<strong>Zittauer</strong> <strong>Stadtanzeiger</strong> 6 BAUEN SIE IN ZITTAU Die Stadt Zittau bietet Ihnen für den individuellen Eigenheimbau folgende Baugrundstücke für eine sofortige Bebauung an: Eigenheimstandort Zittau-Eichgraben, Am Walde Verwirklichen Sie sich Ihren Wunsch vom naturnahen Wohnen in den eigenen vier Wänden durch Kauf oder Bestellung eines Erbbaurechtes. IMMOBILIENVERKAUF IN ZITTAU 1. Dr.-Brinitzer-Str. 4b, Flurstück- Nr. 1000, Grundstücksgröße 1.740 m² - denkmalgeschützte Villa in guter Lage direkt am Grünen Ring - leer stehend - bevorzugte Nutzung auf Grund der räumlichen Gegebenheiten: Kanzlei, Arztpraxis o.ä. - Verkehrswert inkl. Bearbeitungsentgelt, Abwasserbeitrag sowie Gutachterkosten: 245.870 Euro 2. Hauptstraße 86 in Großschönau, Erholungsort Waltersdorf, Flurstück-Nr. 225/1 der Gemarkung Waltersdorf, Grundstücksgröße 1.520 m² - denkmalgeschütztes 2-geschossiges Umgebindehaus am Fuße der Lausche - 2 vermietete Wohneinheiten (100m²/ 78m²) - Verkehrswert inkl. Bearbeitungsentgelt, Abwasserbeitrag sowie Gutachterkosten: 43.820,00 Euro Beschlüsse des Stadtrates Beschluss-Nr. 57/07/03 Der Stadtrat bestätigt das als Anlage vorliegende Jahresprogramm 2004 „Städtebauliche Erneuerung“. Änderungen und Ergänzungen sowie die Vergabe von Fördermitteln an Privateigentümer bedürfen der Zustimmung des Technischen Ausschusses. Zittau, den 17.07.2003 A. Voigt, Oberbürgermeister Beschluss-Nr. 58/07/03 Der Stadtrat bestätigt das als Anlage vorliegende Jahresprogramm 2004 „Städtebaulicher Denkmalschutz“. Änderungen und Ergänzungen sowie die Vergabe von Fördermitteln an Privateigentümer bedürfen der Zustimmung des Technischen Ausschusses. Zittau, den 17.07.2003 A. Voigt, Oberbürgermeister Beschluss-Nr. 59/07/03 Der Stadtrat bestätigt das als Anlage vorliegende Jahresprogramm 2004 „Stadtumbau Ost“. Änderungen und Ergänzungen sowie die Vergabe von Fördermitteln an Privateigentümer bedürfen der Zustimmung des Technischen Ausschusses. Zittau, den 17.07.2003 A. Voigt, Oberbürgermeister Beschluss-Nr. 60/07/03 Der Stadtrat bestätigt das als Anlage vorliegende Jahresprogramm 2004 „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die soziale Stadt“. Änderungen und Ergänzungen sowie die Vergabe von Fördermitteln an Privateigentümer bedürfen der Zustimmung des Technischen Ausschusses. Zittau, den 17.07.2003 A. Voigt, Oberbürgermeister Der Eigenheimstandort „Am Walde“ bietet Ihnen Baugrundstücke: - am Rande der Stadt Zittau - am Fuße des <strong>Zittauer</strong> Gebirges, direkt am Wald - in ruhiger, ländlicher Umgebung - Größe der Baugrundstücke: 600 bis 800 m² (Anordnung laut Lageplan) - Kaufpreis: 51,00 Euro/m² zuzüglich Abwasserbeitrag - Eigenheimbebauung sofort möglich Die Eigentumsförderung mit einem SAB-Baudarlehen Z 15 ist möglich. <strong>Zittauer</strong> Sanierungsgesellschaft mbH Innere Weberstraße 34 02763 Zittau e-mail: w.beck@stadtsanierung-zittau.de Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Beck, Tel. (0 35 83) 77 88 13 jederzeit zur Verfügung. Es gelten die Veräußerungsbedingungen der Stadt Zittau, die wir Ihnen gern zusenden. Ihre Fragen oder Gebote richten Sie bitte an: Stadtverwaltung Zittau, Dezernat I Referat Grundstücke u. Vermessung PF 1458 · 02754 Zittau eMail: grundstuecke@zittau.de · Tel. 752382 · Fax: 75 23 69 Bei dieser Anzeige handelt es sich um die Aufforderung zur Abgabe von Geboten. Die Stadt Zittau ist nicht verpflichtet, einen Zuschlag zu erteilen. Das Verkaufsangebot ist freibleibend und ohne Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Weitere Angebote auf unserer Internetseite www.zittau.de Beschluss-Nr. 61/07/03 Der Stadtrat bestätigt das als Anlage vorliegende Jahresprogramm 2004 „Städtebauliche Weiterentwicklung großer Neubaugebiete - Zittau Ost“. Änderungen und Ergänzungen sowie die Vergabe von Fördermitteln an Privateigentümer bedürfen der Zustimmung des Technischen Ausschusses. Zittau, den 17.07.2003 A. Voigt, Oberbürgermeister Beschluss-Nr. 62/07/03 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt befürwortet die Förderung der Modernisierung/Instandsetzung am Gebäude "Innere Oybiner Straße 07". Gefördert werden entsprechend Kostenerstattungsbetragsberechnung nur unrentierliche Kosten max. aber 790.000,00 a. Zittau, den 17.07.2003 A. Voigt, Oberbürgermeister Beschluss-Nr. 63/07/03 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau bestätigt die Variante I zum Parken auf dem Markt in den Nachtstunden und beauftragt die Verwaltung, die Vorbereitungen bis zum 01.09.03 abzuschließen und den Beschluss zu vollziehen. Zittau, den 17.07.2003 A. Voigt, Oberbürgermeister Beschluss-Nr. 64/07/03 Der Stadtrat der Großen Kreisstadt Zittau beschließt die Neufassung der Verordnung der Stadt Zittau über die Festsetzung von Parkgebühren - Parkgebührenordnung vom 17.07.03 (s. Anlage). Die Verordnung tritt nach der Veröffentlichung am 01.09.03 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 25.10.01, zuletzt geändert am 13.12.01, außer Kraft. Zittau, den 17.07.2003 A. Voigt, Oberbürgermeister