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Infobroschüre Integrationschancen Köln

Fragen und Antworten zur Integrationsarbeit in Köln

Fragen und Antworten zur Integrationsarbeit in Köln

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<strong>Integrationschancen</strong> nutzen – erfolgreich integrieren · Integrationsarbeit in <strong>Köln</strong><br />

PHASE 1: ORIENTIERUNG FÜR GEFLÜCHTETE UND UNTERNEHMEN<br />

1.3 Anerkennung von<br />

Abschlüssen von Geflüchteten<br />

Ich betreue einen Geflüchteten, der bereits in seiner<br />

Heimat einen Abschluss erworben hat. Bei welchen<br />

Stellen kann er sich bereits erworbene Abschlüsse<br />

anerkennen lassen?<br />

Im „Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von<br />

Berufsqualifikationen“ (BQFG) ist geregelt, dass Personen<br />

mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss<br />

einen Anspruch darauf haben, die Gleichwertigkeit ihrer<br />

Qualifikationen mit einem deutschen Berufsabschluss<br />

überprüfen zu lassen. Die jeweiligen für den deutschen<br />

„Referenzberuf“ zuständigen Stellen führen diese Prüfungen<br />

durch. Für Handwerksberufe ist dies in <strong>Köln</strong> die<br />

Handwerkskammer. Für Berufe im Bereich der Industrieund<br />

Handelskammer werden die Anträge durch die IHK<br />

<strong>Köln</strong> bearbeitet. Darüber hinaus beraten auch die Arbeitsagentur<br />

sowie das Jobcenter zur Berufsanerkennung.<br />

Die Handwerkskammer sowie die Industrie- und Handelskammer<br />

informieren und beraten je nach beruflichen<br />

Zuständigkeiten kostenlos zu allen Fragen der Berufsanerkennung.<br />

In der Regel wird versucht, die Qualifikation<br />

anhand von Zeugnissen oder Diplomen, Lehrplänen und<br />

Arbeitszeugnissen zu bewerten. Liegen keine oder nur<br />

wenige schriftliche Nachweise vor, können auch praxisorientierte<br />

„sonstige Verfahren“ zur Feststellung der<br />

Gleichwertigkeit eingesetzt werden.<br />

Ihre Ansprechpartner in der Region:<br />

Agentur für Arbeit <strong>Köln</strong><br />

Telefon: 0221 94 2955 00<br />

E-Mail: koelnT310-integrationpoint@arbeitsagentur.de<br />

Bezirksregierung <strong>Köln</strong><br />

Telefon: 0221 147 0<br />

Internet: www.bezreg-koeln.nrw.de<br />

Bezirksregierung Düsseldorf<br />

Telefon: 0211 475 0<br />

Internet: www.brd.nrw.de<br />

BQFG Anerkennungsverfahren<br />

Handwerkskammer <strong>Köln</strong><br />

Andrea Weinand<br />

Telefon: 0221 2022 296<br />

E-Mail: weinand@hwk-koeln.de<br />

Industrie- und Handelskammer zu <strong>Köln</strong><br />

Akhila Kunstmann<br />

Telefon:0221 164 061 52<br />

E-Mail: akhila.kunstmann@koeln.ihk.de<br />

Jobcenter <strong>Köln</strong><br />

Hotline: 0221 964 434 01<br />

E-Mail: Jobcenter-Koeln.Integration-Point@jobcenter-ge.de<br />

Die Ausstellung eines Gleichwertigkeitsbescheides ist<br />

gebührenpflichtig. Der „Anerkennungszuschuss“ des<br />

Bundesbildungsministeriums kann in Einzelfällen finanzielle<br />

Unterstützung leisten. Dieser Zuschuss beträgt<br />

maximal 600 Euro, die Anträge können gestellt werden,<br />

falls mindestens 100 Euro an Kosten anfallen. Weitere<br />

Informationen zum Zuschuss gibt es unter: www.anerkennung-in-deutschland.de.<br />

Für die Anerkennung von ausländischen Schulabschlüssen<br />

sind die jeweiligen Bezirksregierungen zuständig. Für<br />

Haupt- und mittlere Schulabschlüsse ist die Bezirksregierung<br />

in <strong>Köln</strong> der richtige Ansprechpartner, die fachgebundene<br />

Hochschulreife wird von der Bezirksregierung<br />

in Düsseldorf anerkannt.<br />

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