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mediation in pLanen und bauen - Bundesverband Mediation eV

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Ohne die teilnahme der bestimmenden Stellen<br />

können die ergebnisse e<strong>in</strong>er <strong>Mediation</strong> <strong>in</strong> der<br />

Sache als wünschenswert, aber nicht realisierbar<br />

abgetan werden, was fatal auf das erfolgserlebnis<br />

durch die <strong>Mediation</strong> wirken wird.<br />

2. Alle Interessen gleichzeitig behandeln<br />

Wenn öffentliche <strong>und</strong> die <strong>in</strong>teressen von Dritten<br />

nicht nache<strong>in</strong>ander, sondern gleichzeitig behandelt<br />

werden, s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>tegrierte lösungen erst überhaupt<br />

möglich.<br />

<strong>Mediation</strong> ersetzt nicht die Beteiligung des verwaltungsverfahrens.<br />

Die <strong>in</strong>teressen fließen nur<br />

schon viel eher <strong>in</strong> die eigentliche Planungsphase<br />

e<strong>in</strong>. auch ist der <strong>in</strong>formationsgew<strong>in</strong>n für „außenstehende”<br />

viel höher. letztendlich entlastet die<br />

teilnahme aller Betroffenen an der <strong>Mediation</strong><br />

die Beteiligung oder anhörung im verwaltungsverfahren.<br />

Kürzere e<strong>in</strong>spruchsfristen zur Beschleunigung<br />

des Genehmigungsverfahrens s<strong>in</strong>d somit<br />

ohne „qualitätsverlust” durchaus möglich.<br />

3. Trennung von <strong>in</strong>ternen Verhandlungen <strong>und</strong><br />

öffentlichen Ergebnissen<br />

e<strong>in</strong>erseits herrscht <strong>in</strong>nerhalb der <strong>Mediation</strong> vertraulichkeit.<br />

Jeder muss nach außen se<strong>in</strong> Gesicht<br />

wahren können, e<strong>in</strong>e Gr<strong>und</strong>voraussetzung für die<br />

notwendige Offenheit <strong>in</strong> der <strong>Mediation</strong>.<br />

andererseits werden themen von öffentlichem<br />

<strong>in</strong>teresse behandelt, die früher oder später ohneh<strong>in</strong><br />

öffentlich werden. Die art <strong>und</strong> Weise der veröffentlichung<br />

kann von den Medianden bestimmt<br />

werden. hier s<strong>in</strong>d die Beteiligten ihre eigenen<br />

experten <strong>und</strong> müssen geme<strong>in</strong>sam e<strong>in</strong>en Weg<br />

f<strong>in</strong>den.<br />

4. E<strong>in</strong>beziehung der Genehmigungsbehörde<br />

als letztendliche Entscheider<strong>in</strong>.<br />

e<strong>in</strong>e ständige teilnahme ist nicht unbed<strong>in</strong>gt<br />

notwendig, da sie nicht direkt Konfliktpartei ist.<br />

Doch sollte sie zum<strong>in</strong>dest um die art <strong>und</strong> Weise<br />

des <strong>in</strong>teressenausgleichs im <strong>Mediation</strong>sverfahren<br />

wissen. zu wichtigen term<strong>in</strong>en sollte sie auch<br />

beratend teilnehmen, um die art <strong>und</strong> Weise der<br />

rechtlichen abwägung darlegen zu können.<br />

Die Medianden können dann ihre vere<strong>in</strong>barung<br />

entsprechend ausformulieren.<br />

Für die Genehmigungsbehörde s<strong>in</strong>d aufgr<strong>und</strong><br />

der Kenntnis kürzere Prüfungs- <strong>und</strong> entscheidungszeiträume<br />

möglich.<br />

Spektrum der <strong>Mediation</strong> 21/2006<br />

qUalitÄtSSicherUnG UnD WeiterentWicKlUnG<br />

Wann oder zu welchem Zeitpunkt ist <strong>Mediation</strong><br />

im Planungsprozess s<strong>in</strong>nvoll?<br />

Projektplanungen der öffentlichen hand laufen<br />

<strong>in</strong> etwa nach e<strong>in</strong>em Schema ab, wie nachfolgend<br />

am Beispiel des Straßenbaus erläutert.<br />

1. Schritt: Die Planungslegitimation durch die<br />

gewählte Volksvertretung<br />

Bei B<strong>und</strong>es <strong>und</strong> landesstraßen wird e<strong>in</strong> Gesetz<br />

verabschiedet, das für die planende verwaltung<br />

(exekutive) b<strong>in</strong>dend ist. <strong>Mediation</strong>, die bis zu diesem<br />

zeitpunkt stattf<strong>in</strong>den könnte, erstreckt sich<br />

im politischen raum.<br />

2. Schritt: Die Standortbestimmung des Projektes<br />

Die l<strong>in</strong>ienbestimmung entscheidet beim Straßenbau<br />

unter anderem über<br />

›<br />

›<br />

›<br />

›<br />

›<br />

anfangs- <strong>und</strong> endpunkt der Straße sowie<br />

über den gr<strong>und</strong>sätzlichen verlauf,<br />

verknüpfungen mit anderen Straßen <strong>und</strong><br />

anderen verkehrsträgern,<br />

Streckencharakteristik wie anzahl der Spuren,<br />

lage zur Bebauung, zu Schutzgebieten oder<br />

zu anderen gefährdeten Bereichen,<br />

Führung über Brücken, über Dämme, <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>schnitten oder tunneln.<br />

Die l<strong>in</strong>ienbestimmung schließt nach <strong>in</strong>ternen<br />

abstimmungen der verwaltungen <strong>und</strong> nach e<strong>in</strong>er<br />

Beteiligung der träger öffentlicher Belange <strong>und</strong><br />

Dritter mit e<strong>in</strong>er behördenverb<strong>in</strong>dlichen Gr<strong>und</strong>entscheidung<br />

ab.<br />

«<br />

Auch so können<br />

Straßenräume<br />

genutzt werden<br />

Foto: Roland Schüler<br />

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