Infobroschüre Integrationschancen Köln
Fragen und Antworten zur Integrationsarbeit in Köln
Fragen und Antworten zur Integrationsarbeit in Köln
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<strong>Integrationschancen</strong> nutzen – erfolgreich integrieren · Integrationsarbeit in <strong>Köln</strong><br />
PHASE 3:<br />
AUSBILDUNG/BESCHÄFTIGUNG<br />
Sie beschäftigen bereits einen oder mehrere Geflüchtete in Festanstellung<br />
oder im Rahmen einer Ausbildung und haben Fragen zu weiteren Fördermöglichkeiten.<br />
3.1 Finanzielle Unterstützung<br />
Ich möchte einen geflüchteten Menschen einstellen.<br />
Welche finanziellen Unterstützungsmög lichkeiten<br />
kann ich nutzen?<br />
Für Unternehmen, die Geflüchtete ausbilden, bieten die<br />
Agentur für Arbeit sowie das Jobcenter Fördermöglichkeiten<br />
an, die vor Antritt des Arbeitsverhältnisses beantragt<br />
werden müssen. Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter<br />
sind die Ansprechpartner für die Beantragung<br />
der Zu schüsse, je nachdem von welcher Behörde der<br />
Geflüchtete unterstützt wird.<br />
Ihre Ansprechpartner in der Region:<br />
Arbeitgeber-Service der Agentur für Ar beit<br />
und des Jobcenters <strong>Köln</strong><br />
Telefon: 0800 45 555 20 (kostenfrei)<br />
E-Mail: koeln.arbeitgeber@arbeitsagentur.de<br />
Art der Maßnahme<br />
Für wen geeignet<br />
Höhe und Dauer der Förderung<br />
Eingliederungszuschuss<br />
Maßnahme<br />
beim Arbeit geber<br />
Einstiegsqualifizierung (EQ)<br />
(Ausbildung „auf Probe“)<br />
18<br />
Personen, deren Vermittlung erschwert ist.<br />
Es fehlen noch be rufliche Erfahrungen,<br />
Kenntnisse oder Qualifikationen, sodass<br />
eine Einarbeitung, die über den üblichen<br />
Rahmen hinausgeht, erfor derlich ist.<br />
Arbeitslose und arbeitsuchende Menschen,<br />
die eine Beschäfti gung aufnehmen möchten.<br />
Maß nahmen beim Arbeitgeber die nen<br />
zur Arbeitserprobung sowie Eignungsfeststellung<br />
und Kennt nisvermittlung.<br />
Ausbildungsbewerberinnen und -bewerber<br />
mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspek<br />
tiven, die noch nicht in<br />
vollem Umfang über die erforderliche<br />
Ausbildungsbefähigung verfügen und<br />
lernbeeinträchtigte, sozial benachteiligte<br />
Ausbildungssuchende.<br />
Bis zu 50 Prozent des zu berücksichtigenden<br />
Arbeitsentgelts. Der Anteil am<br />
Gesamtsozialversiche rungsbeitrag wird in<br />
pauschalier ter Form von 20 Prozent zusätzlich<br />
berücksichtigt. Die Förderdauer kann<br />
bis zu zwölf Monate betragen.<br />
Das „Probearbeiten“ ist für Sie kostenlos,<br />
lediglich die Unfallversicherung über<br />
Ihre Berufsgenossenschaft muss gewährleistet<br />
sein. Es sollte in der Regel die Dauer<br />
von zwei Wochen nicht überschreiten.<br />
Die Förderdauer entspricht der Dauer des<br />
Langzeitpraktikums und beträgt mindestens<br />
6 Monate bis maximal 12 Monate. Es wird ein<br />
Zuschuss zur Vergütung bis zur Höhe von<br />
derzeit 231 Euro monatlich gezahlt zuzüglich<br />
einer Pauschale zum Gesamtversicherungsbeitrag<br />
in Höhe von derzeit 117 Euro.