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Ausgliederungsbericht vom 30.6.2004 - Brandenburg.de

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Das Staatstheater Cottbus und die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kunstsammlungen Cottbus sollen daher aus<br />

<strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung ausgeglie<strong>de</strong>rt und in eine Stiftung öffentlichen Rechts überführt wer<strong>de</strong>n.<br />

Das Beispiel <strong>de</strong>r Kulturstiftung Meiningen zeigt seit 1997, das die Zusammenführung von Museen<br />

und Theatern in einer Stiftung praktikabel ist. Die Kulturstiftung Meiningen ist eine gemeinsame privatrechtliche<br />

Stiftung <strong>de</strong>s Freistaates Thüringen, <strong>de</strong>s Landkreises Schmalkal<strong>de</strong>n-Meiningen und <strong>de</strong>r<br />

Stadt Meiningen. Die Sammlungen umfassen kultur-, literatur-, musik- und theatergeschichtliche<br />

Bestandteile. Das Theater verfügt über mehrere Sparten und hat einen überregionalen Einzugsbereich.<br />

Die dort gemachten Erfahrungen sind in die Überlegungen <strong>de</strong>s MWFK mit eingeflossen.<br />

Im Haushaltsplan 2004 sind die Ausgaben für die bei<strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>seinrichtungen Staatstheater Cottbus<br />

und <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Kunstsammlungen Cottbus in <strong>de</strong>n Kapiteln 06 824 und 06 828 ausgewiesen.<br />

Der Zuschussbedarf ergibt sich dabei zu insgesamt: 18.513.900 EUR (ohne Bauinvestitionen: HG<br />

7), <strong>de</strong>r durch das Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> und die Stadt Cottbus auszugleichen ist.<br />

Der Entwurf eines Wirtschaftsplans für die zu grün<strong>de</strong>n<strong>de</strong> <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Kulturstiftung Cottbus<br />

sieht eine Absenkung <strong>de</strong>s Zuschussbedarfs auf 18.283.300 EUR (also um 230.600 EUR) vor.<br />

Obwohl im Haushalt <strong>de</strong>r Stiftung ab 2005 zusätzliche Kosten (z.B. für Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung<br />

und Versicherungen) anfallen wer<strong>de</strong>n, kann durch die Synergieeffekte, welche bei <strong>de</strong>r Zusammenlegung<br />

bei<strong>de</strong>r Kultureinrichtungen entstehen (Einsparung von Verwaltungspersonal), durch<br />

gezielte Einsparungen in <strong>de</strong>n Hauptgruppen 5 und 8 und durch eine Erhöhung <strong>de</strong>r Einnahmen eine<br />

Vermin<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Zuschussbedarfs erreicht wer<strong>de</strong>n.<br />

Für die Finanzplanung soll <strong>de</strong>r Zuschussbetrag <strong>de</strong>s Haushaltsjahres 2005 für fünf Jahre (also bis<br />

2009 einschließlich) konstant bleiben. Er soll lediglich um die Mehrkosten für die Tarifanpassung<br />

(Ost-West), für <strong>de</strong>ren Realisierung die Lan<strong>de</strong>sregierung eine Zusage bis 2007/2009 gegeben hat,<br />

erhöht wer<strong>de</strong>n. Insgesamt muss <strong>de</strong>r Zuschuss bis 2009 um ca. 1.225.000 EUR (pro Jahr: 245.000<br />

EUR) aufgestockt wer<strong>de</strong>n.<br />

6.5. Umsetzung<br />

Der Gesetzentwurf über die <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ische Kulturstiftung Cottbus wur<strong>de</strong> am 27. April 2004<br />

durch die Lan<strong>de</strong>sregierung beschlossen und befin<strong>de</strong>t sich <strong>de</strong>rzeit in <strong>de</strong>r parlamentarischen Beratung.<br />

Damit die Stiftung ihren Betrieb wie geplant zum 01.01.2005 aufnehmen kann, ist die Verabschiedung<br />

<strong>de</strong>s Gesetzes im Landtag noch in dieser Legislaturperio<strong>de</strong> erfor<strong>de</strong>rlich.<br />

Nach Verabschiedung <strong>de</strong>s Gesetzes ist eine informelle Befragung <strong>de</strong>r Mitarbeiter <strong>de</strong>s Staatstheaters<br />

und <strong>de</strong>r Kunstsammlung zum Personalübergang auf die bran<strong>de</strong>nburgische Kulturstiftung vorgesehen.<br />

Begleitend zur Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Staatstheaters Cottbus und <strong>de</strong>r <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen<br />

Kunstsammlungen Cottbus wer<strong>de</strong>n regelmäßige Gespräche mit Leitung und Belegschaft bei<strong>de</strong>r<br />

Einrichtungen sowie mit <strong>de</strong>n zuständigen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen geführt.<br />

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