Infobroschüre Integrationschancen Köln
Fragen und Antworten zur Integrationsarbeit in Köln
Fragen und Antworten zur Integrationsarbeit in Köln
- Keine Tags gefunden...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Integrationschancen</strong> nutzen – erfolgreich integrieren · Integrationsarbeit in <strong>Köln</strong><br />
PHASE 1: ORIENTIERUNG FÜR GEFLÜCHTETE UND UNTERNEHMEN<br />
1.3 Anerkennung von<br />
Abschlüssen von Geflüchteten<br />
Ich betreue einen Geflüchteten, der bereits in seiner<br />
Heimat einen Abschluss erworben hat. Bei welchen<br />
Stellen kann er sich bereits erworbene Abschlüsse<br />
anerkennen lassen?<br />
Im „Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von<br />
Berufsqualifikationen“ (BQFG) ist geregelt, dass Personen<br />
mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss<br />
einen Anspruch darauf haben, die Gleichwertigkeit ihrer<br />
Qualifikationen mit einem deutschen Berufsabschluss<br />
überprüfen zu lassen. Die jeweiligen für den deutschen<br />
„Referenzberuf“ zuständigen Stellen führen diese Prüfungen<br />
durch. Für Handwerksberufe ist dies in <strong>Köln</strong> die<br />
Handwerkskammer. Für Berufe im Bereich der Industrieund<br />
Handelskammer werden die Anträge durch die IHK<br />
<strong>Köln</strong> bearbeitet. Darüber hinaus beraten auch die Arbeitsagentur<br />
sowie das Jobcenter zur Berufsanerkennung.<br />
Die Handwerkskammer sowie die Industrie- und Handelskammer<br />
informieren und beraten je nach beruflichen<br />
Zuständigkeiten kostenlos zu allen Fragen der Berufsanerkennung.<br />
In der Regel wird versucht, die Qualifikation<br />
anhand von Zeugnissen oder Diplomen, Lehrplänen und<br />
Arbeitszeugnissen zu bewerten. Liegen keine oder nur<br />
wenige schriftliche Nachweise vor, können auch praxisorientierte<br />
„sonstige Verfahren“ zur Feststellung der<br />
Gleichwertigkeit eingesetzt werden.<br />
Ihre Ansprechpartner in der Region:<br />
Agentur für Arbeit <strong>Köln</strong><br />
Telefon: 0221 94 2955 00<br />
E-Mail: koelnT310-integrationpoint@arbeitsagentur.de<br />
Bezirksregierung <strong>Köln</strong><br />
Telefon: 0221 147 0<br />
Internet: www.bezreg-koeln.nrw.de<br />
Bezirksregierung Düsseldorf<br />
Telefon: 0211 475 0<br />
Internet: www.brd.nrw.de<br />
BQFG Anerkennungsverfahren<br />
Handwerkskammer <strong>Köln</strong><br />
Andrea Weinand<br />
Telefon: 0221 2022 296<br />
E-Mail: weinand@hwk-koeln.de<br />
Industrie- und Handelskammer zu <strong>Köln</strong><br />
Akhila Kunstmann<br />
Telefon:0221 164 061 52<br />
E-Mail: akhila.kunstmann@koeln.ihk.de<br />
Jobcenter <strong>Köln</strong><br />
Hotline: 0221 964 434 01<br />
E-Mail: Jobcenter-Koeln.Integration-Point@jobcenter-ge.de<br />
Die Ausstellung eines Gleichwertigkeitsbescheides ist<br />
gebührenpflichtig. Der „Anerkennungszuschuss“ des<br />
Bundesbildungsministeriums kann in Einzelfällen finanzielle<br />
Unterstützung leisten. Dieser Zuschuss beträgt<br />
maximal 600 Euro, die Anträge können gestellt werden,<br />
falls mindestens 100 Euro an Kosten anfallen. Weitere<br />
Informationen zum Zuschuss gibt es unter: www.anerkennung-in-deutschland.de.<br />
Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen<br />
sind die jeweiligen Bezirksregierungen zuständig. Für<br />
Haupt- und mittlere Schulabschlüsse ist die Bezirksregierung<br />
in <strong>Köln</strong> der richtige Ansprechpartner, die fachgebundene<br />
Hochschulreife wird von der Bezirksregierung<br />
in Düsseldorf anerkannt.<br />
8