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Ausgliederungsbericht vom 30.6.2004 - Brandenburg.de

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11. Lan<strong>de</strong>samt für Mess- und Eichwesen<br />

11.1. Berichtsinhalt<br />

Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 11 HSichG 2003 sollen Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>samtes<br />

für Mess- und Eichwesen (LME) ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n. Aufgaben aus diesem Bereich<br />

nehmen gegenwärtig 57 VZE an 4 Standorten (Kleinmachnow, Eberswal<strong>de</strong>, Fürstenwal<strong>de</strong> und<br />

Cottbus) im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> wahr. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben sind im Haushaltsplan<br />

2004 Gesamtausgaben in Höhe von rd. 2.67 Mio. Euro veranschlagt. Dem stehen veranschlagte<br />

Gesamteinnahmen von rd. 2,12 Mio. Euro gegenüber.<br />

11.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Der Aufgabenbereich <strong>de</strong>s LME umfasst <strong>de</strong>n Vollzug <strong>de</strong>s Gesetzes über das Mess- und Eichwesen<br />

(Eichgesetz) sowie <strong>de</strong>s Einheiten – und <strong>de</strong>s Medizinproduktegesetzes. Dazu gehört auch die Ahndung<br />

von Verstößen gegen die gesetzlichen Festlegungen als Ordnungswidrigkeiten. Entsprechend<br />

<strong>de</strong>n bran<strong>de</strong>nburgischen Erfor<strong>de</strong>rnissen und in Arbeitsteilung mit <strong>de</strong>n Eichbehör<strong>de</strong>n an<strong>de</strong>rer Län<strong>de</strong>r<br />

erfolgte eine gezielte Spezialisierung <strong>de</strong>s LME auf Wägetechnik, Volumenmesstechnik, Überwachung<br />

<strong>de</strong>s Straßenverkehrs und Überwachung medizinischer Laboratorien.<br />

11.3. Verfahren / Vorgehen<br />

Infolge <strong>de</strong>r nachfolgend dargestellten bun<strong>de</strong>s- und europarechtlichen Rahmenbedingungen erübrigt<br />

sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt die ressortinterne Prüfung <strong>de</strong>r einzelnen Aufgabenbereiche <strong>de</strong>r<br />

Eichverwaltung.<br />

11.4. Einzelbetrachtung<br />

Eine Darstellung <strong>de</strong>r in Zukunft erfolgen<strong>de</strong>n Prüfungsabläufe und <strong>de</strong>r dabei gewonnenen Erkenntnisse<br />

ist aus heutiger Sicht noch nicht möglich. Das auf Grund von Artikel 73 Nr. 4 Grundgesetz<br />

ausschließlich <strong>vom</strong> Bund geregelte Messwesen ist eine hoheitliche Aufgabe und gegenwärtig lediglich<br />

in Teilaufgaben privatisierbar. Im Wege <strong>de</strong>r Beleihung kann sie in <strong>de</strong>n in § 2 Abs. 4 Eichgesetz<br />

genannten Fällen (anerkannte Prüfstellen für Messgeräte für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme<br />

sowie Herstellereichung) teilprivatisiert wer<strong>de</strong>n. Im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> gibt es 10 dieser anerkannten<br />

Prüfstellen.<br />

Die Ausglie<strong>de</strong>rung von Aufgaben <strong>de</strong>r Eichverwaltung ist nur bei Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r gesetzlichen Rahmenbedingungen<br />

möglich (Bun<strong>de</strong>sgesetze). Aus diesem Grun<strong>de</strong> und vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r zu<br />

erwarten<strong>de</strong>n Verabschiedung <strong>de</strong>r Messgeräterichtlinie <strong>de</strong>r EU, die eine weitere Öffnung <strong>de</strong>s Eichgesetzes<br />

für Private erlauben wird, haben die Wirtschaftsminister <strong>de</strong>r Län<strong>de</strong>r auf <strong>de</strong>n Wirtschaftsministerkonferenzen<br />

<strong>vom</strong> 12./13. Dezember 2002, <strong>vom</strong> 14./15. Mai 2003 und <strong>vom</strong> 10./11. Dezember<br />

2003 beschlossen darauf hinzuwirken, die gesetzlichen Grundlagen für das Mess- und Eichwesen<br />

in Deutschland umzugestalten. Die Übertragungsmöglichkeiten von hoheitlichen Aufgaben auf<br />

Private sollen unter Berücksichtigung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>seinheitlichkeit <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Mess- und Eichrechts,<br />

seiner international anerkannt hohen Standards und unter Wahrung <strong>de</strong>s durch das nationale<br />

Eichwesen gewährleisteten Verbraucher- und Wettbewerbsschutzes erweitert wer<strong>de</strong>n. Einem Auftrag<br />

aus <strong>de</strong>n o.a. Wirtschaftsministerkonferenzen folgend, hat <strong>de</strong>r Bund-Län<strong>de</strong>r-Ausschuss „Gesetzliches<br />

Messwesen“ die Eckpunkte zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s <strong>de</strong>utschen Eichrechts unter Berücksichtigung<br />

<strong>de</strong>r Vorgaben <strong>de</strong>r Europäischen Messgeräte-Richtlinie (MID) herausgearbeitet.<br />

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