Elsterheider Info 100 - Gemeinde Elsterheide
Elsterheider Info 100 - Gemeinde Elsterheide
Elsterheider Info 100 - Gemeinde Elsterheide
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong><strong>Elsterheide</strong>r</strong>INFO Nr. <strong>100</strong> – Jahrgang 2008 – 09. Mai 2008<br />
Für den Fall, dass die Erörterung an diesem Tage nicht abgeschlossen<br />
werden kann, wird sie am folgenden Tag fortgesetzt.<br />
Da der Erörterungstermin nicht öffentlich ist, sind nur die nachfolgend<br />
genannten Personen teilnahmeberechtigt:<br />
• Personen, die schriftlich oder zur Niederschrift form- und<br />
fristgerecht Einwendungen erhoben haben<br />
(Einwenderinnen/Einwender)<br />
• Betroffene (Personen, deren Rechte von dem Vorhaben<br />
berührt werden)<br />
• gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte oder Beistände der<br />
Teilnahmeberechtigten<br />
• Vertreter der am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher<br />
Belange<br />
• Vertreter der Antragstellerin<br />
• Gutachter und Sachverständige der Antragstellerin und<br />
der verfahrensführenden Behörde<br />
• bei der Behörde zur Ausbildung Beschäftigte<br />
• Darüber hinaus kann die Verhandlungsleitung im Einzelfall<br />
weiteren Personen die Teilnahme an der Erörterung<br />
gestatten, wenn keiner der Teilnahmeberechtigten<br />
widerspricht (s. §§ 68 Abs. 1 und 73 Abs. 6, Satz 6<br />
VwVfGBbG).<br />
Einwenderinnen oder Einwender und Betroffene, die sich vertreten<br />
lassen, werden gebeten, eine schriftliche Vollmacht auszustellen,<br />
die von den bevollmächtigten Personen vorzulegen ist. Ebenso<br />
sind Beistände schriftlich zu benennen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen<br />
auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen,<br />
die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.<br />
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass wegen der Nichtöffentlichkeit<br />
von allen Einwendern und Betroffenen der Personalausweis<br />
bzw. von Behördenvertretern der Dienstausweis für die Einlasskontrolle<br />
mitzubringen ist.<br />
Cottbus, den 18,04.2008<br />
Regierungspräsidium Dresden<br />
Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Dresden<br />
nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)<br />
über Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen<br />
Gemarkungen Bluno, Groß Partwitz und<br />
Sabrodt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsterheide</strong><br />
Vom 10. April 2008<br />
Das Regierungspräsidium Dresden gibt bekannt, dass die envia<br />
Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitztalstraße 13, 09114 Chemnitz,<br />
Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen<br />
gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes<br />
(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192),<br />
das zuletzt durch Artikel 93 der Verordnung vom 31. Oktober 2006<br />
(BGBl. I S. 2407, 2418) geändert worden ist, gestellt hat.<br />
Die Anträge umfassen die bestehende 110-kV-Freileitung Großräschen<br />
– KSP, Bl. 6810 nebst Sonder-, Nebenanlagen, Masten<br />
10<br />
und Schutzstreifen in den Gemarkungen Bluno (Flur 1, 2, 3, 4),<br />
Groß Partwitz (Flur 2, 3) und Sabrodt (Flur 1, 2, 3, 5) der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Elsterheide</strong>.<br />
Die Grundstückseigentümer der von den Anlagen betroffenen Flurstücke<br />
der oben aufgeführten Gemarkungen können die eingereichten<br />
Anträge sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit vom<br />
2. Juni 2008 bis einschließlich 30. Juni 2008<br />
während der Dienststunden (montags bis donnerstags zwischen<br />
09:00Uhr und 15:00Uhr, freitags von 09:00Uhr bis 13:00Uhr) im<br />
Regierungspräsidium Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden,<br />
Zimmer 2023, einsehen.<br />
Das Regierungspräsidium Dresden erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />
nach Ablauf der gesetzlich festgelegten<br />
Frist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5<br />
der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes<br />
und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts<br />
(Sachenrechts-Durchführungsverordnung – SachenR-DV) vom 20.<br />
Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).<br />
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:<br />
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte<br />
persönliche Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990<br />
bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen der Wasserversorgung<br />
und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene<br />
Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober<br />
1990.<br />
Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden<br />
ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein<br />
Einverständnis mit der Belastung des Grundstücks erteilt wird.<br />
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass<br />
die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung<br />
nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich<br />
nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von<br />
einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen<br />
dargestellt, betroffen wird.<br />
Der Widerspruch kann beim Regierungspräsidium Dresden, Stauffenbergallee<br />
2, 01099 Dresden, bis zum Ende der Auslegungsfrist<br />
erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im Referat 14<br />
(Zimmer 2023) bereit.<br />
Dresden, den 10. April 2008<br />
Regierungspräsidium Dresden<br />
Zorn<br />
Referatsleiter<br />
Ein Dankeschön an unseren Sponsor<br />
Im Namen der Erzieherinnen und Kinder der Kindertagesstätte<br />
„Rasselbande“ Bluno dürfen wir uns recht herzlich dafür bedanken,<br />
dass durch eine großzügige Spende der Firma<br />
TSS Transport- und Speditionsgesellschaft Schwarze<br />
Pumpe mbH (TSS GmbH) vertreten durch den<br />
Geschäftsführer Herr Dietmar Numrich,<br />
die Einrichtung unserer Räume erst richtig komplett ausgestattet<br />
wurde.<br />
Zu unseren neu angeschafften Möbeln konnten so für die Einrichtung<br />
Gardinen angefertigt werden, die eine wunderschöne Atmosphäre<br />
schaffen.