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Verbandstagsbroschüre_2018_komplett_Screen

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VERWALTUNGSORDNUNG<br />

des Württembergischen Leichtathletik-Verbandes e.V. (WLV)<br />

Beschlussvorlage für den WLV-Verbandstag<br />

am 14.04.<strong>2018</strong> in Winnenden<br />

Aktuelle Version<br />

Stand: 29.03.2014<br />

§ 1 Regelungsinhalt<br />

Die Verwaltungsordnung regelt die Zuständigkeit des Aufsichtsrats, des<br />

Vorstands, der Mitglieder des Vorstands, der Geschäftsführung und der<br />

Fachausschüsse; sie umfasst die allgemeinen Grundsätze für die<br />

Verbandsverwaltung.<br />

§ 2 Der Vorstand<br />

Der Vorstand nimmt die in § 9 der Satzung genannten Aufgaben wahr.<br />

Er ist zuständig für die Umsetzung des laufenden Haushaltes und<br />

beschließt über die sich daraus ergebenden Fragen, soweit diese nicht in<br />

die Zuständigkeit des Aufsichtsrats fallen.<br />

Er ist ferner für die Umsetzung aller sportfachlichen und sportpolitischen<br />

Angelegenheiten im Verbandsgebiet entsprechend § 2 der Satzung<br />

zuständig.<br />

Er beschließt insbesondere<br />

1. über die Berufung der Leiter der Fachausschüsse, soweit diese<br />

nicht gewählt sind.<br />

2. die Bestätigung der Berufung der weiteren Mitglieder der<br />

Fachausschüsse durch die Leiter der Fachausschüsse, soweit<br />

diese nicht gewählt oder delegiert sind,<br />

3. die Einsetzung von Kommissionen,<br />

4. die Einstellung und Entlassung von hauptamtlich angestellten<br />

Mitarbeitern mit Ausnahme des Geschäftsführers.<br />

5. Er wirkt ferner mit bei der Anstellung und Entlassung des<br />

Leistungssportpersonals.<br />

Er beschließt den Geschäftsverteilungsplan für die Abwicklung der<br />

Aufgaben der Geschäftsstelle.<br />

Der Vorstand ist an Beschlüsse des Verbandstages und des Aufsichtsrats<br />

gebunden und diesen Gremien gegenüber verantwortlich.<br />

Die Vorstandsmitglieder dürfen nur im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse,<br />

an die sie gebunden sind, selbständig tätig werden.<br />

§ 3 Der Präsident<br />

Der Präsident repräsentiert den Verband gegenüber seinen Mitgliedern<br />

und nach außen, insbesondere gegenüber deutschen und internationalen<br />

Sportverbänden und Institutionen sowie gegenüber sämtlichen staatlichen<br />

und kommunalen Behörden (§ 9 der Satzung).<br />

Er leitet den Verbandstag und die Sitzungen des Vorstands nach<br />

Maßgabe der Geschäftsordnung.<br />

Der Präsident hat das Recht, zur Erledigung seiner Aufgaben andere<br />

Vorstandsmitglieder heranzuziehen.<br />

§ 4 Der Vorstand Bildung und Sport<br />

Der Vorstand Bildung und Sport ist verantwortlich für die Entwicklung und<br />

Durchführung von zeitgemäßen Maßnahmen im Bereich Freizeit-, Laufund<br />

Gesundheitssport, auch in Kooperation mit anderen Verbänden,<br />

Institutionen und Partnern. Er ist weiterhin zuständig für den sportlichen<br />

und außersportlichen Bildungsbereich des Verbandes sowie allen<br />

Maßnahmen hinsichtlich Sport-, Vereins- und Verbandsentwicklung.<br />

§ 1 Regelungsinhalt<br />

Die Verwaltungsordnung regelt die Zuständigkeit des Präsidiums, der<br />

Mitglieder des Präsidiums, der Geschäftsführung und der Ausschüsse; sie<br />

umfasst die allgemeinen Grundsätze für die Verbandsverwaltung.<br />

§ 2 Das Präsidium<br />

Das Präsidium übt die verbandspolitische Richtlinienkompetenz aus und<br />

nimmt die Steuerungsfunktion in der Verbandsarbeit wahr (§ 9 Ziffer 3 der<br />

Satzung).<br />

Es ist zuständig für die Umsetzung des laufenden Haushaltes und<br />

beschließt über die sich daraus ergebenden Fragen, soweit diese nicht in<br />

die Zuständigkeit des Verbandsrates fallen.<br />

Es ist für alle sportfachlichen und sportpolitischen Angelegenheiten im<br />

Verbandsgebiet entsprechend § 2 der Satzung zuständig.<br />

Es beschließt insbesondere<br />

6. über die Berufung der Verbandsausschüsse,<br />

7. die Berufung der ehrenamtlichen Mitglieder der Ausschüsse auf<br />

Vorschlag des Ausschussvorsitzenden, soweit diese nicht gewählt<br />

sind,<br />

8. Einsetzung von Kommissionen,<br />

9. die Einstellung und Entlassung von hauptamtlich angestellten<br />

Mitarbeitern.<br />

10. Es wirkt ferner mit bei der Anstellung und Entlassung von<br />

hauptamtlichen Trainern.<br />

Es beschließt den Geschäftsverteilungsplan für die Abwicklung der<br />

Aufgaben der Geschäftsstelle.<br />

Das Präsidium ist an Beschlüsse des Verbandstages und des<br />

Verbandsrates gebunden und diesen Gremien gegenüber verantwortlich.<br />

Die einzelnen Präsidiumsmitglieder dürfen nur im Rahmen der Präsidiumsbeschlüsse,<br />

an die sie gebunden sind, selbständig tätig werden.<br />

Dem Präsidium kann vom Präsidenten die Durchführung weiterer bestimmter<br />

Aufgaben übertragen werden.<br />

§ 3 Der Präsident<br />

Der Präsident repräsentiert den Verband gegenüber seinen Mitgliedern<br />

und nach außen, insbesondere gegenüber deutschen und internationalen<br />

Sportverbänden und Institutionen sowie gegenüber sämtlichen staatlichen<br />

und kommunalen Behörden (§ 13 der Satzung).<br />

Er leitet den Verbandstag, die Sitzungen des Verbandsrates und des<br />

Präsidiums nach Maßgabe der Geschäftsordnung.<br />

Der Präsident hat das Recht, zur Erledigung seiner Aufgaben andere<br />

Präsidialmitglieder heranzuziehen.<br />

§ 4 Der Vizepräsident<br />

Der Vizepräsident unterstützt den Präsidenten bei der Erfüllung seiner<br />

Aufgaben und vertritt ihn bei Verhinderung. Im Falle der Verhinderung des<br />

Präsidenten und des Vizepräsidenten kann das Präsidium die jeweiligen<br />

Aufgaben auf ein weiteres Präsidiumsmitglied übertragen.<br />

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