Warburg zum Sonntag 2018 KW 17
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2<br />
Hansestadt<br />
WARBURG<br />
Öffentliche Bekanntmachungen<br />
Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />
Der Bürgermeister der Hansestadt <strong>Warburg</strong><br />
Bahnhofstraße 28 | 34414 <strong>Warburg</strong> | Tel. 0 56 41 / 92 - 0 | Fax 0 56 41 / 92 - 582 | E-Mail: info@warburg.de | Internet: www.warburg.de<br />
Ergänzungssatzung „Großenederer Weg“ im Ortsteil <strong>Warburg</strong><br />
Einleitung des Aufstellungsverfahrens und Offenlage des Satzungsentwurfes<br />
mit Begründung<br />
Der Rat der Hansestadt <strong>Warburg</strong> hat in seiner Sitzung am 14.02.20<strong>17</strong> folgenden Beschluss gefasst:<br />
„Der Rat der Hansestadt <strong>Warburg</strong> beschließt den Erlass einer Ergänzungssatzung nach § 34<br />
BauGB für die Ortslage <strong>Warburg</strong>, Großenederer Weg.“<br />
Der Beschluss des Rates vom<br />
14.02.20<strong>17</strong> wird hiermit öffentlich<br />
bekannt gemacht.<br />
Der Geltungsbereich der Satzung<br />
liegt im nördlichen Bereich<br />
der Kernstadt, unmittelbar<br />
westlich des Großenederer Weges.<br />
Betroffen sind die Flurstücke<br />
7, 8 und 9 der Flur 15, Gemarkung<br />
<strong>Warburg</strong>.<br />
Der räumliche Geltungsbereich<br />
des Satzungsgebietes ist in dem<br />
nebenstehenden Auszug aus<br />
der Deutschen Grundkarte gekennzeichnet.<br />
Der Auszug enthält<br />
keine Planaussagen.<br />
Die<br />
sucht<br />
je eine/einen<br />
• Leiterin/Leiter<br />
eines Kindergartens<br />
(<strong>zum</strong> 01.12.<strong>2018</strong>)<br />
• Reinigungskraft m/w<br />
(Teilzeit, 22 Std./Woche, <strong>zum</strong> 01.09.<strong>2018</strong>)<br />
Nähere Informationen zu dieser Stelle finden Sie<br />
auf der Homepage der Hansestadt <strong>Warburg</strong> unter:<br />
www.warburg.de<br />
(/buergerservice-verwaltung/verwaltung/stellenangebote)<br />
Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen<br />
werden bis <strong>zum</strong> 18.05.<strong>2018</strong> erbeten an:<br />
Hansestadt <strong>Warburg</strong>, Personalservice<br />
34414 <strong>Warburg</strong>, Bahnhofstraße 28<br />
oder r.wiemers@warburg.de<br />
Hansestadt <strong>Warburg</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Satzungsbeschluss und Inkrafttreten<br />
der 1. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Warburg</strong> Nr. 10 „An Bahnhofstraße und Sonnenbrede“<br />
Der Rat der Hansestadt <strong>Warburg</strong> hat in seiner Sitzung am 10.04.<strong>2018</strong> folgenden Beschluss gefasst:<br />
„Die 1. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Warburg</strong> Nr. 10 „An Bahnhofstraße und Sonnenbrede“ wird gem. § 10 BauGB als<br />
Satzung beschlossen. Die beigefügte Begründung mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen (2. Offenlage) ist Bestandteil der<br />
Beschlussfassung.“<br />
Übereinstimmungserklärung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO NRW<br />
Der Wortlaut der Satzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Warburg</strong> Nr. 10 „An Bahnhofstraße und Sonnenbrede“ stimmt<br />
mit dem Beschluss des Rates der Hansestadt <strong>Warburg</strong> überein. Der Beschluss des Rates der Hansestadt <strong>Warburg</strong> über die 1.<br />
Änderung des Bebauungsplanes <strong>Warburg</strong> Nr. 10 „An Bahnhofstraße und Sonnenbrede“ ist ordnungsgemäß zustande gekommen.<br />
Es ist nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO NRW verfahren worden.<br />
34414 <strong>Warburg</strong>, den 11.04.<strong>2018</strong> Der Bürgermeister<br />
gez. Michael Stickeln<br />
Bekanntmachungsanordnung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO NRW<br />
Der Beschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Warburg</strong> Nr. 10 „An Bahnhofstraße und Sonnenbrede“ wird hiermit gem.<br />
§ 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekanntgemacht.<br />
34414 <strong>Warburg</strong>, den 11.04.<strong>2018</strong> Der Bürgermeister<br />
gez. Michael Stickeln<br />
Mit dieser Bekanntmachung tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Warburg</strong> Nr. 10 „An Bahnhofstraße und<br />
Sonnenbrede“ gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.<br />
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Warburg</strong> Nr. 10 „An<br />
Bahnhofstraße und Sonnenbrede“ einschließlich Begründung,<br />
textlichen Festsetzungen und Hinweisen kann während der<br />
Dienststunden in der Stadtverwaltung <strong>Warburg</strong>, Bahnhofstr.<br />
28, 34414 <strong>Warburg</strong>, Zimmer 316, während der Dienststunden<br />
Mo.-Fr. von 8.00-12.30 Uhr sowie Mo.-Do. von 14.00-16.00 Uhr<br />
von der Öffentlichkeit eingesehen werden. Über den Inhalt der<br />
Satzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.<br />
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />
<strong>Warburg</strong> Nr. 10 „An Bahnhofstraße und Sonnenbrede“ ist auf<br />
dem abgedruckten Übersichtsplan, der keine Planaussagen<br />
enthält, ersichtlich. Das Plangebiet liegt südlich der Bahnhofstraße<br />
und unmittelbar östlich der Straße Am Tannenwäldchen.<br />
Hinweise:<br />
1. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs.<br />
4 Baugesetzbuch (BauGB) über die fristgerechte Geltendmachung<br />
etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in<br />
eine bisher zulässige Nutzung durch den Bebauungsplan<br />
und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird<br />
hingewiesen.<br />
2. Auf die Vorschriften des § 215 BauGB wird wie folgt hingewiesen:<br />
Unbeachtlich werden<br />
a) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,<br />
b) eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des<br />
Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und<br />
c) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,<br />
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Hansestadt <strong>Warburg</strong> unter<br />
Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn<br />
Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.<br />
3. Nach § 7 Abs. 6 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) kann die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften<br />
dieses Gesetzes gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres<br />
seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,<br />
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,<br />
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht<br />
worden,<br />
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder<br />
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und<br />
die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.<br />
<strong>Warburg</strong>, den 11.04.<strong>2018</strong><br />
Hansestadt <strong>Warburg</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Der Bürgermeister<br />
gez. Michael Stickeln<br />
Die Satzung wird im vereinfachten<br />
Verfahren nach § 13<br />
BauGB aufgestellt. Im vereinfachten<br />
Verfahren wird von<br />
der Umweltprüfung nach § 2<br />
Abs. 4 BauGB abgesehen.<br />
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Großenederer Weg“ für den Ortsteil <strong>Warburg</strong> sowie die<br />
Begründung liegen in der Zeit<br />
vom 09.05.<strong>2018</strong> bis einschließlich 15.06.<strong>2018</strong><br />
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus in der Stadtverwaltung <strong>Warburg</strong>, Bahnhofstr. 28, 34414<br />
<strong>Warburg</strong>, Zimmer 316, während der Dienststunden Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00<br />
Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr. Der Zugang ist barrierefrei.<br />
Der Satzungsentwurf und die Begründung können während der vorgenannten Auslegungsfrist<br />
auch im Internet unter www.warburg.de (Bauen & Wirtschaft / Stadtplanung und Immobilen)<br />
eingesehen werden.<br />
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei<br />
der Stadtverwaltung <strong>Warburg</strong> vorgebracht werden; nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen<br />
können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben,<br />
sofern die Stadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt<br />
für die Rechtmäßigkeit der Ergänzungssatzung nicht von Bedeutung ist.<br />
<strong>Warburg</strong>, den 24.04.<strong>2018</strong><br />
Der Bürgermeister<br />
in Vertretung:<br />
gez. Klaus Braun<br />
Öffentliche Ausschreibung<br />
Das Kommunalunternehmen der Stadt <strong>Warburg</strong> schreibt auf Grundlage der VOB die folgende Leistung öffentlich aus:<br />
Umbau und Ertüchtigung des „Regenklärbeckens Hellbecke“ in <strong>Warburg</strong>-Scherfede<br />
Leistungsumfang:<br />
40 m Kanalleitung bis DN 1.000 PP<br />
2 St PP-Schächte DN 1.000<br />
1 St Mess-Schacht DN 1.000 auf vorh. Leitung<br />
1 St Betonschacht<br />
1 St Mess- und Steuertechnik<br />
Nebenangebote sind in Verbindung mit dem Hauptangebot zulässig, soweit ein eindeutiger Vergleich mit dem Hauptangebot<br />
möglich ist.<br />
Submissionstermin: Freitag, 18.05.20<strong>17</strong>, 10:00 Uhr<br />
im Gebäude der Stadtwerke <strong>Warburg</strong> GmbH, Landfurt 1 - 3, 34414 <strong>Warburg</strong>, Raum 18<br />
Zuschlags- u. Bindefrist: 15.06.<strong>2018</strong><br />
Ausführungszeitraum: Juni <strong>2018</strong> bis August <strong>2018</strong><br />
Angebotsunterlagen können bei dem Kommunalunternehmen der Stadt <strong>Warburg</strong>, Landfurt 1 - 3, 34414 <strong>Warburg</strong> gegen Einzahlung<br />
eines Kostenbeitrages von 15,00 € bei der Sparkasse Höxter, IBAN: DE94472515500025021106, BIC:<br />
WELADED1HXB, schriftlich angefordert werden (Fax: 05641908838). Es ist eine Email-Adresse anzugeben, da die Zusendung<br />
der Unterlagen im PDF- bzw. D83-Format per Email erfolgt. Der Kostenbeitrag wird nicht erstattet.<br />
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen können sich dieBewerber oder Bieter an den Kreis<br />
Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, wenden.