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Ausgliederungsbericht vom 30.6.2004 - Brandenburg.de

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Die Aufgabenerfüllung auf <strong>de</strong>m Gebiet <strong>de</strong>s Mess- und Eichwesens soll nach Beschluss <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> und <strong>de</strong>s Senats von Berlin ab <strong>de</strong>m 1. Mai 2004 durch ein gemeinsames<br />

Lan<strong>de</strong>samt für Mess- und Eichwesen Berlin - <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> erfolgen. Diese Zusammenführung <strong>de</strong>r<br />

Eichverwaltungen bei<strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r entspricht <strong>de</strong>r Zielstellung gem. Art. 2 § 5 Abs. 1 Nr. 11 HSichG<br />

2003. Die Prüfung <strong>de</strong>r bei einem gemeinsamen Lan<strong>de</strong>samt für Mess- und Eichwesen Berlin –<br />

<strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> bestehen<strong>de</strong>n Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten muss unter Beteiligung <strong>de</strong>r in Berlin für<br />

Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltung erfolgen.<br />

Der Entwurf <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s zu einem novellierten Eichgesetz über die künftige metrologische Infrastruktur<br />

in Deutschland liegt noch nicht vor. Eine Prüfung <strong>de</strong>r Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten muss<br />

sich jedoch an diesen rechtlichen Rahmenbedingungen orientieren und kann daher zum gegenwärtigen<br />

Zeitpunkt noch nicht vorgenommen wer<strong>de</strong>n.<br />

11.5. Umsetzung<br />

Neben <strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r bun<strong>de</strong>s- und europarechtlichen Rahmenbedingungen wird es für <strong>de</strong>n Umfang<br />

<strong>de</strong>r Aufgabenausglie<strong>de</strong>rung ausschlaggebend sein, dass sich für die auszuglie<strong>de</strong>rn<strong>de</strong>n Aufgaben<br />

ein Markt mit privaten Anbietern bil<strong>de</strong>t und ein ordnungsgemäßer Eichvollzug gewährleistet<br />

bleibt. Außer<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n die sog. „Sowieso-Kosten„ durch möglicherweise im Überhang zu führen<strong>de</strong>s<br />

Eichpersonal zu berücksichtigen sein. Zu allen Aspekten <strong>de</strong>r Aufgabenausglie<strong>de</strong>rung wird<br />

nach <strong>de</strong>r Bildung <strong>de</strong>s gemeinsamen Lan<strong>de</strong>samtes das Einvernehmen mit <strong>de</strong>r für Wirtschaft zuständigen<br />

Senatsverwaltung in Berlin herzustellen sein.<br />

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