Ausgliederungsbericht vom 30.6.2004 - Brandenburg.de
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Durch das BLR wer<strong>de</strong>n <strong>de</strong>rzeit neben <strong>de</strong>n anfallen<strong>de</strong>n Leitungs- und Verwaltungstätigkeiten drei<br />
Aufgabenbereiche mit insgesamt 29 Aufgaben, die in weitere Teilaufgaben untersetzbar sind,<br />
wahrgenommen.<br />
Bei insgesamt 21 fachlichen Aufgaben bzw. Teilaufgaben (die Leitungs- und Verwaltungsaufgaben<br />
wer<strong>de</strong>n im Weiteren nicht betrachtet) wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r hoheitliche Charakter verneint.<br />
Darüber hinaus konnte bei fünf hoheitlichen Aufgaben festgestellt wer<strong>de</strong>n, dass auch sie sich prinzipiell<br />
für eine Ausglie<strong>de</strong>rung eignen.<br />
Hinsichtlich <strong>de</strong>r weiteren Prüfungsergebnisse ist zu berücksichtigen:<br />
Die durch das BLR angebotenen hochspezialisierten fachärztlichen Leistungen können nur von<br />
Fachärzten für Rechtsmedizin erbracht wer<strong>de</strong>n. Im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> wer<strong>de</strong>n diese Leistungen<br />
neben <strong>de</strong>m BLR noch durch einen nie<strong>de</strong>rgelassenen Facharzt <strong>de</strong>r Rechtsmedizin angeboten. Der<br />
nie<strong>de</strong>rgelassene Facharzt übernimmt bereits im Rahmen seiner Kapazitäten einen Teil <strong>de</strong>r insgesamt<br />
anfallen<strong>de</strong>n Aufgaben.<br />
Mehrere Teilaufgaben stehen im unmittelbaren Zusammenhang zur gerichtsmedizinischen Obduktion.<br />
Die Wahrnehmung dieser theoretisch auslagerbaren Aufgaben bedarf teilweise einer sofortigen<br />
Verfügbarkeit und/o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Aufgabenerledigung vor Ort.<br />
Das BLR arbeitet nach <strong>de</strong>m Prinzip <strong>de</strong>r Kostenerstattung. Die Kostenerstattung erfolgt nach <strong>de</strong>r<br />
Zentralen Gebührenordnung <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r. Derzeit nicht kosten<strong>de</strong>ckend sind im Wesentlichen solche<br />
Aufgaben, zu <strong>de</strong>nen das BLR nach Gesetz verpflichtet ist. Freiwillige Aufgaben wer<strong>de</strong>n durch das<br />
BLR insbeson<strong>de</strong>re im Bereich <strong>de</strong>r Laboraufgaben übernommen, um die ohnehin vorzuhalten<strong>de</strong>n<br />
hochspezialisierten Geräte kostenmäßig günstig auszulasten. Freiwillige Aufgaben, die <strong>de</strong>r Verbesserung<br />
<strong>de</strong>r Geräteamortisation dienen, wur<strong>de</strong>n aus wirtschaftlichen Grün<strong>de</strong>n nicht für eine<br />
Ausglie<strong>de</strong>rung empfohlen.<br />
Im Ergebnis <strong>de</strong>r Untersuchungen sind folgen<strong>de</strong> Ausglie<strong>de</strong>rungen möglich:<br />
Haftfähigkeitsuntersuchungen können ausgelagert wer<strong>de</strong>n.<br />
Die ärztlichen Untersuchungen im Zusammenhang mit Fahreignungsuntersuchungen bei Drogen<strong>de</strong>likten<br />
sollten künftig nicht mehr übernommen wer<strong>de</strong>n. Hier soll auf die nie<strong>de</strong>rgelassenen Psychiater<br />
verwiesen wer<strong>de</strong>n, die zwischenzeitlich durch <strong>de</strong>n Direktor <strong>de</strong>s Institutes auf <strong>de</strong>m Gebiet<br />
<strong>de</strong>r verkehrsmedizinischen Begutachtung qualifiziert wor<strong>de</strong>n sind.<br />
Die Fotoi<strong>de</strong>ntifikation (bei Geschwindigkeitskontrollen) – originäre Aufgabe <strong>de</strong>r Polizei - ist langfristig<br />
auf die Polizei zu verlagern. Die hierfür erfor<strong>de</strong>rlichen anthropologischen Fachkenntnisse<br />
könnten durch das Fachpersonal im Lan<strong>de</strong>skriminalamt (z.B. Gerichtsbiologe) erworben wer<strong>de</strong>n.<br />
Die Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Ärztlichen Leichenschau (im Zusammenhang von durch <strong>de</strong>n Notarzt festgestellten<br />
To<strong>de</strong>sfällen) wird hinsichtlich <strong>de</strong>r Übernahme durch Dritte (Realisierbarkeit) weiter geprüft.<br />
Ob weitere Ausglie<strong>de</strong>rungspotentiale bestehen, ist auch in Auswertung <strong>de</strong>r Prüfung einer gemeinsamen<br />
Aufgabenwahrnehmung mit <strong>de</strong>m Land Berlin (§ 5 Abs.1 Nr. 8 VerwModG) zu prüfen.<br />
16.5. Umsetzung<br />
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