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Ausgliederungsbericht vom 30.6.2004 - Brandenburg.de

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10. Lan<strong>de</strong>sschule und technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz<br />

10.1. Berichtsinhalt<br />

Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 10 Haushaltssicherungsgesetz 2003 soll im Zuge <strong>de</strong>r Aufgabenkritik<br />

die ganze o<strong>de</strong>r teilweise Ausglie<strong>de</strong>rung von Aufgaben <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sschule und Technischen<br />

Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz, unter Beachtung <strong>de</strong>s § 2 Abs. 1 bis 4 und nach<br />

Maßgabe <strong>de</strong>r §§ 7,65 <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>shaushaltsordnung, geprüft wer<strong>de</strong>n.<br />

In <strong>de</strong>r Begründung <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung zum Gesetzentwurf für das Haushaltssicherungsgesetz<br />

wird unter Nr. 10 zur LSTE ausgeführt:<br />

„Die Lan<strong>de</strong>sschule und technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz gehört zum Geschäftsbereich<br />

<strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>s Innern. Sie erbringt insbeson<strong>de</strong>re Serviceleistungen für die<br />

Feuerwehren in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>. Eine Ausglie<strong>de</strong>rung dieser Dienstleistungen ist anzustreben. Das<br />

Land muss die Aufgaben nicht unmittelbar selbst erledigen. Der kommunale Bereich könnte für die<br />

Einrichtung eine Trägerschaft übernehmen. Ist eine Ausglie<strong>de</strong>rung wirtschaftlich nicht sinnvoll, so<br />

ist zumin<strong>de</strong>st die Einführung betriebswirtschaftlicher Steuerungselemente gemäß § 6 anzustreben.“<br />

Für die Erfüllung <strong>de</strong>r im Punkt 2 dargestellten Aufgaben <strong>de</strong>r LSTE stehen gegenwärtig 105 Stellen<br />

zur Verfügung. Es sind für die Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben im Haushaltsplan 2004<br />

insgesamt 6.353.700,00 € Ausgabemittel eingestellt. Einnahmen sind in Höhe von 1.514.000,00 €<br />

zu erzielen.<br />

10.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Die LSTE ist im Sinne von § 13 <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>sorganisationsgesetzes (vormals: § 12 LOG) eine<br />

nachgeordnete Einrichtung <strong>de</strong>s Ministeriums <strong>de</strong>s Innern zur Sicherstellung und Unterstützung <strong>de</strong>s<br />

Brand- , Katastrophen- und Zivilschutzes im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>.<br />

Gemäß § 3 Abs. 2 <strong>de</strong>s Brandschutzgesetzes <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> sorgt das Land für die zentralen<br />

Ausbildungen, hat technische Einrichtungen zur Verbesserung <strong>de</strong>s Brandschutzes vorzuhalten<br />

und auf die Zusammenarbeit mit an<strong>de</strong>ren Län<strong>de</strong>rn hinzuwirken. Des Weiteren hat das Land<br />

entsprechend § 10 Abs. 2 <strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Katastrophenschutzgesetzes die für <strong>de</strong>n Katastrophenschutz<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen zentralen Einrichtungen zu betreiben und die dazu notwendige Ausstattung<br />

zu beschaffen. Gemäß Zivilschutzneuordnungsgesetz <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s hat das Land im Wege<br />

<strong>de</strong>r Auftragsverwaltung Ersatzbeschaffungen an Technik und persönlicher Schutzausstattung<br />

durchzuführen und die Wartung und Instandsetzung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sausstattung sowie die zivilschutzbezogene<br />

Ergänzungsausbildung gegen Kostenerstattung sicher zu stellen.<br />

Mit Wirkung <strong>vom</strong> 01.09.1998 wur<strong>de</strong> die Ausbildung und technische Betreuung <strong>de</strong>s Brand- und Katastrophenschutzes<br />

neu geordnet. Aus <strong>de</strong>n vormals eigenständigen Einrichtungen „Lan<strong>de</strong>sfeuerwehrschule“<br />

Eisenhüttenstadt und „Lan<strong>de</strong>sprüfstelle für Feuerwehrtechnik“ Borkhei<strong>de</strong> sowie <strong>de</strong>m<br />

„Lan<strong>de</strong>skatastrophenschutzlager“ Beeskow wur<strong>de</strong> die neue Einrichtung „Lan<strong>de</strong>sschule und Technische<br />

Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz“ (LSTE) gebil<strong>de</strong>t. Somit sind alle für <strong>de</strong>n<br />

Brand- und Katastrophenschutz auf Lan<strong>de</strong>sebene relevanten Bereiche zusammengefasst, was einer<br />

integrierten Gefahrenabwehr, wie sie vor Ort praktiziert wird, zugute kommt.<br />

Im Folgen<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n die wesentlichsten Aufgaben bereichsbezogen dargestellt:<br />

Aus- und Fortbildung im Brandschutz sowie im Zivil- und Katastrophenschutz (Standort Eisenhüttenstadt)<br />

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