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Ausgliederungsbericht vom 30.6.2004 - Brandenburg.de

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21. Lan<strong>de</strong>sumweltamt<br />

21.1. Berichtsinhalt<br />

Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 21 HSichG 2003 sollen Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich „Lan<strong>de</strong>sumweltamt“<br />

ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Infolge <strong>de</strong>r Einglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sanstalt für Großschutzgebiete (die Gegenstand eines geson<strong>de</strong>rten<br />

Auftrages zur Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung ist) und <strong>de</strong>r Ämter für Immissionsschutz in das Lan<strong>de</strong>sumweltamt<br />

erstreckt sich <strong>de</strong>r Auftrag zur Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung auch auf die bislang von diesen<br />

Einrichtungen bzw. Behör<strong>de</strong>n wahrgenommenen Aufgaben. Die Ausglie<strong>de</strong>rungsprüfung erfolgt<br />

daher parallel zur anstehen<strong>de</strong>n Fusion <strong>de</strong>r Einrichtungen im nachgeordneten Bereich <strong>de</strong>s Umweltschutzes<br />

(§ 4 Nr. 1 und Nr. 7 VerwModG).<br />

Aufgaben aus <strong>de</strong>m gesamten, <strong>de</strong>m künftigen Aufgabenbereich <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sumweltamtes unterfallen<strong>de</strong>n<br />

Aufgabenbereiches nehmen gegenwärtig 1135 Mitarbeiter (VZE) war. Es sind für die<br />

Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgabe im Haushaltsplan 2004 insgesamt 70.989.400 € eingestellt.<br />

Eine geson<strong>de</strong>rte Darstellung für die Bereiche <strong>de</strong>s bisherigen LUA, <strong>de</strong>r Ämter für Immissionsschutz<br />

und <strong>de</strong>r LAGS ist für das Jahr 2004 nicht möglich, weil die Zusammenführung für 2004<br />

haushaltstechnisch bereits vollzogen wur<strong>de</strong>. Hinsichtlich <strong>de</strong>s Anteils <strong>de</strong>r LAGS im Jahr 2003 wird<br />

auf die Ausführungen unter Punkt III.17.1 verwiesen.<br />

21.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Der genannte Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen folgen<strong>de</strong> Aufgaben:<br />

Das neue Lan<strong>de</strong>sumweltamt ist als <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>s zentrale obere Umweltbehör<strong>de</strong> zuständig für<br />

<strong>de</strong>n Vollzug aller umweltrelevanten Verfahren von lan<strong>de</strong>sweiter Be<strong>de</strong>utung und hohem Spezialisierungsgrad<br />

sowie für die Erarbeitung wissenschaftlich-technischer Grundlagen für <strong>de</strong>n Gesamtbereich<br />

<strong>de</strong>s Umwelt- und Naturschutzes.<br />

Im Hinblick auf die Prüfung von Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r gesamte Aufgabenbereich<br />

unterglie<strong>de</strong>rt. Hierbei wur<strong>de</strong> darauf geachtet, dass – wie in Art. 2 § 2 Abs. 1 HSichG 2003 (nunmehr<br />

§ 5 Abs. 1 LOG) beschrieben – zwischen <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung im Sinne einer Zuständigkeit<br />

<strong>de</strong>r Verwaltung und <strong>de</strong>r tatsächlichen Aufgabenerfüllung unterschie<strong>de</strong>n wird.<br />

Die Aufglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Aufgabenbereichs ergab folgen<strong>de</strong> Systematik:<br />

Gewässerschutz<br />

Wasserwirtschaft und Gestaltung <strong>de</strong>s Landschaftswasserhaushaltes<br />

Hochwasserschutz<br />

Anlagengenehmigung, Anlagensicherheit und Störfallvorsorge<br />

Luftreinhaltung<br />

Lärm- und Schwingungsschutz<br />

Abfallwirtschaft, Zulassung und Überwachung von Deponien<br />

Erfassung, Bewertung und Sanierung von ökologischen Altlasten<br />

Bo<strong>de</strong>nschutz<br />

Naturschutz, Landschaftspflege, Landschaftsentwicklung<br />

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