Ausgliederungsbericht vom 30.6.2004 - Brandenburg.de
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15.3.1. Beteiligte<br />
Die Ausglie<strong>de</strong>rungsmöglichkeiten wur<strong>de</strong>n im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r zweckkritischen Untersuchung<br />
aller Aufgaben <strong>de</strong>r Arbeitsschutzverwaltung <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s geprüft. Hierfür wur<strong>de</strong> eine<br />
Projektgruppe, bestehend aus Vertretern <strong>de</strong>s LIAA, aller Ämter für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik,<br />
<strong>de</strong>s Fach- und <strong>de</strong>s Organisationsreferates <strong>de</strong>s Ministeriums und <strong>de</strong>r Personalvertretung,<br />
gebil<strong>de</strong>t.<br />
15.3.2. Vorgehen<br />
Nach<strong>de</strong>m die Aufgaben aufgeglie<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n waren, wur<strong>de</strong> bezüglich <strong>de</strong>r Verlagerbarkeit im<br />
Einzelnen wie folgt verfahren:<br />
In einem ersten Schritt wur<strong>de</strong> überprüft, ob die wahrgenommenen Aufgaben <strong>de</strong>rzeit noch erfor<strong>de</strong>rlich<br />
sind. Hierzu wur<strong>de</strong> hinterfragt:<br />
Gibt es für das Ergebnis einen Adressaten?<br />
und<br />
Han<strong>de</strong>lt es sich um eine Aufgabe nach Gesetz bzw. Verordnung<br />
o<strong>de</strong>r<br />
han<strong>de</strong>lt es sich um Tätigkeiten, die im untrennbaren Zusammenhang mit einer solchen Aufgabe<br />
stehen?<br />
Die Frage nach <strong>de</strong>m Adressaten zeigt sofort solche Aufgaben auf, die nur zum Selbstzweck<br />
erstellt wer<strong>de</strong>n. Die Fragestellung nach <strong>de</strong>m Bezug <strong>de</strong>r Aufgabe zu einer rechtlichen Regelung<br />
filtert die Aufgaben heraus, die <strong>de</strong>rzeit freiwillig ohne rechtliche Notwendigkeit bearbeitet wer<strong>de</strong>n.<br />
Diese Aufgaben könnten zukünftig wegfallen.<br />
In einem zweiten Schritt wur<strong>de</strong> geprüft, ob die Aufgabe verlagerbar ist.<br />
Hierfür wur<strong>de</strong> konkret hinterfragt:<br />
Ist die Aufgabe <strong>de</strong>r Arbeitsschutzverwaltung bun<strong>de</strong>srechtlich zugewiesen?<br />
o<strong>de</strong>r<br />
Dient die Aufgabenwahrnehmung <strong>de</strong>r Umsetzung eines Arbeitsschutzziels gemäß Fachkonzept<br />
und ist dieses bei Wahrnehmung durch Dritte gefähr<strong>de</strong>t?<br />
Durch die Projektgruppe konnten auf Grund dieser Herangehensweise die Aufgaben herausgefiltert<br />
wer<strong>de</strong>n, die sich prinzipiell für eine Verlagerung auf Dritte eignen.<br />
Auf ministerieller Ebene wird gegenwärtig die Umsetzbarkeit dieser Vorschläge geprüft.<br />
15.4. Einzelbetrachtung<br />
Das Aufgabenspektrum <strong>de</strong>s LIAA besteht aus 136 Einzelaufgaben. Da alle Aufgaben einen Adressaten<br />
besitzen und diese Aufgaben aufgrund von Rechtsvorschriften erledigt wer<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r unmittelbar<br />
mit <strong>de</strong>n Aufgaben <strong>de</strong>r Arbeitsschutzverwaltung verknüpft sind, wur<strong>de</strong> keine Aufgabe als<br />
wegfallen<strong>de</strong> Aufgabe i<strong>de</strong>ntifziert.<br />
Insgesamt 38 Aufgaben wur<strong>de</strong>n als verlagerbar eingestuft, davon acht Aufgaben im Bereich chemischer<br />
und physikalischer Messungen, zwei Aufgaben aus <strong>de</strong>m Aufgabenbereich Arbeitsgestal-<br />
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