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Ausgliederungsbericht vom 30.6.2004 - Brandenburg.de

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15.3.1. Beteiligte<br />

Die Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong>n im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r zweckkritischen Untersuchung<br />

aller Aufgaben <strong>de</strong>r Arbeitsschutzverwaltung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s geprüft. Hierfür wur<strong>de</strong> eine<br />

Projektgruppe, bestehend aus Vertretern <strong>de</strong>s LIAA, aller Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik,<br />

<strong>de</strong>s Fach- und <strong>de</strong>s Organisationsreferates <strong>de</strong>s Ministeriums und <strong>de</strong>r Personalvertretung,<br />

gebil<strong>de</strong>t.<br />

15.3.2. Vorgehen<br />

Nach<strong>de</strong>m die Aufgaben aufgeglie<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n waren, wur<strong>de</strong> bezüglich <strong>de</strong>r Verlagerbarkeit im<br />

Einzelnen wie folgt verfahren:<br />

In einem ersten Schritt wur<strong>de</strong> überprüft, ob die wahrgenommenen Aufgaben <strong>de</strong>rzeit noch erfor<strong>de</strong>rlich<br />

sind. Hierzu wur<strong>de</strong> hinterfragt:<br />

Gibt es für das Ergebnis einen Adressaten?<br />

und<br />

Han<strong>de</strong>lt es sich um eine Aufgabe nach Gesetz bzw. Verordnung<br />

o<strong>de</strong>r<br />

han<strong>de</strong>lt es sich um Tätigkeiten, die im untrennbaren Zusammenhang mit einer solchen Aufgabe<br />

stehen?<br />

Die Frage nach <strong>de</strong>m Adressaten zeigt sofort solche Aufgaben auf, die nur zum Selbstzweck<br />

erstellt wer<strong>de</strong>n. Die Fragestellung nach <strong>de</strong>m Bezug <strong>de</strong>r Aufgabe zu einer rechtlichen Regelung<br />

filtert die Aufgaben heraus, die <strong>de</strong>rzeit freiwillig ohne rechtliche Notwendigkeit bearbeitet wer<strong>de</strong>n.<br />

Diese Aufgaben könnten zukünftig wegfallen.<br />

In einem zweiten Schritt wur<strong>de</strong> geprüft, ob die Aufgabe verlagerbar ist.<br />

Hierfür wur<strong>de</strong> konkret hinterfragt:<br />

Ist die Aufgabe <strong>de</strong>r Arbeitsschutzverwaltung bun<strong>de</strong>srechtlich zugewiesen?<br />

o<strong>de</strong>r<br />

Dient die Aufgabenwahrnehmung <strong>de</strong>r Umsetzung eines Arbeitsschutzziels gemäß Fachkonzept<br />

und ist dieses bei Wahrnehmung durch Dritte gefähr<strong>de</strong>t?<br />

Durch die Projektgruppe konnten auf Grund dieser Herangehensweise die Aufgaben herausgefiltert<br />

wer<strong>de</strong>n, die sich prinzipiell für eine Verlagerung auf Dritte eignen.<br />

Auf ministerieller Ebene wird gegenwärtig die Umsetzbarkeit dieser Vorschläge geprüft.<br />

15.4. Einzelbetrachtung<br />

Das Aufgabenspektrum <strong>de</strong>s LIAA besteht aus 136 Einzelaufgaben. Da alle Aufgaben einen Adressaten<br />

besitzen und diese Aufgaben aufgrund von Rechtsvorschriften erledigt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r unmittelbar<br />

mit <strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>r Arbeitsschutzverwaltung verknüpft sind, wur<strong>de</strong> keine Aufgabe als<br />

wegfallen<strong>de</strong> Aufgabe i<strong>de</strong>ntifziert.<br />

Insgesamt 38 Aufgaben wur<strong>de</strong>n als verlagerbar eingestuft, davon acht Aufgaben im Bereich chemischer<br />

und physikalischer Messungen, zwei Aufgaben aus <strong>de</strong>m Aufgabenbereich Arbeitsgestal-<br />

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