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Ausgliederungsbericht vom 30.6.2004 - Brandenburg.de

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ob Dritte zur praktischen Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgaben herangezogen wer<strong>de</strong>n können, insbeson<strong>de</strong>re<br />

ob die Leistungen auch von Privaten etc. angeboten wer<strong>de</strong>n bzw. angeboten wer<strong>de</strong>n könnten<br />

und<br />

ob es Beispiele für eine Ausglie<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Aufgabenwahrnehmung und -erfüllung in an<strong>de</strong>ren<br />

Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn gibt.<br />

Da diese Prüfung positiv verlief, wur<strong>de</strong> geprüft, ob ein neuer Rechtsträger für die Wahrnehmung<br />

bzw. Erfüllung <strong>de</strong>r Aufgabe, <strong>de</strong>r nicht zur unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung gehört, zu<br />

grün<strong>de</strong>n ist.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeitsbetrachtung wur<strong>de</strong>n Steuerungsvor- und -nachteile mit bewertet.<br />

12.4. Einzelbetrachtung<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>r aufgabenkritischen Überprüfung konnten Aufgaben auf <strong>de</strong>n Verband für Lan<strong>de</strong>ntwicklung<br />

und Flurneuordnung übertragen wer<strong>de</strong>n. Damit ist auch <strong>de</strong>r Übergang von Beschäftigungsverhältnissen<br />

<strong>de</strong>r Ämter für Flurneuordnung und ländliche Entwicklung auf <strong>de</strong>n Verband verbun<strong>de</strong>n.<br />

Die verbleiben<strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>r ÄFlE wer<strong>de</strong>n in das Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz<br />

und Landwirtschaft (künftig: Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz, Landwirtschaft und Flurneuordnung)<br />

überführt.<br />

Ausgangspunkt <strong>de</strong>r Überlegungen zu einer umfassen<strong>de</strong>n Strukturreform ist die umfassen<strong>de</strong> effektive<br />

Einbindung aller an <strong>de</strong>r Durchführung von Lan<strong>de</strong>ntwicklungsmaßnahmen beteiligten Kräfte.<br />

Dies sind insbeson<strong>de</strong>re die ortsansässige Bevölkerung, die Grundstückseigentümer, die Grundstücksnutzer<br />

und Bewirtschafter sowie die örtlichen und regionalen Entscheidungsträger und Verbän<strong>de</strong>.<br />

Die Aufgaben <strong>de</strong>r Flurneuordnung im Bereich <strong>de</strong>r unmittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung wer<strong>de</strong>n zukünftig<br />

auf die staatlichen Kernaufgaben beschränkt, in einer neuen oberen Flurbereinigungsbehör<strong>de</strong><br />

beim Lan<strong>de</strong>samt für Verbraucherschutz und Landwirtschaft gebün<strong>de</strong>lt und im Übrigen auf eine Einrichtung<br />

<strong>de</strong>r mittelbaren Lan<strong>de</strong>sverwaltung übertragen (Verband für Lan<strong>de</strong>ntwicklung und Flurneuordnung).<br />

Der Bun<strong>de</strong>sgesetzgeber hat <strong>de</strong>r örtlichen Teilnehmergemeinschaft weitgehen<strong>de</strong> Aufgaben im Flurneuordnungsverfahren<br />

übertragen. Sie ist als Körperschaft <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts, bestehend aus<br />

<strong>de</strong>n <strong>vom</strong> Verfahren betroffenen Grun<strong>de</strong>igentümern, schon nach <strong>de</strong>m Bun<strong>de</strong>srecht weitgehend<br />

Trägerin <strong>de</strong>s Verfahrens. Darüber hinaus eröffnet das FlurbG die Möglichkeit, dass <strong>de</strong>n Teilnehmergemeinschaften<br />

auch weitere wesentliche Aufgaben <strong>de</strong>r Flurbereinigungsbehör<strong>de</strong> übertragen<br />

wer<strong>de</strong>n können. Hiervon soll auch in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> Gebrauch gemacht wer<strong>de</strong>n, damit es zu einer<br />

wirklichen Arbeitsteilung zwischen <strong>de</strong>r Flurneuordnungsverwaltung und <strong>de</strong>n Teilnehmergemeinschaften<br />

kommt.<br />

Die Verantwortung <strong>de</strong>r Teilnehmergemeinschaft für ihr Verfahren wird erheblich gestärkt, da ihr für<br />

die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben die verfahrensrechtliche Stellung <strong>de</strong>r Flurbereinigungsbehör<strong>de</strong><br />

zukommt. Da die Teilnehmergemeinschaft insoweit nicht in eigenen Angelegenheiten, son<strong>de</strong>rn<br />

als Vollzugsorgan <strong>de</strong>r staatlichen Verwaltung tätig wird, bedarf es <strong>de</strong>r Anleitung <strong>de</strong>r oberen<br />

Flurbereinigungsbehör<strong>de</strong>.<br />

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