Ausgliederungsbericht vom 30.6.2004 - Brandenburg.de
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von Rüstungsaltlasten in <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>srepublik Deutschland (Rüstungsaltlastenfinanzierungsgesetz –<br />
RüstAltFG – BT- Drs. 15/1888), nach <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Bund u.a. die Kosten <strong>de</strong>r Kampfmittelräummaßnahmen<br />
auch für alliierte Kampfmittel übernehmen sollte, wur<strong>de</strong> <strong>vom</strong> Bun<strong>de</strong>stag am 4. März 2004 abgelehnt.<br />
Die Kostentragung erfolgt durch das Land aus Billigkeitsüberlegungen auf freiwilliger Grundlage.<br />
Nach <strong>de</strong>n allgemeinen ordnungsbehördlichen Regelungen müsste <strong>de</strong>r Zustandsverantwortliche (§<br />
17 Abs. 1 und 2 OBG) die Kosten übernehmen, die aus <strong>de</strong>r Beseitigung alliierter Kampfmittel resultieren.<br />
Gegen eine unbegrenzte Inanspruchnahme von Grundstückseigentümern als Zustandsverantwortliche<br />
bestehen jedoch verfassungsrechtlich begrün<strong>de</strong>te Zumutbarkeitsgrenzen. Sie ergeben<br />
sich aus <strong>de</strong>r Eigentumsgarantie <strong>de</strong>s Art. 14 Abs. 1 und 2 GG (Beschluss <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sverfassungsgerichts<br />
<strong>vom</strong> 16.2.2000, 1 BvR 242/91, NJW 2000, 2574).<br />
Die Kostenübernahme ist in an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn sehr unterschiedlich geregelt. Fast alle Län<strong>de</strong>r<br />
übernehmen die Kosten für die Aufgaben Entschärfung, Transport, Lagerung und Vernichtung,<br />
während die Kosten für die Aufgaben Recherche (z.B. Luftbildauswertung), Sondierung, Bergung<br />
und Freilegung vielfach zu Lasten <strong>de</strong>r Grundstückseigentümer gehen.<br />
Aufbauorganisation <strong>de</strong>s StMBD<br />
Der StMBD mit Sitz in Zossen, Ortsteil Wünsdorf, Gemein<strong>de</strong>teil Waldstadt beschäftigt 80 Mitarbeiter<br />
und ist in die Abteilungen Verwaltung und Technik geglie<strong>de</strong>rt. Der Leiter Innenrevision und Controlling<br />
ist direkt <strong>de</strong>m Leiter StMBD unterstellt.<br />
Nutznießer<br />
Nutznießer <strong>de</strong>r <strong>vom</strong> Land getragenen Ausgaben für die Kampfmittelräumung (Titel 536 10) auf nicht<br />
bun<strong>de</strong>seigenen Liegenschaften sind die kommunalen und privaten Liegenschaftsinhaber. Die Ausgabenverteilung<br />
auf die Liegenschaften von Land, Kommunen und Privaten stellt sich wie folgt dar:<br />
Jahr <strong>vom</strong> Land getragene<br />
Ausgaben KMR<br />
(Titel 536 10)<br />
Verteilung auf Liegenschaften:<br />
Land Kommunen Private<br />
in Mio. €<br />
2000 14,104 3,410 7,597 3,097<br />
2001 13,193 2,810 7,112 3,271<br />
2002 11,665 2,317 6,653 2,694<br />
2003 10,097 1,977 4,879 3,242<br />
Die Kostenübernahme kommt insbeson<strong>de</strong>re <strong>de</strong>n Kommunen zugute. Sie partizipierten in <strong>de</strong>m betrachteten<br />
Zeitraum mit jahresdurchschnittlich über 50 % an <strong>de</strong>n Ausgaben Kampfmittelräumung.<br />
Vergleicht man die Räumkosten für kommunale Flächen mit <strong>de</strong>n Räumkosten für die Lan<strong>de</strong>sflächen,<br />
wird <strong>de</strong>utlich, dass die Räumkosten/ha kommunale Liegenschaft die <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>utlich übersteigen.<br />
Ursächlich hierfür ist, dass im städtischen Bereich <strong>de</strong>r technische Aufwand für die Räumung<br />
größer ist.<br />
5.3. Verfahren / Vorgehen<br />
5.3.1. Beteiligte<br />
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