämpfe, Auslandskontakte<br />

- Angelegenheiten Olympiastützpunkte und Leistungszentren<br />

- Laufbahnberatung<br />

- Studien-, Ausbildungs- und Arbeitsplätze<br />

- soziale Hilfen<br />

- Stützunterricht und (Teilzeit-) Internat<br />

- Sportmedizin / Sportphysiotherapie / Sportpsychologie<br />

- Trainingswissenschaftliche Begleitung<br />

- Konzeptionelle Mitarbeit im Bereich Wettkampfstruktur<br />

V. Fachausschuss Wettkampforganisation<br />

1. Dem Fachausschuss Wettkampforganisation sollen angehören:<br />

- der Leiter Fachausschuss Wettkampforganisation<br />

- der stellvertretende Leiter<br />

- der Vertreter Jugendwettkampforganisation<br />

- der Vertreter Seniorenwettkampforganisation<br />

- der Vertreter Mehrkampf<br />

- der Vertreter Kampfrichter<br />

- der Vertreter stadionferne Veranstaltungen<br />

- der Vertreter Wettkampf-EDV und Technik<br />

- der Vertreter Eventpräsentation<br />

- der Vertreter Statistiker<br />

- der Vertreter Infrastruktur<br />

- der Athletenvertreter<br />

2. Aufgabenkatalog:<br />

- Inhaltliche Zuständigkeit für alle leichtathletischen Wettkämpfe<br />

außerhalb der Zuständigkeit des Fachausschusses Freizeit-, Laufund<br />

Gesundheitssport, des Fachausschusses Seniorenleichtathletik.<br />

- Landesmeisterschaften: Festlegung des<br />

Meisterschaftsprogramms, Festlegung und Koordinierung der<br />

Termine, Erstellung der Ausschreibungen, Organisation und<br />

Durchführung in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Ausrichter.<br />

- Süddeutsche und Deutsche Meisterschaften: Bewerbung beim<br />

DLV in Abstimmung mit dem örtlichen Ausrichter, Organisation und<br />

Durchführung in Zusammenarbeit mit dem DLV und dem örtlichen<br />

Ausrichter.<br />

- Genehmigung, Verwaltung und Beaufsichtigung von offenen<br />

Veranstaltungen.<br />

IV. Lehrausschuss<br />

1. Dem Lehrausschuss sollen angehören:<br />

- der Lehrwart als Vorsitzender<br />

- der stellvertretende Lehrwart<br />

- der Vertreter Schule/Vereine/Talentförderung<br />

- der Koordinator der Kreislehrarbeit<br />

- der Beauftragte für Kinderleichtathletik<br />

- der leitende Trainer Lehre / Lehrreferent<br />

- der Vertreter der Trainer<br />

- der Vertreter der Landessportschulen<br />

- der Vertreter des Lehrteams<br />

sowie nach Bedarf:<br />

- ein fachwissenschaftlicher Berater<br />

- ein Sportmediziner<br />

2. Aufgabenkatalog:<br />

a) Grundsätze der Leichtathletiklehre<br />

b) Übungsleiter Aus- und Fortbildung<br />

c) Trainer Aus- und Fortbildung<br />

d) Koordination der Kreislehrarbeit<br />

e) Fachwissenschaftliche Beratung<br />

f) Zusammenarbeit Schule und Verein<br />

g) Durchführung von Lehrkongressen, Projekten und Seminaren<br />

h) Dokumentation und Lehrarchiv<br />

V. Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit<br />

1. Dem Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit sollen angehören:<br />

- der Öffentlichkeits- und Pressewart als Vorsitzender<br />

- der Statistiker<br />

- und weitere bis zu 6 Mitglieder<br />

2. Aufgabenkatalog:<br />

a) Durchführung der Öffentlichkeitsarbeit des Verbandes<br />

b) Kontakt zu den Printmedien<br />

c) Kontakt zu den elektronischen Medien<br />

d) Gestaltung des WLV-Jahrbuches<br />

e) Gestaltung von Druckschriften und Werbematerialien<br />

f) Herausgabe eines Pressedienstes<br />

g) Mitwirkung bei der Gestaltung von Sonderaktionen<br />

VI. Sportausschuss<br />

1. Dem Sportausschuss sollen angehören:<br />

- der Sportwart als Vorsitzender<br />

- der stellvertretende Sportwart<br />

- der Mehrkampfwart<br />

- der Sozialreferent<br />

- der Jugendsportwart<br />

- der Seniorensportwart<br />

- ein Vertreter Talentsichtung/Förderung<br />

- ein Beauftragter für Straßenwettbewerbe<br />

- ein Koordinator Olympiastützpunkt<br />

- ein Vertreter der Vereine<br />

- der leitende Landestrainer/Leistungssportkoordinator<br />

- der Athletenvertreter<br />

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