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Ausgliederungsbericht vom 30.6.2004 - Brandenburg.de

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zu erkennen, fachliches und strategisches Wissen systematisch aufzubereiten und für Land und<br />

Städte bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen, die Wirkung von För<strong>de</strong>r- und rechtlichen Instrumentarien<br />

systematisch zu evaluieren, Handlungsvorschläge und Strategien für Standardproblemlagen<br />

im Bereich Stadtentwicklung und Wohnungswesen zu erarbeiten.<br />

Im Hinblick auf die Prüfung von Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r gesamte Aufgabenbereich<br />

unterglie<strong>de</strong>rt. Hierbei wur<strong>de</strong> darauf geachtet, dass - wie in Art. 2 § 2 Abs. 1 HSichG 2003 (nunmehr<br />

§ 5 Abs. 1 LOG) beschrieben- zwischen Aufgabenwahrnehmung im Sinne einer Zuständigkeit <strong>de</strong>r<br />

Einrichtung und <strong>de</strong>r tatsächlichen Aufgabenerfüllung unterschie<strong>de</strong>n wird. Sofern nicht an<strong>de</strong>rs beschrieben<br />

hat das ISW die aufgeführten Aufgaben nicht nur wahrzunehmen, son<strong>de</strong>rn auch zu erfüllen.<br />

18.3. Verfahren/Vorgehen<br />

18.3.1. Beteiligte<br />

Zur Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> eine Projektgruppe gebil<strong>de</strong>t, die – um<br />

möglichst unabhängig und objektiv arbeiten zu können – außerhalb <strong>de</strong>r Linienverwaltung angesie<strong>de</strong>lt<br />

wur<strong>de</strong>. Mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Arbeitsgruppe waren Vertreter/innen <strong>de</strong>r Fachabteilungen 2<br />

„Stadtentwicklung, Denkmalpflege“ und 3 „Wohnungsbau und Wohnungswesen“, <strong>de</strong>s MSWV-<br />

Organisationsreferates, <strong>de</strong>s ISW, <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes für Bauen, Verkehr- und Straßenwesen<br />

(LBVS), <strong>de</strong>r Personalvertretungen <strong>de</strong>s ISW und <strong>de</strong>s LBVS, die Gleichstellungsbeauftragte <strong>de</strong>s<br />

ISW und <strong>de</strong>r Hauptpersonalrat.<br />

Das Ministerium <strong>de</strong>r Finanzen wur<strong>de</strong> beteiligt.<br />

18.3.2. Vorgehen<br />

Nach<strong>de</strong>m die Aufgaben aufgeglie<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n waren, wur<strong>de</strong> im einzelnen wie folgt verfahren:<br />

Es wur<strong>de</strong> zunächst geprüft,<br />

ob die Aufgaben auch von Dritten wahrgenommen wer<strong>de</strong>n können (Verlagerung <strong>de</strong>r<br />

Zuständigkeit auf Dritte),<br />

ob Dritte zur praktischen Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben herangezogen wer<strong>de</strong>n können, insbeson<strong>de</strong>re<br />

ob die Leistungen auch von Privaten etc. angeboten wer<strong>de</strong>n bzw. angeboten wer<strong>de</strong>n können<br />

und<br />

ob es Beispiele für eine Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung und -erfüllung in an<strong>de</strong>ren<br />

Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn gibt.<br />

Die Prüfung selbst wur<strong>de</strong> in folgen<strong>de</strong>n Schritten vollzogen:<br />

Welche übergeordneten Anfor<strong>de</strong>rungen wären an Dritte zu stellen, um die bisher <strong>vom</strong> ISW<br />

wahrgenommenen Aufgaben erfüllen zu können?<br />

Welche spezifischen Anfor<strong>de</strong>rungen wären für die Erfüllung <strong>de</strong>r fünf Aufgabenbereiche an Dritte<br />

zu stellen?<br />

Gibt es Institutionen, die dieAnfor<strong>de</strong>rungen erfüllen können?<br />

Gibt es nach wie vor ein unverzichtbares Lan<strong>de</strong>sinteresse an <strong>de</strong>r Einzelaufgabe?<br />

Je<strong>de</strong>m aufgabenkritischen Prüfschritt wur<strong>de</strong>n jeweils spezifische Prüfkriterien zu Grun<strong>de</strong> gelegt.<br />

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