Gemeinde Meura - VG Mittleres Schwarzatal
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Amtsblatt der <strong>VG</strong> „<strong>Mittleres</strong> <strong>Schwarzatal</strong>“ - 7- Nr. 11/2011<br />
Beschluss-Nr. 100/15/2011<br />
Benennung eines Nachfolgemitgliedes für den Zweckverband<br />
„Auebad“<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Meura</strong> benennt für den Zweckverband<br />
„Auebad“ als Nachfolger für das ausgeschiedene Ratsmitglied<br />
Bernd Heinze folgenden Verbandsrat:<br />
Hermann Stauche<br />
Ortsstraße 47<br />
98744 <strong>Meura</strong><br />
Abstimmungsergebnis:<br />
6 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen<br />
Beschluss-Nr. 101/15/2011<br />
Aufhebung des Beschluss Nr. 91/13/2011 vom 25.05.2011<br />
Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die<br />
Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen<br />
der Freiwilligen Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Meura</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Meura</strong> beschließt den Beschluss<br />
Nr. 91/13/2011 über die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Meura</strong> aufzuheben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
6 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen<br />
Beschluss-Nr. 102/15/2011<br />
Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung für die<br />
Ehrenbeamten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen<br />
der Freiwilligen Feuerwehr der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Meura</strong><br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Meura</strong> beschließt die Satzung<br />
zur Regelung der Aufwandsentschädigung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Meura</strong><br />
laut vorliegender Satzung.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
6 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen<br />
Beschluss-Nr. 103/15/2011<br />
Bebauungsplan <strong>Meura</strong> Festwiese<br />
Abwägungsbeschluss zur 1. öffentlichen Auslegung im<br />
Rahmen der vorzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher<br />
Belange und der Bürger<br />
1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 (1) BauGB<br />
und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4<br />
(1) vorgebrachten Bedenken und Hinweise hat der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
<strong>Meura</strong> mit dem dargelegten Ergebnis am 17.08.2011<br />
geprüft und abgewogen.<br />
2. Es sind keine Bedenken von Bürgern geäußert worden bzw.<br />
schriftlich eingegangen.<br />
3. Die Nachbargemeinden:<br />
- Saalfelder Höhe<br />
- Wittgendorf<br />
- Unterweißbach<br />
- <strong>VG</strong> „Lichtetal am Rennsteig“<br />
haben keine Anregungen, Bedenken und Hinweise vorgebracht.<br />
4. Von den 27 angeschriebenen Trägern öffentlicher Belange<br />
liegen von 23 eine Rückantwort (Stellungnahme) vor.<br />
5. Das Ingenieurbüro IBU, Rudolstadt, wurde von der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Meura</strong> beauftragt, den Bebauungsplan zu erarbeiten und<br />
dem <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Meura</strong> zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />
Die eingegangenen Hinweise wurden entsprechend dem<br />
Abwägungsprotokoll gegeneinander und untereinander abgewogen.<br />
Das Ingenieurbüro IBU wird durch die <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Meura</strong> beauftragt, die Ergebnisse der Abwägung in die Planfassung<br />
einfließen zu lassen.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
6 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen<br />
Beschluss-Nr. 104/15/2011<br />
Außerplanmäßige Ausgaben im Vermögenshaushalt der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Meura</strong> im Haushaltsjahr 2011<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Meura</strong> beschließt außerplanmäßige<br />
Ausgaben in Höhe von 60.400 EUR. Die Deckung der<br />
Ausgabe ist durch Minderausgabe in der HHST 1.7850 9510<br />
gegeben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
6 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen<br />
Beschluss-Nr. 105/15/2011<br />
Bauvorhaben: Sanierung Stützmauer am Jugendclub<br />
Vergabe von Planungsleistungen<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Meura</strong> stimmt dem vorliegenden<br />
Ingenieurvertrag mit dem Ingenieurbüro IBU - Bauplanung<br />
und Umweltschutz, Am Wachtelberg 10, 07407 Rudolstadt, zu.<br />
Für die Realisierung des o.g. Bauvorhabens erfolgt die Beauftragung<br />
der Planungsleistungen für die Leistungsphasen 1 bis 9.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
6 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen<br />
Beschluss-Nr. 106/15/2011<br />
Bauvorhaben: Sanierung Ortsstraße 2. und 3. BA<br />
Ausführungsentwurf<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Meura</strong> beschließt den vorliegenden Ausführungsentwurf<br />
vom 20.06.2011 von Ingenieurbüro IBU.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
6 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen<br />
Beschluss-Nr. 107/15/2011<br />
Bauvorhaben: Ortsstraße 2. und 3. BA<br />
Auftragsvergabe<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Meura</strong> beschließt auf Grundlage der Submission<br />
am 12.07.2011 sich dem Vergabevorschlag vom<br />
15.07.2011 des Ingenieurbüros IBU, Am Wachtelberg 10, 07407<br />
Rudolstadt anzuschließen und den Auftrag für die Sanierung<br />
der Ortsstraße 2. und 3. BA an die Firma<br />
Hafermann Bau GmbH<br />
Bahnhofstraße 13<br />
07429 Sitzendorf<br />
mit einer Angebotssumme in Höhe von 223.904,33 EUR (brutto)<br />
zu vergeben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
6 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen<br />
Beschluss-Nr. 108/15/2011<br />
Aufhebung des Beschlusses 80/13/2006 vom 08.02.2006<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Meura</strong> beschließt, den Beschluss-Nr.<br />
80/13/2006 - Preisfestsetzung für Stammholz für Interessenten<br />
aus dem Ortsbereich in Selbstwerbung - aufzuheben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
6 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen<br />
Beschluss-Nr. 109/15/2011<br />
Aufhebung des Beschlusses 128/19/2007 vom 23.05.2007<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat von <strong>Meura</strong> beschließt, den Beschluss-Nr.<br />
128/19/2007 - Preisfestsetzung für Stammholz für Bürger der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Meura</strong> - aufzuheben.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
6 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen; 0 Enthaltungen<br />
gez. Nordt<br />
Bürgermeister<br />
Satzung<br />
zur Regelung der Aufwandsentschädigung<br />
für die Ehrenbeamten und ehrenamtlichen<br />
Feuerwehrangehörigen, die ständig zu besonderen<br />
Dienstleistungen herangezogen werden,<br />
der Freiwilligen Feuerwehr der<br />
<strong>Gemeinde</strong> <strong>Meura</strong><br />
Aufgrund des § 19 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 und 2 der<br />
Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung<br />
vom 28. Januar 2003 (GVBl. S 41), zuletzt geändert<br />
durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Mai 2010 (GVBl. S.<br />
113) und des § 2 der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung<br />
(ThürFwEntschVO) vom 21. Dezember 1993 (GVBl.<br />
1994 Seite 33) zuletzt geändert durch die Thüringer Verordnung<br />
zur Umstellung von Geldbeträgen von Deutsche Mark in Euro<br />
aus dem Bereich des Innenministeriums vom 11. Dezember<br />
2001 (GVBl. Seite 92) hat der <strong>Gemeinde</strong>rat der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Meura</strong> am 17.08.2011 nachstehende Satzung beschlossen:<br />
§ 1<br />
Grundsatz<br />
Die Aufwandsentschädigung wird nur gewährt, wenn die Tätigkeit<br />
ehrenamtlich ausgeführt wird.<br />
§ 2<br />
Höhe der Aufwandsentschädigung<br />
1) Der Ortsbrandmeister erhält eine monatliche<br />
Aufwandsentschädigung in Höhe von 75,- EUR,<br />
(die sich aus 72,- EUR Grundbetrag und 3,- EUR Zuschlag<br />
zusammensetzt).<br />
2) Nimmt der ständige Vertreter des Ortsbrandmeisters einen<br />
Teil der Aufgaben des Vertretenen regelmäßig wahr, so erhält<br />
er eine monatliche Aufwandsentschädigung<br />
in Höhe von 37,50 EUR.<br />
3) Nimmt der ständige Vertreter i.S. von Abs. 2 die Aufgaben<br />
des Vertretenen zeitweise voll wahr, so richtet sich die Aufwandsvergütung<br />
nach § 8 Abs. 2 Sätze 2 und 3<br />
ThürFwEntSchVO.