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LB_HartzIV Sparbuch Druck 2018

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Werden meine Bewerbungskosten, Fahrkosten und<br />

Reisekosten bezahlt?<br />

Das ist normalerweise Bestandteil der Eingliederungsvereinbarung,<br />

welche Ihnen durch ihren zuständigen Arbeitsvermittler<br />

zur Unterschrift ausgehändigt wird. Sie sollten darauf bestehen,<br />

dass dort explizit festgehalten wird, dass die Fahrkosten und<br />

Reisekosten zu Bewerbungsgesprächen übernommen werden.<br />

Für jede Bewerbung per Post sollte ein Fixbetrag von 3 €<br />

bezahlt werden. Für Email-Bewerbungen gibt es keine Rückerstattung<br />

Sie können einen Antrag auf Kostenübernahme der anfallenden<br />

Fahrkosten zu den Terminen beim Jobcenter oder auch für<br />

Vorstellungsgespräche stellen.<br />

Der Antrag muss vor dem Vorstellungsgespräch gestellt<br />

werden!<br />

Was ist eine Arbeitsgelegenheit? (AGH)<br />

(auch 2,50 €- Job genannt)<br />

• Arbeitsgelegenheiten sind öffentlich geförderte<br />

Beschäftigungen.<br />

• In der Regel mit Mehraufwandsentschädigung für<br />

Empfänger/innen von Hartz IV (Alg II).<br />

• Der Ablauf von 2,50 €-Jobs wird vom Jobcenter geregelt und<br />

muss inhaltlich hinreichend bestimmt und begründet sein, sowie<br />

mindestens folgendes beinhalten:<br />

• Die erlassende Behörde, durchführender Träger, Beschreibung<br />

der Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeiten, Gesamtdauer der<br />

Maßnahme und die Höhe der Aufwandsentschädigung.<br />

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