Ausgliederungsbericht vom 30.6.2004 - Brandenburg.de
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14.4. Einzelbetrachtung<br />
Bestimmte Aufgabenfel<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r LFE besitzen einen direkten Bezug zu <strong>de</strong>n Kernkompetenzen <strong>de</strong>r<br />
Lan<strong>de</strong>sforstverwaltung. Ein unmittelbarer Zugriff auf das Produkt sowie <strong>de</strong>n Prozess <strong>de</strong>r Leistungserstellung<br />
und die Möglichkeit einer raschen und flexiblen Steuerung muss in diesen sensiblen<br />
Bereichen weiter gesichert bleiben. Durch eine Ausglie<strong>de</strong>rung von Produkten, die diesen Aufgabenfel<strong>de</strong>rn<br />
zuzuordnen sind, wür<strong>de</strong> die Lan<strong>de</strong>sforstverwaltung Einfluss und Gestaltungsmöglichkeiten<br />
in ihrem Kerngeschäft einbüßen. Eine Beurteilung von Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit<br />
einer Aufgabenwahrnehmung durch Dritte ist daher nur im Zusammenhang mit <strong>de</strong>n Aufgaben<br />
<strong>de</strong>r übrigen Lan<strong>de</strong>sforstverwaltung zielführend.<br />
14.5. Umsetzung<br />
Aufgrund <strong>de</strong>r engen Verflechtung <strong>de</strong>r Leistungen <strong>de</strong>r LFE mit <strong>de</strong>m wirtschaftlichen und Verwaltungshan<strong>de</strong>ln<br />
<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sforstverwaltung kann die Prüfung <strong>de</strong>r grundsätzlichen Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten<br />
nur im Gesamtzusammenhang mit <strong>de</strong>r künftigen Entwicklung <strong>de</strong>r gesamten Lan<strong>de</strong>sforstverwaltung<br />
betrachtet wer<strong>de</strong>n.<br />
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