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Ausgezeichnete Abschlussarbeiten 2010/2011 - Johannes ...

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Inhalt der Dissertation<br />

Risikomanagement und Compliance (also die Regelüberwachung) entwickeln sich zu<br />

einem zentralen Bereich des Versicherungsunternehmensrechts. Gleichwohl sind die<br />

neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben des Paragrafen 64a Versicherungsaufsichtsgesetz<br />

(VAG), dessen Auslegung sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba-<br />

Fin) im Rundschreiben MaRisk VA auf über vierzig Seiten annimmt, rechtswissenschaftlich<br />

bis dato nicht ausreichend durchdrungen. Martin Schaaf nimmt sich in seiner Arbeit<br />

der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement und die Compliance<br />

von Versicherungsunternehmen umfassend an. Dies erfolgt, wie er erklärt, „unter besonderer<br />

Berücksichtigung der EU-Rahmenrichtlinie Solvency II sowie der bank- und<br />

wertpapieraufsichtsrechtlichen Parallelregelungen.“<br />

Auf dieser Grundlage untersucht die Arbeit die Einbettung des Risikomanagements und<br />

der Compliance in die Organisationsverfassung von Versicherungsunternehmen. Sie<br />

widmet sich eingehend der krisenprophylaktischen Organverantwortung von Vorstand<br />

und Aufsichtsrat. Dabei liegen die Schwerpunkte der Untersuchung auf der Gesamtverantwortung<br />

des Vorstands, dem Verlauf der Delegationsgrenzen in horizontaler und<br />

vertikaler Richtung, dem Outsourcing von Elementen des Risikomanagements und der<br />

Compliance sowie der Informationsversorgung des Aufsichtsrats als Fundament seiner<br />

risikomanagement- und compliancespezifischen Überwachungstätigkeit.<br />

In einem eigenen Teil behandelt die Arbeit Risikomanagement- und Compliancesysteme<br />

in der Versicherungsgruppe. Schaaf erörtert hierin die Reichweite der gruppenspezifischen<br />

Konzernleitungspflicht des § 64a Abs. 2 VAG. „Dabei liegt der Fokus meiner<br />

Untersuchung auf dem gesellschaftsrechtlichen Instrumentarium der Normadressaten,<br />

den für die Etablierung einer wirksamen Krisenprophylaxe erforderlichen Informationsfluss<br />

zwischen den gruppenzugehörigen Versicherungsunternehmen sicherzustellen,<br />

und dessen Grenzen.“<br />

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