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LB_HartzIV Sparbuch Druck 2018

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Städtischer Familienpass<br />

Einen Städtischen Familienpass der Förderstufe 1 erhalten<br />

Einzelpersonen und Familien, die ihren Hauptwohnsitz in<br />

Bietigheim-Bissingen haben und deren Familieneinkommen<br />

unter die jeweilige gültige Einkommensgrenze des Wohngeldgesetzes<br />

fällt. Einen Städtischen Familienpass der<br />

Förderstufe 2 erhalten Familien mit drei und mehr kindergeldberechtigten<br />

Kindern, die ihren Hauptwohnsitz in Bietigheim-<br />

Bissingen haben und deren Familieneinkommen unter die<br />

jeweils gültige Einkommensgrenze des Wohngeldgesetzes<br />

unter Berücksichtigung eines Zuschlags von 10 Prozent fällt.<br />

Bietigheim-Bissingen<br />

Bürgeramt Bietigheim<br />

Farbstraße 19<br />

74321 Bietigheim-Bissingen<br />

Tel.: 07142 -74327<br />

Email: buergeramt@bietigheim-bissingen.de<br />

Homepage: www.bietigheim-bissingen.de<br />

Familienpass der Stadt Ditzingen<br />

Berechtigt sind Einwohner der Stadt Ditzingen, die Leistungen<br />

nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder Leistungen von<br />

laufender Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung nach<br />

dem (SGB II) oder dem (SGB XII) erhalten. Ebenfalls berechtigt<br />

sind Familien mit behinderten Kindern bis zum vollendeten 18.<br />

Lebensjahr, wenn alle Familienangehörigen Ihren Erstwohnsitz<br />

in Ditzingen haben. Asylbewerber mit behinderten Kindern sind<br />

ebenfalls berechtigt.<br />

Ditzingen<br />

Stadt Ditzingen Bürgeramt<br />

Am Laien 1<br />

71254 Ditzingen<br />

Tel.: 07156 -164107<br />

Email: stadt@ditzingen.de<br />

Homepage: www.ditzingen.de<br />

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