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Infobroschüre Integrationschancen Köln

Fragen und Antworten zur Integrationsarbeit in Köln

Fragen und Antworten zur Integrationsarbeit in Köln

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<strong>Integrationschancen</strong> nutzen – erfolgreich integrieren · Integrationsarbeit in <strong>Köln</strong><br />

PHASE 3:<br />

AUSBILDUNG/BESCHÄFTIGUNG<br />

Sie beschäftigen bereits einen oder mehrere Geflüchtete in Festanstellung<br />

oder im Rahmen einer Ausbildung und haben Fragen zu weiteren Fördermöglichkeiten.<br />

3.1 Finanzielle Unterstützung<br />

Ich möchte einen geflüchteten Menschen einstellen.<br />

Welche finanziellen Unterstützungsmög lichkeiten<br />

kann ich nutzen?<br />

Für Unternehmen, die Geflüchtete ausbilden, bieten die<br />

Agentur für Arbeit sowie das Jobcenter Fördermöglichkeiten<br />

an, die vor Antritt des Arbeitsverhältnisses beantragt<br />

werden müssen. Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter<br />

sind die Ansprechpartner für die Beantragung<br />

der Zu schüsse, je nachdem von welcher Behörde der<br />

Geflüchtete unterstützt wird.<br />

Ihre Ansprechpartner in der Region:<br />

Arbeitgeber-Service der Agentur für Ar beit<br />

und des Jobcenters <strong>Köln</strong><br />

Telefon: 0800 45 555 20 (kostenfrei)<br />

E-Mail: koeln.arbeitgeber@arbeitsagentur.de<br />

Art der Maßnahme<br />

Für wen geeignet<br />

Höhe und Dauer der Förderung<br />

Eingliederungszuschuss<br />

Maßnahme<br />

beim Arbeit geber<br />

Einstiegsqualifizierung (EQ)<br />

(Ausbildung „auf Probe“)<br />

18<br />

Personen, deren Vermittlung erschwert ist.<br />

Es fehlen noch be rufliche Erfahrungen,<br />

Kenntnisse oder Qualifikationen, sodass<br />

eine Einarbeitung, die über den üblichen<br />

Rahmen hinausgeht, erfor derlich ist.<br />

Arbeitslose und arbeitsuchende Menschen,<br />

die eine Beschäfti gung aufnehmen möchten.<br />

Maß nahmen beim Arbeitgeber die nen<br />

zur Arbeitserprobung sowie Eignungsfeststellung<br />

und Kennt nisvermittlung.<br />

Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber<br />

mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspek<br />

tiven, die noch nicht in<br />

vollem Umfang über die erforderliche<br />

Ausbildungsbefähigung verfügen und<br />

lernbeeinträchtigte, sozial benachteiligte<br />

Ausbildungssuchende.<br />

Bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden<br />

Arbeitsentgelts. Der Anteil am<br />

Gesamtsozialversiche rungsbeitrag wird in<br />

pauschalier ter Form von 20 Prozent zusätzlich<br />

berücksichtigt. Die Förderdauer kann<br />

bis zu zwölf Monate betragen.<br />

Das „Probearbeiten“ ist für Sie kostenlos,<br />

lediglich die Unfallversicherung über<br />

Ihre Berufsgenossenschaft muss gewährleistet<br />

sein. Es sollte in der Regel die Dauer<br />

von zwei Wochen nicht überschreiten.<br />

Die Förderdauer entspricht der Dauer des<br />

Langzeitpraktikums und beträgt mindestens<br />

6 Monate bis maximal 12 Monate. Es wird ein<br />

Zuschuss zur Vergütung bis zur Höhe von<br />

derzeit 231 Euro monatlich gezahlt zuzüglich<br />

einer Pauschale zum Gesamtversicherungsbeitrag<br />

in Höhe von derzeit 117 Euro.

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