AssCompact Sonderedition Betriebliche Versorgung
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07 | 2018<br />
<strong>Sonderedition</strong>:<br />
betriebliche <strong>Versorgung</strong><br />
© ShpilbergStudios – Fotolia.com
EDITORIAL<br />
Neue Impulse in der betrieblichen <strong>Versorgung</strong><br />
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,<br />
es kommt Bewegung in das Geschäft mit der betrieblichen <strong>Versorgung</strong>!<br />
Und das ist auch dringend nötig, denn die Abschlusszahlen der betrieblichen<br />
Altersversorgung stagnieren seit Jahren. Makler, die mit<br />
ihren Firmenkunden in Kontakt treten, haben nun neue Gründe, das<br />
Themenfeld anzusprechen. Denn mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz<br />
(BRSG), das Anfang des Jahres in Kraft getreten ist, wurde im<br />
Bereich der Alterssicherung eine Zäsur vollzogen. Ein langwieriger und<br />
intensiver sozialpolitischer Diskurs ist damit zu einem – zumindest vorläufigen<br />
– Ende gekommen. Ob sich nun das vom Gesetzgeber gewählte<br />
Modell als nachhaltig erweist, wird die Zeit zeigen. Dennoch<br />
ist eines schon jetzt sicher: Mit dem BRSG kommen neue Impulse<br />
in die Beratung. Und das öffnet die Kommunikationskanäle zwischen<br />
Maklern und Firmenkunden – und zwar in alle Richtungen: Die betriebliche<br />
Altersversorgung ist wieder in den Fokus der Beratung gerückt<br />
und mit ihr auch die betriebliche Krankenversicherung sowie andere<br />
Bereiche des Firmenkundengeschäfts.<br />
Dabei bringt die betriebliche Absicherung für Arbeitgeber neben den<br />
neuen staatlichen Anreizen auch noch weitere unternehmerische Vorteile<br />
mit sich. Sie führt in Zeiten von Fachkräftemangel und Mitarbeiterfluktuation<br />
ein Incentive ein, das Unternehmen bei der Mitarbeitergewinnung<br />
und -bindung behilflich sein kann. Denn wenn sich der<br />
Arbeitgeber um das Wohlergehen seiner Mitarbeiter kümmert, schafft<br />
das bei seinen Angestellten Vertrauen und eine Art Wir-Gefühl.<br />
Welche neuen Möglichkeiten, Herausforderungen und Fragestellungen<br />
nun im Einzelnen auf die unabhängigen Vermittler in dem Geschäftsbereich<br />
zukommen, wurde eingängig auf dem <strong>AssCompact</strong> Wissen Forum<br />
diskutiert, das am 28.06.2018 in Neuss stattfand. Hier wurden<br />
Produkte und Dienstleistungen vorgestellt, Kontakte geknüpft und<br />
gleichzeitig neue Impulse für das zukünftige Geschäft mitgenommen.<br />
Dieses Heft ist in Kooperation mit den Ausstellern und Kooperationspartnern<br />
der Veranstaltung entstanden und dient als Überblick über die<br />
Neuerungen und die vielen Facetten der betrieblichen <strong>Versorgung</strong>.<br />
Es kommen Aussteller zu Wort, die ihr Wissen weitergeben und<br />
ihre Produkte, Lösungen und Dienstleistungen in den Bereichen<br />
bAV und bKV präsentieren.<br />
Viel Spaß beim Lesen wünscht<br />
Ihr <strong>AssCompact</strong> Team<br />
<strong>Sonderedition</strong><br />
3
INHALT<br />
© Andrey Popov – Fotolia.com<br />
6<br />
Betriebsrentenstärkungsgesetz –<br />
Sechs Richtige mit Superzahl<br />
Produkte & Lösungen bAV<br />
6 Betriebsrentenstärkungsgesetz – Sechs Richtige mit Superzahl<br />
› von Fabian von Löbbecke, HDI<br />
8 Neue und alte bAV-Welt sinnvoll und gewinnbringend kombinieren<br />
› von Uwe Neussel, Continentale<br />
10 Steuer- und arbeitsrechtliche Auswirkungen des BRSG<br />
› von Jochen Prost, ALTE LEIPZIGER<br />
12 „Eine bewährte und robuste Form der Vorsorge“<br />
› Interview mit Bernhard Rapp, Canada Life Deutschland<br />
14 Auf dem Weg zur bAV ohne Garantien?<br />
› von Simson Heiß, Helvetia<br />
16 Geschäftsführerversorgung mithilfe von Tantiemeumwandlung<br />
› von Dominik Stadelbauer, NÜRNBERGER<br />
18 Berufsunfähigkeit im Rahmen der bAV absichern<br />
› von Thomas Lay, Allianz<br />
20 Neue Ertragsquellen in der Zielgruppe Firmenkunden<br />
› von Angelika Schuller, ebase<br />
22 bAV und Zeitwertkonten als Mittel zur Mitarbeiterbindung<br />
› von Christian Noltensmeyer, R+V, und Alexander Schenke, Condor<br />
24 Das BRSG als Sprungbrett in die ganzheitliche Beratung<br />
› Interview mit Dr. Henriette Meissner, Stuttgarter<br />
26 <strong>Versorgung</strong>swerke auslagern schützt vor Überschuldung<br />
› von Hubertus Harenberg, Swiss Life<br />
4 <strong>Sonderedition</strong>
© Elnur – Fotolia.com<br />
28<br />
Wettbewerbsvorteil gesunde Mitarbeiter –<br />
Fit zum Erfolg<br />
Produkte & Lösungen bKV<br />
28 Wettbewerbsvorteil gesunde Mitarbeiter – Fit zum Erfolg<br />
› von Olaf Engemann, Süddeutsche Krankenversicherung<br />
30 Telemedizin: Revolution der betrieblichen Vorsorge<br />
› von Daniel Schmalley, Barmenia<br />
32 Erfolgreiche bKV-Vermittlung braucht einen guten Partner<br />
› von Pascal Gameiro, Versicherungskammer Maklermanagement<br />
34 Impressum<br />
Anzeige
Produkte & Lösungen bAV<br />
© Andrey Popov – Fotolia.com<br />
Betriebsrentenstärkungsgesetz –<br />
Sechs Richtige mit Superzahl<br />
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bietet für Vermittler ein immenses<br />
Vertriebspotenzial. Der bAV-Verantwortliche von HDI, Fabian von Löbbecke,<br />
ist überzeugt: Das BRSG ist für Vermittler wie ein Sechser mit Superzahl<br />
im Lotto. Hier nennt er die Gewinnzahlen.<br />
Erst die Hälfte aller Arbeitnehmer sorgt<br />
über den Betrieb für das Rentenalter<br />
vor. Diese Quote soll das Betriebsrentenstärkungsgesetz<br />
(BRSG) steigern. Es schafft<br />
eine Fülle neuer Anreize für die bAV, aus denen<br />
sich vielfältige Vertriebsansätze ergeben. Für<br />
Vermittler, die sich des Themas annehmen,<br />
mutet das neue Gesetz also wie ein Lottogewinn<br />
an – mit folgenden Gewinnzahlen:<br />
Die 15: Arbeitgeberzuschuss<br />
wird verpflichtend<br />
Chefs sollen Lohnnebenkostenersparnisse,<br />
die sie durch die Entgeltumwandlung ihrer<br />
Beschäftigten realisieren, an die Mitarbeiter<br />
weitergeben. Deshalb wird ein 15%-iger<br />
Arbeitgeberzuschuss zur bAV verpflichtend – ab<br />
Wer vorsorgt, soll im Alter besser dastehen als derjenige, der<br />
nicht vorsorgt. Deshalb hat der Gesetzgeber geregelt, dass<br />
bAV-Leistungen teilweise anrechnungsfrei bleiben, falls der<br />
Arbeitnehmer später Grundsicherung beantragen muss.<br />
2019 im Neugeschäft, ab 2022 auch im Bestand.<br />
Freiwillig kann dieser Zuschuss aber schon<br />
heute geleistet werden. Und für Arbeitgeber ist<br />
es auch sinnvoll, ihn ab sofort für alle zu zahlen:<br />
Die Mitarbeiter-Motivation steigt, das Arbeitgeber-Image<br />
profitiert, die Anforderungen des<br />
BRSG werden vorzeitig erfüllt. Künftige Anpassungen<br />
entfallen, das Gleichbehandlungsgebot<br />
bleibt gewahrt. Der Vorteil für Vermittler:<br />
automatische Prämienerhöhungen im Bestand.<br />
Die 40: Mit „Cashback“<br />
sparen, ohne zu verzichten<br />
Ein Arbeitgeberzuschuss steht auch im Zentrum<br />
von „HDI bAV PlusCashback“. Das Konzept<br />
ermöglicht es Arbeitnehmern, ohne nennenswerten<br />
Konsumverzicht eine stattliche<br />
Betriebsrente anzusparen. Über eine Prepaid-<br />
Kreditkarte lässt der Chef ihnen Monat für<br />
Monat einen fixen Betrag von beispielsweise<br />
40 Euro zukommen, der in der Gehaltsabrechnung<br />
als steuer- und sozialversicherungsfreier<br />
Sachbezug erfasst wird. Damit können<br />
die Mitarbeiter den Nettoaufwand für ihre<br />
bAV im Idealfall größtenteils kompensieren.<br />
Das BRSG steigert diesen Effekt sogar noch.<br />
Der Nettoaufwand für den Chef ist ebenfalls<br />
gering, der Nutzen hingegen groß: Häufig<br />
steigt die Loyalität der Mitarbeiter, die bei<br />
jeder Zahlung mit der Prepaid-Kreditkarte<br />
daran erinnert werden, dass der Chef sie bei<br />
der Altersvorsorge unterstützt. Der Vorteil<br />
für Vermittler: Ein innovatives Konzept, das<br />
insbesondere kostenbewusste Arbeitgeber in<br />
Branchen mit hohem Personalbedarf anspricht.<br />
Die 4: Steuer- und Sozialabgaben -<br />
freiheit auf Entgeltumwandlung<br />
Gutes bleibt: Auch künftig sind Beiträge zur<br />
6 <strong>Sonderedition</strong>
AV für Arbeitnehmer bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze<br />
(BBG) der Gesetzlichen<br />
Rentenversicherung West steuer- und sozialabgabenfrei.<br />
Deshalb ist die bAV für viele<br />
Arbeitnehmer schon heute der effizienteste<br />
Weg, für das Rentenalter vorzusorgen. Das<br />
haben Prof. Dr. Thomas Dommermuth vom<br />
Institut für Vorsorge und Finanzplanung<br />
(IVFP) und der Verfasser dieses Fachbeitrags in<br />
einer wissenschaftlichen Studie ermittelt. Mehr<br />
noch: Künftig wird der Arbeitgeberzuschuss,<br />
der durch das BRSG sukzessive verpflichtend<br />
wird, die bAV in allen Fallkonstellationen<br />
zum Effizienzsieger machen. Der Vorteil für<br />
Vermittler: Das optimale Preis-Leistungsverhältnis<br />
in der bAV ist ein schlagendes<br />
Verkaufsargument.<br />
Die 8: Steuerfreier<br />
Dotierungsrahmen verdoppelt<br />
Aus „4“ mach „8“: Das BRSG hat die Lohnsteuerersparnis<br />
durch die Entgeltumwandlung<br />
für viele Arbeitnehmer verdoppelt. Sie können<br />
künftig bis zu 8% der BBG West lohnsteuerfrei<br />
zum Beispiel in eine Direktversicherung einzahlen.<br />
Das entspricht stattlichen 520 Euro<br />
pro Monat beziehungsweise 6.240 Euro im<br />
Jahr. Der Vorteil für Vermittler: Sie können<br />
insbesondere Besserverdienern ohne zweiten<br />
Durchführungsweg einen neuen Weg aufzeigen,<br />
steueroptimiert für das Rentenalter<br />
vorzusorgen.<br />
Die 30: Zuschuss für Geringverdiener<br />
Eine echte Innovation im BRSG ist die neue<br />
Geringverdienerförderung. Mit ihr will der<br />
Gesetzgeber Bezieher kleiner und mittlerer<br />
Einkommen beim Aufbau einer Betriebsrente<br />
unterstützen. Die Regelung gilt für alle, die<br />
monatlich maximal 2.200 Euro brutto verdienen.<br />
Ihnen kann der Chef einen Arbeitgeberbeitrag<br />
zwischen 240 und 480 Euro<br />
jährlich zukommen lassen. Dafür wird er<br />
mit einer Lohnsteuergutschrift von 30% des<br />
Förderbetrags belohnt. Dadurch kann der<br />
Chef zusammen mit dem Betriebsausgabenabzug<br />
regelmäßig mehr als die Hälfte des<br />
Arbeitgeberbeitrags refinanzieren. Doch Vorsicht:<br />
Die Förderung gilt nur für echte, neu<br />
vereinbarte Arbeitgeberbeiträge und nur für<br />
ungezillmerte Tarife. Bei HDI ist das Modell<br />
beispielsweise mit TwoTrust Selekt und mit<br />
TwoTrust Kompakt umsetzbar. Der Vorteil<br />
für Vermittler: Das Potenzial der Geringverdiener,<br />
die noch keine bAV abgeschlossen<br />
haben, ist riesig. Hinzu kommt: Selbst wenn<br />
der Arbeitnehmer die Geringverdienergrenze<br />
nur in einem Monat pro Jahr unterschreitet,<br />
hat er Anspruch auf die komplette Jahresförderung.<br />
Die 100: bAV-Renten vor Anrechnung<br />
bei Grundsicherung geschützt<br />
Wer vorsorgt, soll im Alter besser dastehen<br />
als derjenige, der nicht vorsorgt. Deshalb hat<br />
der Gesetzgeber geregelt, dass bAV-Leistungen<br />
teilweise anrechnungsfrei bleiben, wenn der<br />
Arbeitnehmer später Grundsicherung beantragen<br />
muss. Kleinere Renten bleiben dann oft<br />
unangetastet: 100 Euro monatlich sind immer<br />
geschützt. Übersteigende Leistungen bleiben<br />
zu 30% anrechnungsfrei, aktuell gedeckelt<br />
auf 208 Euro pro Monat. Der Vorteil für<br />
Vermittler: bAV-Sparer haben im Alter garantiert<br />
mehr zum Leben. In Kombination<br />
mit dem neuen Geringverdienerzuschuss<br />
ein schlagendes Argument für die Beratung<br />
von Arbeitnehmern mit kleineren und<br />
mittleren Einkommen.<br />
Superzahl 0: Das Sozialpartnermodell<br />
als Ergänzung zur bewährten bAV<br />
Speziell für tarifgebundene Unternehmen hat<br />
der Gesetzgeber mit dem BRSG das Sozialpartnermodell<br />
geschaffen – eine Zielrentenlösung<br />
mit null Garantie, die Gewerkschaften<br />
und Arbeitgeberverbände in Tarifverträgen<br />
verankern können. Talanx Deutschland bringt<br />
im Konsortium mit der Zurich Gruppe<br />
Deutschland eine solche Zielrentenlösung auf<br />
Basis des kapitalmarktorientierten Pensionsfonds<br />
auf den Markt. Sie heißt „Die Deutsche<br />
Betriebsrente“. Das Sozialpartnermodell wird<br />
die bewährte bAV sinnvoll ergänzen und nicht<br />
ersetzen. Insbesondere kleinere Arbeitgeber<br />
dürften auch künftig zur bewährten bAV greifen,<br />
weil sie im Vergleich zum Sozialpartnermodell<br />
mehr individuellen Gestaltungsfreiraum<br />
bietet und es Chefs damit erleichtert, ihre<br />
personalstrategischen Ziele zu verfolgen.<br />
Der Vorteil für Vermittler: <strong>Betriebliche</strong><br />
Vorsorge ist durch das BRSG vielfältiger<br />
und chancenreicher, aber auch wesentlich<br />
komplexer geworden. Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
wissen kenntnisreichen Rat heute<br />
deshalb mehr zu würdigen denn je. W<br />
Von Fabian von Löbbecke,<br />
Vorstandsvorsitzender der Talanx Pensionsmanagement AG<br />
und verantwortlich für bAV bei HDI<br />
<strong>Sonderedition</strong><br />
7
Produkte & Lösungen bAV<br />
© alphaspirit – Fotolia.com<br />
Neue und alte bAV-Welt sinnvoll<br />
und gewinnbringend kombinieren<br />
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verleiht der bAV-Welt Flügel. Dabei<br />
sollten Vermittler das bewährte Fundament nicht vergessen. Mit einer ganzheitlichen<br />
Beratung können sie Neues und Altes sinnvoll kombinieren. Denn ein <strong>Versorgung</strong>swerk<br />
muss exakt auf die Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sein.<br />
Mit dem BRSG gibt es seit Jahresbeginn<br />
einige Verbesserungen in der<br />
bAV. Gerade jetzt ist es für Arbeitgeber<br />
wichtig, einen versierten Vermittler<br />
und einen professionellen Anbieter an ihrer<br />
Seite zu wissen. Diese können dabei unterstützen,<br />
sich auf die Neuerungen einzustellen<br />
und sich vor möglichen Stolpersteinen zu<br />
schützen. Unter anderem gibt es für Arbeitnehmer<br />
mit einem Brutto-Einkommen bis<br />
2.200 Euro eine neue geförderte, rein arbeitgeberfinanzierte<br />
Rente. Diese bAV-Grundvorsorge<br />
ist vom Gesetzgeber bewusst schlank<br />
gehalten, lässt sich einfach in jedem Betrieb<br />
einführen und bringt steuerliche Vorteile<br />
für das Unternehmen. Rund elf Millionen<br />
Arbeitnehmer in Deutschland können die<br />
neue Art der Förderung für sich nutzen.<br />
Passendes Produkt für neuen<br />
bAV-Baustein<br />
Die Continentale Lebensversicherung hat<br />
als einer der ersten Anbieter das passende<br />
Produkt für diesen neuen bAV-Baustein im<br />
Portfolio. Mit der kapitaleffizienten klassischen<br />
FörderRente Classic Pro profitieren Arbeitnehmer<br />
aktuell von einer laufenden Verzinsung<br />
von 2,9%. Die Gesamtverzinsung liegt<br />
bei bis zu 4,0%. Kollektivverträge sind ab<br />
fünf Mitarbeitern möglich.<br />
Höherer steuerlicher Förderrahmen<br />
als Türöffner<br />
Durch das BRSG genießen alle Arbeitnehmer<br />
höhere Steuervorteile im Rahmen des § 3 Nr.<br />
63 EStG. Seit dem 01.01.2018 können sie bis<br />
zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei<br />
einzahlen, was monatlich 508 Euro entspricht.<br />
Allerdings sind weiterhin nur 4% sozialabgabenfrei.<br />
Tipp: Mit dem neuen Dotierungsrahmen<br />
sind nun deutlich höhere Betriebsrenten<br />
über nur einen Durchführungsweg<br />
möglich. Das vereinfacht die Gestaltung der<br />
<strong>Versorgung</strong>en insbesondere für Fach- und<br />
Führungskräfte.<br />
Je nach bAV-Modell: Zuschuss des<br />
Arbeitgebers künftig verpflichtend<br />
Außerdem wird ab 2022 der Pflichtzuschuss<br />
des Arbeitgebers für bereits bestehende Entgeltumwandlungen<br />
nach § 3 Nr. 63 EStG wirksam.<br />
Die Unternehmen müssen entsprechend<br />
überprüfen, ob ihre Zusagen der neuen Zuschusspflicht<br />
genügen. Das betrifft nahezu<br />
alle bestehenden Direktversicherungen,<br />
8 <strong>Sonderedition</strong>
Pensionskassen und Pensionsfonds – insgesamt<br />
sind dies mehr als zwölf Millionen. Für<br />
Neuverträge gilt die Regelung schon ab dem<br />
01.01.2019. Wenn der Kunde also plant, seinen<br />
Mitarbeitern diese bAV-Form zu ermöglichen,<br />
sollte er die Auswirkungen im Hinterkopf<br />
behalten.<br />
Wichtige Fragen für das<br />
Beratungsgespräch<br />
Die neuen Regelungen des BRSG sind nur Teil<br />
des „Gesamtkunstwerkes“. Das bedeutet: Andere<br />
Baustellen dürfen nicht aus den Augen verloren<br />
werden. Vermittler sollten im Beratungsgespräch<br />
daher folgende grundlegende Fragen stellen:<br />
W Ist das Unternehmen tarifgebunden? Gelten<br />
also Regelungen für die bAV, die eingehalten<br />
werden müssen?<br />
W Gibt es eine <strong>Versorgung</strong>sordnung?<br />
W Was ist wie dokumentiert?<br />
W Ist die Gleichbehandlung der einzelnen<br />
Arbeitnehmer gewährleistet: Wer bekommt<br />
warum wie viel?<br />
W Gibt es „Altlasten“ wie alte fondsgebundene<br />
Verträge nach § 40b EStG, „ungewollte“<br />
Pensionszusagen oder fehlende Unterlagen?<br />
Mit detaillierter und eindeutiger<br />
<strong>Versorgung</strong>szusage Streit vermeiden<br />
Das rechtliche Fundament der bAV ist die<br />
<strong>Versorgung</strong>szusage. Sie sollte schriftlich abgefasst<br />
und möglichst eindeutig sein, sonst<br />
steht die bAV auf wackeligen Beinen. Gibt<br />
es keine <strong>Versorgung</strong>szusage, kann es zum<br />
Streit kommen. Dies kann der Fall sein,<br />
wenn das Arbeitsverhältnis geändert oder<br />
gekündigt wird oder die erwartete Leistung<br />
geringer ausfällt als angenommen.<br />
Gerechtfertigte Ungleichbehandlung<br />
Das Thema Gleichbehandlung sollte ebenfalls<br />
auf den Beratungstisch kommen. Der Arbeitgeber<br />
muss in seinem Betrieb zum Beispiel<br />
Frauen und Männer oder alte und junge<br />
Mitarbeiter bei der bAV gleichstellen. Dabei<br />
ist aber eine sachlich gerechtfertigte Ungleichbehandlung<br />
möglich und oft auch sinnvoll:<br />
zum Beispiel aufgrund der Betriebszugehörigkeit<br />
oder zwischen Führungskräften und<br />
Mitarbeitern ohne Schlüsselfunktionen.<br />
Auch dies sollte passend in der <strong>Versorgung</strong>szusage<br />
dokumentiert sein.<br />
Die Dokumentation der <strong>Versorgung</strong>szusage<br />
ist ein guter Türöffner für Vermittler: Die Frage<br />
nach dem Vorhandensein einer schriftlichen<br />
Zusage und Hinweise auf mögliche Auswirkungen<br />
zeugen von Fachkenntnis und eignen<br />
sich als Einstieg in ein erstes Gespräch. Aber<br />
Achtung: Eine individuelle <strong>Versorgung</strong>szusage<br />
zu erstellen, ist Rechtsberatung. Diese dürfen<br />
nur dafür zugelassene Personen durchführen.<br />
Versicherer wie die Continentale stellen in der<br />
Regel allgemein gehaltene Muster zur Verfügung.<br />
Geschickt kombinieren<br />
Zudem gehört es zu einer ganzheitlichen<br />
Beratung, die verschiedenen Durchführungswege,<br />
Leistungs- und Finanzierungsarten<br />
individuell auf das Unternehmen zuzuschneiden<br />
und zu kombinieren. Für Arbeitnehmer mit<br />
einem Brutto-Einkommen von maximal<br />
2.200 Euro eignet sich die neue, arbeitgeberfinanzierte<br />
FörderRente. Die arbeitnehmeroder<br />
mischfinanzierte Entgeltumwandlung<br />
in eine Direktversicherung ist für alle Arbeitnehmer<br />
passend. Für Mitarbeiter mit<br />
Schlüsselfunktionen wie Führungskräfte oder<br />
Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF) sowie<br />
Vorstände ist die rückgedeckte Unterstützungskasse<br />
der richtige Weg. Eine Pensionszusage<br />
ist als ergänzende Vorsorge für GGF und<br />
Vorstände geeignet. Darüber hinaus sollte<br />
der Arbeitgeber eine Berufsunfähigkeitsbzw.<br />
Erwerbsunfähigkeitsvorsorge ebenso in<br />
Betracht ziehen wie die mögliche Absicherung<br />
von Hinterbliebenen.<br />
Fazit<br />
Das BRSG bringt etliche Verbesserungen,<br />
aber auch veränderte Vorschriften für Arbeitnehmer<br />
und Unternehmen mit sich. Viele<br />
eignen sich für Vermittler als Türöffner, um<br />
mit Arbeitgebern über bAV zu sprechen.<br />
Denn jetzt ist es Zeit, bestehende <strong>Versorgung</strong>swerke<br />
zu prüfen oder neue zu installieren.<br />
Dabei sollten die Vermittler ganzheitlich<br />
beraten und die wichtigen Grundlagen, die<br />
ein <strong>Versorgung</strong>swerk rechtssicher machen,<br />
nicht vergessen. Bei dieser Aufgabe unterstützt<br />
sie die Continentale mit schneller,<br />
kompetenter Hilfe vor Ort. Für spezielle<br />
Fragen steht ein regionales Netzwerk von<br />
Experten und Fachanwälten bereit. W<br />
Von Uwe Neussel,<br />
Leiter bAV im Continentale Versicherungsverbund<br />
<strong>Sonderedition</strong><br />
9
Produkte & Lösungen bAV<br />
© Elnur– Fotolia.com<br />
Steuer- und arbeitsrechtliche<br />
Auswirkungen des BRSG<br />
Das BRSG bringt viele neue arbeits- und steuerrechtliche Fragen mit sich.<br />
Arbeitgeber müssen sich intensiv mit der Thematik befassen und suchen sich von<br />
Vermittlern kompetente Beratung und Unterstützung. Diese wiederum haben mit der<br />
ALTE LEIPZIGER einen starken Partner mit großer bAV-Expertise an ihrer Seite.<br />
Zum 01.01.2018 trat das im Vorfeld viel<br />
diskutierte Betriebsrentenstärkungsgesetz<br />
(BRSG) in Kraft. Ziel des Gesetzes ist die<br />
Erhöhung des Verbreitungsgrades der betrieblichen<br />
Altersversorgung. Als sogenanntes Artikelgesetz<br />
hat das BRSG Auswirkungen auf insgesamt<br />
16 andere Gesetze, insbesondere auf das<br />
Betriebsrenten- und das Einkommensteuergesetz.<br />
Die schon bisher komplexen gesetzlichen<br />
Regelungen für die bAV werden dadurch<br />
noch umfangreicher und werfen teilweise<br />
Zweifelsfragen auf. Daher nahm das Bundesministerium<br />
der Finanzen am 06.12.2017 mit<br />
einem Schreiben zu diesen Fragen Stellung.<br />
Mit der gestiegenen Komplexität ist auch der<br />
Anspruch an die Beratungsqualität und die<br />
Qualifikation der Berater gestiegen. Ein positiver<br />
Effekt: Unternehmen müssen sich nun intensiv<br />
mit der betrieblichen Altersversorgung beschäftigen<br />
und daraus ergeben sich zahlreiche neue<br />
Vertriebsansätze und -chancen.<br />
Die wichtigsten Änderungen<br />
infolge des BRSG<br />
Im Folgenden werden wesentliche Änderungen<br />
beziehungsweise Neuerungen beschrieben.<br />
Neuer Förderhöchstrahmen<br />
nach § 3 Nr. 63 EStG<br />
Eine sehr begrüßenswerte Änderung betrifft<br />
die Erhöhung des steuerfreien Höchstbeitrags<br />
nach § 3 Nr. 63 EStG. Bisher waren die Beiträge<br />
bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze (BGB) in<br />
der allgemeinen Rentenversicherung (West)<br />
steuerfrei. Wenn keine Beiträge nach § 40 b<br />
EStG a.F. pauschal versteuert wurden, konnten<br />
weitere 1.800 € eingezahlt werden. Dieser zusätzliche<br />
Beitrag ist entfallen und dafür wurde<br />
die Grenze von 4% auf 8% erhöht. Hat ein Kunde<br />
einen Vertrag nach § 40 b EStG a.F., wird dieser<br />
Beitrag von den möglichen 8% abgezogen.<br />
Die Höchstgrenze der sozialversicherungsfreien<br />
Beiträge bleibt leider unverändert bei 4%<br />
der BBG. Gerade im Bereich der Entgeltumwandlung<br />
ist das wenig sinnvoll, denn wie bisher<br />
auch sind bei Entgeltumwandlung zweimal 4%<br />
der Beitragsbemessungsgrenze sozialversicherungsfrei<br />
möglich. Allerdings muss man dann<br />
zwei Durchführungswege kombinieren: einen<br />
versicherungsförmigen mit Unterstützungskasse<br />
oder die Direktzusage. Das erhöht die<br />
Verwaltungsaufwände beim Arbeitgeber.<br />
Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss<br />
bei Entgeltumwandlung<br />
Zukünftig müssen Arbeitgeber, soweit sie bei<br />
Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge<br />
einsparen, 15% des umgewandelten Entgelts als<br />
Zuschuss leisten. Diese Regelung gilt ab<br />
01.01.2019 für neu abgeschlossene Verträge<br />
mit Entgeltumwandlung. Bis dahin sind die<br />
Arbeitgeber nicht zu einem Zuschuss verpflichtet;<br />
sie sollten aber nicht außer Acht lassen, dass es<br />
im Sinne des Betriebsfriedens sinnvoll ist, diesen<br />
10 <strong>Sonderedition</strong>
Zuschuss auch schon vor dem 01.01.2019 zu<br />
gewähren. Es besteht die Möglichkeit, „spitz“<br />
abzurechnen, das heißt die tatsächliche Ersparnis<br />
an die Mitarbeiter weiterzugeben. Auch hierbei<br />
sollten die Arbeitgeber beachten, dass eine<br />
„spitze“ Abrechnung wieder mit Aufwänden<br />
verbunden ist, da sich sowohl die Beitragsbemessungsgrenzen<br />
als auch die Beitragssätze zu<br />
den verschiedenen Sozialversicherungszweigen<br />
ändern. Für die betriebliche Praxis empfiehlt es<br />
sich daher, pauschal 15% oder auch mehr an die<br />
Mitarbeiter weiterzugeben.<br />
Für vor dem 01.01.2019 geschlossene Entgeltumwandlungsvereinbarungen<br />
wird der Arbeitgeberzuschuss<br />
ab dem 01.01.2022 verpflichtend.<br />
Fraglich ist in diesem Zusammenhang, ob<br />
bestehende Zuschüsse auf die 15% angerechnet<br />
werden können oder nicht. Beim bestehenden<br />
Zuschusssystem, dessen Intention die Weitergabe<br />
der Sozialversicherungsersparnis des Arbeitgebers<br />
an den Arbeitnehmer ist, überwiegt<br />
in der Fachliteratur die Meinung, dass in<br />
diesen Fällen eine Anrechnung erfolgen<br />
kann. Problematischer ist es bei Zuschusssystemen,<br />
die feste Beiträge vorsehen. In diesen<br />
Fällen kann nicht zwingend konkludent hergeleitet<br />
werden, dass Hintergrund der Regelung<br />
die Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis<br />
ist. Es besteht nach Meinung des Autors auch<br />
hier die Möglichkeit der Anrechenbarkeit,<br />
denn es kann nicht Intention des Gesetzgebers<br />
sein, die Arbeitgeber zu belasten, die bisher<br />
schon auf freiwilliger Basis die Entgeltumwandlung<br />
bezuschusst haben.<br />
Förderbetrag für Geringverdiener<br />
nach § 100 EStG<br />
Um die Arbeitgeber dafür zu motivieren, für<br />
einkommensschwächere Gehaltsgruppen eine<br />
arbeitgeberfinanzierte <strong>Versorgung</strong> einzurichten,<br />
wurde mit § 100 EStG eine Förderung für<br />
Geringverdiener eingeführt. Hierfür erhält der<br />
Arbeitgeber im Lohnsteuerabzugsverfahren<br />
eine Förderung in Höhe von 30% des aufgewendeten<br />
Beitrags. Maximal können es 144 Euro<br />
p. a. sein. Voraussetzung für die Förderung ist<br />
die Nutzung von ungezillmerten Tarifen und<br />
dass zum Zeitpunkt der Beitragszahlung der<br />
laufende Arbeitslohn nicht mehr als 2.200 Euro<br />
monatlich beträgt.<br />
Sonstige Änderungen<br />
Darüber hinaus wird mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz<br />
eine reine Beitragszusage<br />
als weitere Zusageform der betrieblichen Altersversorgung<br />
eingeführt. Die reine Beitragszusage<br />
ist nur auf der Ebene von Tarifvertragsparteien<br />
möglich und soll die Haftungsrisiken der Arbeitgeber<br />
beschränken. Im Rahmen dieses sogenannten<br />
Sozialpartnermodells gilt „pay and<br />
forget“, das heißt, die arbeitsrechtliche Verpflichtung<br />
des Arbeitgebers beschränkt sich<br />
lediglich auf die Zahlung der Beiträge.<br />
Außerdem ist noch zu erwähnen, dass die sogenannte<br />
Vervielfältigungsregel bei vorzeitigem<br />
Ausscheiden vereinfacht wurde. Zukünftig wird<br />
die Zahl der Dienstjahre mit 4% multipliziert.<br />
Als Obergrenze gelten zehn Jahre. Das bisher<br />
geltende und deutlich kompliziertere Verfahren<br />
gilt nicht mehr. Hierbei wurden von<br />
dem Vervielfältigungsbetrag die im Jahr des<br />
Ausscheidens und den sechs Jahren davor<br />
geleisteten Beiträge abgezogen.<br />
Darüber hinaus wurde in § 3 Nr. 63 Satz 4 EStG<br />
die Möglichkeit geschaffen, Beiträge für<br />
Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruht,<br />
nachzuzahlen. Pro Kalenderjahr können 8%<br />
der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze der<br />
Deutschen Rentenversicherung nachgezahlt<br />
werden. Hierbei gilt eine Maximierung auf<br />
zehn Kalenderjahre.<br />
Fazit<br />
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt viele<br />
Neuerungen und auch Verbesserungen für die<br />
betriebliche Altersversorgung. Die Arbeitgeber<br />
müssen sich intensiv mit der Thematik befassen.<br />
Sonst könnten sie Gefahr laufen, zusätzlich<br />
zu einem eventuell bereits bestehenden<br />
Arbeitgeberzuschuss auch noch den neuen<br />
verpflichtenden Zuschuss von 15% zahlen zu<br />
müssen. Dazu benötigen sie Beratung und<br />
Unterstützung, wodurch sich natürlich sehr<br />
viele Vertriebsansätze ergeben.<br />
Für Versicherungsvermittler ist es äußerst hilfreich,<br />
wenn sie bei arbeits- und steuerrechtlichen<br />
Fragen in diesem Gesamtkontext auf<br />
Versicherer mit entsprechender bAV-Expertise<br />
zurückgreifen können. Die ALTE LEIPZIGER<br />
Lebensversicherung a. G. ist seit vielen Jahren<br />
ein führender Anbieter in diesem Markt und<br />
bringt darüber hinaus weitere Voraussetzungen<br />
mit, um in der betrieblichen Altersversorgung<br />
erfolgreich zu sein: hervorragende Bilanzkennzahlen,<br />
Solidität, Finanzstärke und eine langfristig<br />
ausgerichtete Unternehmensstrategie. W<br />
Von Jochen Prost, Leiter bAV-Vertriebsunterstützung<br />
bei der ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a. G.<br />
<strong>Sonderedition</strong><br />
11
Produkte & Lösungen bAV<br />
„Eine bewährte und robuste<br />
Form der Vorsorge“<br />
Interview mit Bernhard Rapp, stellvertretender Niederlassungsleiter Canada Life Deutschland<br />
Mit einer Betriebsrente zeigen Arbeitgeber Engagement für die Altersvorsorge<br />
ihrer Mitarbeiter. Doch bei der bAV-Verbreitung in kleinen und mittleren<br />
Unternehmen (KMU) gibt es noch viel Luft nach oben. Eine ganzheitliche<br />
und bedarfsorientierte Beratung kann dazu beitragen, Abhilfe zu schaffen.<br />
Die Konjunktur läuft, und gerade KMU<br />
ringen um Fachkräfte. Schafft das BRSG<br />
hier tatsächlich neue Anreize, mit denen sie<br />
gute Mitarbeiter an sich binden können?<br />
Absolut, denn die Betriebsrente wurde attraktiver:<br />
Bei einer Entgeltumwandlung müssen<br />
Arbeitgeber ab dem nächsten Jahr 15%<br />
zugeben, sofern sie hier Sozialversicherungsbeiträge<br />
sparen. Dadurch lohnt sich die bAV<br />
„Eine Betriebsrente wirkt wie eine Visitenkarte in puncto<br />
Arbeitnehmerfreundlichkeit. Sie bezeugt, dass der<br />
Arbeitgeber seine Mitverantwortung für die<br />
Altersvorsorge seiner Belegschaft ernst nimmt.“<br />
Bernhard Rapp<br />
schon unabhängig vom Produkt. Unabhängig<br />
von der Erhöhung des steuerlichen Förderrahmens<br />
von 4 auf 8% profitieren gerade<br />
Geringverdiener vom BRSG: Rentenleistungen<br />
werden teilweise von der Anrechnung auf die<br />
Grundsicherung freigestellt. Zahlt der Chef<br />
für Geringverdiener dann noch jährlich 240<br />
bis 480 Euro in eine Direktversicherung ein,<br />
erhält er einen Zuschuss vom Staat über 30%<br />
des eingezahlten Beitrags. Leider<br />
kennen bei Weitem noch nicht<br />
alle Beschäftigten die Vorteile,<br />
die ihnen die bAV bietet.<br />
Wie kann man Arbeitgeber<br />
ins Boot holen und von<br />
der bAV überzeugen?<br />
Eine Betriebsrente wirkt wie eine<br />
Visitenkarte in puncto Arbeitnehmerfreundlichkeit.<br />
Sie bezeugt,<br />
dass der Arbeitgeber seine<br />
Mitverantwortung für die Altersvorsorge<br />
seiner Belegschaft<br />
ernst nimmt. Ein wertvolles<br />
Argument, denn langfristig müssen die<br />
Menschen dem Abbau der staatlichen Rente<br />
ins Auge sehen. Mit einer Betriebsrente können<br />
Arbeitnehmer gegensteuern und langfristige<br />
Altersvorsorge betreiben. Dies kann künftig<br />
ein Wettbewerbsvorteil sein, um Fachkräfte zu<br />
gewinnen und zu halten.<br />
Es gibt Befürchtungen, dass Vermittler<br />
durch das neue Tarifpartnermodell an<br />
den Rand gedrängt werden könnten.<br />
Wie sehen Sie das?<br />
Diese Befürchtung teile ich nicht. Sehr viele<br />
der KMU haben keinen Tarifpartnervertrag –<br />
hier wird es also auch in Zukunft auf die<br />
qualifizierte Beratung und Überzeugungsarbeit<br />
eines Vermittlers ankommen. Wir sind auf das<br />
Szenario gut eingerichtet: Wir bieten einen<br />
ganzheitlichen Beratungsansatz, um die Betriebsrente<br />
in den KMU stärker zu verbreiten.<br />
Wie sieht Ihr ganzheitlicher<br />
Beratungsansatz aus?<br />
Wir möchten ein flexibles und bedarfsgerechtes<br />
Angebot sicherstellen. Ob Führungskräfte oder<br />
„normale“ Mitarbeiter – eine umfassende Vorsorgelösung<br />
sollte immer die unterschiedlichen<br />
Bedürfnisse abbilden. Dabei zählt gerade bei<br />
KMU auch, nicht zu viel Komplexität aufzubauen,<br />
die ansonsten im Mittelstand häufig den<br />
administrativen und kommunikativen Rahmen<br />
sprengt. Kombiniert der Arbeitgeber bestimmte<br />
Durchführungswege geschickt, schafft er damit<br />
Flexibilität und optimiert die Leistungsfähigkeit<br />
seiner Betriebsrente.<br />
Welchen Support bieten Sie Vermittlern<br />
rund um die bAV?<br />
Um Vermittler bestmöglich zu unterstützen,<br />
bieten wir ihnen das Kommunikationspaket<br />
12 <strong>Sonderedition</strong>
„Mit wenig Aufwand Mitarbeiter motivieren“.<br />
Denn oft sind gerade kleinere Unternehmen<br />
nicht ausreichend über die Möglichkeiten<br />
einer Betriebsrente informiert. Ausgangspunkt<br />
ist die Lage des Unternehmens. Canada Life<br />
gibt Vermittlern hier umfassende Unterlagen an<br />
die Hand, mit denen sie das Gespräch gestalten<br />
und die Ergebnisse in einem Erfassungsbogen<br />
festhalten können. Auf Basis des Erfassungsbogens<br />
erstellen wir Vermittlern dann<br />
schnell und unkompliziert ein individuelles<br />
bAV-Konzept passend für ihre Kunden.<br />
Kern davon sind Arbeitgeber- und Arbeitnehmermappen,<br />
die wir individuell auf das<br />
Unternehmen erstellen. Vermittler können<br />
damit Unternehmer und deren Mitarbeiter<br />
individuell beraten. Dabei unterstützen sie<br />
unsere bAV-Spezialisten in der Region.<br />
Daneben enthält unsere Beratungs- und<br />
Berechnungssoftware Vorsorge PLANER<br />
spezielle bAV-Tools. Damit Vermittler junge<br />
Menschen gezielter ansprechen können,<br />
haben wir ein spezielles Modul für unsere<br />
Beratungs-App entwickelt. Mit dem „Brutto-<br />
Netto-Rechner bAV“ kann man die Vorteile<br />
einer Betriebsrente schnell aufzeigen: Der<br />
Kunde sieht, wie sich bAV-Beiträge auf sein<br />
Nettogehalt auswirken. Zusätzlich kann er den<br />
tatsächlichen Nettoaufwand und die mögliche<br />
Rente erkennen, die sich mit unserem Tarif<br />
GENERATION business ergeben kann.<br />
Mit welchen Produkttypen können<br />
Arbeitgeber jetzt besonders punkten?<br />
Bei allen Systemvorteilen muss sich der Anlagemotor<br />
einer Betriebsrente lohnen. Wie<br />
wichtig Rendite für eine gute Rente ist,<br />
spricht sich immer mehr herum. Allein unser<br />
bAV-Geschäft ist letztes Jahr um 10% gewachsen.<br />
Dahinter steckt ganz klar der gewachsene<br />
Zuspruch für die renditechancenorientierte<br />
Vorsorge. Und noch etwas mehr: Da wir ja<br />
im GENERATION business nach dem<br />
UWP-Prinzip auch Garantien bieten, decken<br />
wir neben Renditechancen noch einen weiteren<br />
wichtigen Wunsch ab, den die Kunden<br />
derzeit zur Betriebsrente haben: Sicherheit.<br />
Hierauf legen nach einer aktuellen Umfrage<br />
der „Pfefferminzia“ 65% der Befragten wert,<br />
und über 50% wollen eine gute Verzinsung.<br />
Fondsgebundene Rentenversicherungen<br />
mit Beitragsgarantie bestimmen laut der<br />
Umfrage die bAV in den nächsten Jahren.<br />
Und genau in diesem Segment haben wir<br />
eine langjährige Expertise, da wir unsere<br />
Altersvorsorgeprodukte von Anfang an auf<br />
Fondsbasis konzipiert haben.<br />
Kürzlich gab es Korrekturen an den<br />
Aktienmärkten. Stärkt so etwas nicht<br />
die tief verwurzelte Angst der Deutschen,<br />
mit kapitalmarktnahen Lösungen<br />
fürs Alter zu sparen?<br />
Zeitweilige Korrekturen sind durchaus normal<br />
und kein Anlass zur Besorgnis. Viel wichtiger<br />
für die Altersvorsorge ist die langfristige<br />
Performance einer Anlage. Für ein Aktieninvestment<br />
im deutschen Markt im Zeitraum<br />
von 1995 bis 2010 errechnete das Deutsche<br />
Aktieninstitut (DAI) zum Beispiel eine<br />
Rendite von 7,8% p. a. Auch im ungünstigsten<br />
Fall ließen sich mit Aktien weit größere<br />
Sparerfolge erzielen als mit festverzinslichen<br />
Wertpapieren und Sparbüchern, so das Institut.<br />
„Wir möchten ein flexibles und bedarfsgerechtes<br />
Angebot sicherstellen. Ob Führungskräfte oder<br />
‚normale‘ Mitarbeiter – eine umfassende Vorsorge -<br />
lösung sollte immer die unterschiedlichen<br />
Bedürfnisse abbilden.“<br />
Um die Abhängigkeit von einzelnen Märkten<br />
zu mindern, hat sich eine gute Streuung der<br />
Aktientitel – geografisch und nach Branchen<br />
– bewährt. Canada Life verfügt als ältester<br />
Versicherer Kanadas über jahrzehntelange<br />
Erfahrung darin, wie man Aktieninvestments<br />
für die Altersvorsorge nutzen kann. Dies zeigt<br />
die längerfristige Performance des UWP-<br />
Fonds: Er erreichte seit Auflage vor 14 Jahren<br />
rund 6% Rendite pro Jahr – in diesen Zeitraum<br />
fallen die Finanz- und die Eurokrise.<br />
Unsere Kunden finden bei uns also eine sehr<br />
bewährte und robuste Möglichkeit der Vorsorge.<br />
Zusätzlich verfügt GENERATION business<br />
über eine endfällige Garantie: Eine jährlich<br />
deklarierte Glättung sorgt für eine Verzinsung,<br />
die den Kunden zum Rentenbeginn<br />
auffängt, sollten die Fondsergebnisse weniger<br />
gut ausfallen. Bei guten Werten bekommen<br />
die Kunden den Fondswert ausbezahlt. So<br />
erhalten sie eine Betriebsrente, die Renditechancen<br />
und Sicherheit auf einzigartige Weise<br />
miteinander verbindet.<br />
W<br />
<strong>Sonderedition</strong><br />
13
Produkte & Lösungen bAV<br />
© Thomas Reimer – Fotolia.com<br />
Auf dem Weg zur bAV<br />
ohne Garantien?<br />
Der aktuelle Niedrigzins macht fondsgebundene Absicherungsvarianten oft wenig<br />
lukrativ. Und klassische Tarife mit hohem garantierten Kapital und garantierter<br />
Rendite sind am Markt kaum zu finden. Helvetia hält an seiner klassischen Lösung<br />
fest und entspricht damit dem Wunsch vieler Unternehmer und Arbeitnehmer.<br />
Kapital- und Rentengarantien sind angesichts<br />
des Niedrigzinses heutzutage<br />
keine Selbstverständlichkeit mehr.<br />
Aktuell liegt der Zins zehnjähriger Bundesanleihen<br />
bei ca. 0,5%. Selbst für dieses Zinsniveau<br />
müssen Anleger noch ein gewisses Ausfallrisiko<br />
der Anleihen in Kauf nehmen. Das wirkt wenig<br />
verlockend. Institutionelle Anleger wie Lebensversicherer<br />
sind durch den Niedrigzins vor<br />
Probleme gestellt, den Garantiezins für ihre<br />
Bestände zu erwirtschaften. Dieser Garantiezins<br />
liegt im Branchendurchschnitt über alle<br />
Bestände hinweg laut Assekurata zum Ende des<br />
Jahres 2017 bei immerhin 2,77%, also vielfach<br />
höher als die Verzinsung der Bundesanleihen.<br />
Selbst im klassischen Neugeschäft ist er mit<br />
0,9% noch annähernd doppelt so hoch. Auch<br />
für die meisten Privatanleger ist das Zinsniveau<br />
äußerst problematisch, da sie in der Regel<br />
deutlich höhere Renditen benötigen, um ihre<br />
Altersvorsorgeziele mit dem zur Verfügung<br />
stehenden Budget zu erreichen.<br />
Herausforderung Garantie<br />
Die Herausforderung liegt folglich darin,<br />
Garantien mit der Chance auf höhere Renditen<br />
zu kombinieren. Doch ist das überhaupt<br />
möglich, wenn der Spielraum aufgrund des<br />
Zinsniveaus sehr gering ist?<br />
Rechenbeispiel<br />
Die Problematik verdeutlicht ein einfaches<br />
Rechenbeispiel. Zahlt ein Kunde einen Monatsbeitrag<br />
in Höhe von 100 Euro, so müssten beim<br />
aktuellen Garantiezins von 0,9% und einer<br />
Laufzeit von 30 Jahren vom ersten Beitrag<br />
immerhin 76 Euro sicher angelegt werden, um<br />
durch die Verzinsung zum Ende der Laufzeit<br />
die 100 Euro Bruttobeitrag zu garantieren. Da<br />
in den ersten fünf Jahren Abschlusskosten von<br />
zum Beispiel 15 Euro vom Beitrag abzuziehen<br />
sind, bleiben gerade noch 9 Euro abzüglich der<br />
Verwaltungskosten, um sie frei anzulegen. Nach<br />
fünf Jahren entfallen zwar die Abschlusskosten,<br />
jedoch wird die Restlaufzeit immer kürzer,<br />
sodass beispielsweise zehn Jahre vor Ablauf<br />
bereits über 91 Euro notwendig sind, um<br />
mittels des aktuellen Garantiezinses zum<br />
Ablauf auf die 100 Euro zu kommen. Auch<br />
von den nun wiederum verbleibenden 9 Euro<br />
sind noch Verwaltungskosten abzuziehen.<br />
Angesichts dieser geringen Investitionsquote<br />
erscheinen für Hochrechnungen gerne ver-<br />
14 <strong>Sonderedition</strong>
wendete Wertentwicklungen von 5% oder 6%<br />
utopisch. Entsprechend zeigt die aktuelle<br />
Praxis, dass von den in den letzten Jahren<br />
entwickelten Produktansätzen der Lebensversicherer<br />
keine wundersam hohen Renditen<br />
erwartet werden können.<br />
3-Topf-Hybride und iCPPI-Produkte<br />
Die dynamischen 3-Topf-Hybride und iCPPI-<br />
Produkte verursachen inzwischen sowohl<br />
bei den Kunden als auch den Versicherern<br />
selbst gewisse Bauchschmerzen: Ihr zyklisches<br />
Produktverhalten kostet die Kunden Rendite<br />
und zwingt gleichzeitig die Versicherer, die<br />
vorhandenen Kundenguthaben nach Kurseinbrüchen<br />
in den Deckungsstock umzuschichten,<br />
was den gesamten klassischen Bestand belastet.<br />
Bei Indexpolicen liegen die Kundengelder<br />
gänzlich im Deckungsstock. In der Regel<br />
werden ausschließlich die Überschüsse in<br />
Indexzertifikate investiert. Letztlich geht der<br />
Kunde eine Wette am Aktienmarkt ein, deren<br />
Wettgewinne und -verluste sich bei fairen<br />
Konditionen auf längere Sicht im Durchschnitt<br />
ausgleichen dürften. Unter dem Strich<br />
bieten Indexpolicen also kaum höhere Rendite -<br />
erwartungen als klassische Tarife.<br />
Beitragsgarantien noch zeitgemäß?<br />
Dass Garantien im aktuellen Zinsumfeld die<br />
Renditechancen besonders stark mindern, hat<br />
zwischenzeitlich auch die Politik erkannt. Entsprechend<br />
wird beispielsweise im Bereich der<br />
Riester-Renten über die Sinnhaftigkeit der<br />
bisher zertifizierungsrelevanten Beitragsgarantien<br />
diskutiert. In der betrieblichen Altersvorsorge<br />
wird dagegen bereits heute im neuen<br />
Sozialpartnermodell ausdrücklich auf Garantien<br />
verzichtet. Dieses Modell ist seit dem 01.01.2018<br />
durch das in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz<br />
möglich, allerdings in der<br />
Praxis noch nicht umgesetzt. Zudem hat es<br />
andere gravierende Nachteile. In der alten<br />
bAV-Welt ist bisher noch kein konsequenter<br />
Verzicht auf Garantien gesetzlich verankert.<br />
Produktanbieter nutzen rechtliche Spielräume,<br />
um beispielsweise im Bereich der Direkt -<br />
versicherung in gewissen Konstellationen<br />
auf bis zu 50% der Beitragssumme abgesenkte<br />
Garantien anzubieten.<br />
nach rein fondsgebundenen Tarifen. In speziellen<br />
Situationen kann dieser Nachfrage<br />
auch nachgekommen werden. Beispielsweise<br />
bietet Helvetia für Schweizer Grenzgänger<br />
Direktversicherungstarife ohne Garantien an,<br />
weil diese aufgrund ihrer Auslandstätigkeit<br />
nicht an das Betriebsrentengesetz gebunden<br />
sind, per Abkommen aber die Möglichkeit haben,<br />
in Form einer Direktversicherung gegen<br />
Entgeltumwandlung betrieblich vorzusorgen.<br />
Ebenfalls ist es für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
einer GmbH möglich, bei<br />
Helvetia Tarife ohne Garantien abzuschließen.<br />
Sie müssen dazu nur dokumentieren, dass sie<br />
ganz bewusst auf Garantien verzichtet haben.<br />
Grundsätzlich ist dies auch für andere Arbeitnehmer<br />
möglich. Dazu müssten dann jedoch<br />
sowohl die Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer<br />
den bewussten Verzicht unterschreiben und<br />
mit ihrer Unterschrift zustimmen, dass gegebenenfalls<br />
vorhandene Differenzen nicht tariflich<br />
oder anderweitig vom Versicherer gedeckt sind.<br />
Der Arbeitgeber alleine trägt das Risiko der<br />
Nachschusspflicht, was auch der Arbeitnehmer<br />
mit seiner Unterschrift zur Kenntnis nimmt.<br />
Fazit<br />
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass<br />
bAV-Tarife ohne Garantien vielerseits gewünscht,<br />
jedoch bisher nicht konsequent<br />
gesetzlich verankert sind. Die angebotenen<br />
fondsgebundenen Varianten mit Garantien<br />
werden im momentanen Zinsumfeld kaum<br />
dauerhaft Renditen von 6% und mehr erzielen.<br />
Ganz im Gegenteil ist in der Regel höchstens<br />
eine geringfügig höhere Rendite zu erwarten<br />
als von Klassiktarifen. Helvetia bietet deshalb<br />
dem Wunsch vieler Arbeitgeber und -nehmer<br />
entsprechend weiterhin einen echten Klassiktarif<br />
an, Helvetia WorkLife Direct Classic.<br />
Dieser Tarif bietet im Marktvergleich der<br />
ohnehin nicht mehr bei vielen Versicherern<br />
erhältlichen Klassiktarife ein hohes garantiertes<br />
Kapital und eine hohe garantierte Rente. Für<br />
Spezialfälle wie Schweizer Grenzgänger oder<br />
beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
bietet Helvetia die Möglichkeit, chancenreiche<br />
Tarife ohne Garantie abzuschließen. W<br />
Direktversicherungstarife ohne<br />
Garantien von Helvetia<br />
Da immer mehr Kunden ihre Beiträge zu<br />
schade sind, um sie langfristig in gering verzinste<br />
Altersvorsorgeprodukte zu investieren,<br />
besteht auch kundenseitig eine Nachfrage<br />
Von Simson Heiß, Aktuar (DAV) und Prokurist<br />
bei Helvetia schweizerische Lebensversicherungs-AG<br />
<strong>Sonderedition</strong><br />
15
Produkte & Lösungen bAV<br />
© leowolfert – Fotolia.com<br />
Geschäftsführerversorgung mithilfe<br />
von Tantiemeumwandlung<br />
Was die Geschäftsführerversorgung betrifft, hat das BRSG nur wenig Veränderung<br />
gebracht. Was Vermittler ihren Kunden anbieten können, ist eine steuergünstige<br />
Tantiemeumwandlungsmöglichkeit zugunsten einer beitragsorientierten<br />
Pensionszusage. Die NÜRNBERGER bietet hierfür ein entsprechendes Modell.<br />
Zu Beginn des Jahres ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz<br />
(BRSG) in Kraft getreten.<br />
Erklärtes Ziel des neuen Gesetzes war<br />
es, die betriebliche Altersversorgung weiter zu<br />
verbreiten – insbesondere in KMU. Auf die<br />
Unterstützung von Arbeitnehmern mit geringem<br />
Einkommen legte der Gesetzgeber dabei<br />
besonderen Wert.<br />
Im Rahmen des BRSG wurde dafür eine neue<br />
Fördermöglichkeit für Arbeitgeber geschaffen:<br />
Zahlt dieser einen jährlichen Arbeitgeberbeitrag<br />
zwischen 240 und 480 Euro, so erhält er 30%<br />
des Beitrags über die vom Unternehmen abzuführende<br />
Lohnsteuer zurück. Diese Förderung<br />
kann der Arbeitgeber jedoch nur für Arbeitnehmer<br />
mit einem maximalen monatlichen<br />
Bruttogehalt von 2.200 Euro beanspruchen.<br />
Damit kommt das neue Gesetz bei einem<br />
Eintritt in die bAV ab 2018 nicht den Durchschnitts-<br />
oder Besserverdienern zugute. Betrachtet<br />
man beispielsweise die Zielgruppe<br />
der Besserverdiener oder der Geschäftsführer<br />
bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)<br />
einer Kapitalgesellschaft, so bleiben die<br />
Neuerungen durch das BRSG überschaubar.<br />
So wurde lediglich der steuerfreie Förderrahmen<br />
der Beitragsbemessungsgrenze nach<br />
§ 3 Nr. 63 EStG von 4% auf 8% angehoben.<br />
Dafür entfällt allerdings der zusätzliche Förderbetrag<br />
von 1.800 Euro, den Arbeitnehmer ohne<br />
eine pauschal besteuerte Direktversicherung<br />
nach § 40b EStG in der aktiven Ansparung<br />
nutzen konnten. Im Vergleich zu 2017 führt<br />
die Neuregelung für Arbeitnehmer ohne pauschalbesteuerte<br />
Direktversicherung zu einer<br />
Erhöhung des steuerfreien Rahmens um rund<br />
1.392 Euro (2018: 6.240 Euro vs. 2017: 4.848<br />
Euro). Für besser verdienende Arbeitnehmer<br />
ist das sicherlich ein interessanter Betrag, um<br />
steuerfrei fürs Alter vorzusorgen. Bei Normalverdienern<br />
bleibt leider der Wermutstropfen,<br />
dass sich § 3 Nr. 63 EStG nur steuerlich, nicht<br />
aber auf die Sozialversicherung auswirkt.<br />
<strong>Versorgung</strong>slücken schließen<br />
Somit ist bei größeren <strong>Versorgung</strong>slücken<br />
auch künftig eine Kombination mit weiteren<br />
Produkten notwendig, um Arbeitnehmern<br />
eine optimale und angemessene Absicherung<br />
garantieren zu können. Am weitesten verbreitet<br />
ist dabei die Ergänzung der Altersversorgung<br />
um eine rückgedeckte Unterstützungskasse.<br />
Dieser können grundsätzlich steuerlich unbegrenzt<br />
Beiträge zugewendet werden. Da die<br />
Unterstützungskasse die <strong>Versorgung</strong>szusage<br />
ausfinanziert, muss der Arbeitgeber selbst<br />
16 <strong>Sonderedition</strong>
keine Rückstellungen bilden oder die Rückdeckungsversicherung<br />
bilanzieren. Besonders<br />
geeignet ist dieses Konzept also für Unternehmen,<br />
die keine Auswirkungen auf die Bilanz<br />
wünschen. Hierbei wird allerdings ein laufender<br />
gleichbleibender oder jährlich steigender Beitrag<br />
zugunsten der Rückdeckungsversicherung<br />
benötigt. Das Unternehmen muss sich somit<br />
langfristig binden und kann die Beiträge nur<br />
in Ausnahmefällen reduzieren.<br />
Gerade im heutigen Geschäftsumfeld bereitet<br />
diese langfristige Verpflichtung vielen Unternehmen<br />
Schwierigkeiten. Denn bei der Vergütung<br />
eines Geschäftsführers ist es üblich, ihn<br />
am Erfolg oder Misserfolg „seines“ Unternehmens<br />
zu beteiligen. Im Jahr 2015 machten<br />
Tantiemen bereits rund 22% der Gesamtvergütung<br />
eines Geschäftsführers aus. Auch hier<br />
können die schwankenden Gehaltsbestandteile<br />
in die <strong>Versorgung</strong> einbezogen werden. Eine<br />
flexible Tantiemeumwandlung ist in der rückgedeckten<br />
Unterstützungskasse jedoch nicht<br />
möglich, da darüber keine <strong>Versorgung</strong> gegen<br />
Einmalbeiträge zugesagt werden darf. Als<br />
Durchführungsweg für die lohnsteuerfreie Umwandlung<br />
kommt letztlich nur die klassische<br />
Pensionszusage infrage. Aufgrund des 2009 in<br />
Kraft getretenen Gesetzes zur Modernisierung<br />
des Bilanzrechts (BilMoG) wird diese Form der<br />
bAV aber in der Öffentlichkeit negativ wahrgenommen.<br />
Um ihre Bilanzen nicht zu belasten,<br />
wollen viele Unternehmen die klassischen<br />
Pensionszusagen eher auslagern als neue zusagen.<br />
Allerdings gibt es eine Form der Pensionszusage,<br />
die durch das BilMoG aufgewertet wurde: die<br />
beitragsorientierte Pensionszusage.<br />
Beitragsorientierte Leistungszusagen<br />
Der Geschäftsführer verzichtet hier zugunsten<br />
einer beitragsorientierten Leistungszusage auf<br />
die Tantieme. Stattdessen wird ein Einmalbeitrag<br />
in eine Rückdeckungsversicherung<br />
eingezahlt. Alle Risiken wie Verzinsung, Tod<br />
oder Invalidität werden auf den Versicherer<br />
ausgelagert. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer.<br />
Er erhält im <strong>Versorgung</strong>sfall alle<br />
Leistungen und kann daraus eins zu eins die<br />
Verpflichtungen gegenüber dem Arbeitnehmer<br />
erfüllen. Die in der Pensionszusage abgedeckten<br />
<strong>Versorgung</strong>sleistungen entsprechen dabei<br />
immer exakt den Leistungen der Versicherung.<br />
Nachfinanzierungsrisiken entstehen nicht, da<br />
die Leistungen aus der beitragsorientierten<br />
Zusage vom Versicherer getragen werden.<br />
Und das Beste daran: Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
können in jedem Jahr aufs Neue entscheiden,<br />
ob sie eine Tantieme als einen <strong>Versorgung</strong>sbaustein<br />
verwenden wollen oder die<br />
Zahlung anderweitig benötigt wird.<br />
Diese für den Arbeitgeber haftungsarme Art<br />
der Pensionszusage belohnt auch der Gesetzgeber<br />
in der Handelsbilanz. Denn Verpflichtungen<br />
aus beitragsorientierten Pensionszusagen<br />
werden stets in Höhe des Aktivwerts der<br />
Rückdeckungsversicherung beurteilt. Es<br />
entsteht somit ein Gleichlauf zwischen der<br />
Aktiv- und Passivseite der Bilanz. Wird die<br />
Rückdeckungsversicherung verpfändet, schreibt<br />
das Handelsrecht zwingend die Saldierung<br />
beider Positionen vor. Ein Ausweis in der<br />
Handelsbilanz entfällt damit gänzlich.<br />
Der Konzepttarif der NÜRNBERGER<br />
Zur steuerlich optimalen Gestaltung bietet die<br />
NÜRNBERGER für ihr Tantiemeumwandlungsmodell<br />
„Bonus-Vorsorge-Flex“ den Konzepttarif<br />
in der Rückdeckung an. Die besondere<br />
steuerliche Effizienz des Konzepttarifs ergibt<br />
sich durch den „flachen“ Aktivwertverlauf.<br />
Während der garantierte Rechnungszins<br />
beim Konzepttarif zugunsten einer besonderen<br />
Kapitalanlage auf 0,25% reduziert ist, werden<br />
die darüber hinaus erwirtschafteten Kapitalerträge<br />
erst zum Laufzeitende in Form des<br />
Schlussüberschusses dem Vertrag gutgeschrieben.<br />
Darüber hinaus profitiert der<br />
Geschäftsführer durch die überdurchschnittlich<br />
hohe Wertentwicklung seit Einführung des<br />
Konzepttarifs 1995. Die deklarierte Gesamtverzinsung<br />
für das Jahr 2018 entspricht dem langjährigen<br />
Durchschnitt von 6,6%.<br />
Fazit<br />
Das BRSG ändert an der Herangehensweise in<br />
der Beratung zum Thema der Geschäftsführerversorgung<br />
nur wenig. Die Umwandlungsmöglichkeit<br />
der Tantieme zugunsten einer<br />
beitragsorientierten Pensionszusage sollten<br />
regelmäßiger Bestandteil einer <strong>Versorgung</strong>sberatung<br />
sein, um alle Möglichkeiten einer<br />
steueroptimierten, flexiblen <strong>Versorgung</strong> zu<br />
nutzen und sich als professioneller bAV-Berater<br />
auszuzeichnen.<br />
W<br />
Von Dominik Stadelbauer, Leitung Marktmanagement<br />
Firmen bei der NÜRNBERGER Versicherung<br />
<strong>Sonderedition</strong><br />
17
Produkte & Lösungen bAV<br />
© alfa27 – Fotolia.com<br />
Berufsunfähigkeit im Rahmen<br />
der bAV absichern<br />
Viele Menschen verdrängen das Thema Einkommensvorsorge, obwohl jeder<br />
fünfte Arbeitnehmer in Deutschland berufsunfähig wird. Nervenkrankheiten<br />
und psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen sind dabei<br />
die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit (BU).<br />
Für eine bedarfsgerechte Absicherung der<br />
Folgen einer Berufsunfähigkeit bietet sich<br />
neben der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
die betriebliche Altersversorgung<br />
(bAV) mit besonderen Vorteilen an: Die<br />
Absicherung ist zu einem attraktiven Preis-<br />
Leistungs-Verhältnis erhältlich, da die staatliche<br />
Förderung für geringere Nettobeiträge bei<br />
gleichem Absicherungsniveau sorgt. Außerdem<br />
können bei der Absicherung über den Arbeitgeber<br />
in der Regel Sonderkonditionen in<br />
Anspruch genommen werden. Dazu kommt,<br />
dass im Mitarbeiterkollektiv eine vereinfachte<br />
Gesundheitsprüfung möglich ist. Ein eventueller<br />
Zuschuss des Arbeitgebers macht die BU-<br />
Vorsorge als Betriebsrente zusätzlich attraktiv.<br />
Und wenn der Arbeitnehmer das Unternehmen<br />
verlässt, kann er den BU-Schutz entweder zum<br />
neuen Arbeitgeber mitnehmen oder privat<br />
weiterführen.<br />
Auch aus Arbeitgebersicht ist die Berufsunfähigkeitsvorsorge<br />
im Rahmen der bAV interessant.<br />
Dies gilt insbesondere für Arbeitgeber, die<br />
gezielt in Personal investieren wollen und<br />
Wert auf langfristige Mitarbeiterbindung und<br />
Motivation legen. Diese Arbeitgeber können<br />
ihren Mitarbeitern einen besonders einfachen<br />
und lukrativen Einstieg in die Berufsunfähigkeitsvorsorge<br />
ermöglichen – dies gilt für die<br />
Entgeltumwandlung wie natürlich auch für eine<br />
arbeitgeberfinanzierte bAV.<br />
Lösungen bei Allianz Leben<br />
Allianz Leben stellt für die Absicherung im<br />
Rahmen einer bAV drei Möglichkeiten zur<br />
Verfügung: den sogenannten „B“-Baustein<br />
als Renten-Retter, den „BR“-Baustein als<br />
Einkommens- und Rentenretter und den Einkommensretter<br />
als eigenständigen Berufsunfähigkeitsvertrag<br />
im Rahmen der bAV.<br />
Beim „B“-Baustein werden ab Eintritt der<br />
Berufsunfähigkeit die Beiträge für die bAV<br />
von der Allianz übernommen. Die Betriebsrente<br />
und eine gegebenenfalls eingeschlossene<br />
Hinterbliebenenvorsorge sind damit im Fall<br />
der Berufsunfähigkeit sicher. Und für die<br />
Gesundheitsprüfung bei Gruppenverträgen gilt:<br />
Bei obligatorischem „B“-Einschluss ist keine<br />
Risikoprüfung notwendig; ist der „B“-Einschluss<br />
optional, kann dieser innerhalb von zwölf<br />
Monaten ab Vertragsschluss ebenfalls ohne<br />
Risiko aufgenommen werden. Danach kann<br />
der Baustein mit verkürzten Gesundheitsfragen<br />
18 <strong>Sonderedition</strong>
abgeschlossen werden. Wer im Fall der Berufsunfähigkeit<br />
nicht nur eine Befreiung von den<br />
Beiträgen zur Altersvorsorge, sondern auch eine<br />
Berufsunfähigkeitsrente wünscht, kann mit<br />
dem „BR“-Baustein seinen aktuellen Lebensstandard<br />
und den Ruhestand absichern.<br />
Die dritte Möglichkeit ist der sogenannte<br />
Einkommensretter: Bei einer Selbstständigen<br />
Berufsunfähigkeits-Vorsorge (SBV) wird ab<br />
Eintritt der Berufsunfähigkeit die vereinbarte<br />
Rente ausbezahlt. Falls bereits ein Altersvorsorgevertrag<br />
bei Allianz Leben besteht, kann zu einem<br />
attraktiven Preis die Ergänzende Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
(EBV) abgeschlossen<br />
werden. Auch hier besteht unter bestimmten<br />
Bedingungen die Chance auf vereinfachte<br />
Aufnahme (Arbeitgeber- bzw. Eigen-Dienstobliegenheitserklärung)<br />
bei bestehenden oder<br />
neuen Gruppenverträgen.<br />
Für 2018 wartet Allianz Leben mit einigen<br />
attraktiven Neuerungen im Bereich der BU in der<br />
bAV auf: So wird im vereinfachten Aufnahmeverfahren<br />
(mit Dienstobliegenheitserklärung<br />
im Gruppenvertrag gegen Entgeltumwandlung<br />
ab zehn Personen) das Höchsteintrittsalter<br />
von 50 auf 55 Jahre gesetzt und die maximale<br />
garantierte monatliche Rente steigt von 1.000<br />
auf 1.250 Euro. Dazu wird die Beitragsdynamik<br />
flexibilisiert, sodass eine Zuwachsvereinbarung<br />
zwischen 1 und 5% mit unbegrenztem Widerspruchsrecht<br />
möglich ist. Neu ist auch die<br />
Wiedereingliederungshilfe: Wird die BU-<br />
Rentenzahlung eingestellt, weil der Arbeitnehmer<br />
eine neue Tätigkeit ausübt, leistet<br />
Allianz Leben eine Wiedereingliederungshilfe.<br />
Diese fließt in Form von Rentenzahlungen<br />
nach der vereinbarten Zahlungsweise<br />
in Höhe von insgesamt einer halben BU-<br />
Jahresrente.<br />
Lösungen im Rahmen des<br />
Betriebsrentenstärkungsgesetzes<br />
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG),<br />
welches zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist,<br />
beinhaltet umfassende Neuregelungen zur<br />
Stärkung der Betriebsrente in Deutschland.<br />
Unter anderem ist festgelegt, dass ein Arbeitgeber<br />
seinem Mitarbeiter, der eine Betriebsrente<br />
durch Gehaltsumwandlung abschließt,<br />
in Zukunft einen Zuschuss von 15% des<br />
Umwandlungsbetrages zahlen muss, soweit er<br />
durch Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge<br />
spart. Dies gilt für neue Entgeltumwandlungsvereinbarungen<br />
bereits ab dem<br />
01.01.2019 und für bestehende Vereinbarungen<br />
ab dem 01.01.2022.<br />
Die Erfahrung aus zahlreichen Veranstaltungen<br />
und Einzelgesprächen nach Einführung des<br />
BRSG zeigt, dass von allen Neuregelungen der<br />
verpflichtende Arbeitgeberzuschuss Vermittler<br />
und Firmenkunden am meisten beschäftigt<br />
und viele Fragen aufwirft: Soll zwischen<br />
Auch aus Arbeitgebersicht ist die Berufsunfähigkeits -<br />
vorsorge im Rahmen der bAV interessant. Dies gilt<br />
insbesondere für Arbeitgeber, die gezielt in<br />
Personal investieren wollen und Wert auf langfristige<br />
Mitarbeiterbindung und Motivation legen.<br />
Neuanmeldungen zur Entgeltumwandlung<br />
und bestehenden <strong>Versorgung</strong>en unterschieden<br />
werden? Inwieweit können bestehende Zuschüsse<br />
berücksichtigt werden? Und schließlich:<br />
Mit welchen tariflichen Lösungen kann der<br />
Arbeitgeberzuschuss realisiert werden?<br />
Eine Möglichkeit, den Arbeitgeberzuschuss in<br />
die Praxis umzusetzen, besteht darin, die<br />
bereits bestehende Altersvorsorge um eine<br />
BU-Vorsorge zu ergänzen. Bei einer <strong>Versorgung</strong><br />
über Allianz Leben können dabei künftige<br />
Neuanmeldungen zur Altersvorsorge im<br />
Gruppenvertrag obligatorisch und damit ohne<br />
Gesundheitsprüfung mit dem „B“-Baustein<br />
erfolgen, sodass die Beiträge im Fall der Berufsunfähigkeit<br />
von der Allianz übernommen<br />
werden. Und auch für eine Beitragsbefreiung<br />
im Bestand bietet Allianz Leben eine Lösung<br />
an: Hier kann eine ergänzende (oder selbstständige)<br />
Berufsunfähigkeitsversicherung als<br />
nachträgliche Beitragsbefreiung angeboten<br />
werden – und zwar auch hier in der Regel mit<br />
listenmäßiger Aufnahme ohne Altersbegrenzung<br />
und ohne Gesundheitsprüfung. Der Vorteil:<br />
Neuanmeldungen und Bestand in einem Unternehmen<br />
werden gleich behandelt, und beide<br />
Gruppen profitieren von einem „Rentenretter“<br />
in ihrer betrieblichen Altersversorgung. Die<br />
Betriebsrente der Mitarbeiter ist damit für den<br />
Fall der Berufsunfähigkeit gesichert und der<br />
Arbeitgeber hat eine wichtige Verpflichtung<br />
aus dem BRSG erfüllt.<br />
W<br />
Von Thomas Lay, Leiter Maklervertrieb Köln<br />
bei der Allianz Lebensversicherungs-AG<br />
<strong>Sonderedition</strong><br />
19
Produkte & Lösungen bAV<br />
Neue Ertragsquellen in<br />
der Zielgruppe Firmenkunden<br />
Wenn Vermittler ihre Firmenkunden ganzheitlich zu allen Bausteinen der<br />
betrieblichen <strong>Versorgung</strong> betreuen, trägt dies langfristig nicht zuletzt zum<br />
Employer Branding des Unternehmens am Markt bei. Vermittler profitieren<br />
dabei von einer engeren Kundenbeziehung sowie attraktiven Erträgen.<br />
© Vlad Kochelaevskiy – Fotolia.com<br />
Es gibt sie noch, die Kunden, die zum<br />
Hörer greifen und ihren Vermittler<br />
anrufen, um Kfz- oder Privathaftplichtversicherungen<br />
abzuschließen. Diese<br />
werden aber mehr und mehr zu einer Minderheit.<br />
Das Geschäft per Internet ist in vielen<br />
Lebensbereichen zur Gewohnheit geworden.<br />
Auch bei Finanz- und Versicherungsprodukten<br />
wird schon länger die Möglichkeit<br />
von Online-Vergleichen genutzt. Eine Vielzahl<br />
der Kunden schließt mittlerweile einfache<br />
Produkte mit wenigen Klicks online ab. Dabei<br />
handelt es sich nicht nur um junge Kunden,<br />
vielmehr sind diese mittlerweile in allen<br />
Altersklassen vertreten. Für die Vermittler<br />
ergibt sich daraus die Herausforderung, in<br />
einem sich verändernden Markt neue Ertragsquellen<br />
zu erschließen. Aus diesem Grund<br />
rücken Firmenkunden vermehrt in den Fokus<br />
von Banken und Finanzvermittlern. Diese<br />
Zielgruppe ist in vielerlei Hinsicht interessant.<br />
Existieren doch in Deutschland allein im<br />
Bereich der Kapitalgesellschaften rund 680.000<br />
kleine und mittlere Unternehmen, sogenannte<br />
KMU (Quelle: statista.com).<br />
Alternative Kapitalanlagen für<br />
Betriebsvermögen gesucht<br />
Die anhaltend gute Konjunktur beschert<br />
Unternehmen volle Auftragsbücher und zumeist<br />
gut gefüllte Bankkonten. Das erwirtschaftete<br />
Geld soll als Reserve für weniger gute Zeiten<br />
oder geplante Investitionen gewinnbringend<br />
zurückgelegt werden. Mit den klassischen<br />
konservativen Anlagemöglichkeiten wie Tagesoder<br />
Termingeld lassen sich allerdings kaum<br />
mehr Erträge erwirtschaften. Mehr noch,<br />
bei Firmenkunden werden Kontoeinlagen<br />
mittlerweile oft ab einer gewissen Höhe mit<br />
einem Negativzins belastet. Dies führt dazu,<br />
dass auch Firmen vermehrt ihre Anlagestrategie<br />
überdenken und nach alternativen Kapitalanlagen<br />
suchen. Investmentfonds bieten hier<br />
eine interessante Lösungsmöglichkeit, indem<br />
Firmen ihre Gelder in verschiedenen Anlageklassen<br />
streuen können. Mit Investmentfonds<br />
steht Firmen ein transparentes und flexibles<br />
Finanzinstrument zur Verfügung, das an die<br />
jeweilige unternehmerische Situation angepasst<br />
werden kann. Dabei können Risiken<br />
durch die Wahl der zu den Unternehmenszielen<br />
passenden Anlagestrategie reduziert<br />
werden. Um den unterschiedlichen Anlegertypen<br />
und Anlagezielen bestmöglich gerecht<br />
zu werden, ist ein breites Anlageuniversum<br />
von großer Bedeutung. Darüber hinaus sind<br />
insbesondere Aktienfonds, auch nach Einführung<br />
des Investmentsteuerreformgesetzes,<br />
noch immer für Kapitalgesellschaften steuerbegünstigt.<br />
Neue Wege in der <strong>Versorgung</strong> für<br />
Gesellschafter-Geschäftsführer<br />
Neben der Anlage von Betriebsvermögen in<br />
Fonds spielt auch das Thema betriebliche<br />
Altersversorgung (bAV) für Gesellschafter-<br />
Geschäftsführer (GGF) in diesem Zusammenhang<br />
eine große Rolle. Noch immer stellt hier<br />
die Pensionszusage den flexibelsten Weg in der<br />
Gestaltung dar, sie eröffnet die Möglichkeit,<br />
steuerbegünstigt ein hohes <strong>Versorgung</strong>sniveau<br />
zu erreichen. Kombiniert mit der passenden<br />
Rückdeckungsstrategie profitieren sowohl die<br />
Firma als auch die Begünstigten langfristig.<br />
Ansatzpunkt kann hier sowohl die Überprüfung<br />
bestehender Pensionszusagen als auch<br />
die Neueinrichtung sein. Bestehende Zusagen<br />
weisen oft sowohl in der Formulierung der<br />
Zusagevereinbarung an sich als auch in der<br />
Gestaltung der Kapitalanlage Defizite aus.<br />
De-Risking ist hier das Schlagwort. Wurde in<br />
der Vergangenheit überwiegend die ursprüngliche<br />
Zusageform der Leistungszusage für<br />
GGF vereinbart, werden heute Pensionszusagen<br />
20 <strong>Sonderedition</strong>
vermehrt in der Form der beitragsorientierten<br />
Leistungszusage, meist in Verbindung mit der<br />
wertpapiergebundenen Anlageform, eingerichtet.<br />
Für beide Zusageformen bietet die<br />
Rückdeckung der Pensionszusage mit Investmentfonds<br />
eine attraktive Alternative oder<br />
Ergänzung zu Versicherungslösungen.<br />
Moderne Benefitleistungen für die<br />
Mitarbeitergewinnung und -bindung<br />
Nicht nur für die Geschäftsführung, auch für<br />
Mitarbeiter stehen interessante fondsbasierte<br />
Lösungen zur Verfügung, die helfen können,<br />
die Mitarbeitergewinnung und -bindung zu<br />
verbessern. Denn damit Firmen die gute<br />
Auftragslage bedienen können, sind sie auf<br />
entsprechendes Personal angewiesen. Ein<br />
Thema, das insbesondere die kleinen und mittelständischen<br />
Betriebe beschäftigt, die vielfach<br />
sehr erfolgreich sind, jedoch nicht über einen<br />
bekannten Namen verfügen. Speziell für sie<br />
wird es immer wichtiger, sich als attraktiver<br />
Arbeitgeber mit einem starken Employer<br />
Branding zu präsentieren. Ein gutes Gehalt und<br />
steuerfreie Sachbezüge alleine reichen vor allem<br />
jungen Arbeitnehmern oft nicht mehr aus.<br />
Gefragt sind moderne Benefitleistungen, die zu<br />
den verschiedenen Lebenssituationen passen.<br />
Mit Zeitwertkonten lassen sich Zeiten für Weiterbildung,<br />
Eltern- oder Pflegezeit, Sabbaticals<br />
oder Vorruhestand finanzieren. Das hierfür<br />
erforderliche Guthaben lässt sich mit Überstunden,<br />
Resturlaubstagen oder Entgeltbestandteilen<br />
sowie Zuschüssen des Arbeitgebers<br />
einbringen und wird über eine externe Anlageform<br />
(Versicherungs- oder Investmentlösung)<br />
angespart. In der Ansparphase sind die Beiträge<br />
für den Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei.<br />
In der Freistellungsphase fallen<br />
diese Beiträge zwar an, der Arbeitnehmer<br />
befindet sich aber dadurch weiterhin im sozialversicherten<br />
Arbeitsverhältnis. Insbesondere<br />
die Fondsrückdeckung stellt für Unternehmen<br />
hier eine flexible und renditestarke Lösung dar.<br />
Zeitwertkonten ersetzen dabei aber keineswegs<br />
die Vorsorge für den Ruhestand. Vielmehr sind<br />
sie als Teil eines Gesamtkonzepts zu verstehen.<br />
In diesem Gesamtkonzept kommt der betrieblichen<br />
Altersvorsorge nach wie vor eine zentrale<br />
Rolle zu. Moderne und renditestarke, vom<br />
Arbeitgeber unterstützte bAV-Lösungen fördern<br />
die Arbeitnehmerbeteiligung. Studien zufolge<br />
sind mehr als 60% der Bewerber die betrieblichen<br />
<strong>Versorgung</strong>sleistungen ihres neuen<br />
Arbeitgebers wichtig. Für knapp 50% der<br />
Arbeitnehmer gehört eine gute bAV sogar zu<br />
den Gründen, ihrem Arbeitgeber treu zu<br />
bleiben. Auch hier kann die Pensionszusage<br />
das geeignete Mittel der Wahl sein, um sich<br />
von den Wettbewerbern abzuheben und zugleich<br />
eine mit den Unternehmenszielen übereinstimmende<br />
Ausgestaltung zu erreichen.<br />
Ein weiterer Baustein zur Ergänzung des Gesamtpakets<br />
an Benefitleistungen sind nach wie<br />
vor die vermögenswirksamen Leistungen (VL).<br />
Mit ihnen lässt sich relativ einfach der Kontakt<br />
zum Personalbüro herstellen. Viele Unternehmen<br />
zahlen ihren Mitarbeitern VL, wenn diese<br />
einen entsprechenden Sparvertrag vorlegen.<br />
Laut einer aktuellen Untersuchung von Prof.<br />
Kleine im Auftrag von ebase® haben rund 20<br />
Millionen Arbeitnehmer Anspruch auf VL,<br />
hiervon nehmen aber 7 Millionen Arbeitnehmer<br />
ihre VL nicht in Anspruch und verzichten<br />
auf 1,6 Mrd. Euro. Gerade im Niedrigzinsumfeld<br />
ist die Anlage in Investmentfonds- oder<br />
ETF-Sparplänen eine attraktive, kostengünstige<br />
und flexible Form des VL-Sparens.<br />
Fazit<br />
Firmenkunden sind für Vermittler aus vielerlei<br />
Gründen interessant, wobei über fonds basierte<br />
Produkte zahlreiche Ansätze bestehen, deren<br />
Bedarf angemessen zu bedienen. Vielleicht<br />
befinden sich bereits Geschäftsführer im<br />
Kundenstamm des Vermittlers die bisher im<br />
privaten Umfeld betreut werden. Einfache<br />
Produkte, wie Vermögenswirksame Leistungen<br />
Durch die ganzheitliche Betreuung von Firmenkunden<br />
[...] lassen sich für den Vermittler eine enge Kunden -<br />
bindung und langfristige Erträge erzielen.<br />
oder Depotlösungen für die Anlage von<br />
Betriebsvermögen schaffen eine sehr gute<br />
Einstiegsmöglichkeit in das Firmenkundengeschäft.<br />
Durch die ganzheitliche Betreuung von<br />
Firmenkunden – von der privaten Vorsorge des<br />
Gesellschafter-Geschäftsführers über gewerbliche<br />
Versicherungen für den Betrieb bis<br />
hin zur Unterstützung bei der Gestaltung der<br />
Benefitleistungen und somit auch dem Employer<br />
Branding des Unternehmens am Markt – lassen<br />
sich für den Vermittler eine engere Kundenbindung<br />
und langfristige Erträge erzielen. W<br />
Von Angelika Schuller, Spezialistin Pension Management und<br />
Prokuristin bei der European Bank for Financial Services GmbH<br />
<strong>Sonderedition</strong><br />
21
Produkte & Lösungen bAV<br />
© mast3r – Fotolia.com<br />
bAV und Zeitwertkonten als Mittel<br />
zur Mitarbeiterbindung<br />
Der moderne Arbeitnehmer ist flexibel und mobil. Umso wichtiger ist es<br />
als Unternehmen, aktiv das Thema Mitarbeiterbindung anzugehen. Dabei<br />
helfen Personalinstrumente wie eine nachhaltige betriebliche Altersversorgung<br />
sowie Lebensarbeitszeitkonten.<br />
Um zukünftig erfolgreich am Markt zu<br />
agieren, müssen sich Unternehmer<br />
den Herausforderungen Fachkräftemangel,<br />
Fluktuation und demografischer Wandel<br />
stellen. Eine ganzheitliche Personalmanagementstrategie<br />
ist notwendig, um Mitarbeiter zu<br />
finden und an das Unternehmen zu binden.<br />
Sowohl die betriebliche Altersversorgung<br />
(bAV) als auch Lebensarbeitszeitkonten (LAZ)<br />
sind optimale Werkzeuge zur Mitarbeiter -<br />
gewinnung und -bindung. Beide zielen darauf<br />
ab, die sinkende soziale Absicherung und<br />
Unterstützung des Staates durch betriebliche<br />
Lösungen aufzufangen.<br />
Zunächst empfiehlt es sich, den Bedarf nach<br />
betrieblicher Altersversorgung durch Entgeltumwandlung<br />
im Unternehmen zu prüfen.<br />
Denn sie stellt die Basis der notwendigen<br />
und deswegen auch steuerlich geförderten<br />
Ergänzung der Altersversorgung dar. Darauf<br />
aufbauend ist der Bedarf für Lebensarbeitszeitkonten<br />
festzustellen. Diese ermöglichen<br />
zeitlich flexible Freistellungsphasen während<br />
des Arbeitslebens.<br />
Lebensarbeitszeitkonto mit Garantie<br />
Lebensarbeitszeitkonten sind ein innovatives<br />
Instrument der Personalpolitik. Sie bieten konkrete<br />
Lösungen für individuelle Anforderungen.<br />
Dazu überzeugt speziell die R+V-Lösung<br />
durch Flexibilität, die durch eine modulare<br />
Struktur erreicht wird.<br />
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für<br />
Lebensarbeitszeitkonten werden durch das<br />
Flexi-II-Gesetz geregelt. Es stellt an die Sicherheit<br />
der Kapitalanlage von Zeitwertkonten hohe<br />
Ansprüche und fordert für Lebensarbeitszeitkonten<br />
Garantien, die nur Lebensversicherungsunternehmen<br />
geben.<br />
Komplettangebot von der Beratung bis<br />
zur Verwaltung<br />
Der erfolgreichen Einrichtung einer Zeitwertkontenlösung<br />
geht eine intensive Zusammenarbeit<br />
zwischen Makler, Unternehmen und<br />
Anbieter voraus. Zu Beginn sollten die relevanten<br />
Themen des Einführungsmanagements besprochen,<br />
die Ansprechpartner benannt und<br />
die Verantwortlichen definiert werden. Es geht<br />
darum, auf Basis der konkreten Unternehmensbedürfnisse<br />
individuelle Lebensarbeitszeitlösungen<br />
für die Mitarbeiter zu entwickeln.<br />
Weitere wichtige Themen sind die Betriebsvereinbarung<br />
oder <strong>Versorgung</strong>sordnung, die<br />
Vertragskonstellation und -konditionen, die<br />
Verwaltung der Zeitwertkonten, die Produktauswahl<br />
sowie die gesetzliche Insolvenzsicherung.<br />
Es empfiehlt sich eine frühzeitige Auswahl des<br />
entsprechenden Anbieters, damit die rechtlichen<br />
22 <strong>Sonderedition</strong>
Grundlagen auf die gewünschte<br />
Verwaltungslösung<br />
abgestimmt<br />
wer den können.<br />
Ein weiterer wichtiger<br />
Faktor für eine erfolgreiche<br />
Einführung und<br />
die Akzeptanz des neuen<br />
Produktes durch die<br />
Mitarbeiter ist die Kommunikation<br />
innerhalb<br />
des Unternehmens. Es<br />
empfiehlt sich ein mehrstufiges<br />
Kommunikationskonzept,<br />
das die Information der Mitarbeiter<br />
durch Abhalten einer Betriebsversammlung, die<br />
Bereitstellung von entsprechendem Informationsmaterial,<br />
eventuell zusätzliche Informationsveranstaltungen<br />
sowie durch Einzelberatungen<br />
sicherstellt.<br />
Das Lebensarbeitszeitmodell der R+V ist als<br />
Komplettpaket konzipiert. Das heißt: R+V<br />
und Condor stehen Maklern und den von ihnen<br />
betreuten Unternehmen von der Beratung und<br />
Einführung der Lebensarbeitszeitkonten bis<br />
hin zur Kapitalanlage und kompletten Abwicklung<br />
als Servicepartner zur Seite.<br />
R+V-Portal sorgt für reibungslosen<br />
Informations- und Datentransfer<br />
Eine wesentliche Voraussetzung für den optimalen<br />
Ablauf ist, dass der Informations- und<br />
Datentransfer vom Unternehmen zum Anbieter<br />
und umgekehrt reibungslos funktioniert.<br />
Dazu setzt die R+V auf ein eigens entwickeltes<br />
Portal, das mit jedem gängigen Verwaltungsprogramm<br />
kompatibel ist und problemlos in<br />
diese Systeme integriert werden kann.<br />
Das Verwaltungsportal der R+V kann an die<br />
individuellen Anforderungen der Kunden<br />
angepasst werden. Der Gesamtumfang der<br />
Online-Funktionalitäten umfasst, je nach<br />
Kundenwunsch, auch die Meldungen und<br />
Einbringungen, Entnahmen und Störfalle,<br />
Bearbeitung der Teilnehmerkonten, Führung<br />
und Berechnung der SV-Luft sowie vielfältige<br />
Beauskunftungsmöglichkeiten für den Arbeitgeber<br />
und die Arbeitnehmer.<br />
Mit diesem flexiblen und internetbasierten<br />
Verwaltungsportal erfüllt die R+V die hohen<br />
Kundenansprüche, setzt die Erfordernisse des<br />
Flexi-II-Gesetzes um und stellt die Anforderungen<br />
sowie Wünsche der Kunden in den<br />
Mittelpunkt. Die intensive Kundenbetreuung<br />
ist durch einen laufenden und umfassenden<br />
Dialog mit den Kunden geprägt und geht über<br />
die Implementierung der Vorsorgelösung<br />
noch hinaus.<br />
Flexible Modelle auch für den<br />
Mittelstand interessant<br />
Die Thematik der Lebensarbeitszeitkonten<br />
wird oft in Zusammenhang mit großen, häufig<br />
international agierenden Unternehmen genannt.<br />
Unterschätzt wird die Tatsache, dass<br />
dieses Modell auch für viele mittelständische<br />
Unternehmen attraktiv ist. Schließlich stellt<br />
die demografische Entwicklung und die zunehmende<br />
Globalisierung an mittelständische<br />
Unternehmen heute ganz ähnliche Anforderungen<br />
hinsichtlich Flexibilität und innovativer<br />
Arbeitszeitgestaltung wie an große Unternehmen.<br />
Auch sie können von den vielen<br />
Vorteilen daher profitieren.<br />
Natürlich unterscheiden sich die konkreten<br />
Einzelanforderungen eines Mittelständlers<br />
an Lebensarbeitszeitkonten von denen eines<br />
Großkonzerns. Versicherungsunternehmen<br />
wie R+V und Condor bieten jedoch für beide<br />
Bedarfssituationen flexible und innovative<br />
Lösungen – bereits heute betreut R+V beispielsweise<br />
im Bereich Zeitwertkonten rund<br />
1.000 Unternehmen aller Größenordnungen<br />
und Branchen.<br />
Fazit<br />
Neben der Akquise neuer Mitarbeiter gilt<br />
es für Unternehmen, die Belegschaft im<br />
Unternehmen zu halten. Dies kann mit den<br />
passenden Angeboten wie der betrieblichen<br />
Altersversorgung und Lebensarbeitszeitkonten<br />
gelingen. Die R+V-Gruppe unterstützt<br />
Makler und ihre Kunden dabei mit individuellen<br />
Vorsorgelösungen – von passgenauen<br />
Garantieprodukten bis hin zu chancenorientierten<br />
Produkten.<br />
W<br />
Von Christian Noltensmeyer,<br />
Abteilungsleiter Makler-/Industriegeschäft bAV<br />
bei der R+V Lebensversicherung AG,<br />
und Alexander Schenke, Vertriebsbeauftragter bAV,<br />
bei der Condor Lebensversicherungs-AG<br />
<strong>Sonderedition</strong><br />
23
Produkte & Lösungen bAV<br />
Das BRSG als Sprungbrett in die<br />
ganzheitliche Beratung<br />
Interview mit Dr. Henriette Meissner, Geschäftsführerin Stuttgarter Vorsorge-Management<br />
GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.<br />
Mit dem BRSG ergeben sich zahlreiche Chancen für die Beratung. Die neuen<br />
Regelungen bringen aber nicht nur Vorteile, sondern auch einige Nachteile für<br />
Vermittler mit sich. Der Informationsbedarf ist groß – Wissenslücken können unter<br />
anderem mithilfe von Workshops der Stuttgarter geschlossen werden.<br />
Wie sehen Sie die Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes<br />
in der Praxis?<br />
Das BRSG enthält ein Bündel von Maßnahmen.<br />
Neben dem sogenannten Sozialpartnermodell,<br />
das erst greifen kann, wenn die Sozialpartner<br />
entsprechende Tarifverträge abschließen –<br />
dazu ist Die Stuttgarter Teil des Konsortiums<br />
Das Rentenwerk –, treffen viele Neuerungen<br />
auch die bisherige bAV. Manches ist freiwillig,<br />
aber es gibt auch ein neues gesetzliches<br />
Gebot zur Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis.<br />
Aus meiner Sicht herrscht<br />
hier großer Informationsbedarf bei jeder<br />
Firma, insbesondere in kleinen und mittelständischen<br />
Unternehmen. Und Gesprächstermine<br />
sind immer gut für die Beratung.<br />
Man muss sie nur optimal nutzen.<br />
Was ist denn die größte Herausforderung<br />
für den Vermittler?<br />
Aus meiner Sicht müssen die verschiedenen<br />
„Bausteine“ des BRSG verstanden und sinnvoll<br />
kombiniert werden. Wir haben gerade als<br />
Stuttgarter eine überwältigend positive Resonanz<br />
auf unsere Workshops, in denen wir eine<br />
neue ganzheitliche bAV-Architektur vorstellen.<br />
Wieso braucht es eine neue bAV-Architektur?<br />
Der Gesetzgeber hat uns neue Möglichkeiten<br />
für die bAV an die Hand gegeben. Diese betreffen<br />
zum Beispiel die Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis,<br />
aber nur bei den versicherungsförmigen<br />
Durchführungswegen.<br />
Darüber hinaus wurde der Förderrahmen nach<br />
§ 3 Nr. 63 EStG erweitert, was aber keine Erweiterung<br />
der Sozialversicherungsfreiheit bedeutet.<br />
Hinzugekommen ist eine neue steuerliche<br />
Förderung nach § 100 EStG, allerdings ohne<br />
arbeitsrechtliche Begleitung und innerhalb der<br />
bisherigen Sozialversicherungsfreiheit. Auch<br />
wurde die Riester-Förderung erweitert und<br />
gleichzeitig die Verbeitragung von bAV-Riester<br />
freigestellt, aber ohne echte Vereinfachung der<br />
Zulagenförderung insbesondere für den Arbeitgeber.<br />
Allein diese Punkte zeigen, dass da Vorund<br />
Nachteile in Kombination auftreten und<br />
Gesprächsbedarf für die Neuerungen besteht.<br />
Wie lässt sich das denn von einem Vermittler<br />
sinnvoll umsetzen?<br />
Wir meinen, dass Gesprächsanlass auf jeden<br />
Fall das neue gesetzliche Gebot zur Weitergabe<br />
der Sozialversicherungsersparnis sein sollte.<br />
Die Stuttgarter bAV-Architektur<br />
Arbeitgeberfinanzierte <strong>Versorgung</strong> mit doppelter staatlicher Förderung Quelle: Stuttgarter<br />
24 <strong>Sonderedition</strong>
Denn hier ist der Vermittler mit Deckungskonzepten<br />
gefordert und befindet sich innerhalb<br />
der ihm gesetzten Grenzen zur Rechtsberatung.<br />
Im Grunde führt der Vermittler –<br />
ähnlich wie im Sachbereich – ein Jahresgespräch<br />
und schaut sich die Gesamtsituation<br />
des Unternehmens an.<br />
Viele Arbeitgeber haben ja schon eine Zuschussregelung<br />
zur Entgeltumwandlung im Betrieb.<br />
Diese muss häufiger klargestellt werden. Und<br />
wenn es dazu eine <strong>Versorgung</strong>sordnung gibt,<br />
muss diese – wie bei der Ersterstellung – von<br />
einem Rechtsdienstleister entsprechend geprüft<br />
und gegebenenfalls geändert werden.<br />
Der Vermittler ist für die Deckung zuständig<br />
und muss das mit den <strong>Versorgung</strong>strägern<br />
klären. Gleichzeitig lohnt es sich darüber intensiv<br />
zu sprechen, die Sozialversicherungsersparnis<br />
immer pauschal mit 15% für die ganze Belegschaft<br />
weiterzugeben. Dafür gibt es exzellente<br />
Gründe, unter anderem reduziert es massiv den<br />
Verwaltungs- und Kommunikationsaufwand<br />
des Arbeitgebers. Im Übrigen herrscht hier<br />
durchaus Zeitdruck: Bei individualrechtlichen<br />
Regelungen, wozu auch die <strong>Versorgung</strong>sordnung<br />
ohne Betriebsrat gehört, ist der<br />
01.01.2019 die Deadline für neue Verträge.<br />
Lohnt sich das überhaupt für den Vermittler?<br />
Im Check-up BRSG muss diese Dienstleistung,<br />
die im Übrigen bei Altverträgen auch gegen<br />
Honorar erbracht werden darf, mit anderen<br />
Themen kombiniert werden. Nur wenn ganzheitlich<br />
beraten wird, lohnt sich das unter<br />
dem Strich – für den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer<br />
und den Vermittler. Und ganzheitlich<br />
bedeutet in diesem Fall, dass neben der echten<br />
Pauschalierung der Weitergabe der Sozialversicherungsersparnis<br />
auch unbedingt die<br />
Förderung für Niedrigverdiener thematisiert<br />
werden sollte. Dumm ist, wenn das der Steuerberater<br />
macht und sich der Arbeitgeber fragt,<br />
warum sein Vermittler das nicht im Blick hat!<br />
Förderung für Niedrigverdiener sollte aber<br />
nicht den Blick nur auf diese Gruppe richten –<br />
denn noch ist nicht klar, ob man nur Niedrigverdiener<br />
mit einer arbeitgeberfinanzierten<br />
<strong>Versorgung</strong> bedenken darf, oder ob das arbeitsrechtlich<br />
kritisch wird (Gleichbehandlung,<br />
Diskriminierung).<br />
in jedem Fall und zum anderen<br />
für die Beschäftigten,<br />
die die Kriterien nach<br />
§ 100 EStG erfüllen, dann<br />
noch die 30% Förderbeitrag.<br />
Das macht je nach Anteil<br />
der Niedrigverdiener im<br />
Unternehmen einen stolzen<br />
Förderbetrag aus. Und<br />
mit der Stuttgarter Beratungssoftware<br />
kann man<br />
das dem Unternehmer<br />
auch gleich konkret vorrechnen.<br />
Und übrigens:<br />
Es sollte auch gefragt Dr. Henriette Meissner<br />
werden, ob es Neueintritte<br />
im Unternehmen gibt oder Beschäftigte ohne<br />
bestehende bAV. Auch hier muss regelmäßig<br />
nachgefasst werden.<br />
Und wie sehen Sie die Riester-Förderung?<br />
Riester-Förderung war schon immer aufgrund<br />
der Zulagen- oder Sonderausgabenförderung<br />
attraktiv. Die Zulagen wurden jetzt<br />
nochmals angehoben. Und durch die Freistellung<br />
von bAV-Riester von der Verbeitragung<br />
im Alter wird Riester wieder zum Gesprächsthema<br />
in Unternehmen. Unser Tipp dazu: Die<br />
Zulagenförderung ist weiterhin aufwendig<br />
und sollte nicht im Betrieb „landen“. Der Vorteil<br />
einer bAV ist die mögliche Rabattierung,<br />
und das geht auch mit einem Rahmenvertrag<br />
für private Riester-Verträge. Dann kann das<br />
gleich im Betrieb mit angesprochen werden.<br />
Übrigens sind wir damit mitten im sogenannten<br />
Belegschaftsgeschäft. Da lohnt es sich, auch<br />
gleich zum Beispiel eine betriebliche<br />
Unfallver sicherung anzusprechen.<br />
Wie unterstützt Die Stuttgarter die Vermittler<br />
bei dieser Umsetzung?<br />
Zunächst einmal bieten wir Workshops, in<br />
denen die Argumente für die Umsetzung<br />
praxisgerecht aufbereitet werden. Dazu gibt es<br />
Checklisten, zum Beispiel zu § 100 EStG für die<br />
Lohnbuchhaltung oder Rechenprogramme für<br />
die doppelte Förderung einer neuen arbeitgeberfinanzierten<br />
<strong>Versorgung</strong>. Damit ist der<br />
Vermittler sehr gut gerüstet, um seine Arbeitgeberkunden<br />
umfassend zu beraten. W<br />
Der Förderbetrag für Niedrigverdiener ist<br />
aber ein tolles Sprungbrett, um mit dem Arbeitgeber<br />
über eine arbeitgeberfinanzierte<br />
<strong>Versorgung</strong> aller Beschäftigten zu sprechen.<br />
Denn nun gibt es dafür eine doppelte Förderung:<br />
zum einen den Betriebsausgabenabzug<br />
<strong>Sonderedition</strong><br />
25
Produkte & Lösungen bAV<br />
© sdecoret – Fotolia.com<br />
<strong>Versorgung</strong>swerke auslagern<br />
schützt vor Überschuldung<br />
Vor allem in kleineren und mittelgroßen Unternehmen gibt es noch viele<br />
<strong>Versorgung</strong>swerke in Form von klassischen Pensionszusagen. Eine Auslagerung<br />
dieser Verpflichtungen in einen Pensionsfonds lohnt sich für Unternehmen<br />
aus den unterschiedlichsten Gründen.<br />
Früher war die Pensionszusage eine<br />
attraktive Möglichkeit der betrieblichen<br />
Altersversorgung. Durch die Bildung von<br />
Pensionsrückstellungen nutzten Unternehmen<br />
Steuerstundungseffekte, die ihnen zusätzliches<br />
Eigenkapital bescherten. Häufig wurden für die<br />
Leistungen keine oder unzureichende Finanzierungsinstrumente<br />
aufgebaut. Klassische<br />
<strong>Versorgung</strong>swerke umfassen typischerweise<br />
gehalts- und dienstabhängige und damit<br />
dynamische Zusagen auf Alters-, Invaliditätsund<br />
Hinterbliebenenrenten.<br />
Brennpunkt demografische Entwicklung<br />
Doch obwohl die <strong>Versorgung</strong>swerke mittlerweile<br />
meist für neu eintretende Mitarbeiter geschlossen<br />
wurden, bergen sie immer noch<br />
erhebliche Planungs- und Liquiditätsrisiken,<br />
denn sie bestehen meist aus immer älter werdenden<br />
Rentnern und immer weniger Anwärtern.<br />
So spiegelt sich die demografische Situation in<br />
<strong>Versorgung</strong>swerken wider: Die Aktiven müssen<br />
den Gewinn erwirtschaften, um die Renten über<br />
tendenziell verlängerte Zeiträume zu finanzieren.<br />
Damit betreibt das Unternehmen ein Umlagesystem<br />
wie die gesetzliche Rentenversicherung.<br />
Umkehr des einstigen<br />
Innenfinanzierungseffekts<br />
Was bedeutet das nun für die Unternehmen? Ist<br />
die „Steuerersparnis“ nicht zum Aufbau zweckgebundener<br />
Mittel für die Rentenzahlungen<br />
(z. B. kongruente Rückdeckungsversicherung)<br />
genutzt worden, müssen andere Quellen herangezogen<br />
werden. Die zu erwartenden Rentenleistungen<br />
müssen also in die Liquiditäts- und<br />
Investitionsplanung einfließen, wobei diverse<br />
unternehmensfremde Größen die Prognose<br />
sehr diffizil gestalten.<br />
Langlebigkeit<br />
Selbst in reinen Rentnerbeständen vergehen<br />
meist noch Jahrzehnte bis zur endgültigen Abwicklung.<br />
Umso wichtiger ist es, nicht nur die<br />
Rentensummen, sondern auch die Zeiträume, für<br />
die sie anfallen, möglichst genau zu bestimmen.<br />
Leistungsfälle durch BU oder Tod<br />
Diese Risiken sind ein Unsicherheitsfaktor mit<br />
weitreichenden Konsequenzen. Pensionsrückstellungen<br />
beziehen sich zunächst auf den<br />
Zeitpunkt der Pensionierung und bauen sich<br />
allmählich auf. Tritt ein vorzeitiger Leistungsfall<br />
ein, muss die Pensionsrückstellung aber sofort<br />
auf den Wert aufgestockt werden, der für die<br />
Auszahlung der sogenannten „vorzeitigen<br />
Renten“ erforderlich ist. Ein solcher Bilanzsprung<br />
kann zu einer extremen Gewinnminderung<br />
und im Extremfall sogar zu bilanzieller<br />
Überschuldung führen.<br />
Rentenanpassungen nach § 16 BetrAVG<br />
Renten aus <strong>Versorgung</strong>en, die vor 1999 eingerichtet<br />
wurden, sind mindestens gemäß<br />
26 <strong>Sonderedition</strong>
Verbraucherpreisindex bzw. Nettolohnentwicklung<br />
im 3-Jahres-Rhythmus anzupassen.<br />
Diese ungewissen Erhöhungen bleiben aufgrund<br />
der Bewertungsvorschriften des § 6a EStG bei<br />
der Ermittlung der Pensionsrückstellungen<br />
für die Steuerbilanz unberücksichtigt und<br />
finden sich in der HGB-Rückstellung nur<br />
dann wieder, wenn sie vom Unternehmen<br />
ausdrücklich vorgegeben wurden.<br />
bAV als K.-o.-Kriterium für Investitionen?<br />
Stehen laufenden <strong>Versorgung</strong>sverpflichtungen<br />
keine oder zu wenig zweckgebundene Mittel<br />
gegenüber, müssen die Renten aus dem operativen<br />
Geschäft finanziert werden und belasten<br />
den Cashflow – eventuell für Jahrzehnte!<br />
Und: Eine Fehlplanung kann sogar Investitionsprojekte<br />
blockieren. Wenn auf Renten<br />
beispielsweise 0,5% des Umsatzes entfallen,<br />
im selben Jahr aber eine Umsatzrendite von<br />
nur 2% erzielt wird, schlagen die Zahlungen<br />
plötzlich mit stolzen 25% des Gewinns zu<br />
Buche und das Investitionsbudget wird<br />
empfindlich dezimiert.<br />
Achtung, Scheingewinne!<br />
Zusätzlich wirken sich ungleiche Bewertungsvorschriften<br />
für Pensionen in der Steuer- und<br />
Handelsbilanz ungünstig aus. Während der<br />
steuerliche Zinssatz konstant bei 6% liegt,<br />
wird der Handelsbilanzzins laufend reduziert.<br />
Das geht mit stark steigenden Pensionsrückstellungen<br />
einher und hat gravierende Auswirkungen:<br />
In der Steuerbilanz entstehen<br />
durch unterbewertete Verpflichtungen<br />
„Scheingewinne“ – unter Umständen bei<br />
gleichzeitigem handelsrechtlichem Verlust.<br />
Außerdem ergeben sich eine rückläufige<br />
Eigenkapitalquote bzw. ein steigender Verschuldungsgrad<br />
und schlimmstenfalls bilanzielle<br />
Überschuldung.<br />
Auslagerung in den Pensionsfonds –<br />
Eine Maßnahme, viele Vorteile<br />
Es bietet sich an, die Gewinne eines ertragreichen<br />
Jahres für eine Auslagerung von<br />
<strong>Versorgung</strong>sverpflichtungen in den Pensionsfonds<br />
zu nutzen. Durch Auslagerung lassen<br />
sich die beschriebenen Begleiterscheinungen<br />
klassischer <strong>Versorgung</strong>swerke entschärfen<br />
bzw. eliminieren und weitere Vorteile erzielen:<br />
W Beseitigung von Bilanzsprungrisiken: Betriebsfremde<br />
Risiken (Langlebigkeit, Berufsunfähigkeit<br />
und Tod) werden ausgelagert und<br />
beeinflussen die Steuerbilanz nicht länger.<br />
W Umkehr des Negativeffekts „Scheingewinn“<br />
in angemessene Gewinnminderung<br />
W Bilanzstabilität und Schutz vor unwägbaren<br />
Nachfinanzierungsrisiken: Die Laufzeiten<br />
von Kapitalanlagen und Verpflichtungen<br />
können weitgehend harmonisiert<br />
werden („duration matching“).<br />
W Stärkung der Eigenkapitalquote, Rentabilität,<br />
Bonität<br />
W Kostensenkung für gesetzliche Insolvenzsicherung<br />
um 80%<br />
W Administrative Entlastung: Pensionsfonds<br />
übernimmt Rentenverwaltung.<br />
W Schaffung von Plan-Assets: Nach internationalen<br />
Rechnungslegungsstandards ist<br />
Pensionsfondskapital saldierungsfähiges<br />
Vermögen.<br />
Fazit<br />
Unternehmen mit innenfinanzierten <strong>Versorgung</strong>swerken<br />
sind hinsichtlich des Risikomanagements,<br />
der Liquiditätsplanung und<br />
-steuerung und der bilanziellen Auswirkungen<br />
gefordert. Vor allem die komplexe Kalkulation<br />
und Finanzierung biometrischer Risiken,<br />
aber auch bilanzielle und weitere Aspekte<br />
verdeutlichen, dass für die Entscheidung für<br />
oder gegen einen externen <strong>Versorgung</strong>sträger<br />
der häufig herangezogene Vergleich zwischen<br />
Eigenkapitalrendite des Unternehmens und<br />
Kapitalanlagerendite des Pensionsfonds unzulänglich<br />
ist.<br />
Die Auslagerung der <strong>Versorgung</strong>sverpflichtungen<br />
in den Pensionsfonds befreit die Firma<br />
von bedeutenden betriebsfremden Risiken und<br />
stärkt Planungssicherheit und Bilanzstabilität.<br />
Die Swiss Life Pensionsfonds AG bietet Auslagerungsmodelle<br />
für jede Bedarfskonstellation,<br />
in die auch bestehende Rückdeckungsversicherungen<br />
einbezogen werden können. Ein<br />
durchdachtes Kapitalanlagekonzept ist genauso<br />
selbstverständlich wie die Unterstützung der<br />
Geschäftspartner mit dem langjährigen bAV-<br />
Wissen von Swiss Life.<br />
W<br />
Von Hubertus Harenberg,<br />
Mitglied des Vorstands Swiss Life Pensionsfonds AG<br />
<strong>Sonderedition</strong><br />
27
Produkte & Lösungen bKV<br />
© Elnur – Fotolia.com<br />
Wettbewerbsvorteil gesunde<br />
Mitarbeiter – Fit zum Erfolg<br />
Gesunde Mitarbeiter sind das A und O eines jeden Unternehmens. <strong>Betriebliche</strong><br />
Gesundheitsprogramme können dabei helfen, diesen Wettbewerbsfaktor erfolgreich<br />
zu fördern. Kompetente Vermittler sind gefragt, die Unternehmen beim<br />
Aufbau des Wettbewerbsvorteils leistungsstarker Mitarbeiter zu unterstützen.<br />
Der Erfolg eines Unternehmens hängt von<br />
vielen Faktoren ab. Einer, der immer<br />
mehr an Bedeutung gewinnt, ist, ob die<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Unternehmens<br />
gesund sind. Ein anderer, ob Unternehmen<br />
für offene Stellengesuche neue Mitarbeiter<br />
in ausreichender Qualität und Anzahl finden.<br />
Immer öfter fehlen die gesuchten Fachkräfte.<br />
Das wird zur Kostenbelastung, besonders auch<br />
für kleinere Betriebe, die nicht zur Liste der<br />
Wunscharbeitgeber junger Menschen zählen.<br />
Innerhalb der Belegschaften steigt laut Bundesgesundheitsministerium<br />
die Zahl der Krankheitstage.<br />
Das hat verschiedene Gründe. Die<br />
Belegschaften werden älter. Und mit dem<br />
Alter steigt das Risiko höherer Ausfallzeiten.<br />
Psychische Erkrankungen und Muskel-Skelett-<br />
Erkrankungen nehmen über alle Altersgruppen<br />
hinweg zu. Aber nur wer körperlich und seelisch<br />
fit ist, kann volle Leistung bringen und Unternehmensziele<br />
erfüllen. Im Wettbewerb richten<br />
sich Unternehmen zunehmend auf Effizienz aus.<br />
Dafür brauchen sie leistungsstarke Mitarbeiter.<br />
Und leistungsstark ist nur, wer gesund ist.<br />
Dreifache Lösung<br />
Wer viel von seinen Mitarbeitern erwartet,<br />
kommt nicht umhin, selbst etwas für gesundes<br />
Arbeiten zu tun und sich um die Gesundheit der<br />
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kümmern.<br />
Dafür bieten sich drei Lösungsvarianten an,<br />
die im Paket nachhaltige Wirkung haben: die<br />
betriebliche Krankenversicherung, das betriebliche<br />
Gesundheitsmanagement und vorbeugende<br />
therapeutische Gesundheitsdienstleistungen.<br />
Gesund werden: Die betriebliche<br />
Krankenversicherung<br />
Die bKV sichert die Mitarbeiter bestmöglich<br />
mit den Leistungen einer privaten Krankenversicherung<br />
ab. Die Idee der betrieblichen Krankenversicherung<br />
gibt es schon seit 20 Jahren. So<br />
hat beispielsweise die SDK schon früh Gruppenversicherungsangebote<br />
für Banken eingeführt,<br />
über die sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter<br />
zu besonderen Konditionen versichern<br />
konnten. Die SDK kooperiert seit Jahrzehnten<br />
eng mit den süddeutschen Volks- und<br />
28 <strong>Sonderedition</strong>
Raiffeisenbanken. Seit einigen Jahren ist die<br />
betriebliche Krankenversicherung durch die<br />
Form der Arbeitgeberfinanzierung verstärkt in<br />
den Fokus der Vermittler gerückt. Übernimmt<br />
der Arbeitgeber für die Mitarbeiter die Kosten<br />
der betrieblichen Zusatzversicherung, steigt die<br />
Abschlussbereitschaft der Belegschaft. Wer Firmen<br />
zur betrieblichen Krankenversicherung<br />
beraten möchte, sollte auf flexible Gestaltungsmöglichkeiten<br />
des bKV-Anbieters achten. Die<br />
SDK bietet beispielsweise nicht allein die reine<br />
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerfinanzierung<br />
an, sondern ermöglicht auch eine Mischfinanzierung.<br />
Der Abschluss der betrieblichen Krankenversicherung<br />
ist bereits ab fünf Personen<br />
möglich. Zwei Personen müssen Arbeitnehmer<br />
sein, die anderen drei Personen können Familienangehörige<br />
sein. Der Versicherungsschutz<br />
zwischen Mitarbeiter und Familienangehörigen<br />
ist identisch und kann flexibel gewählt werden.<br />
Abhängig von Betriebsgröße und Branche<br />
kann auf die Gesundheitsprüfung verzichtet<br />
werden, was insbesondere für Menschen mit<br />
Vorerkrankungen vorteilhaft ist.<br />
Die bKV ist ein adäquates Mittel für Unternehmen,<br />
um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren,<br />
neue Mitarbeiter mit dem Zukunftsthema<br />
„Gesundheit“ zu gewinnen und attraktive<br />
Sozialleistungen zu bieten. Allerdings, und das<br />
ist der Nachteil daran: Erst im Krankheitsfall<br />
kommt die Leistung bei den Mitarbeitern an.<br />
Zwar sind häufig in den Tarifen Vorsorgeelemente<br />
enthalten, bei der SDK beispielsweise die<br />
Zahnprophylaxe oder im Vorsorgetarif Leistungen<br />
für Präventionskurse und Schutzimpfungen.<br />
Aber darüber hinaus ist die betriebliche<br />
Krankenversicherung nicht geeignet, sich um<br />
den Erhalt der Gesundheit, um Prävention und<br />
Vorsorge zu kümmern, ist sie doch eine Lösung<br />
zur Finanzierung der Kosten, die anfallen,<br />
wenn der Krankheitsfall schon eingetreten ist.<br />
Um im Beratungsgespräch zu überzeugen und<br />
schon im Vorfeld Mehrwerte für die Gesundheit<br />
zu bieten, hat die SDK ein Angebot für betriebliches<br />
Gesundheitsmanagement entwickelt.<br />
Gesund bleiben: Das betriebliche<br />
Gesundheitsmanagement<br />
Das bGM hat die Aufgabe, alle betrieblichen<br />
Aktivitäten eines Unternehmens so zu steuern,<br />
dass Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten<br />
erhalten bleiben und gefördert<br />
werden. Die betriebliche Gesundheitsförderung<br />
ist ein wesentlicher Bestandteil des bGM. Sie<br />
baut sich rund um Bewegung, Ernährung und<br />
Entspannung auf. An Gesundheitstagen vermitteln<br />
Arbeitgeber den Mitarbeitern, wie sie ihre<br />
Ernährung verbessern können, und sensibilisieren<br />
individuell zum Bewegungs- und Entspannungsverhalten.<br />
Ein bewährtes Vorgehen<br />
der gesundwerker eG, der bGM-Anbieter der<br />
SDK, ist das Körperscreening und der Vergleich<br />
mit anderen Alters- oder Geschlechtsgruppen.<br />
Individuelle Tipps helfen, an der eigenen Gesundheit<br />
zu arbeiten. Unternehmensweite Befragungen<br />
schaffen Vergleichswerte und Möglichkeiten<br />
zur Erfolgskontrolle. Digitale Lösungen<br />
wie ein Gehwettbewerb oder ein Office Fitness<br />
Coach unterstützen die erforderlichen Verhaltensänderungen<br />
für langfristig mehr Lebensqualität.<br />
Auch bei der Erfüllung gesetzlicher<br />
Vorgaben wie der psychischen Gefährdungsbeurteilung<br />
in Verbindung mit einer Umfrage<br />
können die gesundwerker unterstützen.<br />
Gesund leben:<br />
Gesundheitsdienstleistungen<br />
Wer zu bestimmten Krankheitsbildern gezielte<br />
Hilfestellungen bieten möchte, der kann noch<br />
einen Schritt weiter gehen und seinen Mitarbeitern<br />
Zugang zu vorbeugenden therapeutischen<br />
Dienstleistungen bieten. Für Betroffene<br />
ist es manchmal schwer zu entscheiden, welche<br />
Behandlungsmethode die richtige ist. Patienten<br />
finden sich im Gesundheitswesen häufig nicht<br />
mehr zurecht. Sie brauchen einen Lotsen und<br />
jemanden, der ihnen hilft, Entscheidungen zu<br />
treffen. Dort setzen die Gesundheitsdienstleistungen<br />
an, die über das betriebliche Gesundheitsmanagement<br />
hinausgehen. Beispielsweise<br />
bei Krankheiten des Herz-Kreislauf-, des<br />
Verdauungs- oder des Atmungssystems<br />
oder bei Rückenschmerzen, Schlafstörungen<br />
oder Burnout. Die SDK ergänzt ihr bisheriges<br />
Gesundheitsprogramm aus betrieblicher<br />
Krankenversicherung und betrieblichem<br />
Gesundheitsmanagement um derartige Gesundheitsdienstleistungen<br />
und schafft damit einen<br />
Wettbewerbsvorteil für Unternehmen.<br />
Trend zu mehr Gesundheit<br />
Für Vermittler zeichnet sich ein deutlicher<br />
Trend ab. Gefragt sind nicht allein Angebote<br />
zur finanziellen Absicherung der Gesundheit von<br />
Mitarbeitern, sondern auch solche zum Erhalt<br />
der Gesundheit. Klassische Versicherungslösungen<br />
allein reichen nicht aus, um die Unternehmen<br />
beim Aufbau des Wettbewerbsvorteils<br />
leistungsstarker Mitarbeiter zu unterstützen. W<br />
Von Olaf Engemann, Vorstand für Marketing und Vertrieb<br />
der Süddeutsche Krankenversicherung a.G.<br />
<strong>Sonderedition</strong><br />
29
Produkte & Lösungen bKV<br />
© Andy Dean – Fotolia.com Bitte<br />
Telemedizin: Revolution der<br />
betrieblichen Vorsorge<br />
Der Behandlungsbedarf in Deutschland ist in den letzten Jahren drastisch<br />
ge stiegen, die Arbeitsbelastung für Ärzte wächst. In diesem Spannungsfeld bieten<br />
digitale Vorsorgeinstrumente Betrieben Antworten auf die Engpässe: Mithilfe eines<br />
telemedizinischen Angebots im Rahmen der betrieblichen Krankenversicherung<br />
können sie die gesundheitliche <strong>Versorgung</strong> ihrer Mitarbeiter langfristig verbessern.<br />
Hohe Krankenstände haben sich in<br />
den vergangenen Jahren insbesondere<br />
für kleine und mittelständische<br />
Unternehmen in Deutschland zu einem<br />
ernstzunehmenden Problem entwickelt.<br />
Weil unsere Gesellschaft altert und Belastungen<br />
steigen, nehmen auch Fehlzeiten<br />
weiter zu. Schon jetzt bedeuten die rund 15<br />
Fehltage pro Kopf und Jahr für einen durchschnittlichen<br />
Betrieb mit 1.000 Mitarbeitern<br />
Verluste von gut 4 Mio. Euro jährlich. Die<br />
Gesundheit der eigenen Mitarbeiter wird<br />
damit für viele Unternehmen zum zentralen<br />
Wettbewerbsfaktor.<br />
Gleichzeitig bestehen gerade auf dem Land<br />
Lücken in der medizinischen <strong>Versorgung</strong>:<br />
Aktuelle Statistiken der Bundesärztekammer<br />
belegen, dass der Behandlungsbedarf in<br />
Deutschland überproportional zur Anzahl<br />
der behandelnden Ärztinnen und Ärzte<br />
steigt – besonders in vielen ländlichen Regionen<br />
nähert sich die Mehrheit der niedergelassenen<br />
Ärzte dem Pensionsalter, ein Großteil des<br />
Personals arbeitet am Limit. So bleibt weniger<br />
Zeit für umfangreiche Sprechstunden mit<br />
den Patienten, längere Wartezeiten in der<br />
Praxis und im Krankenhaus sind längst zur<br />
Norm geworden: Tatsächlich dauert ein<br />
Arztbesuch im Schnitt mittlerweile rund 2,5<br />
Stunden – während die eigentliche Beratung<br />
oft in unter zehn Minuten vorüber ist.<br />
Telemedizin als Personalinstrument<br />
Wie dieses Ungleichgewicht zwischen <strong>Versorgung</strong>sbedarf<br />
und -angebot langfristig zu lösen<br />
ist, das ist eine große Herausforderung für<br />
die deutsche Politik. Für Unternehmen<br />
kann eine digitale <strong>Versorgung</strong>slösung kurzfristig<br />
und einfach Entspannung bringen: die<br />
Telemedizin – eine Sprechstunde, die mittels<br />
moderner Telekommunikation die räumliche<br />
Distanz zwischen Arzt und Patienten überbrückt<br />
und aktuell in verschiedenen Modellprojekten<br />
in Deutschland getestet wird.<br />
Unternehmen können den Telemedizin-Service<br />
unkompliziert als Teil einer betrieblichen<br />
Krankenversicherung (bKV) buchen und<br />
ihren Mitarbeitern so einen schnelleren und<br />
direkten Zugang zu verschiedenen Fachund<br />
Allgemeinärzten bieten.<br />
30 <strong>Sonderedition</strong>
Das telemedizinische Angebot zeigt, dass sich<br />
die bKV in den letzten Jahren zu einem hochmodernen<br />
Personalinstrument entwickelt<br />
hat. Lange sahen Arbeitgeber die Zusatzversicherung<br />
für Arbeitnehmer skeptisch – hatte<br />
sie doch den Ruf, ein starres Personalinstrument<br />
mit hohem Verwaltungsaufwand zu sein. Seitdem<br />
hat sich einiges getan: Die Lösungen sind<br />
deutlich flexibler geworden und moderne<br />
Versicherer bieten heute digitale <strong>Versorgung</strong>sund<br />
Service-Möglichkeiten, bei denen sie auf<br />
die neuesten technologischen Standards setzen.<br />
Die Barmenia etwa bietet ihren telemedizinischen<br />
bKV-Gutschein exklusiv in Kooperation<br />
mit der TeleClinic an – und hat dafür im<br />
vergangenen Jahr Doppelgold beim Innovationspreis<br />
der Assekuranz gewonnen.<br />
Kosten- und Aufwandsersparnis<br />
Die Vorteile des digitalen bKV-Angebots für<br />
Unternehmen sind vielfältig: Zu oft verschleppen<br />
Beschäftigte ihre Krankheiten und fehlen<br />
dadurch noch länger auf der Arbeit. Oder<br />
aber sie nehmen den langen Weg zum Arzt<br />
auf sich, wobei sich dann herausstellt, dass der<br />
Aufwand gar nicht nötig gewesen wäre – und<br />
man zum Beispiel eine Verspannung auch mit<br />
einer Übung oder dem Griff zum Hausmittel<br />
hätte lindern können. Ein schneller Kontakt<br />
über die Telemedizin-App kann beides verhindern<br />
– und somit teure Fehlzeiten reduzieren.<br />
Instrument zur Mitarbeiterbindung<br />
Viele Unternehmen interessieren sich aber<br />
nicht nur wegen ihres Krankenstands für die<br />
bKV-Lösung – sondern auch, weil die neue<br />
Flexibilität bei ihren Arbeitnehmern gut<br />
ankommt. Bereits 2016 veröffentlichte der<br />
Digitalverband Bitkom eine Studie, die zeigte,<br />
dass mittlerweile jeder fünfte Deutsche im<br />
Krankheitsfall seinen eigenen Gesundheitszustand<br />
telemedizinisch überwachen lassen würde.<br />
Seitdem ist das Interesse der Deutschen an<br />
den neuen Möglichkeiten der Fernbehandlung<br />
für die Prävention, die Diagnose und die<br />
Heilung von Krankheiten stetig gewachsen.<br />
Tatsächlich fühlen sich Belegschaften besonders<br />
dann wertgeschätzt, wenn es um ihr<br />
wichtigstes Gut geht – ihre eigene Gesundheit<br />
und die ihrer Familien. So profitieren beispielsweise<br />
viel beschäftigte Eltern von der<br />
Telemedizin, die wegen Kinderarztbesuchen<br />
immer mal wieder auf der Arbeit fehlen müssen<br />
– und jetzt so manches Problem vorab per<br />
Video- oder Telefonanruf klären können.<br />
Durch die Fernbehandlung sind Allgemeinund<br />
Fachmediziner von überall und jederzeit<br />
erreichbar – sieben Tage die Woche, rund um<br />
die Uhr und auch nachts. Diese Flexibilität<br />
findet Anklang – und erlaubt es den Eltern,<br />
ihre Sorgen um die kranken Kinder schneller<br />
aus dem Weg zu räumen.<br />
Telemedizin für Führungskräfte<br />
Eine weitere typische Nutzergruppe des telemedizinischen<br />
Service in der bKV sind<br />
Führungskräfte: Sie wollen und können es<br />
sich meist gar nicht erlauben, unnötig bei der<br />
Arbeit zu fehlen. Doch gerade dieser Personenkreis<br />
ist besonders großen psychischen und<br />
körperlichen Belastungen ausgesetzt – durch<br />
Zeit- und Leistungsdruck. Umso wichtiger ist<br />
es, dass durch digitale Tools in ihre Gesundheit<br />
und Vorsorge investiert wird.<br />
Mithilfe des telemedizinischen Angebots in der bKV<br />
können Unternehmen ihren Mitarbeitern schon<br />
heute einen schnelleren und direkten Zugang zu<br />
ärztlichem Rat bieten, Fehlzeiten reduzieren – und<br />
ihrer Belegschaft damit ganz klar signalisieren:<br />
„Auf Sie kommt es an!“<br />
Und auch wer viel auf Reisen ist, profitiert von<br />
dem Service. Auf Dienstreisen sind Mitarbeiter<br />
quasi auf sich allein gestellt – und die Hemmung,<br />
in einem fremden Land zum Arzt zu<br />
gehen, ist oftmals hoch. Mit der Telemedizin<br />
haben Mitarbeiter den Arzt stets im Gepäck –<br />
egal wo die Reise hinführt.<br />
Fazit<br />
Was lange Zeit nach Zukunftsmusik klang, ist<br />
also Realität geworden: Die Digitalisierung<br />
des Gesundheitssektors, die in den USA und<br />
Großbritannien bereits seit Jahren Standard<br />
ist, ist nun auch in Deutschland angekommen –<br />
und revolutioniert die Möglichkeiten der<br />
betrieblichen Vorsorge. Mithilfe des telemedizinischen<br />
Angebots in der bKV können<br />
Unternehmen ihren Mitarbeitern schon heute<br />
einen schnelleren und direkten Zugang zu<br />
ärztlichem Rat bieten, Fehlzeiten reduzieren –<br />
und ihrer Belegschaft damit ganz klar signalisieren:<br />
„Auf Sie kommt es an!“<br />
W<br />
Von Daniel Schmalley,<br />
Leiter des Kompetenzcenters Firmenkunden bei der Barmenia<br />
<strong>Sonderedition</strong><br />
31
Produkte & Lösungen bKV<br />
Erfolgreiche bKV-Vermittlung<br />
braucht einen guten Partner<br />
Wie wichtig ein kompetenter Partner bei der Vermittlung einer betrieblichen<br />
Krankenversicherung ist, zeigt ein Erfahrungsbericht vom Maklerbüro B&S GmbH,<br />
das bei dem Versandhandel WS Weinmann & Schanz GmbH mithilfe der<br />
Versicherungskammer Maklermanagement Kranken eine bKV umsetzen konnte.<br />
© faberrink – Fotolia.com<br />
Wenn Kompetenz auf guten Service<br />
trifft, entstehen häufig Geschäftsbeziehungen,<br />
die nachhaltig trag -<br />
fähig sind. Die Ver sicherungskammer<br />
Maklermanagement Kranken überzeugt<br />
ihre Kunden – die Makler – mit Fachwissen,<br />
individueller Beratung und umfassendem<br />
Service bei ihren Konzepten zur betrieblichen<br />
Krankenversicherung.<br />
„Die eigentliche Hürde“, wundert sich Alexander<br />
Bartsch von der B&S GmbH, „war es, auf dem<br />
Markt etwas zu finden, was meinen Kunden<br />
überzeugt.“ Bartsch ist freier Versicherungsmakler<br />
und wurde von der WS Weinmann &<br />
Schanz GmbH aus Balingen beauftragt, ein<br />
Produkt mit nachhaltigem Mehrwert für die<br />
rund 350 Mitarbeiter des erfolgreichen Versand-<br />
und Großhändlers zu finden. „Geschäftsführerin<br />
Nicole Schanz wollte mehr Gutes für<br />
ihre Mitarbeiter tun, über die betriebliche<br />
Altersversorgung hinaus, die es im Unternehmen<br />
bereits gibt“, erzählt er.<br />
Der Makler bot eine Unfallversicherung an,<br />
auch eine private Haftpflicht und einiges<br />
mehr, aber Nicole Schanz war nicht überzeugt.<br />
„Sie wollte nicht, dass die Mitarbeiter<br />
nur 2,50 Euro sparen. Sie wollte einen echten<br />
Mehrwert“, sagt Bartsch. Aufgrund einer<br />
Empfehlung wendet sich Alexander Bartsch<br />
schließlich an Pascal Gameiro und bittet<br />
um einen Vorschlag für eine betriebliche<br />
Krankenversicherung.<br />
Volle Unterstützung für Makler<br />
beim Kunden<br />
Gameiro ist Regionalleiter für die betriebliche<br />
Krankenversicherung (bKV) der Versicherungskammer<br />
Maklermanagement Kranken,<br />
ein Unternehmen der Versicherungskammer<br />
Bayern. Seine Aufgabe ist es, in Form von<br />
Workshops, Webinaren, Info-Mails, Schulungen<br />
für Makler und Produktpräsentationen vor<br />
deren Kunden die bKV-Pakete der Versicherungskammer<br />
vorzustellen.<br />
Ein erstes Treffen der Herren gab es Anfang<br />
November 2015, bei dem Pascal Gameiro das<br />
Produkt erklärte. Auch andere Versicherer<br />
sind an dem Auftrag interessiert, aber nach<br />
der Präsentation ist die Konkurrenz geschlagen:<br />
„Pascal Gameiro hat sofort verstanden, was<br />
mein Kunde möchte. Er hat zugehört und ein<br />
erstklassiges Produkt sehr kompetent vorgestellt“,<br />
fasst Bartsch seinen Eindruck zusammen.<br />
Überzeugender Tarif<br />
Aber natürlich überzeugen auch die Vorteile des<br />
bKV-Tarifs: Der Arbeitgeber trägt 100% der<br />
Kosten für die Grundsicherung innerhalb der<br />
privaten Zusatzabsicherung zur Krankenversicherung.<br />
Darin können Extraleistungen<br />
enthalten sein wie etwa stationärer Versicher -<br />
ungsschutz, Heilpraktiker oder mehr. Außerdem<br />
können die Arbeitnehmer auf eigene Kosten<br />
Zusatzleistungen zubuchen. Im Normalfall ist<br />
dies ohne Risikoprüfung möglich, auch Kinder<br />
der Mitarbeiter können mitversichert werden.<br />
„Ohne Gesundheitsprüfung an so eine Versicherung<br />
zu kommen, ist für gesetzlich Versicherte<br />
auf dem freien Markt unmöglich“, weiß Gameiro.<br />
Kurze Zeit später wird das Produkt der Geschäftsführung<br />
der WS Weinmann & Schanz<br />
GmbH präsentiert; auch ein Steuerberater ist<br />
anwesend, sodass steuerliche Fragen sofort<br />
geklärt werden können. Nach nur eineinhalb<br />
Stunden herrscht Einigkeit über den Abschluss<br />
eines bKV-Vertrags für alle gesetzlich<br />
versicherten Mitarbeiter des Unternehmens.<br />
„Nicole Schanz war sehr zufrieden. Das war<br />
der Mehrwert, den sie für ihre Mitarbeiter<br />
wollte“, freut sich Alexander Bartsch.<br />
Kunde zufrieden, Makler happy<br />
„Durch die Zusammenarbeit im Bereich der<br />
bKV wurde für uns ein neuer Meilenstein in<br />
Sachen ‚perfekte Unterstützung‘ gesetzt“,<br />
resümiert Bartsch heute: Ganz gleich ob es<br />
sich um die Präsentationen an den verschiedenen<br />
Standorten seiner Kunden, am Telefon<br />
32 <strong>Sonderedition</strong>
oder beim Support per E-Mail handle: „Wir<br />
konnten und können uns zu 100% auf diesen<br />
Partner verlassen.“<br />
Zudem gelang es, durch die einfache Handhabe<br />
eines so tollen modularen Produktes einen<br />
wahren Spirit bei den Mitarbeitern des Kunden<br />
zu entfachen, zumal dank der klaren Gliederung<br />
des Produktes eine einfache Erläu -<br />
terung möglich ist. „So durften wir bei der<br />
WS Weinmann & Schanz GmbH aus Balingen<br />
miterleben, wie sich die Mitarbeiter anhand<br />
von eigenen Beispielen die Leistungen selbst<br />
gegenseitig erklärt haben.“ Die neue bKV war<br />
zusammen mit anderen Benefits auch der<br />
Grund dafür, dass WS Weinmann & Schanz<br />
den Family-Award 2016 gewonnen hat. In den<br />
drei Jahren seit dem bKV-Abschluss ist die<br />
Zahl der Mitarbeiter übrigens von 350 auf 600<br />
gestiegen: Der Erfolg beim Gewinnen neuer<br />
Mitarbeiter ist sicher auch auf die tollen Sozialleistungen<br />
der Firma wie eben die bKV zurückzuführen.<br />
Gerade befindet sich Bartsch<br />
übrigens bei einer anderen Firma in der Konzeptionsphase.<br />
Er freue sich schon auf den<br />
Starttermin, zu dem dann 120 Mitarbeiter<br />
dieser Firma auch eine bKV von ihrem<br />
Arbeitgeber erhalten.<br />
W<br />
Versicherungskammer<br />
Maklermanagement Kranken<br />
Die Versicherungskammer Maklermanagement<br />
Kranken ging Ende 2017 aus dem<br />
Consal MaklerService hervor. Die Gesellschaften<br />
der Consal sind ein Unternehmen<br />
des Konzerns Versicherungskammer und<br />
bilden mit mehr als drei Millionen versicherten<br />
Personen die drittgrößte private<br />
Krankenversicherungsgruppe in Deutschland.<br />
Makler repräsentieren mit rund einem<br />
Drittel des Vermittlermarktes eine für das<br />
Unternehmen sehr wichtige Zielgruppe.<br />
Durch gezielt auf den Maklermarkt abgestimmte<br />
Konzepte und Unterstützungsmaßnahmen<br />
vor Ort konnte das Unternehmen<br />
seine Marktanteile im Bereich der privaten<br />
und betrieblichen Zusatzversicherung<br />
ausbauen. Weiter entwickelt werden derzeit<br />
die Online-Abschluss- und Beratungsmöglichkeiten.<br />
Nachgefragt bei Pascal Gameiro, bKV-Experte<br />
bei der Versicherungskammer Maklermanagement Kranken GmbH<br />
Herr Gameiro,<br />
warum ist die<br />
bKV so wichtig<br />
für den Unternehmenserfolg?<br />
In vielen Teilen<br />
Deutschlands hat<br />
sich der Fachkräftemangel<br />
dramatisch<br />
zugespitzt. Somit<br />
Pascal Gameiro<br />
haben viele starke<br />
Mittelständler, die<br />
in ihren Nischen oft sogar Weltmarktführer sind,<br />
Probleme dabei, Fach- und Führungskräfte zu<br />
halten und zu gewinnen oder Mitarbeiter zu<br />
motivieren und ihre Arbeitsleistung dauerhaft<br />
zu erhalten. Da diese Hochqualifizierten sich ihre<br />
Jobs oft aussuchen können, sind daher bei der<br />
Entscheidung für ein Unternehmen oft betriebliche<br />
Zusatzleistungen wie Altersvorsorge<br />
und eben Krankenversicherung ausschlaggebend.<br />
Was leistet die bKV, was übliche Krankenversicherungen<br />
nicht können?<br />
Die bKV ergänzt die Leistungen der bestehenden<br />
gesetzlichen Krankenversicherung. Da es<br />
sich um Gruppenverträge handelt, entfällt die<br />
sonst übliche Gesundheitsprüfung. Damit erhalten<br />
auch Mitarbeiter mit Vorerkrankungen<br />
einen Gesundheitsschutz, den sie sonst vielleicht<br />
gar nicht erhalten würden. Außerdem<br />
können die Familienangehörigen der Mitarbeiter<br />
den gleichen Versicherungsumfang wählen.<br />
Was bieten Sie konkret an?<br />
Mit unseren bKV-Tarifen können wir Gesundheitsleistungen<br />
im gewünschten Umfang ergänzen,<br />
etwa Leistungen für stationäre Krankenhausaufenthalte<br />
oder für Naturheilkunde, Zahnmedizin,<br />
Hör- und Sehhilfen und vieles mehr.<br />
Die bKV-Produkte des Marktführers Versicherungskammer<br />
können mit dem Tarifbaustein<br />
„VorsorgePro“ zudem um sinnvolle Vorsorgeleistungen<br />
zur Früherkennung von Krankheiten sowie<br />
Impfungen ergänzt werden, sodass die Mitarbeiter<br />
erst gar nicht krank werden oder im Fall<br />
der Krankheit besser abgesichert sind. Davon<br />
profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer. W<br />
<strong>Sonderedition</strong><br />
33
IMPRESSUM<br />
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www.allianz.de<br />
Fabian von Löbbecke<br />
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50679 Köln<br />
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Dr. Henriette Meissner<br />
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<strong>Sonderedition</strong> betriebliche <strong>Versorgung</strong><br />
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Produkte & Lösungen bAV<br />
Hubertus Harenberg<br />
Swiss Life Pensionsfonds AG<br />
Zeppelinstraße 1<br />
85748 Garching b. München<br />
Tel. 089 38109 0<br />
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Simson Heiß<br />
Helvetia Versicherungen<br />
Berliner Straße 56–58<br />
60311 Frankfurt a. M.<br />
Tel. 069 1332 0<br />
www.helvetia.com<br />
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info@helvetia.com<br />
Jochen Prost<br />
ALTE LEIPZIGER Lebensversicherung a.G.<br />
Alte Leipziger-Platz 1<br />
61440 Oberursel<br />
Tel. 06171 6600<br />
www.alte-leipziger.de<br />
service@alte-leipziger.de<br />
Bernhard Rapp<br />
Canada Life Assurance Europe plc, Niederlassung für Deutschland<br />
Höninger Weg 153a<br />
50969 Köln<br />
Tel. 06102 30618 00<br />
www.canadalife.de<br />
kundenservice@canadalife.de<br />
Alexander Schenke<br />
Condor Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft<br />
Admiralitätstraße 67<br />
20459 Hamburg<br />
Tel. 040 36139 990<br />
www.condor-versicherungen.de kundenservice@condor-versiche<br />
rungen.de<br />
Angelika Schuller<br />
European Bank for Financial Services GmbH<br />
Bahnhofstraße 20<br />
85609 Aschheim<br />
Tel. 089 45460 890<br />
www.ebase.com<br />
Dominik Stadelbauer<br />
NÜRNBERGER Versicherung<br />
Ostendstraße 100<br />
90334 Nürnberg<br />
Tel. 0911 531 5<br />
www.nuernberger.de<br />
Produkte & Lösungen bKV<br />
Olaf Engemann<br />
Raiffeisenplatz 5<br />
70736 Fellbach<br />
Tel. 0711 7372 7777<br />
www.sdk.de<br />
service@ebase.com<br />
kommunikation@nuernberger.de<br />
sdk@sdk.de<br />
Pascal Gameiro<br />
Versicherungskammer Maklermanagement Kranken GmbH<br />
Warngauer Straße 30<br />
81539 München<br />
Tel. 089 216 086 66<br />
www.vk-makler.de<br />
service@vk-makler.de<br />
Daniel Schmalley<br />
Barmenia Lebensversicherung<br />
Barmenia-Allee 1<br />
42119 Wuppertal<br />
Tel. 0202 438 00<br />
www.barmenia.de<br />
info@barmenia.de<br />
34 <strong>Sonderedition</strong>