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Gemeinde Meura - VG Mittleres Schwarzatal

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Amtsblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Mittleres</strong> <strong>Schwarzatal</strong>“ - 7- Nr. 11/2011<br />

Beschluss-Nr. 100/15/2011<br />

Benennung eines Nachfolgemitgliedes für den Zweckverband<br />

„Auebad“<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Meura</strong> benennt für den Zweckverband<br />

„Auebad“ als Nachfolger für das ausgeschiedene Ratsmitglied<br />

Bernd Heinze folgenden Verbandsrat:<br />

Hermann Stauche<br />

Ortsstraße 47<br />

98744 <strong>Meura</strong><br />

Abstimmungsergebnis:<br />

6 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen<br />

Beschluss-Nr. 101/15/2011<br />

Aufhebung des Beschluss Nr. 91/13/2011 vom 25.05.2011<br />

Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die<br />

Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen<br />

der Freiwilligen Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Meura</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Meura</strong> beschließt den Beschluss<br />

Nr. 91/13/2011 über die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Meura</strong> aufzuheben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

6 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen<br />

Beschluss-Nr. 102/15/2011<br />

Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die<br />

Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen<br />

der Freiwilligen Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Meura</strong><br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Meura</strong> beschließt die Satzung<br />

zur Regelung der Aufwandsentschädigung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Meura</strong><br />

laut vorliegender Satzung.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

6 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen<br />

Beschluss-Nr. 103/15/2011<br />

Bebauungsplan <strong>Meura</strong> Festwiese<br />

Abwägungsbeschluss zur 1. öffentlichen Auslegung im<br />

Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher<br />

Belange und der Bürger<br />

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (1) BauGB<br />

und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4<br />

(1) vorgebrachten Bedenken und Hinweise hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

<strong>Meura</strong> mit dem dargelegten Ergebnis am 17.08.2011<br />

geprüft und abgewogen.<br />

2. Es sind keine Bedenken von Bürgern geäußert worden bzw.<br />

schriftlich eingegangen.<br />

3. Die Nachbargemeinden:<br />

- Saalfelder Höhe<br />

- Wittgendorf<br />

- Unterweißbach<br />

- <strong>VG</strong> „Lichtetal am Rennsteig“<br />

haben keine Anregungen, Bedenken und Hinweise vorgebracht.<br />

4. Von den 27 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange<br />

liegen von 23 eine Rückantwort (Stellungnahme) vor.<br />

5. Das Ingenieurbüro IBU, Rudolstadt, wurde von der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Meura</strong> beauftragt, den Bebauungsplan zu erarbeiten und<br />

dem <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Meura</strong> zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />

Die eingegangenen Hinweise wurden entsprechend dem<br />

Abwägungsprotokoll gegeneinander und untereinander abgewogen.<br />

Das Ingenieurbüro IBU wird durch die <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Meura</strong> beauftragt, die Ergebnisse der Abwägung in die Planfassung<br />

einfließen zu lassen.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

6 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen<br />

Beschluss-Nr. 104/15/2011<br />

Außerplanmäßige Ausgaben im Vermögenshaushalt der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Meura</strong> im Haushaltsjahr 2011<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Meura</strong> beschließt außerplanmäßige<br />

Ausgaben in Höhe von 60.400 EUR. Die Deckung der<br />

Ausgabe ist durch Minderausgabe in der HHST 1.7850 9510<br />

gegeben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

6 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen<br />

Beschluss-Nr. 105/15/2011<br />

Bauvorhaben: Sanierung Stützmauer am Jugendclub<br />

Vergabe von Planungsleistungen<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Meura</strong> stimmt dem vorliegenden<br />

Ingenieurvertrag mit dem Ingenieurbüro IBU - Bauplanung<br />

und Umweltschutz, Am Wachtelberg 10, 07407 Rudolstadt, zu.<br />

Für die Realisierung des o.g. Bauvorhabens erfolgt die Beauftragung<br />

der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 9.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

6 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen<br />

Beschluss-Nr. 106/15/2011<br />

Bauvorhaben: Sanierung Ortsstraße 2. und 3. BA<br />

Ausführungsentwurf<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Meura</strong> beschließt den vorliegenden Ausführungsentwurf<br />

vom 20.06.2011 von Ingenieurbüro IBU.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

6 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen<br />

Beschluss-Nr. 107/15/2011<br />

Bauvorhaben: Ortsstraße 2. und 3. BA<br />

Auftragsvergabe<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Meura</strong> beschließt auf Grundlage der Submission<br />

am 12.07.2011 sich dem Vergabevorschlag vom<br />

15.07.2011 des Ingenieurbüros IBU, Am Wachtelberg 10, 07407<br />

Rudolstadt anzuschließen und den Auftrag für die Sanierung<br />

der Ortsstraße 2. und 3. BA an die Firma<br />

Hafermann Bau GmbH<br />

Bahnhofstraße 13<br />

07429 Sitzendorf<br />

mit einer Angebotssumme in Höhe von 223.904,33 EUR (brutto)<br />

zu vergeben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

6 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen<br />

Beschluss-Nr. 108/15/2011<br />

Aufhebung des Beschlusses 80/13/2006 vom 08.02.2006<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Meura</strong> beschließt, den Beschluss-Nr.<br />

80/13/2006 - Preisfestsetzung für Stammholz für Interessenten<br />

aus dem Ortsbereich in Selbstwerbung - aufzuheben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

6 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen<br />

Beschluss-Nr. 109/15/2011<br />

Aufhebung des Beschlusses 128/19/2007 vom 23.05.2007<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Meura</strong> beschließt, den Beschluss-Nr.<br />

128/19/2007 - Preisfestsetzung für Stammholz für Bürger der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Meura</strong> - aufzuheben.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

6 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen<br />

gez. Nordt<br />

Bürgermeister<br />

Satzung<br />

zur Regelung der Aufwandsentschädigung<br />

für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen<br />

Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen<br />

Dienstleistungen herangezogen werden,<br />

der Freiwilligen Feuerwehr der<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Meura</strong><br />

Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 und 2 der<br />

Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />

vom 28. Januar 2003 (GVBl. S 41), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Mai 2010 (GVBl. S.<br />

113) und des § 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung<br />

(ThürFwEntschVO) vom 21. Dezember 1993 (GVBl.<br />

1994 Seite 33) zuletzt geändert durch die Thüringer Verordnung<br />

zur Umstellung von Geldbeträgen von Deutsche Mark in Euro<br />

aus dem Bereich des Innenministeriums vom 11. Dezember<br />

2001 (GVBl. Seite 92) hat der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Meura</strong> am 17.08.2011 nachstehende Satzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Grundsatz<br />

Die Aufwandsentschädigung wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit<br />

ehrenamtlich ausgeführt wird.<br />

§ 2<br />

Höhe der Aufwandsentschädigung<br />

1) Der Ortsbrandmeister erhält eine monatliche<br />

Aufwandsentschädigung in Höhe von 75,- EUR,<br />

(die sich aus 72,- EUR Grundbetrag und 3,- EUR Zuschlag<br />

zusammensetzt).<br />

2) Nimmt der ständige Vertreter des Ortsbrandmeisters einen<br />

Teil der Aufgaben des Vertretenen regelmäßig wahr, so erhält<br />

er eine monatliche Aufwandsentschädigung<br />

in Höhe von 37,50 EUR.<br />

3) Nimmt der ständige Vertreter i.S. von Abs. 2 die Aufgaben<br />

des Vertretenen zeitweise voll wahr, so richtet sich die Aufwandsvergütung<br />

nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 und 3<br />

ThürFwEntSchVO.

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