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Ausgliederungsbericht vom 30.6.2004 - Brandenburg.de

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Gutachter durch eine zentrale Projektgruppe betreut und begleitet, und das Change-<br />

Management bei <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r Ergebnisse sicherzustellen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Auftragserteilung wur<strong>de</strong> darauf geachtet, dass keine Ergebnisse „präjudiziert“ wer<strong>de</strong>n<br />

und <strong>de</strong>r betroffene Bereich keinen über fachliche Aspekte hinausgehen<strong>de</strong>n Einfluss auf das<br />

Ergebnis nehmen kann.<br />

1.3.2. Vorgehen<br />

Die Liegenschafts- und Bauverwaltung befand sich bereits vor <strong>de</strong>m In-Kraft-Treten <strong>de</strong>s Haushaltssicherungsgesetzes<br />

2003 in einer umfangreichen Umstrukturierungsphase auf <strong>de</strong>r Basis<br />

<strong>de</strong>s Beschlusses <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung entsprechend KV 880/01 und <strong>de</strong>s Gesetzes zur Zusammenführung<br />

<strong>de</strong>r Liegenschafts- und Bauverwaltung und zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s LOG im März 2003.<br />

Diese Umstrukturierung erfolgte auf <strong>de</strong>r Basis einer umfangreichen Aufgabenkritik (Zweck- und<br />

Vollzugskritik) in <strong>de</strong>n Grundstücks- und Vermögensämtern als auch in <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sbauämtern,<br />

aufgrund <strong>de</strong>rer dann die Umsetzungskonzeption erstellt wur<strong>de</strong>.<br />

Diese Projektkonzeption hatte als Grundlage das zentrale Dienstleisterangebot für das <strong>de</strong>zentrale<br />

Ressortvermögen durch die künftige Liegenschafts- und Bauverwaltung.<br />

Durch Punkt 4 <strong>de</strong>r Landtagsentschließung zum Haushaltssicherungsgesetz 2003, wonach die<br />

Verwaltung sämtlicher bebauter Liegenschaften im Lan<strong>de</strong>svermögen einer zentralen Stelle zu<br />

übertragen ist, musste diese zusammengeführte Struktur <strong>de</strong>r Liegenschafts- und Bauverwaltung<br />

erneut überprüft wer<strong>de</strong>n. Vor allem waren die Kompatibilität dieser Struktur mit <strong>de</strong>n verän<strong>de</strong>rten<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen an einen zentralen Dienstleister, weitere Aufgabenausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten<br />

sowie die diesbezüglichen notwendigen Fach- und Rechtsaufsichtsaufgaben zu prüfen.<br />

Das MdF wur<strong>de</strong> daraufhin entsprechend AVO-Beschluss <strong>vom</strong> 14.05.2003 beauftragt, mit Hilfe<br />

eines externen Gutachters die künftige Organisation <strong>de</strong>r Liegenschafts- und Bauverwaltung unter<br />

<strong>de</strong>n Gesichtspunkten <strong>de</strong>r Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen.<br />

Auf fachaufsichtlicher Ebene im MdF und <strong>de</strong>r OFD Bauabteilung wur<strong>de</strong> ebenfalls eine Aufgabenkritik<br />

entsprechend Artikel 2 § 2 HSichG durchgeführt, um eine Begutachtung allumfassend<br />

und auf allen Ebenen <strong>de</strong>r Liegenschafts- und Bauverwaltung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> sicherzustellen.<br />

Dabei waren die bisher wahrzunehmen<strong>de</strong>n Aufgaben auch dahingehend zu überprüfen, inwieweit<br />

diese unabdingbar staatliche Aufgaben o<strong>de</strong>r aber Serviceaufgaben für die Lan<strong>de</strong>sbehör<strong>de</strong>n<br />

sind.<br />

Diese Anfor<strong>de</strong>rungen haben eine wesentliche Be<strong>de</strong>utung für die Empfehlung <strong>de</strong>s externen Gutachters<br />

gehabt, welcher im Zeitraum <strong>vom</strong> 01.01.2004 – 31.03.2004 das Gutachten erstellt hat.<br />

Seit <strong>de</strong>m 01.04.2004 liegt dieses Gutachten <strong>de</strong>m MdF vor.<br />

Im Ergebnis kommt das Gutachten zu folgen<strong>de</strong>n Empfehlungen:<br />

Es wird ausgeführt, nach <strong>de</strong>n Vorgaben <strong>de</strong>s HSichG (§ 3 Abs. 1 VerwModG) stelle die Form<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sbetriebes im Vergleich zu <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren geprüften Organisationsmo<strong>de</strong>llen (Behör<strong>de</strong>,<br />

Anstalt öffentlichen Rechts, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) die unter Wirtschaftlichkeits-<br />

und Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten vorzugswürdige Lösung dar. Die Rechtsform <strong>de</strong>r<br />

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