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Ausgliederungsbericht vom 30.6.2004 - Brandenburg.de

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5. Munitionsbergungsdienst <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

5.1. Berichtsinhalt<br />

Gemäß Art. 2 § 3 Abs. 1 Nr. 5 HSichG 2003 sollen Aufgaben aus <strong>de</strong>m Bereich „Munitionsbergungsdienst<br />

<strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>“ ausgeglie<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Aufgaben aus diesem Bereich nehmen gegenwärtig 80 Mitarbeiter (VZE) war. Es sind für die<br />

Wahrnehmung und Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgabe im Haushaltsplan 2004 insgesamt 15.484.000 € eingestellt.,<br />

<strong>de</strong>nen veranschlagte Einnahmen von 6.025.000 € gegenüberstehen.<br />

Von <strong>de</strong>n Gesamtausgaben entfallen <strong>de</strong>rzeit über 70 % auf die Beauftragung von Drittfirmen.<br />

5.2. Aufgabenbeschreibung<br />

Hauptaufgaben <strong>de</strong>s StMBD sind<br />

die Gefahrenerforschung (u.a. Auswertung von Luftbil<strong>de</strong>rn sowie Aussagen von Zeitzeugen),<br />

die Gefahrenbeseitigung (Sondierung, Freilegung, Bergung, Transport, Lagerung und Vernichtung<br />

von Kampfmitteln),<br />

die Nachweisführung (Führung eines geografischen Kampfmittelkatasters bzgl. belasteter und beräumter<br />

Flächen) und<br />

die Gefahrenaufklärung (Aufklärung <strong>de</strong>r Bevölkerung und öffentlichen Stellen).<br />

Teile dieser Aufgaben (Sondierung von Flächen, Freilegung und Bergung von Kampfmitteln gem. §<br />

3 Abs. 2 KampfmV) wer<strong>de</strong>n auch von zugelassenen Drittfirmen wahrgenommen.<br />

Arbeitstechnisch und für <strong>de</strong>n Ablauf maßgebend lässt sich die Kampfmittelbeseitigung aufteilen in<br />

Antrag zur Überprüfung eines Grundstücks auf Kampfmittelbelastung im Rahmen <strong>de</strong>s Baugenehmigungsverfahrens<br />

bzw. Beteiligung als Träger öffentlicher Belange bei <strong>de</strong>r Bauleitplanung<br />

Meldung eines Einzelfun<strong>de</strong>s durch einen Bürger o.a.<br />

Systematische Kampfmittelräumung.<br />

Maßgeblich für die Tätigkeit <strong>de</strong>s StMBD sind<br />

Der Errichtungserlass<br />

Der Run<strong>de</strong>rlass III Nr. 114/92 und<br />

Die Kampfmittelverordnung <strong>vom</strong> 23. November 1998<br />

Gemäß Errichtungserlass <strong>de</strong>s MI <strong>vom</strong> 30. August 1991 hat <strong>de</strong>r StMBD insbeson<strong>de</strong>re die Aufgaben,<br />

munitionsverseuchtes Gelän<strong>de</strong> abzusuchen, zu räumen und die geborgene Munition in kürzester<br />

Zeit schadlos zu vernichten,<br />

Munitionseinzelfundstellen zu räumen und Fundmunition aus Gewässern zu bergen,<br />

einen lückenlosen Nachweis über munitionsverseuchtes Gelän<strong>de</strong>, geräumtes munitionsverseuchtes<br />

Gelän<strong>de</strong>, geräumte Einzelfundstellen sowie über geborgene Fundmunition zu führen,<br />

Beratung und Unterstützung <strong>de</strong>r Ordnungsbehör<strong>de</strong>n zur Gefahrenabwehr bei Fundmunition,<br />

die Bevölkerung über die Gefahren durch Fundmunition aufzuklären und<br />

private Räumungsfirmen zu beaufsichtigen.<br />

Der StMBD hat zur ordnungsgemäßen Vernichtung von Fundmunition und an<strong>de</strong>ren Kampfmitteln<br />

einen Sprengplatz zu unterhalten, <strong>de</strong>r schrittweise entsprechend <strong>de</strong>n gesetzlichen Erfor<strong>de</strong>rnissen<br />

durch einen Munitionszerlegebetrieb zu ersetzen ist.<br />

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