09.07.2018 Aufrufe

AssCompact Sonderedition Betriebliche Versorgung

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

07 | 2018<br />

<strong>Sonderedition</strong>:<br />

betriebliche <strong>Versorgung</strong><br />

© ShpilbergStudios – Fotolia.com


EDITORIAL<br />

Neue Impulse in der betrieblichen <strong>Versorgung</strong><br />

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,<br />

es kommt Bewegung in das Geschäft mit der betrieblichen <strong>Versorgung</strong>!<br />

Und das ist auch dringend nötig, denn die Abschlusszahlen der betrieblichen<br />

Altersversorgung stagnieren seit Jahren. Makler, die mit<br />

ihren Firmenkunden in Kontakt treten, haben nun neue Gründe, das<br />

Themenfeld anzusprechen. Denn mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz<br />

(BRSG), das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, wurde im<br />

Bereich der Alterssicherung eine Zäsur vollzogen. Ein langwieriger und<br />

intensiver sozialpolitischer Diskurs ist damit zu einem – zumindest vorläufigen<br />

– Ende gekommen. Ob sich nun das vom Gesetzgeber gewählte<br />

Modell als nachhaltig erweist, wird die Zeit zeigen. Dennoch<br />

ist eines schon jetzt sicher: Mit dem BRSG kommen neue Impulse<br />

in die Beratung. Und das öffnet die Kommunikationskanäle zwischen<br />

Maklern und Firmenkunden – und zwar in alle Richtungen: Die betriebliche<br />

Altersversorgung ist wieder in den Fokus der Beratung gerückt<br />

und mit ihr auch die betriebliche Krankenversicherung sowie andere<br />

Bereiche des Firmenkundengeschäfts.<br />

Dabei bringt die betriebliche Absicherung für Arbeitgeber neben den<br />

neuen staatlichen Anreizen auch noch weitere unternehmerische Vorteile<br />

mit sich. Sie führt in Zeiten von Fachkräftemangel und Mitarbeiterfluktuation<br />

ein Incentive ein, das Unternehmen bei der Mitarbeitergewinnung<br />

und -bindung behilflich sein kann. Denn wenn sich der<br />

Arbeitgeber um das Wohlergehen seiner Mitarbeiter kümmert, schafft<br />

das bei seinen Angestellten Vertrauen und eine Art Wir-Gefühl.<br />

Welche neuen Möglichkeiten, Herausforderungen und Fragestellungen<br />

nun im Einzelnen auf die unabhängigen Vermittler in dem Geschäftsbereich<br />

zukommen, wurde eingängig auf dem <strong>AssCompact</strong> Wissen Forum<br />

diskutiert, das am 28.06.2018 in Neuss stattfand. Hier wurden<br />

Produkte und Dienstleistungen vorgestellt, Kontakte geknüpft und<br />

gleichzeitig neue Impulse für das zukünftige Geschäft mitgenommen.<br />

Dieses Heft ist in Kooperation mit den Ausstellern und Kooperationspartnern<br />

der Veranstaltung entstanden und dient als Überblick über die<br />

Neuerungen und die vielen Facetten der betrieblichen <strong>Versorgung</strong>.<br />

Es kommen Aussteller zu Wort, die ihr Wissen weitergeben und<br />

ihre Produkte, Lösungen und Dienstleistungen in den Bereichen<br />

bAV und bKV präsentieren.<br />

Viel Spaß beim Lesen wünscht<br />

Ihr <strong>AssCompact</strong> Team<br />

<strong>Sonderedition</strong><br />

3


INHALT<br />

© Andrey Popov – Fotolia.com<br />

6<br />

Betriebsrentenstärkungsgesetz –<br />

Sechs Richtige mit Superzahl<br />

Produkte & Lösungen bAV<br />

6 Betriebsrentenstärkungsgesetz – Sechs Richtige mit Superzahl<br />

› von Fabian von Löbbecke, HDI<br />

8 Neue und alte bAV-Welt sinnvoll und gewinnbringend kombinieren<br />

› von Uwe Neussel, Continentale<br />

10 Steuer- und arbeitsrechtliche Auswirkungen des BRSG<br />

› von Jochen Prost, ALTE LEIPZIGER<br />

12 „Eine bewährte und robuste Form der Vorsorge“<br />

› Interview mit Bernhard Rapp, Canada Life Deutschland<br />

14 Auf dem Weg zur bAV ohne Garantien?<br />

› von Simson Heiß, Helvetia<br />

16 Geschäftsführerversorgung mithilfe von Tantiemeumwandlung<br />

› von Dominik Stadelbauer, NÜRNBERGER<br />

18 Berufsunfähigkeit im Rahmen der bAV absichern<br />

› von Thomas Lay, Allianz<br />

20 Neue Ertragsquellen in der Zielgruppe Firmenkunden<br />

› von Angelika Schuller, ebase<br />

22 bAV und Zeitwertkonten als Mittel zur Mitarbeiterbindung<br />

› von Christian Noltensmeyer, R+V, und Alexander Schenke, Condor<br />

24 Das BRSG als Sprungbrett in die ganzheitliche Beratung<br />

› Interview mit Dr. Henriette Meissner, Stuttgarter<br />

26 <strong>Versorgung</strong>swerke auslagern schützt vor Überschuldung<br />

› von Hubertus Harenberg, Swiss Life<br />

4 <strong>Sonderedition</strong>


© Elnur – Fotolia.com<br />

28<br />

Wettbewerbsvorteil gesunde Mitarbeiter –<br />

Fit zum Erfolg<br />

Produkte & Lösungen bKV<br />

28 Wettbewerbsvorteil gesunde Mitarbeiter – Fit zum Erfolg<br />

› von Olaf Engemann, Süddeutsche Krankenversicherung<br />

30 Telemedizin: Revolution der betrieblichen Vorsorge<br />

› von Daniel Schmalley, Barmenia<br />

32 Erfolgreiche bKV-Vermittlung braucht einen guten Partner<br />

› von Pascal Gameiro, Versicherungskammer Maklermanagement<br />

34 Impressum<br />

Anzeige


Produkte & Lösungen bAV<br />

© Andrey Popov – Fotolia.com<br />

Betriebsrentenstärkungsgesetz –<br />

Sechs Richtige mit Superzahl<br />

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bietet für Vermittler ein immenses<br />

Vertriebspotenzial. Der bAV-Verantwortliche von HDI, Fabian von Löbbecke,<br />

ist überzeugt: Das BRSG ist für Vermittler wie ein Sechser mit Superzahl<br />

im Lotto. Hier nennt er die Gewinnzahlen.<br />

Erst die Hälfte aller Arbeitnehmer sorgt<br />

über den Betrieb für das Rentenalter<br />

vor. Diese Quote soll das Betriebsrentenstärkungsgesetz<br />

(BRSG) steigern. Es schafft<br />

eine Fülle neuer Anreize für die bAV, aus denen<br />

sich vielfältige Vertriebsansätze ergeben. Für<br />

Vermittler, die sich des Themas annehmen,<br />

mutet das neue Gesetz also wie ein Lottogewinn<br />

an – mit folgenden Gewinnzahlen:<br />

Die 15: Arbeitgeberzuschuss<br />

wird verpflichtend<br />

Chefs sollen Lohnnebenkostenersparnisse,<br />

die sie durch die Entgeltumwandlung ihrer<br />

Beschäftigten realisieren, an die Mitarbeiter<br />

weitergeben. Deshalb wird ein 15%-iger<br />

Arbeitgeberzuschuss zur bAV verpflichtend – ab<br />

Wer vorsorgt, soll im Alter besser dastehen als derjenige, der<br />

nicht vorsorgt. Deshalb hat der Gesetzgeber geregelt, dass<br />

bAV-Leistungen teilweise anrechnungsfrei bleiben, falls der<br />

Arbeitnehmer später Grundsicherung beantragen muss.<br />

2019 im Neugeschäft, ab 2022 auch im Bestand.<br />

Freiwillig kann dieser Zuschuss aber schon<br />

heute geleistet werden. Und für Arbeitgeber ist<br />

es auch sinnvoll, ihn ab sofort für alle zu zahlen:<br />

Die Mitarbeiter-Motivation steigt, das Arbeitgeber-Image<br />

profitiert, die Anforderungen des<br />

BRSG werden vorzeitig erfüllt. Künftige Anpassungen<br />

entfallen, das Gleichbehandlungsgebot<br />

bleibt gewahrt. Der Vorteil für Vermittler:<br />

automatische Prämienerhöhungen im Bestand.<br />

Die 40: Mit „Cashback“<br />

sparen, ohne zu verzichten<br />

Ein Arbeitgeberzuschuss steht auch im Zentrum<br />

von „HDI bAV PlusCashback“. Das Konzept<br />

ermöglicht es Arbeitnehmern, ohne nennenswerten<br />

Konsumverzicht eine stattliche<br />

Betriebsrente anzusparen. Über eine Prepaid-<br />

Kreditkarte lässt der Chef ihnen Monat für<br />

Monat einen fixen Betrag von beispielsweise<br />

40 Euro zukommen, der in der Gehaltsabrechnung<br />

als steuer- und sozialversicherungsfreier<br />

Sachbezug erfasst wird. Damit können<br />

die Mitarbeiter den Nettoaufwand für ihre<br />

bAV im Idealfall größtenteils kompensieren.<br />

Das BRSG steigert diesen Effekt sogar noch.<br />

Der Nettoaufwand für den Chef ist ebenfalls<br />

gering, der Nutzen hingegen groß: Häufig<br />

steigt die Loyalität der Mitarbeiter, die bei<br />

jeder Zahlung mit der Prepaid-Kreditkarte<br />

daran erinnert werden, dass der Chef sie bei<br />

der Altersvorsorge unterstützt. Der Vorteil<br />

für Vermittler: Ein innovatives Konzept, das<br />

insbesondere kostenbewusste Arbeitgeber in<br />

Branchen mit hohem Personalbedarf anspricht.<br />

Die 4: Steuer- und Sozialabgaben -<br />

freiheit auf Entgeltumwandlung<br />

Gutes bleibt: Auch künftig sind Beiträge zur<br />

6 <strong>Sonderedition</strong>


AV für Arbeitnehmer bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze<br />

(BBG) der Gesetzlichen<br />

Rentenversicherung West steuer- und sozialabgabenfrei.<br />

Deshalb ist die bAV für viele<br />

Arbeitnehmer schon heute der effizienteste<br />

Weg, für das Rentenalter vorzusorgen. Das<br />

haben Prof. Dr. Thomas Dommermuth vom<br />

Institut für Vorsorge und Finanzplanung<br />

(IVFP) und der Verfasser dieses Fachbeitrags in<br />

einer wissenschaftlichen Studie ermittelt. Mehr<br />

noch: Künftig wird der Arbeitgeberzuschuss,<br />

der durch das BRSG sukzessive verpflichtend<br />

wird, die bAV in allen Fallkonstellationen<br />

zum Effizienzsieger machen. Der Vorteil für<br />

Vermittler: Das optimale Preis-Leistungsverhältnis<br />

in der bAV ist ein schlagendes<br />

Verkaufsargument.<br />

Die 8: Steuerfreier<br />

Dotierungsrahmen verdoppelt<br />

Aus „4“ mach „8“: Das BRSG hat die Lohnsteuerersparnis<br />

durch die Entgeltumwandlung<br />

für viele Arbeitnehmer verdoppelt. Sie können<br />

künftig bis zu 8% der BBG West lohnsteuerfrei<br />

zum Beispiel in eine Direktversicherung einzahlen.<br />

Das entspricht stattlichen 520 Euro<br />

pro Monat beziehungsweise 6.240 Euro im<br />

Jahr. Der Vorteil für Vermittler: Sie können<br />

insbesondere Besserverdienern ohne zweiten<br />

Durchführungsweg einen neuen Weg aufzeigen,<br />

steueroptimiert für das Rentenalter<br />

vorzusorgen.<br />

Die 30: Zuschuss für Geringverdiener<br />

Eine echte Innovation im BRSG ist die neue<br />

Geringverdienerförderung. Mit ihr will der<br />

Gesetzgeber Bezieher kleiner und mittlerer<br />

Einkommen beim Aufbau einer Betriebsrente<br />

unterstützen. Die Regelung gilt für alle, die<br />

monatlich maximal 2.200 Euro brutto verdienen.<br />

Ihnen kann der Chef einen Arbeitgeberbeitrag<br />

zwischen 240 und 480 Euro<br />

jährlich zukommen lassen. Dafür wird er<br />

mit einer Lohnsteuergutschrift von 30% des<br />

Förderbetrags belohnt. Dadurch kann der<br />

Chef zusammen mit dem Betriebsausgabenabzug<br />

regelmäßig mehr als die Hälfte des<br />

Arbeitgeberbeitrags refinanzieren. Doch Vorsicht:<br />

Die Förderung gilt nur für echte, neu<br />

vereinbarte Arbeitgeberbeiträge und nur für<br />

ungezillmerte Tarife. Bei HDI ist das Modell<br />

beispielsweise mit TwoTrust Selekt und mit<br />

TwoTrust Kompakt umsetzbar. Der Vorteil<br />

für Vermittler: Das Potenzial der Geringverdiener,<br />

die noch keine bAV abgeschlossen<br />

haben, ist riesig. Hinzu kommt: Selbst wenn<br />

der Arbeitnehmer die Geringverdienergrenze<br />

nur in einem Monat pro Jahr unterschreitet,<br />

hat er Anspruch auf die komplette Jahresförderung.<br />

Die 100: bAV-Renten vor Anrechnung<br />

bei Grundsicherung geschützt<br />

Wer vorsorgt, soll im Alter besser dastehen<br />

als derjenige, der nicht vorsorgt. Deshalb hat<br />

der Gesetzgeber geregelt, dass bAV-Leistungen<br />

teilweise anrechnungsfrei bleiben, wenn der<br />

Arbeitnehmer später Grundsicherung beantragen<br />

muss. Kleinere Renten bleiben dann oft<br />

unangetastet: 100 Euro monatlich sind immer<br />

geschützt. Übersteigende Leistungen bleiben<br />

zu 30% anrechnungsfrei, aktuell gedeckelt<br />

auf 208 Euro pro Monat. Der Vorteil für<br />

Vermittler: bAV-Sparer haben im Alter garantiert<br />

mehr zum Leben. In Kombination<br />

mit dem neuen Geringverdienerzuschuss<br />

ein schlagendes Argument für die Beratung<br />

von Arbeitnehmern mit kleineren und<br />

mittleren Einkommen.<br />

Superzahl 0: Das Sozialpartnermodell<br />

als Ergänzung zur bewährten bAV<br />

Speziell für tarifgebundene Unternehmen hat<br />

der Gesetzgeber mit dem BRSG das Sozialpartnermodell<br />

geschaffen – eine Zielrentenlösung<br />

mit null Garantie, die Gewerkschaften<br />

und Arbeitgeberverbände in Tarifverträgen<br />

verankern können. Talanx Deutschland bringt<br />

im Konsortium mit der Zurich Gruppe<br />

Deutschland eine solche Zielrentenlösung auf<br />

Basis des kapitalmarktorientierten Pensionsfonds<br />

auf den Markt. Sie heißt „Die Deutsche<br />

Betriebsrente“. Das Sozialpartnermodell wird<br />

die bewährte bAV sinnvoll ergänzen und nicht<br />

ersetzen. Insbesondere kleinere Arbeitgeber<br />

dürften auch künftig zur bewährten bAV greifen,<br />

weil sie im Vergleich zum Sozialpartnermodell<br />

mehr individuellen Gestaltungsfreiraum<br />

bietet und es Chefs damit erleichtert, ihre<br />

personalstrategischen Ziele zu verfolgen.<br />

Der Vorteil für Vermittler: <strong>Betriebliche</strong><br />

Vorsorge ist durch das BRSG vielfältiger<br />

und chancenreicher, aber auch wesentlich<br />

komplexer geworden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

wissen kenntnisreichen Rat heute<br />

deshalb mehr zu würdigen denn je. W<br />

Von Fabian von Löbbecke,<br />

Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement AG<br />

und verantwortlich für bAV bei HDI<br />

<strong>Sonderedition</strong><br />

7


Produkte & Lösungen bAV<br />

© alphaspirit – Fotolia.com<br />

Neue und alte bAV-Welt sinnvoll<br />

und gewinnbringend kombinieren<br />

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verleiht der bAV-Welt Flügel. Dabei<br />

sollten Vermittler das bewährte Fundament nicht vergessen. Mit einer ganzheitlichen<br />

Beratung können sie Neues und Altes sinnvoll kombinieren. Denn ein <strong>Versorgung</strong>swerk<br />

muss exakt auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sein.<br />

Mit dem BRSG gibt es seit Jahresbeginn<br />

einige Verbesserungen in der<br />

bAV. Gerade jetzt ist es für Arbeitgeber<br />

wichtig, einen versierten Vermittler<br />

und einen professionellen Anbieter an ihrer<br />

Seite zu wissen. Diese können dabei unterstützen,<br />

sich auf die Neuerungen einzustellen<br />

und sich vor möglichen Stolpersteinen zu<br />

schützen. Unter anderem gibt es für Arbeitnehmer<br />

mit einem Brutto-Einkommen bis<br />

2.200 Euro eine neue geförderte, rein arbeitgeberfinanzierte<br />

Rente. Diese bAV-Grundvorsorge<br />

ist vom Gesetzgeber bewusst schlank<br />

gehalten, lässt sich einfach in jedem Betrieb<br />

einführen und bringt steuerliche Vorteile<br />

für das Unternehmen. Rund elf Millionen<br />

Arbeitnehmer in Deutschland können die<br />

neue Art der Förderung für sich nutzen.<br />

Passendes Produkt für neuen<br />

bAV-Baustein<br />

Die Continentale Lebensversicherung hat<br />

als einer der ersten Anbieter das passende<br />

Produkt für diesen neuen bAV-Baustein im<br />

Portfolio. Mit der kapitaleffizienten klassischen<br />

FörderRente Classic Pro profitieren Arbeitnehmer<br />

aktuell von einer laufenden Verzinsung<br />

von 2,9%. Die Gesamtverzinsung liegt<br />

bei bis zu 4,0%. Kollektivverträge sind ab<br />

fünf Mitarbeitern möglich.<br />

Höherer steuerlicher Förderrahmen<br />

als Türöffner<br />

Durch das BRSG genießen alle Arbeitnehmer<br />

höhere Steuervorteile im Rahmen des § 3 Nr.<br />

63 EStG. Seit dem 01.01.2018 können sie bis<br />

zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei<br />

einzahlen, was monatlich 508 Euro entspricht.<br />

Allerdings sind weiterhin nur 4% sozialabgabenfrei.<br />

Tipp: Mit dem neuen Dotierungsrahmen<br />

sind nun deutlich höhere Betriebsrenten<br />

über nur einen Durchführungsweg<br />

möglich. Das vereinfacht die Gestaltung der<br />

<strong>Versorgung</strong>en insbesondere für Fach- und<br />

Führungskräfte.<br />

Je nach bAV-Modell: Zuschuss des<br />

Arbeitgebers künftig verpflichtend<br />

Außerdem wird ab 2022 der Pflichtzuschuss<br />

des Arbeitgebers für bereits bestehende Entgeltumwandlungen<br />

nach § 3 Nr. 63 EStG wirksam.<br />

Die Unternehmen müssen entsprechend<br />

überprüfen, ob ihre Zusagen der neuen Zuschusspflicht<br />

genügen. Das betrifft nahezu<br />

alle bestehenden Direktversicherungen,<br />

8 <strong>Sonderedition</strong>


Pensionskassen und Pensionsfonds – insgesamt<br />

sind dies mehr als zwölf Millionen. Für<br />

Neuverträge gilt die Regelung schon ab dem<br />

01.01.2019. Wenn der Kunde also plant, seinen<br />

Mitarbeitern diese bAV-Form zu ermöglichen,<br />

sollte er die Auswirkungen im Hinterkopf<br />

behalten.<br />

Wichtige Fragen für das<br />

Beratungsgespräch<br />

Die neuen Regelungen des BRSG sind nur Teil<br />

des „Gesamtkunstwerkes“. Das bedeutet: Andere<br />

Baustellen dürfen nicht aus den Augen verloren<br />

werden. Vermittler sollten im Beratungsgespräch<br />

daher folgende grundlegende Fragen stellen:<br />

W Ist das Unternehmen tarifgebunden? Gelten<br />

also Regelungen für die bAV, die eingehalten<br />

werden müssen?<br />

W Gibt es eine <strong>Versorgung</strong>sordnung?<br />

W Was ist wie dokumentiert?<br />

W Ist die Gleichbehandlung der einzelnen<br />

Arbeitnehmer gewährleistet: Wer bekommt<br />

warum wie viel?<br />

W Gibt es „Altlasten“ wie alte fondsgebundene<br />

Verträge nach § 40b EStG, „ungewollte“<br />

Pensionszusagen oder fehlende Unterlagen?<br />

Mit detaillierter und eindeutiger<br />

<strong>Versorgung</strong>szusage Streit vermeiden<br />

Das rechtliche Fundament der bAV ist die<br />

<strong>Versorgung</strong>szusage. Sie sollte schriftlich abgefasst<br />

und möglichst eindeutig sein, sonst<br />

steht die bAV auf wackeligen Beinen. Gibt<br />

es keine <strong>Versorgung</strong>szusage, kann es zum<br />

Streit kommen. Dies kann der Fall sein,<br />

wenn das Arbeitsverhältnis geändert oder<br />

gekündigt wird oder die erwartete Leistung<br />

geringer ausfällt als angenommen.<br />

Gerechtfertigte Ungleichbehandlung<br />

Das Thema Gleichbehandlung sollte ebenfalls<br />

auf den Beratungstisch kommen. Der Arbeitgeber<br />

muss in seinem Betrieb zum Beispiel<br />

Frauen und Männer oder alte und junge<br />

Mitarbeiter bei der bAV gleichstellen. Dabei<br />

ist aber eine sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung<br />

möglich und oft auch sinnvoll:<br />

zum Beispiel aufgrund der Betriebszugehörigkeit<br />

oder zwischen Führungskräften und<br />

Mitarbeitern ohne Schlüsselfunktionen.<br />

Auch dies sollte passend in der <strong>Versorgung</strong>szusage<br />

dokumentiert sein.<br />

Die Dokumentation der <strong>Versorgung</strong>szusage<br />

ist ein guter Türöffner für Vermittler: Die Frage<br />

nach dem Vorhandensein einer schriftlichen<br />

Zusage und Hinweise auf mögliche Auswirkungen<br />

zeugen von Fachkenntnis und eignen<br />

sich als Einstieg in ein erstes Gespräch. Aber<br />

Achtung: Eine individuelle <strong>Versorgung</strong>szusage<br />

zu erstellen, ist Rechtsberatung. Diese dürfen<br />

nur dafür zugelassene Personen durchführen.<br />

Versicherer wie die Continentale stellen in der<br />

Regel allgemein gehaltene Muster zur Verfügung.<br />

Geschickt kombinieren<br />

Zudem gehört es zu einer ganzheitlichen<br />

Beratung, die verschiedenen Durchführungswege,<br />

Leistungs- und Finanzierungsarten<br />

individuell auf das Unternehmen zuzuschneiden<br />

und zu kombinieren. Für Arbeitnehmer mit<br />

einem Brutto-Einkommen von maximal<br />

2.200 Euro eignet sich die neue, arbeitgeberfinanzierte<br />

FörderRente. Die arbeitnehmeroder<br />

mischfinanzierte Entgeltumwandlung<br />

in eine Direktversicherung ist für alle Arbeitnehmer<br />

passend. Für Mitarbeiter mit<br />

Schlüsselfunktionen wie Führungskräfte oder<br />

Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) sowie<br />

Vorstände ist die rückgedeckte Unterstützungskasse<br />

der richtige Weg. Eine Pensionszusage<br />

ist als ergänzende Vorsorge für GGF und<br />

Vorstände geeignet. Darüber hinaus sollte<br />

der Arbeitgeber eine Berufsunfähigkeitsbzw.<br />

Erwerbsunfähigkeitsvorsorge ebenso in<br />

Betracht ziehen wie die mögliche Absicherung<br />

von Hinterbliebenen.<br />

Fazit<br />

Das BRSG bringt etliche Verbesserungen,<br />

aber auch veränderte Vorschriften für Arbeitnehmer<br />

und Unternehmen mit sich. Viele<br />

eignen sich für Vermittler als Türöffner, um<br />

mit Arbeitgebern über bAV zu sprechen.<br />

Denn jetzt ist es Zeit, bestehende <strong>Versorgung</strong>swerke<br />

zu prüfen oder neue zu installieren.<br />

Dabei sollten die Vermittler ganzheitlich<br />

beraten und die wichtigen Grundlagen, die<br />

ein <strong>Versorgung</strong>swerk rechtssicher machen,<br />

nicht vergessen. Bei dieser Aufgabe unterstützt<br />

sie die Continentale mit schneller,<br />

kompetenter Hilfe vor Ort. Für spezielle<br />

Fragen steht ein regionales Netzwerk von<br />

Experten und Fachanwälten bereit. W<br />

Von Uwe Neussel,<br />

Leiter bAV im Continentale Versicherungsverbund<br />

<strong>Sonderedition</strong><br />

9


Produkte & Lösungen bAV<br />

© Elnur– Fotolia.com<br />

Steuer- und arbeitsrechtliche<br />

Auswirkungen des BRSG<br />

Das BRSG bringt viele neue arbeits- und steuerrechtliche Fragen mit sich.<br />

Arbeitgeber müssen sich intensiv mit der Thematik befassen und suchen sich von<br />

Vermittlern kompetente Beratung und Unterstützung. Diese wiederum haben mit der<br />

ALTE LEIPZIGER einen starken Partner mit großer bAV-Expertise an ihrer Seite.<br />

Zum 01.01.2018 trat das im Vorfeld viel<br />

diskutierte Betriebsrentenstärkungsgesetz<br />

(BRSG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die<br />

Erhöhung des Verbreitungsgrades der betrieblichen<br />

Altersversorgung. Als sogenanntes Artikelgesetz<br />

hat das BRSG Auswirkungen auf insgesamt<br />

16 andere Gesetze, insbesondere auf das<br />

Betriebsrenten- und das Einkommensteuergesetz.<br />

Die schon bisher komplexen gesetzlichen<br />

Regelungen für die bAV werden dadurch<br />

noch umfangreicher und werfen teilweise<br />

Zweifelsfragen auf. Daher nahm das Bundesministerium<br />

der Finanzen am 06.12.2017 mit<br />

einem Schreiben zu diesen Fragen Stellung.<br />

Mit der gestiegenen Komplexität ist auch der<br />

Anspruch an die Beratungsqualität und die<br />

Qualifikation der Berater gestiegen. Ein positiver<br />

Effekt: Unternehmen müssen sich nun intensiv<br />

mit der betrieblichen Altersversorgung beschäftigen<br />

und daraus ergeben sich zahlreiche neue<br />

Vertriebsansätze und -chancen.<br />

Die wichtigsten Änderungen<br />

infolge des BRSG<br />

Im Folgenden werden wesentliche Änderungen<br />

beziehungsweise Neuerungen beschrieben.<br />

Neuer Förderhöchstrahmen<br />

nach § 3 Nr. 63 EStG<br />

Eine sehr begrüßenswerte Änderung betrifft<br />

die Erhöhung des steuerfreien Höchstbeitrags<br />

nach § 3 Nr. 63 EStG. Bisher waren die Beiträge<br />

bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BGB) in<br />

der allgemeinen Rentenversicherung (West)<br />

steuerfrei. Wenn keine Beiträge nach § 40 b<br />

EStG a.F. pauschal versteuert wurden, konnten<br />

weitere 1.800 € eingezahlt werden. Dieser zusätzliche<br />

Beitrag ist entfallen und dafür wurde<br />

die Grenze von 4% auf 8% erhöht. Hat ein Kunde<br />

einen Vertrag nach § 40 b EStG a.F., wird dieser<br />

Beitrag von den möglichen 8% abgezogen.<br />

Die Höchstgrenze der sozialversicherungsfreien<br />

Beiträge bleibt leider unverändert bei 4%<br />

der BBG. Gerade im Bereich der Entgeltumwandlung<br />

ist das wenig sinnvoll, denn wie bisher<br />

auch sind bei Entgeltumwandlung zweimal 4%<br />

der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei<br />

möglich. Allerdings muss man dann<br />

zwei Durchführungswege kombinieren: einen<br />

versicherungsförmigen mit Unterstützungskasse<br />

oder die Direktzusage. Das erhöht die<br />

Verwaltungsaufwände beim Arbeitgeber.<br />

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss<br />

bei Entgeltumwandlung<br />

Zukünftig müssen Arbeitgeber, soweit sie bei<br />

Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge<br />

einsparen, 15% des umgewandelten Entgelts als<br />

Zuschuss leisten. Diese Regelung gilt ab<br />

01.01.2019 für neu abgeschlossene Verträge<br />

mit Entgeltumwandlung. Bis dahin sind die<br />

Arbeitgeber nicht zu einem Zuschuss verpflichtet;<br />

sie sollten aber nicht außer Acht lassen, dass es<br />

im Sinne des Betriebsfriedens sinnvoll ist, diesen<br />

10 <strong>Sonderedition</strong>


Zuschuss auch schon vor dem 01.01.2019 zu<br />

gewähren. Es besteht die Möglichkeit, „spitz“<br />

abzurechnen, das heißt die tatsächliche Ersparnis<br />

an die Mitarbeiter weiterzugeben. Auch hierbei<br />

sollten die Arbeitgeber beachten, dass eine<br />

„spitze“ Abrechnung wieder mit Aufwänden<br />

verbunden ist, da sich sowohl die Beitragsbemessungsgrenzen<br />

als auch die Beitragssätze zu<br />

den verschiedenen Sozialversicherungszweigen<br />

ändern. Für die betriebliche Praxis empfiehlt es<br />

sich daher, pauschal 15% oder auch mehr an die<br />

Mitarbeiter weiterzugeben.<br />

Für vor dem 01.01.2019 geschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen<br />

wird der Arbeitgeberzuschuss<br />

ab dem 01.01.2022 verpflichtend.<br />

Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob<br />

bestehende Zuschüsse auf die 15% angerechnet<br />

werden können oder nicht. Beim bestehenden<br />

Zuschusssystem, dessen Intention die Weitergabe<br />

der Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers<br />

an den Arbeitnehmer ist, überwiegt<br />

in der Fachliteratur die Meinung, dass in<br />

diesen Fällen eine Anrechnung erfolgen<br />

kann. Problematischer ist es bei Zuschusssystemen,<br />

die feste Beiträge vorsehen. In diesen<br />

Fällen kann nicht zwingend konkludent hergeleitet<br />

werden, dass Hintergrund der Regelung<br />

die Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis<br />

ist. Es besteht nach Meinung des Autors auch<br />

hier die Möglichkeit der Anrechenbarkeit,<br />

denn es kann nicht Intention des Gesetzgebers<br />

sein, die Arbeitgeber zu belasten, die bisher<br />

schon auf freiwilliger Basis die Entgeltumwandlung<br />

bezuschusst haben.<br />

Förderbetrag für Geringverdiener<br />

nach § 100 EStG<br />

Um die Arbeitgeber dafür zu motivieren, für<br />

einkommensschwächere Gehaltsgruppen eine<br />

arbeitgeberfinanzierte <strong>Versorgung</strong> einzurichten,<br />

wurde mit § 100 EStG eine Förderung für<br />

Geringverdiener eingeführt. Hierfür erhält der<br />

Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren<br />

eine Förderung in Höhe von 30% des aufgewendeten<br />

Beitrags. Maximal können es 144 Euro<br />

p. a. sein. Voraussetzung für die Förderung ist<br />

die Nutzung von ungezillmerten Tarifen und<br />

dass zum Zeitpunkt der Beitragszahlung der<br />

laufende Arbeitslohn nicht mehr als 2.200 Euro<br />

monatlich beträgt.<br />

Sonstige Änderungen<br />

Darüber hinaus wird mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz<br />

eine reine Beitragszusage<br />

als weitere Zusageform der betrieblichen Altersversorgung<br />

eingeführt. Die reine Beitragszusage<br />

ist nur auf der Ebene von Tarifvertragsparteien<br />

möglich und soll die Haftungsrisiken der Arbeitgeber<br />

beschränken. Im Rahmen dieses sogenannten<br />

Sozialpartnermodells gilt „pay and<br />

forget“, das heißt, die arbeitsrechtliche Verpflichtung<br />

des Arbeitgebers beschränkt sich<br />

lediglich auf die Zahlung der Beiträge.<br />

Außerdem ist noch zu erwähnen, dass die sogenannte<br />

Vervielfältigungsregel bei vorzeitigem<br />

Ausscheiden vereinfacht wurde. Zukünftig wird<br />

die Zahl der Dienstjahre mit 4% multipliziert.<br />

Als Obergrenze gelten zehn Jahre. Das bisher<br />

geltende und deutlich kompliziertere Verfahren<br />

gilt nicht mehr. Hierbei wurden von<br />

dem Vervielfältigungsbetrag die im Jahr des<br />

Ausscheidens und den sechs Jahren davor<br />

geleisteten Beiträge abgezogen.<br />

Darüber hinaus wurde in § 3 Nr. 63 Satz 4 EStG<br />

die Möglichkeit geschaffen, Beiträge für<br />

Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht,<br />

nachzuzahlen. Pro Kalenderjahr können 8%<br />

der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der<br />

Deutschen Rentenversicherung nachgezahlt<br />

werden. Hierbei gilt eine Maximierung auf<br />

zehn Kalenderjahre.<br />

Fazit<br />

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt viele<br />

Neuerungen und auch Verbesserungen für die<br />

betriebliche Altersversorgung. Die Arbeitgeber<br />

müssen sich intensiv mit der Thematik befassen.<br />

Sonst könnten sie Gefahr laufen, zusätzlich<br />

zu einem eventuell bereits bestehenden<br />

Arbeitgeberzuschuss auch noch den neuen<br />

verpflichtenden Zuschuss von 15% zahlen zu<br />

müssen. Dazu benötigen sie Beratung und<br />

Unterstützung, wodurch sich natürlich sehr<br />

viele Vertriebsansätze ergeben.<br />

Für Versicherungsvermittler ist es äußerst hilfreich,<br />

wenn sie bei arbeits- und steuerrechtlichen<br />

Fragen in diesem Gesamtkontext auf<br />

Versicherer mit entsprechender bAV-Expertise<br />

zurückgreifen können. Die ALTE LEIPZIGER<br />

Lebensversicherung a. G. ist seit vielen Jahren<br />

ein führender Anbieter in diesem Markt und<br />

bringt darüber hinaus weitere Voraussetzungen<br />

mit, um in der betrieblichen Altersversorgung<br />

erfolgreich zu sein: hervorragende Bilanzkennzahlen,<br />

Solidität, Finanzstärke und eine langfristig<br />

ausgerichtete Unternehmensstrategie. W<br />

Von Jochen Prost, Leiter bAV-Vertriebsunterstützung<br />

bei der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G.<br />

<strong>Sonderedition</strong><br />

11


Produkte & Lösungen bAV<br />

„Eine bewährte und robuste<br />

Form der Vorsorge“<br />

Interview mit Bernhard Rapp, stellvertretender Niederlassungsleiter Canada Life Deutschland<br />

Mit einer Betriebsrente zeigen Arbeitgeber Engagement für die Altersvorsorge<br />

ihrer Mitarbeiter. Doch bei der bAV-Verbreitung in kleinen und mittleren<br />

Unternehmen (KMU) gibt es noch viel Luft nach oben. Eine ganzheitliche<br />

und bedarfsorientierte Beratung kann dazu beitragen, Abhilfe zu schaffen.<br />

Die Konjunktur läuft, und gerade KMU<br />

ringen um Fachkräfte. Schafft das BRSG<br />

hier tatsächlich neue Anreize, mit denen sie<br />

gute Mitarbeiter an sich binden können?<br />

Absolut, denn die Betriebsrente wurde attraktiver:<br />

Bei einer Entgeltumwandlung müssen<br />

Arbeitgeber ab dem nächsten Jahr 15%<br />

zugeben, sofern sie hier Sozialversicherungsbeiträge<br />

sparen. Dadurch lohnt sich die bAV<br />

„Eine Betriebsrente wirkt wie eine Visitenkarte in puncto<br />

Arbeitnehmerfreundlichkeit. Sie bezeugt, dass der<br />

Arbeitgeber seine Mitverantwortung für die<br />

Altersvorsorge seiner Belegschaft ernst nimmt.“<br />

Bernhard Rapp<br />

schon unabhängig vom Produkt. Unabhängig<br />

von der Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens<br />

von 4 auf 8% profitieren gerade<br />

Geringverdiener vom BRSG: Rentenleistungen<br />

werden teilweise von der Anrechnung auf die<br />

Grundsicherung freigestellt. Zahlt der Chef<br />

für Geringverdiener dann noch jährlich 240<br />

bis 480 Euro in eine Direktversicherung ein,<br />

erhält er einen Zuschuss vom Staat über 30%<br />

des eingezahlten Beitrags. Leider<br />

kennen bei Weitem noch nicht<br />

alle Beschäftigten die Vorteile,<br />

die ihnen die bAV bietet.<br />

Wie kann man Arbeitgeber<br />

ins Boot holen und von<br />

der bAV überzeugen?<br />

Eine Betriebsrente wirkt wie eine<br />

Visitenkarte in puncto Arbeitnehmerfreundlichkeit.<br />

Sie bezeugt,<br />

dass der Arbeitgeber seine<br />

Mitverantwortung für die Altersvorsorge<br />

seiner Belegschaft<br />

ernst nimmt. Ein wertvolles<br />

Argument, denn langfristig müssen die<br />

Menschen dem Abbau der staatlichen Rente<br />

ins Auge sehen. Mit einer Betriebsrente können<br />

Arbeitnehmer gegensteuern und langfristige<br />

Altersvorsorge betreiben. Dies kann künftig<br />

ein Wettbewerbsvorteil sein, um Fachkräfte zu<br />

gewinnen und zu halten.<br />

Es gibt Befürchtungen, dass Vermittler<br />

durch das neue Tarifpartnermodell an<br />

den Rand gedrängt werden könnten.<br />

Wie sehen Sie das?<br />

Diese Befürchtung teile ich nicht. Sehr viele<br />

der KMU haben keinen Tarifpartnervertrag –<br />

hier wird es also auch in Zukunft auf die<br />

qualifizierte Beratung und Überzeugungsarbeit<br />

eines Vermittlers ankommen. Wir sind auf das<br />

Szenario gut eingerichtet: Wir bieten einen<br />

ganzheitlichen Beratungsansatz, um die Betriebsrente<br />

in den KMU stärker zu verbreiten.<br />

Wie sieht Ihr ganzheitlicher<br />

Beratungsansatz aus?<br />

Wir möchten ein flexibles und bedarfsgerechtes<br />

Angebot sicherstellen. Ob Führungskräfte oder<br />

„normale“ Mitarbeiter – eine umfassende Vorsorgelösung<br />

sollte immer die unterschiedlichen<br />

Bedürfnisse abbilden. Dabei zählt gerade bei<br />

KMU auch, nicht zu viel Komplexität aufzubauen,<br />

die ansonsten im Mittelstand häufig den<br />

administrativen und kommunikativen Rahmen<br />

sprengt. Kombiniert der Arbeitgeber bestimmte<br />

Durchführungswege geschickt, schafft er damit<br />

Flexibilität und optimiert die Leistungsfähigkeit<br />

seiner Betriebsrente.<br />

Welchen Support bieten Sie Vermittlern<br />

rund um die bAV?<br />

Um Vermittler bestmöglich zu unterstützen,<br />

bieten wir ihnen das Kommunikationspaket<br />

12 <strong>Sonderedition</strong>


„Mit wenig Aufwand Mitarbeiter motivieren“.<br />

Denn oft sind gerade kleinere Unternehmen<br />

nicht ausreichend über die Möglichkeiten<br />

einer Betriebsrente informiert. Ausgangspunkt<br />

ist die Lage des Unternehmens. Canada Life<br />

gibt Vermittlern hier umfassende Unterlagen an<br />

die Hand, mit denen sie das Gespräch gestalten<br />

und die Ergebnisse in einem Erfassungsbogen<br />

festhalten können. Auf Basis des Erfassungsbogens<br />

erstellen wir Vermittlern dann<br />

schnell und unkompliziert ein individuelles<br />

bAV-Konzept passend für ihre Kunden.<br />

Kern davon sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmermappen,<br />

die wir individuell auf das<br />

Unternehmen erstellen. Vermittler können<br />

damit Unternehmer und deren Mitarbeiter<br />

individuell beraten. Dabei unterstützen sie<br />

unsere bAV-Spezialisten in der Region.<br />

Daneben enthält unsere Beratungs- und<br />

Berechnungssoftware Vorsorge PLANER<br />

spezielle bAV-Tools. Damit Vermittler junge<br />

Menschen gezielter ansprechen können,<br />

haben wir ein spezielles Modul für unsere<br />

Beratungs-App entwickelt. Mit dem „Brutto-<br />

Netto-Rechner bAV“ kann man die Vorteile<br />

einer Betriebsrente schnell aufzeigen: Der<br />

Kunde sieht, wie sich bAV-Beiträge auf sein<br />

Nettogehalt auswirken. Zusätzlich kann er den<br />

tatsächlichen Nettoaufwand und die mögliche<br />

Rente erkennen, die sich mit unserem Tarif<br />

GENERATION business ergeben kann.<br />

Mit welchen Produkttypen können<br />

Arbeitgeber jetzt besonders punkten?<br />

Bei allen Systemvorteilen muss sich der Anlagemotor<br />

einer Betriebsrente lohnen. Wie<br />

wichtig Rendite für eine gute Rente ist,<br />

spricht sich immer mehr herum. Allein unser<br />

bAV-Geschäft ist letztes Jahr um 10% gewachsen.<br />

Dahinter steckt ganz klar der gewachsene<br />

Zuspruch für die renditechancenorientierte<br />

Vorsorge. Und noch etwas mehr: Da wir ja<br />

im GENERATION business nach dem<br />

UWP-Prinzip auch Garantien bieten, decken<br />

wir neben Renditechancen noch einen weiteren<br />

wichtigen Wunsch ab, den die Kunden<br />

derzeit zur Betriebsrente haben: Sicherheit.<br />

Hierauf legen nach einer aktuellen Umfrage<br />

der „Pfefferminzia“ 65% der Befragten wert,<br />

und über 50% wollen eine gute Verzinsung.<br />

Fondsgebundene Rentenversicherungen<br />

mit Beitragsgarantie bestimmen laut der<br />

Umfrage die bAV in den nächsten Jahren.<br />

Und genau in diesem Segment haben wir<br />

eine langjährige Expertise, da wir unsere<br />

Altersvorsorgeprodukte von Anfang an auf<br />

Fondsbasis konzipiert haben.<br />

Kürzlich gab es Korrekturen an den<br />

Aktienmärkten. Stärkt so etwas nicht<br />

die tief verwurzelte Angst der Deutschen,<br />

mit kapitalmarktnahen Lösungen<br />

fürs Alter zu sparen?<br />

Zeitweilige Korrekturen sind durchaus normal<br />

und kein Anlass zur Besorgnis. Viel wichtiger<br />

für die Altersvorsorge ist die langfristige<br />

Performance einer Anlage. Für ein Aktieninvestment<br />

im deutschen Markt im Zeitraum<br />

von 1995 bis 2010 errechnete das Deutsche<br />

Aktieninstitut (DAI) zum Beispiel eine<br />

Rendite von 7,8% p. a. Auch im ungünstigsten<br />

Fall ließen sich mit Aktien weit größere<br />

Sparerfolge erzielen als mit festverzinslichen<br />

Wertpapieren und Sparbüchern, so das Institut.<br />

„Wir möchten ein flexibles und bedarfsgerechtes<br />

Angebot sicherstellen. Ob Führungskräfte oder<br />

‚normale‘ Mitarbeiter – eine umfassende Vorsorge -<br />

lösung sollte immer die unterschiedlichen<br />

Bedürfnisse abbilden.“<br />

Um die Abhängigkeit von einzelnen Märkten<br />

zu mindern, hat sich eine gute Streuung der<br />

Aktientitel – geografisch und nach Branchen<br />

– bewährt. Canada Life verfügt als ältester<br />

Versicherer Kanadas über jahrzehntelange<br />

Erfahrung darin, wie man Aktieninvestments<br />

für die Altersvorsorge nutzen kann. Dies zeigt<br />

die längerfristige Performance des UWP-<br />

Fonds: Er erreichte seit Auflage vor 14 Jahren<br />

rund 6% Rendite pro Jahr – in diesen Zeitraum<br />

fallen die Finanz- und die Eurokrise.<br />

Unsere Kunden finden bei uns also eine sehr<br />

bewährte und robuste Möglichkeit der Vorsorge.<br />

Zusätzlich verfügt GENERATION business<br />

über eine endfällige Garantie: Eine jährlich<br />

deklarierte Glättung sorgt für eine Verzinsung,<br />

die den Kunden zum Rentenbeginn<br />

auffängt, sollten die Fondsergebnisse weniger<br />

gut ausfallen. Bei guten Werten bekommen<br />

die Kunden den Fondswert ausbezahlt. So<br />

erhalten sie eine Betriebsrente, die Renditechancen<br />

und Sicherheit auf einzigartige Weise<br />

miteinander verbindet.<br />

W<br />

<strong>Sonderedition</strong><br />

13


Produkte & Lösungen bAV<br />

© Thomas Reimer – Fotolia.com<br />

Auf dem Weg zur bAV<br />

ohne Garantien?<br />

Der aktuelle Niedrigzins macht fondsgebundene Absicherungsvarianten oft wenig<br />

lukrativ. Und klassische Tarife mit hohem garantierten Kapital und garantierter<br />

Rendite sind am Markt kaum zu finden. Helvetia hält an seiner klassischen Lösung<br />

fest und entspricht damit dem Wunsch vieler Unternehmer und Arbeitnehmer.<br />

Kapital- und Rentengarantien sind angesichts<br />

des Niedrigzinses heutzutage<br />

keine Selbstverständlichkeit mehr.<br />

Aktuell liegt der Zins zehnjähriger Bundesanleihen<br />

bei ca. 0,5%. Selbst für dieses Zinsniveau<br />

müssen Anleger noch ein gewisses Ausfallrisiko<br />

der Anleihen in Kauf nehmen. Das wirkt wenig<br />

verlockend. Institutionelle Anleger wie Lebensversicherer<br />

sind durch den Niedrigzins vor<br />

Probleme gestellt, den Garantiezins für ihre<br />

Bestände zu erwirtschaften. Dieser Garantiezins<br />

liegt im Branchendurchschnitt über alle<br />

Bestände hinweg laut Assekurata zum Ende des<br />

Jahres 2017 bei immerhin 2,77%, also vielfach<br />

höher als die Verzinsung der Bundesanleihen.<br />

Selbst im klassischen Neugeschäft ist er mit<br />

0,9% noch annähernd doppelt so hoch. Auch<br />

für die meisten Privatanleger ist das Zinsniveau<br />

äußerst problematisch, da sie in der Regel<br />

deutlich höhere Renditen benötigen, um ihre<br />

Altersvorsorgeziele mit dem zur Verfügung<br />

stehenden Budget zu erreichen.<br />

Herausforderung Garantie<br />

Die Herausforderung liegt folglich darin,<br />

Garantien mit der Chance auf höhere Renditen<br />

zu kombinieren. Doch ist das überhaupt<br />

möglich, wenn der Spielraum aufgrund des<br />

Zinsniveaus sehr gering ist?<br />

Rechenbeispiel<br />

Die Problematik verdeutlicht ein einfaches<br />

Rechenbeispiel. Zahlt ein Kunde einen Monatsbeitrag<br />

in Höhe von 100 Euro, so müssten beim<br />

aktuellen Garantiezins von 0,9% und einer<br />

Laufzeit von 30 Jahren vom ersten Beitrag<br />

immerhin 76 Euro sicher angelegt werden, um<br />

durch die Verzinsung zum Ende der Laufzeit<br />

die 100 Euro Bruttobeitrag zu garantieren. Da<br />

in den ersten fünf Jahren Abschlusskosten von<br />

zum Beispiel 15 Euro vom Beitrag abzuziehen<br />

sind, bleiben gerade noch 9 Euro abzüglich der<br />

Verwaltungskosten, um sie frei anzulegen. Nach<br />

fünf Jahren entfallen zwar die Abschlusskosten,<br />

jedoch wird die Restlaufzeit immer kürzer,<br />

sodass beispielsweise zehn Jahre vor Ablauf<br />

bereits über 91 Euro notwendig sind, um<br />

mittels des aktuellen Garantiezinses zum<br />

Ablauf auf die 100 Euro zu kommen. Auch<br />

von den nun wiederum verbleibenden 9 Euro<br />

sind noch Verwaltungskosten abzuziehen.<br />

Angesichts dieser geringen Investitionsquote<br />

erscheinen für Hochrechnungen gerne ver-<br />

14 <strong>Sonderedition</strong>


wendete Wertentwicklungen von 5% oder 6%<br />

utopisch. Entsprechend zeigt die aktuelle<br />

Praxis, dass von den in den letzten Jahren<br />

entwickelten Produktansätzen der Lebensversicherer<br />

keine wundersam hohen Renditen<br />

erwartet werden können.<br />

3-Topf-Hybride und iCPPI-Produkte<br />

Die dynamischen 3-Topf-Hybride und iCPPI-<br />

Produkte verursachen inzwischen sowohl<br />

bei den Kunden als auch den Versicherern<br />

selbst gewisse Bauchschmerzen: Ihr zyklisches<br />

Produktverhalten kostet die Kunden Rendite<br />

und zwingt gleichzeitig die Versicherer, die<br />

vorhandenen Kundenguthaben nach Kurseinbrüchen<br />

in den Deckungsstock umzuschichten,<br />

was den gesamten klassischen Bestand belastet.<br />

Bei Indexpolicen liegen die Kundengelder<br />

gänzlich im Deckungsstock. In der Regel<br />

werden ausschließlich die Überschüsse in<br />

Indexzertifikate investiert. Letztlich geht der<br />

Kunde eine Wette am Aktienmarkt ein, deren<br />

Wettgewinne und -verluste sich bei fairen<br />

Konditionen auf längere Sicht im Durchschnitt<br />

ausgleichen dürften. Unter dem Strich<br />

bieten Indexpolicen also kaum höhere Rendite -<br />

erwartungen als klassische Tarife.<br />

Beitragsgarantien noch zeitgemäß?<br />

Dass Garantien im aktuellen Zinsumfeld die<br />

Renditechancen besonders stark mindern, hat<br />

zwischenzeitlich auch die Politik erkannt. Entsprechend<br />

wird beispielsweise im Bereich der<br />

Riester-Renten über die Sinnhaftigkeit der<br />

bisher zertifizierungsrelevanten Beitragsgarantien<br />

diskutiert. In der betrieblichen Altersvorsorge<br />

wird dagegen bereits heute im neuen<br />

Sozialpartnermodell ausdrücklich auf Garantien<br />

verzichtet. Dieses Modell ist seit dem 01.01.2018<br />

durch das in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz<br />

möglich, allerdings in der<br />

Praxis noch nicht umgesetzt. Zudem hat es<br />

andere gravierende Nachteile. In der alten<br />

bAV-Welt ist bisher noch kein konsequenter<br />

Verzicht auf Garantien gesetzlich verankert.<br />

Produktanbieter nutzen rechtliche Spielräume,<br />

um beispielsweise im Bereich der Direkt -<br />

versicherung in gewissen Konstellationen<br />

auf bis zu 50% der Beitragssumme abgesenkte<br />

Garantien anzubieten.<br />

nach rein fondsgebundenen Tarifen. In speziellen<br />

Situationen kann dieser Nachfrage<br />

auch nachgekommen werden. Beispielsweise<br />

bietet Helvetia für Schweizer Grenzgänger<br />

Direktversicherungstarife ohne Garantien an,<br />

weil diese aufgrund ihrer Auslandstätigkeit<br />

nicht an das Betriebsrentengesetz gebunden<br />

sind, per Abkommen aber die Möglichkeit haben,<br />

in Form einer Direktversicherung gegen<br />

Entgeltumwandlung betrieblich vorzusorgen.<br />

Ebenfalls ist es für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

einer GmbH möglich, bei<br />

Helvetia Tarife ohne Garantien abzuschließen.<br />

Sie müssen dazu nur dokumentieren, dass sie<br />

ganz bewusst auf Garantien verzichtet haben.<br />

Grundsätzlich ist dies auch für andere Arbeitnehmer<br />

möglich. Dazu müssten dann jedoch<br />

sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer<br />

den bewussten Verzicht unterschreiben und<br />

mit ihrer Unterschrift zustimmen, dass gegebenenfalls<br />

vorhandene Differenzen nicht tariflich<br />

oder anderweitig vom Versicherer gedeckt sind.<br />

Der Arbeitgeber alleine trägt das Risiko der<br />

Nachschusspflicht, was auch der Arbeitnehmer<br />

mit seiner Unterschrift zur Kenntnis nimmt.<br />

Fazit<br />

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass<br />

bAV-Tarife ohne Garantien vielerseits gewünscht,<br />

jedoch bisher nicht konsequent<br />

gesetzlich verankert sind. Die angebotenen<br />

fondsgebundenen Varianten mit Garantien<br />

werden im momentanen Zinsumfeld kaum<br />

dauerhaft Renditen von 6% und mehr erzielen.<br />

Ganz im Gegenteil ist in der Regel höchstens<br />

eine geringfügig höhere Rendite zu erwarten<br />

als von Klassiktarifen. Helvetia bietet deshalb<br />

dem Wunsch vieler Arbeitgeber und -nehmer<br />

entsprechend weiterhin einen echten Klassiktarif<br />

an, Helvetia WorkLife Direct Classic.<br />

Dieser Tarif bietet im Marktvergleich der<br />

ohnehin nicht mehr bei vielen Versicherern<br />

erhältlichen Klassiktarife ein hohes garantiertes<br />

Kapital und eine hohe garantierte Rente. Für<br />

Spezialfälle wie Schweizer Grenzgänger oder<br />

beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

bietet Helvetia die Möglichkeit, chancenreiche<br />

Tarife ohne Garantie abzuschließen. W<br />

Direktversicherungstarife ohne<br />

Garantien von Helvetia<br />

Da immer mehr Kunden ihre Beiträge zu<br />

schade sind, um sie langfristig in gering verzinste<br />

Altersvorsorgeprodukte zu investieren,<br />

besteht auch kundenseitig eine Nachfrage<br />

Von Simson Heiß, Aktuar (DAV) und Prokurist<br />

bei Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG<br />

<strong>Sonderedition</strong><br />

15


Produkte & Lösungen bAV<br />

© leowolfert – Fotolia.com<br />

Geschäftsführerversorgung mithilfe<br />

von Tantiemeumwandlung<br />

Was die Geschäftsführerversorgung betrifft, hat das BRSG nur wenig Veränderung<br />

gebracht. Was Vermittler ihren Kunden anbieten können, ist eine steuergünstige<br />

Tantiemeumwandlungsmöglichkeit zugunsten einer beitragsorientierten<br />

Pensionszusage. Die NÜRNBERGER bietet hierfür ein entsprechendes Modell.<br />

Zu Beginn des Jahres ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz<br />

(BRSG) in Kraft getreten.<br />

Erklärtes Ziel des neuen Gesetzes war<br />

es, die betriebliche Altersversorgung weiter zu<br />

verbreiten – insbesondere in KMU. Auf die<br />

Unterstützung von Arbeitnehmern mit geringem<br />

Einkommen legte der Gesetzgeber dabei<br />

besonderen Wert.<br />

Im Rahmen des BRSG wurde dafür eine neue<br />

Fördermöglichkeit für Arbeitgeber geschaffen:<br />

Zahlt dieser einen jährlichen Arbeitgeberbeitrag<br />

zwischen 240 und 480 Euro, so erhält er 30%<br />

des Beitrags über die vom Unternehmen abzuführende<br />

Lohnsteuer zurück. Diese Förderung<br />

kann der Arbeitgeber jedoch nur für Arbeitnehmer<br />

mit einem maximalen monatlichen<br />

Bruttogehalt von 2.200 Euro beanspruchen.<br />

Damit kommt das neue Gesetz bei einem<br />

Eintritt in die bAV ab 2018 nicht den Durchschnitts-<br />

oder Besserverdienern zugute. Betrachtet<br />

man beispielsweise die Zielgruppe<br />

der Besserverdiener oder der Geschäftsführer<br />

bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)<br />

einer Kapitalgesellschaft, so bleiben die<br />

Neuerungen durch das BRSG überschaubar.<br />

So wurde lediglich der steuerfreie Förderrahmen<br />

der Beitragsbemessungsgrenze nach<br />

§ 3 Nr. 63 EStG von 4% auf 8% angehoben.<br />

Dafür entfällt allerdings der zusätzliche Förderbetrag<br />

von 1.800 Euro, den Arbeitnehmer ohne<br />

eine pauschal besteuerte Direktversicherung<br />

nach § 40b EStG in der aktiven Ansparung<br />

nutzen konnten. Im Vergleich zu 2017 führt<br />

die Neuregelung für Arbeitnehmer ohne pauschalbesteuerte<br />

Direktversicherung zu einer<br />

Erhöhung des steuerfreien Rahmens um rund<br />

1.392 Euro (2018: 6.240 Euro vs. 2017: 4.848<br />

Euro). Für besser verdienende Arbeitnehmer<br />

ist das sicherlich ein interessanter Betrag, um<br />

steuerfrei fürs Alter vorzusorgen. Bei Normalverdienern<br />

bleibt leider der Wermutstropfen,<br />

dass sich § 3 Nr. 63 EStG nur steuerlich, nicht<br />

aber auf die Sozialversicherung auswirkt.<br />

<strong>Versorgung</strong>slücken schließen<br />

Somit ist bei größeren <strong>Versorgung</strong>slücken<br />

auch künftig eine Kombination mit weiteren<br />

Produkten notwendig, um Arbeitnehmern<br />

eine optimale und angemessene Absicherung<br />

garantieren zu können. Am weitesten verbreitet<br />

ist dabei die Ergänzung der Altersversorgung<br />

um eine rückgedeckte Unterstützungskasse.<br />

Dieser können grundsätzlich steuerlich unbegrenzt<br />

Beiträge zugewendet werden. Da die<br />

Unterstützungskasse die <strong>Versorgung</strong>szusage<br />

ausfinanziert, muss der Arbeitgeber selbst<br />

16 <strong>Sonderedition</strong>


keine Rückstellungen bilden oder die Rückdeckungsversicherung<br />

bilanzieren. Besonders<br />

geeignet ist dieses Konzept also für Unternehmen,<br />

die keine Auswirkungen auf die Bilanz<br />

wünschen. Hierbei wird allerdings ein laufender<br />

gleichbleibender oder jährlich steigender Beitrag<br />

zugunsten der Rückdeckungsversicherung<br />

benötigt. Das Unternehmen muss sich somit<br />

langfristig binden und kann die Beiträge nur<br />

in Ausnahmefällen reduzieren.<br />

Gerade im heutigen Geschäftsumfeld bereitet<br />

diese langfristige Verpflichtung vielen Unternehmen<br />

Schwierigkeiten. Denn bei der Vergütung<br />

eines Geschäftsführers ist es üblich, ihn<br />

am Erfolg oder Misserfolg „seines“ Unternehmens<br />

zu beteiligen. Im Jahr 2015 machten<br />

Tantiemen bereits rund 22% der Gesamtvergütung<br />

eines Geschäftsführers aus. Auch hier<br />

können die schwankenden Gehaltsbestandteile<br />

in die <strong>Versorgung</strong> einbezogen werden. Eine<br />

flexible Tantiemeumwandlung ist in der rückgedeckten<br />

Unterstützungskasse jedoch nicht<br />

möglich, da darüber keine <strong>Versorgung</strong> gegen<br />

Einmalbeiträge zugesagt werden darf. Als<br />

Durchführungsweg für die lohnsteuerfreie Umwandlung<br />

kommt letztlich nur die klassische<br />

Pensionszusage infrage. Aufgrund des 2009 in<br />

Kraft getretenen Gesetzes zur Modernisierung<br />

des Bilanzrechts (BilMoG) wird diese Form der<br />

bAV aber in der Öffentlichkeit negativ wahrgenommen.<br />

Um ihre Bilanzen nicht zu belasten,<br />

wollen viele Unternehmen die klassischen<br />

Pensionszusagen eher auslagern als neue zusagen.<br />

Allerdings gibt es eine Form der Pensionszusage,<br />

die durch das BilMoG aufgewertet wurde: die<br />

beitragsorientierte Pensionszusage.<br />

Beitragsorientierte Leistungszusagen<br />

Der Geschäftsführer verzichtet hier zugunsten<br />

einer beitragsorientierten Leistungszusage auf<br />

die Tantieme. Stattdessen wird ein Einmalbeitrag<br />

in eine Rückdeckungsversicherung<br />

eingezahlt. Alle Risiken wie Verzinsung, Tod<br />

oder Invalidität werden auf den Versicherer<br />

ausgelagert. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer.<br />

Er erhält im <strong>Versorgung</strong>sfall alle<br />

Leistungen und kann daraus eins zu eins die<br />

Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitnehmer<br />

erfüllen. Die in der Pensionszusage abgedeckten<br />

<strong>Versorgung</strong>sleistungen entsprechen dabei<br />

immer exakt den Leistungen der Versicherung.<br />

Nachfinanzierungsrisiken entstehen nicht, da<br />

die Leistungen aus der beitragsorientierten<br />

Zusage vom Versicherer getragen werden.<br />

Und das Beste daran: Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

können in jedem Jahr aufs Neue entscheiden,<br />

ob sie eine Tantieme als einen <strong>Versorgung</strong>sbaustein<br />

verwenden wollen oder die<br />

Zahlung anderweitig benötigt wird.<br />

Diese für den Arbeitgeber haftungsarme Art<br />

der Pensionszusage belohnt auch der Gesetzgeber<br />

in der Handelsbilanz. Denn Verpflichtungen<br />

aus beitragsorientierten Pensionszusagen<br />

werden stets in Höhe des Aktivwerts der<br />

Rückdeckungsversicherung beurteilt. Es<br />

entsteht somit ein Gleichlauf zwischen der<br />

Aktiv- und Passivseite der Bilanz. Wird die<br />

Rückdeckungsversicherung verpfändet, schreibt<br />

das Handelsrecht zwingend die Saldierung<br />

beider Positionen vor. Ein Ausweis in der<br />

Handelsbilanz entfällt damit gänzlich.<br />

Der Konzepttarif der NÜRNBERGER<br />

Zur steuerlich optimalen Gestaltung bietet die<br />

NÜRNBERGER für ihr Tantiemeumwandlungsmodell<br />

„Bonus-Vorsorge-Flex“ den Konzepttarif<br />

in der Rückdeckung an. Die besondere<br />

steuerliche Effizienz des Konzepttarifs ergibt<br />

sich durch den „flachen“ Aktivwertverlauf.<br />

Während der garantierte Rechnungszins<br />

beim Konzepttarif zugunsten einer besonderen<br />

Kapitalanlage auf 0,25% reduziert ist, werden<br />

die darüber hinaus erwirtschafteten Kapitalerträge<br />

erst zum Laufzeitende in Form des<br />

Schlussüberschusses dem Vertrag gutgeschrieben.<br />

Darüber hinaus profitiert der<br />

Geschäftsführer durch die überdurchschnittlich<br />

hohe Wertentwicklung seit Einführung des<br />

Konzepttarifs 1995. Die deklarierte Gesamtverzinsung<br />

für das Jahr 2018 entspricht dem langjährigen<br />

Durchschnitt von 6,6%.<br />

Fazit<br />

Das BRSG ändert an der Herangehensweise in<br />

der Beratung zum Thema der Geschäftsführerversorgung<br />

nur wenig. Die Umwandlungsmöglichkeit<br />

der Tantieme zugunsten einer<br />

beitragsorientierten Pensionszusage sollten<br />

regelmäßiger Bestandteil einer <strong>Versorgung</strong>sberatung<br />

sein, um alle Möglichkeiten einer<br />

steueroptimierten, flexiblen <strong>Versorgung</strong> zu<br />

nutzen und sich als professioneller bAV-Berater<br />

auszuzeichnen.<br />

W<br />

Von Dominik Stadelbauer, Leitung Marktmanagement<br />

Firmen bei der NÜRNBERGER Versicherung<br />

<strong>Sonderedition</strong><br />

17


Produkte & Lösungen bAV<br />

© alfa27 – Fotolia.com<br />

Berufsunfähigkeit im Rahmen<br />

der bAV absichern<br />

Viele Menschen verdrängen das Thema Einkommensvorsorge, obwohl jeder<br />

fünfte Arbeitnehmer in Deutschland berufsunfähig wird. Nervenkrankheiten<br />

und psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen sind dabei<br />

die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit (BU).<br />

Für eine bedarfsgerechte Absicherung der<br />

Folgen einer Berufsunfähigkeit bietet sich<br />

neben der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

die betriebliche Altersversorgung<br />

(bAV) mit besonderen Vorteilen an: Die<br />

Absicherung ist zu einem attraktiven Preis-<br />

Leistungs-Verhältnis erhältlich, da die staatliche<br />

Förderung für geringere Nettobeiträge bei<br />

gleichem Absicherungsniveau sorgt. Außerdem<br />

können bei der Absicherung über den Arbeitgeber<br />

in der Regel Sonderkonditionen in<br />

Anspruch genommen werden. Dazu kommt,<br />

dass im Mitarbeiterkollektiv eine vereinfachte<br />

Gesundheitsprüfung möglich ist. Ein eventueller<br />

Zuschuss des Arbeitgebers macht die BU-<br />

Vorsorge als Betriebsrente zusätzlich attraktiv.<br />

Und wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen<br />

verlässt, kann er den BU-Schutz entweder zum<br />

neuen Arbeitgeber mitnehmen oder privat<br />

weiterführen.<br />

Auch aus Arbeitgebersicht ist die Berufsunfähigkeitsvorsorge<br />

im Rahmen der bAV interessant.<br />

Dies gilt insbesondere für Arbeitgeber, die<br />

gezielt in Personal investieren wollen und<br />

Wert auf langfristige Mitarbeiterbindung und<br />

Motivation legen. Diese Arbeitgeber können<br />

ihren Mitarbeitern einen besonders einfachen<br />

und lukrativen Einstieg in die Berufsunfähigkeitsvorsorge<br />

ermöglichen – dies gilt für die<br />

Entgeltumwandlung wie natürlich auch für eine<br />

arbeitgeberfinanzierte bAV.<br />

Lösungen bei Allianz Leben<br />

Allianz Leben stellt für die Absicherung im<br />

Rahmen einer bAV drei Möglichkeiten zur<br />

Verfügung: den sogenannten „B“-Baustein<br />

als Renten-Retter, den „BR“-Baustein als<br />

Einkommens- und Rentenretter und den Einkommensretter<br />

als eigenständigen Berufsunfähigkeitsvertrag<br />

im Rahmen der bAV.<br />

Beim „B“-Baustein werden ab Eintritt der<br />

Berufsunfähigkeit die Beiträge für die bAV<br />

von der Allianz übernommen. Die Betriebsrente<br />

und eine gegebenenfalls eingeschlossene<br />

Hinterbliebenenvorsorge sind damit im Fall<br />

der Berufsunfähigkeit sicher. Und für die<br />

Gesundheitsprüfung bei Gruppenverträgen gilt:<br />

Bei obligatorischem „B“-Einschluss ist keine<br />

Risikoprüfung notwendig; ist der „B“-Einschluss<br />

optional, kann dieser innerhalb von zwölf<br />

Monaten ab Vertragsschluss ebenfalls ohne<br />

Risiko aufgenommen werden. Danach kann<br />

der Baustein mit verkürzten Gesundheitsfragen<br />

18 <strong>Sonderedition</strong>


abgeschlossen werden. Wer im Fall der Berufsunfähigkeit<br />

nicht nur eine Befreiung von den<br />

Beiträgen zur Altersvorsorge, sondern auch eine<br />

Berufsunfähigkeitsrente wünscht, kann mit<br />

dem „BR“-Baustein seinen aktuellen Lebensstandard<br />

und den Ruhestand absichern.<br />

Die dritte Möglichkeit ist der sogenannte<br />

Einkommensretter: Bei einer Selbstständigen<br />

Berufsunfähigkeits-Vorsorge (SBV) wird ab<br />

Eintritt der Berufsunfähigkeit die vereinbarte<br />

Rente ausbezahlt. Falls bereits ein Altersvorsorgevertrag<br />

bei Allianz Leben besteht, kann zu einem<br />

attraktiven Preis die Ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung<br />

(EBV) abgeschlossen<br />

werden. Auch hier besteht unter bestimmten<br />

Bedingungen die Chance auf vereinfachte<br />

Aufnahme (Arbeitgeber- bzw. Eigen-Dienstobliegenheitserklärung)<br />

bei bestehenden oder<br />

neuen Gruppenverträgen.<br />

Für 2018 wartet Allianz Leben mit einigen<br />

attraktiven Neuerungen im Bereich der BU in der<br />

bAV auf: So wird im vereinfachten Aufnahmeverfahren<br />

(mit Dienstobliegenheitserklärung<br />

im Gruppenvertrag gegen Entgeltumwandlung<br />

ab zehn Personen) das Höchsteintrittsalter<br />

von 50 auf 55 Jahre gesetzt und die maximale<br />

garantierte monatliche Rente steigt von 1.000<br />

auf 1.250 Euro. Dazu wird die Beitragsdynamik<br />

flexibilisiert, sodass eine Zuwachsvereinbarung<br />

zwischen 1 und 5% mit unbegrenztem Widerspruchsrecht<br />

möglich ist. Neu ist auch die<br />

Wiedereingliederungshilfe: Wird die BU-<br />

Rentenzahlung eingestellt, weil der Arbeitnehmer<br />

eine neue Tätigkeit ausübt, leistet<br />

Allianz Leben eine Wiedereingliederungshilfe.<br />

Diese fließt in Form von Rentenzahlungen<br />

nach der vereinbarten Zahlungsweise<br />

in Höhe von insgesamt einer halben BU-<br />

Jahresrente.<br />

Lösungen im Rahmen des<br />

Betriebsrentenstärkungsgesetzes<br />

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG),<br />

welches zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist,<br />

beinhaltet umfassende Neuregelungen zur<br />

Stärkung der Betriebsrente in Deutschland.<br />

Unter anderem ist festgelegt, dass ein Arbeitgeber<br />

seinem Mitarbeiter, der eine Betriebsrente<br />

durch Gehaltsumwandlung abschließt,<br />

in Zukunft einen Zuschuss von 15% des<br />

Umwandlungsbetrages zahlen muss, soweit er<br />

durch Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge<br />

spart. Dies gilt für neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen<br />

bereits ab dem<br />

01.01.2019 und für bestehende Vereinbarungen<br />

ab dem 01.01.2022.<br />

Die Erfahrung aus zahlreichen Veranstaltungen<br />

und Einzelgesprächen nach Einführung des<br />

BRSG zeigt, dass von allen Neuregelungen der<br />

verpflichtende Arbeitgeberzuschuss Vermittler<br />

und Firmenkunden am meisten beschäftigt<br />

und viele Fragen aufwirft: Soll zwischen<br />

Auch aus Arbeitgebersicht ist die Berufsunfähigkeits -<br />

vorsorge im Rahmen der bAV interessant. Dies gilt<br />

insbesondere für Arbeitgeber, die gezielt in<br />

Personal investieren wollen und Wert auf langfristige<br />

Mitarbeiterbindung und Motivation legen.<br />

Neuanmeldungen zur Entgeltumwandlung<br />

und bestehenden <strong>Versorgung</strong>en unterschieden<br />

werden? Inwieweit können bestehende Zuschüsse<br />

berücksichtigt werden? Und schließlich:<br />

Mit welchen tariflichen Lösungen kann der<br />

Arbeitgeberzuschuss realisiert werden?<br />

Eine Möglichkeit, den Arbeitgeberzuschuss in<br />

die Praxis umzusetzen, besteht darin, die<br />

bereits bestehende Altersvorsorge um eine<br />

BU-Vorsorge zu ergänzen. Bei einer <strong>Versorgung</strong><br />

über Allianz Leben können dabei künftige<br />

Neuanmeldungen zur Altersvorsorge im<br />

Gruppenvertrag obligatorisch und damit ohne<br />

Gesundheitsprüfung mit dem „B“-Baustein<br />

erfolgen, sodass die Beiträge im Fall der Berufsunfähigkeit<br />

von der Allianz übernommen<br />

werden. Und auch für eine Beitragsbefreiung<br />

im Bestand bietet Allianz Leben eine Lösung<br />

an: Hier kann eine ergänzende (oder selbstständige)<br />

Berufsunfähigkeitsversicherung als<br />

nachträgliche Beitragsbefreiung angeboten<br />

werden – und zwar auch hier in der Regel mit<br />

listenmäßiger Aufnahme ohne Altersbegrenzung<br />

und ohne Gesundheitsprüfung. Der Vorteil:<br />

Neuanmeldungen und Bestand in einem Unternehmen<br />

werden gleich behandelt, und beide<br />

Gruppen profitieren von einem „Rentenretter“<br />

in ihrer betrieblichen Altersversorgung. Die<br />

Betriebsrente der Mitarbeiter ist damit für den<br />

Fall der Berufsunfähigkeit gesichert und der<br />

Arbeitgeber hat eine wichtige Verpflichtung<br />

aus dem BRSG erfüllt.<br />

W<br />

Von Thomas Lay, Leiter Maklervertrieb Köln<br />

bei der Allianz Lebensversicherungs-AG<br />

<strong>Sonderedition</strong><br />

19


Produkte & Lösungen bAV<br />

Neue Ertragsquellen in<br />

der Zielgruppe Firmenkunden<br />

Wenn Vermittler ihre Firmenkunden ganzheitlich zu allen Bausteinen der<br />

betrieblichen <strong>Versorgung</strong> betreuen, trägt dies langfristig nicht zuletzt zum<br />

Employer Branding des Unternehmens am Markt bei. Vermittler profitieren<br />

dabei von einer engeren Kundenbeziehung sowie attraktiven Erträgen.<br />

© Vlad Kochelaevskiy – Fotolia.com<br />

Es gibt sie noch, die Kunden, die zum<br />

Hörer greifen und ihren Vermittler<br />

anrufen, um Kfz- oder Privathaftplichtversicherungen<br />

abzuschließen. Diese<br />

werden aber mehr und mehr zu einer Minderheit.<br />

Das Geschäft per Internet ist in vielen<br />

Lebensbereichen zur Gewohnheit geworden.<br />

Auch bei Finanz- und Versicherungsprodukten<br />

wird schon länger die Möglichkeit<br />

von Online-Vergleichen genutzt. Eine Vielzahl<br />

der Kunden schließt mittlerweile einfache<br />

Produkte mit wenigen Klicks online ab. Dabei<br />

handelt es sich nicht nur um junge Kunden,<br />

vielmehr sind diese mittlerweile in allen<br />

Altersklassen vertreten. Für die Vermittler<br />

ergibt sich daraus die Herausforderung, in<br />

einem sich verändernden Markt neue Ertragsquellen<br />

zu erschließen. Aus diesem Grund<br />

rücken Firmenkunden vermehrt in den Fokus<br />

von Banken und Finanzvermittlern. Diese<br />

Zielgruppe ist in vielerlei Hinsicht interessant.<br />

Existieren doch in Deutschland allein im<br />

Bereich der Kapitalgesellschaften rund 680.000<br />

kleine und mittlere Unternehmen, sogenannte<br />

KMU (Quelle: statista.com).<br />

Alternative Kapitalanlagen für<br />

Betriebsvermögen gesucht<br />

Die anhaltend gute Konjunktur beschert<br />

Unternehmen volle Auftragsbücher und zumeist<br />

gut gefüllte Bankkonten. Das erwirtschaftete<br />

Geld soll als Reserve für weniger gute Zeiten<br />

oder geplante Investitionen gewinnbringend<br />

zurückgelegt werden. Mit den klassischen<br />

konservativen Anlagemöglichkeiten wie Tagesoder<br />

Termingeld lassen sich allerdings kaum<br />

mehr Erträge erwirtschaften. Mehr noch,<br />

bei Firmenkunden werden Kontoeinlagen<br />

mittlerweile oft ab einer gewissen Höhe mit<br />

einem Negativzins belastet. Dies führt dazu,<br />

dass auch Firmen vermehrt ihre Anlagestrategie<br />

überdenken und nach alternativen Kapitalanlagen<br />

suchen. Investmentfonds bieten hier<br />

eine interessante Lösungsmöglichkeit, indem<br />

Firmen ihre Gelder in verschiedenen Anlageklassen<br />

streuen können. Mit Investmentfonds<br />

steht Firmen ein transparentes und flexibles<br />

Finanzinstrument zur Verfügung, das an die<br />

jeweilige unternehmerische Situation angepasst<br />

werden kann. Dabei können Risiken<br />

durch die Wahl der zu den Unternehmenszielen<br />

passenden Anlagestrategie reduziert<br />

werden. Um den unterschiedlichen Anlegertypen<br />

und Anlagezielen bestmöglich gerecht<br />

zu werden, ist ein breites Anlageuniversum<br />

von großer Bedeutung. Darüber hinaus sind<br />

insbesondere Aktienfonds, auch nach Einführung<br />

des Investmentsteuerreformgesetzes,<br />

noch immer für Kapitalgesellschaften steuerbegünstigt.<br />

Neue Wege in der <strong>Versorgung</strong> für<br />

Gesellschafter-Geschäftsführer<br />

Neben der Anlage von Betriebsvermögen in<br />

Fonds spielt auch das Thema betriebliche<br />

Altersversorgung (bAV) für Gesellschafter-<br />

Geschäftsführer (GGF) in diesem Zusammenhang<br />

eine große Rolle. Noch immer stellt hier<br />

die Pensionszusage den flexibelsten Weg in der<br />

Gestaltung dar, sie eröffnet die Möglichkeit,<br />

steuerbegünstigt ein hohes <strong>Versorgung</strong>sniveau<br />

zu erreichen. Kombiniert mit der passenden<br />

Rückdeckungsstrategie profitieren sowohl die<br />

Firma als auch die Begünstigten langfristig.<br />

Ansatzpunkt kann hier sowohl die Überprüfung<br />

bestehender Pensionszusagen als auch<br />

die Neueinrichtung sein. Bestehende Zusagen<br />

weisen oft sowohl in der Formulierung der<br />

Zusagevereinbarung an sich als auch in der<br />

Gestaltung der Kapitalanlage Defizite aus.<br />

De-Risking ist hier das Schlagwort. Wurde in<br />

der Vergangenheit überwiegend die ursprüngliche<br />

Zusageform der Leistungszusage für<br />

GGF vereinbart, werden heute Pensionszusagen<br />

20 <strong>Sonderedition</strong>


vermehrt in der Form der beitragsorientierten<br />

Leistungszusage, meist in Verbindung mit der<br />

wertpapiergebundenen Anlageform, eingerichtet.<br />

Für beide Zusageformen bietet die<br />

Rückdeckung der Pensionszusage mit Investmentfonds<br />

eine attraktive Alternative oder<br />

Ergänzung zu Versicherungslösungen.<br />

Moderne Benefitleistungen für die<br />

Mitarbeitergewinnung und -bindung<br />

Nicht nur für die Geschäftsführung, auch für<br />

Mitarbeiter stehen interessante fondsbasierte<br />

Lösungen zur Verfügung, die helfen können,<br />

die Mitarbeitergewinnung und -bindung zu<br />

verbessern. Denn damit Firmen die gute<br />

Auftragslage bedienen können, sind sie auf<br />

entsprechendes Personal angewiesen. Ein<br />

Thema, das insbesondere die kleinen und mittelständischen<br />

Betriebe beschäftigt, die vielfach<br />

sehr erfolgreich sind, jedoch nicht über einen<br />

bekannten Namen verfügen. Speziell für sie<br />

wird es immer wichtiger, sich als attraktiver<br />

Arbeitgeber mit einem starken Employer<br />

Branding zu präsentieren. Ein gutes Gehalt und<br />

steuerfreie Sachbezüge alleine reichen vor allem<br />

jungen Arbeitnehmern oft nicht mehr aus.<br />

Gefragt sind moderne Benefitleistungen, die zu<br />

den verschiedenen Lebenssituationen passen.<br />

Mit Zeitwertkonten lassen sich Zeiten für Weiterbildung,<br />

Eltern- oder Pflegezeit, Sabbaticals<br />

oder Vorruhestand finanzieren. Das hierfür<br />

erforderliche Guthaben lässt sich mit Überstunden,<br />

Resturlaubstagen oder Entgeltbestandteilen<br />

sowie Zuschüssen des Arbeitgebers<br />

einbringen und wird über eine externe Anlageform<br />

(Versicherungs- oder Investmentlösung)<br />

angespart. In der Ansparphase sind die Beiträge<br />

für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei.<br />

In der Freistellungsphase fallen<br />

diese Beiträge zwar an, der Arbeitnehmer<br />

befindet sich aber dadurch weiterhin im sozialversicherten<br />

Arbeitsverhältnis. Insbesondere<br />

die Fondsrückdeckung stellt für Unternehmen<br />

hier eine flexible und renditestarke Lösung dar.<br />

Zeitwertkonten ersetzen dabei aber keineswegs<br />

die Vorsorge für den Ruhestand. Vielmehr sind<br />

sie als Teil eines Gesamtkonzepts zu verstehen.<br />

In diesem Gesamtkonzept kommt der betrieblichen<br />

Altersvorsorge nach wie vor eine zentrale<br />

Rolle zu. Moderne und renditestarke, vom<br />

Arbeitgeber unterstützte bAV-Lösungen fördern<br />

die Arbeitnehmerbeteiligung. Studien zufolge<br />

sind mehr als 60% der Bewerber die betrieblichen<br />

<strong>Versorgung</strong>sleistungen ihres neuen<br />

Arbeitgebers wichtig. Für knapp 50% der<br />

Arbeitnehmer gehört eine gute bAV sogar zu<br />

den Gründen, ihrem Arbeitgeber treu zu<br />

bleiben. Auch hier kann die Pensionszusage<br />

das geeignete Mittel der Wahl sein, um sich<br />

von den Wettbewerbern abzuheben und zugleich<br />

eine mit den Unternehmenszielen übereinstimmende<br />

Ausgestaltung zu erreichen.<br />

Ein weiterer Baustein zur Ergänzung des Gesamtpakets<br />

an Benefitleistungen sind nach wie<br />

vor die vermögenswirksamen Leistungen (VL).<br />

Mit ihnen lässt sich relativ einfach der Kontakt<br />

zum Personalbüro herstellen. Viele Unternehmen<br />

zahlen ihren Mitarbeitern VL, wenn diese<br />

einen entsprechenden Sparvertrag vorlegen.<br />

Laut einer aktuellen Untersuchung von Prof.<br />

Kleine im Auftrag von ebase® haben rund 20<br />

Millionen Arbeitnehmer Anspruch auf VL,<br />

hiervon nehmen aber 7 Millionen Arbeitnehmer<br />

ihre VL nicht in Anspruch und verzichten<br />

auf 1,6 Mrd. Euro. Gerade im Niedrigzinsumfeld<br />

ist die Anlage in Investmentfonds- oder<br />

ETF-Sparplänen eine attraktive, kostengünstige<br />

und flexible Form des VL-Sparens.<br />

Fazit<br />

Firmenkunden sind für Vermittler aus vielerlei<br />

Gründen interessant, wobei über fonds basierte<br />

Produkte zahlreiche Ansätze bestehen, deren<br />

Bedarf angemessen zu bedienen. Vielleicht<br />

befinden sich bereits Geschäftsführer im<br />

Kundenstamm des Vermittlers die bisher im<br />

privaten Umfeld betreut werden. Einfache<br />

Produkte, wie Vermögenswirksame Leistungen<br />

Durch die ganzheitliche Betreuung von Firmenkunden<br />

[...] lassen sich für den Vermittler eine enge Kunden -<br />

bindung und langfristige Erträge erzielen.<br />

oder Depotlösungen für die Anlage von<br />

Betriebsvermögen schaffen eine sehr gute<br />

Einstiegsmöglichkeit in das Firmenkundengeschäft.<br />

Durch die ganzheitliche Betreuung von<br />

Firmenkunden – von der privaten Vorsorge des<br />

Gesellschafter-Geschäftsführers über gewerbliche<br />

Versicherungen für den Betrieb bis<br />

hin zur Unterstützung bei der Gestaltung der<br />

Benefitleistungen und somit auch dem Employer<br />

Branding des Unternehmens am Markt – lassen<br />

sich für den Vermittler eine engere Kundenbindung<br />

und langfristige Erträge erzielen. W<br />

Von Angelika Schuller, Spezialistin Pension Management und<br />

Prokuristin bei der European Bank for Financial Services GmbH<br />

<strong>Sonderedition</strong><br />

21


Produkte & Lösungen bAV<br />

© mast3r – Fotolia.com<br />

bAV und Zeitwertkonten als Mittel<br />

zur Mitarbeiterbindung<br />

Der moderne Arbeitnehmer ist flexibel und mobil. Umso wichtiger ist es<br />

als Unternehmen, aktiv das Thema Mitarbeiterbindung anzugehen. Dabei<br />

helfen Personalinstrumente wie eine nachhaltige betriebliche Altersversorgung<br />

sowie Lebensarbeitszeitkonten.<br />

Um zukünftig erfolgreich am Markt zu<br />

agieren, müssen sich Unternehmer<br />

den Herausforderungen Fachkräftemangel,<br />

Fluktuation und demografischer Wandel<br />

stellen. Eine ganzheitliche Personalmanagementstrategie<br />

ist notwendig, um Mitarbeiter zu<br />

finden und an das Unternehmen zu binden.<br />

Sowohl die betriebliche Altersversorgung<br />

(bAV) als auch Lebensarbeitszeitkonten (LAZ)<br />

sind optimale Werkzeuge zur Mitarbeiter -<br />

gewinnung und -bindung. Beide zielen darauf<br />

ab, die sinkende soziale Absicherung und<br />

Unterstützung des Staates durch betriebliche<br />

Lösungen aufzufangen.<br />

Zunächst empfiehlt es sich, den Bedarf nach<br />

betrieblicher Altersversorgung durch Entgeltumwandlung<br />

im Unternehmen zu prüfen.<br />

Denn sie stellt die Basis der notwendigen<br />

und deswegen auch steuerlich geförderten<br />

Ergänzung der Altersversorgung dar. Darauf<br />

aufbauend ist der Bedarf für Lebensarbeitszeitkonten<br />

festzustellen. Diese ermöglichen<br />

zeitlich flexible Freistellungsphasen während<br />

des Arbeitslebens.<br />

Lebensarbeitszeitkonto mit Garantie<br />

Lebensarbeitszeitkonten sind ein innovatives<br />

Instrument der Personalpolitik. Sie bieten konkrete<br />

Lösungen für individuelle Anforderungen.<br />

Dazu überzeugt speziell die R+V-Lösung<br />

durch Flexibilität, die durch eine modulare<br />

Struktur erreicht wird.<br />

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für<br />

Lebensarbeitszeitkonten werden durch das<br />

Flexi-II-Gesetz geregelt. Es stellt an die Sicherheit<br />

der Kapitalanlage von Zeitwertkonten hohe<br />

Ansprüche und fordert für Lebensarbeitszeitkonten<br />

Garantien, die nur Lebensversicherungsunternehmen<br />

geben.<br />

Komplettangebot von der Beratung bis<br />

zur Verwaltung<br />

Der erfolgreichen Einrichtung einer Zeitwertkontenlösung<br />

geht eine intensive Zusammenarbeit<br />

zwischen Makler, Unternehmen und<br />

Anbieter voraus. Zu Beginn sollten die relevanten<br />

Themen des Einführungsmanagements besprochen,<br />

die Ansprechpartner benannt und<br />

die Verantwortlichen definiert werden. Es geht<br />

darum, auf Basis der konkreten Unternehmensbedürfnisse<br />

individuelle Lebensarbeitszeitlösungen<br />

für die Mitarbeiter zu entwickeln.<br />

Weitere wichtige Themen sind die Betriebsvereinbarung<br />

oder <strong>Versorgung</strong>sordnung, die<br />

Vertragskonstellation und -konditionen, die<br />

Verwaltung der Zeitwertkonten, die Produktauswahl<br />

sowie die gesetzliche Insolvenzsicherung.<br />

Es empfiehlt sich eine frühzeitige Auswahl des<br />

entsprechenden Anbieters, damit die rechtlichen<br />

22 <strong>Sonderedition</strong>


Grundlagen auf die gewünschte<br />

Verwaltungslösung<br />

abgestimmt<br />

wer den können.<br />

Ein weiterer wichtiger<br />

Faktor für eine erfolgreiche<br />

Einführung und<br />

die Akzeptanz des neuen<br />

Produktes durch die<br />

Mitarbeiter ist die Kommunikation<br />

innerhalb<br />

des Unternehmens. Es<br />

empfiehlt sich ein mehrstufiges<br />

Kommunikationskonzept,<br />

das die Information der Mitarbeiter<br />

durch Abhalten einer Betriebsversammlung, die<br />

Bereitstellung von entsprechendem Informationsmaterial,<br />

eventuell zusätzliche Informationsveranstaltungen<br />

sowie durch Einzelberatungen<br />

sicherstellt.<br />

Das Lebensarbeitszeitmodell der R+V ist als<br />

Komplettpaket konzipiert. Das heißt: R+V<br />

und Condor stehen Maklern und den von ihnen<br />

betreuten Unternehmen von der Beratung und<br />

Einführung der Lebensarbeitszeitkonten bis<br />

hin zur Kapitalanlage und kompletten Abwicklung<br />

als Servicepartner zur Seite.<br />

R+V-Portal sorgt für reibungslosen<br />

Informations- und Datentransfer<br />

Eine wesentliche Voraussetzung für den optimalen<br />

Ablauf ist, dass der Informations- und<br />

Datentransfer vom Unternehmen zum Anbieter<br />

und umgekehrt reibungslos funktioniert.<br />

Dazu setzt die R+V auf ein eigens entwickeltes<br />

Portal, das mit jedem gängigen Verwaltungsprogramm<br />

kompatibel ist und problemlos in<br />

diese Systeme integriert werden kann.<br />

Das Verwaltungsportal der R+V kann an die<br />

individuellen Anforderungen der Kunden<br />

angepasst werden. Der Gesamtumfang der<br />

Online-Funktionalitäten umfasst, je nach<br />

Kundenwunsch, auch die Meldungen und<br />

Einbringungen, Entnahmen und Störfalle,<br />

Bearbeitung der Teilnehmerkonten, Führung<br />

und Berechnung der SV-Luft sowie vielfältige<br />

Beauskunftungsmöglichkeiten für den Arbeitgeber<br />

und die Arbeitnehmer.<br />

Mit diesem flexiblen und internetbasierten<br />

Verwaltungsportal erfüllt die R+V die hohen<br />

Kundenansprüche, setzt die Erfordernisse des<br />

Flexi-II-Gesetzes um und stellt die Anforderungen<br />

sowie Wünsche der Kunden in den<br />

Mittelpunkt. Die intensive Kundenbetreuung<br />

ist durch einen laufenden und umfassenden<br />

Dialog mit den Kunden geprägt und geht über<br />

die Implementierung der Vorsorgelösung<br />

noch hinaus.<br />

Flexible Modelle auch für den<br />

Mittelstand interessant<br />

Die Thematik der Lebensarbeitszeitkonten<br />

wird oft in Zusammenhang mit großen, häufig<br />

international agierenden Unternehmen genannt.<br />

Unterschätzt wird die Tatsache, dass<br />

dieses Modell auch für viele mittelständische<br />

Unternehmen attraktiv ist. Schließlich stellt<br />

die demografische Entwicklung und die zunehmende<br />

Globalisierung an mittelständische<br />

Unternehmen heute ganz ähnliche Anforderungen<br />

hinsichtlich Flexibilität und innovativer<br />

Arbeitszeitgestaltung wie an große Unternehmen.<br />

Auch sie können von den vielen<br />

Vorteilen daher profitieren.<br />

Natürlich unterscheiden sich die konkreten<br />

Einzelanforderungen eines Mittelständlers<br />

an Lebensarbeitszeitkonten von denen eines<br />

Großkonzerns. Versicherungsunternehmen<br />

wie R+V und Condor bieten jedoch für beide<br />

Bedarfssituationen flexible und innovative<br />

Lösungen – bereits heute betreut R+V beispielsweise<br />

im Bereich Zeitwertkonten rund<br />

1.000 Unternehmen aller Größenordnungen<br />

und Branchen.<br />

Fazit<br />

Neben der Akquise neuer Mitarbeiter gilt<br />

es für Unternehmen, die Belegschaft im<br />

Unternehmen zu halten. Dies kann mit den<br />

passenden Angeboten wie der betrieblichen<br />

Altersversorgung und Lebensarbeitszeitkonten<br />

gelingen. Die R+V-Gruppe unterstützt<br />

Makler und ihre Kunden dabei mit individuellen<br />

Vorsorgelösungen – von passgenauen<br />

Garantieprodukten bis hin zu chancenorientierten<br />

Produkten.<br />

W<br />

Von Christian Noltensmeyer,<br />

Abteilungsleiter Makler-/Industriegeschäft bAV<br />

bei der R+V Lebensversicherung AG,<br />

und Alexander Schenke, Vertriebsbeauftragter bAV,<br />

bei der Condor Lebensversicherungs-AG<br />

<strong>Sonderedition</strong><br />

23


Produkte & Lösungen bAV<br />

Das BRSG als Sprungbrett in die<br />

ganzheitliche Beratung<br />

Interview mit Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge-Management<br />

GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.<br />

Mit dem BRSG ergeben sich zahlreiche Chancen für die Beratung. Die neuen<br />

Regelungen bringen aber nicht nur Vorteile, sondern auch einige Nachteile für<br />

Vermittler mit sich. Der Informationsbedarf ist groß – Wissenslücken können unter<br />

anderem mithilfe von Workshops der Stuttgarter geschlossen werden.<br />

Wie sehen Sie die Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes<br />

in der Praxis?<br />

Das BRSG enthält ein Bündel von Maßnahmen.<br />

Neben dem sogenannten Sozialpartnermodell,<br />

das erst greifen kann, wenn die Sozialpartner<br />

entsprechende Tarifverträge abschließen –<br />

dazu ist Die Stuttgarter Teil des Konsortiums<br />

Das Rentenwerk –, treffen viele Neuerungen<br />

auch die bisherige bAV. Manches ist freiwillig,<br />

aber es gibt auch ein neues gesetzliches<br />

Gebot zur Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis.<br />

Aus meiner Sicht herrscht<br />

hier großer Informationsbedarf bei jeder<br />

Firma, insbesondere in kleinen und mittelständischen<br />

Unternehmen. Und Gesprächstermine<br />

sind immer gut für die Beratung.<br />

Man muss sie nur optimal nutzen.<br />

Was ist denn die größte Herausforderung<br />

für den Vermittler?<br />

Aus meiner Sicht müssen die verschiedenen<br />

„Bausteine“ des BRSG verstanden und sinnvoll<br />

kombiniert werden. Wir haben gerade als<br />

Stuttgarter eine überwältigend positive Resonanz<br />

auf unsere Workshops, in denen wir eine<br />

neue ganzheitliche bAV-Architektur vorstellen.<br />

Wieso braucht es eine neue bAV-Architektur?<br />

Der Gesetzgeber hat uns neue Möglichkeiten<br />

für die bAV an die Hand gegeben. Diese betreffen<br />

zum Beispiel die Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis,<br />

aber nur bei den versicherungsförmigen<br />

Durchführungswegen.<br />

Darüber hinaus wurde der Förderrahmen nach<br />

§ 3 Nr. 63 EStG erweitert, was aber keine Erweiterung<br />

der Sozialversicherungsfreiheit bedeutet.<br />

Hinzugekommen ist eine neue steuerliche<br />

Förderung nach § 100 EStG, allerdings ohne<br />

arbeitsrechtliche Begleitung und innerhalb der<br />

bisherigen Sozialversicherungsfreiheit. Auch<br />

wurde die Riester-Förderung erweitert und<br />

gleichzeitig die Verbeitragung von bAV-Riester<br />

freigestellt, aber ohne echte Vereinfachung der<br />

Zulagenförderung insbesondere für den Arbeitgeber.<br />

Allein diese Punkte zeigen, dass da Vorund<br />

Nachteile in Kombination auftreten und<br />

Gesprächsbedarf für die Neuerungen besteht.<br />

Wie lässt sich das denn von einem Vermittler<br />

sinnvoll umsetzen?<br />

Wir meinen, dass Gesprächsanlass auf jeden<br />

Fall das neue gesetzliche Gebot zur Weitergabe<br />

der Sozialversicherungsersparnis sein sollte.<br />

Die Stuttgarter bAV-Architektur<br />

Arbeitgeberfinanzierte <strong>Versorgung</strong> mit doppelter staatlicher Förderung Quelle: Stuttgarter<br />

24 <strong>Sonderedition</strong>


Denn hier ist der Vermittler mit Deckungskonzepten<br />

gefordert und befindet sich innerhalb<br />

der ihm gesetzten Grenzen zur Rechtsberatung.<br />

Im Grunde führt der Vermittler –<br />

ähnlich wie im Sachbereich – ein Jahresgespräch<br />

und schaut sich die Gesamtsituation<br />

des Unternehmens an.<br />

Viele Arbeitgeber haben ja schon eine Zuschussregelung<br />

zur Entgeltumwandlung im Betrieb.<br />

Diese muss häufiger klargestellt werden. Und<br />

wenn es dazu eine <strong>Versorgung</strong>sordnung gibt,<br />

muss diese – wie bei der Ersterstellung – von<br />

einem Rechtsdienstleister entsprechend geprüft<br />

und gegebenenfalls geändert werden.<br />

Der Vermittler ist für die Deckung zuständig<br />

und muss das mit den <strong>Versorgung</strong>strägern<br />

klären. Gleichzeitig lohnt es sich darüber intensiv<br />

zu sprechen, die Sozialversicherungsersparnis<br />

immer pauschal mit 15% für die ganze Belegschaft<br />

weiterzugeben. Dafür gibt es exzellente<br />

Gründe, unter anderem reduziert es massiv den<br />

Verwaltungs- und Kommunikationsaufwand<br />

des Arbeitgebers. Im Übrigen herrscht hier<br />

durchaus Zeitdruck: Bei individualrechtlichen<br />

Regelungen, wozu auch die <strong>Versorgung</strong>sordnung<br />

ohne Betriebsrat gehört, ist der<br />

01.01.2019 die Deadline für neue Verträge.<br />

Lohnt sich das überhaupt für den Vermittler?<br />

Im Check-up BRSG muss diese Dienstleistung,<br />

die im Übrigen bei Altverträgen auch gegen<br />

Honorar erbracht werden darf, mit anderen<br />

Themen kombiniert werden. Nur wenn ganzheitlich<br />

beraten wird, lohnt sich das unter<br />

dem Strich – für den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer<br />

und den Vermittler. Und ganzheitlich<br />

bedeutet in diesem Fall, dass neben der echten<br />

Pauschalierung der Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis<br />

auch unbedingt die<br />

Förderung für Niedrigverdiener thematisiert<br />

werden sollte. Dumm ist, wenn das der Steuerberater<br />

macht und sich der Arbeitgeber fragt,<br />

warum sein Vermittler das nicht im Blick hat!<br />

Förderung für Niedrigverdiener sollte aber<br />

nicht den Blick nur auf diese Gruppe richten –<br />

denn noch ist nicht klar, ob man nur Niedrigverdiener<br />

mit einer arbeitgeberfinanzierten<br />

<strong>Versorgung</strong> bedenken darf, oder ob das arbeitsrechtlich<br />

kritisch wird (Gleichbehandlung,<br />

Diskriminierung).<br />

in jedem Fall und zum anderen<br />

für die Beschäftigten,<br />

die die Kriterien nach<br />

§ 100 EStG erfüllen, dann<br />

noch die 30% Förderbeitrag.<br />

Das macht je nach Anteil<br />

der Niedrigverdiener im<br />

Unternehmen einen stolzen<br />

Förderbetrag aus. Und<br />

mit der Stuttgarter Beratungssoftware<br />

kann man<br />

das dem Unternehmer<br />

auch gleich konkret vorrechnen.<br />

Und übrigens:<br />

Es sollte auch gefragt Dr. Henriette Meissner<br />

werden, ob es Neueintritte<br />

im Unternehmen gibt oder Beschäftigte ohne<br />

bestehende bAV. Auch hier muss regelmäßig<br />

nachgefasst werden.<br />

Und wie sehen Sie die Riester-Förderung?<br />

Riester-Förderung war schon immer aufgrund<br />

der Zulagen- oder Sonderausgabenförderung<br />

attraktiv. Die Zulagen wurden jetzt<br />

nochmals angehoben. Und durch die Freistellung<br />

von bAV-Riester von der Verbeitragung<br />

im Alter wird Riester wieder zum Gesprächsthema<br />

in Unternehmen. Unser Tipp dazu: Die<br />

Zulagenförderung ist weiterhin aufwendig<br />

und sollte nicht im Betrieb „landen“. Der Vorteil<br />

einer bAV ist die mögliche Rabattierung,<br />

und das geht auch mit einem Rahmenvertrag<br />

für private Riester-Verträge. Dann kann das<br />

gleich im Betrieb mit angesprochen werden.<br />

Übrigens sind wir damit mitten im sogenannten<br />

Belegschaftsgeschäft. Da lohnt es sich, auch<br />

gleich zum Beispiel eine betriebliche<br />

Unfallver sicherung anzusprechen.<br />

Wie unterstützt Die Stuttgarter die Vermittler<br />

bei dieser Umsetzung?<br />

Zunächst einmal bieten wir Workshops, in<br />

denen die Argumente für die Umsetzung<br />

praxisgerecht aufbereitet werden. Dazu gibt es<br />

Checklisten, zum Beispiel zu § 100 EStG für die<br />

Lohnbuchhaltung oder Rechenprogramme für<br />

die doppelte Förderung einer neuen arbeitgeberfinanzierten<br />

<strong>Versorgung</strong>. Damit ist der<br />

Vermittler sehr gut gerüstet, um seine Arbeitgeberkunden<br />

umfassend zu beraten. W<br />

Der Förderbetrag für Niedrigverdiener ist<br />

aber ein tolles Sprungbrett, um mit dem Arbeitgeber<br />

über eine arbeitgeberfinanzierte<br />

<strong>Versorgung</strong> aller Beschäftigten zu sprechen.<br />

Denn nun gibt es dafür eine doppelte Förderung:<br />

zum einen den Betriebsausgabenabzug<br />

<strong>Sonderedition</strong><br />

25


Produkte & Lösungen bAV<br />

© sdecoret – Fotolia.com<br />

<strong>Versorgung</strong>swerke auslagern<br />

schützt vor Überschuldung<br />

Vor allem in kleineren und mittelgroßen Unternehmen gibt es noch viele<br />

<strong>Versorgung</strong>swerke in Form von klassischen Pensionszusagen. Eine Auslagerung<br />

dieser Verpflichtungen in einen Pensionsfonds lohnt sich für Unternehmen<br />

aus den unterschiedlichsten Gründen.<br />

Früher war die Pensionszusage eine<br />

attraktive Möglichkeit der betrieblichen<br />

Altersversorgung. Durch die Bildung von<br />

Pensionsrückstellungen nutzten Unternehmen<br />

Steuerstundungseffekte, die ihnen zusätzliches<br />

Eigenkapital bescherten. Häufig wurden für die<br />

Leistungen keine oder unzureichende Finanzierungsinstrumente<br />

aufgebaut. Klassische<br />

<strong>Versorgung</strong>swerke umfassen typischerweise<br />

gehalts- und dienstabhängige und damit<br />

dynamische Zusagen auf Alters-, Invaliditätsund<br />

Hinterbliebenenrenten.<br />

Brennpunkt demografische Entwicklung<br />

Doch obwohl die <strong>Versorgung</strong>swerke mittlerweile<br />

meist für neu eintretende Mitarbeiter geschlossen<br />

wurden, bergen sie immer noch<br />

erhebliche Planungs- und Liquiditätsrisiken,<br />

denn sie bestehen meist aus immer älter werdenden<br />

Rentnern und immer weniger Anwärtern.<br />

So spiegelt sich die demografische Situation in<br />

<strong>Versorgung</strong>swerken wider: Die Aktiven müssen<br />

den Gewinn erwirtschaften, um die Renten über<br />

tendenziell verlängerte Zeiträume zu finanzieren.<br />

Damit betreibt das Unternehmen ein Umlagesystem<br />

wie die gesetzliche Rentenversicherung.<br />

Umkehr des einstigen<br />

Innenfinanzierungseffekts<br />

Was bedeutet das nun für die Unternehmen? Ist<br />

die „Steuerersparnis“ nicht zum Aufbau zweckgebundener<br />

Mittel für die Rentenzahlungen<br />

(z. B. kongruente Rückdeckungsversicherung)<br />

genutzt worden, müssen andere Quellen herangezogen<br />

werden. Die zu erwartenden Rentenleistungen<br />

müssen also in die Liquiditäts- und<br />

Investitionsplanung einfließen, wobei diverse<br />

unternehmensfremde Größen die Prognose<br />

sehr diffizil gestalten.<br />

Langlebigkeit<br />

Selbst in reinen Rentnerbeständen vergehen<br />

meist noch Jahrzehnte bis zur endgültigen Abwicklung.<br />

Umso wichtiger ist es, nicht nur die<br />

Rentensummen, sondern auch die Zeiträume, für<br />

die sie anfallen, möglichst genau zu bestimmen.<br />

Leistungsfälle durch BU oder Tod<br />

Diese Risiken sind ein Unsicherheitsfaktor mit<br />

weitreichenden Konsequenzen. Pensionsrückstellungen<br />

beziehen sich zunächst auf den<br />

Zeitpunkt der Pensionierung und bauen sich<br />

allmählich auf. Tritt ein vorzeitiger Leistungsfall<br />

ein, muss die Pensionsrückstellung aber sofort<br />

auf den Wert aufgestockt werden, der für die<br />

Auszahlung der sogenannten „vorzeitigen<br />

Renten“ erforderlich ist. Ein solcher Bilanzsprung<br />

kann zu einer extremen Gewinnminderung<br />

und im Extremfall sogar zu bilanzieller<br />

Überschuldung führen.<br />

Rentenanpassungen nach § 16 BetrAVG<br />

Renten aus <strong>Versorgung</strong>en, die vor 1999 eingerichtet<br />

wurden, sind mindestens gemäß<br />

26 <strong>Sonderedition</strong>


Verbraucherpreisindex bzw. Nettolohnentwicklung<br />

im 3-Jahres-Rhythmus anzupassen.<br />

Diese ungewissen Erhöhungen bleiben aufgrund<br />

der Bewertungsvorschriften des § 6a EStG bei<br />

der Ermittlung der Pensionsrückstellungen<br />

für die Steuerbilanz unberücksichtigt und<br />

finden sich in der HGB-Rückstellung nur<br />

dann wieder, wenn sie vom Unternehmen<br />

ausdrücklich vorgegeben wurden.<br />

bAV als K.-o.-Kriterium für Investitionen?<br />

Stehen laufenden <strong>Versorgung</strong>sverpflichtungen<br />

keine oder zu wenig zweckgebundene Mittel<br />

gegenüber, müssen die Renten aus dem operativen<br />

Geschäft finanziert werden und belasten<br />

den Cashflow – eventuell für Jahrzehnte!<br />

Und: Eine Fehlplanung kann sogar Investitionsprojekte<br />

blockieren. Wenn auf Renten<br />

beispielsweise 0,5% des Umsatzes entfallen,<br />

im selben Jahr aber eine Umsatzrendite von<br />

nur 2% erzielt wird, schlagen die Zahlungen<br />

plötzlich mit stolzen 25% des Gewinns zu<br />

Buche und das Investitionsbudget wird<br />

empfindlich dezimiert.<br />

Achtung, Scheingewinne!<br />

Zusätzlich wirken sich ungleiche Bewertungsvorschriften<br />

für Pensionen in der Steuer- und<br />

Handelsbilanz ungünstig aus. Während der<br />

steuerliche Zinssatz konstant bei 6% liegt,<br />

wird der Handelsbilanzzins laufend reduziert.<br />

Das geht mit stark steigenden Pensionsrückstellungen<br />

einher und hat gravierende Auswirkungen:<br />

In der Steuerbilanz entstehen<br />

durch unterbewertete Verpflichtungen<br />

„Scheingewinne“ – unter Umständen bei<br />

gleichzeitigem handelsrechtlichem Verlust.<br />

Außerdem ergeben sich eine rückläufige<br />

Eigenkapitalquote bzw. ein steigender Verschuldungsgrad<br />

und schlimmstenfalls bilanzielle<br />

Überschuldung.<br />

Auslagerung in den Pensionsfonds –<br />

Eine Maßnahme, viele Vorteile<br />

Es bietet sich an, die Gewinne eines ertragreichen<br />

Jahres für eine Auslagerung von<br />

<strong>Versorgung</strong>sverpflichtungen in den Pensionsfonds<br />

zu nutzen. Durch Auslagerung lassen<br />

sich die beschriebenen Begleiterscheinungen<br />

klassischer <strong>Versorgung</strong>swerke entschärfen<br />

bzw. eliminieren und weitere Vorteile erzielen:<br />

W Beseitigung von Bilanzsprungrisiken: Betriebsfremde<br />

Risiken (Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit<br />

und Tod) werden ausgelagert und<br />

beeinflussen die Steuerbilanz nicht länger.<br />

W Umkehr des Negativeffekts „Scheingewinn“<br />

in angemessene Gewinnminderung<br />

W Bilanzstabilität und Schutz vor unwägbaren<br />

Nachfinanzierungsrisiken: Die Laufzeiten<br />

von Kapitalanlagen und Verpflichtungen<br />

können weitgehend harmonisiert<br />

werden („duration matching“).<br />

W Stärkung der Eigenkapitalquote, Rentabilität,<br />

Bonität<br />

W Kostensenkung für gesetzliche Insolvenzsicherung<br />

um 80%<br />

W Administrative Entlastung: Pensionsfonds<br />

übernimmt Rentenverwaltung.<br />

W Schaffung von Plan-Assets: Nach internationalen<br />

Rechnungslegungsstandards ist<br />

Pensionsfondskapital saldierungsfähiges<br />

Vermögen.<br />

Fazit<br />

Unternehmen mit innenfinanzierten <strong>Versorgung</strong>swerken<br />

sind hinsichtlich des Risikomanagements,<br />

der Liquiditätsplanung und<br />

-steuerung und der bilanziellen Auswirkungen<br />

gefordert. Vor allem die komplexe Kalkulation<br />

und Finanzierung biometrischer Risiken,<br />

aber auch bilanzielle und weitere Aspekte<br />

verdeutlichen, dass für die Entscheidung für<br />

oder gegen einen externen <strong>Versorgung</strong>sträger<br />

der häufig herangezogene Vergleich zwischen<br />

Eigenkapitalrendite des Unternehmens und<br />

Kapitalanlagerendite des Pensionsfonds unzulänglich<br />

ist.<br />

Die Auslagerung der <strong>Versorgung</strong>sverpflichtungen<br />

in den Pensionsfonds befreit die Firma<br />

von bedeutenden betriebsfremden Risiken und<br />

stärkt Planungssicherheit und Bilanzstabilität.<br />

Die Swiss Life Pensionsfonds AG bietet Auslagerungsmodelle<br />

für jede Bedarfskonstellation,<br />

in die auch bestehende Rückdeckungsversicherungen<br />

einbezogen werden können. Ein<br />

durchdachtes Kapitalanlagekonzept ist genauso<br />

selbstverständlich wie die Unterstützung der<br />

Geschäftspartner mit dem langjährigen bAV-<br />

Wissen von Swiss Life.<br />

W<br />

Von Hubertus Harenberg,<br />

Mitglied des Vorstands Swiss Life Pensionsfonds AG<br />

<strong>Sonderedition</strong><br />

27


Produkte & Lösungen bKV<br />

© Elnur – Fotolia.com<br />

Wettbewerbsvorteil gesunde<br />

Mitarbeiter – Fit zum Erfolg<br />

Gesunde Mitarbeiter sind das A und O eines jeden Unternehmens. <strong>Betriebliche</strong><br />

Gesundheitsprogramme können dabei helfen, diesen Wettbewerbsfaktor erfolgreich<br />

zu fördern. Kompetente Vermittler sind gefragt, die Unternehmen beim<br />

Aufbau des Wettbewerbsvorteils leistungsstarker Mitarbeiter zu unterstützen.<br />

Der Erfolg eines Unternehmens hängt von<br />

vielen Faktoren ab. Einer, der immer<br />

mehr an Bedeutung gewinnt, ist, ob die<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens<br />

gesund sind. Ein anderer, ob Unternehmen<br />

für offene Stellengesuche neue Mitarbeiter<br />

in ausreichender Qualität und Anzahl finden.<br />

Immer öfter fehlen die gesuchten Fachkräfte.<br />

Das wird zur Kostenbelastung, besonders auch<br />

für kleinere Betriebe, die nicht zur Liste der<br />

Wunscharbeitgeber junger Menschen zählen.<br />

Innerhalb der Belegschaften steigt laut Bundesgesundheitsministerium<br />

die Zahl der Krankheitstage.<br />

Das hat verschiedene Gründe. Die<br />

Belegschaften werden älter. Und mit dem<br />

Alter steigt das Risiko höherer Ausfallzeiten.<br />

Psychische Erkrankungen und Muskel-Skelett-<br />

Erkrankungen nehmen über alle Altersgruppen<br />

hinweg zu. Aber nur wer körperlich und seelisch<br />

fit ist, kann volle Leistung bringen und Unternehmensziele<br />

erfüllen. Im Wettbewerb richten<br />

sich Unternehmen zunehmend auf Effizienz aus.<br />

Dafür brauchen sie leistungsstarke Mitarbeiter.<br />

Und leistungsstark ist nur, wer gesund ist.<br />

Dreifache Lösung<br />

Wer viel von seinen Mitarbeitern erwartet,<br />

kommt nicht umhin, selbst etwas für gesundes<br />

Arbeiten zu tun und sich um die Gesundheit der<br />

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kümmern.<br />

Dafür bieten sich drei Lösungsvarianten an,<br />

die im Paket nachhaltige Wirkung haben: die<br />

betriebliche Krankenversicherung, das betriebliche<br />

Gesundheitsmanagement und vorbeugende<br />

therapeutische Gesundheitsdienstleistungen.<br />

Gesund werden: Die betriebliche<br />

Krankenversicherung<br />

Die bKV sichert die Mitarbeiter bestmöglich<br />

mit den Leistungen einer privaten Krankenversicherung<br />

ab. Die Idee der betrieblichen Krankenversicherung<br />

gibt es schon seit 20 Jahren. So<br />

hat beispielsweise die SDK schon früh Gruppenversicherungsangebote<br />

für Banken eingeführt,<br />

über die sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />

zu besonderen Konditionen versichern<br />

konnten. Die SDK kooperiert seit Jahrzehnten<br />

eng mit den süddeutschen Volks- und<br />

28 <strong>Sonderedition</strong>


Raiffeisenbanken. Seit einigen Jahren ist die<br />

betriebliche Krankenversicherung durch die<br />

Form der Arbeitgeberfinanzierung verstärkt in<br />

den Fokus der Vermittler gerückt. Übernimmt<br />

der Arbeitgeber für die Mitarbeiter die Kosten<br />

der betrieblichen Zusatzversicherung, steigt die<br />

Abschlussbereitschaft der Belegschaft. Wer Firmen<br />

zur betrieblichen Krankenversicherung<br />

beraten möchte, sollte auf flexible Gestaltungsmöglichkeiten<br />

des bKV-Anbieters achten. Die<br />

SDK bietet beispielsweise nicht allein die reine<br />

Arbeitgeber- und Arbeitnehmerfinanzierung<br />

an, sondern ermöglicht auch eine Mischfinanzierung.<br />

Der Abschluss der betrieblichen Krankenversicherung<br />

ist bereits ab fünf Personen<br />

möglich. Zwei Personen müssen Arbeitnehmer<br />

sein, die anderen drei Personen können Familienangehörige<br />

sein. Der Versicherungsschutz<br />

zwischen Mitarbeiter und Familienangehörigen<br />

ist identisch und kann flexibel gewählt werden.<br />

Abhängig von Betriebsgröße und Branche<br />

kann auf die Gesundheitsprüfung verzichtet<br />

werden, was insbesondere für Menschen mit<br />

Vorerkrankungen vorteilhaft ist.<br />

Die bKV ist ein adäquates Mittel für Unternehmen,<br />

um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren,<br />

neue Mitarbeiter mit dem Zukunftsthema<br />

„Gesundheit“ zu gewinnen und attraktive<br />

Sozialleistungen zu bieten. Allerdings, und das<br />

ist der Nachteil daran: Erst im Krankheitsfall<br />

kommt die Leistung bei den Mitarbeitern an.<br />

Zwar sind häufig in den Tarifen Vorsorgeelemente<br />

enthalten, bei der SDK beispielsweise die<br />

Zahnprophylaxe oder im Vorsorgetarif Leistungen<br />

für Präventionskurse und Schutzimpfungen.<br />

Aber darüber hinaus ist die betriebliche<br />

Krankenversicherung nicht geeignet, sich um<br />

den Erhalt der Gesundheit, um Prävention und<br />

Vorsorge zu kümmern, ist sie doch eine Lösung<br />

zur Finanzierung der Kosten, die anfallen,<br />

wenn der Krankheitsfall schon eingetreten ist.<br />

Um im Beratungsgespräch zu überzeugen und<br />

schon im Vorfeld Mehrwerte für die Gesundheit<br />

zu bieten, hat die SDK ein Angebot für betriebliches<br />

Gesundheitsmanagement entwickelt.<br />

Gesund bleiben: Das betriebliche<br />

Gesundheitsmanagement<br />

Das bGM hat die Aufgabe, alle betrieblichen<br />

Aktivitäten eines Unternehmens so zu steuern,<br />

dass Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten<br />

erhalten bleiben und gefördert<br />

werden. Die betriebliche Gesundheitsförderung<br />

ist ein wesentlicher Bestandteil des bGM. Sie<br />

baut sich rund um Bewegung, Ernährung und<br />

Entspannung auf. An Gesundheitstagen vermitteln<br />

Arbeitgeber den Mitarbeitern, wie sie ihre<br />

Ernährung verbessern können, und sensibilisieren<br />

individuell zum Bewegungs- und Entspannungsverhalten.<br />

Ein bewährtes Vorgehen<br />

der gesundwerker eG, der bGM-Anbieter der<br />

SDK, ist das Körperscreening und der Vergleich<br />

mit anderen Alters- oder Geschlechtsgruppen.<br />

Individuelle Tipps helfen, an der eigenen Gesundheit<br />

zu arbeiten. Unternehmensweite Befragungen<br />

schaffen Vergleichswerte und Möglichkeiten<br />

zur Erfolgskontrolle. Digitale Lösungen<br />

wie ein Gehwettbewerb oder ein Office Fitness<br />

Coach unterstützen die erforderlichen Verhaltensänderungen<br />

für langfristig mehr Lebensqualität.<br />

Auch bei der Erfüllung gesetzlicher<br />

Vorgaben wie der psychischen Gefährdungsbeurteilung<br />

in Verbindung mit einer Umfrage<br />

können die gesundwerker unterstützen.<br />

Gesund leben:<br />

Gesundheitsdienstleistungen<br />

Wer zu bestimmten Krankheitsbildern gezielte<br />

Hilfestellungen bieten möchte, der kann noch<br />

einen Schritt weiter gehen und seinen Mitarbeitern<br />

Zugang zu vorbeugenden therapeutischen<br />

Dienstleistungen bieten. Für Betroffene<br />

ist es manchmal schwer zu entscheiden, welche<br />

Behandlungsmethode die richtige ist. Patienten<br />

finden sich im Gesundheitswesen häufig nicht<br />

mehr zurecht. Sie brauchen einen Lotsen und<br />

jemanden, der ihnen hilft, Entscheidungen zu<br />

treffen. Dort setzen die Gesundheitsdienstleistungen<br />

an, die über das betriebliche Gesundheitsmanagement<br />

hinausgehen. Beispielsweise<br />

bei Krankheiten des Herz-Kreislauf-, des<br />

Verdauungs- oder des Atmungssystems<br />

oder bei Rückenschmerzen, Schlafstörungen<br />

oder Burnout. Die SDK ergänzt ihr bisheriges<br />

Gesundheitsprogramm aus betrieblicher<br />

Krankenversicherung und betrieblichem<br />

Gesundheitsmanagement um derartige Gesundheitsdienstleistungen<br />

und schafft damit einen<br />

Wettbewerbsvorteil für Unternehmen.<br />

Trend zu mehr Gesundheit<br />

Für Vermittler zeichnet sich ein deutlicher<br />

Trend ab. Gefragt sind nicht allein Angebote<br />

zur finanziellen Absicherung der Gesundheit von<br />

Mitarbeitern, sondern auch solche zum Erhalt<br />

der Gesundheit. Klassische Versicherungslösungen<br />

allein reichen nicht aus, um die Unternehmen<br />

beim Aufbau des Wettbewerbsvorteils<br />

leistungsstarker Mitarbeiter zu unterstützen. W<br />

Von Olaf Engemann, Vorstand für Marketing und Vertrieb<br />

der Süddeutsche Krankenversicherung a.G.<br />

<strong>Sonderedition</strong><br />

29


Produkte & Lösungen bKV<br />

© Andy Dean – Fotolia.com Bitte<br />

Telemedizin: Revolution der<br />

betrieblichen Vorsorge<br />

Der Behandlungsbedarf in Deutschland ist in den letzten Jahren drastisch<br />

ge stiegen, die Arbeitsbelastung für Ärzte wächst. In diesem Spannungsfeld bieten<br />

digitale Vorsorgeinstrumente Betrieben Antworten auf die Engpässe: Mithilfe eines<br />

telemedizinischen Angebots im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung<br />

können sie die gesundheitliche <strong>Versorgung</strong> ihrer Mitarbeiter langfristig verbessern.<br />

Hohe Krankenstände haben sich in<br />

den vergangenen Jahren insbesondere<br />

für kleine und mittelständische<br />

Unternehmen in Deutschland zu einem<br />

ernstzunehmenden Problem entwickelt.<br />

Weil unsere Gesellschaft altert und Belastungen<br />

steigen, nehmen auch Fehlzeiten<br />

weiter zu. Schon jetzt bedeuten die rund 15<br />

Fehltage pro Kopf und Jahr für einen durchschnittlichen<br />

Betrieb mit 1.000 Mitarbeitern<br />

Verluste von gut 4 Mio. Euro jährlich. Die<br />

Gesundheit der eigenen Mitarbeiter wird<br />

damit für viele Unternehmen zum zentralen<br />

Wettbewerbsfaktor.<br />

Gleichzeitig bestehen gerade auf dem Land<br />

Lücken in der medizinischen <strong>Versorgung</strong>:<br />

Aktuelle Statistiken der Bundesärztekammer<br />

belegen, dass der Behandlungsbedarf in<br />

Deutschland überproportional zur Anzahl<br />

der behandelnden Ärztinnen und Ärzte<br />

steigt – besonders in vielen ländlichen Regionen<br />

nähert sich die Mehrheit der niedergelassenen<br />

Ärzte dem Pensionsalter, ein Großteil des<br />

Personals arbeitet am Limit. So bleibt weniger<br />

Zeit für umfangreiche Sprechstunden mit<br />

den Patienten, längere Wartezeiten in der<br />

Praxis und im Krankenhaus sind längst zur<br />

Norm geworden: Tatsächlich dauert ein<br />

Arztbesuch im Schnitt mittlerweile rund 2,5<br />

Stunden – während die eigentliche Beratung<br />

oft in unter zehn Minuten vorüber ist.<br />

Telemedizin als Personalinstrument<br />

Wie dieses Ungleichgewicht zwischen <strong>Versorgung</strong>sbedarf<br />

und -angebot langfristig zu lösen<br />

ist, das ist eine große Herausforderung für<br />

die deutsche Politik. Für Unternehmen<br />

kann eine digitale <strong>Versorgung</strong>slösung kurzfristig<br />

und einfach Entspannung bringen: die<br />

Telemedizin – eine Sprechstunde, die mittels<br />

moderner Telekommunikation die räumliche<br />

Distanz zwischen Arzt und Patienten überbrückt<br />

und aktuell in verschiedenen Modellprojekten<br />

in Deutschland getestet wird.<br />

Unternehmen können den Telemedizin-Service<br />

unkompliziert als Teil einer betrieblichen<br />

Krankenversicherung (bKV) buchen und<br />

ihren Mitarbeitern so einen schnelleren und<br />

direkten Zugang zu verschiedenen Fachund<br />

Allgemeinärzten bieten.<br />

30 <strong>Sonderedition</strong>


Das telemedizinische Angebot zeigt, dass sich<br />

die bKV in den letzten Jahren zu einem hochmodernen<br />

Personalinstrument entwickelt<br />

hat. Lange sahen Arbeitgeber die Zusatzversicherung<br />

für Arbeitnehmer skeptisch – hatte<br />

sie doch den Ruf, ein starres Personalinstrument<br />

mit hohem Verwaltungsaufwand zu sein. Seitdem<br />

hat sich einiges getan: Die Lösungen sind<br />

deutlich flexibler geworden und moderne<br />

Versicherer bieten heute digitale <strong>Versorgung</strong>sund<br />

Service-Möglichkeiten, bei denen sie auf<br />

die neuesten technologischen Standards setzen.<br />

Die Barmenia etwa bietet ihren telemedizinischen<br />

bKV-Gutschein exklusiv in Kooperation<br />

mit der TeleClinic an – und hat dafür im<br />

vergangenen Jahr Doppelgold beim Innovationspreis<br />

der Assekuranz gewonnen.<br />

Kosten- und Aufwandsersparnis<br />

Die Vorteile des digitalen bKV-Angebots für<br />

Unternehmen sind vielfältig: Zu oft verschleppen<br />

Beschäftigte ihre Krankheiten und fehlen<br />

dadurch noch länger auf der Arbeit. Oder<br />

aber sie nehmen den langen Weg zum Arzt<br />

auf sich, wobei sich dann herausstellt, dass der<br />

Aufwand gar nicht nötig gewesen wäre – und<br />

man zum Beispiel eine Verspannung auch mit<br />

einer Übung oder dem Griff zum Hausmittel<br />

hätte lindern können. Ein schneller Kontakt<br />

über die Telemedizin-App kann beides verhindern<br />

– und somit teure Fehlzeiten reduzieren.<br />

Instrument zur Mitarbeiterbindung<br />

Viele Unternehmen interessieren sich aber<br />

nicht nur wegen ihres Krankenstands für die<br />

bKV-Lösung – sondern auch, weil die neue<br />

Flexibilität bei ihren Arbeitnehmern gut<br />

ankommt. Bereits 2016 veröffentlichte der<br />

Digitalverband Bitkom eine Studie, die zeigte,<br />

dass mittlerweile jeder fünfte Deutsche im<br />

Krankheitsfall seinen eigenen Gesundheitszustand<br />

telemedizinisch überwachen lassen würde.<br />

Seitdem ist das Interesse der Deutschen an<br />

den neuen Möglichkeiten der Fernbehandlung<br />

für die Prävention, die Diagnose und die<br />

Heilung von Krankheiten stetig gewachsen.<br />

Tatsächlich fühlen sich Belegschaften besonders<br />

dann wertgeschätzt, wenn es um ihr<br />

wichtigstes Gut geht – ihre eigene Gesundheit<br />

und die ihrer Familien. So profitieren beispielsweise<br />

viel beschäftigte Eltern von der<br />

Telemedizin, die wegen Kinderarztbesuchen<br />

immer mal wieder auf der Arbeit fehlen müssen<br />

– und jetzt so manches Problem vorab per<br />

Video- oder Telefonanruf klären können.<br />

Durch die Fernbehandlung sind Allgemeinund<br />

Fachmediziner von überall und jederzeit<br />

erreichbar – sieben Tage die Woche, rund um<br />

die Uhr und auch nachts. Diese Flexibilität<br />

findet Anklang – und erlaubt es den Eltern,<br />

ihre Sorgen um die kranken Kinder schneller<br />

aus dem Weg zu räumen.<br />

Telemedizin für Führungskräfte<br />

Eine weitere typische Nutzergruppe des telemedizinischen<br />

Service in der bKV sind<br />

Führungskräfte: Sie wollen und können es<br />

sich meist gar nicht erlauben, unnötig bei der<br />

Arbeit zu fehlen. Doch gerade dieser Personenkreis<br />

ist besonders großen psychischen und<br />

körperlichen Belastungen ausgesetzt – durch<br />

Zeit- und Leistungsdruck. Umso wichtiger ist<br />

es, dass durch digitale Tools in ihre Gesundheit<br />

und Vorsorge investiert wird.<br />

Mithilfe des telemedizinischen Angebots in der bKV<br />

können Unternehmen ihren Mitarbeitern schon<br />

heute einen schnelleren und direkten Zugang zu<br />

ärztlichem Rat bieten, Fehlzeiten reduzieren – und<br />

ihrer Belegschaft damit ganz klar signalisieren:<br />

„Auf Sie kommt es an!“<br />

Und auch wer viel auf Reisen ist, profitiert von<br />

dem Service. Auf Dienstreisen sind Mitarbeiter<br />

quasi auf sich allein gestellt – und die Hemmung,<br />

in einem fremden Land zum Arzt zu<br />

gehen, ist oftmals hoch. Mit der Telemedizin<br />

haben Mitarbeiter den Arzt stets im Gepäck –<br />

egal wo die Reise hinführt.<br />

Fazit<br />

Was lange Zeit nach Zukunftsmusik klang, ist<br />

also Realität geworden: Die Digitalisierung<br />

des Gesundheitssektors, die in den USA und<br />

Großbritannien bereits seit Jahren Standard<br />

ist, ist nun auch in Deutschland angekommen –<br />

und revolutioniert die Möglichkeiten der<br />

betrieblichen Vorsorge. Mithilfe des telemedizinischen<br />

Angebots in der bKV können<br />

Unternehmen ihren Mitarbeitern schon heute<br />

einen schnelleren und direkten Zugang zu<br />

ärztlichem Rat bieten, Fehlzeiten reduzieren –<br />

und ihrer Belegschaft damit ganz klar signalisieren:<br />

„Auf Sie kommt es an!“<br />

W<br />

Von Daniel Schmalley,<br />

Leiter des Kompetenzcenters Firmenkunden bei der Barmenia<br />

<strong>Sonderedition</strong><br />

31


Produkte & Lösungen bKV<br />

Erfolgreiche bKV-Vermittlung<br />

braucht einen guten Partner<br />

Wie wichtig ein kompetenter Partner bei der Vermittlung einer betrieblichen<br />

Krankenversicherung ist, zeigt ein Erfahrungsbericht vom Maklerbüro B&S GmbH,<br />

das bei dem Versandhandel WS Weinmann & Schanz GmbH mithilfe der<br />

Versicherungskammer Maklermanagement Kranken eine bKV umsetzen konnte.<br />

© faberrink – Fotolia.com<br />

Wenn Kompetenz auf guten Service<br />

trifft, entstehen häufig Geschäftsbeziehungen,<br />

die nachhaltig trag -<br />

fähig sind. Die Ver sicherungskammer<br />

Maklermanagement Kranken überzeugt<br />

ihre Kunden – die Makler – mit Fachwissen,<br />

individueller Beratung und umfassendem<br />

Service bei ihren Konzepten zur betrieblichen<br />

Krankenversicherung.<br />

„Die eigentliche Hürde“, wundert sich Alexander<br />

Bartsch von der B&S GmbH, „war es, auf dem<br />

Markt etwas zu finden, was meinen Kunden<br />

überzeugt.“ Bartsch ist freier Versicherungsmakler<br />

und wurde von der WS Weinmann &<br />

Schanz GmbH aus Balingen beauftragt, ein<br />

Produkt mit nachhaltigem Mehrwert für die<br />

rund 350 Mitarbeiter des erfolgreichen Versand-<br />

und Großhändlers zu finden. „Geschäftsführerin<br />

Nicole Schanz wollte mehr Gutes für<br />

ihre Mitarbeiter tun, über die betriebliche<br />

Altersversorgung hinaus, die es im Unternehmen<br />

bereits gibt“, erzählt er.<br />

Der Makler bot eine Unfallversicherung an,<br />

auch eine private Haftpflicht und einiges<br />

mehr, aber Nicole Schanz war nicht überzeugt.<br />

„Sie wollte nicht, dass die Mitarbeiter<br />

nur 2,50 Euro sparen. Sie wollte einen echten<br />

Mehrwert“, sagt Bartsch. Aufgrund einer<br />

Empfehlung wendet sich Alexander Bartsch<br />

schließlich an Pascal Gameiro und bittet<br />

um einen Vorschlag für eine betriebliche<br />

Krankenversicherung.<br />

Volle Unterstützung für Makler<br />

beim Kunden<br />

Gameiro ist Regionalleiter für die betriebliche<br />

Krankenversicherung (bKV) der Versicherungskammer<br />

Maklermanagement Kranken,<br />

ein Unternehmen der Versicherungskammer<br />

Bayern. Seine Aufgabe ist es, in Form von<br />

Workshops, Webinaren, Info-Mails, Schulungen<br />

für Makler und Produktpräsentationen vor<br />

deren Kunden die bKV-Pakete der Versicherungskammer<br />

vorzustellen.<br />

Ein erstes Treffen der Herren gab es Anfang<br />

November 2015, bei dem Pascal Gameiro das<br />

Produkt erklärte. Auch andere Versicherer<br />

sind an dem Auftrag interessiert, aber nach<br />

der Präsentation ist die Konkurrenz geschlagen:<br />

„Pascal Gameiro hat sofort verstanden, was<br />

mein Kunde möchte. Er hat zugehört und ein<br />

erstklassiges Produkt sehr kompetent vorgestellt“,<br />

fasst Bartsch seinen Eindruck zusammen.<br />

Überzeugender Tarif<br />

Aber natürlich überzeugen auch die Vorteile des<br />

bKV-Tarifs: Der Arbeitgeber trägt 100% der<br />

Kosten für die Grundsicherung innerhalb der<br />

privaten Zusatzabsicherung zur Krankenversicherung.<br />

Darin können Extraleistungen<br />

enthalten sein wie etwa stationärer Versicher -<br />

ungsschutz, Heilpraktiker oder mehr. Außerdem<br />

können die Arbeitnehmer auf eigene Kosten<br />

Zusatzleistungen zubuchen. Im Normalfall ist<br />

dies ohne Risikoprüfung möglich, auch Kinder<br />

der Mitarbeiter können mitversichert werden.<br />

„Ohne Gesundheitsprüfung an so eine Versicherung<br />

zu kommen, ist für gesetzlich Versicherte<br />

auf dem freien Markt unmöglich“, weiß Gameiro.<br />

Kurze Zeit später wird das Produkt der Geschäftsführung<br />

der WS Weinmann & Schanz<br />

GmbH präsentiert; auch ein Steuerberater ist<br />

anwesend, sodass steuerliche Fragen sofort<br />

geklärt werden können. Nach nur eineinhalb<br />

Stunden herrscht Einigkeit über den Abschluss<br />

eines bKV-Vertrags für alle gesetzlich<br />

versicherten Mitarbeiter des Unternehmens.<br />

„Nicole Schanz war sehr zufrieden. Das war<br />

der Mehrwert, den sie für ihre Mitarbeiter<br />

wollte“, freut sich Alexander Bartsch.<br />

Kunde zufrieden, Makler happy<br />

„Durch die Zusammenarbeit im Bereich der<br />

bKV wurde für uns ein neuer Meilenstein in<br />

Sachen ‚perfekte Unterstützung‘ gesetzt“,<br />

resümiert Bartsch heute: Ganz gleich ob es<br />

sich um die Präsentationen an den verschiedenen<br />

Standorten seiner Kunden, am Telefon<br />

32 <strong>Sonderedition</strong>


oder beim Support per E-Mail handle: „Wir<br />

konnten und können uns zu 100% auf diesen<br />

Partner verlassen.“<br />

Zudem gelang es, durch die einfache Handhabe<br />

eines so tollen modularen Produktes einen<br />

wahren Spirit bei den Mitarbeitern des Kunden<br />

zu entfachen, zumal dank der klaren Gliederung<br />

des Produktes eine einfache Erläu -<br />

terung möglich ist. „So durften wir bei der<br />

WS Weinmann & Schanz GmbH aus Balingen<br />

miterleben, wie sich die Mitarbeiter anhand<br />

von eigenen Beispielen die Leistungen selbst<br />

gegenseitig erklärt haben.“ Die neue bKV war<br />

zusammen mit anderen Benefits auch der<br />

Grund dafür, dass WS Weinmann & Schanz<br />

den Family-Award 2016 gewonnen hat. In den<br />

drei Jahren seit dem bKV-Abschluss ist die<br />

Zahl der Mitarbeiter übrigens von 350 auf 600<br />

gestiegen: Der Erfolg beim Gewinnen neuer<br />

Mitarbeiter ist sicher auch auf die tollen Sozialleistungen<br />

der Firma wie eben die bKV zurückzuführen.<br />

Gerade befindet sich Bartsch<br />

übrigens bei einer anderen Firma in der Konzeptionsphase.<br />

Er freue sich schon auf den<br />

Starttermin, zu dem dann 120 Mitarbeiter<br />

dieser Firma auch eine bKV von ihrem<br />

Arbeitgeber erhalten.<br />

W<br />

Versicherungskammer<br />

Maklermanagement Kranken<br />

Die Versicherungskammer Maklermanagement<br />

Kranken ging Ende 2017 aus dem<br />

Consal MaklerService hervor. Die Gesellschaften<br />

der Consal sind ein Unternehmen<br />

des Konzerns Versicherungskammer und<br />

bilden mit mehr als drei Millionen versicherten<br />

Personen die drittgrößte private<br />

Krankenversicherungsgruppe in Deutschland.<br />

Makler repräsentieren mit rund einem<br />

Drittel des Vermittlermarktes eine für das<br />

Unternehmen sehr wichtige Zielgruppe.<br />

Durch gezielt auf den Maklermarkt abgestimmte<br />

Konzepte und Unterstützungsmaßnahmen<br />

vor Ort konnte das Unternehmen<br />

seine Marktanteile im Bereich der privaten<br />

und betrieblichen Zusatzversicherung<br />

ausbauen. Weiter entwickelt werden derzeit<br />

die Online-Abschluss- und Beratungsmöglichkeiten.<br />

Nachgefragt bei Pascal Gameiro, bKV-Experte<br />

bei der Versicherungskammer Maklermanagement Kranken GmbH<br />

Herr Gameiro,<br />

warum ist die<br />

bKV so wichtig<br />

für den Unternehmenserfolg?<br />

In vielen Teilen<br />

Deutschlands hat<br />

sich der Fachkräftemangel<br />

dramatisch<br />

zugespitzt. Somit<br />

Pascal Gameiro<br />

haben viele starke<br />

Mittelständler, die<br />

in ihren Nischen oft sogar Weltmarktführer sind,<br />

Probleme dabei, Fach- und Führungskräfte zu<br />

halten und zu gewinnen oder Mitarbeiter zu<br />

motivieren und ihre Arbeitsleistung dauerhaft<br />

zu erhalten. Da diese Hochqualifizierten sich ihre<br />

Jobs oft aussuchen können, sind daher bei der<br />

Entscheidung für ein Unternehmen oft betriebliche<br />

Zusatzleistungen wie Altersvorsorge<br />

und eben Krankenversicherung ausschlaggebend.<br />

Was leistet die bKV, was übliche Krankenversicherungen<br />

nicht können?<br />

Die bKV ergänzt die Leistungen der bestehenden<br />

gesetzlichen Krankenversicherung. Da es<br />

sich um Gruppenverträge handelt, entfällt die<br />

sonst übliche Gesundheitsprüfung. Damit erhalten<br />

auch Mitarbeiter mit Vorerkrankungen<br />

einen Gesundheitsschutz, den sie sonst vielleicht<br />

gar nicht erhalten würden. Außerdem<br />

können die Familienangehörigen der Mitarbeiter<br />

den gleichen Versicherungsumfang wählen.<br />

Was bieten Sie konkret an?<br />

Mit unseren bKV-Tarifen können wir Gesundheitsleistungen<br />

im gewünschten Umfang ergänzen,<br />

etwa Leistungen für stationäre Krankenhausaufenthalte<br />

oder für Naturheilkunde, Zahnmedizin,<br />

Hör- und Sehhilfen und vieles mehr.<br />

Die bKV-Produkte des Marktführers Versicherungskammer<br />

können mit dem Tarifbaustein<br />

„VorsorgePro“ zudem um sinnvolle Vorsorgeleistungen<br />

zur Früherkennung von Krankheiten sowie<br />

Impfungen ergänzt werden, sodass die Mitarbeiter<br />

erst gar nicht krank werden oder im Fall<br />

der Krankheit besser abgesichert sind. Davon<br />

profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer. W<br />

<strong>Sonderedition</strong><br />

33


IMPRESSUM<br />

Verlag & Herausgeber:<br />

bbg Betriebsberatungs GmbH<br />

Postfach 10 02 52<br />

95402 Bayreuth<br />

Tel. 0921 757580<br />

Fax 0921 7575820<br />

E-Mail info@bbg-gruppe.de, info@asscompact.de<br />

Web www.bbg-gruppe.de, www.asscompact.de<br />

Geschäftsführer:<br />

Dieter Knörrer,<br />

Jürgen Neumann,<br />

Konrad Schmidt<br />

Chefredaktion:<br />

Brigitte Horn<br />

Redaktion:<br />

Adele Dietl, Sabine Greiner, Michael Herrmann,<br />

Kathleen Keßler, Tina Kirchner, Stefanie Seeger,<br />

Toni Verena Seibert<br />

Anzeigenleitung:<br />

Sven Jeron<br />

Grafik:<br />

Simone Heinrich, Nina Melzner, Andrea Olbert<br />

Mediadaten: www.asscompact.de<br />

Pressemitteilungen an: redaktion@asscompact.de<br />

Thomas Lay<br />

Allianz Lebensversicherungs-AG<br />

Königinstraße 28<br />

80802 München<br />

Tel. 089 3800 0<br />

www.allianz.de<br />

Fabian von Löbbecke<br />

HDI Lebensversicherung AG<br />

Charles-de-Gaulle-Platz 1<br />

50679 Köln<br />

Tel. 0221 144 7999<br />

www.hdi.de/bav<br />

Dr. Henriette Meissner<br />

Stuttgarter Versicherung AG<br />

Rotebühlstraße 120<br />

70197 Stuttgart<br />

Tel. 0711 665 63<br />

www.stuttgarter.de<br />

Uwe Neussel<br />

Continentale Versicherungsverbund<br />

Ruhrallee 92<br />

44139 Dortmund<br />

Tel. 0231 919 0<br />

www.continentale.de<br />

Christian Noltensmeyer<br />

R+V Allgemeine Versicherung AG<br />

Raiffeisenplatz 1<br />

65189 Wiesbaden<br />

Tel. 0611 533 0<br />

www.ruv.de<br />

info@allianz.de<br />

fachcenter-bav@hdi.de<br />

info@stuttgarter.de<br />

info@continentale.de<br />

ruv@ruv.de<br />

Schlusskorrektorat:<br />

correctus e. K.<br />

Bernd Gössel<br />

Flößaustraße 130<br />

90763 Fürth<br />

Tel. 0911 5209560<br />

Fax 0911 5209561<br />

E-Mail: info@correctus.de<br />

Druck & Verarbeitung:<br />

westermann druck GmbH<br />

Georg-Westermann-Allee 66<br />

38104 Braunschweig<br />

Tel. 0531 708501<br />

Fax 0531 708599<br />

E-Mail: westermann_druck@westermann.de<br />

Bilder: www.fotolia.com<br />

<strong>Sonderedition</strong> betriebliche <strong>Versorgung</strong><br />

Die dargelegten Informationen unterliegen einer besonderen<br />

Dynamik. Aus diesem Grund können weder Verlag noch Redaktion<br />

eine Haftung für die Richtigkeit des Inhaltes übernehmen, es sei<br />

denn, es besteht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Namentlich<br />

gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des Verfassers<br />

wieder. Für den Inhalt ist der Verlag nicht verantwortlich. Der Inhalt<br />

dient lediglich der Unterrichtung und ist keine Aufforderung zum<br />

Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Der Verlag haftet nicht für<br />

unverlangt eingesandte Manuskripte, Fotos und Illustrationen.<br />

Alle Urhe ber- und Verlagsrechte, insbesondere im Hinblick auf jede<br />

Art der Vervielfältigung, bleiben vorbehalten. Nachdruck nur mit<br />

schriftlicher Genehmigung des Verlages. Das gilt auch für die<br />

Aufnahme in elektronische Datenbanken und Vervielfältigungen<br />

auf CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern.<br />

Produkte & Lösungen bAV<br />

Hubertus Harenberg<br />

Swiss Life Pensionsfonds AG<br />

Zeppelinstraße 1<br />

85748 Garching b. München<br />

Tel. 089 38109 0<br />

www.swisslife.de<br />

Simson Heiß<br />

Helvetia Versicherungen<br />

Berliner Straße 56–58<br />

60311 Frankfurt a. M.<br />

Tel. 069 1332 0<br />

www.helvetia.com<br />

info@swisslife.de<br />

info@helvetia.com<br />

Jochen Prost<br />

ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G.<br />

Alte Leipziger-Platz 1<br />

61440 Oberursel<br />

Tel. 06171 6600<br />

www.alte-leipziger.de<br />

service@alte-leipziger.de<br />

Bernhard Rapp<br />

Canada Life Assurance Europe plc, Niederlassung für Deutschland<br />

Höninger Weg 153a<br />

50969 Köln<br />

Tel. 06102 30618 00<br />

www.canadalife.de<br />

kundenservice@canadalife.de<br />

Alexander Schenke<br />

Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft<br />

Admiralitätstraße 67<br />

20459 Hamburg<br />

Tel. 040 36139 990<br />

www.condor-versicherungen.de kundenservice@condor-versiche<br />

rungen.de<br />

Angelika Schuller<br />

European Bank for Financial Services GmbH<br />

Bahnhofstraße 20<br />

85609 Aschheim<br />

Tel. 089 45460 890<br />

www.ebase.com<br />

Dominik Stadelbauer<br />

NÜRNBERGER Versicherung<br />

Ostendstraße 100<br />

90334 Nürnberg<br />

Tel. 0911 531 5<br />

www.nuernberger.de<br />

Produkte & Lösungen bKV<br />

Olaf Engemann<br />

Raiffeisenplatz 5<br />

70736 Fellbach<br />

Tel. 0711 7372 7777<br />

www.sdk.de<br />

service@ebase.com<br />

kommunikation@nuernberger.de<br />

sdk@sdk.de<br />

Pascal Gameiro<br />

Versicherungskammer Maklermanagement Kranken GmbH<br />

Warngauer Straße 30<br />

81539 München<br />

Tel. 089 216 086 66<br />

www.vk-makler.de<br />

service@vk-makler.de<br />

Daniel Schmalley<br />

Barmenia Lebensversicherung<br />

Barmenia-Allee 1<br />

42119 Wuppertal<br />

Tel. 0202 438 00<br />

www.barmenia.de<br />

info@barmenia.de<br />

34 <strong>Sonderedition</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!