Ausgliederungsbericht vom 30.6.2004 - Brandenburg.de
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Für die Veterinär- und Lebensmittelüberwachung besteht auch in <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn –z.T.<br />
aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung- eine grundsätzliche Zuweisung an staatliche Untersuchungseinrichtungen.<br />
Eine Auslagerung <strong>de</strong>r gesamten Laborkapazitäten aus <strong>de</strong>n LKÄ in private Untersuchungseinrichtungen<br />
o<strong>de</strong>r in die allgemeinen staatlichen Untersuchungseinrichtungen wird gegenwärtig nicht realisiert<br />
und ist auch nicht beabsichtigt.<br />
Aufgrund <strong>de</strong>s überwiegen<strong>de</strong>n Bezuges zu wissenschaftlichen Lehr- und Forschungsaufgaben <strong>de</strong>r<br />
Fachhochschule Eberswal<strong>de</strong> ist beabsichtigt, die Laboreinrichtungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sforstanstalt Eberswal<strong>de</strong><br />
dorthin zu verlagern.<br />
4.5. Umsetzung<br />
Die bei Inkrafttreten <strong>de</strong>s Haushaltssicherungsgesetzes 2003 im Geschäftsbereich <strong>de</strong>s MASGF<br />
noch bestehen<strong>de</strong>n Laboreinrichtungen wur<strong>de</strong>n im Vorfeld <strong>de</strong>r Bildung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>slabors größtenteils<br />
aufgelöst und die Laboruntersuchungen fortan an private Dritte vergeben (Laboreinrichtungen<br />
im Lan<strong>de</strong>sinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin und im Lan<strong>de</strong>samt für Soziales und Versorgung).<br />
Im Übrige (Institut für Rechtsmedizin) sind sie <strong>de</strong>rzeit Gegenstand <strong>de</strong>r Prüfung einer<br />
künftigen gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung mit <strong>de</strong>m Land Berlin (§ 3 Abs. 1 Nr. 8 Verw-<br />
ModG).<br />
Die Laboreinrichtungen <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sforstanstalt Eberswal<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n mit Personal- und Sachmitteln<br />
aus <strong>de</strong>m Geschäftsbereich <strong>de</strong>s MLUR an die Fachhochschule Eberswal<strong>de</strong> verlagert.<br />
Die weitere Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten im Aufgabenbereich <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>slabors erfolgt<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r Untersuchungen <strong>de</strong>r für das Laborwesen effizientesten Betriebsform und <strong>de</strong>s<br />
Aufbaus einer <strong>de</strong>mentsprechen<strong>de</strong>n Organisationsstruktur. Zu diesem Zweck wird das MLUR eine<br />
Stabsstelle außerhalb <strong>de</strong>r Linienverwaltung einsetzen. Ziel wird sein, die staatlichen Aufgaben zu<br />
bestimmen, die das LLB mit einem vorgegebenen, garantierten Personalbestand zu erfüllen hat<br />
sowie die Erfüllung darüber hinaus bestehen<strong>de</strong>r Aufgaben durch Vergabe an Dritte –u.U. im Wegen<br />
<strong>de</strong>r Beleihung- sicherzustellen. Seitens <strong>de</strong>s MdF erfolgte die Zusage, dass eine Reduzierung<br />
<strong>de</strong>s Personalbestan<strong>de</strong>s beim LLB mit einer entsprechen<strong>de</strong>n Aufstockung <strong>de</strong>r Mittel für Fremdvergaben<br />
korrespondieren wird, um staatliche Untersuchungsaufgaben gewährleisten zu können. Die<br />
Prüfung <strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>s zu garantieren<strong>de</strong>n Personalbestan<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>r damit wahrzunehmen<strong>de</strong>n<br />
Aufgaben bleibt <strong>de</strong>r zu bil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stabsstelle vorbehalten.<br />
Mit <strong>de</strong>m Kabinettbeschluss 1554/03 über die Errichtung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>slabors zum 01.01.2004 ist das<br />
Verwaltungsmo<strong>de</strong>rnisierungsprojekt „Bün<strong>de</strong>lung <strong>de</strong>s Laborwesens außerhalb <strong>de</strong>r Hochschulen <strong>de</strong>s<br />
Lan<strong>de</strong>s“ für <strong>de</strong>n Bereich <strong>de</strong>s kriminaltechnischen Labors <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>skriminalamtes einer abschließen<strong>de</strong>n<br />
Bewertung unterzogen wor<strong>de</strong>n. Im Ergebnis ist eine Einglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Laborkapazitäten<br />
<strong>de</strong>s LKA in das Lan<strong>de</strong>slabor als nicht zielför<strong>de</strong>rnd erkannt wor<strong>de</strong>n. Die im Errichtungserlass zum<br />
Lan<strong>de</strong>slabor vorgegebene verstärkte Kooperation mit <strong>de</strong>n kriminaltechnischen Untersuchungseinrichtungen<br />
wird weiter verfolgt.<br />
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