Ausgezeichnete Abschlussarbeiten 2010/2011 - Johannes ...
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Inhalt der Dissertation<br />
Risikomanagement und Compliance (also die Regelüberwachung) entwickeln sich zu<br />
einem zentralen Bereich des Versicherungsunternehmensrechts. Gleichwohl sind die<br />
neuen aufsichtsrechtlichen Vorgaben des Paragrafen 64a Versicherungsaufsichtsgesetz<br />
(VAG), dessen Auslegung sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Ba-<br />
Fin) im Rundschreiben MaRisk VA auf über vierzig Seiten annimmt, rechtswissenschaftlich<br />
bis dato nicht ausreichend durchdrungen. Martin Schaaf nimmt sich in seiner Arbeit<br />
der aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement und die Compliance<br />
von Versicherungsunternehmen umfassend an. Dies erfolgt, wie er erklärt, „unter besonderer<br />
Berücksichtigung der EU-Rahmenrichtlinie Solvency II sowie der bank- und<br />
wertpapieraufsichtsrechtlichen Parallelregelungen.“<br />
Auf dieser Grundlage untersucht die Arbeit die Einbettung des Risikomanagements und<br />
der Compliance in die Organisationsverfassung von Versicherungsunternehmen. Sie<br />
widmet sich eingehend der krisenprophylaktischen Organverantwortung von Vorstand<br />
und Aufsichtsrat. Dabei liegen die Schwerpunkte der Untersuchung auf der Gesamtverantwortung<br />
des Vorstands, dem Verlauf der Delegationsgrenzen in horizontaler und<br />
vertikaler Richtung, dem Outsourcing von Elementen des Risikomanagements und der<br />
Compliance sowie der Informationsversorgung des Aufsichtsrats als Fundament seiner<br />
risikomanagement- und compliancespezifischen Überwachungstätigkeit.<br />
In einem eigenen Teil behandelt die Arbeit Risikomanagement- und Compliancesysteme<br />
in der Versicherungsgruppe. Schaaf erörtert hierin die Reichweite der gruppenspezifischen<br />
Konzernleitungspflicht des § 64a Abs. 2 VAG. „Dabei liegt der Fokus meiner<br />
Untersuchung auf dem gesellschaftsrechtlichen Instrumentarium der Normadressaten,<br />
den für die Etablierung einer wirksamen Krisenprophylaxe erforderlichen Informationsfluss<br />
zwischen den gruppenzugehörigen Versicherungsunternehmen sicherzustellen,<br />
und dessen Grenzen.“<br />
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