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Ausgliederungsbericht vom 30.6.2004 - Brandenburg.de

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I. Einleitung<br />

1. Grundlage und Reichweite <strong>de</strong>s Prüf- und Berichtsauftrages<br />

2. Grundlagen <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung<br />

2.1. Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung als Teil <strong>de</strong>r Aufgabenkritik<br />

2.2. Zum Begriff <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung<br />

2.3. Prüfung von Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit einer Ausglie<strong>de</strong>rung 4<br />

2.4. Potentiale und Grenzen <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung 4<br />

3. Son<strong>de</strong>rsituation „Kommunalisierung“<br />

4<br />

4. Vorgehensweise bei <strong>de</strong>n einzelnen Prüfaufträgen<br />

II. Bisherige Ergebnisse und weitere Prüfungsschritte<br />

1. Ergebnisse <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung zu <strong>de</strong>n einzelnen in § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 bis 23<br />

VerwModG genannten Aufgabenbereichen<br />

2. Weitere Aspekte <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung<br />

2.1. Teilaufgaben mit Bezug auf mehrere Geschäftsbereiche<br />

2.2. Kommunalisierung, Wegfall von Unterstützungsleistungen für die Kommunen<br />

3. Weitere Prüfungsschritte<br />

III. Ergebnisse <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung bei <strong>de</strong>n einzelnen Prüfaufträgen<br />

1. Bau- und Liegenschaftsverwaltung<br />

1.1. Berichtsinhalt<br />

1.2. Aufgabenbeschreibung<br />

1.3. Verfahren / Vorgehen<br />

1.3.1. Beteiligte<br />

1.3.2. Vorgehen<br />

1.4. Einzelbetrachtung<br />

1.5. Umsetzung<br />

2. Bezüge- und Beihilfewesen<br />

2.1. Berichtsinhalt<br />

1<br />

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15<br />

Seite 1 von 9


2.2. Aufgabenbeschreibung<br />

2.3. Verfahren / Vorgehen<br />

2.3.1. Beteiligte<br />

2.3.2. Vorgehen<br />

2.4. Einzelbetrachtung<br />

2.5. Umsetzung<br />

3. Fernmel<strong>de</strong>wesen<br />

3.1. Berichtsinhalt<br />

3.2. Aufgabenbeschreibung:<br />

3.3. Verfahren / Vorgehen<br />

3.3.1. Beteiligte<br />

3.3.2. Vorgehen<br />

3.4. Einzelbetrachtung<br />

3.5. Umsetzung<br />

4. Laborwesen außerhalb <strong>de</strong>r Hochschulen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

4.1. Berichtsinhalt<br />

4.2. Aufgabenbeschreibung<br />

4.3. Verfahren/Vorgehen<br />

4.3.1. Beteiligte<br />

4.3.2. Vorgehen<br />

4.4. Einzelbetrachtung<br />

4.5. Umsetzung<br />

5. Munitionsbergungsdienst <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

5.1. Berichtsinhalt<br />

5.2. Aufgabenbeschreibung<br />

5.3. Verfahren / Vorgehen 29<br />

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Seite 2 von 9


5.3.1. Beteiligte<br />

5.3.2. Vorgehen<br />

5.4. Einzelbetrachtung<br />

5.5. Umsetzung<br />

6. Staatstheater Cottbus<br />

6.1. Berichtsinhalt<br />

6.2. Aufgabenbeschreibung<br />

6.3. Verfahren / Vorgehen<br />

6.3.1. Beteiligte<br />

6.3.2. Vorgehen bei <strong>de</strong>r Prüfung<br />

6.4. Einzelbetrachtung<br />

6.5. Umsetzung<br />

7. Filmmuseum Potsdam<br />

7.1. Berichtsinhalt<br />

7.2. Aufgabenbeschreibung<br />

7.3. Verfahren / Vorgehen<br />

7.3.1. Beteiligte<br />

7.3.2. Vorgehen bei <strong>de</strong>r Prüfung<br />

7.4. Einzelbetrachtung<br />

7.5. Umsetzung<br />

8. <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Kunstsammlungen in Cottbus<br />

29<br />

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8.1. Berichtsinhalt<br />

8.2. Aufgabenbeschreibung<br />

8.3. Verfahren / Vorgehen<br />

8.3.1. Beteiligte<br />

8.3.2. Vorgehen bei <strong>de</strong>r Prüfung<br />

8.4. Einzelbetrachtung<br />

8.5. Umsetzung<br />

9. Lan<strong>de</strong>samt für Geowissenschaften und Rohstoffe<br />

9.1. Berichtsinhalt<br />

9.2. Aufgabenbeschreibung<br />

9.3. Verfahren / Vorgehen<br />

9.3.1. Beteiligte<br />

9.3.2. Vorgehen bei <strong>de</strong>r Prüfung<br />

9.4. Einzelbetrachtung<br />

9.5. Umsetzung<br />

10. Lan<strong>de</strong>sschule und technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz<br />

10.1. Berichtsinhalt<br />

10.2. Aufgabenbeschreibung<br />

10.3. Verfahren / Vorgehen<br />

10.3.1. Beteiligte<br />

10.3.2. Vorgehen<br />

10.4. Einzelbetrachtungen<br />

10.5. Umsetzung<br />

14<br />

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11. Lan<strong>de</strong>samt für Mess- und Eichwesen<br />

11.1. Berichtsinhalt<br />

11.2. Aufgabenbeschreibung<br />

11.3. Verfahren / Vorgehen<br />

11.4. Einzelbetrachtung<br />

11.5. Umsetzung<br />

12. Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung<br />

12.1. Berichtsinhalt<br />

12.2. Aufgabenbeschreibung<br />

12.3. Verfahren / Vorgehen<br />

12.3.1. Beteiligte<br />

12.3.2. Vorgehen<br />

12.4. Einzelbetrachtung<br />

12.5. Umsetzung<br />

13. Lan<strong>de</strong>skliniken<br />

13.1. Berichtsinhalt<br />

13.2. Aufgabenbeschreibung<br />

13.3. Verfahren / Vorgehen<br />

13.3.1. Beteiligte<br />

13.3.2. Vorgehen<br />

13.4. Einzelbetrachtung<br />

13.5. Umsetzung<br />

14. Lan<strong>de</strong>sforstanstalt Eberswal<strong>de</strong><br />

14.1. Berichtsinhalt 63<br />

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Seite 5 von 9


14.2. Aufgabenbeschreibung<br />

14.3. Verfahren / Vorgehen<br />

14.4. Einzelbetrachtung<br />

14.5. Umsetzung<br />

15. Lan<strong>de</strong>sinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br />

15.1. Berichtsinhalt<br />

15.2. Aufgabenbeschreibung<br />

15.3. Verfahren / Vorgehen<br />

15.3.1. Beteiligte<br />

15.3.2. Vorgehen<br />

15.4. Einzelbetrachtung<br />

15.5. Umsetzung<br />

16. <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>isches Lan<strong>de</strong>sinstitut für Rechtsmedizin<br />

16.1. Berichtsinhalt<br />

16.2. Aufgabenbeschreibung<br />

16.3. Verfahren / Vorgehen<br />

16.3.1. Beteiligte<br />

16.3.2. Vorgehen<br />

16.4. Einzelbetrachtung<br />

16.5. Umsetzung<br />

17. Lan<strong>de</strong>sanstalt für Großschutzgebiete<br />

17.1. Berichtsinhalt<br />

17.2. Aufgabenbeschreibung<br />

17.3. Verfahren / Vorgehen<br />

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17.3.1. Beteiligte<br />

17.3.2. Vorgehen<br />

17.4. Einzelbetrachtung<br />

17.5. Umsetzung<br />

18. Institut für Stadtentwicklung und Wohnen<br />

18.1. Berichtsinhalt<br />

18.2. Aufgabenbeschreibung<br />

18.3. Verfahren/Vorgehen<br />

18.3.1. Beteiligte<br />

18.3.2. Vorgehen<br />

18.4. Einzelbetrachtung<br />

18.5. Umsetzung<br />

19. Materialprüfungsamt Berlin-<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

19.1. Berichtsinhalt<br />

19.2. Aufgabenbeschreibung<br />

19.3. Verfahren / Vorgehen<br />

19.3.1. Beteiligte<br />

19.3.2. Vorgehen<br />

19.4. Einzelbetrachtung<br />

19.5. Umsetzung<br />

20. Nie<strong>de</strong>rsorbisches Gymnasium Cottbus<br />

20.1. Berichtsinhalt<br />

20.2. Aufgabenbeschreibung<br />

20.3. Verfahren / Vorgehen<br />

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20.4. Einzelbetrachtung<br />

20.5. Umsetzung<br />

21. Lan<strong>de</strong>sumweltamt<br />

21.1. Berichtsinhalt<br />

21.2. Aufgabenbeschreibung<br />

21.3. Verfahren / Vorgehen<br />

21.3.1. Beteiligte<br />

21.3.2. Vorgehen<br />

21.4. Einzelbetrachtung<br />

21.5. Umsetzung<br />

22. Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft<br />

22.1. Berichtsinhalt<br />

22.2. Aufgabenbeschreibung<br />

22.3. Verfahren / Vorgehen<br />

22.3.1. Beteiligte<br />

22.3.2. Vorgehen<br />

22.4. Einzelbetrachtung<br />

22.5. Umsetzung<br />

23. Straßenbauverwaltung<br />

23.1. Berichtsinhalt<br />

23.2. Aufgabenbeschreibung<br />

23.3. Verfahren / Vorgehen<br />

23.3.1. Beteiligte<br />

23.3.2. Vorgehen<br />

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23.4. Einzelbetrachtung<br />

23.5. Umsetzung 91<br />

89<br />

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I. Einleitung<br />

1. Grundlage und Reichweite <strong>de</strong>s Prüf- und Berichtsauftrages<br />

Grundlage <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Berichts <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung an <strong>de</strong>n Landtag ist <strong>de</strong>r Berichtsauftrag in §<br />

3 Abs. 3 VerwModG (Art. 2 HSichG 2003). Hiernach ist <strong>de</strong>m Landtag bis zum 30. Juni 2004 über Umfang<br />

und Art <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r in § 3 Abs. 1 VerwModG genannten Aufgabenbereiche zu berichten.<br />

Der Bericht bil<strong>de</strong>t einen Baustein <strong>de</strong>r seit Beginn <strong>de</strong>r Dritten Legislaturperio<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m Ziel entwickelten<br />

Aktivitäten, <strong>de</strong>n Aufgabenbestand und die Verwaltungsstruktur <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> einer<br />

umfassen<strong>de</strong>n aufgabenkritischen Überprüfung zu unterziehen.<br />

Das Gesetz über Ziele und Vorgaben zur Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung (VerwModG), das als<br />

Artikel 2 <strong>de</strong>s Gesetzes zur Sicherung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>shaushalts und zur Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />

(Haushaltssicherungsgesetz 2003-HSichG 2003) <strong>vom</strong> 10. Juli 2003 (GVBl. I S. 195, 195) verkün<strong>de</strong>t<br />

wur<strong>de</strong>, bestimmt insbeson<strong>de</strong>re, dass sämtliche Aufgaben <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung <strong>de</strong>r Aufgabenkritik<br />

zu unterziehen sind. Dieser Auftrag wur<strong>de</strong> durch das Gesetz zur Neuregelung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sorganisationsrechts<br />

und zur Umsetzung <strong>de</strong>s Haushaltssicherungsgesetzes 2003 <strong>vom</strong> 24. Mai 2004 (GVBl. I. S.<br />

186) zwischenzeitlich in § 5 LOG überführt und um einen Auftrag zur Deregulierung ergänzt (§ 5 Abs. 5<br />

LOG). Als eine Konkretisierung <strong>de</strong>s generellen Auftrages aus § 2 VerwModG bestimmt § 3 Verw-<br />

ModG, dass Aufgabenkritik auch mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung von Aufgaben zu betreiben ist. In § 3<br />

Abs. 1 benennt das Gesetz beispielhaft Aufgabenbereiche aus <strong>de</strong>n Geschäftsbereichen aller Ministerien,<br />

die ganz o<strong>de</strong>r teilweise ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n sollen. Soweit Aufgabenbereiche in <strong>de</strong>r Aufzählung<br />

in § 3 Abs. 1 VerwModG nicht ausdrücklich aufgeführt sind, o<strong>de</strong>r –wie im Falle <strong>de</strong>r StK o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s MdJE-<br />

keine Betroffenheit durch konkrete Prüfaufträge für Behör<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Einrichtungen im jeweiligen Geschäftsbereich<br />

gegeben ist, sind diese Bereiche nicht von <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung ausgenommen,<br />

weil die Aufzählung in § 3 Abs. 1 VerwModG auch ressortübergreifen<strong>de</strong> Aufgabenbereiche umfasst und<br />

überdies nur beispielhaft zu verstehen ist.<br />

Die Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung bezieht sich nach § 3 Abs. 1 Satz 3 VerwModG insbeson<strong>de</strong>re auf folgen<strong>de</strong><br />

Aufgabenbereiche:<br />

Bau- und Liegenschaftsverwaltung (Nr. 1),<br />

Bezüge- und Beihilfewesen (Nr. 2),<br />

Fernmel<strong>de</strong>wesen (Nr. 3),<br />

Laborwesen außerhalb <strong>de</strong>r Hochschulen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s (Nr. 4)<br />

Munitionsbergungsdienst <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (Nr. 5)<br />

Staatstheater Cottbus (Nr. 6),<br />

Filmmuseum Potsdam (Nr. 7),<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Kunstsammlungen in Cottbus (Nr. 8),<br />

Lan<strong>de</strong>samt für Geowissenschaften und Rohstoffe (Nr. 9),<br />

Lan<strong>de</strong>sschule und technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (Nr. 10),<br />

Lan<strong>de</strong>samt für Mess- und Eichwesen (Nr. 11),<br />

Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung (Nr. 12),<br />

Lan<strong>de</strong>skliniken (Nr. 13),<br />

Lan<strong>de</strong>sforstanstalt Eberswal<strong>de</strong> (Nr. 14),<br />

Lan<strong>de</strong>sinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Nr. 15),<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>isches Lan<strong>de</strong>sinstitut für Rechtsmedizin (Nr. 16),<br />

Lan<strong>de</strong>sanstalt für Großschutzgebiete (Nr. 17),<br />

Institut für Stadtentwicklung und Wohnen (Nr. 18),<br />

Materialprüfungsamt Berlin-<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (Nr. 19),<br />

Nie<strong>de</strong>rsorbisches Gymnasium Cottbus (Nr. 20),<br />

Lan<strong>de</strong>sumweltamt (Nr. 21),<br />

Seite 1 von 91


Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft (Nr. 22),<br />

Straßenbauverwaltung (Nr. 23).<br />

Der Auftrag zur Aufgabenkritik in § 2 VerwModG (nunmehr § 5 LOG) und die Formulierung im Einleitungssatz<br />

vor <strong>de</strong>r Aufzählung in § 3 Abs. 1 Satz 3 VerwModG ver<strong>de</strong>utlichen, dass <strong>de</strong>r Auftrag zur Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung<br />

und zur Berichterstattung nach § 3 Abs. 3 VerwModG über die in <strong>de</strong>r Aufzählung<br />

ausdrücklich aufgeführten Aufgabenbereiche hinaus die Prüfung vergleichbarer Ausglie<strong>de</strong>rungspotentiale<br />

in an<strong>de</strong>ren Aufgabenbereichen umfasst.<br />

Über die gesetzliche Verpflichtung zur Aufgabenkritik hinaus besteht in <strong>de</strong>r gesamten Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />

die Notwendigkeit, Aufgabenbestand und Aufgabenwahrnehmung umfassend kritisch zu hinterfragen.<br />

Denn einerseits besteht – auch seitens <strong>de</strong>s Gesetzgebers – die Ten<strong>de</strong>nz, <strong>de</strong>r Verwaltung immer<br />

wie<strong>de</strong>r neue Aufgaben aufzuerlegen, um auf neu aufgetretene Fragestellungen zu reagieren. An<strong>de</strong>rerseits<br />

neigt die Verwaltung dazu, am vorhan<strong>de</strong>nen Aufgabenbestand festzuhalten, weil die Strukturen<br />

darauf ausgerichtet sind und die Mitarbeiter sich mit ihren Aufgaben i<strong>de</strong>ntifizieren. Letzteres dient zwar<br />

<strong>de</strong>m mit <strong>de</strong>r Aufgabenzuweisung verfolgten öffentlichen Interesse, führt aber zu einem Festhalten an<br />

Aufgaben, wenn diese an<strong>de</strong>rs wahrgenommen o<strong>de</strong>r wegen Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Rahmenbedingungen<br />

entfallen sollten.<br />

Gegenstand <strong>de</strong>r Einzeldarstellungen unter Punkt III dieses Berichts ist im Hinblick auf <strong>de</strong>n kurzen Zeitraum<br />

<strong>vom</strong> In-Kraft-Treten <strong>de</strong>s Haushaltssicherungsgesetzes 2003 bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Berichtsfrist nach<br />

§ 3 Abs. 3 VerwModG in <strong>de</strong>n meisten Aufgabenbereichen nicht eine abschließen<strong>de</strong> Entscheidung, ob<br />

tatsächlich eine Ausglie<strong>de</strong>rung erfolgt, son<strong>de</strong>rn i.d.R. nur, ob Ansatzpunkte für vertiefte Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfungen<br />

gegeben sind.<br />

2. Grundlagen <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung<br />

2.1. Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung als Teil <strong>de</strong>r Aufgabenkritik<br />

Die Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung ist Teil <strong>de</strong>r Vollzugskritik. Die Vollzugskritik ihrerseits ist Bestandteil <strong>de</strong>r<br />

Aufgabenkritik:<br />

Zweckkritik<br />

Kann die Aufgabe entfallen bzw.<br />

das Land sich aus <strong>de</strong>r Gewährleistungsverantwortungzurückziehen?<br />

Aufgabenkritik<br />

Vollzugskritik<br />

Kann die Aufgabe effizienter und<br />

/ o<strong>de</strong>r effektiver wahrgenommen<br />

bzw. erfüllt wer<strong>de</strong>n?<br />

Kann die Aufgabe ausgeglie<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n?<br />

Die Aufgabenerfüllung, die <strong>de</strong>r Vollzugskritik unterliegt, ist somit von <strong>de</strong>r bloßen Aufgabenwahrnehmung,<br />

die <strong>de</strong>r Zweckkritik unterliegt, abzugrenzen. Eine Aufgabenwahrnehmung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s ist<br />

bereits dann als gegeben anzusehen, wenn das Land lediglich eine Verantwortung dafür übernimmt,<br />

dass „jemand“ die Aufgabe erfüllt. Eine Aufgabenerfüllung besteht <strong>de</strong>mgegenüber in praktischem<br />

Aufgabenvollzug durch eigene Beschäftigte.<br />

Ausgangspunkt je<strong>de</strong>r Aufgabenkritik ist die Frage, ob eine staatliche Kernkompetenz vorliegt.<br />

Seite 2 von 91


In Ermangelung eines Kataloges, in <strong>de</strong>m die staatlichen Kernkompetenzen aufgelistet sind o<strong>de</strong>r einer<br />

allgemeingültigen, aussagekräftigen Definition kann nur folgen<strong>de</strong>s Kriterium entschei<strong>de</strong>nd sein:<br />

„Kann die Aufgabe durch staatliche Dienststellen überhaupt nur o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st erheblich<br />

besser erfüllt wer<strong>de</strong>n kann, als dies durch Dritte <strong>de</strong>r Fall wäre?“<br />

Als Anknüpfungspunkte kommen sowohl „traditionelle“ Gesichtspunkte (Stichwort: Anschauung in<br />

<strong>de</strong>r Gesellschaft), als auch inhaltliche Gesichtspunkte (Stichworte: Risikomanagement, Gefahrenabwehr)<br />

in Betracht.<br />

Die Diskussion über die Kernkompetenzen wi<strong>de</strong>rspiegelt überdies die Differenzen im Staatsverständnis<br />

und die unterschiedlichen Erwartungen, die von Bürgern und Politik an die Verwaltung herangetragen<br />

wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sich für die Verwaltung aufgrund ihrer allgemeinen Aufgabenstellungen<br />

ergeben.<br />

Die Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung nach § 3 VerwModG ist gegenüber <strong>de</strong>r Prüfung, ob eine Aufgabe künftig<br />

überhaupt noch als öffentliche Aufgaben wahrgenommen wer<strong>de</strong>n soll („Zweckkritik“), nachrangig.<br />

In Einzelfällen haben sich bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsfähigkeit Hinweise darauf ergeben,<br />

dass im Sinne <strong>de</strong>r „Zweckkritik“ die Wahrnehmungsverantwortung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s zu hinterfragen<br />

ist. Derartige Fragestellungen sind Gegenstand <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Überprüfungen nach § 2 Abs. 5<br />

VerwModG, <strong>de</strong>ren Ergebnisse <strong>de</strong>m Landtag gemäß § 2 Abs. 6 VerwModG jeweils mit <strong>de</strong>n Haushaltsgesetzentwürfen<br />

mitzuteilen sind.<br />

2.2. Zum Begriff <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung<br />

„Ausglie<strong>de</strong>rung“ von Aufgaben nach <strong>de</strong>m Haushaltssicherungsgesetz be<strong>de</strong>utet, die Aufgabenerfüllung<br />

auf ein Rechtssubjekt zu übertragen, das nicht zur unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung gehört.<br />

Die Bereiche, die <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung angehören, wer<strong>de</strong>n durch das Lan<strong>de</strong>sorganisationsgesetz<br />

<strong>de</strong>finiert. Hiernach gehören zur unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung die Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s sowie Lan<strong>de</strong>seinrichtungen (§ 13 LOG, vormals § 12 LOG) und Lan<strong>de</strong>sbetriebe (§ 14 LOG,<br />

vormals 13 LOG). Körperschaften o<strong>de</strong>r Stiftungen <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts sind ebenso wenig Teil<br />

<strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung wie die kommunalen Verwaltungsträger. Privatrechtliche Kapitalgesellschaften<br />

sind auch dann nicht Teil <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung, wenn sie ganz o<strong>de</strong>r<br />

teilweise <strong>de</strong>m Land gehören bzw. mit hoheitlichen Befugnissen beliehen sind.<br />

Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />

Unmittelbare Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />

- Behör<strong>de</strong>n<br />

- Einrichtungen<br />

- Lan<strong>de</strong>sbetriebe<br />

Mittelbare Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />

u.a.- Kommunen<br />

- Stiftungen (öffentliches<br />

Recht und Privatrecht)<br />

- Anstalten <strong>de</strong>s öffentlichen<br />

Rechts<br />

- GmbHs / AGs<br />

- Vereine<br />

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Als eine Form <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung liegt eine Privatisierung (§ 6 LOG) vor, wenn die Aufgabe Rechtssubjekten<br />

<strong>de</strong>s Privatrechts zur Erfüllung in Handlungsformen <strong>de</strong>s Privatrechts überlassen o<strong>de</strong>r übertragen<br />

wird.<br />

2.3. Prüfung von Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit einer Ausglie<strong>de</strong>rung<br />

Die Effizienz <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung ebenso wie <strong>de</strong>r Aufgabenerfüllung beschreibt das Verhältnis<br />

zwischen Aufwand und Ertrag. Dem gegenüber stellt <strong>de</strong>r Grad <strong>de</strong>r Effektivität dar, inwieweit<br />

die konkrete Aufgabenwahrnehmung bzw. –erfüllung <strong>de</strong>r Erreichung <strong>de</strong>r verfolgten Ziele zu dienen<br />

geeignet ist. Für die einer Ausglie<strong>de</strong>rung grundsätzlich zugänglichen Aufgabenbereiche sind gemäß<br />

§ 3 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 5 VerwModG und §§ 7, 65 LHO in je<strong>de</strong>m Einzelfall aufgabenbezogene<br />

Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen anzustellen. Die Kosten einer Ausglie<strong>de</strong>rung sind hierbei <strong>de</strong>n<br />

Kosten <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung bzw. –erfüllung durch Dienststellen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung gegenüber<br />

zu stellen.<br />

Die „Sowieso-Kosten“, die dadurch entstehen, dass Lan<strong>de</strong>spersonal, welches die Aufgaben bisher<br />

erfüllt hat, weiterhin bezahlt wer<strong>de</strong>n muss, sind sowohl bei <strong>de</strong>r Wirtrschaftlichkeitsbetrachtung, als<br />

auch bei <strong>de</strong>r Zweckmäßigkeitsbetrachtung zu berücksichtigen. Infolge <strong>de</strong>s Ausschlusses betriebsbedingter<br />

Kündigungen durch <strong>de</strong>n Sozialtarifvertrag 2004 bil<strong>de</strong>n diese Kosten insbeson<strong>de</strong>re dann<br />

eine erhebliche Belastung für <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>shaushalt, wenn die Ausglie<strong>de</strong>rung ohne Personalübernahme<br />

erfolgt.<br />

Eine transparente Darstellung erfor<strong>de</strong>rt jedoch eine geson<strong>de</strong>rte Darstellung <strong>de</strong>r „Sowieso-Kosten“.<br />

Die erfor<strong>de</strong>rlichen Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitsbetrachtungen verursachen ebenso wie<br />

die Beurteilung <strong>de</strong>r vergaberechtlichen Rahmenbedingungen einen erheblichen zeitlichen und personellen<br />

Aufwand<br />

Soweit nachfolgend darauf hingewiesen wird, dass im Falle einer Ausglie<strong>de</strong>rung eine bestimmte<br />

Rechtsform als beson<strong>de</strong>rs geeignet in Erwägung zu ziehen ist, be<strong>de</strong>utet dies nicht, dass sich diese<br />

Rechtsform im Ergebnis <strong>de</strong>r weitergehen<strong>de</strong>n Prüfungen tatsächlich als die wirtschaftlichste und effektivste<br />

herausstellen muss.<br />

2.4. Potentiale und Grenzen <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung<br />

Wo bun<strong>de</strong>s- o<strong>de</strong>r europarechtliche Vorgaben ausdrücklich ein behördliches Han<strong>de</strong>ln for<strong>de</strong>rn, kann<br />

eine Ausglie<strong>de</strong>rung nur Teilaspekte umfassen. Ansatzpunkte für eine Aufgabenkritik ergeben sich<br />

hier hauptsächlich hinsichtlich <strong>de</strong>r Wahrnehmungsintensität. Bezüglich sämtlicher durch das Land<br />

–sei es auf lan<strong>de</strong>sgesetzlicher o<strong>de</strong>r ohne gesetzliche Grundlage- selbst gestellter Aufgaben ist inhaltlich<br />

näher zu bestimmen, ob und in welchem Umfang eine Kernkompetenz im Sinne <strong>de</strong>r staatlichen<br />

Erfüllungsverantwortung anzunehmen ist.<br />

3. Son<strong>de</strong>rsituation „Kommunalisierung“<br />

Die Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung nach § 3 Abs. 1 VerwModG umfasst auch <strong>de</strong>n Auftrag, eine Kommunalisierung<br />

von Aufgaben zu prüfen. Sie überschnei<strong>de</strong>t sich insofern mit <strong>de</strong>m verwaltungsorganisationsrechtlichen<br />

Auftrag, Aufgaben grundsätzlich kommunalen Verwaltungsträgern zuzuweisen (Art. 96 Abs. 1<br />

LV, § 3 Abs. 3, § 11 Abs. 4 LOG, § 1 <strong>de</strong>s Funktionalreform-Grundsätzegesetzes (FRGGBbg)).<br />

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Im vorliegen<strong>de</strong>n Bericht wird die Kommunalisierung als eine Form <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung dargestellt.<br />

4. Vorgehensweise bei <strong>de</strong>n einzelnen Prüfaufträgen<br />

Bevor die eigentlichen Erörterungen und Untersuchungen in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung beginnen konnten,<br />

wur<strong>de</strong> mit allen Ministerien vereinbart, die in ihrem Geschäftsbereich wahrgenommenen Aufgaben, die<br />

entsprechen<strong>de</strong>n Rechtsgrundlagen und die sonstigen Rahmenbedingungen für eine Ausglie<strong>de</strong>rung auf<br />

Grundlage <strong>de</strong>s folgen<strong>de</strong>n, zuvor abgestimmten Glie<strong>de</strong>rungsschemas darzulegen:<br />

1. Berichtsinhalt (Erläuterung <strong>de</strong>r Aufgabe, Darstellung <strong>de</strong>r Personal- und Sachmittelausstattung)<br />

2. Aufgabenbeschreibung (Überblicksartige Aufgabenbeschreibung, Aufglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Aufgabenbereiches)<br />

3. Verfahren/Vorgehen (Beteiligte (z.B. Bildung von Projektgruppen, externe Begutachtung)<br />

und Vorgehen (Beschreibung <strong>de</strong>s generellen Verfahrens nach <strong>de</strong>n Maßgaben <strong>de</strong>s VerwModG))<br />

4. Einzelbetrachtung ((Teil-) Aufgabenspezifische Darstellung <strong>de</strong>r Prüffolge sowie ggf. einer zeitlichen<br />

Perspektive für die Ausglie<strong>de</strong>rung)<br />

5. Umsetzung (Darstellung <strong>de</strong>r weiteren Umsetzungsschritte mit Vorhaben- und Zeitplanung)<br />

Die Rückläufe waren hinsichtlich <strong>de</strong>s Aggregierungsgra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Aufgaben und <strong>de</strong>r Prüfungstiefe unterschiedlich.<br />

In einigen Teilberichten wur<strong>de</strong> die Ausglie<strong>de</strong>rungsfähigkeit sämtlicher Aufgaben im Rahmen<br />

einer umfassen<strong>de</strong>n Zweck- und Vollzugskritik dargestellt. In diesen Fällen konnte aus Zeitgrün<strong>de</strong>n<br />

keine <strong>de</strong>taillierte Untersetzung sämtlicher Teilaufgaben im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem<br />

Recht (§ 2 Abs. 6 Satz 2 VerwModG) sowie unter Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitsaspekten<br />

(§ 5 Abs. 3 LOG (vormals § 2 Abs. 3 VerwModG)) erfolgen. An<strong>de</strong>re Teilberichte hatten konkrete<br />

Einrichtungen zum Gegenstand o<strong>de</strong>r konnten an Vorarbeiten aus vorangegangenen Prüfaufträgen z.T.<br />

<strong>de</strong>s Gesetzgebers, z.T. <strong>de</strong>s Ausschusses für Verwaltungsoptimierung anknüpfen. In diesen Fällen können<br />

mit <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Bericht bereits konkrete Ausglie<strong>de</strong>rungsvorhaben aufgezeigt wer<strong>de</strong>n.<br />

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II. Bisherige Ergebnisse und weitere Prüfungsschritte<br />

1. Ergebnisse <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung zu <strong>de</strong>n einzelnen in § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 bis 23 Verw-<br />

ModG genannten Aufgabenbereichen<br />

Die Überprüfung von Umfang und Art <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung hat in Bezug auf einige <strong>de</strong>r in § 3 VerwModG<br />

im einzelnen genannten Aufgabenbereiche ergeben, dass eine Ausglie<strong>de</strong>rung möglich und auch unter<br />

Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten angezeigt ist. Hierbei han<strong>de</strong>lt ist sich um die<br />

Bereiche<br />

Fernmel<strong>de</strong>wesen (Nr. 3) in Bezug auf das LVN,<br />

Staatstheater Cottbus (Nr. 6),<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Kunstsammlungen in Cottbus (Nr. 8),<br />

Teilaufgaben <strong>de</strong>r Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung (Nr. 12)<br />

Lan<strong>de</strong>skliniken (Nr. 13),<br />

Materialprüfungsamt Berlin-<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (Nr. 19),<br />

Nie<strong>de</strong>rsorbisches Gymnasium Cottbus (Nr. 20),<br />

In zahlreichen Aufgabenbereichen besteht weiterer Prüfbedarf hinsichtlich <strong>de</strong>r Vereinbarkeit <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung<br />

von Teilaufgaben mit höherrangigem Recht sowie Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit<br />

einer Ausglie<strong>de</strong>rung. Die Prüfung <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit einer Ausglie<strong>de</strong>rung setzt grundsätzlich voraus,<br />

dass die betrachteten Bereiche über eine Kosten- und Leistungsrechnung verfügen. In vielen Bereichen<br />

existiert diese nicht bzw. noch nicht, sodass entwe<strong>de</strong>r –soweit vertretbar- Abstriche bei <strong>de</strong>r Präzision zu<br />

machen o<strong>de</strong>r aber vertiefte Gutachten erfor<strong>de</strong>rlich sind. Zu<strong>de</strong>m befin<strong>de</strong>n sich die betroffenen Aufgabenbereiche<br />

z.T. in tiefgreifen<strong>de</strong>n Umstrukturierungsprozessen, die eine Darstellung <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit<br />

und damit einen Vergleich mit privaten Anbietern ebenfalls erschweren. Für folgen<strong>de</strong> Aufgabenbereiche<br />

ist daher noch keine abschließen<strong>de</strong> Aussage <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung über die Ausglie<strong>de</strong>rbarkeit an<br />

sich sowie Wirtschaftlichkeit und/o<strong>de</strong>r Zweckmäßigkeit einer Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s gesamten Aufgabenbereiches<br />

bzw. von Teilaufgaben möglich:<br />

Bau- und Liegenschaftsverwaltung (Nr. 1),<br />

Bezüge- und Beihilfewesen (Nr. 2),<br />

Fernmel<strong>de</strong>wesen (Nr. 3) außerhalb <strong>de</strong>r obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n bzw. <strong>de</strong>s LVN<br />

Laborwesen außerhalb <strong>de</strong>r Hochschulen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s (Nr. 4)<br />

Munitionsbergungsdienst <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (Nr. 5)<br />

Filmmuseum Potsdam (Nr. 7)<br />

Lan<strong>de</strong>samt für Geowissenschaften und Rohstoffe (Nr. 9)<br />

Lan<strong>de</strong>sschule und technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (Nr. 10),<br />

Lan<strong>de</strong>sforstanstalt Eberswal<strong>de</strong> (Nr. 14),<br />

Lan<strong>de</strong>sinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Nr. 15),<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>isches Lan<strong>de</strong>sinstitut für Rechtsmedizin (Nr. 16),<br />

Lan<strong>de</strong>sanstalt für Großschutzgebiete (Nr. 17),<br />

Institut für Stadtentwicklung und Wohnen (Nr. 18),<br />

Lan<strong>de</strong>sumweltamt (Nr. 21),<br />

Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft (Nr. 22),<br />

Straßenbauverwaltung (Nr. 23).<br />

Aufgrund höherrangiger Rechtsvorschriften <strong>de</strong>rzeit nur in Teilbereichen möglich ist eine Ausglie<strong>de</strong>rung<br />

in folgen<strong>de</strong>m Aufgabenbereich:<br />

Lan<strong>de</strong>samt für Mess- und Eichwesen (Nr. 11)<br />

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Im Rahmen <strong>de</strong>r Aufgabenkritik ist zwischen <strong>de</strong>n eigentlichen Kernaufgaben und Unterstützungshandlungen<br />

zu unterschei<strong>de</strong>n. Unterstützungshandlungen (z.B. wissenschaftliche Zuarbeiten, Untersuchungen,<br />

Service- Aufgaben) sind generell einfacher auszuglie<strong>de</strong>rn, als Aufgaben, die <strong>de</strong>m Kernbereich <strong>de</strong>r<br />

Aufgabenerfüllung zuzurechnen sind.<br />

Ausglie<strong>de</strong>rungen führen in <strong>de</strong>r Regel zu Steuerungseinbußen, weil <strong>de</strong>r Zugriff auf die mittelbare Verwaltung<br />

meist nicht in <strong>de</strong>m Umfang bzw. in <strong>de</strong>r Schnelligkeit erfolgen kann, wie dies für die unmittelbare<br />

Lan<strong>de</strong>sverwaltung gilt. Welche Steuerungseinbußen aus Sicht <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sinteresses noch hinnehmbar<br />

sind, wäre im Zuge <strong>de</strong>r weitergehen<strong>de</strong>n Prüfungen zu diskutieren und unter Einbeziehung <strong>de</strong>s Landtages<br />

– auch politisch – zu bewerten. Grundsätzlich ist darin jedoch kein durchschlagen<strong>de</strong>s Gegenargument<br />

gegen eine Ausglie<strong>de</strong>rung zu sehen, <strong>de</strong>nn auch in vielen an<strong>de</strong>ren Bereichen <strong>de</strong>r Verwaltung, die<br />

auf mo<strong>de</strong>rne Führungsinstrumente setzen, wer<strong>de</strong>n aus Effizienzgrün<strong>de</strong>n die beispielsweise mit <strong>de</strong>r<br />

Einführung von Zielvereinbarungen verbun<strong>de</strong>nen Steuerungseinbußen hingenommen.<br />

2. Weitere Aspekte <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung<br />

2.1. Teilaufgaben mit Bezug auf mehrere Geschäftsbereiche<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Auswertung einiger Teilberichte wur<strong>de</strong>n Teilaufgaben i<strong>de</strong>ntifiziert, hinsichtlich <strong>de</strong>rer<br />

sich die Frage <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rbarkeit übergreifend für mehrere Aufgabenbereiche <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />

stellt. Eine Beschränkung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung auf die in § 3 Abs. 1 Satz 3 VerwModG<br />

ausdrücklich genannten Aufgaben entspricht nicht <strong>de</strong>m umfassen<strong>de</strong>n aufgabenkritischen Ansatz<br />

<strong>de</strong>s VerwModG (nunmehr <strong>de</strong>s LOG) und wäre aus Sicht <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung auch nicht zielführend.<br />

Beispielhaft genannt seien hier folgen<strong>de</strong> Aufgabenbereiche:<br />

Serviceangelegenheiten<br />

Zu <strong>de</strong>n Serviceangelegenheiten zählen u.a. Organisations-, IT-, Personal-, Haushalts-, Beschaffungs-<br />

und Liegenschaftsangelegenheiten. In diesen Aufgabenbereichen könnten ggf. unterstützen<strong>de</strong><br />

und entscheidungsvorbereiten<strong>de</strong> Tätigkeiten einer weitergehen<strong>de</strong>n Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung<br />

unterzogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Raum- und Strukturdaten, Geografische Informationssysteme<br />

Raum- und Strukturdaten dienen sowohl als Arbeitsgrundlage wie als Ergebnis <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung<br />

für die Politik- und Fachberatung sowie das Berichtswesen. Strukturdaten wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r<br />

Regel digital erfasst, verarbeitet, dokumentiert und ausgegeben. Eine Bün<strong>de</strong>lung <strong>de</strong>r einzelnen Arbeitsprozesse<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Erfassung, Datenhaltung und Ausgabe in <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Aufgabenbereichen<br />

erscheint notwendig. Insbeson<strong>de</strong>re Datenerfassung und Datenbereithaltung (Kataster<br />

- Basisdaten) könnten ggf. einer intensiveren Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung unterzogen wer<strong>de</strong>n.<br />

Einrichtung, Weiterentwicklung/Fortschreibung und Führung von Fachinformationssystemen<br />

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Die Einrichtung, Weiterentwicklung/Fortschreibung und Führung <strong>de</strong>r Fachinformationssysteme<br />

(einschl. Datenerfassung, Datenbanken, Datenausgabe, Schnittstellen) ist sehr ressourcenaufwändig.<br />

Hier liegen viele Ansätze für die weitere Optimierung und Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>r Aufgabenunterstützung.<br />

Für das Land, die Kommunen o<strong>de</strong>r Dritte wahrgenommene technische Unterstützungsaufgaben,<br />

wissenschaftlich-technische Aufgaben sowie Forschungsaufgaben:<br />

An vielen Aufgaben, die z.B. <strong>de</strong>n Kommunen obliegen, ist das Land beteiligt, in<strong>de</strong>m es z.B. Unterstützungsleistungen<br />

erbringt. Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung sind in vielen Fachbereichen<br />

auch wissenschaftlich-technische Grundlagenarbeiten. Hierbei kann es sich sowohl um verfahrensunterstützen<strong>de</strong><br />

als auch um fachbehördliche Grundlagenarbeiten han<strong>de</strong>ln. Soweit für Erstellung<br />

von Stellungnahmen und Gutachten sowie die Beratung von Dritten überhaupt eine Wahrnehmungsverantwortung<br />

besteht, sind diese Aufgaben in vielen Fällen ausglie<strong>de</strong>rbar. In diesem Bereich<br />

ist infolge <strong>de</strong>r Stellen- und Mittelkürzungen in <strong>de</strong>r Vergangenheit bereits eine <strong>de</strong>utliche Reduzierung<br />

<strong>de</strong>r Wahrnehmung zu verzeichnen.<br />

Im Gegensatz zu <strong>de</strong>n allgemeinen wissenschaftlich-technischen Aufgaben sind wissenschaftlichtechnische<br />

Forschungsaufgaben, soweit sie überhaupt zu <strong>de</strong>n Kernkompetenzen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s gehören,<br />

grundsätzlich ausglie<strong>de</strong>rungsfähig.<br />

Überwachungs- und Kontrollaufgaben:<br />

Der Vollzug <strong>de</strong>s Fachrechts ist in <strong>de</strong>r Regel mit Überwachungs- bzw. Kontrollaufgaben vor Ort verbun<strong>de</strong>n.<br />

Die Vollzugsaufgaben sind unterschiedlich <strong>de</strong>tailliert im jeweiligen Fachrecht geregelt. Der<br />

Vollzug wird in <strong>de</strong>r Regel <strong>de</strong>n nach Lan<strong>de</strong>srecht zuständigen Behör<strong>de</strong>n zugewiesen. Konkrete Vorgaben<br />

für die Intensität <strong>de</strong>r Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten bestehen i.d.R. nicht.<br />

Unter <strong>de</strong>n Gesichtspunkten von Orts-, Sach- und Bürgernähe wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>rartige Aufgaben i.d.R.<br />

durch kommunale Behör<strong>de</strong>n wahrgenommen.<br />

Soweit (wie etwa im Bereich <strong>de</strong>r Umwelt-, Arbeitsschutz-, Berg- o<strong>de</strong>r Eichverwaltung) Überwachungs-<br />

und Kontrollaufgaben durch Dienststellen <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung wahrgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n, könnten ggf. verfahrensunterstützen<strong>de</strong> Leistungen Dritter hinzugezogen wer<strong>de</strong>n<br />

(z. B. Inspektionen, Untersuchungen). Dies be<strong>de</strong>utet, dass die Verantwortung für <strong>de</strong>n Vollzug ebenso<br />

wie für die Ergebnisse grundsätzlich bei <strong>de</strong>r staatlichen Verwaltung verbleibt. Ordnungsrechtliche<br />

Maßnahmen sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind grundsätzlich<br />

Behör<strong>de</strong>n vorbehalten. Eventuelle Beleihungen sind sorgfältig auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem<br />

Recht zu prüfen und bedürfen einer gesetzlichen Grundlage.<br />

Die dargestellte Ausglie<strong>de</strong>rung operativer Aufgaben im Auftrag <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> ist abzugrenzen von<br />

<strong>de</strong>r Verringerung <strong>de</strong>r Überwachungsintensität bei Vorliegen geeigneter Eigenkontrollsysteme, die<br />

für verschie<strong>de</strong>ne Aufgabenbereiche fachspezifisch entwickelt wur<strong>de</strong>n (z.B. Qualitäts-, Arbeitsschutz-<br />

und Umweltmanagementsysteme) sowie <strong>vom</strong> Sachverständigenprinzip (Ersatz behördlicher<br />

Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten durch private Sachverständige o<strong>de</strong>r Untersuchungsstellen,<br />

die –ggf. nach behördlicher Anerkennung- im Auftrag <strong>de</strong>s Betroffenen tätig wer<strong>de</strong>n). Die Berücksichtigung<br />

solcher Systeme bei <strong>de</strong>r risikospezifischen Festlegung von Häufigkeit und Dichte behördlicher<br />

Kontrollen entspricht in beson<strong>de</strong>rem Maße <strong>de</strong>m ursprünglich in § 2 Abs. 4 VerwModG und<br />

nunmehr in § 5 Abs. 4 LOG verankerten Leitbild <strong>de</strong>s aktivieren<strong>de</strong>n Staates.<br />

2.2. Kommunalisierung, Wegfall von Unterstützungsleistungen für die Kommunen<br />

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Die durchgeführten Prüfungen haben ergeben, dass einige Aufgaben grundsätzlich einer Kommunalisierung<br />

zugänglich und damit ausglie<strong>de</strong>rbar sind. Soweit es sich um dauerhaft wahrzunehmen<strong>de</strong><br />

Lan<strong>de</strong>saufgaben han<strong>de</strong>lt, ist zu berücksichtigen, dass eine Aufgabenübertragung auf die<br />

Kommunen dort zu Mehraufwendungen bei <strong>de</strong>n Personal- und Sachkosten führen kann, die<br />

aufgrund <strong>de</strong>s verfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzips (Art. 97 LV) <strong>vom</strong> Land auszugleichen<br />

wären. Im Falle einer weiteren Reduzierung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Landkreise und kreisfreien Städte o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />

Einführung neuer Mo<strong>de</strong>lle <strong>de</strong>r kommunalen Gemeinschaftsarbeit könnte sich die Situation ggf.<br />

an<strong>de</strong>rs darstellen.<br />

Soweit Dienststellen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung an <strong>de</strong>r Erfüllung von Aufgaben mitwirken, die primär<br />

<strong>de</strong>n Kommunen obliegen (z.B. LSTE, StMBD, Labore, wissenschaftlich-technische Fachaufgaben)<br />

bedarf es einer Prüfung für die jeweiligen Aufgaben unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Aufgaben<br />

zugrun<strong>de</strong>liegen<strong>de</strong>n Rechtsgrundlagen, ob eine Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung durch das<br />

Land zu Mehrbelastungen bei <strong>de</strong>n Kommunen führt, die ggfs. auf Grund <strong>de</strong>s Art 97 Abs. 3 LV (Konnexitätsprinzip)<br />

auszugleichen sind.<br />

3. Weitere Prüfungsschritte<br />

Eine abschließen<strong>de</strong> Aussage über <strong>de</strong>n Umfang und die Art <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r nach § 3 VerwModG<br />

(Art. 2 HSichG 2003) einer Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung zu unterziehen<strong>de</strong>n Aufgabenbereiche war aufgrund<br />

<strong>de</strong>r Kürze <strong>de</strong>r Berichtsfrist nur in einzelnen Aufgabenbereichen möglich. Bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r grundsätzlichen<br />

Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeit sowie von Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit einer Ausglie<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r genannten Aufgabenbereiche ist aber <strong>de</strong>utlich gewor<strong>de</strong>n, das in vielen Fällen weitere Ausglie<strong>de</strong>rungspotentiale<br />

bestehen. Ausglie<strong>de</strong>rungspotentiale bestehen auch in an<strong>de</strong>ren als <strong>de</strong>n in § 3 Verw-<br />

ModG ausdrücklich genannten Aufgabenbereichen sowie bei übergreifen<strong>de</strong>n Aufgabenfel<strong>de</strong>rn.<br />

Die Prüfung von Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit einer Ausglie<strong>de</strong>rung umfasst u.a. folgen<strong>de</strong> Prüfungsschritte:<br />

Auswirkungen auf Bürger und Unternehmen als Adressaten <strong>de</strong>s Verwaltungshan<strong>de</strong>lns bzw. <strong>de</strong>r<br />

Leistungserbringung<br />

Auswirkungen auf Kommunen, Konnexitätsprinzip<br />

Ordnungspolitische sowie wettbewerbs-, kartell- und vergaberechtliche Aspekte<br />

Steuerrechtliche Fragestellungen<br />

Kostenentwicklung, Refinanzierungsmöglichkeiten,<br />

Möglichkeiten und ggf. Konditionen einer Personalübernahme,<br />

Ausglie<strong>de</strong>rung auf einen öffentlich-rechtlichen o<strong>de</strong>r privatrechtlichen Rechtsträger,<br />

Einflussmöglichkeiten <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s als Anteilseigner dieses Trägers sowie ggf. im Rahmen einer<br />

Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht, Steuerungsgewinne und –Verluste, Zusatzaufwendungen für<br />

Vergabe und Controlling, Einsparungen durch Wegfall bzw. Verkleinerung nachgeordneter Dienststellen<br />

Die dargestellten Aspekte bedürfen einer gründlichen Betrachtung, da die Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung nur<br />

als Baustein <strong>de</strong>r Vollzugskritik und damit <strong>de</strong>r Aufgabenkritik insgesamt einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung<br />

leisten kann.<br />

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Ob und in welchem Umfang sich die Lan<strong>de</strong>sverwaltung in <strong>de</strong>n genannten Bereichen tatsächlich aus <strong>de</strong>r<br />

Aufgabenerfüllung zurückzieht, bedarf weiterer – insbeson<strong>de</strong>re auch politischer - Abwägungen, in die<br />

auch <strong>de</strong>r Landtag einzubeziehen ist.<br />

Über <strong>de</strong>n Fortgang <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung wird die Lan<strong>de</strong>sregierung im Rahmen ihrer Berichtspflichten<br />

zu <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r Aufgabenkritik im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n Entwürfen für Haushaltsgesetze<br />

(§ 2 Abs. 6 VerwModG) sowie aus Anlass konkreter Ausglie<strong>de</strong>rungsvorhaben auch künftig<br />

berichten.<br />

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III. Ergebnisse <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung bei <strong>de</strong>n einzelnen Prüfaufträgen<br />

1. Bau- und Liegenschaftsverwaltung<br />

1.1. Berichtsinhalt<br />

Entsprechend Artikel 2 § 3 <strong>de</strong>s Haushaltssicherungsgesetzes 2003 sollen Aufgabenausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten<br />

an Dritte o<strong>de</strong>r auch Einschaltung Dritter als Aufgabenerfüllungsgehilfen <strong>de</strong>r<br />

staatlichen Stellen mittels Aufgabenkritik geprüft wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re soll dies in nachfolgend genannten<br />

Bereichen geprüft wer<strong>de</strong>n, zu <strong>de</strong>nen auch explizit die Bau- und Liegenschaftsverwaltung<br />

zählt.<br />

Aufgaben aus diesem Bereich nehmen zum Stand April 2004 633 Mitarbeiter (VZE) war. Es sind<br />

für die Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgabe im Haushaltsplan 2004 insgesamt 43.300.000 €<br />

eingestellt.<br />

1.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Der genannte Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen folgen<strong>de</strong> Aufgaben:<br />

Sicherstellung <strong>de</strong>r Organleihe zur Erledigung <strong>de</strong>r Aufgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s im Hoch- und Tiefbau<br />

sowie bei sonstiger Projektbearbeitung<br />

Planung, Ausführung und Unterhaltung von Hochbauten <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

Baufachliche Prüfung <strong>de</strong>r Zuwendungen nach §§ 44 BHO/LHO sowie <strong>de</strong>m Gesundheitsstrukturgesetz<br />

(GSG) und <strong>de</strong>m Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)<br />

Ausbildung <strong>de</strong>s höheren und gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienstes<br />

Verwaltung, Bewirtschaftung und Betreuung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>nzentren<br />

Betreuung , Verwaltung und Verwertung <strong>de</strong>s allgemeinen Grundvermögens (AGV)<br />

Bearbeitung und Vorhaltung eines Lan<strong>de</strong>sgrundbesitzverzeichnisses, Führung <strong>de</strong>r Raum- und<br />

Flächennormen, Bewertungen, Portfoliomanagement etc.<br />

Abwicklung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nreform gemäß Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)<br />

Dienstleistungen im Bereich <strong>de</strong>s Facilitymanagements und <strong>de</strong>r Unterbringungsoptimierung.<br />

Die Aufglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Aufgabenbereichs ergab folgen<strong>de</strong> Systematik:<br />

Liegenschaftsmanagement<br />

Gebäu<strong>de</strong>management<br />

Baumanagement (Land und Bund)<br />

Flächenmanagement.<br />

1.3. Verfahren / Vorgehen<br />

1.3.1. Beteiligte<br />

Bereits auf Grund <strong>de</strong>s AVO-Beschlusses <strong>vom</strong> 14.05.2003 hat das MdF die künftige Organisation<br />

<strong>de</strong>r Liegenschafts- und Bauverwaltung unter <strong>de</strong>n Gesichtspunkten <strong>de</strong>r Zweckmäßigkeit und<br />

Wirtschaftlichkeit mit Hilfe eines externen Gutachters überprüft. Von Seiten <strong>de</strong>s MdF wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />

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Gutachter durch eine zentrale Projektgruppe betreut und begleitet, und das Change-<br />

Management bei <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r Ergebnisse sicherzustellen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Auftragserteilung wur<strong>de</strong> darauf geachtet, dass keine Ergebnisse „präjudiziert“ wer<strong>de</strong>n<br />

und <strong>de</strong>r betroffene Bereich keinen über fachliche Aspekte hinausgehen<strong>de</strong>n Einfluss auf das<br />

Ergebnis nehmen kann.<br />

1.3.2. Vorgehen<br />

Die Liegenschafts- und Bauverwaltung befand sich bereits vor <strong>de</strong>m In-Kraft-Treten <strong>de</strong>s Haushaltssicherungsgesetzes<br />

2003 in einer umfangreichen Umstrukturierungsphase auf <strong>de</strong>r Basis<br />

<strong>de</strong>s Beschlusses <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung entsprechend KV 880/01 und <strong>de</strong>s Gesetzes zur Zusammenführung<br />

<strong>de</strong>r Liegenschafts- und Bauverwaltung und zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s LOG im März 2003.<br />

Diese Umstrukturierung erfolgte auf <strong>de</strong>r Basis einer umfangreichen Aufgabenkritik (Zweck- und<br />

Vollzugskritik) in <strong>de</strong>n Grundstücks- und Vermögensämtern als auch in <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sbauämtern,<br />

aufgrund <strong>de</strong>rer dann die Umsetzungskonzeption erstellt wur<strong>de</strong>.<br />

Diese Projektkonzeption hatte als Grundlage das zentrale Dienstleisterangebot für das <strong>de</strong>zentrale<br />

Ressortvermögen durch die künftige Liegenschafts- und Bauverwaltung.<br />

Durch Punkt 4 <strong>de</strong>r Landtagsentschließung zum Haushaltssicherungsgesetz 2003, wonach die<br />

Verwaltung sämtlicher bebauter Liegenschaften im Lan<strong>de</strong>svermögen einer zentralen Stelle zu<br />

übertragen ist, musste diese zusammengeführte Struktur <strong>de</strong>r Liegenschafts- und Bauverwaltung<br />

erneut überprüft wer<strong>de</strong>n. Vor allem waren die Kompatibilität dieser Struktur mit <strong>de</strong>n verän<strong>de</strong>rten<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen an einen zentralen Dienstleister, weitere Aufgabenausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten<br />

sowie die diesbezüglichen notwendigen Fach- und Rechtsaufsichtsaufgaben zu prüfen.<br />

Das MdF wur<strong>de</strong> daraufhin entsprechend AVO-Beschluss <strong>vom</strong> 14.05.2003 beauftragt, mit Hilfe<br />

eines externen Gutachters die künftige Organisation <strong>de</strong>r Liegenschafts- und Bauverwaltung unter<br />

<strong>de</strong>n Gesichtspunkten <strong>de</strong>r Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen.<br />

Auf fachaufsichtlicher Ebene im MdF und <strong>de</strong>r OFD Bauabteilung wur<strong>de</strong> ebenfalls eine Aufgabenkritik<br />

entsprechend Artikel 2 § 2 HSichG durchgeführt, um eine Begutachtung allumfassend<br />

und auf allen Ebenen <strong>de</strong>r Liegenschafts- und Bauverwaltung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> sicherzustellen.<br />

Dabei waren die bisher wahrzunehmen<strong>de</strong>n Aufgaben auch dahingehend zu überprüfen, inwieweit<br />

diese unabdingbar staatliche Aufgaben o<strong>de</strong>r aber Serviceaufgaben für die Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n<br />

sind.<br />

Diese Anfor<strong>de</strong>rungen haben eine wesentliche Be<strong>de</strong>utung für die Empfehlung <strong>de</strong>s externen Gutachters<br />

gehabt, welcher im Zeitraum <strong>vom</strong> 01.01.2004 – 31.03.2004 das Gutachten erstellt hat.<br />

Seit <strong>de</strong>m 01.04.2004 liegt dieses Gutachten <strong>de</strong>m MdF vor.<br />

Im Ergebnis kommt das Gutachten zu folgen<strong>de</strong>n Empfehlungen:<br />

Es wird ausgeführt, nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s HSichG (§ 3 Abs. 1 VerwModG) stelle die Form<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbetriebes im Vergleich zu <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren geprüften Organisationsmo<strong>de</strong>llen (Behör<strong>de</strong>,<br />

Anstalt öffentlichen Rechts, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) die unter Wirtschaftlichkeits-<br />

und Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten vorzugswürdige Lösung dar. Die Rechtsform <strong>de</strong>r<br />

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GmbH lasse zwar <strong>de</strong>n größten Nutzen erwarten, zugleich aber auch die höchsten Kosten. Im<br />

Verhältnis von Nutzen und Kosten sei daher <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbetrieb entsprechend § 26 LHO und §<br />

13 LOG (nunmehr: § 14 LOG) vorzugswürdig.<br />

Die bisher in <strong>de</strong>r Liegenschafts- und Bauverwaltung implementierten Steuerungsinstrumente<br />

wie KLR, Qualitätsmanagementhandbuch, Liegenschaftsinformationssystem, IHBau– sowie dvgestützte<br />

Kostenkontrolle seien dazu umgehend zu perfektionieren und durch kaufmännische<br />

Buchführung zu vervollständigen.<br />

Inwieweit ein Mieter-/Vermieterverhältnis mit je<strong>de</strong>m gebäu<strong>de</strong>nutzen<strong>de</strong>n Ressort aufgebaut o<strong>de</strong>r<br />

ein Bonus-/Malussystem eingeführt wird, sei unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Verwaltungsaufwan<strong>de</strong>s<br />

auf bei<strong>de</strong>n Seiten zu entschei<strong>de</strong>n.<br />

Unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r jeweiligen Betriebsform bestehen laut <strong>de</strong>m Gutachten bereits jetzt weitere Optimierungsmöglichkeiten<br />

in <strong>de</strong>r zusammengeführten Liegenschafts- und Bauverwaltung. Zum<br />

einen seien noch zu viele Schnittstellen zwischen <strong>de</strong>n technischen und infrastrukturellen Gebäu<strong>de</strong>managementabteilungen<br />

vorhan<strong>de</strong>n, die durch weitere Zusammenlegungen verringert<br />

wer<strong>de</strong>n können. Zum an<strong>de</strong>ren führe auch das Aufgabenverhältnis innerhalb <strong>de</strong>r Struktur <strong>de</strong>r<br />

Ämter zwischen <strong>de</strong>r Z-Abteilung, <strong>de</strong>n Liegenschafts- sowie Gebäu<strong>de</strong>managementabteilungen<br />

zu Informations- und Reibungsverlusten, die das Amtsergebnis qualitativ schmälern bzw. noch<br />

Doppelarbeiten verursachen.<br />

Nach Einschätzung <strong>de</strong>s Gutachters soll sich die Bau- und Liegenschaftsverwaltung weiter auf<br />

ihre Bauherrenfunktion beschränken. Planungs- und baufachliche Leistungen, die sich bereits<br />

jetzt auf einem geringen Niveau bewegen, seien weiter an Dritte zu vergeben. Weitere Ausglie<strong>de</strong>rungspotentiale<br />

sieht das Gutachten daher vorrangig im Bereich <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>managements.<br />

Dabei habe jeweils eine wirtschaftliche Einzelfallprüfung zwischen Eigenleistung und Fremdvergabe<br />

stattzufin<strong>de</strong>n.<br />

1.4. Einzelbetrachtung<br />

Nach intensiver Auswertung <strong>de</strong>r Empfehlungen und Optimierungsvorschläge durch eine abteilungsübergreifen<strong>de</strong><br />

Projektgruppe sind die notwendigen Arbeitsschritte mit einem engen Zeitund<br />

Terminplan zu untersetzen, die mittels Leitungsentscheidung zeitnah umgesetzt wer<strong>de</strong>n<br />

müssen, damit die Liegenschafts- und Bauverwaltung optimal mit wirtschaftlichen Instrumenten<br />

ausgestattet ist, um bei <strong>de</strong>r eventuellen Überführung in die Betriebsform Lan<strong>de</strong>sbetrieb sofort<br />

arbeitsfähig zu sein und ihre Dienstleistungen <strong>de</strong>m nutzen<strong>de</strong>n Ressort qualitativ untersetzt an-<br />

bieten zu können.<br />

In diesem Rahmen wird <strong>de</strong>rzeit auch die weitere Ausglie<strong>de</strong>rung von Leistungen im Gebäu<strong>de</strong>management<br />

geprüft.<br />

Das Gutachten über die künftige Organisation <strong>de</strong>r Liegenschafts- und Bauverwaltung im Land<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> wird <strong>de</strong>rzeit durch die Lan<strong>de</strong>sregierung und <strong>de</strong>n AVO ausgewertet. Ob neben <strong>de</strong>r<br />

Überführung <strong>de</strong>r Liegenschafts- und Bauverwaltung in einen Lan<strong>de</strong>sbetrieb und weiterer<br />

Fremdvergaben eine Ausglie<strong>de</strong>rung etwa in die Rechtsform einer Anstalt <strong>de</strong>s öffentlichen<br />

Rechts o<strong>de</strong>r einer GmbH anzustreben ist, wird <strong>de</strong>rzeit durch die Lan<strong>de</strong>sregierung und <strong>de</strong>n AVO<br />

geprüft.<br />

1.5. Umsetzung<br />

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Derzeit bestehen im Hinblick auf die noch nicht abgeschlossene Prüfung keine konkreten<br />

Ausglie<strong>de</strong>rungsprojekte. Die <strong>vom</strong> Gutachter aufgezeigten Ausglie<strong>de</strong>rungspotentiale wer<strong>de</strong>n<br />

weiter untersucht.<br />

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2. Bezüge- und Beihilfewesen<br />

2.1. Berichtsinhalt<br />

Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 HSichG 2003 sollen Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich „Bezüge-<br />

und Beihilfewesen“ ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die ursprünglich im Rahmen <strong>de</strong>r Verwaltungsmo<strong>de</strong>rnisierung erteilten Projektaufträge „Outsourcing<br />

<strong>de</strong>r Beihilfebearbeitung“ und „Überführung <strong>de</strong>r Zentralen Bezügestelle in einen Lan<strong>de</strong>sbetrieb“ wur<strong>de</strong>n<br />

mit <strong>de</strong>n Festlegungen <strong>de</strong>s Haushaltssicherungsgesetzes (HSichG) 2003 dahingehend modifiziert,<br />

dass im Zuge <strong>de</strong>r Aufgabenkritik die Bereiche <strong>de</strong>s Bezüge- und Beihilfewesens unter Beachtung<br />

<strong>de</strong>s § 2 Abs. 1 bis 4 VerwModG und nach Maßgabe <strong>de</strong>r §§ 7, 65 <strong>de</strong>r LHO ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />

aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

Aufgaben aus diesem Bereich nehmen gegenwärtig 188,4 Mitarbeiter (VZE) wahr. Es sind für die<br />

Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgabe im Haushaltsplan 2004 insgesamt 8.100.000 € (Kap.<br />

12 200) eingestellt.<br />

2.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Der genannte Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen<br />

Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung <strong>de</strong>r Bezüge <strong>de</strong>r aktiven Beamten, <strong>de</strong>r Ruhestandsbeamten<br />

(Versorgung) und <strong>de</strong>r Arbeitnehmer <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />

Unmittelbare Betreuung <strong>de</strong>r Versorgungsempfänger als Personalakten führen<strong>de</strong> Dienststelle<br />

Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung <strong>de</strong>r Beihilfen für die Beihilfeberechtigten <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />

Kin<strong>de</strong>rgeldzahlungen<br />

Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung <strong>de</strong>r Bezüge <strong>de</strong>r Beschäftigten von Mandanten<br />

(Stiftungen, Einrichtungen u.ä.)<br />

Personalstands- und Personalkostenstatistiken<br />

Bewirtschaftung <strong>de</strong>s Personalkostenhaushalts aller Lan<strong>de</strong>sdienststellen<br />

Bearbeitung von Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen und Pfändungsangelegenheiten.<br />

2.3. Verfahren / Vorgehen<br />

2.3.1. Beteiligte<br />

Zur Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong>n für das Bezüge- und das Beihilfewesen<br />

Projektgruppen gebil<strong>de</strong>t. Die Arbeit <strong>de</strong>r Projektgruppe „Outsourcing Beihilfe“ ist vorerst abgeschlossen.<br />

Das erarbeitete Gutachten wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>m AVO vorgelegt. Die Projektgruppe, die sich<br />

aus Vertretern <strong>de</strong>s MdF und <strong>de</strong>r ZBB zusammengesetzt hat, hat die Erfahrungen und Prüfergebnisse<br />

aus an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn einbezogen. Auch einbezogen wur<strong>de</strong>n Vertreter privater<br />

Krankenversicherungen, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Debeka. Die Projektgruppe zur Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

Bezügeverfahrens besteht ebenfalls aus Vertretern <strong>de</strong>s MdF und <strong>de</strong>r ZBB. Hier sind aber aufgrund<br />

<strong>de</strong>s weit größeren Prüfungsumfanges Unterarbeitsgruppen vorgesehen, <strong>de</strong>ren Zusammensetzung<br />

und Auftrag nach Bedarf festgelegt wer<strong>de</strong>n wird.<br />

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2.3.2. Vorgehen<br />

Beihilfebearbeitung:<br />

Da es sich bei <strong>de</strong>r Beihilfebearbeitung um ein relativ eigenständiges Aufgabengebiet han<strong>de</strong>lt,<br />

das mit <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Aufgaben <strong>de</strong>r Zentralen Bezügestelle <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s (ZBB) wenig Berührung<br />

hat und die eingesetzte Projektgruppe bei <strong>de</strong>r Verabschiedung <strong>de</strong>s HSichG 2003 bereits einen<br />

entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Prüfauftrages abgearbeitet hatte, wur<strong>de</strong> dieser Prüfauftrag als erster<br />

Schritt zu <strong>de</strong>r Aufgabenstellung <strong>de</strong>s HSichG im Jahr 2003 abgeschlossen.<br />

Bezügewesen:<br />

Mit <strong>de</strong>n Projektarbeiten zur Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten <strong>de</strong>r Aufgaben <strong>de</strong>s Bezügewesens<br />

wur<strong>de</strong> Anfang <strong>de</strong>s Jahres 2004 begonnen. Die Projektgruppe hat die Vorgehensweise<br />

sowie <strong>de</strong>n zeitlichen Ablauf <strong>de</strong>s Projektes und die Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n abgestimmt.<br />

Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s bereits vorhan<strong>de</strong>nen Materials wur<strong>de</strong>n die ersten Arbeitsaufträge festgelegt<br />

und an die Projektgruppenmitglie<strong>de</strong>r übergeben. Die Projektgruppenmitglie<strong>de</strong>r können<br />

nach eigenem Ermessen entschei<strong>de</strong>n, ob und in welchem Umfang sie zur Erledigung Fachpersonal<br />

hinzuziehen.<br />

Die notwendigen Recherchen in externen Anbieterkreisen sind angelaufen und eine sehr umfassen<strong>de</strong><br />

Län<strong>de</strong>rumfrage zu <strong>de</strong>m gesamten Themenkomplex ist erfolgt. Erfahrungsgemäß<br />

wer<strong>de</strong>n diesbezügliche Fragenkataloge von vielen Län<strong>de</strong>rn nicht in ausreichen<strong>de</strong>r Qualität o<strong>de</strong>r<br />

gar nicht beantwortet. Eine erste Auswertung <strong>de</strong>r bereits vorliegen<strong>de</strong>n Antworten bestätigt<br />

das.<br />

2.4. Einzelbetrachtung<br />

Beihilfebearbeitung<br />

Die Projektgruppe ist zu <strong>de</strong>m Ergebnis gekommen, dass aufgrund <strong>de</strong>r Rechtslage und allgemeinen<br />

Rechtsauffassung die funktionelle Privatisierung <strong>de</strong>r Beihilfebearbeitung zulässig ist.<br />

Voraussetzung dafür wäre nach allgemeiner Auffassung eine ergänzen<strong>de</strong> Regelung im Lan<strong>de</strong>sbeamtengesetz.<br />

Die Projektgruppe empfiehlt jedoch <strong>de</strong>rzeit von einer funktionellen Privatisierung<br />

abzusehen, da die Anbietersituation auf <strong>de</strong>m freien Markt ergab, dass in <strong>de</strong>r Beihilfebearbeitung<br />

<strong>de</strong>rzeit ein Outsourcing auf Dritte aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus nicht zu<br />

Kostensenkungen führen wür<strong>de</strong>. Das Ergebnis wird grundsätzlich auch von <strong>de</strong>n Prüfungen und<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Verwaltungspraxis an<strong>de</strong>rer Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r gestützt. Alle Län<strong>de</strong>r, die eine Privatisierung<br />

ernsthaft in Erwägung gezogen haben, beschränken sich in <strong>de</strong>r Zwischenzeit darauf,<br />

durch interne Maßnahmen die Verwaltungsabläufe zu optimieren.<br />

Bezügewesen<br />

Demgegenüber wird (auch aufgrund telefonischer Rückfragen) eingeschätzt, dass in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />

die Möglichkeiten einer Auslagerung <strong>de</strong>r Bezügezahlung - im Gegensatz zu <strong>de</strong>m Thema<br />

„Outsourcing Beihilfe“ - we<strong>de</strong>r rechtlich noch organisatorisch ernsthaft untersucht wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Insofern sind <strong>de</strong>rzeit keine Lösungsansätze zu erkennen, von <strong>de</strong>nen die Untersuchung im<br />

Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> partizipieren könnte. Die Län<strong>de</strong>r, die ihre Bezügestellen bereits als Lan<strong>de</strong>sbetrieb<br />

organisiert haben, sind bei ihren Auskünften sehr zurückhaltend, so dass die Informationen<br />

für ein aussagefähiges Benchmarking für <strong>de</strong>n gesamten Bereich <strong>de</strong>r Bezügeabwicklung<br />

nicht ausreichen.<br />

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Auch die laufen<strong>de</strong> Kooperation <strong>de</strong>r nord<strong>de</strong>utschen Län<strong>de</strong>r beschränkt sich darauf zu prüfen, ob<br />

bzw. inwieweit durch ein gemeinsames Bezügeverfahren und einen gemeinsamen Rechenzentrumsbetrieb<br />

Synergien und damit Kostensenkungen erreicht wer<strong>de</strong>n können. Eine entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />

Barriere dabei ist, dass die vielen im Bezügebereich bestehen<strong>de</strong>n län<strong>de</strong>rspezifischen<br />

Regelungen eine I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>r Verfahren mehrerer Län<strong>de</strong>r ausschließen und damit eine einheitliche<br />

Pflege und gemeinsame Rechenläufe im Rechenzentrumsbetrieb nicht möglich sind. Das<br />

Ergebnis bleibt abzuwarten.<br />

Die Erfahrungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, das seit 1991 mit <strong>de</strong>m Land Nordrhein-Westfalen<br />

und jetzt mit <strong>de</strong>m Land Sachsen-Anhalt in einer solchen Kooperation arbeitet, haben gezeigt,<br />

dass durch <strong>de</strong>n arbeitsteiligen Prozess Synergien erreicht und damit auch Kosten gesenkt wer<strong>de</strong>n<br />

können. Sie haben aber auch die Grenzen und die Nachteile einer solchen Zusammenarbeit<br />

aufgezeigt.<br />

Des Weiteren macht die Projektgruppe darauf aufmerksam, dass <strong>de</strong>r Prüfauftrag unter Bedingungen<br />

durchzuführen ist, die eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erheblich erschweren. Wegen<br />

<strong>de</strong>r Verfahrensumstellung in <strong>de</strong>r ZBB auf KIDICAP 2000 kann die Erhebung <strong>de</strong>s Ist-Zustan<strong>de</strong>s<br />

und die damit zu verbin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Aufgabenkritik als Grundlage für alle weiteren Bewertungen nicht<br />

zu einem aktuellen Stichtag erfolgen, son<strong>de</strong>rn muss durch die Parallelität von zwei Großverfahren<br />

bis Mitte 2005 als Prozess betrachtet wer<strong>de</strong>n. Durch die völlig unterschiedlichen Verfahrensphilosophien<br />

<strong>de</strong>r Fachverfahren Nordrhein-Westfalen und KIDICAP 2000 bestehen in Teilbereichen<br />

Defizite in <strong>de</strong>r Automationsunterstützung. Diese Defizite und grundsätzliche lan<strong>de</strong>sspezifische<br />

Regelungen <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>s können nur mit Hilfe <strong>de</strong>r GIP (Gesellschaft für innovative<br />

Personalwirtschaftssysteme) als Vertreiber <strong>de</strong>r Software gelöst wer<strong>de</strong>n, so dass hier zeitliche<br />

Abhängigkeiten bestehen, die MdF nicht steuern kann. Die Auswirkungen <strong>de</strong>s Sozialtarifvertrages<br />

von rd. 10 VZE auf die Gesamtaufgabe Bezüge- und Beihilfezahlung einschließlich <strong>de</strong>r Verfahrensbetreuung<br />

und <strong>de</strong>r Programmierung müssen kompensiert wer<strong>de</strong>n.<br />

Die zum 01.07.2004 vorgesehene Auflösung <strong>de</strong>r Besitz- und Verkehrsteuerabteilung <strong>de</strong>r Oberfinanzdirektion<br />

Cottbus (OFD) und das nicht kurzfristig zu erwarten<strong>de</strong> abschließen<strong>de</strong> Prüfergebnis<br />

zur Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bezügewesens haben zu <strong>de</strong>r Entscheidung geführt, die ZBB vorerst<br />

als eine Einrichtung <strong>de</strong>s MdF zu errichten, um sicherzustellen zu können, dass das Tagesgeschäft<br />

<strong>de</strong>r ZBB, das permanent unter Terminzwängen steht, und die Verfahrensumstellung<br />

durch <strong>de</strong>n gesamten Auflösungsprozess keinen Scha<strong>de</strong>n nehmen.<br />

Diese Entscheidung hatte notwendigerweise zur Folge, die Querschnittsaufgaben, die bisher<br />

die OFD für die ZBB wahrgenommen hat, <strong>de</strong>r ZBB als Einrichtung zu übertragen. Dabei han<strong>de</strong>lt<br />

es ich um die Aufgaben <strong>de</strong>s Justitiariates, <strong>de</strong>s BdH, <strong>de</strong>r Personalwirtschaft, <strong>de</strong>r Organisation<br />

einschließlich <strong>de</strong>r Vorbereitung <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>r Kosten- und Leistungsrechnung und <strong>de</strong>s<br />

Controllings.<br />

2.5. Umsetzung<br />

Unter <strong>de</strong>n dargestellten Rahmenbedingungen ist eine Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Beihilfewesens unter<br />

Zweckmäßigkeits- und Wirtschaftlichkeitsaspekten <strong>de</strong>rzeit nicht vorgesehen.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>s Bezügewesens ist die Projektgruppe zu <strong>de</strong>m Ergebnis gekommen, dass die Abarbeitung<br />

<strong>de</strong>s Aufrages zur Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung erst mit <strong>de</strong>r Konsolidierung <strong>de</strong>s Bezügeverfahrens<br />

KIDICAP 2000 möglich sein wird. Ein abschließen<strong>de</strong>s Prüfergebnis kann somit frühestens im III.<br />

Quartal 2005 vorgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />

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3. Fernmel<strong>de</strong>wesen<br />

3.1. Berichtsinhalt<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Verwaltungsmo<strong>de</strong>rnisierung in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung hat <strong>de</strong>r AVO MdF beauftragt,<br />

die Möglichkeiten <strong>de</strong>s Outsourcings <strong>de</strong>s Fernmel<strong>de</strong>wesens zu prüfen. Dieser Auftrag ist in das<br />

Haushaltssicherungsgesetz 2003 übernommen wor<strong>de</strong>n. Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3<br />

HSichG 2003 sollen die Aufgaben <strong>de</strong>s Fernmel<strong>de</strong>wesens ganz o<strong>de</strong>r teilweise nach Maßgabe <strong>de</strong>r §§<br />

7 und 65 LHO aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Nach Art. 2 § 3 Abs. 3 HSichG<br />

2003 ist <strong>de</strong>r Landtag durch die Lan<strong>de</strong>sregierung bis zum 30. Juni 2004 über <strong>de</strong>n Umfang und die<br />

Art <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung zu unterrichten.<br />

3.2. Aufgabenbeschreibung:<br />

Die nachrichtentechnischen Dienstleistungen (Telekommunikation), die Gegenstand <strong>de</strong>s Teilberichts<br />

sind, umfassen:<br />

das Lan<strong>de</strong>sverwaltungsnetz (LVN) Bereich Daten<br />

das Lan<strong>de</strong>sverwaltungsnetz Bereich Sprache<br />

<strong>de</strong>n Telekommunikations-Anlagen-Verbund (TK-AV) <strong>de</strong>r Ministerien<br />

<strong>de</strong>n Mobilfunk.<br />

3.3. Verfahren / Vorgehen<br />

3.3.1. Beteiligte<br />

Zur Durchführung <strong>de</strong>r Prüfung wur<strong>de</strong> im MdF eine Projektgruppe aus Mitarbeitern <strong>de</strong>s MdF<br />

und <strong>de</strong>s MI eingerichtet.<br />

3.3.2. Vorgehen<br />

Erste Prüfungen <strong>de</strong>r Rahmenbedingungen durch die Projektgruppe machten bereits <strong>de</strong>utlich,<br />

dass eine autonome Betrachtung <strong>de</strong>s Fernmel<strong>de</strong>wesens nicht zielführend ist. Mit <strong>de</strong>r technischen<br />

Entwicklung und <strong>de</strong>m Übergang von <strong>de</strong>r analogen zur digitalen Übertragung besteht eine<br />

sehr enge Verbindung zum Datenverkehr. Die Prüfung umfasste daher die nachrichtentechnischen<br />

Dienstleistungen insgesamt (Telekommunikation) und somit folgen<strong>de</strong> Teilbereiche:<br />

das Lan<strong>de</strong>sverwaltungsnetz (LVN) Bereich Daten<br />

das Lan<strong>de</strong>sverwaltungsnetz (LVN) Bereich Sprache<br />

<strong>de</strong>n Telekommunikations-Anlagen-Verbund (TK-AV) <strong>de</strong>r Ministerien sowie<br />

<strong>de</strong>n Mobilfunk.<br />

3.4. Einzelbetrachtung<br />

Lan<strong>de</strong>sverwaltungsnetz (LVN) Bereich Daten<br />

Nach langwierigem und aufwändigem Ausschreibungsverfahren erhielt die Firma T-Systems International<br />

<strong>de</strong>n Zuschlag. Der im Jahre 2003 geschlossene Vertrag hat eine Laufzeit von 7 Jahren.<br />

Damit ist <strong>de</strong>r Betrieb <strong>de</strong>s Datennetzes bereits einem privaten Dritten übertragen.<br />

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Lan<strong>de</strong>sverwaltungsnetz Bereich Sprache<br />

Parallel zur Vergabe <strong>de</strong>s Netzbetriebes Daten wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Rahmenvertrag für Sprachkommunikation<br />

ausgeschrieben. Den Zuschlag hierfür erhielt ebenfalls die Firma T-Systems International. Auch<br />

dieser Vertrag wur<strong>de</strong> mit einer Laufzeit von 7 Jahren geschlossen. Im Ergebnis sind ein Gruppentarif<br />

im Bereich Sprache für Festnetzstandorte <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> sowie neue Tarife für Telefondienstleistungen<br />

in <strong>de</strong>n Tarifbän<strong>de</strong>rn national, international, Mobilnetze und On-Net Gruppentarife<br />

vereinbart.<br />

Mobilfunk<br />

Im Bereich <strong>de</strong>r Mobilfunk-Dienstleistungen sind Rahmenverträge mit verschie<strong>de</strong>nen Anbietern<br />

Über Rabatt- und Lieferkonditionen abgeschlossen wor<strong>de</strong>n. Im Rahmen dieser Verträge können jeweils<br />

Einzelverträge geschlossen wer<strong>de</strong>n, die Beschaffung ist nicht gebün<strong>de</strong>lt.<br />

Telekommunikations-Anlagen-Verbund (TK-AV) <strong>de</strong>r Ministerien<br />

Zwischen <strong>de</strong>n obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m Landtag <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> besteht seit<br />

1994 ein Telekommunikations-Anlagen-Verbund (TK-AV). Innerhalb dieses Verbun<strong>de</strong>s können interne<br />

Gespräche ohne Gebührenberechnung geführt wer<strong>de</strong>n. Der TK-AV wur<strong>de</strong> zunächst durch<br />

CdS betrieben, <strong>de</strong>r später das Personal an <strong>de</strong>n LDS übertragen hat. Ausdrücklich nicht übertragen<br />

wur<strong>de</strong> das Eigentum an <strong>de</strong>n technischen Anlagen, diese befin<strong>de</strong>n sich in <strong>de</strong>n Zuständigkeitsbereichen<br />

<strong>de</strong>r Ressorts. Der TK-AV einschließlich <strong>de</strong>r Leistungen und <strong>de</strong>r Vermittlungszentrale wird<br />

durch <strong>de</strong>n LDS als Dienstleister betrieben. Für die Anschlüsse <strong>de</strong>s TK-AV an das öffentliche Netz<br />

besteht <strong>de</strong>rzeit ein Vertrag mit <strong>de</strong>m Netzbetreiber Deutsche Telekom AG.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r altersbedingt unumgänglich notwendigen Erneuerungen <strong>de</strong>r TK-AV-Anlagen wur<strong>de</strong><br />

durch die eingebun<strong>de</strong>ne Unternehmensberatung UDF-Consulting bestätigt, dass die Beschaffung<br />

<strong>de</strong>r TK-Systeme über Investition <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s sowie das Betreiben durch <strong>de</strong>n LDS (unter Anpassung<br />

einiger Parameter) wirtschaftlich sind.<br />

Daten- und Telekommunikation in <strong>de</strong>r gesamten unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />

Wesentliche Dienstleistungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s im Bereich Daten- und Telekommunikation sind danach<br />

bereits langfristig ausgelagert. Belastbare Daten für die gesamte unmittelbare Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />

über<br />

Sprach- und Datendienste, Anschlussarten<br />

Anzahl <strong>de</strong>r betroffenen Standorte und Nutzer<br />

eingesetzte Technik (Typ, Beschaffungszeitpunkt)<br />

bestehen<strong>de</strong> Verträge (Laufzeiten, Kosten)<br />

mit <strong>de</strong>m Betrieb befasstes Personal (Anzahl, Qualifikation)<br />

liegen wegen <strong>de</strong>r Ressortzuständigkeiten an zentraler Stelle nicht vor. Sie wur<strong>de</strong>n daher in einer<br />

Umfrage für die Ressorts und die Geschäftsbereiche zum 30. April 2004 erhoben. Die Ergebnisse<br />

sind jedoch hinsichtlich <strong>de</strong>r Kosten- und Leistungstransparenz für eine belastbare Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />

noch nicht ausreichend. Da aus <strong>de</strong>n Haushaltsansätzen wegen fehlen<strong>de</strong>r Differenzierung<br />

die erfor<strong>de</strong>rlichen Daten nicht zu entnehmen sind, wur<strong>de</strong>n für die weitere Betrachtung<br />

näherungsweise Kostenkennwerte und Vergleichszahlen zur Abwägung von Eigen- und Fremdbezug<br />

<strong>de</strong>r Leistungen herangezogen. Bei <strong>de</strong>r weiteren Betrachtung <strong>de</strong>r möglichen ausglie<strong>de</strong>rbaren<br />

Aufgaben wird abzuwägen sein, ob und ggf. in welcher Weise die bereits bestehen<strong>de</strong>n langfristigen<br />

Verträge mit Dritten weitere wirtschaftliche Ausglie<strong>de</strong>rungen zulassen.<br />

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Darüber hinaus sind die Ergebnisse <strong>de</strong>r Verwaltungsmo<strong>de</strong>rnisierung (Verringerung <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n-<br />

und Personalzahlen), <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Zeitraum bis zur Einführung <strong>de</strong>r LVN 4.0 im Jahre 2008 erfor<strong>de</strong>rliche<br />

Erneuerungsaufwand sowie die absehbaren technischen Entwicklungen (hier die Sprach-<br />

/Datenintegration) zu berücksichtigen.<br />

Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass MI das Fernmel<strong>de</strong>wesen sowie das Datennetz im Polizeibereich<br />

als Kernaufgabe polizeilicher Aufgabenerfüllung sieht, welches über das <strong>de</strong>rzeit bestehen<strong>de</strong> Maß<br />

<strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung hinaus (LVN 3 Sprache/Daten, vertragliche Bindung Service Kommunikationssysteme<br />

und En<strong>de</strong>inrichtungen) für eine Ausglie<strong>de</strong>rung an Dritte nicht geeignet sei.<br />

3.5. Umsetzung<br />

Mit <strong>de</strong>r neuen Qualität <strong>de</strong>r Netzinfrastruktur ist die technische Grundlage für die Realisierung <strong>de</strong>r<br />

eGovernment-Strategie <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung gelegt Die Verwaltung nutzt die neue Netzinfrastruktur<br />

effektiver. Sie kann neue Fachverfahren kostengünstig integrieren. Aus <strong>de</strong>m neuen Rahmenvertrag<br />

für Sprachkommunikation ergeben sich Einsparungen in Höhe von ca. 10% jährlich.<br />

Nach einer entsprechen<strong>de</strong>n Ausschreibung wer<strong>de</strong>n die TK-Anlagen <strong>de</strong>s Herstellers Alcatel durch<br />

die Firma NextiraOne bereitgestellt, mit <strong>de</strong>r auch ein Wartungsunterstützungsvertrag geschlossen<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Der Betrieb <strong>de</strong>r TK-AV wird auch weiterhin durch <strong>de</strong>n LDS gewährleistet. Die neuen Anlagen ermöglichen<br />

Synergieeffekte durch gemeinsame Nutzung für Daten- und Sprachübertragung <strong>de</strong>r im<br />

Stadtgebiet Potsdam bestehen<strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>seigenen Lichtwellenleitungswege. Sie tragen so wesentlich<br />

zur Kostenminimierung bei.<br />

Wesentliche Bereiche <strong>de</strong>r Telekommunikation sind bereits ausgeglie<strong>de</strong>rt. Auf Grund <strong>de</strong>r langfristigen<br />

Vertragsbindungen ist nach Auffassung <strong>de</strong>r Projektgruppe ein wirtschaftliches Ergebnis weiterer<br />

Teilauslagerungen nicht erzielbar. Daher ist <strong>de</strong>rzeit vorgesehen, rechtzeitig vor Auslaufen <strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>rzeitigen Verträge in <strong>de</strong>n Jahren 2009/2010 die Wirtschaftlichkeit einer Ausglie<strong>de</strong>rung erneut zu<br />

prüfen und auf dieser Basis ggf. ein Interessenbekundungsverfahren o<strong>de</strong>r eine Ausschreibung<br />

durchzuführen.<br />

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4. Laborwesen außerhalb <strong>de</strong>r Hochschulen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

4.1. Berichtsinhalt<br />

Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Nr. 4 HSichG 2003 sollen Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich „Laborwesen außerhalb<br />

<strong>de</strong>r Hochschulen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s“ ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Der daneben bestehen<strong>de</strong> Auftrag zur<br />

Bün<strong>de</strong>lung <strong>de</strong>r Laborkapazitäten nach § 4 Nr. 3 VerwModG bezieht sich nur auf diejenigen Laborkapazitäten,<br />

die nicht nach § 3 Abs. 1 VerwModG auszuglie<strong>de</strong>rn sind. Im Rahmen <strong>de</strong>r Bildung <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>slabors <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> zum 01.01.2004 erfolgte auch eine Prüfung, ob die kriminaltechnischen<br />

Labore in das Lan<strong>de</strong>slabor überführt wer<strong>de</strong>n sollten.<br />

Das Lan<strong>de</strong>slabor <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (LLB) wur<strong>de</strong> zum 1. Januar 2004 als Einrichtung nach § 12 LOG<br />

(nunmehr § 13 LOG) aus <strong>de</strong>n Laboren <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft,<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sumweltamtes und <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Geowissenschaften und Rohstoffe gebil<strong>de</strong>t<br />

(Umsetzung <strong>de</strong>s Bün<strong>de</strong>lungsauftrages nach Art. 2 § 4 Nr. 3 HSichG 2003).<br />

Aufgaben im Bereich Lan<strong>de</strong>slabor nehmen gegenwärtig 373 Mitarbeiter (VZE) wahr. Für die Wahrnehmung<br />

und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben sind im haushaltsplan 2004 insgesamt 18.193.200 € eingestellt.<br />

Aufgaben im kriminaltechnischen Labor nehmen von <strong>de</strong>rzeit 105 Mitarbeitern <strong>de</strong>s kriminaltechnischen<br />

Zentrums <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>skriminalamtes <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (Stand: 1. Januar 2004) gegenwärtig 36<br />

Mitarbeiter (bei 37 Planstellen) wahr. Für Investitionen im Bereich Kriminaltechnik stehen <strong>de</strong>m LKA<br />

im laufen<strong>de</strong>n Haushaltsjahr Mittel in Höhe von 611.700 € zur Verfügung. Eine Aufschlüsselung <strong>de</strong>r<br />

Investitionen auf <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s kriminaltechnischen Labors ist nicht möglich, da die Investitionen<br />

übergreifend für <strong>de</strong>n gesamten Bereich <strong>de</strong>r Kriminaltechnik Verwendung fin<strong>de</strong>n.<br />

4.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Lan<strong>de</strong>slabor<br />

Im Lan<strong>de</strong>slabor wur<strong>de</strong>n gemäß § 4 Nr. 3 VerwModG durch einen gemeinsamen Erlass von MLUR<br />

und MW Laboreinrichtungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sumweltamtes<br />

und <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Geologie und Rohstoffe zusammengefasst.<br />

Zuvor wur<strong>de</strong>n die Laboreinrichtungen im ehemaligen Lan<strong>de</strong>sinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br />

sowie im Lan<strong>de</strong>samt für Soziales und Versorgung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Verw-<br />

ModG aufgelöst und die Untersuchungsleistungen fortan an private Anbieter vergeben. Bei <strong>de</strong>n<br />

rechtsmedizinischen Laboren ist die Prüfung einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung mit <strong>de</strong>m<br />

Land Berlin (§ 5 Abs. 1 Nr. 8 VerwModG) bislang nicht abgeschlossen.<br />

Aufgrund fachlicher Be<strong>de</strong>nken wur<strong>de</strong>n die Laboreinrichtungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Denkmalpflege<br />

und archäologisches Lan<strong>de</strong>smuseum nicht in die zentrale Laboreinrichtung integriert.<br />

Im Vorfeld <strong>de</strong>r Gründung wur<strong>de</strong>n im Geschäftsbereich <strong>de</strong>s MLUR fünf Laborstandorte (Trebbin,<br />

Neuendorf am See, Lauchhammer, Bad Freienwal<strong>de</strong> und Neuruppin) aufgelöst.<br />

Das Lan<strong>de</strong>slabor <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte sowie das Land bei<br />

<strong>de</strong>r Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben als unabhängige und unparteiische staatliche Einrichtung.<br />

Das Lan<strong>de</strong>slabor bedient sich morphologischer- mikrobiologischer- molekularbiologischer- histo-<br />

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chemischer- immunologischer- chromatographischer- spektroskopischer- spektrometrischer Metho<strong>de</strong>n,<br />

um qualitäts- und metho<strong>de</strong>ngesicherte Untersuchungsergebnisse liefern zu können. Die Laborkapazitäten<br />

gesundheitlicher Verbraucherschutz/Veterinärwesen sind nach ISO-DIN 17025 akkreditiert<br />

(AKS-P-11202-EU). Die Laborkapazitäten Umweltschutz, Geologie und Landwirtschaft arbeiten<br />

nach zertifizierten Vorschriften.<br />

Das Lan<strong>de</strong>slabor übernimmt Untersuchungen auf folgen<strong>de</strong>n Gebieten:<br />

Untersuchungen zum Schutz <strong>de</strong>s Verbrauchers vor gesundheitlichen Schä<strong>de</strong>n durch Lebensmittel,<br />

Bedarfsgegenstän<strong>de</strong> sowie kosmetische Mittel und vor Täuschung<br />

Untersuchungen zur Unbe<strong>de</strong>nklichkeit und Qualität von Futtermitteln;<br />

Untersuchungen zur Abwehr und Abklärung von Tierseuchen und von Tierkrankheiten sowie auf<br />

<strong>de</strong>n Menschen übertragbare Tiererkrankungen;<br />

Untersuchungen zur Tiergesundheit und zum Tierschutz;<br />

Untersuchungen zur Unbe<strong>de</strong>nklichkeit und Qualität von Düngemitteln;<br />

Untersuchungen zum Nähr- und Schadstoffgehalt von Ackerbö<strong>de</strong>n<br />

Erhebung <strong>de</strong>r für die Umweltüberwachung und Umweltbeobachtung erfor<strong>de</strong>rlichen chemischen,<br />

physikalischen und biologischen Daten;<br />

Überwachung <strong>de</strong>r Umweltradioaktivität und <strong>de</strong>r anlagenbezogenen Radioaktivität;<br />

Durchführung von geochemischen, hydrochemischen, bo<strong>de</strong>nkundlichen und rohstoffbezogenen Untersuchungen;<br />

Durchführung von Analysen im Zusammenhang mit Abwassereinleiter- und Abfallkontrollen;<br />

Untersuchungen im Rahmen <strong>de</strong>r ordnungsbehördlichen Gefahrenabwehr, <strong>de</strong>s Katastrophenschutzes<br />

und <strong>de</strong>r Terrorismusabwehr.<br />

Die im Lan<strong>de</strong>slabor zusammengefassten Untersuchungseinrichtungen sind <strong>de</strong>rzeit noch auf fünf<br />

Einzelstandorte (Frankfurt (O<strong>de</strong>r), Potsdam, Cottbus, Kleinmachnow und Oranienburg) verteilt.<br />

Zwischen <strong>de</strong>n Standorten erfolgt eine weitestgehend fachliche Spezialisierung. Die Aufgabenwahrnehmung<br />

erfolgt i.d.R. für das gesamte Land.<br />

Kriminaltechnisches Labor<br />

Das Lan<strong>de</strong>skriminalamt hat die Einrichtungen für kriminaltechnische und erkennungsdienstliche<br />

Untersuchungen und Forschungen zu unterhalten und auf Ersuchen einer Polizeibehör<strong>de</strong>, eines<br />

Gerichts o<strong>de</strong>r einer Staatsanwaltschaft in Strafsachen kriminaltechnische und erkennungsdienstliche<br />

Untersuchungen durchzuführen und Gutachten zu erstatten (§ 10 Abs. 2 POG Brbg).<br />

Der Fachbereich Kriminaltechnik <strong>de</strong>s LKA BB hält das zentrale Expertisenlabor für die Polizei <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> vor. Anfallen<strong>de</strong> Untersuchungsaufträge wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n einzelnen Arbeitsrichtungen<br />

<strong>de</strong>r Dezernate bzw. je nach Sachlage auch komplex in Zusammenarbeit verschie<strong>de</strong>ner<br />

Sachgebiete bzw. gemeinsam mit externen Partnern realisiert.<br />

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4.3. Verfahren/Vorgehen<br />

4.3.1. Beteiligte<br />

Die Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten erfolgte für <strong>de</strong>n gesamten Laborbereich außerhalb<br />

<strong>de</strong>r Hochschulen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s als Teil einer umfassen<strong>de</strong>n Vollzugskritik aus Anlass <strong>de</strong>r Bildung<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>slabors durch Vertreter <strong>de</strong>s MI, <strong>de</strong>s MLUR und an<strong>de</strong>rer Ressorts, die Laboreinrichtungen<br />

unterhalten bzw.unterhielten.<br />

4.3.2. Vorgehen<br />

Es wur<strong>de</strong> geprüft,<br />

ob die Aufgaben auch von Dritten wahrgenommen wer<strong>de</strong>n können,<br />

ob Dritte zur praktischen Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben herangezogen wer<strong>de</strong>n können, insbeson<strong>de</strong>re<br />

ob die Leistungen auch von Privaten etc. angeboten wer<strong>de</strong>n bzw. angeboten wer<strong>de</strong>n können<br />

und<br />

ob es Beispiele für eine Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung und/o<strong>de</strong>r -erfüllung in an<strong>de</strong>ren<br />

Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r gibt.<br />

Dazu wur<strong>de</strong> nach folgen<strong>de</strong>r Systematik geprüft:<br />

Gesetzliche Voraussetzungen<br />

Fachbehördliche Betrachtung<br />

Sicherung <strong>de</strong>s Qualitätsstandards unter Beachtung <strong>de</strong>s Personaleinsatzes<br />

Standortbetrachtung unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt baulicher Notwendigkeiten<br />

Transportwirtschaftlicher Aspekt<br />

Zusammenarbeit/Kooperation <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r und Outsourcing<br />

Prüfung <strong>de</strong>r beabsichtigten Vorgehensweise in an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn<br />

4.4. Einzelbetrachtung<br />

Das LLB soll gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 VerwModG (Art. 2 HSichG 2003) ab 1. Januar 2005 in<br />

<strong>de</strong>r effizientesten Organisations- und Betriebsform - gegebenenfalls als LHO-Betrieb - geführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Pilotvorhabens <strong>de</strong>s MdF wird gegenwärtig die Einführung <strong>de</strong>s kaufmännischen<br />

Rechnungswesens zum 1. Januar 2005 und <strong>de</strong>r Kosten- und Leistungsrechnung vorbereitet.<br />

Im Hinblick auf die zur Bildung eines Lan<strong>de</strong>sbetriebs notwendige Steigerung <strong>de</strong>r Effizienz ist es erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Produkte <strong>de</strong>s LLB und <strong>de</strong>ren tatsächlichen Kosten (siehe KLR) die<br />

aufgabenkritische Bewertung auch im Vergleich mit Laboren an<strong>de</strong>rer Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r (Benchmarking)<br />

sowie mit Blick auf die Ausglie<strong>de</strong>rungspotenziale fortzuführen. In diesem Rahmen wird weiterhin<br />

davon ausgegangen, dass die Mehrzahl <strong>de</strong>r Laborleistungen grundsätzlich auch von privaten Laborunternehmen<br />

erbracht wer<strong>de</strong>n können (so schon die Gesetzesbegründung zum HSichG 2003).<br />

Allerdings ist eine vollständige Ausglie<strong>de</strong>rung wahrscheinlich nicht möglich, da ein Min<strong>de</strong>stmaß an<br />

Laborkapazitäten wegen <strong>de</strong>r Notwendigkeit <strong>de</strong>r Gefahrenabwehr voraussichtlich in <strong>de</strong>r unmittelbaren<br />

Lan<strong>de</strong>sverwaltung verbleiben muss.<br />

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Im Ergebnis <strong>de</strong>r Abstimmung mit <strong>de</strong>n Beteiligten wur<strong>de</strong> festgestellt, dass die Komplexität <strong>de</strong>r kriminalwissenschaftlichen<br />

Expertisentätigkeit und die Spezifik <strong>de</strong>r einzelnen Analysefel<strong>de</strong>r im LKA nicht<br />

vergleichbar mit an<strong>de</strong>ren Laboreinrichtungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s sind. Eine systematische analytische Untersuchungstätigkeit<br />

ist im Rahmen <strong>de</strong>r ausschließlich „labortechnischen“ Tätigkeit in einem Lan<strong>de</strong>slabor<br />

nicht zu realisieren. Das Lan<strong>de</strong>skriminalamt hat bereits jetzt spezielle Einzeluntersuchungen<br />

und die Feststellung von DNA - Merkmalen bei Speichelabstrichen an Externe vergeben. Untersuchungen<br />

auf Betäubungsmittel und Alkohol im Blut erfolgen ebenfalls nicht im LKA.<br />

Das MLUR hat in seiner Kabinettvorlage „Bün<strong>de</strong>lung von Laborkapazitäten in einem Lan<strong>de</strong>slabor“<br />

dargestellt, dass <strong>de</strong>r Laborbereich <strong>de</strong>s LKA lediglich im Sinn einer partiellen Kooperation zu berücksichtigen<br />

ist.<br />

Im Ergebnis wur<strong>de</strong> festgestellt, dass das Lan<strong>de</strong>slabor gegenwärtig und zukünftig nicht in <strong>de</strong>r Lage<br />

sein dürfte, die Laboraufgaben <strong>de</strong>s LKA zu übernehmen. Für die Durchführung <strong>de</strong>r Zusammenarbeit<br />

LKA und Lan<strong>de</strong>slabor wird seitens <strong>de</strong>s MLUR ein Leistungskatalog erstellt, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m LKA zur<br />

Verfügung gestellt wird.<br />

Gesetzliche Voraussetzungen<br />

Für die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung ergibt sich die Verpflichtung zur Inanspruchnahme<br />

<strong>de</strong>r staatlichen Untersuchungseinrichtungen im Rahmen <strong>de</strong>r gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung<br />

aus lan<strong>de</strong>srechtlichen Fachgesetzen. Für das Lan<strong>de</strong>skriminalamt <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> ist die Auftragsgrundlage<br />

in § 10 Abs. 2 Ziffer 1 POG explizit beschrieben. Im Bereich <strong>de</strong>s Veterinärwesens sowie<br />

<strong>de</strong>r Lebensmittelüberwachung unterhalten verschie<strong>de</strong>ne Bun<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n und -anstalten in <strong>de</strong>r<br />

Regel auf Grundlage ihrer Errichtungsgesetze o<strong>de</strong>r europäischer Rechtsakte Referenzlaboratorien.<br />

Das Bun<strong>de</strong>skriminalamt unterhält auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s § 2 Abs. 6 Nr. 1 BKAG zur Unterstützung<br />

<strong>de</strong>r Polizeien <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r die erfor<strong>de</strong>rlichen Einrichtungen für alle Bereiche kriminaltechnischer<br />

Untersuchungen und für die kriminaltechnische Forschung.<br />

Fachbehördliche Betrachtung<br />

Für das Lan<strong>de</strong>slabor ist unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt einer fachbehördlichen Betrachtung bei <strong>de</strong>r Entscheidung<br />

über eine Ausglie<strong>de</strong>rung zu berücksichtigen, dass die Mitwirkung an <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Kommunen<br />

obliegen<strong>de</strong>n Überwachung über die labortechnische Analyse hinaus auch die Bewertung <strong>de</strong>r gewonnenen<br />

Untersuchungsergebnisse und die Auswertung <strong>de</strong>r Untersuchungen im Hinblick auf künftige<br />

Schwerpunkte <strong>de</strong>r amtlichen Überwachung umfasst. Für diese Teilaufgabe halten die Kommunen<br />

kein bzw. nahezu kein Personal vor.<br />

Weiterhin ist bei einer Ausglie<strong>de</strong>rung sicherzustellen, dass es nicht zu Interessenkollisionen<br />

kommt, wenn private Anbieter sowohl im Auftrag <strong>de</strong>r Wirtschaftsbeteiligten, als auch im Auftrag von<br />

Behör<strong>de</strong>n tätig wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Kriminaltechnik hat die Aufgabe, im jeweiligen Arbeitsfeld, alle in Strafverfahren auftreten<strong>de</strong>n<br />

Spurenarten in angemessener Zeit und im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang auszuwerten sowie sonstige Untersuchungen<br />

o<strong>de</strong>r Prüfungen an Materialien, die im Rahmen von Strafverfahren sichergestellt wer<strong>de</strong>n,<br />

durchzuführen und Gutachten zu erstellen. Sie bedient sich hierzu wissenschaftlichtechnischer<br />

Arbeitsweisen und betreibt Forschung und Entwicklung zur Erlangung neuer kriminaltechnisch<br />

relevanter Erkenntnisse und neuer Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n. Mit dieser Arbeit unterstützt<br />

sie die Ermittlungsdienststellen und trägt zur Entscheidungsfindung von Staatsanwaltschaften und<br />

Gerichten bei. Aus <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r Strafprozessordnung ergibt sich die Pflicht, in <strong>de</strong>r Sachverständigentätigkeit<br />

stets nach bestem Wissen und Gewissen zu untersuchen. Daher müssen Untersuchungen<br />

nach <strong>de</strong>m neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse und technischer Reali-<br />

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sierbarkeit durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Eine ständige intensive Betrachtung <strong>de</strong>r Untersuchungsmethodik<br />

und Aufgabenerfüllung entsprechend eines Benchmarking – Verfahrens ist dabei tägliche Praxis im<br />

Alltagsgeschäft.<br />

Die vielfältigen Aufgaben und Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Kriminaltechnik sind nur durch eine<br />

Spezialisierung in <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Tiefe zu bewältigen. Durch diese Arbeitsteilung darf <strong>de</strong>r fallbezogene<br />

Zusammenhang und die alle Teilbefun<strong>de</strong> umfassen<strong>de</strong> Bewertung nicht behin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Daraus ergibt sich ein Katalog erfor<strong>de</strong>rlicher Untersuchungsgebiete, die in <strong>de</strong>n kriminaltechnischen<br />

Einrichtungen vorzuhalten sind. Die Untersuchungsgebiete <strong>de</strong>r Kriminaltechnik <strong>de</strong>s LKA BB wer<strong>de</strong>n<br />

auch in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren LKÄ und <strong>de</strong>m BKA als Kernbereiche <strong>de</strong>r Kriminaltechnik vorgehalten.<br />

Die Kriminaltechniken <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, betreiben, koordiniert durch das BKA, auch Forschung.<br />

Sicherung <strong>de</strong>s Qualitätsstandards unter Beachtung <strong>de</strong>s Personaleinsatzes<br />

Ein nicht zu vernachlässigen<strong>de</strong>s Aufgabenfeld ist die Frage <strong>de</strong>r Qualitätssicherung. Dazu gehören<br />

Fortbildungsmaßnahmen, Teilnahme an Ringversuchen und die Durchsetzung von bun<strong>de</strong>sweit abgestimmten<br />

Standards.<br />

Transportwirtschaftliche Aspekte<br />

Durch die zwischen MI und MLUR vereinbarte partielle Kooperation sind hinsichtlich <strong>de</strong>s Transportes<br />

von Proben aus <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Polizeibehör<strong>de</strong>n zum Fachbereich Kriminaltechnik zukünftig neue<br />

und effektivere Wege bestreitbar.<br />

Zusammenarbeit/Kooperation <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r und Outsourcing<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r realisierten Personal- und Sachkosteneinsparungen kooperieren die im Lan<strong>de</strong>slabor<br />

zusammengefassten Untersuchungseinrichtungen mit <strong>de</strong>n kriminaltechnischen Untersuchungseinrichtungen<br />

<strong>de</strong>s LKA.<br />

Gegenseitige Unterstützung wird im wesentlichen zur Ab<strong>de</strong>ckung von Bedarfsspitzen geleistet. Eine<br />

Intensivierung <strong>de</strong>r Zusammenarbeit u.a. im Beschaffungswesen wird <strong>de</strong>rzeit noch geprüft.<br />

Ein wichtiges Ziel ist die Verkürzung <strong>de</strong>r Untersuchungsfristen.<br />

Zur Effektivitäts- und Effizienzsteigerung erfolgt auch eine Vergabe von Untersuchungsaufträgen an<br />

Externe.<br />

Hierbei wird sowohl geprüft, welche Routineuntersuchungen durch das Lan<strong>de</strong>slabor an private Untersuchungseinrichtungen<br />

o<strong>de</strong>r durch das kriminaltechnische Labor an das Lan<strong>de</strong>slabor vergeben<br />

wer<strong>de</strong>n können. Zahlreiche Län<strong>de</strong>r, darunter auch <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, haben bereits <strong>de</strong>n Weg <strong>de</strong>s Outsourcing<br />

für die DNA - Untersuchung von Speichelproben zwecks Einstellung in die DNA - Datenbank<br />

beschritten. Blutalkoholbestimmungen, Untersuchungen zu Gewässer- und Luftverunreinigungen<br />

wer<strong>de</strong>n ebenfalls nicht in <strong>de</strong>r Kriminaltechnik <strong>de</strong>s LKA BB vorgenommen.<br />

Weitere Erkenntnisse für die Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitsprüfung einer Ausglie<strong>de</strong>rung<br />

von Teilaufgaben wer<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>r Kosten- und Leistungsrechnung sowie an<strong>de</strong>rer<br />

betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente erwartet. Eine nachvollziehbare Darstellung <strong>de</strong>r<br />

„Sowieso-Kosten“ ist erst im Ergebnis <strong>de</strong>r KLR möglich.<br />

Prüfung <strong>de</strong>r beabsichtigten Vorgehensweise in an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn<br />

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Für die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung besteht auch in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn –z.T.<br />

aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung- eine grundsätzliche Zuweisung an staatliche Untersuchungseinrichtungen.<br />

Eine Auslagerung <strong>de</strong>r gesamten Laborkapazitäten aus <strong>de</strong>n LKÄ in private Untersuchungseinrichtungen<br />

o<strong>de</strong>r in die allgemeinen staatlichen Untersuchungseinrichtungen wird gegenwärtig nicht realisiert<br />

und ist auch nicht beabsichtigt.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>s überwiegen<strong>de</strong>n Bezuges zu wissenschaftlichen Lehr- und Forschungsaufgaben <strong>de</strong>r<br />

Fachhochschule Eberswal<strong>de</strong> ist beabsichtigt, die Laboreinrichtungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sforstanstalt Eberswal<strong>de</strong><br />

dorthin zu verlagern.<br />

4.5. Umsetzung<br />

Die bei Inkrafttreten <strong>de</strong>s Haushaltssicherungsgesetzes 2003 im Geschäftsbereich <strong>de</strong>s MASGF<br />

noch bestehen<strong>de</strong>n Laboreinrichtungen wur<strong>de</strong>n im Vorfeld <strong>de</strong>r Bildung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>slabors größtenteils<br />

aufgelöst und die Laboruntersuchungen fortan an private Dritte vergeben (Laboreinrichtungen<br />

im Lan<strong>de</strong>sinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und im Lan<strong>de</strong>samt für Soziales und Versorgung).<br />

Im Übrige (Institut für Rechtsmedizin) sind sie <strong>de</strong>rzeit Gegenstand <strong>de</strong>r Prüfung einer<br />

künftigen gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung mit <strong>de</strong>m Land Berlin (§ 3 Abs. 1 Nr. 8 Verw-<br />

ModG).<br />

Die Laboreinrichtungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sforstanstalt Eberswal<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n mit Personal- und Sachmitteln<br />

aus <strong>de</strong>m Geschäftsbereich <strong>de</strong>s MLUR an die Fachhochschule Eberswal<strong>de</strong> verlagert.<br />

Die weitere Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten im Aufgabenbereich <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>slabors erfolgt<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Untersuchungen <strong>de</strong>r für das Laborwesen effizientesten Betriebsform und <strong>de</strong>s<br />

Aufbaus einer <strong>de</strong>mentsprechen<strong>de</strong>n Organisationsstruktur. Zu diesem Zweck wird das MLUR eine<br />

Stabsstelle außerhalb <strong>de</strong>r Linienverwaltung einsetzen. Ziel wird sein, die staatlichen Aufgaben zu<br />

bestimmen, die das LLB mit einem vorgegebenen, garantierten Personalbestand zu erfüllen hat<br />

sowie die Erfüllung darüber hinaus bestehen<strong>de</strong>r Aufgaben durch Vergabe an Dritte –u.U. im Wegen<br />

<strong>de</strong>r Beleihung- sicherzustellen. Seitens <strong>de</strong>s MdF erfolgte die Zusage, dass eine Reduzierung<br />

<strong>de</strong>s Personalbestan<strong>de</strong>s beim LLB mit einer entsprechen<strong>de</strong>n Aufstockung <strong>de</strong>r Mittel für Fremdvergaben<br />

korrespondieren wird, um staatliche Untersuchungsaufgaben gewährleisten zu können. Die<br />

Prüfung <strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>s zu garantieren<strong>de</strong>n Personalbestan<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r damit wahrzunehmen<strong>de</strong>n<br />

Aufgaben bleibt <strong>de</strong>r zu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stabsstelle vorbehalten.<br />

Mit <strong>de</strong>m Kabinettbeschluss 1554/03 über die Errichtung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>slabors zum 01.01.2004 ist das<br />

Verwaltungsmo<strong>de</strong>rnisierungsprojekt „Bün<strong>de</strong>lung <strong>de</strong>s Laborwesens außerhalb <strong>de</strong>r Hochschulen <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s“ für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s kriminaltechnischen Labors <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>skriminalamtes einer abschließen<strong>de</strong>n<br />

Bewertung unterzogen wor<strong>de</strong>n. Im Ergebnis ist eine Einglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Laborkapazitäten<br />

<strong>de</strong>s LKA in das Lan<strong>de</strong>slabor als nicht zielför<strong>de</strong>rnd erkannt wor<strong>de</strong>n. Die im Errichtungserlass zum<br />

Lan<strong>de</strong>slabor vorgegebene verstärkte Kooperation mit <strong>de</strong>n kriminaltechnischen Untersuchungseinrichtungen<br />

wird weiter verfolgt.<br />

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5. Munitionsbergungsdienst <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

5.1. Berichtsinhalt<br />

Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Nr. 5 HSichG 2003 sollen Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich „Munitionsbergungsdienst<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>“ ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Aufgaben aus diesem Bereich nehmen gegenwärtig 80 Mitarbeiter (VZE) war. Es sind für die<br />

Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgabe im Haushaltsplan 2004 insgesamt 15.484.000 € eingestellt.,<br />

<strong>de</strong>nen veranschlagte Einnahmen von 6.025.000 € gegenüberstehen.<br />

Von <strong>de</strong>n Gesamtausgaben entfallen <strong>de</strong>rzeit über 70 % auf die Beauftragung von Drittfirmen.<br />

5.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Hauptaufgaben <strong>de</strong>s StMBD sind<br />

die Gefahrenerforschung (u.a. Auswertung von Luftbil<strong>de</strong>rn sowie Aussagen von Zeitzeugen),<br />

die Gefahrenbeseitigung (Sondierung, Freilegung, Bergung, Transport, Lagerung und Vernichtung<br />

von Kampfmitteln),<br />

die Nachweisführung (Führung eines geografischen Kampfmittelkatasters bzgl. belasteter und beräumter<br />

Flächen) und<br />

die Gefahrenaufklärung (Aufklärung <strong>de</strong>r Bevölkerung und öffentlichen Stellen).<br />

Teile dieser Aufgaben (Sondierung von Flächen, Freilegung und Bergung von Kampfmitteln gem. §<br />

3 Abs. 2 KampfmV) wer<strong>de</strong>n auch von zugelassenen Drittfirmen wahrgenommen.<br />

Arbeitstechnisch und für <strong>de</strong>n Ablauf maßgebend lässt sich die Kampfmittelbeseitigung aufteilen in<br />

Antrag zur Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung im Rahmen <strong>de</strong>s Baugenehmigungsverfahrens<br />

bzw. Beteiligung als Träger öffentlicher Belange bei <strong>de</strong>r Bauleitplanung<br />

Meldung eines Einzelfun<strong>de</strong>s durch einen Bürger o.a.<br />

Systematische Kampfmittelräumung.<br />

Maßgeblich für die Tätigkeit <strong>de</strong>s StMBD sind<br />

Der Errichtungserlass<br />

Der Run<strong>de</strong>rlass III Nr. 114/92 und<br />

Die Kampfmittelverordnung <strong>vom</strong> 23. November 1998<br />

Gemäß Errichtungserlass <strong>de</strong>s MI <strong>vom</strong> 30. August 1991 hat <strong>de</strong>r StMBD insbeson<strong>de</strong>re die Aufgaben,<br />

munitionsverseuchtes Gelän<strong>de</strong> abzusuchen, zu räumen und die geborgene Munition in kürzester<br />

Zeit schadlos zu vernichten,<br />

Munitionseinzelfundstellen zu räumen und Fundmunition aus Gewässern zu bergen,<br />

einen lückenlosen Nachweis über munitionsverseuchtes Gelän<strong>de</strong>, geräumtes munitionsverseuchtes<br />

Gelän<strong>de</strong>, geräumte Einzelfundstellen sowie über geborgene Fundmunition zu führen,<br />

Beratung und Unterstützung <strong>de</strong>r Ordnungsbehör<strong>de</strong>n zur Gefahrenabwehr bei Fundmunition,<br />

die Bevölkerung über die Gefahren durch Fundmunition aufzuklären und<br />

private Räumungsfirmen zu beaufsichtigen.<br />

Der StMBD hat zur ordnungsgemäßen Vernichtung von Fundmunition und an<strong>de</strong>ren Kampfmitteln<br />

einen Sprengplatz zu unterhalten, <strong>de</strong>r schrittweise entsprechend <strong>de</strong>n gesetzlichen Erfor<strong>de</strong>rnissen<br />

durch einen Munitionszerlegebetrieb zu ersetzen ist.<br />

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Die Aufgaben <strong>de</strong>s StMBD beziehen sich nach <strong>de</strong>m Errichtungserlass grundsätzlich auf Fundmunition<br />

und an<strong>de</strong>re Kampfmittel aus <strong>de</strong>r Zeit vor <strong>de</strong>m 8. Mai 1945.<br />

Zum 31. März 2004 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r StMBD mit seinen Aufgaben organisatorisch in <strong>de</strong>n Zentraldienst <strong>de</strong>r<br />

Polizei (ZDPol) eingeglie<strong>de</strong>rt<br />

Der Run<strong>de</strong>rlass III Nr. 114/92 <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>s Innern <strong>vom</strong> 4. Dezember 1992 „Beseitigung von<br />

Kampfmitteln auf ehemaligen Liegenschaften <strong>de</strong>r Westgruppe <strong>de</strong>r Truppen <strong>de</strong>s GUS im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>“<br />

führt aus, dass private Räumfirmen zwar mit <strong>de</strong>r Suche und Bergung von Munition auf<br />

WGT-Liegenschaften durch das Ministerium <strong>de</strong>s Innern beauftragt wer<strong>de</strong>n können, zur Entsorgung<br />

<strong>de</strong>r dort gefun<strong>de</strong>nen Kampfmittel aber <strong>de</strong>rzeit nur <strong>de</strong>r StMBD befugt sei.<br />

Rechtsgrundlage <strong>de</strong>s Tätigwer<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>s StMBD ist die Kampfmittelverordnung für das Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

<strong>vom</strong> 23. November 1998 – KampfmV –. Sie wur<strong>de</strong> gem. § 25 Abs. 1 OBG als ordnungsbehördliche<br />

Verordnung <strong>vom</strong> Minister <strong>de</strong>s Innern erlassen.<br />

Kampfmittelbeseitigung gem. § 1 Abs. 2 KampfmV ist die Abwehr <strong>de</strong>r von Kampfmitteln (gewahrsamslos<br />

gewor<strong>de</strong>ner, zur Kriegsführung bestimmter Gegenstän<strong>de</strong> militärischer Herkunft und Teilen<br />

solcher) ausgehen<strong>de</strong>n Gefahren. Sie umfasst das Sondieren, Freilegen, Bergen, Lagern, Beför<strong>de</strong>rn<br />

und Vernichten von Kampfmitteln. Diese Tätigkeiten sind aufgrund <strong>de</strong>r von Kampfmitteln ausgehen<strong>de</strong>n<br />

Gefahren gemäß Kampfmittelverordnung u.a. <strong>de</strong>m StMBD und an<strong>de</strong>ren Unternehmen, die<br />

zur Durchführung <strong>de</strong>r Sondierung, Freilegung und Bergung von Kampfmitteln zugelassen wor<strong>de</strong>n<br />

sind, vorbehalten. Dementsprechend sind also <strong>de</strong>r StMBD sowie für bestimmte Aufgaben zugelassene<br />

Unternehmen berechtigt, Kampfmittel zu beseitigen.<br />

Einordnung <strong>de</strong>r Aufgabe <strong>de</strong>s StMBD<br />

Die Abwehr <strong>de</strong>r von Kampfmitteln ausgehen<strong>de</strong>n Gefahren gehört zu <strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>r Gefahrenabwehr,<br />

die gem. § 1 Abs. 1 und § 5 OBG <strong>de</strong>n örtlichen Ordnungsbehör<strong>de</strong>n obliegen. Es besteht<br />

keine Übertragung von Aufgaben <strong>de</strong>r Gefahrenabwehr auf <strong>de</strong>n StMBD durch Gesetz o<strong>de</strong>r Verordnung.<br />

Aufgabenträger sind somit die Kommunen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Belastung eines Grundstücks mit Kampfmitteln ist in <strong>de</strong>r Regel davon auszugehen, dass sie<br />

eine konkrete Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Die örtlichen Ordnungsbehör<strong>de</strong>n sind<br />

<strong>de</strong>shalb verpflichtet, Maßnahmen zur Beseitigung <strong>de</strong>r Gefahren (Kampfmittel) zu ergreifen. Die mit<br />

<strong>de</strong>n Maßnahmen verbun<strong>de</strong>nen Kosten wer<strong>de</strong>n jedoch nicht <strong>vom</strong> Zustands-/Verhaltensstörer getragen,<br />

son<strong>de</strong>rn <strong>vom</strong> Bund o<strong>de</strong>r <strong>vom</strong> Land.<br />

Der Bund übernimmt aufgrund von § 19 Abs. 2 Nr. 1 <strong>de</strong>s Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG)<br />

i.V.m. § 1004 BGB die Aufwendungen für die Beseitigung von Kampfmitteln auf nicht bun<strong>de</strong>seigenen<br />

Liegenschaften, sofern es sich um die Beseitigung reichseigener Kampfmittel han<strong>de</strong>lt, von <strong>de</strong>nen<br />

eine unmittelbare Gefahr für die Menschen ausgeht.<br />

Nach <strong>de</strong>r bisherigen Verwaltungspraxis erstattet <strong>de</strong>r Bund die aus <strong>de</strong>r Beseitigung reichseigener<br />

Kampfmittel resultieren<strong>de</strong>n Aufwendungen nur <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn, nicht unmittelbar sonstigen natürlichen<br />

o<strong>de</strong>r juristischen Personen, wenn diese dafür eigene Aufwendungen hatten. Begrün<strong>de</strong>t wird diese<br />

Vorgehensweise in <strong>de</strong>n Verwaltungsvorschriften zum AKG mit <strong>de</strong>r auf die 50er Jahre zurückgehen<strong>de</strong>n<br />

Staatspraxis.<br />

Die Kosten <strong>de</strong>r Beseitigung alliierter Kampfmittel auf nicht bun<strong>de</strong>seigenen Liegenschaften trägt das<br />

Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>. Der <strong>vom</strong> Bun<strong>de</strong>srat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes über die Sanierung<br />

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von Rüstungsaltlasten in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz –<br />

RüstAltFG – BT- Drs. 15/1888), nach <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Bund u.a. die Kosten <strong>de</strong>r Kampfmittelräummaßnahmen<br />

auch für alliierte Kampfmittel übernehmen sollte, wur<strong>de</strong> <strong>vom</strong> Bun<strong>de</strong>stag am 4. März 2004 abgelehnt.<br />

Die Kostentragung erfolgt durch das Land aus Billigkeitsüberlegungen auf freiwilliger Grundlage.<br />

Nach <strong>de</strong>n allgemeinen ordnungsbehördlichen Regelungen müsste <strong>de</strong>r Zustandsverantwortliche (§<br />

17 Abs. 1 und 2 OBG) die Kosten übernehmen, die aus <strong>de</strong>r Beseitigung alliierter Kampfmittel resultieren.<br />

Gegen eine unbegrenzte Inanspruchnahme von Grundstückseigentümern als Zustandsverantwortliche<br />

bestehen jedoch verfassungsrechtlich begrün<strong>de</strong>te Zumutbarkeitsgrenzen. Sie ergeben<br />

sich aus <strong>de</strong>r Eigentumsgarantie <strong>de</strong>s Art. 14 Abs. 1 und 2 GG (Beschluss <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts<br />

<strong>vom</strong> 16.2.2000, 1 BvR 242/91, NJW 2000, 2574).<br />

Die Kostenübernahme ist in an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn sehr unterschiedlich geregelt. Fast alle Län<strong>de</strong>r<br />

übernehmen die Kosten für die Aufgaben Entschärfung, Transport, Lagerung und Vernichtung,<br />

während die Kosten für die Aufgaben Recherche (z.B. Luftbildauswertung), Sondierung, Bergung<br />

und Freilegung vielfach zu Lasten <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer gehen.<br />

Aufbauorganisation <strong>de</strong>s StMBD<br />

Der StMBD mit Sitz in Zossen, Ortsteil Wünsdorf, Gemein<strong>de</strong>teil Waldstadt beschäftigt 80 Mitarbeiter<br />

und ist in die Abteilungen Verwaltung und Technik geglie<strong>de</strong>rt. Der Leiter Innenrevision und Controlling<br />

ist direkt <strong>de</strong>m Leiter StMBD unterstellt.<br />

Nutznießer<br />

Nutznießer <strong>de</strong>r <strong>vom</strong> Land getragenen Ausgaben für die Kampfmittelräumung (Titel 536 10) auf nicht<br />

bun<strong>de</strong>seigenen Liegenschaften sind die kommunalen und privaten Liegenschaftsinhaber. Die Ausgabenverteilung<br />

auf die Liegenschaften von Land, Kommunen und Privaten stellt sich wie folgt dar:<br />

Jahr <strong>vom</strong> Land getragene<br />

Ausgaben KMR<br />

(Titel 536 10)<br />

Verteilung auf Liegenschaften:<br />

Land Kommunen Private<br />

in Mio. €<br />

2000 14,104 3,410 7,597 3,097<br />

2001 13,193 2,810 7,112 3,271<br />

2002 11,665 2,317 6,653 2,694<br />

2003 10,097 1,977 4,879 3,242<br />

Die Kostenübernahme kommt insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Kommunen zugute. Sie partizipierten in <strong>de</strong>m betrachteten<br />

Zeitraum mit jahresdurchschnittlich über 50 % an <strong>de</strong>n Ausgaben Kampfmittelräumung.<br />

Vergleicht man die Räumkosten für kommunale Flächen mit <strong>de</strong>n Räumkosten für die Lan<strong>de</strong>sflächen,<br />

wird <strong>de</strong>utlich, dass die Räumkosten/ha kommunale Liegenschaft die <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>utlich übersteigen.<br />

Ursächlich hierfür ist, dass im städtischen Bereich <strong>de</strong>r technische Aufwand für die Räumung<br />

größer ist.<br />

5.3. Verfahren / Vorgehen<br />

5.3.1. Beteiligte<br />

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Mit <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> die Stabsstelle <strong>de</strong>r Abteilung SP im<br />

Ministerium <strong>de</strong>s Innern am 25. September 2003 beauftragt.<br />

5.3.2. Vorgehen<br />

Da bereits rund 71 % <strong>de</strong>r Ausgaben <strong>de</strong>s StMBD auf die Beauftragung von Drittfirmen entfallen,<br />

konzentriert sich die Frage <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung weiterer Aufgaben auf einen Anteil von rd. 29 %<br />

<strong>de</strong>r Gesamtausgaben.<br />

5.4. Einzelbetrachtung<br />

Bei <strong>de</strong>r Beauftragung privater Dritter mit Aufgaben <strong>de</strong>r Kampfmittelbeseitigung durch <strong>de</strong>n StMBD ist<br />

zwischen folgen<strong>de</strong>n Teilaufgaben zu differenzieren:<br />

Sondierung, Freilegung und Bergung<br />

Nach § 3 Abs. 2 KampfmV ist es zugelassenen Unternehmen gestattet, die Aufgaben Sondierung,<br />

Freilegung und Bergung durchzuführen. Soweit <strong>de</strong>r StMBD diese Aufgaben als Dienstleister z.B. für<br />

<strong>de</strong>n Bund o<strong>de</strong>r die Kommunen übernimmt, lässt er sie von zugelassenen Unternehmen ausführen.<br />

Diese Aufgaben sind insoweit vollständig ausgeglie<strong>de</strong>rt. Den fachkundigen Bediensteten <strong>de</strong>s<br />

StMBD sind in<strong>de</strong>ssen die Einsätze zur Beseitigung konkreter Gefahren nach Zufallsfun<strong>de</strong>n sowie<br />

die beson<strong>de</strong>rs gefahrgeneigten Tätigkeiten <strong>de</strong>s Entschärfens, Beför<strong>de</strong>rns und <strong>de</strong>s Vernichtens von<br />

Kampfmitteln vorbehalten.<br />

Die Vergabe <strong>de</strong>r Leistungen erfolgt entwe<strong>de</strong>r nach öffentlicher o<strong>de</strong>r beschränkter Ausschreibung<br />

o<strong>de</strong>r aber aus einem vorhan<strong>de</strong>nen Rahmenvertrag. Der aktuelle Vertragszeitraum <strong>de</strong>s Rahmenvertrages<br />

mit gegenwärtig 12 Fachfirmen ist <strong>de</strong>r 1. Januar 2004 bis 31.Dezember 2005.<br />

Durch die <strong>vom</strong> StMBD beauftragten Räumfirmen wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Jahren seit 1999 folgen<strong>de</strong> Flächen<br />

geräumt:<br />

Jahr Liegenschaften<br />

insgesamt davon:<br />

Land Kommunen1 Private<br />

(in ha)<br />

1999 638,71 474,31 128,35 36,05<br />

2000 466,37 142,23 251,77 72,37<br />

2001 374,72 121,54 155,06 98,12<br />

2002 424,95 246,36 118,36 60,23<br />

2003 317,12 126,80 100,60 89,72<br />

Ingenieurleistungen für Planung und Überwachung sowie Luftbildauswertung<br />

Zu <strong>de</strong>n weiteren nicht <strong>de</strong>m StMBD vorbehaltenen Aufgaben zählen Ingenieurleistungen für Planung<br />

und Überwachung <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Kampfmittelräumung, <strong>de</strong>r Erstellung von Vergabeunterlagen<br />

sowie die Leistungen <strong>de</strong>r Recherche, zu <strong>de</strong>nen die Luftbildauswertung zu zählen ist.<br />

1 Der Begriff „Kommunen“ umfasst die kommunalen Körperschaften sowie ihre rechtlich selbständigen<br />

Unternehmen.<br />

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In <strong>de</strong>r Vergangenheit sind in Ausnahmefällen Ingenieurleistungen für Planung und Überwachung<br />

<strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Kampfmittelbeseitigung sowie zur Erstellung von Vergabeunterlagen vergeben<br />

wor<strong>de</strong>n (2 Aufträge im Wert von rd. 63.000 € im Jahr 2003).<br />

Die Vergabe <strong>de</strong>r Auswertung von Kriegsluftbil<strong>de</strong>rn für das Gebiet <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>shauptstadt Potsdam<br />

mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r Erstellung einer Belastungskarte wur<strong>de</strong> am 17. Juli 2000 im Ausschreibungsblatt<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> ausgeschrieben. Die Ausschreibung wur<strong>de</strong> aufgehoben, da keiner <strong>de</strong>r<br />

Bieter die erfor<strong>de</strong>rliche Fachkun<strong>de</strong> aufbot. Zur Beurteilung <strong>de</strong>r Fachkenntnisse musste eine Arbeitsprobe<br />

über die Auswertung von Kriegsluftbil<strong>de</strong>rn vorgelegt wer<strong>de</strong>n. Bei 9 <strong>de</strong>r 15 Angebote fehlte<br />

die Arbeitsprobe. Die von <strong>de</strong>n übrigen sechs Anbietern vorgelegten Arbeitsproben entsprachen<br />

nicht <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s StMBD. So wies nur ein Anbieter in seiner Arbeitsprobe die räumlichen<br />

Koordinaten zur Lage <strong>de</strong>s Kampfmittels aus. Zu<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong>n die Arbeiten entwe<strong>de</strong>r als überinterpretiert,<br />

d.h., es wur<strong>de</strong>n mehr Verdachtspunkte im Vergleich zu <strong>de</strong>m Auswertungsergebnis <strong>de</strong>s<br />

StMBD angeben, - o<strong>de</strong>r unterinterpretiert bewertet, d.h., es wur<strong>de</strong>n im Vergleich zum Ergebnis <strong>de</strong>s<br />

StMBD weniger Verdachtspunkte angegeben. Eine Überinterpretation hätte Kostensteigerungen<br />

aufgrund vermehrter Bohrungen zur Folge, während bei einer Unterinterpretation Gefahrenquellen<br />

unent<strong>de</strong>ckt blieben.<br />

Transport und Vernichtung von Kampfmitteln<br />

Die Bestimmungen <strong>de</strong>r Kampfmittelverordnung fin<strong>de</strong>n gem. § 1 Abs. 3 keine Anwendung auf <strong>de</strong>n<br />

StMBD, woraus sich im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n Verbotsregelungen <strong>de</strong>s § 3 KampfmV ergibt, dass<br />

die Aufgaben <strong>de</strong>s Transportes, <strong>de</strong>r Lagerung und <strong>de</strong>r Vernichtung von Kampfmitteln <strong>de</strong>m StMBD<br />

vorbehalten sind. Im Rahmen dieser originären Zuständigkeit kann <strong>de</strong>r StMBD zugelassene Dritte<br />

mit <strong>de</strong>m Transport und <strong>de</strong>r Vernichtung von Kampfmitteln beauftragten, ohne aus seiner Verantwortung<br />

für eine ordnungsgemäße Beseitigung entlassen zu wer<strong>de</strong>n.<br />

Eine Vergabe von Aufträgen zur Vernichtung von Kampfmitteln an Dritte durch <strong>de</strong>n StMBD erfolgte<br />

bisher nur in begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen. Grund für die Fremdvergabe war, das im Munitionszerlegebetrieb<br />

in Kummerdorf technische, lagermäßige und personelle Engpässen auftraten, weshalb<br />

aus Sicherheitsgrün<strong>de</strong>n die Vernichtung <strong>de</strong>r Kampfmittel vergeben wur<strong>de</strong>. Die Engpässe resultieren<br />

daraus, dass das Aufkommen <strong>de</strong>r einzelnen Kampfmittelarten nicht planbar ist und mengenmäßig<br />

nicht kontinuierlich anfällt.<br />

Im Jahre 1999 erhielt die Industriepark Spreewerk Lübben GmbH einen Auftrag über die Vernichtung<br />

von 40 t Fundmunition zu einem Preis von 64.751,20 DM. Den Transport dieser Kampfmittel<br />

<strong>vom</strong> Munitionszerlegebetrieb nach Lübben hat die Firma Adolf Alexan<strong>de</strong>r Potsdam GmbH ausgeführt.<br />

Jeweils zwei Aufträge über die Vernichtung gingen in <strong>de</strong>n Jahren 2000 und 2002 an die Heinrich<br />

Luthe GmbH (2000: insgesamt 237 t zu 264.162,68 €; 2002:180 t zu 151.854,97 €). Die Vernichtung<br />

wur<strong>de</strong> in einer mobilen Verbrennungsanlage durchgeführt. Die Heinrich Luthe GmbH hat<br />

teilweise die Munition selbst transportiert, zum Teil <strong>de</strong>r StMBD.<br />

Insgesamt erfolgten bisher 3 Vergaben zum Transport von Kampfmitteln, die dann aber unmittelbar<br />

mit <strong>de</strong>n o.g. Aufträgen zur Vernichtung <strong>de</strong>r Kampfmittel in Verbindung stan<strong>de</strong>n. Es ging damit um<br />

<strong>de</strong>n Transport <strong>vom</strong> Ort <strong>de</strong>r Lagerung <strong>de</strong>r Kampfmittel zum Ort ihrer Vernichtung.<br />

Bei <strong>de</strong>r Ausschreibung <strong>de</strong>s Rahmenvertrages für die Kampfmittelräumung 1998 wur<strong>de</strong> das Los 6<br />

„Transport von Kampfmitteln“ aufgehoben, da kein wirtschaftliches Angebot vorgelegt wur<strong>de</strong>.<br />

Organisation <strong>de</strong>r Kampfmittelbeseitigung in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn<br />

In <strong>de</strong>r Mehrzahl <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r ist die Abwehr <strong>de</strong>r von Kampfmitteln ausgehen<strong>de</strong>n Gefahren<br />

eine Aufgabe <strong>de</strong>r örtlichen Ordnungsbehör<strong>de</strong>n. Zur eigentlichen Gefahrenabwehr, d.h. Be-<br />

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seitigung und Vernichtung <strong>de</strong>r Kampfmittel, bedienen sich die Ordnungsbehör<strong>de</strong>n in diesen Län<strong>de</strong>rn<br />

entwe<strong>de</strong>r eines beim Land als freiwillige Einrichtung institutionalisierten Kampfmittelbeseitigungsdienstes<br />

(z.B. Ba<strong>de</strong>n-Württemberg, Hessen, Nie<strong>de</strong>rsachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen),<br />

<strong>de</strong>r die Aufgaben gänzlich o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st überwiegend durch eigene Ressourcen wahrnimmt o<strong>de</strong>r<br />

sie greifen wie in Thüringen auf ein <strong>vom</strong> Land beauftragtes Unternehmen zurück, <strong>de</strong>m ausschließlich<br />

die Aufgaben Entschärfung, Transport, Lagerung und Vernichtung zugeordnet sind. Das Bayerische<br />

Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern hält zwar einen Kampfmittelbeseitigungsdienst vor, die Aufgaben<br />

wer<strong>de</strong>n aber von einem beauftragten Unternehmen wahrgenommen. Für die Aufgaben Sondierung<br />

<strong>de</strong>s Grundstücks, Bergung und Freilegung können weitestgehend frei wählbare zugelassene<br />

Fachfirmen herangezogen wer<strong>de</strong>n. In Thüringen und Bayern ist die Kampfmittelbeseitigung somit<br />

privatisiert.<br />

In Mecklenburg-Vorpommern ist für die Kampfmittelbeseitigung das Lan<strong>de</strong>samt für Brand- und Katastrophenschutz<br />

als Son<strong>de</strong>rordnungsbehör<strong>de</strong>, in Schleswig-Holstein das Innenministerium als<br />

Lan<strong>de</strong>sordnungsbehör<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m Amt für Katastrophenschutz zuständig.<br />

Die durchgeführten Untersuchungen haben aufgezeigt, dass die Tätigkeiten <strong>de</strong>s StMBD weitgehend<br />

auf Private übertragen wer<strong>de</strong>n könnten. Voraussetzung dafür wäre eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kampfmittelverordnung<br />

durch das Ministerium <strong>de</strong>s Innern.<br />

Finanzierung <strong>de</strong>r Kampfmittelbeseitigung<br />

Die Untersuchungen haben aber außer<strong>de</strong>m gezeigt, dass ein wesentlicher Teil <strong>de</strong>s Gesetzesauftrags,<br />

wie er sich aus § 3 VerwModG ergibt, bereits umgesetzt ist. Nimmt man die jährlichen Ausgaben<br />

als Ausgangspunkt einer Bewertung, wer<strong>de</strong>n über 70% <strong>de</strong>r Aufgaben von Privaten ausgeführt.<br />

Demgegenüber ist eine vollständige Privatisierung aller Aufgaben nicht angebracht. Bestätigt wird<br />

diese Einschätzung durch einen Vergleich mit an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn, die beson<strong>de</strong>rs mit Kampfmitteln<br />

belastet sind (z.B. NRW, Sachsen). Eine „Privatisierung unter staatlicher Aufsicht“ fand in <strong>de</strong>n gering<br />

belasteten Län<strong>de</strong>rn Thüringen und Bayern statt.<br />

Unter <strong>de</strong>n vorstehend genannten Aussagen war <strong>de</strong>shalb zu beantworten, für welche Aufgaben, die<br />

noch <strong>vom</strong> StMBD selbst wahrgenommen wer<strong>de</strong>n, es sinnvoll und notwendig sein könnte, diese ebenfalls<br />

durch Private erledigen zu lassen. Da eine die Gesamteinrichtung erfassen<strong>de</strong> Kosten- und<br />

Leistungsrechnung im StMBD bisher nicht existiert, waren für die einzelnen Aufgaben konkrete Kostenzuordnungen<br />

nicht möglich. Zwar weist die Gebührenordnung <strong>de</strong>s MI <strong>vom</strong> 8. Mai 2000 in <strong>de</strong>r Tarifstelle<br />

10 Gebührensätze aus, sie beziehen sich zum einen aber allein auf die Aufgabe <strong>de</strong>r Recherche,<br />

zum an<strong>de</strong>ren sind sie kostenrechnerisch nicht untersetzt. Für die Vernichtung von Kampfmitteln<br />

gibt <strong>de</strong>r StMBD ebenfalls einen Kostensatz von 3,32 € je kg für das Jahr 2002 an. Die diesem<br />

Satz zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong> Kalkulation entspricht aber nicht <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen einer kaufmännischen<br />

Kalkulation. So enthält <strong>de</strong>r Kostensatz Ansätze, die nicht <strong>de</strong>m MZB zuzuordnen sind (z.B.<br />

Kosten für Fremdvergabe <strong>de</strong>r Vernichtung). Des weiteren sind nicht alle Kosten erfasst wor<strong>de</strong>n<br />

(z.B. Abschreibungen für Gebäu<strong>de</strong> – Bunker; Personalgemeinkosten, kalkulatorische Zinsen). Lediglich<br />

für <strong>de</strong>n Fahrzeugbestand liegt eine Kostenrechnung vor, die neben <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Betriebskosten<br />

die Abschreibungen und die kalkulatorischen Zinsen berücksichtigt. Eine Kosten- und Leistungsrechnung,<br />

d.h. die Produktbildung und Kostenzuordnung, sollte <strong>de</strong>shalb beim StMBD in<br />

nächster Zeit aufgebaut wer<strong>de</strong>n, da sie sowohl für einen Wirtschaftlichkeitsvergleich mit Dritten als<br />

auch zur eigenen Aufgabenoptimierung unbedingt erfor<strong>de</strong>rlich ist. Mit <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>r Kosten-<br />

und Leistungsrechnung wäre zu<strong>de</strong>m auch eine Überprüfung <strong>de</strong>r Abrechnung mit <strong>de</strong>m Bund anhand<br />

konkreter, d.h., die Kosten wie<strong>de</strong>rgeben<strong>de</strong>r Daten möglich.<br />

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Der überwiegen<strong>de</strong> Teil <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m StMBD verbleiben<strong>de</strong>n Ausgaben fällt im Bereich <strong>de</strong>r technischen<br />

Dezernate an. Für die einzelnen Aufgaben ist in Ermangelung einer Kosten- und Leistungsrechnung<br />

eine Kostenzuordnung und damit eine belastbare Wirtschaftlichkeitsbewertung erst nach Einführung<br />

<strong>de</strong>r Kosten- und Leistungsrechnung möglich.<br />

Im Bereich <strong>de</strong>s Dezernates V 2 (Bürgerservice, Kampfmittelräumplanung, Vergabe, Luftbildauswertung)<br />

sind zwar ebenfalls Privatisierungen möglich – und wie die Ausschreibungen zeigen, auch<br />

bereits versucht wor<strong>de</strong>n. Nach <strong>de</strong>rzeitigem Erkenntnisstand können nennenswerte Einsparpotentiale<br />

durch eine Ausglie<strong>de</strong>rung nicht realisiert wer<strong>de</strong>n, u.a., weil die bisher im Dezernat vorgehaltenen<br />

Informationen – Kataster, Geografisches Informationssystem, Luftbildauswertung - auch weiterhin<br />

zur Verfügung stehen sollen.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s weiteren Vorgehens zur Durchführung eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs mit Dritten<br />

sind die Optimierungspotentiale innerhalb <strong>de</strong>s StMBD zu erschließen. Ein erster Schritt ist mit<br />

<strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s StMBD in <strong>de</strong>n Zentraldienst <strong>de</strong>r Polizei vollzogen wor<strong>de</strong>n. Neben diesem<br />

aufbauorganisatorischen Aspekt sind die ablauforganisatorischen Kostensenkungspotentiale zu erschließen.<br />

So könnte ggf. durch eine permanente Aktualisierung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong>n zur<br />

Verfügung stehen<strong>de</strong>n Kampfmittelverdachtsflächenkarte erreicht wer<strong>de</strong>n, dass die Anträge auf Überprüfung<br />

<strong>de</strong>r Grundstücke auf Kampfmittelbelastung weiter zurückgehen. Denn <strong>de</strong>n Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong>n<br />

stün<strong>de</strong> damit eine verbesserte Datenbasis zur Verfügung, aufgrund <strong>de</strong>rer sie die<br />

Kampfmittelfreiheit eines Grundstücks selbst abschätzen können.<br />

Die Möglichkeiten einer Verbesserung <strong>de</strong>r Einnahmesituation <strong>de</strong>s StMBD wir <strong>de</strong>rzeit intensiv geprüft.<br />

Rechtlich ist eine teilweise o<strong>de</strong>r vollständige Beteiligung privater und kommunaler Liegenschaftsinhaber<br />

grundsätzlich möglich, da die Kostenübernahme <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s auf Billigkeitsüberlegungen<br />

basiert. Zu beachten sind allerdings<br />

verfassungsrechtlich begrün<strong>de</strong>te Zumutbarkeitsgrenzen bei <strong>de</strong>r Inanspruchnahme von Grundstückseigentümern<br />

als Zustandsverantwortliche,<br />

räumliche, soziale und wirtschaftliche Folgewirkungen insbeson<strong>de</strong>re im Verhältnis zu <strong>de</strong>n Kommunen,<br />

mittel- und langfristig die Erhöhung <strong>de</strong>s Gefährdungspotentials bei einer Einschränkung <strong>de</strong>r bisher<br />

<strong>vom</strong> Land finanzierten systematischen Räumung sowie<br />

die Gefahren bei einer Beseitigung durch Grundstückseigentümer in Eigenregie.<br />

Die in <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Abschnitten aufgeworfenen Fragen konnten aus Zeitgrün<strong>de</strong>n bisher nicht<br />

abschließend geklärt wer<strong>de</strong>n und sind daher im weiteren Verfahren zur Optimierung <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung<br />

zu klären.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung wur<strong>de</strong>n Vor- und Nachteile verschie<strong>de</strong>ner Alternativen betrachtet<br />

und abgewogen. Als Ergebnis <strong>de</strong>s Abwägungsprozesses ist seitens MI beabsichtigt, weitere<br />

Erhebungen zu Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit von Ausglie<strong>de</strong>rungen erst anzustellen,<br />

wenn die vorstehen<strong>de</strong>n Fragen und Aufträge zur Aufgabenoptimierung durch <strong>de</strong>n StMBD innerhalb<br />

<strong>de</strong>s Zentraldienstes <strong>de</strong>r Polizei abgeschlossen sind.<br />

Die Aufgaben Lagerung, Transport von <strong>de</strong>r Räumstelle, Entschärfung und Vernichtung einschließlich<br />

<strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Einzelfundstellen sind <strong>vom</strong> StMBD als Organisationseinheit <strong>de</strong>s ZDPol zu<br />

erbringen. Neben diesen Aufgaben übernimmt <strong>de</strong>r StMBD auch die Aufgaben <strong>de</strong>r Recherche (u.a.<br />

durch Luftbildauswertung), <strong>de</strong>s Katasters und <strong>de</strong>s geografischen Informationssystems. Von <strong>de</strong>m<br />

beim ZDPol eingeglie<strong>de</strong>rten StMBD wer<strong>de</strong>n zugelassene Unternehmen für die Aufgaben Sondierung,<br />

Freilegung und Bergung eingesetzt. Sie kommen zum Einsatz, wenn Kommunen und Private<br />

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eine anteilige bzw. vollständige Erstattung <strong>de</strong>r Kosten durch das Land für die aufgeführten Leistungen<br />

in Anspruch nehmen wollen. Die Inanspruchnahme setzt weiterhin voraus, dass die Maßnahmen<br />

in einen Maßnahmenplan zeitlich eingeordnet sind. Sofern die Liegenschaftsinhaber sich diesem<br />

Maßnahmenplan nicht unterordnen wollen, können sie die Leistungen selbst bei zugelassenen<br />

Unternehmen in Auftrag geben, müssen dann aber die Kosten für die Leistungen selbst tragen.<br />

Die Recherche ist nicht ausschließlich <strong>de</strong>m eingeglie<strong>de</strong>rten StMBD vorbehalten, insoweit besteht<br />

hier für die Liegenschaftsinhaber eine freie Wahl.<br />

Die Finanzierung durch das Land erstreckt sich auf die Ausgaben für die Räumung und Beseitigung<br />

alliierter Kampfmittel von nicht bun<strong>de</strong>seigenen Liegenschaften. Die Kostenübernahme erfolgt im<br />

Rahmen <strong>de</strong>r zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Haushaltsmittel. Die Kosten für die Beseitigung ehemals<br />

reichseigener Kampfmittel auf nicht bun<strong>de</strong>seigenen Liegenschaften wer<strong>de</strong>n <strong>vom</strong> Bund im Rahmen<br />

eines Erstattungsverfahrens getragen. Bei <strong>de</strong>n Leistungen Lagerung, Transport ab Räumstelle,<br />

Entschärfung und Vernichtung erfolgt eine Vollkostenübernahme.<br />

Es ist zu prüfen, ob das Land wie bisher die vollständigen Ausgaben für die Leistungen Sondierung,<br />

Freilegung und Bergung, bzw. alternativ anteilig Ausgaben für die Leistungen Sondierung, Freilegung<br />

und Bergung übernimmt.<br />

Die Kosten <strong>de</strong>r Recherche verbleiben in<strong>de</strong>ssen <strong>de</strong>m Grundstückseigentümer vollständig, unabhängig<br />

davon, ob er sich <strong>de</strong>s eingeglie<strong>de</strong>rten StMBD o<strong>de</strong>r eines sonstigen Unternehmens bedient.<br />

Die Vorteile <strong>de</strong>r vorgeschlagenen Variante sind darin zu sehen, dass die <strong>vom</strong> StMBD angebotenen<br />

Leistungen (zentrale Gefahrenpotentialermittlung durch Luftbildauswertung und sonstige Dokumente,<br />

geografisches Informationssystem, zentrale Datensammlung bzgl. <strong>de</strong>r geräumten Flächen) weiterhin<br />

zentral für das Land in einer einheitlichen Systematik erbracht wer<strong>de</strong>n und damit entsprechen<strong>de</strong><br />

Informationen auch durch unmittelbare Zugriffsmöglichkeit lan<strong>de</strong>sweit zur Verfügung stehen.<br />

Die Bindung <strong>de</strong>r anteiligen bzw. vollständigen Kostenübernahme (Sondierung, Freilegung und Bergung)<br />

an die Inanspruchnahme <strong>de</strong>r <strong>vom</strong> eingeglie<strong>de</strong>rter StMBD beauftragten zugelassenen Unternehmen<br />

verhin<strong>de</strong>rt, dass überzogene Maßnahmen aufgrund <strong>de</strong>r Unkenntnis <strong>de</strong>r Liegenschaftsinhaber<br />

zum Tragen kommen. Zu<strong>de</strong>m sind wegen <strong>de</strong>r starken Marktstellung (Nachfragekonzentration)<br />

und <strong>de</strong>r Sachkenntnis <strong>de</strong>s StMBD günstigere Preiskonditionen gegenüber <strong>de</strong>n Räumfirmen<br />

durchsetzbar.<br />

Die Gefahr, dass die Kampfmittelräumung, insbeson<strong>de</strong>re die systematische Räumung kommunaler<br />

Liegenschaften aufgrund <strong>de</strong>r prekären kommunalen Haushaltssituation unterbleibt, dürfte sich bei<br />

Übernahme <strong>de</strong>r Kosten für Lagerung, Entschärfung, Transport ab Räumstelle und Vernichtung sowie<br />

einer anteiligen bzw. vollständigen Übernahme <strong>de</strong>r Kosten für die Leistungen Sondierung, Freilegung<br />

und Bergung vermin<strong>de</strong>rn bzw. ausschließen lassen. Insoweit dürfte mit zunehmen<strong>de</strong>r Kostenübernahme<br />

auch keine bzw. keine nennenswerte Schlechterstellung gegenüber Liegenschaftsinhabern<br />

auftreten, <strong>de</strong>ren Grundstücke vor allem mit reichseigenen Kampfmitteln belastet sind. Interkommunale<br />

Verwerfungen aufgrund <strong>de</strong>r Belastungsunterschie<strong>de</strong> ließen sich dann weitestgehend<br />

vermei<strong>de</strong>n.<br />

Missbräuchliches Verhalten <strong>de</strong>r Liegenschaftsinhaber, <strong>de</strong>ren Grundstücke vorwiegend mit alliierten<br />

Kampfmitteln belastet sind, dürfte sich durch eine Kostenübernahme, die sich nicht allein auf die<br />

Kosten für die Lagerung, <strong>de</strong>n Transport, die Entschärfung und die Vernichtung beschränkt, son<strong>de</strong>rn<br />

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anteilig bzw. vollständig die Kosten für die Sondierung, Bergung und Freilegung einschließt, minimieren<br />

bzw. ausschließen lassen.<br />

5.5. Umsetzung<br />

Inwieweit über die bereits durch Dritte wahrgenommenen Aufgabenbereiche hinaus eine weitere<br />

Ausglie<strong>de</strong>rung von Aufgaben erfolgt, bedarf noch weiterer Prüfungen, die innerhalb <strong>de</strong>r Berichtsfrist<br />

nicht abgeschlossen wer<strong>de</strong>n konnten. Die Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten unter<br />

<strong>de</strong>m Gesichtspunkt einer Verbesserung <strong>de</strong>s Verhältnisses von Einnahmen und Ausgaben ist in<br />

engem Zusammenhang mit einer Verbesserung <strong>de</strong>r Refinanzierungsmöglichkeiten zu sehen.<br />

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6. Staatstheater Cottbus<br />

6.1. Berichtsinhalt<br />

Gem. Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 HSichG 2003 soll das Staatstheater Cottbus aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />

ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Aufgaben aus diesem Bereich nehmen <strong>de</strong>rzeit 370 Mitarbeiter<br />

(VZE) im Bereich <strong>de</strong>s Staatstheaters Cottbus wahr. Es sind für die Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r<br />

Aufgaben <strong>de</strong>s Staatstheaters Cottbus im Haushaltsplan 2004 19.485.000 € eingestellt.<br />

Die folgen<strong>de</strong>n Ausführungen beziehen sich -soweit dort kenntlich gemacht- auch auf die Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung<br />

für das Filmmuseum Potsdam (Nr. 7) und die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen<br />

Cottbus (Nr. 8).<br />

6.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Das Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> hat 1991 im Zuge <strong>de</strong>s Aufbaus <strong>de</strong>r Verwaltungsstrukturen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s das<br />

Staatstheater Cottbus (sowie das Filmmuseum Potsdam und die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen<br />

Cottbus) übernommen und <strong>de</strong>m Geschäftsbereich <strong>de</strong>s Ministeriums für Wissenschaft, Forschung<br />

und Kultur als Lan<strong>de</strong>seinrichtung im Sinne <strong>de</strong>s § 12 LOG (nunmehr: § 13 LOG) zugeordnet.<br />

Das Staatstheater Cottbus ist aufgrund seines hohen künstlerischen Anspruchs und seiner Leistungsfähigkeit<br />

im Schauspiel wie im Musiktheater überregional beachtet und anerkannt und reprä-<br />

sentiert die Kultur <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>. Es ist das einzige Dreispartentheater <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s und<br />

hat lan<strong>de</strong>sweit und in <strong>de</strong>r Region Leuchtturmfunktion. Es verfügt über drei Spielstätten (Großes<br />

Haus mit maximal 630 Plätzen, Kammerbühne mit maximal 125 Plätzen, Theaterscheune mit maximal<br />

130 Plätzen).<br />

6.3. Verfahren / Vorgehen<br />

6.3.1. Beteiligte<br />

Anfang Mai 2003 wur<strong>de</strong> im MWFK eine ressortinterne Projektgruppe gebil<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>m Auftrag,<br />

einen Entscheidungsvorschlag über die Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Staatstheaters Cottbus, <strong>de</strong>s Filmmuseums<br />

Potsdam und <strong>de</strong>r <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen Cottbus aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />

zu erarbeiten. Bei Bedarf nahmen an <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>r Projektgruppe Vertreter <strong>de</strong>r<br />

betroffenen Einrichtungen, <strong>de</strong>r Stadt Cottbus sowie <strong>de</strong>s MI, <strong>de</strong>s MdF, <strong>de</strong>r StK und <strong>de</strong>s MSWV<br />

teil.<br />

Auf die Einbeziehung <strong>de</strong>r Personalvertretungen wur<strong>de</strong> von Beginn an größter Wert gelegt. Die<br />

Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Hauptpersonalrates beim MWFK war reguläres Mitglied <strong>de</strong>r Projektgruppe.<br />

Über <strong>de</strong>n Hauptpersonalrat wur<strong>de</strong>n regelmäßig die Personalvertretungen <strong>de</strong>s Staatstheaters<br />

Cottbus und <strong>de</strong>r <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen Cottbus informiert. Zur Abstimmung<br />

von Sachfragen und Information <strong>de</strong>r Personalvertretungen fan<strong>de</strong>n Gespräche auf Arbeitsebene<br />

im Monatsrhythmus statt. Daneben erfolgt die Einbeziehung <strong>de</strong>s Deutschen Bühnenvereins als<br />

Arbeitgeberorganisation auf <strong>de</strong>r Arbeitsebene.<br />

Der Auftrag zur Wirtschaftlichkeitsprüfung <strong>de</strong>r in Betracht kommen<strong>de</strong>n Rechtsformen wur<strong>de</strong><br />

nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung an ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen<br />

(DEUTRAG Treuhand-Revision-Aktiengesellschaft) vergeben. Das Gutachten lag in<br />

seiner Grundaussage am 15. Dezember 2003 vor.<br />

6.3.2. Vorgehen bei <strong>de</strong>r Prüfung<br />

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Da sowohl das Staatstheater Cottbus, als auch die bran<strong>de</strong>nburgischen Kunstsammlungen in<br />

Cottbus grundsätzlich einer Ausglie<strong>de</strong>rung zugänglich sind, bezogen sich die Prüfungsschritte<br />

auf die Rahmenbedingungen <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung.<br />

Zur Ermittlung <strong>de</strong>r geeigneten Trägerschaft wur<strong>de</strong>n daher zunächst die bestehen<strong>de</strong>n Strukturen<br />

<strong>de</strong>r Kulturlandschaft im Cottbuser Raum geprüft. Hierbei erwies sich schnell, dass kein bereits<br />

bestehen<strong>de</strong>r Träger von Kultureinrichtungen inhaltlich bzw. strukturell die Voraussetzungen<br />

erfüllt, um die Trägerschaft <strong>de</strong>s Staatstheaters Cottbus o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen<br />

Cottbus zu übernehmen.<br />

Daher ergab sich die Notwendigkeit, einen neuen Rechtsträger zu grün<strong>de</strong>n. Aus Rationalitätserwägungen<br />

und aufgrund <strong>de</strong>s lokalen Bezugs erschien es sinnvoll, diesem die Trägerschaft<br />

bei<strong>de</strong>r Einrichtungen zu übertragen. Zu<strong>de</strong>m zeichnete sich ab, dass durch eine selbständige<br />

Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen aufgrund <strong>de</strong>r verhältnismäßig geringen<br />

Dimension <strong>de</strong>r Einrichtung nicht die erhofften wirtschaftlichen Effekte zu erzielen wären.<br />

Die Überlegungen konzentrierten sich daher auf die Gründung eines gemeinsamen Rechtsträgers<br />

für bei<strong>de</strong> Einrichtungen. Hinsichtlich <strong>de</strong>r konkreten Rechtsform zeigte das o.a. Gutachten<br />

<strong>de</strong>utlich Vorteile einer GmbH-Lösung auf. Gleichzeitig wur<strong>de</strong> die Ausglie<strong>de</strong>rung in eine öffentlich-rechtliche<br />

Stiftung als nahezu gleich effizient dargestellt. Daneben wiesen die Gutachter auf<br />

weitere Vorteile einer öffentlich-rechtlichen Stiftung aus Lan<strong>de</strong>ssicht hin. Genannt wird z.B. ein<br />

gewisses öffentliches Vertrauen in die Seriosität und Beständigkeit <strong>de</strong>s rechtlichen Konstrukts<br />

„Stiftung“. Weitere Vorteile ergeben sich aus <strong>de</strong>r Möglichkeit, mit <strong>de</strong>m Land bestehen<strong>de</strong> Arbeitsverhältnisse<br />

durch Gesetz auf die Stiftung zu übertragen. Dies führt zu einem gegenüber<br />

<strong>de</strong>n zivilrechtlichen Betriebsübergangsregelungen einfacheren Verfahren.<br />

6.4. Einzelbetrachtung<br />

Aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverfassung (Art 34 – Kunst und Kultur) folgt die Grundsatzentscheidung zur öffentlichen<br />

För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kultur ebenso wie zum Erhalt <strong>de</strong>s kulturellen Lebens in seiner Vielfalt und <strong>de</strong>s<br />

kulturellen Erbes. Dies ist unter Beachtung <strong>de</strong>r zur Konsolidierung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sfinanzen erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Prioritätensetzung umzusetzen.<br />

Eine Ausglie<strong>de</strong>rung von Staatstheater Cottbus und <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen Cottbus<br />

in eine rechtlich selbständige Trägerschaft wird befürwortet. Ein Mehr an Selbstständigkeit und Verantwortung<br />

habe bei vergleichbaren Kultureinrichtungen zu einer messbaren Verbesserung <strong>de</strong>r<br />

Wirtschaftlichkeit geführt.<br />

Im Vergleich zu an<strong>de</strong>ren <strong>de</strong>nkbaren Rechtsformen ist die öffentlich-rechtliche Stiftung vorzugswürdig.<br />

Die Gründungskosten liegen unter <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r als Alternative am ehesten in Betracht kommen<strong>de</strong>n<br />

Rechtsformen <strong>de</strong>r GmbH und <strong>de</strong>r Stiftung bürgerlichen Rechts. Die Rechtsform <strong>de</strong>r Stiftung<br />

ermöglicht finanzielle Akquisitionen durch Zustiftungen und Spen<strong>de</strong>n. Der Betrieb <strong>de</strong>r Kultureinrichtungen<br />

in <strong>de</strong>r Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Stiftung gestattet <strong>de</strong>zentrale Verantwortung<br />

bei zentraler Aufsicht durch die Lan<strong>de</strong>sverwaltung.<br />

Eine öffentlich-rechtliche Stiftung kann neuen Entwicklungen besser gerecht wer<strong>de</strong>n als eine Lan<strong>de</strong>seinrichtung<br />

und auf diese rasch reagieren. Mit <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Kultureinrichtungen<br />

auf eine öffentlich-rechtliche Stiftung wird bezweckt, das Staatstheater Cottbus und die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen<br />

Kunstsammlungen in ihrem gesamten überkommenen Vermögensbestand einer dauerhaften<br />

Zweckbindung zu unterwerfen, und damit die Wahrung <strong>de</strong>r kulturellen Traditionen bei<strong>de</strong>r Einrichtungen<br />

sicher zu stellen.<br />

Durch die Zusammenführung bei<strong>de</strong>r Einrichtungen in einem Rechtsträger wer<strong>de</strong>n erhebliche Synergieeffekte<br />

erzielt. Zu<strong>de</strong>m wächst das Gewicht <strong>de</strong>r Einrichtungen im Außenverhältnis.<br />

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Das Staatstheater Cottbus und die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen Cottbus sollen daher aus<br />

<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung ausgeglie<strong>de</strong>rt und in eine Stiftung öffentlichen Rechts überführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Beispiel <strong>de</strong>r Kulturstiftung Meiningen zeigt seit 1997, das die Zusammenführung von Museen<br />

und Theatern in einer Stiftung praktikabel ist. Die Kulturstiftung Meiningen ist eine gemeinsame privatrechtliche<br />

Stiftung <strong>de</strong>s Freistaates Thüringen, <strong>de</strong>s Landkreises Schmalkal<strong>de</strong>n-Meiningen und <strong>de</strong>r<br />

Stadt Meiningen. Die Sammlungen umfassen kultur-, literatur-, musik- und theatergeschichtliche<br />

Bestandteile. Das Theater verfügt über mehrere Sparten und hat einen überregionalen Einzugsbereich.<br />

Die dort gemachten Erfahrungen sind in die Überlegungen <strong>de</strong>s MWFK mit eingeflossen.<br />

Im Haushaltsplan 2004 sind die Ausgaben für die bei<strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>seinrichtungen Staatstheater Cottbus<br />

und <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Kunstsammlungen Cottbus in <strong>de</strong>n Kapiteln 06 824 und 06 828 ausgewiesen.<br />

Der Zuschussbedarf ergibt sich dabei zu insgesamt: 18.513.900 EUR (ohne Bauinvestitionen: HG<br />

7), <strong>de</strong>r durch das Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> und die Stadt Cottbus auszugleichen ist.<br />

Der Entwurf eines Wirtschaftsplans für die zu grün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Kulturstiftung Cottbus<br />

sieht eine Absenkung <strong>de</strong>s Zuschussbedarfs auf 18.283.300 EUR (also um 230.600 EUR) vor.<br />

Obwohl im Haushalt <strong>de</strong>r Stiftung ab 2005 zusätzliche Kosten (z.B. für Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung<br />

und Versicherungen) anfallen wer<strong>de</strong>n, kann durch die Synergieeffekte, welche bei <strong>de</strong>r Zusammenlegung<br />

bei<strong>de</strong>r Kultureinrichtungen entstehen (Einsparung von Verwaltungspersonal), durch<br />

gezielte Einsparungen in <strong>de</strong>n Hauptgruppen 5 und 8 und durch eine Erhöhung <strong>de</strong>r Einnahmen eine<br />

Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Zuschussbedarfs erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Für die Finanzplanung soll <strong>de</strong>r Zuschussbetrag <strong>de</strong>s Haushaltsjahres 2005 für fünf Jahre (also bis<br />

2009 einschließlich) konstant bleiben. Er soll lediglich um die Mehrkosten für die Tarifanpassung<br />

(Ost-West), für <strong>de</strong>ren Realisierung die Lan<strong>de</strong>sregierung eine Zusage bis 2007/2009 gegeben hat,<br />

erhöht wer<strong>de</strong>n. Insgesamt muss <strong>de</strong>r Zuschuss bis 2009 um ca. 1.225.000 EUR (pro Jahr: 245.000<br />

EUR) aufgestockt wer<strong>de</strong>n.<br />

6.5. Umsetzung<br />

Der Gesetzentwurf über die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Kulturstiftung Cottbus wur<strong>de</strong> am 27. April 2004<br />

durch die Lan<strong>de</strong>sregierung beschlossen und befin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>rzeit in <strong>de</strong>r parlamentarischen Beratung.<br />

Damit die Stiftung ihren Betrieb wie geplant zum 01.01.2005 aufnehmen kann, ist die Verabschiedung<br />

<strong>de</strong>s Gesetzes im Landtag noch in dieser Legislaturperio<strong>de</strong> erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Nach Verabschiedung <strong>de</strong>s Gesetzes ist eine informelle Befragung <strong>de</strong>r Mitarbeiter <strong>de</strong>s Staatstheaters<br />

und <strong>de</strong>r Kunstsammlung zum Personalübergang auf die bran<strong>de</strong>nburgische Kulturstiftung vorgesehen.<br />

Begleitend zur Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Staatstheaters Cottbus und <strong>de</strong>r <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen<br />

Kunstsammlungen Cottbus wer<strong>de</strong>n regelmäßige Gespräche mit Leitung und Belegschaft bei<strong>de</strong>r<br />

Einrichtungen sowie mit <strong>de</strong>n zuständigen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen geführt.<br />

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7. Filmmuseum Potsdam<br />

7.1. Berichtsinhalt<br />

Gem. Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 HSichG 2003 soll die Lan<strong>de</strong>seinrichtung „Filmmuseum Potsdam“<br />

aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Aufgaben aus diesem Bereich nehmen <strong>de</strong>rzeit<br />

26 Mitarbeiter im Bereich <strong>de</strong>s Filmmuseums wahr. Es sind für die Wahrnehmung und Erfüllung<br />

<strong>de</strong>r Aufgaben <strong>de</strong>s Filmmuseums im Haushaltsplan 2004 insgesamt 1.705.000 € eingestellt.<br />

7.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Das Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> hat 1991 im Zuge <strong>de</strong>s Aufbaus <strong>de</strong>r Verwaltungsstrukturen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s das<br />

Filmmuseum Potsdam übernommen und <strong>de</strong>m Geschäftsbereich <strong>de</strong>s Ministeriums für Wissenschaft,<br />

Forschung und Kultur als Lan<strong>de</strong>seinrichtung im Sinne <strong>de</strong>s § 12 LOG (nunmehr § 13 LOG) zugeordnet.<br />

Das Filmmuseum Potsdam ging 1976 aus <strong>de</strong>m Filmmuseum <strong>de</strong>r DDR hervor. Es erforscht, dokumentiert<br />

und vermittelt insbeson<strong>de</strong>re die Babelsberger Filmgeschichte und –technik. Im Zentrum<br />

seiner Arbeit stehen Geschichte und Gegenwart <strong>de</strong>r Filmstadt Babelsberg. Das kulturhistorische<br />

Erbe wird in einer Dauerausstellung gepflegt. Ergänzt wird die Exposition durch ein anspruchsvolles<br />

Filmangebot im Museumskino, Diskussionsveranstaltungen sowie Son<strong>de</strong>rausstellungen. Das Museum<br />

ist in wichtige Gemeinschaftsvorhaben <strong>de</strong>r Museen in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> und Berlin mit eingebun<strong>de</strong>n.<br />

Langfristig soll die bereits bestehen<strong>de</strong> Kooperation mit <strong>de</strong>m Berliner Filmmuseum weiter gestärkt<br />

und ausgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />

7.3. Verfahren / Vorgehen<br />

7.3.1. Beteiligte<br />

vgl. Ausführungen unter Punkt III.6.3.1. zum Staatstheater Cottbus<br />

7.3.2. Vorgehen bei <strong>de</strong>r Prüfung<br />

vgl. Ausführungen unter Punkt III.6.3.2. zum Staatstheater Cottbus<br />

7.4. Einzelbetrachtung<br />

Das Filmmuseum Potsdam nimmt als Spezialmuseum in <strong>de</strong>r Kategorisierung <strong>de</strong>s Museumsverban<strong>de</strong>s<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> fachlich und kulturpolitisch eine Son<strong>de</strong>rstellung ein. Zur Bewahrung <strong>de</strong>s Kulturerbes<br />

und <strong>de</strong>r Tradition <strong>de</strong>s wichtigsten Filmproduktionsstandortes <strong>de</strong>s 20. Jahrhun<strong>de</strong>rts in Deutschland,<br />

Potsdam-Babelsberg, besteht im Sinne <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverfassung ein beson<strong>de</strong>res Lan<strong>de</strong>sinteresse<br />

an <strong>de</strong>r Fortführung seiner Aufgaben.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>s Filmmuseums kamen die Gutachter zu <strong>de</strong>m Ergebnis, dass die Ausglie<strong>de</strong>rung in<br />

eine eigenständige Rechtsform in <strong>de</strong>r Relation zu <strong>de</strong>n daraus erzielbaren Effekten zeit- und kostenintensiv<br />

wäre. Als Alternative bietet sich die rechtliche Verselbständigung mit <strong>de</strong>m Ziel einer Anglie<strong>de</strong>rung<br />

an eine bestehen<strong>de</strong> Einrichtung an. Im Gutachten wer<strong>de</strong>n geeignete Einrichtungen beispielhaft<br />

vorgeschlagen, jedoch auch auf die erfor<strong>de</strong>rliche politische Vorarbeit hingewiesen. Die Detailüberlegungen<br />

hierzu sind im MWFK noch nicht abgeschlossen.<br />

7.5. Umsetzung<br />

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Da die Überlegungen zur Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Filmmuseums insbeson<strong>de</strong>re hinsichtlich <strong>de</strong>r dabei zu<br />

beachten<strong>de</strong>n Rahmenbedingungen noch nicht abgeschlossen sind, wur<strong>de</strong>n noch keine Umsetzungsschritte<br />

eingeleitet.<br />

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8. <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Kunstsammlungen in Cottbus<br />

8.1. Berichtsinhalt<br />

Gem. Art. 2 § 3 Abs. 1 Nr. 8 HSichG 2003 soll die Lan<strong>de</strong>seinrichtung „<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Kunstsammlungen<br />

Cottbus“ aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Aufgaben aus diesem Bereich<br />

nehmen <strong>de</strong>rzeit 12 Mitarbeiter wahr. Für die Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben <strong>de</strong>r<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen sind im Haushaltsjahr 2004 810.700 € eingestellt.<br />

8.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Das Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> hat 1991 im Zuge <strong>de</strong>s Aufbaus <strong>de</strong>r Verwaltungsstrukturen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s die<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen Cottbus übernommen und <strong>de</strong>m Geschäftsbereich <strong>de</strong>s Ministeriums<br />

für Wissenschaft, Forschung und Kultur als Lan<strong>de</strong>seinrichtungen im Sinne <strong>de</strong>s § 12 LOG<br />

(nunmehr: § 13 LOG) zugeordnet.<br />

Die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen sind das einzige Lan<strong>de</strong>skunstmuseum in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> .<br />

Sie wur<strong>de</strong>n 1977 als Staatliche Kunstsammlungen gegrün<strong>de</strong>t und sind sei 1991 Lan<strong>de</strong>seinrichtung.<br />

Die Sammlungsbereiche umfassen Malerei, Grafik, Skulptur, Fotografie und Plakate.<br />

U.A. mit <strong>de</strong>m seit 1998 neuen thematischen Schwerpunkt „Kunst und Landschaft“ konnten die<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen bun<strong>de</strong>sweit und auch international an Profil gewinnen. Die<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen engagieren sich zu<strong>de</strong>m beson<strong>de</strong>rs mit kulturpädagogischen<br />

Angeboten für Senioren sowie Kin<strong>de</strong>r und Jugendliche und übernehmen Teilfunktionen einer<br />

Kunstschule für Cottbus und die Region Lausitz.<br />

8.3. Verfahren / Vorgehen<br />

8.3.1. Beteiligte<br />

vgl. Ausführungen unter III.6.3.1 zum Staatstheater Cottbus<br />

8.3.2. Vorgehen bei <strong>de</strong>r Prüfung<br />

vgl. Ausführungen unter III.6.3.2 zum Staatstheater Cottbus<br />

8.4. Einzelbetrachtung<br />

vgl. Ausführungen unter III.6.4 zum Staatstheater Cottbus<br />

8.5. Umsetzung<br />

vgl. Ausführungen unter III.6.5 zum Staatstheater Cottbus<br />

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9. Lan<strong>de</strong>samt für Geowissenschaften und Rohstoffe<br />

9.1. Berichtsinhalt<br />

Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 9 HSichG 2003 sollen Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes<br />

für Geowissenschaften und Rohstoffe (LGRB) ganz o<strong>de</strong>r teilweise aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />

ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Aufgaben im Politikfeld „Lan<strong>de</strong>sgeologie“ nehmen gegenwärtig 80 Mitarbeiter (VZE) war. Für die<br />

Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben sind im Haushaltsplan 2004 insgesamt 4.879.200 € eingestellt.<br />

Durch Art. 2 und Art. 4 <strong>de</strong>s Gesetzes zur Neuregelung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sorganisationsrechts und zur Umsetzung<br />

<strong>de</strong>s Haushaltssicherungsgesetzes 2003 <strong>vom</strong> 24. Mai 2004 (GVB. I. S. 186) wur<strong>de</strong>n das<br />

Lan<strong>de</strong>samt für Geowissenschaften und Rohstoffe und das Lan<strong>de</strong>sbergamt zum 1. Juli 2004 zu einem<br />

neuen Lan<strong>de</strong>samt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vereinigt.<br />

9.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Der genannte Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen folgen<strong>de</strong> Aufgaben:<br />

Das LGRB ist geologische Fachbehör<strong>de</strong> und befasst sich mit <strong>de</strong>r Aufnahme, Sammlung, Aufbereitung,<br />

Bewertung, Kartierung und fachlichen Beratung zu <strong>de</strong>n Geopotentialen von Bo<strong>de</strong>n und Baugrund<br />

über mineralische Rohstoffe bis zu Grundwasser, <strong>de</strong>r Geothermie und <strong>de</strong>n Untergrundspeichern<br />

und damit zu wirtschafts-, umwelt- und infrastrukturellen Bereichen <strong>de</strong>s gesamten Lan<strong>de</strong>sterritoriums.<br />

Als Son<strong>de</strong>raufgabe wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>m LGRB im Jahre 2001 die Bescheinigung von Energieleitungsrechten<br />

nach <strong>de</strong>m Grundbuchbereinigungsgesetz übertragen.<br />

Im Hinblick auf die Prüfung von Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r gesamte Aufgabenbereich<br />

untersucht. Hierbei wur<strong>de</strong> darauf geachtet, dass - wie in Art. 2 § 2 Abs. 1 HSichG 2003 beschrieben<br />

– zwischen <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung im Sinne einer Zuständigkeit <strong>de</strong>r Verwaltung und <strong>de</strong>r<br />

tatsächlichen Aufgabenerfüllung unterschie<strong>de</strong>n wird.<br />

Die Aufglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Aufgabenbereichs <strong>de</strong>s LGRB ergab folgen<strong>de</strong> Systematik:<br />

Geologische Kartierung<br />

Geoarchiv/Datenbanken<br />

Sedimentuntersuchungen<br />

Petrographie und Bohrungen<br />

Rohstoffgeologie/Schichtenverzeichnisse<br />

Bo<strong>de</strong>ngeologie/Altlasten<br />

Quartärgeologie<br />

Tiefengeologie<br />

Hydrogeologie<br />

Sanierungsgeologie<br />

Wirtschaftsgeologie<br />

Ingenieurgeologie<br />

Infrastrukturgeologie<br />

Bescheinigung von Energieleitungsrechten<br />

Verwaltung<br />

Um die <strong>vom</strong> AVO vorgegebenen Personaleinsparungen bei <strong>de</strong>r Geologie- und Bergverwaltung ohne<br />

nennenswerte Qualitätseinbußen erbringen zu können, hat sich das MW dazu entschlossen, die<br />

fachlich naheliegen<strong>de</strong> Geologie- und Bergverwaltung zu einem Lan<strong>de</strong>samt für Bergbau, Geologie<br />

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und Rohstoffe zusammenzuführen. Hierdurch sollen Schnittstellen reduziert, Synergien genutzt, die<br />

Organisation gestrafft und die Flexibilität <strong>de</strong>s Personaleinsatzes erhöht wer<strong>de</strong>n.<br />

9.3. Verfahren / Vorgehen<br />

9.3.1. Beteiligte<br />

Zur Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> eine Projektgruppe aus Vertretern <strong>de</strong>r<br />

dienst- und fachaufsichtsführen<strong>de</strong>n Abteilungen <strong>de</strong>s MW, <strong>de</strong>r Amtsleitungen, <strong>de</strong>r Personalräte,<br />

<strong>de</strong>s Hauptpersonalrates und <strong>de</strong>r Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung gebil<strong>de</strong>t.<br />

Das MI, das MdF und die Staatskanzlei (StV) wur<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r AVO-Sitzungen am<br />

04.12.2002 und 24.06.2003 zu <strong>de</strong>n MW-Projekten 03 und 07 durch Übersendung umfangreicher<br />

Unterlagen beteiligt.<br />

9.3.2. Vorgehen bei <strong>de</strong>r Prüfung<br />

Nach <strong>de</strong>r Aufglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Aufgaben wur<strong>de</strong> im einzelnen wie folgt verfahren:<br />

In einem 1. Schritt wur<strong>de</strong> durch die Behör<strong>de</strong>nleitung <strong>de</strong>r Aufgabenkatalog <strong>de</strong>s Amtes mit zugehörigen<br />

gesetzlichen Zuständigkeiten zusammengestellt. Diese Zusammenstellung wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r<br />

Folge um die Anzahl <strong>de</strong>r Vorgänge je Hauptaufgabe und Jahr, eine Beurteilung <strong>de</strong>r Wertigkeit<br />

<strong>de</strong>r Aufgabe, eine Einschätzung <strong>de</strong>s Arbeitsaufwan<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r Intensität und <strong>de</strong>r Ten<strong>de</strong>nz in <strong>de</strong>n<br />

Folgejahren, eine Beschreibung <strong>de</strong>s entstehen<strong>de</strong>n Produktes und eine erste verbale Aufgabenkritik<br />

ergänzt. Darauf aufbauend wur<strong>de</strong>n nach einer zweckkritischen Prüfung durch die Arbeitsgruppenmitglie<strong>de</strong>r<br />

Aufgaben und Zuständigkeiten <strong>de</strong>finiert, die künftig nicht mehr o<strong>de</strong>r nur noch<br />

eingeschränkt wahrgenommen wer<strong>de</strong>n sollen/können. Hierzu wur<strong>de</strong> u. a. geprüft, ob es sich bei<br />

<strong>de</strong>n Aufgaben um hoheitliche o<strong>de</strong>r sogenannte freiwillige Aufgaben mit o<strong>de</strong>r ohne erhebliches<br />

Lan<strong>de</strong>sinteresse han<strong>de</strong>lt. Freiwillige Aufgaben ohne erhebliches Lan<strong>de</strong>sinteresse sollten eingestellt<br />

o<strong>de</strong>r von Dritten wahrgenommen wer<strong>de</strong>n. Der verbleiben<strong>de</strong> Aufgabenbestand wur<strong>de</strong> dahingehend<br />

geprüft,<br />

ob Aufgaben auch von Dritten wahrgenommen wer<strong>de</strong>n können (Verlagerung <strong>de</strong>r Zuständigkeit<br />

auf Dritte)<br />

ob Dritte zur praktischen Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben herangezogen wer<strong>de</strong>n können, insbeson<strong>de</strong>re<br />

ob die Leistungen auch von Privaten etc. angeboten wer<strong>de</strong>n bzw. angeboten wer<strong>de</strong>n können<br />

und<br />

ob es Beispiele für eine Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung und –erfüllung in an<strong>de</strong>ren<br />

Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn gibt.<br />

Ergänzend wur<strong>de</strong>n auf Abteilungsleiterebene Gespräche mit <strong>de</strong>m MLUR, <strong>de</strong>m MI und <strong>de</strong>m<br />

MWFK zu möglichen Aufgabenverlagerungen <strong>de</strong>r Geologie zu nachgeordneten Behör<strong>de</strong>n und<br />

wissenschaftlichen Einrichtungen dieser Ressorts geführt.<br />

In einem weiteren Schritt wur<strong>de</strong> die Personalausstattung untersucht und die auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />

<strong>de</strong>r Aufgabenkritik möglichen Personalreduzierungen festgehalten. Dabei wur<strong>de</strong> ein erstes<br />

Benchmarking mit vergleichbaren Behör<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn durchgeführt.<br />

Im Ergebnis <strong>de</strong>r bisherigen unter Fe<strong>de</strong>rführung <strong>de</strong>s MW vorgenommenen Prüfungen eignen<br />

sich nur wenige Aufgabenfel<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s LGRB für eine Übertragung auf Private. Diese im Gründungserlass<br />

noch benannten Aufgaben (z. B. Erstellung von Gutachten, Baugrunduntersuchun-<br />

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gen) wer<strong>de</strong>n jedoch im Hinblick auf <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Personalbestand <strong>vom</strong> LGRB schon seit<br />

Jahren nicht mehr wahrgenommen. Der Vergleich mit an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn ergibt, dass ein<br />

Teiloutsourcing von Aufgaben <strong>de</strong>s Staatlichen Geologischen Dienstes in keinem an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>sland<br />

stattgefun<strong>de</strong>n hat. Eine Aufsplitterung von Teilaufgaben <strong>de</strong>r Geologie auf mehrere Behör<strong>de</strong>n<br />

wür<strong>de</strong> die Qualität <strong>de</strong>r Aufgabenerfüllung gefähr<strong>de</strong>n und nicht effektiv arbeitsfähige Torsi<br />

erzeugen, da diese von <strong>de</strong>r Gesamtdatenbasis <strong>de</strong>s Geoarchivs abgeschnitten wären.<br />

9.4. Einzelbetrachtung<br />

Die geschil<strong>de</strong>rte Vorgehensweise hat bislang zu folgen<strong>de</strong>n Ergebnissen geführt:<br />

Ausglie<strong>de</strong>rung aller ingenieurgeologischen Aufgaben bis auf Fragen zur amtlichen Beurteilung <strong>de</strong>r<br />

Standsicherheit von Böschungen und Restlöchern, <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>n- und Baugrun<strong>de</strong>s im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

TÖB-Beteiligung. Baugrunduntersuchungen und Standfestigkeitsbeurteilungen müssen weiterhin<br />

von privaten Sachverständigen o<strong>de</strong>r Ingenieurbüros durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Vollständige Einstellung <strong>de</strong>r Gutachtentätigkeit für Private und Unternehmen. Die Einstufung von<br />

Rohstoffen in bergfreie bzw. grun<strong>de</strong>igene Bo<strong>de</strong>nschätze gemäß Bun<strong>de</strong>sberggesetz bleibt dabei<br />

weiterhin eine amtliche Aufgabe.<br />

Per Verwaltungsabkommen sind die Aufgaben im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Kohlenwasserstoffgeologie<br />

bereits zu wesentlichen Teilen auf das Nie<strong>de</strong>rsächsische Lan<strong>de</strong>samt für Bo<strong>de</strong>nforschung übertragen<br />

wor<strong>de</strong>n. Eine vollkommen<strong>de</strong> Übertragung ist beabsichtigt. Hiervon ausgenommen sind gesetzlich<br />

vorgeschriebene Archivierungspflichten nach <strong>de</strong>m Lagerstättengesetz.<br />

Kartierbegleiten<strong>de</strong> geochemische Altersanalysen von Sedimenten, Gesteinen und Substraten wer<strong>de</strong>n<br />

weiterhin <strong>vom</strong> LGRB nicht durchgeführt. Hier muss wie bisher auf vorhan<strong>de</strong>ne Daten an<strong>de</strong>rer<br />

Staatlicher Geologischer Dienste o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt für Geowissenschaften zurückgegriffen<br />

wer<strong>de</strong>n.<br />

Aus personellen Grün<strong>de</strong>n weiterhin Verzicht auf die organische Analytik von Sedimenten, Gesteinen<br />

und Substraten.<br />

Überführung <strong>de</strong>r geochemischen Labore mit zugehörigen Mitarbeitern in das neu gegrün<strong>de</strong>te Lan<strong>de</strong>slabor.<br />

Bei amtlichen Kontrollen und geologischen Untersuchungen wird soweit möglich auf die Ergebnisse<br />

von Fremdanalysen zurückgegriffen. Vorhan<strong>de</strong>ne Daten und Kenntnisse an<strong>de</strong>rer Staatlicher Geologischer<br />

Dienste o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt für Geowissenschaften sollen „übertragen“ und wenn möglich<br />

genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />

Weiterhin keine Erarbeitung von geologischen Karten im Maßstab 1 : 25.000, auch wenn dadurch<br />

die Aussagekraft <strong>de</strong>r Geologie nicht vollständig genutzt wer<strong>de</strong>n kann. Keine Bewerbung <strong>de</strong>s LGRB<br />

um Projekttätigkeiten, die auch von <strong>de</strong>r Privatwirtschaft durchgeführt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Ob weitere Ausglie<strong>de</strong>rungspotentiale bestehen, wur<strong>de</strong> innerhalb <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung noch nicht<br />

abschließend geprüft.<br />

9.5. Umsetzung<br />

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Die Umsetzung <strong>de</strong>r Prüfergebnisse wird per Erlass <strong>de</strong>s MW an das LGRB geregelt. Die geochemischen<br />

Labore <strong>de</strong>s LGRB wur<strong>de</strong>n am 01.01.2004 aus <strong>de</strong>m LGRB in das Lan<strong>de</strong>slabor überführt.<br />

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10. Lan<strong>de</strong>sschule und technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz<br />

10.1. Berichtsinhalt<br />

Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 10 Haushaltssicherungsgesetz 2003 soll im Zuge <strong>de</strong>r Aufgabenkritik<br />

die ganze o<strong>de</strong>r teilweise Ausglie<strong>de</strong>rung von Aufgaben <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sschule und Technischen<br />

Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz, unter Beachtung <strong>de</strong>s § 2 Abs. 1 bis 4 und nach<br />

Maßgabe <strong>de</strong>r §§ 7,65 <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>shaushaltsordnung, geprüft wer<strong>de</strong>n.<br />

In <strong>de</strong>r Begründung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung zum Gesetzentwurf für das Haushaltssicherungsgesetz<br />

wird unter Nr. 10 zur LSTE ausgeführt:<br />

„Die Lan<strong>de</strong>sschule und technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz gehört zum Geschäftsbereich<br />

<strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>s Innern. Sie erbringt insbeson<strong>de</strong>re Serviceleistungen für die<br />

Feuerwehren in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>. Eine Ausglie<strong>de</strong>rung dieser Dienstleistungen ist anzustreben. Das<br />

Land muss die Aufgaben nicht unmittelbar selbst erledigen. Der kommunale Bereich könnte für die<br />

Einrichtung eine Trägerschaft übernehmen. Ist eine Ausglie<strong>de</strong>rung wirtschaftlich nicht sinnvoll, so<br />

ist zumin<strong>de</strong>st die Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungselemente gemäß § 6 anzustreben.“<br />

Für die Erfüllung <strong>de</strong>r im Punkt 2 dargestellten Aufgaben <strong>de</strong>r LSTE stehen gegenwärtig 105 Stellen<br />

zur Verfügung. Es sind für die Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben im Haushaltsplan 2004<br />

insgesamt 6.353.700,00 € Ausgabemittel eingestellt. Einnahmen sind in Höhe von 1.514.000,00 €<br />

zu erzielen.<br />

10.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Die LSTE ist im Sinne von § 13 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sorganisationsgesetzes (vormals: § 12 LOG) eine<br />

nachgeordnete Einrichtung <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>s Innern zur Sicherstellung und Unterstützung <strong>de</strong>s<br />

Brand- , Katastrophen- und Zivilschutzes im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>.<br />

Gemäß § 3 Abs. 2 <strong>de</strong>s Brandschutzgesetzes <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> sorgt das Land für die zentralen<br />

Ausbildungen, hat technische Einrichtungen zur Verbesserung <strong>de</strong>s Brandschutzes vorzuhalten<br />

und auf die Zusammenarbeit mit an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn hinzuwirken. Des Weiteren hat das Land<br />

entsprechend § 10 Abs. 2 <strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Katastrophenschutzgesetzes die für <strong>de</strong>n Katastrophenschutz<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen zentralen Einrichtungen zu betreiben und die dazu notwendige Ausstattung<br />

zu beschaffen. Gemäß Zivilschutzneuordnungsgesetz <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s hat das Land im Wege<br />

<strong>de</strong>r Auftragsverwaltung Ersatzbeschaffungen an Technik und persönlicher Schutzausstattung<br />

durchzuführen und die Wartung und Instandsetzung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sausstattung sowie die zivilschutzbezogene<br />

Ergänzungsausbildung gegen Kostenerstattung sicher zu stellen.<br />

Mit Wirkung <strong>vom</strong> 01.09.1998 wur<strong>de</strong> die Ausbildung und technische Betreuung <strong>de</strong>s Brand- und Katastrophenschutzes<br />

neu geordnet. Aus <strong>de</strong>n vormals eigenständigen Einrichtungen „Lan<strong>de</strong>sfeuerwehrschule“<br />

Eisenhüttenstadt und „Lan<strong>de</strong>sprüfstelle für Feuerwehrtechnik“ Borkhei<strong>de</strong> sowie <strong>de</strong>m<br />

„Lan<strong>de</strong>skatastrophenschutzlager“ Beeskow wur<strong>de</strong> die neue Einrichtung „Lan<strong>de</strong>sschule und Technische<br />

Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz“ (LSTE) gebil<strong>de</strong>t. Somit sind alle für <strong>de</strong>n<br />

Brand- und Katastrophenschutz auf Lan<strong>de</strong>sebene relevanten Bereiche zusammengefasst, was einer<br />

integrierten Gefahrenabwehr, wie sie vor Ort praktiziert wird, zugute kommt.<br />

Im Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n die wesentlichsten Aufgaben bereichsbezogen dargestellt:<br />

Aus- und Fortbildung im Brandschutz sowie im Zivil- und Katastrophenschutz (Standort Eisenhüttenstadt)<br />

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Fachtechnische Beratung sowie Betreuung <strong>de</strong>r Brand- und Kat-S-Einsatztechnik sowie <strong>de</strong>s Schutzes<br />

<strong>de</strong>r Bevölkerung vor Katastrophen und an<strong>de</strong>ren Großscha<strong>de</strong>nsereignissen (z. B. terroristische<br />

Anschläge, Naturkatastrophen). Die LSTE nimmt koordinieren<strong>de</strong>, beraten<strong>de</strong> und betreuen<strong>de</strong> Aufgaben<br />

für die Aufgabenträger <strong>de</strong>s Brand-, Zivil- und Katastrophenschutzes auf kommunaler Ebene<br />

ebenso wie auf Lan<strong>de</strong>s- und Bun<strong>de</strong>sebene wahr.<br />

Mit Kabinettbeschluss <strong>vom</strong> 27.08.2002 wur<strong>de</strong> die LSTE als Mo<strong>de</strong>lleinrichtung für die Einführung betriebswirtschaftlicher<br />

Steuerungselemente bestimmt. Die Aktivitäten wer<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r 2. Welle<br />

fortgesetzt. Der Produktkatalog, unterteilt nach Produktbereichen, Produktgruppen, Produkten<br />

und Teilprodukten liegt vor und wur<strong>de</strong> durch die Projektgruppe beim Lenkungsausschuss <strong>de</strong>s Ministeriums<br />

<strong>de</strong>r Finanzen bewertet. Die Aktivitäten wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Erarbeitung <strong>de</strong>r Kostenstellenstruktur<br />

fortgeführt und beschleunigt. Seit 1996 wird an <strong>de</strong>r LSTE in Teilbereichen bereits mit einem Betriebsabrechnungsbogen<br />

gearbeitet, in <strong>de</strong>ren Ergebnis die Kosten- und Stun<strong>de</strong>nverrechnungssätze<br />

bisher in 3 Schritten (zuletzt zum 01. Januar 2004) <strong>de</strong>utlich angehoben wur<strong>de</strong>n.<br />

10.3. Verfahren / Vorgehen<br />

10.3.1. Beteiligte<br />

Zur Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> eine Projektgruppe berufen, <strong>de</strong>r auch Vertreter<br />

<strong>de</strong>r kommunalen Spitzenverbän<strong>de</strong> und <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sfeuerwehrverban<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> e.<br />

V. angehörten.<br />

10.3.2. Vorgehen<br />

Zuerst wur<strong>de</strong>n die Aufgaben <strong>de</strong>r LSTE im Einzelnen aufgeglie<strong>de</strong>rt und Aufgaben, die bereits an<br />

Dritte ausgeglie<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>n, aufgelistet. Im Weiteren wur<strong>de</strong>n die Randbedingungen/Ausgangsbedingungen<br />

zur in Re<strong>de</strong> stehen<strong>de</strong>n Problematik ermittelt, die bei <strong>de</strong>r Gesamtbetrachtung<br />

zu berücksichtigen sind. Dann erfolgte die Prüfung <strong>de</strong>r Aufgaben nach 3 Kategorien:<br />

nicht ausglie<strong>de</strong>rungsfähig<br />

ausglie<strong>de</strong>rungsfähig, Ausglie<strong>de</strong>rung aber nicht empfehlenswert<br />

ausglie<strong>de</strong>rungsfähig<br />

Bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> bislang für <strong>de</strong>n Teilbereich „Lan<strong>de</strong>sschule“<br />

keine Organisationsform außerhalb <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung gefun<strong>de</strong>n, die<br />

geeignet wäre, ein einheitliches und hohes Ausbildungsniveau für die Angehörigen <strong>de</strong>r Feuerwehren<br />

und <strong>de</strong>s Katastrophenschutzes zu gewährleisten. Hinzu kommt, dass die Ausglie<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Aufgabe zu einem Aufgabenzuwachs bei <strong>de</strong>n Kommunen führt, <strong>de</strong>r ggf. aufgrund <strong>de</strong>s Konnexitätsprinzips<br />

(Art. 97 Abs. 3 LV) auszugleichen wäre.<br />

Dieses Ergebnis wird durch einen Vergleich mit an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn bestätigt.<br />

Im Einzelnen wur<strong>de</strong>n zu folgen<strong>de</strong>n Sachthemen Untersuchungen durchgeführt:<br />

Ermittlung / Darstellung <strong>de</strong>r Rand- bzw. Ausgangsbedingungen,<br />

Bewertung <strong>de</strong>r Aufgaben nach<br />

hoheitlichen Aufgaben (also nicht ausglie<strong>de</strong>rungsfähigen Aufgaben),<br />

ausglie<strong>de</strong>rungsfähigen (aber aufgrund organisatorischer Zusammenhänge, Komplettbetreuung,<br />

Wirtschaftlichkeitsaspekten für eine Ausglie<strong>de</strong>rung nicht zu empfehlen<strong>de</strong>n) Aufgaben<br />

und<br />

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auszuglie<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Aufgaben,<br />

Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen am Beispiel <strong>de</strong>r Instandsetzungen von Altfahrzeugen sowie<br />

<strong>de</strong>r funktions- und sicherheitstechnischen Prüfung eines Standardlöschfahrzeuges im Vergleich<br />

mit an<strong>de</strong>ren privaten Anbietern,<br />

Untersuchung/Erörterung mit <strong>de</strong>m Landkreistag und Städte- und Gemein<strong>de</strong>bund im Hinblick<br />

auf die Prüfung <strong>de</strong>r Übernahme <strong>de</strong>r Trägerschaft über die LSTE<br />

Position/Stellungnahme <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sfeuerwehrverban<strong>de</strong>s<br />

Prüfung <strong>de</strong>r Möglichkeiten <strong>de</strong>r verstärkten Zusammenarbeit mit Berlin.<br />

10.4. Einzelbetrachtungen<br />

Ermittlung/ Darstellung <strong>de</strong>r Rand- bzw. Ausgangsbedingungen<br />

Mit <strong>de</strong>m Organisationserlass zur Neuordnung <strong>de</strong>r Ausbildung und technischen Betreuung <strong>de</strong>s<br />

Brand- und Katastrophenschutzes wur<strong>de</strong>n die Lan<strong>de</strong>sfeuerwehrschule, Lan<strong>de</strong>sprüfstelle und das<br />

KatS-Lager Beeskow zur LSTE zusammengelegt. In diesem Zuge wur<strong>de</strong>n die allgemeinen Verwaltungsaufgaben<br />

(Haushalt, Personal, Liegenschaften,...) zusammengeführt und verzahnt und hierdurch<br />

Personal- und Sachkosten eingespart.<br />

Die Verbindung zwischen Ausbildung und Technik hat sich positiv auf das Ausbildungsniveau ausgewirkt.<br />

Erkenntnisse aus <strong>de</strong>r funktions- und sicherheitstechnischen Prüfung, die Entwicklung neuer<br />

Techniken u.v.m. fließen direkt in <strong>de</strong>n Ausbildungsprozess ein, <strong>de</strong>r damit praxisbezogener wur<strong>de</strong>.<br />

Im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> wird <strong>de</strong>r Brand- und Katastrophenschutz flächen<strong>de</strong>ckend fast ausschließlich<br />

(98 %) mit ehrenamtlichen Angehörigen <strong>de</strong>r Feuerwehren sowie Helfern <strong>de</strong>s Katastrophenschutzes<br />

gewährleistet. Die Feuerwehren stellen die größte im Katastrophenschutz mitwirken<strong>de</strong> Organisation<br />

dar. Sie sind bei Waldbrän<strong>de</strong>n (<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> ist das waldbrandgefähr<strong>de</strong>tste Bun<strong>de</strong>sland Deutschlands!),<br />

überörtlichen Einsätzen auf Bun<strong>de</strong>sautobahnen und -wasserstraßen, bei <strong>de</strong>r Bekämpfung<br />

von Havarien mit wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffen und Gütern und bei <strong>de</strong>r Bekämpfung von Eisenbahnunglücken<br />

tätig.<br />

Dies stellt für die Feuerwehren eine immer größer wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Herausfor<strong>de</strong>rung dar und erfor<strong>de</strong>rt eine<br />

mo<strong>de</strong>rne brandschutztechnische Ausstattung und eine soli<strong>de</strong> Aus- und Fortbildung zur Bedienung,<br />

sowie umfangreiche funktions- und sicherheitstechnische Prüfungen, Wartungs- und Pflegearbeiten<br />

zur Aufrechterhaltung <strong>de</strong>r technischen Einsatzbereitschaft. Mit diesem ständig komplizierter<br />

wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Aufgabenfeld können die kommunalen Aufgabenträger ebenso wie die zumeist ehrenamtlichen<br />

Angehörigen <strong>de</strong>r Feuerwehren nicht allein gelassen wer<strong>de</strong>n.<br />

Eine sinnvolle und zweckmäßige Aufgabenverteilung zwischen <strong>de</strong>n Trägern <strong>de</strong>s Brandschutzes,<br />

<strong>de</strong>n Landkreisen und <strong>de</strong>m Land ist notwendig. Die <strong>de</strong>rzeit praktizierte sich ergänzen<strong>de</strong> Aufgabenteilung<br />

zwischen <strong>de</strong>n Trägern <strong>de</strong>s Brandschutzes (Vorhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr), <strong>de</strong>n<br />

Landkreisen (Vorhaltung von Feuerwehrtechnischen Zentren) und <strong>de</strong>m Land (För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />

Brandschutzes, Unterhaltung technischer Einrichtungen zur Stärkung <strong>de</strong>s Brand- und Katastrophenschutzes)<br />

wird durch das Haushaltssicherungsgesetz zur Überprüfung gestellt.<br />

Der Ausstattungsstand <strong>de</strong>r Feuerwehren bringt infolge <strong>de</strong>s weiterhin sehr hohen Bestan<strong>de</strong>s an Altfahrzeugen<br />

und -technik aus DDR-Produktionen große Probleme mit sich.<br />

Bei <strong>de</strong>n Freiwilligen Feuerwehren <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (ohne kreisfreie Städte) sind (im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r funktions- und sicherheitstechnischen Prüfung durch die LSTE erfasst) insgesamt 2.769<br />

Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz. Davon sind ungefähr ein Drittel <strong>de</strong>r Fahrzeuge älter als 23 Jahre<br />

(Baujahr bis 1980).<br />

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Von <strong>de</strong>m Gesamtbestand (2.769 Feuerwehrfahrzeuge) stammen über 40 % aus DDR-Produktion.<br />

Insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>n Typen LO und B 1000 (Bestand: 834) gibt es kaum noch Originalersatzteile.<br />

Auch entsprechen diese Typen in vielen Punkten nicht mehr <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik (unzureichen<strong>de</strong><br />

Erfüllung <strong>de</strong>r heute anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n technischen Normen für Mannschaft und Beladung). Bei<br />

<strong>de</strong>n Hubrettungsfahrzeugen (Drehleitern) beträgt <strong>de</strong>r Anteil an DDR-Hubrettungsfahrzeugen 32 %.<br />

Hier hat die LSTE die alleinige Kompetenz im Hinblick auf Prüfungen gemäß Unfallverhütungsvorschriften<br />

und Instandsetzungsarbeiten. Die Kosten zur Sicherstellung <strong>de</strong>r Einsatzbereitschaft bei<br />

<strong>de</strong>n Altfahrzeugen steigen. Ersatzteile wer<strong>de</strong>n immer weniger verfügbar, teilweise müssen teure<br />

Einzelanfertigungen o<strong>de</strong>r Ausweichteile organisiert und angepasst wer<strong>de</strong>n.<br />

Durch <strong>de</strong>n Rückgang <strong>de</strong>r die Beschaffungszahlen seit En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r 90-iger Jahre wird <strong>de</strong>r Trend zur<br />

Überalterung voraussichtlich weiter verstärkt.<br />

Infolge <strong>de</strong>r <strong>de</strong>mografischen Entwicklung im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, die zwangsläufig vor <strong>de</strong>n Feuerwehren<br />

nicht halt macht ist bereits jetzt ein Rückgang bei <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Jugendfeuerwehren<br />

sowie beson<strong>de</strong>rs beim Übergang in <strong>de</strong>n aktiven Brandschutzdienst feststellbar. In <strong>de</strong>n<br />

Jahren 2006 bis 2008 wird sich dies dramatisch zuspitzen. Damit konzentriert sich die Aufgabenwahrnehmung<br />

auf immer weniger ehrenamtliche Feuerwehrangehörige mit <strong>de</strong>r Folge, dass <strong>de</strong>r Bedarf<br />

an professioneller Unterstützung ansteigt.<br />

Vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r terroristischen Anschläge am 11. September 2001, <strong>de</strong>r weiterhin gelten<strong>de</strong>n<br />

globalen Gefährdungspotenziale und <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r Innenministerkonferenz (IMK)<br />

im Dezember 2002 beschlossenen „Neuen Strategie zum Schutz <strong>de</strong>r Bevölkerung bei Katastrophen<br />

und Großscha<strong>de</strong>nslagen" wird <strong>de</strong>r Stellenwert <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sschule und Technischen Einrichtung als<br />

"Kompetenzzentrum <strong>de</strong>r integrierten Gefahrenabwehr für <strong>de</strong>n Brand- und Katastrophenschutz sowie<br />

Zivilschutz" steigen. Der bereits vorliegen<strong>de</strong> Entwurf zur "Strategischen Neukonzeption <strong>de</strong>r ergänzen<strong>de</strong>n<br />

technischen Ausstattung <strong>de</strong>s Katastrophenschutzes im Zivilschutz" <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums<br />

<strong>de</strong>s Innern lässt schon jetzt erkennen, dass im Wege <strong>de</strong>r Umsetzung dieses Konzeptes ab<br />

2004 umfangreiche Aufgaben auf <strong>de</strong>n Gebieten <strong>de</strong>r Aus- und Fortbildung, <strong>de</strong>r technischen Ausstattung,<br />

<strong>de</strong>r technischen Betreuung <strong>de</strong>r Spezialtechnik (Wartung, Prüfung) sowie <strong>de</strong>r zentralen Vorhaltung<br />

von speziellen Einsatzreserven einem "Logistikzentrum" zukommen wer<strong>de</strong>n.<br />

Bewertung <strong>de</strong>r Aufgaben nach hoheitlichen Aufgaben (nicht ausglie<strong>de</strong>rungsfähig), ausglie<strong>de</strong>rungsfähigen<br />

(aber aufgrund organisatorischer Zusammenhänge, Komplettbetreuung, Wirtschaftlichkeitsaspekten<br />

für eine Ausglie<strong>de</strong>rung nicht zu empfehlen<strong>de</strong>n) Aufgaben und auszuglie<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Aufgaben<br />

Nach<strong>de</strong>m die Aufgaben im Einzelnen aufgeglie<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>n erfolgten jeweilige Prüfungen nach folgen<strong>de</strong>n<br />

Kriterien:<br />

Nichtausglie<strong>de</strong>rungsfähige Aufgaben mit hoheitlichem Charakter, sicherheitsrelevante Tätigkeiten,<br />

<strong>de</strong>m staatlichen Kernbereich zuzuordnen.<br />

Ausglie<strong>de</strong>rungsfähige Aufgaben, Ausglie<strong>de</strong>rung aber aufgrund erfor<strong>de</strong>rlicher Komplettbetreuung,<br />

organisatorischer Sachzusammenhänge, spezifischer Aufgaben und unter Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen<br />

nicht empfehlenswert ,<br />

Tätigkeiten, die an Dritte ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Zusätzlich wur<strong>de</strong>n dann <strong>de</strong>r Aufgabenzuwachs durch neue Rechtsvorschriften und die Umsetzung<br />

<strong>de</strong>r „Neuen Strategie zum Schutz <strong>de</strong>r Bevölkerung“ bewertet und entsprechend berücksichtigt.<br />

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Fazit: Die Bewertung <strong>de</strong>r Untersuchungen führte zum Ergebnis, dass durch Ausglie<strong>de</strong>rung bestimmter<br />

Aufgaben bei gleichzeitiger Berücksichtigung <strong>de</strong>s Aufgabenzuwachses 6 Planstellen<br />

schrittweise eingespart wer<strong>de</strong>n können.<br />

Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen am Beispiel <strong>de</strong>r Instandsetzung von Altfahrzeugen sowie <strong>de</strong>r funktions-<br />

und sicherheitstechnischen Prüfung eines Standardlöschfahrzeuges im Vergleich mit an<strong>de</strong>ren<br />

privaten Anbietern.<br />

Die dargestellte Altersstruktur <strong>de</strong>r Feuerwehrfahrzeuge führt zu erheblichem Instandsetzungsaufwand.<br />

Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hat ergeben, dass die Leistungen <strong>de</strong>r LSTE im Vergleich<br />

zu einer privaten KFZ-Werkstatt aufgrund erheblich geringerer Lohnkosten in <strong>de</strong>r LSTE wirtschaftlicher<br />

erbracht wer<strong>de</strong>n können. Der durchgeführten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung liegt <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r<br />

Grundlage <strong>de</strong>s Betriebsabrechnungsbogens (BAB) <strong>de</strong>r Technischen Einrichtung Borkhei<strong>de</strong> ermittelte<br />

Stun<strong>de</strong>nverrechnungssatz zugrun<strong>de</strong>. Der BAB berücksichtigt auch die Gemeinkosten. Für eine<br />

rationelle und sichere Instandsetzung <strong>de</strong>r vielfältigen speziellen feuerwehrtechnischen Ausstattungen<br />

wer<strong>de</strong>n umfangreiche diesbezügliche Fachkenntnisse und dazugehörige Son<strong>de</strong>rersatzteile benötigt,<br />

die einer privaten KFZ-Werkstatt nicht zur Verfügung stehen. Einige Ersatzteile sind nicht<br />

mehr beschaffbar, so dass gezielte Aufarbeitungen o<strong>de</strong>r geeignete Ausweichersatzteile organisiert<br />

und angepasst wer<strong>de</strong>n müssen. Nach Instandsetzungen sind Funktionsprüfungen mit zugehörigen<br />

Messgeräten erfor<strong>de</strong>rlich (z.B. ein Pumpenprüfstand für Feuerlöschkreiselpumpen und wasserführen<strong>de</strong><br />

Leitungen und Armaturen). Auch diese Leistungen können durch private KFZ-Werkstätten<br />

<strong>de</strong>rzeit nicht erbracht wer<strong>de</strong>n.<br />

Hinzu kommt, dass privaten Kfz-Werkstätten erfahrungsgemäß das nötige Fachwissen und die Ersatzteilbereitstellung<br />

fehlen, um eine hochwertige, fachgerechte Ausführung <strong>de</strong>r Arbeiten zu gewährleisten.<br />

Dieses wird durch gelegentliche offene o<strong>de</strong>r versteckte Anfragen an die LSTE zur fachlichen<br />

Ausführung o<strong>de</strong>r zur Ersatzteilbereitstellung unterstrichen. Beispielsweise wur<strong>de</strong> in Eigenleistung<br />

versucht eine Feuerlöschkreiselpumpe instand zu setzen. Die Pumpe brachte danach nicht die<br />

gefor<strong>de</strong>rte Leistung. Im Dienstort Borkhei<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> festgestellt, dass falsche Dichtungen verwen<strong>de</strong>t<br />

wur<strong>de</strong>n und Feinheiten im Zusammenbau nicht beachtet wur<strong>de</strong>n. In ähnlicher Weise könnten die<br />

Löschfahrzeuge auf Robur LO und Barkas B 1000 Fahrgestellen betrachtet wer<strong>de</strong>n. Weiterhin sind<br />

spezialisierte Instandsetzungen an Drehleitern genauso zu betrachten.<br />

Der ehemalige Hersteller aus Luckenwal<strong>de</strong> ist in dieser Hinsicht nicht mehr aktiv. Auch auf <strong>de</strong>n Gebieten<br />

<strong>de</strong>r Gerätetechnik und Funkausstattungen gibt es die notwendige helfen<strong>de</strong> Sach- und Fachkun<strong>de</strong><br />

im Dienstort Borkhei<strong>de</strong>. Beispielsweise musste eingegriffen wer<strong>de</strong>n, nach<strong>de</strong>m in örtlichen<br />

Firmen auf Grund fehlen<strong>de</strong>r Kenntnisse o<strong>de</strong>r Sachkun<strong>de</strong>ausbildungen mangelhaft gearbeitet wur<strong>de</strong>.<br />

Beispiele hierfür sind:<br />

Fehler bei <strong>de</strong>r Reparatur explosionsgeschützter Handscheinwerfer (danach nicht funktionsfähig,<br />

Explosionsschutz zerstört)<br />

Fehlprogrammierung eines Mel<strong>de</strong>empfängers für die digitale Alarmierung (konnte Korrektur nicht<br />

ausführen)<br />

Nicht abgeschlossene Reparatur <strong>de</strong>s eingebauten Fahrzeugfunks (FuG 7 b)<br />

Fazit<br />

Der Bestand an Feuerwehrfahrzeugen aus DDR-Produktion ist nach wie vor sehr hoch und konnte<br />

durch Neubeschaffungen nur gering gesenkt wer<strong>de</strong>n. Insofern wird ein Ersatz mittelfristig (ca. 10<br />

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Jahre) nicht möglich sein und diese Technik weiter bei erhöhtem Instandsetzungsvolumen im<br />

Dienst verbleiben müssen.<br />

Aufgrund dieser Fahrzeug- und Geräteausstattung sind an Prüfung und Instandsetzung Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

zu stellen, die private Anbieter nach <strong>de</strong>rzeitigem Kenntnisstand nicht erfüllen können.<br />

Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten, aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r alleinigen Fachkompetenz sowie aus<br />

Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Komplettbetreuung beabsichtigt das MI <strong>de</strong>rzeit, die Prüfung und Instandsetzung <strong>de</strong>r<br />

Alttechnik nicht auszuglie<strong>de</strong>rn, und weiter bei <strong>de</strong>r Technischen Einrichtung zu belassen. Dieser Bereich<br />

<strong>de</strong>r LSTE ist beson<strong>de</strong>rs leistungsfähig und arbeitet nach <strong>de</strong>rzeitiger Einschätzung kostengünstiger<br />

als die privaten Anbieter. An<strong>de</strong>re Erkenntnisse können sich ggf. im Ergebnis <strong>de</strong>r Einführung<br />

<strong>de</strong>r Kosten- und Leistungsrechnung ergeben.<br />

Nach einer durchgreifen<strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>r Fahrzeugflotte und <strong>de</strong>r Altgeräte können diese Aufgaben<br />

ggf. ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Funktions- und sicherheitstechnische Prüfungen<br />

Inhalt und Umfang <strong>de</strong>r funktions- und sicherheitstechnischen Prüfungen<br />

Die funktions- und sicherheitstechnischen Prüfungen an <strong>de</strong>n technischen Ausstattungen <strong>de</strong>s Brand-<br />

und Katastrophenschutzes dienen <strong>de</strong>r Sicherung einer hohen Einsatzbereitschaft <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nartigen<br />

Technik bei <strong>de</strong>n Trägern <strong>de</strong>s Brandschutzes. Dazu gehören in großem Umfang die unterschiedlichsten<br />

Fahrzeuggruppen und Einsatzgeräte, für die gemäß Herstellerangaben o<strong>de</strong>r aus<br />

For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Unfallverhütungsvorschrift regelmäßige Funktions- und Sicherheitsprüfungen<br />

durchzuführen sind. Dafür benötigt das Personal die zutreffen<strong>de</strong> Sachkun<strong>de</strong>ausbildung und eine<br />

Ausstattung mit zugelassenen Prüf- und Messgeräten.<br />

Strukturierung und Organisation <strong>de</strong>r funktions- und sicherheitstechnischen Prüfung<br />

Das umfangreiche Aufgabenspektrum wird arbeitsteilig von <strong>de</strong>n kommunalen Trägern <strong>de</strong>s Brandschutzes,<br />

<strong>de</strong>n Landkreisen und <strong>vom</strong> Land (LSTE) erbracht. Abgestimmt ist, dass die höherwertigen<br />

„Prüfaufgaben mit gefestigter Sachkenntnis und hochwertigen Prüf- und Messgeräten <strong>vom</strong> Land<br />

durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Somit wer<strong>de</strong>n teure Investitionen (Ausbildungen, Gerätetechnik) nur in geringer<br />

Anzahl im Land benötigt. Gleichzeitig entstehen aus zentralen Prüfungen vergleichbare Informationen<br />

zum Zustand <strong>de</strong>r Technik im Lan<strong>de</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>.<br />

Daraus sind bis zum Ministerium wichtige Leitungsentscheidungen ableitbar. Die <strong>vom</strong> Land zu<br />

erbringen<strong>de</strong>n Aufgaben wer<strong>de</strong>n durch die LSTE ausgeführt. Dabei wer<strong>de</strong>n Leistungen sowohl im<br />

„Innendienst“ am Dienstort Borkhei<strong>de</strong>, als auch im „Außendienst“ vor Ort bei <strong>de</strong>n Feuerwehren erbracht.<br />

Bei je<strong>de</strong>r Prüfung im „Außendienst“ wird ein Prüfprotokoll mit Darstellung <strong>de</strong>s Zustan<strong>de</strong>s<br />

und einer Ergebniseinschätzung ausgestellt.<br />

Kostenvergleichsbetrachtungen<br />

Nach Recherchen zeigte sich, dass in <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn die funktions- und sicherheitstechnischen<br />

Prüfungen überwiegend durch Lan<strong>de</strong>s- o<strong>de</strong>r Kreiseinrichtungen erbracht wer<strong>de</strong>n und die pauschal<br />

entstehen<strong>de</strong>n Kosten nicht weiterberechnet wer<strong>de</strong>n.<br />

Im Bun<strong>de</strong>sland Ba<strong>de</strong>n Württemberg wer<strong>de</strong>n die Leistungen <strong>vom</strong> TÜV erbracht, <strong>de</strong>r die Prüfungen<br />

gegenüber <strong>de</strong>m Land nach pauschalisierten Kostensätzen abrechnet. Dabei wird ein Stun<strong>de</strong>nsatz<br />

von 89,32 €/h (Brutto) angesetzt. Von diesem Wert ausgehend lässt sich folgen<strong>de</strong>r mo<strong>de</strong>llhafter<br />

Kostenvergleich darstellen:<br />

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durchschnittlicher Prüfzeitumfang für ein gängiges Löschfahrzeug (z. B. LF 16/12; TLF 16/24) ca.<br />

4,0 h<br />

jährlich sind im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> ca. 800 <strong>de</strong>rartige Löschfahrzeuge zu prüfen<br />

Die Prüfkosten betragen gemäß <strong>de</strong>m auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Betriebsabrechnungsbogens errechneten<br />

Stun<strong>de</strong>nverrechnungssatz somit:<br />

je Stück im Jahr (800 St.)<br />

TÜV (89,32 €/h x 4,0 h) 357,28 285.824,00<br />

LSTE (44,00 €/h x 4,0) 176,00 140.800,00<br />

höhere Prüfkosten beim TÜV 181,28 145.024,00<br />

Der Zeitbedarf kann je nach Alter o<strong>de</strong>r Ausstattungsvariante um bis zu ± 1 h abweichen.<br />

Bei <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r LSTE han<strong>de</strong>lt es sich um fiktive Kosten, da diese Leistungen als Lan<strong>de</strong>saufgabe<br />

für die Kommunen kostenfrei erbracht wer<strong>de</strong>n.<br />

Belastbare Erkenntnisse über die tatsächlichen Kosten sind erst nach Einführung <strong>de</strong>r Kosten- und<br />

Leistungsrechnung zu erwarten.<br />

Ergebnisse <strong>de</strong>r funktions- und sicherheitstechnischen Prüfung und Zustandsentwicklung im Land<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

Die Betrachtung <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>n Prüfungen vorgenommenen Einstufungen lässt erkennen, dass <strong>de</strong>r Anteil<br />

„einsatzbereit“ rückläufig ist und <strong>de</strong>r Anteil „eingeschränkt einsatzbereit“ ansteigend ist. Dagegen<br />

bleibt die „nicht einsatzbereite“ Technik auf einem relativ unbefriedigen<strong>de</strong>n Zustand von ca.<br />

20% stehen. Diese Entwicklung ist in erster Linie <strong>de</strong>r ungünstiger wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Finanzlage zuzuschreiben.<br />

Zunehmend wer<strong>de</strong>n kleinere Mängel nicht mehr abgestellt. Manche Mängel wer<strong>de</strong>n wie<strong>de</strong>rholt<br />

festgestellt.<br />

Bei Nichtdurchführung dieser Prüfungen mit <strong>de</strong>r gebotenen Qualität und Quantität und <strong>de</strong>r dann<br />

fehlen<strong>de</strong>n Einflussnahme ist damit zu rechnen, dass <strong>de</strong>r technische Zustand noch ungünstiger ausfallen<br />

wird.<br />

Fazit<br />

Die funktions- und sicherheitstechnische Prüfung ist ein wichtiges Steuerungselement zur Sicherstellung<br />

<strong>de</strong>r technischen Einsatzbereitschaft <strong>de</strong>r Fahrzeugtechnik. Sie bietet je<strong>de</strong>rzeit <strong>de</strong>n Überblick<br />

über <strong>de</strong>n aktuellen Zustand <strong>de</strong>r Einsatztechnik und stellt somit einen wichtigen Bestandteil <strong>de</strong>r<br />

Fachaufsicht dar. Durch die Konzentration <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>rs sicherheitsrelevanten Prüfungen in einer<br />

zentralen Stelle (LSTE) wer<strong>de</strong>n diese wichtigen Aufgaben mit geringem materiellen, personellen<br />

und finanziellen Aufwand im Land erledigt. Aufgrund <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Rahmenbedingungen arbeitet<br />

die LSTE im Vergleich zu privaten Organisationen (TÜV) wirtschaftlicher.<br />

Untersuchung/Erörterung mit <strong>de</strong>m Landkreistag und Städte- und Gemein<strong>de</strong>bund im Hinblick auf die<br />

Prüfung <strong>de</strong>r Übernahme <strong>de</strong>r Trägerschaft über die LSTE<br />

Bei<strong>de</strong> kommunalen Spitzenverbän<strong>de</strong> begrüßten im Rahmen <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Kabinettvorlage<br />

Prüfauftrag Nr. 20 zur in Re<strong>de</strong> stehen<strong>de</strong>n Problematik außeror<strong>de</strong>ntlich die hohe Leistungsfähigkeit<br />

<strong>de</strong>r Technischen Einrichtung und lehnten eine Privatisierung bzw. Schließung auch mit <strong>de</strong>m Verweis<br />

auf die höheren Kostenbelastungen die dann auf die Kommunen hinzukommen, klar ab.<br />

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Der Städte- und Gemein<strong>de</strong>bund <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> hat sich mit Schreiben <strong>vom</strong> 23.02.2004 im Ergebnis<br />

einer Erörterung zur anstehen<strong>de</strong>n Problematik erneut geäußert und hält an <strong>de</strong>r damals geäußerten<br />

Position fest. Insbeson<strong>de</strong>re wird auf die Fachkompetenz im Hinblick auf die Einsatzbereitschaft <strong>de</strong>r<br />

Altfahrzeugtechnik hingewiesen. Der Städte- und Gemein<strong>de</strong>bund stellt weiterhin fest, dass die<br />

LSTE aus <strong>de</strong>m Aufkommen <strong>de</strong>r Feuerschutzsteuer finanziert wird und diese damit <strong>de</strong>n Trägern <strong>de</strong>s<br />

Brandschutzes unmittelbar zu Gute kommt.<br />

Der Landkreistag sieht diese Problematik ähnlich. Im Ergebnis eines Gespräches hält auch <strong>de</strong>r<br />

Landkreistag an seiner damaligen Position fest. Eine Übertragung o<strong>de</strong>r Teilübertragung von Aufgaben<br />

an Dritte wür<strong>de</strong> dazu führen, dass <strong>de</strong>r notwendige spezialisierte Sachverstand nicht mehr gebün<strong>de</strong>lt<br />

vorgehalten wird, was zu einer Zersplitterung <strong>de</strong>r Kontrollmaßstäbe und <strong>de</strong>r Qualität <strong>de</strong>r<br />

Kontrolle führen wür<strong>de</strong>.<br />

Nach Auffassung bei<strong>de</strong>r Spitzenverbän<strong>de</strong> besteht bei Wegfall <strong>de</strong>r Aufgabe bzw. Ausglie<strong>de</strong>rung und<br />

In-Rechnung-Stellung aufgrund <strong>de</strong>s Konnexitätsprinzips eine Ausgleichspflicht (Art. 97 LV).<br />

Position/Stellungnahme <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sfeuerwehrverban<strong>de</strong>s<br />

Gemäß § 16 Abs. 2 <strong>de</strong>s gelten<strong>de</strong>n Brandschutzgesetzes hat das Land bei wichtigen Entscheidungen,<br />

die die Belange <strong>de</strong>s Feuerwehrwesens berühren, <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sfeuerwehrverband zu hören bzw.<br />

die Gelegenheit einer Stellungnahme einzuräumen. Der Lan<strong>de</strong>sfeuerwehrverband sieht <strong>de</strong>n Prüfauftrag<br />

gemäß Haushaltssicherungsgesetz mit <strong>de</strong>n möglichen Folgen einer Ausglie<strong>de</strong>rung/Verlagerung<br />

bzw. Privatisierung <strong>de</strong>r Technischen Einrichtung als wesentliche Entscheidung im<br />

Feuerwehrwesen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> und bekräftigt mit Verweis auf das Strategiepapier <strong>de</strong>s<br />

LFV „Feuerwehr 2000“ seine uneingeschränkte, in <strong>de</strong>r Grundsatzthese Nr. 10 v. g. Strategiepapiers<br />

aufgezeigte Position und verweist zusätzlich auf das gestiegene Sicherheitsbedürfnis <strong>de</strong>r Bevölkerung<br />

in Auswertung <strong>de</strong>r Terroranschläge <strong>vom</strong> 11. September 2001 sowie die gezeigte Leistungsbereitschaft<br />

<strong>de</strong>r LSTE bei <strong>de</strong>r Bekämpfung <strong>de</strong>r Hochwasserkatastrophe 2002 an <strong>de</strong>r Elbe. Auch bei<br />

<strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r IMK beschlossenen „Neuen Strategie zum Schutz <strong>de</strong>r Bevölkerung“ im<br />

Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> sieht <strong>de</strong>r LFV mit <strong>de</strong>r jetzigen Struktur <strong>de</strong>r LSTE eine gute Ausgangsbasis im<br />

Vergleich zu <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn.<br />

Die Feuerwehren haben nach Auffassung <strong>de</strong>s LFV bereits jetzt ihre Leistungsgrenzen erreicht, sie<br />

sind nicht bereit, Entscheidungen, die zu weiteren Belastungen führen, zu tolerieren.<br />

10.5. Umsetzung<br />

Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Beschlüsse zur Umsetzung <strong>de</strong>r „Neuen Strategie zum Schutz <strong>de</strong>r Bevölkerung“<br />

im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> wird <strong>de</strong>r Teilbereich „Technische Einrichtung“ auf die Kernaufgaben<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r integrierten Gefahrenabwehr zurückgeführt. Die bestehen<strong>de</strong>n Sachgebiete und<br />

Werkstätten wer<strong>de</strong>n zu spezialisierten Fachbereichen umgebil<strong>de</strong>t. Typisch rein werkstattcharakteristische<br />

Leistungen wer<strong>de</strong>n ausgeglie<strong>de</strong>rt (z. B. Karosserie- und Lackierarbeiten, Aufbauarbeiten,<br />

u. a.).<br />

Im Rahmen dieser Rückführung wer<strong>de</strong>n Einsparungen im Personal- und Sachmittelhaushalt erzielt,<br />

die ab 2007 wirksam wer<strong>de</strong>n. Im Personalbereich wer<strong>de</strong>n 6 Stellen abgebaut, die Mitarbeiterfreisetzung<br />

wird sozialverträglich (Vorruhestandsregelung) gestaltet.<br />

Die Zusammenarbeit zwischen <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> und Berlin auf <strong>de</strong>n Gebieten <strong>de</strong>r technischen Einsatzbereitschaft<br />

und <strong>de</strong>r Aus- und Fortbildung wird fortgesetzt und ausgebaut. So ist vereinbart, die<br />

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durch <strong>de</strong>n Bund im Rahmen <strong>de</strong>r strategischen Konzeption zur Ergänzung <strong>de</strong>r Katastrophenschutztechnik<br />

neu zugeführte Technik an <strong>de</strong>r Technischen Einrichtung zu warten und prüfen und instand<br />

zu setzen.<br />

Entscheidungen über weitere Ausglie<strong>de</strong>rungen wur<strong>de</strong>n bislang nicht getroffen.<br />

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11. Lan<strong>de</strong>samt für Mess- und Eichwesen<br />

11.1. Berichtsinhalt<br />

Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 11 HSichG 2003 sollen Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes<br />

für Mess- und Eichwesen (LME) ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Aufgaben aus diesem Bereich<br />

nehmen gegenwärtig 57 VZE an 4 Standorten (Kleinmachnow, Eberswal<strong>de</strong>, Fürstenwal<strong>de</strong> und<br />

Cottbus) im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> wahr. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben sind im Haushaltsplan<br />

2004 Gesamtausgaben in Höhe von rd. 2.67 Mio. Euro veranschlagt. Dem stehen veranschlagte<br />

Gesamteinnahmen von rd. 2,12 Mio. Euro gegenüber.<br />

11.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Der Aufgabenbereich <strong>de</strong>s LME umfasst <strong>de</strong>n Vollzug <strong>de</strong>s Gesetzes über das Mess- und Eichwesen<br />

(Eichgesetz) sowie <strong>de</strong>s Einheiten – und <strong>de</strong>s Medizinproduktegesetzes. Dazu gehört auch die Ahndung<br />

von Verstößen gegen die gesetzlichen Festlegungen als Ordnungswidrigkeiten. Entsprechend<br />

<strong>de</strong>n bran<strong>de</strong>nburgischen Erfor<strong>de</strong>rnissen und in Arbeitsteilung mit <strong>de</strong>n Eichbehör<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rer Län<strong>de</strong>r<br />

erfolgte eine gezielte Spezialisierung <strong>de</strong>s LME auf Wägetechnik, Volumenmesstechnik, Überwachung<br />

<strong>de</strong>s Straßenverkehrs und Überwachung medizinischer Laboratorien.<br />

11.3. Verfahren / Vorgehen<br />

Infolge <strong>de</strong>r nachfolgend dargestellten bun<strong>de</strong>s- und europarechtlichen Rahmenbedingungen erübrigt<br />

sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt die ressortinterne Prüfung <strong>de</strong>r einzelnen Aufgabenbereiche <strong>de</strong>r<br />

Eichverwaltung.<br />

11.4. Einzelbetrachtung<br />

Eine Darstellung <strong>de</strong>r in Zukunft erfolgen<strong>de</strong>n Prüfungsabläufe und <strong>de</strong>r dabei gewonnenen Erkenntnisse<br />

ist aus heutiger Sicht noch nicht möglich. Das auf Grund von Artikel 73 Nr. 4 Grundgesetz<br />

ausschließlich <strong>vom</strong> Bund geregelte Messwesen ist eine hoheitliche Aufgabe und gegenwärtig lediglich<br />

in Teilaufgaben privatisierbar. Im Wege <strong>de</strong>r Beleihung kann sie in <strong>de</strong>n in § 2 Abs. 4 Eichgesetz<br />

genannten Fällen (anerkannte Prüfstellen für Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme<br />

sowie Herstellereichung) teilprivatisiert wer<strong>de</strong>n. Im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> gibt es 10 dieser anerkannten<br />

Prüfstellen.<br />

Die Ausglie<strong>de</strong>rung von Aufgaben <strong>de</strong>r Eichverwaltung ist nur bei Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />

möglich (Bun<strong>de</strong>sgesetze). Aus diesem Grun<strong>de</strong> und vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r zu<br />

erwarten<strong>de</strong>n Verabschiedung <strong>de</strong>r Messgeräterichtlinie <strong>de</strong>r EU, die eine weitere Öffnung <strong>de</strong>s Eichgesetzes<br />

für Private erlauben wird, haben die Wirtschaftsminister <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Wirtschaftsministerkonferenzen<br />

<strong>vom</strong> 12./13. Dezember 2002, <strong>vom</strong> 14./15. Mai 2003 und <strong>vom</strong> 10./11. Dezember<br />

2003 beschlossen darauf hinzuwirken, die gesetzlichen Grundlagen für das Mess- und Eichwesen<br />

in Deutschland umzugestalten. Die Übertragungsmöglichkeiten von hoheitlichen Aufgaben auf<br />

Private sollen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>seinheitlichkeit <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Mess- und Eichrechts,<br />

seiner international anerkannt hohen Standards und unter Wahrung <strong>de</strong>s durch das nationale<br />

Eichwesen gewährleisteten Verbraucher- und Wettbewerbsschutzes erweitert wer<strong>de</strong>n. Einem Auftrag<br />

aus <strong>de</strong>n o.a. Wirtschaftsministerkonferenzen folgend, hat <strong>de</strong>r Bund-Län<strong>de</strong>r-Ausschuss „Gesetzliches<br />

Messwesen“ die Eckpunkte zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Eichrechts unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>r Europäischen Messgeräte-Richtlinie (MID) herausgearbeitet.<br />

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Die Aufgabenerfüllung auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Mess- und Eichwesens soll nach Beschluss <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> und <strong>de</strong>s Senats von Berlin ab <strong>de</strong>m 1. Mai 2004 durch ein gemeinsames<br />

Lan<strong>de</strong>samt für Mess- und Eichwesen Berlin - <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> erfolgen. Diese Zusammenführung <strong>de</strong>r<br />

Eichverwaltungen bei<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r entspricht <strong>de</strong>r Zielstellung gem. Art. 2 § 5 Abs. 1 Nr. 11 HSichG<br />

2003. Die Prüfung <strong>de</strong>r bei einem gemeinsamen Lan<strong>de</strong>samt für Mess- und Eichwesen Berlin –<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> bestehen<strong>de</strong>n Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten muss unter Beteiligung <strong>de</strong>r in Berlin für<br />

Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung erfolgen.<br />

Der Entwurf <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s zu einem novellierten Eichgesetz über die künftige metrologische Infrastruktur<br />

in Deutschland liegt noch nicht vor. Eine Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten muss<br />

sich jedoch an diesen rechtlichen Rahmenbedingungen orientieren und kann daher zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt noch nicht vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

11.5. Umsetzung<br />

Neben <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r bun<strong>de</strong>s- und europarechtlichen Rahmenbedingungen wird es für <strong>de</strong>n Umfang<br />

<strong>de</strong>r Aufgabenausglie<strong>de</strong>rung ausschlaggebend sein, dass sich für die auszuglie<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Aufgaben<br />

ein Markt mit privaten Anbietern bil<strong>de</strong>t und ein ordnungsgemäßer Eichvollzug gewährleistet<br />

bleibt. Außer<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n die sog. „Sowieso-Kosten„ durch möglicherweise im Überhang zu führen<strong>de</strong>s<br />

Eichpersonal zu berücksichtigen sein. Zu allen Aspekten <strong>de</strong>r Aufgabenausglie<strong>de</strong>rung wird<br />

nach <strong>de</strong>r Bildung <strong>de</strong>s gemeinsamen Lan<strong>de</strong>samtes das Einvernehmen mit <strong>de</strong>r für Wirtschaft zuständigen<br />

Senatsverwaltung in Berlin herzustellen sein.<br />

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12. Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung<br />

12.1. Berichtsinhalt<br />

Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Nr. 12 HSichG 2003 sollen Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich „Ämter für Flurneuordnung<br />

und ländliche Entwicklung„ ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Aufgaben aus diesem Bereich nehmen gegenwärtig 243 Mitarbeiter (VZE) wahr. Zu <strong>de</strong>n für die<br />

Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgabe im Haushaltsplan 2004 eingestellten Mitteln wird auf die<br />

Ausführungen zum LVL unter Punkt III.22.1 verwiesen. Im Jahr 2003, d.h. vor <strong>de</strong>r haushaltstechnischen<br />

Vereinigung mit <strong>de</strong>m LVL waren für die Aufgabe insgesamt 9.637.600 € eingestellt.<br />

12.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Die Durchführung von Flurbereinigungsverfahren nach <strong>de</strong>m Flurbereinigungsgesetz und die Durchführung<br />

von Verfahren nach <strong>de</strong>m Landwirtschaftsanpassungsgesetz sind gera<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n neuen<br />

Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn beson<strong>de</strong>rs wichtige und prioritäre Aufgaben. Oftmals wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />

die Eigentums- und Katasterverhältnisse nicht vollständig und korrekt fortgeschriebenen. Korrekt<br />

im Kataster wie<strong>de</strong>rgegebene Eigentumsverhältnisse erleichtern die Neuordnung <strong>de</strong>r Flächen und<br />

sind Voraussetzung für je<strong>de</strong> nachhaltige ländliche Entwicklung. Das FlurbG und die För<strong>de</strong>rgrundsätze<br />

von EU, Bund und Land eröffnen breit angelegte Lan<strong>de</strong>ntwicklungsmaßnahmen im Rahmen<br />

<strong>de</strong>r Verfahren. Die Neuordnung <strong>de</strong>r Eigentumsverhältnisse nach <strong>de</strong>m Landwirtschaftsanpassungsgesetz<br />

ist eine staatliche Pflichtaufgabe, die mit einem bun<strong>de</strong>srechtlich geregelten subjektiven öffentlichen<br />

Recht <strong>de</strong>s Bürgers auf Herstellung BGB-konformer Rechtsverhältnisse korrespondiert.<br />

Mit <strong>de</strong>n Instrumenten <strong>de</strong>r Flurneuordnung können die ländlichen Flure neu geordnet, Gebäu<strong>de</strong>-<br />

und Grun<strong>de</strong>igentum vereinigt, Nutzungskonflikte aufgelöst, Interessen <strong>de</strong>r Landwirtschaft mit <strong>de</strong>nen<br />

<strong>de</strong>s Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutzes in Einklang gebracht und Maßnahmen <strong>de</strong>r<br />

ländlichen Entwicklung durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />

12.3. Verfahren / Vorgehen<br />

12.3.1. Beteiligte<br />

Zur Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> eine Projektgruppe gebil<strong>de</strong>t, die – um<br />

möglichst unabhängig und objektiv arbeiten zu können – außerhalb <strong>de</strong>r Linienverwaltung angesie<strong>de</strong>lt<br />

wur<strong>de</strong>.<br />

Das Ministerium <strong>de</strong>s Innern, das Ministerium <strong>de</strong>r Finanzen und die Staatskanzlei (StV) wur<strong>de</strong>n<br />

im angemessenen Umfang an <strong>de</strong>r Prüfung beteiligt.<br />

12.3.2. Vorgehen<br />

Nach<strong>de</strong>m die Aufgaben aufgeglie<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n waren, wur<strong>de</strong> im einzelnen wie folgt verfahren:<br />

Es wur<strong>de</strong> zunächst geprüft,<br />

ob die Aufgaben auch von Dritten wahrgenommen wer<strong>de</strong>n können (Verlagerung <strong>de</strong>r Zuständigkeit<br />

auf Dritte),<br />

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ob Dritte zur praktischen Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben herangezogen wer<strong>de</strong>n können, insbeson<strong>de</strong>re<br />

ob die Leistungen auch von Privaten etc. angeboten wer<strong>de</strong>n bzw. angeboten wer<strong>de</strong>n könnten<br />

und<br />

ob es Beispiele für eine Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung und -erfüllung in an<strong>de</strong>ren<br />

Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn gibt.<br />

Da diese Prüfung positiv verlief, wur<strong>de</strong> geprüft, ob ein neuer Rechtsträger für die Wahrnehmung<br />

bzw. Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgabe, <strong>de</strong>r nicht zur unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung gehört, zu<br />

grün<strong>de</strong>n ist.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wur<strong>de</strong>n Steuerungsvor- und -nachteile mit bewertet.<br />

12.4. Einzelbetrachtung<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r aufgabenkritischen Überprüfung konnten Aufgaben auf <strong>de</strong>n Verband für Lan<strong>de</strong>ntwicklung<br />

und Flurneuordnung übertragen wer<strong>de</strong>n. Damit ist auch <strong>de</strong>r Übergang von Beschäftigungsverhältnissen<br />

<strong>de</strong>r Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung auf <strong>de</strong>n Verband verbun<strong>de</strong>n.<br />

Die verbleiben<strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>r ÄFlE wer<strong>de</strong>n in das Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz<br />

und Landwirtschaft (künftig: Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung)<br />

überführt.<br />

Ausgangspunkt <strong>de</strong>r Überlegungen zu einer umfassen<strong>de</strong>n Strukturreform ist die umfassen<strong>de</strong> effektive<br />

Einbindung aller an <strong>de</strong>r Durchführung von Lan<strong>de</strong>ntwicklungsmaßnahmen beteiligten Kräfte.<br />

Dies sind insbeson<strong>de</strong>re die ortsansässige Bevölkerung, die Grundstückseigentümer, die Grundstücksnutzer<br />

und Bewirtschafter sowie die örtlichen und regionalen Entscheidungsträger und Verbän<strong>de</strong>.<br />

Die Aufgaben <strong>de</strong>r Flurneuordnung im Bereich <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung wer<strong>de</strong>n zukünftig<br />

auf die staatlichen Kernaufgaben beschränkt, in einer neuen oberen Flurbereinigungsbehör<strong>de</strong><br />

beim Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft gebün<strong>de</strong>lt und im Übrigen auf eine Einrichtung<br />

<strong>de</strong>r mittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung übertragen (Verband für Lan<strong>de</strong>ntwicklung und Flurneuordnung).<br />

Der Bun<strong>de</strong>sgesetzgeber hat <strong>de</strong>r örtlichen Teilnehmergemeinschaft weitgehen<strong>de</strong> Aufgaben im Flurneuordnungsverfahren<br />

übertragen. Sie ist als Körperschaft <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts, bestehend aus<br />

<strong>de</strong>n <strong>vom</strong> Verfahren betroffenen Grun<strong>de</strong>igentümern, schon nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srecht weitgehend<br />

Trägerin <strong>de</strong>s Verfahrens. Darüber hinaus eröffnet das FlurbG die Möglichkeit, dass <strong>de</strong>n Teilnehmergemeinschaften<br />

auch weitere wesentliche Aufgaben <strong>de</strong>r Flurbereinigungsbehör<strong>de</strong> übertragen<br />

wer<strong>de</strong>n können. Hiervon soll auch in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> Gebrauch gemacht wer<strong>de</strong>n, damit es zu einer<br />

wirklichen Arbeitsteilung zwischen <strong>de</strong>r Flurneuordnungsverwaltung und <strong>de</strong>n Teilnehmergemeinschaften<br />

kommt.<br />

Die Verantwortung <strong>de</strong>r Teilnehmergemeinschaft für ihr Verfahren wird erheblich gestärkt, da ihr für<br />

die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben die verfahrensrechtliche Stellung <strong>de</strong>r Flurbereinigungsbehör<strong>de</strong><br />

zukommt. Da die Teilnehmergemeinschaft insoweit nicht in eigenen Angelegenheiten, son<strong>de</strong>rn<br />

als Vollzugsorgan <strong>de</strong>r staatlichen Verwaltung tätig wird, bedarf es <strong>de</strong>r Anleitung <strong>de</strong>r oberen<br />

Flurbereinigungsbehör<strong>de</strong>.<br />

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Als zeitlich nur für die Dauer <strong>de</strong>s Verfahrens angelegte Einrichtung ist die Teilnehmergemeinschaft<br />

keine geeignete Anstellungskörperschaft für etwaiges Fachpersonal. Zur ordnungsgemäßen<br />

Wahrnehmung <strong>de</strong>r behördlichen Aufgaben wird <strong>de</strong>shalb ein technisch vorgebil<strong>de</strong>ter Bediensteter<br />

aus <strong>de</strong>m Personal <strong>de</strong>r oberen Flurbereinigungsbehör<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n Vorstand <strong>de</strong>r Teilnehmergemeinschaft<br />

als Fachvorstand für Bo<strong>de</strong>nordnung entsandt.<br />

Der Bun<strong>de</strong>sgesetzgeber hat darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen, dass sich Teilnehmergemeinschaften<br />

zu einem Verband mit hauptamtlichem Personal zusammenschließen, <strong>de</strong>ssen sie<br />

sich zur Erledigung ihrer Fachaufgaben bedienen können. Auch in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> wur<strong>de</strong> ein solcher<br />

Verband für Lan<strong>de</strong>ntwicklung und Flurneuordnung gegrün<strong>de</strong>t. Er erbringt neben Aufgaben <strong>de</strong>s<br />

Kassen- und Rechnungswesens für seine Mitglie<strong>de</strong>r auch gegenwärtig schon Dienstleistungen für<br />

die Flurbereinigungsverwaltung, die wegen ihrer auch gegenwärtig schon begrenzten Personalkapazität<br />

dort nicht mehr zu bewältigen sind. Der Verband für Lan<strong>de</strong>ntwicklung ist <strong>de</strong>shalb geeignet,<br />

die Teilnehmergemeinschaften bei <strong>de</strong>r Wahrnehmung <strong>de</strong>r ihnen nun zusätzlich zugewachsenen<br />

Aufgaben zu unterstützen.<br />

Soweit Aufgaben <strong>de</strong>r Flurneuordnungsverwaltung übertragen wer<strong>de</strong>n, wird gemäß § 4 Abs. 3 <strong>de</strong>s<br />

Flurneuordnungsstrukturgesetzes <strong>de</strong>r einvernehmliche Übergang <strong>de</strong>s hiervon betroffenen Personals<br />

auf <strong>de</strong>n Verband unter umfassen<strong>de</strong>r Wahrung <strong>de</strong>s Besitzstan<strong>de</strong>s und mit <strong>de</strong>r Option angestrebt,<br />

im Falle einer Kündigung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Auflösung <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sdienst zurück zu<br />

kehren.<br />

Schon im Vorfeld <strong>de</strong>r Verabschiedung <strong>de</strong>s Gesetzes konnten zehn Mitarbeiter <strong>de</strong>r Flurneuordnungsverwaltung<br />

(ÄFlE) im Rahmen einer Testphase für <strong>de</strong>n Verband für Lan<strong>de</strong>ntwicklung im Wege<br />

<strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rurlaubs gewonnen wer<strong>de</strong>n. Dieses Pilotprojekt erweist sich als voller Erfolg und soll<br />

ausge<strong>de</strong>hnt wer<strong>de</strong>n, um einen organischen Übergang <strong>de</strong>s Personals auf <strong>de</strong>n Verband ohne Reibungsverluste<br />

in <strong>de</strong>r Sachbearbeitung zu ermöglichen. Insofern ist davon auszugehen, dass mit<br />

einem erfolgreichen Übergang von bis zu ca. 50 Beschäftigten auf <strong>de</strong>n Verband zu rechnen ist.<br />

12.5. Umsetzung<br />

Mit diesem Reformvorhaben setzt das MLUR die Vorgaben <strong>de</strong>s § 3 Absatz 1 Nr. 12 VerwModG um<br />

(Ausglie<strong>de</strong>rung aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung). Mit <strong>de</strong>r Strukturmaßnahme wird eine über § 4 Verw-<br />

ModG hinausgehen<strong>de</strong> Bün<strong>de</strong>lung von Aufgaben in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung erreicht. Die Umsetzung<br />

und Neustrukturierung wird im Vorgriff auf die Verabschiedung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>ntwicklungsgesetzes und<br />

<strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Flurneuordnungsgesetzes, welche für Juni 2004 geplant ist,<br />

zum 1. Juli 2004 erfolgen.<br />

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13. Lan<strong>de</strong>skliniken<br />

13.1. Berichtsinhalt<br />

Gemäß Artikel 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 13 HSichG 2003 sollen die vier Lan<strong>de</strong>skliniken aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />

ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

In diesen Kliniken sind gegenwärtig rund 2.000 Mitarbeiter tätig. Darüber hinaus ist die Abteilung 3<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Soziales und Versorgung (LASV) mit rund 10 Beschäftigten für die Trägerverwaltung<br />

und mit rund 10 Beschäftigten für die Aufsicht über <strong>de</strong>n Maßregelvollzug zuständig.<br />

13.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Die Fachbereiche, die in <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>skliniken mit rund 1600 Betten und Ambulanzen vorgehalten<br />

wer<strong>de</strong>n, lassen sich wie folgt unterteilen:<br />

Psychiatrie und Psychotherapie<br />

Kin<strong>de</strong>r- und Jugendpsychiatrie und – Psychotherapie<br />

Neurologie<br />

Medizinische Rehabilitation (Entwöhnung)<br />

Forensische Psychiatrie<br />

Sozialpsychiatrische Rehabilitation<br />

Die eigentlichen klinischen Aufgaben ohne Maßregelvollzug bedürfen zur Ausglie<strong>de</strong>rung aus <strong>de</strong>r<br />

Lan<strong>de</strong>sverwaltung keiner geson<strong>de</strong>rten Systematik. Die Kliniken sollen als Ganzes ausgeglie<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n. Der Maßregelvollzug hat allerdings aus verfassungsrechtlichen Grün<strong>de</strong>n eine Son<strong>de</strong>rrolle.<br />

Für diesen wird geson<strong>de</strong>rt geprüft, inwieweit er in privat-rechtlicher Form über einen Beleihungsvertrag<br />

geführt wer<strong>de</strong>n kann o<strong>de</strong>r ob die Ausglie<strong>de</strong>rung in eine öffentlich-rechtliche Verwaltungsform<br />

sinnvoller ist.<br />

Da es sich um Regiebetriebe <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> han<strong>de</strong>lt, ist für die Trägerverwaltung die<br />

Abteilung 3 <strong>de</strong>s LASV zuständig.<br />

13.3. Verfahren / Vorgehen<br />

Die Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> für die Lan<strong>de</strong>skliniken durch Beschluss zum<br />

Haushaltsstrukturgesetz 2000 vorweggenommen.<br />

13.3.1. Beteiligte<br />

Den Ausglie<strong>de</strong>rungsbeschluss hat das Organisationsreferat <strong>de</strong>s MASGF in Form eines Berichtes<br />

an <strong>de</strong>n AVO En<strong>de</strong> 2002 untersetzt. Danach wur<strong>de</strong> eine Projektgruppe für <strong>de</strong>n weiteren Ablauf<br />

gebil<strong>de</strong>t. Diese Projektgruppe ist außerhalb <strong>de</strong>r Linienverwaltung angesie<strong>de</strong>lt und untersteht<br />

<strong>de</strong>r Amtschefin unmittelbar. Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Projektgruppe sind neben Vertretern aus <strong>de</strong>m<br />

MASGF Vertreter <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>s Innern, <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>r Finanzen, <strong>de</strong>s Justizministeriums,<br />

<strong>de</strong>s LASV und <strong>de</strong>r Beschäftigtenvertretungen.<br />

Darüber hinaus wur<strong>de</strong> ein ehemaliger Klinikleiter als externer Projektleiter bestellt. Die Unabhängigkeit<br />

und Objektivität <strong>de</strong>r Projektarbeit sollen hierdurch sichergestellt wer<strong>de</strong>n.<br />

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Zur Unterstützung im Transaktionsverfahren wer<strong>de</strong>n unabhängige Transaktionsberater und eine<br />

Rechtsanwaltskanzlei beauftragt wer<strong>de</strong>n. Das Ausschreibungsverfahren hierzu wur<strong>de</strong> Anfang<br />

März 2004 eingeleitet.<br />

13.3.2. Vorgehen<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung wur<strong>de</strong> geprüft,<br />

ob und in welcher Rechtsform die Aufgaben <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skliniken auch von Dritten wahrgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n können,<br />

ob es Beispiele für eine Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung und -erfüllung in an<strong>de</strong>ren<br />

Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn gibt und<br />

ob Rechtsgrundlagen zu schaffen o<strong>de</strong>r zu än<strong>de</strong>rn sind.<br />

Da die Prüfung hinsichtlich <strong>de</strong>s klassischen Klinikbetriebes zu einem positiven Ergebnis kam<br />

und auch für <strong>de</strong>n Maßregelvollzug die Ausglie<strong>de</strong>rung grundsätzlich <strong>de</strong>nkbar ist, wur<strong>de</strong> entsprechend<br />

§ 7 Abs. 2 LHO ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet.<br />

Gleichzeitig wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Entwurf eines Än<strong>de</strong>rungsgesetzes für das <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Psychisch-<br />

Kranken-Gesetz erarbeitet, in <strong>de</strong>m die Möglichkeit <strong>de</strong>r Beleihung von Privaten für die<br />

Durchführung <strong>de</strong>s Maßregelvollzuges vorgesehen ist.<br />

Da <strong>de</strong>r Betrieb einer psychiatrischen Klinik keine notwendige staatliche Aufgabe ist, die Ausgaben<br />

über die Krankenkassen finanziert wer<strong>de</strong>n und die Investitionsför<strong>de</strong>rungen unabhängig<br />

<strong>vom</strong> jeweiligen Träger fließen, stellte sich die Frage <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nur für<br />

<strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s Maßregelvollzuges. Die forensische Psychiatrie, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Maßregelvollzug,<br />

sind generell staatliche Aufgaben und müssen, auch wenn sie in privater Form geführt<br />

wer<strong>de</strong>n, durch <strong>de</strong>n Staat refinanziert wer<strong>de</strong>n (Erstattung <strong>de</strong>r notwendigen Kosten). Außer<strong>de</strong>m<br />

sind im LASV und im MASGF Stellen für die Aufsicht und Kontrolle <strong>de</strong>s Maßregelvollzuges<br />

angesie<strong>de</strong>lt. Entsprechen<strong>de</strong> Aufgaben wür<strong>de</strong>n auch nach einer Privatisierung o<strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung<br />

in öffentlich-rechtlicher Form wahrzunehmen sein.<br />

Da es sich beim Maßregelvollzug jedoch nur um einen kleinen Teil <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skliniken han<strong>de</strong>lt<br />

(ca. 10- 15 %), liegen die diesbezüglichen „sowieso“-Kosten, die in je<strong>de</strong>m Fall bestehen bleiben,<br />

niedrig. Mit einer zumin<strong>de</strong>st geringen Erhöhung <strong>de</strong>r Kosten für <strong>de</strong>n Maßregelvollzug ist<br />

zwar nach einer Ausglie<strong>de</strong>rung über Kostensätze bzw. Geschäftsbesorgungsverträge zu rechnen.<br />

Der Vorteil <strong>de</strong>r Einnahmen durch Verkauf <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skliniken überwiegt jedoch nach <strong>de</strong>n<br />

jetzigen Einschätzungen diese Belastung.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Projektarbeit wird untersucht wer<strong>de</strong>n, inwieweit die Kosten nach einer Ausglie<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skliniken z.B. durch Stellenabbau in <strong>de</strong>r jetzigen Trägerverwaltung im<br />

LASV zurückgeführt wer<strong>de</strong>n können.<br />

13.4. Einzelbetrachtung<br />

Die geschil<strong>de</strong>rte Vorgehensweise hat zu folgen<strong>de</strong>m Ergebnis geführt:<br />

Die Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skliniken in privatrechtlicher Form ist grundsätzlich möglich.<br />

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Allerdings muss für <strong>de</strong>n Maßregelvollzug selbst nach Einführung einer Möglichkeit <strong>de</strong>r Beleihung in<br />

das Lan<strong>de</strong>srecht im Einzelnen verfassungsrechtlich geprüft wer<strong>de</strong>n, inwieweit ein Betrieb durch<br />

beliehene private Träger erfolgen kann. Hinsichtlich <strong>de</strong>r Rechtsstellung Beschäftigten <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skliniken<br />

han<strong>de</strong>lt es sich um einen klassischen Betriebsübergang nach § 613 a BGB. Die jetzt zuständigen<br />

Beschäftigten im LASV wer<strong>de</strong>n nicht alle für die Aufsicht über <strong>de</strong>n Maßregelvollzug benötigt<br />

wer<strong>de</strong>n. Hierfür wird ein Konzept für eine Weiterverwendung an an<strong>de</strong>rer Stelle im Geschäftsbereich<br />

entwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />

13.5. Umsetzung<br />

Die Projektgruppe wird in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n noch zu beauftragen<strong>de</strong>n Dienstleistern (Transaktionsberater,<br />

Rechtsanwälte) in einem mehrstufigen Verfahren diejenigen Interessenten auswählen,<br />

mit <strong>de</strong>nen konkret verhan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n soll.<br />

Die Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skliniken soll bis 30.06.2005 mit <strong>de</strong>r Vertragsunterzeichnung mit <strong>de</strong>n<br />

zukünftigen Krankenhausträgern abgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

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14. Lan<strong>de</strong>sforstanstalt Eberswal<strong>de</strong><br />

14.1. Berichtsinhalt<br />

Die Lan<strong>de</strong>sforstanstalt Eberswal<strong>de</strong> (LFE) gehört nach Art. 2 § 3 HSichG 2003 zu <strong>de</strong>n Einrichtungen,<br />

bei <strong>de</strong>nen im Ergebnis einer aufgabenkritischen Überprüfung Aufgaben ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />

aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n sollen. Darüber hinaus wird die LFE im Art. 2, §<br />

6 HSichG 2003 als Einrichtung genannt, die ab <strong>de</strong>m 01. Januar 2005, im Rahmen <strong>de</strong>r Einführung<br />

betriebswirtschaftlicher Steuerungselemente, in <strong>de</strong>r unter Effizienzkriterien geeigneten Organisations-<br />

o<strong>de</strong>r Betriebsform zu führen ist.<br />

Aufgaben aus diesem Bereich nehmen gegenwärtig 142 Mitarbeiter (VZE) war. Es sind für die<br />

Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgabe im Haushaltsplan 2004 insgesamt 7.835.900 € eingestellt.<br />

14.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Die LFE erfüllt praxisbezogene Dienstleistungsaufgaben für <strong>de</strong>n gesamten Fachkomplex Wald und<br />

Forstwirtschaft in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> gegenüber <strong>de</strong>n Forstbehör<strong>de</strong>n. Zu <strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>seinrichtung<br />

zählen weiterhin die wissenschaftliche Beratung <strong>de</strong>s Ministeriums und <strong>de</strong>r Ämter für Forstwirtschaft<br />

sowie die Aus- und Weiterbildung.<br />

Im Hinblick auf die Prüfung von Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r gesamte Aufgabenbereich<br />

unterglie<strong>de</strong>rt. Hierbei wur<strong>de</strong> darauf geachtet, dass – wie in Art. 2 § 2 Abs. 1 HSichG 2003 beschrieben<br />

– zwischen <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung im Sinne einer Zuständigkeit <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

und <strong>de</strong>r tatsächlichen Aufgabenerfüllung unterschie<strong>de</strong>n wird.<br />

Die Aufglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Aufgabenbereichs ergab folgen<strong>de</strong> Systematik:<br />

Wal<strong>de</strong>ntwicklungsplanung<br />

Waldökologie<br />

Waldbau/Waldwachstum<br />

Waldschutz<br />

Betriebswirtschaft/Informationstechnik<br />

14.3. Verfahren / Vorgehen<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r Forstreform wird die LFE als integraler Bestandteil <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sforstverwaltung<br />

in <strong>de</strong>n Prozess <strong>de</strong>r Verwaltungsmo<strong>de</strong>rnisierung und damit in die Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung<br />

einbezogen. Das MLUR hat hierzu im April 2003 ein Konzept vorgelegt, welches Grundlage<br />

für <strong>de</strong>n Bericht an <strong>de</strong>n AVO zur Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>r LFE war. Mit <strong>de</strong>r Reform ist das Ziel verbun<strong>de</strong>n,<br />

die LFE zu einer schlanken und effizienten Dienstleistungseinrichtung zu entwickeln, die<br />

als kun<strong>de</strong>n- und produktorientierte Serviceeinrichtung mit mo<strong>de</strong>rnen betriebswirtschaftlichen Steuerungs-<br />

und Finanzierungsinstrumenten arbeitet. Derzeit wird das Reformkonzept zur LFE umgesetzt.<br />

Als eines dieser Steuerungselemente wur<strong>de</strong> für die LFE ein Produktplan erstellt, <strong>de</strong>r ausschließlich<br />

Dienstleistungen enthält, welche die Lan<strong>de</strong>sforstverwaltung für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben<br />

zwingend benötigt.<br />

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14.4. Einzelbetrachtung<br />

Bestimmte Aufgabenfel<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r LFE besitzen einen direkten Bezug zu <strong>de</strong>n Kernkompetenzen <strong>de</strong>r<br />

Lan<strong>de</strong>sforstverwaltung. Ein unmittelbarer Zugriff auf das Produkt sowie <strong>de</strong>n Prozess <strong>de</strong>r Leistungserstellung<br />

und die Möglichkeit einer raschen und flexiblen Steuerung muss in diesen sensiblen<br />

Bereichen weiter gesichert bleiben. Durch eine Ausglie<strong>de</strong>rung von Produkten, die diesen Aufgabenfel<strong>de</strong>rn<br />

zuzuordnen sind, wür<strong>de</strong> die Lan<strong>de</strong>sforstverwaltung Einfluss und Gestaltungsmöglichkeiten<br />

in ihrem Kerngeschäft einbüßen. Eine Beurteilung von Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit<br />

einer Aufgabenwahrnehmung durch Dritte ist daher nur im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n Aufgaben<br />

<strong>de</strong>r übrigen Lan<strong>de</strong>sforstverwaltung zielführend.<br />

14.5. Umsetzung<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r engen Verflechtung <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>r LFE mit <strong>de</strong>m wirtschaftlichen und Verwaltungshan<strong>de</strong>ln<br />

<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sforstverwaltung kann die Prüfung <strong>de</strong>r grundsätzlichen Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten<br />

nur im Gesamtzusammenhang mit <strong>de</strong>r künftigen Entwicklung <strong>de</strong>r gesamten Lan<strong>de</strong>sforstverwaltung<br />

betrachtet wer<strong>de</strong>n.<br />

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15. Lan<strong>de</strong>sinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br />

15.1. Berichtsinhalt<br />

Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Nr. 15 HSichG 2003 ist zu prüfen, ob die Aufgaben bzw. Teilaufgaben <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>sinstitutes für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung ausgeglie<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

Für die Aufgaben in diesem Bereich stehen gegenwärtig 49,5 Stellen und Sachkosten von insgesamt<br />

321.300 € zur Verfügung (HH-Plan 2004). Den Ausgaben stehen Einnahmen in veranschlagter<br />

Höhe von 19.000 € gegenüber.<br />

Durch § 1 <strong>de</strong>s als Artikel 5 <strong>de</strong>s Gesetzes zur Neuregelung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sorganisationsrechts und zur<br />

Umsetzung <strong>de</strong>s Haushaltssicherungsgesetzes 2003 <strong>vom</strong> 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186) erlassenen<br />

Gesetzes zur Errichtung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Arbeitsschutz und zur Auflösung <strong>de</strong>r Ämter für Soziales<br />

und Versorgung sowie <strong>de</strong>r Ämter für Immissionsschutz wur<strong>de</strong> mit Wirkung zum 1. Juni 2004 das<br />

LiAA mit <strong>de</strong>n Ämtern für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik zum Lan<strong>de</strong>samt für Arbeitsschutz zusammengelegt.<br />

15.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Die ehemaligen Aufgaben <strong>de</strong>s LIAA unterglie<strong>de</strong>rn sich gemäß Run<strong>de</strong>rlass Arbeitsschutz <strong>de</strong>s<br />

MASGF 23/1-98 in folgen<strong>de</strong> Hauptgruppen:<br />

Programmentwicklung und Gefährdungsanalysen<br />

Programmentwicklung<br />

Analyse und Beurteilung von Arbeitsumweltfaktoren<br />

Arbeitsgestaltung<br />

Sichere Technik<br />

För<strong>de</strong>rprogramme<br />

Arbeitsmedizin<br />

Zentrale Koordinierung<br />

Zentrale Vorschriftensammlung / Fachbibliothek<br />

Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen<br />

Aus-, Fort- und Weiterbildung<br />

Information und Kommunikation<br />

Nationale Verbindungsstelle <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r für die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />

am Arbeitsplatz<br />

Diese Aufgaben wur<strong>de</strong>n innerhalb eines Projektauftrages, <strong>de</strong>r die Untersuchung aller Aufgaben <strong>de</strong>r<br />

Arbeitsschutzverwaltung umfasste, auf ihre Verlagerbarkeit untersucht.<br />

Durch die hierfür zuständige Projektgruppe wur<strong>de</strong>n alle Aufgaben <strong>de</strong>r Arbeitsschutzverwaltung an<br />

Hand einer einheitlichen Aufgabensystematik erfasst und unterglie<strong>de</strong>rt.<br />

Die Aufgaben wur<strong>de</strong>n ausgehend von <strong>de</strong>n durch die Arbeitsschutzverwaltung umzusetzen<strong>de</strong>n<br />

Rechts- und Verwaltungsvorschriften erfasst. Auf dieser Basis wur<strong>de</strong>n alle Einzelaufgaben <strong>de</strong>r Arbeitsschutzverwaltung<br />

einschließlich <strong>de</strong>rer <strong>de</strong>s LIAA innerhalb aller abzu<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n Rechtsgebiete<br />

zusammengestellt.<br />

15.3. Verfahren / Vorgehen<br />

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15.3.1. Beteiligte<br />

Die Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong>n im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r zweckkritischen Untersuchung<br />

aller Aufgaben <strong>de</strong>r Arbeitsschutzverwaltung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s geprüft. Hierfür wur<strong>de</strong> eine<br />

Projektgruppe, bestehend aus Vertretern <strong>de</strong>s LIAA, aller Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik,<br />

<strong>de</strong>s Fach- und <strong>de</strong>s Organisationsreferates <strong>de</strong>s Ministeriums und <strong>de</strong>r Personalvertretung,<br />

gebil<strong>de</strong>t.<br />

15.3.2. Vorgehen<br />

Nach<strong>de</strong>m die Aufgaben aufgeglie<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n waren, wur<strong>de</strong> bezüglich <strong>de</strong>r Verlagerbarkeit im<br />

Einzelnen wie folgt verfahren:<br />

In einem ersten Schritt wur<strong>de</strong> überprüft, ob die wahrgenommenen Aufgaben <strong>de</strong>rzeit noch erfor<strong>de</strong>rlich<br />

sind. Hierzu wur<strong>de</strong> hinterfragt:<br />

Gibt es für das Ergebnis einen Adressaten?<br />

und<br />

Han<strong>de</strong>lt es sich um eine Aufgabe nach Gesetz bzw. Verordnung<br />

o<strong>de</strong>r<br />

han<strong>de</strong>lt es sich um Tätigkeiten, die im untrennbaren Zusammenhang mit einer solchen Aufgabe<br />

stehen?<br />

Die Frage nach <strong>de</strong>m Adressaten zeigt sofort solche Aufgaben auf, die nur zum Selbstzweck<br />

erstellt wer<strong>de</strong>n. Die Fragestellung nach <strong>de</strong>m Bezug <strong>de</strong>r Aufgabe zu einer rechtlichen Regelung<br />

filtert die Aufgaben heraus, die <strong>de</strong>rzeit freiwillig ohne rechtliche Notwendigkeit bearbeitet wer<strong>de</strong>n.<br />

Diese Aufgaben könnten zukünftig wegfallen.<br />

In einem zweiten Schritt wur<strong>de</strong> geprüft, ob die Aufgabe verlagerbar ist.<br />

Hierfür wur<strong>de</strong> konkret hinterfragt:<br />

Ist die Aufgabe <strong>de</strong>r Arbeitsschutzverwaltung bun<strong>de</strong>srechtlich zugewiesen?<br />

o<strong>de</strong>r<br />

Dient die Aufgabenwahrnehmung <strong>de</strong>r Umsetzung eines Arbeitsschutzziels gemäß Fachkonzept<br />

und ist dieses bei Wahrnehmung durch Dritte gefähr<strong>de</strong>t?<br />

Durch die Projektgruppe konnten auf Grund dieser Herangehensweise die Aufgaben herausgefiltert<br />

wer<strong>de</strong>n, die sich prinzipiell für eine Verlagerung auf Dritte eignen.<br />

Auf ministerieller Ebene wird gegenwärtig die Umsetzbarkeit dieser Vorschläge geprüft.<br />

15.4. Einzelbetrachtung<br />

Das Aufgabenspektrum <strong>de</strong>s LIAA besteht aus 136 Einzelaufgaben. Da alle Aufgaben einen Adressaten<br />

besitzen und diese Aufgaben aufgrund von Rechtsvorschriften erledigt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r unmittelbar<br />

mit <strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>r Arbeitsschutzverwaltung verknüpft sind, wur<strong>de</strong> keine Aufgabe als<br />

wegfallen<strong>de</strong> Aufgabe i<strong>de</strong>ntifziert.<br />

Insgesamt 38 Aufgaben wur<strong>de</strong>n als verlagerbar eingestuft, davon acht Aufgaben im Bereich chemischer<br />

und physikalischer Messungen, zwei Aufgaben aus <strong>de</strong>m Aufgabenbereich Arbeitsgestal-<br />

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tung und eine Aufgabe aus <strong>de</strong>m Bereich Arbeitsmedizin (Anerkennung „an<strong>de</strong>rer Stellen“). Weitere<br />

27 Aufgaben ergeben sich aus <strong>de</strong>n fünf Aufgabenkomplexen:<br />

Verbesserung <strong>de</strong>r Informationsbasis,<br />

Bearbeitung von För<strong>de</strong>rprogrammen,<br />

Vorschriftenwesen, Fachbibliothek und<br />

Information und Kommunikation.<br />

Die Aufgaben zu För<strong>de</strong>rprogrammen sind inzwischen vollständig entfallen, da die entsprechen<strong>de</strong>n<br />

För<strong>de</strong>rmittel nicht mehr bereitgestellt wer<strong>de</strong>n konnten.<br />

Zu <strong>de</strong>n Laboren wird auf die Ausführungen unter Punkt III.4 verwiesen.<br />

15.5. Umsetzung<br />

Zu beachten ist, dass die vorstehend geschil<strong>de</strong>rte Vorgehensweise zunächst auch eine Verlagerungsmöglichkeit<br />

innerhalb <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung bzw. im Rahmen <strong>de</strong>r gesamten öffentlichen<br />

Verwaltung zulässt und noch keine Betrachtungen hinsichtlich möglicher konkreter Adressaten sowie<br />

von Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit beinhaltet. Hierzu sind weitere Untersuchungen erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

die im Rahmen <strong>de</strong>r Bildung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Arbeitsschutz begonnen wur<strong>de</strong>n.<br />

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16. <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>isches Lan<strong>de</strong>sinstitut für Rechtsmedizin<br />

16.1. Berichtsinhalt<br />

Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 16 HSichG 2003 ist zu prüfen, ob die Aufgaben bzw. Teilaufgaben<br />

<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Lan<strong>de</strong>sinstitutes für Rechtsmedizin aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung ausgeglie<strong>de</strong>rt<br />

wer<strong>de</strong>n können.<br />

Aufgaben aus diesem Bereich nehmen gegenwärtig 27 Mitarbeiter (VZE) war. Für die Wahrnehmung<br />

und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgabe sind im Haushaltsplan 2004 insgesamt 1.796.700 € eingestellt.<br />

Den Ausgaben stehen Einnahmen in veranschlagter Höhe von 993.800 € gegenüber.<br />

16.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Der genannte Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen folgen<strong>de</strong> Aufgaben:<br />

To<strong>de</strong>sermittlungen<br />

Untersuchung leben<strong>de</strong>r Personen<br />

wissenschaftliche Arbeiten/ wissenschaftliche Gutachten<br />

Verwaltung<br />

Im Hinblick auf die Prüfung von Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r gesamte Aufgabenbereich<br />

unterglie<strong>de</strong>rt. Hierbei wur<strong>de</strong> darauf geachtet, dass – wie in Art. 2 § 2 Abs. 1 HSichG 2003 (nunmehr<br />

§ 5 Abs. 1 VerwModG) beschrieben – zwischen <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung im Sinne einer<br />

Zuständigkeit <strong>de</strong>r Verwaltung und <strong>de</strong>r tatsächlichen Aufgabenerfüllung unterschie<strong>de</strong>n wird.<br />

Die Aufglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Aufgabenbereichs ergab folgen<strong>de</strong> Systematik:<br />

To<strong>de</strong>sermittlungen<br />

Gerichtsmedizinische Obduktionen (gerichtsärztliche Leichenschau incl. To<strong>de</strong>szeitbestimmung,<br />

Fundortbesichtigung, feingewebliche Untersuchungen menschlicher Organe und Foto- und Röntgendokumentation)<br />

I<strong>de</strong>ntifizierung unbekannter Leichen und Leichenteile (forensische Osteologie)<br />

Spurenuntersuchungen<br />

Giftuntersuchungen einschließlich Drogen und Medikamente<br />

Leichenblutentnahmen<br />

Gerichtsärztliche Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Rekonstruktion von Tat- und Unfallereignissen<br />

Exhumierungen<br />

Leichenlagerung nach Beschlagnahme<br />

Verwaltung von Asservaten<br />

Gerichtsärztliche Begleitung von Organentnahmen zu Transplantationszwecken (bei nicht natürlichem<br />

Tod)<br />

Ärztliche Leichenschau (im Zusammenhang von durch <strong>de</strong>n Notarzt festgestellten To<strong>de</strong>sfällen)<br />

Untersuchung leben<strong>de</strong>r Personen<br />

Gerichtsärztliche Lebenduntersuchung Geschädigter (Kin<strong>de</strong>smisshandlung, Misshandlung und<br />

Vernachlässigung alter Menschen, Vergewaltigung, Schlägerei, Verkehrsunfall, Simulation/Selbstbeschädigung,<br />

unklare äußere Gewalteinwirkung)<br />

Gerichtsärztliche Beschuldigtenuntersuchung<br />

Haftfähigkeitsuntersuchung<br />

Gerichtsärztliche Untersuchung zur Verhandlungs- bzw. Vernehmungsfähigkeit<br />

Chemisch-toxikologische Analysen auf Gifte und Medikamente<br />

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Alkoholuntersuchungen im Auftrag <strong>de</strong>r Gerichte, Staatsanwaltschaft und Polizei<br />

Alkoholbegleitstoffuntersuchung – und Begutachtung<br />

Drogenuntersuchungen und Begutachtung<br />

Forensische Vaterschaftsbegutachtung<br />

Fahreignungsuntersuchungen bei Drogen<strong>de</strong>likten (ärztliche und toxikologische Untersuchung)<br />

Fotoi<strong>de</strong>ntifikation (bei Geschwindigkeitskontrollen)<br />

Vernichtung sichergestellter Drogen<br />

wissenschaftliche Arbeiten/ wissenschaftliche Gutachten<br />

Begutachtung nach Aktenlage (medizinische Kausalzusammenhangsfragen, Verdacht auf ärztliche<br />

Behandlungsfehler, Begutachtung arzneilicher und toxischer Wirkung von Substanzen, Alkoholrückrechnung,<br />

Schuldfähigkeitsfragen)<br />

Fallbezogene Beratung <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft und Polizei<br />

Fachgerechte Beratung von Angehörigen<br />

wissenschaftliche Aufgaben im Rahmen <strong>de</strong>r Deutschen Gesellschaft <strong>de</strong>r Rechtsmedizin<br />

Fortbildungsaufgaben (Polizeibeamte, Kriminalbeamte, Staatsanwälte, Richter)<br />

Öffentlichkeitsarbeit<br />

Leitungs- und Verwaltungsarbeit<br />

16.3. Verfahren / Vorgehen<br />

16.3.1. Beteiligte<br />

Die Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong>n durch eine Arbeitsgruppe geprüft, bestehend aus<br />

Vertretern <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sinstitutes, <strong>de</strong>s Fach- und <strong>de</strong>s Organisationsreferates <strong>de</strong>s Ministeriums.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Klärung noch offener Einzelfragen wer<strong>de</strong>n das Ministerium <strong>de</strong>r Justiz und für<br />

Europaangelegenheiten und das Ministerium <strong>de</strong>s Innern erfor<strong>de</strong>rlichenfalls beteiligt<br />

16.3.2. Vorgehen<br />

Nach<strong>de</strong>m sämtlich Aufgaben erfasst und systematisiert wor<strong>de</strong>n waren, wur<strong>de</strong> im Einzelnen wie<br />

folgt verfahren:<br />

In einem ersten Schritt wur<strong>de</strong> überprüft, ob durch das <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Lan<strong>de</strong>sinstitut für<br />

Rechtsmedizin <strong>de</strong>rzeit freiwillige Aufgaben wahrgenommen wer<strong>de</strong>n, die zukünftig entfallen<br />

können.<br />

In einem zweiten Schritt wur<strong>de</strong> geprüft, ob die Aufgaben auch von Dritten wahrgenommen<br />

wer<strong>de</strong>n könnten, das heißt die Zuständigkeit auf Dritte verlagert wer<strong>de</strong>n könnte (rechtliche Zulässigkeit).<br />

In einem dritten Schritt wur<strong>de</strong> untersucht, ob die Verlagerung von Aufgaben auf Dritte praktisch<br />

möglich ist. Insbeson<strong>de</strong>re war hierbei zu prüfen, ob die Leistungen auch von Privaten etc. angeboten<br />

wer<strong>de</strong>n bzw. angeboten wer<strong>de</strong>n könnten.<br />

In diesem Zusammenhang wur<strong>de</strong> auch geprüft, ob es Beispiele für eine Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />

Aufgabenwahrnehmung und -erfüllung in an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn gibt.<br />

16.4. Einzelbetrachtung<br />

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Durch das BLR wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeit neben <strong>de</strong>n anfallen<strong>de</strong>n Leitungs- und Verwaltungstätigkeiten drei<br />

Aufgabenbereiche mit insgesamt 29 Aufgaben, die in weitere Teilaufgaben untersetzbar sind,<br />

wahrgenommen.<br />

Bei insgesamt 21 fachlichen Aufgaben bzw. Teilaufgaben (die Leitungs- und Verwaltungsaufgaben<br />

wer<strong>de</strong>n im Weiteren nicht betrachtet) wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r hoheitliche Charakter verneint.<br />

Darüber hinaus konnte bei fünf hoheitlichen Aufgaben festgestellt wer<strong>de</strong>n, dass auch sie sich prinzipiell<br />

für eine Ausglie<strong>de</strong>rung eignen.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>r weiteren Prüfungsergebnisse ist zu berücksichtigen:<br />

Die durch das BLR angebotenen hochspezialisierten fachärztlichen Leistungen können nur von<br />

Fachärzten für Rechtsmedizin erbracht wer<strong>de</strong>n. Im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> wer<strong>de</strong>n diese Leistungen<br />

neben <strong>de</strong>m BLR noch durch einen nie<strong>de</strong>rgelassenen Facharzt <strong>de</strong>r Rechtsmedizin angeboten. Der<br />

nie<strong>de</strong>rgelassene Facharzt übernimmt bereits im Rahmen seiner Kapazitäten einen Teil <strong>de</strong>r insgesamt<br />

anfallen<strong>de</strong>n Aufgaben.<br />

Mehrere Teilaufgaben stehen im unmittelbaren Zusammenhang zur gerichtsmedizinischen Obduktion.<br />

Die Wahrnehmung dieser theoretisch auslagerbaren Aufgaben bedarf teilweise einer sofortigen<br />

Verfügbarkeit und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Aufgabenerledigung vor Ort.<br />

Das BLR arbeitet nach <strong>de</strong>m Prinzip <strong>de</strong>r Kostenerstattung. Die Kostenerstattung erfolgt nach <strong>de</strong>r<br />

Zentralen Gebührenordnung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r. Derzeit nicht kosten<strong>de</strong>ckend sind im Wesentlichen solche<br />

Aufgaben, zu <strong>de</strong>nen das BLR nach Gesetz verpflichtet ist. Freiwillige Aufgaben wer<strong>de</strong>n durch das<br />

BLR insbeson<strong>de</strong>re im Bereich <strong>de</strong>r Laboraufgaben übernommen, um die ohnehin vorzuhalten<strong>de</strong>n<br />

hochspezialisierten Geräte kostenmäßig günstig auszulasten. Freiwillige Aufgaben, die <strong>de</strong>r Verbesserung<br />

<strong>de</strong>r Geräteamortisation dienen, wur<strong>de</strong>n aus wirtschaftlichen Grün<strong>de</strong>n nicht für eine<br />

Ausglie<strong>de</strong>rung empfohlen.<br />

Im Ergebnis <strong>de</strong>r Untersuchungen sind folgen<strong>de</strong> Ausglie<strong>de</strong>rungen möglich:<br />

Haftfähigkeitsuntersuchungen können ausgelagert wer<strong>de</strong>n.<br />

Die ärztlichen Untersuchungen im Zusammenhang mit Fahreignungsuntersuchungen bei Drogen<strong>de</strong>likten<br />

sollten künftig nicht mehr übernommen wer<strong>de</strong>n. Hier soll auf die nie<strong>de</strong>rgelassenen Psychiater<br />

verwiesen wer<strong>de</strong>n, die zwischenzeitlich durch <strong>de</strong>n Direktor <strong>de</strong>s Institutes auf <strong>de</strong>m Gebiet<br />

<strong>de</strong>r verkehrsmedizinischen Begutachtung qualifiziert wor<strong>de</strong>n sind.<br />

Die Fotoi<strong>de</strong>ntifikation (bei Geschwindigkeitskontrollen) – originäre Aufgabe <strong>de</strong>r Polizei - ist langfristig<br />

auf die Polizei zu verlagern. Die hierfür erfor<strong>de</strong>rlichen anthropologischen Fachkenntnisse<br />

könnten durch das Fachpersonal im Lan<strong>de</strong>skriminalamt (z.B. Gerichtsbiologe) erworben wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ärztlichen Leichenschau (im Zusammenhang von durch <strong>de</strong>n Notarzt festgestellten<br />

To<strong>de</strong>sfällen) wird hinsichtlich <strong>de</strong>r Übernahme durch Dritte (Realisierbarkeit) weiter geprüft.<br />

Ob weitere Ausglie<strong>de</strong>rungspotentiale bestehen, ist auch in Auswertung <strong>de</strong>r Prüfung einer gemeinsamen<br />

Aufgabenwahrnehmung mit <strong>de</strong>m Land Berlin (§ 5 Abs.1 Nr. 8 VerwModG) zu prüfen.<br />

16.5. Umsetzung<br />

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Die Haftfähigkeitsuntersuchung und die ärztlichen Untersuchungen im Zusammenhang von Fahreignungsuntersuchungen<br />

bei Drogen<strong>de</strong>likten wur<strong>de</strong>n zwischenzeitlich ausgeglie<strong>de</strong>rt.<br />

Die Verlagerung <strong>de</strong>r ärztlichen Leichenschau wird weiter verfolgt. Mit Sicherstellung <strong>de</strong>r Übernahme<br />

<strong>de</strong>r Aufgabe durch Dritte wird die Aufgabe abgegeben.<br />

In Auswertung <strong>de</strong>r Prüfung einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung mit <strong>de</strong>m Land Berlin (§ 5<br />

Abs.1 Nr. 8 VerwModG) wer<strong>de</strong>n weitere Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten u.a. im Bereich <strong>de</strong>r Laboruntersuchungen<br />

geprüft.<br />

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17. Lan<strong>de</strong>sanstalt für Großschutzgebiete<br />

17.1. Berichtsinhalt<br />

Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 17 HSichG 2003 sollen Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich „Lan<strong>de</strong>sanstalt<br />

für Großschutzgebiete“ ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Aufgaben aus diesem Bereich nehmen gegenwärtig 149 Mitarbeiter (VZE) wahr. Zu <strong>de</strong>n im Jahr<br />

2004 eingestellten Haushaltsmitteln vgl. die Ausführungen zum Lan<strong>de</strong>sumweltamt unter Punkt<br />

III.21.1. Im Haushaltsplan für das Jahr 2003, d.h. vor <strong>de</strong>r haushaltsmäßigen Zusammenführung mit<br />

<strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sumweltamt, waren für die Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgabe insgesamt<br />

17.388.400 € eingestellt.<br />

17.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Die LAGS ist zuständig für die Entwicklung eines einheitlichen Systems <strong>de</strong>r <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er Großschutzgebiete.<br />

Im Hinblick auf die Prüfung von Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r gesamte Aufgabenbereich<br />

unterglie<strong>de</strong>rt. Hierbei wur<strong>de</strong> darauf geachtet, dass – wie in Art. 2 § 2 Abs. 1 HSichG 2003 beschrieben<br />

– zwischen <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung im Sinne einer Zuständigkeit <strong>de</strong>r Verwaltung<br />

und <strong>de</strong>r tatsächlichen Aufgabenerfüllung unterschie<strong>de</strong>n wird. Die Aufglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Aufgabenbereichs<br />

ergab folgen<strong>de</strong> Systematik:<br />

Schutz, Pflege und Entwicklung <strong>de</strong>r Natur in Verbindung mit einer nachhaltigen Entwicklung ländlicher<br />

Räume<br />

Gebietsübergreifen<strong>de</strong> Aktionen und Kampagnen zur För<strong>de</strong>rung eines naturverträglichen Tourismus<br />

Steuerung und Controlling von Großprojekten (u.a. EU-LIFE-Projekte) sowie Drittmitteleinwerbung<br />

Erstellung und Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsplänen in Großschutzgebieten<br />

Öffentlichkeitsarbeit und Umweltarbeit (gemeinsam mit <strong>de</strong>r Naturwacht).<br />

17.3. Verfahren / Vorgehen<br />

17.3.1. Beteiligte<br />

Vgl. Ausführungen zum Lan<strong>de</strong>sumweltamt unter Punkt III.21.3.1<br />

17.3.2. Vorgehen<br />

Vgl. Ausführungen zum Lan<strong>de</strong>sumweltamt unter Punkt III.21.3.2<br />

Diese Prüfung konnte noch nicht abgeschlossen wer<strong>de</strong>n, da aufgrund <strong>de</strong>s Zweiten Gesetzes<br />

zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Naturschutzgesetzes <strong>vom</strong> 20. April 2004 (GVBl. I S.<br />

106) die Aufgaben <strong>de</strong>r LAGS auf das Lan<strong>de</strong>sumweltamt übergegangen sind und somit parallel<br />

die Zusammenführung mit <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sumweltamt zu bewerkstelligen ist.<br />

17.4. Einzelbetrachtung<br />

Die geschil<strong>de</strong>rte Vorgehensweise hat bislang nicht zu konkreten Ergebnissen geführt.<br />

17.5. Umsetzung<br />

In Anbetracht <strong>de</strong>s Stan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung stehen gegenwärtig keine konkreten Umsetzungsschritte<br />

an.<br />

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18. Institut für Stadtentwicklung und Wohnen<br />

18.1. Berichtsinhalt<br />

Gemäß Artikel 2 § 3 Absatz 1 Satz 3 Nr.18 HSichG 2003 sollen Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich „Institut<br />

für Stadtentwicklung und Wohnen (ISW)“ ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Die Aufgaben <strong>de</strong>s ISW wer<strong>de</strong>n gegenwärtig von 49 Mitarbeitern (VZE) wahrgenommen. Es sind für<br />

die Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben im Haushaltsjahr 2004 insgesamt 2,1567 Mio. €<br />

eingestellt; davon Personalmittel 1,8892 Mio. €, Sachmittel 0,2565 Mio. € und für sonstige Investitionen<br />

20T€.<br />

18.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Das ISW ist eine <strong>de</strong>m Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (MSWV) nachgeordnete<br />

Einrichtung und wur<strong>de</strong> durch Erlass <strong>vom</strong> 10.4.1991 errichtet. Es wur<strong>de</strong> durch Organisationsentscheid<br />

mit Wirkung <strong>vom</strong> 1.4.1998 neu strukturiert und am Dienstort Frankfurt (O<strong>de</strong>r) konzentriert.<br />

Aufgrund einer jährlichen Zielvereinbarung (Arbeitsprogramm) mit <strong>de</strong>m MSWV erarbeitet das ISW<br />

fachliche Grundlagen für die Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik in <strong>de</strong>n Politikfel<strong>de</strong>rn<br />

Stadtumbau und wohnungswirtschaftlicher Strukturwan<strong>de</strong>l,<br />

Gesamtstädtische und Stadt-Umland-Entwicklung,<br />

Innenstadt- und Stadtteilentwicklung,<br />

Wohnungsmarkt und Wohnungsbau sowie<br />

EU-Erweiterung und interkommunale Kooperation im <strong>de</strong>utsch-polnischen Grenzraum<br />

zur Erfüllung von Kernaufgaben <strong>de</strong>s Ministeriums.<br />

Diese Aufgaben bestehen im Bereich<br />

<strong>de</strong>r Politikvorbereitung in<br />

<strong>de</strong>r Erarbeitung von Analysen und Empfehlungen zu Strategien, Programmen und Gesetzen und<br />

<strong>de</strong>r Erarbeitung und Vorhaltung raumbezogener Fachinformationen<br />

sowie im Bereich<br />

<strong>de</strong>r Politikunterstützung in<br />

<strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung mo<strong>de</strong>llhafter Vorhaben und Kooperationen/ Erfahrungstransfers und<br />

<strong>de</strong>r Begleitung und Evaluation von För<strong>de</strong>rprogrammen<br />

und im Bereich<br />

<strong>de</strong>r Kommunalberatung in<br />

<strong>de</strong>r Bereitstellung von Dokumentationen, Analysen und Erfahrungen zu ausgewählten Problemfel<strong>de</strong>rn,<br />

<strong>de</strong>r Gestaltung von Erfahrungstransfers zu Instrumenten und Strategien,<br />

<strong>de</strong>r Erarbeitung von Arbeitshilfen und<br />

<strong>de</strong>r fachlichen und logistischen Unterstützung von Gremien <strong>de</strong>r kommunalen Arbeit und<br />

interkommunalen Kooperation.<br />

Ziel <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung und -erfüllung ist im Hinblick auf die genannten Politikfel<strong>de</strong>r insbeson<strong>de</strong>re<br />

sich verän<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Trends <strong>de</strong>r Stadtentwicklung und <strong>de</strong>r Wohnungswirtschaft frühzeitig<br />

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zu erkennen, fachliches und strategisches Wissen systematisch aufzubereiten und für Land und<br />

Städte bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen, die Wirkung von För<strong>de</strong>r- und rechtlichen Instrumentarien<br />

systematisch zu evaluieren, Handlungsvorschläge und Strategien für Standardproblemlagen<br />

im Bereich Stadtentwicklung und Wohnungswesen zu erarbeiten.<br />

Im Hinblick auf die Prüfung von Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r gesamte Aufgabenbereich<br />

unterglie<strong>de</strong>rt. Hierbei wur<strong>de</strong> darauf geachtet, dass - wie in Art. 2 § 2 Abs. 1 HSichG 2003 (nunmehr<br />

§ 5 Abs. 1 LOG) beschrieben- zwischen Aufgabenwahrnehmung im Sinne einer Zuständigkeit <strong>de</strong>r<br />

Einrichtung und <strong>de</strong>r tatsächlichen Aufgabenerfüllung unterschie<strong>de</strong>n wird. Sofern nicht an<strong>de</strong>rs beschrieben<br />

hat das ISW die aufgeführten Aufgaben nicht nur wahrzunehmen, son<strong>de</strong>rn auch zu erfüllen.<br />

18.3. Verfahren/Vorgehen<br />

18.3.1. Beteiligte<br />

Zur Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> eine Projektgruppe gebil<strong>de</strong>t, die – um<br />

möglichst unabhängig und objektiv arbeiten zu können – außerhalb <strong>de</strong>r Linienverwaltung angesie<strong>de</strong>lt<br />

wur<strong>de</strong>. Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Arbeitsgruppe waren Vertreter/innen <strong>de</strong>r Fachabteilungen 2<br />

„Stadtentwicklung, Denkmalpflege“ und 3 „Wohnungsbau und Wohnungswesen“, <strong>de</strong>s MSWV-<br />

Organisationsreferates, <strong>de</strong>s ISW, <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Bauen, Verkehr- und Straßenwesen<br />

(LBVS), <strong>de</strong>r Personalvertretungen <strong>de</strong>s ISW und <strong>de</strong>s LBVS, die Gleichstellungsbeauftragte <strong>de</strong>s<br />

ISW und <strong>de</strong>r Hauptpersonalrat.<br />

Das Ministerium <strong>de</strong>r Finanzen wur<strong>de</strong> beteiligt.<br />

18.3.2. Vorgehen<br />

Nach<strong>de</strong>m die Aufgaben aufgeglie<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n waren, wur<strong>de</strong> im einzelnen wie folgt verfahren:<br />

Es wur<strong>de</strong> zunächst geprüft,<br />

ob die Aufgaben auch von Dritten wahrgenommen wer<strong>de</strong>n können (Verlagerung <strong>de</strong>r<br />

Zuständigkeit auf Dritte),<br />

ob Dritte zur praktischen Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben herangezogen wer<strong>de</strong>n können, insbeson<strong>de</strong>re<br />

ob die Leistungen auch von Privaten etc. angeboten wer<strong>de</strong>n bzw. angeboten wer<strong>de</strong>n können<br />

und<br />

ob es Beispiele für eine Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung und -erfüllung in an<strong>de</strong>ren<br />

Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn gibt.<br />

Die Prüfung selbst wur<strong>de</strong> in folgen<strong>de</strong>n Schritten vollzogen:<br />

Welche übergeordneten Anfor<strong>de</strong>rungen wären an Dritte zu stellen, um die bisher <strong>vom</strong> ISW<br />

wahrgenommenen Aufgaben erfüllen zu können?<br />

Welche spezifischen Anfor<strong>de</strong>rungen wären für die Erfüllung <strong>de</strong>r fünf Aufgabenbereiche an Dritte<br />

zu stellen?<br />

Gibt es Institutionen, die dieAnfor<strong>de</strong>rungen erfüllen können?<br />

Gibt es nach wie vor ein unverzichtbares Lan<strong>de</strong>sinteresse an <strong>de</strong>r Einzelaufgabe?<br />

Je<strong>de</strong>m aufgabenkritischen Prüfschritt wur<strong>de</strong>n jeweils spezifische Prüfkriterien zu Grun<strong>de</strong> gelegt.<br />

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Durch das MSWV angestellte Recherchen und vorliegen<strong>de</strong> Erfahrungen mit Gutachtern haben<br />

bislang ergeben, dass externe Institutionen die durch das MSWV festgelegten Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

nicht erfüllen. Dies betrifft insbeson<strong>de</strong>re die Punkte Kontinuität <strong>de</strong>r Dienstleistung über viele<br />

Jahre, Nähe zur Lan<strong>de</strong>spolitik, stabile Arbeitsbeziehungen zu kommunalen Partnern.<br />

Die Lan<strong>de</strong>sregierung beabsichtigt, durch die aufgabenkritische Überprüfung dieser Anfor<strong>de</strong>rungen<br />

weitere Ausglie<strong>de</strong>rungspotentiale zu erschließen.<br />

18.4. Einzelbetrachtung<br />

Im Ergebnis <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung wur<strong>de</strong>n Aufgaben, <strong>de</strong>ren Wahrnehmung durch die Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />

sichergestellt wer<strong>de</strong>n muss und die nicht zur Erfüllung an Dritte übertragen wer<strong>de</strong>n<br />

können, <strong>de</strong>ren Erfüllung an Dritte übertragen wer<strong>de</strong>n kann und <strong>de</strong>ren Wahrnehmung und Erfüllung<br />

nicht zwingend sichergestellt wer<strong>de</strong>n müssen und die künftig fortfallen<strong>de</strong>n können, aufgelistet.<br />

Nach <strong>de</strong>rzeitigem Kenntnisstand wird voraussichtlich beim überwiegen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>r Aufgaben <strong>de</strong>s<br />

ISW eine Ausglie<strong>de</strong>rung grundsätzlich möglich sein. In je<strong>de</strong>m Fall können zwei Teilaufgaben Dritten<br />

zur Erfüllung übertragen wer<strong>de</strong>n. Eine Reihe von Teilaufgaben –im Umfang von über einem<br />

Drittel <strong>de</strong>r bisherigen Gesamtaufgaben- kann nach <strong>de</strong>r Prämisse <strong>de</strong>s HSichG 2003 künftig wegfallen,<br />

weil sie we<strong>de</strong>r zu <strong>de</strong>n Kernkompetenzen staatlichen Han<strong>de</strong>lns zu zählen sind noch auf Grund<br />

eines unverzichtbaren Lan<strong>de</strong>sinteresse zwingend wahrgenommen wer<strong>de</strong>n müssen. Hierzu gehört<br />

zum Beispiel <strong>de</strong>r gesamte Aufgabenbereich <strong>de</strong>r Kommunalberatung.<br />

18.5. Umsetzung<br />

Die Umsetzung <strong>de</strong>r Prüfergebnisse erfolgt in folgen<strong>de</strong>n zeitlichen Schritten:<br />

zum 1. April 2004:<br />

Ersatzloser Wegfall <strong>de</strong>rjenigen Aufgabenbereiche bzw. Teilaufgaben, <strong>de</strong>ren Wahrnehmung o<strong>de</strong>r<br />

Erfüllung nicht zwingend sichergestellt wer<strong>de</strong>n muss,<br />

Einglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r nicht ausglie<strong>de</strong>rbaren Aufgaben gemäß Artikel 2 § 4 Nr. 9 HSichG 2003 in eine<br />

neue Abteilung 6 „Stadtentwicklung und Wohnen“ <strong>de</strong>s LBVS,<br />

Optimierung <strong>de</strong>r Aufbau- und Ablauforganisation <strong>de</strong>r neuen Abteilung 6 „Stadtentwicklung und<br />

Wohnen“ <strong>de</strong>s LBVS im Zuge <strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Aufgaben,<br />

Auflösung <strong>de</strong>s ISW.<br />

Auswirkungen:<br />

Durch die gebün<strong>de</strong>lte Aufgabenwahrnehmung im LBVS wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re Synergieeffekte in<br />

<strong>de</strong>n übergeordneten Themenfel<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Stadtentwicklung und Stadterneuerung erwartet. Es ergänzen<br />

sich hier die Verwaltungsvollzugsaufgaben <strong>de</strong>s LBVS bei <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rprogramme<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r EU zur Stadtentwicklung und -erneuerung mit <strong>de</strong>n sowohl<br />

grundsatzorientierten als auch umsetzungsbezogenen Leistungen und Kompetenzen <strong>de</strong>s<br />

ISW. Hier kann ein intensiverer Wissenstransfer verbun<strong>de</strong>n mit Synergieeffekten auf Grund <strong>de</strong>r<br />

weggefallenen institutionellen Barrieren erwartet wer<strong>de</strong>n. Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n sich Synergieeffekte<br />

im Zuge einer nunmehr gemeinsamen Wahrnehmung <strong>de</strong>r Querschnittsaufgabe „Verwaltung“<br />

ergeben.<br />

Durch die gebün<strong>de</strong>lte Aufgabenwahrnehmung, die Optimierung <strong>de</strong>r Aufbau- und Ablauforganisation<br />

und die Beschränkung <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung und -erfüllung auf die nicht ausglie<strong>de</strong>rbaren<br />

und zwingend wahrzunehmen<strong>de</strong>n Kernaufgaben kann eine Personalreduzierung von <strong>de</strong>rzeit 49 auf<br />

41 Stellen erzielt wer<strong>de</strong>n. 8 Stellen wer<strong>de</strong>n daher im Rahmen <strong>de</strong>s Einsparkonzeptes <strong>de</strong>s Kabinetts<br />

(2000-2007) im Haushaltsjahr 2004 eingespart.<br />

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zum 3. Quartal 2004:<br />

Abschluss <strong>de</strong>r Prüfung und Entscheidung über die geeignete Art <strong>de</strong>r Aufgabenerfüllung für die<br />

Aufgaben, zu <strong>de</strong>ren praktischer Erfüllung gemäß bisherigem Prüfergebnis grundsätzlich auch Dritte<br />

herangezogen wer<strong>de</strong>n können.<br />

im Jahr 2005:<br />

Überprüfung weitere Einsparpotentiale im Umfang von 2 Stellen.<br />

Ggf. teilweise Umschichtung von Personalmitteln auf <strong>de</strong>n Sachkostentitel <strong>de</strong>s MSWV zur Vergabe<br />

von Gutachten an Dritte.<br />

Die aufgabenkritische Überprüfung und Reduzierung <strong>de</strong>r an externe Leistungserbringer zu stellen<strong>de</strong>n<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen wird voraussichtlich weitere Ausglie<strong>de</strong>rungspotentiale erschließen.<br />

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19. Materialprüfungsamt Berlin-<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

19.1. Berichtsinhalt<br />

Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 19 HSichG soll <strong>de</strong>r <strong>vom</strong> Materialprüfungsamt <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (MPA) abge<strong>de</strong>ckte Aufgabenbereich ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Bereits im Rahmen <strong>de</strong>s<br />

Prozesses zur Verwaltungsoptimierung bestand seit <strong>de</strong>m Jahr 2001 <strong>de</strong>r Auftrag, die Möglichkeiten<br />

einer Privatisierung <strong>de</strong>r Aufgaben <strong>de</strong>s MPA mit <strong>de</strong>r Zielstellung <strong>de</strong>r Auflösung dieses Lan<strong>de</strong>sbetriebes<br />

zu prüfen. Bei Beginn <strong>de</strong>s Privatisierungsprozesses im Jahr 2001 verfügte <strong>de</strong>s MPA über<br />

69 VZE. Im Jahr 2001 betrug das Defizit <strong>de</strong>s MPA rd. 2,1 Mio. Euro. Für geplante Neubaumaßnahmen<br />

zur endgültigen Unterbringung <strong>de</strong>s MPA waren im Lan<strong>de</strong>shaushalt rd. 3,9 Mio. Euro eingeplant.<br />

19.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Die Aufgaben <strong>de</strong>s MPA umfassen Untersuchungen und Begutachtungen von Materialien, die in <strong>de</strong>r<br />

Technik Verwendung fin<strong>de</strong>n, ferner von Bauteilen und Konstruktionen hinsichtlich ihrer Werkstoffzusammensetzung,<br />

ihres Werkstoffverhaltens und ihrer mechanisch-physikalischen und chemischen<br />

Eigenschaften. Der Aufgabenbereich <strong>de</strong>s MPA lässt sich im Hinblick auf die zu untersuchen<strong>de</strong>n<br />

Stoffe und Materialien wie folgt aufglie<strong>de</strong>rn:<br />

Werkstoffe und Prüfmaschinen (wahrgenommen durch Abteilung 1 <strong>de</strong>s MPA)<br />

Mineralische Bauprodukte (wahrgenommen durch Abteilung 2 <strong>de</strong>s MPA)<br />

Holz und Holzschutz (wahrgenommen durch Abteilung 3 <strong>de</strong>s MPA)<br />

Diese werkstoffbezogene Aufglie<strong>de</strong>rung lag bereits <strong>de</strong>r Organisationsstruktur <strong>de</strong>s MPA zugrun<strong>de</strong>.<br />

19.3. Verfahren / Vorgehen<br />

19.3.1. Beteiligte<br />

Zur Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> zu Beginn <strong>de</strong>s Jahres 2001 in <strong>de</strong>r zuständigen<br />

Fachabteilung <strong>de</strong>s MW eine Projektgruppe gebil<strong>de</strong>t. Die Beteiligung <strong>de</strong>s MdF und<br />

<strong>de</strong>r Staatskanzlei (StV und KPM) erfolgte frühzeitig. An<strong>de</strong>re Ministerien sowie die Gremien zur<br />

Verwaltungsoptimierung wur<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r Ressortabstimmung beteiligt, die <strong>de</strong>r Privatisierungsentscheidung<br />

durch die Lan<strong>de</strong>sregierung vorausgegangen ist.<br />

19.3.2. Vorgehen<br />

Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten<br />

Bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten war zu berücksichtigen, dass die <strong>vom</strong> MPA<br />

durchzuführen<strong>de</strong>n Untersuchungen und Begutachtungen z.T. auf entsprechen<strong>de</strong> Vorgaben<br />

aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbauordnung zurückgehen und somit ein Lan<strong>de</strong>sinteresse an <strong>de</strong>r Erbringung<br />

dieser Leistungen besteht. Im Rahmen einer aufgabenkritischen Bewertung wur<strong>de</strong> festgestellt,<br />

das es sich dabei aber nicht um hoheitliche Aufgaben han<strong>de</strong>lt und die Wahrnehmung <strong>de</strong>shalb<br />

grundsätzlich nicht ausschließlich nur durch das Land erfolgen muss. Damit kam eine Ausglie<strong>de</strong>rung<br />

für <strong>de</strong>n gesamten Aufgabenbereich <strong>de</strong>s MPA grundsätzlich in Betracht.<br />

Aufgabenerfüllung<br />

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Eine anschließend vorgenommene Konkurrenzanalyse ergab, dass es für Materialprüfungsleistungen<br />

einen Markt gibt, an <strong>de</strong>m die Staatlichen Materialprüfungsämter mit privaten Materialprüfungsunternehmen<br />

in direktem Wettbewerb stehen. Mit Blick auf das jährliche Defizit in<br />

Höhe von rd. 2,1 Mio. Euro <strong>de</strong>s als Lan<strong>de</strong>sbetrieb nach § 26 LHO geführten Materialprüfungsamtes<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> wur<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n gesamten Aufgabenbereich <strong>de</strong>s MPA eine Privatisierung als<br />

prioritär anzustreben<strong>de</strong> Lösung angesehen.<br />

Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens zur Gesamt- o<strong>de</strong>r Teilübernahme <strong>de</strong>s<br />

MPA haben sich im Jahr 2001 fünf private Interessenten gemel<strong>de</strong>t, mit <strong>de</strong>nen die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Gespräche und Verhandlungen geführt wur<strong>de</strong>n.<br />

Im Laufe dieser Gespräche bekun<strong>de</strong>te ein Bewerber ernsthaftes Interesse an einer Übernahme<br />

<strong>de</strong>r Abteilung 1 „Werkstoffe und Prüfmaschinen„ <strong>de</strong>s MPA und ein Bewerber zeigte sich<br />

ernsthaft interessiert an einer Übernahme <strong>de</strong>r Abteilung 2 „Mineralische Bauprodukte“ <strong>de</strong>s<br />

MPA.<br />

Anhand <strong>de</strong>r Konzepte und Angebote dieser Übernahmeinteressenten wur<strong>de</strong> die Wirtschaftlichkeit<br />

<strong>de</strong>r Privatisierung von Abteilung 1 und 2 gegenüber <strong>de</strong>r Fortführung dieser Abteilungen in<br />

einem Lan<strong>de</strong>sbetrieb und einer Auflösung geprüft. Die Privatisierung erwies sich dabei als<br />

wirtschaftlichste Lösung.<br />

Da in bei<strong>de</strong>n Übernahmeangeboten dass Angebot zur Übernahme <strong>de</strong>r Mitarbeiter <strong>de</strong>r jeweiligen<br />

Abteilung enthalten war, waren die s.g. „Sowieso-Kosten“ für diese Abteilungen nicht weiter<br />

zu untersuchen.<br />

19.4. Einzelbetrachtung<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s Interessenbekundungsverfahrens wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>utlich, dass keiner <strong>de</strong>r Interessenten<br />

bereit war, dass MPA insgesamt zu übernehmen. Insbeson<strong>de</strong>re bestand bis zum Jahr 2002 kein<br />

Interesse an einer Übernahme <strong>de</strong>r in Eberswal<strong>de</strong> ansässigen und auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Fachhochschule<br />

untergebrachten Abteilung 3 „Holz und Holzschutz“. Eine Privatisierung <strong>de</strong>s gesamten<br />

MPA kam daher mangels Übernahmeinteressenten nicht in Betracht. Deshalb wur<strong>de</strong> eine Privatisierung<br />

<strong>de</strong>r einzelnen Abteilungen <strong>de</strong>s MPA in Angriff genommen.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>r räumlichen und organisatorischen Verflechtung <strong>de</strong>r Abteilung 3 <strong>de</strong>s MPA mit <strong>de</strong>r<br />

Fachhochschule Eberswal<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung dieser Abteilung für <strong>de</strong>n Holzstandort Eberswal<strong>de</strong><br />

wur<strong>de</strong> neben <strong>de</strong>r Privatisierung auch eine verstärkte Kooperation mit <strong>de</strong>r Fachhochschule in Erwägung<br />

gezogen.<br />

19.5. Umsetzung<br />

Als Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung von Ausglie<strong>de</strong>rungs- und Aufgabenerfüllungsmöglichkeiten sowie <strong>de</strong>s Interessenbekundungsverfahren<br />

wur<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Übernahme von Abteilung 1 und Abteilung 2<br />

<strong>de</strong>s MPA interessierten Unternehmen die Eckpunkte einer Betriebsübernahme gemäß § 613 a<br />

BGB ausgehan<strong>de</strong>lt. Nach<strong>de</strong>m die Lan<strong>de</strong>sregierung diese Eckpunkte am 17.12.2002 gebilligt hatte,<br />

wur<strong>de</strong>n die Übernahmeverträge verhan<strong>de</strong>lt und abgeschlossen. Die Privatisierung <strong>de</strong>r Abteilungen<br />

1 und 2 <strong>de</strong>s MPA erfolgte im Wege <strong>de</strong>r Betriebsübernahme am 1. Juli 2003. Mit Blick auf die angestrebte<br />

Ausglie<strong>de</strong>rung dieses Bereiches konnte bereits bis zum 1. Jul 2003 <strong>de</strong>r Personalbestand<br />

von 69 VZE auf 53 VZE reduziert wer<strong>de</strong>n. Mit <strong>de</strong>r Betriebsübernahme von Abteilung 1 und Abteilung<br />

2 durch private Investoren erfolgte eine weitere Reduzierung um 12 VZE.<br />

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Seit Anfang 2003 wer<strong>de</strong>n mit einem an einer Übernahme <strong>de</strong>r Abteilung 3 <strong>de</strong>s MPA interessierten<br />

Konsortium, zu <strong>de</strong>m u.a. auch die Fachhochschule Eberswal<strong>de</strong>, Dozenten <strong>de</strong>r Fachhochschule<br />

und Mitarbeiter <strong>de</strong>r Abteilung 3 <strong>de</strong>s MPA gehören, Verhandlungen geführt. Eine Einigung zu <strong>de</strong>n<br />

Eckpunkten konnte bereits erzielt wer<strong>de</strong>n, sodass auch hier eine materielle Privatisierung möglich<br />

wer<strong>de</strong>n wird.<br />

Die im September 2003 eingeleitete Kabinettbefassung zu diesen Eckpunkten <strong>de</strong>r Privatisierung<br />

<strong>de</strong>r Abteilung 3 <strong>de</strong>s MPA konnte am 23. März 2004 abgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Demnach soll auch die<br />

Privatisierung <strong>de</strong>r Abteilung 3 <strong>de</strong>s Materialprüfungsamtes im Wege einer Betriebsübernahme erfolgen.<br />

Als Termin für die Betriebsübernahme ist <strong>de</strong>r 30. Juni 2004 vorgesehen.<br />

Mit <strong>de</strong>m Land Berlin wur<strong>de</strong>n Verhandlungen mit <strong>de</strong>m Ziel einer Auflösung o<strong>de</strong>r Privatisierung <strong>de</strong>s<br />

MPA <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> geführt. Berlin ist mit einer Privatisierung <strong>de</strong>s MPA <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> einverstan<strong>de</strong>n.<br />

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20. Nie<strong>de</strong>rsorbisches Gymnasium Cottbus<br />

20.1. Berichtsinhalt<br />

Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 20 HSichG 2003 soll das Nie<strong>de</strong>rsorbische Gymnasium Cottbus<br />

aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Während Lehrkräfte an öffentlichen Schulen grundsätzlich Lan<strong>de</strong>sbeschäftigte sind, stellt <strong>de</strong>r<br />

Schulträger gemäß § 68 Abs. 2 Satz 2 BbgSchulG das sonstige Personal. Das sonstige Personal<br />

am Nie<strong>de</strong>rsorbischen Gymnasium umfasst vier Mitarbeiter (VZE). Es sind für die Wahrnehmung<br />

und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgabe im Haushaltsplan 2004 insgesamt 273.500 € eingestellt.<br />

20.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Das Nie<strong>de</strong>rsorbische Gymnasium Cottbus (NsGym) befin<strong>de</strong>t sich in Trägerschaft <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>. Es han<strong>de</strong>lt sich um eine sorbisch (wendische) Schule mit beson<strong>de</strong>rer Prägung, die<br />

sich nach <strong>de</strong>m <strong>vom</strong> MBJS genehmigten Schulprogramm beson<strong>de</strong>rs in <strong>de</strong>r Vermittlung <strong>de</strong>r sorbischen<br />

(wendischen) Sprache profiliert.<br />

Die Arbeitsstelle Bildungsentwicklung Cottbus (ABC) ist als selbständig arbeiten<strong>de</strong> Arbeitseinheit<br />

am NsGym tätig. Sie entwickelt im Auftrag <strong>de</strong>s MBJS u.a. Rahmenlehrpläne Sorbisch für alle<br />

Schulstufen und -formen.<br />

20.3. Verfahren / Vorgehen<br />

Die hausinternen Prüfungsschritte bezogen sich auf die Ermittlung einer geeigneten Organisationsform<br />

bzw. eines geeigneten Trägers für die Schule.<br />

20.4. Einzelbetrachtung<br />

Die bei <strong>de</strong>r Schule entstehen<strong>de</strong>n Kosten für Sachmittel und das „sonstige Personal“ wer<strong>de</strong>n<br />

grundsätzlich <strong>vom</strong> Land im Wege <strong>de</strong>r Erhebung eines Schulkostenbeitrages gegenüber <strong>de</strong>n Herkunftskreisen<br />

bzw. <strong>de</strong>r Stadt Cottbus geltend gemacht. Um die Kreise bzw. die Stadt Cottbus durch<br />

die Lan<strong>de</strong>strägerschaft nicht schlechter zu stellen, wird bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>s Schulkostenbeitrages<br />

fiktiv <strong>de</strong>r Schullastenausgleich gemäß GFG in Abzug gebracht, <strong>de</strong>r einem kommunalen<br />

Schulträger zustün<strong>de</strong>.<br />

In Anbetracht <strong>de</strong>s drastischen Schülerrückgangs in <strong>de</strong>r Region Cottbus und Umgebung im Bereich<br />

<strong>de</strong>r gymnasialen Oberstufe ist es zur Sicherung <strong>de</strong>s Erhalts <strong>de</strong>s NsGym und seines beson<strong>de</strong>ren<br />

Profils notwendig, die Schule schnellstmöglich in die Schulentwicklungsplanung <strong>de</strong>r Region Cottbus<br />

einzubeziehen und <strong>de</strong>n Fortbestand <strong>de</strong>r Schule durch Vereinbarung mit einem neuen Träger<br />

zu garantieren. Das Land kann wegen <strong>de</strong>s Fehlens „eigener“ Schüler keine Schulentwicklungsplanung<br />

betreiben. Diese ist gemäß § 102 Abs. 3 BbgSchulG pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe <strong>de</strong>r<br />

Landkreise und kreisfreien Städte.<br />

Zur Realisierung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s NsGym sind zwei Wege <strong>de</strong>nkbar:<br />

Privatisierung durch Umwandlung in eine Schule in freier Trägerschaft.<br />

Übergabe <strong>de</strong>r Schulträgerschaft an eine <strong>de</strong>r in § 100 <strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Schulgesetzes als<br />

Träger von weiterführen<strong>de</strong>n allgemein bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Schulen aufgeführten kommunalen Gebietskörperschaften.<br />

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Eine Umwandlung in eine Schule in freier Trägerschaft schei<strong>de</strong>t praktisch aus. Zwar ist eine eventuelle<br />

Trägerschaft durch die Stiftung für das sorbische Volk seitens <strong>de</strong>r sorbischen Interessenvertretungen<br />

ins Gespräch gebracht wor<strong>de</strong>n. Da die Stiftung jedoch über keine Mittel zur Führung einer<br />

solchen Schule verfügt, Mittel aus <strong>de</strong>m Schullastenausgleich nur kommunalen Trägern zur<br />

Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n und die Erhebung von Elternbeiträgen nicht gewollt ist, wür<strong>de</strong> eine solche<br />

Lösung eine Bezuschussung <strong>de</strong>r Stiftung durch das Land erfor<strong>de</strong>rn, was letztlich zu Mehrkosten<br />

für das Land führen wür<strong>de</strong>.<br />

Da die für die Schulträgerschaft <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rsorbischen Gymnasiums Cottbus in Frage kommen<strong>de</strong>n<br />

kommunalen Gebietskörperschaften, die Stadt Cottbus bzw. <strong>de</strong>r Landkreis Spree-Neiße, nicht zur<br />

Übernahme verpflichtet wer<strong>de</strong>n können, wur<strong>de</strong> am 23.08.2003 mit einem Schreiben <strong>de</strong>s Ministers<br />

an die Oberbürgermeisterin <strong>de</strong>r Stadt Cottbus und <strong>de</strong>n Landrat <strong>de</strong>s Kreises Spree-Neiße die Aufnahme<br />

von Verhandlungen zur Frage <strong>de</strong>r künftigen Trägerschaft vorgeschlagen.<br />

In <strong>de</strong>n Verhandlungen ist <strong>de</strong>utlich gewor<strong>de</strong>n, dass die Stadt Cottbus einer baldigen Übernahme<br />

<strong>de</strong>r Trägerschaft für das Nie<strong>de</strong>rsorbische Gymnasium grundsätzlich positiv gegenübersteht, wenn<br />

die Rahmenbedingungen geklärt wer<strong>de</strong>n können. Der Landkreis Spree-Neiße hat dagegen erkennen<br />

lassen, dass aus seiner Sicht ein zeitnaher Wechsel <strong>de</strong>r Trägerschaft <strong>vom</strong> Land auf <strong>de</strong>n Landkreis<br />

aus verschie<strong>de</strong>nen Grün<strong>de</strong>n nicht in Betracht kommt.<br />

20.5. Umsetzung<br />

Aus <strong>de</strong>n genannten Grün<strong>de</strong>n beabsichtigt das MBJS, zunächst nur mit <strong>de</strong>r Stadt Cottbus Verhandlungen<br />

über die noch offenen Fragen zu führen, um einen Trägerschaftswechsel nach Möglichkeit<br />

noch in 2005 zu realisieren.<br />

Das Land wird sich hierbei seinen Verpflichtungen zur Pflege <strong>de</strong>r sorbischen Sprache und Kultur<br />

auch künftig nicht entziehen und einen neuen Träger bei <strong>de</strong>r Sicherung <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Prägung<br />

<strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rsorbischen Gymnasiums unterstützen.<br />

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21. Lan<strong>de</strong>sumweltamt<br />

21.1. Berichtsinhalt<br />

Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 21 HSichG 2003 sollen Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich „Lan<strong>de</strong>sumweltamt“<br />

ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Infolge <strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sanstalt für Großschutzgebiete (die Gegenstand eines geson<strong>de</strong>rten<br />

Auftrages zur Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung ist) und <strong>de</strong>r Ämter für Immissionsschutz in das Lan<strong>de</strong>sumweltamt<br />

erstreckt sich <strong>de</strong>r Auftrag zur Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung auch auf die bislang von diesen<br />

Einrichtungen bzw. Behör<strong>de</strong>n wahrgenommenen Aufgaben. Die Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung erfolgt<br />

daher parallel zur anstehen<strong>de</strong>n Fusion <strong>de</strong>r Einrichtungen im nachgeordneten Bereich <strong>de</strong>s Umweltschutzes<br />

(§ 4 Nr. 1 und Nr. 7 VerwModG).<br />

Aufgaben aus <strong>de</strong>m gesamten, <strong>de</strong>m künftigen Aufgabenbereich <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sumweltamtes unterfallen<strong>de</strong>n<br />

Aufgabenbereiches nehmen gegenwärtig 1135 Mitarbeiter (VZE) war. Es sind für die<br />

Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgabe im Haushaltsplan 2004 insgesamt 70.989.400 € eingestellt.<br />

Eine geson<strong>de</strong>rte Darstellung für die Bereiche <strong>de</strong>s bisherigen LUA, <strong>de</strong>r Ämter für Immissionsschutz<br />

und <strong>de</strong>r LAGS ist für das Jahr 2004 nicht möglich, weil die Zusammenführung für 2004<br />

haushaltstechnisch bereits vollzogen wur<strong>de</strong>. Hinsichtlich <strong>de</strong>s Anteils <strong>de</strong>r LAGS im Jahr 2003 wird<br />

auf die Ausführungen unter Punkt III.17.1 verwiesen.<br />

21.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Der genannte Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen folgen<strong>de</strong> Aufgaben:<br />

Das neue Lan<strong>de</strong>sumweltamt ist als <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>s zentrale obere Umweltbehör<strong>de</strong> zuständig für<br />

<strong>de</strong>n Vollzug aller umweltrelevanten Verfahren von lan<strong>de</strong>sweiter Be<strong>de</strong>utung und hohem Spezialisierungsgrad<br />

sowie für die Erarbeitung wissenschaftlich-technischer Grundlagen für <strong>de</strong>n Gesamtbereich<br />

<strong>de</strong>s Umwelt- und Naturschutzes.<br />

Im Hinblick auf die Prüfung von Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r gesamte Aufgabenbereich<br />

unterglie<strong>de</strong>rt. Hierbei wur<strong>de</strong> darauf geachtet, dass – wie in Art. 2 § 2 Abs. 1 HSichG 2003 (nunmehr<br />

§ 5 Abs. 1 LOG) beschrieben – zwischen <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung im Sinne einer Zuständigkeit<br />

<strong>de</strong>r Verwaltung und <strong>de</strong>r tatsächlichen Aufgabenerfüllung unterschie<strong>de</strong>n wird.<br />

Die Aufglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Aufgabenbereichs ergab folgen<strong>de</strong> Systematik:<br />

Gewässerschutz<br />

Wasserwirtschaft und Gestaltung <strong>de</strong>s Landschaftswasserhaushaltes<br />

Hochwasserschutz<br />

Anlagengenehmigung, Anlagensicherheit und Störfallvorsorge<br />

Luftreinhaltung<br />

Lärm- und Schwingungsschutz<br />

Abfallwirtschaft, Zulassung und Überwachung von Deponien<br />

Erfassung, Bewertung und Sanierung von ökologischen Altlasten<br />

Bo<strong>de</strong>nschutz<br />

Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsentwicklung<br />

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Verwaltung von Großschutzgebieten (vgl. hierzu auch die Ausführungen unter Punkt III.17)<br />

21.3. Verfahren / Vorgehen<br />

21.3.1. Beteiligte<br />

Zur Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> unter Beteiligung <strong>de</strong>s HPR eine Projektgruppe<br />

gebil<strong>de</strong>t, die – um möglichst unabhängig und objektiv arbeiten zu können – außerhalb<br />

<strong>de</strong>r Linienverwaltung angesie<strong>de</strong>lt wur<strong>de</strong>. Auftrag <strong>de</strong>r Projektgruppe war neben <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung<br />

die aufgabenkritische Überprüfung aller im Geschäftsbereich wahrgenommenen<br />

Aufgaben. Ausgenommen waren lediglich laufen<strong>de</strong> Reformprojekte, für die geson<strong>de</strong>rte Projektgruppen<br />

gebil<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n waren (Forstreform, Labore, Flurneuordnung).<br />

Das Ministerium <strong>de</strong>s Innern, das Ministerium <strong>de</strong>r Finanzen und die Staatskanzlei (StV) wur<strong>de</strong>n<br />

im angemessenen Umfang an <strong>de</strong>r Prüfung beteiligt.<br />

21.3.2. Vorgehen<br />

Nach<strong>de</strong>m die Aufgaben aufgeglie<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n waren, wur<strong>de</strong> im einzelnen wie folgt verfahren:<br />

Es wur<strong>de</strong> zunächst geprüft,<br />

ob die Aufgaben auch von Dritten wahrgenommen wer<strong>de</strong>n können (Verlagerung <strong>de</strong>r Zuständigkeit<br />

auf Dritte),<br />

ob Dritte zur praktischen Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben herangezogen wer<strong>de</strong>n können, insbeson<strong>de</strong>re<br />

ob die Leistungen auch von Privaten etc. angeboten wer<strong>de</strong>n bzw. angeboten wer<strong>de</strong>n könnten<br />

und<br />

ob es Beispiele für eine Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung und -erfüllung in an<strong>de</strong>ren<br />

Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn gibt.<br />

Infolge <strong>de</strong>s Umfangs <strong>de</strong>s einer Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung zu unterziehen<strong>de</strong>n Aufgabenspektrums<br />

und <strong>de</strong>r Umsetzung laufen<strong>de</strong>r Reformvorgaben (Einglie<strong>de</strong>rung von LAGS und ÄfI in das LUA)<br />

konnte die Prüfung bislang nicht abgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

21.4. Einzelbetrachtung<br />

Die geschil<strong>de</strong>rte Vorgehensweise hat zu folgen<strong>de</strong>n Ergebnissen geführt:<br />

Die Situation im nachgeordneten Bereich <strong>de</strong>s Umweltschutzes ist gekennzeichnet von <strong>de</strong>r Bün<strong>de</strong>lung<br />

<strong>de</strong>s bisherigen Lan<strong>de</strong>sumweltamtes, <strong>de</strong>r Ämtern für Immissionsschutz und <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sanstalt<br />

für Großschutzgebiete gemäß § 4 VerwModG. Damit wer<strong>de</strong>n alle umweltrelevanten Aufgaben auf<br />

Lan<strong>de</strong>sebene in einem neuen Lan<strong>de</strong>sumweltamt zusammengeführt.<br />

Bei <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung ist zu berücksichtigen, dass seit 1990 bereits wesentliche Aufgabenfel<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sumweltamtes ausgeglie<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>n. Beispielhaft wird auf die Übertragung<br />

wasser-, naturschutz- und abfallbehördlicher Aufgaben auf die Landkreise und kreisfreien Städte<br />

im Zuge <strong>de</strong>r Funktionalreform verwiesen. Weitere Beispiele für bereits realisierte Ausglie<strong>de</strong>rungen<br />

sind die Verlagerung operativen Maßnahmen <strong>de</strong>r Gewässerunterhaltung und Anlagenbedienung I.<br />

Ordnung an die Wasser- und Bo<strong>de</strong>nverbän<strong>de</strong>, die Aufgabenübertragung von För<strong>de</strong>rmittelmanagementtätigkeiten<br />

an die ILB und die Aufgabenwahrnehmung im Bereich Son<strong>de</strong>rabfall durch die<br />

Son<strong>de</strong>rabfallgesellschaft Berlin- <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>.<br />

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Darüber hinaus wur<strong>de</strong> im Zuge <strong>de</strong>r Aufgabenbün<strong>de</strong>lung das Umweltlabor an das Lan<strong>de</strong>slabor<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> übertragen.<br />

Mit <strong>de</strong>r Bün<strong>de</strong>lung aller Aufgaben im Bereich Umwelt (LUA, ÄfI und LAGS) wird für <strong>de</strong>n Geschäftsbereich<br />

<strong>de</strong>s MLUR ein wichtiger Reformschritt vollzogen. Bei <strong>de</strong>r vorbereiten<strong>de</strong>n aufgabenkritischen<br />

Analyse und Bewertung sowie <strong>de</strong>r organisatorischen Bün<strong>de</strong>lung aller Aufgaben in einem<br />

“neuen“ LUA wur<strong>de</strong> zunächst eine Zusammenführung <strong>de</strong>r heterogenen Aufgaben prioritär behan<strong>de</strong>lt.<br />

Für die aktuelle Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung liegt sodann unter Produkt-, Wirtschaftlichkeits- und<br />

Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten eine hinreichen<strong>de</strong> Prüfgrundlage vor.<br />

Grundsätzlich erscheinen Aufgaben ausglie<strong>de</strong>rungsfähig, die, soweit vorhan<strong>de</strong>n, Forschungs- o<strong>de</strong>r<br />

Beratungscharakter haben. Auch Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>r Umweltbildung erscheinen<br />

grundsätzlich ausglie<strong>de</strong>rungsfähig. Hinzu kommen operative Teilaufgaben sowie (bau)technische<br />

Aufgabenbereiche.<br />

21.5. Umsetzung<br />

Konkrete Prüfergebnisse zur Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung liegen bislang nicht vor<br />

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22. Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft<br />

22.1. Berichtsinhalt<br />

Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 22 HSichG 2003 sollen Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich „Lan<strong>de</strong>samt<br />

für Verbraucherschutz und Landwirtschaft“ ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Aufgaben aus diesem Bereich nehmen gegenwärtig 390 Mitarbeiter (VZE) wahr. Es sind für die<br />

Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben <strong>de</strong>s LVL und <strong>de</strong>r ÄFlE im Haushaltsplan 2004 insgesamt<br />

29.341.500 € eingestellt. Für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r ehemaligen AfLE wird für das Jahr vor <strong>de</strong>r<br />

haushaltsmäßigen Zusammenführung mit <strong>de</strong>m LVL (2003) auf die Ausführungen unter Punkt<br />

III.12.1 verwiesen.<br />

22.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Das Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft unterstützt das Ministerium bei seinen<br />

Aufgaben in <strong>de</strong>n Bereichen Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung, Land-<br />

und Ernährungswirtschaft sowie Gartenbau. Daneben nimmt das Lan<strong>de</strong>samt spezialisierte Vollzugsaufgaben<br />

im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Pflanzenschutz, <strong>de</strong>r Saatenanerkennung und Sortenprüfung,<br />

Futtermitteln, <strong>de</strong>r Tierzucht und Tierhaltung sowie <strong>de</strong>m Veterinär- und Pflanzenschutzwesen<br />

im Grenzeinlassdienst (seit 1. Mai 2004 nur noch am Flughafen Berlin-Schönefeld) wahr.<br />

Das Lan<strong>de</strong>samt ist darüber hinaus zuständig für die Tierseuchenkasse als Pflichteinrichtung gemäß<br />

§ 71 Tierseuchengesetz in Verbindung mit § 6 <strong>de</strong>s Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz.<br />

Mit <strong>de</strong>r Integration <strong>de</strong>r bisherigen Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung sind die<br />

nicht ausglie<strong>de</strong>rungsfähigen Aufgaben <strong>de</strong>r unteren Flurneuordnungsbehör<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />

<strong>de</strong>s ländlichen Raumes hinzugekommen.<br />

22.3. Verfahren / Vorgehen<br />

22.3.1. Beteiligte<br />

Auf die Ausführungen unter Punkt III.21.3.1 wird verwiesen.<br />

22.3.2. Vorgehen<br />

Auf die Ausführungen unter Punkt III.21.3.2 wird verwiesen.<br />

22.4. Einzelbetrachtung<br />

Die geschil<strong>de</strong>rte Vorgehensweise hat zu folgen<strong>de</strong>n Ergebnissen geführt:<br />

Die ehemaligen Einrichtungen<br />

Lan<strong>de</strong>samt für Ernährung und Landwirtschaft (LELF),<br />

Staatliche Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsämter Frankfurt (O<strong>de</strong>r) und Potsdam (SVLÄ),<br />

Lan<strong>de</strong>sanstalt für Landwirtschaft (LfL),<br />

Lan<strong>de</strong>sanstalt für Gartenbau (LfG) sowie<br />

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die Bereiche Radioökologie und Strahlenschutz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sumweltamtes<br />

wur<strong>de</strong>n aufgelöst. Ihr Aufgabenbestand ging in das neue Amt über.<br />

Unter organisatorischen Gesichtspunkten konnte mit <strong>de</strong>r Bün<strong>de</strong>lung von fünf Behör<strong>de</strong>n eine erhebliche<br />

Reduzierung <strong>de</strong>r Organisationseinheiten erreicht wer<strong>de</strong>n. Die neue Struktur <strong>de</strong>s LVL hat 5<br />

Abteilungen und 37 Referate. Daraus ergibt sich eine Einsparung von insgesamt 23 Abteilungen<br />

und 63 Referaten.<br />

Mit <strong>de</strong>r Errichtung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>slabors <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> als Einrichtung gemäß § 12 LOG zum<br />

01.01.2004 wur<strong>de</strong> die Laborabteilung aus <strong>de</strong>m LVL herausgelöst. Auf die Ausführungen unter<br />

Punkt II.4 wird verwiesen.<br />

Gleichzeitig wird aktuell die Auflösung <strong>de</strong>r Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung<br />

(ÄFLE) vorbereitet. Nach Ausglie<strong>de</strong>rung von Aufgaben auf <strong>de</strong>n Verband für Lan<strong>de</strong>ntwicklung und<br />

Flurneuordnung wer<strong>de</strong>n die nach <strong>de</strong>r aufgabenkritischen Überprüfung verbleiben<strong>de</strong>n Aufgaben in<br />

einer neuen Abteilung Flurneuordnung gebün<strong>de</strong>lt. Auf die Ausführungen unter Punkt II.12.4 wird<br />

verwiesen.<br />

Im laufen<strong>de</strong>n Prüfprozess wird <strong>de</strong>utlich, dass insbeson<strong>de</strong>re die Aufgaben mit Forschungs-, Versuchs-<br />

und Beratungscharakter sowie operative Teilaufgaben grundsätzlich ausglie<strong>de</strong>rungsfähig<br />

sein können.<br />

22.5. Umsetzung<br />

Konkrete Prüfergebnisse liegen noch nicht vor. Zur Überführung <strong>de</strong>r Laboreinrichtungen vgl. die<br />

Ausführungen zu <strong>de</strong>n Laboreinrichtungen unter Punkt III.4, zu <strong>de</strong>n Ämtern für Flurneuordnung und<br />

ländliche Entwicklung vgl. Ausführungen unter Punkt III.12.<br />

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23. Straßenbauverwaltung<br />

23.1. Berichtsinhalt<br />

Gemäß Artikel 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 23 und Abs. 3 HSichG 2003 ist über Umfang und Art <strong>de</strong>r<br />

Ausglie<strong>de</strong>rung von Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich „Straßenbauverwaltung“ zu berichten.<br />

Gegenwärtig sind knapp 2700 Beschäftigte im Bereich <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung tätig. Mit <strong>de</strong>r Zusammenführung<br />

<strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung im Lan<strong>de</strong>sbetrieb Straßenwesen gemäß <strong>de</strong>m Gesetz<br />

zur Neuorganisation <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung <strong>vom</strong> 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 240) wird bis En<strong>de</strong><br />

2007 die Einsparung von 299 Stellen gegenüber <strong>de</strong>m Stand 01. Januar 2000 erreicht.<br />

In <strong>de</strong>n vergangenen 5 Jahren wur<strong>de</strong> durch die Straßenbauverwaltung ein Finanzvolumen von ca.<br />

600 Millionen Euro jährlich umgesetzt. Davon entfielen auf die Auftragsverwaltung für <strong>de</strong>n Bund<br />

knapp 400 Millionen für Investitionen an Bun<strong>de</strong>sfernstraßen. Für <strong>de</strong>n Bau und die Unterhaltung von<br />

Lan<strong>de</strong>sstraßen setzte die Straßenbauverwaltung rund 160 Millionen Euro um. Etwa 40 Millionen<br />

Euro wer<strong>de</strong>n jährlich für kommunale Straßenbaumaßnahmen ausgereicht.<br />

23.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Die Straßenbauverwaltung erledigt alle Angelegenheiten <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfern- und Lan<strong>de</strong>sstraßen. Darüber<br />

hinaus nimmt sie die alleinige staatliche Aufsicht über Kreisstraßen und die Gemein<strong>de</strong>straßen<br />

kreisfreier Städte war. Die Straßenbauverwaltung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> hat sich von Beginn an<br />

als eine Verwaltung organisiert, die ihre Aufgaben in erster Linie als Bauherrenverwaltung wahrnimmt.<br />

Sie unterliegt seit Mitte <strong>de</strong>r neunziger Jahre einem kontinuierlichen Optimierungsprozess.<br />

Dieser bewirkte bei gleichzeitiger Reduzierung <strong>de</strong>s Personalbestan<strong>de</strong>s eine immer stärkere Konzentration<br />

auf die Kernaufgaben <strong>de</strong>r staatlichen Verwaltung. Mit Gründung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbetriebs<br />

Straßenwesen zum 01.01.2005 wird die Straßenbauverwaltung unterhalb <strong>de</strong>s Ministeriums in einer<br />

Organisationseinheit zusammengeführt und mit betriebswirtschaftlichen Instrumentarien ausgestattet.<br />

Im Lan<strong>de</strong>sbetrieb wer<strong>de</strong>n die Aufgaben <strong>de</strong>r Planung, <strong>de</strong>s Baus und <strong>de</strong>r Unterhaltung <strong>de</strong>r Verkehrswege<br />

gebün<strong>de</strong>lt, die es in diesem Bericht zu untersuchen gilt.<br />

Auftragsverwaltung<br />

Die Verwaltung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfernstraßen erfolgt gemäß Artikel 90 Abs. 2 GG durch die Län<strong>de</strong>r in<br />

Bun<strong>de</strong>sauftragsverwaltung.<br />

Hiervon umfasst sind alle Aufgaben eines Straßenbaulastträgers. Dazu gehören insbeson<strong>de</strong>re<br />

<strong>de</strong>r Bau und die Unterhaltung von Straßen,<br />

die Gewährleistung <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit auf allen Bun<strong>de</strong>sfernstraßen und<br />

die eigenständige Geltendmachung von Erstattungsansprüchen in allen gerichtlichen Instanzen.<br />

Ferner beziehen sich die Aufgaben <strong>de</strong>s Straßenbaulastträgers auch auf die Unterhaltung <strong>de</strong>s Zubehörs<br />

und aller Nebenanlagen von Bun<strong>de</strong>sfernstraßen, somit auch auf die Nebenbetriebe an Autobahnen<br />

und die Autobahnmeistereien.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sauftragsverwaltung unterliegen die Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Aufsicht und <strong>de</strong>n<br />

Weisungen <strong>de</strong>r zuständigen obersten Bun<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n. Die obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n haben <strong>de</strong>ren<br />

Vollzug sicherzustellen (Art. 85 Abs. 3, Abs. 4 GG).<br />

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Lan<strong>de</strong>sstraßenverwaltung<br />

Der Lan<strong>de</strong>sstraßenbauverwaltung obliegen alle Aufgaben eines Straßenbaulastträgers.<br />

Nach <strong>de</strong>r gesetzlichen Umschreibung <strong>de</strong>r Straßenbaulast in § 9 BbgStrG sind Straßen zu bauen,<br />

zu unterhalten, zu erweitern, umzugestalten o<strong>de</strong>r sonst zu verbessern.<br />

Ferner bezieht sich die Straßenbaulast nicht nur auf <strong>de</strong>n Straßenkörper, son<strong>de</strong>rn auch auf das Zubehör<br />

und die Nebenanlagen, somit auch auf die Straßenmeistereien <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s.<br />

Gemäß § 10 BbgStrG obliegen <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sbediensteten ihre Aufgaben als Amtspflichten in Ausübung<br />

hoheitlicher Tätigkeit. Die Straßenbaubehör<strong>de</strong>n tragen als Son<strong>de</strong>rordnungsbehör<strong>de</strong>n die<br />

Verantwortung dafür, dass Sicherheit und Ordnung an und auf <strong>de</strong>n Straßen je<strong>de</strong>rzeit gewahrt sind.<br />

Die Lan<strong>de</strong>sstraßenbaubehör<strong>de</strong>n bedürfen gemäß § 4 <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetzes (FStrG) und<br />

§ 10 BbgStrG in Ausübung ihrer Tätigkeit keiner Genehmigung, Zustimmung, Anzeige, Erlaubnis<br />

o<strong>de</strong>r Überwachung einer an<strong>de</strong>ren Stelle bzw. Behör<strong>de</strong>.<br />

Neben <strong>de</strong>r Straßenbaulast obliegt <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sstraßenbauverwaltung die Straßenaufsicht. Gemäß §<br />

44 BbgStrG überwacht sie die Aufgabenerfüllung an<strong>de</strong>rer Straßenbaulastträger. Die untere Lan<strong>de</strong>sstraßenbaubehör<strong>de</strong><br />

überwacht Lan<strong>de</strong>sstraßen, die nicht in <strong>de</strong>r Baulast <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s stehen und<br />

nimmt die Aufsicht für Kreisstraßen und für Gemein<strong>de</strong>straßen kreisfreier Städte wahr.<br />

23.3. Verfahren / Vorgehen<br />

23.3.1. Beteiligte<br />

Anlässlich <strong>de</strong>s Kabinettbeschlusses 234/00 <strong>vom</strong> 9. Mai 2000 wur<strong>de</strong> in einer ressortinternen Arbeitsgruppe<br />

begonnen, Inhalt, Umfang und Struktur <strong>de</strong>r Aufgabenerledigung auf <strong>de</strong>m Gebiet<br />

<strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung mit <strong>de</strong>r Zielstellung zu untersuchen, die Möglichkeiten zur Bün<strong>de</strong>lung<br />

<strong>de</strong>r Aufgaben in einem Lan<strong>de</strong>sbetrieb auszuloten. In diesem Zusammenhang hatte <strong>de</strong>r<br />

Ausschuss für Verwaltungsoptimierung (AVO) vorgeschlagen zu prüfen, ob die Einrichtung eines<br />

Lan<strong>de</strong>sbetriebes nach § 26 LHO zu einer effektiveren und effizienteren Aufgabenerledigung<br />

in <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung führen wür<strong>de</strong> und ob eine Steigerung <strong>de</strong>r Fremdvergabequote<br />

vertretbar und möglich wäre.<br />

Dieser Prüfauftrag wur<strong>de</strong> auf Veranlassung <strong>de</strong>s AVO fremd vergeben, um ein unabhängiges<br />

Ergebnis zu erzielen. Bei <strong>de</strong>r Auftragserteilung durch die Staatskanzlei <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

wur<strong>de</strong> darauf geachtet, dass keine Ergebnisse präjudiziert wur<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r betroffene Bereich<br />

keinen über fachliche Aspekte hinausgehen<strong>de</strong>n Einfluss auf das Ergebnis nehmen konnte.<br />

In <strong>de</strong>m Vertrag ist u.a. die „Untersuchung und Auswahl einer geeigneten Rechtsform in <strong>de</strong>r<br />

Straßenbauverwaltung“ sowie ein „Vorschlag zur Umsetzung <strong>de</strong>r Ergebnisse“ gefor<strong>de</strong>rt.<br />

Die <strong>vom</strong> AVO in Auftrag gegebene Untersuchung wur<strong>de</strong> durch die Zentrale Projektgruppe <strong>de</strong>r<br />

Staatskanzlei betreut. Das MI sowie das MdF waren durch ihre Staatssekretäre im AVO im an-<br />

gemessenen Umfang an <strong>de</strong>r Prüfung beteiligt. Der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und<br />

Verkehr berichtete <strong>de</strong>m AVO regelmäßig über <strong>de</strong>n aktuellen Sachstand.<br />

Zur Begleitung <strong>de</strong>s Gutachtens im MSWV wur<strong>de</strong> im Mai 2001 <strong>de</strong>r Lenkungsausschuss „Optimierung<br />

<strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung“ unter Beteiligung <strong>de</strong>r betroffenen Behör<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r Personalvertretung,<br />

<strong>de</strong>r Staatskanzlei und <strong>de</strong>s Gutachters eingerichtet.<br />

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Ergebnis <strong>de</strong>r im Februar 2002 vorgelegten gutachterlichen Untersuchung ist, dass für die Straßenbauverwaltung<br />

die Errichtung eines Lan<strong>de</strong>sbetriebes nach § 26 LHO als die gebotene Maßnahme<br />

für eine weitere Effizienz- und Effektivitätssteigerung vorgeschlagen wird. Durch verbesserte<br />

Kostentransparenz erleichtert die Struktur <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbetriebes die I<strong>de</strong>ntifizierung ausglie<strong>de</strong>rungsfähiger<br />

Teilaufgaben.<br />

23.3.2. Vorgehen<br />

Auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r Grundaussage <strong>de</strong>s Gutachtens wur<strong>de</strong> in einer Arbeitsgruppe, <strong>de</strong>ren Mitglie<strong>de</strong>r<br />

sich aus Vertretern <strong>de</strong>s Organisationsreferates <strong>de</strong>r Abteilung 1 - Grundsatzangelegenheiten<br />

<strong>de</strong>s Ministeriums, Koordination - und Vertretern <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Referate <strong>de</strong>r Abteilung 5 -<br />

Straßenwesen, Straßenverkehr im MSWV zusammensetzte, eine weitere Ausglie<strong>de</strong>rung geprüft.<br />

23.4. Einzelbetrachtung<br />

Die Straßenbauverwaltung <strong>de</strong>finiert sich bereits heute im Kern als Bauherrenverwaltung. Die wesentlichen<br />

Ingenieurleistungen, wie z.B. die Erstellung von Planunterlagen für <strong>de</strong>n Straßenbau,<br />

wer<strong>de</strong>n nicht durch eigenes Personal selber wahrgenommen und alle mit <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben<br />

als Straßenbaulastträger verbun<strong>de</strong>nen Bauleistungen wer<strong>de</strong>n zu 100 % fremdvergeben. Auch<br />

im Vergleich mit an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn ist die Vergabequote im investiven Bereich, d.h. im Bereich<br />

<strong>de</strong>r Planung und <strong>de</strong>m Bau von Straßen, sehr hoch.<br />

Dennoch stellt sich die Frage, ob und inwieweit Dritte zur praktischen Erfüllung <strong>de</strong>r verbleiben<strong>de</strong>n<br />

Aufgaben herangezogen wer<strong>de</strong>n können.<br />

Eine qualifizierte Aussage darüber, ob die Einschaltung privater Dritter zur praktischen Erfüllung <strong>de</strong>r<br />

Aufgaben noch wirtschaftlich ist, wird die Straßenbauverwaltung erst nach Gründung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbetriebs<br />

und Einführung <strong>de</strong>r Kosten- und Leistungsrechnung treffen können. Diese ermöglicht zukünftig<br />

<strong>de</strong>n fairen Vergleich mit <strong>de</strong>n Kosten und Qualitäten privater Leistungserstellung auf Basis<br />

einer Kosten- und Leistungstransparenz. Sie gibt Entscheidungshilfe für die weitere Festlegung <strong>de</strong>s<br />

Verhältnisses von Eigenleistung und Fremdvergabe.<br />

Gleichwohl wur<strong>de</strong> bereits jetzt auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Haushalts- und Rechnungswesens die<br />

Wirtschaftlichkeit einer weiteren Ausglie<strong>de</strong>rung untersucht und bewertet. Zu diesen Aufgaben gehören<br />

Ingenieurleistungen im Sinne <strong>de</strong>r Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie<br />

Arbeiten im Betriebsdienst.<br />

Die geschil<strong>de</strong>rte Vorgehensweise hat zu folgen<strong>de</strong>n Ergebnissen geführt:<br />

Ingenieurleistungen im Sinne <strong>de</strong>r HOAI<br />

Ingenieurleistungen im Sinne <strong>de</strong>r HOAI wer<strong>de</strong>n schon jetzt durch die Straßenbauverwaltung überwiegend<br />

an Dritte vergeben. Da die Planungsleistungen nach <strong>de</strong>r HOAI bereits jetzt zu 100% von<br />

Dritten gegen Honorar erbracht wer<strong>de</strong>n, beziehen sich die sog. HOAI-Leistungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbediensteten<br />

fast ausschließlich auf Bauherrentätigkeiten, wie z.B. Überwachungsleistungen und auf<br />

die Durchführung <strong>de</strong>r Ausschreibungs- und Vergabeverfahren. Im ersteren Fall erfolgt die Leistung<br />

in Personalunion und zeitgleich mit <strong>de</strong>n originären staatlichen Aufsichts- und Ordnungsaufgaben, so<br />

dass hier erst eine genauere betriebswirtschaftliche Detailbetrachtung Aussagen darüber treffen<br />

kann, ob eine weitergehen<strong>de</strong> Übertragung an Dritte wirtschaftlich wäre. Ziel muss es daher sein,<br />

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durch eine Kosten- und Leistungsrechnung diese Untersuchung zu ermöglichen. Soweit die mit eigenem<br />

Personal erbrachte sogenannte HOAI-Leistung die Durchführung von Ausschreibungs- und<br />

Vergabeverfahren betrifft, hat sich zusätzlich die Frage gestellt, ob eine Vergabe dieser Leistungen<br />

mit <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Vorbeugung von Korruption noch vertretbar ist. Somit wäre bei Übertragung<br />

dieser sensiblen Leistung an Dritte zwangsläufig neben <strong>de</strong>n innerdienstlichen Regelungen ein weiteres<br />

Kontroll- und Sicherungssystem zu implementieren. Auch hier können abschließen<strong>de</strong> Aussagen<br />

erst durch eine Kosten- und Leistungsrechnung getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />

Arbeiten im Betriebsdienst<br />

Die mit <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben <strong>de</strong>s Straßenbaulastträger gem. § 3 FStrG bzw. § 9 BbgStrG<br />

verbun<strong>de</strong>n Bautätigkeiten wer<strong>de</strong>n bereits zu 100% fremdvergeben. Betriebliche Unterhaltungsarbeiten,<br />

z.B. an Verkehrsflächen, Nebenanlagen, Straßenentwässerungsanlagen und <strong>de</strong>r Verkehrsbeschil<strong>de</strong>rung,<br />

und darüber hinaus beim Winterdienst wer<strong>de</strong>n auch durch private Unternehmen<br />

angeboten. Soweit diese Arbeiten durch Bedienstete <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s erledigt wer<strong>de</strong>n, erfolgt dies<br />

in Personalunion und gleichzeitig mit <strong>de</strong>n originären staatlichen Aufgaben, wie z.B. Streckenkontrolle<br />

und Verkehrssicherung. Dabei ist es eine kontinuierliche Optimierungsaufgabe, zu prüfen, inwieweit<br />

hier <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r nicht originären staatlichen Aufgaben verringert, d.h. anteilig hier <strong>de</strong>r Fremdvergabeanteil<br />

noch weiter gesteigert wer<strong>de</strong>n kann. Hierzu bedient sich die Straßenbauverwaltung<br />

eines Kostenrechnungsprogramms (KIS) auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Straßenmeistereien. Im Ergebnis dieses<br />

Optimierungsprozesses konnten gewerbliche Arbeiten, wie z.B.<br />

Randstreifenabän<strong>de</strong>rung,<br />

Grabenräumung,<br />

Fahrbahnmarkierung,<br />

Todholzausastung und<br />

Räumdienst<br />

als Eigenleistung reduziert o<strong>de</strong>r sogar bis zu 100 % vergeben wer<strong>de</strong>n.<br />

Dieses Ergebnis geht einher mit einer kontinuierlichen neuen Ausbildung von Straßenwärtern und<br />

einer zielgerichteten Qualifizierung <strong>de</strong>s Personals für die Betreuung, Kontrolle und Abrechnung <strong>de</strong>r<br />

Vergabeleistungen im Bereich <strong>de</strong>r Straßenmeistereien.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Rationalisierungsaufgabe „Straßenmeisterei 2000“ wur<strong>de</strong>n im Zeitraum 1996 bis<br />

2000 durch Aufgabe von Meistereistandorten größere Straßenmeistereibezirke geschaffen und erhebliche<br />

Personaleinsparungen erbracht. Eine weitere Vergrößerung <strong>de</strong>r Straßenmeistereibezirke<br />

wür<strong>de</strong> zu unwirtschaftlichen Ergebnissen bei <strong>de</strong>r Betreuung <strong>de</strong>r Straßen führen. Von daher wird eine<br />

weitere Effizienzsteigerung in <strong>de</strong>r Betreuung <strong>de</strong>r Kreisstraßen gesehen. Die Landkreise können<br />

gemäß § 46 Abs. 3 BbgStrG die Unterhaltung <strong>de</strong>r Kreisstraßen, einschließlich <strong>de</strong>s Um- und Ausbaus,<br />

gegen Ersatz <strong>de</strong>r entstehen<strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>n Straßenbauämtern <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s übertragen Die<br />

hierbei entstehen<strong>de</strong>n Synergieeffekte führen zu weiteren Einsparungen.<br />

Neben dieser „klassischen“ Form <strong>de</strong>r Aufgabenerledigung hat das Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr,<br />

Bau- und Wohnungswesen im Herbst 2001 die Absicht erklärt, im Rahmen von Pilotvorhaben die<br />

Vergabe von Konzessionen anstelle von Bauaufträgen für ausgewählte Ausbauvorhaben im Bun<strong>de</strong>sautobahnnetz<br />

vorzunehmen. Der Konzessionsnehmer sollte dabei verpflichtet wer<strong>de</strong>n, auch für<br />

<strong>de</strong>n Betriebsdienst auf einem bestimmten Autobahnabschnitt zu sorgen. Das MSWV hat sich aktiv<br />

um eine Beteiligung im Rahmen dieser ursprünglich 10 Pilotvorhaben bemüht. So ist <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

als einziges neues Bun<strong>de</strong>sland mit <strong>de</strong>m Abschnitt <strong>de</strong>r A 24 Autobahnanschlussstelle Neuruppin bis<br />

A 10 Autobahndreieck Schwanebeck vertreten. Die <strong>vom</strong> BMVBW beauftragte Realisierungsstudie<br />

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zu diesem Vorhaben hat allerdings ergeben, dass die Wirtschaftlichkeit in diesem Abschnitt unter<br />

<strong>de</strong>n gegenwärtigen Umstän<strong>de</strong>n nicht gegeben ist. Das MSWV bemüht sich aber weiterhin, ein einsprechen<strong>de</strong>s<br />

Pilotvorhaben unter vertretbaren Bedingungen zu realisieren.<br />

23.5. Umsetzung<br />

Durch <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sbetrieb Straßenwesen wird eine klassische, mehrstufige öffentliche Verwaltung<br />

mit strenger hierarchischer Struktur <strong>de</strong>r jeweiligen Dienststellen und einer kameralistischen Haushaltsführung<br />

in eine mo<strong>de</strong>rne Organisationsform umgewan<strong>de</strong>lt. Ziele sind Effizienz und Wirtschaftlichkeit.<br />

Aus diesem Grun<strong>de</strong> wird zeitgleich zur Errichtung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbetriebs sowohl die Finanzbuchhaltung<br />

(Doppik) als auch die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) mit einem geschlossenen<br />

Buchungs- und Controllingsystem eingeführt. Mit <strong>de</strong>r KLR wird es <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sbetrieb ermöglicht,<br />

beim Einsatz <strong>de</strong>r öffentlichen Mittel für alle Maßnahmen einen streng wirtschaftlichen Maßstab<br />

anzulegen. Aufgrund einer verbesserten Kosten- und Leistungstransparenz wird er in die Lage versetzt,<br />

die Wirtschaftlichkeitsüberwachung zu steigern und Entscheidungen über weitere Ausglie<strong>de</strong>rungen<br />

auf gesicherter Erkenntnisgrundlage zu treffen.<br />

Die begleiten<strong>de</strong>n gesetzgeberischen Maßnahmen zur Errichtung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbetriebes Straßenbau<br />

sind mit <strong>de</strong>m Kabinettsbeschluss zur Neuorganisation <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

auf <strong>de</strong>n Weg gebracht. Daran anknüpfend wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Errichtungserlass, die Betriebssatzung<br />

und die Geschäftsordnung erstellt. Weitere wesentliche Aufgaben <strong>de</strong>r Projektorganisation sind<br />

die Regelung <strong>de</strong>r Geschäftsverteilung in <strong>de</strong>r Zentrale, die Festlegung <strong>de</strong>r Schnittstellen zum Lan<strong>de</strong>sbetrieb<br />

und seine Steuerung sowie die Harmonisierung <strong>de</strong>r IT-Infrastruktur im Lan<strong>de</strong>sbetrieb.<br />

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