15.12.2012 Aufrufe

Elsterheider Info 100 - Gemeinde Elsterheide

Elsterheider Info 100 - Gemeinde Elsterheide

Elsterheider Info 100 - Gemeinde Elsterheide

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong><strong>Elsterheide</strong>r</strong>INFO Nr. <strong>100</strong> – Jahrgang 2008 – 09. Mai 2008<br />

Für den Fall, dass die Erörterung an diesem Tage nicht abgeschlossen<br />

werden kann, wird sie am folgenden Tag fortgesetzt.<br />

Da der Erörterungstermin nicht öffentlich ist, sind nur die nachfolgend<br />

genannten Personen teilnahmeberechtigt:<br />

• Personen, die schriftlich oder zur Niederschrift form- und<br />

fristgerecht Einwendungen erhoben haben<br />

(Einwenderinnen/Einwender)<br />

• Betroffene (Personen, deren Rechte von dem Vorhaben<br />

berührt werden)<br />

• gesetzliche Vertreter, Bevollmächtigte oder Beistände der<br />

Teilnahmeberechtigten<br />

• Vertreter der am Verfahren beteiligten Träger öffentlicher<br />

Belange<br />

• Vertreter der Antragstellerin<br />

• Gutachter und Sachverständige der Antragstellerin und<br />

der verfahrensführenden Behörde<br />

• bei der Behörde zur Ausbildung Beschäftigte<br />

• Darüber hinaus kann die Verhandlungsleitung im Einzelfall<br />

weiteren Personen die Teilnahme an der Erörterung<br />

gestatten, wenn keiner der Teilnahmeberechtigten<br />

widerspricht (s. §§ 68 Abs. 1 und 73 Abs. 6, Satz 6<br />

VwVfGBbG).<br />

Einwenderinnen oder Einwender und Betroffene, die sich vertreten<br />

lassen, werden gebeten, eine schriftliche Vollmacht auszustellen,<br />

die von den bevollmächtigten Personen vorzulegen ist. Ebenso<br />

sind Beistände schriftlich zu benennen.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen<br />

auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen,<br />

die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.<br />

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass wegen der Nichtöffentlichkeit<br />

von allen Einwendern und Betroffenen der Personalausweis<br />

bzw. von Behördenvertretern der Dienstausweis für die Einlasskontrolle<br />

mitzubringen ist.<br />

Cottbus, den 18,04.2008<br />

Regierungspräsidium Dresden<br />

Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Dresden<br />

nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)<br />

über Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

Gemarkungen Bluno, Groß Partwitz und<br />

Sabrodt der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Elsterheide</strong><br />

Vom 10. April 2008<br />

Das Regierungspräsidium Dresden gibt bekannt, dass die envia<br />

Mitteldeutsche Energie AG, Chemnitztalstraße 13, 09114 Chemnitz,<br />

Anträge auf Erteilung von Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigungen<br />

gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungsgesetzes<br />

(GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, 2192),<br />

das zuletzt durch Artikel 93 der Verordnung vom 31. Oktober 2006<br />

(BGBl. I S. 2407, 2418) geändert worden ist, gestellt hat.<br />

Die Anträge umfassen die bestehende 110-kV-Freileitung Großräschen<br />

– KSP, Bl. 6810 nebst Sonder-, Nebenanlagen, Masten<br />

10<br />

und Schutzstreifen in den Gemarkungen Bluno (Flur 1, 2, 3, 4),<br />

Groß Partwitz (Flur 2, 3) und Sabrodt (Flur 1, 2, 3, 5) der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Elsterheide</strong>.<br />

Die Grundstückseigentümer der von den Anlagen betroffenen Flurstücke<br />

der oben aufgeführten Gemarkungen können die eingereichten<br />

Anträge sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit vom<br />

2. Juni 2008 bis einschließlich 30. Juni 2008<br />

während der Dienststunden (montags bis donnerstags zwischen<br />

09:00Uhr und 15:00Uhr, freitags von 09:00Uhr bis 13:00Uhr) im<br />

Regierungspräsidium Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden,<br />

Zimmer 2023, einsehen.<br />

Das Regierungspräsidium Dresden erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung<br />

nach Ablauf der gesetzlich festgelegten<br />

Frist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5<br />

der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes<br />

und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts<br />

(Sachenrechts-Durchführungsverordnung – SachenR-DV) vom 20.<br />

Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).<br />

Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:<br />

Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte<br />

persönliche Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990<br />

bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen der Wasserversorgung<br />

und -entsorgung entstanden. Die durch Gesetz entstandene<br />

Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober<br />

1990.<br />

Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden<br />

ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein<br />

Einverständnis mit der Belastung des Grundstücks erteilt wird.<br />

Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass<br />

die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung<br />

nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich<br />

nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von<br />

einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen<br />

dargestellt, betroffen wird.<br />

Der Widerspruch kann beim Regierungspräsidium Dresden, Stauffenbergallee<br />

2, 01099 Dresden, bis zum Ende der Auslegungsfrist<br />

erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im Referat 14<br />

(Zimmer 2023) bereit.<br />

Dresden, den 10. April 2008<br />

Regierungspräsidium Dresden<br />

Zorn<br />

Referatsleiter<br />

Ein Dankeschön an unseren Sponsor<br />

Im Namen der Erzieherinnen und Kinder der Kindertagesstätte<br />

„Rasselbande“ Bluno dürfen wir uns recht herzlich dafür bedanken,<br />

dass durch eine großzügige Spende der Firma<br />

TSS Transport- und Speditionsgesellschaft Schwarze<br />

Pumpe mbH (TSS GmbH) vertreten durch den<br />

Geschäftsführer Herr Dietmar Numrich,<br />

die Einrichtung unserer Räume erst richtig komplett ausgestattet<br />

wurde.<br />

Zu unseren neu angeschafften Möbeln konnten so für die Einrichtung<br />

Gardinen angefertigt werden, die eine wunderschöne Atmosphäre<br />

schaffen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!