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Warburg zum Sonntag 2018 KW 17

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2<br />

Hansestadt<br />

WARBURG<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />

Der Bürgermeister der Hansestadt <strong>Warburg</strong><br />

Bahnhofstraße 28 | 34414 <strong>Warburg</strong> | Tel. 0 56 41 / 92 - 0 | Fax 0 56 41 / 92 - 582 | E-Mail: info@warburg.de | Internet: www.warburg.de<br />

Ergänzungssatzung „Großenederer Weg“ im Ortsteil <strong>Warburg</strong><br />

Einleitung des Aufstellungsverfahrens und Offenlage des Satzungsentwurfes<br />

mit Begründung<br />

Der Rat der Hansestadt <strong>Warburg</strong> hat in seiner Sitzung am 14.02.20<strong>17</strong> folgenden Beschluss gefasst:<br />

„Der Rat der Hansestadt <strong>Warburg</strong> beschließt den Erlass einer Ergänzungssatzung nach § 34<br />

BauGB für die Ortslage <strong>Warburg</strong>, Großenederer Weg.“<br />

Der Beschluss des Rates vom<br />

14.02.20<strong>17</strong> wird hiermit öffentlich<br />

bekannt gemacht.<br />

Der Geltungsbereich der Satzung<br />

liegt im nördlichen Bereich<br />

der Kernstadt, unmittelbar<br />

westlich des Großenederer Weges.<br />

Betroffen sind die Flurstücke<br />

7, 8 und 9 der Flur 15, Gemarkung<br />

<strong>Warburg</strong>.<br />

Der räumliche Geltungsbereich<br />

des Satzungsgebietes ist in dem<br />

nebenstehenden Auszug aus<br />

der Deutschen Grundkarte gekennzeichnet.<br />

Der Auszug enthält<br />

keine Planaussagen.<br />

Die<br />

sucht<br />

je eine/einen<br />

• Leiterin/Leiter<br />

eines Kindergartens<br />

(<strong>zum</strong> 01.12.<strong>2018</strong>)<br />

• Reinigungskraft m/w<br />

(Teilzeit, 22 Std./Woche, <strong>zum</strong> 01.09.<strong>2018</strong>)<br />

Nähere Informationen zu dieser Stelle finden Sie<br />

auf der Homepage der Hansestadt <strong>Warburg</strong> unter:<br />

www.warburg.de<br />

(/buergerservice-verwaltung/verwaltung/stellenangebote)<br />

Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen<br />

werden bis <strong>zum</strong> 18.05.<strong>2018</strong> erbeten an:<br />

Hansestadt <strong>Warburg</strong>, Personalservice<br />

34414 <strong>Warburg</strong>, Bahnhofstraße 28<br />

oder r.wiemers@warburg.de<br />

Hansestadt <strong>Warburg</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Satzungsbeschluss und Inkrafttreten<br />

der 1. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Warburg</strong> Nr. 10 „An Bahnhofstraße und Sonnenbrede“<br />

Der Rat der Hansestadt <strong>Warburg</strong> hat in seiner Sitzung am 10.04.<strong>2018</strong> folgenden Beschluss gefasst:<br />

„Die 1. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Warburg</strong> Nr. 10 „An Bahnhofstraße und Sonnenbrede“ wird gem. § 10 BauGB als<br />

Satzung beschlossen. Die beigefügte Begründung mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen (2. Offenlage) ist Bestandteil der<br />

Beschlussfassung.“<br />

Übereinstimmungserklärung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO NRW<br />

Der Wortlaut der Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Warburg</strong> Nr. 10 „An Bahnhofstraße und Sonnenbrede“ stimmt<br />

mit dem Beschluss des Rates der Hansestadt <strong>Warburg</strong> überein. Der Beschluss des Rates der Hansestadt <strong>Warburg</strong> über die 1.<br />

Änderung des Bebauungsplanes <strong>Warburg</strong> Nr. 10 „An Bahnhofstraße und Sonnenbrede“ ist ordnungsgemäß zustande gekommen.<br />

Es ist nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO NRW verfahren worden.<br />

34414 <strong>Warburg</strong>, den 11.04.<strong>2018</strong> Der Bürgermeister<br />

gez. Michael Stickeln<br />

Bekanntmachungsanordnung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO NRW<br />

Der Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Warburg</strong> Nr. 10 „An Bahnhofstraße und Sonnenbrede“ wird hiermit gem.<br />

§ 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekanntgemacht.<br />

34414 <strong>Warburg</strong>, den 11.04.<strong>2018</strong> Der Bürgermeister<br />

gez. Michael Stickeln<br />

Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Warburg</strong> Nr. 10 „An Bahnhofstraße und<br />

Sonnenbrede“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.<br />

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Warburg</strong> Nr. 10 „An<br />

Bahnhofstraße und Sonnenbrede“ einschließlich Begründung,<br />

textlichen Festsetzungen und Hinweisen kann während der<br />

Dienststunden in der Stadtverwaltung <strong>Warburg</strong>, Bahnhofstr.<br />

28, 34414 <strong>Warburg</strong>, Zimmer 316, während der Dienststunden<br />

Mo.-Fr. von 8.00-12.30 Uhr sowie Mo.-Do. von 14.00-16.00 Uhr<br />

von der Öffentlichkeit eingesehen werden. Über den Inhalt der<br />

Satzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.<br />

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />

<strong>Warburg</strong> Nr. 10 „An Bahnhofstraße und Sonnenbrede“ ist auf<br />

dem abgedruckten Übersichtsplan, der keine Planaussagen<br />

enthält, ersichtlich. Das Plangebiet liegt südlich der Bahnhofstraße<br />

und unmittelbar östlich der Straße Am Tannenwäldchen.<br />

Hinweise:<br />

1. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.<br />

4 Baugesetzbuch (BauGB) über die fristgerechte Geltendmachung<br />

etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in<br />

eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan<br />

und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird<br />

hingewiesen.<br />

2. Auf die Vorschriften des § 215 BauGB wird wie folgt hingewiesen:<br />

Unbeachtlich werden<br />

a) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />

b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des<br />

Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und<br />

c) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,<br />

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt <strong>Warburg</strong> unter<br />

Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn<br />

Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.<br />

3. Nach § 7 Abs. 6 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />

dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres<br />

seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,<br />

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,<br />

b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht<br />

worden,<br />

c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und<br />

die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />

<strong>Warburg</strong>, den 11.04.<strong>2018</strong><br />

Hansestadt <strong>Warburg</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Der Bürgermeister<br />

gez. Michael Stickeln<br />

Die Satzung wird im vereinfachten<br />

Verfahren nach § 13<br />

BauGB aufgestellt. Im vereinfachten<br />

Verfahren wird von<br />

der Umweltprüfung nach § 2<br />

Abs. 4 BauGB abgesehen.<br />

Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Großenederer Weg“ für den Ortsteil <strong>Warburg</strong> sowie die<br />

Begründung liegen in der Zeit<br />

vom 09.05.<strong>2018</strong> bis einschließlich 15.06.<strong>2018</strong><br />

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus in der Stadtverwaltung <strong>Warburg</strong>, Bahnhofstr. 28, 34414<br />

<strong>Warburg</strong>, Zimmer 316, während der Dienststunden Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00<br />

Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr. Der Zugang ist barrierefrei.<br />

Der Satzungsentwurf und die Begründung können während der vorgenannten Auslegungsfrist<br />

auch im Internet unter www.warburg.de (Bauen & Wirtschaft / Stadtplanung und Immobilen)<br />

eingesehen werden.<br />

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei<br />

der Stadtverwaltung <strong>Warburg</strong> vorgebracht werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />

können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben,<br />

sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt<br />

für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.<br />

<strong>Warburg</strong>, den 24.04.<strong>2018</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

in Vertretung:<br />

gez. Klaus Braun<br />

Öffentliche Ausschreibung<br />

Das Kommunalunternehmen der Stadt <strong>Warburg</strong> schreibt auf Grundlage der VOB die folgende Leistung öffentlich aus:<br />

Umbau und Ertüchtigung des „Regenklärbeckens Hellbecke“ in <strong>Warburg</strong>-Scherfede<br />

Leistungsumfang:<br />

40 m Kanalleitung bis DN 1.000 PP<br />

2 St PP-Schächte DN 1.000<br />

1 St Mess-Schacht DN 1.000 auf vorh. Leitung<br />

1 St Betonschacht<br />

1 St Mess- und Steuertechnik<br />

Nebenangebote sind in Verbindung mit dem Hauptangebot zulässig, soweit ein eindeutiger Vergleich mit dem Hauptangebot<br />

möglich ist.<br />

Submissionstermin: Freitag, 18.05.20<strong>17</strong>, 10:00 Uhr<br />

im Gebäude der Stadtwerke <strong>Warburg</strong> GmbH, Landfurt 1 - 3, 34414 <strong>Warburg</strong>, Raum 18<br />

Zuschlags- u. Bindefrist: 15.06.<strong>2018</strong><br />

Ausführungszeitraum: Juni <strong>2018</strong> bis August <strong>2018</strong><br />

Angebotsunterlagen können bei dem Kommunalunternehmen der Stadt <strong>Warburg</strong>, Landfurt 1 - 3, 34414 <strong>Warburg</strong> gegen Einzahlung<br />

eines Kostenbeitrages von 15,00 € bei der Sparkasse Höxter, IBAN: DE94472515500025021106, BIC:<br />

WELADED1HXB, schriftlich angefordert werden (Fax: 05641908838). Es ist eine Email-Adresse anzugeben, da die Zusendung<br />

der Unterlagen im PDF- bzw. D83-Format per Email erfolgt. Der Kostenbeitrag wird nicht erstattet.<br />

Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen können sich dieBewerber oder Bieter an den Kreis<br />

Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, wenden.

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