Ausgliederungsbericht vom 30.6.2004 - Brandenburg.de
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I. Einleitung<br />
1. Grundlage und Reichweite <strong>de</strong>s Prüf- und Berichtsauftrages<br />
2. Grundlagen <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung<br />
2.1. Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung als Teil <strong>de</strong>r Aufgabenkritik<br />
2.2. Zum Begriff <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung<br />
2.3. Prüfung von Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit einer Ausglie<strong>de</strong>rung 4<br />
2.4. Potentiale und Grenzen <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung 4<br />
3. Son<strong>de</strong>rsituation „Kommunalisierung“<br />
4<br />
4. Vorgehensweise bei <strong>de</strong>n einzelnen Prüfaufträgen<br />
II. Bisherige Ergebnisse und weitere Prüfungsschritte<br />
1. Ergebnisse <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung zu <strong>de</strong>n einzelnen in § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 bis 23<br />
VerwModG genannten Aufgabenbereichen<br />
2. Weitere Aspekte <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung<br />
2.1. Teilaufgaben mit Bezug auf mehrere Geschäftsbereiche<br />
2.2. Kommunalisierung, Wegfall von Unterstützungsleistungen für die Kommunen<br />
3. Weitere Prüfungsschritte<br />
III. Ergebnisse <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung bei <strong>de</strong>n einzelnen Prüfaufträgen<br />
1. Bau- und Liegenschaftsverwaltung<br />
1.1. Berichtsinhalt<br />
1.2. Aufgabenbeschreibung<br />
1.3. Verfahren / Vorgehen<br />
1.3.1. Beteiligte<br />
1.3.2. Vorgehen<br />
1.4. Einzelbetrachtung<br />
1.5. Umsetzung<br />
2. Bezüge- und Beihilfewesen<br />
2.1. Berichtsinhalt<br />
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2.2. Aufgabenbeschreibung<br />
2.3. Verfahren / Vorgehen<br />
2.3.1. Beteiligte<br />
2.3.2. Vorgehen<br />
2.4. Einzelbetrachtung<br />
2.5. Umsetzung<br />
3. Fernmel<strong>de</strong>wesen<br />
3.1. Berichtsinhalt<br />
3.2. Aufgabenbeschreibung:<br />
3.3. Verfahren / Vorgehen<br />
3.3.1. Beteiligte<br />
3.3.2. Vorgehen<br />
3.4. Einzelbetrachtung<br />
3.5. Umsetzung<br />
4. Laborwesen außerhalb <strong>de</strong>r Hochschulen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
4.1. Berichtsinhalt<br />
4.2. Aufgabenbeschreibung<br />
4.3. Verfahren/Vorgehen<br />
4.3.1. Beteiligte<br />
4.3.2. Vorgehen<br />
4.4. Einzelbetrachtung<br />
4.5. Umsetzung<br />
5. Munitionsbergungsdienst <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
5.1. Berichtsinhalt<br />
5.2. Aufgabenbeschreibung<br />
5.3. Verfahren / Vorgehen 29<br />
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5.3.1. Beteiligte<br />
5.3.2. Vorgehen<br />
5.4. Einzelbetrachtung<br />
5.5. Umsetzung<br />
6. Staatstheater Cottbus<br />
6.1. Berichtsinhalt<br />
6.2. Aufgabenbeschreibung<br />
6.3. Verfahren / Vorgehen<br />
6.3.1. Beteiligte<br />
6.3.2. Vorgehen bei <strong>de</strong>r Prüfung<br />
6.4. Einzelbetrachtung<br />
6.5. Umsetzung<br />
7. Filmmuseum Potsdam<br />
7.1. Berichtsinhalt<br />
7.2. Aufgabenbeschreibung<br />
7.3. Verfahren / Vorgehen<br />
7.3.1. Beteiligte<br />
7.3.2. Vorgehen bei <strong>de</strong>r Prüfung<br />
7.4. Einzelbetrachtung<br />
7.5. Umsetzung<br />
8. <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Kunstsammlungen in Cottbus<br />
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Seite 3 von 9
8.1. Berichtsinhalt<br />
8.2. Aufgabenbeschreibung<br />
8.3. Verfahren / Vorgehen<br />
8.3.1. Beteiligte<br />
8.3.2. Vorgehen bei <strong>de</strong>r Prüfung<br />
8.4. Einzelbetrachtung<br />
8.5. Umsetzung<br />
9. Lan<strong>de</strong>samt für Geowissenschaften und Rohstoffe<br />
9.1. Berichtsinhalt<br />
9.2. Aufgabenbeschreibung<br />
9.3. Verfahren / Vorgehen<br />
9.3.1. Beteiligte<br />
9.3.2. Vorgehen bei <strong>de</strong>r Prüfung<br />
9.4. Einzelbetrachtung<br />
9.5. Umsetzung<br />
10. Lan<strong>de</strong>sschule und technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz<br />
10.1. Berichtsinhalt<br />
10.2. Aufgabenbeschreibung<br />
10.3. Verfahren / Vorgehen<br />
10.3.1. Beteiligte<br />
10.3.2. Vorgehen<br />
10.4. Einzelbetrachtungen<br />
10.5. Umsetzung<br />
14<br />
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11. Lan<strong>de</strong>samt für Mess- und Eichwesen<br />
11.1. Berichtsinhalt<br />
11.2. Aufgabenbeschreibung<br />
11.3. Verfahren / Vorgehen<br />
11.4. Einzelbetrachtung<br />
11.5. Umsetzung<br />
12. Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung<br />
12.1. Berichtsinhalt<br />
12.2. Aufgabenbeschreibung<br />
12.3. Verfahren / Vorgehen<br />
12.3.1. Beteiligte<br />
12.3.2. Vorgehen<br />
12.4. Einzelbetrachtung<br />
12.5. Umsetzung<br />
13. Lan<strong>de</strong>skliniken<br />
13.1. Berichtsinhalt<br />
13.2. Aufgabenbeschreibung<br />
13.3. Verfahren / Vorgehen<br />
13.3.1. Beteiligte<br />
13.3.2. Vorgehen<br />
13.4. Einzelbetrachtung<br />
13.5. Umsetzung<br />
14. Lan<strong>de</strong>sforstanstalt Eberswal<strong>de</strong><br />
14.1. Berichtsinhalt 63<br />
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Seite 5 von 9
14.2. Aufgabenbeschreibung<br />
14.3. Verfahren / Vorgehen<br />
14.4. Einzelbetrachtung<br />
14.5. Umsetzung<br />
15. Lan<strong>de</strong>sinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br />
15.1. Berichtsinhalt<br />
15.2. Aufgabenbeschreibung<br />
15.3. Verfahren / Vorgehen<br />
15.3.1. Beteiligte<br />
15.3.2. Vorgehen<br />
15.4. Einzelbetrachtung<br />
15.5. Umsetzung<br />
16. <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>isches Lan<strong>de</strong>sinstitut für Rechtsmedizin<br />
16.1. Berichtsinhalt<br />
16.2. Aufgabenbeschreibung<br />
16.3. Verfahren / Vorgehen<br />
16.3.1. Beteiligte<br />
16.3.2. Vorgehen<br />
16.4. Einzelbetrachtung<br />
16.5. Umsetzung<br />
17. Lan<strong>de</strong>sanstalt für Großschutzgebiete<br />
17.1. Berichtsinhalt<br />
17.2. Aufgabenbeschreibung<br />
17.3. Verfahren / Vorgehen<br />
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17.3.1. Beteiligte<br />
17.3.2. Vorgehen<br />
17.4. Einzelbetrachtung<br />
17.5. Umsetzung<br />
18. Institut für Stadtentwicklung und Wohnen<br />
18.1. Berichtsinhalt<br />
18.2. Aufgabenbeschreibung<br />
18.3. Verfahren/Vorgehen<br />
18.3.1. Beteiligte<br />
18.3.2. Vorgehen<br />
18.4. Einzelbetrachtung<br />
18.5. Umsetzung<br />
19. Materialprüfungsamt Berlin-<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
19.1. Berichtsinhalt<br />
19.2. Aufgabenbeschreibung<br />
19.3. Verfahren / Vorgehen<br />
19.3.1. Beteiligte<br />
19.3.2. Vorgehen<br />
19.4. Einzelbetrachtung<br />
19.5. Umsetzung<br />
20. Nie<strong>de</strong>rsorbisches Gymnasium Cottbus<br />
20.1. Berichtsinhalt<br />
20.2. Aufgabenbeschreibung<br />
20.3. Verfahren / Vorgehen<br />
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20.4. Einzelbetrachtung<br />
20.5. Umsetzung<br />
21. Lan<strong>de</strong>sumweltamt<br />
21.1. Berichtsinhalt<br />
21.2. Aufgabenbeschreibung<br />
21.3. Verfahren / Vorgehen<br />
21.3.1. Beteiligte<br />
21.3.2. Vorgehen<br />
21.4. Einzelbetrachtung<br />
21.5. Umsetzung<br />
22. Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft<br />
22.1. Berichtsinhalt<br />
22.2. Aufgabenbeschreibung<br />
22.3. Verfahren / Vorgehen<br />
22.3.1. Beteiligte<br />
22.3.2. Vorgehen<br />
22.4. Einzelbetrachtung<br />
22.5. Umsetzung<br />
23. Straßenbauverwaltung<br />
23.1. Berichtsinhalt<br />
23.2. Aufgabenbeschreibung<br />
23.3. Verfahren / Vorgehen<br />
23.3.1. Beteiligte<br />
23.3.2. Vorgehen<br />
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23.4. Einzelbetrachtung<br />
23.5. Umsetzung 91<br />
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Seite 9 von 9
I. Einleitung<br />
1. Grundlage und Reichweite <strong>de</strong>s Prüf- und Berichtsauftrages<br />
Grundlage <strong>de</strong>s vorliegen<strong>de</strong>n Berichts <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung an <strong>de</strong>n Landtag ist <strong>de</strong>r Berichtsauftrag in §<br />
3 Abs. 3 VerwModG (Art. 2 HSichG 2003). Hiernach ist <strong>de</strong>m Landtag bis zum 30. Juni 2004 über Umfang<br />
und Art <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r in § 3 Abs. 1 VerwModG genannten Aufgabenbereiche zu berichten.<br />
Der Bericht bil<strong>de</strong>t einen Baustein <strong>de</strong>r seit Beginn <strong>de</strong>r Dritten Legislaturperio<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m Ziel entwickelten<br />
Aktivitäten, <strong>de</strong>n Aufgabenbestand und die Verwaltungsstruktur <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> einer<br />
umfassen<strong>de</strong>n aufgabenkritischen Überprüfung zu unterziehen.<br />
Das Gesetz über Ziele und Vorgaben zur Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung (VerwModG), das als<br />
Artikel 2 <strong>de</strong>s Gesetzes zur Sicherung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>shaushalts und zur Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />
(Haushaltssicherungsgesetz 2003-HSichG 2003) <strong>vom</strong> 10. Juli 2003 (GVBl. I S. 195, 195) verkün<strong>de</strong>t<br />
wur<strong>de</strong>, bestimmt insbeson<strong>de</strong>re, dass sämtliche Aufgaben <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung <strong>de</strong>r Aufgabenkritik<br />
zu unterziehen sind. Dieser Auftrag wur<strong>de</strong> durch das Gesetz zur Neuregelung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sorganisationsrechts<br />
und zur Umsetzung <strong>de</strong>s Haushaltssicherungsgesetzes 2003 <strong>vom</strong> 24. Mai 2004 (GVBl. I. S.<br />
186) zwischenzeitlich in § 5 LOG überführt und um einen Auftrag zur Deregulierung ergänzt (§ 5 Abs. 5<br />
LOG). Als eine Konkretisierung <strong>de</strong>s generellen Auftrages aus § 2 VerwModG bestimmt § 3 Verw-<br />
ModG, dass Aufgabenkritik auch mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung von Aufgaben zu betreiben ist. In § 3<br />
Abs. 1 benennt das Gesetz beispielhaft Aufgabenbereiche aus <strong>de</strong>n Geschäftsbereichen aller Ministerien,<br />
die ganz o<strong>de</strong>r teilweise ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n sollen. Soweit Aufgabenbereiche in <strong>de</strong>r Aufzählung<br />
in § 3 Abs. 1 VerwModG nicht ausdrücklich aufgeführt sind, o<strong>de</strong>r –wie im Falle <strong>de</strong>r StK o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s MdJE-<br />
keine Betroffenheit durch konkrete Prüfaufträge für Behör<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r Einrichtungen im jeweiligen Geschäftsbereich<br />
gegeben ist, sind diese Bereiche nicht von <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung ausgenommen,<br />
weil die Aufzählung in § 3 Abs. 1 VerwModG auch ressortübergreifen<strong>de</strong> Aufgabenbereiche umfasst und<br />
überdies nur beispielhaft zu verstehen ist.<br />
Die Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung bezieht sich nach § 3 Abs. 1 Satz 3 VerwModG insbeson<strong>de</strong>re auf folgen<strong>de</strong><br />
Aufgabenbereiche:<br />
Bau- und Liegenschaftsverwaltung (Nr. 1),<br />
Bezüge- und Beihilfewesen (Nr. 2),<br />
Fernmel<strong>de</strong>wesen (Nr. 3),<br />
Laborwesen außerhalb <strong>de</strong>r Hochschulen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s (Nr. 4)<br />
Munitionsbergungsdienst <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (Nr. 5)<br />
Staatstheater Cottbus (Nr. 6),<br />
Filmmuseum Potsdam (Nr. 7),<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Kunstsammlungen in Cottbus (Nr. 8),<br />
Lan<strong>de</strong>samt für Geowissenschaften und Rohstoffe (Nr. 9),<br />
Lan<strong>de</strong>sschule und technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (Nr. 10),<br />
Lan<strong>de</strong>samt für Mess- und Eichwesen (Nr. 11),<br />
Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung (Nr. 12),<br />
Lan<strong>de</strong>skliniken (Nr. 13),<br />
Lan<strong>de</strong>sforstanstalt Eberswal<strong>de</strong> (Nr. 14),<br />
Lan<strong>de</strong>sinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Nr. 15),<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>isches Lan<strong>de</strong>sinstitut für Rechtsmedizin (Nr. 16),<br />
Lan<strong>de</strong>sanstalt für Großschutzgebiete (Nr. 17),<br />
Institut für Stadtentwicklung und Wohnen (Nr. 18),<br />
Materialprüfungsamt Berlin-<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (Nr. 19),<br />
Nie<strong>de</strong>rsorbisches Gymnasium Cottbus (Nr. 20),<br />
Lan<strong>de</strong>sumweltamt (Nr. 21),<br />
Seite 1 von 91
Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft (Nr. 22),<br />
Straßenbauverwaltung (Nr. 23).<br />
Der Auftrag zur Aufgabenkritik in § 2 VerwModG (nunmehr § 5 LOG) und die Formulierung im Einleitungssatz<br />
vor <strong>de</strong>r Aufzählung in § 3 Abs. 1 Satz 3 VerwModG ver<strong>de</strong>utlichen, dass <strong>de</strong>r Auftrag zur Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung<br />
und zur Berichterstattung nach § 3 Abs. 3 VerwModG über die in <strong>de</strong>r Aufzählung<br />
ausdrücklich aufgeführten Aufgabenbereiche hinaus die Prüfung vergleichbarer Ausglie<strong>de</strong>rungspotentiale<br />
in an<strong>de</strong>ren Aufgabenbereichen umfasst.<br />
Über die gesetzliche Verpflichtung zur Aufgabenkritik hinaus besteht in <strong>de</strong>r gesamten Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />
die Notwendigkeit, Aufgabenbestand und Aufgabenwahrnehmung umfassend kritisch zu hinterfragen.<br />
Denn einerseits besteht – auch seitens <strong>de</strong>s Gesetzgebers – die Ten<strong>de</strong>nz, <strong>de</strong>r Verwaltung immer<br />
wie<strong>de</strong>r neue Aufgaben aufzuerlegen, um auf neu aufgetretene Fragestellungen zu reagieren. An<strong>de</strong>rerseits<br />
neigt die Verwaltung dazu, am vorhan<strong>de</strong>nen Aufgabenbestand festzuhalten, weil die Strukturen<br />
darauf ausgerichtet sind und die Mitarbeiter sich mit ihren Aufgaben i<strong>de</strong>ntifizieren. Letzteres dient zwar<br />
<strong>de</strong>m mit <strong>de</strong>r Aufgabenzuweisung verfolgten öffentlichen Interesse, führt aber zu einem Festhalten an<br />
Aufgaben, wenn diese an<strong>de</strong>rs wahrgenommen o<strong>de</strong>r wegen Verän<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Rahmenbedingungen<br />
entfallen sollten.<br />
Gegenstand <strong>de</strong>r Einzeldarstellungen unter Punkt III dieses Berichts ist im Hinblick auf <strong>de</strong>n kurzen Zeitraum<br />
<strong>vom</strong> In-Kraft-Treten <strong>de</strong>s Haushaltssicherungsgesetzes 2003 bis zum Ablauf <strong>de</strong>r Berichtsfrist nach<br />
§ 3 Abs. 3 VerwModG in <strong>de</strong>n meisten Aufgabenbereichen nicht eine abschließen<strong>de</strong> Entscheidung, ob<br />
tatsächlich eine Ausglie<strong>de</strong>rung erfolgt, son<strong>de</strong>rn i.d.R. nur, ob Ansatzpunkte für vertiefte Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfungen<br />
gegeben sind.<br />
2. Grundlagen <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung<br />
2.1. Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung als Teil <strong>de</strong>r Aufgabenkritik<br />
Die Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung ist Teil <strong>de</strong>r Vollzugskritik. Die Vollzugskritik ihrerseits ist Bestandteil <strong>de</strong>r<br />
Aufgabenkritik:<br />
Zweckkritik<br />
Kann die Aufgabe entfallen bzw.<br />
das Land sich aus <strong>de</strong>r Gewährleistungsverantwortungzurückziehen?<br />
Aufgabenkritik<br />
Vollzugskritik<br />
Kann die Aufgabe effizienter und<br />
/ o<strong>de</strong>r effektiver wahrgenommen<br />
bzw. erfüllt wer<strong>de</strong>n?<br />
Kann die Aufgabe ausgeglie<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n?<br />
Die Aufgabenerfüllung, die <strong>de</strong>r Vollzugskritik unterliegt, ist somit von <strong>de</strong>r bloßen Aufgabenwahrnehmung,<br />
die <strong>de</strong>r Zweckkritik unterliegt, abzugrenzen. Eine Aufgabenwahrnehmung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s ist<br />
bereits dann als gegeben anzusehen, wenn das Land lediglich eine Verantwortung dafür übernimmt,<br />
dass „jemand“ die Aufgabe erfüllt. Eine Aufgabenerfüllung besteht <strong>de</strong>mgegenüber in praktischem<br />
Aufgabenvollzug durch eigene Beschäftigte.<br />
Ausgangspunkt je<strong>de</strong>r Aufgabenkritik ist die Frage, ob eine staatliche Kernkompetenz vorliegt.<br />
Seite 2 von 91
In Ermangelung eines Kataloges, in <strong>de</strong>m die staatlichen Kernkompetenzen aufgelistet sind o<strong>de</strong>r einer<br />
allgemeingültigen, aussagekräftigen Definition kann nur folgen<strong>de</strong>s Kriterium entschei<strong>de</strong>nd sein:<br />
„Kann die Aufgabe durch staatliche Dienststellen überhaupt nur o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st erheblich<br />
besser erfüllt wer<strong>de</strong>n kann, als dies durch Dritte <strong>de</strong>r Fall wäre?“<br />
Als Anknüpfungspunkte kommen sowohl „traditionelle“ Gesichtspunkte (Stichwort: Anschauung in<br />
<strong>de</strong>r Gesellschaft), als auch inhaltliche Gesichtspunkte (Stichworte: Risikomanagement, Gefahrenabwehr)<br />
in Betracht.<br />
Die Diskussion über die Kernkompetenzen wi<strong>de</strong>rspiegelt überdies die Differenzen im Staatsverständnis<br />
und die unterschiedlichen Erwartungen, die von Bürgern und Politik an die Verwaltung herangetragen<br />
wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r sich für die Verwaltung aufgrund ihrer allgemeinen Aufgabenstellungen<br />
ergeben.<br />
Die Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung nach § 3 VerwModG ist gegenüber <strong>de</strong>r Prüfung, ob eine Aufgabe künftig<br />
überhaupt noch als öffentliche Aufgaben wahrgenommen wer<strong>de</strong>n soll („Zweckkritik“), nachrangig.<br />
In Einzelfällen haben sich bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsfähigkeit Hinweise darauf ergeben,<br />
dass im Sinne <strong>de</strong>r „Zweckkritik“ die Wahrnehmungsverantwortung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s zu hinterfragen<br />
ist. Derartige Fragestellungen sind Gegenstand <strong>de</strong>r laufen<strong>de</strong>n Überprüfungen nach § 2 Abs. 5<br />
VerwModG, <strong>de</strong>ren Ergebnisse <strong>de</strong>m Landtag gemäß § 2 Abs. 6 VerwModG jeweils mit <strong>de</strong>n Haushaltsgesetzentwürfen<br />
mitzuteilen sind.<br />
2.2. Zum Begriff <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung<br />
„Ausglie<strong>de</strong>rung“ von Aufgaben nach <strong>de</strong>m Haushaltssicherungsgesetz be<strong>de</strong>utet, die Aufgabenerfüllung<br />
auf ein Rechtssubjekt zu übertragen, das nicht zur unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung gehört.<br />
Die Bereiche, die <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung angehören, wer<strong>de</strong>n durch das Lan<strong>de</strong>sorganisationsgesetz<br />
<strong>de</strong>finiert. Hiernach gehören zur unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung die Behör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s sowie Lan<strong>de</strong>seinrichtungen (§ 13 LOG, vormals § 12 LOG) und Lan<strong>de</strong>sbetriebe (§ 14 LOG,<br />
vormals 13 LOG). Körperschaften o<strong>de</strong>r Stiftungen <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts sind ebenso wenig Teil<br />
<strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung wie die kommunalen Verwaltungsträger. Privatrechtliche Kapitalgesellschaften<br />
sind auch dann nicht Teil <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung, wenn sie ganz o<strong>de</strong>r<br />
teilweise <strong>de</strong>m Land gehören bzw. mit hoheitlichen Befugnissen beliehen sind.<br />
Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />
Unmittelbare Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />
- Behör<strong>de</strong>n<br />
- Einrichtungen<br />
- Lan<strong>de</strong>sbetriebe<br />
Mittelbare Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />
u.a.- Kommunen<br />
- Stiftungen (öffentliches<br />
Recht und Privatrecht)<br />
- Anstalten <strong>de</strong>s öffentlichen<br />
Rechts<br />
- GmbHs / AGs<br />
- Vereine<br />
Seite 3 von 91
Als eine Form <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung liegt eine Privatisierung (§ 6 LOG) vor, wenn die Aufgabe Rechtssubjekten<br />
<strong>de</strong>s Privatrechts zur Erfüllung in Handlungsformen <strong>de</strong>s Privatrechts überlassen o<strong>de</strong>r übertragen<br />
wird.<br />
2.3. Prüfung von Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit einer Ausglie<strong>de</strong>rung<br />
Die Effizienz <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung ebenso wie <strong>de</strong>r Aufgabenerfüllung beschreibt das Verhältnis<br />
zwischen Aufwand und Ertrag. Dem gegenüber stellt <strong>de</strong>r Grad <strong>de</strong>r Effektivität dar, inwieweit<br />
die konkrete Aufgabenwahrnehmung bzw. –erfüllung <strong>de</strong>r Erreichung <strong>de</strong>r verfolgten Ziele zu dienen<br />
geeignet ist. Für die einer Ausglie<strong>de</strong>rung grundsätzlich zugänglichen Aufgabenbereiche sind gemäß<br />
§ 3 Abs. 3 i.V.m. § 2 Abs. 5 VerwModG und §§ 7, 65 LHO in je<strong>de</strong>m Einzelfall aufgabenbezogene<br />
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen anzustellen. Die Kosten einer Ausglie<strong>de</strong>rung sind hierbei <strong>de</strong>n<br />
Kosten <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung bzw. –erfüllung durch Dienststellen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung gegenüber<br />
zu stellen.<br />
Die „Sowieso-Kosten“, die dadurch entstehen, dass Lan<strong>de</strong>spersonal, welches die Aufgaben bisher<br />
erfüllt hat, weiterhin bezahlt wer<strong>de</strong>n muss, sind sowohl bei <strong>de</strong>r Wirtrschaftlichkeitsbetrachtung, als<br />
auch bei <strong>de</strong>r Zweckmäßigkeitsbetrachtung zu berücksichtigen. Infolge <strong>de</strong>s Ausschlusses betriebsbedingter<br />
Kündigungen durch <strong>de</strong>n Sozialtarifvertrag 2004 bil<strong>de</strong>n diese Kosten insbeson<strong>de</strong>re dann<br />
eine erhebliche Belastung für <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>shaushalt, wenn die Ausglie<strong>de</strong>rung ohne Personalübernahme<br />
erfolgt.<br />
Eine transparente Darstellung erfor<strong>de</strong>rt jedoch eine geson<strong>de</strong>rte Darstellung <strong>de</strong>r „Sowieso-Kosten“.<br />
Die erfor<strong>de</strong>rlichen Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitsbetrachtungen verursachen ebenso wie<br />
die Beurteilung <strong>de</strong>r vergaberechtlichen Rahmenbedingungen einen erheblichen zeitlichen und personellen<br />
Aufwand<br />
Soweit nachfolgend darauf hingewiesen wird, dass im Falle einer Ausglie<strong>de</strong>rung eine bestimmte<br />
Rechtsform als beson<strong>de</strong>rs geeignet in Erwägung zu ziehen ist, be<strong>de</strong>utet dies nicht, dass sich diese<br />
Rechtsform im Ergebnis <strong>de</strong>r weitergehen<strong>de</strong>n Prüfungen tatsächlich als die wirtschaftlichste und effektivste<br />
herausstellen muss.<br />
2.4. Potentiale und Grenzen <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung<br />
Wo bun<strong>de</strong>s- o<strong>de</strong>r europarechtliche Vorgaben ausdrücklich ein behördliches Han<strong>de</strong>ln for<strong>de</strong>rn, kann<br />
eine Ausglie<strong>de</strong>rung nur Teilaspekte umfassen. Ansatzpunkte für eine Aufgabenkritik ergeben sich<br />
hier hauptsächlich hinsichtlich <strong>de</strong>r Wahrnehmungsintensität. Bezüglich sämtlicher durch das Land<br />
–sei es auf lan<strong>de</strong>sgesetzlicher o<strong>de</strong>r ohne gesetzliche Grundlage- selbst gestellter Aufgaben ist inhaltlich<br />
näher zu bestimmen, ob und in welchem Umfang eine Kernkompetenz im Sinne <strong>de</strong>r staatlichen<br />
Erfüllungsverantwortung anzunehmen ist.<br />
3. Son<strong>de</strong>rsituation „Kommunalisierung“<br />
Die Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung nach § 3 Abs. 1 VerwModG umfasst auch <strong>de</strong>n Auftrag, eine Kommunalisierung<br />
von Aufgaben zu prüfen. Sie überschnei<strong>de</strong>t sich insofern mit <strong>de</strong>m verwaltungsorganisationsrechtlichen<br />
Auftrag, Aufgaben grundsätzlich kommunalen Verwaltungsträgern zuzuweisen (Art. 96 Abs. 1<br />
LV, § 3 Abs. 3, § 11 Abs. 4 LOG, § 1 <strong>de</strong>s Funktionalreform-Grundsätzegesetzes (FRGGBbg)).<br />
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Im vorliegen<strong>de</strong>n Bericht wird die Kommunalisierung als eine Form <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung dargestellt.<br />
4. Vorgehensweise bei <strong>de</strong>n einzelnen Prüfaufträgen<br />
Bevor die eigentlichen Erörterungen und Untersuchungen in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung beginnen konnten,<br />
wur<strong>de</strong> mit allen Ministerien vereinbart, die in ihrem Geschäftsbereich wahrgenommenen Aufgaben, die<br />
entsprechen<strong>de</strong>n Rechtsgrundlagen und die sonstigen Rahmenbedingungen für eine Ausglie<strong>de</strong>rung auf<br />
Grundlage <strong>de</strong>s folgen<strong>de</strong>n, zuvor abgestimmten Glie<strong>de</strong>rungsschemas darzulegen:<br />
1. Berichtsinhalt (Erläuterung <strong>de</strong>r Aufgabe, Darstellung <strong>de</strong>r Personal- und Sachmittelausstattung)<br />
2. Aufgabenbeschreibung (Überblicksartige Aufgabenbeschreibung, Aufglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Aufgabenbereiches)<br />
3. Verfahren/Vorgehen (Beteiligte (z.B. Bildung von Projektgruppen, externe Begutachtung)<br />
und Vorgehen (Beschreibung <strong>de</strong>s generellen Verfahrens nach <strong>de</strong>n Maßgaben <strong>de</strong>s VerwModG))<br />
4. Einzelbetrachtung ((Teil-) Aufgabenspezifische Darstellung <strong>de</strong>r Prüffolge sowie ggf. einer zeitlichen<br />
Perspektive für die Ausglie<strong>de</strong>rung)<br />
5. Umsetzung (Darstellung <strong>de</strong>r weiteren Umsetzungsschritte mit Vorhaben- und Zeitplanung)<br />
Die Rückläufe waren hinsichtlich <strong>de</strong>s Aggregierungsgra<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Aufgaben und <strong>de</strong>r Prüfungstiefe unterschiedlich.<br />
In einigen Teilberichten wur<strong>de</strong> die Ausglie<strong>de</strong>rungsfähigkeit sämtlicher Aufgaben im Rahmen<br />
einer umfassen<strong>de</strong>n Zweck- und Vollzugskritik dargestellt. In diesen Fällen konnte aus Zeitgrün<strong>de</strong>n<br />
keine <strong>de</strong>taillierte Untersetzung sämtlicher Teilaufgaben im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem<br />
Recht (§ 2 Abs. 6 Satz 2 VerwModG) sowie unter Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitsaspekten<br />
(§ 5 Abs. 3 LOG (vormals § 2 Abs. 3 VerwModG)) erfolgen. An<strong>de</strong>re Teilberichte hatten konkrete<br />
Einrichtungen zum Gegenstand o<strong>de</strong>r konnten an Vorarbeiten aus vorangegangenen Prüfaufträgen z.T.<br />
<strong>de</strong>s Gesetzgebers, z.T. <strong>de</strong>s Ausschusses für Verwaltungsoptimierung anknüpfen. In diesen Fällen können<br />
mit <strong>de</strong>m vorliegen<strong>de</strong>n Bericht bereits konkrete Ausglie<strong>de</strong>rungsvorhaben aufgezeigt wer<strong>de</strong>n.<br />
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II. Bisherige Ergebnisse und weitere Prüfungsschritte<br />
1. Ergebnisse <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung zu <strong>de</strong>n einzelnen in § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 bis 23 Verw-<br />
ModG genannten Aufgabenbereichen<br />
Die Überprüfung von Umfang und Art <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung hat in Bezug auf einige <strong>de</strong>r in § 3 VerwModG<br />
im einzelnen genannten Aufgabenbereiche ergeben, dass eine Ausglie<strong>de</strong>rung möglich und auch unter<br />
Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten angezeigt ist. Hierbei han<strong>de</strong>lt ist sich um die<br />
Bereiche<br />
Fernmel<strong>de</strong>wesen (Nr. 3) in Bezug auf das LVN,<br />
Staatstheater Cottbus (Nr. 6),<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Kunstsammlungen in Cottbus (Nr. 8),<br />
Teilaufgaben <strong>de</strong>r Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung (Nr. 12)<br />
Lan<strong>de</strong>skliniken (Nr. 13),<br />
Materialprüfungsamt Berlin-<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (Nr. 19),<br />
Nie<strong>de</strong>rsorbisches Gymnasium Cottbus (Nr. 20),<br />
In zahlreichen Aufgabenbereichen besteht weiterer Prüfbedarf hinsichtlich <strong>de</strong>r Vereinbarkeit <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung<br />
von Teilaufgaben mit höherrangigem Recht sowie Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit<br />
einer Ausglie<strong>de</strong>rung. Die Prüfung <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit einer Ausglie<strong>de</strong>rung setzt grundsätzlich voraus,<br />
dass die betrachteten Bereiche über eine Kosten- und Leistungsrechnung verfügen. In vielen Bereichen<br />
existiert diese nicht bzw. noch nicht, sodass entwe<strong>de</strong>r –soweit vertretbar- Abstriche bei <strong>de</strong>r Präzision zu<br />
machen o<strong>de</strong>r aber vertiefte Gutachten erfor<strong>de</strong>rlich sind. Zu<strong>de</strong>m befin<strong>de</strong>n sich die betroffenen Aufgabenbereiche<br />
z.T. in tiefgreifen<strong>de</strong>n Umstrukturierungsprozessen, die eine Darstellung <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit<br />
und damit einen Vergleich mit privaten Anbietern ebenfalls erschweren. Für folgen<strong>de</strong> Aufgabenbereiche<br />
ist daher noch keine abschließen<strong>de</strong> Aussage <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung über die Ausglie<strong>de</strong>rbarkeit an<br />
sich sowie Wirtschaftlichkeit und/o<strong>de</strong>r Zweckmäßigkeit einer Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s gesamten Aufgabenbereiches<br />
bzw. von Teilaufgaben möglich:<br />
Bau- und Liegenschaftsverwaltung (Nr. 1),<br />
Bezüge- und Beihilfewesen (Nr. 2),<br />
Fernmel<strong>de</strong>wesen (Nr. 3) außerhalb <strong>de</strong>r obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n bzw. <strong>de</strong>s LVN<br />
Laborwesen außerhalb <strong>de</strong>r Hochschulen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s (Nr. 4)<br />
Munitionsbergungsdienst <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (Nr. 5)<br />
Filmmuseum Potsdam (Nr. 7)<br />
Lan<strong>de</strong>samt für Geowissenschaften und Rohstoffe (Nr. 9)<br />
Lan<strong>de</strong>sschule und technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (Nr. 10),<br />
Lan<strong>de</strong>sforstanstalt Eberswal<strong>de</strong> (Nr. 14),<br />
Lan<strong>de</strong>sinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Nr. 15),<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>isches Lan<strong>de</strong>sinstitut für Rechtsmedizin (Nr. 16),<br />
Lan<strong>de</strong>sanstalt für Großschutzgebiete (Nr. 17),<br />
Institut für Stadtentwicklung und Wohnen (Nr. 18),<br />
Lan<strong>de</strong>sumweltamt (Nr. 21),<br />
Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft (Nr. 22),<br />
Straßenbauverwaltung (Nr. 23).<br />
Aufgrund höherrangiger Rechtsvorschriften <strong>de</strong>rzeit nur in Teilbereichen möglich ist eine Ausglie<strong>de</strong>rung<br />
in folgen<strong>de</strong>m Aufgabenbereich:<br />
Lan<strong>de</strong>samt für Mess- und Eichwesen (Nr. 11)<br />
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Im Rahmen <strong>de</strong>r Aufgabenkritik ist zwischen <strong>de</strong>n eigentlichen Kernaufgaben und Unterstützungshandlungen<br />
zu unterschei<strong>de</strong>n. Unterstützungshandlungen (z.B. wissenschaftliche Zuarbeiten, Untersuchungen,<br />
Service- Aufgaben) sind generell einfacher auszuglie<strong>de</strong>rn, als Aufgaben, die <strong>de</strong>m Kernbereich <strong>de</strong>r<br />
Aufgabenerfüllung zuzurechnen sind.<br />
Ausglie<strong>de</strong>rungen führen in <strong>de</strong>r Regel zu Steuerungseinbußen, weil <strong>de</strong>r Zugriff auf die mittelbare Verwaltung<br />
meist nicht in <strong>de</strong>m Umfang bzw. in <strong>de</strong>r Schnelligkeit erfolgen kann, wie dies für die unmittelbare<br />
Lan<strong>de</strong>sverwaltung gilt. Welche Steuerungseinbußen aus Sicht <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sinteresses noch hinnehmbar<br />
sind, wäre im Zuge <strong>de</strong>r weitergehen<strong>de</strong>n Prüfungen zu diskutieren und unter Einbeziehung <strong>de</strong>s Landtages<br />
– auch politisch – zu bewerten. Grundsätzlich ist darin jedoch kein durchschlagen<strong>de</strong>s Gegenargument<br />
gegen eine Ausglie<strong>de</strong>rung zu sehen, <strong>de</strong>nn auch in vielen an<strong>de</strong>ren Bereichen <strong>de</strong>r Verwaltung, die<br />
auf mo<strong>de</strong>rne Führungsinstrumente setzen, wer<strong>de</strong>n aus Effizienzgrün<strong>de</strong>n die beispielsweise mit <strong>de</strong>r<br />
Einführung von Zielvereinbarungen verbun<strong>de</strong>nen Steuerungseinbußen hingenommen.<br />
2. Weitere Aspekte <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung<br />
2.1. Teilaufgaben mit Bezug auf mehrere Geschäftsbereiche<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Auswertung einiger Teilberichte wur<strong>de</strong>n Teilaufgaben i<strong>de</strong>ntifiziert, hinsichtlich <strong>de</strong>rer<br />
sich die Frage <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rbarkeit übergreifend für mehrere Aufgabenbereiche <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />
stellt. Eine Beschränkung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung auf die in § 3 Abs. 1 Satz 3 VerwModG<br />
ausdrücklich genannten Aufgaben entspricht nicht <strong>de</strong>m umfassen<strong>de</strong>n aufgabenkritischen Ansatz<br />
<strong>de</strong>s VerwModG (nunmehr <strong>de</strong>s LOG) und wäre aus Sicht <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung auch nicht zielführend.<br />
Beispielhaft genannt seien hier folgen<strong>de</strong> Aufgabenbereiche:<br />
Serviceangelegenheiten<br />
Zu <strong>de</strong>n Serviceangelegenheiten zählen u.a. Organisations-, IT-, Personal-, Haushalts-, Beschaffungs-<br />
und Liegenschaftsangelegenheiten. In diesen Aufgabenbereichen könnten ggf. unterstützen<strong>de</strong><br />
und entscheidungsvorbereiten<strong>de</strong> Tätigkeiten einer weitergehen<strong>de</strong>n Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung<br />
unterzogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Raum- und Strukturdaten, Geografische Informationssysteme<br />
Raum- und Strukturdaten dienen sowohl als Arbeitsgrundlage wie als Ergebnis <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung<br />
für die Politik- und Fachberatung sowie das Berichtswesen. Strukturdaten wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r<br />
Regel digital erfasst, verarbeitet, dokumentiert und ausgegeben. Eine Bün<strong>de</strong>lung <strong>de</strong>r einzelnen Arbeitsprozesse<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r Erfassung, Datenhaltung und Ausgabe in <strong>de</strong>n verschie<strong>de</strong>nen Aufgabenbereichen<br />
erscheint notwendig. Insbeson<strong>de</strong>re Datenerfassung und Datenbereithaltung (Kataster<br />
- Basisdaten) könnten ggf. einer intensiveren Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung unterzogen wer<strong>de</strong>n.<br />
Einrichtung, Weiterentwicklung/Fortschreibung und Führung von Fachinformationssystemen<br />
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Die Einrichtung, Weiterentwicklung/Fortschreibung und Führung <strong>de</strong>r Fachinformationssysteme<br />
(einschl. Datenerfassung, Datenbanken, Datenausgabe, Schnittstellen) ist sehr ressourcenaufwändig.<br />
Hier liegen viele Ansätze für die weitere Optimierung und Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>r Aufgabenunterstützung.<br />
Für das Land, die Kommunen o<strong>de</strong>r Dritte wahrgenommene technische Unterstützungsaufgaben,<br />
wissenschaftlich-technische Aufgaben sowie Forschungsaufgaben:<br />
An vielen Aufgaben, die z.B. <strong>de</strong>n Kommunen obliegen, ist das Land beteiligt, in<strong>de</strong>m es z.B. Unterstützungsleistungen<br />
erbringt. Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung sind in vielen Fachbereichen<br />
auch wissenschaftlich-technische Grundlagenarbeiten. Hierbei kann es sich sowohl um verfahrensunterstützen<strong>de</strong><br />
als auch um fachbehördliche Grundlagenarbeiten han<strong>de</strong>ln. Soweit für Erstellung<br />
von Stellungnahmen und Gutachten sowie die Beratung von Dritten überhaupt eine Wahrnehmungsverantwortung<br />
besteht, sind diese Aufgaben in vielen Fällen ausglie<strong>de</strong>rbar. In diesem Bereich<br />
ist infolge <strong>de</strong>r Stellen- und Mittelkürzungen in <strong>de</strong>r Vergangenheit bereits eine <strong>de</strong>utliche Reduzierung<br />
<strong>de</strong>r Wahrnehmung zu verzeichnen.<br />
Im Gegensatz zu <strong>de</strong>n allgemeinen wissenschaftlich-technischen Aufgaben sind wissenschaftlichtechnische<br />
Forschungsaufgaben, soweit sie überhaupt zu <strong>de</strong>n Kernkompetenzen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s gehören,<br />
grundsätzlich ausglie<strong>de</strong>rungsfähig.<br />
Überwachungs- und Kontrollaufgaben:<br />
Der Vollzug <strong>de</strong>s Fachrechts ist in <strong>de</strong>r Regel mit Überwachungs- bzw. Kontrollaufgaben vor Ort verbun<strong>de</strong>n.<br />
Die Vollzugsaufgaben sind unterschiedlich <strong>de</strong>tailliert im jeweiligen Fachrecht geregelt. Der<br />
Vollzug wird in <strong>de</strong>r Regel <strong>de</strong>n nach Lan<strong>de</strong>srecht zuständigen Behör<strong>de</strong>n zugewiesen. Konkrete Vorgaben<br />
für die Intensität <strong>de</strong>r Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten bestehen i.d.R. nicht.<br />
Unter <strong>de</strong>n Gesichtspunkten von Orts-, Sach- und Bürgernähe wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>rartige Aufgaben i.d.R.<br />
durch kommunale Behör<strong>de</strong>n wahrgenommen.<br />
Soweit (wie etwa im Bereich <strong>de</strong>r Umwelt-, Arbeitsschutz-, Berg- o<strong>de</strong>r Eichverwaltung) Überwachungs-<br />
und Kontrollaufgaben durch Dienststellen <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung wahrgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n, könnten ggf. verfahrensunterstützen<strong>de</strong> Leistungen Dritter hinzugezogen wer<strong>de</strong>n<br />
(z. B. Inspektionen, Untersuchungen). Dies be<strong>de</strong>utet, dass die Verantwortung für <strong>de</strong>n Vollzug ebenso<br />
wie für die Ergebnisse grundsätzlich bei <strong>de</strong>r staatlichen Verwaltung verbleibt. Ordnungsrechtliche<br />
Maßnahmen sowie die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten sind grundsätzlich<br />
Behör<strong>de</strong>n vorbehalten. Eventuelle Beleihungen sind sorgfältig auf ihre Vereinbarkeit mit höherrangigem<br />
Recht zu prüfen und bedürfen einer gesetzlichen Grundlage.<br />
Die dargestellte Ausglie<strong>de</strong>rung operativer Aufgaben im Auftrag <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong> ist abzugrenzen von<br />
<strong>de</strong>r Verringerung <strong>de</strong>r Überwachungsintensität bei Vorliegen geeigneter Eigenkontrollsysteme, die<br />
für verschie<strong>de</strong>ne Aufgabenbereiche fachspezifisch entwickelt wur<strong>de</strong>n (z.B. Qualitäts-, Arbeitsschutz-<br />
und Umweltmanagementsysteme) sowie <strong>vom</strong> Sachverständigenprinzip (Ersatz behördlicher<br />
Überwachungs- und Kontrolltätigkeiten durch private Sachverständige o<strong>de</strong>r Untersuchungsstellen,<br />
die –ggf. nach behördlicher Anerkennung- im Auftrag <strong>de</strong>s Betroffenen tätig wer<strong>de</strong>n). Die Berücksichtigung<br />
solcher Systeme bei <strong>de</strong>r risikospezifischen Festlegung von Häufigkeit und Dichte behördlicher<br />
Kontrollen entspricht in beson<strong>de</strong>rem Maße <strong>de</strong>m ursprünglich in § 2 Abs. 4 VerwModG und<br />
nunmehr in § 5 Abs. 4 LOG verankerten Leitbild <strong>de</strong>s aktivieren<strong>de</strong>n Staates.<br />
2.2. Kommunalisierung, Wegfall von Unterstützungsleistungen für die Kommunen<br />
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Die durchgeführten Prüfungen haben ergeben, dass einige Aufgaben grundsätzlich einer Kommunalisierung<br />
zugänglich und damit ausglie<strong>de</strong>rbar sind. Soweit es sich um dauerhaft wahrzunehmen<strong>de</strong><br />
Lan<strong>de</strong>saufgaben han<strong>de</strong>lt, ist zu berücksichtigen, dass eine Aufgabenübertragung auf die<br />
Kommunen dort zu Mehraufwendungen bei <strong>de</strong>n Personal- und Sachkosten führen kann, die<br />
aufgrund <strong>de</strong>s verfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzips (Art. 97 LV) <strong>vom</strong> Land auszugleichen<br />
wären. Im Falle einer weiteren Reduzierung <strong>de</strong>r Zahl <strong>de</strong>r Landkreise und kreisfreien Städte o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r<br />
Einführung neuer Mo<strong>de</strong>lle <strong>de</strong>r kommunalen Gemeinschaftsarbeit könnte sich die Situation ggf.<br />
an<strong>de</strong>rs darstellen.<br />
Soweit Dienststellen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung an <strong>de</strong>r Erfüllung von Aufgaben mitwirken, die primär<br />
<strong>de</strong>n Kommunen obliegen (z.B. LSTE, StMBD, Labore, wissenschaftlich-technische Fachaufgaben)<br />
bedarf es einer Prüfung für die jeweiligen Aufgaben unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Aufgaben<br />
zugrun<strong>de</strong>liegen<strong>de</strong>n Rechtsgrundlagen, ob eine Verän<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung durch das<br />
Land zu Mehrbelastungen bei <strong>de</strong>n Kommunen führt, die ggfs. auf Grund <strong>de</strong>s Art 97 Abs. 3 LV (Konnexitätsprinzip)<br />
auszugleichen sind.<br />
3. Weitere Prüfungsschritte<br />
Eine abschließen<strong>de</strong> Aussage über <strong>de</strong>n Umfang und die Art <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r nach § 3 VerwModG<br />
(Art. 2 HSichG 2003) einer Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung zu unterziehen<strong>de</strong>n Aufgabenbereiche war aufgrund<br />
<strong>de</strong>r Kürze <strong>de</strong>r Berichtsfrist nur in einzelnen Aufgabenbereichen möglich. Bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r grundsätzlichen<br />
Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeit sowie von Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit einer Ausglie<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r genannten Aufgabenbereiche ist aber <strong>de</strong>utlich gewor<strong>de</strong>n, das in vielen Fällen weitere Ausglie<strong>de</strong>rungspotentiale<br />
bestehen. Ausglie<strong>de</strong>rungspotentiale bestehen auch in an<strong>de</strong>ren als <strong>de</strong>n in § 3 Verw-<br />
ModG ausdrücklich genannten Aufgabenbereichen sowie bei übergreifen<strong>de</strong>n Aufgabenfel<strong>de</strong>rn.<br />
Die Prüfung von Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit einer Ausglie<strong>de</strong>rung umfasst u.a. folgen<strong>de</strong> Prüfungsschritte:<br />
Auswirkungen auf Bürger und Unternehmen als Adressaten <strong>de</strong>s Verwaltungshan<strong>de</strong>lns bzw. <strong>de</strong>r<br />
Leistungserbringung<br />
Auswirkungen auf Kommunen, Konnexitätsprinzip<br />
Ordnungspolitische sowie wettbewerbs-, kartell- und vergaberechtliche Aspekte<br />
Steuerrechtliche Fragestellungen<br />
Kostenentwicklung, Refinanzierungsmöglichkeiten,<br />
Möglichkeiten und ggf. Konditionen einer Personalübernahme,<br />
Ausglie<strong>de</strong>rung auf einen öffentlich-rechtlichen o<strong>de</strong>r privatrechtlichen Rechtsträger,<br />
Einflussmöglichkeiten <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s als Anteilseigner dieses Trägers sowie ggf. im Rahmen einer<br />
Dienst-, Rechts- und Fachaufsicht, Steuerungsgewinne und –Verluste, Zusatzaufwendungen für<br />
Vergabe und Controlling, Einsparungen durch Wegfall bzw. Verkleinerung nachgeordneter Dienststellen<br />
Die dargestellten Aspekte bedürfen einer gründlichen Betrachtung, da die Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung nur<br />
als Baustein <strong>de</strong>r Vollzugskritik und damit <strong>de</strong>r Aufgabenkritik insgesamt einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung<br />
leisten kann.<br />
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Ob und in welchem Umfang sich die Lan<strong>de</strong>sverwaltung in <strong>de</strong>n genannten Bereichen tatsächlich aus <strong>de</strong>r<br />
Aufgabenerfüllung zurückzieht, bedarf weiterer – insbeson<strong>de</strong>re auch politischer - Abwägungen, in die<br />
auch <strong>de</strong>r Landtag einzubeziehen ist.<br />
Über <strong>de</strong>n Fortgang <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung wird die Lan<strong>de</strong>sregierung im Rahmen ihrer Berichtspflichten<br />
zu <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r Aufgabenkritik im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n Entwürfen für Haushaltsgesetze<br />
(§ 2 Abs. 6 VerwModG) sowie aus Anlass konkreter Ausglie<strong>de</strong>rungsvorhaben auch künftig<br />
berichten.<br />
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III. Ergebnisse <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung bei <strong>de</strong>n einzelnen Prüfaufträgen<br />
1. Bau- und Liegenschaftsverwaltung<br />
1.1. Berichtsinhalt<br />
Entsprechend Artikel 2 § 3 <strong>de</strong>s Haushaltssicherungsgesetzes 2003 sollen Aufgabenausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten<br />
an Dritte o<strong>de</strong>r auch Einschaltung Dritter als Aufgabenerfüllungsgehilfen <strong>de</strong>r<br />
staatlichen Stellen mittels Aufgabenkritik geprüft wer<strong>de</strong>n. Insbeson<strong>de</strong>re soll dies in nachfolgend genannten<br />
Bereichen geprüft wer<strong>de</strong>n, zu <strong>de</strong>nen auch explizit die Bau- und Liegenschaftsverwaltung<br />
zählt.<br />
Aufgaben aus diesem Bereich nehmen zum Stand April 2004 633 Mitarbeiter (VZE) war. Es sind<br />
für die Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgabe im Haushaltsplan 2004 insgesamt 43.300.000 €<br />
eingestellt.<br />
1.2. Aufgabenbeschreibung<br />
Der genannte Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen folgen<strong>de</strong> Aufgaben:<br />
Sicherstellung <strong>de</strong>r Organleihe zur Erledigung <strong>de</strong>r Aufgaben <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s im Hoch- und Tiefbau<br />
sowie bei sonstiger Projektbearbeitung<br />
Planung, Ausführung und Unterhaltung von Hochbauten <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
Baufachliche Prüfung <strong>de</strong>r Zuwendungen nach §§ 44 BHO/LHO sowie <strong>de</strong>m Gesundheitsstrukturgesetz<br />
(GSG) und <strong>de</strong>m Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)<br />
Ausbildung <strong>de</strong>s höheren und gehobenen bautechnischen Verwaltungsdienstes<br />
Verwaltung, Bewirtschaftung und Betreuung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>nzentren<br />
Betreuung , Verwaltung und Verwertung <strong>de</strong>s allgemeinen Grundvermögens (AGV)<br />
Bearbeitung und Vorhaltung eines Lan<strong>de</strong>sgrundbesitzverzeichnisses, Führung <strong>de</strong>r Raum- und<br />
Flächennormen, Bewertungen, Portfoliomanagement etc.<br />
Abwicklung <strong>de</strong>r Bo<strong>de</strong>nreform gemäß Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB)<br />
Dienstleistungen im Bereich <strong>de</strong>s Facilitymanagements und <strong>de</strong>r Unterbringungsoptimierung.<br />
Die Aufglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Aufgabenbereichs ergab folgen<strong>de</strong> Systematik:<br />
Liegenschaftsmanagement<br />
Gebäu<strong>de</strong>management<br />
Baumanagement (Land und Bund)<br />
Flächenmanagement.<br />
1.3. Verfahren / Vorgehen<br />
1.3.1. Beteiligte<br />
Bereits auf Grund <strong>de</strong>s AVO-Beschlusses <strong>vom</strong> 14.05.2003 hat das MdF die künftige Organisation<br />
<strong>de</strong>r Liegenschafts- und Bauverwaltung unter <strong>de</strong>n Gesichtspunkten <strong>de</strong>r Zweckmäßigkeit und<br />
Wirtschaftlichkeit mit Hilfe eines externen Gutachters überprüft. Von Seiten <strong>de</strong>s MdF wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r<br />
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Gutachter durch eine zentrale Projektgruppe betreut und begleitet, und das Change-<br />
Management bei <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r Ergebnisse sicherzustellen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Auftragserteilung wur<strong>de</strong> darauf geachtet, dass keine Ergebnisse „präjudiziert“ wer<strong>de</strong>n<br />
und <strong>de</strong>r betroffene Bereich keinen über fachliche Aspekte hinausgehen<strong>de</strong>n Einfluss auf das<br />
Ergebnis nehmen kann.<br />
1.3.2. Vorgehen<br />
Die Liegenschafts- und Bauverwaltung befand sich bereits vor <strong>de</strong>m In-Kraft-Treten <strong>de</strong>s Haushaltssicherungsgesetzes<br />
2003 in einer umfangreichen Umstrukturierungsphase auf <strong>de</strong>r Basis<br />
<strong>de</strong>s Beschlusses <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung entsprechend KV 880/01 und <strong>de</strong>s Gesetzes zur Zusammenführung<br />
<strong>de</strong>r Liegenschafts- und Bauverwaltung und zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s LOG im März 2003.<br />
Diese Umstrukturierung erfolgte auf <strong>de</strong>r Basis einer umfangreichen Aufgabenkritik (Zweck- und<br />
Vollzugskritik) in <strong>de</strong>n Grundstücks- und Vermögensämtern als auch in <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sbauämtern,<br />
aufgrund <strong>de</strong>rer dann die Umsetzungskonzeption erstellt wur<strong>de</strong>.<br />
Diese Projektkonzeption hatte als Grundlage das zentrale Dienstleisterangebot für das <strong>de</strong>zentrale<br />
Ressortvermögen durch die künftige Liegenschafts- und Bauverwaltung.<br />
Durch Punkt 4 <strong>de</strong>r Landtagsentschließung zum Haushaltssicherungsgesetz 2003, wonach die<br />
Verwaltung sämtlicher bebauter Liegenschaften im Lan<strong>de</strong>svermögen einer zentralen Stelle zu<br />
übertragen ist, musste diese zusammengeführte Struktur <strong>de</strong>r Liegenschafts- und Bauverwaltung<br />
erneut überprüft wer<strong>de</strong>n. Vor allem waren die Kompatibilität dieser Struktur mit <strong>de</strong>n verän<strong>de</strong>rten<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen an einen zentralen Dienstleister, weitere Aufgabenausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten<br />
sowie die diesbezüglichen notwendigen Fach- und Rechtsaufsichtsaufgaben zu prüfen.<br />
Das MdF wur<strong>de</strong> daraufhin entsprechend AVO-Beschluss <strong>vom</strong> 14.05.2003 beauftragt, mit Hilfe<br />
eines externen Gutachters die künftige Organisation <strong>de</strong>r Liegenschafts- und Bauverwaltung unter<br />
<strong>de</strong>n Gesichtspunkten <strong>de</strong>r Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen.<br />
Auf fachaufsichtlicher Ebene im MdF und <strong>de</strong>r OFD Bauabteilung wur<strong>de</strong> ebenfalls eine Aufgabenkritik<br />
entsprechend Artikel 2 § 2 HSichG durchgeführt, um eine Begutachtung allumfassend<br />
und auf allen Ebenen <strong>de</strong>r Liegenschafts- und Bauverwaltung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> sicherzustellen.<br />
Dabei waren die bisher wahrzunehmen<strong>de</strong>n Aufgaben auch dahingehend zu überprüfen, inwieweit<br />
diese unabdingbar staatliche Aufgaben o<strong>de</strong>r aber Serviceaufgaben für die Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n<br />
sind.<br />
Diese Anfor<strong>de</strong>rungen haben eine wesentliche Be<strong>de</strong>utung für die Empfehlung <strong>de</strong>s externen Gutachters<br />
gehabt, welcher im Zeitraum <strong>vom</strong> 01.01.2004 – 31.03.2004 das Gutachten erstellt hat.<br />
Seit <strong>de</strong>m 01.04.2004 liegt dieses Gutachten <strong>de</strong>m MdF vor.<br />
Im Ergebnis kommt das Gutachten zu folgen<strong>de</strong>n Empfehlungen:<br />
Es wird ausgeführt, nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s HSichG (§ 3 Abs. 1 VerwModG) stelle die Form<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbetriebes im Vergleich zu <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren geprüften Organisationsmo<strong>de</strong>llen (Behör<strong>de</strong>,<br />
Anstalt öffentlichen Rechts, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) die unter Wirtschaftlichkeits-<br />
und Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten vorzugswürdige Lösung dar. Die Rechtsform <strong>de</strong>r<br />
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GmbH lasse zwar <strong>de</strong>n größten Nutzen erwarten, zugleich aber auch die höchsten Kosten. Im<br />
Verhältnis von Nutzen und Kosten sei daher <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbetrieb entsprechend § 26 LHO und §<br />
13 LOG (nunmehr: § 14 LOG) vorzugswürdig.<br />
Die bisher in <strong>de</strong>r Liegenschafts- und Bauverwaltung implementierten Steuerungsinstrumente<br />
wie KLR, Qualitätsmanagementhandbuch, Liegenschaftsinformationssystem, IHBau– sowie dvgestützte<br />
Kostenkontrolle seien dazu umgehend zu perfektionieren und durch kaufmännische<br />
Buchführung zu vervollständigen.<br />
Inwieweit ein Mieter-/Vermieterverhältnis mit je<strong>de</strong>m gebäu<strong>de</strong>nutzen<strong>de</strong>n Ressort aufgebaut o<strong>de</strong>r<br />
ein Bonus-/Malussystem eingeführt wird, sei unter Berücksichtigung <strong>de</strong>s Verwaltungsaufwan<strong>de</strong>s<br />
auf bei<strong>de</strong>n Seiten zu entschei<strong>de</strong>n.<br />
Unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r jeweiligen Betriebsform bestehen laut <strong>de</strong>m Gutachten bereits jetzt weitere Optimierungsmöglichkeiten<br />
in <strong>de</strong>r zusammengeführten Liegenschafts- und Bauverwaltung. Zum<br />
einen seien noch zu viele Schnittstellen zwischen <strong>de</strong>n technischen und infrastrukturellen Gebäu<strong>de</strong>managementabteilungen<br />
vorhan<strong>de</strong>n, die durch weitere Zusammenlegungen verringert<br />
wer<strong>de</strong>n können. Zum an<strong>de</strong>ren führe auch das Aufgabenverhältnis innerhalb <strong>de</strong>r Struktur <strong>de</strong>r<br />
Ämter zwischen <strong>de</strong>r Z-Abteilung, <strong>de</strong>n Liegenschafts- sowie Gebäu<strong>de</strong>managementabteilungen<br />
zu Informations- und Reibungsverlusten, die das Amtsergebnis qualitativ schmälern bzw. noch<br />
Doppelarbeiten verursachen.<br />
Nach Einschätzung <strong>de</strong>s Gutachters soll sich die Bau- und Liegenschaftsverwaltung weiter auf<br />
ihre Bauherrenfunktion beschränken. Planungs- und baufachliche Leistungen, die sich bereits<br />
jetzt auf einem geringen Niveau bewegen, seien weiter an Dritte zu vergeben. Weitere Ausglie<strong>de</strong>rungspotentiale<br />
sieht das Gutachten daher vorrangig im Bereich <strong>de</strong>s Gebäu<strong>de</strong>managements.<br />
Dabei habe jeweils eine wirtschaftliche Einzelfallprüfung zwischen Eigenleistung und Fremdvergabe<br />
stattzufin<strong>de</strong>n.<br />
1.4. Einzelbetrachtung<br />
Nach intensiver Auswertung <strong>de</strong>r Empfehlungen und Optimierungsvorschläge durch eine abteilungsübergreifen<strong>de</strong><br />
Projektgruppe sind die notwendigen Arbeitsschritte mit einem engen Zeitund<br />
Terminplan zu untersetzen, die mittels Leitungsentscheidung zeitnah umgesetzt wer<strong>de</strong>n<br />
müssen, damit die Liegenschafts- und Bauverwaltung optimal mit wirtschaftlichen Instrumenten<br />
ausgestattet ist, um bei <strong>de</strong>r eventuellen Überführung in die Betriebsform Lan<strong>de</strong>sbetrieb sofort<br />
arbeitsfähig zu sein und ihre Dienstleistungen <strong>de</strong>m nutzen<strong>de</strong>n Ressort qualitativ untersetzt an-<br />
bieten zu können.<br />
In diesem Rahmen wird <strong>de</strong>rzeit auch die weitere Ausglie<strong>de</strong>rung von Leistungen im Gebäu<strong>de</strong>management<br />
geprüft.<br />
Das Gutachten über die künftige Organisation <strong>de</strong>r Liegenschafts- und Bauverwaltung im Land<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> wird <strong>de</strong>rzeit durch die Lan<strong>de</strong>sregierung und <strong>de</strong>n AVO ausgewertet. Ob neben <strong>de</strong>r<br />
Überführung <strong>de</strong>r Liegenschafts- und Bauverwaltung in einen Lan<strong>de</strong>sbetrieb und weiterer<br />
Fremdvergaben eine Ausglie<strong>de</strong>rung etwa in die Rechtsform einer Anstalt <strong>de</strong>s öffentlichen<br />
Rechts o<strong>de</strong>r einer GmbH anzustreben ist, wird <strong>de</strong>rzeit durch die Lan<strong>de</strong>sregierung und <strong>de</strong>n AVO<br />
geprüft.<br />
1.5. Umsetzung<br />
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Derzeit bestehen im Hinblick auf die noch nicht abgeschlossene Prüfung keine konkreten<br />
Ausglie<strong>de</strong>rungsprojekte. Die <strong>vom</strong> Gutachter aufgezeigten Ausglie<strong>de</strong>rungspotentiale wer<strong>de</strong>n<br />
weiter untersucht.<br />
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2. Bezüge- und Beihilfewesen<br />
2.1. Berichtsinhalt<br />
Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 HSichG 2003 sollen Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich „Bezüge-<br />
und Beihilfewesen“ ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die ursprünglich im Rahmen <strong>de</strong>r Verwaltungsmo<strong>de</strong>rnisierung erteilten Projektaufträge „Outsourcing<br />
<strong>de</strong>r Beihilfebearbeitung“ und „Überführung <strong>de</strong>r Zentralen Bezügestelle in einen Lan<strong>de</strong>sbetrieb“ wur<strong>de</strong>n<br />
mit <strong>de</strong>n Festlegungen <strong>de</strong>s Haushaltssicherungsgesetzes (HSichG) 2003 dahingehend modifiziert,<br />
dass im Zuge <strong>de</strong>r Aufgabenkritik die Bereiche <strong>de</strong>s Bezüge- und Beihilfewesens unter Beachtung<br />
<strong>de</strong>s § 2 Abs. 1 bis 4 VerwModG und nach Maßgabe <strong>de</strong>r §§ 7, 65 <strong>de</strong>r LHO ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />
aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n sollen.<br />
Aufgaben aus diesem Bereich nehmen gegenwärtig 188,4 Mitarbeiter (VZE) wahr. Es sind für die<br />
Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgabe im Haushaltsplan 2004 insgesamt 8.100.000 € (Kap.<br />
12 200) eingestellt.<br />
2.2. Aufgabenbeschreibung<br />
Der genannte Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen<br />
Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung <strong>de</strong>r Bezüge <strong>de</strong>r aktiven Beamten, <strong>de</strong>r Ruhestandsbeamten<br />
(Versorgung) und <strong>de</strong>r Arbeitnehmer <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />
Unmittelbare Betreuung <strong>de</strong>r Versorgungsempfänger als Personalakten führen<strong>de</strong> Dienststelle<br />
Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung <strong>de</strong>r Beihilfen für die Beihilfeberechtigten <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />
Kin<strong>de</strong>rgeldzahlungen<br />
Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung <strong>de</strong>r Bezüge <strong>de</strong>r Beschäftigten von Mandanten<br />
(Stiftungen, Einrichtungen u.ä.)<br />
Personalstands- und Personalkostenstatistiken<br />
Bewirtschaftung <strong>de</strong>s Personalkostenhaushalts aller Lan<strong>de</strong>sdienststellen<br />
Bearbeitung von Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüchen und Pfändungsangelegenheiten.<br />
2.3. Verfahren / Vorgehen<br />
2.3.1. Beteiligte<br />
Zur Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong>n für das Bezüge- und das Beihilfewesen<br />
Projektgruppen gebil<strong>de</strong>t. Die Arbeit <strong>de</strong>r Projektgruppe „Outsourcing Beihilfe“ ist vorerst abgeschlossen.<br />
Das erarbeitete Gutachten wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>m AVO vorgelegt. Die Projektgruppe, die sich<br />
aus Vertretern <strong>de</strong>s MdF und <strong>de</strong>r ZBB zusammengesetzt hat, hat die Erfahrungen und Prüfergebnisse<br />
aus an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn einbezogen. Auch einbezogen wur<strong>de</strong>n Vertreter privater<br />
Krankenversicherungen, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Debeka. Die Projektgruppe zur Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />
Bezügeverfahrens besteht ebenfalls aus Vertretern <strong>de</strong>s MdF und <strong>de</strong>r ZBB. Hier sind aber aufgrund<br />
<strong>de</strong>s weit größeren Prüfungsumfanges Unterarbeitsgruppen vorgesehen, <strong>de</strong>ren Zusammensetzung<br />
und Auftrag nach Bedarf festgelegt wer<strong>de</strong>n wird.<br />
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2.3.2. Vorgehen<br />
Beihilfebearbeitung:<br />
Da es sich bei <strong>de</strong>r Beihilfebearbeitung um ein relativ eigenständiges Aufgabengebiet han<strong>de</strong>lt,<br />
das mit <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Aufgaben <strong>de</strong>r Zentralen Bezügestelle <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s (ZBB) wenig Berührung<br />
hat und die eingesetzte Projektgruppe bei <strong>de</strong>r Verabschiedung <strong>de</strong>s HSichG 2003 bereits einen<br />
entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>s Prüfauftrages abgearbeitet hatte, wur<strong>de</strong> dieser Prüfauftrag als erster<br />
Schritt zu <strong>de</strong>r Aufgabenstellung <strong>de</strong>s HSichG im Jahr 2003 abgeschlossen.<br />
Bezügewesen:<br />
Mit <strong>de</strong>n Projektarbeiten zur Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten <strong>de</strong>r Aufgaben <strong>de</strong>s Bezügewesens<br />
wur<strong>de</strong> Anfang <strong>de</strong>s Jahres 2004 begonnen. Die Projektgruppe hat die Vorgehensweise<br />
sowie <strong>de</strong>n zeitlichen Ablauf <strong>de</strong>s Projektes und die Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n abgestimmt.<br />
Auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s bereits vorhan<strong>de</strong>nen Materials wur<strong>de</strong>n die ersten Arbeitsaufträge festgelegt<br />
und an die Projektgruppenmitglie<strong>de</strong>r übergeben. Die Projektgruppenmitglie<strong>de</strong>r können<br />
nach eigenem Ermessen entschei<strong>de</strong>n, ob und in welchem Umfang sie zur Erledigung Fachpersonal<br />
hinzuziehen.<br />
Die notwendigen Recherchen in externen Anbieterkreisen sind angelaufen und eine sehr umfassen<strong>de</strong><br />
Län<strong>de</strong>rumfrage zu <strong>de</strong>m gesamten Themenkomplex ist erfolgt. Erfahrungsgemäß<br />
wer<strong>de</strong>n diesbezügliche Fragenkataloge von vielen Län<strong>de</strong>rn nicht in ausreichen<strong>de</strong>r Qualität o<strong>de</strong>r<br />
gar nicht beantwortet. Eine erste Auswertung <strong>de</strong>r bereits vorliegen<strong>de</strong>n Antworten bestätigt<br />
das.<br />
2.4. Einzelbetrachtung<br />
Beihilfebearbeitung<br />
Die Projektgruppe ist zu <strong>de</strong>m Ergebnis gekommen, dass aufgrund <strong>de</strong>r Rechtslage und allgemeinen<br />
Rechtsauffassung die funktionelle Privatisierung <strong>de</strong>r Beihilfebearbeitung zulässig ist.<br />
Voraussetzung dafür wäre nach allgemeiner Auffassung eine ergänzen<strong>de</strong> Regelung im Lan<strong>de</strong>sbeamtengesetz.<br />
Die Projektgruppe empfiehlt jedoch <strong>de</strong>rzeit von einer funktionellen Privatisierung<br />
abzusehen, da die Anbietersituation auf <strong>de</strong>m freien Markt ergab, dass in <strong>de</strong>r Beihilfebearbeitung<br />
<strong>de</strong>rzeit ein Outsourcing auf Dritte aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus nicht zu<br />
Kostensenkungen führen wür<strong>de</strong>. Das Ergebnis wird grundsätzlich auch von <strong>de</strong>n Prüfungen und<br />
<strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Verwaltungspraxis an<strong>de</strong>rer Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r gestützt. Alle Län<strong>de</strong>r, die eine Privatisierung<br />
ernsthaft in Erwägung gezogen haben, beschränken sich in <strong>de</strong>r Zwischenzeit darauf,<br />
durch interne Maßnahmen die Verwaltungsabläufe zu optimieren.<br />
Bezügewesen<br />
Demgegenüber wird (auch aufgrund telefonischer Rückfragen) eingeschätzt, dass in <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn<br />
die Möglichkeiten einer Auslagerung <strong>de</strong>r Bezügezahlung - im Gegensatz zu <strong>de</strong>m Thema<br />
„Outsourcing Beihilfe“ - we<strong>de</strong>r rechtlich noch organisatorisch ernsthaft untersucht wor<strong>de</strong>n sind.<br />
Insofern sind <strong>de</strong>rzeit keine Lösungsansätze zu erkennen, von <strong>de</strong>nen die Untersuchung im<br />
Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> partizipieren könnte. Die Län<strong>de</strong>r, die ihre Bezügestellen bereits als Lan<strong>de</strong>sbetrieb<br />
organisiert haben, sind bei ihren Auskünften sehr zurückhaltend, so dass die Informationen<br />
für ein aussagefähiges Benchmarking für <strong>de</strong>n gesamten Bereich <strong>de</strong>r Bezügeabwicklung<br />
nicht ausreichen.<br />
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Auch die laufen<strong>de</strong> Kooperation <strong>de</strong>r nord<strong>de</strong>utschen Län<strong>de</strong>r beschränkt sich darauf zu prüfen, ob<br />
bzw. inwieweit durch ein gemeinsames Bezügeverfahren und einen gemeinsamen Rechenzentrumsbetrieb<br />
Synergien und damit Kostensenkungen erreicht wer<strong>de</strong>n können. Eine entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong><br />
Barriere dabei ist, dass die vielen im Bezügebereich bestehen<strong>de</strong>n län<strong>de</strong>rspezifischen<br />
Regelungen eine I<strong>de</strong>ntität <strong>de</strong>r Verfahren mehrerer Län<strong>de</strong>r ausschließen und damit eine einheitliche<br />
Pflege und gemeinsame Rechenläufe im Rechenzentrumsbetrieb nicht möglich sind. Das<br />
Ergebnis bleibt abzuwarten.<br />
Die Erfahrungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, das seit 1991 mit <strong>de</strong>m Land Nordrhein-Westfalen<br />
und jetzt mit <strong>de</strong>m Land Sachsen-Anhalt in einer solchen Kooperation arbeitet, haben gezeigt,<br />
dass durch <strong>de</strong>n arbeitsteiligen Prozess Synergien erreicht und damit auch Kosten gesenkt wer<strong>de</strong>n<br />
können. Sie haben aber auch die Grenzen und die Nachteile einer solchen Zusammenarbeit<br />
aufgezeigt.<br />
Des Weiteren macht die Projektgruppe darauf aufmerksam, dass <strong>de</strong>r Prüfauftrag unter Bedingungen<br />
durchzuführen ist, die eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erheblich erschweren. Wegen<br />
<strong>de</strong>r Verfahrensumstellung in <strong>de</strong>r ZBB auf KIDICAP 2000 kann die Erhebung <strong>de</strong>s Ist-Zustan<strong>de</strong>s<br />
und die damit zu verbin<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Aufgabenkritik als Grundlage für alle weiteren Bewertungen nicht<br />
zu einem aktuellen Stichtag erfolgen, son<strong>de</strong>rn muss durch die Parallelität von zwei Großverfahren<br />
bis Mitte 2005 als Prozess betrachtet wer<strong>de</strong>n. Durch die völlig unterschiedlichen Verfahrensphilosophien<br />
<strong>de</strong>r Fachverfahren Nordrhein-Westfalen und KIDICAP 2000 bestehen in Teilbereichen<br />
Defizite in <strong>de</strong>r Automationsunterstützung. Diese Defizite und grundsätzliche lan<strong>de</strong>sspezifische<br />
Regelungen <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>s können nur mit Hilfe <strong>de</strong>r GIP (Gesellschaft für innovative<br />
Personalwirtschaftssysteme) als Vertreiber <strong>de</strong>r Software gelöst wer<strong>de</strong>n, so dass hier zeitliche<br />
Abhängigkeiten bestehen, die MdF nicht steuern kann. Die Auswirkungen <strong>de</strong>s Sozialtarifvertrages<br />
von rd. 10 VZE auf die Gesamtaufgabe Bezüge- und Beihilfezahlung einschließlich <strong>de</strong>r Verfahrensbetreuung<br />
und <strong>de</strong>r Programmierung müssen kompensiert wer<strong>de</strong>n.<br />
Die zum 01.07.2004 vorgesehene Auflösung <strong>de</strong>r Besitz- und Verkehrsteuerabteilung <strong>de</strong>r Oberfinanzdirektion<br />
Cottbus (OFD) und das nicht kurzfristig zu erwarten<strong>de</strong> abschließen<strong>de</strong> Prüfergebnis<br />
zur Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Bezügewesens haben zu <strong>de</strong>r Entscheidung geführt, die ZBB vorerst<br />
als eine Einrichtung <strong>de</strong>s MdF zu errichten, um sicherzustellen zu können, dass das Tagesgeschäft<br />
<strong>de</strong>r ZBB, das permanent unter Terminzwängen steht, und die Verfahrensumstellung<br />
durch <strong>de</strong>n gesamten Auflösungsprozess keinen Scha<strong>de</strong>n nehmen.<br />
Diese Entscheidung hatte notwendigerweise zur Folge, die Querschnittsaufgaben, die bisher<br />
die OFD für die ZBB wahrgenommen hat, <strong>de</strong>r ZBB als Einrichtung zu übertragen. Dabei han<strong>de</strong>lt<br />
es ich um die Aufgaben <strong>de</strong>s Justitiariates, <strong>de</strong>s BdH, <strong>de</strong>r Personalwirtschaft, <strong>de</strong>r Organisation<br />
einschließlich <strong>de</strong>r Vorbereitung <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>r Kosten- und Leistungsrechnung und <strong>de</strong>s<br />
Controllings.<br />
2.5. Umsetzung<br />
Unter <strong>de</strong>n dargestellten Rahmenbedingungen ist eine Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Beihilfewesens unter<br />
Zweckmäßigkeits- und Wirtschaftlichkeitsaspekten <strong>de</strong>rzeit nicht vorgesehen.<br />
Hinsichtlich <strong>de</strong>s Bezügewesens ist die Projektgruppe zu <strong>de</strong>m Ergebnis gekommen, dass die Abarbeitung<br />
<strong>de</strong>s Aufrages zur Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung erst mit <strong>de</strong>r Konsolidierung <strong>de</strong>s Bezügeverfahrens<br />
KIDICAP 2000 möglich sein wird. Ein abschließen<strong>de</strong>s Prüfergebnis kann somit frühestens im III.<br />
Quartal 2005 vorgelegt wer<strong>de</strong>n.<br />
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3. Fernmel<strong>de</strong>wesen<br />
3.1. Berichtsinhalt<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Verwaltungsmo<strong>de</strong>rnisierung in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung hat <strong>de</strong>r AVO MdF beauftragt,<br />
die Möglichkeiten <strong>de</strong>s Outsourcings <strong>de</strong>s Fernmel<strong>de</strong>wesens zu prüfen. Dieser Auftrag ist in das<br />
Haushaltssicherungsgesetz 2003 übernommen wor<strong>de</strong>n. Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3<br />
HSichG 2003 sollen die Aufgaben <strong>de</strong>s Fernmel<strong>de</strong>wesens ganz o<strong>de</strong>r teilweise nach Maßgabe <strong>de</strong>r §§<br />
7 und 65 LHO aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Nach Art. 2 § 3 Abs. 3 HSichG<br />
2003 ist <strong>de</strong>r Landtag durch die Lan<strong>de</strong>sregierung bis zum 30. Juni 2004 über <strong>de</strong>n Umfang und die<br />
Art <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung zu unterrichten.<br />
3.2. Aufgabenbeschreibung:<br />
Die nachrichtentechnischen Dienstleistungen (Telekommunikation), die Gegenstand <strong>de</strong>s Teilberichts<br />
sind, umfassen:<br />
das Lan<strong>de</strong>sverwaltungsnetz (LVN) Bereich Daten<br />
das Lan<strong>de</strong>sverwaltungsnetz Bereich Sprache<br />
<strong>de</strong>n Telekommunikations-Anlagen-Verbund (TK-AV) <strong>de</strong>r Ministerien<br />
<strong>de</strong>n Mobilfunk.<br />
3.3. Verfahren / Vorgehen<br />
3.3.1. Beteiligte<br />
Zur Durchführung <strong>de</strong>r Prüfung wur<strong>de</strong> im MdF eine Projektgruppe aus Mitarbeitern <strong>de</strong>s MdF<br />
und <strong>de</strong>s MI eingerichtet.<br />
3.3.2. Vorgehen<br />
Erste Prüfungen <strong>de</strong>r Rahmenbedingungen durch die Projektgruppe machten bereits <strong>de</strong>utlich,<br />
dass eine autonome Betrachtung <strong>de</strong>s Fernmel<strong>de</strong>wesens nicht zielführend ist. Mit <strong>de</strong>r technischen<br />
Entwicklung und <strong>de</strong>m Übergang von <strong>de</strong>r analogen zur digitalen Übertragung besteht eine<br />
sehr enge Verbindung zum Datenverkehr. Die Prüfung umfasste daher die nachrichtentechnischen<br />
Dienstleistungen insgesamt (Telekommunikation) und somit folgen<strong>de</strong> Teilbereiche:<br />
das Lan<strong>de</strong>sverwaltungsnetz (LVN) Bereich Daten<br />
das Lan<strong>de</strong>sverwaltungsnetz (LVN) Bereich Sprache<br />
<strong>de</strong>n Telekommunikations-Anlagen-Verbund (TK-AV) <strong>de</strong>r Ministerien sowie<br />
<strong>de</strong>n Mobilfunk.<br />
3.4. Einzelbetrachtung<br />
Lan<strong>de</strong>sverwaltungsnetz (LVN) Bereich Daten<br />
Nach langwierigem und aufwändigem Ausschreibungsverfahren erhielt die Firma T-Systems International<br />
<strong>de</strong>n Zuschlag. Der im Jahre 2003 geschlossene Vertrag hat eine Laufzeit von 7 Jahren.<br />
Damit ist <strong>de</strong>r Betrieb <strong>de</strong>s Datennetzes bereits einem privaten Dritten übertragen.<br />
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Lan<strong>de</strong>sverwaltungsnetz Bereich Sprache<br />
Parallel zur Vergabe <strong>de</strong>s Netzbetriebes Daten wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Rahmenvertrag für Sprachkommunikation<br />
ausgeschrieben. Den Zuschlag hierfür erhielt ebenfalls die Firma T-Systems International. Auch<br />
dieser Vertrag wur<strong>de</strong> mit einer Laufzeit von 7 Jahren geschlossen. Im Ergebnis sind ein Gruppentarif<br />
im Bereich Sprache für Festnetzstandorte <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> sowie neue Tarife für Telefondienstleistungen<br />
in <strong>de</strong>n Tarifbän<strong>de</strong>rn national, international, Mobilnetze und On-Net Gruppentarife<br />
vereinbart.<br />
Mobilfunk<br />
Im Bereich <strong>de</strong>r Mobilfunk-Dienstleistungen sind Rahmenverträge mit verschie<strong>de</strong>nen Anbietern<br />
Über Rabatt- und Lieferkonditionen abgeschlossen wor<strong>de</strong>n. Im Rahmen dieser Verträge können jeweils<br />
Einzelverträge geschlossen wer<strong>de</strong>n, die Beschaffung ist nicht gebün<strong>de</strong>lt.<br />
Telekommunikations-Anlagen-Verbund (TK-AV) <strong>de</strong>r Ministerien<br />
Zwischen <strong>de</strong>n obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>m Landtag <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> besteht seit<br />
1994 ein Telekommunikations-Anlagen-Verbund (TK-AV). Innerhalb dieses Verbun<strong>de</strong>s können interne<br />
Gespräche ohne Gebührenberechnung geführt wer<strong>de</strong>n. Der TK-AV wur<strong>de</strong> zunächst durch<br />
CdS betrieben, <strong>de</strong>r später das Personal an <strong>de</strong>n LDS übertragen hat. Ausdrücklich nicht übertragen<br />
wur<strong>de</strong> das Eigentum an <strong>de</strong>n technischen Anlagen, diese befin<strong>de</strong>n sich in <strong>de</strong>n Zuständigkeitsbereichen<br />
<strong>de</strong>r Ressorts. Der TK-AV einschließlich <strong>de</strong>r Leistungen und <strong>de</strong>r Vermittlungszentrale wird<br />
durch <strong>de</strong>n LDS als Dienstleister betrieben. Für die Anschlüsse <strong>de</strong>s TK-AV an das öffentliche Netz<br />
besteht <strong>de</strong>rzeit ein Vertrag mit <strong>de</strong>m Netzbetreiber Deutsche Telekom AG.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r altersbedingt unumgänglich notwendigen Erneuerungen <strong>de</strong>r TK-AV-Anlagen wur<strong>de</strong><br />
durch die eingebun<strong>de</strong>ne Unternehmensberatung UDF-Consulting bestätigt, dass die Beschaffung<br />
<strong>de</strong>r TK-Systeme über Investition <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s sowie das Betreiben durch <strong>de</strong>n LDS (unter Anpassung<br />
einiger Parameter) wirtschaftlich sind.<br />
Daten- und Telekommunikation in <strong>de</strong>r gesamten unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />
Wesentliche Dienstleistungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s im Bereich Daten- und Telekommunikation sind danach<br />
bereits langfristig ausgelagert. Belastbare Daten für die gesamte unmittelbare Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />
über<br />
Sprach- und Datendienste, Anschlussarten<br />
Anzahl <strong>de</strong>r betroffenen Standorte und Nutzer<br />
eingesetzte Technik (Typ, Beschaffungszeitpunkt)<br />
bestehen<strong>de</strong> Verträge (Laufzeiten, Kosten)<br />
mit <strong>de</strong>m Betrieb befasstes Personal (Anzahl, Qualifikation)<br />
liegen wegen <strong>de</strong>r Ressortzuständigkeiten an zentraler Stelle nicht vor. Sie wur<strong>de</strong>n daher in einer<br />
Umfrage für die Ressorts und die Geschäftsbereiche zum 30. April 2004 erhoben. Die Ergebnisse<br />
sind jedoch hinsichtlich <strong>de</strong>r Kosten- und Leistungstransparenz für eine belastbare Wirtschaftlichkeitsberechnung<br />
noch nicht ausreichend. Da aus <strong>de</strong>n Haushaltsansätzen wegen fehlen<strong>de</strong>r Differenzierung<br />
die erfor<strong>de</strong>rlichen Daten nicht zu entnehmen sind, wur<strong>de</strong>n für die weitere Betrachtung<br />
näherungsweise Kostenkennwerte und Vergleichszahlen zur Abwägung von Eigen- und Fremdbezug<br />
<strong>de</strong>r Leistungen herangezogen. Bei <strong>de</strong>r weiteren Betrachtung <strong>de</strong>r möglichen ausglie<strong>de</strong>rbaren<br />
Aufgaben wird abzuwägen sein, ob und ggf. in welcher Weise die bereits bestehen<strong>de</strong>n langfristigen<br />
Verträge mit Dritten weitere wirtschaftliche Ausglie<strong>de</strong>rungen zulassen.<br />
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Darüber hinaus sind die Ergebnisse <strong>de</strong>r Verwaltungsmo<strong>de</strong>rnisierung (Verringerung <strong>de</strong>r Behör<strong>de</strong>n-<br />
und Personalzahlen), <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n Zeitraum bis zur Einführung <strong>de</strong>r LVN 4.0 im Jahre 2008 erfor<strong>de</strong>rliche<br />
Erneuerungsaufwand sowie die absehbaren technischen Entwicklungen (hier die Sprach-<br />
/Datenintegration) zu berücksichtigen.<br />
Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass MI das Fernmel<strong>de</strong>wesen sowie das Datennetz im Polizeibereich<br />
als Kernaufgabe polizeilicher Aufgabenerfüllung sieht, welches über das <strong>de</strong>rzeit bestehen<strong>de</strong> Maß<br />
<strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung hinaus (LVN 3 Sprache/Daten, vertragliche Bindung Service Kommunikationssysteme<br />
und En<strong>de</strong>inrichtungen) für eine Ausglie<strong>de</strong>rung an Dritte nicht geeignet sei.<br />
3.5. Umsetzung<br />
Mit <strong>de</strong>r neuen Qualität <strong>de</strong>r Netzinfrastruktur ist die technische Grundlage für die Realisierung <strong>de</strong>r<br />
eGovernment-Strategie <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung gelegt Die Verwaltung nutzt die neue Netzinfrastruktur<br />
effektiver. Sie kann neue Fachverfahren kostengünstig integrieren. Aus <strong>de</strong>m neuen Rahmenvertrag<br />
für Sprachkommunikation ergeben sich Einsparungen in Höhe von ca. 10% jährlich.<br />
Nach einer entsprechen<strong>de</strong>n Ausschreibung wer<strong>de</strong>n die TK-Anlagen <strong>de</strong>s Herstellers Alcatel durch<br />
die Firma NextiraOne bereitgestellt, mit <strong>de</strong>r auch ein Wartungsunterstützungsvertrag geschlossen<br />
wur<strong>de</strong>.<br />
Der Betrieb <strong>de</strong>r TK-AV wird auch weiterhin durch <strong>de</strong>n LDS gewährleistet. Die neuen Anlagen ermöglichen<br />
Synergieeffekte durch gemeinsame Nutzung für Daten- und Sprachübertragung <strong>de</strong>r im<br />
Stadtgebiet Potsdam bestehen<strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>seigenen Lichtwellenleitungswege. Sie tragen so wesentlich<br />
zur Kostenminimierung bei.<br />
Wesentliche Bereiche <strong>de</strong>r Telekommunikation sind bereits ausgeglie<strong>de</strong>rt. Auf Grund <strong>de</strong>r langfristigen<br />
Vertragsbindungen ist nach Auffassung <strong>de</strong>r Projektgruppe ein wirtschaftliches Ergebnis weiterer<br />
Teilauslagerungen nicht erzielbar. Daher ist <strong>de</strong>rzeit vorgesehen, rechtzeitig vor Auslaufen <strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>rzeitigen Verträge in <strong>de</strong>n Jahren 2009/2010 die Wirtschaftlichkeit einer Ausglie<strong>de</strong>rung erneut zu<br />
prüfen und auf dieser Basis ggf. ein Interessenbekundungsverfahren o<strong>de</strong>r eine Ausschreibung<br />
durchzuführen.<br />
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4. Laborwesen außerhalb <strong>de</strong>r Hochschulen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
4.1. Berichtsinhalt<br />
Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Nr. 4 HSichG 2003 sollen Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich „Laborwesen außerhalb<br />
<strong>de</strong>r Hochschulen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s“ ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Der daneben bestehen<strong>de</strong> Auftrag zur<br />
Bün<strong>de</strong>lung <strong>de</strong>r Laborkapazitäten nach § 4 Nr. 3 VerwModG bezieht sich nur auf diejenigen Laborkapazitäten,<br />
die nicht nach § 3 Abs. 1 VerwModG auszuglie<strong>de</strong>rn sind. Im Rahmen <strong>de</strong>r Bildung <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>slabors <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> zum 01.01.2004 erfolgte auch eine Prüfung, ob die kriminaltechnischen<br />
Labore in das Lan<strong>de</strong>slabor überführt wer<strong>de</strong>n sollten.<br />
Das Lan<strong>de</strong>slabor <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (LLB) wur<strong>de</strong> zum 1. Januar 2004 als Einrichtung nach § 12 LOG<br />
(nunmehr § 13 LOG) aus <strong>de</strong>n Laboren <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft,<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sumweltamtes und <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Geowissenschaften und Rohstoffe gebil<strong>de</strong>t<br />
(Umsetzung <strong>de</strong>s Bün<strong>de</strong>lungsauftrages nach Art. 2 § 4 Nr. 3 HSichG 2003).<br />
Aufgaben im Bereich Lan<strong>de</strong>slabor nehmen gegenwärtig 373 Mitarbeiter (VZE) wahr. Für die Wahrnehmung<br />
und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben sind im haushaltsplan 2004 insgesamt 18.193.200 € eingestellt.<br />
Aufgaben im kriminaltechnischen Labor nehmen von <strong>de</strong>rzeit 105 Mitarbeitern <strong>de</strong>s kriminaltechnischen<br />
Zentrums <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>skriminalamtes <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (Stand: 1. Januar 2004) gegenwärtig 36<br />
Mitarbeiter (bei 37 Planstellen) wahr. Für Investitionen im Bereich Kriminaltechnik stehen <strong>de</strong>m LKA<br />
im laufen<strong>de</strong>n Haushaltsjahr Mittel in Höhe von 611.700 € zur Verfügung. Eine Aufschlüsselung <strong>de</strong>r<br />
Investitionen auf <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s kriminaltechnischen Labors ist nicht möglich, da die Investitionen<br />
übergreifend für <strong>de</strong>n gesamten Bereich <strong>de</strong>r Kriminaltechnik Verwendung fin<strong>de</strong>n.<br />
4.2. Aufgabenbeschreibung<br />
Lan<strong>de</strong>slabor<br />
Im Lan<strong>de</strong>slabor wur<strong>de</strong>n gemäß § 4 Nr. 3 VerwModG durch einen gemeinsamen Erlass von MLUR<br />
und MW Laboreinrichtungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Verbraucherschutz und Landwirtschaft, <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sumweltamtes<br />
und <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Geologie und Rohstoffe zusammengefasst.<br />
Zuvor wur<strong>de</strong>n die Laboreinrichtungen im ehemaligen Lan<strong>de</strong>sinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br />
sowie im Lan<strong>de</strong>samt für Soziales und Versorgung gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Verw-<br />
ModG aufgelöst und die Untersuchungsleistungen fortan an private Anbieter vergeben. Bei <strong>de</strong>n<br />
rechtsmedizinischen Laboren ist die Prüfung einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung mit <strong>de</strong>m<br />
Land Berlin (§ 5 Abs. 1 Nr. 8 VerwModG) bislang nicht abgeschlossen.<br />
Aufgrund fachlicher Be<strong>de</strong>nken wur<strong>de</strong>n die Laboreinrichtungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Denkmalpflege<br />
und archäologisches Lan<strong>de</strong>smuseum nicht in die zentrale Laboreinrichtung integriert.<br />
Im Vorfeld <strong>de</strong>r Gründung wur<strong>de</strong>n im Geschäftsbereich <strong>de</strong>s MLUR fünf Laborstandorte (Trebbin,<br />
Neuendorf am See, Lauchhammer, Bad Freienwal<strong>de</strong> und Neuruppin) aufgelöst.<br />
Das Lan<strong>de</strong>slabor <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> unterstützt die Landkreise und kreisfreien Städte sowie das Land bei<br />
<strong>de</strong>r Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben als unabhängige und unparteiische staatliche Einrichtung.<br />
Das Lan<strong>de</strong>slabor bedient sich morphologischer- mikrobiologischer- molekularbiologischer- histo-<br />
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chemischer- immunologischer- chromatographischer- spektroskopischer- spektrometrischer Metho<strong>de</strong>n,<br />
um qualitäts- und metho<strong>de</strong>ngesicherte Untersuchungsergebnisse liefern zu können. Die Laborkapazitäten<br />
gesundheitlicher Verbraucherschutz/Veterinärwesen sind nach ISO-DIN 17025 akkreditiert<br />
(AKS-P-11202-EU). Die Laborkapazitäten Umweltschutz, Geologie und Landwirtschaft arbeiten<br />
nach zertifizierten Vorschriften.<br />
Das Lan<strong>de</strong>slabor übernimmt Untersuchungen auf folgen<strong>de</strong>n Gebieten:<br />
Untersuchungen zum Schutz <strong>de</strong>s Verbrauchers vor gesundheitlichen Schä<strong>de</strong>n durch Lebensmittel,<br />
Bedarfsgegenstän<strong>de</strong> sowie kosmetische Mittel und vor Täuschung<br />
Untersuchungen zur Unbe<strong>de</strong>nklichkeit und Qualität von Futtermitteln;<br />
Untersuchungen zur Abwehr und Abklärung von Tierseuchen und von Tierkrankheiten sowie auf<br />
<strong>de</strong>n Menschen übertragbare Tiererkrankungen;<br />
Untersuchungen zur Tiergesundheit und zum Tierschutz;<br />
Untersuchungen zur Unbe<strong>de</strong>nklichkeit und Qualität von Düngemitteln;<br />
Untersuchungen zum Nähr- und Schadstoffgehalt von Ackerbö<strong>de</strong>n<br />
Erhebung <strong>de</strong>r für die Umweltüberwachung und Umweltbeobachtung erfor<strong>de</strong>rlichen chemischen,<br />
physikalischen und biologischen Daten;<br />
Überwachung <strong>de</strong>r Umweltradioaktivität und <strong>de</strong>r anlagenbezogenen Radioaktivität;<br />
Durchführung von geochemischen, hydrochemischen, bo<strong>de</strong>nkundlichen und rohstoffbezogenen Untersuchungen;<br />
Durchführung von Analysen im Zusammenhang mit Abwassereinleiter- und Abfallkontrollen;<br />
Untersuchungen im Rahmen <strong>de</strong>r ordnungsbehördlichen Gefahrenabwehr, <strong>de</strong>s Katastrophenschutzes<br />
und <strong>de</strong>r Terrorismusabwehr.<br />
Die im Lan<strong>de</strong>slabor zusammengefassten Untersuchungseinrichtungen sind <strong>de</strong>rzeit noch auf fünf<br />
Einzelstandorte (Frankfurt (O<strong>de</strong>r), Potsdam, Cottbus, Kleinmachnow und Oranienburg) verteilt.<br />
Zwischen <strong>de</strong>n Standorten erfolgt eine weitestgehend fachliche Spezialisierung. Die Aufgabenwahrnehmung<br />
erfolgt i.d.R. für das gesamte Land.<br />
Kriminaltechnisches Labor<br />
Das Lan<strong>de</strong>skriminalamt hat die Einrichtungen für kriminaltechnische und erkennungsdienstliche<br />
Untersuchungen und Forschungen zu unterhalten und auf Ersuchen einer Polizeibehör<strong>de</strong>, eines<br />
Gerichts o<strong>de</strong>r einer Staatsanwaltschaft in Strafsachen kriminaltechnische und erkennungsdienstliche<br />
Untersuchungen durchzuführen und Gutachten zu erstatten (§ 10 Abs. 2 POG Brbg).<br />
Der Fachbereich Kriminaltechnik <strong>de</strong>s LKA BB hält das zentrale Expertisenlabor für die Polizei <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> vor. Anfallen<strong>de</strong> Untersuchungsaufträge wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n einzelnen Arbeitsrichtungen<br />
<strong>de</strong>r Dezernate bzw. je nach Sachlage auch komplex in Zusammenarbeit verschie<strong>de</strong>ner<br />
Sachgebiete bzw. gemeinsam mit externen Partnern realisiert.<br />
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4.3. Verfahren/Vorgehen<br />
4.3.1. Beteiligte<br />
Die Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten erfolgte für <strong>de</strong>n gesamten Laborbereich außerhalb<br />
<strong>de</strong>r Hochschulen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s als Teil einer umfassen<strong>de</strong>n Vollzugskritik aus Anlass <strong>de</strong>r Bildung<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>slabors durch Vertreter <strong>de</strong>s MI, <strong>de</strong>s MLUR und an<strong>de</strong>rer Ressorts, die Laboreinrichtungen<br />
unterhalten bzw.unterhielten.<br />
4.3.2. Vorgehen<br />
Es wur<strong>de</strong> geprüft,<br />
ob die Aufgaben auch von Dritten wahrgenommen wer<strong>de</strong>n können,<br />
ob Dritte zur praktischen Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben herangezogen wer<strong>de</strong>n können, insbeson<strong>de</strong>re<br />
ob die Leistungen auch von Privaten etc. angeboten wer<strong>de</strong>n bzw. angeboten wer<strong>de</strong>n können<br />
und<br />
ob es Beispiele für eine Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung und/o<strong>de</strong>r -erfüllung in an<strong>de</strong>ren<br />
Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r gibt.<br />
Dazu wur<strong>de</strong> nach folgen<strong>de</strong>r Systematik geprüft:<br />
Gesetzliche Voraussetzungen<br />
Fachbehördliche Betrachtung<br />
Sicherung <strong>de</strong>s Qualitätsstandards unter Beachtung <strong>de</strong>s Personaleinsatzes<br />
Standortbetrachtung unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt baulicher Notwendigkeiten<br />
Transportwirtschaftlicher Aspekt<br />
Zusammenarbeit/Kooperation <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r und Outsourcing<br />
Prüfung <strong>de</strong>r beabsichtigten Vorgehensweise in an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn<br />
4.4. Einzelbetrachtung<br />
Das LLB soll gem. § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 VerwModG (Art. 2 HSichG 2003) ab 1. Januar 2005 in<br />
<strong>de</strong>r effizientesten Organisations- und Betriebsform - gegebenenfalls als LHO-Betrieb - geführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>s Pilotvorhabens <strong>de</strong>s MdF wird gegenwärtig die Einführung <strong>de</strong>s kaufmännischen<br />
Rechnungswesens zum 1. Januar 2005 und <strong>de</strong>r Kosten- und Leistungsrechnung vorbereitet.<br />
Im Hinblick auf die zur Bildung eines Lan<strong>de</strong>sbetriebs notwendige Steigerung <strong>de</strong>r Effizienz ist es erfor<strong>de</strong>rlich,<br />
auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>r Produkte <strong>de</strong>s LLB und <strong>de</strong>ren tatsächlichen Kosten (siehe KLR) die<br />
aufgabenkritische Bewertung auch im Vergleich mit Laboren an<strong>de</strong>rer Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r (Benchmarking)<br />
sowie mit Blick auf die Ausglie<strong>de</strong>rungspotenziale fortzuführen. In diesem Rahmen wird weiterhin<br />
davon ausgegangen, dass die Mehrzahl <strong>de</strong>r Laborleistungen grundsätzlich auch von privaten Laborunternehmen<br />
erbracht wer<strong>de</strong>n können (so schon die Gesetzesbegründung zum HSichG 2003).<br />
Allerdings ist eine vollständige Ausglie<strong>de</strong>rung wahrscheinlich nicht möglich, da ein Min<strong>de</strong>stmaß an<br />
Laborkapazitäten wegen <strong>de</strong>r Notwendigkeit <strong>de</strong>r Gefahrenabwehr voraussichtlich in <strong>de</strong>r unmittelbaren<br />
Lan<strong>de</strong>sverwaltung verbleiben muss.<br />
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Im Ergebnis <strong>de</strong>r Abstimmung mit <strong>de</strong>n Beteiligten wur<strong>de</strong> festgestellt, dass die Komplexität <strong>de</strong>r kriminalwissenschaftlichen<br />
Expertisentätigkeit und die Spezifik <strong>de</strong>r einzelnen Analysefel<strong>de</strong>r im LKA nicht<br />
vergleichbar mit an<strong>de</strong>ren Laboreinrichtungen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s sind. Eine systematische analytische Untersuchungstätigkeit<br />
ist im Rahmen <strong>de</strong>r ausschließlich „labortechnischen“ Tätigkeit in einem Lan<strong>de</strong>slabor<br />
nicht zu realisieren. Das Lan<strong>de</strong>skriminalamt hat bereits jetzt spezielle Einzeluntersuchungen<br />
und die Feststellung von DNA - Merkmalen bei Speichelabstrichen an Externe vergeben. Untersuchungen<br />
auf Betäubungsmittel und Alkohol im Blut erfolgen ebenfalls nicht im LKA.<br />
Das MLUR hat in seiner Kabinettvorlage „Bün<strong>de</strong>lung von Laborkapazitäten in einem Lan<strong>de</strong>slabor“<br />
dargestellt, dass <strong>de</strong>r Laborbereich <strong>de</strong>s LKA lediglich im Sinn einer partiellen Kooperation zu berücksichtigen<br />
ist.<br />
Im Ergebnis wur<strong>de</strong> festgestellt, dass das Lan<strong>de</strong>slabor gegenwärtig und zukünftig nicht in <strong>de</strong>r Lage<br />
sein dürfte, die Laboraufgaben <strong>de</strong>s LKA zu übernehmen. Für die Durchführung <strong>de</strong>r Zusammenarbeit<br />
LKA und Lan<strong>de</strong>slabor wird seitens <strong>de</strong>s MLUR ein Leistungskatalog erstellt, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m LKA zur<br />
Verfügung gestellt wird.<br />
Gesetzliche Voraussetzungen<br />
Für die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung ergibt sich die Verpflichtung zur Inanspruchnahme<br />
<strong>de</strong>r staatlichen Untersuchungseinrichtungen im Rahmen <strong>de</strong>r gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung<br />
aus lan<strong>de</strong>srechtlichen Fachgesetzen. Für das Lan<strong>de</strong>skriminalamt <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> ist die Auftragsgrundlage<br />
in § 10 Abs. 2 Ziffer 1 POG explizit beschrieben. Im Bereich <strong>de</strong>s Veterinärwesens sowie<br />
<strong>de</strong>r Lebensmittelüberwachung unterhalten verschie<strong>de</strong>ne Bun<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n und -anstalten in <strong>de</strong>r<br />
Regel auf Grundlage ihrer Errichtungsgesetze o<strong>de</strong>r europäischer Rechtsakte Referenzlaboratorien.<br />
Das Bun<strong>de</strong>skriminalamt unterhält auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s § 2 Abs. 6 Nr. 1 BKAG zur Unterstützung<br />
<strong>de</strong>r Polizeien <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r die erfor<strong>de</strong>rlichen Einrichtungen für alle Bereiche kriminaltechnischer<br />
Untersuchungen und für die kriminaltechnische Forschung.<br />
Fachbehördliche Betrachtung<br />
Für das Lan<strong>de</strong>slabor ist unter <strong>de</strong>m Gesichtspunkt einer fachbehördlichen Betrachtung bei <strong>de</strong>r Entscheidung<br />
über eine Ausglie<strong>de</strong>rung zu berücksichtigen, dass die Mitwirkung an <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Kommunen<br />
obliegen<strong>de</strong>n Überwachung über die labortechnische Analyse hinaus auch die Bewertung <strong>de</strong>r gewonnenen<br />
Untersuchungsergebnisse und die Auswertung <strong>de</strong>r Untersuchungen im Hinblick auf künftige<br />
Schwerpunkte <strong>de</strong>r amtlichen Überwachung umfasst. Für diese Teilaufgabe halten die Kommunen<br />
kein bzw. nahezu kein Personal vor.<br />
Weiterhin ist bei einer Ausglie<strong>de</strong>rung sicherzustellen, dass es nicht zu Interessenkollisionen<br />
kommt, wenn private Anbieter sowohl im Auftrag <strong>de</strong>r Wirtschaftsbeteiligten, als auch im Auftrag von<br />
Behör<strong>de</strong>n tätig wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Kriminaltechnik hat die Aufgabe, im jeweiligen Arbeitsfeld, alle in Strafverfahren auftreten<strong>de</strong>n<br />
Spurenarten in angemessener Zeit und im erfor<strong>de</strong>rlichen Umfang auszuwerten sowie sonstige Untersuchungen<br />
o<strong>de</strong>r Prüfungen an Materialien, die im Rahmen von Strafverfahren sichergestellt wer<strong>de</strong>n,<br />
durchzuführen und Gutachten zu erstellen. Sie bedient sich hierzu wissenschaftlichtechnischer<br />
Arbeitsweisen und betreibt Forschung und Entwicklung zur Erlangung neuer kriminaltechnisch<br />
relevanter Erkenntnisse und neuer Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n. Mit dieser Arbeit unterstützt<br />
sie die Ermittlungsdienststellen und trägt zur Entscheidungsfindung von Staatsanwaltschaften und<br />
Gerichten bei. Aus <strong>de</strong>n Bestimmungen <strong>de</strong>r Strafprozessordnung ergibt sich die Pflicht, in <strong>de</strong>r Sachverständigentätigkeit<br />
stets nach bestem Wissen und Gewissen zu untersuchen. Daher müssen Untersuchungen<br />
nach <strong>de</strong>m neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse und technischer Reali-<br />
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sierbarkeit durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Eine ständige intensive Betrachtung <strong>de</strong>r Untersuchungsmethodik<br />
und Aufgabenerfüllung entsprechend eines Benchmarking – Verfahrens ist dabei tägliche Praxis im<br />
Alltagsgeschäft.<br />
Die vielfältigen Aufgaben und Untersuchungsmetho<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Kriminaltechnik sind nur durch eine<br />
Spezialisierung in <strong>de</strong>r erfor<strong>de</strong>rlichen Tiefe zu bewältigen. Durch diese Arbeitsteilung darf <strong>de</strong>r fallbezogene<br />
Zusammenhang und die alle Teilbefun<strong>de</strong> umfassen<strong>de</strong> Bewertung nicht behin<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Daraus ergibt sich ein Katalog erfor<strong>de</strong>rlicher Untersuchungsgebiete, die in <strong>de</strong>n kriminaltechnischen<br />
Einrichtungen vorzuhalten sind. Die Untersuchungsgebiete <strong>de</strong>r Kriminaltechnik <strong>de</strong>s LKA BB wer<strong>de</strong>n<br />
auch in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren LKÄ und <strong>de</strong>m BKA als Kernbereiche <strong>de</strong>r Kriminaltechnik vorgehalten.<br />
Die Kriminaltechniken <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r, betreiben, koordiniert durch das BKA, auch Forschung.<br />
Sicherung <strong>de</strong>s Qualitätsstandards unter Beachtung <strong>de</strong>s Personaleinsatzes<br />
Ein nicht zu vernachlässigen<strong>de</strong>s Aufgabenfeld ist die Frage <strong>de</strong>r Qualitätssicherung. Dazu gehören<br />
Fortbildungsmaßnahmen, Teilnahme an Ringversuchen und die Durchsetzung von bun<strong>de</strong>sweit abgestimmten<br />
Standards.<br />
Transportwirtschaftliche Aspekte<br />
Durch die zwischen MI und MLUR vereinbarte partielle Kooperation sind hinsichtlich <strong>de</strong>s Transportes<br />
von Proben aus <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Polizeibehör<strong>de</strong>n zum Fachbereich Kriminaltechnik zukünftig neue<br />
und effektivere Wege bestreitbar.<br />
Zusammenarbeit/Kooperation <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r und Outsourcing<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r realisierten Personal- und Sachkosteneinsparungen kooperieren die im Lan<strong>de</strong>slabor<br />
zusammengefassten Untersuchungseinrichtungen mit <strong>de</strong>n kriminaltechnischen Untersuchungseinrichtungen<br />
<strong>de</strong>s LKA.<br />
Gegenseitige Unterstützung wird im wesentlichen zur Ab<strong>de</strong>ckung von Bedarfsspitzen geleistet. Eine<br />
Intensivierung <strong>de</strong>r Zusammenarbeit u.a. im Beschaffungswesen wird <strong>de</strong>rzeit noch geprüft.<br />
Ein wichtiges Ziel ist die Verkürzung <strong>de</strong>r Untersuchungsfristen.<br />
Zur Effektivitäts- und Effizienzsteigerung erfolgt auch eine Vergabe von Untersuchungsaufträgen an<br />
Externe.<br />
Hierbei wird sowohl geprüft, welche Routineuntersuchungen durch das Lan<strong>de</strong>slabor an private Untersuchungseinrichtungen<br />
o<strong>de</strong>r durch das kriminaltechnische Labor an das Lan<strong>de</strong>slabor vergeben<br />
wer<strong>de</strong>n können. Zahlreiche Län<strong>de</strong>r, darunter auch <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, haben bereits <strong>de</strong>n Weg <strong>de</strong>s Outsourcing<br />
für die DNA - Untersuchung von Speichelproben zwecks Einstellung in die DNA - Datenbank<br />
beschritten. Blutalkoholbestimmungen, Untersuchungen zu Gewässer- und Luftverunreinigungen<br />
wer<strong>de</strong>n ebenfalls nicht in <strong>de</strong>r Kriminaltechnik <strong>de</strong>s LKA BB vorgenommen.<br />
Weitere Erkenntnisse für die Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitsprüfung einer Ausglie<strong>de</strong>rung<br />
von Teilaufgaben wer<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>r Kosten- und Leistungsrechnung sowie an<strong>de</strong>rer<br />
betriebswirtschaftlicher Steuerungsinstrumente erwartet. Eine nachvollziehbare Darstellung <strong>de</strong>r<br />
„Sowieso-Kosten“ ist erst im Ergebnis <strong>de</strong>r KLR möglich.<br />
Prüfung <strong>de</strong>r beabsichtigten Vorgehensweise in an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn<br />
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Für die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung besteht auch in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn –z.T.<br />
aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung- eine grundsätzliche Zuweisung an staatliche Untersuchungseinrichtungen.<br />
Eine Auslagerung <strong>de</strong>r gesamten Laborkapazitäten aus <strong>de</strong>n LKÄ in private Untersuchungseinrichtungen<br />
o<strong>de</strong>r in die allgemeinen staatlichen Untersuchungseinrichtungen wird gegenwärtig nicht realisiert<br />
und ist auch nicht beabsichtigt.<br />
Aufgrund <strong>de</strong>s überwiegen<strong>de</strong>n Bezuges zu wissenschaftlichen Lehr- und Forschungsaufgaben <strong>de</strong>r<br />
Fachhochschule Eberswal<strong>de</strong> ist beabsichtigt, die Laboreinrichtungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sforstanstalt Eberswal<strong>de</strong><br />
dorthin zu verlagern.<br />
4.5. Umsetzung<br />
Die bei Inkrafttreten <strong>de</strong>s Haushaltssicherungsgesetzes 2003 im Geschäftsbereich <strong>de</strong>s MASGF<br />
noch bestehen<strong>de</strong>n Laboreinrichtungen wur<strong>de</strong>n im Vorfeld <strong>de</strong>r Bildung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>slabors größtenteils<br />
aufgelöst und die Laboruntersuchungen fortan an private Dritte vergeben (Laboreinrichtungen<br />
im Lan<strong>de</strong>sinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und im Lan<strong>de</strong>samt für Soziales und Versorgung).<br />
Im Übrige (Institut für Rechtsmedizin) sind sie <strong>de</strong>rzeit Gegenstand <strong>de</strong>r Prüfung einer<br />
künftigen gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung mit <strong>de</strong>m Land Berlin (§ 3 Abs. 1 Nr. 8 Verw-<br />
ModG).<br />
Die Laboreinrichtungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sforstanstalt Eberswal<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n mit Personal- und Sachmitteln<br />
aus <strong>de</strong>m Geschäftsbereich <strong>de</strong>s MLUR an die Fachhochschule Eberswal<strong>de</strong> verlagert.<br />
Die weitere Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten im Aufgabenbereich <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>slabors erfolgt<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r Untersuchungen <strong>de</strong>r für das Laborwesen effizientesten Betriebsform und <strong>de</strong>s<br />
Aufbaus einer <strong>de</strong>mentsprechen<strong>de</strong>n Organisationsstruktur. Zu diesem Zweck wird das MLUR eine<br />
Stabsstelle außerhalb <strong>de</strong>r Linienverwaltung einsetzen. Ziel wird sein, die staatlichen Aufgaben zu<br />
bestimmen, die das LLB mit einem vorgegebenen, garantierten Personalbestand zu erfüllen hat<br />
sowie die Erfüllung darüber hinaus bestehen<strong>de</strong>r Aufgaben durch Vergabe an Dritte –u.U. im Wegen<br />
<strong>de</strong>r Beleihung- sicherzustellen. Seitens <strong>de</strong>s MdF erfolgte die Zusage, dass eine Reduzierung<br />
<strong>de</strong>s Personalbestan<strong>de</strong>s beim LLB mit einer entsprechen<strong>de</strong>n Aufstockung <strong>de</strong>r Mittel für Fremdvergaben<br />
korrespondieren wird, um staatliche Untersuchungsaufgaben gewährleisten zu können. Die<br />
Prüfung <strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>s zu garantieren<strong>de</strong>n Personalbestan<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r damit wahrzunehmen<strong>de</strong>n<br />
Aufgaben bleibt <strong>de</strong>r zu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stabsstelle vorbehalten.<br />
Mit <strong>de</strong>m Kabinettbeschluss 1554/03 über die Errichtung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>slabors zum 01.01.2004 ist das<br />
Verwaltungsmo<strong>de</strong>rnisierungsprojekt „Bün<strong>de</strong>lung <strong>de</strong>s Laborwesens außerhalb <strong>de</strong>r Hochschulen <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s“ für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s kriminaltechnischen Labors <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>skriminalamtes einer abschließen<strong>de</strong>n<br />
Bewertung unterzogen wor<strong>de</strong>n. Im Ergebnis ist eine Einglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Laborkapazitäten<br />
<strong>de</strong>s LKA in das Lan<strong>de</strong>slabor als nicht zielför<strong>de</strong>rnd erkannt wor<strong>de</strong>n. Die im Errichtungserlass zum<br />
Lan<strong>de</strong>slabor vorgegebene verstärkte Kooperation mit <strong>de</strong>n kriminaltechnischen Untersuchungseinrichtungen<br />
wird weiter verfolgt.<br />
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5. Munitionsbergungsdienst <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
5.1. Berichtsinhalt<br />
Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Nr. 5 HSichG 2003 sollen Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich „Munitionsbergungsdienst<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>“ ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Aufgaben aus diesem Bereich nehmen gegenwärtig 80 Mitarbeiter (VZE) war. Es sind für die<br />
Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgabe im Haushaltsplan 2004 insgesamt 15.484.000 € eingestellt.,<br />
<strong>de</strong>nen veranschlagte Einnahmen von 6.025.000 € gegenüberstehen.<br />
Von <strong>de</strong>n Gesamtausgaben entfallen <strong>de</strong>rzeit über 70 % auf die Beauftragung von Drittfirmen.<br />
5.2. Aufgabenbeschreibung<br />
Hauptaufgaben <strong>de</strong>s StMBD sind<br />
die Gefahrenerforschung (u.a. Auswertung von Luftbil<strong>de</strong>rn sowie Aussagen von Zeitzeugen),<br />
die Gefahrenbeseitigung (Sondierung, Freilegung, Bergung, Transport, Lagerung und Vernichtung<br />
von Kampfmitteln),<br />
die Nachweisführung (Führung eines geografischen Kampfmittelkatasters bzgl. belasteter und beräumter<br />
Flächen) und<br />
die Gefahrenaufklärung (Aufklärung <strong>de</strong>r Bevölkerung und öffentlichen Stellen).<br />
Teile dieser Aufgaben (Sondierung von Flächen, Freilegung und Bergung von Kampfmitteln gem. §<br />
3 Abs. 2 KampfmV) wer<strong>de</strong>n auch von zugelassenen Drittfirmen wahrgenommen.<br />
Arbeitstechnisch und für <strong>de</strong>n Ablauf maßgebend lässt sich die Kampfmittelbeseitigung aufteilen in<br />
Antrag zur Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung im Rahmen <strong>de</strong>s Baugenehmigungsverfahrens<br />
bzw. Beteiligung als Träger öffentlicher Belange bei <strong>de</strong>r Bauleitplanung<br />
Meldung eines Einzelfun<strong>de</strong>s durch einen Bürger o.a.<br />
Systematische Kampfmittelräumung.<br />
Maßgeblich für die Tätigkeit <strong>de</strong>s StMBD sind<br />
Der Errichtungserlass<br />
Der Run<strong>de</strong>rlass III Nr. 114/92 und<br />
Die Kampfmittelverordnung <strong>vom</strong> 23. November 1998<br />
Gemäß Errichtungserlass <strong>de</strong>s MI <strong>vom</strong> 30. August 1991 hat <strong>de</strong>r StMBD insbeson<strong>de</strong>re die Aufgaben,<br />
munitionsverseuchtes Gelän<strong>de</strong> abzusuchen, zu räumen und die geborgene Munition in kürzester<br />
Zeit schadlos zu vernichten,<br />
Munitionseinzelfundstellen zu räumen und Fundmunition aus Gewässern zu bergen,<br />
einen lückenlosen Nachweis über munitionsverseuchtes Gelän<strong>de</strong>, geräumtes munitionsverseuchtes<br />
Gelän<strong>de</strong>, geräumte Einzelfundstellen sowie über geborgene Fundmunition zu führen,<br />
Beratung und Unterstützung <strong>de</strong>r Ordnungsbehör<strong>de</strong>n zur Gefahrenabwehr bei Fundmunition,<br />
die Bevölkerung über die Gefahren durch Fundmunition aufzuklären und<br />
private Räumungsfirmen zu beaufsichtigen.<br />
Der StMBD hat zur ordnungsgemäßen Vernichtung von Fundmunition und an<strong>de</strong>ren Kampfmitteln<br />
einen Sprengplatz zu unterhalten, <strong>de</strong>r schrittweise entsprechend <strong>de</strong>n gesetzlichen Erfor<strong>de</strong>rnissen<br />
durch einen Munitionszerlegebetrieb zu ersetzen ist.<br />
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Die Aufgaben <strong>de</strong>s StMBD beziehen sich nach <strong>de</strong>m Errichtungserlass grundsätzlich auf Fundmunition<br />
und an<strong>de</strong>re Kampfmittel aus <strong>de</strong>r Zeit vor <strong>de</strong>m 8. Mai 1945.<br />
Zum 31. März 2004 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r StMBD mit seinen Aufgaben organisatorisch in <strong>de</strong>n Zentraldienst <strong>de</strong>r<br />
Polizei (ZDPol) eingeglie<strong>de</strong>rt<br />
Der Run<strong>de</strong>rlass III Nr. 114/92 <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>s Innern <strong>vom</strong> 4. Dezember 1992 „Beseitigung von<br />
Kampfmitteln auf ehemaligen Liegenschaften <strong>de</strong>r Westgruppe <strong>de</strong>r Truppen <strong>de</strong>s GUS im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>“<br />
führt aus, dass private Räumfirmen zwar mit <strong>de</strong>r Suche und Bergung von Munition auf<br />
WGT-Liegenschaften durch das Ministerium <strong>de</strong>s Innern beauftragt wer<strong>de</strong>n können, zur Entsorgung<br />
<strong>de</strong>r dort gefun<strong>de</strong>nen Kampfmittel aber <strong>de</strong>rzeit nur <strong>de</strong>r StMBD befugt sei.<br />
Rechtsgrundlage <strong>de</strong>s Tätigwer<strong>de</strong>ns <strong>de</strong>s StMBD ist die Kampfmittelverordnung für das Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
<strong>vom</strong> 23. November 1998 – KampfmV –. Sie wur<strong>de</strong> gem. § 25 Abs. 1 OBG als ordnungsbehördliche<br />
Verordnung <strong>vom</strong> Minister <strong>de</strong>s Innern erlassen.<br />
Kampfmittelbeseitigung gem. § 1 Abs. 2 KampfmV ist die Abwehr <strong>de</strong>r von Kampfmitteln (gewahrsamslos<br />
gewor<strong>de</strong>ner, zur Kriegsführung bestimmter Gegenstän<strong>de</strong> militärischer Herkunft und Teilen<br />
solcher) ausgehen<strong>de</strong>n Gefahren. Sie umfasst das Sondieren, Freilegen, Bergen, Lagern, Beför<strong>de</strong>rn<br />
und Vernichten von Kampfmitteln. Diese Tätigkeiten sind aufgrund <strong>de</strong>r von Kampfmitteln ausgehen<strong>de</strong>n<br />
Gefahren gemäß Kampfmittelverordnung u.a. <strong>de</strong>m StMBD und an<strong>de</strong>ren Unternehmen, die<br />
zur Durchführung <strong>de</strong>r Sondierung, Freilegung und Bergung von Kampfmitteln zugelassen wor<strong>de</strong>n<br />
sind, vorbehalten. Dementsprechend sind also <strong>de</strong>r StMBD sowie für bestimmte Aufgaben zugelassene<br />
Unternehmen berechtigt, Kampfmittel zu beseitigen.<br />
Einordnung <strong>de</strong>r Aufgabe <strong>de</strong>s StMBD<br />
Die Abwehr <strong>de</strong>r von Kampfmitteln ausgehen<strong>de</strong>n Gefahren gehört zu <strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>r Gefahrenabwehr,<br />
die gem. § 1 Abs. 1 und § 5 OBG <strong>de</strong>n örtlichen Ordnungsbehör<strong>de</strong>n obliegen. Es besteht<br />
keine Übertragung von Aufgaben <strong>de</strong>r Gefahrenabwehr auf <strong>de</strong>n StMBD durch Gesetz o<strong>de</strong>r Verordnung.<br />
Aufgabenträger sind somit die Kommunen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Belastung eines Grundstücks mit Kampfmitteln ist in <strong>de</strong>r Regel davon auszugehen, dass sie<br />
eine konkrete Gefahr für Mensch und Umwelt darstellen. Die örtlichen Ordnungsbehör<strong>de</strong>n sind<br />
<strong>de</strong>shalb verpflichtet, Maßnahmen zur Beseitigung <strong>de</strong>r Gefahren (Kampfmittel) zu ergreifen. Die mit<br />
<strong>de</strong>n Maßnahmen verbun<strong>de</strong>nen Kosten wer<strong>de</strong>n jedoch nicht <strong>vom</strong> Zustands-/Verhaltensstörer getragen,<br />
son<strong>de</strong>rn <strong>vom</strong> Bund o<strong>de</strong>r <strong>vom</strong> Land.<br />
Der Bund übernimmt aufgrund von § 19 Abs. 2 Nr. 1 <strong>de</strong>s Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG)<br />
i.V.m. § 1004 BGB die Aufwendungen für die Beseitigung von Kampfmitteln auf nicht bun<strong>de</strong>seigenen<br />
Liegenschaften, sofern es sich um die Beseitigung reichseigener Kampfmittel han<strong>de</strong>lt, von <strong>de</strong>nen<br />
eine unmittelbare Gefahr für die Menschen ausgeht.<br />
Nach <strong>de</strong>r bisherigen Verwaltungspraxis erstattet <strong>de</strong>r Bund die aus <strong>de</strong>r Beseitigung reichseigener<br />
Kampfmittel resultieren<strong>de</strong>n Aufwendungen nur <strong>de</strong>n Län<strong>de</strong>rn, nicht unmittelbar sonstigen natürlichen<br />
o<strong>de</strong>r juristischen Personen, wenn diese dafür eigene Aufwendungen hatten. Begrün<strong>de</strong>t wird diese<br />
Vorgehensweise in <strong>de</strong>n Verwaltungsvorschriften zum AKG mit <strong>de</strong>r auf die 50er Jahre zurückgehen<strong>de</strong>n<br />
Staatspraxis.<br />
Die Kosten <strong>de</strong>r Beseitigung alliierter Kampfmittel auf nicht bun<strong>de</strong>seigenen Liegenschaften trägt das<br />
Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>. Der <strong>vom</strong> Bun<strong>de</strong>srat eingebrachte Entwurf eines Gesetzes über die Sanierung<br />
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von Rüstungsaltlasten in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz –<br />
RüstAltFG – BT- Drs. 15/1888), nach <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Bund u.a. die Kosten <strong>de</strong>r Kampfmittelräummaßnahmen<br />
auch für alliierte Kampfmittel übernehmen sollte, wur<strong>de</strong> <strong>vom</strong> Bun<strong>de</strong>stag am 4. März 2004 abgelehnt.<br />
Die Kostentragung erfolgt durch das Land aus Billigkeitsüberlegungen auf freiwilliger Grundlage.<br />
Nach <strong>de</strong>n allgemeinen ordnungsbehördlichen Regelungen müsste <strong>de</strong>r Zustandsverantwortliche (§<br />
17 Abs. 1 und 2 OBG) die Kosten übernehmen, die aus <strong>de</strong>r Beseitigung alliierter Kampfmittel resultieren.<br />
Gegen eine unbegrenzte Inanspruchnahme von Grundstückseigentümern als Zustandsverantwortliche<br />
bestehen jedoch verfassungsrechtlich begrün<strong>de</strong>te Zumutbarkeitsgrenzen. Sie ergeben<br />
sich aus <strong>de</strong>r Eigentumsgarantie <strong>de</strong>s Art. 14 Abs. 1 und 2 GG (Beschluss <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts<br />
<strong>vom</strong> 16.2.2000, 1 BvR 242/91, NJW 2000, 2574).<br />
Die Kostenübernahme ist in an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn sehr unterschiedlich geregelt. Fast alle Län<strong>de</strong>r<br />
übernehmen die Kosten für die Aufgaben Entschärfung, Transport, Lagerung und Vernichtung,<br />
während die Kosten für die Aufgaben Recherche (z.B. Luftbildauswertung), Sondierung, Bergung<br />
und Freilegung vielfach zu Lasten <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer gehen.<br />
Aufbauorganisation <strong>de</strong>s StMBD<br />
Der StMBD mit Sitz in Zossen, Ortsteil Wünsdorf, Gemein<strong>de</strong>teil Waldstadt beschäftigt 80 Mitarbeiter<br />
und ist in die Abteilungen Verwaltung und Technik geglie<strong>de</strong>rt. Der Leiter Innenrevision und Controlling<br />
ist direkt <strong>de</strong>m Leiter StMBD unterstellt.<br />
Nutznießer<br />
Nutznießer <strong>de</strong>r <strong>vom</strong> Land getragenen Ausgaben für die Kampfmittelräumung (Titel 536 10) auf nicht<br />
bun<strong>de</strong>seigenen Liegenschaften sind die kommunalen und privaten Liegenschaftsinhaber. Die Ausgabenverteilung<br />
auf die Liegenschaften von Land, Kommunen und Privaten stellt sich wie folgt dar:<br />
Jahr <strong>vom</strong> Land getragene<br />
Ausgaben KMR<br />
(Titel 536 10)<br />
Verteilung auf Liegenschaften:<br />
Land Kommunen Private<br />
in Mio. €<br />
2000 14,104 3,410 7,597 3,097<br />
2001 13,193 2,810 7,112 3,271<br />
2002 11,665 2,317 6,653 2,694<br />
2003 10,097 1,977 4,879 3,242<br />
Die Kostenübernahme kommt insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Kommunen zugute. Sie partizipierten in <strong>de</strong>m betrachteten<br />
Zeitraum mit jahresdurchschnittlich über 50 % an <strong>de</strong>n Ausgaben Kampfmittelräumung.<br />
Vergleicht man die Räumkosten für kommunale Flächen mit <strong>de</strong>n Räumkosten für die Lan<strong>de</strong>sflächen,<br />
wird <strong>de</strong>utlich, dass die Räumkosten/ha kommunale Liegenschaft die <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>utlich übersteigen.<br />
Ursächlich hierfür ist, dass im städtischen Bereich <strong>de</strong>r technische Aufwand für die Räumung<br />
größer ist.<br />
5.3. Verfahren / Vorgehen<br />
5.3.1. Beteiligte<br />
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Mit <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> die Stabsstelle <strong>de</strong>r Abteilung SP im<br />
Ministerium <strong>de</strong>s Innern am 25. September 2003 beauftragt.<br />
5.3.2. Vorgehen<br />
Da bereits rund 71 % <strong>de</strong>r Ausgaben <strong>de</strong>s StMBD auf die Beauftragung von Drittfirmen entfallen,<br />
konzentriert sich die Frage <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung weiterer Aufgaben auf einen Anteil von rd. 29 %<br />
<strong>de</strong>r Gesamtausgaben.<br />
5.4. Einzelbetrachtung<br />
Bei <strong>de</strong>r Beauftragung privater Dritter mit Aufgaben <strong>de</strong>r Kampfmittelbeseitigung durch <strong>de</strong>n StMBD ist<br />
zwischen folgen<strong>de</strong>n Teilaufgaben zu differenzieren:<br />
Sondierung, Freilegung und Bergung<br />
Nach § 3 Abs. 2 KampfmV ist es zugelassenen Unternehmen gestattet, die Aufgaben Sondierung,<br />
Freilegung und Bergung durchzuführen. Soweit <strong>de</strong>r StMBD diese Aufgaben als Dienstleister z.B. für<br />
<strong>de</strong>n Bund o<strong>de</strong>r die Kommunen übernimmt, lässt er sie von zugelassenen Unternehmen ausführen.<br />
Diese Aufgaben sind insoweit vollständig ausgeglie<strong>de</strong>rt. Den fachkundigen Bediensteten <strong>de</strong>s<br />
StMBD sind in<strong>de</strong>ssen die Einsätze zur Beseitigung konkreter Gefahren nach Zufallsfun<strong>de</strong>n sowie<br />
die beson<strong>de</strong>rs gefahrgeneigten Tätigkeiten <strong>de</strong>s Entschärfens, Beför<strong>de</strong>rns und <strong>de</strong>s Vernichtens von<br />
Kampfmitteln vorbehalten.<br />
Die Vergabe <strong>de</strong>r Leistungen erfolgt entwe<strong>de</strong>r nach öffentlicher o<strong>de</strong>r beschränkter Ausschreibung<br />
o<strong>de</strong>r aber aus einem vorhan<strong>de</strong>nen Rahmenvertrag. Der aktuelle Vertragszeitraum <strong>de</strong>s Rahmenvertrages<br />
mit gegenwärtig 12 Fachfirmen ist <strong>de</strong>r 1. Januar 2004 bis 31.Dezember 2005.<br />
Durch die <strong>vom</strong> StMBD beauftragten Räumfirmen wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Jahren seit 1999 folgen<strong>de</strong> Flächen<br />
geräumt:<br />
Jahr Liegenschaften<br />
insgesamt davon:<br />
Land Kommunen1 Private<br />
(in ha)<br />
1999 638,71 474,31 128,35 36,05<br />
2000 466,37 142,23 251,77 72,37<br />
2001 374,72 121,54 155,06 98,12<br />
2002 424,95 246,36 118,36 60,23<br />
2003 317,12 126,80 100,60 89,72<br />
Ingenieurleistungen für Planung und Überwachung sowie Luftbildauswertung<br />
Zu <strong>de</strong>n weiteren nicht <strong>de</strong>m StMBD vorbehaltenen Aufgaben zählen Ingenieurleistungen für Planung<br />
und Überwachung <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Kampfmittelräumung, <strong>de</strong>r Erstellung von Vergabeunterlagen<br />
sowie die Leistungen <strong>de</strong>r Recherche, zu <strong>de</strong>nen die Luftbildauswertung zu zählen ist.<br />
1 Der Begriff „Kommunen“ umfasst die kommunalen Körperschaften sowie ihre rechtlich selbständigen<br />
Unternehmen.<br />
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In <strong>de</strong>r Vergangenheit sind in Ausnahmefällen Ingenieurleistungen für Planung und Überwachung<br />
<strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>r Kampfmittelbeseitigung sowie zur Erstellung von Vergabeunterlagen vergeben<br />
wor<strong>de</strong>n (2 Aufträge im Wert von rd. 63.000 € im Jahr 2003).<br />
Die Vergabe <strong>de</strong>r Auswertung von Kriegsluftbil<strong>de</strong>rn für das Gebiet <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>shauptstadt Potsdam<br />
mit <strong>de</strong>m Ziel <strong>de</strong>r Erstellung einer Belastungskarte wur<strong>de</strong> am 17. Juli 2000 im Ausschreibungsblatt<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> ausgeschrieben. Die Ausschreibung wur<strong>de</strong> aufgehoben, da keiner <strong>de</strong>r<br />
Bieter die erfor<strong>de</strong>rliche Fachkun<strong>de</strong> aufbot. Zur Beurteilung <strong>de</strong>r Fachkenntnisse musste eine Arbeitsprobe<br />
über die Auswertung von Kriegsluftbil<strong>de</strong>rn vorgelegt wer<strong>de</strong>n. Bei 9 <strong>de</strong>r 15 Angebote fehlte<br />
die Arbeitsprobe. Die von <strong>de</strong>n übrigen sechs Anbietern vorgelegten Arbeitsproben entsprachen<br />
nicht <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s StMBD. So wies nur ein Anbieter in seiner Arbeitsprobe die räumlichen<br />
Koordinaten zur Lage <strong>de</strong>s Kampfmittels aus. Zu<strong>de</strong>m wur<strong>de</strong>n die Arbeiten entwe<strong>de</strong>r als überinterpretiert,<br />
d.h., es wur<strong>de</strong>n mehr Verdachtspunkte im Vergleich zu <strong>de</strong>m Auswertungsergebnis <strong>de</strong>s<br />
StMBD angeben, - o<strong>de</strong>r unterinterpretiert bewertet, d.h., es wur<strong>de</strong>n im Vergleich zum Ergebnis <strong>de</strong>s<br />
StMBD weniger Verdachtspunkte angegeben. Eine Überinterpretation hätte Kostensteigerungen<br />
aufgrund vermehrter Bohrungen zur Folge, während bei einer Unterinterpretation Gefahrenquellen<br />
unent<strong>de</strong>ckt blieben.<br />
Transport und Vernichtung von Kampfmitteln<br />
Die Bestimmungen <strong>de</strong>r Kampfmittelverordnung fin<strong>de</strong>n gem. § 1 Abs. 3 keine Anwendung auf <strong>de</strong>n<br />
StMBD, woraus sich im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n Verbotsregelungen <strong>de</strong>s § 3 KampfmV ergibt, dass<br />
die Aufgaben <strong>de</strong>s Transportes, <strong>de</strong>r Lagerung und <strong>de</strong>r Vernichtung von Kampfmitteln <strong>de</strong>m StMBD<br />
vorbehalten sind. Im Rahmen dieser originären Zuständigkeit kann <strong>de</strong>r StMBD zugelassene Dritte<br />
mit <strong>de</strong>m Transport und <strong>de</strong>r Vernichtung von Kampfmitteln beauftragten, ohne aus seiner Verantwortung<br />
für eine ordnungsgemäße Beseitigung entlassen zu wer<strong>de</strong>n.<br />
Eine Vergabe von Aufträgen zur Vernichtung von Kampfmitteln an Dritte durch <strong>de</strong>n StMBD erfolgte<br />
bisher nur in begrün<strong>de</strong>ten Ausnahmefällen. Grund für die Fremdvergabe war, das im Munitionszerlegebetrieb<br />
in Kummerdorf technische, lagermäßige und personelle Engpässen auftraten, weshalb<br />
aus Sicherheitsgrün<strong>de</strong>n die Vernichtung <strong>de</strong>r Kampfmittel vergeben wur<strong>de</strong>. Die Engpässe resultieren<br />
daraus, dass das Aufkommen <strong>de</strong>r einzelnen Kampfmittelarten nicht planbar ist und mengenmäßig<br />
nicht kontinuierlich anfällt.<br />
Im Jahre 1999 erhielt die Industriepark Spreewerk Lübben GmbH einen Auftrag über die Vernichtung<br />
von 40 t Fundmunition zu einem Preis von 64.751,20 DM. Den Transport dieser Kampfmittel<br />
<strong>vom</strong> Munitionszerlegebetrieb nach Lübben hat die Firma Adolf Alexan<strong>de</strong>r Potsdam GmbH ausgeführt.<br />
Jeweils zwei Aufträge über die Vernichtung gingen in <strong>de</strong>n Jahren 2000 und 2002 an die Heinrich<br />
Luthe GmbH (2000: insgesamt 237 t zu 264.162,68 €; 2002:180 t zu 151.854,97 €). Die Vernichtung<br />
wur<strong>de</strong> in einer mobilen Verbrennungsanlage durchgeführt. Die Heinrich Luthe GmbH hat<br />
teilweise die Munition selbst transportiert, zum Teil <strong>de</strong>r StMBD.<br />
Insgesamt erfolgten bisher 3 Vergaben zum Transport von Kampfmitteln, die dann aber unmittelbar<br />
mit <strong>de</strong>n o.g. Aufträgen zur Vernichtung <strong>de</strong>r Kampfmittel in Verbindung stan<strong>de</strong>n. Es ging damit um<br />
<strong>de</strong>n Transport <strong>vom</strong> Ort <strong>de</strong>r Lagerung <strong>de</strong>r Kampfmittel zum Ort ihrer Vernichtung.<br />
Bei <strong>de</strong>r Ausschreibung <strong>de</strong>s Rahmenvertrages für die Kampfmittelräumung 1998 wur<strong>de</strong> das Los 6<br />
„Transport von Kampfmitteln“ aufgehoben, da kein wirtschaftliches Angebot vorgelegt wur<strong>de</strong>.<br />
Organisation <strong>de</strong>r Kampfmittelbeseitigung in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn<br />
In <strong>de</strong>r Mehrzahl <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r ist die Abwehr <strong>de</strong>r von Kampfmitteln ausgehen<strong>de</strong>n Gefahren<br />
eine Aufgabe <strong>de</strong>r örtlichen Ordnungsbehör<strong>de</strong>n. Zur eigentlichen Gefahrenabwehr, d.h. Be-<br />
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seitigung und Vernichtung <strong>de</strong>r Kampfmittel, bedienen sich die Ordnungsbehör<strong>de</strong>n in diesen Län<strong>de</strong>rn<br />
entwe<strong>de</strong>r eines beim Land als freiwillige Einrichtung institutionalisierten Kampfmittelbeseitigungsdienstes<br />
(z.B. Ba<strong>de</strong>n-Württemberg, Hessen, Nie<strong>de</strong>rsachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen),<br />
<strong>de</strong>r die Aufgaben gänzlich o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st überwiegend durch eigene Ressourcen wahrnimmt o<strong>de</strong>r<br />
sie greifen wie in Thüringen auf ein <strong>vom</strong> Land beauftragtes Unternehmen zurück, <strong>de</strong>m ausschließlich<br />
die Aufgaben Entschärfung, Transport, Lagerung und Vernichtung zugeordnet sind. Das Bayerische<br />
Staatsministerium <strong>de</strong>s Innern hält zwar einen Kampfmittelbeseitigungsdienst vor, die Aufgaben<br />
wer<strong>de</strong>n aber von einem beauftragten Unternehmen wahrgenommen. Für die Aufgaben Sondierung<br />
<strong>de</strong>s Grundstücks, Bergung und Freilegung können weitestgehend frei wählbare zugelassene<br />
Fachfirmen herangezogen wer<strong>de</strong>n. In Thüringen und Bayern ist die Kampfmittelbeseitigung somit<br />
privatisiert.<br />
In Mecklenburg-Vorpommern ist für die Kampfmittelbeseitigung das Lan<strong>de</strong>samt für Brand- und Katastrophenschutz<br />
als Son<strong>de</strong>rordnungsbehör<strong>de</strong>, in Schleswig-Holstein das Innenministerium als<br />
Lan<strong>de</strong>sordnungsbehör<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m Amt für Katastrophenschutz zuständig.<br />
Die durchgeführten Untersuchungen haben aufgezeigt, dass die Tätigkeiten <strong>de</strong>s StMBD weitgehend<br />
auf Private übertragen wer<strong>de</strong>n könnten. Voraussetzung dafür wäre eine Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kampfmittelverordnung<br />
durch das Ministerium <strong>de</strong>s Innern.<br />
Finanzierung <strong>de</strong>r Kampfmittelbeseitigung<br />
Die Untersuchungen haben aber außer<strong>de</strong>m gezeigt, dass ein wesentlicher Teil <strong>de</strong>s Gesetzesauftrags,<br />
wie er sich aus § 3 VerwModG ergibt, bereits umgesetzt ist. Nimmt man die jährlichen Ausgaben<br />
als Ausgangspunkt einer Bewertung, wer<strong>de</strong>n über 70% <strong>de</strong>r Aufgaben von Privaten ausgeführt.<br />
Demgegenüber ist eine vollständige Privatisierung aller Aufgaben nicht angebracht. Bestätigt wird<br />
diese Einschätzung durch einen Vergleich mit an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn, die beson<strong>de</strong>rs mit Kampfmitteln<br />
belastet sind (z.B. NRW, Sachsen). Eine „Privatisierung unter staatlicher Aufsicht“ fand in <strong>de</strong>n gering<br />
belasteten Län<strong>de</strong>rn Thüringen und Bayern statt.<br />
Unter <strong>de</strong>n vorstehend genannten Aussagen war <strong>de</strong>shalb zu beantworten, für welche Aufgaben, die<br />
noch <strong>vom</strong> StMBD selbst wahrgenommen wer<strong>de</strong>n, es sinnvoll und notwendig sein könnte, diese ebenfalls<br />
durch Private erledigen zu lassen. Da eine die Gesamteinrichtung erfassen<strong>de</strong> Kosten- und<br />
Leistungsrechnung im StMBD bisher nicht existiert, waren für die einzelnen Aufgaben konkrete Kostenzuordnungen<br />
nicht möglich. Zwar weist die Gebührenordnung <strong>de</strong>s MI <strong>vom</strong> 8. Mai 2000 in <strong>de</strong>r Tarifstelle<br />
10 Gebührensätze aus, sie beziehen sich zum einen aber allein auf die Aufgabe <strong>de</strong>r Recherche,<br />
zum an<strong>de</strong>ren sind sie kostenrechnerisch nicht untersetzt. Für die Vernichtung von Kampfmitteln<br />
gibt <strong>de</strong>r StMBD ebenfalls einen Kostensatz von 3,32 € je kg für das Jahr 2002 an. Die diesem<br />
Satz zugrun<strong>de</strong> liegen<strong>de</strong> Kalkulation entspricht aber nicht <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen einer kaufmännischen<br />
Kalkulation. So enthält <strong>de</strong>r Kostensatz Ansätze, die nicht <strong>de</strong>m MZB zuzuordnen sind (z.B.<br />
Kosten für Fremdvergabe <strong>de</strong>r Vernichtung). Des weiteren sind nicht alle Kosten erfasst wor<strong>de</strong>n<br />
(z.B. Abschreibungen für Gebäu<strong>de</strong> – Bunker; Personalgemeinkosten, kalkulatorische Zinsen). Lediglich<br />
für <strong>de</strong>n Fahrzeugbestand liegt eine Kostenrechnung vor, die neben <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n Betriebskosten<br />
die Abschreibungen und die kalkulatorischen Zinsen berücksichtigt. Eine Kosten- und Leistungsrechnung,<br />
d.h. die Produktbildung und Kostenzuordnung, sollte <strong>de</strong>shalb beim StMBD in<br />
nächster Zeit aufgebaut wer<strong>de</strong>n, da sie sowohl für einen Wirtschaftlichkeitsvergleich mit Dritten als<br />
auch zur eigenen Aufgabenoptimierung unbedingt erfor<strong>de</strong>rlich ist. Mit <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>r Kosten-<br />
und Leistungsrechnung wäre zu<strong>de</strong>m auch eine Überprüfung <strong>de</strong>r Abrechnung mit <strong>de</strong>m Bund anhand<br />
konkreter, d.h., die Kosten wie<strong>de</strong>rgeben<strong>de</strong>r Daten möglich.<br />
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Der überwiegen<strong>de</strong> Teil <strong>de</strong>r <strong>de</strong>m StMBD verbleiben<strong>de</strong>n Ausgaben fällt im Bereich <strong>de</strong>r technischen<br />
Dezernate an. Für die einzelnen Aufgaben ist in Ermangelung einer Kosten- und Leistungsrechnung<br />
eine Kostenzuordnung und damit eine belastbare Wirtschaftlichkeitsbewertung erst nach Einführung<br />
<strong>de</strong>r Kosten- und Leistungsrechnung möglich.<br />
Im Bereich <strong>de</strong>s Dezernates V 2 (Bürgerservice, Kampfmittelräumplanung, Vergabe, Luftbildauswertung)<br />
sind zwar ebenfalls Privatisierungen möglich – und wie die Ausschreibungen zeigen, auch<br />
bereits versucht wor<strong>de</strong>n. Nach <strong>de</strong>rzeitigem Erkenntnisstand können nennenswerte Einsparpotentiale<br />
durch eine Ausglie<strong>de</strong>rung nicht realisiert wer<strong>de</strong>n, u.a., weil die bisher im Dezernat vorgehaltenen<br />
Informationen – Kataster, Geografisches Informationssystem, Luftbildauswertung - auch weiterhin<br />
zur Verfügung stehen sollen.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>s weiteren Vorgehens zur Durchführung eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs mit Dritten<br />
sind die Optimierungspotentiale innerhalb <strong>de</strong>s StMBD zu erschließen. Ein erster Schritt ist mit<br />
<strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s StMBD in <strong>de</strong>n Zentraldienst <strong>de</strong>r Polizei vollzogen wor<strong>de</strong>n. Neben diesem<br />
aufbauorganisatorischen Aspekt sind die ablauforganisatorischen Kostensenkungspotentiale zu erschließen.<br />
So könnte ggf. durch eine permanente Aktualisierung <strong>de</strong>r <strong>de</strong>n Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong>n zur<br />
Verfügung stehen<strong>de</strong>n Kampfmittelverdachtsflächenkarte erreicht wer<strong>de</strong>n, dass die Anträge auf Überprüfung<br />
<strong>de</strong>r Grundstücke auf Kampfmittelbelastung weiter zurückgehen. Denn <strong>de</strong>n Bauaufsichtsbehör<strong>de</strong>n<br />
stün<strong>de</strong> damit eine verbesserte Datenbasis zur Verfügung, aufgrund <strong>de</strong>rer sie die<br />
Kampfmittelfreiheit eines Grundstücks selbst abschätzen können.<br />
Die Möglichkeiten einer Verbesserung <strong>de</strong>r Einnahmesituation <strong>de</strong>s StMBD wir <strong>de</strong>rzeit intensiv geprüft.<br />
Rechtlich ist eine teilweise o<strong>de</strong>r vollständige Beteiligung privater und kommunaler Liegenschaftsinhaber<br />
grundsätzlich möglich, da die Kostenübernahme <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s auf Billigkeitsüberlegungen<br />
basiert. Zu beachten sind allerdings<br />
verfassungsrechtlich begrün<strong>de</strong>te Zumutbarkeitsgrenzen bei <strong>de</strong>r Inanspruchnahme von Grundstückseigentümern<br />
als Zustandsverantwortliche,<br />
räumliche, soziale und wirtschaftliche Folgewirkungen insbeson<strong>de</strong>re im Verhältnis zu <strong>de</strong>n Kommunen,<br />
mittel- und langfristig die Erhöhung <strong>de</strong>s Gefährdungspotentials bei einer Einschränkung <strong>de</strong>r bisher<br />
<strong>vom</strong> Land finanzierten systematischen Räumung sowie<br />
die Gefahren bei einer Beseitigung durch Grundstückseigentümer in Eigenregie.<br />
Die in <strong>de</strong>n vorstehen<strong>de</strong>n Abschnitten aufgeworfenen Fragen konnten aus Zeitgrün<strong>de</strong>n bisher nicht<br />
abschließend geklärt wer<strong>de</strong>n und sind daher im weiteren Verfahren zur Optimierung <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung<br />
zu klären.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung wur<strong>de</strong>n Vor- und Nachteile verschie<strong>de</strong>ner Alternativen betrachtet<br />
und abgewogen. Als Ergebnis <strong>de</strong>s Abwägungsprozesses ist seitens MI beabsichtigt, weitere<br />
Erhebungen zu Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit von Ausglie<strong>de</strong>rungen erst anzustellen,<br />
wenn die vorstehen<strong>de</strong>n Fragen und Aufträge zur Aufgabenoptimierung durch <strong>de</strong>n StMBD innerhalb<br />
<strong>de</strong>s Zentraldienstes <strong>de</strong>r Polizei abgeschlossen sind.<br />
Die Aufgaben Lagerung, Transport von <strong>de</strong>r Räumstelle, Entschärfung und Vernichtung einschließlich<br />
<strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Einzelfundstellen sind <strong>vom</strong> StMBD als Organisationseinheit <strong>de</strong>s ZDPol zu<br />
erbringen. Neben diesen Aufgaben übernimmt <strong>de</strong>r StMBD auch die Aufgaben <strong>de</strong>r Recherche (u.a.<br />
durch Luftbildauswertung), <strong>de</strong>s Katasters und <strong>de</strong>s geografischen Informationssystems. Von <strong>de</strong>m<br />
beim ZDPol eingeglie<strong>de</strong>rten StMBD wer<strong>de</strong>n zugelassene Unternehmen für die Aufgaben Sondierung,<br />
Freilegung und Bergung eingesetzt. Sie kommen zum Einsatz, wenn Kommunen und Private<br />
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eine anteilige bzw. vollständige Erstattung <strong>de</strong>r Kosten durch das Land für die aufgeführten Leistungen<br />
in Anspruch nehmen wollen. Die Inanspruchnahme setzt weiterhin voraus, dass die Maßnahmen<br />
in einen Maßnahmenplan zeitlich eingeordnet sind. Sofern die Liegenschaftsinhaber sich diesem<br />
Maßnahmenplan nicht unterordnen wollen, können sie die Leistungen selbst bei zugelassenen<br />
Unternehmen in Auftrag geben, müssen dann aber die Kosten für die Leistungen selbst tragen.<br />
Die Recherche ist nicht ausschließlich <strong>de</strong>m eingeglie<strong>de</strong>rten StMBD vorbehalten, insoweit besteht<br />
hier für die Liegenschaftsinhaber eine freie Wahl.<br />
Die Finanzierung durch das Land erstreckt sich auf die Ausgaben für die Räumung und Beseitigung<br />
alliierter Kampfmittel von nicht bun<strong>de</strong>seigenen Liegenschaften. Die Kostenübernahme erfolgt im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r zur Verfügung stehen<strong>de</strong>n Haushaltsmittel. Die Kosten für die Beseitigung ehemals<br />
reichseigener Kampfmittel auf nicht bun<strong>de</strong>seigenen Liegenschaften wer<strong>de</strong>n <strong>vom</strong> Bund im Rahmen<br />
eines Erstattungsverfahrens getragen. Bei <strong>de</strong>n Leistungen Lagerung, Transport ab Räumstelle,<br />
Entschärfung und Vernichtung erfolgt eine Vollkostenübernahme.<br />
Es ist zu prüfen, ob das Land wie bisher die vollständigen Ausgaben für die Leistungen Sondierung,<br />
Freilegung und Bergung, bzw. alternativ anteilig Ausgaben für die Leistungen Sondierung, Freilegung<br />
und Bergung übernimmt.<br />
Die Kosten <strong>de</strong>r Recherche verbleiben in<strong>de</strong>ssen <strong>de</strong>m Grundstückseigentümer vollständig, unabhängig<br />
davon, ob er sich <strong>de</strong>s eingeglie<strong>de</strong>rten StMBD o<strong>de</strong>r eines sonstigen Unternehmens bedient.<br />
Die Vorteile <strong>de</strong>r vorgeschlagenen Variante sind darin zu sehen, dass die <strong>vom</strong> StMBD angebotenen<br />
Leistungen (zentrale Gefahrenpotentialermittlung durch Luftbildauswertung und sonstige Dokumente,<br />
geografisches Informationssystem, zentrale Datensammlung bzgl. <strong>de</strong>r geräumten Flächen) weiterhin<br />
zentral für das Land in einer einheitlichen Systematik erbracht wer<strong>de</strong>n und damit entsprechen<strong>de</strong><br />
Informationen auch durch unmittelbare Zugriffsmöglichkeit lan<strong>de</strong>sweit zur Verfügung stehen.<br />
Die Bindung <strong>de</strong>r anteiligen bzw. vollständigen Kostenübernahme (Sondierung, Freilegung und Bergung)<br />
an die Inanspruchnahme <strong>de</strong>r <strong>vom</strong> eingeglie<strong>de</strong>rter StMBD beauftragten zugelassenen Unternehmen<br />
verhin<strong>de</strong>rt, dass überzogene Maßnahmen aufgrund <strong>de</strong>r Unkenntnis <strong>de</strong>r Liegenschaftsinhaber<br />
zum Tragen kommen. Zu<strong>de</strong>m sind wegen <strong>de</strong>r starken Marktstellung (Nachfragekonzentration)<br />
und <strong>de</strong>r Sachkenntnis <strong>de</strong>s StMBD günstigere Preiskonditionen gegenüber <strong>de</strong>n Räumfirmen<br />
durchsetzbar.<br />
Die Gefahr, dass die Kampfmittelräumung, insbeson<strong>de</strong>re die systematische Räumung kommunaler<br />
Liegenschaften aufgrund <strong>de</strong>r prekären kommunalen Haushaltssituation unterbleibt, dürfte sich bei<br />
Übernahme <strong>de</strong>r Kosten für Lagerung, Entschärfung, Transport ab Räumstelle und Vernichtung sowie<br />
einer anteiligen bzw. vollständigen Übernahme <strong>de</strong>r Kosten für die Leistungen Sondierung, Freilegung<br />
und Bergung vermin<strong>de</strong>rn bzw. ausschließen lassen. Insoweit dürfte mit zunehmen<strong>de</strong>r Kostenübernahme<br />
auch keine bzw. keine nennenswerte Schlechterstellung gegenüber Liegenschaftsinhabern<br />
auftreten, <strong>de</strong>ren Grundstücke vor allem mit reichseigenen Kampfmitteln belastet sind. Interkommunale<br />
Verwerfungen aufgrund <strong>de</strong>r Belastungsunterschie<strong>de</strong> ließen sich dann weitestgehend<br />
vermei<strong>de</strong>n.<br />
Missbräuchliches Verhalten <strong>de</strong>r Liegenschaftsinhaber, <strong>de</strong>ren Grundstücke vorwiegend mit alliierten<br />
Kampfmitteln belastet sind, dürfte sich durch eine Kostenübernahme, die sich nicht allein auf die<br />
Kosten für die Lagerung, <strong>de</strong>n Transport, die Entschärfung und die Vernichtung beschränkt, son<strong>de</strong>rn<br />
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anteilig bzw. vollständig die Kosten für die Sondierung, Bergung und Freilegung einschließt, minimieren<br />
bzw. ausschließen lassen.<br />
5.5. Umsetzung<br />
Inwieweit über die bereits durch Dritte wahrgenommenen Aufgabenbereiche hinaus eine weitere<br />
Ausglie<strong>de</strong>rung von Aufgaben erfolgt, bedarf noch weiterer Prüfungen, die innerhalb <strong>de</strong>r Berichtsfrist<br />
nicht abgeschlossen wer<strong>de</strong>n konnten. Die Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten unter<br />
<strong>de</strong>m Gesichtspunkt einer Verbesserung <strong>de</strong>s Verhältnisses von Einnahmen und Ausgaben ist in<br />
engem Zusammenhang mit einer Verbesserung <strong>de</strong>r Refinanzierungsmöglichkeiten zu sehen.<br />
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6. Staatstheater Cottbus<br />
6.1. Berichtsinhalt<br />
Gem. Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 HSichG 2003 soll das Staatstheater Cottbus aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />
ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Aufgaben aus diesem Bereich nehmen <strong>de</strong>rzeit 370 Mitarbeiter<br />
(VZE) im Bereich <strong>de</strong>s Staatstheaters Cottbus wahr. Es sind für die Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r<br />
Aufgaben <strong>de</strong>s Staatstheaters Cottbus im Haushaltsplan 2004 19.485.000 € eingestellt.<br />
Die folgen<strong>de</strong>n Ausführungen beziehen sich -soweit dort kenntlich gemacht- auch auf die Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung<br />
für das Filmmuseum Potsdam (Nr. 7) und die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen<br />
Cottbus (Nr. 8).<br />
6.2. Aufgabenbeschreibung<br />
Das Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> hat 1991 im Zuge <strong>de</strong>s Aufbaus <strong>de</strong>r Verwaltungsstrukturen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s das<br />
Staatstheater Cottbus (sowie das Filmmuseum Potsdam und die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen<br />
Cottbus) übernommen und <strong>de</strong>m Geschäftsbereich <strong>de</strong>s Ministeriums für Wissenschaft, Forschung<br />
und Kultur als Lan<strong>de</strong>seinrichtung im Sinne <strong>de</strong>s § 12 LOG (nunmehr: § 13 LOG) zugeordnet.<br />
Das Staatstheater Cottbus ist aufgrund seines hohen künstlerischen Anspruchs und seiner Leistungsfähigkeit<br />
im Schauspiel wie im Musiktheater überregional beachtet und anerkannt und reprä-<br />
sentiert die Kultur <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>. Es ist das einzige Dreispartentheater <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s und<br />
hat lan<strong>de</strong>sweit und in <strong>de</strong>r Region Leuchtturmfunktion. Es verfügt über drei Spielstätten (Großes<br />
Haus mit maximal 630 Plätzen, Kammerbühne mit maximal 125 Plätzen, Theaterscheune mit maximal<br />
130 Plätzen).<br />
6.3. Verfahren / Vorgehen<br />
6.3.1. Beteiligte<br />
Anfang Mai 2003 wur<strong>de</strong> im MWFK eine ressortinterne Projektgruppe gebil<strong>de</strong>t mit <strong>de</strong>m Auftrag,<br />
einen Entscheidungsvorschlag über die Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Staatstheaters Cottbus, <strong>de</strong>s Filmmuseums<br />
Potsdam und <strong>de</strong>r <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen Cottbus aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />
zu erarbeiten. Bei Bedarf nahmen an <strong>de</strong>n Sitzungen <strong>de</strong>r Projektgruppe Vertreter <strong>de</strong>r<br />
betroffenen Einrichtungen, <strong>de</strong>r Stadt Cottbus sowie <strong>de</strong>s MI, <strong>de</strong>s MdF, <strong>de</strong>r StK und <strong>de</strong>s MSWV<br />
teil.<br />
Auf die Einbeziehung <strong>de</strong>r Personalvertretungen wur<strong>de</strong> von Beginn an größter Wert gelegt. Die<br />
Vorsitzen<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Hauptpersonalrates beim MWFK war reguläres Mitglied <strong>de</strong>r Projektgruppe.<br />
Über <strong>de</strong>n Hauptpersonalrat wur<strong>de</strong>n regelmäßig die Personalvertretungen <strong>de</strong>s Staatstheaters<br />
Cottbus und <strong>de</strong>r <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen Cottbus informiert. Zur Abstimmung<br />
von Sachfragen und Information <strong>de</strong>r Personalvertretungen fan<strong>de</strong>n Gespräche auf Arbeitsebene<br />
im Monatsrhythmus statt. Daneben erfolgt die Einbeziehung <strong>de</strong>s Deutschen Bühnenvereins als<br />
Arbeitgeberorganisation auf <strong>de</strong>r Arbeitsebene.<br />
Der Auftrag zur Wirtschaftlichkeitsprüfung <strong>de</strong>r in Betracht kommen<strong>de</strong>n Rechtsformen wur<strong>de</strong><br />
nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung an ein externes Wirtschaftsprüfungsunternehmen<br />
(DEUTRAG Treuhand-Revision-Aktiengesellschaft) vergeben. Das Gutachten lag in<br />
seiner Grundaussage am 15. Dezember 2003 vor.<br />
6.3.2. Vorgehen bei <strong>de</strong>r Prüfung<br />
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Da sowohl das Staatstheater Cottbus, als auch die bran<strong>de</strong>nburgischen Kunstsammlungen in<br />
Cottbus grundsätzlich einer Ausglie<strong>de</strong>rung zugänglich sind, bezogen sich die Prüfungsschritte<br />
auf die Rahmenbedingungen <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung.<br />
Zur Ermittlung <strong>de</strong>r geeigneten Trägerschaft wur<strong>de</strong>n daher zunächst die bestehen<strong>de</strong>n Strukturen<br />
<strong>de</strong>r Kulturlandschaft im Cottbuser Raum geprüft. Hierbei erwies sich schnell, dass kein bereits<br />
bestehen<strong>de</strong>r Träger von Kultureinrichtungen inhaltlich bzw. strukturell die Voraussetzungen<br />
erfüllt, um die Trägerschaft <strong>de</strong>s Staatstheaters Cottbus o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen<br />
Cottbus zu übernehmen.<br />
Daher ergab sich die Notwendigkeit, einen neuen Rechtsträger zu grün<strong>de</strong>n. Aus Rationalitätserwägungen<br />
und aufgrund <strong>de</strong>s lokalen Bezugs erschien es sinnvoll, diesem die Trägerschaft<br />
bei<strong>de</strong>r Einrichtungen zu übertragen. Zu<strong>de</strong>m zeichnete sich ab, dass durch eine selbständige<br />
Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen aufgrund <strong>de</strong>r verhältnismäßig geringen<br />
Dimension <strong>de</strong>r Einrichtung nicht die erhofften wirtschaftlichen Effekte zu erzielen wären.<br />
Die Überlegungen konzentrierten sich daher auf die Gründung eines gemeinsamen Rechtsträgers<br />
für bei<strong>de</strong> Einrichtungen. Hinsichtlich <strong>de</strong>r konkreten Rechtsform zeigte das o.a. Gutachten<br />
<strong>de</strong>utlich Vorteile einer GmbH-Lösung auf. Gleichzeitig wur<strong>de</strong> die Ausglie<strong>de</strong>rung in eine öffentlich-rechtliche<br />
Stiftung als nahezu gleich effizient dargestellt. Daneben wiesen die Gutachter auf<br />
weitere Vorteile einer öffentlich-rechtlichen Stiftung aus Lan<strong>de</strong>ssicht hin. Genannt wird z.B. ein<br />
gewisses öffentliches Vertrauen in die Seriosität und Beständigkeit <strong>de</strong>s rechtlichen Konstrukts<br />
„Stiftung“. Weitere Vorteile ergeben sich aus <strong>de</strong>r Möglichkeit, mit <strong>de</strong>m Land bestehen<strong>de</strong> Arbeitsverhältnisse<br />
durch Gesetz auf die Stiftung zu übertragen. Dies führt zu einem gegenüber<br />
<strong>de</strong>n zivilrechtlichen Betriebsübergangsregelungen einfacheren Verfahren.<br />
6.4. Einzelbetrachtung<br />
Aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverfassung (Art 34 – Kunst und Kultur) folgt die Grundsatzentscheidung zur öffentlichen<br />
För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Kultur ebenso wie zum Erhalt <strong>de</strong>s kulturellen Lebens in seiner Vielfalt und <strong>de</strong>s<br />
kulturellen Erbes. Dies ist unter Beachtung <strong>de</strong>r zur Konsolidierung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sfinanzen erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Prioritätensetzung umzusetzen.<br />
Eine Ausglie<strong>de</strong>rung von Staatstheater Cottbus und <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen Cottbus<br />
in eine rechtlich selbständige Trägerschaft wird befürwortet. Ein Mehr an Selbstständigkeit und Verantwortung<br />
habe bei vergleichbaren Kultureinrichtungen zu einer messbaren Verbesserung <strong>de</strong>r<br />
Wirtschaftlichkeit geführt.<br />
Im Vergleich zu an<strong>de</strong>ren <strong>de</strong>nkbaren Rechtsformen ist die öffentlich-rechtliche Stiftung vorzugswürdig.<br />
Die Gründungskosten liegen unter <strong>de</strong>nen <strong>de</strong>r als Alternative am ehesten in Betracht kommen<strong>de</strong>n<br />
Rechtsformen <strong>de</strong>r GmbH und <strong>de</strong>r Stiftung bürgerlichen Rechts. Die Rechtsform <strong>de</strong>r Stiftung<br />
ermöglicht finanzielle Akquisitionen durch Zustiftungen und Spen<strong>de</strong>n. Der Betrieb <strong>de</strong>r Kultureinrichtungen<br />
in <strong>de</strong>r Rechtsform einer öffentlich-rechtlichen Stiftung gestattet <strong>de</strong>zentrale Verantwortung<br />
bei zentraler Aufsicht durch die Lan<strong>de</strong>sverwaltung.<br />
Eine öffentlich-rechtliche Stiftung kann neuen Entwicklungen besser gerecht wer<strong>de</strong>n als eine Lan<strong>de</strong>seinrichtung<br />
und auf diese rasch reagieren. Mit <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r bei<strong>de</strong>n Kultureinrichtungen<br />
auf eine öffentlich-rechtliche Stiftung wird bezweckt, das Staatstheater Cottbus und die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen<br />
Kunstsammlungen in ihrem gesamten überkommenen Vermögensbestand einer dauerhaften<br />
Zweckbindung zu unterwerfen, und damit die Wahrung <strong>de</strong>r kulturellen Traditionen bei<strong>de</strong>r Einrichtungen<br />
sicher zu stellen.<br />
Durch die Zusammenführung bei<strong>de</strong>r Einrichtungen in einem Rechtsträger wer<strong>de</strong>n erhebliche Synergieeffekte<br />
erzielt. Zu<strong>de</strong>m wächst das Gewicht <strong>de</strong>r Einrichtungen im Außenverhältnis.<br />
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Das Staatstheater Cottbus und die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen Cottbus sollen daher aus<br />
<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung ausgeglie<strong>de</strong>rt und in eine Stiftung öffentlichen Rechts überführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Das Beispiel <strong>de</strong>r Kulturstiftung Meiningen zeigt seit 1997, das die Zusammenführung von Museen<br />
und Theatern in einer Stiftung praktikabel ist. Die Kulturstiftung Meiningen ist eine gemeinsame privatrechtliche<br />
Stiftung <strong>de</strong>s Freistaates Thüringen, <strong>de</strong>s Landkreises Schmalkal<strong>de</strong>n-Meiningen und <strong>de</strong>r<br />
Stadt Meiningen. Die Sammlungen umfassen kultur-, literatur-, musik- und theatergeschichtliche<br />
Bestandteile. Das Theater verfügt über mehrere Sparten und hat einen überregionalen Einzugsbereich.<br />
Die dort gemachten Erfahrungen sind in die Überlegungen <strong>de</strong>s MWFK mit eingeflossen.<br />
Im Haushaltsplan 2004 sind die Ausgaben für die bei<strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>seinrichtungen Staatstheater Cottbus<br />
und <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Kunstsammlungen Cottbus in <strong>de</strong>n Kapiteln 06 824 und 06 828 ausgewiesen.<br />
Der Zuschussbedarf ergibt sich dabei zu insgesamt: 18.513.900 EUR (ohne Bauinvestitionen: HG<br />
7), <strong>de</strong>r durch das Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> und die Stadt Cottbus auszugleichen ist.<br />
Der Entwurf eines Wirtschaftsplans für die zu grün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Kulturstiftung Cottbus<br />
sieht eine Absenkung <strong>de</strong>s Zuschussbedarfs auf 18.283.300 EUR (also um 230.600 EUR) vor.<br />
Obwohl im Haushalt <strong>de</strong>r Stiftung ab 2005 zusätzliche Kosten (z.B. für Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung<br />
und Versicherungen) anfallen wer<strong>de</strong>n, kann durch die Synergieeffekte, welche bei <strong>de</strong>r Zusammenlegung<br />
bei<strong>de</strong>r Kultureinrichtungen entstehen (Einsparung von Verwaltungspersonal), durch<br />
gezielte Einsparungen in <strong>de</strong>n Hauptgruppen 5 und 8 und durch eine Erhöhung <strong>de</strong>r Einnahmen eine<br />
Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Zuschussbedarfs erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />
Für die Finanzplanung soll <strong>de</strong>r Zuschussbetrag <strong>de</strong>s Haushaltsjahres 2005 für fünf Jahre (also bis<br />
2009 einschließlich) konstant bleiben. Er soll lediglich um die Mehrkosten für die Tarifanpassung<br />
(Ost-West), für <strong>de</strong>ren Realisierung die Lan<strong>de</strong>sregierung eine Zusage bis 2007/2009 gegeben hat,<br />
erhöht wer<strong>de</strong>n. Insgesamt muss <strong>de</strong>r Zuschuss bis 2009 um ca. 1.225.000 EUR (pro Jahr: 245.000<br />
EUR) aufgestockt wer<strong>de</strong>n.<br />
6.5. Umsetzung<br />
Der Gesetzentwurf über die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Kulturstiftung Cottbus wur<strong>de</strong> am 27. April 2004<br />
durch die Lan<strong>de</strong>sregierung beschlossen und befin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>rzeit in <strong>de</strong>r parlamentarischen Beratung.<br />
Damit die Stiftung ihren Betrieb wie geplant zum 01.01.2005 aufnehmen kann, ist die Verabschiedung<br />
<strong>de</strong>s Gesetzes im Landtag noch in dieser Legislaturperio<strong>de</strong> erfor<strong>de</strong>rlich.<br />
Nach Verabschiedung <strong>de</strong>s Gesetzes ist eine informelle Befragung <strong>de</strong>r Mitarbeiter <strong>de</strong>s Staatstheaters<br />
und <strong>de</strong>r Kunstsammlung zum Personalübergang auf die bran<strong>de</strong>nburgische Kulturstiftung vorgesehen.<br />
Begleitend zur Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Staatstheaters Cottbus und <strong>de</strong>r <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen<br />
Kunstsammlungen Cottbus wer<strong>de</strong>n regelmäßige Gespräche mit Leitung und Belegschaft bei<strong>de</strong>r<br />
Einrichtungen sowie mit <strong>de</strong>n zuständigen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen geführt.<br />
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7. Filmmuseum Potsdam<br />
7.1. Berichtsinhalt<br />
Gem. Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 HSichG 2003 soll die Lan<strong>de</strong>seinrichtung „Filmmuseum Potsdam“<br />
aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Aufgaben aus diesem Bereich nehmen <strong>de</strong>rzeit<br />
26 Mitarbeiter im Bereich <strong>de</strong>s Filmmuseums wahr. Es sind für die Wahrnehmung und Erfüllung<br />
<strong>de</strong>r Aufgaben <strong>de</strong>s Filmmuseums im Haushaltsplan 2004 insgesamt 1.705.000 € eingestellt.<br />
7.2. Aufgabenbeschreibung<br />
Das Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> hat 1991 im Zuge <strong>de</strong>s Aufbaus <strong>de</strong>r Verwaltungsstrukturen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s das<br />
Filmmuseum Potsdam übernommen und <strong>de</strong>m Geschäftsbereich <strong>de</strong>s Ministeriums für Wissenschaft,<br />
Forschung und Kultur als Lan<strong>de</strong>seinrichtung im Sinne <strong>de</strong>s § 12 LOG (nunmehr § 13 LOG) zugeordnet.<br />
Das Filmmuseum Potsdam ging 1976 aus <strong>de</strong>m Filmmuseum <strong>de</strong>r DDR hervor. Es erforscht, dokumentiert<br />
und vermittelt insbeson<strong>de</strong>re die Babelsberger Filmgeschichte und –technik. Im Zentrum<br />
seiner Arbeit stehen Geschichte und Gegenwart <strong>de</strong>r Filmstadt Babelsberg. Das kulturhistorische<br />
Erbe wird in einer Dauerausstellung gepflegt. Ergänzt wird die Exposition durch ein anspruchsvolles<br />
Filmangebot im Museumskino, Diskussionsveranstaltungen sowie Son<strong>de</strong>rausstellungen. Das Museum<br />
ist in wichtige Gemeinschaftsvorhaben <strong>de</strong>r Museen in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> und Berlin mit eingebun<strong>de</strong>n.<br />
Langfristig soll die bereits bestehen<strong>de</strong> Kooperation mit <strong>de</strong>m Berliner Filmmuseum weiter gestärkt<br />
und ausgebaut wer<strong>de</strong>n.<br />
7.3. Verfahren / Vorgehen<br />
7.3.1. Beteiligte<br />
vgl. Ausführungen unter Punkt III.6.3.1. zum Staatstheater Cottbus<br />
7.3.2. Vorgehen bei <strong>de</strong>r Prüfung<br />
vgl. Ausführungen unter Punkt III.6.3.2. zum Staatstheater Cottbus<br />
7.4. Einzelbetrachtung<br />
Das Filmmuseum Potsdam nimmt als Spezialmuseum in <strong>de</strong>r Kategorisierung <strong>de</strong>s Museumsverban<strong>de</strong>s<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> fachlich und kulturpolitisch eine Son<strong>de</strong>rstellung ein. Zur Bewahrung <strong>de</strong>s Kulturerbes<br />
und <strong>de</strong>r Tradition <strong>de</strong>s wichtigsten Filmproduktionsstandortes <strong>de</strong>s 20. Jahrhun<strong>de</strong>rts in Deutschland,<br />
Potsdam-Babelsberg, besteht im Sinne <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverfassung ein beson<strong>de</strong>res Lan<strong>de</strong>sinteresse<br />
an <strong>de</strong>r Fortführung seiner Aufgaben.<br />
Hinsichtlich <strong>de</strong>s Filmmuseums kamen die Gutachter zu <strong>de</strong>m Ergebnis, dass die Ausglie<strong>de</strong>rung in<br />
eine eigenständige Rechtsform in <strong>de</strong>r Relation zu <strong>de</strong>n daraus erzielbaren Effekten zeit- und kostenintensiv<br />
wäre. Als Alternative bietet sich die rechtliche Verselbständigung mit <strong>de</strong>m Ziel einer Anglie<strong>de</strong>rung<br />
an eine bestehen<strong>de</strong> Einrichtung an. Im Gutachten wer<strong>de</strong>n geeignete Einrichtungen beispielhaft<br />
vorgeschlagen, jedoch auch auf die erfor<strong>de</strong>rliche politische Vorarbeit hingewiesen. Die Detailüberlegungen<br />
hierzu sind im MWFK noch nicht abgeschlossen.<br />
7.5. Umsetzung<br />
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Da die Überlegungen zur Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Filmmuseums insbeson<strong>de</strong>re hinsichtlich <strong>de</strong>r dabei zu<br />
beachten<strong>de</strong>n Rahmenbedingungen noch nicht abgeschlossen sind, wur<strong>de</strong>n noch keine Umsetzungsschritte<br />
eingeleitet.<br />
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8. <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Kunstsammlungen in Cottbus<br />
8.1. Berichtsinhalt<br />
Gem. Art. 2 § 3 Abs. 1 Nr. 8 HSichG 2003 soll die Lan<strong>de</strong>seinrichtung „<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Kunstsammlungen<br />
Cottbus“ aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Aufgaben aus diesem Bereich<br />
nehmen <strong>de</strong>rzeit 12 Mitarbeiter wahr. Für die Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben <strong>de</strong>r<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen sind im Haushaltsjahr 2004 810.700 € eingestellt.<br />
8.2. Aufgabenbeschreibung<br />
Das Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> hat 1991 im Zuge <strong>de</strong>s Aufbaus <strong>de</strong>r Verwaltungsstrukturen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s die<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen Cottbus übernommen und <strong>de</strong>m Geschäftsbereich <strong>de</strong>s Ministeriums<br />
für Wissenschaft, Forschung und Kultur als Lan<strong>de</strong>seinrichtungen im Sinne <strong>de</strong>s § 12 LOG<br />
(nunmehr: § 13 LOG) zugeordnet.<br />
Die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen sind das einzige Lan<strong>de</strong>skunstmuseum in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> .<br />
Sie wur<strong>de</strong>n 1977 als Staatliche Kunstsammlungen gegrün<strong>de</strong>t und sind sei 1991 Lan<strong>de</strong>seinrichtung.<br />
Die Sammlungsbereiche umfassen Malerei, Grafik, Skulptur, Fotografie und Plakate.<br />
U.A. mit <strong>de</strong>m seit 1998 neuen thematischen Schwerpunkt „Kunst und Landschaft“ konnten die<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen bun<strong>de</strong>sweit und auch international an Profil gewinnen. Die<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen engagieren sich zu<strong>de</strong>m beson<strong>de</strong>rs mit kulturpädagogischen<br />
Angeboten für Senioren sowie Kin<strong>de</strong>r und Jugendliche und übernehmen Teilfunktionen einer<br />
Kunstschule für Cottbus und die Region Lausitz.<br />
8.3. Verfahren / Vorgehen<br />
8.3.1. Beteiligte<br />
vgl. Ausführungen unter III.6.3.1 zum Staatstheater Cottbus<br />
8.3.2. Vorgehen bei <strong>de</strong>r Prüfung<br />
vgl. Ausführungen unter III.6.3.2 zum Staatstheater Cottbus<br />
8.4. Einzelbetrachtung<br />
vgl. Ausführungen unter III.6.4 zum Staatstheater Cottbus<br />
8.5. Umsetzung<br />
vgl. Ausführungen unter III.6.5 zum Staatstheater Cottbus<br />
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9. Lan<strong>de</strong>samt für Geowissenschaften und Rohstoffe<br />
9.1. Berichtsinhalt<br />
Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 9 HSichG 2003 sollen Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes<br />
für Geowissenschaften und Rohstoffe (LGRB) ganz o<strong>de</strong>r teilweise aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />
ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Aufgaben im Politikfeld „Lan<strong>de</strong>sgeologie“ nehmen gegenwärtig 80 Mitarbeiter (VZE) war. Für die<br />
Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben sind im Haushaltsplan 2004 insgesamt 4.879.200 € eingestellt.<br />
Durch Art. 2 und Art. 4 <strong>de</strong>s Gesetzes zur Neuregelung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sorganisationsrechts und zur Umsetzung<br />
<strong>de</strong>s Haushaltssicherungsgesetzes 2003 <strong>vom</strong> 24. Mai 2004 (GVB. I. S. 186) wur<strong>de</strong>n das<br />
Lan<strong>de</strong>samt für Geowissenschaften und Rohstoffe und das Lan<strong>de</strong>sbergamt zum 1. Juli 2004 zu einem<br />
neuen Lan<strong>de</strong>samt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vereinigt.<br />
9.2. Aufgabenbeschreibung<br />
Der genannte Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen folgen<strong>de</strong> Aufgaben:<br />
Das LGRB ist geologische Fachbehör<strong>de</strong> und befasst sich mit <strong>de</strong>r Aufnahme, Sammlung, Aufbereitung,<br />
Bewertung, Kartierung und fachlichen Beratung zu <strong>de</strong>n Geopotentialen von Bo<strong>de</strong>n und Baugrund<br />
über mineralische Rohstoffe bis zu Grundwasser, <strong>de</strong>r Geothermie und <strong>de</strong>n Untergrundspeichern<br />
und damit zu wirtschafts-, umwelt- und infrastrukturellen Bereichen <strong>de</strong>s gesamten Lan<strong>de</strong>sterritoriums.<br />
Als Son<strong>de</strong>raufgabe wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>m LGRB im Jahre 2001 die Bescheinigung von Energieleitungsrechten<br />
nach <strong>de</strong>m Grundbuchbereinigungsgesetz übertragen.<br />
Im Hinblick auf die Prüfung von Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r gesamte Aufgabenbereich<br />
untersucht. Hierbei wur<strong>de</strong> darauf geachtet, dass - wie in Art. 2 § 2 Abs. 1 HSichG 2003 beschrieben<br />
– zwischen <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung im Sinne einer Zuständigkeit <strong>de</strong>r Verwaltung und <strong>de</strong>r<br />
tatsächlichen Aufgabenerfüllung unterschie<strong>de</strong>n wird.<br />
Die Aufglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Aufgabenbereichs <strong>de</strong>s LGRB ergab folgen<strong>de</strong> Systematik:<br />
Geologische Kartierung<br />
Geoarchiv/Datenbanken<br />
Sedimentuntersuchungen<br />
Petrographie und Bohrungen<br />
Rohstoffgeologie/Schichtenverzeichnisse<br />
Bo<strong>de</strong>ngeologie/Altlasten<br />
Quartärgeologie<br />
Tiefengeologie<br />
Hydrogeologie<br />
Sanierungsgeologie<br />
Wirtschaftsgeologie<br />
Ingenieurgeologie<br />
Infrastrukturgeologie<br />
Bescheinigung von Energieleitungsrechten<br />
Verwaltung<br />
Um die <strong>vom</strong> AVO vorgegebenen Personaleinsparungen bei <strong>de</strong>r Geologie- und Bergverwaltung ohne<br />
nennenswerte Qualitätseinbußen erbringen zu können, hat sich das MW dazu entschlossen, die<br />
fachlich naheliegen<strong>de</strong> Geologie- und Bergverwaltung zu einem Lan<strong>de</strong>samt für Bergbau, Geologie<br />
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und Rohstoffe zusammenzuführen. Hierdurch sollen Schnittstellen reduziert, Synergien genutzt, die<br />
Organisation gestrafft und die Flexibilität <strong>de</strong>s Personaleinsatzes erhöht wer<strong>de</strong>n.<br />
9.3. Verfahren / Vorgehen<br />
9.3.1. Beteiligte<br />
Zur Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> eine Projektgruppe aus Vertretern <strong>de</strong>r<br />
dienst- und fachaufsichtsführen<strong>de</strong>n Abteilungen <strong>de</strong>s MW, <strong>de</strong>r Amtsleitungen, <strong>de</strong>r Personalräte,<br />
<strong>de</strong>s Hauptpersonalrates und <strong>de</strong>r Schwerbehin<strong>de</strong>rtenvertretung gebil<strong>de</strong>t.<br />
Das MI, das MdF und die Staatskanzlei (StV) wur<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r AVO-Sitzungen am<br />
04.12.2002 und 24.06.2003 zu <strong>de</strong>n MW-Projekten 03 und 07 durch Übersendung umfangreicher<br />
Unterlagen beteiligt.<br />
9.3.2. Vorgehen bei <strong>de</strong>r Prüfung<br />
Nach <strong>de</strong>r Aufglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Aufgaben wur<strong>de</strong> im einzelnen wie folgt verfahren:<br />
In einem 1. Schritt wur<strong>de</strong> durch die Behör<strong>de</strong>nleitung <strong>de</strong>r Aufgabenkatalog <strong>de</strong>s Amtes mit zugehörigen<br />
gesetzlichen Zuständigkeiten zusammengestellt. Diese Zusammenstellung wur<strong>de</strong> in <strong>de</strong>r<br />
Folge um die Anzahl <strong>de</strong>r Vorgänge je Hauptaufgabe und Jahr, eine Beurteilung <strong>de</strong>r Wertigkeit<br />
<strong>de</strong>r Aufgabe, eine Einschätzung <strong>de</strong>s Arbeitsaufwan<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>r Intensität und <strong>de</strong>r Ten<strong>de</strong>nz in <strong>de</strong>n<br />
Folgejahren, eine Beschreibung <strong>de</strong>s entstehen<strong>de</strong>n Produktes und eine erste verbale Aufgabenkritik<br />
ergänzt. Darauf aufbauend wur<strong>de</strong>n nach einer zweckkritischen Prüfung durch die Arbeitsgruppenmitglie<strong>de</strong>r<br />
Aufgaben und Zuständigkeiten <strong>de</strong>finiert, die künftig nicht mehr o<strong>de</strong>r nur noch<br />
eingeschränkt wahrgenommen wer<strong>de</strong>n sollen/können. Hierzu wur<strong>de</strong> u. a. geprüft, ob es sich bei<br />
<strong>de</strong>n Aufgaben um hoheitliche o<strong>de</strong>r sogenannte freiwillige Aufgaben mit o<strong>de</strong>r ohne erhebliches<br />
Lan<strong>de</strong>sinteresse han<strong>de</strong>lt. Freiwillige Aufgaben ohne erhebliches Lan<strong>de</strong>sinteresse sollten eingestellt<br />
o<strong>de</strong>r von Dritten wahrgenommen wer<strong>de</strong>n. Der verbleiben<strong>de</strong> Aufgabenbestand wur<strong>de</strong> dahingehend<br />
geprüft,<br />
ob Aufgaben auch von Dritten wahrgenommen wer<strong>de</strong>n können (Verlagerung <strong>de</strong>r Zuständigkeit<br />
auf Dritte)<br />
ob Dritte zur praktischen Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben herangezogen wer<strong>de</strong>n können, insbeson<strong>de</strong>re<br />
ob die Leistungen auch von Privaten etc. angeboten wer<strong>de</strong>n bzw. angeboten wer<strong>de</strong>n können<br />
und<br />
ob es Beispiele für eine Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung und –erfüllung in an<strong>de</strong>ren<br />
Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn gibt.<br />
Ergänzend wur<strong>de</strong>n auf Abteilungsleiterebene Gespräche mit <strong>de</strong>m MLUR, <strong>de</strong>m MI und <strong>de</strong>m<br />
MWFK zu möglichen Aufgabenverlagerungen <strong>de</strong>r Geologie zu nachgeordneten Behör<strong>de</strong>n und<br />
wissenschaftlichen Einrichtungen dieser Ressorts geführt.<br />
In einem weiteren Schritt wur<strong>de</strong> die Personalausstattung untersucht und die auf <strong>de</strong>r Grundlage<br />
<strong>de</strong>r Aufgabenkritik möglichen Personalreduzierungen festgehalten. Dabei wur<strong>de</strong> ein erstes<br />
Benchmarking mit vergleichbaren Behör<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn durchgeführt.<br />
Im Ergebnis <strong>de</strong>r bisherigen unter Fe<strong>de</strong>rführung <strong>de</strong>s MW vorgenommenen Prüfungen eignen<br />
sich nur wenige Aufgabenfel<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s LGRB für eine Übertragung auf Private. Diese im Gründungserlass<br />
noch benannten Aufgaben (z. B. Erstellung von Gutachten, Baugrunduntersuchun-<br />
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gen) wer<strong>de</strong>n jedoch im Hinblick auf <strong>de</strong>n vorhan<strong>de</strong>nen Personalbestand <strong>vom</strong> LGRB schon seit<br />
Jahren nicht mehr wahrgenommen. Der Vergleich mit an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn ergibt, dass ein<br />
Teiloutsourcing von Aufgaben <strong>de</strong>s Staatlichen Geologischen Dienstes in keinem an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>sland<br />
stattgefun<strong>de</strong>n hat. Eine Aufsplitterung von Teilaufgaben <strong>de</strong>r Geologie auf mehrere Behör<strong>de</strong>n<br />
wür<strong>de</strong> die Qualität <strong>de</strong>r Aufgabenerfüllung gefähr<strong>de</strong>n und nicht effektiv arbeitsfähige Torsi<br />
erzeugen, da diese von <strong>de</strong>r Gesamtdatenbasis <strong>de</strong>s Geoarchivs abgeschnitten wären.<br />
9.4. Einzelbetrachtung<br />
Die geschil<strong>de</strong>rte Vorgehensweise hat bislang zu folgen<strong>de</strong>n Ergebnissen geführt:<br />
Ausglie<strong>de</strong>rung aller ingenieurgeologischen Aufgaben bis auf Fragen zur amtlichen Beurteilung <strong>de</strong>r<br />
Standsicherheit von Böschungen und Restlöchern, <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>n- und Baugrun<strong>de</strong>s im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
TÖB-Beteiligung. Baugrunduntersuchungen und Standfestigkeitsbeurteilungen müssen weiterhin<br />
von privaten Sachverständigen o<strong>de</strong>r Ingenieurbüros durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
Vollständige Einstellung <strong>de</strong>r Gutachtentätigkeit für Private und Unternehmen. Die Einstufung von<br />
Rohstoffen in bergfreie bzw. grun<strong>de</strong>igene Bo<strong>de</strong>nschätze gemäß Bun<strong>de</strong>sberggesetz bleibt dabei<br />
weiterhin eine amtliche Aufgabe.<br />
Per Verwaltungsabkommen sind die Aufgaben im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Kohlenwasserstoffgeologie<br />
bereits zu wesentlichen Teilen auf das Nie<strong>de</strong>rsächsische Lan<strong>de</strong>samt für Bo<strong>de</strong>nforschung übertragen<br />
wor<strong>de</strong>n. Eine vollkommen<strong>de</strong> Übertragung ist beabsichtigt. Hiervon ausgenommen sind gesetzlich<br />
vorgeschriebene Archivierungspflichten nach <strong>de</strong>m Lagerstättengesetz.<br />
Kartierbegleiten<strong>de</strong> geochemische Altersanalysen von Sedimenten, Gesteinen und Substraten wer<strong>de</strong>n<br />
weiterhin <strong>vom</strong> LGRB nicht durchgeführt. Hier muss wie bisher auf vorhan<strong>de</strong>ne Daten an<strong>de</strong>rer<br />
Staatlicher Geologischer Dienste o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt für Geowissenschaften zurückgegriffen<br />
wer<strong>de</strong>n.<br />
Aus personellen Grün<strong>de</strong>n weiterhin Verzicht auf die organische Analytik von Sedimenten, Gesteinen<br />
und Substraten.<br />
Überführung <strong>de</strong>r geochemischen Labore mit zugehörigen Mitarbeitern in das neu gegrün<strong>de</strong>te Lan<strong>de</strong>slabor.<br />
Bei amtlichen Kontrollen und geologischen Untersuchungen wird soweit möglich auf die Ergebnisse<br />
von Fremdanalysen zurückgegriffen. Vorhan<strong>de</strong>ne Daten und Kenntnisse an<strong>de</strong>rer Staatlicher Geologischer<br />
Dienste o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sanstalt für Geowissenschaften sollen „übertragen“ und wenn möglich<br />
genutzt wer<strong>de</strong>n.<br />
Weiterhin keine Erarbeitung von geologischen Karten im Maßstab 1 : 25.000, auch wenn dadurch<br />
die Aussagekraft <strong>de</strong>r Geologie nicht vollständig genutzt wer<strong>de</strong>n kann. Keine Bewerbung <strong>de</strong>s LGRB<br />
um Projekttätigkeiten, die auch von <strong>de</strong>r Privatwirtschaft durchgeführt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Ob weitere Ausglie<strong>de</strong>rungspotentiale bestehen, wur<strong>de</strong> innerhalb <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung noch nicht<br />
abschließend geprüft.<br />
9.5. Umsetzung<br />
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Die Umsetzung <strong>de</strong>r Prüfergebnisse wird per Erlass <strong>de</strong>s MW an das LGRB geregelt. Die geochemischen<br />
Labore <strong>de</strong>s LGRB wur<strong>de</strong>n am 01.01.2004 aus <strong>de</strong>m LGRB in das Lan<strong>de</strong>slabor überführt.<br />
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10. Lan<strong>de</strong>sschule und technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz<br />
10.1. Berichtsinhalt<br />
Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 10 Haushaltssicherungsgesetz 2003 soll im Zuge <strong>de</strong>r Aufgabenkritik<br />
die ganze o<strong>de</strong>r teilweise Ausglie<strong>de</strong>rung von Aufgaben <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sschule und Technischen<br />
Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz, unter Beachtung <strong>de</strong>s § 2 Abs. 1 bis 4 und nach<br />
Maßgabe <strong>de</strong>r §§ 7,65 <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>shaushaltsordnung, geprüft wer<strong>de</strong>n.<br />
In <strong>de</strong>r Begründung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung zum Gesetzentwurf für das Haushaltssicherungsgesetz<br />
wird unter Nr. 10 zur LSTE ausgeführt:<br />
„Die Lan<strong>de</strong>sschule und technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz gehört zum Geschäftsbereich<br />
<strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>s Innern. Sie erbringt insbeson<strong>de</strong>re Serviceleistungen für die<br />
Feuerwehren in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>. Eine Ausglie<strong>de</strong>rung dieser Dienstleistungen ist anzustreben. Das<br />
Land muss die Aufgaben nicht unmittelbar selbst erledigen. Der kommunale Bereich könnte für die<br />
Einrichtung eine Trägerschaft übernehmen. Ist eine Ausglie<strong>de</strong>rung wirtschaftlich nicht sinnvoll, so<br />
ist zumin<strong>de</strong>st die Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungselemente gemäß § 6 anzustreben.“<br />
Für die Erfüllung <strong>de</strong>r im Punkt 2 dargestellten Aufgaben <strong>de</strong>r LSTE stehen gegenwärtig 105 Stellen<br />
zur Verfügung. Es sind für die Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben im Haushaltsplan 2004<br />
insgesamt 6.353.700,00 € Ausgabemittel eingestellt. Einnahmen sind in Höhe von 1.514.000,00 €<br />
zu erzielen.<br />
10.2. Aufgabenbeschreibung<br />
Die LSTE ist im Sinne von § 13 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sorganisationsgesetzes (vormals: § 12 LOG) eine<br />
nachgeordnete Einrichtung <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>s Innern zur Sicherstellung und Unterstützung <strong>de</strong>s<br />
Brand- , Katastrophen- und Zivilschutzes im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>.<br />
Gemäß § 3 Abs. 2 <strong>de</strong>s Brandschutzgesetzes <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> sorgt das Land für die zentralen<br />
Ausbildungen, hat technische Einrichtungen zur Verbesserung <strong>de</strong>s Brandschutzes vorzuhalten<br />
und auf die Zusammenarbeit mit an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn hinzuwirken. Des Weiteren hat das Land<br />
entsprechend § 10 Abs. 2 <strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Katastrophenschutzgesetzes die für <strong>de</strong>n Katastrophenschutz<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen zentralen Einrichtungen zu betreiben und die dazu notwendige Ausstattung<br />
zu beschaffen. Gemäß Zivilschutzneuordnungsgesetz <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s hat das Land im Wege<br />
<strong>de</strong>r Auftragsverwaltung Ersatzbeschaffungen an Technik und persönlicher Schutzausstattung<br />
durchzuführen und die Wartung und Instandsetzung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sausstattung sowie die zivilschutzbezogene<br />
Ergänzungsausbildung gegen Kostenerstattung sicher zu stellen.<br />
Mit Wirkung <strong>vom</strong> 01.09.1998 wur<strong>de</strong> die Ausbildung und technische Betreuung <strong>de</strong>s Brand- und Katastrophenschutzes<br />
neu geordnet. Aus <strong>de</strong>n vormals eigenständigen Einrichtungen „Lan<strong>de</strong>sfeuerwehrschule“<br />
Eisenhüttenstadt und „Lan<strong>de</strong>sprüfstelle für Feuerwehrtechnik“ Borkhei<strong>de</strong> sowie <strong>de</strong>m<br />
„Lan<strong>de</strong>skatastrophenschutzlager“ Beeskow wur<strong>de</strong> die neue Einrichtung „Lan<strong>de</strong>sschule und Technische<br />
Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz“ (LSTE) gebil<strong>de</strong>t. Somit sind alle für <strong>de</strong>n<br />
Brand- und Katastrophenschutz auf Lan<strong>de</strong>sebene relevanten Bereiche zusammengefasst, was einer<br />
integrierten Gefahrenabwehr, wie sie vor Ort praktiziert wird, zugute kommt.<br />
Im Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n die wesentlichsten Aufgaben bereichsbezogen dargestellt:<br />
Aus- und Fortbildung im Brandschutz sowie im Zivil- und Katastrophenschutz (Standort Eisenhüttenstadt)<br />
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Fachtechnische Beratung sowie Betreuung <strong>de</strong>r Brand- und Kat-S-Einsatztechnik sowie <strong>de</strong>s Schutzes<br />
<strong>de</strong>r Bevölkerung vor Katastrophen und an<strong>de</strong>ren Großscha<strong>de</strong>nsereignissen (z. B. terroristische<br />
Anschläge, Naturkatastrophen). Die LSTE nimmt koordinieren<strong>de</strong>, beraten<strong>de</strong> und betreuen<strong>de</strong> Aufgaben<br />
für die Aufgabenträger <strong>de</strong>s Brand-, Zivil- und Katastrophenschutzes auf kommunaler Ebene<br />
ebenso wie auf Lan<strong>de</strong>s- und Bun<strong>de</strong>sebene wahr.<br />
Mit Kabinettbeschluss <strong>vom</strong> 27.08.2002 wur<strong>de</strong> die LSTE als Mo<strong>de</strong>lleinrichtung für die Einführung betriebswirtschaftlicher<br />
Steuerungselemente bestimmt. Die Aktivitäten wer<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r 2. Welle<br />
fortgesetzt. Der Produktkatalog, unterteilt nach Produktbereichen, Produktgruppen, Produkten<br />
und Teilprodukten liegt vor und wur<strong>de</strong> durch die Projektgruppe beim Lenkungsausschuss <strong>de</strong>s Ministeriums<br />
<strong>de</strong>r Finanzen bewertet. Die Aktivitäten wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>r Erarbeitung <strong>de</strong>r Kostenstellenstruktur<br />
fortgeführt und beschleunigt. Seit 1996 wird an <strong>de</strong>r LSTE in Teilbereichen bereits mit einem Betriebsabrechnungsbogen<br />
gearbeitet, in <strong>de</strong>ren Ergebnis die Kosten- und Stun<strong>de</strong>nverrechnungssätze<br />
bisher in 3 Schritten (zuletzt zum 01. Januar 2004) <strong>de</strong>utlich angehoben wur<strong>de</strong>n.<br />
10.3. Verfahren / Vorgehen<br />
10.3.1. Beteiligte<br />
Zur Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> eine Projektgruppe berufen, <strong>de</strong>r auch Vertreter<br />
<strong>de</strong>r kommunalen Spitzenverbän<strong>de</strong> und <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sfeuerwehrverban<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> e.<br />
V. angehörten.<br />
10.3.2. Vorgehen<br />
Zuerst wur<strong>de</strong>n die Aufgaben <strong>de</strong>r LSTE im Einzelnen aufgeglie<strong>de</strong>rt und Aufgaben, die bereits an<br />
Dritte ausgeglie<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>n, aufgelistet. Im Weiteren wur<strong>de</strong>n die Randbedingungen/Ausgangsbedingungen<br />
zur in Re<strong>de</strong> stehen<strong>de</strong>n Problematik ermittelt, die bei <strong>de</strong>r Gesamtbetrachtung<br />
zu berücksichtigen sind. Dann erfolgte die Prüfung <strong>de</strong>r Aufgaben nach 3 Kategorien:<br />
nicht ausglie<strong>de</strong>rungsfähig<br />
ausglie<strong>de</strong>rungsfähig, Ausglie<strong>de</strong>rung aber nicht empfehlenswert<br />
ausglie<strong>de</strong>rungsfähig<br />
Bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> bislang für <strong>de</strong>n Teilbereich „Lan<strong>de</strong>sschule“<br />
keine Organisationsform außerhalb <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung gefun<strong>de</strong>n, die<br />
geeignet wäre, ein einheitliches und hohes Ausbildungsniveau für die Angehörigen <strong>de</strong>r Feuerwehren<br />
und <strong>de</strong>s Katastrophenschutzes zu gewährleisten. Hinzu kommt, dass die Ausglie<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r Aufgabe zu einem Aufgabenzuwachs bei <strong>de</strong>n Kommunen führt, <strong>de</strong>r ggf. aufgrund <strong>de</strong>s Konnexitätsprinzips<br />
(Art. 97 Abs. 3 LV) auszugleichen wäre.<br />
Dieses Ergebnis wird durch einen Vergleich mit an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn bestätigt.<br />
Im Einzelnen wur<strong>de</strong>n zu folgen<strong>de</strong>n Sachthemen Untersuchungen durchgeführt:<br />
Ermittlung / Darstellung <strong>de</strong>r Rand- bzw. Ausgangsbedingungen,<br />
Bewertung <strong>de</strong>r Aufgaben nach<br />
hoheitlichen Aufgaben (also nicht ausglie<strong>de</strong>rungsfähigen Aufgaben),<br />
ausglie<strong>de</strong>rungsfähigen (aber aufgrund organisatorischer Zusammenhänge, Komplettbetreuung,<br />
Wirtschaftlichkeitsaspekten für eine Ausglie<strong>de</strong>rung nicht zu empfehlen<strong>de</strong>n) Aufgaben<br />
und<br />
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auszuglie<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Aufgaben,<br />
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen am Beispiel <strong>de</strong>r Instandsetzungen von Altfahrzeugen sowie<br />
<strong>de</strong>r funktions- und sicherheitstechnischen Prüfung eines Standardlöschfahrzeuges im Vergleich<br />
mit an<strong>de</strong>ren privaten Anbietern,<br />
Untersuchung/Erörterung mit <strong>de</strong>m Landkreistag und Städte- und Gemein<strong>de</strong>bund im Hinblick<br />
auf die Prüfung <strong>de</strong>r Übernahme <strong>de</strong>r Trägerschaft über die LSTE<br />
Position/Stellungnahme <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sfeuerwehrverban<strong>de</strong>s<br />
Prüfung <strong>de</strong>r Möglichkeiten <strong>de</strong>r verstärkten Zusammenarbeit mit Berlin.<br />
10.4. Einzelbetrachtungen<br />
Ermittlung/ Darstellung <strong>de</strong>r Rand- bzw. Ausgangsbedingungen<br />
Mit <strong>de</strong>m Organisationserlass zur Neuordnung <strong>de</strong>r Ausbildung und technischen Betreuung <strong>de</strong>s<br />
Brand- und Katastrophenschutzes wur<strong>de</strong>n die Lan<strong>de</strong>sfeuerwehrschule, Lan<strong>de</strong>sprüfstelle und das<br />
KatS-Lager Beeskow zur LSTE zusammengelegt. In diesem Zuge wur<strong>de</strong>n die allgemeinen Verwaltungsaufgaben<br />
(Haushalt, Personal, Liegenschaften,...) zusammengeführt und verzahnt und hierdurch<br />
Personal- und Sachkosten eingespart.<br />
Die Verbindung zwischen Ausbildung und Technik hat sich positiv auf das Ausbildungsniveau ausgewirkt.<br />
Erkenntnisse aus <strong>de</strong>r funktions- und sicherheitstechnischen Prüfung, die Entwicklung neuer<br />
Techniken u.v.m. fließen direkt in <strong>de</strong>n Ausbildungsprozess ein, <strong>de</strong>r damit praxisbezogener wur<strong>de</strong>.<br />
Im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> wird <strong>de</strong>r Brand- und Katastrophenschutz flächen<strong>de</strong>ckend fast ausschließlich<br />
(98 %) mit ehrenamtlichen Angehörigen <strong>de</strong>r Feuerwehren sowie Helfern <strong>de</strong>s Katastrophenschutzes<br />
gewährleistet. Die Feuerwehren stellen die größte im Katastrophenschutz mitwirken<strong>de</strong> Organisation<br />
dar. Sie sind bei Waldbrän<strong>de</strong>n (<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> ist das waldbrandgefähr<strong>de</strong>tste Bun<strong>de</strong>sland Deutschlands!),<br />
überörtlichen Einsätzen auf Bun<strong>de</strong>sautobahnen und -wasserstraßen, bei <strong>de</strong>r Bekämpfung<br />
von Havarien mit wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffen und Gütern und bei <strong>de</strong>r Bekämpfung von Eisenbahnunglücken<br />
tätig.<br />
Dies stellt für die Feuerwehren eine immer größer wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong> Herausfor<strong>de</strong>rung dar und erfor<strong>de</strong>rt eine<br />
mo<strong>de</strong>rne brandschutztechnische Ausstattung und eine soli<strong>de</strong> Aus- und Fortbildung zur Bedienung,<br />
sowie umfangreiche funktions- und sicherheitstechnische Prüfungen, Wartungs- und Pflegearbeiten<br />
zur Aufrechterhaltung <strong>de</strong>r technischen Einsatzbereitschaft. Mit diesem ständig komplizierter<br />
wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Aufgabenfeld können die kommunalen Aufgabenträger ebenso wie die zumeist ehrenamtlichen<br />
Angehörigen <strong>de</strong>r Feuerwehren nicht allein gelassen wer<strong>de</strong>n.<br />
Eine sinnvolle und zweckmäßige Aufgabenverteilung zwischen <strong>de</strong>n Trägern <strong>de</strong>s Brandschutzes,<br />
<strong>de</strong>n Landkreisen und <strong>de</strong>m Land ist notwendig. Die <strong>de</strong>rzeit praktizierte sich ergänzen<strong>de</strong> Aufgabenteilung<br />
zwischen <strong>de</strong>n Trägern <strong>de</strong>s Brandschutzes (Vorhaltung einer leistungsfähigen Feuerwehr), <strong>de</strong>n<br />
Landkreisen (Vorhaltung von Feuerwehrtechnischen Zentren) und <strong>de</strong>m Land (För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s<br />
Brandschutzes, Unterhaltung technischer Einrichtungen zur Stärkung <strong>de</strong>s Brand- und Katastrophenschutzes)<br />
wird durch das Haushaltssicherungsgesetz zur Überprüfung gestellt.<br />
Der Ausstattungsstand <strong>de</strong>r Feuerwehren bringt infolge <strong>de</strong>s weiterhin sehr hohen Bestan<strong>de</strong>s an Altfahrzeugen<br />
und -technik aus DDR-Produktionen große Probleme mit sich.<br />
Bei <strong>de</strong>n Freiwilligen Feuerwehren <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (ohne kreisfreie Städte) sind (im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r funktions- und sicherheitstechnischen Prüfung durch die LSTE erfasst) insgesamt 2.769<br />
Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz. Davon sind ungefähr ein Drittel <strong>de</strong>r Fahrzeuge älter als 23 Jahre<br />
(Baujahr bis 1980).<br />
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Von <strong>de</strong>m Gesamtbestand (2.769 Feuerwehrfahrzeuge) stammen über 40 % aus DDR-Produktion.<br />
Insbeson<strong>de</strong>re bei <strong>de</strong>n Typen LO und B 1000 (Bestand: 834) gibt es kaum noch Originalersatzteile.<br />
Auch entsprechen diese Typen in vielen Punkten nicht mehr <strong>de</strong>m Stand <strong>de</strong>r Technik (unzureichen<strong>de</strong><br />
Erfüllung <strong>de</strong>r heute anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n technischen Normen für Mannschaft und Beladung). Bei<br />
<strong>de</strong>n Hubrettungsfahrzeugen (Drehleitern) beträgt <strong>de</strong>r Anteil an DDR-Hubrettungsfahrzeugen 32 %.<br />
Hier hat die LSTE die alleinige Kompetenz im Hinblick auf Prüfungen gemäß Unfallverhütungsvorschriften<br />
und Instandsetzungsarbeiten. Die Kosten zur Sicherstellung <strong>de</strong>r Einsatzbereitschaft bei<br />
<strong>de</strong>n Altfahrzeugen steigen. Ersatzteile wer<strong>de</strong>n immer weniger verfügbar, teilweise müssen teure<br />
Einzelanfertigungen o<strong>de</strong>r Ausweichteile organisiert und angepasst wer<strong>de</strong>n.<br />
Durch <strong>de</strong>n Rückgang <strong>de</strong>r die Beschaffungszahlen seit En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r 90-iger Jahre wird <strong>de</strong>r Trend zur<br />
Überalterung voraussichtlich weiter verstärkt.<br />
Infolge <strong>de</strong>r <strong>de</strong>mografischen Entwicklung im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>, die zwangsläufig vor <strong>de</strong>n Feuerwehren<br />
nicht halt macht ist bereits jetzt ein Rückgang bei <strong>de</strong>r Anzahl <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n Jugendfeuerwehren<br />
sowie beson<strong>de</strong>rs beim Übergang in <strong>de</strong>n aktiven Brandschutzdienst feststellbar. In <strong>de</strong>n<br />
Jahren 2006 bis 2008 wird sich dies dramatisch zuspitzen. Damit konzentriert sich die Aufgabenwahrnehmung<br />
auf immer weniger ehrenamtliche Feuerwehrangehörige mit <strong>de</strong>r Folge, dass <strong>de</strong>r Bedarf<br />
an professioneller Unterstützung ansteigt.<br />
Vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r terroristischen Anschläge am 11. September 2001, <strong>de</strong>r weiterhin gelten<strong>de</strong>n<br />
globalen Gefährdungspotenziale und <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r Innenministerkonferenz (IMK)<br />
im Dezember 2002 beschlossenen „Neuen Strategie zum Schutz <strong>de</strong>r Bevölkerung bei Katastrophen<br />
und Großscha<strong>de</strong>nslagen" wird <strong>de</strong>r Stellenwert <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sschule und Technischen Einrichtung als<br />
"Kompetenzzentrum <strong>de</strong>r integrierten Gefahrenabwehr für <strong>de</strong>n Brand- und Katastrophenschutz sowie<br />
Zivilschutz" steigen. Der bereits vorliegen<strong>de</strong> Entwurf zur "Strategischen Neukonzeption <strong>de</strong>r ergänzen<strong>de</strong>n<br />
technischen Ausstattung <strong>de</strong>s Katastrophenschutzes im Zivilschutz" <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sministeriums<br />
<strong>de</strong>s Innern lässt schon jetzt erkennen, dass im Wege <strong>de</strong>r Umsetzung dieses Konzeptes ab<br />
2004 umfangreiche Aufgaben auf <strong>de</strong>n Gebieten <strong>de</strong>r Aus- und Fortbildung, <strong>de</strong>r technischen Ausstattung,<br />
<strong>de</strong>r technischen Betreuung <strong>de</strong>r Spezialtechnik (Wartung, Prüfung) sowie <strong>de</strong>r zentralen Vorhaltung<br />
von speziellen Einsatzreserven einem "Logistikzentrum" zukommen wer<strong>de</strong>n.<br />
Bewertung <strong>de</strong>r Aufgaben nach hoheitlichen Aufgaben (nicht ausglie<strong>de</strong>rungsfähig), ausglie<strong>de</strong>rungsfähigen<br />
(aber aufgrund organisatorischer Zusammenhänge, Komplettbetreuung, Wirtschaftlichkeitsaspekten<br />
für eine Ausglie<strong>de</strong>rung nicht zu empfehlen<strong>de</strong>n) Aufgaben und auszuglie<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Aufgaben<br />
Nach<strong>de</strong>m die Aufgaben im Einzelnen aufgeglie<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>n erfolgten jeweilige Prüfungen nach folgen<strong>de</strong>n<br />
Kriterien:<br />
Nichtausglie<strong>de</strong>rungsfähige Aufgaben mit hoheitlichem Charakter, sicherheitsrelevante Tätigkeiten,<br />
<strong>de</strong>m staatlichen Kernbereich zuzuordnen.<br />
Ausglie<strong>de</strong>rungsfähige Aufgaben, Ausglie<strong>de</strong>rung aber aufgrund erfor<strong>de</strong>rlicher Komplettbetreuung,<br />
organisatorischer Sachzusammenhänge, spezifischer Aufgaben und unter Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen<br />
nicht empfehlenswert ,<br />
Tätigkeiten, die an Dritte ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n können.<br />
Zusätzlich wur<strong>de</strong>n dann <strong>de</strong>r Aufgabenzuwachs durch neue Rechtsvorschriften und die Umsetzung<br />
<strong>de</strong>r „Neuen Strategie zum Schutz <strong>de</strong>r Bevölkerung“ bewertet und entsprechend berücksichtigt.<br />
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Fazit: Die Bewertung <strong>de</strong>r Untersuchungen führte zum Ergebnis, dass durch Ausglie<strong>de</strong>rung bestimmter<br />
Aufgaben bei gleichzeitiger Berücksichtigung <strong>de</strong>s Aufgabenzuwachses 6 Planstellen<br />
schrittweise eingespart wer<strong>de</strong>n können.<br />
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen am Beispiel <strong>de</strong>r Instandsetzung von Altfahrzeugen sowie <strong>de</strong>r funktions-<br />
und sicherheitstechnischen Prüfung eines Standardlöschfahrzeuges im Vergleich mit an<strong>de</strong>ren<br />
privaten Anbietern.<br />
Die dargestellte Altersstruktur <strong>de</strong>r Feuerwehrfahrzeuge führt zu erheblichem Instandsetzungsaufwand.<br />
Eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hat ergeben, dass die Leistungen <strong>de</strong>r LSTE im Vergleich<br />
zu einer privaten KFZ-Werkstatt aufgrund erheblich geringerer Lohnkosten in <strong>de</strong>r LSTE wirtschaftlicher<br />
erbracht wer<strong>de</strong>n können. Der durchgeführten Wirtschaftlichkeitsbetrachtung liegt <strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>r<br />
Grundlage <strong>de</strong>s Betriebsabrechnungsbogens (BAB) <strong>de</strong>r Technischen Einrichtung Borkhei<strong>de</strong> ermittelte<br />
Stun<strong>de</strong>nverrechnungssatz zugrun<strong>de</strong>. Der BAB berücksichtigt auch die Gemeinkosten. Für eine<br />
rationelle und sichere Instandsetzung <strong>de</strong>r vielfältigen speziellen feuerwehrtechnischen Ausstattungen<br />
wer<strong>de</strong>n umfangreiche diesbezügliche Fachkenntnisse und dazugehörige Son<strong>de</strong>rersatzteile benötigt,<br />
die einer privaten KFZ-Werkstatt nicht zur Verfügung stehen. Einige Ersatzteile sind nicht<br />
mehr beschaffbar, so dass gezielte Aufarbeitungen o<strong>de</strong>r geeignete Ausweichersatzteile organisiert<br />
und angepasst wer<strong>de</strong>n müssen. Nach Instandsetzungen sind Funktionsprüfungen mit zugehörigen<br />
Messgeräten erfor<strong>de</strong>rlich (z.B. ein Pumpenprüfstand für Feuerlöschkreiselpumpen und wasserführen<strong>de</strong><br />
Leitungen und Armaturen). Auch diese Leistungen können durch private KFZ-Werkstätten<br />
<strong>de</strong>rzeit nicht erbracht wer<strong>de</strong>n.<br />
Hinzu kommt, dass privaten Kfz-Werkstätten erfahrungsgemäß das nötige Fachwissen und die Ersatzteilbereitstellung<br />
fehlen, um eine hochwertige, fachgerechte Ausführung <strong>de</strong>r Arbeiten zu gewährleisten.<br />
Dieses wird durch gelegentliche offene o<strong>de</strong>r versteckte Anfragen an die LSTE zur fachlichen<br />
Ausführung o<strong>de</strong>r zur Ersatzteilbereitstellung unterstrichen. Beispielsweise wur<strong>de</strong> in Eigenleistung<br />
versucht eine Feuerlöschkreiselpumpe instand zu setzen. Die Pumpe brachte danach nicht die<br />
gefor<strong>de</strong>rte Leistung. Im Dienstort Borkhei<strong>de</strong> wur<strong>de</strong> festgestellt, dass falsche Dichtungen verwen<strong>de</strong>t<br />
wur<strong>de</strong>n und Feinheiten im Zusammenbau nicht beachtet wur<strong>de</strong>n. In ähnlicher Weise könnten die<br />
Löschfahrzeuge auf Robur LO und Barkas B 1000 Fahrgestellen betrachtet wer<strong>de</strong>n. Weiterhin sind<br />
spezialisierte Instandsetzungen an Drehleitern genauso zu betrachten.<br />
Der ehemalige Hersteller aus Luckenwal<strong>de</strong> ist in dieser Hinsicht nicht mehr aktiv. Auch auf <strong>de</strong>n Gebieten<br />
<strong>de</strong>r Gerätetechnik und Funkausstattungen gibt es die notwendige helfen<strong>de</strong> Sach- und Fachkun<strong>de</strong><br />
im Dienstort Borkhei<strong>de</strong>. Beispielsweise musste eingegriffen wer<strong>de</strong>n, nach<strong>de</strong>m in örtlichen<br />
Firmen auf Grund fehlen<strong>de</strong>r Kenntnisse o<strong>de</strong>r Sachkun<strong>de</strong>ausbildungen mangelhaft gearbeitet wur<strong>de</strong>.<br />
Beispiele hierfür sind:<br />
Fehler bei <strong>de</strong>r Reparatur explosionsgeschützter Handscheinwerfer (danach nicht funktionsfähig,<br />
Explosionsschutz zerstört)<br />
Fehlprogrammierung eines Mel<strong>de</strong>empfängers für die digitale Alarmierung (konnte Korrektur nicht<br />
ausführen)<br />
Nicht abgeschlossene Reparatur <strong>de</strong>s eingebauten Fahrzeugfunks (FuG 7 b)<br />
Fazit<br />
Der Bestand an Feuerwehrfahrzeugen aus DDR-Produktion ist nach wie vor sehr hoch und konnte<br />
durch Neubeschaffungen nur gering gesenkt wer<strong>de</strong>n. Insofern wird ein Ersatz mittelfristig (ca. 10<br />
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Jahre) nicht möglich sein und diese Technik weiter bei erhöhtem Instandsetzungsvolumen im<br />
Dienst verbleiben müssen.<br />
Aufgrund dieser Fahrzeug- und Geräteausstattung sind an Prüfung und Instandsetzung Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
zu stellen, die private Anbieter nach <strong>de</strong>rzeitigem Kenntnisstand nicht erfüllen können.<br />
Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten, aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r alleinigen Fachkompetenz sowie aus<br />
Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Komplettbetreuung beabsichtigt das MI <strong>de</strong>rzeit, die Prüfung und Instandsetzung <strong>de</strong>r<br />
Alttechnik nicht auszuglie<strong>de</strong>rn, und weiter bei <strong>de</strong>r Technischen Einrichtung zu belassen. Dieser Bereich<br />
<strong>de</strong>r LSTE ist beson<strong>de</strong>rs leistungsfähig und arbeitet nach <strong>de</strong>rzeitiger Einschätzung kostengünstiger<br />
als die privaten Anbieter. An<strong>de</strong>re Erkenntnisse können sich ggf. im Ergebnis <strong>de</strong>r Einführung<br />
<strong>de</strong>r Kosten- und Leistungsrechnung ergeben.<br />
Nach einer durchgreifen<strong>de</strong>n Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>r Fahrzeugflotte und <strong>de</strong>r Altgeräte können diese Aufgaben<br />
ggf. ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Funktions- und sicherheitstechnische Prüfungen<br />
Inhalt und Umfang <strong>de</strong>r funktions- und sicherheitstechnischen Prüfungen<br />
Die funktions- und sicherheitstechnischen Prüfungen an <strong>de</strong>n technischen Ausstattungen <strong>de</strong>s Brand-<br />
und Katastrophenschutzes dienen <strong>de</strong>r Sicherung einer hohen Einsatzbereitschaft <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nartigen<br />
Technik bei <strong>de</strong>n Trägern <strong>de</strong>s Brandschutzes. Dazu gehören in großem Umfang die unterschiedlichsten<br />
Fahrzeuggruppen und Einsatzgeräte, für die gemäß Herstellerangaben o<strong>de</strong>r aus<br />
For<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Unfallverhütungsvorschrift regelmäßige Funktions- und Sicherheitsprüfungen<br />
durchzuführen sind. Dafür benötigt das Personal die zutreffen<strong>de</strong> Sachkun<strong>de</strong>ausbildung und eine<br />
Ausstattung mit zugelassenen Prüf- und Messgeräten.<br />
Strukturierung und Organisation <strong>de</strong>r funktions- und sicherheitstechnischen Prüfung<br />
Das umfangreiche Aufgabenspektrum wird arbeitsteilig von <strong>de</strong>n kommunalen Trägern <strong>de</strong>s Brandschutzes,<br />
<strong>de</strong>n Landkreisen und <strong>vom</strong> Land (LSTE) erbracht. Abgestimmt ist, dass die höherwertigen<br />
„Prüfaufgaben mit gefestigter Sachkenntnis und hochwertigen Prüf- und Messgeräten <strong>vom</strong> Land<br />
durchgeführt wer<strong>de</strong>n. Somit wer<strong>de</strong>n teure Investitionen (Ausbildungen, Gerätetechnik) nur in geringer<br />
Anzahl im Land benötigt. Gleichzeitig entstehen aus zentralen Prüfungen vergleichbare Informationen<br />
zum Zustand <strong>de</strong>r Technik im Lan<strong>de</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>.<br />
Daraus sind bis zum Ministerium wichtige Leitungsentscheidungen ableitbar. Die <strong>vom</strong> Land zu<br />
erbringen<strong>de</strong>n Aufgaben wer<strong>de</strong>n durch die LSTE ausgeführt. Dabei wer<strong>de</strong>n Leistungen sowohl im<br />
„Innendienst“ am Dienstort Borkhei<strong>de</strong>, als auch im „Außendienst“ vor Ort bei <strong>de</strong>n Feuerwehren erbracht.<br />
Bei je<strong>de</strong>r Prüfung im „Außendienst“ wird ein Prüfprotokoll mit Darstellung <strong>de</strong>s Zustan<strong>de</strong>s<br />
und einer Ergebniseinschätzung ausgestellt.<br />
Kostenvergleichsbetrachtungen<br />
Nach Recherchen zeigte sich, dass in <strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn die funktions- und sicherheitstechnischen<br />
Prüfungen überwiegend durch Lan<strong>de</strong>s- o<strong>de</strong>r Kreiseinrichtungen erbracht wer<strong>de</strong>n und die pauschal<br />
entstehen<strong>de</strong>n Kosten nicht weiterberechnet wer<strong>de</strong>n.<br />
Im Bun<strong>de</strong>sland Ba<strong>de</strong>n Württemberg wer<strong>de</strong>n die Leistungen <strong>vom</strong> TÜV erbracht, <strong>de</strong>r die Prüfungen<br />
gegenüber <strong>de</strong>m Land nach pauschalisierten Kostensätzen abrechnet. Dabei wird ein Stun<strong>de</strong>nsatz<br />
von 89,32 €/h (Brutto) angesetzt. Von diesem Wert ausgehend lässt sich folgen<strong>de</strong>r mo<strong>de</strong>llhafter<br />
Kostenvergleich darstellen:<br />
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durchschnittlicher Prüfzeitumfang für ein gängiges Löschfahrzeug (z. B. LF 16/12; TLF 16/24) ca.<br />
4,0 h<br />
jährlich sind im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> ca. 800 <strong>de</strong>rartige Löschfahrzeuge zu prüfen<br />
Die Prüfkosten betragen gemäß <strong>de</strong>m auf <strong>de</strong>r Grundlage <strong>de</strong>s Betriebsabrechnungsbogens errechneten<br />
Stun<strong>de</strong>nverrechnungssatz somit:<br />
je Stück im Jahr (800 St.)<br />
TÜV (89,32 €/h x 4,0 h) 357,28 285.824,00<br />
LSTE (44,00 €/h x 4,0) 176,00 140.800,00<br />
höhere Prüfkosten beim TÜV 181,28 145.024,00<br />
Der Zeitbedarf kann je nach Alter o<strong>de</strong>r Ausstattungsvariante um bis zu ± 1 h abweichen.<br />
Bei <strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>r LSTE han<strong>de</strong>lt es sich um fiktive Kosten, da diese Leistungen als Lan<strong>de</strong>saufgabe<br />
für die Kommunen kostenfrei erbracht wer<strong>de</strong>n.<br />
Belastbare Erkenntnisse über die tatsächlichen Kosten sind erst nach Einführung <strong>de</strong>r Kosten- und<br />
Leistungsrechnung zu erwarten.<br />
Ergebnisse <strong>de</strong>r funktions- und sicherheitstechnischen Prüfung und Zustandsentwicklung im Land<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
Die Betrachtung <strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>n Prüfungen vorgenommenen Einstufungen lässt erkennen, dass <strong>de</strong>r Anteil<br />
„einsatzbereit“ rückläufig ist und <strong>de</strong>r Anteil „eingeschränkt einsatzbereit“ ansteigend ist. Dagegen<br />
bleibt die „nicht einsatzbereite“ Technik auf einem relativ unbefriedigen<strong>de</strong>n Zustand von ca.<br />
20% stehen. Diese Entwicklung ist in erster Linie <strong>de</strong>r ungünstiger wer<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Finanzlage zuzuschreiben.<br />
Zunehmend wer<strong>de</strong>n kleinere Mängel nicht mehr abgestellt. Manche Mängel wer<strong>de</strong>n wie<strong>de</strong>rholt<br />
festgestellt.<br />
Bei Nichtdurchführung dieser Prüfungen mit <strong>de</strong>r gebotenen Qualität und Quantität und <strong>de</strong>r dann<br />
fehlen<strong>de</strong>n Einflussnahme ist damit zu rechnen, dass <strong>de</strong>r technische Zustand noch ungünstiger ausfallen<br />
wird.<br />
Fazit<br />
Die funktions- und sicherheitstechnische Prüfung ist ein wichtiges Steuerungselement zur Sicherstellung<br />
<strong>de</strong>r technischen Einsatzbereitschaft <strong>de</strong>r Fahrzeugtechnik. Sie bietet je<strong>de</strong>rzeit <strong>de</strong>n Überblick<br />
über <strong>de</strong>n aktuellen Zustand <strong>de</strong>r Einsatztechnik und stellt somit einen wichtigen Bestandteil <strong>de</strong>r<br />
Fachaufsicht dar. Durch die Konzentration <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>rs sicherheitsrelevanten Prüfungen in einer<br />
zentralen Stelle (LSTE) wer<strong>de</strong>n diese wichtigen Aufgaben mit geringem materiellen, personellen<br />
und finanziellen Aufwand im Land erledigt. Aufgrund <strong>de</strong>r <strong>de</strong>rzeitigen Rahmenbedingungen arbeitet<br />
die LSTE im Vergleich zu privaten Organisationen (TÜV) wirtschaftlicher.<br />
Untersuchung/Erörterung mit <strong>de</strong>m Landkreistag und Städte- und Gemein<strong>de</strong>bund im Hinblick auf die<br />
Prüfung <strong>de</strong>r Übernahme <strong>de</strong>r Trägerschaft über die LSTE<br />
Bei<strong>de</strong> kommunalen Spitzenverbän<strong>de</strong> begrüßten im Rahmen <strong>de</strong>r Behandlung <strong>de</strong>r Kabinettvorlage<br />
Prüfauftrag Nr. 20 zur in Re<strong>de</strong> stehen<strong>de</strong>n Problematik außeror<strong>de</strong>ntlich die hohe Leistungsfähigkeit<br />
<strong>de</strong>r Technischen Einrichtung und lehnten eine Privatisierung bzw. Schließung auch mit <strong>de</strong>m Verweis<br />
auf die höheren Kostenbelastungen die dann auf die Kommunen hinzukommen, klar ab.<br />
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Der Städte- und Gemein<strong>de</strong>bund <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> hat sich mit Schreiben <strong>vom</strong> 23.02.2004 im Ergebnis<br />
einer Erörterung zur anstehen<strong>de</strong>n Problematik erneut geäußert und hält an <strong>de</strong>r damals geäußerten<br />
Position fest. Insbeson<strong>de</strong>re wird auf die Fachkompetenz im Hinblick auf die Einsatzbereitschaft <strong>de</strong>r<br />
Altfahrzeugtechnik hingewiesen. Der Städte- und Gemein<strong>de</strong>bund stellt weiterhin fest, dass die<br />
LSTE aus <strong>de</strong>m Aufkommen <strong>de</strong>r Feuerschutzsteuer finanziert wird und diese damit <strong>de</strong>n Trägern <strong>de</strong>s<br />
Brandschutzes unmittelbar zu Gute kommt.<br />
Der Landkreistag sieht diese Problematik ähnlich. Im Ergebnis eines Gespräches hält auch <strong>de</strong>r<br />
Landkreistag an seiner damaligen Position fest. Eine Übertragung o<strong>de</strong>r Teilübertragung von Aufgaben<br />
an Dritte wür<strong>de</strong> dazu führen, dass <strong>de</strong>r notwendige spezialisierte Sachverstand nicht mehr gebün<strong>de</strong>lt<br />
vorgehalten wird, was zu einer Zersplitterung <strong>de</strong>r Kontrollmaßstäbe und <strong>de</strong>r Qualität <strong>de</strong>r<br />
Kontrolle führen wür<strong>de</strong>.<br />
Nach Auffassung bei<strong>de</strong>r Spitzenverbän<strong>de</strong> besteht bei Wegfall <strong>de</strong>r Aufgabe bzw. Ausglie<strong>de</strong>rung und<br />
In-Rechnung-Stellung aufgrund <strong>de</strong>s Konnexitätsprinzips eine Ausgleichspflicht (Art. 97 LV).<br />
Position/Stellungnahme <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sfeuerwehrverban<strong>de</strong>s<br />
Gemäß § 16 Abs. 2 <strong>de</strong>s gelten<strong>de</strong>n Brandschutzgesetzes hat das Land bei wichtigen Entscheidungen,<br />
die die Belange <strong>de</strong>s Feuerwehrwesens berühren, <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sfeuerwehrverband zu hören bzw.<br />
die Gelegenheit einer Stellungnahme einzuräumen. Der Lan<strong>de</strong>sfeuerwehrverband sieht <strong>de</strong>n Prüfauftrag<br />
gemäß Haushaltssicherungsgesetz mit <strong>de</strong>n möglichen Folgen einer Ausglie<strong>de</strong>rung/Verlagerung<br />
bzw. Privatisierung <strong>de</strong>r Technischen Einrichtung als wesentliche Entscheidung im<br />
Feuerwehrwesen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> und bekräftigt mit Verweis auf das Strategiepapier <strong>de</strong>s<br />
LFV „Feuerwehr 2000“ seine uneingeschränkte, in <strong>de</strong>r Grundsatzthese Nr. 10 v. g. Strategiepapiers<br />
aufgezeigte Position und verweist zusätzlich auf das gestiegene Sicherheitsbedürfnis <strong>de</strong>r Bevölkerung<br />
in Auswertung <strong>de</strong>r Terroranschläge <strong>vom</strong> 11. September 2001 sowie die gezeigte Leistungsbereitschaft<br />
<strong>de</strong>r LSTE bei <strong>de</strong>r Bekämpfung <strong>de</strong>r Hochwasserkatastrophe 2002 an <strong>de</strong>r Elbe. Auch bei<br />
<strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r IMK beschlossenen „Neuen Strategie zum Schutz <strong>de</strong>r Bevölkerung“ im<br />
Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> sieht <strong>de</strong>r LFV mit <strong>de</strong>r jetzigen Struktur <strong>de</strong>r LSTE eine gute Ausgangsbasis im<br />
Vergleich zu <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn.<br />
Die Feuerwehren haben nach Auffassung <strong>de</strong>s LFV bereits jetzt ihre Leistungsgrenzen erreicht, sie<br />
sind nicht bereit, Entscheidungen, die zu weiteren Belastungen führen, zu tolerieren.<br />
10.5. Umsetzung<br />
Unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Beschlüsse zur Umsetzung <strong>de</strong>r „Neuen Strategie zum Schutz <strong>de</strong>r Bevölkerung“<br />
im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> wird <strong>de</strong>r Teilbereich „Technische Einrichtung“ auf die Kernaufgaben<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r integrierten Gefahrenabwehr zurückgeführt. Die bestehen<strong>de</strong>n Sachgebiete und<br />
Werkstätten wer<strong>de</strong>n zu spezialisierten Fachbereichen umgebil<strong>de</strong>t. Typisch rein werkstattcharakteristische<br />
Leistungen wer<strong>de</strong>n ausgeglie<strong>de</strong>rt (z. B. Karosserie- und Lackierarbeiten, Aufbauarbeiten,<br />
u. a.).<br />
Im Rahmen dieser Rückführung wer<strong>de</strong>n Einsparungen im Personal- und Sachmittelhaushalt erzielt,<br />
die ab 2007 wirksam wer<strong>de</strong>n. Im Personalbereich wer<strong>de</strong>n 6 Stellen abgebaut, die Mitarbeiterfreisetzung<br />
wird sozialverträglich (Vorruhestandsregelung) gestaltet.<br />
Die Zusammenarbeit zwischen <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> und Berlin auf <strong>de</strong>n Gebieten <strong>de</strong>r technischen Einsatzbereitschaft<br />
und <strong>de</strong>r Aus- und Fortbildung wird fortgesetzt und ausgebaut. So ist vereinbart, die<br />
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durch <strong>de</strong>n Bund im Rahmen <strong>de</strong>r strategischen Konzeption zur Ergänzung <strong>de</strong>r Katastrophenschutztechnik<br />
neu zugeführte Technik an <strong>de</strong>r Technischen Einrichtung zu warten und prüfen und instand<br />
zu setzen.<br />
Entscheidungen über weitere Ausglie<strong>de</strong>rungen wur<strong>de</strong>n bislang nicht getroffen.<br />
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11. Lan<strong>de</strong>samt für Mess- und Eichwesen<br />
11.1. Berichtsinhalt<br />
Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 11 HSichG 2003 sollen Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes<br />
für Mess- und Eichwesen (LME) ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Aufgaben aus diesem Bereich<br />
nehmen gegenwärtig 57 VZE an 4 Standorten (Kleinmachnow, Eberswal<strong>de</strong>, Fürstenwal<strong>de</strong> und<br />
Cottbus) im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> wahr. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben sind im Haushaltsplan<br />
2004 Gesamtausgaben in Höhe von rd. 2.67 Mio. Euro veranschlagt. Dem stehen veranschlagte<br />
Gesamteinnahmen von rd. 2,12 Mio. Euro gegenüber.<br />
11.2. Aufgabenbeschreibung<br />
Der Aufgabenbereich <strong>de</strong>s LME umfasst <strong>de</strong>n Vollzug <strong>de</strong>s Gesetzes über das Mess- und Eichwesen<br />
(Eichgesetz) sowie <strong>de</strong>s Einheiten – und <strong>de</strong>s Medizinproduktegesetzes. Dazu gehört auch die Ahndung<br />
von Verstößen gegen die gesetzlichen Festlegungen als Ordnungswidrigkeiten. Entsprechend<br />
<strong>de</strong>n bran<strong>de</strong>nburgischen Erfor<strong>de</strong>rnissen und in Arbeitsteilung mit <strong>de</strong>n Eichbehör<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rer Län<strong>de</strong>r<br />
erfolgte eine gezielte Spezialisierung <strong>de</strong>s LME auf Wägetechnik, Volumenmesstechnik, Überwachung<br />
<strong>de</strong>s Straßenverkehrs und Überwachung medizinischer Laboratorien.<br />
11.3. Verfahren / Vorgehen<br />
Infolge <strong>de</strong>r nachfolgend dargestellten bun<strong>de</strong>s- und europarechtlichen Rahmenbedingungen erübrigt<br />
sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt die ressortinterne Prüfung <strong>de</strong>r einzelnen Aufgabenbereiche <strong>de</strong>r<br />
Eichverwaltung.<br />
11.4. Einzelbetrachtung<br />
Eine Darstellung <strong>de</strong>r in Zukunft erfolgen<strong>de</strong>n Prüfungsabläufe und <strong>de</strong>r dabei gewonnenen Erkenntnisse<br />
ist aus heutiger Sicht noch nicht möglich. Das auf Grund von Artikel 73 Nr. 4 Grundgesetz<br />
ausschließlich <strong>vom</strong> Bund geregelte Messwesen ist eine hoheitliche Aufgabe und gegenwärtig lediglich<br />
in Teilaufgaben privatisierbar. Im Wege <strong>de</strong>r Beleihung kann sie in <strong>de</strong>n in § 2 Abs. 4 Eichgesetz<br />
genannten Fällen (anerkannte Prüfstellen für Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme<br />
sowie Herstellereichung) teilprivatisiert wer<strong>de</strong>n. Im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> gibt es 10 dieser anerkannten<br />
Prüfstellen.<br />
Die Ausglie<strong>de</strong>rung von Aufgaben <strong>de</strong>r Eichverwaltung ist nur bei Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />
möglich (Bun<strong>de</strong>sgesetze). Aus diesem Grun<strong>de</strong> und vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r zu<br />
erwarten<strong>de</strong>n Verabschiedung <strong>de</strong>r Messgeräterichtlinie <strong>de</strong>r EU, die eine weitere Öffnung <strong>de</strong>s Eichgesetzes<br />
für Private erlauben wird, haben die Wirtschaftsminister <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Wirtschaftsministerkonferenzen<br />
<strong>vom</strong> 12./13. Dezember 2002, <strong>vom</strong> 14./15. Mai 2003 und <strong>vom</strong> 10./11. Dezember<br />
2003 beschlossen darauf hinzuwirken, die gesetzlichen Grundlagen für das Mess- und Eichwesen<br />
in Deutschland umzugestalten. Die Übertragungsmöglichkeiten von hoheitlichen Aufgaben auf<br />
Private sollen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>seinheitlichkeit <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Mess- und Eichrechts,<br />
seiner international anerkannt hohen Standards und unter Wahrung <strong>de</strong>s durch das nationale<br />
Eichwesen gewährleisteten Verbraucher- und Wettbewerbsschutzes erweitert wer<strong>de</strong>n. Einem Auftrag<br />
aus <strong>de</strong>n o.a. Wirtschaftsministerkonferenzen folgend, hat <strong>de</strong>r Bund-Län<strong>de</strong>r-Ausschuss „Gesetzliches<br />
Messwesen“ die Eckpunkte zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Eichrechts unter Berücksichtigung<br />
<strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>r Europäischen Messgeräte-Richtlinie (MID) herausgearbeitet.<br />
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Die Aufgabenerfüllung auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Mess- und Eichwesens soll nach Beschluss <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> und <strong>de</strong>s Senats von Berlin ab <strong>de</strong>m 1. Mai 2004 durch ein gemeinsames<br />
Lan<strong>de</strong>samt für Mess- und Eichwesen Berlin - <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> erfolgen. Diese Zusammenführung <strong>de</strong>r<br />
Eichverwaltungen bei<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r entspricht <strong>de</strong>r Zielstellung gem. Art. 2 § 5 Abs. 1 Nr. 11 HSichG<br />
2003. Die Prüfung <strong>de</strong>r bei einem gemeinsamen Lan<strong>de</strong>samt für Mess- und Eichwesen Berlin –<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> bestehen<strong>de</strong>n Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten muss unter Beteiligung <strong>de</strong>r in Berlin für<br />
Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung erfolgen.<br />
Der Entwurf <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s zu einem novellierten Eichgesetz über die künftige metrologische Infrastruktur<br />
in Deutschland liegt noch nicht vor. Eine Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten muss<br />
sich jedoch an diesen rechtlichen Rahmenbedingungen orientieren und kann daher zum gegenwärtigen<br />
Zeitpunkt noch nicht vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />
11.5. Umsetzung<br />
Neben <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r bun<strong>de</strong>s- und europarechtlichen Rahmenbedingungen wird es für <strong>de</strong>n Umfang<br />
<strong>de</strong>r Aufgabenausglie<strong>de</strong>rung ausschlaggebend sein, dass sich für die auszuglie<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Aufgaben<br />
ein Markt mit privaten Anbietern bil<strong>de</strong>t und ein ordnungsgemäßer Eichvollzug gewährleistet<br />
bleibt. Außer<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n die sog. „Sowieso-Kosten„ durch möglicherweise im Überhang zu führen<strong>de</strong>s<br />
Eichpersonal zu berücksichtigen sein. Zu allen Aspekten <strong>de</strong>r Aufgabenausglie<strong>de</strong>rung wird<br />
nach <strong>de</strong>r Bildung <strong>de</strong>s gemeinsamen Lan<strong>de</strong>samtes das Einvernehmen mit <strong>de</strong>r für Wirtschaft zuständigen<br />
Senatsverwaltung in Berlin herzustellen sein.<br />
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12. Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung<br />
12.1. Berichtsinhalt<br />
Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Nr. 12 HSichG 2003 sollen Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich „Ämter für Flurneuordnung<br />
und ländliche Entwicklung„ ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Aufgaben aus diesem Bereich nehmen gegenwärtig 243 Mitarbeiter (VZE) wahr. Zu <strong>de</strong>n für die<br />
Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgabe im Haushaltsplan 2004 eingestellten Mitteln wird auf die<br />
Ausführungen zum LVL unter Punkt III.22.1 verwiesen. Im Jahr 2003, d.h. vor <strong>de</strong>r haushaltstechnischen<br />
Vereinigung mit <strong>de</strong>m LVL waren für die Aufgabe insgesamt 9.637.600 € eingestellt.<br />
12.2. Aufgabenbeschreibung<br />
Die Durchführung von Flurbereinigungsverfahren nach <strong>de</strong>m Flurbereinigungsgesetz und die Durchführung<br />
von Verfahren nach <strong>de</strong>m Landwirtschaftsanpassungsgesetz sind gera<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n neuen<br />
Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn beson<strong>de</strong>rs wichtige und prioritäre Aufgaben. Oftmals wur<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />
die Eigentums- und Katasterverhältnisse nicht vollständig und korrekt fortgeschriebenen. Korrekt<br />
im Kataster wie<strong>de</strong>rgegebene Eigentumsverhältnisse erleichtern die Neuordnung <strong>de</strong>r Flächen und<br />
sind Voraussetzung für je<strong>de</strong> nachhaltige ländliche Entwicklung. Das FlurbG und die För<strong>de</strong>rgrundsätze<br />
von EU, Bund und Land eröffnen breit angelegte Lan<strong>de</strong>ntwicklungsmaßnahmen im Rahmen<br />
<strong>de</strong>r Verfahren. Die Neuordnung <strong>de</strong>r Eigentumsverhältnisse nach <strong>de</strong>m Landwirtschaftsanpassungsgesetz<br />
ist eine staatliche Pflichtaufgabe, die mit einem bun<strong>de</strong>srechtlich geregelten subjektiven öffentlichen<br />
Recht <strong>de</strong>s Bürgers auf Herstellung BGB-konformer Rechtsverhältnisse korrespondiert.<br />
Mit <strong>de</strong>n Instrumenten <strong>de</strong>r Flurneuordnung können die ländlichen Flure neu geordnet, Gebäu<strong>de</strong>-<br />
und Grun<strong>de</strong>igentum vereinigt, Nutzungskonflikte aufgelöst, Interessen <strong>de</strong>r Landwirtschaft mit <strong>de</strong>nen<br />
<strong>de</strong>s Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutzes in Einklang gebracht und Maßnahmen <strong>de</strong>r<br />
ländlichen Entwicklung durchgeführt wer<strong>de</strong>n.<br />
12.3. Verfahren / Vorgehen<br />
12.3.1. Beteiligte<br />
Zur Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> eine Projektgruppe gebil<strong>de</strong>t, die – um<br />
möglichst unabhängig und objektiv arbeiten zu können – außerhalb <strong>de</strong>r Linienverwaltung angesie<strong>de</strong>lt<br />
wur<strong>de</strong>.<br />
Das Ministerium <strong>de</strong>s Innern, das Ministerium <strong>de</strong>r Finanzen und die Staatskanzlei (StV) wur<strong>de</strong>n<br />
im angemessenen Umfang an <strong>de</strong>r Prüfung beteiligt.<br />
12.3.2. Vorgehen<br />
Nach<strong>de</strong>m die Aufgaben aufgeglie<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n waren, wur<strong>de</strong> im einzelnen wie folgt verfahren:<br />
Es wur<strong>de</strong> zunächst geprüft,<br />
ob die Aufgaben auch von Dritten wahrgenommen wer<strong>de</strong>n können (Verlagerung <strong>de</strong>r Zuständigkeit<br />
auf Dritte),<br />
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ob Dritte zur praktischen Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben herangezogen wer<strong>de</strong>n können, insbeson<strong>de</strong>re<br />
ob die Leistungen auch von Privaten etc. angeboten wer<strong>de</strong>n bzw. angeboten wer<strong>de</strong>n könnten<br />
und<br />
ob es Beispiele für eine Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung und -erfüllung in an<strong>de</strong>ren<br />
Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn gibt.<br />
Da diese Prüfung positiv verlief, wur<strong>de</strong> geprüft, ob ein neuer Rechtsträger für die Wahrnehmung<br />
bzw. Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgabe, <strong>de</strong>r nicht zur unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung gehört, zu<br />
grün<strong>de</strong>n ist.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wur<strong>de</strong>n Steuerungsvor- und -nachteile mit bewertet.<br />
12.4. Einzelbetrachtung<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r aufgabenkritischen Überprüfung konnten Aufgaben auf <strong>de</strong>n Verband für Lan<strong>de</strong>ntwicklung<br />
und Flurneuordnung übertragen wer<strong>de</strong>n. Damit ist auch <strong>de</strong>r Übergang von Beschäftigungsverhältnissen<br />
<strong>de</strong>r Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung auf <strong>de</strong>n Verband verbun<strong>de</strong>n.<br />
Die verbleiben<strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>r ÄFlE wer<strong>de</strong>n in das Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz<br />
und Landwirtschaft (künftig: Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung)<br />
überführt.<br />
Ausgangspunkt <strong>de</strong>r Überlegungen zu einer umfassen<strong>de</strong>n Strukturreform ist die umfassen<strong>de</strong> effektive<br />
Einbindung aller an <strong>de</strong>r Durchführung von Lan<strong>de</strong>ntwicklungsmaßnahmen beteiligten Kräfte.<br />
Dies sind insbeson<strong>de</strong>re die ortsansässige Bevölkerung, die Grundstückseigentümer, die Grundstücksnutzer<br />
und Bewirtschafter sowie die örtlichen und regionalen Entscheidungsträger und Verbän<strong>de</strong>.<br />
Die Aufgaben <strong>de</strong>r Flurneuordnung im Bereich <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung wer<strong>de</strong>n zukünftig<br />
auf die staatlichen Kernaufgaben beschränkt, in einer neuen oberen Flurbereinigungsbehör<strong>de</strong><br />
beim Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft gebün<strong>de</strong>lt und im Übrigen auf eine Einrichtung<br />
<strong>de</strong>r mittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung übertragen (Verband für Lan<strong>de</strong>ntwicklung und Flurneuordnung).<br />
Der Bun<strong>de</strong>sgesetzgeber hat <strong>de</strong>r örtlichen Teilnehmergemeinschaft weitgehen<strong>de</strong> Aufgaben im Flurneuordnungsverfahren<br />
übertragen. Sie ist als Körperschaft <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts, bestehend aus<br />
<strong>de</strong>n <strong>vom</strong> Verfahren betroffenen Grun<strong>de</strong>igentümern, schon nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srecht weitgehend<br />
Trägerin <strong>de</strong>s Verfahrens. Darüber hinaus eröffnet das FlurbG die Möglichkeit, dass <strong>de</strong>n Teilnehmergemeinschaften<br />
auch weitere wesentliche Aufgaben <strong>de</strong>r Flurbereinigungsbehör<strong>de</strong> übertragen<br />
wer<strong>de</strong>n können. Hiervon soll auch in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> Gebrauch gemacht wer<strong>de</strong>n, damit es zu einer<br />
wirklichen Arbeitsteilung zwischen <strong>de</strong>r Flurneuordnungsverwaltung und <strong>de</strong>n Teilnehmergemeinschaften<br />
kommt.<br />
Die Verantwortung <strong>de</strong>r Teilnehmergemeinschaft für ihr Verfahren wird erheblich gestärkt, da ihr für<br />
die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben die verfahrensrechtliche Stellung <strong>de</strong>r Flurbereinigungsbehör<strong>de</strong><br />
zukommt. Da die Teilnehmergemeinschaft insoweit nicht in eigenen Angelegenheiten, son<strong>de</strong>rn<br />
als Vollzugsorgan <strong>de</strong>r staatlichen Verwaltung tätig wird, bedarf es <strong>de</strong>r Anleitung <strong>de</strong>r oberen<br />
Flurbereinigungsbehör<strong>de</strong>.<br />
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Als zeitlich nur für die Dauer <strong>de</strong>s Verfahrens angelegte Einrichtung ist die Teilnehmergemeinschaft<br />
keine geeignete Anstellungskörperschaft für etwaiges Fachpersonal. Zur ordnungsgemäßen<br />
Wahrnehmung <strong>de</strong>r behördlichen Aufgaben wird <strong>de</strong>shalb ein technisch vorgebil<strong>de</strong>ter Bediensteter<br />
aus <strong>de</strong>m Personal <strong>de</strong>r oberen Flurbereinigungsbehör<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n Vorstand <strong>de</strong>r Teilnehmergemeinschaft<br />
als Fachvorstand für Bo<strong>de</strong>nordnung entsandt.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sgesetzgeber hat darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen, dass sich Teilnehmergemeinschaften<br />
zu einem Verband mit hauptamtlichem Personal zusammenschließen, <strong>de</strong>ssen sie<br />
sich zur Erledigung ihrer Fachaufgaben bedienen können. Auch in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> wur<strong>de</strong> ein solcher<br />
Verband für Lan<strong>de</strong>ntwicklung und Flurneuordnung gegrün<strong>de</strong>t. Er erbringt neben Aufgaben <strong>de</strong>s<br />
Kassen- und Rechnungswesens für seine Mitglie<strong>de</strong>r auch gegenwärtig schon Dienstleistungen für<br />
die Flurbereinigungsverwaltung, die wegen ihrer auch gegenwärtig schon begrenzten Personalkapazität<br />
dort nicht mehr zu bewältigen sind. Der Verband für Lan<strong>de</strong>ntwicklung ist <strong>de</strong>shalb geeignet,<br />
die Teilnehmergemeinschaften bei <strong>de</strong>r Wahrnehmung <strong>de</strong>r ihnen nun zusätzlich zugewachsenen<br />
Aufgaben zu unterstützen.<br />
Soweit Aufgaben <strong>de</strong>r Flurneuordnungsverwaltung übertragen wer<strong>de</strong>n, wird gemäß § 4 Abs. 3 <strong>de</strong>s<br />
Flurneuordnungsstrukturgesetzes <strong>de</strong>r einvernehmliche Übergang <strong>de</strong>s hiervon betroffenen Personals<br />
auf <strong>de</strong>n Verband unter umfassen<strong>de</strong>r Wahrung <strong>de</strong>s Besitzstan<strong>de</strong>s und mit <strong>de</strong>r Option angestrebt,<br />
im Falle einer Kündigung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Auflösung <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sdienst zurück zu<br />
kehren.<br />
Schon im Vorfeld <strong>de</strong>r Verabschiedung <strong>de</strong>s Gesetzes konnten zehn Mitarbeiter <strong>de</strong>r Flurneuordnungsverwaltung<br />
(ÄFlE) im Rahmen einer Testphase für <strong>de</strong>n Verband für Lan<strong>de</strong>ntwicklung im Wege<br />
<strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rurlaubs gewonnen wer<strong>de</strong>n. Dieses Pilotprojekt erweist sich als voller Erfolg und soll<br />
ausge<strong>de</strong>hnt wer<strong>de</strong>n, um einen organischen Übergang <strong>de</strong>s Personals auf <strong>de</strong>n Verband ohne Reibungsverluste<br />
in <strong>de</strong>r Sachbearbeitung zu ermöglichen. Insofern ist davon auszugehen, dass mit<br />
einem erfolgreichen Übergang von bis zu ca. 50 Beschäftigten auf <strong>de</strong>n Verband zu rechnen ist.<br />
12.5. Umsetzung<br />
Mit diesem Reformvorhaben setzt das MLUR die Vorgaben <strong>de</strong>s § 3 Absatz 1 Nr. 12 VerwModG um<br />
(Ausglie<strong>de</strong>rung aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung). Mit <strong>de</strong>r Strukturmaßnahme wird eine über § 4 Verw-<br />
ModG hinausgehen<strong>de</strong> Bün<strong>de</strong>lung von Aufgaben in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung erreicht. Die Umsetzung<br />
und Neustrukturierung wird im Vorgriff auf die Verabschiedung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>ntwicklungsgesetzes und<br />
<strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Flurneuordnungsgesetzes, welche für Juni 2004 geplant ist,<br />
zum 1. Juli 2004 erfolgen.<br />
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13. Lan<strong>de</strong>skliniken<br />
13.1. Berichtsinhalt<br />
Gemäß Artikel 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 13 HSichG 2003 sollen die vier Lan<strong>de</strong>skliniken aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />
ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
In diesen Kliniken sind gegenwärtig rund 2.000 Mitarbeiter tätig. Darüber hinaus ist die Abteilung 3<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Soziales und Versorgung (LASV) mit rund 10 Beschäftigten für die Trägerverwaltung<br />
und mit rund 10 Beschäftigten für die Aufsicht über <strong>de</strong>n Maßregelvollzug zuständig.<br />
13.2. Aufgabenbeschreibung<br />
Die Fachbereiche, die in <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>skliniken mit rund 1600 Betten und Ambulanzen vorgehalten<br />
wer<strong>de</strong>n, lassen sich wie folgt unterteilen:<br />
Psychiatrie und Psychotherapie<br />
Kin<strong>de</strong>r- und Jugendpsychiatrie und – Psychotherapie<br />
Neurologie<br />
Medizinische Rehabilitation (Entwöhnung)<br />
Forensische Psychiatrie<br />
Sozialpsychiatrische Rehabilitation<br />
Die eigentlichen klinischen Aufgaben ohne Maßregelvollzug bedürfen zur Ausglie<strong>de</strong>rung aus <strong>de</strong>r<br />
Lan<strong>de</strong>sverwaltung keiner geson<strong>de</strong>rten Systematik. Die Kliniken sollen als Ganzes ausgeglie<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n. Der Maßregelvollzug hat allerdings aus verfassungsrechtlichen Grün<strong>de</strong>n eine Son<strong>de</strong>rrolle.<br />
Für diesen wird geson<strong>de</strong>rt geprüft, inwieweit er in privat-rechtlicher Form über einen Beleihungsvertrag<br />
geführt wer<strong>de</strong>n kann o<strong>de</strong>r ob die Ausglie<strong>de</strong>rung in eine öffentlich-rechtliche Verwaltungsform<br />
sinnvoller ist.<br />
Da es sich um Regiebetriebe <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> han<strong>de</strong>lt, ist für die Trägerverwaltung die<br />
Abteilung 3 <strong>de</strong>s LASV zuständig.<br />
13.3. Verfahren / Vorgehen<br />
Die Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> für die Lan<strong>de</strong>skliniken durch Beschluss zum<br />
Haushaltsstrukturgesetz 2000 vorweggenommen.<br />
13.3.1. Beteiligte<br />
Den Ausglie<strong>de</strong>rungsbeschluss hat das Organisationsreferat <strong>de</strong>s MASGF in Form eines Berichtes<br />
an <strong>de</strong>n AVO En<strong>de</strong> 2002 untersetzt. Danach wur<strong>de</strong> eine Projektgruppe für <strong>de</strong>n weiteren Ablauf<br />
gebil<strong>de</strong>t. Diese Projektgruppe ist außerhalb <strong>de</strong>r Linienverwaltung angesie<strong>de</strong>lt und untersteht<br />
<strong>de</strong>r Amtschefin unmittelbar. Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Projektgruppe sind neben Vertretern aus <strong>de</strong>m<br />
MASGF Vertreter <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>s Innern, <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>r Finanzen, <strong>de</strong>s Justizministeriums,<br />
<strong>de</strong>s LASV und <strong>de</strong>r Beschäftigtenvertretungen.<br />
Darüber hinaus wur<strong>de</strong> ein ehemaliger Klinikleiter als externer Projektleiter bestellt. Die Unabhängigkeit<br />
und Objektivität <strong>de</strong>r Projektarbeit sollen hierdurch sichergestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
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Zur Unterstützung im Transaktionsverfahren wer<strong>de</strong>n unabhängige Transaktionsberater und eine<br />
Rechtsanwaltskanzlei beauftragt wer<strong>de</strong>n. Das Ausschreibungsverfahren hierzu wur<strong>de</strong> Anfang<br />
März 2004 eingeleitet.<br />
13.3.2. Vorgehen<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung wur<strong>de</strong> geprüft,<br />
ob und in welcher Rechtsform die Aufgaben <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skliniken auch von Dritten wahrgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n können,<br />
ob es Beispiele für eine Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung und -erfüllung in an<strong>de</strong>ren<br />
Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn gibt und<br />
ob Rechtsgrundlagen zu schaffen o<strong>de</strong>r zu än<strong>de</strong>rn sind.<br />
Da die Prüfung hinsichtlich <strong>de</strong>s klassischen Klinikbetriebes zu einem positiven Ergebnis kam<br />
und auch für <strong>de</strong>n Maßregelvollzug die Ausglie<strong>de</strong>rung grundsätzlich <strong>de</strong>nkbar ist, wur<strong>de</strong> entsprechend<br />
§ 7 Abs. 2 LHO ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet.<br />
Gleichzeitig wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Entwurf eines Än<strong>de</strong>rungsgesetzes für das <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Psychisch-<br />
Kranken-Gesetz erarbeitet, in <strong>de</strong>m die Möglichkeit <strong>de</strong>r Beleihung von Privaten für die<br />
Durchführung <strong>de</strong>s Maßregelvollzuges vorgesehen ist.<br />
Da <strong>de</strong>r Betrieb einer psychiatrischen Klinik keine notwendige staatliche Aufgabe ist, die Ausgaben<br />
über die Krankenkassen finanziert wer<strong>de</strong>n und die Investitionsför<strong>de</strong>rungen unabhängig<br />
<strong>vom</strong> jeweiligen Träger fließen, stellte sich die Frage <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nur für<br />
<strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s Maßregelvollzuges. Die forensische Psychiatrie, insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>r Maßregelvollzug,<br />
sind generell staatliche Aufgaben und müssen, auch wenn sie in privater Form geführt<br />
wer<strong>de</strong>n, durch <strong>de</strong>n Staat refinanziert wer<strong>de</strong>n (Erstattung <strong>de</strong>r notwendigen Kosten). Außer<strong>de</strong>m<br />
sind im LASV und im MASGF Stellen für die Aufsicht und Kontrolle <strong>de</strong>s Maßregelvollzuges<br />
angesie<strong>de</strong>lt. Entsprechen<strong>de</strong> Aufgaben wür<strong>de</strong>n auch nach einer Privatisierung o<strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung<br />
in öffentlich-rechtlicher Form wahrzunehmen sein.<br />
Da es sich beim Maßregelvollzug jedoch nur um einen kleinen Teil <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skliniken han<strong>de</strong>lt<br />
(ca. 10- 15 %), liegen die diesbezüglichen „sowieso“-Kosten, die in je<strong>de</strong>m Fall bestehen bleiben,<br />
niedrig. Mit einer zumin<strong>de</strong>st geringen Erhöhung <strong>de</strong>r Kosten für <strong>de</strong>n Maßregelvollzug ist<br />
zwar nach einer Ausglie<strong>de</strong>rung über Kostensätze bzw. Geschäftsbesorgungsverträge zu rechnen.<br />
Der Vorteil <strong>de</strong>r Einnahmen durch Verkauf <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skliniken überwiegt jedoch nach <strong>de</strong>n<br />
jetzigen Einschätzungen diese Belastung.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Projektarbeit wird untersucht wer<strong>de</strong>n, inwieweit die Kosten nach einer Ausglie<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skliniken z.B. durch Stellenabbau in <strong>de</strong>r jetzigen Trägerverwaltung im<br />
LASV zurückgeführt wer<strong>de</strong>n können.<br />
13.4. Einzelbetrachtung<br />
Die geschil<strong>de</strong>rte Vorgehensweise hat zu folgen<strong>de</strong>m Ergebnis geführt:<br />
Die Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skliniken in privatrechtlicher Form ist grundsätzlich möglich.<br />
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Allerdings muss für <strong>de</strong>n Maßregelvollzug selbst nach Einführung einer Möglichkeit <strong>de</strong>r Beleihung in<br />
das Lan<strong>de</strong>srecht im Einzelnen verfassungsrechtlich geprüft wer<strong>de</strong>n, inwieweit ein Betrieb durch<br />
beliehene private Träger erfolgen kann. Hinsichtlich <strong>de</strong>r Rechtsstellung Beschäftigten <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skliniken<br />
han<strong>de</strong>lt es sich um einen klassischen Betriebsübergang nach § 613 a BGB. Die jetzt zuständigen<br />
Beschäftigten im LASV wer<strong>de</strong>n nicht alle für die Aufsicht über <strong>de</strong>n Maßregelvollzug benötigt<br />
wer<strong>de</strong>n. Hierfür wird ein Konzept für eine Weiterverwendung an an<strong>de</strong>rer Stelle im Geschäftsbereich<br />
entwickelt wer<strong>de</strong>n.<br />
13.5. Umsetzung<br />
Die Projektgruppe wird in Zusammenarbeit mit <strong>de</strong>n noch zu beauftragen<strong>de</strong>n Dienstleistern (Transaktionsberater,<br />
Rechtsanwälte) in einem mehrstufigen Verfahren diejenigen Interessenten auswählen,<br />
mit <strong>de</strong>nen konkret verhan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n soll.<br />
Die Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>skliniken soll bis 30.06.2005 mit <strong>de</strong>r Vertragsunterzeichnung mit <strong>de</strong>n<br />
zukünftigen Krankenhausträgern abgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
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14. Lan<strong>de</strong>sforstanstalt Eberswal<strong>de</strong><br />
14.1. Berichtsinhalt<br />
Die Lan<strong>de</strong>sforstanstalt Eberswal<strong>de</strong> (LFE) gehört nach Art. 2 § 3 HSichG 2003 zu <strong>de</strong>n Einrichtungen,<br />
bei <strong>de</strong>nen im Ergebnis einer aufgabenkritischen Überprüfung Aufgaben ganz o<strong>de</strong>r teilweise<br />
aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n sollen. Darüber hinaus wird die LFE im Art. 2, §<br />
6 HSichG 2003 als Einrichtung genannt, die ab <strong>de</strong>m 01. Januar 2005, im Rahmen <strong>de</strong>r Einführung<br />
betriebswirtschaftlicher Steuerungselemente, in <strong>de</strong>r unter Effizienzkriterien geeigneten Organisations-<br />
o<strong>de</strong>r Betriebsform zu führen ist.<br />
Aufgaben aus diesem Bereich nehmen gegenwärtig 142 Mitarbeiter (VZE) war. Es sind für die<br />
Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgabe im Haushaltsplan 2004 insgesamt 7.835.900 € eingestellt.<br />
14.2. Aufgabenbeschreibung<br />
Die LFE erfüllt praxisbezogene Dienstleistungsaufgaben für <strong>de</strong>n gesamten Fachkomplex Wald und<br />
Forstwirtschaft in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> gegenüber <strong>de</strong>n Forstbehör<strong>de</strong>n. Zu <strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>seinrichtung<br />
zählen weiterhin die wissenschaftliche Beratung <strong>de</strong>s Ministeriums und <strong>de</strong>r Ämter für Forstwirtschaft<br />
sowie die Aus- und Weiterbildung.<br />
Im Hinblick auf die Prüfung von Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r gesamte Aufgabenbereich<br />
unterglie<strong>de</strong>rt. Hierbei wur<strong>de</strong> darauf geachtet, dass – wie in Art. 2 § 2 Abs. 1 HSichG 2003 beschrieben<br />
– zwischen <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung im Sinne einer Zuständigkeit <strong>de</strong>r Verwaltung<br />
und <strong>de</strong>r tatsächlichen Aufgabenerfüllung unterschie<strong>de</strong>n wird.<br />
Die Aufglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Aufgabenbereichs ergab folgen<strong>de</strong> Systematik:<br />
Wal<strong>de</strong>ntwicklungsplanung<br />
Waldökologie<br />
Waldbau/Waldwachstum<br />
Waldschutz<br />
Betriebswirtschaft/Informationstechnik<br />
14.3. Verfahren / Vorgehen<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r Forstreform wird die LFE als integraler Bestandteil <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sforstverwaltung<br />
in <strong>de</strong>n Prozess <strong>de</strong>r Verwaltungsmo<strong>de</strong>rnisierung und damit in die Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung<br />
einbezogen. Das MLUR hat hierzu im April 2003 ein Konzept vorgelegt, welches Grundlage<br />
für <strong>de</strong>n Bericht an <strong>de</strong>n AVO zur Mo<strong>de</strong>rnisierung <strong>de</strong>r LFE war. Mit <strong>de</strong>r Reform ist das Ziel verbun<strong>de</strong>n,<br />
die LFE zu einer schlanken und effizienten Dienstleistungseinrichtung zu entwickeln, die<br />
als kun<strong>de</strong>n- und produktorientierte Serviceeinrichtung mit mo<strong>de</strong>rnen betriebswirtschaftlichen Steuerungs-<br />
und Finanzierungsinstrumenten arbeitet. Derzeit wird das Reformkonzept zur LFE umgesetzt.<br />
Als eines dieser Steuerungselemente wur<strong>de</strong> für die LFE ein Produktplan erstellt, <strong>de</strong>r ausschließlich<br />
Dienstleistungen enthält, welche die Lan<strong>de</strong>sforstverwaltung für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben<br />
zwingend benötigt.<br />
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14.4. Einzelbetrachtung<br />
Bestimmte Aufgabenfel<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r LFE besitzen einen direkten Bezug zu <strong>de</strong>n Kernkompetenzen <strong>de</strong>r<br />
Lan<strong>de</strong>sforstverwaltung. Ein unmittelbarer Zugriff auf das Produkt sowie <strong>de</strong>n Prozess <strong>de</strong>r Leistungserstellung<br />
und die Möglichkeit einer raschen und flexiblen Steuerung muss in diesen sensiblen<br />
Bereichen weiter gesichert bleiben. Durch eine Ausglie<strong>de</strong>rung von Produkten, die diesen Aufgabenfel<strong>de</strong>rn<br />
zuzuordnen sind, wür<strong>de</strong> die Lan<strong>de</strong>sforstverwaltung Einfluss und Gestaltungsmöglichkeiten<br />
in ihrem Kerngeschäft einbüßen. Eine Beurteilung von Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit<br />
einer Aufgabenwahrnehmung durch Dritte ist daher nur im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n Aufgaben<br />
<strong>de</strong>r übrigen Lan<strong>de</strong>sforstverwaltung zielführend.<br />
14.5. Umsetzung<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r engen Verflechtung <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>r LFE mit <strong>de</strong>m wirtschaftlichen und Verwaltungshan<strong>de</strong>ln<br />
<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sforstverwaltung kann die Prüfung <strong>de</strong>r grundsätzlichen Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten<br />
nur im Gesamtzusammenhang mit <strong>de</strong>r künftigen Entwicklung <strong>de</strong>r gesamten Lan<strong>de</strong>sforstverwaltung<br />
betrachtet wer<strong>de</strong>n.<br />
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15. Lan<strong>de</strong>sinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br />
15.1. Berichtsinhalt<br />
Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Nr. 15 HSichG 2003 ist zu prüfen, ob die Aufgaben bzw. Teilaufgaben <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>sinstitutes für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung ausgeglie<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n können.<br />
Für die Aufgaben in diesem Bereich stehen gegenwärtig 49,5 Stellen und Sachkosten von insgesamt<br />
321.300 € zur Verfügung (HH-Plan 2004). Den Ausgaben stehen Einnahmen in veranschlagter<br />
Höhe von 19.000 € gegenüber.<br />
Durch § 1 <strong>de</strong>s als Artikel 5 <strong>de</strong>s Gesetzes zur Neuregelung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sorganisationsrechts und zur<br />
Umsetzung <strong>de</strong>s Haushaltssicherungsgesetzes 2003 <strong>vom</strong> 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186) erlassenen<br />
Gesetzes zur Errichtung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Arbeitsschutz und zur Auflösung <strong>de</strong>r Ämter für Soziales<br />
und Versorgung sowie <strong>de</strong>r Ämter für Immissionsschutz wur<strong>de</strong> mit Wirkung zum 1. Juni 2004 das<br />
LiAA mit <strong>de</strong>n Ämtern für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik zum Lan<strong>de</strong>samt für Arbeitsschutz zusammengelegt.<br />
15.2. Aufgabenbeschreibung<br />
Die ehemaligen Aufgaben <strong>de</strong>s LIAA unterglie<strong>de</strong>rn sich gemäß Run<strong>de</strong>rlass Arbeitsschutz <strong>de</strong>s<br />
MASGF 23/1-98 in folgen<strong>de</strong> Hauptgruppen:<br />
Programmentwicklung und Gefährdungsanalysen<br />
Programmentwicklung<br />
Analyse und Beurteilung von Arbeitsumweltfaktoren<br />
Arbeitsgestaltung<br />
Sichere Technik<br />
För<strong>de</strong>rprogramme<br />
Arbeitsmedizin<br />
Zentrale Koordinierung<br />
Zentrale Vorschriftensammlung / Fachbibliothek<br />
Öffentlichkeitsarbeit, Publikationen<br />
Aus-, Fort- und Weiterbildung<br />
Information und Kommunikation<br />
Nationale Verbindungsstelle <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r für die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz<br />
am Arbeitsplatz<br />
Diese Aufgaben wur<strong>de</strong>n innerhalb eines Projektauftrages, <strong>de</strong>r die Untersuchung aller Aufgaben <strong>de</strong>r<br />
Arbeitsschutzverwaltung umfasste, auf ihre Verlagerbarkeit untersucht.<br />
Durch die hierfür zuständige Projektgruppe wur<strong>de</strong>n alle Aufgaben <strong>de</strong>r Arbeitsschutzverwaltung an<br />
Hand einer einheitlichen Aufgabensystematik erfasst und unterglie<strong>de</strong>rt.<br />
Die Aufgaben wur<strong>de</strong>n ausgehend von <strong>de</strong>n durch die Arbeitsschutzverwaltung umzusetzen<strong>de</strong>n<br />
Rechts- und Verwaltungsvorschriften erfasst. Auf dieser Basis wur<strong>de</strong>n alle Einzelaufgaben <strong>de</strong>r Arbeitsschutzverwaltung<br />
einschließlich <strong>de</strong>rer <strong>de</strong>s LIAA innerhalb aller abzu<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>n Rechtsgebiete<br />
zusammengestellt.<br />
15.3. Verfahren / Vorgehen<br />
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15.3.1. Beteiligte<br />
Die Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong>n im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r zweckkritischen Untersuchung<br />
aller Aufgaben <strong>de</strong>r Arbeitsschutzverwaltung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s geprüft. Hierfür wur<strong>de</strong> eine<br />
Projektgruppe, bestehend aus Vertretern <strong>de</strong>s LIAA, aller Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik,<br />
<strong>de</strong>s Fach- und <strong>de</strong>s Organisationsreferates <strong>de</strong>s Ministeriums und <strong>de</strong>r Personalvertretung,<br />
gebil<strong>de</strong>t.<br />
15.3.2. Vorgehen<br />
Nach<strong>de</strong>m die Aufgaben aufgeglie<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n waren, wur<strong>de</strong> bezüglich <strong>de</strong>r Verlagerbarkeit im<br />
Einzelnen wie folgt verfahren:<br />
In einem ersten Schritt wur<strong>de</strong> überprüft, ob die wahrgenommenen Aufgaben <strong>de</strong>rzeit noch erfor<strong>de</strong>rlich<br />
sind. Hierzu wur<strong>de</strong> hinterfragt:<br />
Gibt es für das Ergebnis einen Adressaten?<br />
und<br />
Han<strong>de</strong>lt es sich um eine Aufgabe nach Gesetz bzw. Verordnung<br />
o<strong>de</strong>r<br />
han<strong>de</strong>lt es sich um Tätigkeiten, die im untrennbaren Zusammenhang mit einer solchen Aufgabe<br />
stehen?<br />
Die Frage nach <strong>de</strong>m Adressaten zeigt sofort solche Aufgaben auf, die nur zum Selbstzweck<br />
erstellt wer<strong>de</strong>n. Die Fragestellung nach <strong>de</strong>m Bezug <strong>de</strong>r Aufgabe zu einer rechtlichen Regelung<br />
filtert die Aufgaben heraus, die <strong>de</strong>rzeit freiwillig ohne rechtliche Notwendigkeit bearbeitet wer<strong>de</strong>n.<br />
Diese Aufgaben könnten zukünftig wegfallen.<br />
In einem zweiten Schritt wur<strong>de</strong> geprüft, ob die Aufgabe verlagerbar ist.<br />
Hierfür wur<strong>de</strong> konkret hinterfragt:<br />
Ist die Aufgabe <strong>de</strong>r Arbeitsschutzverwaltung bun<strong>de</strong>srechtlich zugewiesen?<br />
o<strong>de</strong>r<br />
Dient die Aufgabenwahrnehmung <strong>de</strong>r Umsetzung eines Arbeitsschutzziels gemäß Fachkonzept<br />
und ist dieses bei Wahrnehmung durch Dritte gefähr<strong>de</strong>t?<br />
Durch die Projektgruppe konnten auf Grund dieser Herangehensweise die Aufgaben herausgefiltert<br />
wer<strong>de</strong>n, die sich prinzipiell für eine Verlagerung auf Dritte eignen.<br />
Auf ministerieller Ebene wird gegenwärtig die Umsetzbarkeit dieser Vorschläge geprüft.<br />
15.4. Einzelbetrachtung<br />
Das Aufgabenspektrum <strong>de</strong>s LIAA besteht aus 136 Einzelaufgaben. Da alle Aufgaben einen Adressaten<br />
besitzen und diese Aufgaben aufgrund von Rechtsvorschriften erledigt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r unmittelbar<br />
mit <strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>r Arbeitsschutzverwaltung verknüpft sind, wur<strong>de</strong> keine Aufgabe als<br />
wegfallen<strong>de</strong> Aufgabe i<strong>de</strong>ntifziert.<br />
Insgesamt 38 Aufgaben wur<strong>de</strong>n als verlagerbar eingestuft, davon acht Aufgaben im Bereich chemischer<br />
und physikalischer Messungen, zwei Aufgaben aus <strong>de</strong>m Aufgabenbereich Arbeitsgestal-<br />
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tung und eine Aufgabe aus <strong>de</strong>m Bereich Arbeitsmedizin (Anerkennung „an<strong>de</strong>rer Stellen“). Weitere<br />
27 Aufgaben ergeben sich aus <strong>de</strong>n fünf Aufgabenkomplexen:<br />
Verbesserung <strong>de</strong>r Informationsbasis,<br />
Bearbeitung von För<strong>de</strong>rprogrammen,<br />
Vorschriftenwesen, Fachbibliothek und<br />
Information und Kommunikation.<br />
Die Aufgaben zu För<strong>de</strong>rprogrammen sind inzwischen vollständig entfallen, da die entsprechen<strong>de</strong>n<br />
För<strong>de</strong>rmittel nicht mehr bereitgestellt wer<strong>de</strong>n konnten.<br />
Zu <strong>de</strong>n Laboren wird auf die Ausführungen unter Punkt III.4 verwiesen.<br />
15.5. Umsetzung<br />
Zu beachten ist, dass die vorstehend geschil<strong>de</strong>rte Vorgehensweise zunächst auch eine Verlagerungsmöglichkeit<br />
innerhalb <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung bzw. im Rahmen <strong>de</strong>r gesamten öffentlichen<br />
Verwaltung zulässt und noch keine Betrachtungen hinsichtlich möglicher konkreter Adressaten sowie<br />
von Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit beinhaltet. Hierzu sind weitere Untersuchungen erfor<strong>de</strong>rlich,<br />
die im Rahmen <strong>de</strong>r Bildung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Arbeitsschutz begonnen wur<strong>de</strong>n.<br />
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16. <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>isches Lan<strong>de</strong>sinstitut für Rechtsmedizin<br />
16.1. Berichtsinhalt<br />
Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 16 HSichG 2003 ist zu prüfen, ob die Aufgaben bzw. Teilaufgaben<br />
<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Lan<strong>de</strong>sinstitutes für Rechtsmedizin aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung ausgeglie<strong>de</strong>rt<br />
wer<strong>de</strong>n können.<br />
Aufgaben aus diesem Bereich nehmen gegenwärtig 27 Mitarbeiter (VZE) war. Für die Wahrnehmung<br />
und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgabe sind im Haushaltsplan 2004 insgesamt 1.796.700 € eingestellt.<br />
Den Ausgaben stehen Einnahmen in veranschlagter Höhe von 993.800 € gegenüber.<br />
16.2. Aufgabenbeschreibung<br />
Der genannte Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen folgen<strong>de</strong> Aufgaben:<br />
To<strong>de</strong>sermittlungen<br />
Untersuchung leben<strong>de</strong>r Personen<br />
wissenschaftliche Arbeiten/ wissenschaftliche Gutachten<br />
Verwaltung<br />
Im Hinblick auf die Prüfung von Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r gesamte Aufgabenbereich<br />
unterglie<strong>de</strong>rt. Hierbei wur<strong>de</strong> darauf geachtet, dass – wie in Art. 2 § 2 Abs. 1 HSichG 2003 (nunmehr<br />
§ 5 Abs. 1 VerwModG) beschrieben – zwischen <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung im Sinne einer<br />
Zuständigkeit <strong>de</strong>r Verwaltung und <strong>de</strong>r tatsächlichen Aufgabenerfüllung unterschie<strong>de</strong>n wird.<br />
Die Aufglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Aufgabenbereichs ergab folgen<strong>de</strong> Systematik:<br />
To<strong>de</strong>sermittlungen<br />
Gerichtsmedizinische Obduktionen (gerichtsärztliche Leichenschau incl. To<strong>de</strong>szeitbestimmung,<br />
Fundortbesichtigung, feingewebliche Untersuchungen menschlicher Organe und Foto- und Röntgendokumentation)<br />
I<strong>de</strong>ntifizierung unbekannter Leichen und Leichenteile (forensische Osteologie)<br />
Spurenuntersuchungen<br />
Giftuntersuchungen einschließlich Drogen und Medikamente<br />
Leichenblutentnahmen<br />
Gerichtsärztliche Mitwirkung bei <strong>de</strong>r Rekonstruktion von Tat- und Unfallereignissen<br />
Exhumierungen<br />
Leichenlagerung nach Beschlagnahme<br />
Verwaltung von Asservaten<br />
Gerichtsärztliche Begleitung von Organentnahmen zu Transplantationszwecken (bei nicht natürlichem<br />
Tod)<br />
Ärztliche Leichenschau (im Zusammenhang von durch <strong>de</strong>n Notarzt festgestellten To<strong>de</strong>sfällen)<br />
Untersuchung leben<strong>de</strong>r Personen<br />
Gerichtsärztliche Lebenduntersuchung Geschädigter (Kin<strong>de</strong>smisshandlung, Misshandlung und<br />
Vernachlässigung alter Menschen, Vergewaltigung, Schlägerei, Verkehrsunfall, Simulation/Selbstbeschädigung,<br />
unklare äußere Gewalteinwirkung)<br />
Gerichtsärztliche Beschuldigtenuntersuchung<br />
Haftfähigkeitsuntersuchung<br />
Gerichtsärztliche Untersuchung zur Verhandlungs- bzw. Vernehmungsfähigkeit<br />
Chemisch-toxikologische Analysen auf Gifte und Medikamente<br />
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Alkoholuntersuchungen im Auftrag <strong>de</strong>r Gerichte, Staatsanwaltschaft und Polizei<br />
Alkoholbegleitstoffuntersuchung – und Begutachtung<br />
Drogenuntersuchungen und Begutachtung<br />
Forensische Vaterschaftsbegutachtung<br />
Fahreignungsuntersuchungen bei Drogen<strong>de</strong>likten (ärztliche und toxikologische Untersuchung)<br />
Fotoi<strong>de</strong>ntifikation (bei Geschwindigkeitskontrollen)<br />
Vernichtung sichergestellter Drogen<br />
wissenschaftliche Arbeiten/ wissenschaftliche Gutachten<br />
Begutachtung nach Aktenlage (medizinische Kausalzusammenhangsfragen, Verdacht auf ärztliche<br />
Behandlungsfehler, Begutachtung arzneilicher und toxischer Wirkung von Substanzen, Alkoholrückrechnung,<br />
Schuldfähigkeitsfragen)<br />
Fallbezogene Beratung <strong>de</strong>r Staatsanwaltschaft und Polizei<br />
Fachgerechte Beratung von Angehörigen<br />
wissenschaftliche Aufgaben im Rahmen <strong>de</strong>r Deutschen Gesellschaft <strong>de</strong>r Rechtsmedizin<br />
Fortbildungsaufgaben (Polizeibeamte, Kriminalbeamte, Staatsanwälte, Richter)<br />
Öffentlichkeitsarbeit<br />
Leitungs- und Verwaltungsarbeit<br />
16.3. Verfahren / Vorgehen<br />
16.3.1. Beteiligte<br />
Die Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong>n durch eine Arbeitsgruppe geprüft, bestehend aus<br />
Vertretern <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sinstitutes, <strong>de</strong>s Fach- und <strong>de</strong>s Organisationsreferates <strong>de</strong>s Ministeriums.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Klärung noch offener Einzelfragen wer<strong>de</strong>n das Ministerium <strong>de</strong>r Justiz und für<br />
Europaangelegenheiten und das Ministerium <strong>de</strong>s Innern erfor<strong>de</strong>rlichenfalls beteiligt<br />
16.3.2. Vorgehen<br />
Nach<strong>de</strong>m sämtlich Aufgaben erfasst und systematisiert wor<strong>de</strong>n waren, wur<strong>de</strong> im Einzelnen wie<br />
folgt verfahren:<br />
In einem ersten Schritt wur<strong>de</strong> überprüft, ob durch das <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Lan<strong>de</strong>sinstitut für<br />
Rechtsmedizin <strong>de</strong>rzeit freiwillige Aufgaben wahrgenommen wer<strong>de</strong>n, die zukünftig entfallen<br />
können.<br />
In einem zweiten Schritt wur<strong>de</strong> geprüft, ob die Aufgaben auch von Dritten wahrgenommen<br />
wer<strong>de</strong>n könnten, das heißt die Zuständigkeit auf Dritte verlagert wer<strong>de</strong>n könnte (rechtliche Zulässigkeit).<br />
In einem dritten Schritt wur<strong>de</strong> untersucht, ob die Verlagerung von Aufgaben auf Dritte praktisch<br />
möglich ist. Insbeson<strong>de</strong>re war hierbei zu prüfen, ob die Leistungen auch von Privaten etc. angeboten<br />
wer<strong>de</strong>n bzw. angeboten wer<strong>de</strong>n könnten.<br />
In diesem Zusammenhang wur<strong>de</strong> auch geprüft, ob es Beispiele für eine Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
Aufgabenwahrnehmung und -erfüllung in an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn gibt.<br />
16.4. Einzelbetrachtung<br />
Seite 69 von 91
Durch das BLR wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeit neben <strong>de</strong>n anfallen<strong>de</strong>n Leitungs- und Verwaltungstätigkeiten drei<br />
Aufgabenbereiche mit insgesamt 29 Aufgaben, die in weitere Teilaufgaben untersetzbar sind,<br />
wahrgenommen.<br />
Bei insgesamt 21 fachlichen Aufgaben bzw. Teilaufgaben (die Leitungs- und Verwaltungsaufgaben<br />
wer<strong>de</strong>n im Weiteren nicht betrachtet) wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r hoheitliche Charakter verneint.<br />
Darüber hinaus konnte bei fünf hoheitlichen Aufgaben festgestellt wer<strong>de</strong>n, dass auch sie sich prinzipiell<br />
für eine Ausglie<strong>de</strong>rung eignen.<br />
Hinsichtlich <strong>de</strong>r weiteren Prüfungsergebnisse ist zu berücksichtigen:<br />
Die durch das BLR angebotenen hochspezialisierten fachärztlichen Leistungen können nur von<br />
Fachärzten für Rechtsmedizin erbracht wer<strong>de</strong>n. Im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> wer<strong>de</strong>n diese Leistungen<br />
neben <strong>de</strong>m BLR noch durch einen nie<strong>de</strong>rgelassenen Facharzt <strong>de</strong>r Rechtsmedizin angeboten. Der<br />
nie<strong>de</strong>rgelassene Facharzt übernimmt bereits im Rahmen seiner Kapazitäten einen Teil <strong>de</strong>r insgesamt<br />
anfallen<strong>de</strong>n Aufgaben.<br />
Mehrere Teilaufgaben stehen im unmittelbaren Zusammenhang zur gerichtsmedizinischen Obduktion.<br />
Die Wahrnehmung dieser theoretisch auslagerbaren Aufgaben bedarf teilweise einer sofortigen<br />
Verfügbarkeit und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Aufgabenerledigung vor Ort.<br />
Das BLR arbeitet nach <strong>de</strong>m Prinzip <strong>de</strong>r Kostenerstattung. Die Kostenerstattung erfolgt nach <strong>de</strong>r<br />
Zentralen Gebührenordnung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r. Derzeit nicht kosten<strong>de</strong>ckend sind im Wesentlichen solche<br />
Aufgaben, zu <strong>de</strong>nen das BLR nach Gesetz verpflichtet ist. Freiwillige Aufgaben wer<strong>de</strong>n durch das<br />
BLR insbeson<strong>de</strong>re im Bereich <strong>de</strong>r Laboraufgaben übernommen, um die ohnehin vorzuhalten<strong>de</strong>n<br />
hochspezialisierten Geräte kostenmäßig günstig auszulasten. Freiwillige Aufgaben, die <strong>de</strong>r Verbesserung<br />
<strong>de</strong>r Geräteamortisation dienen, wur<strong>de</strong>n aus wirtschaftlichen Grün<strong>de</strong>n nicht für eine<br />
Ausglie<strong>de</strong>rung empfohlen.<br />
Im Ergebnis <strong>de</strong>r Untersuchungen sind folgen<strong>de</strong> Ausglie<strong>de</strong>rungen möglich:<br />
Haftfähigkeitsuntersuchungen können ausgelagert wer<strong>de</strong>n.<br />
Die ärztlichen Untersuchungen im Zusammenhang mit Fahreignungsuntersuchungen bei Drogen<strong>de</strong>likten<br />
sollten künftig nicht mehr übernommen wer<strong>de</strong>n. Hier soll auf die nie<strong>de</strong>rgelassenen Psychiater<br />
verwiesen wer<strong>de</strong>n, die zwischenzeitlich durch <strong>de</strong>n Direktor <strong>de</strong>s Institutes auf <strong>de</strong>m Gebiet<br />
<strong>de</strong>r verkehrsmedizinischen Begutachtung qualifiziert wor<strong>de</strong>n sind.<br />
Die Fotoi<strong>de</strong>ntifikation (bei Geschwindigkeitskontrollen) – originäre Aufgabe <strong>de</strong>r Polizei - ist langfristig<br />
auf die Polizei zu verlagern. Die hierfür erfor<strong>de</strong>rlichen anthropologischen Fachkenntnisse<br />
könnten durch das Fachpersonal im Lan<strong>de</strong>skriminalamt (z.B. Gerichtsbiologe) erworben wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ärztlichen Leichenschau (im Zusammenhang von durch <strong>de</strong>n Notarzt festgestellten<br />
To<strong>de</strong>sfällen) wird hinsichtlich <strong>de</strong>r Übernahme durch Dritte (Realisierbarkeit) weiter geprüft.<br />
Ob weitere Ausglie<strong>de</strong>rungspotentiale bestehen, ist auch in Auswertung <strong>de</strong>r Prüfung einer gemeinsamen<br />
Aufgabenwahrnehmung mit <strong>de</strong>m Land Berlin (§ 5 Abs.1 Nr. 8 VerwModG) zu prüfen.<br />
16.5. Umsetzung<br />
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Die Haftfähigkeitsuntersuchung und die ärztlichen Untersuchungen im Zusammenhang von Fahreignungsuntersuchungen<br />
bei Drogen<strong>de</strong>likten wur<strong>de</strong>n zwischenzeitlich ausgeglie<strong>de</strong>rt.<br />
Die Verlagerung <strong>de</strong>r ärztlichen Leichenschau wird weiter verfolgt. Mit Sicherstellung <strong>de</strong>r Übernahme<br />
<strong>de</strong>r Aufgabe durch Dritte wird die Aufgabe abgegeben.<br />
In Auswertung <strong>de</strong>r Prüfung einer gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung mit <strong>de</strong>m Land Berlin (§ 5<br />
Abs.1 Nr. 8 VerwModG) wer<strong>de</strong>n weitere Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten u.a. im Bereich <strong>de</strong>r Laboruntersuchungen<br />
geprüft.<br />
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17. Lan<strong>de</strong>sanstalt für Großschutzgebiete<br />
17.1. Berichtsinhalt<br />
Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 17 HSichG 2003 sollen Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich „Lan<strong>de</strong>sanstalt<br />
für Großschutzgebiete“ ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Aufgaben aus diesem Bereich nehmen gegenwärtig 149 Mitarbeiter (VZE) wahr. Zu <strong>de</strong>n im Jahr<br />
2004 eingestellten Haushaltsmitteln vgl. die Ausführungen zum Lan<strong>de</strong>sumweltamt unter Punkt<br />
III.21.1. Im Haushaltsplan für das Jahr 2003, d.h. vor <strong>de</strong>r haushaltsmäßigen Zusammenführung mit<br />
<strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sumweltamt, waren für die Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgabe insgesamt<br />
17.388.400 € eingestellt.<br />
17.2. Aufgabenbeschreibung<br />
Die LAGS ist zuständig für die Entwicklung eines einheitlichen Systems <strong>de</strong>r <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>er Großschutzgebiete.<br />
Im Hinblick auf die Prüfung von Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r gesamte Aufgabenbereich<br />
unterglie<strong>de</strong>rt. Hierbei wur<strong>de</strong> darauf geachtet, dass – wie in Art. 2 § 2 Abs. 1 HSichG 2003 beschrieben<br />
– zwischen <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung im Sinne einer Zuständigkeit <strong>de</strong>r Verwaltung<br />
und <strong>de</strong>r tatsächlichen Aufgabenerfüllung unterschie<strong>de</strong>n wird. Die Aufglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Aufgabenbereichs<br />
ergab folgen<strong>de</strong> Systematik:<br />
Schutz, Pflege und Entwicklung <strong>de</strong>r Natur in Verbindung mit einer nachhaltigen Entwicklung ländlicher<br />
Räume<br />
Gebietsübergreifen<strong>de</strong> Aktionen und Kampagnen zur För<strong>de</strong>rung eines naturverträglichen Tourismus<br />
Steuerung und Controlling von Großprojekten (u.a. EU-LIFE-Projekte) sowie Drittmitteleinwerbung<br />
Erstellung und Umsetzung von Pflege- und Entwicklungsplänen in Großschutzgebieten<br />
Öffentlichkeitsarbeit und Umweltarbeit (gemeinsam mit <strong>de</strong>r Naturwacht).<br />
17.3. Verfahren / Vorgehen<br />
17.3.1. Beteiligte<br />
Vgl. Ausführungen zum Lan<strong>de</strong>sumweltamt unter Punkt III.21.3.1<br />
17.3.2. Vorgehen<br />
Vgl. Ausführungen zum Lan<strong>de</strong>sumweltamt unter Punkt III.21.3.2<br />
Diese Prüfung konnte noch nicht abgeschlossen wer<strong>de</strong>n, da aufgrund <strong>de</strong>s Zweiten Gesetzes<br />
zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Naturschutzgesetzes <strong>vom</strong> 20. April 2004 (GVBl. I S.<br />
106) die Aufgaben <strong>de</strong>r LAGS auf das Lan<strong>de</strong>sumweltamt übergegangen sind und somit parallel<br />
die Zusammenführung mit <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sumweltamt zu bewerkstelligen ist.<br />
17.4. Einzelbetrachtung<br />
Die geschil<strong>de</strong>rte Vorgehensweise hat bislang nicht zu konkreten Ergebnissen geführt.<br />
17.5. Umsetzung<br />
In Anbetracht <strong>de</strong>s Stan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung stehen gegenwärtig keine konkreten Umsetzungsschritte<br />
an.<br />
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18. Institut für Stadtentwicklung und Wohnen<br />
18.1. Berichtsinhalt<br />
Gemäß Artikel 2 § 3 Absatz 1 Satz 3 Nr.18 HSichG 2003 sollen Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich „Institut<br />
für Stadtentwicklung und Wohnen (ISW)“ ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Aufgaben <strong>de</strong>s ISW wer<strong>de</strong>n gegenwärtig von 49 Mitarbeitern (VZE) wahrgenommen. Es sind für<br />
die Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben im Haushaltsjahr 2004 insgesamt 2,1567 Mio. €<br />
eingestellt; davon Personalmittel 1,8892 Mio. €, Sachmittel 0,2565 Mio. € und für sonstige Investitionen<br />
20T€.<br />
18.2. Aufgabenbeschreibung<br />
Das ISW ist eine <strong>de</strong>m Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (MSWV) nachgeordnete<br />
Einrichtung und wur<strong>de</strong> durch Erlass <strong>vom</strong> 10.4.1991 errichtet. Es wur<strong>de</strong> durch Organisationsentscheid<br />
mit Wirkung <strong>vom</strong> 1.4.1998 neu strukturiert und am Dienstort Frankfurt (O<strong>de</strong>r) konzentriert.<br />
Aufgrund einer jährlichen Zielvereinbarung (Arbeitsprogramm) mit <strong>de</strong>m MSWV erarbeitet das ISW<br />
fachliche Grundlagen für die Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik in <strong>de</strong>n Politikfel<strong>de</strong>rn<br />
Stadtumbau und wohnungswirtschaftlicher Strukturwan<strong>de</strong>l,<br />
Gesamtstädtische und Stadt-Umland-Entwicklung,<br />
Innenstadt- und Stadtteilentwicklung,<br />
Wohnungsmarkt und Wohnungsbau sowie<br />
EU-Erweiterung und interkommunale Kooperation im <strong>de</strong>utsch-polnischen Grenzraum<br />
zur Erfüllung von Kernaufgaben <strong>de</strong>s Ministeriums.<br />
Diese Aufgaben bestehen im Bereich<br />
<strong>de</strong>r Politikvorbereitung in<br />
<strong>de</strong>r Erarbeitung von Analysen und Empfehlungen zu Strategien, Programmen und Gesetzen und<br />
<strong>de</strong>r Erarbeitung und Vorhaltung raumbezogener Fachinformationen<br />
sowie im Bereich<br />
<strong>de</strong>r Politikunterstützung in<br />
<strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rung mo<strong>de</strong>llhafter Vorhaben und Kooperationen/ Erfahrungstransfers und<br />
<strong>de</strong>r Begleitung und Evaluation von För<strong>de</strong>rprogrammen<br />
und im Bereich<br />
<strong>de</strong>r Kommunalberatung in<br />
<strong>de</strong>r Bereitstellung von Dokumentationen, Analysen und Erfahrungen zu ausgewählten Problemfel<strong>de</strong>rn,<br />
<strong>de</strong>r Gestaltung von Erfahrungstransfers zu Instrumenten und Strategien,<br />
<strong>de</strong>r Erarbeitung von Arbeitshilfen und<br />
<strong>de</strong>r fachlichen und logistischen Unterstützung von Gremien <strong>de</strong>r kommunalen Arbeit und<br />
interkommunalen Kooperation.<br />
Ziel <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung und -erfüllung ist im Hinblick auf die genannten Politikfel<strong>de</strong>r insbeson<strong>de</strong>re<br />
sich verän<strong>de</strong>rn<strong>de</strong> Trends <strong>de</strong>r Stadtentwicklung und <strong>de</strong>r Wohnungswirtschaft frühzeitig<br />
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zu erkennen, fachliches und strategisches Wissen systematisch aufzubereiten und für Land und<br />
Städte bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen, die Wirkung von För<strong>de</strong>r- und rechtlichen Instrumentarien<br />
systematisch zu evaluieren, Handlungsvorschläge und Strategien für Standardproblemlagen<br />
im Bereich Stadtentwicklung und Wohnungswesen zu erarbeiten.<br />
Im Hinblick auf die Prüfung von Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r gesamte Aufgabenbereich<br />
unterglie<strong>de</strong>rt. Hierbei wur<strong>de</strong> darauf geachtet, dass - wie in Art. 2 § 2 Abs. 1 HSichG 2003 (nunmehr<br />
§ 5 Abs. 1 LOG) beschrieben- zwischen Aufgabenwahrnehmung im Sinne einer Zuständigkeit <strong>de</strong>r<br />
Einrichtung und <strong>de</strong>r tatsächlichen Aufgabenerfüllung unterschie<strong>de</strong>n wird. Sofern nicht an<strong>de</strong>rs beschrieben<br />
hat das ISW die aufgeführten Aufgaben nicht nur wahrzunehmen, son<strong>de</strong>rn auch zu erfüllen.<br />
18.3. Verfahren/Vorgehen<br />
18.3.1. Beteiligte<br />
Zur Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> eine Projektgruppe gebil<strong>de</strong>t, die – um<br />
möglichst unabhängig und objektiv arbeiten zu können – außerhalb <strong>de</strong>r Linienverwaltung angesie<strong>de</strong>lt<br />
wur<strong>de</strong>. Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Arbeitsgruppe waren Vertreter/innen <strong>de</strong>r Fachabteilungen 2<br />
„Stadtentwicklung, Denkmalpflege“ und 3 „Wohnungsbau und Wohnungswesen“, <strong>de</strong>s MSWV-<br />
Organisationsreferates, <strong>de</strong>s ISW, <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Bauen, Verkehr- und Straßenwesen<br />
(LBVS), <strong>de</strong>r Personalvertretungen <strong>de</strong>s ISW und <strong>de</strong>s LBVS, die Gleichstellungsbeauftragte <strong>de</strong>s<br />
ISW und <strong>de</strong>r Hauptpersonalrat.<br />
Das Ministerium <strong>de</strong>r Finanzen wur<strong>de</strong> beteiligt.<br />
18.3.2. Vorgehen<br />
Nach<strong>de</strong>m die Aufgaben aufgeglie<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n waren, wur<strong>de</strong> im einzelnen wie folgt verfahren:<br />
Es wur<strong>de</strong> zunächst geprüft,<br />
ob die Aufgaben auch von Dritten wahrgenommen wer<strong>de</strong>n können (Verlagerung <strong>de</strong>r<br />
Zuständigkeit auf Dritte),<br />
ob Dritte zur praktischen Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben herangezogen wer<strong>de</strong>n können, insbeson<strong>de</strong>re<br />
ob die Leistungen auch von Privaten etc. angeboten wer<strong>de</strong>n bzw. angeboten wer<strong>de</strong>n können<br />
und<br />
ob es Beispiele für eine Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung und -erfüllung in an<strong>de</strong>ren<br />
Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn gibt.<br />
Die Prüfung selbst wur<strong>de</strong> in folgen<strong>de</strong>n Schritten vollzogen:<br />
Welche übergeordneten Anfor<strong>de</strong>rungen wären an Dritte zu stellen, um die bisher <strong>vom</strong> ISW<br />
wahrgenommenen Aufgaben erfüllen zu können?<br />
Welche spezifischen Anfor<strong>de</strong>rungen wären für die Erfüllung <strong>de</strong>r fünf Aufgabenbereiche an Dritte<br />
zu stellen?<br />
Gibt es Institutionen, die dieAnfor<strong>de</strong>rungen erfüllen können?<br />
Gibt es nach wie vor ein unverzichtbares Lan<strong>de</strong>sinteresse an <strong>de</strong>r Einzelaufgabe?<br />
Je<strong>de</strong>m aufgabenkritischen Prüfschritt wur<strong>de</strong>n jeweils spezifische Prüfkriterien zu Grun<strong>de</strong> gelegt.<br />
Seite 74 von 91
Durch das MSWV angestellte Recherchen und vorliegen<strong>de</strong> Erfahrungen mit Gutachtern haben<br />
bislang ergeben, dass externe Institutionen die durch das MSWV festgelegten Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
nicht erfüllen. Dies betrifft insbeson<strong>de</strong>re die Punkte Kontinuität <strong>de</strong>r Dienstleistung über viele<br />
Jahre, Nähe zur Lan<strong>de</strong>spolitik, stabile Arbeitsbeziehungen zu kommunalen Partnern.<br />
Die Lan<strong>de</strong>sregierung beabsichtigt, durch die aufgabenkritische Überprüfung dieser Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
weitere Ausglie<strong>de</strong>rungspotentiale zu erschließen.<br />
18.4. Einzelbetrachtung<br />
Im Ergebnis <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung wur<strong>de</strong>n Aufgaben, <strong>de</strong>ren Wahrnehmung durch die Lan<strong>de</strong>sverwaltung<br />
sichergestellt wer<strong>de</strong>n muss und die nicht zur Erfüllung an Dritte übertragen wer<strong>de</strong>n<br />
können, <strong>de</strong>ren Erfüllung an Dritte übertragen wer<strong>de</strong>n kann und <strong>de</strong>ren Wahrnehmung und Erfüllung<br />
nicht zwingend sichergestellt wer<strong>de</strong>n müssen und die künftig fortfallen<strong>de</strong>n können, aufgelistet.<br />
Nach <strong>de</strong>rzeitigem Kenntnisstand wird voraussichtlich beim überwiegen<strong>de</strong>n Teil <strong>de</strong>r Aufgaben <strong>de</strong>s<br />
ISW eine Ausglie<strong>de</strong>rung grundsätzlich möglich sein. In je<strong>de</strong>m Fall können zwei Teilaufgaben Dritten<br />
zur Erfüllung übertragen wer<strong>de</strong>n. Eine Reihe von Teilaufgaben –im Umfang von über einem<br />
Drittel <strong>de</strong>r bisherigen Gesamtaufgaben- kann nach <strong>de</strong>r Prämisse <strong>de</strong>s HSichG 2003 künftig wegfallen,<br />
weil sie we<strong>de</strong>r zu <strong>de</strong>n Kernkompetenzen staatlichen Han<strong>de</strong>lns zu zählen sind noch auf Grund<br />
eines unverzichtbaren Lan<strong>de</strong>sinteresse zwingend wahrgenommen wer<strong>de</strong>n müssen. Hierzu gehört<br />
zum Beispiel <strong>de</strong>r gesamte Aufgabenbereich <strong>de</strong>r Kommunalberatung.<br />
18.5. Umsetzung<br />
Die Umsetzung <strong>de</strong>r Prüfergebnisse erfolgt in folgen<strong>de</strong>n zeitlichen Schritten:<br />
zum 1. April 2004:<br />
Ersatzloser Wegfall <strong>de</strong>rjenigen Aufgabenbereiche bzw. Teilaufgaben, <strong>de</strong>ren Wahrnehmung o<strong>de</strong>r<br />
Erfüllung nicht zwingend sichergestellt wer<strong>de</strong>n muss,<br />
Einglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r nicht ausglie<strong>de</strong>rbaren Aufgaben gemäß Artikel 2 § 4 Nr. 9 HSichG 2003 in eine<br />
neue Abteilung 6 „Stadtentwicklung und Wohnen“ <strong>de</strong>s LBVS,<br />
Optimierung <strong>de</strong>r Aufbau- und Ablauforganisation <strong>de</strong>r neuen Abteilung 6 „Stadtentwicklung und<br />
Wohnen“ <strong>de</strong>s LBVS im Zuge <strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Aufgaben,<br />
Auflösung <strong>de</strong>s ISW.<br />
Auswirkungen:<br />
Durch die gebün<strong>de</strong>lte Aufgabenwahrnehmung im LBVS wer<strong>de</strong>n insbeson<strong>de</strong>re Synergieeffekte in<br />
<strong>de</strong>n übergeordneten Themenfel<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Stadtentwicklung und Stadterneuerung erwartet. Es ergänzen<br />
sich hier die Verwaltungsvollzugsaufgaben <strong>de</strong>s LBVS bei <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rprogramme<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s, <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s und <strong>de</strong>r EU zur Stadtentwicklung und -erneuerung mit <strong>de</strong>n sowohl<br />
grundsatzorientierten als auch umsetzungsbezogenen Leistungen und Kompetenzen <strong>de</strong>s<br />
ISW. Hier kann ein intensiverer Wissenstransfer verbun<strong>de</strong>n mit Synergieeffekten auf Grund <strong>de</strong>r<br />
weggefallenen institutionellen Barrieren erwartet wer<strong>de</strong>n. Darüber hinaus wer<strong>de</strong>n sich Synergieeffekte<br />
im Zuge einer nunmehr gemeinsamen Wahrnehmung <strong>de</strong>r Querschnittsaufgabe „Verwaltung“<br />
ergeben.<br />
Durch die gebün<strong>de</strong>lte Aufgabenwahrnehmung, die Optimierung <strong>de</strong>r Aufbau- und Ablauforganisation<br />
und die Beschränkung <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung und -erfüllung auf die nicht ausglie<strong>de</strong>rbaren<br />
und zwingend wahrzunehmen<strong>de</strong>n Kernaufgaben kann eine Personalreduzierung von <strong>de</strong>rzeit 49 auf<br />
41 Stellen erzielt wer<strong>de</strong>n. 8 Stellen wer<strong>de</strong>n daher im Rahmen <strong>de</strong>s Einsparkonzeptes <strong>de</strong>s Kabinetts<br />
(2000-2007) im Haushaltsjahr 2004 eingespart.<br />
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zum 3. Quartal 2004:<br />
Abschluss <strong>de</strong>r Prüfung und Entscheidung über die geeignete Art <strong>de</strong>r Aufgabenerfüllung für die<br />
Aufgaben, zu <strong>de</strong>ren praktischer Erfüllung gemäß bisherigem Prüfergebnis grundsätzlich auch Dritte<br />
herangezogen wer<strong>de</strong>n können.<br />
im Jahr 2005:<br />
Überprüfung weitere Einsparpotentiale im Umfang von 2 Stellen.<br />
Ggf. teilweise Umschichtung von Personalmitteln auf <strong>de</strong>n Sachkostentitel <strong>de</strong>s MSWV zur Vergabe<br />
von Gutachten an Dritte.<br />
Die aufgabenkritische Überprüfung und Reduzierung <strong>de</strong>r an externe Leistungserbringer zu stellen<strong>de</strong>n<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen wird voraussichtlich weitere Ausglie<strong>de</strong>rungspotentiale erschließen.<br />
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19. Materialprüfungsamt Berlin-<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
19.1. Berichtsinhalt<br />
Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 19 HSichG soll <strong>de</strong>r <strong>vom</strong> Materialprüfungsamt <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (MPA) abge<strong>de</strong>ckte Aufgabenbereich ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Bereits im Rahmen <strong>de</strong>s<br />
Prozesses zur Verwaltungsoptimierung bestand seit <strong>de</strong>m Jahr 2001 <strong>de</strong>r Auftrag, die Möglichkeiten<br />
einer Privatisierung <strong>de</strong>r Aufgaben <strong>de</strong>s MPA mit <strong>de</strong>r Zielstellung <strong>de</strong>r Auflösung dieses Lan<strong>de</strong>sbetriebes<br />
zu prüfen. Bei Beginn <strong>de</strong>s Privatisierungsprozesses im Jahr 2001 verfügte <strong>de</strong>s MPA über<br />
69 VZE. Im Jahr 2001 betrug das Defizit <strong>de</strong>s MPA rd. 2,1 Mio. Euro. Für geplante Neubaumaßnahmen<br />
zur endgültigen Unterbringung <strong>de</strong>s MPA waren im Lan<strong>de</strong>shaushalt rd. 3,9 Mio. Euro eingeplant.<br />
19.2. Aufgabenbeschreibung<br />
Die Aufgaben <strong>de</strong>s MPA umfassen Untersuchungen und Begutachtungen von Materialien, die in <strong>de</strong>r<br />
Technik Verwendung fin<strong>de</strong>n, ferner von Bauteilen und Konstruktionen hinsichtlich ihrer Werkstoffzusammensetzung,<br />
ihres Werkstoffverhaltens und ihrer mechanisch-physikalischen und chemischen<br />
Eigenschaften. Der Aufgabenbereich <strong>de</strong>s MPA lässt sich im Hinblick auf die zu untersuchen<strong>de</strong>n<br />
Stoffe und Materialien wie folgt aufglie<strong>de</strong>rn:<br />
Werkstoffe und Prüfmaschinen (wahrgenommen durch Abteilung 1 <strong>de</strong>s MPA)<br />
Mineralische Bauprodukte (wahrgenommen durch Abteilung 2 <strong>de</strong>s MPA)<br />
Holz und Holzschutz (wahrgenommen durch Abteilung 3 <strong>de</strong>s MPA)<br />
Diese werkstoffbezogene Aufglie<strong>de</strong>rung lag bereits <strong>de</strong>r Organisationsstruktur <strong>de</strong>s MPA zugrun<strong>de</strong>.<br />
19.3. Verfahren / Vorgehen<br />
19.3.1. Beteiligte<br />
Zur Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> zu Beginn <strong>de</strong>s Jahres 2001 in <strong>de</strong>r zuständigen<br />
Fachabteilung <strong>de</strong>s MW eine Projektgruppe gebil<strong>de</strong>t. Die Beteiligung <strong>de</strong>s MdF und<br />
<strong>de</strong>r Staatskanzlei (StV und KPM) erfolgte frühzeitig. An<strong>de</strong>re Ministerien sowie die Gremien zur<br />
Verwaltungsoptimierung wur<strong>de</strong>n im Rahmen <strong>de</strong>r Ressortabstimmung beteiligt, die <strong>de</strong>r Privatisierungsentscheidung<br />
durch die Lan<strong>de</strong>sregierung vorausgegangen ist.<br />
19.3.2. Vorgehen<br />
Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten<br />
Bei <strong>de</strong>r Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten war zu berücksichtigen, dass die <strong>vom</strong> MPA<br />
durchzuführen<strong>de</strong>n Untersuchungen und Begutachtungen z.T. auf entsprechen<strong>de</strong> Vorgaben<br />
aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbauordnung zurückgehen und somit ein Lan<strong>de</strong>sinteresse an <strong>de</strong>r Erbringung<br />
dieser Leistungen besteht. Im Rahmen einer aufgabenkritischen Bewertung wur<strong>de</strong> festgestellt,<br />
das es sich dabei aber nicht um hoheitliche Aufgaben han<strong>de</strong>lt und die Wahrnehmung <strong>de</strong>shalb<br />
grundsätzlich nicht ausschließlich nur durch das Land erfolgen muss. Damit kam eine Ausglie<strong>de</strong>rung<br />
für <strong>de</strong>n gesamten Aufgabenbereich <strong>de</strong>s MPA grundsätzlich in Betracht.<br />
Aufgabenerfüllung<br />
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Eine anschließend vorgenommene Konkurrenzanalyse ergab, dass es für Materialprüfungsleistungen<br />
einen Markt gibt, an <strong>de</strong>m die Staatlichen Materialprüfungsämter mit privaten Materialprüfungsunternehmen<br />
in direktem Wettbewerb stehen. Mit Blick auf das jährliche Defizit in<br />
Höhe von rd. 2,1 Mio. Euro <strong>de</strong>s als Lan<strong>de</strong>sbetrieb nach § 26 LHO geführten Materialprüfungsamtes<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> wur<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n gesamten Aufgabenbereich <strong>de</strong>s MPA eine Privatisierung als<br />
prioritär anzustreben<strong>de</strong> Lösung angesehen.<br />
Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens zur Gesamt- o<strong>de</strong>r Teilübernahme <strong>de</strong>s<br />
MPA haben sich im Jahr 2001 fünf private Interessenten gemel<strong>de</strong>t, mit <strong>de</strong>nen die erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Gespräche und Verhandlungen geführt wur<strong>de</strong>n.<br />
Im Laufe dieser Gespräche bekun<strong>de</strong>te ein Bewerber ernsthaftes Interesse an einer Übernahme<br />
<strong>de</strong>r Abteilung 1 „Werkstoffe und Prüfmaschinen„ <strong>de</strong>s MPA und ein Bewerber zeigte sich<br />
ernsthaft interessiert an einer Übernahme <strong>de</strong>r Abteilung 2 „Mineralische Bauprodukte“ <strong>de</strong>s<br />
MPA.<br />
Anhand <strong>de</strong>r Konzepte und Angebote dieser Übernahmeinteressenten wur<strong>de</strong> die Wirtschaftlichkeit<br />
<strong>de</strong>r Privatisierung von Abteilung 1 und 2 gegenüber <strong>de</strong>r Fortführung dieser Abteilungen in<br />
einem Lan<strong>de</strong>sbetrieb und einer Auflösung geprüft. Die Privatisierung erwies sich dabei als<br />
wirtschaftlichste Lösung.<br />
Da in bei<strong>de</strong>n Übernahmeangeboten dass Angebot zur Übernahme <strong>de</strong>r Mitarbeiter <strong>de</strong>r jeweiligen<br />
Abteilung enthalten war, waren die s.g. „Sowieso-Kosten“ für diese Abteilungen nicht weiter<br />
zu untersuchen.<br />
19.4. Einzelbetrachtung<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>s Interessenbekundungsverfahrens wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>utlich, dass keiner <strong>de</strong>r Interessenten<br />
bereit war, dass MPA insgesamt zu übernehmen. Insbeson<strong>de</strong>re bestand bis zum Jahr 2002 kein<br />
Interesse an einer Übernahme <strong>de</strong>r in Eberswal<strong>de</strong> ansässigen und auf <strong>de</strong>m Gelän<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Fachhochschule<br />
untergebrachten Abteilung 3 „Holz und Holzschutz“. Eine Privatisierung <strong>de</strong>s gesamten<br />
MPA kam daher mangels Übernahmeinteressenten nicht in Betracht. Deshalb wur<strong>de</strong> eine Privatisierung<br />
<strong>de</strong>r einzelnen Abteilungen <strong>de</strong>s MPA in Angriff genommen.<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r räumlichen und organisatorischen Verflechtung <strong>de</strong>r Abteilung 3 <strong>de</strong>s MPA mit <strong>de</strong>r<br />
Fachhochschule Eberswal<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung dieser Abteilung für <strong>de</strong>n Holzstandort Eberswal<strong>de</strong><br />
wur<strong>de</strong> neben <strong>de</strong>r Privatisierung auch eine verstärkte Kooperation mit <strong>de</strong>r Fachhochschule in Erwägung<br />
gezogen.<br />
19.5. Umsetzung<br />
Als Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung von Ausglie<strong>de</strong>rungs- und Aufgabenerfüllungsmöglichkeiten sowie <strong>de</strong>s Interessenbekundungsverfahren<br />
wur<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Übernahme von Abteilung 1 und Abteilung 2<br />
<strong>de</strong>s MPA interessierten Unternehmen die Eckpunkte einer Betriebsübernahme gemäß § 613 a<br />
BGB ausgehan<strong>de</strong>lt. Nach<strong>de</strong>m die Lan<strong>de</strong>sregierung diese Eckpunkte am 17.12.2002 gebilligt hatte,<br />
wur<strong>de</strong>n die Übernahmeverträge verhan<strong>de</strong>lt und abgeschlossen. Die Privatisierung <strong>de</strong>r Abteilungen<br />
1 und 2 <strong>de</strong>s MPA erfolgte im Wege <strong>de</strong>r Betriebsübernahme am 1. Juli 2003. Mit Blick auf die angestrebte<br />
Ausglie<strong>de</strong>rung dieses Bereiches konnte bereits bis zum 1. Jul 2003 <strong>de</strong>r Personalbestand<br />
von 69 VZE auf 53 VZE reduziert wer<strong>de</strong>n. Mit <strong>de</strong>r Betriebsübernahme von Abteilung 1 und Abteilung<br />
2 durch private Investoren erfolgte eine weitere Reduzierung um 12 VZE.<br />
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Seit Anfang 2003 wer<strong>de</strong>n mit einem an einer Übernahme <strong>de</strong>r Abteilung 3 <strong>de</strong>s MPA interessierten<br />
Konsortium, zu <strong>de</strong>m u.a. auch die Fachhochschule Eberswal<strong>de</strong>, Dozenten <strong>de</strong>r Fachhochschule<br />
und Mitarbeiter <strong>de</strong>r Abteilung 3 <strong>de</strong>s MPA gehören, Verhandlungen geführt. Eine Einigung zu <strong>de</strong>n<br />
Eckpunkten konnte bereits erzielt wer<strong>de</strong>n, sodass auch hier eine materielle Privatisierung möglich<br />
wer<strong>de</strong>n wird.<br />
Die im September 2003 eingeleitete Kabinettbefassung zu diesen Eckpunkten <strong>de</strong>r Privatisierung<br />
<strong>de</strong>r Abteilung 3 <strong>de</strong>s MPA konnte am 23. März 2004 abgeschlossen wer<strong>de</strong>n. Demnach soll auch die<br />
Privatisierung <strong>de</strong>r Abteilung 3 <strong>de</strong>s Materialprüfungsamtes im Wege einer Betriebsübernahme erfolgen.<br />
Als Termin für die Betriebsübernahme ist <strong>de</strong>r 30. Juni 2004 vorgesehen.<br />
Mit <strong>de</strong>m Land Berlin wur<strong>de</strong>n Verhandlungen mit <strong>de</strong>m Ziel einer Auflösung o<strong>de</strong>r Privatisierung <strong>de</strong>s<br />
MPA <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> geführt. Berlin ist mit einer Privatisierung <strong>de</strong>s MPA <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> einverstan<strong>de</strong>n.<br />
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20. Nie<strong>de</strong>rsorbisches Gymnasium Cottbus<br />
20.1. Berichtsinhalt<br />
Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 20 HSichG 2003 soll das Nie<strong>de</strong>rsorbische Gymnasium Cottbus<br />
aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Während Lehrkräfte an öffentlichen Schulen grundsätzlich Lan<strong>de</strong>sbeschäftigte sind, stellt <strong>de</strong>r<br />
Schulträger gemäß § 68 Abs. 2 Satz 2 BbgSchulG das sonstige Personal. Das sonstige Personal<br />
am Nie<strong>de</strong>rsorbischen Gymnasium umfasst vier Mitarbeiter (VZE). Es sind für die Wahrnehmung<br />
und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgabe im Haushaltsplan 2004 insgesamt 273.500 € eingestellt.<br />
20.2. Aufgabenbeschreibung<br />
Das Nie<strong>de</strong>rsorbische Gymnasium Cottbus (NsGym) befin<strong>de</strong>t sich in Trägerschaft <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>. Es han<strong>de</strong>lt sich um eine sorbisch (wendische) Schule mit beson<strong>de</strong>rer Prägung, die<br />
sich nach <strong>de</strong>m <strong>vom</strong> MBJS genehmigten Schulprogramm beson<strong>de</strong>rs in <strong>de</strong>r Vermittlung <strong>de</strong>r sorbischen<br />
(wendischen) Sprache profiliert.<br />
Die Arbeitsstelle Bildungsentwicklung Cottbus (ABC) ist als selbständig arbeiten<strong>de</strong> Arbeitseinheit<br />
am NsGym tätig. Sie entwickelt im Auftrag <strong>de</strong>s MBJS u.a. Rahmenlehrpläne Sorbisch für alle<br />
Schulstufen und -formen.<br />
20.3. Verfahren / Vorgehen<br />
Die hausinternen Prüfungsschritte bezogen sich auf die Ermittlung einer geeigneten Organisationsform<br />
bzw. eines geeigneten Trägers für die Schule.<br />
20.4. Einzelbetrachtung<br />
Die bei <strong>de</strong>r Schule entstehen<strong>de</strong>n Kosten für Sachmittel und das „sonstige Personal“ wer<strong>de</strong>n<br />
grundsätzlich <strong>vom</strong> Land im Wege <strong>de</strong>r Erhebung eines Schulkostenbeitrages gegenüber <strong>de</strong>n Herkunftskreisen<br />
bzw. <strong>de</strong>r Stadt Cottbus geltend gemacht. Um die Kreise bzw. die Stadt Cottbus durch<br />
die Lan<strong>de</strong>strägerschaft nicht schlechter zu stellen, wird bei <strong>de</strong>r Berechnung <strong>de</strong>s Schulkostenbeitrages<br />
fiktiv <strong>de</strong>r Schullastenausgleich gemäß GFG in Abzug gebracht, <strong>de</strong>r einem kommunalen<br />
Schulträger zustün<strong>de</strong>.<br />
In Anbetracht <strong>de</strong>s drastischen Schülerrückgangs in <strong>de</strong>r Region Cottbus und Umgebung im Bereich<br />
<strong>de</strong>r gymnasialen Oberstufe ist es zur Sicherung <strong>de</strong>s Erhalts <strong>de</strong>s NsGym und seines beson<strong>de</strong>ren<br />
Profils notwendig, die Schule schnellstmöglich in die Schulentwicklungsplanung <strong>de</strong>r Region Cottbus<br />
einzubeziehen und <strong>de</strong>n Fortbestand <strong>de</strong>r Schule durch Vereinbarung mit einem neuen Träger<br />
zu garantieren. Das Land kann wegen <strong>de</strong>s Fehlens „eigener“ Schüler keine Schulentwicklungsplanung<br />
betreiben. Diese ist gemäß § 102 Abs. 3 BbgSchulG pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe <strong>de</strong>r<br />
Landkreise und kreisfreien Städte.<br />
Zur Realisierung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s NsGym sind zwei Wege <strong>de</strong>nkbar:<br />
Privatisierung durch Umwandlung in eine Schule in freier Trägerschaft.<br />
Übergabe <strong>de</strong>r Schulträgerschaft an eine <strong>de</strong>r in § 100 <strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Schulgesetzes als<br />
Träger von weiterführen<strong>de</strong>n allgemein bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Schulen aufgeführten kommunalen Gebietskörperschaften.<br />
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Eine Umwandlung in eine Schule in freier Trägerschaft schei<strong>de</strong>t praktisch aus. Zwar ist eine eventuelle<br />
Trägerschaft durch die Stiftung für das sorbische Volk seitens <strong>de</strong>r sorbischen Interessenvertretungen<br />
ins Gespräch gebracht wor<strong>de</strong>n. Da die Stiftung jedoch über keine Mittel zur Führung einer<br />
solchen Schule verfügt, Mittel aus <strong>de</strong>m Schullastenausgleich nur kommunalen Trägern zur<br />
Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n und die Erhebung von Elternbeiträgen nicht gewollt ist, wür<strong>de</strong> eine solche<br />
Lösung eine Bezuschussung <strong>de</strong>r Stiftung durch das Land erfor<strong>de</strong>rn, was letztlich zu Mehrkosten<br />
für das Land führen wür<strong>de</strong>.<br />
Da die für die Schulträgerschaft <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rsorbischen Gymnasiums Cottbus in Frage kommen<strong>de</strong>n<br />
kommunalen Gebietskörperschaften, die Stadt Cottbus bzw. <strong>de</strong>r Landkreis Spree-Neiße, nicht zur<br />
Übernahme verpflichtet wer<strong>de</strong>n können, wur<strong>de</strong> am 23.08.2003 mit einem Schreiben <strong>de</strong>s Ministers<br />
an die Oberbürgermeisterin <strong>de</strong>r Stadt Cottbus und <strong>de</strong>n Landrat <strong>de</strong>s Kreises Spree-Neiße die Aufnahme<br />
von Verhandlungen zur Frage <strong>de</strong>r künftigen Trägerschaft vorgeschlagen.<br />
In <strong>de</strong>n Verhandlungen ist <strong>de</strong>utlich gewor<strong>de</strong>n, dass die Stadt Cottbus einer baldigen Übernahme<br />
<strong>de</strong>r Trägerschaft für das Nie<strong>de</strong>rsorbische Gymnasium grundsätzlich positiv gegenübersteht, wenn<br />
die Rahmenbedingungen geklärt wer<strong>de</strong>n können. Der Landkreis Spree-Neiße hat dagegen erkennen<br />
lassen, dass aus seiner Sicht ein zeitnaher Wechsel <strong>de</strong>r Trägerschaft <strong>vom</strong> Land auf <strong>de</strong>n Landkreis<br />
aus verschie<strong>de</strong>nen Grün<strong>de</strong>n nicht in Betracht kommt.<br />
20.5. Umsetzung<br />
Aus <strong>de</strong>n genannten Grün<strong>de</strong>n beabsichtigt das MBJS, zunächst nur mit <strong>de</strong>r Stadt Cottbus Verhandlungen<br />
über die noch offenen Fragen zu führen, um einen Trägerschaftswechsel nach Möglichkeit<br />
noch in 2005 zu realisieren.<br />
Das Land wird sich hierbei seinen Verpflichtungen zur Pflege <strong>de</strong>r sorbischen Sprache und Kultur<br />
auch künftig nicht entziehen und einen neuen Träger bei <strong>de</strong>r Sicherung <strong>de</strong>r beson<strong>de</strong>ren Prägung<br />
<strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rsorbischen Gymnasiums unterstützen.<br />
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21. Lan<strong>de</strong>sumweltamt<br />
21.1. Berichtsinhalt<br />
Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 21 HSichG 2003 sollen Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich „Lan<strong>de</strong>sumweltamt“<br />
ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Infolge <strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sanstalt für Großschutzgebiete (die Gegenstand eines geson<strong>de</strong>rten<br />
Auftrages zur Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung ist) und <strong>de</strong>r Ämter für Immissionsschutz in das Lan<strong>de</strong>sumweltamt<br />
erstreckt sich <strong>de</strong>r Auftrag zur Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung auch auf die bislang von diesen<br />
Einrichtungen bzw. Behör<strong>de</strong>n wahrgenommenen Aufgaben. Die Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung erfolgt<br />
daher parallel zur anstehen<strong>de</strong>n Fusion <strong>de</strong>r Einrichtungen im nachgeordneten Bereich <strong>de</strong>s Umweltschutzes<br />
(§ 4 Nr. 1 und Nr. 7 VerwModG).<br />
Aufgaben aus <strong>de</strong>m gesamten, <strong>de</strong>m künftigen Aufgabenbereich <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sumweltamtes unterfallen<strong>de</strong>n<br />
Aufgabenbereiches nehmen gegenwärtig 1135 Mitarbeiter (VZE) war. Es sind für die<br />
Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgabe im Haushaltsplan 2004 insgesamt 70.989.400 € eingestellt.<br />
Eine geson<strong>de</strong>rte Darstellung für die Bereiche <strong>de</strong>s bisherigen LUA, <strong>de</strong>r Ämter für Immissionsschutz<br />
und <strong>de</strong>r LAGS ist für das Jahr 2004 nicht möglich, weil die Zusammenführung für 2004<br />
haushaltstechnisch bereits vollzogen wur<strong>de</strong>. Hinsichtlich <strong>de</strong>s Anteils <strong>de</strong>r LAGS im Jahr 2003 wird<br />
auf die Ausführungen unter Punkt III.17.1 verwiesen.<br />
21.2. Aufgabenbeschreibung<br />
Der genannte Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen folgen<strong>de</strong> Aufgaben:<br />
Das neue Lan<strong>de</strong>sumweltamt ist als <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>s zentrale obere Umweltbehör<strong>de</strong> zuständig für<br />
<strong>de</strong>n Vollzug aller umweltrelevanten Verfahren von lan<strong>de</strong>sweiter Be<strong>de</strong>utung und hohem Spezialisierungsgrad<br />
sowie für die Erarbeitung wissenschaftlich-technischer Grundlagen für <strong>de</strong>n Gesamtbereich<br />
<strong>de</strong>s Umwelt- und Naturschutzes.<br />
Im Hinblick auf die Prüfung von Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r gesamte Aufgabenbereich<br />
unterglie<strong>de</strong>rt. Hierbei wur<strong>de</strong> darauf geachtet, dass – wie in Art. 2 § 2 Abs. 1 HSichG 2003 (nunmehr<br />
§ 5 Abs. 1 LOG) beschrieben – zwischen <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung im Sinne einer Zuständigkeit<br />
<strong>de</strong>r Verwaltung und <strong>de</strong>r tatsächlichen Aufgabenerfüllung unterschie<strong>de</strong>n wird.<br />
Die Aufglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Aufgabenbereichs ergab folgen<strong>de</strong> Systematik:<br />
Gewässerschutz<br />
Wasserwirtschaft und Gestaltung <strong>de</strong>s Landschaftswasserhaushaltes<br />
Hochwasserschutz<br />
Anlagengenehmigung, Anlagensicherheit und Störfallvorsorge<br />
Luftreinhaltung<br />
Lärm- und Schwingungsschutz<br />
Abfallwirtschaft, Zulassung und Überwachung von Deponien<br />
Erfassung, Bewertung und Sanierung von ökologischen Altlasten<br />
Bo<strong>de</strong>nschutz<br />
Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsentwicklung<br />
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Verwaltung von Großschutzgebieten (vgl. hierzu auch die Ausführungen unter Punkt III.17)<br />
21.3. Verfahren / Vorgehen<br />
21.3.1. Beteiligte<br />
Zur Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> unter Beteiligung <strong>de</strong>s HPR eine Projektgruppe<br />
gebil<strong>de</strong>t, die – um möglichst unabhängig und objektiv arbeiten zu können – außerhalb<br />
<strong>de</strong>r Linienverwaltung angesie<strong>de</strong>lt wur<strong>de</strong>. Auftrag <strong>de</strong>r Projektgruppe war neben <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung<br />
die aufgabenkritische Überprüfung aller im Geschäftsbereich wahrgenommenen<br />
Aufgaben. Ausgenommen waren lediglich laufen<strong>de</strong> Reformprojekte, für die geson<strong>de</strong>rte Projektgruppen<br />
gebil<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n waren (Forstreform, Labore, Flurneuordnung).<br />
Das Ministerium <strong>de</strong>s Innern, das Ministerium <strong>de</strong>r Finanzen und die Staatskanzlei (StV) wur<strong>de</strong>n<br />
im angemessenen Umfang an <strong>de</strong>r Prüfung beteiligt.<br />
21.3.2. Vorgehen<br />
Nach<strong>de</strong>m die Aufgaben aufgeglie<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n waren, wur<strong>de</strong> im einzelnen wie folgt verfahren:<br />
Es wur<strong>de</strong> zunächst geprüft,<br />
ob die Aufgaben auch von Dritten wahrgenommen wer<strong>de</strong>n können (Verlagerung <strong>de</strong>r Zuständigkeit<br />
auf Dritte),<br />
ob Dritte zur praktischen Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben herangezogen wer<strong>de</strong>n können, insbeson<strong>de</strong>re<br />
ob die Leistungen auch von Privaten etc. angeboten wer<strong>de</strong>n bzw. angeboten wer<strong>de</strong>n könnten<br />
und<br />
ob es Beispiele für eine Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung und -erfüllung in an<strong>de</strong>ren<br />
Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn gibt.<br />
Infolge <strong>de</strong>s Umfangs <strong>de</strong>s einer Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung zu unterziehen<strong>de</strong>n Aufgabenspektrums<br />
und <strong>de</strong>r Umsetzung laufen<strong>de</strong>r Reformvorgaben (Einglie<strong>de</strong>rung von LAGS und ÄfI in das LUA)<br />
konnte die Prüfung bislang nicht abgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
21.4. Einzelbetrachtung<br />
Die geschil<strong>de</strong>rte Vorgehensweise hat zu folgen<strong>de</strong>n Ergebnissen geführt:<br />
Die Situation im nachgeordneten Bereich <strong>de</strong>s Umweltschutzes ist gekennzeichnet von <strong>de</strong>r Bün<strong>de</strong>lung<br />
<strong>de</strong>s bisherigen Lan<strong>de</strong>sumweltamtes, <strong>de</strong>r Ämtern für Immissionsschutz und <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sanstalt<br />
für Großschutzgebiete gemäß § 4 VerwModG. Damit wer<strong>de</strong>n alle umweltrelevanten Aufgaben auf<br />
Lan<strong>de</strong>sebene in einem neuen Lan<strong>de</strong>sumweltamt zusammengeführt.<br />
Bei <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung ist zu berücksichtigen, dass seit 1990 bereits wesentliche Aufgabenfel<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sumweltamtes ausgeglie<strong>de</strong>rt wur<strong>de</strong>n. Beispielhaft wird auf die Übertragung<br />
wasser-, naturschutz- und abfallbehördlicher Aufgaben auf die Landkreise und kreisfreien Städte<br />
im Zuge <strong>de</strong>r Funktionalreform verwiesen. Weitere Beispiele für bereits realisierte Ausglie<strong>de</strong>rungen<br />
sind die Verlagerung operativen Maßnahmen <strong>de</strong>r Gewässerunterhaltung und Anlagenbedienung I.<br />
Ordnung an die Wasser- und Bo<strong>de</strong>nverbän<strong>de</strong>, die Aufgabenübertragung von För<strong>de</strong>rmittelmanagementtätigkeiten<br />
an die ILB und die Aufgabenwahrnehmung im Bereich Son<strong>de</strong>rabfall durch die<br />
Son<strong>de</strong>rabfallgesellschaft Berlin- <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>.<br />
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Darüber hinaus wur<strong>de</strong> im Zuge <strong>de</strong>r Aufgabenbün<strong>de</strong>lung das Umweltlabor an das Lan<strong>de</strong>slabor<br />
<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> übertragen.<br />
Mit <strong>de</strong>r Bün<strong>de</strong>lung aller Aufgaben im Bereich Umwelt (LUA, ÄfI und LAGS) wird für <strong>de</strong>n Geschäftsbereich<br />
<strong>de</strong>s MLUR ein wichtiger Reformschritt vollzogen. Bei <strong>de</strong>r vorbereiten<strong>de</strong>n aufgabenkritischen<br />
Analyse und Bewertung sowie <strong>de</strong>r organisatorischen Bün<strong>de</strong>lung aller Aufgaben in einem<br />
“neuen“ LUA wur<strong>de</strong> zunächst eine Zusammenführung <strong>de</strong>r heterogenen Aufgaben prioritär behan<strong>de</strong>lt.<br />
Für die aktuelle Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung liegt sodann unter Produkt-, Wirtschaftlichkeits- und<br />
Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten eine hinreichen<strong>de</strong> Prüfgrundlage vor.<br />
Grundsätzlich erscheinen Aufgaben ausglie<strong>de</strong>rungsfähig, die, soweit vorhan<strong>de</strong>n, Forschungs- o<strong>de</strong>r<br />
Beratungscharakter haben. Auch Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>r Umweltbildung erscheinen<br />
grundsätzlich ausglie<strong>de</strong>rungsfähig. Hinzu kommen operative Teilaufgaben sowie (bau)technische<br />
Aufgabenbereiche.<br />
21.5. Umsetzung<br />
Konkrete Prüfergebnisse zur Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung liegen bislang nicht vor<br />
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22. Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft<br />
22.1. Berichtsinhalt<br />
Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 22 HSichG 2003 sollen Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich „Lan<strong>de</strong>samt<br />
für Verbraucherschutz und Landwirtschaft“ ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Aufgaben aus diesem Bereich nehmen gegenwärtig 390 Mitarbeiter (VZE) wahr. Es sind für die<br />
Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben <strong>de</strong>s LVL und <strong>de</strong>r ÄFlE im Haushaltsplan 2004 insgesamt<br />
29.341.500 € eingestellt. Für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>r ehemaligen AfLE wird für das Jahr vor <strong>de</strong>r<br />
haushaltsmäßigen Zusammenführung mit <strong>de</strong>m LVL (2003) auf die Ausführungen unter Punkt<br />
III.12.1 verwiesen.<br />
22.2. Aufgabenbeschreibung<br />
Das Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft unterstützt das Ministerium bei seinen<br />
Aufgaben in <strong>de</strong>n Bereichen Verbraucherschutz, Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung, Land-<br />
und Ernährungswirtschaft sowie Gartenbau. Daneben nimmt das Lan<strong>de</strong>samt spezialisierte Vollzugsaufgaben<br />
im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Pflanzenschutz, <strong>de</strong>r Saatenanerkennung und Sortenprüfung,<br />
Futtermitteln, <strong>de</strong>r Tierzucht und Tierhaltung sowie <strong>de</strong>m Veterinär- und Pflanzenschutzwesen<br />
im Grenzeinlassdienst (seit 1. Mai 2004 nur noch am Flughafen Berlin-Schönefeld) wahr.<br />
Das Lan<strong>de</strong>samt ist darüber hinaus zuständig für die Tierseuchenkasse als Pflichteinrichtung gemäß<br />
§ 71 Tierseuchengesetz in Verbindung mit § 6 <strong>de</strong>s Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz.<br />
Mit <strong>de</strong>r Integration <strong>de</strong>r bisherigen Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung sind die<br />
nicht ausglie<strong>de</strong>rungsfähigen Aufgaben <strong>de</strong>r unteren Flurneuordnungsbehör<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung<br />
<strong>de</strong>s ländlichen Raumes hinzugekommen.<br />
22.3. Verfahren / Vorgehen<br />
22.3.1. Beteiligte<br />
Auf die Ausführungen unter Punkt III.21.3.1 wird verwiesen.<br />
22.3.2. Vorgehen<br />
Auf die Ausführungen unter Punkt III.21.3.2 wird verwiesen.<br />
22.4. Einzelbetrachtung<br />
Die geschil<strong>de</strong>rte Vorgehensweise hat zu folgen<strong>de</strong>n Ergebnissen geführt:<br />
Die ehemaligen Einrichtungen<br />
Lan<strong>de</strong>samt für Ernährung und Landwirtschaft (LELF),<br />
Staatliche Veterinär- und Lebensmitteluntersuchungsämter Frankfurt (O<strong>de</strong>r) und Potsdam (SVLÄ),<br />
Lan<strong>de</strong>sanstalt für Landwirtschaft (LfL),<br />
Lan<strong>de</strong>sanstalt für Gartenbau (LfG) sowie<br />
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die Bereiche Radioökologie und Strahlenschutz <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sumweltamtes<br />
wur<strong>de</strong>n aufgelöst. Ihr Aufgabenbestand ging in das neue Amt über.<br />
Unter organisatorischen Gesichtspunkten konnte mit <strong>de</strong>r Bün<strong>de</strong>lung von fünf Behör<strong>de</strong>n eine erhebliche<br />
Reduzierung <strong>de</strong>r Organisationseinheiten erreicht wer<strong>de</strong>n. Die neue Struktur <strong>de</strong>s LVL hat 5<br />
Abteilungen und 37 Referate. Daraus ergibt sich eine Einsparung von insgesamt 23 Abteilungen<br />
und 63 Referaten.<br />
Mit <strong>de</strong>r Errichtung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>slabors <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> als Einrichtung gemäß § 12 LOG zum<br />
01.01.2004 wur<strong>de</strong> die Laborabteilung aus <strong>de</strong>m LVL herausgelöst. Auf die Ausführungen unter<br />
Punkt II.4 wird verwiesen.<br />
Gleichzeitig wird aktuell die Auflösung <strong>de</strong>r Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung<br />
(ÄFLE) vorbereitet. Nach Ausglie<strong>de</strong>rung von Aufgaben auf <strong>de</strong>n Verband für Lan<strong>de</strong>ntwicklung und<br />
Flurneuordnung wer<strong>de</strong>n die nach <strong>de</strong>r aufgabenkritischen Überprüfung verbleiben<strong>de</strong>n Aufgaben in<br />
einer neuen Abteilung Flurneuordnung gebün<strong>de</strong>lt. Auf die Ausführungen unter Punkt II.12.4 wird<br />
verwiesen.<br />
Im laufen<strong>de</strong>n Prüfprozess wird <strong>de</strong>utlich, dass insbeson<strong>de</strong>re die Aufgaben mit Forschungs-, Versuchs-<br />
und Beratungscharakter sowie operative Teilaufgaben grundsätzlich ausglie<strong>de</strong>rungsfähig<br />
sein können.<br />
22.5. Umsetzung<br />
Konkrete Prüfergebnisse liegen noch nicht vor. Zur Überführung <strong>de</strong>r Laboreinrichtungen vgl. die<br />
Ausführungen zu <strong>de</strong>n Laboreinrichtungen unter Punkt III.4, zu <strong>de</strong>n Ämtern für Flurneuordnung und<br />
ländliche Entwicklung vgl. Ausführungen unter Punkt III.12.<br />
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23. Straßenbauverwaltung<br />
23.1. Berichtsinhalt<br />
Gemäß Artikel 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 23 und Abs. 3 HSichG 2003 ist über Umfang und Art <strong>de</strong>r<br />
Ausglie<strong>de</strong>rung von Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich „Straßenbauverwaltung“ zu berichten.<br />
Gegenwärtig sind knapp 2700 Beschäftigte im Bereich <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung tätig. Mit <strong>de</strong>r Zusammenführung<br />
<strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung im Lan<strong>de</strong>sbetrieb Straßenwesen gemäß <strong>de</strong>m Gesetz<br />
zur Neuorganisation <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung <strong>vom</strong> 26. Mai 2004 (GVBl. I S. 240) wird bis En<strong>de</strong><br />
2007 die Einsparung von 299 Stellen gegenüber <strong>de</strong>m Stand 01. Januar 2000 erreicht.<br />
In <strong>de</strong>n vergangenen 5 Jahren wur<strong>de</strong> durch die Straßenbauverwaltung ein Finanzvolumen von ca.<br />
600 Millionen Euro jährlich umgesetzt. Davon entfielen auf die Auftragsverwaltung für <strong>de</strong>n Bund<br />
knapp 400 Millionen für Investitionen an Bun<strong>de</strong>sfernstraßen. Für <strong>de</strong>n Bau und die Unterhaltung von<br />
Lan<strong>de</strong>sstraßen setzte die Straßenbauverwaltung rund 160 Millionen Euro um. Etwa 40 Millionen<br />
Euro wer<strong>de</strong>n jährlich für kommunale Straßenbaumaßnahmen ausgereicht.<br />
23.2. Aufgabenbeschreibung<br />
Die Straßenbauverwaltung erledigt alle Angelegenheiten <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfern- und Lan<strong>de</strong>sstraßen. Darüber<br />
hinaus nimmt sie die alleinige staatliche Aufsicht über Kreisstraßen und die Gemein<strong>de</strong>straßen<br />
kreisfreier Städte war. Die Straßenbauverwaltung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> hat sich von Beginn an<br />
als eine Verwaltung organisiert, die ihre Aufgaben in erster Linie als Bauherrenverwaltung wahrnimmt.<br />
Sie unterliegt seit Mitte <strong>de</strong>r neunziger Jahre einem kontinuierlichen Optimierungsprozess.<br />
Dieser bewirkte bei gleichzeitiger Reduzierung <strong>de</strong>s Personalbestan<strong>de</strong>s eine immer stärkere Konzentration<br />
auf die Kernaufgaben <strong>de</strong>r staatlichen Verwaltung. Mit Gründung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbetriebs<br />
Straßenwesen zum 01.01.2005 wird die Straßenbauverwaltung unterhalb <strong>de</strong>s Ministeriums in einer<br />
Organisationseinheit zusammengeführt und mit betriebswirtschaftlichen Instrumentarien ausgestattet.<br />
Im Lan<strong>de</strong>sbetrieb wer<strong>de</strong>n die Aufgaben <strong>de</strong>r Planung, <strong>de</strong>s Baus und <strong>de</strong>r Unterhaltung <strong>de</strong>r Verkehrswege<br />
gebün<strong>de</strong>lt, die es in diesem Bericht zu untersuchen gilt.<br />
Auftragsverwaltung<br />
Die Verwaltung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfernstraßen erfolgt gemäß Artikel 90 Abs. 2 GG durch die Län<strong>de</strong>r in<br />
Bun<strong>de</strong>sauftragsverwaltung.<br />
Hiervon umfasst sind alle Aufgaben eines Straßenbaulastträgers. Dazu gehören insbeson<strong>de</strong>re<br />
<strong>de</strong>r Bau und die Unterhaltung von Straßen,<br />
die Gewährleistung <strong>de</strong>r Verkehrssicherheit auf allen Bun<strong>de</strong>sfernstraßen und<br />
die eigenständige Geltendmachung von Erstattungsansprüchen in allen gerichtlichen Instanzen.<br />
Ferner beziehen sich die Aufgaben <strong>de</strong>s Straßenbaulastträgers auch auf die Unterhaltung <strong>de</strong>s Zubehörs<br />
und aller Nebenanlagen von Bun<strong>de</strong>sfernstraßen, somit auch auf die Nebenbetriebe an Autobahnen<br />
und die Autobahnmeistereien.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sauftragsverwaltung unterliegen die Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Aufsicht und <strong>de</strong>n<br />
Weisungen <strong>de</strong>r zuständigen obersten Bun<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n. Die obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n haben <strong>de</strong>ren<br />
Vollzug sicherzustellen (Art. 85 Abs. 3, Abs. 4 GG).<br />
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Lan<strong>de</strong>sstraßenverwaltung<br />
Der Lan<strong>de</strong>sstraßenbauverwaltung obliegen alle Aufgaben eines Straßenbaulastträgers.<br />
Nach <strong>de</strong>r gesetzlichen Umschreibung <strong>de</strong>r Straßenbaulast in § 9 BbgStrG sind Straßen zu bauen,<br />
zu unterhalten, zu erweitern, umzugestalten o<strong>de</strong>r sonst zu verbessern.<br />
Ferner bezieht sich die Straßenbaulast nicht nur auf <strong>de</strong>n Straßenkörper, son<strong>de</strong>rn auch auf das Zubehör<br />
und die Nebenanlagen, somit auch auf die Straßenmeistereien <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s.<br />
Gemäß § 10 BbgStrG obliegen <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sbediensteten ihre Aufgaben als Amtspflichten in Ausübung<br />
hoheitlicher Tätigkeit. Die Straßenbaubehör<strong>de</strong>n tragen als Son<strong>de</strong>rordnungsbehör<strong>de</strong>n die<br />
Verantwortung dafür, dass Sicherheit und Ordnung an und auf <strong>de</strong>n Straßen je<strong>de</strong>rzeit gewahrt sind.<br />
Die Lan<strong>de</strong>sstraßenbaubehör<strong>de</strong>n bedürfen gemäß § 4 <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfernstraßengesetzes (FStrG) und<br />
§ 10 BbgStrG in Ausübung ihrer Tätigkeit keiner Genehmigung, Zustimmung, Anzeige, Erlaubnis<br />
o<strong>de</strong>r Überwachung einer an<strong>de</strong>ren Stelle bzw. Behör<strong>de</strong>.<br />
Neben <strong>de</strong>r Straßenbaulast obliegt <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sstraßenbauverwaltung die Straßenaufsicht. Gemäß §<br />
44 BbgStrG überwacht sie die Aufgabenerfüllung an<strong>de</strong>rer Straßenbaulastträger. Die untere Lan<strong>de</strong>sstraßenbaubehör<strong>de</strong><br />
überwacht Lan<strong>de</strong>sstraßen, die nicht in <strong>de</strong>r Baulast <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s stehen und<br />
nimmt die Aufsicht für Kreisstraßen und für Gemein<strong>de</strong>straßen kreisfreier Städte wahr.<br />
23.3. Verfahren / Vorgehen<br />
23.3.1. Beteiligte<br />
Anlässlich <strong>de</strong>s Kabinettbeschlusses 234/00 <strong>vom</strong> 9. Mai 2000 wur<strong>de</strong> in einer ressortinternen Arbeitsgruppe<br />
begonnen, Inhalt, Umfang und Struktur <strong>de</strong>r Aufgabenerledigung auf <strong>de</strong>m Gebiet<br />
<strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung mit <strong>de</strong>r Zielstellung zu untersuchen, die Möglichkeiten zur Bün<strong>de</strong>lung<br />
<strong>de</strong>r Aufgaben in einem Lan<strong>de</strong>sbetrieb auszuloten. In diesem Zusammenhang hatte <strong>de</strong>r<br />
Ausschuss für Verwaltungsoptimierung (AVO) vorgeschlagen zu prüfen, ob die Einrichtung eines<br />
Lan<strong>de</strong>sbetriebes nach § 26 LHO zu einer effektiveren und effizienteren Aufgabenerledigung<br />
in <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung führen wür<strong>de</strong> und ob eine Steigerung <strong>de</strong>r Fremdvergabequote<br />
vertretbar und möglich wäre.<br />
Dieser Prüfauftrag wur<strong>de</strong> auf Veranlassung <strong>de</strong>s AVO fremd vergeben, um ein unabhängiges<br />
Ergebnis zu erzielen. Bei <strong>de</strong>r Auftragserteilung durch die Staatskanzlei <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
wur<strong>de</strong> darauf geachtet, dass keine Ergebnisse präjudiziert wur<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r betroffene Bereich<br />
keinen über fachliche Aspekte hinausgehen<strong>de</strong>n Einfluss auf das Ergebnis nehmen konnte.<br />
In <strong>de</strong>m Vertrag ist u.a. die „Untersuchung und Auswahl einer geeigneten Rechtsform in <strong>de</strong>r<br />
Straßenbauverwaltung“ sowie ein „Vorschlag zur Umsetzung <strong>de</strong>r Ergebnisse“ gefor<strong>de</strong>rt.<br />
Die <strong>vom</strong> AVO in Auftrag gegebene Untersuchung wur<strong>de</strong> durch die Zentrale Projektgruppe <strong>de</strong>r<br />
Staatskanzlei betreut. Das MI sowie das MdF waren durch ihre Staatssekretäre im AVO im an-<br />
gemessenen Umfang an <strong>de</strong>r Prüfung beteiligt. Der Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und<br />
Verkehr berichtete <strong>de</strong>m AVO regelmäßig über <strong>de</strong>n aktuellen Sachstand.<br />
Zur Begleitung <strong>de</strong>s Gutachtens im MSWV wur<strong>de</strong> im Mai 2001 <strong>de</strong>r Lenkungsausschuss „Optimierung<br />
<strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung“ unter Beteiligung <strong>de</strong>r betroffenen Behör<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r Personalvertretung,<br />
<strong>de</strong>r Staatskanzlei und <strong>de</strong>s Gutachters eingerichtet.<br />
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Ergebnis <strong>de</strong>r im Februar 2002 vorgelegten gutachterlichen Untersuchung ist, dass für die Straßenbauverwaltung<br />
die Errichtung eines Lan<strong>de</strong>sbetriebes nach § 26 LHO als die gebotene Maßnahme<br />
für eine weitere Effizienz- und Effektivitätssteigerung vorgeschlagen wird. Durch verbesserte<br />
Kostentransparenz erleichtert die Struktur <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbetriebes die I<strong>de</strong>ntifizierung ausglie<strong>de</strong>rungsfähiger<br />
Teilaufgaben.<br />
23.3.2. Vorgehen<br />
Auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>r Grundaussage <strong>de</strong>s Gutachtens wur<strong>de</strong> in einer Arbeitsgruppe, <strong>de</strong>ren Mitglie<strong>de</strong>r<br />
sich aus Vertretern <strong>de</strong>s Organisationsreferates <strong>de</strong>r Abteilung 1 - Grundsatzangelegenheiten<br />
<strong>de</strong>s Ministeriums, Koordination - und Vertretern <strong>de</strong>r verschie<strong>de</strong>nen Referate <strong>de</strong>r Abteilung 5 -<br />
Straßenwesen, Straßenverkehr im MSWV zusammensetzte, eine weitere Ausglie<strong>de</strong>rung geprüft.<br />
23.4. Einzelbetrachtung<br />
Die Straßenbauverwaltung <strong>de</strong>finiert sich bereits heute im Kern als Bauherrenverwaltung. Die wesentlichen<br />
Ingenieurleistungen, wie z.B. die Erstellung von Planunterlagen für <strong>de</strong>n Straßenbau,<br />
wer<strong>de</strong>n nicht durch eigenes Personal selber wahrgenommen und alle mit <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben<br />
als Straßenbaulastträger verbun<strong>de</strong>nen Bauleistungen wer<strong>de</strong>n zu 100 % fremdvergeben. Auch<br />
im Vergleich mit an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn ist die Vergabequote im investiven Bereich, d.h. im Bereich<br />
<strong>de</strong>r Planung und <strong>de</strong>m Bau von Straßen, sehr hoch.<br />
Dennoch stellt sich die Frage, ob und inwieweit Dritte zur praktischen Erfüllung <strong>de</strong>r verbleiben<strong>de</strong>n<br />
Aufgaben herangezogen wer<strong>de</strong>n können.<br />
Eine qualifizierte Aussage darüber, ob die Einschaltung privater Dritter zur praktischen Erfüllung <strong>de</strong>r<br />
Aufgaben noch wirtschaftlich ist, wird die Straßenbauverwaltung erst nach Gründung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbetriebs<br />
und Einführung <strong>de</strong>r Kosten- und Leistungsrechnung treffen können. Diese ermöglicht zukünftig<br />
<strong>de</strong>n fairen Vergleich mit <strong>de</strong>n Kosten und Qualitäten privater Leistungserstellung auf Basis<br />
einer Kosten- und Leistungstransparenz. Sie gibt Entscheidungshilfe für die weitere Festlegung <strong>de</strong>s<br />
Verhältnisses von Eigenleistung und Fremdvergabe.<br />
Gleichwohl wur<strong>de</strong> bereits jetzt auf <strong>de</strong>r Basis <strong>de</strong>s <strong>de</strong>rzeitigen Haushalts- und Rechnungswesens die<br />
Wirtschaftlichkeit einer weiteren Ausglie<strong>de</strong>rung untersucht und bewertet. Zu diesen Aufgaben gehören<br />
Ingenieurleistungen im Sinne <strong>de</strong>r Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sowie<br />
Arbeiten im Betriebsdienst.<br />
Die geschil<strong>de</strong>rte Vorgehensweise hat zu folgen<strong>de</strong>n Ergebnissen geführt:<br />
Ingenieurleistungen im Sinne <strong>de</strong>r HOAI<br />
Ingenieurleistungen im Sinne <strong>de</strong>r HOAI wer<strong>de</strong>n schon jetzt durch die Straßenbauverwaltung überwiegend<br />
an Dritte vergeben. Da die Planungsleistungen nach <strong>de</strong>r HOAI bereits jetzt zu 100% von<br />
Dritten gegen Honorar erbracht wer<strong>de</strong>n, beziehen sich die sog. HOAI-Leistungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sbediensteten<br />
fast ausschließlich auf Bauherrentätigkeiten, wie z.B. Überwachungsleistungen und auf<br />
die Durchführung <strong>de</strong>r Ausschreibungs- und Vergabeverfahren. Im ersteren Fall erfolgt die Leistung<br />
in Personalunion und zeitgleich mit <strong>de</strong>n originären staatlichen Aufsichts- und Ordnungsaufgaben, so<br />
dass hier erst eine genauere betriebswirtschaftliche Detailbetrachtung Aussagen darüber treffen<br />
kann, ob eine weitergehen<strong>de</strong> Übertragung an Dritte wirtschaftlich wäre. Ziel muss es daher sein,<br />
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durch eine Kosten- und Leistungsrechnung diese Untersuchung zu ermöglichen. Soweit die mit eigenem<br />
Personal erbrachte sogenannte HOAI-Leistung die Durchführung von Ausschreibungs- und<br />
Vergabeverfahren betrifft, hat sich zusätzlich die Frage gestellt, ob eine Vergabe dieser Leistungen<br />
mit <strong>de</strong>r gefor<strong>de</strong>rten Vorbeugung von Korruption noch vertretbar ist. Somit wäre bei Übertragung<br />
dieser sensiblen Leistung an Dritte zwangsläufig neben <strong>de</strong>n innerdienstlichen Regelungen ein weiteres<br />
Kontroll- und Sicherungssystem zu implementieren. Auch hier können abschließen<strong>de</strong> Aussagen<br />
erst durch eine Kosten- und Leistungsrechnung getroffen wer<strong>de</strong>n.<br />
Arbeiten im Betriebsdienst<br />
Die mit <strong>de</strong>r Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben <strong>de</strong>s Straßenbaulastträger gem. § 3 FStrG bzw. § 9 BbgStrG<br />
verbun<strong>de</strong>n Bautätigkeiten wer<strong>de</strong>n bereits zu 100% fremdvergeben. Betriebliche Unterhaltungsarbeiten,<br />
z.B. an Verkehrsflächen, Nebenanlagen, Straßenentwässerungsanlagen und <strong>de</strong>r Verkehrsbeschil<strong>de</strong>rung,<br />
und darüber hinaus beim Winterdienst wer<strong>de</strong>n auch durch private Unternehmen<br />
angeboten. Soweit diese Arbeiten durch Bedienstete <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s erledigt wer<strong>de</strong>n, erfolgt dies<br />
in Personalunion und gleichzeitig mit <strong>de</strong>n originären staatlichen Aufgaben, wie z.B. Streckenkontrolle<br />
und Verkehrssicherung. Dabei ist es eine kontinuierliche Optimierungsaufgabe, zu prüfen, inwieweit<br />
hier <strong>de</strong>r Anteil <strong>de</strong>r nicht originären staatlichen Aufgaben verringert, d.h. anteilig hier <strong>de</strong>r Fremdvergabeanteil<br />
noch weiter gesteigert wer<strong>de</strong>n kann. Hierzu bedient sich die Straßenbauverwaltung<br />
eines Kostenrechnungsprogramms (KIS) auf <strong>de</strong>r Ebene <strong>de</strong>r Straßenmeistereien. Im Ergebnis dieses<br />
Optimierungsprozesses konnten gewerbliche Arbeiten, wie z.B.<br />
Randstreifenabän<strong>de</strong>rung,<br />
Grabenräumung,<br />
Fahrbahnmarkierung,<br />
Todholzausastung und<br />
Räumdienst<br />
als Eigenleistung reduziert o<strong>de</strong>r sogar bis zu 100 % vergeben wer<strong>de</strong>n.<br />
Dieses Ergebnis geht einher mit einer kontinuierlichen neuen Ausbildung von Straßenwärtern und<br />
einer zielgerichteten Qualifizierung <strong>de</strong>s Personals für die Betreuung, Kontrolle und Abrechnung <strong>de</strong>r<br />
Vergabeleistungen im Bereich <strong>de</strong>r Straßenmeistereien.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>r Rationalisierungsaufgabe „Straßenmeisterei 2000“ wur<strong>de</strong>n im Zeitraum 1996 bis<br />
2000 durch Aufgabe von Meistereistandorten größere Straßenmeistereibezirke geschaffen und erhebliche<br />
Personaleinsparungen erbracht. Eine weitere Vergrößerung <strong>de</strong>r Straßenmeistereibezirke<br />
wür<strong>de</strong> zu unwirtschaftlichen Ergebnissen bei <strong>de</strong>r Betreuung <strong>de</strong>r Straßen führen. Von daher wird eine<br />
weitere Effizienzsteigerung in <strong>de</strong>r Betreuung <strong>de</strong>r Kreisstraßen gesehen. Die Landkreise können<br />
gemäß § 46 Abs. 3 BbgStrG die Unterhaltung <strong>de</strong>r Kreisstraßen, einschließlich <strong>de</strong>s Um- und Ausbaus,<br />
gegen Ersatz <strong>de</strong>r entstehen<strong>de</strong>n Kosten <strong>de</strong>n Straßenbauämtern <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s übertragen Die<br />
hierbei entstehen<strong>de</strong>n Synergieeffekte führen zu weiteren Einsparungen.<br />
Neben dieser „klassischen“ Form <strong>de</strong>r Aufgabenerledigung hat das Bun<strong>de</strong>sministerium für Verkehr,<br />
Bau- und Wohnungswesen im Herbst 2001 die Absicht erklärt, im Rahmen von Pilotvorhaben die<br />
Vergabe von Konzessionen anstelle von Bauaufträgen für ausgewählte Ausbauvorhaben im Bun<strong>de</strong>sautobahnnetz<br />
vorzunehmen. Der Konzessionsnehmer sollte dabei verpflichtet wer<strong>de</strong>n, auch für<br />
<strong>de</strong>n Betriebsdienst auf einem bestimmten Autobahnabschnitt zu sorgen. Das MSWV hat sich aktiv<br />
um eine Beteiligung im Rahmen dieser ursprünglich 10 Pilotvorhaben bemüht. So ist <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
als einziges neues Bun<strong>de</strong>sland mit <strong>de</strong>m Abschnitt <strong>de</strong>r A 24 Autobahnanschlussstelle Neuruppin bis<br />
A 10 Autobahndreieck Schwanebeck vertreten. Die <strong>vom</strong> BMVBW beauftragte Realisierungsstudie<br />
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zu diesem Vorhaben hat allerdings ergeben, dass die Wirtschaftlichkeit in diesem Abschnitt unter<br />
<strong>de</strong>n gegenwärtigen Umstän<strong>de</strong>n nicht gegeben ist. Das MSWV bemüht sich aber weiterhin, ein einsprechen<strong>de</strong>s<br />
Pilotvorhaben unter vertretbaren Bedingungen zu realisieren.<br />
23.5. Umsetzung<br />
Durch <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sbetrieb Straßenwesen wird eine klassische, mehrstufige öffentliche Verwaltung<br />
mit strenger hierarchischer Struktur <strong>de</strong>r jeweiligen Dienststellen und einer kameralistischen Haushaltsführung<br />
in eine mo<strong>de</strong>rne Organisationsform umgewan<strong>de</strong>lt. Ziele sind Effizienz und Wirtschaftlichkeit.<br />
Aus diesem Grun<strong>de</strong> wird zeitgleich zur Errichtung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbetriebs sowohl die Finanzbuchhaltung<br />
(Doppik) als auch die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) mit einem geschlossenen<br />
Buchungs- und Controllingsystem eingeführt. Mit <strong>de</strong>r KLR wird es <strong>de</strong>m Lan<strong>de</strong>sbetrieb ermöglicht,<br />
beim Einsatz <strong>de</strong>r öffentlichen Mittel für alle Maßnahmen einen streng wirtschaftlichen Maßstab<br />
anzulegen. Aufgrund einer verbesserten Kosten- und Leistungstransparenz wird er in die Lage versetzt,<br />
die Wirtschaftlichkeitsüberwachung zu steigern und Entscheidungen über weitere Ausglie<strong>de</strong>rungen<br />
auf gesicherter Erkenntnisgrundlage zu treffen.<br />
Die begleiten<strong>de</strong>n gesetzgeberischen Maßnahmen zur Errichtung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbetriebes Straßenbau<br />
sind mit <strong>de</strong>m Kabinettsbeschluss zur Neuorganisation <strong>de</strong>r Straßenbauverwaltung im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
auf <strong>de</strong>n Weg gebracht. Daran anknüpfend wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Errichtungserlass, die Betriebssatzung<br />
und die Geschäftsordnung erstellt. Weitere wesentliche Aufgaben <strong>de</strong>r Projektorganisation sind<br />
die Regelung <strong>de</strong>r Geschäftsverteilung in <strong>de</strong>r Zentrale, die Festlegung <strong>de</strong>r Schnittstellen zum Lan<strong>de</strong>sbetrieb<br />
und seine Steuerung sowie die Harmonisierung <strong>de</strong>r IT-Infrastruktur im Lan<strong>de</strong>sbetrieb.<br />
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