14.12.2012 Aufrufe

Ausgliederungsbericht vom 30.6.2004 - Brandenburg.de

Ausgliederungsbericht vom 30.6.2004 - Brandenburg.de

Ausgliederungsbericht vom 30.6.2004 - Brandenburg.de

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

II. Bisherige Ergebnisse und weitere Prüfungsschritte<br />

1. Ergebnisse <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung zu <strong>de</strong>n einzelnen in § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 bis 23 Verw-<br />

ModG genannten Aufgabenbereichen<br />

Die Überprüfung von Umfang und Art <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung hat in Bezug auf einige <strong>de</strong>r in § 3 VerwModG<br />

im einzelnen genannten Aufgabenbereiche ergeben, dass eine Ausglie<strong>de</strong>rung möglich und auch unter<br />

Wirtschaftlichkeits- und Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten angezeigt ist. Hierbei han<strong>de</strong>lt ist sich um die<br />

Bereiche<br />

Fernmel<strong>de</strong>wesen (Nr. 3) in Bezug auf das LVN,<br />

Staatstheater Cottbus (Nr. 6),<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Kunstsammlungen in Cottbus (Nr. 8),<br />

Teilaufgaben <strong>de</strong>r Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung (Nr. 12)<br />

Lan<strong>de</strong>skliniken (Nr. 13),<br />

Materialprüfungsamt Berlin-<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (Nr. 19),<br />

Nie<strong>de</strong>rsorbisches Gymnasium Cottbus (Nr. 20),<br />

In zahlreichen Aufgabenbereichen besteht weiterer Prüfbedarf hinsichtlich <strong>de</strong>r Vereinbarkeit <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rung<br />

von Teilaufgaben mit höherrangigem Recht sowie Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit<br />

einer Ausglie<strong>de</strong>rung. Die Prüfung <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit einer Ausglie<strong>de</strong>rung setzt grundsätzlich voraus,<br />

dass die betrachteten Bereiche über eine Kosten- und Leistungsrechnung verfügen. In vielen Bereichen<br />

existiert diese nicht bzw. noch nicht, sodass entwe<strong>de</strong>r –soweit vertretbar- Abstriche bei <strong>de</strong>r Präzision zu<br />

machen o<strong>de</strong>r aber vertiefte Gutachten erfor<strong>de</strong>rlich sind. Zu<strong>de</strong>m befin<strong>de</strong>n sich die betroffenen Aufgabenbereiche<br />

z.T. in tiefgreifen<strong>de</strong>n Umstrukturierungsprozessen, die eine Darstellung <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit<br />

und damit einen Vergleich mit privaten Anbietern ebenfalls erschweren. Für folgen<strong>de</strong> Aufgabenbereiche<br />

ist daher noch keine abschließen<strong>de</strong> Aussage <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung über die Ausglie<strong>de</strong>rbarkeit an<br />

sich sowie Wirtschaftlichkeit und/o<strong>de</strong>r Zweckmäßigkeit einer Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s gesamten Aufgabenbereiches<br />

bzw. von Teilaufgaben möglich:<br />

Bau- und Liegenschaftsverwaltung (Nr. 1),<br />

Bezüge- und Beihilfewesen (Nr. 2),<br />

Fernmel<strong>de</strong>wesen (Nr. 3) außerhalb <strong>de</strong>r obersten Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n bzw. <strong>de</strong>s LVN<br />

Laborwesen außerhalb <strong>de</strong>r Hochschulen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s (Nr. 4)<br />

Munitionsbergungsdienst <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (Nr. 5)<br />

Filmmuseum Potsdam (Nr. 7)<br />

Lan<strong>de</strong>samt für Geowissenschaften und Rohstoffe (Nr. 9)<br />

Lan<strong>de</strong>sschule und technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (Nr. 10),<br />

Lan<strong>de</strong>sforstanstalt Eberswal<strong>de</strong> (Nr. 14),<br />

Lan<strong>de</strong>sinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Nr. 15),<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>isches Lan<strong>de</strong>sinstitut für Rechtsmedizin (Nr. 16),<br />

Lan<strong>de</strong>sanstalt für Großschutzgebiete (Nr. 17),<br />

Institut für Stadtentwicklung und Wohnen (Nr. 18),<br />

Lan<strong>de</strong>sumweltamt (Nr. 21),<br />

Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft (Nr. 22),<br />

Straßenbauverwaltung (Nr. 23).<br />

Aufgrund höherrangiger Rechtsvorschriften <strong>de</strong>rzeit nur in Teilbereichen möglich ist eine Ausglie<strong>de</strong>rung<br />

in folgen<strong>de</strong>m Aufgabenbereich:<br />

Lan<strong>de</strong>samt für Mess- und Eichwesen (Nr. 11)<br />

Seite 6 von 91

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!