LB_HartzIV Sparbuch Druck 2018
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Werden meine Bewerbungskosten, Fahrkosten und<br />
Reisekosten bezahlt?<br />
Das ist normalerweise Bestandteil der Eingliederungsvereinbarung,<br />
welche Ihnen durch ihren zuständigen Arbeitsvermittler<br />
zur Unterschrift ausgehändigt wird. Sie sollten darauf bestehen,<br />
dass dort explizit festgehalten wird, dass die Fahrkosten und<br />
Reisekosten zu Bewerbungsgesprächen übernommen werden.<br />
Für jede Bewerbung per Post sollte ein Fixbetrag von 3 €<br />
bezahlt werden. Für Email-Bewerbungen gibt es keine Rückerstattung<br />
Sie können einen Antrag auf Kostenübernahme der anfallenden<br />
Fahrkosten zu den Terminen beim Jobcenter oder auch für<br />
Vorstellungsgespräche stellen.<br />
Der Antrag muss vor dem Vorstellungsgespräch gestellt<br />
werden!<br />
Was ist eine Arbeitsgelegenheit? (AGH)<br />
(auch 2,50 €- Job genannt)<br />
• Arbeitsgelegenheiten sind öffentlich geförderte<br />
Beschäftigungen.<br />
• In der Regel mit Mehraufwandsentschädigung für<br />
Empfänger/innen von Hartz IV (Alg II).<br />
• Der Ablauf von 2,50 €-Jobs wird vom Jobcenter geregelt und<br />
muss inhaltlich hinreichend bestimmt und begründet sein, sowie<br />
mindestens folgendes beinhalten:<br />
• Die erlassende Behörde, durchführender Träger, Beschreibung<br />
der Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeiten, Gesamtdauer der<br />
Maßnahme und die Höhe der Aufwandsentschädigung.<br />
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