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Ausgliederungsbericht vom 30.6.2004 - Brandenburg.de

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Für die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung besteht auch in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn –z.T.<br />

aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung- eine grundsätzliche Zuweisung an staatliche Untersuchungseinrichtungen.<br />

Eine Auslagerung <strong>de</strong>r gesamten Laborkapazitäten aus <strong>de</strong>n LKÄ in private Untersuchungseinrichtungen<br />

o<strong>de</strong>r in die allgemeinen staatlichen Untersuchungseinrichtungen wird gegenwärtig nicht realisiert<br />

und ist auch nicht beabsichtigt.<br />

Aufgrund <strong>de</strong>s überwiegen<strong>de</strong>n Bezuges zu wissenschaftlichen Lehr- und Forschungsaufgaben <strong>de</strong>r<br />

Fachhochschule Eberswal<strong>de</strong> ist beabsichtigt, die Laboreinrichtungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sforstanstalt Eberswal<strong>de</strong><br />

dorthin zu verlagern.<br />

4.5. Umsetzung<br />

Die bei Inkrafttreten <strong>de</strong>s Haushaltssicherungsgesetzes 2003 im Geschäftsbereich <strong>de</strong>s MASGF<br />

noch bestehen<strong>de</strong>n Laboreinrichtungen wur<strong>de</strong>n im Vorfeld <strong>de</strong>r Bildung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>slabors größtenteils<br />

aufgelöst und die Laboruntersuchungen fortan an private Dritte vergeben (Laboreinrichtungen<br />

im Lan<strong>de</strong>sinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und im Lan<strong>de</strong>samt für Soziales und Versorgung).<br />

Im Übrige (Institut für Rechtsmedizin) sind sie <strong>de</strong>rzeit Gegenstand <strong>de</strong>r Prüfung einer<br />

künftigen gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung mit <strong>de</strong>m Land Berlin (§ 3 Abs. 1 Nr. 8 Verw-<br />

ModG).<br />

Die Laboreinrichtungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sforstanstalt Eberswal<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n mit Personal- und Sachmitteln<br />

aus <strong>de</strong>m Geschäftsbereich <strong>de</strong>s MLUR an die Fachhochschule Eberswal<strong>de</strong> verlagert.<br />

Die weitere Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten im Aufgabenbereich <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>slabors erfolgt<br />

im Rahmen <strong>de</strong>r Untersuchungen <strong>de</strong>r für das Laborwesen effizientesten Betriebsform und <strong>de</strong>s<br />

Aufbaus einer <strong>de</strong>mentsprechen<strong>de</strong>n Organisationsstruktur. Zu diesem Zweck wird das MLUR eine<br />

Stabsstelle außerhalb <strong>de</strong>r Linienverwaltung einsetzen. Ziel wird sein, die staatlichen Aufgaben zu<br />

bestimmen, die das LLB mit einem vorgegebenen, garantierten Personalbestand zu erfüllen hat<br />

sowie die Erfüllung darüber hinaus bestehen<strong>de</strong>r Aufgaben durch Vergabe an Dritte –u.U. im Wegen<br />

<strong>de</strong>r Beleihung- sicherzustellen. Seitens <strong>de</strong>s MdF erfolgte die Zusage, dass eine Reduzierung<br />

<strong>de</strong>s Personalbestan<strong>de</strong>s beim LLB mit einer entsprechen<strong>de</strong>n Aufstockung <strong>de</strong>r Mittel für Fremdvergaben<br />

korrespondieren wird, um staatliche Untersuchungsaufgaben gewährleisten zu können. Die<br />

Prüfung <strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>s zu garantieren<strong>de</strong>n Personalbestan<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r damit wahrzunehmen<strong>de</strong>n<br />

Aufgaben bleibt <strong>de</strong>r zu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stabsstelle vorbehalten.<br />

Mit <strong>de</strong>m Kabinettbeschluss 1554/03 über die Errichtung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>slabors zum 01.01.2004 ist das<br />

Verwaltungsmo<strong>de</strong>rnisierungsprojekt „Bün<strong>de</strong>lung <strong>de</strong>s Laborwesens außerhalb <strong>de</strong>r Hochschulen <strong>de</strong>s<br />

Lan<strong>de</strong>s“ für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s kriminaltechnischen Labors <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>skriminalamtes einer abschließen<strong>de</strong>n<br />

Bewertung unterzogen wor<strong>de</strong>n. Im Ergebnis ist eine Einglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Laborkapazitäten<br />

<strong>de</strong>s LKA in das Lan<strong>de</strong>slabor als nicht zielför<strong>de</strong>rnd erkannt wor<strong>de</strong>n. Die im Errichtungserlass zum<br />

Lan<strong>de</strong>slabor vorgegebene verstärkte Kooperation mit <strong>de</strong>n kriminaltechnischen Untersuchungseinrichtungen<br />

wird weiter verfolgt.<br />

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