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CHRONIK der ALTADELIGEN FAMILIE von LEYS zu PASCHPACH

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Aus diesem gehet hervor, daß Paschpach die richtige Schreibart ist, und was daher das “Bozner<br />

Volksblatt” schreibt, nämlich “Paschbach und Berg” ganz irrig und je<strong>der</strong> Begründung entbehret,<br />

namentlich <strong>zu</strong>mal was den Zusatz “Berg” betrifft.<br />

Es ist in diesem Diplome noch als was beson<strong>der</strong>es <strong>zu</strong> dessen Bekräftigung <strong>zu</strong> lesen, daß<br />

gegenwärtige Kopie mit seiner in <strong>der</strong> O.O. Geheimben Hofkanzlei registrierten Original Conzept<br />

collationiert und selbe <strong>von</strong> Wort und Wort gleichlautend befunden. Bezeugt mit seiner Handschrift<br />

Johann Ernst Plattner, Geheimber Hof-Registrator (L.S.) Aktuar Innsbruck, den 18. Augusti 1699.<br />

Mit nachstehen<strong>der</strong>, weiterer Beglaubigung, daß dieser Johann Ernst Plattner völliger Glauben<br />

bei<strong>zu</strong>messen seie. Aus diesem Vorstehenden ist also <strong>zu</strong> ersehen, daß dieses Conzept das eigentliche<br />

Original und sonach dessen Abschrift als das richtige Original-Diplom <strong>zu</strong> gelten hat, welches<br />

ebenfalls gleich dem Kleinod in unserer Familie befindlich ist.<br />

Drittens: Das Diplom dto. Innsbruck vom 15. November 1840, so unser Vater Augustin <strong>von</strong> Leys<br />

<strong>zu</strong> Paschpach, k.k. Landrichter in Taufers noch <strong>von</strong> Seite Seiner kaiserlichen und königlichen<br />

apostolischen Majestät herabgelangten allerhöchsten Genehmigung als einverleibt in die Tiroler<br />

Adelsmatrikel und zwar in den Ritterstand erhalten hat.<br />

Solches ebenfalls auf Pergament in Quart ausgefertigt mit einer Siegel-Kapsel versehen ist.<br />

Viertens: Ein Erlaß dto. München vom 23. März 1813, wonach unsere Familie bei<strong>der</strong>lei<br />

Geschlechtes mit erhaltener allerhöchster Bewilligung in den Adelstand des Königreiches Bayern<br />

einverleibt wurde.<br />

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