Ausgliederungsbericht vom 30.6.2004 - Brandenburg.de
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Als zeitlich nur für die Dauer <strong>de</strong>s Verfahrens angelegte Einrichtung ist die Teilnehmergemeinschaft<br />
keine geeignete Anstellungskörperschaft für etwaiges Fachpersonal. Zur ordnungsgemäßen<br />
Wahrnehmung <strong>de</strong>r behördlichen Aufgaben wird <strong>de</strong>shalb ein technisch vorgebil<strong>de</strong>ter Bediensteter<br />
aus <strong>de</strong>m Personal <strong>de</strong>r oberen Flurbereinigungsbehör<strong>de</strong> in <strong>de</strong>n Vorstand <strong>de</strong>r Teilnehmergemeinschaft<br />
als Fachvorstand für Bo<strong>de</strong>nordnung entsandt.<br />
Der Bun<strong>de</strong>sgesetzgeber hat darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen, dass sich Teilnehmergemeinschaften<br />
zu einem Verband mit hauptamtlichem Personal zusammenschließen, <strong>de</strong>ssen sie<br />
sich zur Erledigung ihrer Fachaufgaben bedienen können. Auch in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> wur<strong>de</strong> ein solcher<br />
Verband für Lan<strong>de</strong>ntwicklung und Flurneuordnung gegrün<strong>de</strong>t. Er erbringt neben Aufgaben <strong>de</strong>s<br />
Kassen- und Rechnungswesens für seine Mitglie<strong>de</strong>r auch gegenwärtig schon Dienstleistungen für<br />
die Flurbereinigungsverwaltung, die wegen ihrer auch gegenwärtig schon begrenzten Personalkapazität<br />
dort nicht mehr zu bewältigen sind. Der Verband für Lan<strong>de</strong>ntwicklung ist <strong>de</strong>shalb geeignet,<br />
die Teilnehmergemeinschaften bei <strong>de</strong>r Wahrnehmung <strong>de</strong>r ihnen nun zusätzlich zugewachsenen<br />
Aufgaben zu unterstützen.<br />
Soweit Aufgaben <strong>de</strong>r Flurneuordnungsverwaltung übertragen wer<strong>de</strong>n, wird gemäß § 4 Abs. 3 <strong>de</strong>s<br />
Flurneuordnungsstrukturgesetzes <strong>de</strong>r einvernehmliche Übergang <strong>de</strong>s hiervon betroffenen Personals<br />
auf <strong>de</strong>n Verband unter umfassen<strong>de</strong>r Wahrung <strong>de</strong>s Besitzstan<strong>de</strong>s und mit <strong>de</strong>r Option angestrebt,<br />
im Falle einer Kündigung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Auflösung <strong>de</strong>s Verban<strong>de</strong>s in <strong>de</strong>n Lan<strong>de</strong>sdienst zurück zu<br />
kehren.<br />
Schon im Vorfeld <strong>de</strong>r Verabschiedung <strong>de</strong>s Gesetzes konnten zehn Mitarbeiter <strong>de</strong>r Flurneuordnungsverwaltung<br />
(ÄFlE) im Rahmen einer Testphase für <strong>de</strong>n Verband für Lan<strong>de</strong>ntwicklung im Wege<br />
<strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rurlaubs gewonnen wer<strong>de</strong>n. Dieses Pilotprojekt erweist sich als voller Erfolg und soll<br />
ausge<strong>de</strong>hnt wer<strong>de</strong>n, um einen organischen Übergang <strong>de</strong>s Personals auf <strong>de</strong>n Verband ohne Reibungsverluste<br />
in <strong>de</strong>r Sachbearbeitung zu ermöglichen. Insofern ist davon auszugehen, dass mit<br />
einem erfolgreichen Übergang von bis zu ca. 50 Beschäftigten auf <strong>de</strong>n Verband zu rechnen ist.<br />
12.5. Umsetzung<br />
Mit diesem Reformvorhaben setzt das MLUR die Vorgaben <strong>de</strong>s § 3 Absatz 1 Nr. 12 VerwModG um<br />
(Ausglie<strong>de</strong>rung aus <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung). Mit <strong>de</strong>r Strukturmaßnahme wird eine über § 4 Verw-<br />
ModG hinausgehen<strong>de</strong> Bün<strong>de</strong>lung von Aufgaben in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sverwaltung erreicht. Die Umsetzung<br />
und Neustrukturierung wird im Vorgriff auf die Verabschiedung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>ntwicklungsgesetzes und<br />
<strong>de</strong>r damit verbun<strong>de</strong>nen Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Flurneuordnungsgesetzes, welche für Juni 2004 geplant ist,<br />
zum 1. Juli 2004 erfolgen.<br />
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