AssCompact 02/2022
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AssCompact AWARD
Die Favoriten der Makler
in PKV und Pflege
LTA
Reiseschutzversicherungen
in Zeiten der Pandemie
Sonderthemen
Tierversicherung
Makler in der Haftung
Mit Rekord -
ergebnissen
ins nächste
Jahrhundert
Dr. Rainer Reitzler, Vorstandsvorsitzender
der Münchener Verein Versicherungsgruppe
Februar 2022 | AssCompact 1
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EDITORIAL
Auch wenn es mal nervt
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
Nachhaltigkeit ist eines der großen Themen unserer Zeit und unserer
Branche. Trotzdem gibt es weiterhin eine große Lücke zwischen Bewusstsein
und Verhalten. Und auch mit der Akzeptanz ist es nicht immer ganz
einfach. Und so könnte es sein, dass so manche Leserin, so mancher Leser
beim Wort Nachhaltigkeit schon jetzt eine Seite weitergeblättert und sich
dabei gedacht hat: „Ach nee, nicht schon wieder.“
Sicherlich hat niemand grundsätzlich was gegen Nachhaltigkeit. Doch
so richtig schnell geht es nirgends voran. Versicherer und
Investmentgesellschaften drehen an verschiedenen Stellschrauben
und versichern, dass die Nachfrage nach und der Absatz
von nachhaltigen Produkten steigt. Trotzdem geht es noch
langsam voran. Immer wenn zu viel diskutiert wird und zu wenig
passiert, flacht irgendwann das Interesse ab.
Die EU-Taxonomie könnte nun der entscheidende Hebel
werden. Mit jeder klaren Definition hebt sich der Schleier, was
Nachhaltigkeit eigentlich sein soll. Die Einstufung von Atomenergie
als nachhaltig löst bei uns Kopfschütteln aus, doch
sollte dies weder die anderen Inhalte überschatten noch zu
dem Schluss führen, es müsse in Atomenergie investiert werden.
Es bleibt jedem Investor überlassen, dies als Ausschlusskriterium
für eigene Kapitalanlagen zu etablieren.
Für die Beratung heißt es nun abzuwarten, ob sich der Start
der verpflichtenden Abfrage von Nachhaltigkeitspräferenzen der Kundinnen
und Kunden verschiebt. Dieser sollte im August sein, allerdings
werden bis dorthin die technischen Standards für die Taxonomie nicht
vorliegen, das hat die EU-Kommission bereits angekündigt. Vermittler -
verbände sind deshalb gerade dabei, auf eine Verschiebung hinzuwirken.
Eine etwas nervige Wirkung hat auch manchmal das Thema Frauenförderung.
Auch hier hat niemand so grundsätzlich was dagegen, aber
auch hier geht es langsam voran. Im Zusammenhang mit der Corona-
Pandemie und dem „New Work“ rücken Diversitätsfragen wieder etwas in
den Vordergrund. Zudem manifestieren Unternehmen Frauenförderung
immer öfter in ihren Nachhaltigkeitszielen. Na dann mal los.
Mit beiden Themen beschäftigen wir uns in dieser Ausgabe und wollen
dies auch regelmäßig weiter tun. Darüber hinaus haben wir in gewohnter
Weise zwei spannende Sonderthemen gestaltet und zahlreiche weitere relevante
Makler- und Produktthemen aufgegriffen.
Ihre
Brigitte Horn
Chefredakteurin | horn@asscompact.de
PS: Vier AssCompact Digitalkongresse sind für Sie in Planung. Der
erste findet am 22.02.2022 statt und hat – Sie dürfen kurz raten – das
Thema „Nachhaltigkeit“ im Gepäck. Im März und April 2022 folgen die
Kongresse Rechtsschutz, Mobilität und Health. Mehr Informationen gibt
es unter asscompact.de/Veranstaltungen.
Februar 2022 | AssCompact 3
Inhalt
PERSONEN
News ............................................................... 8
STUDIEN
Aktuelle Markt untersuchungen ... 14
AssCompact AWARD „Private
Kranken- & Pflegeversicherung
2022“: Die Maklerfavoriten ........... 16
ASSEKURANZ
News ............................................................ 18
T I T E L I N T E R V I E W
Münchener Verein:
Mit Rekordergebnissen
ins nächste Jahrhundert .................. 24
Interview mit Dr. Rainer Reitzler, Münchener Verein
AssCompact AWARD
„Private Kranken- & Pflegeversicherung
2022“ 16
„Dem Thema New Work
kann sich niemand
verschließen“ 82
© klyaksun – stock.adobe.com
ASSEKURANZ
Betriebliche Altersvorsorge
mit Aktien: Steuer- und sozial -
abgabenfrei, ertragsstark
sowie nachhaltig und „grün“ ....... 26
Fabian von Löbbecke, HDI
Aus Krisen lernen ................................ 28
Kai Waldmann, Alte Leipziger
Log4j: Bestandsaufnahme
und Folgen für die
Versicherungsbranche ..................... 30
Ole Sieverding, CyberDirekt
Moderne Versicherung
für ein modernes Leben ................... 32
Timo Suchert, VHV
Wird Covid-19 zum Umsatzbooster
bei den Reiseschutz -
versicherungen? ................................... 34
Dr. Michael Dorka, LTA
INVESTMENT
News ............................................................ 52
K O M M E N T A R
Dasselbe in Grün, bitte! ................... 57
Tom Kufner, AssCompact
Silber und seine
zwei Seiten .............................................. 58
Andreas Stoll, AUREUS
Mehr als ein Trend:
Robo-Advisor als Partner
für die Digitalisierung ....................... 60
Ulf Schierhorn, SMAVESTO
IMMOBILIEN
News ............................................................ 62
Digitale Baufi-Beratung:
Drei Evolutionsstufen und
die Vorteile für Vermittler ............... 66
Marcus Fienhold, Interhyp
Geht es am Wohnungsmarkt
weiter aufwärts? ................................... 68
Ditmar Rompf, Hüttig & Rompf
DKM STREAMING-DAYS
Workshops, Wissen,
Weiterbildung ........................................ 70
MANAGEMENT & VERTRIEB
News ............................................................ 72
K O L U M N E
Stornogefahrmitteilungen im
Geschäftsverkehr mit Pools .......... 78
Hans-Ludger Sandkühler
S E R I E
70% Zuschuss von der EU – Wenn
Projekte riskant genug sind! ........ 80
Kai Schimmelfeder, Fördermittelexperte
„Dem Thema New Work kann
sich niemand verschließen“ ......... 82
Interview mit Betina Kirsch, AGV
K O L U M N E
Deshalb sind Vermittler
oft ertragsschwach ............................. 85
Steffen Ritter
Die Kunst, online professionell
zu beraten, und was es dabei
zu beachten gilt .................................... 86
Roger Rankel, Verkaufstrainer
S E R I E
Den größten Social-Media-Trend
für 2022 verrät Ihnen niemand! .. 88
Katharina Heder, frauheder.de
STEUERN & RECHT
News ............................................................ 90
K O L U M N E
Bestandskauf durch Pools:
Ergibt das Sinn? .................................. 112
Andreas Grimm, bestandsmarktplatz.de
Editorial ........................................................ 3
Nachhaltigkeit | Serie ........................ 96
Stellenmarkt .......................................... 113
Impressum ............................................. 114
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AssCompact | Februar 2022
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Münchener Verein: Mit Rekord ergebnissen
ins nächste Jahrhundert 24
Bitte beachten Sie die in dieser Ausgabe enthaltenen Beilagen der LV 1871 sowie der WWK.
Aus Gründen der Lesbarkeit wird in diesem Heft bei Personenbezeichnungen überwiegend das generische
Maskulinum verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für
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Sonderthemen
TIERVERSICHERUNG
Tierisch beste Freunde ..................... 36
Tina Kirchner, AssCompact
Versicherungen für die
Familien mitglieder mit Fell ............ 38
Manuel Jäschke, Barmenia
„Für mich hat das Thema Hund
den Bereich Kfz in der
Neukunden akquise abgelöst“ ..... 40
Interview mit Martin Markowsky, Dogvers
Mit Assistance-Leistungen
auf der sicheren Seite ....................... 44
Ludwig Koch, Helvetia
„Die Produktvielfalt
ist relativ bunt“ ..................................... 46
Interview mit Mortesa Yakubi, softfair
Tierversicherungen
sind keine Nische mehr ................... 48
Dr. Theo Hölscher, Uelzener Versicherungen
„Pferde sind bei uns eine
Herzensangelegenheit“ ................... 50
Interview mit Anna Reichhardt, VML
MAKLER IN DER HAFTUNG
So bleibt Ihnen das erspart ......... 100
Tom Kufner, AssCompact
Quasideckung:
Versicherungs makler haftet nach
erfolgloser Deckungsklage ......... 102
Jürgen Evers, Kanzlei EVERS
Eine Klagewelle gegen Makler
ist nicht zu erwarten ........................ 104
Dr. Vincent Schreier, FU Berlin
Haftet der Versicherungsmakler
für die Bonität
des Versicherers? .............................. 106
Jens Reichow, Kanzlei Jöhnke & Reichow
Vorsicht bei dem
„Kleingedruckten“ ............................ 108
Kathrin Pagel, Kanzlei Michaelis
Hier liegen die größten
Haftungsrisiken für Makler .......... 110
Franziska Geusen, Hans John
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Personen | News
© HDI/Christian Daitche
© Talanx
HDI Leben richtet Vorstand
auf neue Strategie aus
Die HDI Lebensversicherung AG
richtet ihren Vorstand neu aus: Fabian
von Löbbecke, bisher verantwortlich
für das bAV-Geschäft, übernimmt ab
01.03.2022 als Vorstand die Verantwortung
für Produkte und Neugeschäft
in der Lebensversicherung. Er
wird künftig die Neugeschäftsaktivitäten
der betrieblichen und privaten
Altersvorsorge von HDI Deutschland
verantworten.
Der auf die Optimierung und
Migration von Lebensversicherungsportfolios
spezialisierte Bartlomiej
Maciaga tritt am 01.03.2022 neu in
den Konzern ein und übernimmt in
Fabian von Löbbecke der HDI Lebensversicherung die
(o.) und Bartlomiej Bereiche Aktuariat und Versicherungstechnik
– zunächst als Generalbevoll-
Maciaga (u.)
mächtigter. 2023 soll er in den Vorstand
berufen werden.
Silke Fuchs bleibt weiter für den Leben-Betrieb der
HDI Lebensversicherung AG und der Bancassurance
verantwortlich. Gleichzeitig wird die Steuerung der IT
in der Lebensversicherung zur Chefsache: Sven Lixenfeld,
Mitglied des Vorstands der HDI Deutschland für
das Geschäft mit Lebensversicherungen und Vorstandsvorsitzender
der HDI Lebensversicherung AG, übernimmt
zusätzlich die Verantwortung für die Informationstechnik
in der Lebensversicherung und Banc assurance
in Deutschland.
Dirk Böhme, IT-Vorstand der HDI Lebensversicherung
und Vorstand der HDI Systeme AG – der IT-Dienstleister
der Talanx Gruppe – scheidet Ende Februar 2022 aus
dem Unternehmen aus. (AC)
© abrdn
© ADAC SE
abrdn verstärkt
Wholesale-Bereich
abrdn (zuvor Aberdeen
Standard Investments) setzt
den Ausbau seines Deutschlandgeschäfts
fort und konnte
Pascale-Céline Cadix als
Director Business Development
gewinnen. Sie verstärkt
seit 01.01.2022 das Wholesale-
Pascale-Céline Cadix Team unter Leitung von
Michael Heidinger, wo sie
unter anderem in der Betreuung von Family
Offices und Banken in Deutschland tätig sein
und neben der Betreuung von Bestandskunden
auch für die Akquisition neuer Investoren für
die breite Produktpalette von abrdn verantwortlich
sein wird.
Pascale-Céline Cadix bringt mehr als 15
Jahre Erfahrung im Wholesale-Bereich bei verschiedenen
Vermögensverwaltern im In- und
Ausland mit, darunter Garban Intercapital,
Credit Suisse, Columbia Threadneedle,
Aquila Capital und Lupus alpha Asset
Management. (AC)
ADAC Versicherung mit neuer
Vorstandsvorsitzenden
Claudia Tuchscherer hat
zum 01.01.2022 die Führung
der ADAC Versicherung AG
übernommen. Als Vorstandsvorsitzende
tritt sie die Nachfolge
von Marion Ebentheuer
an, die das Unternehmen
Ende 2021 verlassen hatte.
Claudia Tuchscherer Tuchscherer wird innerhalb
des Vorstands künftig das
kaufmännische Ressort sowie die Bereiche
Personal, Versicherungsbetrieb, Informationsmanagement,
Recht, Risikomanagement, Compliance,
Revision und Rückversicherung verantworten.
Für einige Bereichewar die Juristin bereits
seit 2020 als Vorstand verantwortlich. Frühere
Stationen ihrer Karriere waren die Allianz und
auch die SV SparkassenVersicherung. (AC)
8
AssCompact | Februar 2022
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PERSONEN
© SV SparkassenVersicherung
SV SparkassenVersicherung:
Neuer Leiter Maklerdirektion
Burghard Wilcke
Zum 01.08.2022 übernimmt Burghard
Wilcke die Leitung der Direktion Makler/
Inhouse Broker der SV SparkassenVersicherung.
Er folgt zu diesem Zeitpunkt auf
Lorenz von Veltheim, der die SV verlässt.
Wilcke trat bereits zum 01.01.2022 in die
SV ein, um einen reibungslosen Übergang
zu gewährleisten. Wilcke kommt vom
ERGO Maklervertrieb, bei dem er seit
2017 die Regionaldirektion Schaden/
Unfall Nord/Ost geleitet hat. (AC)
© Waldenburger
Waldenburger baut Maklervertrieb aus
Die Waldenburger Versicherung AG hat
ihren bundesweiten Maklervertrieb weiter
ausgebaut und Uwe Hartmaier am Jahres -
anfang 2022 zum Leiter Maklervertrieb
ernannt. Hartmaier übernimmt den strategischen
Ausbau und die Führung der Vertriebsteams
inklusive Key Account. In seiner
neuen Funktion arbeitet er eng mit dem Vorstandsvorsitzenden
Thomas Gebhardt
Uwe Hartmaier
zusammen. Ein für ihn wichtiger Punkt ist
und bleibt, trotz der fortschreitenden Digitalisierung, die Sicherstellung
der persönlichen Kontakte und die Erreichbarkeit für
die aktiven und zukünftigen Vertriebspartner der Waldenburger. (AC)
Verstärkung für COGITANDA
COGITANDA, Spezialist für das Management und die Versicherung
von Cyberrisiken, hat die Geschäftsleitung im Versicherungsgeschäft
verstärkt: Seit Mitte Dezember 2021 ist
Dr. Kennet Otto Chief Product Officer (CPO) der COGITANDA
Versicherungseinheiten. Er soll sich von den Standorten Köln
und Hamburg aus um das Produkt- und Portfoliomanagement
kümmern und übernimmt damit die Gesamtverantwortung für
alle versicherungsfachlichen und -rechtlichen Fragen, Partnerschaften
mit Erst- und Rückversicherern, Portfolio Performance,
Aktuariat und fachliche Revision. Otto hatte zuletzt beim
SIGNAL-IDUNA-Konzern in Hamburg das Sach-/Haftpflicht-
Underwriting im Industriesegment verantwortet. (AC)
Personen | News
© blau direkt
© dvb
Personelle Veränderungen
bei blau direkt
Der Lübecker Maklerpool und
Infrastrukturdienstleister blau direkt
hat Hannes Heilenkötter zum
Geschäftsführer berufen. Damit verstärkt
der IT-Experte als Chief Technology
Officer (CTO) die Riege der
Geschäftsführer um Oliver Lang,
Lars Drückhammer und Oliver
Pradetto. blau direkt geht Unternehmensangaben
zufolge mit dieser
Berufung einen ersten Schritt in die
Nachfolgeplanung von Oliver
Pradetto. Heilenkötter soll vor allem
für die Koordination von Technologie
und Innovationsprozessen verantwortlich
sein.
Hannes Heilenkötter Des Weiteren ist seit 01.01.2022 der
(o.) und Christian Vertriebsexperte Christian Anders
Anders (u.) neuer Director Sales bei blau direkt.
Er übernimmt den Ausbau und
die Organisation von Vertriebswegen, das Vertriebsmanagement
sowie die Entwicklung von neuen
Geschäftsfeldern. (AC)
deutsche-versicherungsboerse.de
vollzieht Führungswechsel
Friedel Rohde (o.) und
Henning Plagemann (u.)
Friedel Rohde, der Gründer und
langjährige Geschäftsführer der
deutschen-versicherungsboerse.de
(dvb), hat zum 01.01.2022 an
Henning Plagemann übergeben, der
gemeinsam mit Maciej Homziuk die
Geschäftsführung des Branchendienstleisters
übernimmt. Friedel
Rohde bleibt der Branche im langjährigen
Team beratend erhalten.
Die dvb hat die Digitalisierung in
der Versicherungswirtschaft, insbesondere
die Maklerkommunikation,
von Anfang an begleitet und die Einführung
der Brancheninitiative
BiPRO unterstützt. Auch diese Aufgaben
übergibt Rohde an die neue
Geschäftsführung. (AC)
© DMB Rechtsschutz
Neuer Vertriebsleiter
bei DMB Rechtsschutz
Bereits am 01.11.2021 hat
Milan Jarosch die Leitung
Vertrieb bei der DMB
Rechtsschutz-Versicherung
AG übernommen. Er steuert
die Vertriebsaktivitäten des
konzernunabhängigen
Rechtsschutzversicherers
Milan Jarosch und baut den Maklervertrieb
deutschlandweit weiter aus.
Zuletzt war Jarosch beim Cyberdienstleister
Perseus Technologies in Berlin für den Aufund
Ausbau des Maklervertriebs in der DACH-
Region verantwortlich. Davor war er in Vertriebs-
und Führungsfunktionen bei verschiedenen
Versicherungsmaklern im Industriesegment
tätig. (AC)
creditweb verstärkt
Geschäftsführung
Der Anbieter für Baufinanzierungen
creditweb hat seit Jahresanfang 2022 mit
Patrick Luchetta einen neuen Geschäftsführer,
der zusammen mit dem langjährigen CEO
Horst Kesselkaul nun die Geschäftsführung des
Baufinanzierungsspezialisten bildet.
Luchetta ist bereits seit zwei Jahren Mitglied
der creditweb-Geschäftsleitung und blickt auf
eine über 20-jährige Berufserfahrung in der
Finanzierungsbranche zurück. Er zeichnet
hauptsächlich für Expansion, Erschließung
neuer Märkte und den Ausbau des Partner-
Netzwerks von creditweb verantwortlich. Verstärkt
wird die Führungsspitze zusätzlich mit
Andreas Wagner als Mitglied der Geschäftsleitung.
Der langjährige Vertriebsleiter der
creditweb-Niederlassung in Berlin verantwortet
in erster Linie den Bereich B2B. (AC)
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AssCompact | Februar 2022
PERSONEN
© Gothaer
Gothaer: Neue Leiterin Digitalisierung
und Datenmanagement
Solveig Schulze ist seit
01.01.2022 neue Leiterin
des Bereichs Digitalisierung
und Datenmanagement
bei der Gothaer und ist
zugleich auch in die
Geschäftsführung der
Gothaer Digital GmbH eingetreten.
Schulze war bis-
Solveig Schulze
lang Co-Lead und Director
bei Signals, dem Innovations-Ökosystem der
SIGNAL IDUNA.
Zu den beruflichen Stationen von Solveig
Schulze gehörten die Lufthansa AG und die
Brunswick Group. 2020 wurde sie Co-Lead und
Director bei Signals. (AC)
Generali Deutschland:
Änderungen im Vorstandsteam
Zum 01.01.2022 sind im Vorstandsteam der Generali
Deutschland AG verschiedene Veränderungen wirksam
geworden: Stefan Lehmann, zuvor Chief Financial
Officer der Generali Deutschland AG, hat die Position
des Chief Business Officer Exclusive übernommen.
Lehmann, der seit 2004 in verschiedenen Führungspositionen
für die Generali in Deutschland tätig ist, folgt
auf Christoph Schmallenbach, der seine Versicherungsexpertise
nun in der Generali Group außerhalb von
Deutschland einbringt.
Neuer Chief Financial Officer ist Milan Novotný,
der seit 2017 Chief Risk Officer bei der Generali
Deutschland AG war. Er ist 2002 in die Generali Group
eingetreten und wurde nach verschiedenen Stationen
Chief Risk Officer bei der Generali CEE Holding in
Prag, bevor er nach Deutschland kam.
Katrin Gruber, zuvor Head of Controlling und Mitglied
des Country Risk Committees sowie langjähriges
Mitglied des Country Top Leadership Teams, ist als
neue Chief Risk Officer in den Vorstand der Generali
Deutschland AG berufen worden. Sie ist seit 2004 in
verschiedenen Führungspositionen im Finanzbereich,
zuletzt im Controlling, für die Generali Deutschland
AG tätig. (AC)
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Personen | News
Covomo meldet Veränderung
in der Geschäftsführung
Tim Klippstein (l.) und Kai Uhlemeyer (r.)
Nach sieben Jahren als Geschäftsführer und Mitgründer
des Vergleichsportals für Spezial- und Nischenversicherungen,
Covomo, ist Simon Nörtersheuser zum
Jahresanfang 2022 aus der operativen Leitung des
Frankfurter InsurTech-Unternehmens ausgeschieden.
Gleichzeitig ist er in den Beirat gewechselt und bleibt
Covomo mit seiner unternehmerischen Erfahrung
weiterhin erhalten.
Tim Klippstein und Kai Uhlemeyer wurden zeitgleich
in die Geschäftsführung berufen. Klippstein, der
einen Hintergrund als Unternehmensberater hat und
zuletzt beim Online-Versicherungsmakler CLARK tätig
war, soll zukünftig die Bereiche Vertrieb und Strategie
verantworten.
Kai Uhlemeyer ist studierter Informatiker und war
in den letzten Jahren für Online-Portale und Plattformen
verschiedenster Branchen sowohl im In- als auch
im Ausland verantwortlich. Bei Covomo soll er sich
zukünftig um die Themen Produktmanagement,
operatives Geschäft und Technologie kümmern. (AC)
© Covomo
© iS2
© DRSF
Wechsel im Vorstand der iS2
Der langjährige Vorstand
der iS2 Intelligent Solutions
AG, Stephan Hämmerl, ist
zum 01.01.2022 als Vorsitzender
in den Aufsichtsrat
gewechselt. Das neue Vorstandsteam
bilden nun
Andreas Wandelt, Felix
Stephan Hämmerl Kugelmann und Martin
Hierhager.
Andreas Wandelt und Martin Hierhager
rücken aus der erweiterten Geschäftsführung
in den Vorstand auf und setzen damit ihre
Arbeit für die iS2 in neuer Funktion fort. Felix
Kugelmann, der bereits über 20 Jahre in der
Versicherungswirtschaft tätig ist, ist zum Jahresbeginn
neu zur iS2 gekommen. (AC)
DRSF-Geschäftsführung
erhält Verstärkung
Verstärkung für den
Deutschen Reisesicherungsfonds
(DRSF): Dr. Stefan
Mees, vormals Head of
Underwriting – Credit
Lines bei der Zurich Insurance
plc, ist zu Beginn des Jahres
in die Geschäftsführung des
Dr. Stefan Mees DRSF gewechselt. Gemeinsam
mit Thomas Schreiber
und Dr. Andreas Gent ist er gesamtverantwortlich
für den im vergangenen Jahr unter staatlicher
Aufsicht gegründeten Reisesicherungsfonds,
bei dem alle deutschen Reiseanbieter
mit einem Jahresumsatz ab 10 Mio. Euro für
den Insolvenzfall abgesichert sind.
Dr. Stefan Mees ist Rechtsanwalt und hat
bei der Zurich Insurance plc verschiedene Führungspositionen
eingenommen. Dort war er
nicht nur für das Kautions- und Warenkreditversicherungsgeschäft,
sondern auch für die
Reisepreisabsicherung verantwortlich. (AC)
12
AssCompact | Februar 2022
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Studien
So bewerten junge Leute ihre finanzielle
Lage während der Pandemie
Fragestellung: Wie schätzen Sie die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Ihre Zukunft in
den nächsten 10 bis 15 Jahren ein? Angaben in Prozent. Quelle: Versorgungswerk MetallRente 2021, „Junge
Erwachsene und Corona“
Lockdown, Kurzarbeit, Zukunftsängste? Wie geht es
jungen Erwachsenen zwischen 17 und 27 Jahren in
Deutschland am Ende des zweiten Pandemiejahres?
Eine Untersuchung des Versorgungswerks MetallRente
liefert Antworten. Die Ergebnisse sind Teil der fünften
MetallRente-Studie „Jugend, Vorsorge, Finanzen“, die
im Mai 2022 erscheint. Mehr als die Hälfte der jungen
Erwachsenen (51%) spürt demnach bislang keine
finanziellen Einbußen durch Corona. 16% nehmen
sogar eine Verbesserung ihrer finanziellen Lage durch
die Pandemie wahr. Ein Drittel (33%) jedoch gibt an,
Dass ich fürs Alter vorsorgen kann, wird sich durch Corona ...
jetzt finanziell schlechter dazustehen als vor Beginn
der Pandemie. Bei denjenigen, die wenig Geld zur
Verfügung haben, ist dieser Anteil deutlich höher.
43% der Erwerbstätigen in Teilzeit sagen, dass sich ihre
finanzielle Situation durch Corona verschlechtert hat.
Bei den Arbeitslosen ist es mehr als die Hälfte (56%).
Zwar sagt über die Hälfte aller befragten Jugendlichen,
dass sich Corona bisher nicht auf ihr Sparverhalten
ausgewirkt hat. Doch gerade für diejenigen, deren
finanzielle Lage ohnehin schon angespannt ist, wird es
immer schwieriger vorzusorgen. Fast ein Drittel der
Befragten in dieser Gruppe (30%) gibt an, jetzt weniger
Geld zur Seite legen zu können als vor Corona. Umgekehrt
gibt es bei denjenigen, die ihre finanzielle Lage
als sehr gut beschreiben, die Tendenz, mehr Geld für
später zurückzulegen. Hier spart jeder Vierte (27%)
aktuell sogar mehr als vor der Pandemie. Trotz Corona
ist ein Großteil der jungen Menschen aber optimistisch,
auch in Zukunft Geld fürs Alter zurücklegen zu können.
Sechs von zehn gehen davon aus, dass Corona
nichts daran ändern wird. (AC)
AGCS: Diese D&O-Trends
kommen auf Führungskräfte zu
Vorstandsmitglieder und Führungskräfte
müssen weiter auf der Hut sein: Die gegenwärtige
Marktvolatilität mit der zunehmenden
Gefahr von Vermögensblasen und Inflation,
die Aussicht auf eine steigende Zahl von Insolvenzen
infolge der Pandemie und wachsende
Anforderungen im Bereich Umwelt, Soziales
und Governance sowie Cybersicherheit sind
die wichtigsten Haftungsszenarien, die Vor -
stände und Top-Manager (Directors & Officers)
im Jahr 2022 im Auge behalten müssen, so die
jüngste D&O-Studie der Allianz Global
Corporate & Specialty (AGCS).
Der Ausblick für die Märkte ist volatiler,
–da das Risiko von Vermögensblasen steigt und
die Inflation in verschiedenen Teilen der Welt
zunimmt. Gleichzeitig wird von mehr Banken
und Versicherern erwartet, die Verantwortung
für klimabedingte Risiken aus dem eigenen
operativen Geschäft bzw. Vermögensanlagen
selbst zu tragen und diese zudem angemessen
und rechtzeitig zu dokumentieren und offenzulegen.
Das sich verschärfende regulatorische
Umfeld, die Aussicht auf Rechtsstreitigkeiten
im Zusammenhang mit dem Klimawandel
oder „Greenwashing“ – aus all diesen Themen
können sich potenziell Ansprüche gegen Top-
Manager entwickeln.
Ein neues Risiko im Bereich der globalen
D&O-Versicherung stellt die Zunahme der
sogenannten Special Purpose Acquisition
Companies (SPACs) dar. Dabei handelt es sich
um Mantelfirmen, die einen schnelleren Weg
hin zu einer Börsennotierung ermöglichen.
SPACs sind mit einigen besonderen versicherungsrelevanten
Risiken verknüpft. Das Versäumnis,
eine geplante Transaktion innerhalb
der Zweijahresfrist abzuschließen, Insiderhandel
während der Börseneinführung, Vorwürfe
wegen einer falschen Auswahl des zu übernehmenden
Unternehmens oder das Fehlen einer
angemessenen Due-Diligence-Prüfung des Zielunternehmens
können eine Rolle spielen. (AC)
14
AssCompact | Februar 2022
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STUDIEN
Die Favoriten der Makler in
der privaten Kranken- und
Pflegeversicherung 2022
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Wer sind die Maklerfavoriten in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung
2022? Wie relevant sind welche Geschäftsbereiche und wann ist, auch angesichts
der neuen Regierungskoalition, mit einem Systemwechsel zu rechnen? Die
Antworten auf diese zentralen Branchenfragen liefert die aktuelle Studie
„AssCompact AWARD – Private Kranken- & Pflegeversicherung 2022“.
Wer sind die Maklerfavoriten
in der privaten Kranken-
und Pflegeversicherung?
Dieses begehrte Qualitätssiegel
stand in der aktuellen Studie
„AssCompact AWARD – Private
Kranken- & Pflegeversicherung
2022“ im Mittelpunkt der Analyse,
denn diese Sparte trägt nach Angaben
der Studienteilnehmer zu etwa
15% zum gesamten Vermittlungsgeschäft
bei. Der Blick auf die
jeweiligen Maklerfavoriten zeigt,
dass die unabhängigen Vermittler
2022 mehrheitlich auf vertraute
Partner bauen. So gab es in zwei
der drei betrachteten Bereiche nur
wenige Veränderungen auf den
jeweiligen Siegertreppchen bei der
Frage danach, an welche Versicherer
die Makler das meiste Geschäft
vermittelt haben.
Bei der privaten Krankenvollversicherung
allerdings war die größte
Dynamik zu erkennen. Hier eroberte
die HanseMerkur die Spitzenposition,
nachdem der Versicherer noch im
Jahr zuvor Platz 3 belegte. Dahinter
folgen auf Rang 2 die Barmenia
(2021: Rang 2) und die SIGNAL
IDUNA GRUPPE auf Platz 3, die
sich damit um einen Platz verbesserte.
Indes landete die Vorjahressiegerin
Hallesche in der gegenwärtigen
AssCompact AWARD-Studie
nur noch auf Rang 4. Einen kleinen
Sprung nach vorne vollzog auch die
Continentale, die sich von Platz 7
auf Platz 5 verbesserte.
Im Bereich der privaten Krankenzusatzversicherung
gab es hingegen
keine Veränderungen. Auch
2022 belegte die Barmenia Rang 1,
gefolgt von der ARAG (Platz 2) und
der HanseMerkur auf Rang 3. Allerdings
erzielte die Barmenia im Vergleich
zum Vorjahr ein deutlich
besseres Ergebnis und konnte bei
den Geschäftsanteilen den Abstand
zum zweit- und drittplatzierten Versicherer
deutlich ausbauen. Die
Bayerische hat sich mit Platz 8
(2021: Rang 11) im Vorjahresvergleich
deutlich verbessert.
Einen Tausch auf den Spitzenrängen
ergab die Studie im Bereich
der privaten Pflegeversicherung.
Vorjahressieger IDEAL rutschte auf
den 2. Platz ab, während der Vorjahreszweite,
Allianz, den Sprung auf
Platz 1 vollzog. Der 3. Platz blieb
wie 2021 schon in den Händen der
Hallesche. Bemerkenswert ist außerdem,
dass sich die Deutsche Familienversicherung
(DFV) von Rang 12
auf Platz 6 stark verbesserte. Die beiden
Versicherer Continentale (Rang
7) und uniVersa (Rang 8) wurden
neu im Ranking gelistet, während
der Versicherer SIGNAL IDUNA
GRUPPE von Platz 5 auf Rang 9
zurückfiel.
Die Einflussgrößen auf die
Gesamtzufriedenheit
Nach den Maklerfavoriten im
Bereich der privaten Kranken- und
Pflegeversicherung ermittelt die
aktuelle Studie „AssCompact
AWARD – Private Kranken- &
Pflegeversicherung 2022“ auch die
wichtigsten Einflusskriterien der
unabhängigen Vermittler auf die
Gesamtzufriedenheit mit den Versicherern
– und hier legte die Stu-
die doch gleich mehrere Veränderungen
offen:
• Wie bereits im Vorjahr bleibt
die Produktqualität seitens der
Versicherer der wichtigste Einflussfaktor
bei der Bewertung
der Maklerfavoriten.
• Auf Rang 2 gab es mit dem Faktor
„Abwicklung im Leistungsfall“
dann bereits die erste
größere Veränderung, denn der
Faktor verbesserte sich im Vorjahresvergleich
um drei Plätze.
• Dafür verlor der Faktor
„Bestandskundenservice“
einen Rang und kommt nun
auf den 3. Platz.
• Nennenswerte Veränderungen
ergaben sich außerdem bei den
Faktoren „Preis-Leistungs-
Verhältnis“ und „Tarifflexibilität“.
Während erst genannter
Faktor an Relevanz gewann
und sich um drei Plätze verbesserte,
verlor der Faktor „Tarif -
flexibilität“ gleich vier Ränge
und belegt unter den zentralen
Einflussfaktoren nur noch Platz 8.
Die Geschäftsbereiche
und ihr künftiges Potenzial
Weiter interessierte die Autoren
der aktuellen AssCompact AWARD-
Studie die Einschätzung hinsichtlich
des Zukunftspotenzials der einzelnen
Geschäftsbereiche. Große
Erwartungen stecken die Studienteilnehmer
hier in die zwei Bereiche
„Private Krankenzusatzversicherung“
und „Private Pflegeversicherung“.
Während die private Krankenzusatz -
versicherung gegenwärtig rund
16
AssCompact | Februar 2022
Assekuranz | News
Die Stuttgarter legt
Grüne Zukunft Index auf
Bei der Stuttgarter gibt es ein weiteres nachhaltiges
Altersvorsorge-Angebot: Seit Februar 2022 kann demnach
der Grüne Zukunft Index in der Stuttgarter Indexrente
index-safe gewählt werden. Zur Auswahl stehen
bis zu 40 ausgewählte Unternehmen aus acht nachhaltigen
Themengebieten: ressourcenschonende Wasserwirtschaft,
nachhaltige Kreislaufwirtschaft und Recycling,
energieeffiziente Klimalösungen, Chancengleichheit in
Gesundheit, Einkommen und Bildung, gesundes Leben
und nachhaltige Immobilienwirtschaft.
Mit dem Index werden Sicherheit, Renditechancen
und Nachhaltigkeit geboten, verspricht die Stuttgarter.
Sparanteile der Beiträge fließen in das Deckungskapital
des Versicherers. Zum Rentenbeginn erhalten Kunden
eine garantierte Leistung sowie daraus eine garantierte
lebenslange Mindestrente. Alternativ zum neuen
Grüne Zukunft Index kann der M-A-X Multi-Asset
Index gewählt werden. Für Bestandskunden bleibt der
bisherige GrüneRente Index mit seinen 600 Aktien
noch ein Jahr erhalten. (AC)
Dialog bringt neue bAV-Lösung
Die Dialog bringt eine Produktlösung im bAV-
Bereich auf den Markt: „AnnoFlex“ bietet die Möglichkeit,
ein Paket aus Hinterbliebenenversorgung
und Invaliditätsabsicherung in Kombination mit dem
betrieblichen Gesundheitsmanagement zu schnüren.
Mit dem Baukastensystem der Dialog kann der Arbeitgeber
die Versorgung seiner Belegschaft maß -
geschneidert zusammenstellen.
AnnoFlex ist speziell zur Rückdeckung kurz laufender
Pensionszusagen konzipiert und hat eine Vertragslaufzeit
von einem Jahr. Der Vertrag kann jeweils um ein weiteres
Jahr verlängert werden. Mit der neuartigen jährlichen
Beitragskalkulation werden die Beiträge regel mäßig je
nach Anzahl und Höhe der Schadenfälle überprüft.
Treten weniger Schadenfälle auf, werden die Beiträge
zugunsten des Arbeitgebers reduziert. Um finanzielle
Planungssicherheit zu schaffen, sind diese über einen
Beitragskorridor nach oben und unten gedeckelt. Auch
große Belegschaften können mit einer einfachen Frage
nach dem aktuellen Arbeitsvermögen versichert werden.
Erst bei hohen versicherten Leistungen wird eine
ausführliche Gesundheitsprüfung notwendig. (AC)
HUK-COBURG und Neodigital: Gründung eines Joint Ventures für den
Vertrieb von Kfz-Versicherungen
HUK-COBURG investiert
in Neodigital
Die HUK-COBURG Holding AG beteiligt
sich am InsurTech Neodigital Versicherung
und treibt die Gründung eines Joint Ventures
für den Vertrieb von Kfz-Versicherungen voran.
In diese „Neodigital Autoversicherung AG“
fließt die Digitalkompetenz von Neodigital
ein, Angebote schnell und flexibel anzupassen.
Ergänzt wird sie durch das langjährige Knowhow
von Deutschlands großem Kfz-Versicherer
mit dem Ziel, zusammen und über den eigenen
Vertrieb der HUK-COBURG- Marke hinaus eine
weitere Möglichkeit zu schaffen, branchenübergreifend
Kfz-Versicherungen anzubieten.
„Neodigital steht für eine komplette Online-
Verwaltung aller Verträge und zeichnet sich
durch einen hohen Automatisierungsgrad
in der Prozessbearbeitung aus, die HUK-
COBURG für eine hohe Preis- und Leistungsqualität.
Beides gepaart bietet Versicherungsunternehmen,
Vermittlerinnen und Vermittlern
sowie Beraterinnen und Beratern neue digitale
Produkt- und Lösungsangebote“, so Markus
Imle, Leiter Neue Geschäftsfelder der HUK-
COBURG. Das Joint Venture soll unmittelbar
nach Vorlage der behördlichen Genehmigungen
an den Markt gehen. Über die Investitionshöhe
wurde Stillschweigen vereinbart. (AC)
© thanksforbuying – stock.adobe.com
18
AssCompact | Februar 2022
ASSEKURANZ
WWK mit neuer Fondspolice
Die WWK Lebensversicherung a. G. bietet
die renditeorientierte und flexible fonds -
gebundene Rentenversicherung WWK Premium
FondsRente 2.0 an. Ziel des Tarifs sind hohe
Renditen durch Partizipation an den weltweiten
Aktienmärkten. Auf Kapitalgarantien wird während
der Ansparzeit verzichtet. Neu ist auch, dass
zusätzlich in der „Rentenphase-Invest“ die Chancen
des Kapitalmarktes genutzt werden können.
Dazu Thomas Heß, Marketingchef und
Organisationsdirektor: „Auch während des
Rentenbezugs kann der Kunde auf Wunsch in
Fonds investiert bleiben und profitiert von der
freien Fondsauswahl, von kostenlosem Shiften der
Fondsanlage und von verschiedenen Optionen zur
Rentenoptimierung. Dabei bleibt dem Kunden
eine lebenslang garantierte Leibrente erhalten.“
Ausgewählt werden kann aus qualitätsgeprüften
Fonds. Reduzierte Fondskosten werden
sichergestellt durch Clean Shareclasses und institutionelle
Anteilsklassen. Zudem gibt es 35 effiziente
ETFs, Indexfonds und Dimensional Fonds
zur Auswahl. Im Sinne der Nachhaltigkeit
werden 17 ESG-konforme Fonds bzw. ETFs
sowie neun Impact-Fonds in Anspar- und Rentenphase
geboten. Außerdem stehen vorkonfektionierte
Fonds-Baskets und spezielle Themenfonds
sowie Mischfonds zur Verfügung.
Laut dem Münchener Versicherer wird ein
hoher Rentenfaktor mit Besserstellungsoption
garantiert. Die bei Vertragsschluss gültigen Rechnungsgrundlagen
gelten über die gesamte Laufzeit.
Beitragsreduzierungen und -erhöhungen in
der Ansparphase sowie flexible Entnahme- und
Zuzahlungsmöglichkeiten über die gesamte
Vertragslaufzeit – in Anspar- wie auch Rentenphase
– sind möglich.
„Zielgruppe der neuen WWK Premium
FondsRente 2.0 sind Sparer, die für ihre Altersvorsorge
die Renditechancen der globalen
Kapitalmärkte nutzen möchten, eine verlässliche
Rentenzahlung und eine flexible sowie gleichzeitig
auch steuerlich attraktive Anlageform
suchen“, sagt Vertriebsvorstand Rainer Gebhart.
Die WWK Premium FondsRente 2.0 startet
zunächst als Privatrente in der dritten Schicht.
Der Tarif wurde bereits vor Produktstart von
der Ratingagentur Franke & Bornberg mit der
Note FFF+ ausgezeichnet. (AC)
andsafe erweitert Angebot
um Hundehaftpflicht
Beim digitalen Versicherer andsafe können nun
auch Hunde abgesichert werden. Die Hundehaftpflichtversicherung
kann online und ohne Wartezeit
abgeschlossen werden.
Der Versicherungsschutz gilt je nach Tarif bis zu
einer Summe von 50 Mio. Euro. Welpen bis zu einem
Alter von einem Jahr sind kostenlos mitversichert.
Die andsafe-Hundehaftpflicht schützt vor Sachund
Personenschäden und daraus resultierenden Vermögensschäden.
Zudem greift der Versicherungsschutz
auch für alle Personen, die nicht gewerbsmäßig auf den
Hund aufpassen, etwa der Nachbar. Durch den Hund
verursachte Schäden an einer vom Halter zu privaten
Zwecken gemieteten oder gepachteten Immobilie sind
ebenfalls inbegriffen. Dies gilt sowohl für Miet- als auch
für Ferienwohnungen. Und sollte der Hund ohne Leine
oder Maulkorb ausgeführt werden und einen Schaden
verursachen, greift auch hier die Versicherung – selbst
in Bereichen, in denen eigentlich Leinenpflicht bzw.
-zwang besteht.
Darüber hinaus übernimmt die Hundehaftpflicht
des zum Provinzial Konzern gehörenden Versicherers
beispielsweise auch Kosten von Bergungs- oder Rettungsaktionen,
Kautionsleistungen bei Versicherungsfällen
im Ausland oder eine Eigenschutzdeckung. Letzteres
beinhaltet die Absicherung von eigenen Schadenersatzansprüchen,
wenn der fremde Hundehalter nachweislich
zahlungsunfähig ist. (AC)
Alte Leipziger startet
Grundfähigkeitsversicherung
Die Alte Leipziger Lebensversicherung bietet nun
eine Grundfähigkeitsversicherung an, die ab einem
Alter von sechs Monaten abgeschlossen werden kann.
Mit dem Eintritt in die Grundschule kann sie in eine
Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden.
Dabei findet keine erneute Gesundheitsprüfung statt.
Beruf und Freizeit sind abgesichert. Für Erwachsene
werden berufsspezifische Konzepte angeboten, darunter
Fliesenleger, Pfleger, Köche oder Friseure. In dem
Tarif sind die wichtigsten Grundfähigkeiten für den
jeweiligen Beruf zusammengestellt. Diese können
ergänzt werden um für den individuellen Alltag
wichtige Fähigkeiten.
Die Versicherung schützt alltägliche körperliche
oder geistige Fähigkeiten wie Hören, Sehen, Sprechen
oder Schmecken. Versichert sind zum Beispiel auch
Treppensteigen, Autofahren, ein Smartphone bedienen
oder der Geschmackssinn. Sie ist weltweit gültig. (AC)
Februar 2022 | AssCompact 19
Assekuranz | News
VOLKSWOHL BUND
mit neuer Fondspolice
Die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung
startet mit der fondsgebundenen Rentenversicherung
Fondsmodern, die es zurzeit als Privatrente und
in der Direktversicherung gibt. Weitere Varianten
kündigt der Versicherer bereits an.
Das Konzept beinhaltet eine hohe Fondsquote
mit Garantien. Mithilfe eines intelligenten Steuerinstruments
können börsentäglich individuelle
Änderungen vorgenommen werden, wenn die
Fondsquote nicht mehr zur gewünschten Garantie
passt. Fallen zum Beispiel die Kurse und ist dadurch
die Ablaufgarantie gefährdet, senkt das Unternehmen
die Fondsquote und erhöht dafür die Beteiligung
an den Zinsüberschüssen aus dem Sicherungs -
vermögen. Wenn die Kurse steigen, wird die Fondsquote
wieder angehoben. So ist das Vertragsgut -
haben bei Fondsmodern mit der Entwicklung der
Fonds verknüpft.
Für die Police besteht eine Auswahl an mehr
als 100 Einzelfonds oder acht Themenportfolios.
Zwölfmal im Jahr kann der Fonds kostenlos
gewechselt werden. Fondsmodern ist auch als Rente
PLUS mit erhöhter Leistung bei Pflegebedürftigkeit
erhältlich. Der minimale Monatsbeitrag
beginnt bei 10 Euro. Auch die Einzahlung eines
Einmalbeitrags mit einem Startmanagement wird
angeboten.
Der Beitrag kann nach Bedarf auf bis zu 500
Euro mehr im Monat erhöht werden. Es werden
Zuzahlungen bis zu 200% des Jahresbeitrags pro
Kalenderjahr ermöglicht. Eine Auszahlung ist bis
zu 20.000 Euro im Jahr gestattet.
Ein neuer Baustein ist die Garantie PLUS, bei
der Kunden zum Jahrestag des Vertragsabschlusses
automatisch eine Garantieerhöhung von 5% erhalten.
Dies geht dann, wenn die Fondsquote mit dieser
Erhöhung 100% beträgt. Auf diese Weise können
die Versicherten Garantien erreichen, die über
100% der Beitragssumme liegen.
Nach der Ansparphase können Kunden auf
Rentemodern umsteigen. Dann erhalten sie 75%
der klassischen Garantierente und eine Zusatz -
rente mit hoher Fondsquote. Neu ist zudem die
Sicherheit, dass die Gesamtrente von einem Jahr
auf das andere um höchstens 10% fallen kann. (AC)
Zurich senkt Preise
in BU-Versicherung
Die Zurich Gruppe Deutschland hat zum
Jahresbeginn 2022 die Prämien in der Berufsunfähigkeitsversicherung
(BU) um bis zu 12%
gesenkt. Die Preissenkung gilt für alle Tätig -
keiten – insbesondere in der Kernzielgruppe
der kaufmännisch geprägten Berufsbilder.
Gleichzeitig sagt Zurich eine Nettobeitrags -
garantie bis 2025 zu. Für Studierende reduziert
sich laut Versicherer die monatliche Prämie
um bis zu 10%. Je nach Ausprägung der Tätigkeit
wird die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit
auch in handwerklichen Berufen wie dem
Berufsbild des Elektronikers um bis zu 12%
günstiger.
Bei der Online-Gesundheitsabfrage über
Vermittler zum Abschluss von Neuverträgen
wurde zudem der Fragenkatalog von 21 auf 12
Fragen abgespeckt. Daneben erhalten Kunden
im Rahmen des webbasierten automatisierten
Underwritings eine unmittelbare Auskunft
über die Risikoentscheidung. Im BU-Leistungsfall
bietet die Zurich ihren Kunden des Weiteren
einen kostenfreien Service über den Kooperationspartner
ReIntra an. Dabei handelt es sich
um ein auf medizinisch-berufskundliche Beratung
spezialisiertes Unternehmen, das im Leistungsfall
nicht nur bei der Kommunikation
mit dem Versicherer und mit Behörden unterstützt,
sondern auch bei der Suche und Wahl
der geeigneten Behandlung und Fachklinik.
Darüber hinaus berät ReIntra zu geeigneten
Maßnahmen für den beruflichen Wiedereinstieg.
An den vereinbarten Maßnahmen beteiligt
sich Zurich in Höhe von bis zu sechs
Monatsrenten. (AC)
© fotomek – stock.adobe.com
20
AssCompact | Februar 2022
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ASSEKURANZ
Ostangler schützt Wohngebäude -
kunden mit Hochwasserpass
Die Ostangler Brandgilde hat einen Hochwasserpass
für Wohngebäudekunden in ihr
Portfolio integriert. Die Erweiterung bei der
Wohngebäudeversicherung ist seit Januar 2022
im nachhaltigen Versicherungsprodukt „Green
Fair Play plus“ enthalten. Beim Hochwasserpass
handelt es sich um ein Dokument zur Standortanalyse
und Bewertung von bestehenden
oder geplanten Privat- und Gewerbeimmobilien
in hochwassergefährdeten Gebieten. Die Immobilie
wird dazu sachkundig von Fachleuten
analysiert und das Hochwasserrisiko festgestellt.
Grundlage stellt ein Fragebogen dar, mit dem
das Umfeld der jeweiligen Immobilie beleuchtet
wird. Im Anschluss an die Analyse erhält der
Hausbesitzer den Hochwasserpass und eine
Risikoeinschätzung für sein Eigenheim.
Zusätzlich gibt das Dokument konkrete Handlungsempfehlungen
an den Besitzer, um Hochwasser-
und Starkregenschäden verhindern
oder eindämmen zu können. (AC)
PHV: Die Haftpflichtkasse
erneuert Tarifstruktur
Die Haftpflichtkasse hat die Tarifstruktur in
ihrer privaten Haftpflichtversicherung (PHV)
vereinfacht und bietet nun drei statt bisher vier
Produktlinien an: „Einfach Gut“, „Einfach Besser“
und „Einfach Komplett“. Im Rahmen der
Neustrukturierung erhöhen sich die Versicherungssummen
in allen Produktlinien deutlich:
auf 25, 50 und 70 Mio. Euro. Um dem gesellschaftlichen
Wandel bei Familienformen gerecht
zu werden, gibt es eine eigene Tarifvariante für
Paare ohne Kinder. Weitere Neuerungen: Bei
der Nutzung von Car-Sharing-Angeboten übernimmt
die Haftpflichtkasse im Schadenfall den
Selbstbehalt der Vollkasko bis 250 Euro – für
Elektroautos sogar bis 500 Euro. Auch Schäden
an gemieteten E-Scootern sind mitversichert.
Ebenso sind selbstständige gewerbliche Nebentätigkeiten
bis zu 22.000 Euro Jahresumsatz
mitversichert („Einfach Komplett“-Tarif). (AC)
Kunde.
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Versicherungssumme 200.000 €). Netto-Monatsbeitrag bei Abschluss
mit Beginn 01.12.2021, Laufzeit 20 Jahre, Versicherungsende 30.11.2041:
13,10 € (Summe von 240 Monatsbeiträgen 3.144,00 €); Netto-Monatsbeitrag
bei Abschluss mit Beginn 01.01.2022, Laufzeit 20 Jahre, Versicherungsende
31.12.2041: 14,47 € (Summe von 240 Monatsbeiträgen
3.472,80 €). Das entspricht einer Beitragsersparnis von monatlich 9,4 %.
Zahlbeitrag nach Sofortverrechnung der Überschussbeteiligung. Diese ist
für 2021 garantiert, nicht jedoch für die gesamte Laufzeit. Umgerechnet
auf eine Laufzeit von 20 Jahren können somit 328,80 € gespart werden.
(Bitte beachten Sie, dass sich aufgrund einer Rückdatierung auf den
01.12.2021, das Versicherungsende um die rückdatierten Monate verschiebt.)
Assekuranz | News
uniVersa verbessert BU-Absicherung
Die uniVersa hat ihren Schutz bei Berufsunfähigkeit
(BU) weiterentwickelt. Bei Selbstständigen verzichtet
die Gesellschaft in ihrem neuen BU-Schutz
nun auf eine Umorganisation. Dies gilt generell in
Kleinbetrieben mit weniger als fünf Mitarbeitern.
Darüber hinaus auch bei einer akademischen Ausbildung
und Bürotätigkeit von mindestens 90%.
Verbessert wurden auch die Nachversicherungs -
garantien. So kann der Schutz jetzt auch bei Tod des
Ehegatten oder Lebenspartners sowie bei reduzierter
Beamtenpension und beim Erwerb einer selbst
genutzten Wohnimmobilie ohne erneute Gesundheitsprüfung
aufgestockt werden. Möglich ist dies
innerhalb von zwölf statt bisher sechs Monaten.
Zudem kann die Vertragslaufzeit ohne erneute
Gesundheitsprüfung verlängert werden, falls die
Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenver -
sicherung von derzeit 67 Jahren durch eine Renten -
reform erhöht wird.
Verbessert wurde auch der Premiumschutz. So
gibt es dort die Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit
bereits ab drei Monaten anstatt bisher vier und einer
Prognosedauer von drei Monaten für bis zu 36 Monate
(bisher 24 Monate). Statt einer fachärztlichen Bescheinigung
reicht hierfür jetzt eine normale Arztbescheinigung
aus. Wird eine Umorganisation erforderlich,
gibt es als neue Starthilfe eine Einmalzahlung von
neun Monatsrenten. Verbessert wurde im Premiumschutz
auch die Wiedereingliederungshilfe. Diese
kann jetzt mehrfach während der Vertragslaufzeit in
Anspruch genommen werden. (AC)
© Robert Kneschke – stock.adobe.com
© malp – stock.adobe.com
SIGNAL IDUNA richtet Fondspolice
SIGGI nachhaltig aus
Die SIGNAL IDUNA Lebensversicherung
AG hat die Fondspolice SIGNAL IDUNA
Global Garant Invest (SIGGI) vollständig einer
nachhaltigen Ausrichtung unterzogen. Das
Angebot gilt für die private wie auch für die
betriebliche Altersversorgung.
Die Fondspolice ist über die gesamte
Vertragslaufzeit nachhaltig ausgerichtet, also
in der Anspar- und der Rentenphase. Bei der
Fondsauswahl wird unter anderem auf die
Selbstverpflichtung der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft
auf die international anerkannten
sechs Prinzipien für verantwortliches
Investieren geachtet (UN PRI). Zurzeit sind
rund zwei Drittel der freien Fonds nachhaltig
ausgerichtet. Mit dem Relaunch von SIGGI
wurde auch die Anzahl kostengünstiger ETFs
(„Exchange Traded Funds“) erhöht.
Versicherte können zukünftig in der
privaten Altersvorsorge ein Garantieniveau
zwischen 0 und 80% wählen. In der betrieb -
lichen Altersversorgung wird ein festes Garantieniveau
von 80 oder 90% angeboten. Neben der
Beitragsgarantie geben die überarbeiteten
Zusatzbausteine „Sicherheit+“ und „Ablauf -
management+“ weitere Sicherheit. Beide
Sicherheitsmechanismen sind eng miteinander
verzahnt und sorgen dafür, dass Schwankungen
des Kapitalmarktes abgefedert und aufgelaufene
Erträge gesichert werden. (AC)
Der BU-Schutz kann beim Erwerb einer selbst genutzten Wohnimmobilie ohne
erneute Gesundheitsprüfung aufgestockt werden.
22
AssCompact | Februar 2022
ASSEKURANZ
GVO gründet nachhaltigen
Assekuradeur
Die Gegenseitigkeit Versicherung Oldenburg
(GVO) hat den nachhaltigen Assekuradeur
SicherGRÜN gegründet. Das Unternehmen
verfolgt das Ziel, Kunden sicheren und nachhaltigen
Versicherungsschutz anzubieten.
Zunächst wird eine Hausrat- und eine Privathaftpflichtversicherung
mit nachhaltigen Mehrleistungen
angeboten. Zu den Mehrleistungen
zählen unter anderem die Wiederbeschaffung
oder Reparatur durch nachhaltige Unternehmen.
Zudem geht pro Versicherungsbeitrag 1 Euro
in die gemeinnützige Stiftungsgesellschaft der
GVO Stiftungs-gGmbH für Umwelt und Nachhaltigkeit.
Diese fördert nachhaltige Projekte,
die eines der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele der
Agenda 2030 unterstützen. (AC)
Policenwerk bringt neues
Unfallkonzept auf den Markt
Mit der neuen Tariflinie Vital, Balance, Comfort und
Comfort Plus (Gliedertaxe) bringt Policenwerk Assekuradeure
GmbH & Co. KG vier neue Unfallkonzepte auf
Grundlage der AUB 2021. Die neuen Tarife ersetzen die
bisherigen Konzepte Basis, Top und Premium. Der Tarif
Vital kann ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen
werden und eignet sich daher besonders für junge
Kunden oder Kunden mit geringfügigen Vorerkrank -
ungen. Balance kommt für den preisorientierten Kunden
infrage, der einen guten Versicherungsschutz zu
günstiger Prämie sucht. Comfort besticht durch einen
Rundum-Schutz mit bis zu 50.000 Euro Leistung für
kosmetische Operationen, auch Schäden an Zahnersatz
sind mitversichert. Bergungs-, Such- und Rettungskosten
sind mit 100.000 Euro abgesichert. Mit Comfort
Plus wird der Tarif Comfort um eine verbesserte
Gliedertaxe erweitert.
In Balance, Comfort und Comfort Plus (Gliedertaxe)
sind Gesundheitsschäden aufgrund von Schutzimpfungen
mitversichert. Bei der Gliedertaxe liegt der Invaliditätsgrad
für die Hand bei 90%. Gleiches gilt für einen
Fuß mit 70% und Gehör auf einem Ohr mit 50%. Die
inneren Organe wie Niere, Magen und Darm wurden
mit 30% und ein Lungenflügel mit 50% bewertet. (AC)
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Starke Leistungen für alle,
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Modern, leistungsstark, vorsorge- und familienfreundlich.
Das ist der neue NK.select XL, der größte NK, den es je gab.
Und das Beste: Den neuen PKV-Top-Tarif gibt es jetzt auch
für die Zielgruppe „Ärzte und Zahnärzte“.
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ASSEKURANZ
Münchener Verein: Mit Rekord -
ergebnissen ins nächste Jahrhundert
INTERVIEW MIT DR. RAINER REITZLER, VORSTANDSVORSITZENDER
DER MÜNCHENER VEREIN VERSICHERUNGSGRUPPE
Der Münchener Vorsorgespezialist und Handwerksversicherer feiert 2022 sein 100-jähriges Jubiläum.
Das Geschäftsjahr 2021 verbuchen die Münchener erneut als Rekordjahr – trotz anspruchsvoller
Rahmenbedingungen.
Herr Reitzler, Sie feiern 2022 „100
Jahre Münchener Verein“. Welche
Bedeutung hat das Jubiläum für
Sie und Ihr Haus?
100 Jahre Münchener Verein
heißt 100 Jahre Qualität, Innovationskraft
und Zuverlässigkeit für
unsere Kunden und Kundinnen in
ganz Deutschland. Nicht viele
Unternehmen erreichen dieses stolze
Alter, es ist ein Glanzstück und eine
Meisterleistung. Wir alle sind darauf
enorm stolz. Allen, die dazu beigetragen
haben, danke ich hierfür
sehr. Dazu gehören
selbstverständlich auch
alle Außendienst- und
Vertriebspartner mit
ihrem jahrzehntelangen
Einsatz und ihrer großartigen
Unterstützung.
Ohne sie alle hätten wir
das nicht geschafft. Ich
bin froh und dankbar, dass wir
selbst in dieser schwierigen Zeit
immer wieder neue Rekordergebnisse
erzielen und uns stabil und
stark im Markt behaupten.
men. Sie machen mit unseren Produkten
sehr gute Geschäfte. Herausstellen
möchte ich unseren herausragenden
Maklerservice mit bester
telefonischer Erreichbarkeit. Die
wiederholte Auszeichnung als Makler-Champion
belohnt den
100%-igen Einsatz unserer Teams
im Innen- und Außendienst.
Bei welchen Servicelevels sehen
Sie sich im Maklermarkt gefordert?
Erfolgreiche Maklerbetriebe
erwarten die beste Unterstützung
„Ich bin froh und dankbar, dass wir selbst
in dieser schwierigen Zeit immer wieder
neue Rekordergebnisse erzielen und uns
stabil und stark im Markt behaupten.“
für ihren Erfolg. Exakt das leisten
wir mit schlanken Prozessen, digitalen
Tools und perfekten Services.
Wir unterscheiden uns bewusst von
anderen, auch großen, Versicherern.
Anonyme Callcenter lehnen wir
strikt ab. Wir setzen mit unseren
sehr gut qualifizierten Kollegen
und Kolleginnen auf persönliche
Kontakte vor Ort oder mittels digitaler
Medien. Wir sind erreichbar
und ansprechbar. Unser neues
EasyXSelling bietet weiteren Mehrwert:
Mit wenigen Klicks können
drei KV-Zusatztarife – Zahn, ambulant
und stationär – gleichzeitig mit
einem einzigen Online-Antrag
abgeschlossen werden.
Das gilt also auch für Makler?
Ja, so ist es. Unsere Devise lautet:
schnell, online und unkompliziert.
Bei unseren KV-Zusatzprodukten ist
alles digital, mit der vertriebsfreund-
Eine enge Partnerschaft zwischen
den Vertriebspartnern und dem
Produktgeber ist essenziell. Wie
sieht Ihre Strategie aus?
Der Münchener Verein war und
ist stets ein topmoderner Partner
für seine Vertriebspartner und Vertriebspartnerinnen.
An unserer Seite
konnten und können sie ebenso
mindestens 100 Jahre alt werden.
Erfolg ist für uns keine Eintagsfliege,
sondern das Ergebnis einer klaren,
langfristig angelegten und
gemeinsam verabschiedeten Strategie.
Sicherlich auch deshalb haben
wir einen super Lauf.
Viele Vertriebspartner sind in
den letzten Jahren hinzugekomlichen
Option von einfachen Online-
Abschlüssen ohne Unterschrift.
Geschäftsergebnisse sind immer
wieder eine Benchmark für das
kommende Jahr. Wie bewerten Sie
die Zahlen 2021? Wie fällt Ihr Blick
auf 2022 aus?
Prämieneinnahmen von erstmals
über 800 Mio. Euro und eine
Gesamtvertriebsleistung auf absoluter
Rekordhöhe in der 99-jährigen
Geschichte unseres Unternehmens.
Kühl betrachtet sind dies die Eck -
daten eines erneuten
Rekordjahres 2021. Doch
mir persönlich reicht
diese Sichtweise nicht.
Dieses Ergebnis ist
alles außer gewöhnlich
– insbesondere unter
dem Aspekt des zweiten
Pandemiejahres. Erreicht
haben wir das alles nur gemeinsam:
Mit unserem ganzen Team und
unseren vielen Vertriebspartnern.
Alle haben in ihrem Verantwortungsbereich
einen exzellenten Job
gemacht. In unserem Jubiläumsjahr
wollen wir noch einmal eine
Schippe drauflegen.
Der Münchener Verein ist aus dem
Handwerk heraus entstanden.
Welchen Stellenwert hat das
Handwerk heute noch für die
Versicherungsgruppe?
Handwerksbetriebe sind seit
jeher ein wichtiger Wirtschaftsfaktor
in Deutschland. Unsere strategische
Kernzielgruppe begleiten wir
seit 100 Jahren, auch als anerkannter
berufsständischer Versicherer
des Handwerks, mit maßgeschneiderten
Produkten und Sonderkonditionen.
Die über Jahrzehnte
gewachsenen Partnerschaften stehen
24
AssCompact | Februar 2022
Dr. Rainer Reitzler möchte mit dem Münchener Verein weiterhin profitabel wachsen und ein vertrauenswürdiger Partner bleiben.
für eine einzigartige Verbundenheit.
Das schätzen wir sehr, weil es
heutzutage nicht selbstverständlich
ist, so lange Zeit vertrauensvoll Seite
an Seite zu stehen. Über das Handwerk
hinaus erzielen wir dank
attraktiver Produkte und unternehmerischer
Flexibilität auch im
Kooperations- und Honorarvertrieb
seit Langem hohe Zuwachsraten.
KV-Zusatzprodukte spielen für den
Münchener Verein seit Jahren eine
strategische Rolle. Wie kann eine
Weiterentwicklung in diesem Segment
aussehen?
Das KV-Zusatzgeschäft ist mit
unserem hohen Neugeschäftsanteil
von über 80% des Gesamtvolumens
ein strategisches Geschäftsfeld von
großer Bedeutung. Dieses prosperierende
Segment werden wir stetig
ausbauen. Weiterentwicklung bedeutet
für uns auch, einzigartige Produkte
und Services intelligent zu
verknüpfen. Das bieten wir in der
Krankenversicherung und künftig
auch in den weiteren Sparten.
Der Münchener Verein gilt als
Traditionsversicherer. Wie sieht
es mit grundsätzlichen digitalen
Transformationsprozessen bei
Ihnen aus?
Tradition, gewachsene Werte
und stetige Veränderungsbereitschaft:
Damit agieren wir seit 100
Jahren erfolgreich im Markt. Wir
treiben damit auch den digitalen
Reifegrad zügig voran. Die Devise
„hybrider Vertrieb“ mit individuellen
Ansprache- und Betreuungskonzepten
für den Kunden ist fest in
der Unternehmensstrategie verankert.
Dazu liefern wir alle notwendigen
digitalen Tools, um die Beratung
und den Service noch einfacher und
effizienter zu gestalten. Wir investieren
hohe Beträge in unsere IT-
Systeme und somit in unsere
Zukunftsfähigkeit.
Welchen Beitrag leisten Sie in
Sachen Nachhaltigkeit?
Schon seit Längerem haben wir
die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken
in unsere Geschäftsstrategie
aufgenommen. Das Impact
Portfolio, mit dem gezielt in
Geschäftsmodelle investiert wird,
die neben einer risikogerechten Verzinsung
auch einen positiven Beitrag
zur Erreichung der Pariser Klimaziele
sicherstellen, wird auch 2022
weiter ausgebaut. Im Sommer 2021
hat die Finanzzeitschrift Euro Testergebnisse
zum Thema „Nachhaltigste
Versicherer“ veröffentlicht.
Der Münchener Verein hat die Gesamtnote
„sehr gut“ erzielt. Wir sind
auf dem richtigen Weg und werden
diesen Kurs konsequent fortsetzen.
Sie sind mittlerweile seit 15 Jahren
CEO des Münchener Verein. Wie
empfinden Sie diese Zeit?
Ich bin sehr demütig, den
Münchener Verein inzwischen 15 Jahre
als Vorstandsvorsitzender leiten zu
können. Für das große entgegengebrachte
Vertrauen bin ich sehr dankbar.
In der Branche ist eine solche
Kontinuität nicht an der Tagesordnung
und sicherlich auch ein kleiner
Wettbewerbsvorteil für uns. Unsere
Erfolge sind immer nachhaltige und
ambitionierte Teamleistungen, auf
die wir auch richtig stolz sein dürfen.
Auch für die Zukunft haben wir
uns klare Ziele gesetzt: Wir wollen
jeden Tag noch ein bisschen besser
werden. Auf der Basis des goldenen
Bodens des Handwerks wollen wir
mit allen unseren Stakeholdern
„goldene 20er-Jahre“ erleben. Ich
möchte, dass wir dabei weiterhin
profitabel wachsen. Auch in den
nächsten 100 Jahren wollen wir ein
sympathischer, nachhaltiger und
vertrauenswürdiger Partner für
unsere Versicherten, Vertriebspartner
und Mitarbeiter bleiben. P
Februar 2022 | AssCompact 25
ASSEKURANZ
© Marco2811 – stock.adobe.com
Betriebliche Altersvorsorge mit Aktien:
Steuer- und sozialabgabenfrei, ertragsstark
sowie nachhaltig und „grün“
Kapitalmarktzinsen um 0% haben erhebliche Auswirkungen auf die Direktversicherung. Ein neues Angebot des HDI
weist Beschäftigten einen Ausweg: Die staatliche Förderung sowie Garantieleistungen können flexibel mit den Renditechancen
der Aktienanlage kombiniert werden. Im Fokus: nachhaltige Investmentfonds und ein „Börsencrash-Airbag“.
Die betriebliche Altersversorgung
(bAV) ist normalerweise
das lukrativste Angebot
einer finanziellen Absicherung
für den Ruhestand. Die Kombination
staatlicher Förderungen, Zuschüsse
des Arbeitgebers und Garantieleistungen
sind der Grund. Doch in
Zeiten von Niedrig- und sogar
Minuszinsen und gleichzeitig anziehender
Inflation können die Erträge
für Deutschlands Arbeitnehmer
selbst hierbei abschmelzen.
Mit dem neuen Angebot „Safe -
Invest Direktversicherung“ des HDI
kann dem begegnet werden. Denn es
ist eine bAV, die auf die Renditechancen
der Aktienanlage setzt und dennoch
alle gesetzlichen Anforderungen
einer bAV erfüllt. Trotz der aktuellen
Situation auf dem Kapitalmarkt
mit Anleihezinsen um 0% sind damit
lukrative Vorsorgeangebote für die
Beschäftigten möglich. Im vergangenen
Jahr beispielsweise stiegen weltweit
investierende Aktienfonds häufig
um 20 bis 30% im Kurs. Von diesen
Kurssteigerungen können dann
auch diejenigen profitieren, die eine
Direktversicherung nach dem Safe -
Invest-Prinzip abgeschlossen haben.
Absicherung mit
Börsencrash-Airbag
Dass Aktienkurse aber nicht nur
eine Richtung kennen, ist ebenfalls
kein Geheimnis. Die Entwicklung
im März 2020, dem Beginn der
Corona-Pandemie, ist vielen noch in
Erinnerung. Für solche Fälle bietet
SafeInvest mit einem sogenannten
„Börsencrash-Airbag“ den Versicherten
aber Hilfe: Der Airbag sorgt
dafür, dass die in den Investment-
Portfolios angesammelten Guthaben
der Versicherten monatlich immer
in Höhe von 80% des Vormonatswerts
gesichert sind – ein Schutzschirm
für alle Versicherten, gepaart
mit einer Produktgestaltung, die
über das gewählte Investment-Portfolio
je nach Marktsituation bis zu
100% Anlage in Aktien erlaubt.
Bei Bedarf kann die Absicherung
durch die Bausteine „Safe
plus“ und ein Kapital-Ablaufmanagement
dazu noch weiter ausgebaut
werden. Mit SafeInvest können so
eine hohe Aktienquote und attraktive
Renditechancen geboten werden,
ohne dass der Versicherte auf gesetzlich
erforderliche Garantien verzichten
muss. So etwa auch eine
80%-ige Bruttobeitragsgarantie.
Mehrere Erfolgsbausteine
im Bündel
Mehr als acht Millionen Beschäftigte
in Deutschland haben bereits
Direktversicherungen. Weil durch
Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
dann Gehaltsteile direkt in die
finanzielle Absicherung des Ruhestands
fließen, müssen auf die Beiträge
keine Steuern und Sozialabgaben
gezahlt werden. Die Renditen
der Verträge werden durch dieses
Entgegenkommen des Staates nach
oben gehebelt. Ein weiterer Bonus:
Wenn auch der Arbeitgeber Sozialbeiträge
spart, stockt er den Altersvorsorgebetrag
um weitere 15% auf.
26
AssCompact | Februar 2022
ASSEKURANZ
In den vergangenen Jahren gab es zudem mehrere
weitere Verbesserungen in der bAV. So wurde etwa ein
zusätzlicher Freibetrag für die Krankenversicherungsbeiträge
in der Rentenphase geschaffen oder auch eine
zusätzliche Förderung für Geringverdiener eingeführt.
Zudem gab es eine Verdopplung des steuerfreien Höchstbeitrags
bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds
von 4% auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze.
Nicht zuletzt der ganze oder teilweise Entfall des Solidaritätszuschlags
ist hier ebenfalls als möglicher zusätzlicher
Renditebringer zu nennen. Das ist ein ganzes Bündel
von Attraktivitätssteigerungen der bAV. Und das neue
HDI-Modell setzt mit der renditeorientierten Gestaltung
jetzt noch einen deutlichen Bonus obendrauf.
Nachhaltigkeit steht im Fokus
Die Arbeitnehmer können bei der HDI SafeInvest
Direktversicherung zwischen nachhaltigen, chancenorientierten
und schwankungsarmen Anlagen mit breiter Risikostreuung
über verschiedene Anlageklassen wählen. Die
nachhaltigen oder „grünen“ Investments zeigen sich
gerade in den letzten Jahren auch besonders renditestark.
Treiber dieser Entwicklung sind vor allem zwei Aspekte:
Zum einen führt der Wandel in Politik und Gesellschaft zu
einer immer stärkeren Nachfrage nach nachhaltigen Investmentmöglichkeiten.
Zum anderen schreitet insgesamt die
wirtschaftliche und technologische Entwicklung in Richtung
Nachhaltigkeit immer stärker voran. Unternehmen,
die nachhaltige Innovationen und Lösungen am Markt anbieten,
stehen daher auch am Aktienmarkt hoch im Kurs.
„An grünen Investments geht in Zukunft kein Weg mehr
vorbei“, heißt es deshalb unisono unter Aktienanalysten.
Die Ausrichtung auf Nachhaltigkeit gehört auch zur
Unternehmensphilosophie des HDI. Denn der Versicherer
fördert weltweit nachhaltiges Wirtschaften und
richtet sich nach den zehn universellen Prinzipien des
UN Global Compact. In der Versicherungstechnik sowie
bei der Kapitalanlage werden ESG-Kriterien befolgt. Da
ist es nur folgerichtig, jetzt auch in der betrieblichen
Altersversorgung diesen Nachhaltigkeitsschritt zu gehen.
Auch Verlässlichkeit steht bei HDI und beim neuen
Angebot SafeInvest im Fokus. So ist die Kombination
der Direktversicherung mit einer Berufsunfähigkeits -
zusatzversicherung sehr vorteilhaft für Beschäftigte.
Denn so sind Arbeitnehmer auch im Falle einer folgenreichen
Erkrankung finanziell abgesichert. Zudem können
erworbene Rentenansprüche im Rahmen der
gesetzlichen Möglichkeiten zu jedem neuen Arbeit -
geber mitgenommen werden.
P
Fabian von Löbbecke
Vorstandsvorsitzender der HDI
Pensionsmanagement AG und Vorstandsmitglied
der HDI Lebensversicherung AG
Folgende Veränderungen haben seit
2018 die rechtlichen Rahmenbedingungen
und die Erträge der betrieblichen
Altersversorgung verbessert:
01.01.2018:
Verdopplung des steuerfreien Höchstbeitrags bei Direktversicherung,
Pensionskasse und Pensionsfonds von 4%
auf 8% der Beitragsbemessungsgrenze West
01.01.2018:
Die doppelte sozialversicherungsrechtliche Verbei -
tragung bezogen auf die Riester-Förderung in der
betrieblichen Altersversorgung wurde abgeschafft.
01.01.2018:
Einführung der Geringverdiener-Förderung in der betrieb -
lichen Altersversorgung. Unternehmen, die zugunsten
eines beschäftigten Geringverdieners (max. 2.200 Euro Einkommen
p. M.) einen bAV-Beitrag (240 bis 480 Euro p. a.)
im Rahmen einer Direktversicherung, einer Pensionskasse
oder eines Pensionsfonds leisten, erhalten einen Förder -
betrag von 30% dieses zusätzlichen Arbeitgeberbeitrags
(max. 144 Euro) für sogenannte ungezillmerte Verträge.
01.01.2019:
Arbeitgeber müssen bAV-Neuverträge mit Entgeltumwandlung
um 15% aufstocken, soweit die Unternehmen
eine Sozialversicherungsersparnis durch die Entgelt -
umwandlung des Beschäftigten erzielen. Das ist immer
der Fall bei Gehältern, die nach der Gehaltsumwandlung
unter der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenver -
sicherung liegen. Diese Aufstockungspflicht gilt grundsätzlich
für die Durchführungswege Direktversicherung,
Pensionskasse und Pensionsfonds.
01.01.2020:
Für gesetzlich Pflichtversicherte in der Krankenversicherung
der Rentner ist in der Auszahlungsphase ein Freibetrag von
zunächst 159,25 Euro monatlich eingeführt worden. Der
Freibetrag gilt nicht für die gesetzliche Pflegeversicherung
oder für freiwillig Versicherte. Der Betrag ist indexiert und
steigt in gleichem Umfang wie die monatliche Bezugsgröße
nach § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.
01.01.2020:
Verdopplung des Förderbetrags für Geringverdiener
von 144 Euro p. a. auf 288 Euro p. a. bei gleichzeitiger
Anhebung der Geringverdiener-Einkommensgrenze von
monatlich 2.200 Euro auf monatlich 2.575 Euro. Der maximal
förderfähige zusätzliche Arbeitgeberbeitrag wurde
damit von 480 Euro p. a. auf 960 Euro p. a. erhöht.
01.01.2021:
Neuregelung des Solidaritätszuschlages. Durch die einkommensabhängige
Rückführung steigt die Rendite für
viele bAV-Sparer deutlich an.
01.01.2022:
Der Beitragszuschuss zur Entgeltumwandlung wird auch
auf bestehende bAV-Verträge mit Entgeltumwandlung
ausgeweitet. Die neue gesetzliche Vorgabe verpflichtet
den Arbeitgeber zur automatischen Aufstockung.
Februar 2022 | AssCompact 27
ASSEKURANZ
Aus Krisen lernen
Für das Produktmanagement der Sachversicherer wird Anpassung zur Hauptaufgabe.
Das bedeutet, schnell aus Krisen zu lernen und neue Risiken in Produktleistungen
umzusetzen. Die Alte Leipziger setzt hierzu moderne Methoden ein und hat einige
ihrer Sachprodukte angepasst.
Die Jahre 2020 und 2021
hätten eins nicht deutlicher
vor Augen führen können:
Katastrophen verändern das
Leben rasend schnell und nichts
bleibt, wie es vorher war. Das zeigt
die Corona-Pandemie, die das
Privat- und Arbeitsleben verändert
hat. Das zeigt das Juli-Hochwasser,
das Häuser und Straßen hinweggeschwemmt
hat.
Tempo ist gefragt
Schadenversicherer sind gefordert,
ihre Produkte an neue Szenarien
anzupassen, sei es im Rahmen
von Tarif-Neuauflagen oder kleineren
Updates am bestehenden Produkt.
Dabei kommt es auf die
Geschwindigkeit an. Denn langwierige
Produktentwicklungen
drohen schon veraltet zu sein,
wenn sie eingeführt werden.
Die Alte Leipziger hat bei ihren
Produkten Gas gegeben. 2020 und
2021 erneuerte sie ihre Hausrat-,
Haftpflicht- und Wohngebäudeversicherung
mitsamt den damit verbundenen
internen Prozessen. Dabei
konnte sie Lehren aus der Flut
berücksichtigen und dank einer
dynamischen Produktimplementierung
besondere Corona-Leistungen
ergänzen. Die Gesellschaft
arbeitet mit agilen Produktentwicklungsmethoden
und hat beispielsweise
die so genannte „Market
Watch“ eingeführt, mit deren Hilfe
Produkte in Zukunft rollierend
aktualisiert werden. Die Vertriebspartner
profitieren automatisch von
Innovationen, ohne in Zugzwang zu
kommen, ihre Bestände selbst neu
ordnen zu müssen. Elastische Produktkonzeptionen
lassen die Tarife
mitwachsen. Anpassbar zu sein, ist
die neue Kernkompetenz in der
Schadenversicherung.
Was genau bedeutet das mit
Blick auf die Produkte?
Flexible Haftpflichtversicherung
Die im Dezember 2020 eingeführte
Haftpflichtversicherung
bleibt dank Innovationsklausel,
Vorversicherungsgarantie und
Bestleistungsgarantie flexibel.
Vertriebspartnern bietet diese
Offenheit Beratungssicherheit und
sie reduziert Haftungsrisiken.
Denn Kunden profitieren automatisch
von (zukünftigen) Leistungsverbesserungen.
Um die Leistungen an den veränderten
Pandemie-Alltag anzupassen,
hat die Alte Leipziger bereits
im Februar 2021 innovative und
beitragsfreie Zusatzleistungen
ergänzt. Beispielsweise wurde ein
Zuschuss für Nachhilfeunterricht
und Lernsoftware von 300 Euro
pro Kind eingeführt. Mitversichert
ist nun auch, passend zu „New
Normal“, Hardware, die von der
Schule oder vom Arbeitgeber zur
Verfügung gestellt wird.
Zeitgemäße
Hausratversicherung
In der Grundkonzeption der
2020 gestarteten neuen Hausratversicherung
sind einige Leistungsverbesserungen
enthalten, die das Angebot
zeitgemäß machen. So sind beispielsweise
berufsbedingte Zweitwohnsitze
im Schutz inbegriffen,
ebenso der Grill auf der Terrasse
oder der Hausstand eines Kindes,
das auszieht. Ein Cybermodul rettet
Bilder und Dokumente, wenn sie
verschlüsselt wurden. Bei Cybermobbing
wirkt ein spezialisierter
Dienstleister darauf hin, die verletzenden
Inhalte im Netz zu löschen
oder zumindest aus den Suchergebnissen
zu verbannen. Auch grob
fahrlässiges Verhalten und die Verletzung
von Obliegenheiten sind
versichert.
Doch wie bleiben die Leistungen
nach der Produkteinführung auf
der Höhe der Zeit? Auch hier löst
die Alte Leipziger diese Herausforderung
mit einer „Innovationsklausel“.
Das heißt, Kunden profitieren
beitragsfrei von zukünftigen
Produktneuerungen. Weil Coro na
bei der Produktentwicklung noch
nicht absehbar war, konnten
dadurch mittlerweile neue Leistungen
in den Versicherungsschutz integriert
werden. Wenn zum Beispiel
der Herd kaputt ist und die Küche
kalt bleiben muss, gibt es einen
Zuschuss für die Restaurantbestellungen
oder den Lieferservice bis
250 Euro. Im Fall von Kurzarbeit
oder Arbeitslosigkeit greift eine
zwölfmonatige Beitragsbefreiung.
Wechselt der Kunde von einem
anderen Versicherer zur Alte
Leipziger, so ist garantiert, dass im
Schadenfall der bessere Schutz
zählt. Besteht zum Zeitpunkt des
Schadens ein anderer Tarif in
Deutschland mit höheren Leistungen,
dann gilt durch die „Bestleistungsgarantie“
für die Regulierung
der Tarif des anderen Versicherers.
28
AssCompact | Februar 2022
ASSEKURANZ
© nakedcm – stock.adobe.com
Verbraucherorientierte
Wohngebäudeversicherung
Die Alte Leipziger hat bei der
Neukonzeption ihrer Wohngebäudeversicherung,
die im Dezember
2021 auf den Markt gekommen ist,
die Lehren aus der Flutkatastrophe
berücksichtigt. Der Elementarschutz
enthält deshalb eine besonders verbraucherorientierte
Definition der
Überschwemmungsschäden und
hilft Kunden zum Beispiel mit dem
Ersatz von Trocknungskosten, wenn
nach Starkregenereignissen Schäden
durch Grundwasser entstanden
sind. Zusätzlich bietet sie Kostenersatz
für eine Hochwasser-Vorsorgeberatung.
Im schlimmsten Fall, dem
Totalschaden, bietet das neue Produktkonzept
Neuwert- statt nur
Zeitwertersatz, wenn das Haus an
einem anderen Ort wiederaufgebaut
wird. Neukunden, die bisher
einen schlechteren oder keinen
Elementarschutz haben, erhalten
ihn als Sofort-Upgrade für sechs
Monate kostenlos.
Wenn Kunden im Schadenfall
selbst mit anpacken und beispielsweise
Malerarbeiten übernehmen,
reduziert sich der Preis erheblich
und sie werden für ihre Leistung
fair und transparent im Rahmen
eines Leistungskatalogs entlohnt.
Neben dem Angebot für Selbermacher
gibt es umweltfreundliche
Produktmerkmale oder ein neuartiges
Zusatzpaket für den Garten.
„Grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen“
wie unzureichendes
Heizen bei Frost führen im neuen
Produkt nicht mehr zu Schadenablehnungen.
Und Firmen?
Auch in der Gewerbeversicherung
sind Versicherer gefragt, mit
Anpassungen auf die Pandemie zu
reagieren. Die Alte Leipziger hat
beispielsweise im Februar 2021 im
Heilwesensegment spezielle, für die
Zeit der Corona-Pandemie befristete
Haftpflicht-Deckungserweiterungen
eingeführt.
Die Betriebsschließungsversicherung
(BSV) war noch nie so im
Fokus wie seit Pandemiebeginn. Sie
hat branchenweit viel Unzufriedenheit
hervorgebracht, weil vor Corona
niemand an eine Allgemeinverfügung
anlässlich einer Pandemie
gedacht hatte. Nun haben die Versicherer
ihre Produkte an die neue
Situation angepasst. Die Alte
Leipziger hat Leistungen ausgebaut
und verbessert, wichtige Klarstellungen
vorgenommen und den
dynamischen Bezug zum Infektionsschutzgesetz
eingeführt. Ursprünglich
war die BSV Betrieben, die mit
Lebensmitteln zu tun haben, sowie
der Hotel- und Gastronomie -
branche vorbehalten. Nun wurde
sie auf weitere Betriebsarten erweitert,
beispielsweise Arztpraxen, Schuhgeschäfte,
Boutiquen, Friseure und
Kosmetiksalons.
Fazit
Es kommt zukünftig stärker als
bisher darauf an, dass sich die Versicherer
mit Produkten und Prozessen
schnell den neuen Herausforderungen
anpassen können.
Außerordentliche Krisen können
helfen, die Produkte weiterzuentwickeln,
indem sie Lücken aufzeigen.
Das Produktmanagement der Sachversicherer
ist laufend gefordert,
den Versicherungsschutz dem Leben
anzupassen. Tempo ist wichtig. P
Katastrophen
verändern das
Leben rasend
schnell und nichts
bleibt, wie es
vorher war. Das
zeigen die
Corona-Pandemie
und das Juli-
Hochwasser.
Kai Waldmann
Vorstand der Alte Leipziger
Versicherung AG
für das Geschäftsfeld Privat
Februar 2022 | AssCompact 29
ASSEKURANZ
© Alexander Limbach – stock.adobe.com
Log4j: Bestandsaufnahme und Folgen für
die Versicherungsbranche
Für die Sicherheitslücke „Log4Shell“ gibt es zwar Entwarnung, eine Reaktion der Cyberversicherer ließ aber
nicht lange auf sich warten. Die Markt ist nervös, regelmäßige Ausschlüsse in den Bedingungen dürfen nicht
die Folge sein. Eine Einordnung vom Spezialisten für Cyberversicherungen CyberDirekt.
Spartenübergreifend
entwickeln
die Risikoträger
ein verstärktes
Informationsbedürfnis
zu Log4j und
fordern die zusätzliche
Beantwortung
von Risikofragen.
Vor etwa einem Monat, am
dritten Adventswochenende,
stand die IT-Security-Welt
scheinbar für einen Augenblick still.
Am 09.12.2021 wurde eine Schwachstelle
mit dem höchstmöglichen
Schweregrad (CVSS 10.0) veröffentlicht.
Die weltweite IT-Sicherheitsszene
überschlug sich daraufhin mit
apokalyptischen Einordnungen der
Situation als noch nie dagewesene
schlimmste Sicherheitslücke. Die
Rede ist von Log4Shell (CVE-44228),
eine sehr leicht ausführbare Schwachstelle
in einem Software-Schnipsel
zur Protokollierung in Java-Bibliotheken,
die die komplette Übernahme
des betroffenen Systems erlaubt.
Das Bundesamt für Sicherheit in
der Informationstechnik (BSI) warnte
im Dezember sehr schnell und eindringlich
mit der Warnstufe „Rot“ die
deutsche Öffentlichkeit und berichtete
von weltweiten Massen-Scans
und Kompromittierungsversuchen.
Unter anderem der Bundesfinanzhof
und das Land Schleswig-
Holstein sahen sich nach konkreten
Hacking-Angriffen gezwungen, ihre
Webseiten temporär abzuschalten.
Die US-Security-Behörde CISA
startet eine Warnung mit
einer Entwarnung
Dann kehrte Ruhe ein. Viele
Experten warnten eindringlich vor
einer Schadenwelle über Weih -
nachten und Neujahr. Es wurde
erwartet, dass bisher unentdeckt
eingerichtete Hintertüren in den
Systemen von den Angreifenden
über die Ruhe der Festtage ausgenutzt
würden. Am 12.01.2022 gab
das BSI dann Entwarnung und stufte
die Warnstufe auf „Gelb“ herunter.
Patches wären inzwischen in der
Breite veröffentlicht, eine große
Schadenwelle blieb vorerst aus und
die Bedrohungslage entspannte sich
erst einmal.
Jen Easterly, Direktorin der USamerikanischen
Cybersecurity and
Infrastructure Security Agency
(CISA) als Pendant zum deutschen
BSI berichtete, dass bisher keine
Bundesbehörden durch Log4Shell
kompromittiert sowie keine kritischen
Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang
mit der Schwachstelle von
US-Unternehmen an ihre Behörde
30
AssCompact | Februar 2022
ASSEKURANZ
gemeldet worden seien. Diese
Lage beschreibung deckt sich auch
mit dem aktuellen Kenntnisstand
der Vergleichsplattform CyberDirekt
in Bezug auf die Cyberversicherung
in Deutschland.
Es gab bisher ein paar Verdachtsmeldungen,
aber noch keine kritischen
Schadenfälle im direkten
Zusammenhang mit Log4Shell. Dies
unterscheidet sich deutlich von der
Situation im März 2021, als durch
massenhafte Kompromittierungen
einer Microsoft-Exchange-Schwachstelle
durch die Hacking-Organisation
Hafnium bei einigen Cyberversicherern
eine bis dahin ungekannt hohe
Zahl an Schadenmeldungen innerhalb
kurzer Zeit eingingen.
Fazit ist, die Gefahr von Log4j
ist noch nicht gebannt und schwelt
aktuell noch mit unklarem Ende.
Das BSI empfiehlt daher weiterhin
die Aufrechterhaltung einer verstärkten
Beobachtung von Auffälligkeiten
im eigenen IT-System auch
nach der Überprüfung auf aktuelle
Schwachstellen und dem Einspielen
von Sicherheitspatches.
Bedeutung für die
Versicherungsbranche
Allerdings ist eine verstärkte
Auseinandersetzung der Versicherer
mit Log4j in der Vertragsanbahnung
zu beobachten. Spartenübergreifend,
also nicht nur in der
Cyberversicherung, sondern beispielhaft
gleichwohl in der Vertrauensschadenversicherung
und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
entwickeln die Risikoträger ein verstärktes
Informationsbedürfnis zu
Log4j und fordern die zusätzliche
Beantwortung von Risiko fragen. In
der Praxis sind diese Fragen durch
die Komplexität und den eingeschränkten
eigenen Einflussbereich
gerade für kleine und mittelständische
Unternehmen kaum wahrheitsgemäß
zu beantworten.
Hinzu kommen spezifische Ausschlussklauseln
für Schäden im
direkten oder indirekten Zusammenhang
mit der Log4Shell-Schwach -
stelle. Dies betrifft nach aktuellem
Kenntnisstand erst mal nur Neu -
geschäftsanfragen und vereinzelt Vertragsanpassungen
wie die Höher -
deckung von Versicherungssummen.
Tückisches Zeichen für den
Cyberversicherungsmarkt
So ein Ausschluss ist schnell
geschrieben und von den Risiko -
trägern als Vorgabe verlangt. Die
Konsequenzen für den Markt sind
allerdings noch nicht absehbar.
Als Reaktion auf eine Schwachstelle,
aus der sich bisher noch kein
konkreter Schaden materialisierte,
Neuverträge mit spezifischen Ausschlüssen
zu versehen, verdeutlicht
die aktuelle Unsicherheit und Hilf -
losigkeit der Versicherer, mit solchen
Gefahren umzugehen. Das viel größere
Risiko müsste für die Versicherer
im eigenen Bestand liegen. Außerdem
ist unklar, wie und auf welcher
Grundlage die Versicherung das Vorliegen
eines solchen Ausschlusstat -
bestandes nachweisen könnte.
Für die versicherten Unternehmen
schürt dieses Verhalten vor
allem Unsicherheit zum Regulierungsverhalten
der Cyberversicherer.
Wie sinnvoll und verlässlich ist
ein Versicherungsprodukt, aus dem
relevante Bedrohungsszenarien gleich
versucht werden auszuschließen? In
dem frühen Stadium des Cyberversicherungsmarktes
kann dies verheerende
Vertrauensverluste bedeuten.
Es bleibt abzuwarten, wie sich
die Reaktion der Versicherer auf solche
in Zukunft immer häufiger aufkommenden
Veröffentlichungen
kritischer Sicherheitsschwachstellen
einpendeln wird.
Überreaktion oder Gefahr
für Versicherer?
Der Umgang mit
kritischen Sicherheitslücken
bei
Standardsoftware
stellt eine große
gesellschaftliche
Herausforderung
dar.
Sehen wir aktuell eine Überreaktion
vereinzelter Versicherer, hervorgerufen
durch die eindringliche
Sicherheitswarnung des BSI? Oder
übersteigt das Schadenpotenzial
bestimmter Sicherheitslücken tatsächlich
die Tragfähigkeit des
Risikotransfers? Und muss die Versicherbarkeit
ähnlich dem Kriegsausschluss
pauschal begrenzt werden?
In jedem Fall bleibt die Herausforderung
der Beweislast. Gerade zu
Beginn eines Schadenfalls in der
Chaosphase sind Ursache und
Hergang unklar. Je mehr Zeit zwischen
der vermeintlichen Kompromittierung
und dem tatsächlichen
Schadenereignis liegt, desto herausfordernder
bis unmöglich wird die
IT-forensische Aufklärung des Sachverhalts,
vor allem wegen fehlender
Protokolldaten.
Hier ist zu betonen, dass der
Umgang mit kritischen Sicherheitslücken
bei Standardsoftware eine
große gesellschaftliche Herausforderung
darstellt, der nur im
gemeinsamen Schulterschluss effektiv
begegnet werden kann. Dabei
tragen Führungskräfte und IT-Verantwortliche
in den Organisationen
vor allem die Pflicht der offenen
Suche und Beseitigung von bekannten
Cybergefahren.
Grob fahrlässiges Unterlassen
dieser ständigen Auseinandersetzung
mit aktuellen Schwachstellen und
der möglichst zeitnahen Reaktion
durch geeignete Schutzmaßnahmen
wie der Installation von bereit -
gestellten Sicherheitspatches sollten
nicht toleriert werden. Der pauschale
Ausschluss einzelner bekannt gewordener
Sicherheitslücken ist dafür
allerdings der falsche Anknüpfungspunkt
und damit ein Irrweg. P
Ole Sieverding
Geschäftsführer von CyberDirekt
Februar 2022 | AssCompact 31
ASSEKURANZ
Moderne Versicherung
für ein modernes Leben
Die VHV hat ihre Wohngebäudeversicherung erneuert. Leistungserweiterungen
gibt es dabei in allen Produktvarianten, zusätzlich auch einen Elementarschutz
in zwei Stufen. Doch auch der Hausrat will abgesichert sein. Auch hier geht der
Maklerversicherer auf die Gegebenheiten eines modernen Lebens ein.
Ein Leck in der Fußbodenheizung,
eine geplatzte Wasserleitung
oder ausbleibende
Mieteinnahmen nach einem Brand.
Schäden am Wohneigentum werden
schnell sehr teuer und können
sogar die finanzielle Existenz gefährden.
Denn noch nie war die eigene
Immobilie so werthaltig wie heute.
Folglich ist ein guter Schutz essenziell.
Daher vergleichen und überlegen
die Menschen gründlich, bevor
sie eine Wohngebäudeversicherung
abschließen.
Schäden am Wohneigentum
werden
schnell sehr teuer
und können sogar
die finanzielle
Existenz gefährden.
Denn noch nie
war die eigene
Immobilie so werthaltig
wie heute.
Folglich ist ein
guter Schutz
essenziell.
Grund genug, für die VHV Versicherungen,
ihre Wohngebäudeversicherung
zu erneuern. Der neue
Tarif beinhaltet 24 Leistungsverbesserungen
sowohl in der KLASSIKals
auch in der EXKLUSIV-Variante,
neue Tarifstrukturen auch für ältere
Gebäude sowie einen inkludierten
Sofortschutz für alle Neuverträge.
Wohngebäude: Zahlreiche
Erweiterungen in der
KLASSIK-Variante
Was ist neu in der Variante VHV
KLASSIK-GARANT?
Ab sofort werden stationäre
Ladestationen für E-Mobilität am
Gebäude oder auf dem Versicherungsgrundstück
mitversichert. Außerdem
gibt es exklusiv einen Sofortschutz,
der beitragsfrei zur Verfügung steht,
wenn der Altvertrag noch besteht
und der VHV-Vertrag maximal zwölf
Monate in der Zukunft beginnt. Bei
Arbeitslosigkeit greift die Beitragsbefreiung
bis zu zwölf Monate. Es
gibt keine Kürzung wegen Unterversicherung
bei Schäden bis 5.000
Euro, und gegebenenfalls entstandene
Gebäudebeschädigungen, wenn
Rettungskräfte wegen eines Fehlalarms
– beispielsweise eines Rauchmelders
– gewaltsam in das versicherte
Gebäude eindringen, sind
mitversichert.
Darüber hinaus gibt es nun auch
einen Versicherungsschutz für ältere
Häuser, das heißt auch für Ein-,
Zwei- und kleinere bis mittlere
Mehrfamilienhäuser, die älter als 40
Jahre und andernfalls nur schwer
versicherbar sind. In diesem Zuge
sind auch die Tarifstrukturen angepasst
worden, sodass mit nur wenigen
Angaben zum Haus unkompliziert
ein risikogerechter Preis ermittelt
werden kann. Insgesamt ergibt
sich so ein deutlich einfacheres
Handling bei Antragstellung und
Bestandsverwaltung.
Der Baustein mit
Zusatzleistungen
Mit dem Baustein EXKLUSIV
bietet die VHV einen Schutz mit
vielen zusätzlichen Leistungen.
Die Variante KLASSIK-GARANT-
EXKLUSIV leistet in vielen Fällen
ohne Einschränkungen bis zur Versicherungssumme.
Neu dabei sind
beispielsweise eine Bestleistungs -
garantie inklusive der Versicherung
gegen unbenannte Gefahren und
das Eindringen von Niederschlägen
oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß
geschlossene Öffnungen
im Gebäude bis 10.000 Euro.
Außerdem sind Kleinwindkraft -
anlagen und Geothermieanlagen
bis 25.000 Euro und der Schutz vor
Graffitischäden bis 20.000 Euro
mitversichert.
Elementarabsicherung in zwei
Kategorien
Jeder Neuvertrag erhält den kostenlosen
Sofortschutz, der eine
Differenzdeckung zur Versicherungssumme
bis 20.000 Euro sowie
zu den neuen Konditionen des VHV-
Produkts im Vergleich zum bisherigen
Versicherer beinhaltet. Außerdem
ist ein erweiterter Schutz gegen
Rückstau bei Oberflächenwasser
inklusive. Das heißt, dass auch ohne
vollständige Überschwemmung von
32
AssCompact | Februar 2022
ASSEKURANZ
© Mono – stock.adobe.com
Grund und Boden der Versicherungsschutz
vorliegt.
Denn diese sind in zwei Kategorien
versicherbar: Elementar I bietet
umfassenden Schutz gegen Überschwemmung
durch Witterungsniederschläge,
Rückstau, Schneedruck,
Dachlawinen, Lawinen, Erdsenkungen,
Erdrutsch, Erdbeben
und Vulkanausbruch. Elementar II
gewährt zusätzlich zu den voran
genannten Ursachen auch Versicherungsschutz
gegen Überschwemmung
infolge von Ausuferung oberirdischer
Gewässer. Dieser Schutz
wird vor dem Hintergrund zunehmender
Wetterextreme wie beispielsweise
nach dem Sturmtief
Bernd immer wichtiger.
Natürlich gilt für das neue
Angebot auch die Leistungs-Update-
Garantie der VHV: Auch Bestandsverträge
profitieren von den Leistungsverbesserungen
späterer Tarifgenerationen.
So ist die Absicherung
aller VHV-Kunden immer auf dem
neuesten Stand.
Hausrat: Computer, Flachbildfernseher,
Smoker, Ausland
Doch nicht nur das Gebäude,
sondern auch der Hausrat will
umfassend abgesichert sein. Denn
jeder Mensch besitzt seine eigenen,
wertvollen Gegenstände in den eigenen
vier Wänden.
Was passiert, wenn man nach
Hause kommt und Einbruchspuren
entdeckt: Der Laptop ist verschwunden,
die Möbel stark beschädigt
und sogar das Trampolin im Garten
ist gestohlen? Die VHV Hausratversicherung
hilft in solchen Schadenfällen,
den finanziellen Verlust zu
ersetzen. Der Hausrat geht aber
über die eigenen vier Wände hinaus
und versichert so gut wie alles, was
im Garten oder auf der Terrasse
steht, zum Beispiel ein Trampolin.
In dem VHV KLASSIK-GARANT-
Hausrattarif sind Gartengeräte
inklusive Mähroboter, Garten -
möbel, Grills, Wäschespinnen, Kleidung
und Wäsche auf dem Versicherungsgrundstück
bis 5% der Versicherungssumme
geschützt.
Außerdem sind auch Bruchschäden
an Installationen im Versicherungsschutz
inbegriffen. Wenn also
zum Beispiel der Spiegel von der
Wand rutscht und auch noch das
Waschbecken dabei beschädigt,
wird dieser Schaden bezahlt. Und
wenn es einen Handwerker braucht,
der diesen Schaden repariert? Dann
hilft jederzeit der Home-Service des
VHV KLASSIK-GARANT: Ein
Anruf genügt und die Hilfe kommt
umgehend.
Zudem sind mit der Cyberklausel
auch Wertgegenstände in der
digitalen Welt mitversichert. Mit
der Klausel sind Kunden etwa vor
digitalen Schäden beim Onlineshopping
geschützt.
Auch hier gibt es den
Baustein EXKLUSIV
Der Baustein EXKLUSIV der
VHV Hausratversicherung gewährt
zudem noch weitere Leistungen wie
beispielsweise bei Schäden, die
durch Obliegenheitsverletzungen
verursacht wurden. Das kann zum
Beispiel ein offen gelassenes Fenster
sein, während man außer Haus ist.
Aber auch bei anderen Schäden leistet
dieser Baustein. Beispielsweise
sind Hagelschäden bis 3.500 Euro
mitversichert. Darüber hinaus kann
innerhalb des Außenversicherungspakets
das gesamte Hab und Gut
bei einem Auslandsaufenthalt von
bis zu zwölf Monaten bei Schäden
bis zu 51% der Versicherungs -
summe ersetzt werden.
Ein besonderes Plus dieses
Zusatzbausteins besteht in der Bestleistungsgarantie.
Diese garantiert
im Schadenfall die besten Leistungen
aus allen Hausratversicherungen
am deutschen Markt und umfasst
unter anderem auch die Cyber -
klausel und den Einfluss weiterer,
unbenannter Gefahren, um auch
die Tücken der digitalen Welt zu
berücksichtigen.
P
Timo Suchert
Leiter Produkt- und Tarifentwicklung
der VHV Allgemeine Versicherung AG
Februar 2022 | AssCompact 33
ASSEKURANZ
© Ekaterina Pokrovsky – stock.adobe.com
Wird Covid-19 zum Umsatzbooster bei den
Reiseschutzversicherungen?
Die Herausforderungen für den Vertrieb von Reiseschutzversicherungen sind durch die Pandemie enorm gestiegen.
Die Integration eines Covid-19-Schutzes in die bestehenden Reiseschutzpakete kann aber zum Umsatzbooster für
Makler und Reisebüros werden, meint die LTA und stellt dar, worauf es ankommt.
Bei so gut wie allen
Reiseversicherungen
sind Ereignisse
wie Pandemien oder
Naturkatastrophen
keine versicher -
baren Ereignisse.
Es mussten also
Lösungen für diese
neue Situation
geschaffen werden.
„
In jeder Krise steckt auch eine
Chance“, lautet ein bekanntes
Zitat. Im Falle der Pandemie
scheint dies insbesondere auch auf
den Bereich der Reiseschutz ver -
sicherungen zuzutreffen. Denn spezielle
Angebote mit Covid-
19-Schutzpaketen können dazu
beitragen, die Umsatzrückgänge, die
durch ein insgesamt rückläufiges
Reisebuchungsaufkommen entstanden
sind, teilweise auszugleichen.
Corona wird der Reisebranche
den Todesstoß versetzen, lauteten
alle Befürchtungen zu Beginn der
Pandemie im Jahr 2020. Aber auch
wenn Konzerne wie Lufthansa oder
TUI nur mit massiver staatlicher
Unterstützung gerettet werden
konnten und viele Betriebe der Reisebranche
bis heute auf finanzielle
Hilfen angewiesen sind, leben der
Tourismussektor und nachgeschaltete
Branchen wie Gastronomie
und Entertainment/Kultur nach
wie vor. Dies zeigen auch die Zahlen
der getätigten Reisen, die zu
Beginn der Pandemie zwar um die
Hälfte eingebrochen waren, sich aber
2021 dank der erfolgreichen Impfkampagnen
in einigen Bereichen
schon wieder deutlich erholt haben.
Die Vorzeichen für 2022 standen
eigentlich auf weiterer Erholung;
diese wird jetzt aber stark davon
abhängen, wie sich die Pandemie im
Hinblick auf die Omikron-Variante
entwickeln wird. Bei Befragungen
2021 gaben aber fast zwei Drittel der
Befragten (Quelle: DRV – Der deutsche
Reisemarkt) an, dass sie auch
weiterhin einen Urlaub planen.
Keine Versicherungen zu
Beginn der Pandemie
Am 11.03.2020 wurde Corona
von der Weltgesundheitsorganisation
zur Pandemie hochgestuft. Ab diesem
Zeitpunkt bestand für Reisende,
34
AssCompact | Februar 2022
ASSEKURANZ
im Falle einer Covid-19-Infektion
oder damit verbundener Quarantäne
im Prinzip kein Versicherungsschutz
mehr, was die Reiserücktrittoder
Reiseabbruchversicherung angeht.
Denn bei so gut wie allen Reiseversicherungen
(abgesehen von
Spezial-Policen, beispielsweise für
Reporter, die in Krisengebieten im
Einsatz sind, und Ähnliches) sind
Ereignisse wie Pandemien oder
Naturkatastrophen keine versicherbaren
Ereignisse. Die Mitarbeiter des
auf den Vertrieb von Reiseschutz -
paketen spezialisierten Anbieters
LTA (Lifecard-Travel-Assistance Gesellschaft
für Reiseschutz mbH) bekamen
in dieser Zeit oft zu hören:
„Wenn Corona nicht mitversichert
ist, dann brauche ich auch keine
Versicherung.“ Es mussten also
Lösungen für diese neue Situation
geschaffen werden.
Zusatzmodule schließen
Versicherungslücken
Seit einiger Zeit haben die
Anbieter von Reiseschutzversicherungen
reagiert und ihre Angebote
um Covid-19-Module/Pakete erweitert.
Am Beispiel der LTA soll hier
der Leistungsumfang der sogenannten
„Covid-19-Versicherungen“ dargestellt
werden, die je nach Anbieter
variieren können. Die Lösung der
LTA für die bestehende Lücke im
Versicherungsschutz besteht in
einem separaten Modul, das zu
allen neuen Verträgen und auch zu
allen Bestandsverträgen, die eine
Reiserücktrittsversicherung beinhalten,
hinzugebucht werden kann.
Mit der Buchung des Zusatzmoduls
besteht dann grundsätzlich Reiseschutz
bei: diagnostizierter Infektion
mit SARS-CoV-2 (Covid-19), persönlicher
und individuell angeordneter
Quarantänemaßnahme, Verweigerung
der Beförderung nach
Diagnose einer Infektion, Verweigerung
der Einreise nach Diagnose
einer Infektion, Verweigerung des
Betretens des Mietobjekts nach
Diagnose einer Infektion, Reise
kann nicht wie geplant beendet
werden, weil die versicherte Person
oder eine mitreisende Risikoperson
von einer Quarantäne betroffen
sind, sowie Erkrankung und Tod
aufgrund von Covid-19.
Makler sollten Bedarf
an Covid-19-Reiseschutz
abdecken können
Über 50 Millionen Urlaubsreisen
wurden auch im Corona-Jahr 2020
getätigt (Quelle: DRV – Der deutsche
Reisemarkt; gilt auch im Folgenden).
Dabei wurde immer noch
ein Gesamtumsatz von 12,5 Mrd.
Euro erzielt. Selbst wenn sich 2022
nur auf ähnlichem Niveau bewegen
sollte, stellt der Bereich der Reise -
absicherung immer noch einen lohnenden
Geschäftszweig dar, den
sich Makler nicht durch fehlende
Angebote im Bereich Covid-19-
Absicherung entgehen lassen sollten.
Zumal 80% der Reisenden und
damit der Maklerkunden jedes Jahr
verreisen und somit für kontinuierliche
Provisionen sorgen können.
Jahresverträge immer beliebter
Früher waren drei Wochen
Urlaub am Stück völlig normal. Seit
Anfang des neuen Jahrtausends ist
aber ein deutlicher Rückgang bei
der Reisedauer zu verzeichnen. Diese
betrug 2020 im Durchschnitt nur
noch 11,6 Tage. Bedeutet dies, dass
die Deutschen weniger Urlaub
machen? Nein, aber die Urlaubs -
gewohnheiten haben sich geändert.
Neben dem „großen“ Sommer -
urlaub wird oft noch ein zweiter
Urlaub im Herbst oder Winter
gemacht. Auch Kurzurlaube und
Städtetrips sind seit Jahren im Aufwind.
Dieser Trend kann von der
LTA auch klar mit den Absatzzahlen
ihrer verschiedenen Produkte belegt
werden. Absoluter Bestseller im Portfolio
der LTA ist der „All in One“-
Jahresvertrag, bei dem beliebig viele
Reisen innerhalb eines Jahres versichert
sind. Je nach Reisepreis kann
sich ein Jahresvertrag schon bei
zwei Reisen gegenüber der Einzelversicherung
der Reisen rechnen.
Deckungssummen als wichtiges
Verkaufsargument
Nicht erst seit der „Geiz ist
geil“- Kampagne einer bekannten
Elektronikmarkt-Kette schauen
Kunden auf den Preis und entscheiden
sich in den meisten Fällen für
das günstigste Produkt. Es gibt viele
Gerade bei den
Reiseversicherungen
sind die
Deckungssummen
entscheidend und
auch ein gutes
Argument, dem
Kunden höher -
preisige Produkte
zu verkaufen.
Beispiele, dass dies nicht immer das
beste sein muss. Gerade bei den
Reiseversicherungen sind die
Deckungssummen entscheidend
und auch ein gutes Argument, dem
Kunden höherpreisige Produkte zu
verkaufen. Mit Deckungssummen
von 5.000 Euro für Einzelpersonen
und 10.000 Euro für Familien bietet
die LTA Produkte, die ca. 90% aller
üblichen Reisen abdecken sollten.
Noch höhere Reisepreise sind aber
auch absicherbar.
Fazit
Mit den richtigen Produkten
und der entsprechenden Beratung
des Kunden bietet Reiseschutz mit
Covid-19-Reiseabsicherungen für
Makler eine gute Chance, Kunden
zu binden, neue Kunden zu gewinnen
und dauerhaft Provisionen zu
generieren, denn auch in Zukunft
wird weiter jedes Jahr Urlaub
gemacht werden.
P
Dr. Michael Dorka
Geschäftsführer der LTA Lifecard-
Travel-Assistance Gesellschaft für
Reiseschutz mbH
Februar 2022 | AssCompact 35
TIERVERSICHERUNG
Tierisch
beste Freunde
Gefährten, Begleiter, Teil der Familie: Nicht erst seit der Corona-Pandemie erfreuen
sich Hund, Katze, Pferd & Co. zunehmender Beliebtheit. Zur Hege und Pflege der
Vierbeiner scheuen viele Besitzer weder Kosten noch Mühen. Dabei rückt auch das
Thema Versicherungsschutz in den Fokus. Ein Blick auf die Sparte Tierversicherung.
© Chalabala – stock.adobe.com
36
AssCompact | Februar 2022
TIERVERSICHERUNG
Wenn ein 14-Jähriger loszieht,
um ein Geschenk
zu besorgen und weder
Muttertag ansteht noch der Geburtstag
der Oma, könnte eine junge
Dame der Auslöser sein. Im vorliegenden
Fall trägt diese Dame Fell,
heißt Luna und wird ein Jahr alt.
Zum Geburtstag soll es für die Katze
ein neues Spielzeug geben und ein
paar besondere Leckereien.
Enge Bindung zum
Familienmitglied mit Fell
Darüber freut sich nicht nur das
Tier, sondern auch die Anbieter für
Heimtierbedarf, bei denen zuletzt ordentlich
die Kasse klingelte. Rund 4,5
Mrd. Euro Gesamtumsatz verzeichnete
der stationäre Fach- und Lebensmitteleinzelhandel
im Jahr 2020 laut
Industrieverband Heimtierbedarf e. V.
Der Umsatz mit Heimtierbedarf in
Deutschland ist in den vergangenen
Jahren stetig angestiegen.
Haustierboom von
Corona verstärkt
Schon vor der Pandemie war
hierzulande eine wachsende Tierliebe
zu beobachten bis hin zu einem
regelrechten Boom. Im Zuge der
Corona-Krise wurde dieser Trend
nochmals verstärkt. Viele Familien
haben sich ein Haustier zugelegt
oder aber die Zahl ihrer tierischen
Gefährten erweitert. So leben in etlichen
Haushalten inzwischen Hunde
oder Katzen mit weiteren Artgenossen
unter einem Dach.
Deutsche lassen sich
Fürsorge einiges kosten
Wie auch das eingangs erwähnte
Beispiel unterstreicht, hat sich die
Beziehung zu Tieren und deren Stellenwert
im Lauf der Jahre verändert.
Gerade Hunde und Katzen sind heute
Familienmitglieder, das Pferd Sportsfreund
und Freizeitpartner. Für das
Wohlergehen von Waldi & Co. scheuen
viele Halter weder Kosten noch
Mühen. „Heimtiere sind für viele
Menschen Familienmitglieder, für
deren Gesundheit Tierhalter bereit
sind, Geld auszugeben“, sagt Norbert
Holthenrich, Präsident des Zentralverbands
Zoologischer Fachbetriebe
Deutschlands e. V. (ZZF). Das Wohlbefinden
ihrer Tiere ist für die Halter
eine emotionale Angelegenheit.
Medizinischer Fortschritt
Wenn das Tier erkrankt oder sich
verletzt und zum Tierarzt muss, kann
das schnell teuer werden – vor allem
dann, wenn eine Operation erforderlich
ist. Erleidet eine Katze beispielsweise
einen Kreuzbandriss, können
sich die Kosten für eine Operation auf
bis zu 1.000 Euro belaufen. Vielen
Tierhaltern ist nicht bewusst, welche
Kosten hier auf sie zukommen können.
Und auch in der Tiermedizin
erhöht sich dank des technologischen
Fortschritts die Bandbreite an dia -
gnostischen und therapeutischen
Möglichkeiten, was zu höheren Behandlungskosten
führen dürfte.
Versicherungsschutz für die
vierbeinigen Gefährten
Der Trend zum vierbeinigen Mitbewohner
hat auch die Nachfrage
nach Tierversicherungen angekurbelt.
Etliche Gesellschaften meldeten
zuletzt deutliche Zuwächse im
Bereich der Tierhalterhaftpflicht.
Aber auch die Nachfrage nach Tierkrankenversicherungen
ist gestiegen.
Heute fristen entsprechende
Versicherungslösungen wie die Tierkranken-
oder eine OP-Versicherung
längst kein Nischendasein mehr.
Zugleich ist auf dem Markt eine
gewisse Dynamik zu beobachten.
Immer mehr Gesellschaften haben
Versicherungslösungen rund ums
Tier im Portfolio. Zugleich feilen
die Versicherer an ihren Produkten
und bieten neue Services, zum Beispiel
im Bereich der Telemedizin,
wie auch die Beiträge im vorliegenden
Sonderthema zeigen.
Wie von Anbieterseite auch zu
hören ist, würden Tierversicherungen
immer besser von den Kunden
wahrgenommen und auch der Vertrieb
habe das Potenzial erkannt.
Das sagen die Makler
Vorab-Ergebnisse der nächsten
AssCompact TRENDS-Studie zeigen,
dass aktuell zwar nur 13,8% der
befragten Vermittler der Sparte eine
große oder sehr große Relevanz für
Sonderthema im Überblick
Versicherungen für die
Familienmitglieder mit Fell
„Für mich hat das Thema
Hund den Bereich Kfz in der
Neukundenakquise abgelöst“
Mit Assistance-Leistungen
auf der sicheren Seite
„Die Produktvielfalt
ist relativ bunt“
Tierversicherungen
sind keine Nische mehr
„Pferde sind bei uns eine
Herzensangelegenheit“
das eigene Unternehmen beimessen,
doch die Bedeutung, die dem Thema
zugeschrieben wird, scheint perspektivisch
zu wachsen: So bescheinigen
über 20% der Vermittler der
Sparte eine große bis sehr große
Relevanz für das eigene Unternehmen
in fünf Jahren.
Was die Vermittlungshäufigkeit
angeht, rangiert die Tierhalterhaftpflicht
weit vor der Tier-OP- und
der Tierkrankenversicherung. Fast
zwei Drittel der befragten Vermittler
gehen aber davon aus, dass aufgrund
steigender Behandlungskosten
auch die Nachfrage nach Tierkrankenversicherungen
in den kommenden
Jahren steigen wird.
Emotion und Kundenbindung
Die zunehmend emotionale
Beziehung zum Haustier sehen
über 60% der Makler als geeignetes
Motiv zur Kundenansprache. Vermittlern
bietet die kleine, aber feine
Sparte Tierversicherungen durchaus
Potenzial – gerade auch in Sachen
Kundenbindung.
P
Tina Kirchner, AssCompact
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Februar 2022 | AssCompact 37
TIERVERSICHERUNG
© Annabell Gsödl– stock.adobe.com
Versicherungen für die
Familienmitglieder mit Fell
Der Trend geht seit Jahren klar hin zum Haustier. Wenn Hund, Katze oder vor allem auch das Pferd erkranken
oder sogar unters Messer müssen, kann es schnell teuer werden. Unterschiedliche Versicherungslösungen wie eine
Tier krankenversicherung oder eine OP-Kostenversicherung bieten hier Absicherung. Tierbesitzer sollten sich außerdem
mit einer passenden Tierhalterhaftpflicht absichern, die für Schäden aufkommt, die der eigene Vierbeiner verursacht.
Damit die tierischen
Familienmitglieder
umfangreich
geschützt sind,
bieten Versicherer
ganz unterschiedliche
Lösungen an – von
Hund und Katze bis
zum Pferd.
In deutschen Haushalten lebten
im Jahr 2021 rund 35 Millionen
Haustiere unterschiedlichster
Art. Im Vergleich zum Jahr 2016
wuchs damit die Zahl der Samtpfoten,
Fellnasen sowie der gefiederten
und geschuppten Freunde unter
deutschen Dächern um rund
3,3 Millionen an. Laut Statista ist
das beliebteste Haustier der Deutschen
die Katze. Rund 15,7 Millionen
Katzen leben in den deutschen
Haushalten. Die Anzahl der Hunde
beläuft sich auf 10,7 Millionen.
Neben Katzen und Hunden sind
in den Haushalten hierzulande
auch kleinere Tiere sehr beliebt.
Unter die Kategorie der Kleintiere
fallen zum Beispiel Kaninchen,
Meerschweinchen oder Hamster.
Die Haltung von Nagetieren scheint
meist unkompliziert, dennoch sollte
auf eine artgerechte Haltung mit
ausreichend Platz geachtet werden.
Vor dem Kauf sollten sich die zukünftigen
Haustierbesitzer daher ausführlich
über die Haltungsbedingungen
informieren.
Absicherung für Samtpfoten
und Fellnasen
Die tierischen Begleiter werden
oft als bester Freund des Menschen
bezeichnet. Im Unterschied zur
Nutztierhaltung sind Haustiere
Familienmitglieder. Bei der Haltung
von Hund, Katze oder anderen
Haustieren sollte jedoch das Tierwohl
immer im Vordergrund stehen.
Durch die wachsende Tierliebe der
Deutschen entwickelte sich in den
vergangenen Jahren hierzulande ein
riesiger Absatzmarkt für Heimtier-
38
AssCompact | Februar 2022
TIERVERSICHERUNG
produkte. Damit die tierischen
Familienmitglieder umfangreich
geschützt sind, bieten Versicherer
ganz unterschiedliche Lösungen an
– von Hund und Katze bis zum Pferd.
Versicherungslösungen
rund ums Tier
Tiere können im Gegensatz zu
Menschen keine Schmerzen äußern
und sind daher umso mehr auf die
Hilfe ihrer Besitzer angewiesen.
Tierarztbesuche können aber schon
einmal mehrere 100 Euro kosten
und damit ganz schön ins Geld
gehen. Um Besitzern hier die Sorgen
zu nehmen, gibt es ganz unterschiedliche
Angebote. Darunter
fallen bei der Hunde- und Katzenkrankenversicherung
die Operationskosten,
der Auslandsschutz, die
Vorsorgeleistungen oder auch die
Zahnbehandlungen. Kunden können
sich ihre Versicherung so zusammenstellen,
wie es für sie am besten ist,
um die vierbeinigen Lieblinge individuell
abzusichern. So kann das
gute Zusammenleben mit dem
Tier im Vordergrund stehen – und
der finanzielle Stress rückt im Fall
der Fälle in den Hintergrund.
Operationskostenschutz
für den Vierbeiner
Ist ein Tier schwer verletzt oder
ernsthaft erkrankt, können die
Behandlungskosten schnell explodieren.
Damit nicht die finanziellen
Möglichkeiten der Besitzer über
die Gesundheit des Tieres entscheiden
müssen, gibt es unterschiedliche
Angebote, das lieb gewonnene Haustier
rundum abzusichern.
Unter anderem die Operationskostenversicherung.
Sie gilt für
ambulante wie stationäre Eingriffe
und deckt gleichzeitig auch alle
vorbereitenden Untersuchungen,
wenn eine versicherte Operation
durchgeführt wird – einschließlich
Labortests, Röntgenaufnahmen
oder Magnetresonanztomografien –
mit ab. Und das am besten ohne
Jahreshöchstbegrenzung. Wie beim
Menschen ist es auch für die Tiere
sinnvoll, dass der Halter freie Arztwahl
hat. Je nach Bedarf sollte dieser
Schutz auch für vorübergehende
Auslandsaufenthalte bestehen. Zu
beachten ist auch, dass häufig
Altershöchstgrenzen für den
Abschluss existieren. Einmal abgeschlossen,
sollte sie aber ein Tier -
leben lang gelten.
Tierkrankenversicherung
Wünscht der Besitzer des Tieres
einen erweiterten Leistungsumfang,
kann auch eine Tierkrankenversicherung
abgeschlossen werden.
Diese beinhaltet zusätzlich zu den
Leistungen der OP-Versicherung
Leistungen für notwendige ambulante
Behandlungen – einschließlich
Telemedizin. Der Versicherungsnehmer
kann verschiedene Erstattungssätze
und Jahreshöchstgrenzen
wählen – je nach Budget oder
Wunsch des Kunden.
Insbesondere telemedizinische
Leistungen sind gefragt. Digitale
Services werden – gerade in Zeiten
der Pandemie – verstärkt nachgefragt.
Mit FirstVet hat zum Beispiel
die Barmenia einen weiteren erfahrenen
und etablierten Telemedizinpartner
auf diesem innovativen Feld
der Tiermedizin als Kooperationspartner
gewinnen können. FirstVet
bietet den Kunden via Smartphone,
Computer oder Tablet einfach und
unkompliziert Zugang zu einem
erfahrenen Tierarzt. Telemedizinische
Leistungen werden ohne Mehrkosten
in allen Tarifen angeboten.
Besonderheit Pferde
Mit ihrer Ausdauer und Kraft
sind Pferde beeindruckende Tiere.
Mit der Pferdestärke haben sie sogar
unser Maß für Leistung definiert.
Doch auch Pferde sind anfällig für
Krankheiten und Verletzungen.
Und sie haben nicht nur eine
350°-Sicht und ein sehr feines
Gehör, sondern auch ihren ganz
eigenen Kopf:
Von der Blesse auf der Stirn bis
zur Fessel am Hinterfuß ist jedes
Pferd einzigartig – ganz besonders
natürlich das eigene. Pferdebesitzer
kennen den Charakter ihres Tieres,
können seine Stimmung an der
kleinsten Bewegung der Ohren
ablesen und erkennen, ob es
schlapp oder zufrieden ist. Doch
was, wenn einmal der Tierarzt genau
schauen muss, was nicht
stimmt? Nicht selten ist es mit
einer ambulanten Untersuchung
nicht getan. Koliken sind dabei eine
der häufigsten Ursachen für Operationen
bei Pferden. Die Operationskosten
für diese großen Tiere summieren
sich schnell auf Tausende
Euro einschließlich des notwendigen
stationären Aufenthalt nach
der Operation.
Tierhalterhaftpflicht -
versicherung – Ein Muss
Allerdings können nicht nur
Krankheiten für den Tierbesitzer
extrem teuer werden. Hohe Kosten
können auch dann entstehen, wenn
der Hund einen Schaden verursacht.
Beispielsweise wenn er auf die
Straße läuft und es zu einem
Unfall kommt. In diesem Fall haftet
der Hundehalter und muss für die
entstandenen Schäden aufkommen.
Aus diesem Grund ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung
sinnvoll.
In den meisten Bundesländern
ist diese nicht vorgeschrieben oder
nur für bestimmte Rassen, Größen
sowie verhaltensauffällige Tiere
verpflichtend.
Pferde sind äußerst sensible und
vorsichtige Tiere. Doch sie können
auch schreckhaft sein und unvermutet
ausschlagen. Für Schäden,
die das eigene Pferd verursacht,
kommt die Pferdehalterhaftpflichtversicherung
auf. Da die Haftung
des Halters immer unbegrenzt ist,
sind Kosten schwer überschaubar
und daher ist die Tierhalterhaftpflichtversicherung
ein Muss. P
Manuel Jäschke
Leiter Tierversicherung der
Barmenia Allgemeine
Versicherungs-AG
Februar 2022 | AssCompact 39
TIERVERSICHERUNG
„Für mich hat das Thema Hund den Bereich
Kfz in der Neukundenakquise abgelöst“
INTERVIEW MIT MARTIN MARKOWSKY, VERSICHERUNGSMAKLER UND GESCHÄFTSFÜHRER DER DOGVERS GMBH
Martin Markowsky ist auf den Hund gekommen – nicht nur privat, sondern auch als Spezialmakler
für Versicherungslösungen rund um Paule & Co. Wie es dazu kam und worauf es bei der Absicherung
für Hundehalter und ihre vierbeinigen Gefährten ankommt, hier einige Einblicke.
Hat sich der Absicherung
von Hunden verschrieben
und ist in diesem
Thema zu Hause:
Martin Markowsky
Herr Markowsky, wie kam es zu Ihrer Spezialisierung
auf Hunde? Sie waren ja vorher im Bereich bAV aktiv.
Für diese Veränderung gab es zwei Auslöser: Der
eine war der Einzug von Paule, meinem Border-Collie-
Whippet-Mix, und der andere relativ zeitgleich die
Insolvenz eines großen bAV-Kunden. Das war der
Punkt, an dem ich kurzzeitig auch an das Wechseln der
Branche gedacht habe. Letztendlich habe ich mich
dann aber für mein Herzensthema Hunde bzw. die
Absicherung von Hunden entschieden.
Und wie hat sich der Beratungsalltag verändert?
In meinem Arbeitsalltag spielte plötzlich nur noch
das Thema Hund eine Rolle. Wirtschaftlich war dies
natürlich auch ein Wagnis, da ich ab diesem Zeitpunkt
so gut wie kein Abschlussprovisionsgeschäft mehr generierte.
Die Umstellung hat aber dazu geführt, dass das
sogenannte „Grundrauschen“ in meinem Unternehmen
eine Größenordnung erreicht hat, die viele Dinge entspannter
macht. Für mich steht 2022 das Thema Cross-
Selling auf meiner Agenda.
Wie ist Ihre Einschätzung der aktuellen Markt -
situation? Wie entwickelt sich derzeit die Nachfrage
nach der Hundehalterhaftpflicht und der
Tierkranken versicherung?
Der Markt für die Absicherung von Hunden
erlebte durch die Pandemie einen regelrechten
Schub. Die Anzahl der Hunde stieg alleine in den
letzten zwei Jahren um gut eine Million. Entsprechend
ist auch die Nachfrage nach Absicherungsmöglichkeiten
deutlich angestiegen. Trotzdem sind
erst rund 20% aller Hunde in Deutschland krankenund/oder
OP-versichert. Schaut man zum Beispiel
nach Großbritannien oder nach Schweden, ist dieser
Anteil dort deutlich höher. Potenzial gibt es also bei
uns immer noch reichlich.
Für mich hat das Thema Hund den Bereich Kfz in
der Neukundenakquise abgelöst. Der Hund ist positiv
besetzt und ich bin fast ausschließlich auf einer Herzensebene
bei meinen Kunden. Da sind der nächste
Schritt zum angesprochenen Thema Cross-Selling
und der Weg zur Gesamtbetreuung dann nicht weit.
40
AssCompact | Februar 2022
TIERVERSICHERUNG
Geht der Trend denn hin zum Zweithund?
Allein, dass wir rund 12 Millionen Hunde in
Deutschland haben und diese in rund 9,8 Millionen
Haushalten leben, zeigt, dass es diesen Trend gibt. Ich
glaube, dass das auch damit zusammenhängt, dass viele
Neuhundebesitzer feststellen, dass der Hund auch
nach der Pandemie Aufmerksamkeit benötigt, aber
aus beruflichen Gründen seines
Halters häufiger alleine bleiben
muss. Das verstärkt sicher den
Trend zum Zweithund.
Sie haben die Beispiele Groß -
britannien und Schweden schon
angesprochen. Wie versichern
andere Länder und kann man
davon etwas lernen?
Im Bereich der Krankenver -
sicherung oder/und OP-Kosten -
absicherung sieht man in Schweden
und Großbritannien, dass die
Quote der Hunde, die abgesichert
sind, deutlich höher ist als in
Deutschland. In Schweden beträgt sie über 80%, in
Großbritannien über 45%.
Was ich sehr gut finde, ist der Ansatz in Großbritannien,
dass dort in der Regel das versichert wird, was
unvorhersehbar ist – alles das, was vorhersehbar ist,
dagegen nicht. Das heißt, dass zum Beispiel das Thema
Vorsorgeaufwendungen wie Krallen schneiden, Wurmkur,
Impfungen nicht bezahlt werden, aber der Kreuzbandriss
oder eine Zerrung.
Was sind denn die Finessen bei den Krankenversicherungsbedingungen?
In den vergangenen Jahren sind
immer mehr Anbieter auf den Markt
gekommen, da sie erkannt haben,
dass das Thema Hunde interessant
ist. Eine größere Auswahl an Anbietern
begrüße ich grundsätzlich sehr.
Zum einen belebt Konkurrenz das
Geschäft und führt zum anderen
sicher auch zu einer Verbesserung
der Leistungen bzw. der Bedingungen,
was ich am Markt auch durch
Gespräche mit den Anbietern spüre.
Leider stelle ich aber auch fest,
dass es Anbieter gibt, die einfach
nur eine Krankenversicherung im
Angebot haben möchten. Hier sehe
ich keine positiven Besonderheiten
oder innovative Produktideen. Teilweise
werden Bedingungen unterschiedlicher Anbieter
einfach abgeschrieben und dann in einem Akt der
„Bedingungsakrobatik“ so verschlimmbessert, dass diese
Produkte aus meiner Sicht noch nicht einmal eine
Daseinsberechtigung haben. Gerne genommen werden
hier dann auch Verklausulierungen, wo selbst ich teilweise
überlegen muss, was denn jetzt überhaupt noch
gemeint bzw. versichert ist.
„Im Bereich der Krankenversicherung
oder
dem OP-Kostenschutz
sieht man in Schweden
und Großbritannien,
dass die Quote der
Hunde, die abgesichert
sind, deutlich höher ist
als in Deutschland.“
„Leider stelle ich
aber auch fest, dass
es Anbieter gibt, die
einfach nur eine
Krankenversicherung
im Angebot haben
möchten. Hier sehe ich
keine positiven
Besonderheiten oder
innovative
Produktideen.“
Meine Empfehlung beim Lesen der Versicherungsbedingungen
ist, immer mit den Ausschlüssen zu beginnen.
Hier geht es insbesondere um den Ausschluss klassischer
Erkrankungen wie etwa HD, das heißt Hüftdysplasie, ED
oder Ellenbogendysplasie, Patellaluxation, also die Kniescheibe,
brachyzephales Syndrom bzw. Deformation des
Kopfes, Herz und einiges mehr. Wenn all diese Krankheiten
ausgeschlossen sind, ist das
bereits ein erstes Anzeichen für eher
suboptimale Bedingungen.
Eine weitere Unart ist die Limitierung
von Leistungen, um den
Beitrag optisch günstig darstellen
zu können. Beispielsweise gibt es
Anbieter, die Leistungen im ambulanten
Bereich und im OP-Kostenbereich
bei 2.000 Euro deckeln
oder nur bis zum zweifachen Satz
der Gebührenordnung der Tierärzte
(GOT) übernehmen. Im Notdienst
mit Abrechnung bis zum
vierfachen Satz bedeutet dies im
Zweifel, dass nur die Hälfte der
Kosten erstattet wird. Die Begrenzung der Leistungen
nach Summe habe ich noch gar nicht berücksichtigt.
Mit welchen Kosten ist denn in der Regel zu rechnen,
um eine adäquate Absicherung zu erhalten?
Das hängt zum einen davon ab, ob ich nur die Teildeckung
aus der Krankenversicherung absichern
möchte, also die reine OP-Kostenabsicherung, oder die
Krankenversicherung inklusive OP. Weiterhin kommt
es auf die Rasse an: Ist diese anfälliger für Erkrankungen,
zum Beispiel eine französische Bulldogge oder ein
Mops, dann wird es teurer, wenn
man einen optimalen Schutz
wünscht. Die Beiträge schwanken
bei der OP und der Krankenversicherung
teils deutlich.
Und wie teuer oder günstig kommt
heute denn eine Hundehalterhaftpflichtversicherung?
Hier gibt es eine sehr große
Bandbreite, was die Beiträge angeht.
Es gibt Hundehalterhaftpflichtversicherungen
ab etwa 40 Euro. Nach
oben kann es auch schon mal über
die 200-Euro-Grenze hinausgehen.
Das hängt zum einen natürlich
vom Leistungsumfang, aber auch
von der zu versichernden Rasse ab.
Beispielsweise ist ein Pitbull deutlich
teurer zu versichern als ein Chihuahua. Wobei viele
Versicherer sogenannte Listenhunde erst gar nicht
versichern. Bei meiner gemeinsam mit asspario entwickelten
Hundehalterhaftpflicht liegt der Beitrag je
nach Hund in der Exklusivdeckung zwischen 60 Euro
und knapp 100 Euro. Dann allerdings auch mit einem
einzigartigen Deckungsumfang wie die Mitversicherung
von Schäden durch Giftköder und mehr. O
Februar 2022 | AssCompact 41
TIERVERSICHERUNG
Wie sehr gleichen sich die Angebote der Versicherer?
Im Bereich der Hundehalterhaftpflicht ist die Basis
bei den meisten Anbietern vergleichbar. Es gibt hier
sowohl nach unten wie auch nach oben aber sicher Ausnahmen.
Beispielsweise scheuen die meisten Anbieter
die Absicherung von Listenhunden, oder das Thema
Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten ist in den
Deckungen nicht vorhanden. Ich glaube, hier wird sich
der Markt aber in den nächsten Jahren verändern. Aus
meiner Sicht sind einige Risiken dazugekommen, die es
vor 10 oder 15 Jahren einfach so gut wie nicht gegeben
hat, wie das bereits erwähnte Thema Giftköder.
Was sollte eine Hundehalterhaftpflicht
bieten?
Im Bereich der Haftpflichtversicherung
sollten grundsätzlich folgende
Risiken versichert sein:
• Versicherungssumme mindestens
20 Mio. Euro pauschal für
Personen-, Sach- und Vermögensschäden
• Hüten durch dritte Personen
• Führen ohne Leine/keine Maulkorbpflicht
• Weltweiter Versicherungsschutz
• Teilnahme an Trainings, Turnieren
und Rennen
• Mietsachschäden auch an gemieteten (Ferien-)
Wohnungen
• Beschädigung und Abhandenkommen von
fremden beweglichen Sachen
• Forderungsausfalldeckung und Schadensersatz-
Rechtsschutz
• Welpen bis zum Alter von zwölf Monaten
Sie haben die Problematik der Listenhunde bereits
angesprochen. Worauf ist denn beim Versicherungsschutz
für entsprechende Rassen zu achten?
In der Hundehalterhaftpflicht haben Versicherer
häufig massive Probleme, Hunde, die als sogenannte
Listenhunde gelten, überhaupt abzusichern. Wenn es
„Aus meiner Sicht
sind einige Risiken
dazugekommen,
die es vor 10 oder 15
Jahren einfach so gut
wie nicht gegeben hat,
wie das Thema
Giftköder.“
dann möglich ist, ist mir besonders wichtig, dass das
Thema Strafrechtsschutz und Ordnungwidrigkeiten
mit abgesichert ist. In den klassischen Rechtsschutzversicherungen
ist dies häufig nicht der Fall. Aus meiner
Erfahrung kann ich sagen, dass Listenhundbesitzer per
se „immer“ schuld sind. Ein Beispiel: Bei einer Rauferei
von einem American Staffordshire Terrier mit einem
Jack Russel versucht die Besitzerin, ihren Jack Russel
aus der Situation zu nehmen. Dabei beißt der Staff ihr
in die Hand. Jetzt bewegen wir uns im Bereich der Körperverletzung
und nach Anzeige durch die Besitzerin
wird sich sehr kurzfristig auch das Ordnungsamt melden.
Hier sollte dann eine vernünftige Absicherung
vorhanden sein.
Was muss man als Makler über die
Rasse, mögliche Krankheiten oder
auch Haftpflichtrisiken wissen?
Der Kunde oder Interessent
merkt sehr schnell, ob man in diesem
Thema zu Hause ist oder
nicht. Deshalb sollten Makler
schon eine grobe Klassifizierung
vornehmen können: Bestimmte
Rassen wie Schäferhunde oder
Labradore haben häufig Probleme
mit der Hüfte oder den Gelenken.
Kurzköpfige Rassen wie Boxer,
Möpse oder französische Bulldoggen sind anfällig für
das brachyzephale Syndrom, also die Deformation des
Kopfes und die damit einhergehend auftretenden
Krankheiten. Bei der Absicherung sollte man darauf
achten, dass diese speziellen Rasserisiken auch wirklich
gedeckt sind. Ist dies nicht der Fall, ist der Kopf einfach
nicht versichert: Gaumensegel, Augen und Ohren sind
gänzlich ausgeschlossen.
Wie viele Hunde muss man im Schnitt ungefähr versichern,
um von der „Zielgruppe“ leben zu können?
Eine schwierige Frage. Wenn ich nichts anderes
außer der Hundehalterhaftpflicht, der Hundekrankenoder
OP-Absicherung mache, benötigt man aus meiner
Sicht etwa 1.000 Hunde. Aber hier spielt natürlich auch
die persönliche Situation und der eigene Lebensstil eine
wichtige Rolle. Nutzt man aber das Thema Tierversicherung
als Einstieg für Cross-Selling, denke ich, dass es
dann ab ca. 400 bis 500 Hunden auch schon sehr interessant
werden kann.
Tierversicherung scheint auch ein Thema für Insur-
Techs zu sein. Wie nehmen Sie die neuen Player wahr?
Ja, an das Thema Hunde- bzw. Katzenkrankenversicherung
oder OP-Schutz hat sich das eine oder andere
InsurTech herangewagt. Teilweise mit aus meiner Sicht
guten Ansätzen, aber mir ist aktuell kein Anbieter
bekannt, der den klassischen Versicherern das Wasser
reichen kann, zumindest nicht im Bereich der Leistungen
und der Beitragsgestaltung. Bezogen auf die digitale
Antragsabwicklung mit Dunkelverarbeitung gibt es
aber bei den herkömmlichen Anbietern zum Teil noch
deutlichen Nachbesserungsbedarf.
P
42
AssCompact | Februar 2022
© annaav – stock.adobe.com
Februar 2022 | AssCompact 43
TIERVERSICHERUNG
Mit Assistance-Leistungen
auf der sicheren Seite
Was passiert mit Waldi, Luna & Co., wenn der Besitzer beispielsweise nach einem Unfall oder wegen einer Erkrankung
stationär in der Klinik behandelt werden muss? Mit einer Tierkrankenversicherung, die diesbezüglich Zusatzleistungen
bietet, können sich Tierhalter entsprechend absichern. Helvetia hat im Portfolio ihrer Tierkrankenversicherung auch
einen integrierten Schutzbrief für Tierhalter im Angebot.
Bei Unfällen oder Erkrankungen
von Hunden und Katzen
kommen auf die Besitzer oft
erhebliche Tierarztkosten zu. Teure
Behandlungen, Operationen und
anschließende Therapien sind
si gnifikante Kostenfaktoren. Auch
die regelmäßige Gesundheitsvorsorge
muss bezahlt werden. Eine
gute Tierkrankenversicherung für
Hunde und Katzen sollte umfassenden
Schutz für alle Eventualitäten
bieten und leisten, wenn das Tier
oder der Halter erkrankt.
Das neue Jahr hat gerade angefangen.
Mit guten Vorsätzen geht
man öfter und länger spazieren.
Dann rutscht man aus, bricht sich
das Bein und muss für längere
Zeit ins Krankenhaus. Gut, wenn
man dann eine Unfallversicherung
abgeschlossen hat. Aber was
passiert in so einem Fall mit dem
Haustier, das es sich zu Hause auf
dem Sofa bequem gemacht hat?
Im besten Fall steht jemand aus
dem Bekanntenkreis bereit, um
sich um das Tier zu kümmern. Es
kann auch notwendig sein, den
tierischen Liebling in eine Tierpension
zu bringen. Hier können
erhebliche Kosten für die Unterbringung
anfallen.
Assistance-Leistungen
machen den Unterschied
In solchen Momenten hilft eine
Tierkrankenversicherung. In vielen
Vollkostentarifen und OP-Tarifen
sind die Kosten für die Unterbringung
des Tieres beim Krankenhausaufenthalt
des Versicherungsnehmers
mitversichert. Meist wird eine
pauschale Entschädigung für eine
bestimmte Tagesanzahl gezahlt, die
aber oft nicht alle Kosten abdeckt.
Muss das Tier vorübergehend in
eine Tierpension, kann es zudem
schwierig sein, dies zu organisieren.
@ lifeonwhite — stock.adobe.com
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AssCompact | Februar 2022
TIERVERSICHERUNG
© Eric Isselée – stock.adobe.com
Eine Lösung für diese Unwägbarkeiten
ist ein Schutzbrief in der
Tierkrankenversicherung.
Mit dem Helvetia PetCare
Schutzbrief profitieren Tierhalter
bei Krankheit oder Unfall von
zahlreichen Assistance-Leistungen.
Ein Anruf bei der 24h-Hotline
genügt, um Kunden zielgerichtet
bei allen Fragen zu unterstützen.
Ist der Kunde im Krankenhaus
oder der Reha, organisiert Helvetia
die Unterbringung in einer Tierpension
in der Nähe und übernimmt
die Kosten bis zu vier
Wochen. Falls die Katze oder der
Hund bei Bekannten untergebracht
wird und sich diese nicht
umfänglich um das Haustier kümmern
können, kann die Versorgung
über den Schutzbrief organisiert
werden. Dazu zählt zum Beispiel
das tägliche Ausführen (bis 2
Stunden täglich), das Tierfutter und
eventuell notwendige Medikamente.
Hilfe bei der Tierarztsuche,
wenn der Vierbeiner verletzt ist
Wenn sich nicht der Ver -
sicherungsnehmer, sondern sein
Hund beim Spaziergehen verletzt?
Der klassische Weg ist dann: Tierarzt
suchen, hinfahren, Untersuchung
eventuell inklusive Medikamente
oder OP und im Anschluss
die oft hohe Rechnung, die dann
bei der hoffentlich vorhandenen
Tierkrankenver sicherung eingereicht
werden kann. Oft werden die
Emotionen und der Stress unterschätzt,
die eine Verletzung des Vierbeiners
als lieb gewonnenes Familienmitglied
auslöst. Auch hier hilft
der Schutzbrief bei der Tierarztsuche.
Helvetia übernimmt die Recherche
und vermittelt einen Tierarzt in der
Nähe. Zudem werden die Kosten
für den Notfalltransport zum Tierarzt
und die eventuell erforderlichen
Fahrdienste zu regelmäßigen Tierarztterminen
übernommen.
Die Helvetia Tierkrankenversicherung
PetCare hilft Kunden und
ihren Vierbeinern in emotionalen
und stressigen Zeiten und ist da,
wenn man sie braucht.
Tierkrankenschutz je nach dem
individuellen Bedarf
Genügt es, einen Schutzbrief
abzuschließen und alles ist in Ordnung?
Nicht ganz. Die bessere
Absicherung erhalten Kunden,
wenn sie eine leistungsstarke Tierkrankenversicherung
abschließen,
die sie vor hohen Tierarztrechnungen
schützt und dem Hund oder
der Katze eine hervorragende
Behandlung ermöglichen. Gegebenenfalls
reicht eine reine OP-Ver -
sicherung aus oder eine Vollversicherung
ist sinnvoll, die auch Kosten
für Vorsorgeuntersuchungen oder
Heilbehandlungen durch einen
Tierarzt abdeckt. Gegebenenfalls
möchte der Kunde eine noch weitergehende
Abdeckung, beispielsweise
für alternative Medizin oder
Zahnschutz. Unsere Tierkrankenversicherung
Helvetia PetCare
bietet für jeden individuellen
Bedarf eine Lösung.
Helvetia zahlt im Rahmen der
neuen Hausratversicherung auch
Schäden durch das eigene Haustier.
Sollte die Katze ihre Krallen an
der Couch schärfen, sollten Sie
daher nicht nur an eine leistungsstarke
Tierkranken-, sondern auch
an eine umfassende Hausratversicherung
denken.
P
Ludwig Koch
Leiter Privatkunden Sach
bei den Helvetia Versicherungen
Februar 2022 | AssCompact 45
TIERVERSICHERUNG
„Die Produktvielfalt
ist relativ bunt“
INTERVIEW MIT MORTESA YAKUBI, BUSINESS
PRODUKTMANAGER BEI DER SOFTFAIR GMBH
Inwieweit hat der Haustierboom auch den Tierversicherungen einen Auftrieb
gegeben? Und wie stark unterscheiden sich die Tarife auf dem Markt, gerade
auch in der Tierhalterhaftpflicht, und zeichnen sich bestimmte Trends ab?
Herr Yakubi, in den vergangenen
Jahren gab es einen regelrechten
Haustierboom, den die Pandemie
zusätzlich befeuert hat. Ebbt diese
Entwicklung derzeit etwas ab oder
geht der Trend nach wie vor zum
tierischen Familienmitglied?
Der Trend geht aktuell ganz
klar zum tierischen Familienmitglied.
An erster Stelle stehen Hunde
und Katzen. Im Jahr 2019 lebten
ca. 9 Millionen Hunde
und 14 Millionen Katzen
in deutschen Haushalten.
Laut derzeitigen Schätzungen
vom Gesamtverband
der deutschen
Versicherungswirtschaft
(GDV) leben aktuell ca.
11,2 Millionen Hunde
und ca. 16 Millionen
Katzen in deutschen Haushalten.
Die pandemische Lage hat diese
Situation somit noch einmal stark
verschärft und führte 2020 zu
Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer.
Nach Berechnungen des
Statistischen Bundesamts konnten
380 Mio. Euro eingenommen werden.
Dieser Rekord unterstreicht den
klaren Aufwärtstrend zum Haustier.
Wie hat sich denn der Markt für
Tierversicherungen während der
Pandemie entwickelt?
Die Nachfrage am Markt für
Tierversicherungen profitiert natürlich
auch von dem klaren Aufwärtstrend
zum Haustier. Ebenfalls hat
sich die Rolle des Haustieres verändert.
Haustiere werden als echte
Familienmitglieder wahrgenommen
und Tierhalter sind gewillter, ihren
Lieblingen die bestmögliche Absicherung
zukommen zu lassen. Bei
der Absicherung des Tierhalters
durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung
besteht, zumindest wenn
man auf die Zahlen schaut, noch
deutlich Entwicklungspotenzial.
Aktuell sind lediglich ca. 63% der
„Bei der Absicherung des Tierhalters
durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung
besteht, zumindest wenn man auf
die Zahlen schaut, noch deutlich
Entwicklungspotenzial.“
Tierhalter gegen etwaige Schadenersatzansprüche
versichert. Jedoch
ist Absicherung durch eine Tierhalterhaftpflicht
existenziell bzw. in
einigen Bundesländern sogar Pflicht.
Für das vierbeinige Familienmitglied
nur das Beste: Gilt dies auch
in der Tierkrankenversicherung?
Zur bestmöglichen Absicherung
gehört definitiv eine Tierkrankenbzw.
Tier-OP-Versicherung. Der
Tierhalter kann mit einer solchen
Versicherung das finanzielle Risiko
beim Tierarzt und bei Operationen
minimieren und sich vollkommen
auf das Wohl des Tieres konzentrieren.
Die positive Entwicklung
auf dem Markt und die hohe Nachfrage
nach Tierkranken- bzw. Tier-
OP-Versicherungen hat uns auch
dazu veranlasst, im vergangenen
Jahr einen Vergleichsrechner auf
den Markt zu bringen.
Gerade wenn das Tier unters
Messer muss, kann es beim Tierarzt
schnell teuer werden. Wie
sieht es denn in Sachen OP-Schutz
aus? Wissen Kunden um die
Kosten, die da auf sie
zukommen können?
Und steigt auch hier
die Nachfrage?
Durch die neue
Wahrnehmung der
Haustiere als Familienmitglieder
ist die Bereitschaft
der Tierhalter
gestiegen, das Wohlergehen
durch eine Tierkranken- bzw.
Tier-OP-Versicherung bestmöglich
sicherzustellen. Jedoch unterschätzen
viele noch das finanzielle Risiko
bei der Anschaffung eines Haustieres
und erleben das böse Erwachen bei
der ersten Rechnung. Bei einem
Kreuzbandriss beim Hund ist man
zum Beispiel schnell bei 2.500 bis
3.000 Euro. Dieses Risiko lässt sich
sehr gut mit einer bedarfsgerechten
Absicherung mindern.
Die Tierhalterhaftpflicht ist in
einigen Bundesländern verpflichtend,
in anderen nicht. Sind sich
Tierhalter der Risiken bewusst?
In Hamburg, Berlin, Niedersachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-
46
AssCompact | Februar 2022
TIERVERSICHERUNG
Holstein und Thüringen ist man als
Hundehalter gesetzlich dazu verpflichtet,
eine Hundehaftpflichtversicherung
abzuschließen. In
den restlichen Bundesländern gilt
diese Pflicht nur für Listenhunde.
Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern
gibt es gar keine Versicherungspflicht.
Generell besteht
noch großer Aufklärungsbedarf in
diesem Bereich. Tierhalter sind
sich der finanziellen und rechtlichen
Risiken offenbar nicht gänzlich
bewusst, denn der Anteil an
Tierhaltern ohne eine Tierhalterhaftpflicht
liegt aktuell bei
etwa 27%. Ein erschreckend
hoher Anteil.
Bei durchschnittlich
80.000 Schäden im
Jahr ist ein existenzbedrohender
Haftpflichtschaden
im Rahmen
des Möglichen und
sollte durch eine bedarfsgerechte
Tierhalterhaftpflichtversicherung
abgesichert werden.
Nun haben zig Versicherer Tierhalterhaftpflichttarife
auf dem Markt.
Wie stark unterscheiden sich denn
die Produkte?
Die Produktvielfalt ist bei Tierhalterhaftpflichttarifen
relativ bunt.
Bei der Produktqualität gibt es
jedoch große Nuancen und jeder
Tierhalter muss sich mit seinem
Versicherungsbedarf sehr genau
auseinandersetzen, um die bestmögliche
Absicherung mit einer
Tierhalterhaftpflicht zu erreichen.
Zeichnen sich hier bestimmte
Trends ab?
ESG (Environmental, Social and
Governance) ist der kommende
Trend in der gesamten Versicherungsbranche
und beschreibt das Thema
Nachhaltigkeit in den Bereichen
Umwelt, Sozial und Unternehmensführung.
Durch die Verabschiedung
der Taxonomie-Verordnung
(EU 2020/852) der EU sind
Versicherungsunternehmen nun
dazu verpflichtet, einen Beitrag in
den genannten Bereichen zu leisten
und diesen Beitrag offenzulegen.
Anhand von ESG-Kriterien lassen
sich somit Wirtschaftstätigkeiten
von Versicherungsunternehmen
analysieren und als ökologisch
nachhaltig definieren. Ein Trend,
der bei Tierhaltern in Zeiten des
Klimawandels gut ankommt.
Wird der Markt insgesamt unübersichtlicher?
Und wie gelingt es
angesichts der Angebotsvielfalt,
die Spreu vom Weizen zu trennen?
Die Übersicht kann man nur
mit einer detaillierten Analyse des
Marktes bewahren. Hierfür nutzt
softfair das Leistungsratingverfahren,
bei dem 18 verschiedene Leistungsbereiche
objektiv und neutral
„Tierhalter sind sich der
finanziellen und rechtlichen
Risiken offenbar nicht
gänzlich bewusst, denn der Anteil
an Tierhalter ohne eine Tierhalterhaftpflicht
liegt aktuell bei etwa 27%.
Ein erschreckend hoher Anteil.“
analysiert werden. Das Ergebnis
unterstützt Vermittler in der Beratung
ihrer Kunden und hilft diesen
bei der Entscheidungsfindung.
Ansonsten sollte der Tierhalter bei
der Wahl eines geeigneten Tarifes
auf eine zeitgemäße Deckungssumme
für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden wertlegen. Hiermit
kann man schon stark selektieren
und Basistarife rausfiltern. Ebenfalls
wichtig ist eine Absicherung
von Mietsachschäden an unbeweglichen
und beweglichen Sachen in
gemieteten Räumen. Einige Tarife
bieten hier keine Absicherung an
und liefern somit grundsätzlich
ein gutes Auswahlkriterium für die
Entscheidungsfindung. Am Ende
des Tages ist eine gute Absicherung
jedoch abhängig von den Bedürfnissen
des Tierhalters und dem
vorhandenen Budget.
Hat Qualität ihren Preis oder
bieten auch günstige Tarife ausreichend
Schutz?
Generell lässt sich sagen, dass
günstige Basistarife eher einen
Grundschutz und Premiumtarife eine
vollkommene Absicherung bieten.
Jedoch verringert sich die Kluft und
die Versicherer kalkulieren neue
Produkte haargenau auf die Bedürfnisse
der unterschiedlichen Kunden
und der aktuellen Marktsituation.
Dennoch bleibt das Qualitätsempfinden
des Versicherungsnehmers
immer abhängig von seinem Bedarf
und seinem Budget.
Ist darüber hinaus eine private
Rechtsschutzversicherung für
Tierhalter sinnvoll?
Hierbei würde es sich um eine
Ausschnittsdeckung handeln, die
eher als Baustein in einer Tierhalterhaftpflichtversicherung
passen
könnte. Persönlich würde
ich eine private Rechtsschutzversicherung
in
diesem Fall vorziehen, um
mögliche Grenzbereiche
zu vermeiden.
Wie verhält es sich beim
Versicherungsschutz für
Listenhunde?
Halter von Listenhunden
haben es schwer
auf dem aktuellen Versicherungsmarkt.
Entweder muss
man mit hohen Zuschlägen rechnen
oder es ist gar kein Versicherungsschutz
möglich. Einige Anbieter
haben sich jedoch auf Listenhunde
spezialisiert.
Gerade in der Tierhalterhaftpflicht
scheinen zunehmend digitale
Player auf dem Markt aktiv. Wie
beurteilen Sie diese Entwicklung?
Die Tierhalterhaftpflicht gilt als
weniger komplexe Versicherungssparte
und bietet sich somit neuen
digitalen Playern besonders an. Hier
kann man ohne großes Versicherungs-Know-how
schnell gewinnbringend
agieren und gleichzeitig
Erfahrungen und finanzielle
Rücklagen bilden. Diese könnte
man anschließend nutzen, um
weitere Produkte auf den Markt
zu bringen. Wie erfolgreich diese
Strategie ist, wird sich in den kommenden
Jahren zeigen.
P
Februar 2022 | AssCompact 47
TIERVERSICHERUNG
Tierversicherungen
sind keine Nische mehr
Im Zuge der Pandemie haben sich etliche Deutsche ein Haustier angeschafft. Versicherungslösungen für
das vierbeinige Familienmitglied fristen längst kein Nischendasein mehr – mit Folgen für Vermittler.
Denn Tierversicherungen bieten viel Potenzial und eine gute Möglichkeit der Kundenbindung.
Im Ernstfall
möchte kein
Tierhalter beim
Besuch des
Tierarztes fragen
müssen: „Was
kostet die
Behandlung?“,
sondern sicher
sein, dass sein
Vierbeiner die
beste Behandlung
bekommt.
Tierversicherungen gehören in
Deutschland nicht zu dem
klassischen Absicherungspaket
bei Versicherern und werden somit
oft als Nische verstanden. Der
Stellenwert des Tieres hat sich innerhalb
unserer Gesellschaft jedoch
stark verändert. Tiere sind heute
vollwertige Familienmitglieder. Eine
Absicherung durch eine Tier-
OP- oder Krankenversicherung ist
unter Tierhaltern daher längst keine
Ausnahme mehr.
Blickt man in das Gründungsjahr
der Uelzener 1873 zurück, wurden
Tiere vorwiegend zur Absicherung
des Lebensunterhalts gehalten.
Hunde beschützten Hof und
Haus und Pferde halfen bei der
Landwirtschaft. „Kosten versus
Nutzen“ spielte eine erhebliche
Rolle bei Unfall und Erkrankung
eines Tieres.
Heute haben Hunde, Katzen
und Pferde einen emotionalen
Wert. Sie sind Teil der Familie. Laut
einer Studie des Industrieverband
Heimtierbedarf (IVH) e. V. leben
heute rund 10,7 Millionen Hunde
und 15,7 Millionen Katzen in deutschen
Haushalten. Heimtiere wohnen
jetzt in Städten, haben mitunter
einen eigenen Social-Media-
Kanal und Hunde begleiten ihre
Halter mit ins Büro.
Wohlbefinden der Tiere
ein wichtiger Faktor
Die Gesundheit der neuen Familienmitglieder
steht an erster Stelle.
Durch moderne Technologien werden
diagnostische sowie therapeutische
Möglichkeiten bei der Behandlung
von Tieren ebenfalls immer
vielfältiger. Invasive Operationen,
MRT und CT gehören in der Tiermedizin
zum Alltag. Dieser Fortschritt
bedeutet auch höhere Kosten
für Personal und Technik, was mitunter
zu höheren Behandlungsrechnungen
führt. Tierhalter wollen
für ihren ständigen Begleiter
Sicherheit im Fall eines medizinischen
Notfalls. Die finanzielle
Belastung für Herrchen und Frauchen
steigt durch die Erweiterung
der Behandlungsmöglichkeiten. Im
Ernstfall möchte kein Tierhalter
beim Besuch des Tierarztes fragen
müssen: „Was kostet die Behandlung?“,
sondern sicher sein, dass sein
Vierbeiner die beste Behandlung
bekommt.
Tierkrankenversicherung
als Bindeglied
Seit Mitte der 80er-Jahre ist ein
Schutz durch eine Tierkrankenver -
sicherung für Heimtiere und Freizeitpferde
möglich. Die Uelzener
Versicherung hat diese Absicherung
als erste Gesellschaft in Deutschland
angeboten. Die Tierkrankenversicherung
ist das Bindeglied
zwischen Tieren als Familienmitgliedern
und den neuen Möglichkeiten
in der Tiermedizin. Sie bietet
finanzielle Sicherheit und eine optimale
Behandlung für die heutigen
Bedürfnisse der Tierhalter.
Familienmitglied Tier und seine
Bedeutung für Vermittler
Das Thema Tier ist emotional
behaftet und erfordert vom Ver -
sicherungsmakler viel Fingerspitzengefühl.
Im Gespräch mit dem
Kunden sollte daher das Sicherheitsbedürfnis
genau hinterfragt
48
AssCompact | Februar 2022
TIERVERSICHERUNG
© iagodina – stock.adobe.com
Quelle: Zahlen der Uelzener Versicherungen (2015 bis 2020)
werden: Einige Tierhalter möchten
eine finanzielle Absicherung für
die wirklich ernsten Notfälle, in
denen eine Operation unvermeidbar
ist. Diese Halter sollten eine
Tier-OP-Versicherung in Erwägung
ziehen. Für Tierhalter, die ein
finanzielles Risiko komplett vermeiden
möchten, ist der Tierkrankenschutz
eine sinnvolle Option.
Falls eine langwierige tierärztliche
Behandlung erforderlich ist, bietet
eine Tier-Krankenversicherung
weitreichenden Schutz. Sie deckt
alle ambulanten und stationären,
konservativen sowie chirurgischen
Eingriffe ab.
Die Uelzener Versicherung hat
beispielsweise durch die unterschiedlichen
Tarife basis, premium
und premium plus für jedes Kundenbedürfnis
ein Produkt im Portfolio.
Der Kunde kann selbst wählen,
welches Risiko er abdecken
möchte. In jedem Fall empfehlenswert
ist es, den Leistungsumfang
der Tarife und die Ausschlüsse genau
zu prüfen, damit es hinterher
zu keinen Enttäuschungen
kommt, weil eine nötige Leistung
nicht inkludiert ist.
Vertrauen schafft
Kundenbindung
Tierhalter wollen die bestmögliche
Behandlung für ihr Tier, ohne
sich Gedanken über die finanziellen
Kosten zu machen. Für den Versicherungsmakler
bedeutet das: Wer
den Bedarf der Kunden an der Absicherung
von Hunden, Katzen oder
Pferden erkannt hat und vielleicht
selbst eigene Erfahrungen als Tierhalter
einbringen kann, hat die
Möglichkeit, gutes, zusätzliches Geschäft
zu generieren und die Kunden
noch besser an sich zu binden. Die
Tierversicherung ist hier nicht mehr
als Nische zu verstehen.
P
Dr. Theo Hölscher
Vorstandsvorsitzender der
Uelzener Versicherungen
Februar 2022 | AssCompact 49
TIERVERSICHERUNG
„Pferde sind bei uns eine
Herzensangelegenheit“
INTERVIEW MIT ANNA REICHHARDT, GESCHÄFTSFÜHRERIN
DES MAKLERUNTERNEHMENS VML GMBH
Das Maklerunternehmen VML (v-m-l.de) berät – nicht nur, aber mit Leidenschaft
– rund um den Versicherungsschutz für Reiter und Pferd. In der Beratung erfahren
die Experten immer wieder, dass mögliche Gefahren und Kosten unterschätzt
werden oder Versicherungsbedingungen mancher Anbieter nicht weit genug gehen.
Frau Reichhardt, zu Ihrem Produktportfolio
zählt auch Versicherungsschutz
rund ums Pferd.
Haben Sie eine besondere Affinität
zu Pferden oder zum Reitsport?
Das Thema Pferd liegt bei uns
quasi in der Familie. Mein Mann,
der Gründer der VML GmbH, ist
auf dem elterlichen Reitbetrieb
„Pferdeparadies Leberle“ aufgewachsen
und hat natürlich dadurch eine
besondere Verbindung und auch
das Verständnis sowohl zu Pferden
als auch zu deren Besitzern. Man
kann sagen, dass dieses Thema bei
uns eine Herzensangelegenheit ist.
Wie hat sich denn
die Pandemie auf den
Reitsport bzw. die
Nachfrage nach
Pferden ausgewirkt?
Seit Beginn der Pandemie
haben wir auf jeden
Fall einen Zuwachs
an Kunden, die
ein Pferd besitzen. Vor
allem im ländlichen
Raum konnte man den Zuwachs
deutlich spüren. Viele Reiter, die
bereits ein Pferd besitzen, haben
sich innerhalb der letzten zwei
Jahre noch ein weiteres Tier angeschafft.
Dem zufolge haben auch
die Reitbeteiligungen zugenommen,
da es natürlich für jemand
mit mehreren Pferden oft nicht zu
bewerkstelligen ist, alle Pferde
gleichermaßen zu bewegen. Ebenfalls
wissen wir über den elterlichen
Reitbetrieb, dass die Nachfrage
nach einem Stallplatz deutlich
gestiegen ist.
Wiederum hatten Reitschulen
und Reitlehrer einen Einbruch, da
aufgrund der Coronamaßnahmen
Reitunterricht erst einmal nicht
gestattet war. Selbst aktuell unterliegt
der Reitunterricht der 2G-plus-
Regelung.
Ein Pferd zu halten, ohne eine
Pferdehaftpflichtversicherung
abzuschließen – wissen Pferde -
lieb haber denn, was im schlimmsten
Fall auf sie zukommen kann?
„Es ist eigentlich allen Pferdebesitzern
klar, dass sie eine Pferdehaftpflich t -
versicherung benötigen, sobald ein Pferd
angeschafft wird. Als Pferdebesitzer ohne
Haftpflicht für sein Tier würde man in
99% aller Ställe keinen Platz bekommen.“
Es ist eigentlich allen Pferde -
besitzern klar, dass sie eine Pferdehaftpflichtversicherung
benötigen,
sobald ein Pferd angeschafft wird.
Als Pferdebesitzer ohne Haftpflicht
für sein Tier würde man in 99%
aller Ställe keinen Platz bekommen.
Allein aus diesem Grund ist es
jedem Pferdebesitzer klar, vorab eine
Pferdehaftpflicht abzuschließen.
Was im schlimmsten Fall aber auf
sie zukommen könnte, ist den
wenigsten bewusst. Wenn wir unseren
Kunden im Beratungsgespräch
erläutern, dass laut BGB der Halter
für sein Tier persönlich haftet und
es anhand von Beispielen darstellen,
ist eindeutig, dass es oftmals unterschätzt
wird.
Haben Sie ein Beispiel?
Ein Pferd scheut beim Ausreiten,
wirft den Reiter ab und geht durch.
Das Pferd springt auf die nahe gelegene,
viel befahrene Bundesstraße
und verursacht einen Unfall. Im
schlimmsten Fall mit verletzten Personen.
Hier sind wir schnell bei
einer extremen Schadenhöhe,
für die man
ohne Pferdehaftpflichtversicherung
sein Leben
lang zahlen müsste.
Sollte eine Pferde -
halterhaftpflicht Ihrer
Meinung nach verpflichtend
sein?
Definitiv. Pferde sind
athletische, kraftvolle
Tiere. Diese enorme Stärke kann
natürlich auch enormen Schaden
anrichten. Und nicht zu vergessen,
Pferde sind Fluchttiere. Ein Haftpflichtschaden
des eigenen Pferdes
kann quasi wie ein Lotto-Gewinn
sein – nur andersrum.
Werden alle gängigen Risiken über
die Halterhaftpflicht abgedeckt?
Am besten kann dies anhand eines
Beispiels erklärt werden. Sie lassen
50
AssCompact | Februar 2022
TIERVERSICHERUNG
ihr Pferd auf dem Weg von der Weide
zum Stall noch etwas grasen, das
Pferd erschrickt, geht durch, galoppiert
auf das Feld nebenan und über
die angrenzende Straße. Dabei muss
der entgegenkommende Autofahrer
ausweichen und fährt in den Graben.
Der Autofahrer ist verletzt und
bricht sich das Bein.
• Auf dem Feld entsteht ein erheblicher
Schaden = Flurschaden
• Auto ist beschädigt = Sachschaden
• Autofahrer verletzt = Personenschaden
• Autofahrer kann aufgrund des
gebrochenen Beins nicht arbeiten
= Vermögensschaden
Wie schnell so ein Schaden entstehen
kann, erläutert dieses einfache
Beispiel. Daher sollte jede Pferdehaftpflichtversicherung
gegen Sach-, Personen-,
Vermögens- und Flurschäden
absichern. Leider ist das
jedoch nicht standardisiert
bei allen Anbietern der
Fall – von manchen Pferdehaftpflichtversicherern
werden Flurschäden sogar
ausgeschlossen. Die Versicherungsbedingungen
sind daher äußerst wichtig.
Natürlich gibt es immer
Grenzen im Versicherungsbereich.
Alle Risiken abzu -
decken, wäre für keinen Besitzer bezahlbar.
Daher führen wir immer im
Vorfeld ein Gespräch, um die Situation
des Besitzers und des Pferdes zu
analysieren und daraus die bestmögliche
Absicherung für jeden Kunden
individuell zu erarbeiten und die
nicht versicherbaren Bereiche so
gering wie möglich zu halten.
Nicht versicherbar in der Pferdehalterhaftpflicht
sind beispielsweise
eigene Schäden. Beispiel hierzu:
Mein Pferd tritt im eigenen Pferdeanhänger
so stark gegen die Wand,
dass diese kaputt ist – nicht versichert.
Im gemieteten Pferdeanhänger
wäre es versichert, sofern die
Klausel gemietete und geliehene
Gegenstände erfüllt ist.
Auf welche Einschlüsse gilt es also
bei den Produkten zu achten?
Unserer Meinung nach ist es
wichtig, auf folgende Einschlüsse zu
achten: Flurschäden, Reitbeteiligung
– unterschieden in Eigenschaden
und Fremdschaden – Führen des
Pferdes an Halfter und Strick, Absicherung
im Ausland, Reiten mit gebissloser
Zäumung, Schutz auf Turnieren,
Schäden an geliehenen und
gemieteten Utensilien, Kutschfahrten.
Die Deckungssumme sollte unserer
Meinung nach nicht unter 20
Mio. Euro liegen. Die meisten Versicherer
bieten eine Deckungssumme
zwischen 1 und 10 Mio. Euro an,
was sehr schnell erschöpft sein
kann. Vor allem wenn es sich um
Personenschäden handelt.
„Die Pferdekrankenversicherung
oder Pferde-OP-Versicherung ist eine
der wichtigsten Versicherungen für
Pferdehalter. Eine Pferde-OP kann
plötzlich sehr hohe Kosten verursachen.“
Mit welchen Kosten ist denn in der
Regel zu rechnen, um eine adäquate
Absicherung zu erhalten?
Natürlich ist es schwer, hier einen
fixen Betrag zu nennen, da so viele
Faktoren zu beachten sind. Allein,
ob ich ein Pferd zum privaten
Hobbyreiten halte oder ein Gnadenbrotpferd,
ein Pony oder Turnierpferd
– das ist schon die erste
grundsätzliche Frage, die wir stellen
müssen, ohne überhaupt die versicherten
Schadenfälle zu besprechen,
die wichtig sind.
Als ungefähren Richtwert für
eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung
für ein Pferd, das rein zum
Hobbyreiten gedacht ist, würden wir
die Beitragsspanne aktuell zwischen
110 und 190 Euro im Jahr ansetzen.
Wobei nicht der Beitrag wichtig ist,
sondern immer das Kleingedruckte
in den Bedingungen!
Welche Rolle spielt denn eine
Krankenversicherung für Pferde?
Die Pferdekrankenversicherung
oder Pferde-OP-Versicherung ist
eine der wichtigsten Versicherungen
für Pferdehalter. Eine Pferde-
OP kann plötzlich sehr hohe Kosten
verursachen. Hat beispielsweise ein
Pferd eine plötzliche Kolik und
muss in die Tierklinik und dort
operiert werden, kommt zu den
OP-Kosten noch der Aufenthalt in
der Klinik dazu. Solch ein medizinischer
Einsatz kann schnell mehrere
Tausend Euro kosten. Um zu verhindern,
dass der Pferdehalter dadurch
in finanzielle Nöte kommt, ist es
sehr sinnvoll, eine Pferde-OP-Versicherung
abzuschließen. Bei der
Pferdekrankenversicherung geht es
hauptsächlich darum, Routine -
untersuchungen und wiederkehrende
ärztliche Leistungen wie
Impfungen, Wurmkuren, Blutbilder,
Krankheiten abzudecken.
Wie nehmen Sie das Angebot auf
dem Markt wahr? Gibt es passenden
Schutz zu bezahlbaren Prämien?
Nicht jede Versicherungsgesellschaft,
die für Menschen eine Krankenversicherung
anbietet, bietet
auch eine Krankenversicherung für
Pferde an. Das Angebot ist dadurch
schon etwas geringer,
allerdings nicht zwingend
schlechter. Wir
finden hier Gesellschaften,
die wissen,
wovon sie sprechen,
und auf den Bereich
Tier spezialisiert sind.
Natürlich gilt auch
hier, dass nicht alle
Wehwehchen oder Behandlungen
in den Tarifen abgesichert
werden können. Es müssen
einfach Grenzen gezogen werden –
wie es bei unserer eigenen Krankenversicherung
ja auch ist. Trotzdem
muss man sagen, dass es Tarife gibt,
die eine wirklich gute Leistung bieten
für einen fairen Beitrag. Ausschlaggebend
ist hier allerdings eine
ausgiebige Beratung – auf keinen
Fall blauäugig etwas mal eben
schnell abschließen.
In welchen Fällen sind denn spezielle
Absicherungen wie etwa eine
Pferdelebensversicherung sinnvoll?
Die Pferdelebensversicherung ist
sinnvoll für Pferdehalter, die mit
ihren Pferden Geld verdienen, zum
Beispiel Sport- und Zuchttiere.
Solche Pferde haben meistens
auch einen sehr hohen finanziellen
Wert. Sollte ein solches Pferd infolge
einer Krankheit oder eines Unfalls
sterben oder dadurch für die Zucht
ausscheiden, sichert eine Pferde -
lebensversicherung dieses Risiko ab. P
Februar 2022 | AssCompact 51
Investment | News
Aktionärszahlen sind
2021 leicht gesunken
Die Aktionärszahlen des vergangenen Jahres geben Orientierung für 2022.
Das Deutsche Aktieninstitut (DAI) hat die jährlich
erhobenen Aktionärszahlen für Deutschland
vorgelegt. Demnach waren im vergangenen Jahr
12,1 Millionen Menschen in Deutschland in Aktien,
Aktienfonds oder ETFs investiert. Im Vergleich zum
Aktien-Boom-Jahr 2020 sanken die Aktionärszahlen
zwar um 280.000 Anleger, dennoch handelt es sich
um die dritthöchste Aktionärsquote, die das DAI
seit 1997 ermittelt hat.
„Die Menschen in Deutschland setzten auch 2021
weiter auf Aktien und Aktienfonds. Das Vertrauen in
Aktien ist ungebrochen“, zieht Dr. Christine Bortenlänger,
geschäftsführende Vorständin des DAI, Bilanz. „Nach
dem starken Anstieg im Jahr 2020 haben sich die
Aktionärszahlen auf hohem Niveau stabilisiert. Rund
jeder Sechste ist am Aktienmarkt engagiert. 2021 war
also erneut ein gutes Jahr für die Aktienkultur in
Deutschland.“
Wie sich aus den DAI-Erhebungen ergibt, ist von
den 12,1 Millionen Aktienbesitzern rund ein Drittel
weiblich. Das sind gut vier Millionen Aktiensparer -
innen. Der geringere Frauenanteil zieht sich durch alle
Altersklassen. Dabei handelt es sich um ein Phänomen,
das sich auch in den Vorjahren beobachten ließ. „Nach
wie vor nutzen zu wenige Frauen die Chancen der
Aktienanlage“, stellt Bortenlänger fest.
Bei den beliebtesten Anlageformen dominieren
Aktienfonds und aktienbasierte ETFs. 66% der Anleger -
innen und 53% der Anleger setzen ausschließlich auf
Investmentfonds. Die Direktanlage wird stärker von
Männern genutzt: 28% der Aktienanleger investieren in
Einzelaktien, aber nur 22% der Aktienanlegerinnen. (AC)
© peterschreiber.media – stock.adobe.com
Bundesanleihen:
Das Ende der Minuszinsen
Bundesanleihen gelten als besonders sicher,
allerdings auch als gering verzinst, besonders
in der jüngsten Vergangenheit. Die Unsicherheiten
um die Modalitäten des Brexit läuteten
ab Mai 2019 eine Phase negativer Renditen auf
Bundesanleihen ein. Der Ausbruch der Corona -
virus-Pandemie und der folgende Börsen-Crash
verstärkten den Run auf Bundesanleihen. Im
März 2020 erreichte die Rendite der zehnjährigen
Titel daher ein Rekordtief.
Gut zweieinhalb Jahre notierten die Renditen
dauerhaft im Minus, doch am Vormittag
des 19.01.2022 war es dann so weit: Das Ende
der Phase ungebrochener Minuszinsen war
da. Die jüngste zehnjährige Staatsanleihe warf
nach Angaben des Finanzportals onvista kurzfristig
eine positive Rendite von 0,017% ab.
„Endlich muss der Anleger beim Kauf von
zehnjährigen Bundesanleihen nicht von vorne
herein draufzahlen“, kommentiert Berenberg-
Chefvolkswirt Holger Schmieding den Vorgang.
„Aber eine attraktive Anlage, die neben
der Sicherheit über die spätere Rückzahlung
auch einen Ertrag verspricht, sind diese Anleihen
damit noch lange nicht.“
Der Anstieg der deutschen Rendite sei die
Folge anhaltend hoher Inflationsraten und der
Erwartung kräftiger Zinserhöhungen durch
die Fed sowie einer weniger expansiven Geldpolitik
der EZB, sagt Oliver Eichmann, Zins -
experte für den europäischen Raum der Fondsgesellschaft
DWS, und prognostiziert: „Wir gehen
davon aus, dass die Rendite der zehnjährigen
Bundesanleihen in diesem Jahr weiter bis in
den Bereich von 0,2% steigen wird.“ Laut
Elmar Völker, Analyst bei der LBBW, gebe es
einen „Abwärtsdruck auf die Rentenkurse“ und
dementsprechend einen „Aufwärtsdruck auf
die Renditen“. Und das komme vor allem aus
den USA, „wo sich die Anzeichen verdichteten,
dass die US-Notenbank bereits in Kürze die
Leitzinswende einläuten dürfte“, sagt Völker.
Anders als in der Eurozone gab es zuletzt Spekulationen,
dass die Fed die Zinsen angesichts
immer neuer Höchststände bei den Teuerungsraten
bereits im März erhöhen könnte – und
damit früher als ursprünglich an den Finanzmärkten
erwartet. (AC)
52
AssCompact | Februar 2022
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DIE TIERARZT-
RECHNUNG GEHT
AUF UNS.
PFOTE DRAUF!
Vermittler blicken optimistisch
auf das Börsenjahr 2022
Trotz Inflationssorgen, aktuell zunehmender
Corona-Inzidenzwerte und der Unklarheiten
um die Omikron-Variante sind Anlagevermittler
für die Entwicklung des deutschen
Aktienindex Dax in diesem Jahr sehr positiv
gestimmt. Das geht aus der aktuellen Vermittler-Fokus-Umfrage
der European Bank for
Financial Services GmbH (ebase) hervor.
Für die Erhebung hat ebase seine Vertriebspartner
online nach ihren Erwartungen für das
Börsenjahr 2022 gefragt. 70% der 170 Befragten
gehen für das neue Jahr von einer weiterhin
positiven Entwicklung des Dax aus. Ein Fünftel
wiederum erwartet ein gleichbleibendes
Aktienkursniveau.
Die optimistische Grundstimmung hat
sich, basierend auf den bisherigen ebase-Umfragen,
in den vergangenen drei Jahren deutlich
verstärkt. Während die Optimisten mittlerweile
70% der Umfrageteilnehmer ausmachen,
waren es vor einem Jahr noch rund zwei Drittel
und im Jahre 2019 nur 45% der Befragten. Nur
ein Zehntel erwartet fallende Kurse.
„Aufgrund der anstehenden Zinswende
stehen wir vor einer wahrscheinlich volatileren
Marktphase. Es wird spannend sein zu sehen,
ob die Optimisten unter den Finanzprofis
recht behalten“, sagt Kai Friedrich, CEO der
ebase. „Nur 10% der befragten Finanzvermittler
gehen für 2022 von einem sinkenden
Aktienmarktniveau aus, 4% von einem stark
sinkenden Dax.“
Der überwiegende Optimismus unter den
Finanzvermittlern deckt sich mit einer aktuellen
repräsentativen Umfrage der ebase zu den
finanziellen Vorsätzen der Deutschen für 2022.
Erstmals haben in der jährlichen Umfrage
mehr Umfrageteilnehmer angegeben, künftig
in Fonds und ETFs investieren zu wollen,
anstatt ihr Geld auf Festgeldkonto und Sparbuch
liegen zu lassen.
Um die zu erwartende steigende Nachfrage
nach Investments am Kapitalmarkt sowohl von
Anlegern als auch von Finanzberatern optimal
bedienen zu können, sieht sich ebase sehr gut
aufgestellt. (AC)
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Investment | News
Neuer Aktienfonds verbindet
Klimaneutralität und Dividende
Die EB – Sustainable Investment Management
GmbH (EB-SIM), Vermögensverwalter der evangelischen
Bank für nachhaltige Investments im deutschsprachigen
Raum, erweitert ihr Angebot um den
nachhaltigen Aktienfonds namens „EB Dividendenstrategie
Klima Global“. Der neue Fonds ist ab dem
03.01.2022 über die Vertriebspartner der EB-SIM
erhältlich. Er investiert weltweit ausschließlich in
nachhaltige Unternehmen, die attraktive Dividendensowie
Wachstumschancen bieten. Der Fonds steht
außerdem im Einklang mit dem 1,5-Grad-Ziel des
Pariser Klimaabkommens. „Klimaneutralität und hohe
Dividendenausschüttungen gehen bei vielen Unternehmen
Hand in Hand“, sagt Dr. Oliver Pfeil,
Geschäftsführer und Chief Investment Officer bei der
EB-SIM. „Unternehmen, die eine niedrige CO2-Intensität
aufweisen, sind häufig gleichzeitig sehr profitabel
und schütten entsprechend hohe Dividenden aus.
Der ‚EB Dividendenstrategie Klima Global‘ macht
sich das zunutze, indem er gezielt in Unternehmen
investiert, die sich in beiden Feldern positiv
hervortun.“
Bei der Zusammenstellung des
Anlageuniversums wendet die
EB-SIM strenge Ausschlusskriterien
an. So darf der Fonds ausschließlich
in Unternehmen
investieren, die keine
deutlich negative
Wirkung auf eines
der Sustainable
Development Goals
der Vereinten Nationen
(SDGs) in Verbindung mit
einer unterdurchschnittlichen Nachhaltigkeitsbewertung
aufweisen. Im nächsten Schritt untersucht das
Fondsmanagementteam rund um Philipp Hohmann
die verbleibenden Unternehmen hinsichtlich ihrer
Unternehmenskennzahlen, der Dividendenqualität,
des Ratings sowie des Wachstumspotenzials. Zusätzlich
berücksichtigt die EB-SIM bei der Aktienauswahl
unter anderem das Geschäftsmodell und die Marktpositionierung
der Unternehmen. Regional liegt der
Fokus des Fonds zum Start auf Nordamerika (45%),
Westeuropa (38%) und Asien Pazifik (17%). (AC)
Peter E. Huber lanciert
antizyklischen Aktienfonds
Mit dem Fonds „TT Global Contrarian“ legt die
Taunus Trust einen internationalen Aktienfonds auf,
der antizyklisch agiert. Gemanagt wird der ausschüttende
Fonds von Peter E. Huber, der auch Partner
beim Vermögensverwalter Taunus Trust ist.
Der „TT Contrarian Global“ wurde am 01.12.2021
aufgelegt und verfügt über eine institutionelle
I-Tranche und eine auf Privatanleger ausgerichtete
P-Tranche (WKN: A3CRQ6). An Kosten fällt für die
P-Tranche ein Ausgabeaufschlag von 3% an. Hinzu
kommen laufende Kosten in Höhe von 1,4% p.a. Der
Fonds wies zum 30.12.2021 ein Fondsvolumen von
22 Mio. Euro auf und ist bereits über die meisten
Plattformen handelbar.
Außer von Huber selbst wird der Fonds auch von
seinen beiden Co-Fondsmanagern David Meyer und
Norbert Keimling betreut. Ansprechpartner für den
Fondsvertrieb ist Steffen Berndt.
Seine Anlagestrategie untermauert der Fonds -
manager Huber mit acht Thesen, die seiner Meinung
nach gerade jetzt für die Auflage eines antizyklischen
Aktienfonds sprechen. (AC)
LOIM legt „Fallen Angels
Recovery“-Strategie auf
Der Vermögensverwalter Lombard Odier Investment
Managers (LOIM) hat sein Angebot an festverzinslichen
Wertpapieren mit der Lancierung der
„Fallen Angels Recovery“-Strategie erweitert.
Die bereits am 30.11.2021 aufgelegte Strategie
investiert in Unternehmen, die im Rating-Spektrum
zurückgefallen sind, jedoch nach Einschätzung von
LOIM Aussicht auf eine Erholung haben und eine
attraktive Bewertung aufweisen. Per Ende Dezember
2021 verfügte die Strategie bereits über ein verwaltetes
Vermögen von 86 Mio. US-Dollar.
Fallen Angels sind Anleihen, die auf High Yield
herabgestuft wurden, aber vergleichsweise unterbewertet
sind. Laut LOIM bietet die Strategie den
Anlegern attraktive risikobereinigte Renditen über
den gesamten Zyklus hinweg und ermöglicht ein
starkes Marktengagement bei einer Erholung, während
das Engagement bei einer Korrektur begrenzt wird. (AC)
© Ainoa – stock.adobe.com
54
AssCompact | Februar 2022
INVESTMENT
Fonds mit Spitzenrating schlagen den Markt
Scope Analysis hat ausgewertet, wie gut sich aktiv
gemanagte Fondsprodukte im Vergleich zu ihren passiven
ETF-Pendants in den vergangenen Jahren geschlagen
haben. Dabei stellten die Scope-Analysten fest, dass
Fonds mit Spitzenbewertung in früheren Jahren sowohl
drei als auch fünf Jahre nach Erhalt ihres Ratings eine
höhere Rendite erzielten als der Marktdurchschnitt. Im
besten Fall gelang den Top-Fonds eine Outperformance
von bis zu 2,7 Prozentpunkten pro Jahr.
Um die Kapitalmärkte möglichst breit abzudecken,
betrachteten die Analysten neun Anlagesegmente. Aus
jeder Peergroup wurden jeweils die drei Fonds mit den
höchsten Rating-Punktzahlen vor drei und vor fünf
Jahren ausgewählt. Daraus erstellten die Scope-Analysten
ein reines Aktienfonds-Portfolio und ein reines Rentenfonds-Portfolio.
Zudem konstruierten die Analysten
ein Balanced-Portfolio.
In den Portfolios wurden die Fonds so gewichtet,
dass ihre Verteilung den Standard-Benchmarks MSCI
AC World Index (Aktien) und Bloomberg Euro Aggregate
Bond Index (Anleihen) entspricht.
Um die Entwicklung des breiten Markts aus Anlegersicht
möglichst realistisch wiederzugeben, setzten
die Analysten ETFs ein.
Die laufenden Kosten wurden in der Auswertung
sowohl bei den Top-Fonds als auch bei den passiven
Anlageprodukten bereits berücksichtigt. Anders sieht
es bei den einmalig anfallenden Gebühren wie den
Ausgabeaufschlägen bei aktiv gemanagten Fonds oder
den Trading-Gebühren bei den ETF-Produkten aus. Die
ließen die Scope-Analysten außen vor.
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass zumindest
einige Anbieter aktiv gemanagter Fonds einen Mehrwert
gegenüber passiven Anlageprodukten aufweisen. (AC)
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Investment | News
Riester-Run-off:
Deka kehrt Neugeschäft den Rücken
Der letzte Akt der Riester-Rente? Die Anbieter verabschieden sich.
Nachdem die DekaBank ihr Riester-Neugeschäft im
vergangenen Jahr bereits massiv heruntergefahren hatte,
zieht das Wertpapierhaus der Sparkassen nun endgültig
die Reißleine. Zum 01.06.2022 stellt die Deka
ihr Riester-Neugeschäft vollständig ein. Aktuell betroffen
von diesem Schritt sei das Produkt Deka-Zukunfts-
Plan in den Varianten Classic und Select, wie einer
Mitteilung der Deka zu entnehmen ist.
Die Deka hatte das Riester-Neugeschäft 2021 bereits
stark eingeschränkt, indem sie die angebotenen Riester-
Fondsverträge nicht mehr aktiv bewarb und den Ausgabeaufschlag
auf 0% absenkte.
Für Bestandskunden ändere sich laut Deka überhaupt
nichts. Ihre Verträge sollen unverändert weitergeführt
werden.
Die Deka ist das dritte große Fondshaus, das sich
aus dem Angebot von Riester-Verträgen ganz oder teilweise
verabschiedet. Bereits zuvor hatte die DWS dem
Riester-Neugeschäft komplett den Rücken gekehrt.
Union Investment wiederum bietet zwar noch Verträge
an, fordert jedoch bei Neukunden eine Mindestlaufzeit
von 20 Jahren. Und auch die Deka selbst hatte ihr
Angebot an Riester-Produkten bereits zuvor ausgedünnt.
Der Grund für den Rückzug aus dem Riester-
Geschäft ist bei allen drei großen Fondsanbietern ähnlich:
Die Beitragsgarantie in der staatlich geförderten
privaten Vorsorge bei gleichzeitig anhaltend niedrigen
Zinsen stellt die Anbieter vor nahezu unlösbare
Herausforderungen. Die Deka setzt zukünftig auf
garantiefreie Produkte. (AC)
© Zerbor – stock.adobe.com
Aus Oyster-Fonds
werden iMGP Funds
Das weltweite Netzwerk aus Asset Managern,
iM Global Partner, ändert den Namen
seiner in Luxemburg ansässigen Oyster-Fondspalette
in iMGP Funds. Die Änderung steht
im Mittelpunkt einer umfassenden Rebranding-Initiative,
die iM Global Partners als Reaktion
auf das schnelle Unternehmenswachstum
und eine erneuerte Vision des Unternehmens
durchführt. Der neue Markenname, der seit
10.01.2022 für die in Luxemburg ansässige
SICAV (Investmentgesellschaft mit variablem
Grundkapital nach luxemburgischem Recht)
gilt, ist bereits am 16.12.2021 für die US-Fonds
eingeführt worden.
Auf das Jahr 2021 blickt iM Global Partner
positiv zurück. Der grenzüberschreitende Vermögensverwalter
hat eigenen Angaben zufolge
sein Netzwerk um neue Partner erweitert und
100% des Vermögensverwaltungs- und Fondsgeschäfts
von Litman Gregory erworben. (AC)
Asset-Manager Amundi
schließt Lyxor-Übernahme ab
Die Fusions- und Übernahmewelle in der
europäischen Fondslandschaft geht weiter. Wie
der französische Vermögensverwalter Amundi
nun bekannt gegeben hat, ist die Übernahme der
Société-Générale-Tochter Lyxor abgeschlossen.
Bereits im April 2021 wurden die Verhandlungen
über Lyxor zwischen den beiden großen
französischen Finanzmarktinstitutionen
bekannt. Amundi und die französische Großbank
einigten sich auf einen Kaufpreis in Höhe
von etwa 825 Mio. Euro. Alle erforderlichen
aufsichtsrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen
Genehmigungen wurden eingeholt,
sodass die Übernahme früher besiegelt werden
konnte als ursprünglich geplant.
Lyxor wurde 1998 gegründet, ist einer der
Pioniere auf dem europäischen ETF-Markt und
hatte bereits 2018 ComStage von der Commerzbank
übernommen. Mit der Übernahme von
Lyxor steigt Amundi nach eigenen Angaben
zum führenden ETF-Anbieter in Europa auf. (AC)
56
AssCompact | Februar 2022
INVESTMENT
Gold im Jahr 2022: Das können Anleger erwarten
Das World Gold Council (WGC) geht davon aus,
dass der Goldpreis kurzfristig auf die realen Zinssätze
reagieren werde. Die Stärke der Reaktion hänge davon
ab, wie schnell die globalen Zentralbanken ihre Geldpolitik
straffen und wie effektiv sie die Inflation kontrollieren.
Gleichzeitig sei aber zu erwarten, dass erhöhte
Inflationsraten und Marktrückschläge die Nachfrage
nach Gold als Absicherung wieder stützen werden.
Zinserhöhungen könnten demnach zwar Gegenwind
für den Goldpreis bedeuten, aber die Geschichte zeige,
dass ihre Wirkung begrenzt sei.
Mit Blick auf die Zukunft sieht das WGC in seinem
Ausblick hauptsächlich die steigenden Zinsen als Risiko.
Gold habe sich in der Vergangenheit, in Monaten vor
einer Zinserhöhung der US-Notenbank, tendenziell
unterdurchschnittlich entwickelt. In den Monaten
nach einer ersten Zinserhöhung schneide Gold jedoch
deutlich besser ab. Einen weiteren potenziell belastenden
Faktor für den Goldpreis sieht das WGC in der
Möglichkeit eines stärkeren US-Dollars.
Die unterstützende Wirkung wichtiger Schmuckmärkte
wiederum könnte sich stabilisierend auf den
Goldpreis auswirken. Und schließlich dürfe auch die
Goldnachfrage der Zentralbanken nicht außer Acht
gelassen werden. Diese wirke sich in turbulenten Marktphasen
ebenfalls stabilisierend aus.
Dementsprechend sieht das WGC verschiedene
widerstreitende Faktoren, die sich teils fördernd, zum
Teil aber auch bremsend auf den Goldpreis auswirken
können. Nichtsdestotrotz schätzt die Lobby-Organisation
der Goldbergbaubetriebe, die sich explizit der Förderung
und Aufrechterhaltung der Goldnachfrage verschrieben
hat, die Bedeutung von Gold als Risikoabsicherung für
Anleger in diesem Jahr hoch ein. (AC)
Kommentar: Dasselbe in Grün, bitte!
Wer dafür sorgen will, dass Finanzmarktkritikern
ein kalter Schauer über den Rücken läuft, muss nur
einen Namen erwähnen: BlackRock. Die Schattenbank.
Die graue Eminenz. Der schwarze Riese.
Nun lädt der Name des Vermögensverwalters tatsächlich
zu ominös klingenden Wortspielen ein. Und
mit mittlerweile mehr als 10 Bio. US-Dollar under
Management ist das Unternehmen zweifellos ein Riese.
Doch BlackRock hat sich unter seinem CEO Larry
Fink einer grünen Frischzellenkur verschrieben. Einmal
pro Jahr schreibt Fink einen Brief an die Aktionäre des
Finanzriesen und macht darin deutlich, wohin die Reise
gehen soll. In den letzten Jahren handelte der Brief häufig
von der Bekämpfung des Klimawandels, dem Ausstieg
aus fossilen Brennstoffen und dem Schutz von
Küstengebieten. Es fällt leicht, das alles als „Green -
washing“ abzutun. Und natürlich verdient BlackRock
mit seinen Beteiligungen an Öl- und Gasunternehmen
auch viel Geld. Doch Fink hat einen konkreten Plan.
BlackRock soll den Firmen Kapital zur Verfügung
stellen, die sich auf den Weg gemacht haben und die
„tektonische Kapitalverschiebung“ hin zu mehr Nachhaltigkeit
unterstützen. Außerdem verspricht Black-
Rock, sich als großer Anteilseigner der Weltwirtschaft
auch für eine Änderung der gängigen Geschäfts -
modelle einzusetzen.
Ist Fink nun die Greta Thunberg der Finanzmärkte?
Natürlich nicht. BlackRock kalkuliert knallhart und
profitiert massiv von dem Trend hin zu nachhaltigen
Anlagen. Aber Fink hat früh verstanden, dass die Rolle
eines Vermögensverwalters in erster Linie darin besteht,
das Vermögen seiner Kunden zu bewahren – nachhaltig.
BlackRock hat kein Interesse an steigenden Meeresspiegeln,
Flüchtlingsströmen und kriegerischen Konflikten
um Wasser und fruchtbares Land. Das ist schlecht fürs
Geschäft. Vor allem dann, wenn man nahezu an jedem
börsengehandelten Unternehmen der Welt beteiligt ist.
Sie sind anderer Meinung? Lassen Sie mich wissen, warum.
Schreiben Sie an kufner@asscompact.de.
P
Tom Kufner, AssCompact
Februar 2022 | AssCompact 57
INVESTMENT
Silber und seine zwei Seiten
Wenn Anleger nach einem Investment in Sachwerte Ausschau halten, denken sie
häufig zunächst an Edelmetalle und dabei überwiegend an den Klassiker Gold.
Im Gegensatz zum Wertspeicher und Schmuckmaterial Gold spielt Silber jedoch
auch als Industriemetall eine große Rolle. Weshalb ausgerechnet der Aufstieg von
Tesla und Co. dem Investment in Silber neuen Auftrieb verleihen könnte, verrät
Andreas Stoll vom Aureus Golddepot.
Silber ist ein endlicher Rohstoff,
dessen förderfähige Reserven
vom United States Geological
Survey im Januar 2020 auf weltweit
560.000 Tonnen geschätzt wurden.
Davon entfallen schätzungsweise
120.000 Tonnen auf Peru, 100.000
Tonnen auf Polen, 90.000 Tonnen
auf Australien und 45.000 Tonnen
auf Russland. Diese vier Staaten halten
zusammen einen Anteil von
63,4% an den weltweiten Reserven.
Gleichzeitig ist für die Beurteilung
der Reserven noch ein weiterer
Aspekt zu berücksichtigen: Silber
wird aus Kostengründen im Gegensatz
zu Gold so gut wie nicht recycelt.
Silber in der Industrie
Gleichzeitig wird Silber aber weltweit
als Industrie- und Investmentmetall
behandelt und gehandelt. Die
Einsatzbereiche in der Industrie sind
vielfältig. Aufgrund der guten Leit -
fähigkeit (Silber ist der beste elektrische
Leiter) wird Silber beispielsweise
in vielen elektronischen Anwendungen
verbaut. Wegen des hohen
Reflex ionsvermögens ist Silber aber
auch in der Fotovoltaik stark gefragt.
Sogar antiseptische Eigenschaften
weist das Edelmetall auf und führt so
zunehmend zu Nachfrage in der Medizin
sowie der Medizintechnik.
Globale Infrastruktur-Großprojekte
wie Chinas „Neue Seidenstraße“
befeuern den Silberbedarf.
Mit dem Fokus auf die Klimapolitik
und der damit einhergehenden
weltweit angestrebten CO2- Neutralität
werden mehr und mehr Fahrzeuge
mit Verbrennerantrieb durch
Elektroautos ersetzt.
Silber in der
Produktion von E-Autos
Betrachtet man beispielsweise
den derzeitigen Silberbedarf für die
Produktion eines Kraftfahrzeugs,
kann man feststellen, dass zur Herstellung
eines Verbrennerfahrzeugs
etwa eine Unze Silber, für ein
Hybridfahrzeug 1,5 Unzen und für
ein komplettes Elektrofahrzeug
sogar rund 2 Unzen benötigt werden.
So kann die angestrebte Umstellung
im Fahrzeugbau zu einer Verdopplung
der Nachfrage nach Silber
führen. Mit dem Wissen, dass
zukünftig voraussichtlich rund 100
Millionen E-Fahrzeuge weltweit pro
Jahr produziert werden dürften,
steigt die Nachfrage rechnerisch auf
ca. 200 Mio. Unzen. Dem steht eine
jährliche Förderung von rund 806
Mio. Unzen mit fallender Tendenz,
bezogen auf die letzten fünf Jahre,
gegenüber.
Damit entsteht auf der einen
Seite eine erhöhte Nachfrage, die
auf der anderen Seite nicht einfach
aus bestehenden Quellen zu decken
sein wird.
Flaschenhals Silbermine
Die Silberförderung findet derzeit
zum einen in reinen Silber -
minen und zum anderen in Minen
statt, deren Hauptförderung auf andere
Metalle wie Gold, Zink, Kupfer
etc. ausgerichtet ist.
Während die reinen Silber -
minen auf einen Unzenpreis oberhalb
ihrer Förder- bzw. Break-even-
Kosten angewiesen sind (Beispiel:
Panamericana Silber Förderkostenausgleich
13,42 Euro, Break-even
15,21 Euro pro Unze), können
andere Minen, die Silber nebenbei
mitfördern, günstigere Preise anbieten.
Dort kommen rund 70% der
Silberförderung her. Auf diese Weise
ist zu erklären, dass Silberminen die
Fördermengen nicht erhöht, zum
Teil eher reduziert haben. Diese
Umstände erschweren auch die bei
Edelmetallen übliche Bestimmung
des intrinsischen (inneren) Wertes
von Silber für Investoren.
Zumindest eine ungefähre Bestimmung
des intrinsischen Wertes
von Silber ist über die Förderkosten
jedoch möglich. Wenn wir wissen,
wie hoch die Förderkosten für eine
Unze Edelmetall sind (Energie-,
Lohn- und Aufwandskosten), können
wir den wahrscheinlichen Wiederbeschaffungswert
ermitteln, den
eine Unze aus Sicht der Minen -
betreiber mindestens einbringen
muss, um kostendeckend bzw.
gewinnbringend zu sein.
Mit diesen Zahlen im Hinterkopf
wird deutlich, dass Silber auch
als Investmentmetall interessant ist.
Sein historisches Hoch an der Börse
lag während der letzten Bankenund
Finanzkrise 2011 bei 32,88 Euro
pro Unze. Aktuell bewegt sich der
Silberpreis bei 20 Euro pro Unze.
Im Schatten des Goldes
Silber steht leider immer noch
im großen Schatten seines Bruders
Gold. Trotz der Popularität von
Gold sollte man auch Silber nicht
verachten, denn vor allem aufgrund
der großen Nachfrage aus der
Industrie bietet Silber viele Chancen.
58
AssCompact | Februar 2022
INVESTMENT
© Blue Planet Studio – stock.adobe.com
© Destina – stock.adobe.com
Für Investoren, die in physisches
Silber investieren wollen, ist das
Edelmetall sicherlich etwas problematisch,
da selbst bei mittleren
Investitionen im fünfstelligen Euro -
bereich sehr schnell Silbereinheiten
zusammenkommen, die in puncto
Umfang und Gewicht erst einmal
entsprechend gelagert werden müssen.
Zusätzlich wird der Kauf von
Silber in Deutschland mit derzeit
19% Mehrwertsteuer belegt.
Ausweichmöglichkeiten und
Lösungen für beide Herausforderungen
bieten Zollfreilager an. In
den zollfreien Zonen werden Waren
angeliefert, die noch unverzollt
sind. Die fiskalischen Abgaben fallen
erst an, wenn die eingelagerten
Waren in das Bestimmungsland eingeführt
werden. Das erworbene
Edelmetall wird im Hochsicherheits-/Zollfreilager
verwahrt. Damit
genießt der Eigentümer neben dem
Mehrwertsteuervorteil optimale
Sicherheit und 100%-igen Versicherungsschutz.
Gold/Silber-Ratio
Interessenten, die mit dem
Gedanken spielen, eine Investition
in Silber zu tätigen, wird bei der
Recherche mit Sicherheit das sogenannte
Gold/Silber-Ratio begegnen.
Dabei handelt es sich um das Werteverhältnis
zwischen den beiden
Edelmetallen. Obwohl das Verhältnis
des geologischen Vorkommens
zwischen Gold und Silber derzeit
bei bekannt eins zu sieben liegt,
liegt das börsliche Ratio seit 20 Jahren
durchschnittlich bei 1 zu 60
und aktuell bei 1 zu 75. Aus diesem
Grund sprechen Experten von einer
Unter bewertung von Silber.
Vielleicht entsteht das Investoreninteresse
aus dem aktuellen
Spannungsfeld von Zinsen auf Guthaben
und der Entwicklung der
Inflationsrate in Deutschland. Während
die EZB seit 2016 einen Null-
Zins-Kurs fährt, vermeldet das Statistische
Bundesamt Rekordinflationsraten
von 5,2%. Wer sich als Anleger
darum aus den Geldwerten verabschiedet
und auf Sachwerte umschwenkt,
stellt verhältnismäßig
hohe Preise bei Aktien und Immobilien
fest. Im Augenblick rücken
vermehrt Edelmetalle in die Aufmerksamkeit
von Anlegern.
Nachdem sich die Einführung
des Euro am 01.01.2022 zum zwanzigsten
Mal gejährt hat, können wir
ein kleines Gedankenspiel machen:
Vor zwanzig Jahren tauschten wir
rund 200 DM in 100 Euro. Angenommen,
wir hätten die 200 DM
stattdessen in Silber getauscht, so
hätten wir rund 20 Unzen (~620g)
Silber erhalten. Heute hat diese Silbermenge
einen Wert von ca. 380
bis 400 Euro.
Fazit
Mittel- und langfristig hat Silber
sein Potenzial als Wertaufbewahrungsmedium
für Anleger bewiesen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten,
dass Silber aktuell als Industriemetall
sehr gefragt ist und diese
Nachfrage perspektivisch noch weiter
steigen dürfte. Gleichzeitig ist Silber
gemäß der Gold/Silber-Ratio massiv
unterbewertet und somit auch als
Investmentmetall attraktiv.
P
Um der Mehrwertsteuer
und den
Lagerungsproblemen
beim
Kauf von Silber aus
dem Weg zu gehen,
bieten sich
Zollfreilager an.
Dort werden Waren
angeliefert, die
noch unverzollt
sind. Steuern fallen
erst an, wenn die
eingelagerten
Waren in das
Bestimmungsland
eingeführt werden.
Andreas Stoll
Vertriebskoordinator bei der
AUREUS Golddepot GmbH
Februar 2022 | AssCompact 59
INVESTMENT
© kirill_makarov – stock.adobe.com
Mehr als ein Trend: Robo-Advisor
als Partner für die Digitalisierung
Robo-Advisor sind derzeit in aller Munde. Die Auswahl ist ebenso groß wie die Einsatzmöglichkeiten der digitalen
Vermögensverwaltung. Ulf Schierhorn von SMAVESTO erklärt, was einen erstklassigen Robo-Advisor ausmacht,
weshalb sich immer mehr Kunden der digitalen Vermögensverwaltung zuwenden und wie auch Vermittler von dieser
Entwicklung profitieren können – selbst ohne Erlaubnis zur Finanzanlagenvermittlung.
Weder persönliche
Beratung noch individuelle
Betreuung
wird je überflüssig
werden. Was sich
jedoch sehr wohl
weiterentwickeln
wird, ist die Art der
Kundenbetreuung.
In einer Welt, die sich immer
schneller zu drehen scheint, tauchen
häufig neue Trends auf.
Viele verschwinden so schnell wieder,
wie sie gekommen sind, und bei
anderen kann man sich über Sinn
und Unsinn streiten. Bereits seit fast
zehn Jahren gibt es am deutschen
Markt sogenannte Robo-Advisor,
die sich wachsender Beliebtheit und
Akzeptanz erfreuen. Inzwischen
kann man also davon ausgehen, dass
diese Robo-Advisor gekommen
sind, um zu bleiben. Höchste Zeit,
sich die Frage zu stellen, welchen
Mehrwert sie auch unabhängigen
Vermittlern bieten können.
Wie definiert sich
ein Robo-Advisor?
Eine Frage taucht häufig auf: Was
genau ist eigentlich ein Robo-Advisor?
Eine gute Frage, auf die es keine
einfache Antwort gibt, vor allem,
weil am Markt unterschiedliche Ansätze
existieren. Wenn man jedoch
stellvertretend den Begriff „digitale
Vermögensverwaltung“ benutzt, lassen
sich leichter einige Kernpunkte
definieren. Es geht darum, möglichst
viele Vorteile der Digitalisierung zu
nutzen, um sie an Kundinnen und
Kunden weiterzugeben und bei der
Geldanlage positiv nutz- und erlebbar
zu machen. Je durchdachter und
umfangreicher das Vorgehen ist, desto
größer der Mehrwert.
Mehrwerte für wen?
Natürlich sollte als Erstes immer
der Nutzen für den Kunden im Mittelpunkt
der Überlegungen stehen.
Und hier können Robo-Advisor
gleich mehrfach ihre Stärke ausspielen.
Denn sie bieten Endkunden
einen einfachen Zugang zu den
Kapitalmärkten – und unterstützen
sie oder ihn dabei, noch immer vorhandene
Berührungsängste zu überwinden.
Häufig wird auch von der
Demokratisierung der Vermögensverwaltung
gesprochen.
60
AssCompact | Februar 2022
INVESTMENT
Ein guter Robo-Advisor begleitet
den Kunden vom Online-
Onboarding über die Risiko -
profilierung und die individuelle
Depotgestaltung bis hin zu laufenden
Einblicken in das eigene
Depot per App. Das Ganze transparent,
verständlich und zu einem
fairen Preis – denn aufgrund vieler
digitaler und automatisierter Prozesse
lässt sich auch der Kostenvorteil
an den Kunden weitergeben.
Vorteile auch
bei der Asset-Allokation
Aber auch bei der eigentlichen
Kernleistung, der laufenden professionellen
Verwaltung von Kundengeldern,
können Robo-Advisor,
wenn sie entsprechend konzipiert
sind, punkten. So lassen sich auch
schon für kleinere Vermögen, ganz
gleich ob per Einmalanlage oder
über einen Sparplan, wirklich individuell
an die Kundenwünsche und
die Risikoneigung angepasste Depots
erstellen. Neben dieser anfänglichen
Erstellung ist für Kunden
natürlich auch ein hochwertiges
Risikomanagement durch eine laufende
Überwachung und regelmäßige
aktive Umschichtungen wichtig. Das
unterscheidet die Robo-Advisor
zum Beispiel auch von einem reinen
ETF-Sparplan. Und all diese
Vorzüge des Robo-Advisors spiegeln
sich am Ende in einer hoffentlich
guten Wertentwicklung bzw.
einer starken Performance wider.
Und aus Sicht des Vermittlers?
Abgesehen von den Produktvorteilen,
die sich für viele Kunden
ergeben, können sich auch Vermittler
durch den Einsatz eines
Robo-Advisors Zeit und Kosten
sparen, denn es handelt sich meist
um ein einfach zu integrierendes
Vermittlungsgeschäft ohne zeit -
intensiven eigenen Mehraufwand.
Zusätzlich ergibt sich durch die
Zeitersparnis auch die Möglichkeit,
sich besser auf die beratungsintensivere
Kundschaft zu konzentrieren
– ohne dabei einzelne Kundengruppen
versehentlich aus den
Augen oder an Mitbewerber zu
verlieren. Für Berater ohne Zulassung
zur Finanzanlagenvermittlung
kann sich ggf. auch die Chance
auf eine interessante Erweiterung
des eigenen Geschäfts modells ergeben.
Wobei die eigenen Kunden
gleichzeitig in den Genuss eines
vertrauensvollen und produktneutral
agierenden Vermögensverwalters
kommen.
Es können also bestehende Kunden
durch ein erweitertes Angebot
gebunden und oft auch neue Kundengruppen
erschlossen werden.
Mögliche Potenziale nutzen
Laut Statista hatten die Deutschen
2021 ein Geldvermögen von
über 7 Bio. Euro. Mit Blick auf den
Anteil von ungefähr einem Drittel,
der hiervon als Bargeld und Bankguthaben
gehalten wird, ergeben
sich über 2 Bio. Euro die – bedingt
durch Inflation und Negativzins –
häufig nicht optimal angelegt
sind. Diese Zahlen machen deutlich,
dass die Suche nach alternativen
Anlagemöglichkeiten nicht
nur eine Vertriebschance für Vermittler
ist, sondern auch eine Notwendigkeit
für Kundinnen und
Kunden darstellt.
Gibt es „den“ Zielkunden?
Unsere Erfahrung zeigt tatsächlich,
dass es nicht den klassischen
Robo-Advisor-Kunden gibt. Je
nach Situation und Problem sehen
Kunden ganz unterschiedliche
Vorteile bei einer digitalen Geldanlage.
Einige Kundinnen und
Kunden sind von Verwahrentgelten
betroffen und suchen sinnvolle
Alternativen, die sich an die eigenen
Wünsche anpassen lassen.
Andere nutzen das Know-how
eines Vermögensverwalters bei der
Selektion guter Anlageklassen, oft
im Zusammenhang mit ETFs. Und
schließlich gibt es die immer
schneller wachsende Gruppe der
Kunden, die einen glaubhaften
Weg suchen, Nachhaltigkeit und
Verantwortung im Sinne der ESG-
Kriterien im eigenen Depot umzusetzen.
Und ja, sicherlich ist ein Teil
der Kundschaft auch einfach von
den digitalen Möglichkeiten und/
oder dem Einsatz künstlicher Intelligenz
(KI) im Zusammenhang mit
der Geldanlage fasziniert.
Werden Berater
bald überflüssig?
Kunden haben eine große Vielzahl
unterschiedlichster Themen
und Fragen, die sie beschäftigen.
Und zum Glück ist der Mensch ein
soziales Wesen. Deshalb wird die
persönliche Beratung und individuelle
Betreuung niemals überflüssig
werden. Die Art der Kundenbetreuung
wird sich zukünftig jedoch sehr
wahrscheinlich weiterentwickeln.
Bei dieser Veränderung sollte man
digitale Lösungen als Ergänzung
und Erleichterung betrachten – und
nicht als „Ersatz“. Vielleicht ist jetzt
ein guter Zeitpunkt, sich auf diese
Zukunft auszurichten.
Und was bringt die Zukunft?
„Vorhersagen sind schwierig,
besonders wenn sie die Zukunft
betreffen“, lautet ein bekanntes
Sprichwort. Auch wenn unklar ist,
woher das Zitat stammt, kann man
sicher sagen: Die Zukunft bleibt
spannend und wird auch in der
Finanzdienstleistung deutliche
Veränderungen mit sich bringen.
Je früher man sich damit beschäftigt
und darauf einstellt, desto
besser. Lassen Sie sich hierbei am
besten von starken und verlässlichen
Partnern unterstützen – und
nutzen Sie die Potenziale und
Mehrwerte digitaler Lösungen im
Kundenkontakt.
P
SMAVESTO ist eine 2019 gegründete
FinTech-Tochter der Sparkasse Bremen.
Der Robo-Advisor setzt durch Zusammenarbeit
mit Partnern wie GET Capital
auf künstliche Intelligenz, Digitalisierung
und Unabhängigkeit in der
digitalen Vermögensverwaltung.
Ulf Schierhorn
Head of B2B-Sales
bei der SMAVESTO GmbH
Februar 2022 | AssCompact 61
Immobilien | News
Immobilieninvestoren bleiben
auch 2022 positiv gestimmt
Nach dem Boomjahr 2021 ist die Stimmung
auf dem deutschen Immobilieninvestmentmarkt
auch im neuen Jahr positiv. Dies geht aus der jähr -
lichen Investorenumfrage von Engel & Völkers
Investment Consulting (EVIC) hervor. Demnach
konzentrieren sich fast zwei Drittel der Befragten
2022 auf den Ausbau des Portfolios. Daneben
stehen bei den Investoren Bestandsoptimierungen
und das Bauen im Bestand auf der Agenda. 90%
der Investoren planen gleich stark (47%) oder mehr
(43%) in den Bestand zu investieren als bislang.
Als eine Ursache hierfür sieht EVIC auch die
zunehmende Umsetzung von ESG-Anforderungen.
Immer beliebter wird bei den meisten
Investoren das Umland: So planen 63% der
Umfrageteilnehmer, vermehrt in die Speckgürtel
deutscher Metropolregionen zu investieren. In
Städten über 100.000 Einwohner planen das 50%
der Befragten. Die wachsende Beliebtheit des
Umlands und der B- und C-Standorte ist mit einem
Rückgang der Anziehungskraft der Top-Sieben-
Standorte verknüpft. Auch das Ausland rückt stärker
ins Blickfeld: Wollten Investoren bislang ihr Geld
in Deutschland anlegen, plant künftig fast jeder
Dritte, vermehrt im Ausland zu investieren.
Trotz des steigenden Preisniveaus bleibt Wohnen
der Liebling der Investoren: 69% der Befragten
wollen auch 2022 vor allem in Wohnimmo -
bilien investieren, 48% in die Asset-Klasse Logistik
und Light Industrial. Das von der Pandemie stark
betroffene Hotelsegment darf sich laut Umfrage
2022 auf die „erste Bodenbildung“ freuen: 20%
der Investoren wollen Ankäufe in diesem Bereich
umsetzen. Umstritten bleiben hingegen Büros:
Schon im Jahr 2021 liebäugelten die Investoren
nicht gerade mit dieser Asset-Klasse. Nun planen
immerhin 38% der Befragten, im Jahr 2022 Büroankäufe
zu tätigen. Jeder Zweite erwartet stabile,
32% sinkende Preise in den Ballungsgebieten.
In der Umfrage wurde auch ermittelt, was den
Investoren mit Blick auf die kommenden zwölf
Monate am meisten Sorgen bereitet: Ganz oben
auf der Sorgenliste stehen die steigenden Baupreise
(71%). Auf Rang 2 folgen regulatorische Veränderungen
im Mietrecht (42%). (AC)
PropTech McMakler sammelt
weiteres Kapital ein
Das Immobilien-Start-up McMakler hat
eine neue Finanzierungsrunde abgeschlossen.
Angeführt wurde sie von der international
agierenden Investment-Management-Firma
Baillie Gifford mit Sitz in Edinburgh, die
McMakler als neuen Investor gewinnen konnte,
und dem US-amerikanischen Private-Equity-
Unternehmen Warburg Pincus. Von einem
Volumen der Finanzierungsrunde im zweistelligen
Millionenbereich ist die Rede. Unternehmensangaben
zufolge sicherte sich das Prop-
Tech zusätzlich eine langfristige, strategische
Fremdkapitallinie im hohen zweistelligen
Millionenbereich. Das Gesamtvolumen der
Finanzierung beträgt damit über 100 Mio. Euro.
Wie das PropTech weiter mitteilt, habe es
damit rund ein Jahr nach der letzten Finanzierungsrunde
seine Firmenbewertung mehr als verdoppelt.
Seit der Unternehmensgründung im Jahr
2015 hat das Immobilien-Start-up mit inzwischen
über 400 fest angestellten Immobilienmaklern
nun mehr als 170 Mio. Euro Wachstumskapital
von Investoren erhalten. Mit dem frischen Kapital
will McMakler sein Kerngeschäft in Deutschland
ausbauen und weiter in die eigene Technologieplattform
Immoforce investieren. (AC)
© vetre – stock.adobe.com
62
AssCompact | Februar 2022
IMMOBILIEN
Allianz Real Estate und VGP
mit neuem Logistik-Joint-Venture
Baufi24-Vertrieb legt 2021 zu
Der Immobilienfinanzierungsvermittler
Baufi24 konnte 2021 sein Geschäftsstellennetz
deutlich ausbauen. So verzeichnete der
Baufi24-Vertrieb ein Wachstum von 38%: Die
Anzahl der lokalen Büros für Baufinanzierungsberatung
wuchs bundesweit auf über 75.
Zudem meldet die Baufi24-Gruppe rund 80%
neue angestellte und selbstständige Vertriebsmitarbeiter.
Die Baufi24-Geschäftsstellen eröffnen
im Franchisesystem. In Zeiten von Bankfilialschließungen
und sich verändernden Markt -
bedingungen würden sich viele Fachleute
umorientieren, wie Michael Lorenz, Vorstand
für das B2C-Geschäft bei Baufi24, erklärt.
Das Geschäftsstellennetz soll weiter wachsen.
Standorte wie Leipzig oder Frankfurt seien
als Baufi24- Geschäftsstellen noch unbesetzt. (AC)
Allianz Real Estate, die im Namen mehrerer Unternehmen
der Allianz Gruppe handelt, und VGP, ein
europäischer Anbieter von hochwertigen Logistik- und
Gewerbeimmobilien, gründen ein neues 50/50-Joint-
Venture. Dabei handelt es sich um das vierte Joint-
Venture zwischen Allianz Real Estate und VGP seit
2016. Es wird ein Portfolio von erstklassigen Logistik -
immobilien in Deutschland, der Tschechischen Republik,
Ungarn und der Slowakei entwickeln, wie beide
Unternehmen bekannt gegeben haben. Gemeinsames
Ziel von Allianz Real Estate und VGP ist es, das
Joint Venture innerhalb von fünf Jahren auf einen
Bruttowert von 2,8 Mrd. Euro auszubauen, indem
ausschließlich von VGP entwickelte Objekte gekauft
werden. Der europäische Anbieter, Entwickler, Verwalter
und Eigentümer von Logistik- und Gewerbeimmobilien
VGP verfügt über eine Pipeline von Objekten
an rund 25 strategischen Standorten in Deutschland,
der Tschechischen Republik, Ungarn und der Slowakei.
Das Unternehmen besitzt und betreibt derzeit
Objekte in zwölf europäischen Ländern. (AC)
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Immobilien | News
Wo sind die meisten renovierungs -
bedürftigen Immobilien zu finden?
Die Bundesgütegemeinschaft Instandsetzung von
Betonbauwerken hat mehr als 3.600 Immobilienanzeigen
unter die Lupe genommen und festgestellt, wo
besonders viele Gebäude mit Modernisierungsbedarf
stehen. Mehr als jede zweite sanierungsfähige Immobilie
steht in ländlichen Gemeinden und Kleinstädten.
An die 66% der renovierungsbedürftigen Gebäude
stehen in Orten mit unter 20.000 Einwohnern. In
mittelgroßen Städten mit 20.000 bis 100.000 Einwohnern
sind an die 19,7% der Immobilien mit Sanierungsbedarf
zu finden. Im Stadtbild von Großstädten mit
über 100.000 Einwohnern befinden sich mit einem
Anteil von etwa 14,5% der Inserate die wenigsten Liegenschaften,
die vor dem Bezug renoviert werden müssen.
Laut Auswertung befinden sich die meisten sanierungsfähigen
Immobilien in Niedersachsen. Auf
Rang 2 folgt Bayern. Sachsen weist den dritthöchsten
Modernisierungsstau auf. In den Stadtstaaten Berlin,
Hamburg und Bremen befinden sich dagegen die
wenigsten Immobilien, die vor dem Bezug saniert
werden müssen. Im Vergleich der neuen Bundesländer
gegenüber den alten kommt Ostdeutschland mit rund
31% der Anzeigen gegenüber Westdeutschland mit
etwa 69% besser weg. Zu beachten ist hier jedoch,
dass ein Großteil der deutschen Bevölkerung in den
neuen Bundesländern lebt. (AC)
Die meisten Gebäude mit Sanierungsbedarf stehen in Niedersachsen.
© Wirestock – stock.adobe.com
Private Wohnimmobilien: Preise
steigen vor allem im Osten
Die Transaktionsplattform für Immobilien -
finanzierungen, Bausparprodukte und Ratenkredite
Europace hat ihre aktuelle Einschätzung
zum privaten Wohnimmobilienmarkt vorgelegt.
Die Zahlen für das Jahr 2021 zeigen auf, dass
der private Wohnimmobilienmarkt vor allem
in den nordöstlichen Bundesländern wächst.
Bei der Kaufpreisentwicklung für Wohnungen
sticht vor allem Thüringen mit einer Steigerung
von 25% und einem durchschnittlichen
Preis von 215.039 Euro heraus. Damit nähern
sich die Preise von Eigentumswohnungen den
Hauspreisen an – diese liegen bei durchschnittlich
292.754 Euro. Der Abstand zwischen dem
Kaufpreis für Häuser und dem für Wohnungen
ist diesen Zahlen zufolge in keinem anderen
Bundesland so gering wie in Thüringen. Ähnlich
klein ist die Spanne laut Europace-Analyse
nur in Mecklenburg-Vorpommern.
Auch die Kaufpreisen für Häuser ziehen eher
in den östlichen Bundesländern an: in Brandenburg
um 16%, in Sachsen um 14% und in Thüringen
um 12%. Im Vergleich zu den vorherigen
Monaten ist der Preisanstieg dennoch etwas
zurückgegangen. Die Hauspreise in Berlin erhöhen
sich um 20% auf 652.319 Euro und werden
nur noch von Hamburg mit einem durchschnittlichen
Preis von 675.657 Euro übertroffen. Die
Bundesländer mit den höchsten Kaufpreisen
für Häuser sind somit weiterhin Hamburg und
Berlin mit über 600.000 Euro sowie Bayern und
Baden-Württemberg mit einem Durchschnittspreis
von über 500.000 Euro. Bei den Preisen für
Eigentumswohnungen liegt Hessen vor Baden-
Württemberg. Der Analyse zufolge legten 2021
auch die Preise in den Metropolen weiter zu:
Die Kaufpreise in München sind 2021 um 31%
auf durchschnittlich 954.192 Euro gestiegen,
an zweiter Stelle steht Leipzig mit 26% und
einem Kaufpreis von 322.285 Euro. In Hamburg
verteuerten sich die Preise um 21% auf
durchschnittlich 488.117 Euro.
Die Käufer sind laut Europace durchschnittlich
39 Jahre alt und haben einen Haushaltsüberschuss
von 1.556 Euro sowie ein Durchschnittseinkommen
von 3.637 Euro. (AC)
64
AssCompact | Februar 2022
IMMOBILIEN
Gefahr von Immobilienblasen wächst regional
Die Immobilienpreise in Deutschland legen auch in
der Pandemie weiter zu. In immer mehr Regionen und
Marktsegmenten sind spekulative Übertreibungen zu
beobachten. Dies betrifft vor allem Eigentumswohnungen
und Baugrundstücke in Großstädten wie Berlin,
Hamburg und München. Die Gefahr einer flächen -
deckenden Immobilienpreisblase in ganz Deutschland
ist momentan überschaubar. So lautet das Fazit einer
aktuellen Studie der Immobilienökonomen Konstantin
Kholodilin und Claus Michelsen, die im Wochen -
bericht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung
(DIW Berlin) erschienen ist. Für die Analyse
wurde die Entwicklung in den 114 größten deutschen
Städten mit mindestens 50.000 Einwohnern beleuchtet,
wobei nicht nur die Kaufpreise, sondern auch die
Mieten berücksichtigt wurden. Während die Kaufpreise
für Wohneigentum 2021 im Schnitt um 9% stiegen,
legten die Mieten nur etwa halb so stark zu. In den vergangenen
zehn Jahren betrugt der Anstieg der Mieten
50%, wohingegen sich der Preis von Eigentumswohnungen
in etwa verdoppelte. Da Immobilienpreise
langfristig an die Entwicklung von Mieterträgen und
damit an die allgemeine Einkommensentwicklung
gebunden sein sollten, deutet den Ökonomen zufolge
eine zunehmende Diskrepanz zwischen Mieten und
Kaufpreisen auf Spekulationsblasen hin. Tatsächlich
zeigten spezielle statistische Tests vielerorts explosive
Muster in der Preisentwicklung. In den großen Metro -
polen wie Berlin, Hamburg und München folge laut
Studie sogar das Preis-Miet-Verhältnis einem explosiven
Muster – in kleineren Städten sei es jedoch noch einigermaßen
intakt. Die Kreditvergabe für Immobilien sei über
die Jahre zwar deutlich gestiegen, stehe mit 8,5% aber in
einem gesunden Verhältnis zur Wirtschaftsleistung. (AC)
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IMMOBILIEN
Digitale Baufi-Beratung:
Drei Evolutionsstufen und
die Vorteile für Vermittler
Der Vermittler für private Baufinanzierungen Interhyp hat es sich zum Ziel gesetzt,
die Finanzierung einer Immobilie so einfach wie möglich zu machen, und setzt
dabei auf Digitalisierung. Vermittler profitieren dabei in mehrfacher Hinsicht.
Zwei Monate Sammeln von
Unterlagen. Dann das
Gespräch mit dem Baufinanzierungsberater
darüber, welche
Unterlagen in welcher Form und
wie ausführlich vorliegen müssen.
Zwei weitere Stunden am Scanner
und beim Zusammentragen der
Unterlagen. So oder so ähnlich sah
eine Baufinanzierung aus, bevor die
Welt digital wurde. Dabei ging es
früher in den Gesprächen nicht
immer nur um Themen wie die Tilgung,
wie verschiedene Angebote
der unterschiedlichen Banken zu
dem passen, was Immobilienkäufer
brauchen. Häufig drehten sich die
Gespräche auch um Formalitäten,
darum, welche Unterlagen und welche
Dokumente erforderlich sind.
Genau das ändert die Interhyp
Gruppe gerade. Die Voraussetzungen
dafür, den Beratungsprozess so digital
zu machen, wie der Kunde es will,
sind geschaffen. Das bietet Finanzvermittlern
die Möglichkeit, sich auf das
zu fokussieren, was sie wirklich können
und tun wollen: Kunden individuell
beraten und die Baufinanzierung
finden, die am besten zu Situation,
Objekt und den finanziellen
Umständen passt. Im Hintergrund der
Online-Plattform Home unterstützen
Finanzierungsberater der Interhyp
den Vermittler, um auch die kniffligsten
Kundenanfragen zu lösen.
Stufe 1: Die erste Website
Im Wesentlichen existieren drei
Evolutionsstufen der digitalen Beratung:
Mit Launch der allerersten
Website von Interhyp vor über 20 Jahren
entstanden die ersten Ansätze für
eine digitale Baufinanzierung. Mit
Gründung der Prohyp nur etwas zeitversetzt
konnte dieses Angebot auf
Einzelvermittler wie auch auf institutionelle
Anbieter ausgeweitet werden.
Für die meisten Kunden war es für
eine rein digitale Lösung zu diesem
Zeitpunkt zu früh. Immerhin treffen
angehende Bauleute mit einer Baufinanzierung
nebst der Partnerwahl vor
der Hochzeit eine der wichtigsten
Entscheidungen ihres Lebens. Aber
damit war Stufe eins, das Fundament
für die Digitalisierung, geschaffen.
Stufe 2: Digitale Anreicherung
der persönlichen Beratung
Die zweite Stufe war die Entwicklung
der persönlichen Beratungsleistung
immer im Einklang
mit einer Vereinfachung des Prozesses
für den Kunden wie auch für Berater
und Vermittler. Je nach Möglichkeiten
konnte der Austausch der
Unterlagen, aber auch die Beratung
mit immer mehr digitalen Tools
angereichert werden: Dazu gehören
via Senden-Button übermittelte
Daten oder Unterlagen genauso wie
ein kurzfristig anberaumter Video-
Call oder eine Zinsübersicht.
Stufe 3: Der Kunde bestimmt den
Prozess: So digital wie möglich,
so persönlich wie gewünscht
Die dritte Evolutionsstufe schafft
jetzt nur, wer bereits massiv in Digitalisierung
investiert hat und eben
seine Beratungsleistung stets um
digitale Assets erweitert hat. Die
aktuelle Pandemie wirkt wie ein
Turbo. Von hier an ist es nicht mehr
Standard, die analogen Prozesse nur
mit digitalen Tools zu ergänzen.
Die dritte Stufe zeichnet sich
dadurch aus, dass sich die Beratungsleistung
ganz gezielt in einen
zunehmend digitalen Prozess einbringt.
Durch die verstärkten Self
Services kann der Kunde viel unabhängiger
agieren: Er sucht, bewertet
und vergleicht eigenständig Angebote,
optimiert sein Eigenkapital
im Tool und bucht selbstständig
seinen Sachverständigen.
Der Grundsatz bleibt: so, wie
der Kunde es braucht. Mit einem
Mal gehören Beratungsgespräche
via Video-Schaltung zum Alltag,
Unterlagen werden komplett in
einem eigens dafür konzipierten
Unterlagenmanager abgelegt, verwaltet
und an die Bank übermittelt.
Der Vermittler kann sich wieder
ganz dem individuellen Beratungsgespräch
mit dem Kunden widmen.
Der erste digitale Abschluss
Um diese Möglichkeiten stets zu
erweitern, hat die Interhyp zusammen
mit der Münchener Hypothekenbank
im September 2021 ein
Pilotprojekt gestartet, in dem sie
den Kunden eine digitale Prüfung
der Haushaltsrechnung anbietet. Im
November desselben Jahres hatten
Kunden bereits den ersten digitalen
Abschluss gemacht. Wer als Immobilienkäufer
eine gewisse Routine
66
AssCompact | Februar 2022
IMMOBILIEN
© dTosh – stock.adobe.com
in der Finanzierung von Immobilien
hat, kann hier jede Menge Zeit
sparen. Perspektivisch spart das
auch bei den Vermittlern und Beratern
viel Zeit. Deshalb ist das Thema
Open Banking via PSD2-Schnittstellen
auch in Zukunft essenziell in
der Branche.
Die drei Vorteile
für den Vermittler
Wer den gesamten Baufinanzierungsprozess
aus der Vogelperspektive
betrachtet, erkennt bei dieser
stufenweisen Digitalisierung überzeugende
Vorteile für den Vermittler.
So profitiert er in Sachen Zeit
von nun an doppelt: Einmal kann
er – rein quantitativ betrachtet –
mehr Kunden beraten, da viele der
administrativen Ratschläge und
Korrekturhilfen entfallen. Vermittler
sprechen hier von bis zu 50%
Zeitersparnis.
Aber auch die Qualität innerhalb
der Gespräche nimmt zu. Der
Kunde agiert heute schon sehr viel
mehr auf Augenhöhe als noch vor
ein paar Jahren. Durch die steigende
Zahl an Self Services kommen viele
Kunden schon gut informiert zu
einem ersten Gespräch. Da kann der
Vermittler viel schneller in den
Beratungsprozess einsteigen, auf
persönliche Bedürfnisse eingehen
und muss nicht erst einmal das Vorgehen
und die Basics der Baufinanzierung
erklären.
Diese neue Sonderbehandlung,
die die Interhyp für jeden Kunden
möglich macht, führt dazu, dass
am Ende des Prozesses die Conversion-Rate
noch ein spürbares
Stück nach oben geht. Digital wird
das New Normal der Kundenberatung.
Bei dieser Art der hybriden
Beratung profitieren Berater unter
der Marke Interhyp genauso wie
die Vermittler unter der Marke
Prohyp von Innovationen im
Bereich der Digitalisierung.
Digital wird total normal
Diese neue Evolutionsstufe und
damit das New Normal soll aber
vor allem auch flexibel, sicher und
stabil sein. Für den Markt der
Zukunft garantiert Interhyp eine
schnelle Reaktionsfähigkeit, aber
auch Stabilität für interne und
externe Rahmenbedingungen. Dazu
gehören eine Cloud-basierte Infrastruktur,
Microservices, die unabhängig
voneinander justiert werden
können, und eine API-offene Architektur,
um jederzeit anschlussfähig
zu sein für die Systeme externer
Partner. IT-Compliance ist in einer
perfekten Welt mit allen Bereichen
eng verwoben und schafft bei diesen
Anpassungen die Leitplanken,
damit Features entstehen, die den
rechtlichen Leitlinien folgen und
damit Vertrauen wecken bei Kunden
und Vermittlern. So unterstützen
schon heute verschiedene KIs
bei Interhyp den Vertrieb: Eine
davon unterstützt die Schlüsselung
der Kunden an den passenden
Vertriebsmitarbeiter, eine andere
sortiert beispielsweise die Dokumente
der Kunden.
P
Marcus Fienhold
Chief Digital Officer
der Interhyp Gruppe
Februar 2022 | AssCompact 67
IMMOBILIEN
Geht es am Wohnungsmarkt
weiter aufwärts?
Inflationssorgen und das anhaltend niedrige Zinsumfeld werden die Preisentwicklung bei Wohnimmobilien auch in
diesem Jahr prägen. Kapitalanleger können dabei von regionalen Unterschieden profitieren, sofern sie einige wichtige
Aspekte berücksichtigen. Welche das sind, erläutert Ditmar Rompf, Vorstandsvorsitzender der Hüttig & Rompf AG.
Interessenten
können bei
geschickter
Auswahl und konsequenter
Verhandlung
durchaus
wirtschaftliche
Ergebnisse erzielen,
gerade außerhalb
der großen
Ballungsräume.
Erstens kommt es anders und
zweitens als man denkt. Dies
gilt auch für den wohnwirtschaftlichen
Immobilienmarkt, für
den viele Auguren schon seit Langem
eine Trendwende vorhersagen.
Stattdessen sind die Kaufpreise auch
2021 weiter gestiegen. So zahlten
Selbstnutzer im dritten Quartal des
vergangenen Jahres für ihre Objekte
11% mehr als im entsprechenden
Vorjahreszeitraum. Mit +22% fielen
die Zuwächse bei Kapitalanlegern
sogar doppelt so hoch aus. Ablesen
lässt sich dies unter anderem aus
einer aktuellen Auswertung von
Marktdaten, die die über 30 Hüttig
& Rompf Filialen im Rahmen von
Beratungsgesprächen und konkreten
Baufinanzierungsvermittlungen
erhoben haben.
Starke Stützen des
Preisniveaus
Dabei waren es insbesondere die
teuren Objekte, die den durchschnittlichen
Kaufpreis der Kapitalanleger
besonders stark nach oben
getrieben haben. In der aktuellen
Situation beschäftigen sich somit
zunehmend Besserverdiener bzw.
Anleger mit höherem Vermögen
(größeres Volumen pro Transaktion)
mit dem Immobilienerwerb. Die
Käufer nutzen das noch niedrige
Zinsumfeld, während gleichzeitig die
Befürchtungen zunehmen, dass die
zuletzt auf den höchsten Stand seit
fast 30 Jahren angestiegenen Inflationsraten
von über 5% von längerfristiger
Natur sein könnten. Beide
Faktoren stützen die Attraktivität
des wohnwirtschaftlichen Immobilienmarktes
als Anlageklasse.
Noch keine Blase in Sicht
Trotz des inzwischen erreichten
Niveaus kann in Bezug auf den
Markt für Wohnimmobilien insgesamt
deshalb (noch) nicht von einer
Blasenbildung gesprochen werden.
Schließlich entwickeln sich die Mieten
im Allgemeinen analog zum
Verbraucherpreisindex, was zu konstanten
Einnahmezuwächsen bei
vermieteten Wohnimmobilien führt.
Auf der anderen Seite können
Kapitalanleger, aber auch Eigennutzer
im Falle eines späteren Verkaufs
bei sehr niedriger Zinsbelastung
von der inflationsgetriebenen Preisentwicklung
ihrer Objekte profitieren,
während der Nominalwert des
Finanzierungsanteils unverändert
68
AssCompact | Februar 2022
IMMOBILIEN
© 3d_kot - stock.adobe.com
bleibt. Man spricht hier vom
„Kredithebel-Effekt“. Gleichwohl, das
soll an dieser Stelle nicht verschwiegen
werden, bewegen sich manche
Metropolregionen auf einem Bewertungsniveau,
auf dem Käufer mit
hoher Vorsicht agieren sollten.
Mikrolage entscheidend
Hat der Selbstnutzer aufgrund
seines Arbeitsplatzes oder persönlicher
Bindungen bei der Standortwahl
oft nur geringe Entscheidungsmöglichkeiten,
ist der Kapitalan leger
an dieser Stelle deutlich flexibler. Er
kann die Auswahl seiner Immobilieninvestments
deshalb unabhängig
von der Region streng nach
wirtschaftlichen Gesichtspunkten
treffen. Eine gute Orientierungs -
größe ist dabei der Kaufpreisfaktor,
also der Kaufpreis geteilt durch die
Jahresmiete. Galten hier in der Vergangenheit
Werte von um die 20 als
Indiz für ein rentables Immobilieninvestment,
muss für kapitalanlagegeeignete
Immobilien heute eher
mit einem Faktor von 25 gerechnet
werden. In besonders begehrten
Lagen sind oft sogar 30 oder noch
mehr Jahresmieten zur Erwirtschaftung
des Kaufpreises erforderlich.
Allerdings können Interessenten
bei geschickter Auswahl und konsequenter
Verhandlung durchaus
wirtschaftliche Ergebnisse erzielen,
gerade außerhalb der großen Ballungsräume.
Zudem sollten Kapital -
anleger keinesfalls nur auf die
erzielbaren Mietrenditen schauen.
Neben weiteren Faktoren kommt
vielmehr auch dem Entwicklungspotenzial
des jeweiligen Standorts
eine hohe Bedeutung zu. Beispielsweise
können sich begehrte Mikrolagen
in bestimmten Stadtteilen
weitaus positiver entwickeln als der
Rest der Stadt.
Clevere Finanzierung für
zusätzliche Klimakosten
Neben dem ausgeprägten Nachfrageüberhang,
vor allem in den
Metropolregionen, haben im vergangenen
Jahr 2021 auch stark
gestiegene Baukosten die Immobilienpreisentwicklung
befeuert. Der
Haupttreiber waren dabei die explodierenden
Rohstoffpreise. Zwar
kommen diese insbesondere bei
Neubauten zum Tragen, sie wirken
sich indirekt aber auch auf
Bestandsimmobilien aus.
Hinzu kommen immer höhere
Aufwendungen für den Klimaschutz.
So müssen bei der Planung
eines Neubauprojekts die Grenzwerte
der Energieeinsparverordnung
(EnEV) zwingend berücksichtigt
werden. Die neue Bundesregierung
möchte nun möglichst schnell den
CO 2
-Ausstoß der vielen mit fossilen
Brennstoffen betriebenen Heizungen
in Deutschland reduzieren.
Noch strengere Energievorschriften
sowie die Berücksichtigung eines
Mindestanteils an erneuerbaren
Energien beim Bau neuer Heizungen
scheinen hierfür die Mittel der
Wahl zu sein. Das würde die Preisspirale
weiter antreiben.
Dabei ist es sinnvoll, diese Entwicklung
schon frühzeitig einzu -
planen und ihr durch nachhaltiges
Bauen so weit wie möglich entgegenzuwirken.
Erstens lässt sich der
zukünftige Energieverbrauch auf
diese Weise von Anfang an reduzieren
und zweitens können hierdurch
äußerst attraktive Finanzierungsquellen
erschlossen werden. So beschert
die neue „Bundesförderung
für effiziente Gebäude“ (BEG) bei
vielen Förderprogrammen deutlich
günstigere Konditionen, die Hüttig
& Rompf in der Baufinanzierungsberatung
selbstverständlich miteinbezieht.
Darüber hinaus bieten einige
Partnerbanken von Hüttig & Rompf
unter dem Stichwort „nachhaltige
Immobilienfinanzierung“ weitere
Programme mit herabgesetzten
Kreditzinsen an.
Gerade bei einer der
finanziell wichtigsten
Entscheidungen
des Lebens sollte
die Erstellung eines
individuellen Finanzierungskonzepts
durch unabhängige
Partner oberste
Priorität haben.
Beratung bleibt gefragt
Davon erfahren Bauherren, Käufer
und sanierungsbereite Immobilienbesitzer
in der Regel allerdings
nur im Rahmen einer unabhängigen
und individualisierten Beratung,
die im Zuge der voranschreitenden
Digitalisierung bei einigen
Finanzierungsvermittlern immer
mehr auf der Strecke bleibt. Dabei
sollte gerade bei einer der finanziell
wichtigsten Entscheidungen des
Lebens die Erstellung eines individuellen
Finanzierungskonzepts durch
unabhängige Partner, welche nicht
an einzelne Banken gebunden sind,
oberste Priorität haben.
P
Ditmar Rompf
Vorstandsvorsitzender
der Hüttig & Rompf AG
Februar 2022 | AssCompact 69
DKM Streaming-Days
Workshops, Wissen, Weiterbildung
Mit den DKM Streaming-Days geht das DKM Forum hybrid 2021 in die Verlängerung:
Immer donnerstags finden die Aussteller-Workshops des DKM Forums auf der digitalen Plattform
DKM365 statt. Es geht um Informationen, Austausch und Weiterbildungszeit.
Das DKM Forum hybrid 2021 fand am 27. und
28.10.2021 unter besonderen Bedingungen statt. In der
Messe Dortmund konnte coronabedingt nicht das DKM-
Konzept im üblichen Umfang übernommen werden. Im
Wissensprogramm lieferten die 14 Kongresse, die auch
auf der Plattform DKM365 gestreamt wurden, wertvolle
Informationen für die Teilnehmer.
Die Workshops der Aussteller wurden dagegen
ausgegliedert und sind nun Bestandteil der DKM
Streaming-Days.
WORKSHOPS MIT
VIELEN PRAXISINFORMATIONEN
Die DKM Streaming-Days finden seit Mitte
November jeweils donnerstags statt. Der Tag umfasst
fünf bis sechs Vorträge verschiedener Aussteller, die
jeweils in 30 Minuten Produkte und Services vorstellen
und über aktuelle Themen sprechen. Im Vordergrund
stehen praxisorientierte Informationen, die unabhängige
Finanz- und Versicherungsvermittler für die
Beratung ihrer Kunden benötigen. Vermittler können
die Vorträge über die Plattform DKM365 verfolgen.
Der Vorteil: Das vielfältige Wissensprogramm der
DKM wird entzerrt. Die Fachbesucher können an deutlich
mehr Slots teilnehmen. Das bringt noch mehr
Wissen und noch mehr Weiterbildungszeit.
IM BREAKOUT-ROOM MITDISKUTIEREN
Workshops heißen auch deshalb so, weil
Anmerkungen und Fragen von Teilnehmern ausdrücklich
gewünscht sind. So treffen sich Referenten
und Teilnehmer nach dem jeweiligen Vortrag im
sogenannten Breakout-Room. Dort kommen die
Beteiligten zu einer Video-Schalte zusammen, um mit -
einander zu diskutieren.
WEITERBILDUNGSZEIT SAMMELN
In gewohnter DKM-Manier werden die Workshops
vorab verifiziert und geprüft, ob sie IDD-konform sind.
Ist das der Fall, erhalten die Workshop-Teilnehmer ein
Zertifikat über die entsprechende Weiterbildungszeit.
Die gesammelte Zeit ist im Nachgang im DKM-Nutzerkonto
abrufbar. Die Weiterbildungszeit wird – sofern im
DKM-Nutzerkonto die „gut beraten“-ID hinterlegt
wurde – der Initiative „gut beraten“ gemeldet. Für die
Teilnehmer ist die Meldung kostenfrei.
WORKSHOP VERPASST?
Die Workshops gehen live vonstatten. Nun kann es
aber mal sein, dass man einen Programmpunkt verpasst.
Wem das passiert, der kann sich den Vortrag auch später
unter dem jeweiligen Programmpunkt noch einmal
anschauen und die dazugehörigen Präsentationen herunterladen.
Informationen zu den Unternehmen
finden sich auf den jeweiligen Ausstellerprofilen.
EINFACHER ZUGANG
ZU DEN DKM STREAMING-DAYS
Alle Teilnehmer des DKM Forum hybrid 2021 haben
jederzeit Zugang zur Eventplattform DKM365, auf der
die DKM Streaming-Days stattfinden. Ergänzend dazu
erhalten sie per E-Mail jeweils kurz vor den Terminen
aktuelle Informationen.
Zugang zur Plattform DKM365:
events.dkm365.de
Unabhängige Vermittler, die am DKM Forum
hybrid 2021 nicht teilnehmen konnten, können sich
noch kostenlos für die DKM Streaming-Days anmelden.
Neu-Anmeldung:
dkmforum.de/anmeldung
IM FEBRUAR
Im Februar finden vier DKM Streaming-Days statt.
Wer zum Beispiel den ersten Streaming-Day am
03.02.2022 schon verpasst hat, kann die Workshops
unter events.dkm365.de nachholen.
Aktuelles Programm:
dkmforum.de/streaming-days
70
AssCompact | Februar 2022
Plattform DKM365
Forum.hybrid
03.02.2022
10:00 – 10:30
Vortrag
11:00 – 11:30
Vortrag
12:00 – 12:30
Vortrag
13:00 – 13:30
Vortrag
14:00 – 14:30
Vortrag
Fonds Finanz Maklerservice GmbH
Fonds Finanz – quo vadis? Aktuelles bei der Fonds Finanz und was uns 2022 erwartet
Xempus AG
Warum Sie nie wieder ohne den XEMPUS advisor bAV beraten werden
COGITANDA Dataprotect AG
Cyberversicherung, Trends und Chancen
Concordia Versicherungs-Gesellschaft a. G.
Concordia präsentiert: PRONEO Hausrat – innovativ, transparent, digital
Zurich Gruppe Deutschland
Was macht eine nachhaltige Fondspolice zu einer guten nachhaltigen Fondspolice?
10.02.2022
09:00 – 09:30
Vortrag
10:00 – 10:30
Vortrag
11:00 – 11:30
Vortrag
12:00 – 12:30
Vortrag
13:00 – 13:30
Vortrag
14:00 – 14:30
Vortrag
Die Haftpflichtkasse VVaG
Der neue PHV-Tarif der Haftpflichtkasse
VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a. G.
Thema folgt noch
BCA AG
Erfolgsfaktor Bestand: Veredeln | Verrenten | Verkaufen
IKK classic
Wissenswertes zum Jahreswechsel: Die IKK classic macht Sie fit für 2022
ARAG Krankenversicherungs-AG
ARAG Kranken: Starker Partner mit hoher Beitragsstabilität
in modernen PKV- und Stationärtarifen
Lippische Landesbrandversicherung AG
Die Kleinflotte der Lippische Landesbrandversicherung AG
17.02.2022
09:00 – 09:30
Vortrag
10:00 – 10:30
Vortrag
11:00 – 11:30
Vortrag
12:00 – 12:30
Vortrag
13:00 – 13:30
Vortrag
14:00 – 14:30
Vortrag
Münchener Verein Versicherungsgruppe
ZahnGesund und KlinikGesund –
die „ausgezeichneten“ Zusatzversicherungen des Münchener Verein
NÜRNBERGER Versicherung
Einkommensschutz mit der NÜRNBERGER – attraktive Lösungen in verschiedenen Zielgruppen
Neodigital Versicherung AG
Kundenbetreuung mithilfe digitaler Versicherungsprodukte
Netfonds AG
Thema folgt noch
NV-Versicherungen VVaG
bessergrün – nachhaltige Versicherungen mit transparentem Mehrwert
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.
Die neue Unfallvorsorge aktiv der Stuttgarter
24.02.2022
09:00 – 09:30
Vortrag
10:00 – 10:30
Vortrag
11:00 – 11:30
Vortrag
12:00 – 12:30
Vortrag
13:00 – 13:30
Vortrag
14:00 – 14:30
Vortrag
NV-Versicherungen VVaG
Thema folgt noch
SDK Süddeutsche Krankenversicherung a. G.
Die Krankenzusatzversicherungen der SDK? Einfach geregelt.
Thinksurance GmbH
Thema folgt noch
NÜRNBERGER Versicherung
Über das betriebliche Gesundheitsmanagement direkt zur NÜRNBERGER bKV
Adam Riese GmbH
Qualitative Maklertarife und leistungsstarke Produkte: Versicherungen nach Adam Riese
DWS Investment GmbH
Die Zukunft der Fondspolice. Aktiv oder passiv, klassisch oder nachhaltig – wir reden drüber!
Februar 2022 | AssCompact 71
Management & Vertrieb | News
© Sashkin – stock.adobe.com
„Unternehmer-Ass 2021“:
Die besten Makler und Agenturen
Zum 16. Mal haben die Jury und Initiatoren des
„Award Unternehmer-Ass“ – das Versicherungsmagazin,
der BVK sowie das Institut Ritter – die besten Vermittlerbetriebe
des Jahres 2021 ausgezeichnet. Überreicht
wurde der Award Ende 2021 bei der Online-Veranstaltung
„Zukunftstag deutscher Vermittler“.
Die Gewinner in der Kategorie Exklusivorganisation
„Deutsche Versicherungsagentur 2021“ sind:
• Schlechtinger OHG,
Provinzial Geschäftsstelle, Wenden (Gold)
• Versicherungsagentur Marinesse e. K.,
Öffentliche Oldenburg, Oldenburg (Silber)
• Generalagentur Dario Palumbo,
SV SparkassenVersicherung, Neu-Isenburg (Bronze).
In der Kategorie Maklerunternehmen „Deutscher
Versicherungsmakler 2021“ gewannen
• nucleus Finanz- und Versicherungsmakler AG, Köln
(Gold),
• CuP Versicherungsmakler GmbH & Co. KG, Fürth
(Silber),
• Paas & Paas Versicherungen, Düsseldorf (Bronze).
Im Rahmen des Wettbewerbs stellten Jury und Initiatoren
fest, dass die Branche immer organisierter, professioneller
und unternehmerisch bewusster wird. Die
erfolgreichsten Vermittler werden als zukunftsorientiert,
nachhaltig und hochfokussiert beschrieben. Es handele
sich um agile Unternehmerinnen und Unternehmer, die
stetig an der eigenen persönlichen und unternehmerischen
Entwicklung arbeiten würden. Auch die jeweiligen
Teams seien professionell und hochmotiviert.
Ab dem 01.03.2022 beginnt schon die Bewerbungsphase
für den Award Unternehmer-Ass 2022. Weitere
Informationen gibt es unter unternehmerass.de (AC)
„gut beraten“: Durchschnittlich
18 Stunden Weiterbildung
Die freiwillige Weiterbildungsinitiative der
Versicherungswirtschaft „gut beraten“ hat kürzlich
ihren Bericht für das vierte Quartal 2021
vorgelegt und zieht darin eine positive Bilanz
für das gesamte vergangene Jahr: Fast 150.000
Bildungskonten waren demnach 2021 aktiv.
Insgesamt wurden mehr als 2,6 Millionen
Stunden Weiterbildungszeit dokumentiert.
Durchschnittlich ergibt das knapp 18 Stunden
Weiterbildungszeit pro Teilnehmer. Diese Stundenzahl
liegt um 20% höher als vom Gesetz -
geber gefordert (mindestens 15 Stunden). Bei
knapp 22.000 vertrieblich Tätigen sind sogar
30 Stunden und mehr dokumentiert.
Im Jahresüberblick geht „gut beraten“ auch
auf die FAQ der Aufsichten zur Weiterbildungsverpflichtung
ein, die im Februar und im
November 2021 aktualisiert wurden. Als
Interessenvertretung konnte „gut beraten“
schon im Vorfeld einige Punkte klären, heißt
es in einem Pressestatement. Diese Positionen
wurden demnach in den Aktualisierungen der
FAQ berücksichtigt. Klargestellt wurde zum
Beispiel, dass Schulungen zu Agenturmanagement
inklusive betriebswirtschaftlicher Weiterbildungen
zu Personalführung und zu Nachhaltigkeit
anrechenbar sind, wenn der Bezug
zur Versicherungsvermittlung und -beratung
erkennbar ist.
Zu Beginn dieses Jahres hat „gut beraten“
das Leistungsangebot verändert und stärker differenziert.
Für Bildungsdienstleister gibt es nun
verschiedene Wahlmöglichkeiten. Sie können
sich zudem mit einem Qualitätssiegel als zertifizierter
Partner der Initiative „gut beraten“
ausweisen. Für vertrieblich Tätige bleibt das
Bildungskonto kostenfrei und sie erhalten ein
Weiterbildungssiegel, wenn ihr Bildungskonto
mindestens 30 Stunden absolvierter Bildungszeit
ausweist. (AC)
72
AssCompact | Februar 2022
MANAGEMENT & VERTRIEB
DIN-Projektstart zur Abfrage
von Nachhaltigkeitspräferenzen
Der Arbeitsausschuss „Finanzdienstleistungen
für den Privathaushalt“ beim Deutschen
Institut für Normung (DIN e. V.) hat ein Projekt
zur Erarbeitung eines Moduls zur „Abfrage
von Nachhaltigkeitspräferenzen“ der bestehenden
DIN-Norm 77230 gestartet. Eine Großzahl
Versicherungsgesellschaften, Banken, Kapitalanlagegesellschaften,
Vertriebe, Makler, Verbände,
Nachhaltigkeitsexperten, Verbraucherschützer
und Wissenschaftler beteiligen sich.
Nach aktuellem Stand wird ab dem
02.08.2022 eine Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen
in Kraft treten. Bei der
Erarbeitung des Moduls sollen Anforderungen
definiert werden, wie die gesetzlichen Vorgaben
praktisch umgesetzt werden können. (AC)
Neue Runde für die
AssCompact Wissen Digitalkongresse
Im vergangenen Jahr hat AssCompact aufgrund der
coronabedingten Einschränkungen ein neues Weiterbildungsformat
gestartet: die AssCompact Wissen Digitalkongresse.
Hier können sich unabhängige Vermittler im
Laufe eines Tages rund um ein bestimmtes Thema gezielt
online informieren und Weiterbildungszeit sammeln.
Aufgrund der positiven Resonanz gibt es dieses Jahr
nun eine Neuauflage. Den Start macht am 22.02.2022
der Digitalkongress „Nachhaltigkeit“, ein Thema, das
angesichts der ESG-Richtlinie im Finanzbereich Fuß
gefasst hat, aber immer noch viele Fragen aufwirft.
Weiter geht es am 15.03.2022 mit dem Digitalkongress
„Rechtsschutz“, einem Wissensfeld, das längst kein
Nischendasein mehr führt. Am 05.04.2022 findet der
Digitalkongress „Mobilität“ statt: Egal ob auf zwei oder
auf vier Rädern, wer mobil ist, setzt sich bestimmten
Risiken aus, die der richtigen Absicherung bedürfen.
Den Abschluss bildet am 26.04.2022 der Digitalkongress
„Health – Krankenversicherung“. Der Titel ist so
umfassend gewählt, da sich die Anbieter nicht mehr
nur als reine „Absicherer“ von Gesundheitsrisiken
verstehen, sondern immer mehr auch die Themen
Prävention und Services in den Blick nehmen.
Der Start der Digitalkongresse ist jeweils um 09:00
Uhr, das Ende um 14:00 Uhr. Informationen unter
asscompact.de/digitalkongresse (AC)
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Management & Vertrieb | News
Kooperation von FondsKonzept
und CAPinside
Die FondsKonzept AG und die CAPinside AG haben
zu Beginn des Jahres eine Kooperation beschlossen.
FondsKonzept versteht sich als offener Maklerverbund
und integrierter Dienstleister für freie Makler, Vertriebe,
Vermögensverwalter, Banken, Versicherungen und Haftungsdächer,
während CAPinside eine Investment-
Community mit nach eigenen Angaben mehr als
26.000 angemeldeten Nutzern ist.
Mit der Kooperation erweitert FondsKonzept seine
Dienstleistungen für das digitale Marketing von Verbundmaklern.
Denn dadurch wird den FondsKonzept-
Maklern der Zugang zu Analysetools des Online-
Marketings, zu Rankings oder Fondsvergleichen
eröffnet. Die Investment-Community von CAPinside
ist Plattform für den kommunikativen Austausch bei
Produkten und dient außerdem der kundenindi -
viduellen Ausarbeitung von Anlagelösungen über
verschiedene Asset-Klassen hinweg.
Zudem können Makler laut FondsKonzept sämtliche
Content-, Analyse- und Community-Funktionen
nutzen und so ihre Präsenz in digitalen Schaufenstern
und bei Social-Media-Aktivitäten unterstützen. Beispielsweise
gibt es spezielle Tools des Online-Marketings
wie die Suchmaschinenoptimierung (SEO), Content-
Strecken über Text und Bewegtbilder sowie interaktive
vertriebliche Elemente. (AC)
Makler können nun sämtliche Content-, Analyse- und Community-Funktionen
nutzen und so ihre Präsenz bei Social-Media-Aktivitäten unterstützen.
© Monster Ztudio – stock.adobe.com
GGW übernimmt DROEGE
Der Zusammenschluss von inhabergeführten
Versicherungsmaklern, die GGW Holding,
und der Spezialist im Transport- und Logistikgewerbe,
die DROEGE Holding GmbH, haben
im Dezember 2021 einen Übernahmevertrag
abgeschlossen. Damit ist DROEGE, die 2018
den Versicherungsmakler Aktiv Assekuranz
übernommen hat, nun Teil der GGW Gruppe.
Für DROEGE arbeiten rund 160 Mitarbeiter
in Deutschland, Österreich und der Türkei.
Die ebenfalls in Hamburg ansässige Unternehmensgruppe
GGW beschäftigt mehr als 1.000
Mitarbeiter an über 50 Standorten in Deutschland
und Österreich. Alle bekannten Namen
und Adressen der DROEGE Holding GmbH
bleiben erhalten. Geschäftsführung und Führungskräfte
werden ebenfalls übernommen.
Außerdem wechselt Thomas Zimmermann
in die Geschäftsführung der GGW Holding
GmbH. (AC)
BCA kooperiert mit FinTech fino
Der Oberurseler Maklerdienstleister BCA
AG kooperiert mit dem hessischen FinTech-
Unternehmen fino. Demnach wird die Analyse-
Software fino-Cockpit als White-Label-Lösung
in das Produktportfolio der BCA integriert.
Diese digitale Lösung bietet angeschlossenen
Maklerbetrieben eine ganzheitliche Sicht auf
bestehende Kundendaten, womit der Beratungsprozess
verbessert und Versicherungslücken
aufgezeigt werden sollen.
Hat der Kunde zugestimmt, analysiert fino-
Cockpit die Kontotransaktionsdaten in Echtzeit
und stellt dem Kunden wie auch dem
Makler das Auswertungsergebnis als verschlüsselte
PDF-Datei zur Verfügung. Auf dieser
Basis kann sich der Berater auf den
Kundentermin vorbereiten und passende
Produktvorschläge unterbreiten. Die Vorbereitung
verläuft sowohl für den Berater als
auch für den Kunden papierlos. (AC)
74
AssCompact | Februar 2022
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EasyIDD bietet Fortbildungen
zu IDD und Nachhaltigkeit an
EasyIDD startet auf seiner Plattform mit
Seminaren im Rahmen der IDD-Weiterbildungsvorschriften.
Das Angebot richtet sich sowohl
an Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler
als auch an Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister
und all deren Mitarbeiter. Angeboten
werden E-Learnings, die zeitlich unabhängig
durchgeführt werden können.
EasyIDD gehört zur EasyUNION, die
neben IDD-Fortbildungen auch zertifizierte
Online-Seminare im Bereich Nachhaltigkeit/
ESG unter dem Namen EasyGREEN24 anbietet.
Mit den absolvierten IDD-Stunden können
sich Kunden gleichzeitig und ohne weiteren
Aufwand zum „Kenner“ in der Nachhaltigkeit
zertifizieren lassen, heißt es vonseiten des
Unternehmens. (AC)
HonorarKonzept erweitert
Leistungsangebot
Der Servicedienstleister HonorarKonzept
GmbH bietet zusätzliche Coachingleistungen
und neue Beratungstechnologien für Honorareinsteiger
und -profis an.
Ausgebaut wurden vor allem die personelle
und fachliche Vertriebsunterstützung und die
Softwarelösungen. Beispielsweise können
HonorarKonzept-Partner auf einen Vergleichsrechner
zugreifen, der um einen Easy- und
Profimodus erweitert wurde. Zudem wurde
das IDD-Beratungstool weiterentwickelt. Damit
können Finanzberater die Angemessenheitsund
Geeignetheitsprüfung digital abschließen.
Zudem kooperiert HonorarKonzept mit
dem Nettoversicherer myLife. Daraus resultieren
neue Honorarmanagementprozesse
beim Abschluss einer Versicherung und
ein Produktkonzept für das Vererben von
Vermögenswerten. (AC)
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welchen Konditionen Ihr Beruf versichert wird.
Management & Vertrieb | News
Die Services: Digitalisierung von Heilwesen-Haftpflichtfällen, Strukturierung
medizinischer Daten, medizinische Einschätzung von Schadenfällen
InsurTech ANTEVIS startet
in Deutschland
Das auf Heilwesen-Haftpflichtfälle spezialisierte
InsurTech ANTEVIS mit Hauptsitz in Lyon/Frankreich
ist nun auch in Deutschland aktiv. Das Joint
Venture ANTEVIS wurde 2020 von ACTINEO, dem
deutschen Marktführer für die Digitalisierung und
medizinische Einschätzung von Personenschäden,
und der Relyens-Gruppe, dem führenden Versicherer
und Risikomanager für Akteure im Heilwesen in
Europa, gegründet.
Die Services setzen sich einerseits aus der Digitalisierung
von Heilwesen-Haftpflichtfällen und der
Strukturierung medizinischer Daten und andererseits
aus der medizinischen Einschätzung von Schadenfällen
zusammen. Über eine Schnittstelle zum IT-System
des Kunden können Auftragsdaten erhalten und
strukturierte medizinische Daten automatisiert zurück
übertragen werden. Neben einem Dokumentenmanager
bietet die IT-Lösung Medizinern und Schadensachbearbeitern
eine gemeinsame Plattform für
die Fall bearbeitung.
Die Leistungen richten sich an alle Einrichtungen,
die im Rahmen der medizinischen Haftpflicht an der
Bearbeitung von Personenschadenfällen beteiligt sind,
unabhängig davon, ob es sich um Versicherungsakteure
wie Makler, Verwalter, Versicherer sowie Rückversicherer
oder um Akteure im Heilwesen handelt. (AC)
© metamorworks – stock.adobe.com
Cyberschutz: Start-up Baobab
steht in den Startlöchern
Das Start-up Baobab, das Cyberversicherungen
gebündelt mit Cybersicherheitsmaßnahmen für
kleine und mittelständische Firmen anbietet, hat
3,5 Mio. Euro an Risikokapital eingesammelt.
Angeführt wird die Pre-Seed-Finanzierungsrunde
von Project A Ventures. Zum Investorenkreis gehören
außerdem La Famiglia und Discovery Ventures
sowie Angel Investoren wie unter anderem die
Clark- Gründer Christopher Oster und Marco Adelt.
Das InsurTech bewertet das Cyberrisiko, sichert
das Unternehmen gegen Angriffe ab und versichert
es gegen Verluste. Gegründet wurde Baobab 2020
von Vincenz Klemm, dem Mitgründer der Versicherungsplattform
Gabi, die im vergangenen Jahr
für 320 Mio. US-Dollar verkauft wurde, und Anton
Foth, ehemals bei BCG Digital Ventures und der
Coya AG. Baobab will im Frühjahr 2022 in Deutschland
an den Start gehen, weitere europäische Märkte
sollen folgen. Das Start-up wendet sich auch an
Versicherungsmakler, die sich mit Baobab zusammenschließen
können, um ihre Kunden rund um
Cyberrisken zu beraten und Policen anzubieten.
Als Assekuradeur will Baobab mit größeren
Versicherern zusammenarbeiten. (AC)
SMART INSUR: Verbraucherschutz-
Tarifcheck auf weitere Sparten
Die Versicherungsplattform SMART INSUR hat
ihre qualitative Tarifbewertung nach Verbraucherschutzkriterien
SMART CHECK auf drei weitere
Sparten ausgedehnt. Seit Kurzem lassen sich auch
Berufsunfähigkeits-, Risikoleben- sowie PKV-Tarife
nach Kriterien von Verbraucherschutzorganisa -
tionen wie unter anderem Stiftung Warentest
vergleichen. Maklerbüros und Vertriebsorganisationen,
die den Tarifcheck einsetzen, können ihren
Kunden somit nun in 15 Produktsparten ein Tarifrating
nach Verbraucherschutzstandards anbieten
und Optimierungsvorschläge aufzeigen. Der objektive
Tarifcheck ist mittlerweile für Sach- und Krankenversicherungen
sowie den Lebensbereich verfügbar.
Er greift auf mehr als 16.500 Alt- und Neutarife
von mehr als 400 Versicherern zurück. Die Alttarifdatenbank
reicht bis ins Jahr 1960. (AC)
76
AssCompact | Februar 2022
MANAGEMENT & VERTRIEB
Neuerungen im Privathaftpflichtrechner
von softfair
Die softfair GmbH hat ihrem Privathaftpflichtrechner
einen neuen Look verpasst und
ihn mit einigen neuen Funktionen ausgestattet.
Im Fokus standen das Update der Oberfläche
und die Anpassung an die neuesten technischen
Standards. So stellt eine neu gedachte
Navigation mit Unterpunkten und einer kontextsensitiven
Werkzeugleiste die intuitive Nutzung
des Moduls in den Mittelpunkt. Das neue
Multitool wird dabei zur zentralen Anlaufstelle
zur Konfiguration und Anzeige weiterer Informationen.
Außerdem soll die überarbeitete
Darstellung und Führung der Nutzer in Formularen,
die zusätzlich durch seitlich mitlaufende
Tooltips unterstützt wird, die Anwendung
erleichtern. Die neu gestaltete Ergebnisseite
bietet nützliche Funktionen wie eine übersichtliche
Zusammenstellung von Tarifen zum Vergleich.
Hierbei lassen sich nun bis zu fünf Tarife
inklusive Alttarif darstellen. Der Vergleich
ermöglicht zudem einen einfachen und
beschleunigten Antragsprozess. Den Antragsprozess
wie auch die neu gestaltete Dokumentenseite
hat softfair individueller an die Bedürfnisse
der Makler angepasst. (AC)
Diese Versicherer punkten
mit technischer Makleranbindung
Die deutsche-versicherungsboerse.de (dvb) hat
Ende vergangenen Jahres eine neue Auflage ihres dvb-
Makler-Audits „IT-Prozesse im Maklerunternehmen:
Vertrieb, Administration, Technik“ präsentiert. Darin
werden die technischen Anbindungen der Versicherer
an die Maklerbüros beleuchtet. Hierzu wurden Versicherer
nach ihren Services befragt, aber auch Makler
um eine Einschätzung gebeten. Wie die Analyse zeigt,
sind die BiPRO-Implementierungen in allen Gesellschaften
weiter vorangeschritten. Die Vermittler sind
jetzt am Zug, die prozessuale Unterstützung durch eine
Anbindung aktiv zu nutzen.
Im Rahmen des Audits wurde die Vermittlerschaft
um eine Eigeneinschätzung der technischen Kompetenz,
der Nutzung von Automatisierungsregeln zur
Verringerung des Verwaltungsaufwandes und um eine
Bewertung der Versicherer-Services wie auch der genutzten
Maklerverwaltungsprogramme (MVP) gebeten. Den
Ergebnissen zufolge wollen 12,6% der befragten Makler
ihr MVP-System wechseln, weil ihnen wichtige Funktionen
fehlen. In diesem geringen Anteil sieht die dvb
einen Grund zur Sorge: Von den Befragten wurden 42
verschiedene MVP-Systeme genannt. Laut dvb sei es unwahrscheinlich,
dass alle Hersteller langfristig überleben.
Im Zuge des Audits wurden abermals die Gesellschaften
mit der besten technischen Maklerunterstützung
in drei Klassen gekürt. Einen Award in Gold gab
es erneut für den VOLKSWOHL BUND, der sich den
1. Rang in diesem Jahr mit der Gothaer teilt. Eine Auszeichnung
in Silber erhielten die Barmenia, die Alte
Leipziger und die Stuttgarter. In der Kategorie Bronze
wurden die Rhion, die Nürnberger, die Itzehoer, die
WWK und die Allianz prämiert. (AC)
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KOLUMNE | MAKLERFRAGEN
Stornogefahrmitteilungen im
Geschäftsverkehr mit Pools
Ein Makler kann auch
im Geschäftsverkehr
mit Pools schutz -
bedürftig sein wie
ein Versicherungsvertreter.
Dies hängt
aber von den jewei -
ligen besonderen
Umständen des
Einzelfalls ab und
darf dementsprechend
nicht verall -
gemeinert werden.
Hans-Ludger Sandkühler
Hans-Ludger Sandkühler ist aus gewiesener
Experte in Maklerfragen, gefragter Referent
und Autor zahlreicher Veröffentlichungen.
Außerdem ist er Mitinitiator
des Arbeitskreises
„Beratungsprozesse“
sowie
Geschäftsführer des
Instituts für
Verbraucherfinanzen.
In der letzten Ausgabe haben wir
das Thema Unabhängigkeit der
Makler im Geschäftsverkehr mit
Pools noch einmal hervorgeholt.
Das nicht von ungefähr. Denn kürzlich
hat der BGH entschieden, dass
ein Maklerpool an einen Versicherungsmakler
Stornogefahrmitteilungen
versenden muss, wenn der
Makler im Einzelfall genauso
schutzbedürftig ist wie ein Versicherungsvertreter.
Die Entscheidung
führte in der Medienwelt der Versicherungswirtschaft
zu Schlagzeilen
wie „Poolanbindung ähnelt Handelsvertretung“
und befeuert offenbar
die Diskussion über die Unabhängigkeit
der Makler im Geschäftsverkehr
mit Pools.
Der Tatbestand
In dem der Entscheidung zugrunde
liegenden Sachverhalt hatte
ein Versicherungsmakler mehrere
Lebensversicherungsverträge bei
einem Maklerpool eingereicht und
dafür diskontierte Provisionen erhalten.
Nach der zwischen Parteien
geschlossenen Courtagevereinbarung
war der Maklerpool verpflichtet, das
vom Makler vermittelte Geschäft zu
verprovisionieren und über die Provisionen
im Rahmen eines Kontokorrentkontos
abzurechnen. In
Bezug auf vorschüssig geleistete Provisionszahlungen
hatte sich der Pool
in einer Ergänzungsvereinbarung für
vordiskontierte Produkte außerdem
zur unverzüglichen Weiterleitung
von Stornogefahrmitteilungen an
den Makler verpflichtet, wenn und
soweit ihm solche von den jeweiligen
Versicherungsunternehmen übersandt
werden. Weitergehende Pflichten
des Maklerpools zur Storno -
bekämpfung waren nicht vereinbart.
Im weiteren Verlauf belastete
der Maklerpool das Provisions -
konto des Maklers mit Stornierungen,
nachdem es in einem Fall zum
Widerruf eines Vertrages und in
zwei anderen Fällen zur Beitragsfreistellung
von Verträgen gekommen
war. Stornogefahrmitteilungen
an den Makler erfolgten erst
mit mehrmonatigen Verzögerungen,
obwohl die Versicherer die
Mitteilungen rechtzeitig an den
Maklerpool verschickt hatten.
Mit der Klage begehrte der Makler
die Feststellung, dass der Maklerpool
verpflichtet sei, dem Provisionskonto
des Maklers Beträge in
Höhe der Stornierungen zuzüglich
Kosten gutzuschreiben.
Mögliche Pflicht des
Versicherers zur Nach -
bearbeitung auch bei Maklern
In den Urteilsgründen hat der
BGH seine Rechtsauffassung bekräftigt,
nach der sich auch gegenüber
einem Versicherungsmakler eine
Pflicht des Versicherers zur Nach -
bearbeitung von durch einen Versicherungsmakler
vermittelten not -
leidenden Versicherungsverträgen
ergeben kann, wie sie im Falle des
Versicherungsvertreters grundsätzlich
besteht.
Pflicht des Versicherers
zur Nachbearbeitung bei
Versicherungsvertretern
Ein Handelsvertreter hat gemäß
§ 87a Abs. 3 Satz 1 HGB auch dann
einen Anspruch auf Provision,
wenn feststeht, dass der Unternehmer
das Geschäft ganz oder teilweise
nicht oder nicht so ausführt, wie es
abgeschlossen worden ist. Im Falle
78
AssCompact | Februar 2022
MAKLERFRAGEN | KOLUMNE
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der Nichtausführung entfällt der
Anspruch aber, wenn und soweit
diese auf Umständen beruht, die
vom Unternehmer nicht zu vertreten
sind. Nach der ständigen
Rechtsprechung des BGH hat ein
Versicherungsunternehmen die
Nichtausführung (Stornierung)
eines Versicherungsvertrages nicht
zu vertreten, wenn es notleidende
Verträge im gebotenen Umfang
nachgearbeitet hat. Dabei kann das
Versicherungsunternehmen entweder
eigene Maßnahmen zur Stornoabwehr
ergreifen oder sich darauf
beschränken, dem Versicherungsvertreter
durch eine Stornogefahrmitteilung
Gelegenheit zu geben,
den notleidend gewordenen Vertrag
selbst nachzuarbeiten. Umgekehrt
gewendet heißt das, dass
dem Vertreter die Provision für
stornierte Verträge zusteht, wenn
und soweit der Versicherer keine
eigenen Maßnahmen eingeleitet
und auch keine Stornogefahrmitteilung
verschickt hat.
Anwendung auf Makler
Nach Ansicht des BGH kann
der Rechtsgedanke des § 87a Abs. 3
HGB auch auf einen Versicherungsmakler
angewendet werden,
wenn dieser nach Treu und Glauben
(§ 242 BGB) genauso schutzbedürftig
ist wie ein Versicherungsvertreter.
Die Beurteilung der
Schutzbedürftigkeit richtet sich
nach den besonderen Umständen
des jeweiligen Einzelfalls und entzieht
sich einer allgemeinen
Betrachtung. Gesichtspunkte für
die Annahme der besonderen
Schutzbedürftigkeit sind etwa die
Zahlung laufender Courtagevorschüsse,
die Einbindung in die
Organisationsstruktur, die Zahlung
von Organisationszuschüssen
oder von Bestandspflegegeld und
die regelmäßige Versendung von
Stornogefahrmitteilungen.
Anwendung auch bei gestuften
Vermittlungsverhältnissen
Die auf § 242 BGB gestützte
Annahme einer besonderen Schutzbedürftigkeit
kann auch bei gestuften
Vermittlungsverhältnissen erfolgen.
Wenn das Versicherungsunternehmen
die Nachbearbeitung an
den Hauptvertreter delegiert, obliegt
im Verhältnis zwischen Hauptvertreter
und Untervertreter dem
Hauptvertreter die Pflicht zur Nachbearbeitung.
Dieser Rechtsgedanke
kann gemäß § 242 BGB auf das Verhältnis
Maklerpool und Versicherungsmakler
übertragen werden,
wenn das Vermittlungsverhältnis in
seiner Ausgestaltung handelsvertreterrechtliche
Züge trägt.
Pflicht des Unternehmers zur
Nachbearbeitung bei Widerruf
und Beitragsfreistellung
Eine Pflicht des Unternehmers
zur Nachbearbeitung von Verträgen
besteht nur dann, wenn der
Unternehmer die Nichtausführung
des Vertrages zu vertreten hat. Dies
ist der Fall, wenn dem Unternehmer
persönliches Verschulden zur
Last fällt oder die Umstände der
Nichtausführung dem unternehmerischen
oder betrieblichen
Risiko bereich zuzuordnen sind
oder auf einem übernommenen
Risiko beruhen.
Nach Ansicht des BGH kann die
Ausübung des allgemeinen Widerrufsrechts
nach § 8 VVG nicht der
vom Unternehmer zu verantwortenden
Risikosphäre zugeordnet werden.
Der Versicherungsvertrag sei
gleichsam mit der Belastung des
gesetzlichen Widerrufsrechts vermittelt
worden, die sich durch die
Widerrufserklärung verwirkliche.
Für die Vornahme der Widerrufs -
erklärung trage der Unternehmer
keine Verantwortung. Sie liege in
der alleinigen Entscheidung des
Versicherungsnehmers. Das habe
der Unternehmer zu respektieren.
Bei einem Antrag auf Beitragsfreistellung
sei dagegen eine Nachbearbeitung
zu verlangen. Eine Beitragsfreistellung
werde in der Regel
in Betracht gezogen, wenn der Versicherungsnehmer
aufgrund geänderter
wirtschaftlicher Verhältnisse seine
Prämie nicht mehr zahlen wolle. Hier
müsse der Unternehmer Bemühungen
um die weitere – gegebenenfalls
angepasste – Durchführung des Vertrages
unternehmen.
Im Ergebnis war der Maklerpool
damit nur im Falle der Beitragsfreistellung
zur Nachbearbeitung bzw.
zum Versand von Stornogefahrmitteilungen
verpflichtet und musste die
entsprechende Gutschrift erteilen.
Fazit
Mit der Entscheidung hat der
BGH seine bisherige Rechtsprechung
fortgesetzt. Ein Makler kann
auch im Geschäftsverkehr mit
Pools schutzbedürftig sein wie ein
Versicherungsvertreter. Dies hängt
aber von den jeweiligen besonderen
Umständen des Einzelfalls ab
und darf dementsprechend nicht
verallgemeinert werden. Aus der
Entscheidung zu schlussfolgern,
eine Poolanbindung ähnele einer
Handelsvertretung, ist deutlich zu
kurz gesprungen. Die Anwendung
handelsrechtlicher Rechtsgedanken
ist an die jeweilige Schutzbedürftigkeit
geknüpft und nicht an die
Poolanbindung. Eine Poolanbindung
per se bringt einen Makler
nicht in handelsrechtliche Abhängigkeiten.
P
Februar 2022 | AssCompact
79
SERIE | FÖRDERMITTEL FÜR MAKLER
© K.-U. Häßler – stock.adobe.com
70% Zuschuss von der EU –
Wenn Projekte riskant genug sind!
Marktveränderungen aufgrund von Digitalisierung und neuen Kundenanforderungen führen bei Unternehmen der
Versicherungswirtschaft zu Investitionen in Innovationen. Sind diese disruptiv oder besonders risikoreich, können solche
Vorhaben Förderungen auf EU-Ebene erhalten. Der Experte Kai Schimmelfeder informiert in seiner AssCompact Serie
über diese Möglichkeiten. Teil 10
Der Zuschuss von
70% und die Chance,
zusätzliches Risikokapital
aus diesem
Förderprogramm zu
nutzen, ist ein
Sprungbrett für
antragstellende
Unternehmen.
Der EIC Accelerator ist speziell
für kleine und mittlere
Unternehmen – hierzu zählen
auch Unternehmen der Versicherungsbranche.
Voraussetzung
für Bewerbung und Antragstellung
ist, dass disruptive (zerstörerische)
und/oder hochrisikoreiche Innovationen
mit großem Marktpotenzial
von dem antragstellenden Unternehmen
entwickelt werden. Entscheidend
ist auch, dass ein hohes
Wachstumspotenzial in Aussicht
steht und dass der Antragsteller die
Innovation in Europa und/oder
auch weltweit in den (zukünftigen)
Markt treiben will. Es soll gerne bei
hohem Risiko die (weltweite)
Marktführerschaft angestrebt werden.
Die eigenen Finanzmittel müssen
nur einen geringen Teil des Projektes
abdecken, aber ohne eine
grundsätzliche freie Liquidität geht
es nicht. Der Zuschuss von 70% und
die Chance, zusätzliches Risikokapi-
tal aus diesem Förderprogramm zu
nutzen, ist somit ein Sprungbrett für
Antragsteller. Anträge stellen müssen
die Unternehmen selbst, aber dann
kann es mit zusätzlicher (finanzieller)
Energie aus der EIC-Förderung
in die Höhe und Weite gehen.
Innovationsturbo – Förderung
als Zuschuss mit Eigenkapital
Das Förderprogramm bietet eine
gemischte Fördermittelfinanzierung
an. Es gibt einmal eine 70%-
Förderung als Zuschuss (geschenktes
Geld vom Staat) mit maximaler
Summe von 2,5 Mio. Euro. Dieser
Betrag ist nicht (!) zurückzuzahlen.
Auch dann nicht, wenn das Projekt
scheitert! Liegt ein Projekt bei rund
3,5 Mio. Euro und beantragt das antragstellende
Unternehmen ausschließlich
den Zuschuss, sind es
rund 2,5 Mio. Euro. Der Eigenanteil
ist somit gering und kann mit
80
AssCompact | Februar 2022
FÖRDERMITTEL FÜR MAKLER | SERIE
anderen Förderprogrammen weiter
reduziert werden. So sinkt das Risiko
von Unternehmen in wirtschaftlicher
und finanzieller Hinsicht außerordentlich.
Im Grunde kommt kein
Unternehmen an diesem Förderprogramm
vorbei – wenn es die Marktführerschaft
mit einem innovativen
Produkt im Blick hat. Selbst Unternehmen,
die sich in Investitions -
zurückhaltung üben, haben mit diesen
Zuschüssen einen Wachstumshebel,
der das eigene Kapital bzw.
die eigene Liquidität schützen kann.
Das Thema Innovation kann somit
wieder auf die Agenda gebracht werden.
Auch um die Zukunftsfähigkeit
von Unternehmen zu sichern.
Risikokapital gibt es zusätzlich,
damit geht es in den Markt
Neben den Zuschüssen können
antragstellende Unternehmen auf
Risikokapital zurückgreifen. Auch
dies ist ein Erkenntnis gewinn der
letzten Jahre seitens der EU. Viele
Projekte waren innovativ und auf
dem Weg an die Spitze – und sind
dann in der Markteinführung aufgrund
von fehlendem bzw. freiem
Kapital im Marktabsatz gescheitert.
Das hat viele planende Antragsteller
im weiteren Vorgehen zögern lassen.
Somit hatte die EU einen Innovationsfortschritt
nicht wesentlich
beeinflussen können. Nun gibt es
deswegen zusätzliches Kapital – als
Eigenkapitalverstärkung für das antragstellende
Unternehmen. Speziell
die marktnahen Aktivitäten
sollen damit finanziert werden. Die
Vorstellung der EU ist es, dass der
Zuschuss und das Risikokapital zusammen
beantragt werden. Somit
sollen die Erfolgsaussichten für die
Innovation des Unternehmens (Antragsteller)
wesentlich verbessert
werden. Wenn Unternehmen nur
den Zuschuss nutzen möchten, ist
dies jedoch auch möglich. Alle Innovationsprojekte
der Unternehmen
(Antragsteller) sollen die Investitionssumme
von mindestens
500.000 Euro übersteigen.
Unternehmen, die nur den Zuschuss
beantragen, bezeichnet die
EU als „Grant only“. Dies sollte aber
aus Sicht der EU die Ausnahme
bleiben, da es ja gerade um die
Eigen kapitalstärkung des Antragstellers
gehen soll. Wer nur den Zuschuss
beantragt, muss nachweisen,
dass die eigenen finanziellen Mittel
ausreichen, um neben der Innovation
auch das Wachstum bzw. die Skalierung
zu finanzieren! Es besteht
auch die Möglichkeit, nur die Risikokapitalvariante
(Eigenkapitalverstärkung)
einzeln zu nutzen. Das wird
dann als „Investment component
only“ bezeichnet. In dem Sonderfall,
dass Antragsteller das gesamte
Potenzial der Innovation noch
nicht abschließend bearbeitet
haben und zum Beispiel die Validierung
noch nicht final ist, können sie
sogar zuerst den Zuschuss beantragen
(„Grant first“) und dann entscheiden,
ob die Investmentkomponente
(Risikokapital bis 15 Mio.
Euro) nachbeantragt wird. Zusammenfassend
für alle Fälle: Der
Zuschuss beträgt maximal 2,5 Mio.
Euro und die Summe an Risiko -
kapital zur Eigenkapitalverstärkung
liegt bei maximal 15 Mio. Euro. Die
Projektlaufzeit soll zwischen 12 und
24 Monaten geplant sein.
Erfolgreiches Antragsverfahren
ist dreistufig
Das Vorgehen ist in drei Stufen
unterteilt: Stufe eins beginnt mit
der Vorbereitung. Je nachdem, wann
und wie das Unternehmen sich vorbereitet,
sind es vielleicht zwei
Wochen im Unternehmen. Es wird
ein Kurzantrag erstellt. Der Kurz -
antrag besteht aus einem kurzen
Fragenkatalog, in dem die Innovation,
der potenzielle Markt und das
Team vorgestellt werden, einem Pitch-
Deck mit bis zu zehn Folien sowie
einem Video-Pitch von bis zu drei
Minuten, in dem die Kernmitglieder
des Teams (bis zu drei Personen)
die Motivation für die Bewerbung
darstellen sollen. Das sind die
Unterlagen für die Begutachtung.
Nach etwa vier Wochen wird das
Begutachtungsergebnis bekannt
gegeben. Bei einem „Go“ erfolgt die
Einladung zur zweiten Stufe, dem
Vollantrag. Die Vorbereitung dazu
benötigt weitere Zeit. Der Voll -
antrag ist ein 30-seitiger Antrag auf
Englisch exklusive Anhang (vorgegebene
Vorlage). Die Erstellung des
Antrags läuft über eine auf künstlicher
Intelligenz basierende IT-Plattform.
Der Antrag ist der Businessplan
und teilt sich konzeptionell in
den Hauptkriterien wie folgt auf:
Excellence, Impact, Implementation
(jeweils ein Drittel). Die Einreichung
ist auf bestimmte Stichtage reglementiert.
Dies wird nach Einreichung
begutachtet. Dann schließt
sich Stufe drei an: das persönliche
Interview in Brüssel vor einem
Experten-Panel. Hier sind nur die
eingeladen, die mit ihrem Antrag
über dem Schwellenwert der
Antragsbewertung platziert sind.
Wer hier final punktet, bekommt
das „Grant Agreement“: den Vertrag
mit der EU über den Zuschuss von
70% (plus 25% indirekte Kosten)
und, soweit beantragt, die eigen -
kapitalverstärkende Komponente.
Interessierte Unternehmen müssen
sich als Erstes im Participant
Portal der EU anmelden: https://
ec.europa.eu/info/funding-tenders/
opportunities/portal/screen/home.
Danach geht es zum Start der
Fördermittelbeantragung.
P
Kai Schimmelfeder
Kai Schimmelfeder ist Geschäftsführer des Fördermittel -
beratungsunternehmens „feder consulting“
(federconsulting.com). Als
Fördermittelexperte begleitet er mit
seinem Team seit über 25 Jahren
Unternehmen in der Fördermittel -
beantragung. Er ist Buchautor,
Sachverständiger für öffentliche
Fördermittel und Zuschüsse und
mehrfach ausgezeichneter
Fördermittelberater.
© Christina Pörsch
Februar 2022 | AssCompact
81
MANAGEMENT & VERTRIEB
„Dem Thema New Work
kann sich niemand verschließen“
INTERVIEW MIT BETINA KIRSCH, RECHTSANWÄLTIN (SYNDIKUSRECHTSANWÄLTIN) UND
GESCHÄFTSFÜHRERIN DES ARBEITGEBERVERBAND DER VERSICHERUNGSUNTERNEHMEN
IN DEUTSCHLAND (AGV)
Das vom AGV gestartete Projekt „Women in Leadership & Culture“ soll mehr Frauen für Führungs -
positionen begeistern. Im Interview gibt Betina Kirsch, Geschäftsführerin des AGV, Auskunft über
das Vorankommen des Projekts, über Diversität und New Work. Eine besondere Rolle spielt auch
die (Unternehmens-)Kultur.
Diversität ist für Betina
Kirsch in erster Linie
ein Kulturthema.
Frau Kirsch, auf der AGV-Website steht:
„Der AGV möchte die Versicherungsunternehmen auf
ihrem Weg, mehr Frauen für Führungsaufgaben zu
gewinnen, begleiten und unterstützen.“ Wie schätzen
Sie die Entwicklung seit 2013, also seit Projektstart,
ein? Welche Erfahrungen haben Sie bisher gemacht?
Ich finde, dass sehr viel passiert ist – kulturell mehr
als auf die blanken Zahlen geblickt. Als wir 2013 mit
dem Projekt gestartet sind, waren unsere Initiative und
auch viele unserer Ideen (u. a. unternehmensübergreifende
Vernetzung erfolgreicher Frauen durch unsere
AGV-Topmanagerinnenkonferenz) „exotisch“. Manch
einer hat unser Projekt vielleicht auch belächelt und
dabei geäußert, Frauen würden ja gar nicht in Führung
wollen. Heute dagegen ist es ein unternehmerisches
„Selbstverständnis“, mehr Frauen für Führung zu
gewinnen. Zudem ist es nicht mehr „gesellschaftsfähig“,
sich mit einem rein männlich besetzten Vorstand
zufrieden zu geben.
Wie sieht es zurzeit bei den Vorständinnen aus?
Gibt es denn jetzt mehr Vorständinnen als vor acht
oder neun Jahren?
Ja, auf jeden Fall. Der AGV selbst erhebt leider keine
Zahlen zum Frauenanteil in Vorständen der Versicherungsbranche.
Wir arbeiten insoweit mit den Zahlen
des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, das
von 2012 bis 2021 eine Erhöhung des Frauenanteils in
Vorständen von 5,7% auf 13,2% ausgewiesen hat. Diese
Zahl betrifft die 60 größten Versicherungen.
Im Vertrieb geht es kaum voran bei diesem Thema.
Wie sehen Sie das? Wie ist das zu ändern?
Der Frauenanteil im Vertrieb ist in der Tat niedrig.
Laut unserer flexiblen Personalstatistik lag dieser für
2020 bei 23,6%. Für den niedrigen Frauenanteil werden
gerne folgende Gründe zitiert, die ich hier nur als Schlagworte
benenne: Vertriebsimage, Wettkampfkultur, Vereinbarkeit
Job/Familie, provisionsbasierte Vergütung.
An vielen Stellen wird schon geschraubt. Was das Vertriebsimage
angeht, hoffe ich, dass durch die Kampagne
„werde insurancer“, in der viele interessante und coole
Vertrieblerinnen zu Wort kommen, eine neue Wahrnehmung
für den Vertrieb entsteht. Die Frauen, die ich aus
dem Vertrieb kenne, haben großen Spaß an der Arbeit
und sind überdurchschnittlich erfolgreich. Auch die
82
AssCompact | Februar 2022
MANAGEMENT & VERTRIEB
zunehmende Digitalisierung im Vertrieb wird nach meiner
Einschätzung den Job für Frauen interessanter
machen, zumal die Beratung noch komplexer wird. Lange
Fahrt- und Reisezeiten werden abnehmen, sodass es leichter
wird, Job und Familie unter einen Hut zu bringen.
Wie sehen Sie die Situation unterhalb der
Vorstandsebene?
Im Innendienst hat sich der Frauenanteil in der ersten
Führungsebene von 10,2% im Jahre 2010 auf 17,5%
im Jahre 2020 erhöht. Es tut sich was. Bei der Bewertung
der Zahlen, darf man nicht vergessen, dass wir wenig
Fluktuation in der Branche haben und der Trend zu flacheren
Hierarchien/agileren Organisationen geht, was
eine Abnahme von Führungspositionen nach sich zieht.
Wenn Führungspositionen frei werden,
besteht ein großes Interesse der
Unternehmen, diese auch mit gut
qualifizierten Frauen zu besetzen.
Es wird viel über Diversität im
Arbeitsleben gesprochen. Was
verstehen Sie persönlich darunter?
Diversität ist für mich in erster
Linie ein Kulturthema – ich mache
das nicht nur an den bekannten
Diversity-Dimensionen fest. Wenn
jeder als Person so sein darf, wie er
ist, und als Mensch wertgeschätzt
wird, kommt in der Regel der beste
Output heraus. Dort, wo „genormte
Führungskräfte“ erwartet werden,
haben viele gute Köpfe kein Interesse,
sich zu verstellen, um beruflich
aufzusteigen. Es geht viel Innovation
und Kreativität verloren.
Wie und wo wird das in der Finanzund
Versicherungsbranche Ihrer Erfahrung nach bisher
wirklich gelebt? Welche Bedeutung kommt Diversität
in der Versicherungswelt zu?
Diversität und ihre Bedeutung sind schon längst in
der Branche angekommen. Das Thema wird ganz natürlich
durch den Fachkräftemangel und die Erwartungshaltung
der neu in den Arbeitsmarkt tretenden Generationen
getriggert. Die jüngeren Generationen können
sich aufgrund des aktuell vorherrschenden „Bewerbermarktes“
den Arbeitgeber aussuchen und das Thema
Diversität ist ein „Coolness-Faktor“. Generell stelle ich
fest, dass Versicherungsunternehmen als Arbeitgeber in
den letzten Jahren immer „cooler“ geworden sind. Dies
hängt unter anderem mit der Abflachung von Hierarchien,
der Zunahme von mobilem Arbeiten (auch
schon vor Corona), inspirierenden Bürokonzepten, einer
Zunahme der Duz-Kultur sowie zunehmend agileren
Arbeits methoden zusammen.
„Für Führungskräfte
sehe ich größere
Herausforderungen,
die Mitarbeitenden als
Team zusammen -
zuhalten und die
Identifikation mit dem
Unternehmen nicht zu
verlieren. Führen, was
in der heutigen Zeit
sehr viel mit wert -
schätzender Kommunikation
zu tun hat, wird
anspruchsvoller.“
Ein weiteres großes Thema, das neuen Aufschwung
durch die Corona-Pandemie erlangt hat, ist „New
Work“. Es beschreibt eine neue, moderne und oft
kreative, freie Arbeitsweise inmitten von Globalisierung
und Digitalisierung. Genannt werden in diesem
Zusammenhang oft das mobile Arbeiten oder Work-
Life-Balance. Wie ist Ihre Einstellung allgemein dazu?
Welche Herausforderungen sehen Sie?
Dem Thema New Work, das ja auch ein „Lebens -
gefühl“ darstellt, kann sich niemand verschließen. In
unserer Branche geht der Trend zu 40 bis 60% Mobilarbeitsquote
im New Normal. 63% der Versicherungsunternehmen
ermöglichen eine Mobilarbeitsquote von 50%
und mehr, so unsere aktuellen Zahlen. Mitarbeiterbefragungen
zeigen, dass diese Quoten den Präferenzen der
Mitarbeitenden entsprechen. Für Führungskräfte sehe
ich größere Herausforderungen, die Mitarbeitenden als
Team zusammenzuhalten und die Identifikation mit
dem Unternehmen nicht zu verlieren. Führen, was in der
heutigen Zeit sehr viel mit wertschätzender
Kommunikation zu tun hat,
wird anspruchsvoller. Durch die
globale Zunahme der Mobilarbeit
können die Mitarbeitenden theoretisch
für jeden Arbeitgeber arbeiten,
selbst wenn er 700 km entfernt
ist. Solange er noch irgendwo in
Deutschland sitzt, gibt es auch keinerlei
steuerrechtliche Komplikationen.
Sehen Sie New Work speziell für
Frauen, die ja immer noch oft der
Familie zuliebe weniger arbeiten, als
Vorteil? Warum oder warum nicht?
New Work steht für eine Kultur
der zeitlichen Flexibilität und des
Outputs und räumt auf mit der
alten „Präsenz-Kultur“, in der es
auch darauf ankam, um 19 Uhr noch
„schuftend“ am Arbeitsplatz gesehen
zu werden. Frauen, die oft noch
die Rolle des Familienmanagements
übernehmen, waren zu diesen Zeiten nicht mehr
im Büro. Dass sie womöglich schon um 6 Uhr zu arbeiten
begonnen haben, war dann auch irrelevant. New
Work ist grundsätzlich ein Benefit für Frauen wie Männer,
die nun alle selbstbestimmter ihr Privatleben und
den Job verbinden können. Bei Frauen sehe ich insoweit
nur die Gefahr, dass sie sich womöglich für eine höhere
Mobilarbeitsquote im Vergleich zu Männern entscheiden
und damit im Ergebnis auch wieder ihre Sichtbarkeit
leidet.
Schließen sich „Teilzeit“ und „Führungsposition“
Ihrer Meinung nach gegenseitig aus?
Nein. Machbar ist theoretisch alles – ob es sinnvoll ist,
hängt sicher von der jeweiligen Stelle und den handelnden
Personen ab. Die Erfahrung zeigt, dass Führen in
Teilzeit auf der zweiten oder dritten Führungsebene
schon des Öfteren in der Branche vorkommt. Viele Unternehmen
beschäftigen sich aktuell mit dem Thema
Job sharing auf der ersten Führungsebene, was noch sehr
selten ist. Hier sehe ich großes Potenzial für sogenannte
Generationentandems, bei denen eine ältere Führungskraft,
die der Arbeitgeber wegen der besonderen O
Februar 2022 | AssCompact 83
MANAGEMENT & VERTRIEB
„Women in
Leadership & Culture“
Der Arbeitgeberverband der Versicherungs -
unternehmen in Deutschland e. V. (AGV) initiierte
im Jahr 2013 die Bildung des Branchenbeirats
„Frauen in Führung“. Dieser hat sich zum Ziel
gesetzt, mehr Frauen für Führungspositionen in
der Assekuranz zu begeistern und ihren Anteil in
diesen Positionen zu erhöhen. Denn Frauen auf
Führungsebene sind in der Versicherungsbranche
weiterhin unterrepräsentiert. Die
Versicherungswirtschaft ist laut AGV die erste
Branche in Deutschland, die sich gemeinschaftlich
dafür einsetzt, den Anteil von Frauen in
Führungspositionen im Interesse der Chancengleichheit,
aber auch der Wettbewerbsfähigkeit
der Branche anzuheben. Der AGV unterstützt die
Versicherungsunternehmen im Rahmen ihrer
Initiativen zur Verbesserung der Chancengleichheit
von Männern und Frauen. Eine weitere Idee
ist es, erfolgreiche Frauen unternehmensübergreifend
zu vernetzen. Aktuell gibt es 29 Mitglieder.
Im September 2021 entschied der Beirat, sich
umzubenennen in „Women in Leadership &
Culture“, da so die Bedeutung der Unter -
nehmenskultur für die Ziele der Initiative
hervorgehoben wird.
Expertise noch lange in Beschäftigung halten will, ihre
Arbeitszeit beispielsweise durch Altersteilzeit verkürzt
und sich die Stelle mit einer jüngeren Nachwuchsführungskraft
teilt, die in der Rushhour des eigenen Lebens
zeitweilig nicht Vollzeit arbeiten kann. Solche Tandems
müssen sehr gut organisiert sein, die Führungskräfte
brauchen ein ähnliches Führungsverständnis und müssen
lernen loszulassen. Bei einem guten Matching haben
solche Tandems sowohl für das Team als auch für den
Arbeitgeber viele Vorteile, zum einen in Bezug auf die
Führungs-Skills zum anderen hinsichtlich der Über -
brückung von Fehlzeiten. Generell nehmen wir jedoch
wahr, dass vonseiten der Führungskräfte solche Modelle
(noch) nicht oft nach gefragt werden – das ist aber sicher
auch ein Kulturthema.
„Die Frauen, die ich aus dem Vertrieb
kenne, haben großen Spaß an der
Arbeit und sind überdurchschnittlich
erfolgreich. Auch die zunehmende
Digitalisierung im Vertrieb wird nach
meiner Einschätzung den Job für
Frauen interessanter machen, zumal
die Beratung noch komplexer wird.“
Wie lässt sich die Work-Life-Balance in der Ver -
sicherungsbranche noch verbessern? Welche
Möglichkeiten sehen Sie?
Bezogen auf die Mitarbeitenden fällt mir kein struktureller
Optimierungsbedarf mehr ein. Angefangen bei
der 38-Stunden-Woche und umfangreichen Teilzeitangeboten
über Unterstützung bei der Kinderbetreuung
und Pflege, flexible Arbeitszeit, eine Mobilarbeitsquote
von 40 bis 60%, 30 Tage Urlaub, Gleitzeit sowie Langzeitkonten
bis zu Sabbatical-Regelungen, die viele Häuser
haben, stehen wir als Branche schon sehr gut da.
Hinsichtlich der Führungskräfte sehe ich Potenzial,
das Thema Führen in Teilzeit und in Jobsharing tatsächlich
in die Praxis zu bringen und nicht nur auf dem
Papier stehen zu haben.
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New Work hat auch etwas mit (Eigen-)Verantwortung,
Initiative und Engagement für das Unternehmen zu
tun. Hilft New Work den zukünftigen Maklern und
Maklerinnen sowie Versicherungsunternehmen bzw.
deren Geschäft?
Dem würde ich zustimmen. New Work schafft mehr
Flexibilität für Mitarbeitende, aber auch für Kunden.
Beratungen via Webtools sind nunmehr üblich und können
sogar persönliche Nähe schaffen, selbst wenn man
sich vorher noch nicht kannte. Individuelle Beratungsangebote
können über den Bildschirm geteilt werden,
sodass man sich auch nicht mehr zwingend vor Ort
irgendwo treffen muss. Ich selbst kann für mich sagen,
dass ich das als Kunde viel angenehmer empfinde, als
irgendwo hinzulaufen oder nur zu telefonieren. P
84
AssCompact | Februar 2022
IMPULSE FÜR MODERNE MAKLER | KOLUMNE
© toolsformotivation – unsplash.com
Deshalb sind Vermittler
oft ertragsschwach
Viele Vermittler arbeiten heute
noch so wie vor 30 Jahren.
Sie bauen über lange Zeit
ihre Bestände auf, ohne sich des
Hebels von „Multiplikatoren“ zu
bedienen. Diese Vermittler sind sehr
fleißig, keine Frage. Sie sind über
Jahre engagiert, aber es dauert und
dauert. Sie gewinnen Kunden nur
in Eins-zu-eins-Gesprächen, ohne
jeglichen Vertriebskatalysator. All
das bewirkt, dass auch der Ertrag
vergleichsweise gering ist.
Umso wichtiger ist das Thema
dieses Impulses: das Durchdenken,
Arrangieren und Entwickeln wertvoller
Kooperationen.
Steffen Ritter
Steffen Ritter ist
Geschäftsführer des
Instituts Ritter und
Mitinitiator des
Jungmakler Awards.
Alle Infos und Teilnahmebedingungen unter
jungmakler.de
1. Unternehmer, die an Ihren
Kunden interessiert sind
Die von einigen Vermittlern oftmals
bereits realisierte Kooperationsform
ist die mit anderen Unternehmern.
Das sind zum Beispiel
Steuerberater oder Rechtsanwälte.
Vielleicht sind es auch regionale
Dienstleister, Immobilienmakler
oder Händler.
Die Voraussetzung hierbei ist,
dass sich die Kooperationspartner
nicht überschneiden, sich also gegenseitig
kein Geschäft wegnehmen.
Richtig erfolgreich ist das nur, wenn
es auf beiden Seiten systematisch
läuft. Ich kenne viele „Kooperationen“,
die nie richtig zum Laufen
kommen. Wie kann man also derartige
Kooperationen forcieren? Hier
ein paar Beispiele:
• gemeinsame Newsletter, die
(z. B. quartalsweise) an die
Kunden beider Unternehmen
gesandt werden
• „Freebies“, die exklusiv an
Kunden des anderen offeriert
werden und „Fremden“ nicht
zur Verfügung stehen (z. B.
kann der Vermittler anbieten,
gratis Unterlagen der Kunden
zu ordnen)
• gemeinsame Events oder
Veranstaltungen, zu denen die
Top-Kunden beider Unter -
nehmen eingeladen werden
2. Branchenverbände und ähnliche
„Zielgruppenbesitzer“
Eine andere Kooperationsform
ist die Zusammenarbeit mit Verbänden
oder Institutionen, die Zielgruppen
besitzen. Diese wollen zwar
nicht Ihren Bestand, also Ihre Kunden,
sie wollen aber Ihr Know-how
zum Nutzen ihrer Mitglieder. Entweder
als Beitrag für ihre Verbandszeitschrift,
für ihren Blog, als Vortrag
für ihre Veranstaltung oder auch als
Bereicherung ihrer Facebook-
Community – um nur einige Beispiele
zu nennen.
Wollen Sie diese Kooperationsform
nutzen, dann ist entscheidend,
dass Sie Ihr Wissen allgemeinverständlich
aufbereiten können.
Sofern Sie das nicht können, finden
Sie vielleicht jemanden, der das
kann, entweder per Text – so wie
diesen hier – oder auch per Video.
Selbstredend mit der Möglichkeit,
zu Ihnen Kontakt aufzunehmen.
Entscheidend für den Erfolg ist: Es
muss der Inhalt im Mittelpunkt stehen,
es sollte nicht ausschließlich
Werbung sein. Was ist hier denkbar?
• regelmäßig erscheinende mehrwertige
Beiträge in einem Magazin
oder auf einem Blog
• „Freebies“, die exklusiv für
Verbandsmitglieder zur Ver -
fügung stehen
• Vorträge auf Messen und
Verbandsveranstaltungen
Wenn Sie Ihren Ertrag mit
Kooperationen und ähnlichen
Katalysatoren messbar forcieren
wollen, tragen Sie sich für mein
praxisnahes Schritt-für-Schritt-Training
„12 Hebel für Vermittler“ auf
agenturberatung.de/12-hebel ein,
das am 08.03.2022 startet.
P
Februar 2022 | AssCompact
85
MANAGEMENT & VERTRIEB
Die Kunst, online professionell
zu beraten, und was es dabei
zu beachten gilt
Zugegeben, die Technik funktioniert noch immer nicht bei jeder Videoberatung
auf Anhieb, aber im Großen und Ganzen wurde die Bedienung der Meeting-
Tools in den vergangenen Monaten gelernt. Aber noch entscheidender als das
ist die Präsentation und die Beratungsabfolge bis hin zum Abschluss.
Okay, zwischenzeitlich sollten
wir alle wissen, wie die
Tools von Zoom, Skype
und Microsoft Teams funktionieren.
Doch das ist erst der Start in
die Welt der Video-Meetings und
Online-Beratungen. Alles, was direkt
danach kommt, wird allerdings bis
heute noch sehr stiefmütterlich
behandelt. Doch eigentlich kommt
es gerade darauf an. Denn Kunden,
Geschäftspartner und Interessenten
machen, meist unbewusst, immer
einen sogenannten Kompetenzcheck.
Bei Online-Terminen ist dies
ein „digitaler Kompetenzcheck“.
Wird dieser bestanden, ist das mehr
als die halbe Miete.
Fünf wesentliche
Präsentationspunkte
Doch was lässt uns tatsächlich
kompetent vor dem Bildschirm wirken?
Im Grunde sind es fünf Punkte,
die es zu beachten gilt:
1. Beraten Sie auf Augenhöhe
Und zwar im wahrsten Sinne des
Wortes. Erhöhen Sie Ihren Computer,
sodass Sie nicht von unten nach
oben in Ihre Nasenlöcher „hineinstreamen“
und Teile der Decke Ihres
Wohnzimmers zu sehen sind, sondern
schaffen Sie durch eine etwa
20 Zentimeter hohe Unterlage ein
sehr viel besseres Bild. Sie werden
sehen, es wirkt gleich viel besser.
In diesem Zusammenhang können
Sie dann auch dem sogenannten
„Goldenen Schnitt“ gerecht werden.
Eine Erkenntnis aus der Fotografie.
2. Beachten Sie den
„Goldenen Schnitt“
Beim sogenannten „Goldenen
Schnitt“ wird das Bild imaginär in
drei Hälften unterteilt. Waagerecht
genauso wie senkrecht. Und am
professionellsten wirkt es, wenn
Ihre Augen auf der oberen „Drittel-
Linie“ sind. Entweder zwischen der
linken oder der rechten Drittel-Linie.
Und egal, ob Sie näher am Bildschirm
sitzen oder gar Ihre Beratung
im Stehen machen. Die Perspektive
bleibt dann immer gleich.
Machen Sie gerne mal den Test
und positionieren Sie Ihren Computer
so, dass Ihre Augen auf der
unteren Drittel-Linie angeordnet
sind – es wirklich tatsächlich gleich
sehr viel unprofessioneller.
3. „Erhöhen“ Sie etwas Ihre Gestik
Ja, Sie haben richtig gelesen.
„Erhöhen“ Sie etwas ihre Gestik,
denn wegen des begrenzten Bildschirms
sind sonst immer nur Ihre
Daumen zu sehen und dieses „Daumenkino“
verwirrt mehr, als dass es
Ihre Worte unterstützt.
Also: Gestikulieren Sie so, dass
es am Bildschirm klar zu sehen ist,
und versuchen Sie durch Ihre Gestik,
Ihre Inhalte zu strukturieren.
Wenn Sie zum Beispiel zwei Punkte
besonders hervorheben wollen,
können Sie das körpersprachlich
wunderbar unterstützen:
Machen Sie in Ihren einleitenden
Worten, wenn es um diese beiden
Punkte geht, ein Victory-Zeichen
und dann, wenn Sie den ersten
Punkt ausführen, ordnen Sie das
körpersprachlich der einen Seite des
Bildschirms zu, und wenn es dann
um den zweiten Punkt geht, eben
der anderen Seite.
4. Punkten Sie mit einem
guten Setting
Sorry, wenn ich es so deutlich
sage: Zwei Jahre Pandemie und
dennoch haben einige immer noch
nicht das Niveau ihrer Online-Präsenz
den neuen Gegebenheiten
angepasst. Und dazu gehört es nun
mal, dass man
• einen schönen Hintergrund hat:
Und zwar einen echten und keinen
digitalen, der bei jeder
Bewegung flackert und Unruhe
reinbringt. Ich selbst arbeite da
gerne mit einer Leinwand, die
ich extra habe bedrucken lassen
und bei Bedarf runterziehe.
Optisch erinnert diese Leinwand,
so wie ich sie habe
bedrucken lassen, in etwa an die
Optik meiner Homepage, also
meine Positionierung („Der Experte
für Kundengewinnung“),
mein Proven Expert-Siegel
(„99% Weiterempfehlungs-
Quote“) und noch ein paar
Auszeichnungen.
• eine gute technische Voraussetzung
hat: Und dazu gehört
gutes Licht, eine Webcam, ein
Mikro und eine stabile LAN-
Leitung. Kostet alles kein Geld,
bringt aber furchtbar viel.
86
AssCompact | Februar 2022
MANAGEMENT & VERTRIEB
© Alexander Limbach – stock.adobe.com
5. Kleider machen Leute
Entsprechend dieser technischen
Verbesserung und Ihrem neuen
Hintergrund fällt Ihnen künftig
die Kleiderwahl etwas leichter: Bei
meiner Firmenfarbe Türkis passt
Grau sehr gut. Das heißt, wenn ich
vor meiner überwiegend und extra
plakativ gehaltenen türkisfarbenen
Leinwand sitze und ein graues
Hemd trage, schaut das nicht nur
schick aus, sondern wirkt „angezogen“
(anders als mit einem Polo).
Anzug bzw. Jacke muss nicht sein.
Krawatte auch nicht. Hemd oder gepflegter
Strick-Pullover schon.
Online-Beratung ist
„abschlusssicherer“
Dies alles vorausgesetzt können
Sie Ihre Meetings, aber vor allem
Ihre Beratungsgespräche nach Ihrer
typischen Vorgehensweise durchführen
und Sie werden erleben, dass
die Kunden aufmerksamer und –
Achtung: Jetzt wird’s interessant –
abschlussorientierter sind.
Ja, Sie haben richtig gehört:
Online-Beratungen sind tatsächlich
abschlusssicherer!
Das bedingt einen guten
Gesprächseinstieg, eine ordentliche
Empfehlungsvereinbarung und
eine gründliche Bedarfsermittlung
und natürlich den nie zu vergessenden
Vorabschluss und die fixe Vereinbarung
für den eigentlichen
Beratungstermin.
In dem Beratungstermin wiederholen
Sie am besten noch einmal
das zuletzt Besprochene bis hin zum
Vorabschluss – bevor Sie mit der
eigentlichen Beratung beginnen.
Der Abschluss und die erfolgreiche
Weiterempfehlung werden
dann die logische Konsequenz sein.
Noch mehr Vorteile
Glücklicherweise sind die Kaufsignale,
aber auch etwaige Stör -
gefühle in einer Online-Beratung
leichter zu erkennen als bei einem
Präsenztermin. Ebenfalls spricht für
Online-Beratungen die Effizienz:
Sie schaffen mehr Termine bei gleicher
Zeit und gehen damit auch
mit der Zeit.
Auch die Weiterempfehlung
funktioniert online fast noch ein
bisschen besser und wenn Sie sich
erst einmal den Ruf erarbeitet
haben, dass man bei Ihnen
unkompliziert einen Online-
Termin – am besten über einen
Online-Termin kalender – buchen
kann und Sie damit verbunden
nur einen Mausklick entfernt
sind, werden Sie die Mund-Propaganda
in Ihrem Kundennetzwerk
steigern.
P
Glücklicherweise
sind die Kauf -
signale, aber auch
etwaige Störgefühle
in einer Online-
Beratung leichter
zu erkennen als
bei einem Präsenztermin.
Roger Rankel
Bestsellerautor Roger Rankel (rogerrankel.de)
ist „Der Verkaufstrainer
der Finanzdienstleister“. Jährlich hält
er 150 Vorträge. Rankels Seminare
und Bücher stehen für neue Kunden
und mehr Umsatz.
Februar 2022 | AssCompact 87
MANAGEMENT & VERTRIEB
Den größten Social-Media-Trend
für 2022 verrät Ihnen niemand!
Jedes Jahr gibt es neue Trends in den sozialen Medien. Die sind wichtig, schließlich erwarten
dort Nutzer auch immer was Neues. Ein erfolgreicher Auftritt beginnt aber weiterhin mit einem
schlüssigen Profil. Und der neueste Trend ist simpler, als man denken mag.
Katharina Heder
In diesen Wochen erscheinen
unzählige Auflistungen darüber,
welche Maßnahmen 2022
in den sozialen Medien besonders
wichtig sind. Wer sich hieran orientiert,
der verpasst jedoch den wichtigsten
Trend, insbesondere wenn es
um LinkedIn geht.
Katharina Heder ist Social-Media-
Expertin. Sie beleuchtet für AssCompact
aktuelle Themen aus der Welt der
sozialen Medien und gibt praktische
Tipps zur Umsetzung. Als „Frau
Heder“ (frauheder.de) unterstützt
sie Unternehmen im Marketing und bietet entsprechende
Coachings an. Unter anderem ist sie Referentin der DMA.
Die aktuellen Auswertungen
zu LinkedIn zeigen, dass sich insbesondere
Geschäftsführer dem
Thema intensiv widmen. Dies belegt
beispielsweise der „LinkedIn
CEO Navigator“ von Landau
Media. Die jüngst veröffentlichte
Auswertung belegt nicht nur, dass
sich die Aktivität von Geschäftsentscheidern
auf LinkedIn lohnt, sondern
sie zeigt auch, dass das Interesse
an Ein- und Ausblicken in und auf
strategische Entscheidungen eines
der Topthemen ist.
Falsche Reihenfolge führt zu
falschen Annahmen
Voraussetzung für einen erfolgreichen
Auftritt in den sozialen
Netzwerken ist und bleibt jedoch
das eigene Profil. Längst reicht es
nicht mehr aus, seine Vita grob
darzustellen und mit einem gelungenen
Foto auf sich aufmerksam
zu machen. Längst gehört es dazu,
einen professionellen Profilclaim zu
nutzen, um seine Unternehmensziele
auch in sozialen Netzwerken
wie LinkedIn zu erreichen. Auch
die Nutzung des Portfolios gehört
fast schon zum guten Ton. Der
wichtigste Trend in diesem Jahr
besteht also darin, dass Sie Ihr Profil
als Vertriebsinstrument begreifen:
Finden (potenzielle) Kunden dort,
wonach sie suchen? Verstehen zufällige
Besucher, was Sie anbieten?
Erst wenn diese Grundlage
gelegt ist, lohnt es sich, über aktuelle
Trends und Themen nachzudenken.
Hierzu zählt neben der Frage,
welche Inhalte Sie in welchen Intervallen
veröffentlichen, dann auch
die Überlegung, ob und in welchem
Maß die Kundengewinnung über
soziale Netzwerke möglich ist und
wie dies gelingen kann. Genau hier
liegt auch der größte Fehler, denn
wird die Reihenfolge umgekehrt
und erst wenn das Ergebnis nicht
stimmt, fragt sich der Inhaber des
Profils, woran dies liegt.
Was Sie jetzt tun sollten
Auf der Suche nach möglichen
Ursachen werden dann mitunter
Zweifel an der erfolgreichen Nutzung
sozialer Netzwerke genährt.
Schnell finden sich im Social Web
dann auch Weggefährten, die ähnliche
Erfahrungen gesammelt haben.
Allen gemeinsam ist jedoch, dass die
Ursache nicht oder nicht klar genug
erkannt wird: Das, was kommuniziert
wird, passt nicht zu dem, was
Kunden suchen.
Ein Beispiel dazu: Kein Kunde
sucht in den sozialen Netzwerken
nach Versicherungen. Jeder Kunde
interessiert sich jedoch für Tipps
und Tricks, wie er sich besserstellen
kann. Aus diesem Grund boomen
die Beiträge von Anlegern, die ihre
Strategien veröffentlichen. Für Ihr
Handeln bedeutet dies, sich anzupassen:
Welche Tipps können Sie
Ihrer Zielgruppe geben, damit sich
diese verbessern kann? Zudem
lohnt sich der Blick aufs eigene Profil,
um herauszufinden, was das
eigene Versprechen an die Zielgruppe
ist: Passt dies zu dem, was Kunden
suchen?
Wenn Sie sich
aktuell unsicher
sind, dann freue
ich mich auf Ihre
Nachricht auf
LinkedIn. P
88
AssCompact | Februar 2022
WISSEN 2022
Präsenz-Veranstaltungen
Forum Süd-West
Karlsruhe 03.05.2022
AKS-Symposium
München 24.05.2022
Wiesbaden 25.05.2022
Gewerbe-Symposium
Dortmund 21.06.2022
Hanau 23.06.2022
München 30.06.2022
Forum bV
Mannheim 22.09.2022
Digitalkongresse
Nachhaltigkeit 22.02.2022
Rechtsschutzversicherung 15.03.2022
Mobilität 05.04.2022
Health – Krankenversicherung 26.04.2022
Weitere Infos unter: www.asscompact.de/veranstaltungen
Steuern & Recht | News
Wirecard: Beschwerde gegen
BGH-Beschluss unzulässig
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die namens
sowie „in Rechtsnachfolge“ des Wirecard-Untersuchungsausschusses
eingelegte Beschwerde gegen einen Beschluss
des BGH-Ermittlungsrichters verworfen. Der Ermittlungsrichter
hatte einen Antrag des Untersuchungsausschusses
abgelehnt, wonach der Geheimhaltungsgrad
„geheim“ aufgehoben werden sollte. Der Antrag bezog
sich auf dem Ausschuss übergebene, in den Berichten
der Ermittlungsbeauftragten des Ausschusses verwertete
Beweismittel („Wambach-Bericht“).
Der BGH hat die Beschwerde als unzulässig angesehen
und daher nicht in der Sache über die Aufhebung des
Geheimhaltungsgrades entschieden. Dafür war maßgeblich,
dass der Untersuchungsausschuss bei Einlegung des
Rechtsmittels gar nicht mehr beteiligungsfähig war; denn
er hatte zuvor mit der Entgegennahme seines Berichtes
durch den Bundestag geendet. Soweit die Beschwerde
durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages oder
diesen selbst als „Rechtsnachfolger“ des Untersuchungsausschusses
erhoben worden ist, sind diese nicht Rechtsnachfolger
des Ausschusses und auch sonst nicht befugt,
dessen Rechte als Beschwerdeführer wahrzunehmen.
Eigene originäre Rechte haben sie nicht geltend gemacht.
Im Auftrag des Bundestagsuntersuchungsausschusses
zur Wirecard-Affäre hatten Sonderermittler die Arbeit
des Wirtschaftsprüfungsunternehmens EY bei dem
früheren Dax-Konzern Wirecard genauer unter die Lupe
genommen. Ihren Sonderbericht („Wambach-Bericht“,
benannt nach dem Wirtschaftsprüfer Martin Wambach,
Rödl & Partner) hatte die Geheimschutzstelle des
Bundestags als geheim eingestuft, weil EY darauf pochte,
dass der Bericht Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse
enthalte. Trotzdem gelangte der Bericht ins Internet. (AC)
BGH, BESCHLUSS VOM 16.12.2021 – STB 34/21
BGH: Der Untersuchungsausschuss war bei Beschwerdeeinlegung nicht mehr
beteiligungsfähig.
© Ralf Geithe – stock.adobe.com
Zur Zulässigkeit einer
Musterfeststellungsklage
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main
(OLG) hat die Musterfeststellungsklage der
Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V. als
unzulässig abgewiesen, da es die Ansicht vertritt,
dem Musterkläger fehle es an der Klagebefugnis.
Der Verein möchte im Rahmen der betreffenden
Musterfeststellungsklage diverse Feststellungen
im Zusammenhang mit dem Verbrauchererwerb
von Orderschuldverschreibungen,
Genussrechten und/oder Nachrangdarlehen
bestimmter Unternehmen erreichen.
Laut OLG ist die Musterfeststellungsklage
unzulässig, weil der Verein nicht zu den qualifizierten
Einrichtungen zähle, die zur Erhebung
einer Musterfeststellungsklage berechtigt
seien: Musterfeststellungsklagen dürfen von
qualifizierten Einrichtungen (§ 3 Abs. 1 S. 1
UKlaG) erhoben werden, die als Mitglieder
mindestens zehn im gleichen Aufgabenbereich
tätige Verbände oder mindestens 350 natürliche
Personen haben (§ 606 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
Der Schutzgemeinschaft für Bankkunden e. V.
erfüllt laut OLG Frankfurt am Main aber
weder die Mindestzahl hinsichtlich der Verbände
aus dem gleichen Aufgabenbereich noch die
der natürlichen Personen. Es seien den vorgelegten
Mitgliederlisten zwar mehr als 350 Vereinsmitglieder
zu entnehmen. Enthalten sei dabei
jedoch eine große Zahl sogenannter „Internet-
Mitglieder“, die nicht mitzurechnen seien, da sie
keine Vollmitglieder darstellten. So hätten sie
insbesondere kein Stimmrecht auf den Versammlungen
des Musterklägers. Sie könnten
damit nicht auf das Verhalten und die Geschicke
des Vereins maßgeblich Einfluss nehmen.
Außerdem hat das OLG erhebliche Zweifel,
ob der eingetragene Verein tatsächlich in Erfüllung
seiner satzungsmäßigen Aufgaben Verbraucherinteressen
weitgehend durch nicht-gewerbsmäßige
aufklärende oder beratende Tätigkeit
wahrnimmt. Es stehe im Raum, dass die
gerichtliche Geltendmachung von Verbraucherinteressen
beim Schutzgemeinschaft für Bankkunden
e. V. eine wesentliche und keinesfalls
eine nur untergeordnete Rolle spiele. (AC)
OLG FRANKFURT AM MAIN, URTEIL VOM 05.11.2021 – 24 MK 1/18
90
AssCompact | Februar 2022
STEUERN & RECHT
Der Fiskus erbt nur im Notfall
Wenn ein Mensch verstirbt und die gesetzliche
Erbfolge greift, dann erben grundsätzlich
seine Verwandten, sein Ehegatte oder Lebenspartner.
Gesetzlich wird dabei differenziert,
welche Erben zu welchen Anteilen vorrangig
zu berücksichtigen sind. Nur für den Fall, dass
gar kein Verwandter, Ehegatte oder Lebenspartner
vorhanden ist, erbt der Staat. Die Ermittlung
möglicher Erben erfolgt durch das Nachlassgericht
in einem förmlichen Verfahren. Sofern
keine Erben existieren, stellt das Gericht dies
durch einen Beschluss fest, wodurch die Vermutung
begründet wird, der Fiskus sei Erbe.
Ein solcher Feststellungsbeschluss eines
Nachlassgerichts lag dem Oberlandesgericht
Braunschweig (OLG) in einem Beschwerde -
verfahren jüngst zur Überprüfung vor: Der
Erblasser war unverheiratet und hat keine
Abkömmlinge. Seine Eltern waren vor ihm
gestorben und hatten neben ihm keine weiteren
Kinder. Mangels einer letztwilligen Verfügung
gilt die gesetzliche Erbfolge. Den Abkömmlingen
seiner Großeltern mütterlicherseits hat das Amtsgericht
deshalb antragsgemäß einen gemeinschaftlichen
Teilerbschein ausgestellt, wonach
sie den Erblasser zur Hälfte beerben. Zu einem
späteren Zeitpunkt beantragten diese auch die
Erteilung eines gemeinschaftlichen Rest-Teil -
erbscheins, da Abkömmlinge der Großeltern
väterlicherseits nicht ermittelt worden seien.
Das Nachlassgericht führte weitere Ermittlungen
durch, die auch keine Hinweise auf weitere
Erbberechtigte ergaben. Daraufhin stellte
es fest, dass kein anderer Erbe hinsichtlich des
verbleibenden halben Nachlassanteils vorhanden
sei – also das Land Niedersachsen diesen Teil
erbe. Das OLG hat die Entscheidung auf die
Beschwerde des Landes Niedersachsen aufgehoben
und an das Nachlassgericht zur Entscheidung
über den beantragten Erbschein -
antrag zurückverwiesen. Das Nachlassgericht
hätte laut OLG das Erbrecht des Landes Niedersachsen
nicht feststellen dürfen. Eine Fiskus -
erbschaft komme bei der gegebenen Sachlage
auf keinen Fall in Betracht. Sofern es dabei
bliebe, dass lediglich Abkömmlinge der vorverstorbenen
Großeltern mütterlicherseits existierten,
würden diese nämlich allein erben. (AC)
OLG BRAUNSCHWEIG, BESCHLUSS VOM 17.12.2021 – 3 W 48/21
Zur steuerlichen Privilegierung
von Gewinneinkünften
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat per
Beschluss entschieden, dass eine auf Gewinneinkünfte
beschränkte Begrenzung des Einkommensteuertarifs
durch Regelungen im Steueränderungsgesetz 2007 und
im Jahressteuergesetz 2007 mit dem allgemeinen Gleichheitssatz
unvereinbar ist. Die Vorschriften bewirken nämlich
eine nicht gerechtfertigte Begünstigung von
Gewinneinkünften gegenüber den Überschusseinkünften.
Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, spätestens bis
zum 31.12.2022 rückwirkend für das Veranlagungsjahr
2007 eine Neuregelung zu treffen.
Durch das Steueränderungsgesetz 2007 wurde für
Einkünfte über 250.000 Euro (Einzelveranlagung) bzw.
500.000 Euro (Zusammenveranlagung von Ehegatten)
der Spitzensteuersatz ab dem Jahr 2007 von 42% auf
45% erhöht (§ 32a Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 EStG).
Der Gesetzgeber muss bis zum 31.12.2022 rückwirkend für das Veranlagungsjahr
2007 eine Neuregelung treffen.
Von der Erhöhung wurden Gewinneinkünfte (beispielsweise
Einkünfte aus Gewerbebetrieb) für das
Jahr 2007 ausgenommen (§ 32c EStG), sodass der
Spitzensteuersatz von 45% nur Bezieher von Überschusseinkünften
(beispielsweise Einkünfte aus nichtselbstständiger
Arbeit) traf. Zur Begründung führte
der Gesetzgeber zum einen an, Gewinneinkünfte seien
mit einem spezifisch unternehmerischen Risiko verbunden.
Zum anderen wollte er mit der Entlastung
der Gewinneinkünfte dem Umstand Rechnung tragen,
dass für 2008 eine umfassende Unternehmenssteuerreform
geplant war. Er sah vor diesem Hintergrund
eine Anhebung des Spitzensteuersatzes auch
für unternehmerische Einkünfte als das falsche Signal
und zudem mit negativen ökonomischen Folgen
verbunden an. Durch das Jahressteuergesetz 2007
erfolgten weitere Anpassungen des Einkommen -
steuergesetzes zur Beschränkung des Steuersatzes für
Gewinneinkünfte auf 42%. (AC)
BVERFG, BESCHLUSS VOM 08.12.2021 – 2 BVL 1/13
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Februar 2022 | AssCompact 91
Steuern & Recht | News
Arbeitsassistenz: Kostenübernahme
kennt keine Altersgrenze
Ein schwerbehinderter Mensch kann die Übernahme
der Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz auch
nach Erreichen seines Regelrentenalters beanspruchen.
Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) per
Urteil entschieden. Im konkreten Fall ist ein blinder
Mann mit einem Grad der Behinderung von 100 als
Ein Schwerbehinderter kann die Übernahme der Kosten für eine notwendige
Arbeitsassistenz auch nach Erreichen seines Regelrentenalters beanspruchen.
schwerbehindert anerkannt. Die Leistungen für eine
Assistenzkraft in Höhe von monatlich 1.650 Euro (22
Wochenstunden), die er für seine selbstständige Tätigkeit
als Lehrer, Berater und Gewerbetreibender erhielt,
erbrachte der betreffende Landeswohlfahrtsverband aber
nur bis zum 30.06.2016 mit dem Argument, dass der
blinde Mann ab dem 01.07.2016 eine Altersrente beziehe.
Den Antrag des weiterhin erwerbstätigen Mannes, die
Kosten vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017 weiter zu
übernehmen, lehnte der Landeswohlfahrtsverband ab.
Widerspruch und Klage hatten keinen Erfolg. Auf die
Revision des Klägers hat das BVerwG die Entscheidung
des Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben und die Sache
zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung dorthin
zurückverwiesen.
Für den Anspruch auf Übernahme der Kosten für
eine Arbeitsassistenz als begleitende Hilfe im Arbeits -
leben (gemäß § 102 Abs. 4 Neunten Buchs des Sozial -
gesetzbuchs – SGB IX – alter Fassung, dem § 185 Abs. 5
SGB IX neuer Fassung entspricht) ist eine Altersgrenze
laut BVerwG weder ausdrücklich im Gesetz geregelt noch
lässt sie sich ihm im Wege der Auslegung entnehmen. (AC)
BVERWG, URTEIL VOM 12.01.2022 – 5 C 6.20
© zlikovec – stock.adobe.com
Kroatisches Urteil zu Ausbildungskosten
auch hier gültig
Eine Beschwerde, die sich gegen die Anerkennung
eines kroatischen Zahlungsurteils in
Deutschland bezüglich Rückzahlung von Ausbildungskosten
gerichtet hat, hat das Oberlandesgericht
Frankfurt am Main (OLG) mit einem
Beschluss zurückgewiesen. Im zugrunde liegenden
Fall hat sich die Antragstellerin gegen die
Anerkennung eines Urteils eines kroatischen
Arbeitsgerichts in Deutschland gewandt. Sie ist
Ärztin und hat in Kroatien eine im Wesentlichen
von ihrer dortigen Arbeitgeberin finanzierte
Facharztausbildung erhalten. Da sie vor
Ablauf von zehn Jahren dort kündigte und
nun in Deutschland arbeitet, verklagte ihre
frühere Arbeitgeberin sie in Kroatien unter
Berufung auf vereinbarte allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB) auf anteilige Rückzahlung
der gezahlten Gehälter und Schulungsbeiträge.
Das auf Rückzahlung von umgerechnet rund
60.000 Euro gerichtete Urteil eines kroatischen
Arbeitsgerichts ist rechtskräftig. Das
Landgericht hat den Antrag der Ärztin, dieses
Urteil in Deutschland nicht anzuerkennen,
zurück gewiesen. Die hiergegen eingelegte
sofortige Beschwerde hatte auch vor dem
OLG keinen Erfolg.
Die Antragstellerin könne jetzt nicht mehr
geltend machen, dass die kroatischen Gerichte
für das Rückzahlungsverfahren international
nicht zuständig gewesen seien. Das hätte sie
bereits im dortigen Verfahren rügen müssen.
Im hiesigen Versagungsverfahren sei die Geltendmachung
neuer Tatsachen, die bereits im Ausgangsverfahren
hätten dargelegt werden können,
ausgeschlossen. Damit soll die Verschleppung
des Versagungsverfahrens durch derartige neue
Tatsachenbehauptungen verhindert werden. Die
Anerkennung des kroatischen Urteils widerspreche
auch nicht der öffentlichen Ordnung
der Bundesrepublik Deutschland. Auch nach
deutschem Recht sei es grundsätzlich zulässig,
in AGB die Rückzahlung von Fortbildungs -
kosten zu vereinbaren und die Höhe der Rückzahlung
von der Einhaltung einer bestimmten
Bindungsdauer abhängig zu machen. (AC)
OLG FRANKFURT AM MAIN,
BESCHLUSS VOM 10.12.2021 – 26 W 21/21
92
AssCompact | Februar 2022
STEUERN & RECHT
Corona: Mietzahlungspflicht bei Geschäftsschließung?
Aufgrund des sich verbreitenden SARS-CoV-2-Virus
hat das Sächsische Staatsministerium für Soziales und
Gesellschaftlichen Zusammenhalt Ende März 2020
Allgemeinverfügungen erlassen, aufgrund derer die
Betreiberin eines Einzelhandelsgeschäfts für Textilien
aller Art sowie Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs
ihr Geschäft einen Monat lang geschlossen halten musste.
Infolge der behördlich angeordneten Betriebsschließung
zahlte sie an die Vermieterin der Gewerbeimmobilie
für diesen Monat (April 2020) keine Miete.
Das Landgericht (LG) hat die Geschäftsbetreiberin
zur Zahlung der Miete für den Monat April 2020 in
Höhe von 7.854,00 Euro verurteilt. Auf ihre Berufung
hin hat das Oberlandesgericht (OLG) die erstinstanzliche
Entscheidung aufgehoben und die Beklagte, unter
Abweisung der Klage im Übrigen, zur Zahlung von
lediglich 3.720,09 Euro verurteilt: Infolge des Auftretens
der Corona-Pandemie und der staatlichen Schließungsanordnung
sei eine Störung der Geschäftsgrundlage
des Mietvertrags im Sinne von § 313 Abs. 1 BGB ein -
getreten, die eine Anpassung des Vertrags dahingehend
gebiete, dass die Kaltmiete für die Dauer der angeordneten
Schließung auf die Hälfte reduziert werde.
Auf die Revisionen der Klägerin, die nach wie vor
die volle Miete verlangt, und der Beklagten, die ihren
Klageabweisungsantrag weiterverfolgt, hat der Bundesgerichtshof
(BGH) das OLG-Urteil aufgehoben und die
Sache an das OLG zurückverwiesen. Das OLG hat nun
zu prüfen, welche konkreten wirtschaftlichen Auswirkungen
die Geschäftsschließung in dem streitgegenständlichen
Zeitraum für die Beklagte hatte und ob
diese Nachteile ein Ausmaß erreicht haben, das eine
Anpassung des Mietvertrags erforderlich macht. (AC)
BGH, URTEIL VOM 12.01.2022 – XII ZR 8/21
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Steuern & Recht | News
AfW sieht keinen Änderungsbedarf
bei der Vermittleraufsicht
Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen
und die betriebliche Altersversorgung
(EIOPA) hat am 21.12.2021 ihren „zweiten jährlichen
Bericht über verwaltungsrechtliche Sanktionen und
andere Maßnahmen im Rahmen der Versicherungs -
vertriebsrichtlinie (IDD)“ für das Jahr 2020 vorgelegt –
nicht zu verwechseln mit dem jüngst erschienenen
IDD-Bericht, der das Zwischenfazit zur Implementierung
der IDD ziehen soll.
Der Bundesverband Finanzdienstleistung AfW ist
der Ansicht, dass der Jahresbericht einen Beleg für das
Funktionieren des deutschen IHK-Kammersystems
darstellt. Deutschland ist gemäß der EIOPA-Auswertung
nämlich eindeutiger Spitzenreiter bei der Verhängung
von Sanktionen. So wurden von europaweit 1.942
Sanktionen stattliche 1.562 allein in Deutschland
verhängt. Dementsprechend wurden 80,4% aller europaweit
ausgesprochenen Sanktionen gegen Versicherungsvermittler
in Deutschland verhängt. Diese Quote entspricht
ungefähr dem Wert aus dem Jahr 2019. Damals
betrug der Anteil Deutschlands an den europaweit verhängten
Sanktionen sogar 82,6%.
„In anderen europäischen Ländern mit einer
Kontrolle durch die Finanzaufsicht wird drastisch
weniger sanktioniert. Das System der Vermittleraufsicht
durch die IHKs in Deutschland funktioniert, das
belegen diese Zahlen eindeutig.“, analysiert AfW-Vorstand
Frank Rottenbacher die EIOPA-Auswertung. Mit
dieser Einschätzung wendet sich Rottenbacher gegen
die Ansicht von Verbraucherschützern, SPD und Grünen,
dass nur eine Vermittlerkontrolle durch die Finanzaufsicht
– in Deutschland also durch die BaFin – wirksam
wäre. „Die Unterstellung, dass das Kammersystem aus
einem Interessenkonflikt heraus seine eigenen Mitglieder
nicht sanktionieren würde, wird klar widerlegt. Das
Kammersystem eignet sich daher auch für eine Aufsicht
aller § 34f und § 34i Vermittler“, interpretiert
Rottenbacher die Zahlen weiter.
Mit 1.050 von insgesamt 2.172 Sanktionen wurden
Fehler bei der regelmäßigen Weiterbildungsverpflichtung
mit Abstand am häufigsten sanktioniert (48,3%).
Der AfW hoffe diesbezüglich, dass die von DIHK und
BaFin erarbeiteten und immer wieder aktualisierten
FAQ zur Erfüllung der 15-stündigen Weiterbildungsverpflichtung,
über die AssCompact bereits berichtete,
zu einem Rückgang dieser Sanktionen führen werden. (AC)
VOTUM Verband verfasst
offenen Brief an EU-Kommission
Die durch die EU-Kommission überarbeitete
Vertriebsrichtlinie IDD wird Vermittler voraussichtlich
ab August 2022 dazu verpflichten, in
jedem Beratungsgespräch die Nachhaltigkeitspräferenzen
ihrer Kunden abzufragen. Voraussetzung
dafür ist das Inkrafttreten eines sogenannten
technischen Regulierungsstandards
(RTS) zur einheitlichen unverbindlichen
Bestimmung der Nachhaltigkeitsfaktoren
und der diesbezüglich verpflichtenden Berichterstattung
für Unternehmen durch einen EU-
Rechtsakt. Nun hat die EU-Kommission entschieden,
den ursprünglichen Starttermin des
RTS um ein Jahr auf den 01.01.2023 zu verlegen.
„Durch die erneute Verschiebung des RTS
um ein Jahr ist diese sinnvoll aufeinander aufbauende
Gesetzgebung komplett auf den Kopf
gestellt worden“, so VOTUM-Verbandschef Martin
Klein. „Jetzt tritt erst die Beratungspflicht zur
Nachhaltigkeit in Kraft und dann erst mehrere
Monate später die verbindlichen technischen
Standards für die Taxonomie und die Berichterstattung
zu den Nachhaltigkeitsfaktoren, das
funktioniert in der Praxis nicht“, urteilt Klein
weiter. Vermittler werden dadurch gezwungen,
verbindliche Empfehlungen zu Kapitalanlagen
und dem Grad, inwieweit diese den Nachhaltigkeitspräferenzen
des Anlegers entsprechen,
auszusprechen – ohne dass zu dem Zeitpunkt
ihrer Empfehlung verbindliche Standards
dafür bestehen. Daher hat der VOTUM
Verband nun die EU-Kommission in einem
offenen Brief zur Verschiebung der Beratungspflicht
aufgefordert. „Nach dem jüngsten Entschluss
kann die EU-Kommission schlicht und
ergreifend nicht am aktuell geplanten Start der
Nachfragepflicht im Beratungsprozess festhalten“,
so VOTUM-Chef Martin Klein in seinem
offenen Brief an den zuständigen Generaldirektor
John Berrigan. Der Branchenverband verlangt
zur Wiederherstellung von Rechtssicherheit
die Vertagung der Einführung der neuen
IDD ebenfalls um ein Jahr bis 02.08.2023. (AC)
94
AssCompact | Februar 2022
STEUERN & RECHT
BaFin bereitet strengere Kapitalvorgaben für Banken vor
Angesichts gestiegener Risiken und möglicher
Überbewertungen am Immobilienmarkt bereitet die
BaFin strengere Eigenkapitalanforderungen für Banken
vor. Dazu führt sie einen antizyklischen Kapitalpuffer
von 0,75% der risikogewichteten Aktiva auf inländische
Risikopositionen und einen sektoralen Systemrisikopuffer
von 2,0% der risikogewichteten Aktiva auf mit
Wohnimmobilien besicherte Kredite ein. Derzeit liegen
die Quoten bei 0%. Die Institute haben Zeit, sich auf
die Maßnahmen einzustellen, sie müssen die zusätzlichen
Kapitalanforderungen zum 01.02.2023 erfüllen.
Die BaFin kalkuliert, dass mit den beiden Kapital -
puffern insgesamt rund 22 Mrd. Euro an hartem Kern -
kapital im Bankensystem konserviert werden – 17 Mrd.
Euro über den antizyklischen Kapitalpuffer und 5 Mrd.
Euro über den sektoralen Systemrisikopuffer. Hauptziel
ist es, die Widerstandsfähigkeit des Bankensektors vorbeugend
zu stärken. In schlechteren Zeiten dienen die Puffer
zur Verlustabsorption, sodass eine mögliche prozyklische
Einschränkung der Kreditvergabe mit negativen Auswirkungen
auf die Realwirtschaft begrenzt werden kann.
Ergänzend zu den Kapitalmaßnahmen mahnt die
Aufsicht Banken, Versicherungsunternehmen und
andere Kreditgeber, angesichts der aktuellen Entwicklungen
am Markt für Wohnimmobilien bei der Neukreditvergabe
besonders vorsichtig zu sein. Sie erwartet
eine konservative Bewertungs- und Kreditvergabepraxis,
die Finanzierungen mit hohem LTV („loan-to-value“)
restriktiv behandelt und eine solide Schuldentragfähigkeit
der Kreditnehmer dauerhaft, auch in Stressphasen,
sicherstellt. Kreditnehmer sollten jederzeit in der Lage
sein, die monatlichen Zahlungen für Zins und Tilgung
aufzubringen, auch wenn Zinsen steigen, empfiehlt die
BaFin den Finanzmarktakteuren weiter. (AC)
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Sonderthemen
Nachhaltigkeit
Profitabilität im Maklerbüro
Weitere Themen
Interview mit Cengiz Horn vom Bardo e. V. zum Thema
Cyberkriminalität, Gastbeitrag von DJE Kapital über
Dividendentitel, Erläuterungen von CV Real Estate
zu Immobilien-Potenzialen in B-Lagen, Gespräch mit
Holger Schäfer von Howden über Wachstumspläne
und Konsolidierung am Maklermarkt, Informationen
von RAin Michaela Ferling über rechtliche Hürden beim
Umstieg in die Maklerschaft und weitere Artikel sowie
Kurzmeldungen zu aktuellen Themen.
Das Heft erscheint in der ersten Märzwoche.
SERIE | NACHHALTIGKEIT
„Die Branche jongliert
mit Begrifflichkeiten,
die noch keine verbindlichen
Standards darstellen.“
Das Thema „Nachhaltigkeit“ im Vermittlungsgeschäft
ist untrennbar mit Regulierung
durch den europäischen Gesetzgeber
verbunden. Ob EU-Transparenzverordnung
oder die ergänzte Vertriebs- bzw. zweite
europäische Finanzmarktrichtlinie: Die
Begrifflichkeiten und ihre Bedeutung für
Beraterinnen und Berater sind häufig
unklar und vermischen sich schnell. Zur
Ordnung der Dinge hat AssCompact bei
Norman Wirth, Vorstand beim Bundes -
verband Finanzdienstleistung AfW,
im Interview nachgefragt. Das Interview
führte Dr. Alexander Ströhl.
Herr Wirth, welche Bedeutung
erlangen nachhaltige Geldanlagen
gegenwärtig für Finanzberaterinnen
und -berater im Vermittlungsgeschäft?
Im Moment nehmen nachhaltige
Geldanlagen im Vermittlungs -
geschäft noch keine allzu große
Bedeutung ein, wobei wir wissen,
dass die Nachfrage von Kundenseite
wirklich erheblich zunimmt. Entsprechend
unserem aktuellen Vermittler-Barometer
– eine jährliche
Umfrage mit diesmal über 2.000
teilgenommenen Vermittlerinnen
und Vermittlern – verspüren die Befragten
eine deutlich höhere Nachfrage
nach nachhaltigen Geldanlagen
als noch ein Jahr zuvor.
Wie ist denn die Einstellung beim
Thema „Nachhaltige Geldanlagen“
unter den Vermittlerinnen und
Vermittlern überhaupt?
Die Vermittlerschaft ist bei diesem
Themenkomplex noch recht
konservativ eingestellt. Den meisten
muss das Thema Nachhaltigkeit
noch aktiv nähergebracht werden.
Ich habe den Eindruck, dass die
Thematisierung im Vermittler -
betrieb eher vom Kunden und vom
Gesetzgeber aus geht. Sicherlich, es
gibt auch viele engagierte Finanz -
beraterinnen und -berater. Aber allgemein
betrachtet ist es eher so, dass
der Impuls für dieses Thema von
außen kommen muss.
Welche Bedeutung hat die EU-
Transparenzverordnung – auch
jetzt schon – für den Vermittler -
betrieb und welche Serviceeinheiten,
beispielsweise Website, sind
davon betroffen?
Für den einzelnen Vermittler
oder die einzelne Vermittlerin weist
die EU-Transparenzverordnung, die
nun seit März 2021 in Kraft ist,
zunächst eine recht geringe Bedeutung
auf. So ergaben sich daraus für
sie nur wenige Pflichten und diese
ließen sich auch relativ leicht
umsetzen. Die Hauptinformations-
pflichten aus der Verordnung kann
man auf der eigenen Website, sofern
man eine hat, abbilden. Für diejenigen,
die keine Website haben, gelten
die meisten Informationspflichten
aus der Transparenzverordnung
nicht; der europäische Gesetzgeber
geht offensichtlich davon aus, dass
alle Vermittlerinnen und Vermittler
eine eigene Website haben. Insgesamt
fördert die Verordnung unter
der Vermittlerschaft also eher das
erste Kennenlernen mit dem komplexen
Thema Nachhaltigkeit. Ich
bezeichne sie daher regelmäßig als
einen „kleinen Gruß aus der Küche“
des europäischen Gesetzgebers
in Richtung Vermittlerschaft.
Auf die Produktgeber dagegen,
also die Versicherer, Banken und
Investmentgesellschaften, hat die
Verordnung indes einen ungleich
höheren Einfluss.
Welche neuen Pflichten ergeben
sich aus der Verordnung konkret?
Versicherungsmaklerinnen und
-makler sind verpflichtet, den Kundinnen
und Kunden bestimmte
Informationen zu geben. Das muss,
wenn vorhanden, auf der Website
des Finanzberaters – so der Vermittleroberbegriff
in der Verordnung –
erfolgen, und das zudem mit den
vorvertraglichen Informationen.
Dabei geht es unter anderem um
Fragen zur
• Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken
bei der Vermittlung
und Beratung und zur
• Einbeziehung von nachteiligen
Auswirkungen von Investitionsentscheidungen
auf Nachhaltigkeitsfaktoren
bei der Anlageoder
Versicherungsberatung.
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AssCompact | Februar 2022
NACHHALTIGKEIT | SERIE
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Klingt kompliziert, aber: Gemeinsam
haben der AfW und sein Partnerverband
VOTUM praxisnahe und
leicht umsetzbare Hinweise und Formulierungsvorschläge
zur Erfüllung
der gesetzlichen Pflichten entwickelt.
Viel wichtiger für den Beratungsalltag
sind unterdessen die nach aktuellem
Stand ab 02.08.2022 geltenden
Änderungen bei IDD und MiFID II …
… Sie sprechen hier die Ergänzung der
Vertriebsrichtlinie IDD und der zweiten
europäischen Finanzmarktrichtlinie
MiFID II hinsichtlich des Themas
Nachhaltigkeit an …
Richtig. Damit sind wir dann außerhalb
der Pflichten nach der Trans -
parenzverordnung. Wirklich neue Beratungspflichten
ergeben sich aus diesen
sogenannten delegierten
Verordnungen
des europäischen
Gesetzgebers.
Beide Verordnungen
existieren
bereits seit mehreren
Jahren und
wurden nun um
das Thema Nachhaltigkeit
erweitert.
Vermittlerinnen
„Insgesamt fördert die
Verordnung unter der
Vermittlerschaft also
eher das erste
Kennenlernen mit dem
komplexen Thema
Nachhaltigkeit.
Ich bezeichne sie daher
regelmäßig als einen
‚kleinen Gruß aus
der Küche‘ des europäischen
Gesetzgebers in
Richtung
Vermittlerschaft.“
und Vermittler
müssen im Beratungsgespräch
ergänzend
zum Thema
„Nachhaltigkeit“
weitere Aspekte
erfragen. IDD
und MiFID II sind
hier relativ gleichlautend
und schreiben
vor, dass Vermittlerinnen
und Vermittler die Nachhaltigkeitspräferenzen
der Kundinnen
und Kunden abzufragen und sie zum
Thema Nachhaltigkeit zu beraten haben.
Dazu kommt noch ein sogenannter
Geeignetheitstest, das heißt eine
Prüfung des Versicherungs- oder Kapitalanlageprodukts
dahingehend, ob es
für die Kundin/den Kunden vor dem
Hintergrund seiner Präferenzen überhaupt
geeignet ist. Wo es dann wirklich
spannend wird, ist die Regelmäßigkeit
dieser Geeignetheitsprüfung. Nehmen
wir als Beispiel eine nachhaltige, fondsgebundene
Lebensversicherung: Muss
ich als Vermittler jährlich prüfen, ob
dieses Produkt noch den Nachhaltigkeitspräferenzen
des Kunden entspricht?
Beides – also sowohl das
Fondsportfolio als auch die Präferenzen
– können sich ja im Laufe der Jahre
verändern. Wie geht man dann damit
um? Und nicht zuletzt ist darauf zu
achten, dass mit einem angeblich
nachhaltigen Investment kein „Greenwashing“
betrieben wird sowie die
Nachhaltigkeitspräferenzen korrekt
dokumentiert werden.
Worin bestehen denn hinsichtlich des
Themas Nachhaltigkeit gegenwärtig
Schwierigkeiten für das Vermittlungsgeschäft?
Das größte Problem ist, dass Vermittlerinnen
und Vermittler noch gar
nicht wissen können, was unter Nachhaltigkeit
konkret zu verstehen ist. Hier
liegt der Ball beim europäischen Gesetzgeber
– Stichwort
„Taxonomie“.
Die Taxonomie verfolgt
das Ziel, ein
EU-weites Klassifizierungssystem
für
die Bewertung ökologischer
Nachhaltigkeit
von wirtschaftlichen
Aktivitäten
zu etablieren.
Bei der Diskussion
um Atomstrom
und Erdgas sieht
man sehr plastisch,
wie kompliziert das
sein kann und auch
wie interessengetrieben
hier agiert
wird.
Hinzu kommt,
dass die EU-Kommission
gerade erst
entschieden hat, dass die Anwendung
der sogenannten technischen Regulierungsstandards
(RTS) für die Bestimmung
der Nachhaltigkeitsfaktoren
vom 01.01.2022 um ein Jahr auf den
01.01.2023 verschoben wird. Für das
Vermittlungsgeschäft hat das zur Folge,
dass man aufgrund fehlender Standards
schwerlich klare, wirklich belastbare
Aussagen gegenüber den Kundinnen
und Kunden treffen kann. Außerdem
hat die fehlende Vorgabe zur Folge,
dass auch die Vermittlerschaft dem Vorwurf
des „Greenwashing“ ausgesetzt ist.
Es gibt einfach derzeit nur sehr wenige
Siegel oder am Markt, darunter
sicherlich dasjenige des Forum Nachhaltige
Geldanlagen (FNG), die ein O
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SERIE | NACHHALTIGKEIT
nachhaltiges Investment wirklich sicherstellen.
Wenn zum 02.08.2022
die ergänzenden Beratungspflichten
in Kraft treten, wird das Dilemma
unmittelbar zutage treten. Ich
kann doch nicht Kunden über
nachhaltige Geldanlagen beraten,
wenn seitens des Gesetzgebers keine
klaren Definitionen für nachhaltige
Geldanlagen vorgegeben sind. Das
ist schlicht nicht machbar. Da müssen
alle Beteiligten aufpassen, dass
dadurch beim Thema Nachhaltigkeit
bei der Vermittlerschaft und deren
Kunden nicht das Momentum
durch Unklarheit, Überbürokratisierung
und pures Zerreden verloren
geht. Das wäre bedauerlich.
Das erscheint tatsächlich nicht sinnvoll.
Was macht der AfW dagegen?
Wir setzen uns unmittelbar
und aktiv dafür ein, dass die neuen
Beratungspflichten erst dann kommen,
wenn eine rechtssichere
Produktempfehlung
im Anschluss an
die Ermittlung der
Nachhaltigkeitspräferenzen
erteilt werden
kann. Und das ist frühestens
der Fall, wenn verbindliche
technische
Regulierungsstandards
vorliegen. Hierfür gehen
wir aktiv auf die Ba-
Fin und die EU-Kommission
zu.
Welche Folgen hätte denn eine
Pflichtverletzung wie eine Falschberatung
für Vermittlerinnen und
Vermittler?
Das ist schwierig einzuschätzen.
Wettbewerbsrechtliche Fragen außer
Acht gelassen, rücken insbesondere
zwei Rechtskreise in den Mittelpunkt:
zum einen das Gewerberecht
und zum anderen das allgemeine
Schadenersatzrecht. Im
gewerberechtlichen Sinne können
von der IHK-Aufsicht natürlich
Bußgelder bis hin zum Entzug der
Gewerbeerlaubnis drohen. Das ist
aber für mich nur schwer vorstellbar.
Im Zivilrecht sprechen wir über
Schadenersatz und vor allem über
Rückabwicklung von Verträgen, weil
der Kunde das Produkt, das nicht
seinen Nachhaltigkeitspräferenzen
entspricht, nicht erworben hätte,
wenn er das von vornherein gewusst
hätte. Er müsste dann also so
gestellt werden, wie wenn er das
konkrete Produkt nicht und stattdessen
ein passendes erworben hätte.
Die Frage, ob sich dabei ein ganz
konkreter materieller Schaden darstellen
lässt, ist dann vom Einzelfall
abhängig und dürfte schnell recht
komplex werden.
Der europäische Gesetzgeber
scheint durch die Ergänzungen bei
IDD und MiFID II von einer aufgeklärten
Bürgerschaft auszugehen.
Womöglich wird es Kundschaft
geben, die gar nicht weiß, was sie
beim Thema Nachhaltigkeit will.
Dieser Fall kann selbstverständlich
eintreten. Wenn Nachhaltigkeit
für die jeweiligen Kunden partout
kein relevantes Thema ist, spielt sie
dann im Beratungsgespräch eben
keine Rolle. Aber als engagierte und
„Wirklich neue Beratungspflichten
ergeben sich aus der Überarbeitung von
IDD und MiFID II des europäischen
Gesetzgebers. Vermittlerinnen und
Vermittler müssen im Beratungsgespräch
ergänzend zum Thema Nachhaltigkeit
weitere Aspekte erfragen.“
kundenorientierte Vermittlerin
muss ich mich bereits vor den Beratungsgesprächen
mit nachhaltigen
Themen auseinandersetzen, um
auch dem unwissenden Kunden die
Chancen und Stärken eines solchen
Investments aufzeigen zu können.
Das sollte das Ziel der Branche sein.
Inwiefern unterstützt der AfW-
Verband die Beraterschaft bei der
Umsetzung der neuen gesetzlichen
Vorgaben?
Wir klären auf und nehmen die
Vermittlerschaft bei dem Thema an
die Hand. Gemeinsam mit dem
VOTUM Verband hatten wir für
Vermittlerinnen und Vermittler
Vorlagen zur Handhabung der
Pflichten aus der Transparenzverordnung
entwickelt. Wir haben praxisnahe
Erläuterungen und Textbausteine
erarbeitet, die auf der
AfW-Website für alle frei zugänglich
zum Download zur Verfügung stehen.
Damit können relativ leicht die
schon vorhandenen Pflichten, die
sich aus der EU-Transparenzverordnung
seit März 2021 ergeben haben,
umgesetzt werden. Zudem hatten
wir Webinare angeboten, die die Vermittlerinnen
und Vermittler an das
Thema Nachhaltigkeit herangeführt
haben. Wichtig war uns dabei auch
das Verständnis dafür, dass es beim
Thema Nachhaltigkeit nicht nur um
das Klima geht, sondern um viele
weitere Themen. Das heißt, wir sprechen
dabei die Grundlagen der
Nachhaltigkeitsdebatte an, also die
UN-Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen
für nachhaltige Entwicklung. Etwas
pathetisch ausgedrückt handelt es
sich dabei ja um einen globalen
Plan zur Förderung nachhaltigen
Friedens und Wohlstands und zum
Schutz unseres Planeten – eingeschlossen
solche Themen
wie Beseitigung von
Armut, Hunger und
Krieg sowie Förderung
von Gesundheit, Bildung
und menschenwürdigen
Arbeitsbedingungen.
Die Schwierigkeiten haben
wir bereits oben
thematisiert. Welche
Vorteile ergeben sich
denn für Finanzberaterinnen
und -berater
durch die EU-Regulierung?
Zunächst erachten wir als sehr positiv,
dass eine Angleichung der gesetzlichen
Pflichten sowohl im Versicherungsvermittlungs-
als auch im Finanzanlagenvermittlungsbereich
beim Thema „Nachhaltigkeit“ stattfindet.
Allerdings geben die
ergänzten Richtlinien derzeit nur
recht pauschal vor, was genau zu
beachten ist. Was wir nicht wissen, ist,
wie genau das Thema Nachhaltigkeit
in Zukunft abzufragen ist: Ist das in
drei Fragen zu machen oder braucht
es dafür künftig 30 Fragen oder noch
mehr? Wie sieht es dauerhaft mit
Atomkraft oder Waffenproduzenten
aus? Genügen auch die UN-Nachhaltigkeitskriterien?
Die Branche jongliert
mit Begrifflichkeiten, die aber
wegen der noch unscharfen Taxonomie
in vielen Bereichen keine verbindlichen
Standards darstellen.
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AssCompact | Februar 2022
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Und wie agiert nun der AfW-Verband
in einer solch ungewissen Situation?
Man muss sich abstimmen! Es gibt
verschiedene Brancheninitiativen wie
das German Sustainability Network
(GSN) von V.E.R.S. Leipzig, die Initiative
„Nachhaltigkeit in der Lebensversicherung“,
das Forum Nachhaltige Geld -
anlagen (FNG), den Arbeitskreis „Beratungsprozesse“
oder auch das Deutsche
Institut für Normung (DIN), die sich
intensiv mit dem Thema befassen und
teilweise für sich anstreben, Nachhaltigkeitsaspekte
in der Beratung in eine
einheitliche und allgemein gültige
Form zu gießen. Der AfW ist in all diesen
Netzwerken selbstverständlich
auch vertreten. Unser Ziel als Verband
für Vermittler innen und Vermittler ist,
dass wir möglichst branchenweit einheitliche
Standards
haben. Allerdings
sind hier auch ganz
unterschiedliche
Partikularinteressen
im Spiel, die eine
solch wünschenswerte
Standardisierung
erschweren.
Am Ende kommt
dann vielleicht auch
noch die BaFin mit
einem Rundschreiben
um die Ecke
und stellt alles auf
den Kopf, was man
sich gerade mühsam
erarbeitet hat.
Nach heutigem
Stand der Dinge
kann ich nicht
abschätzen, ob und
wann die Initiativen
gemeinsame und untereinander
geteilte Standards anbieten können.
Vielleicht wird es das auch gar nicht
geben. Aber das wäre ein ärgerlicher
Zustand. Die Präsenz der maßgeblichen
Maklerpools und Verbünde beim
AfW gemeinsam mit der guten Kooperation
mit dem VOTUM Verband
könnten aber für die Entwicklung einheitlicher
Standards oder zumindest
von gemeinsamen, klaren Positionen
ein Vorteil sein.
Wie bewertet abschließend der AfW-
Verband die „neue“ Pflicht, dass
Vermittlerinnen und Vermittler in der
Beratung Nachhaltigkeitskriterien
einfließen lassen müssen?
„Der Gesetzgeber hat
entschieden, dass die
Mitgestaltung des
Wandels jetzt auch
Aufgabe der Finanz -
beraterinnen und
-berater ist. Gigantische
Finanz ströme sollen in
nachhaltige Bahnen gelenkt
werden und da
spielen die
Beraterinnen und
Berater nun eine
große Rolle.“
Wir begrüßen alle Schritte in Richtung
mehr Nachhaltigkeit. Das ist eine
Frage der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung,
insbesondere auch für die
nachfolgenden Generationen. Wir halten
insofern auch die Einführung von Beratungspflichten
zur Berücksichtigung der
Nachhaltigkeitspräferenzen für absolut
richtig und notwendig. Zudem ist es aus
Sicht des AfW auch eine große Chance,
was Neugeschäft und Umsatz betrifft.
Diejenigen Vermittlerinnen und Vermittler,
die diese Chance bereits ergriffen
haben, berichten davon, dass sie mit dem
Thema Nachhaltigkeit offene Türen einrennen,
insbesondere bei den jüngeren
Kundinnen und Kunden!
Ist es tatsächlich Aufgabe von Finanzberaterinnen
und -beratern, diesen
gesellschaftlichen
Wandel mitzu -
gestalten?
Unsere Branche
kennt das doch bereits:
Auch bei der
privaten Altersvorsorge
übernehmen
Beraterinnen und
Berater durch Vermittlung
entsprechender
Produkte
eine gesamtgesellschaftliche
Verantwortung,
die vom
Gesetz geber gewollt
ist. Ganz ähnlich
verhält es sich nun
beim Thema
„Nachhaltigkeit“.
Der Gesetzgeber
hat entschieden,
dass die Mitgestaltung
des Wandels jetzt auch Aufgabe
der Finanzberaterinnen und -berater
ist. Gigantische Finanzströme sollen in
nachhaltige Bahnen gelenkt werden
und da spielen die Beraterinnen und
Berater nun eine große Rolle. Ich
möchte aber dabei betonen, dass an erster
Stelle stets der Anlegerschutz steht
und erst dann kommen andere Themen
wie Nachhaltigkeit.
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Dr. Alexander Ströhl, AssCompact
Februar 2022 | AssCompact
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MAKLER IN DER HAFTUNG
So bleibt
Ihnen das erspart
Wurde die Beratung ausreichend und rechtssicher dokumentiert? War das Produkt
wirklich passend für den Kunden oder die Kundin? Sind alle relevanten Klauseln
und ihre Konsequenzen erläutert worden? Zittern im Angesicht von Haft(ungs)gefahren?
So weit sollte es natürlich gar nicht erst kommen – im Sinne aller Beteiligten.
© holwichaikawee – stock.adobe.com
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AssCompact | Februar 2022
MAKLER IN DER HAFTUNG
Zugegeben, ganz so schlimm
wie im Bild auf der linken
Seite werden Haftungsfragen
nur für die allerwenigsten Makler je
ausgehen. In den meisten Haftungsfällen
geht es um verhältnismäßig
niedrige Summen. Das bedeutet aber
nicht, dass Makler sich dem Thema
nicht im Detail widmen sollten. Ganz
im Gegenteil. Denn auch geringfügige
Inanspruchnahmen und selbst ungerechtfertigte
Forderungen belasten
den Arbeitsalltag und hin und wieder
sogar den Nachtschlaf des Maklers.
Denn der fürchtet plötzlich um die
Existenz seines Unternehmens oder
bangt zumindest um seine Reputation
und stellt sich schlichtweg die Frage,
ob seine Arbeitsabläufe seinen
eigenen Qualitätsansprüchen genügen.
Von möglichen Folgen für Kunden
mal ganz abgesehen.
Mit der Frage, wie diese Arbeitsabläufe
weiter verbesserbar sind, wo
Haftungsfallen lauern und wie sie
umschifft werden können, ist
AssCompact auf Experten ihres jeweiligen
Gebiets zugegangen und hat
zahlreiche Anregungen mitgebracht.
Die Pflichten des Maklers
Zunächst erläutert Rechtsanwalt
Jürgen Evers anhand eines aktuellen
Urteils zum einen die Bedeutung
einer detaillierten Dokumentation
der Beratung, liefert zum anderen
aber auch einen Hinweis auf die
Pflicht des Maklers, anlassbezogen
tätig zu werden.
Kommt die Klagewelle
gegen Makler?
Im Anschluss geht es um das leidige
Thema Betriebsschließungsversicherung
im Corona-Lockdown, bei
dem es bisher absolut keine Gewinner
gab. Die Versicherungsnehmer
blieben zu einem Großteil auf ihren
Betriebsausfällen sitzen, die Vor -
gehensweise der Versicherer geriet
ins Kreuzfeuer der Medien, die Politik
bekleckerte sich nicht gerade mit
Ruhm, als sie versuchte, zwischen
den Parteien zu vermitteln, und nun,
bald zwei Jahre nach Pandemie -
beginn, ist die rechtliche Bewertung
noch immer nicht abgeschlossen.
Oder ist sie das mittlerweile schon?
Zu Redaktionsschluss stand der erste
Verhandlungstag zum Verfahrenskomplex
Betriebsschließungsversicherung
unmittelbar bevor. Dr. Vincent
Schreier von der Freien Universität
Berlin ist der Ansicht, dass jetzt alles
ganz schnell gehen könnte. Zumindest
dann, wenn der Bundesgerichtshof
(BGH) wie die Vorinstanz
zugunsten des Versicherers entscheiden
sollte. Doch auch wenn es so
kommen sollte, rechnet der Experte
nicht damit, dass im Anschluss eine
Klagewelle auf die Makler zukommt.
Es sei zwar durchaus mit Fällen zu
rechnen, in denen die Versicherungsnehmer
Ansprüche gegen Makler
geltend machen, aber wer sich keine
groben Schnitzer bei der Beratung
erlaubt hat, dürfte nichts zu befürchten
haben, glaubt Schreier.
Makler statt Schufa:
Die Pflicht zur Bonitätsprüfung
Ganz anders sieht das bei der
Frage aus, wie weitreichend ein
Makler die Bonität eines Versicherers
prüfen muss, dessen Produkte
er vermittelt. Dieses Themas hat
sich Rechtsanwalt Jens Reichow angenommen.
Anhand zweier Urteile
erläutert er die Pflichten des Versicherungsmaklers,
sich ein Bild von
der Finanzkraft des Versicherungsunternehmens
zu verschaffen. Zwar
kam der jeweilige Vermittler in beiden
Fällen ungeschoren davon, aber
das ist nach Ansicht von Reichow
kein Grund, sich in Sicherheit zu
wiegen. Die Entscheidungen machten
nämlich deutlich, dass Gerichte
durchaus Hinweispflichten des Versicherungsmaklers
in Bezug auf die
Bonität des Versicherers bejahen
können. Etwas mehr Aufmerksamkeit
für das Thema ist aufseiten der
Maklerschaft folglich angebracht.
Der Teufel steckt
in den Vertragsdetails
Ein Thema, für das Versicherungsmakler
bereits seit Längerem
sensibilisiert sind, ist die Beratung
zu Berufsunfähigkeitspolicen. Neben
den gängigen Problemen, die häufig
aus der Beantwortung von Gesundheitsfragen
erwachsen, gibt es in der
BU noch ganz andere Stolperfallen.
Gerade auf die Fehlannahme, es gebe
kaum Unterschiede zwischen BU-
Sonderthema im Überblick
Quasideckung: Versicherungsmakler
haftet nach erfolgloser Deckungsklage
Eine Klagewelle gegen Makler
ist nicht zu erwarten
Haftet der Versicherungsmakler
für die Bonität des Versicherers?
Vorsicht bei dem „Kleingedruckten“
Hier liegen die größten
Haftungsrisiken für Makler
Produkten, weist Rechtsanwältin
Kathrin Pagel in ihrem Beitrag zu
diesem Sonderthema hin. Denn
selbst kleine Detailunterschiede in
den Versicherungsbedingungen
könnten im Versicherungsfall zu
ganz unterschiedlichen Ergebnissen
in der Leistung führen. Auf diese
Unterschiede, deren Tragweite für
Kunden häufig nicht ersichtlich ist,
müssen Versicherungsmakler hinweisen,
wenn sie die Pflichten nicht
verletzen wollen, die ihnen gegenüber
ihren Kunden zukommen.
Neue Haftungspotenziale
Und im letzten Beitrag dieses
Sonderthemas spricht AssCompact
schließlich noch mit einer Expertin,
die sich tagtäglich mit Haftungs -
fragen von Maklern auseinandersetzen
muss. Franziska Geusen ist
Geschäftsführerin des Spezialmaklers
Hans John und hat es im vergangenen
Jahr bis ins Finale des Jungmakler
Awards geschafft. Im Interview
liefert sie einen Überblick über
die üblichen Schadensummen,
spricht über Haftungspotenziale, die
aus der EU-Offenlegungsverordnung
erwachsen können, und erklärt, weshalb
Spezialmakler manchmal sogar
einen Wissensvorsprung gegenüber
den Versicherern haben.
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Tom Kufner, AssCompact
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MAKLER IN DER HAFTUNG
© wei – stock.adobe.com
Quasideckung: Versicherungsmakler
haftet nach erfolgloser Deckungsklage
Ein Kunde hatte seinen Makler nach einer erfolglosen Deckungsklage wegen Pflichtverletzung in Haftung genommen.
Weshalb der Kunde mit seiner Haftungsklage vor dem Landgericht Hamburg Erfolg hatte und wie sich der Versicherungsmakler
gegenüber den Ansprüchen des Kunden hätte absichern können, verrät Rechtsanwalt Jürgen Evers.
Unterlässt der Makler
es, den Kunden
auf mangelnden
Versicherungsschutz
hinzuweisen,
kann dieser gemäß
§ 63 VVG Versicherungsschutz
verlangen.
Dabei ist der
Kunde so zu stellen,
als sei er ordnungsgemäß
versichert.
Vor dem Landgericht (LG)
Hamburg musste sich ein
Makler gegen die Haftungsklage
eines im Bewachungsgewerbe
tätigen Kunden verteidigen.
Makler soll Haftpflicht -
versicherung neu ordnen
Der Maklerkunde befasste sich
mit mobilen Kontrolldiensten im
Werk- und Objektschutz. Er bat den
Makler, seine Haftpflichtversicherung
neu zu ordnen. Die Police
schloss Haftpflichtansprüche aus
Sachschäden durch Überschwemmungen
sowie Umwelteinwirkungen
durch Wasser aus. Der Kunde
wollte Alarmüberwachungsverträge
schließen und übersandte dem Makler
dazu Entwürfe für die Objekte
einer Polderschutzgemeinschaft. Mit
deren Abschluss verpflichtete sich
der Maklerkunde, den Verschluss
von Schiebetoren sowie eines Flutschutztores
bei angekündigtem
Hochwasser sicherzustellen.
Erfolglose Deckungsklage
Die Polderschutzgemeinschaft
erlitt erhebliche Schäden. Wegen
mangelhaften Verschlusses von Flutschutztoren
war Hochwasser in die zu
schützenden Objekte eingedrungen.
Die Deckungsklage des Maklerkunden
blieb in allen Instanzen erfolglos.
Haftungsklage
gegen den Makler
Im Wege der Streitverkündung
verlangte der Kunde zum einen die
Feststellung, dass der Makler ihn
von der Verpflichtung zum Schadensersatz
freizuhalten hat. Zum
anderen sollte der Makler haftbar
sein für die vergeblich aufgewendeten
Kosten im Deckungsprozess
und die vorgerichtlichen Anwaltskosten
zur Geltendmachung der
Haftungsansprüche gegen den Makler.
Der Kunde beharrte darauf, dass
der Makler den Versicherungsschutz
so hätte organisieren müssen, dass
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AssCompact | Februar 2022
MAKLER IN DER HAFTUNG
er das Risiko von Überschwemmungen
deckt, zumal der Kunde langjährig
im Flutschutz tätig gewesen
sei. Deshalb habe der Makler ihn
beim Abschluss der Alarmüber -
wachungsverträge fehlerhaft beraten.
Der fehlende Versicherungsschutz
sei ihm nicht bewusst gewesen.
Hätte er den Mangel gekannt,
hätte er die Verträge mit der Polderschutzgemeinschaft
nicht abgeschlossen.
Wegen der Fehlleistungen,
ein bestimmtes Risiko abzudecken,
könne er verlangen, so gestellt
zu werden, als habe er den erforderlichen
Versicherungsschutz erhalten.
Der Makler erwiderte, dem
Kunden vom Abschluss abgeraten
zu haben. Das Landgericht gab der
Feststellungsklage statt und sprach
dem Kunden auch die vorgerichtlichen
Anwaltskosten zu. Soweit der
Kunde Ersatz der Kosten des
Deckungsprozesses verlangte, war
die Klage erfolglos.
Die Begründung des Gerichts
Die Kammer begründete die Entscheidung
mit folgenden Erwägungen:
Nach den Grundsätzen einer
Quasideckung könne der Kunde
gemäß §§ 63 Satz 1, 60, 61 Abs. 1
VVG vom Makler verlangen, so
gestellt zu werden, als habe er den
erforderlichen Versicherungsschutz
erhalten, wenn der Makler es pflichtwidrig
unterlasse, ein bestimmtes
Risiko abzudecken. Der Makler müsse
den Kunden mit einem individuellen
und an das Risiko angepassten
Versicherungsschutz versorgen, das
Risiko von sich aus untersuchen
und ungefragt über seine Bemühungen
unterrichten. Im Rahmen
der laufenden Betreuung müsse der
Makler das versicherte Risiko selbstständig
überwachen, den Kunden
auf Veränderungen hinweisen und
auf eine Anpassung hinwirken. Diese
Pflichten verletze ein Makler, der
die mangelnde Deckung des Haftpflichtrisikos
von Überschwemmungsschäden
nicht erkenne.
Der Makler müsse zwar nur tätig
werden, wenn er über Veränderungen
in Kenntnis gesetzt werde.
Übersende der Kunde dem Makler
jedoch einen Vertragsentwurf für
einen Alarmüberwachungsvertrag,
so sei dies ein Beratungsanlass, der
zur Folge habe, dass der Makler
tätig werden müsse.
Vorwurf der Pflichtverletzung
nicht zu entkräften
Dem Makler obliege die Beweislast
dafür, dass er den Kunden auf
mangelnden Versicherungsschutz
hingewiesen habe. Diesen Beweis
habe der Makler nicht geführt.
Unterlasse der Makler es, den
Kunden auf mangelnden Versicherungsschutz
hinzuweisen, könne
der Kunde aus dieser Pflichtverletzung
gemäß § 63 VVG Versicherungsschutz
verlangen. Dabei sei
der Kunde vom Makler so zu stellen,
als sei er ordnungsgemäß versichert.
Zur Vermeidung der Haftung hätte
der Makler den Kunden davon
abgehalten müssen, den Überwachungsvertrag
ohne entsprechenden
Versicherungsschutz zu schließen.
Auf die Klausel im Maklervertrag,
die die Haftung für Vermögensschäden
auf einen Betrag von 2,5
Mio. Euro beschränke, könne sich
der Makler nicht berufen, da die
Klausel die Haftungsbeschränkung
auch bei grober Fahrlässigkeit vorsehe.
Eine solche Klausel verstoße
gegen §§ 309 Nr. 7 lit. b, 310 BGB.
Das Gericht dürfe die Klausel auch
nicht dahin auslegen, dass sie einer
Inhaltskontrolle noch standhalte.
Kunde bleibt auf
Prozesskosten sitzen
Die mit der Zahlungsklage geltend
gemachten Kosten für den
Deckungsprozess könne der Kunde
nach §§ 280 Abs. 1 und 2, 249 BGB
nicht verlangen. Die Kosten stellten
keinen ersatzfähigen Schaden dar.
Schäden seien nur unfreiwillige
Einbußen am Vermögen oder an
anderen Rechtsgütern. Freiwillige
Vermögensopfer seien persönliche
Aufwendungen. Die Erhebung der
Deckungsklage sei allein die Entscheidung
des Kunden. Eine Einstandspflicht
des Maklers für die
Kosten des Deckungsprozesses gemäß
§§ 280 Abs. 1, 3, 281, 284 BGB scheide
aus, da der Makler untauglicher
Anspruchsgegner sei und die Aufwendungen
wegen der klaren Rechtslage
vom Kunden auch nicht billigerweise
gemacht werden dürfen.
Da die Hauptforderung einen
Schadensersatzanspruch zum Gegenstand
habe, könne der Kunde
von dem aufgrund des Beratungsfehlers
in Anspruch genommenen Makler
die Freihaltung von den außer -
gerichtlichen Kosten für die Inanspruchnahme
des Maklers gemäß
§§ 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB ersetzt
verlangen. Hierzu gehörten auch die
Anwaltskosten. Sofern der Schadenfall
schwierig gelagert sei oder der
Schaden nicht bereits bei der ersten
Anmeldung reguliert werde, sei die
Heranziehung eines Anwalts gerechtfertigt.
Mache der Kunde als
Hauptforderung einen Schadens -
ersatz anspruch nach dem VVG geltend,
der nicht klar und eindeutig
gelagert sei, dürfe er die Heranziehung
eines Anwalts für erforderlich
halten. Die Reaktion des Maklers auf
die Streitverkündung stehe diesem
Umstand nicht entgegen. Dies gelte,
wenn der Makler dem Streit beitrete,
ohne sich zu den gegen ihn gerichteten
Ansprüchen zu erklären. Dann
könne der Kunde nicht zweifelsfrei
annehmen, seine Ansprüche ohne
gerichtliche Anrufung zu erreichen.
Fazit
Die Entscheidung veranschaulicht
zum einen, wann Makler
anlassbezogen tätig werden müssen.
Außerdem wird wieder einmal
deutlich, dass sich ein Makler, der
seinen Rat nicht dokumentiert, im
Streitfall nicht entlasten kann. Haftungsbeschränkungen
in AGB wiederum,
die grobe Fahrlässigkeit
nicht ausnehmen, sind unwirksam.
Kosten des Deckungsprozesses sind
kein ersatzfähiger Schaden des Kunden,
die Kosten für die außer -
gerichtliche anwaltliche Tätigkeit
dagegen schon, wenn der Makler
sich nicht klar positioniert. P
Jürgen Evers
Rechtsanwalt der Kanzlei EVERS
Rechtsanwälte für Vertriebsrecht
Februar 2022 | AssCompact 103
MAKLER IN DER HAFTUNG
Eine Klagewelle gegen
Makler ist nicht zu erwarten
INTERVIEW MIT DR. VINCENT SCHREIER
VON DER FREIEN UNIVERSITÄT BERLIN
Ende Januar stand der erste Verhandlungstag zum Verfahrenskomplex Betriebsschließungsversicherung
vor dem BGH an. Dr. Vincent Schreier macht Maklern
Mut, die nun befürchten, ersatzweise in Haftung genommen zu werden, falls
die Bundesrichter zugunsten der Versicherer entscheiden sollten.
Herr Schreier, wenn dieses Interview
erscheint, haben wir den
ersten Verhandlungstag vor dem
BGH zur Betriebsschließungs -
versicherung bereits hinter uns.
Fassen Sie doch bitte zusammen,
worum es in dem Verfahren geht.
Der Kläger, ein Gaststätten -
betreiber aus Schleswig-Holstein,
beansprucht von seinem Versicherer
Versicherungsleistungen für den
Ertragsausfall, der ihm aufgrund des
ersten Lockdowns im Frühjahr
2020 entstanden ist. Ob ihm ein solcher
Anspruch zusteht, hängt von
der Auslegung der vertraglichen
Vereinbarungen in der
Betriebsschließungsversicherung
ab. Dreh- und
Angelpunkt ist hierbei
eine Formulierung in
den Versicherungsbedingungen,
in der definiert
wird, was unter
meldepflichtigen Krankheiten
und Krankheitserregern zu
verstehen ist. Dort wird eine ganze
Reihe von Krankheiten und Krankheitserregern
aufgezählt, bei deren
Auftreten der Versicherer leistet.
Genannt werden hierbei unter
anderem Cholera, Diphtherie, Salmonellen
und viele weitere, jedoch
nicht das neuartige Coronavirus,
das man zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
noch nicht kannte.
Gleichzeitig nimmt diese Definition
aber auch Bezug auf die im
Infektionsschutzgesetz genannten
Krankheiten und Krankheitserreger.
Die Frage ist nun, ob nur die -
jenigen Krankheiten und Krankheitserreger
versichert sind, die in
den Versicherungsbedingungen ausdrücklich
genannt werden, oder ob
die Bezugnahme auf das Infektionsschutzgesetz
als dynamischer Verweis
zu verstehen ist. Letzteres würde
bedeuten, dass auch das Corona -
virus unter die versicherten Krankheitserreger
fallen würde, das im
Mai 2020 in das Infektionsschutzgesetz
aufgenommen wurde. Die allermeisten
Gerichte in Deutschland,
darunter fast ausnahmslos alle
Oberlandesgerichte, haben bisher
„Wenn der BGH die Entscheidung der
entsprechenden Oberlandesgerichte bestätigt,
dann gehe ich davon aus, dass die
Sache [...] weitgehend geklärt sein wird.“
den Standpunkt vertreten, dass die
Aufzählung in den Versicherungsbedingungen
abschließend zu verstehen
und das Coronavirus daher
nicht abgedeckt ist. Einige wenige
Gerichte haben aber auch angenommen,
dass eine solche Formulierung
in den Bedingungen ent -
weder mehrdeutig oder sogar intransparent
und somit unwirksam ist.
Es gibt aber auch Bedingungen,
in denen geschrieben steht, dass
gegen folgende Krankheiten und
Krankheitserreger Versicherungsschutz
besteht – ganz ohne Bezugnahme
auf das Infektionsschutz -
gesetz, oder?
Ja, die gibt es auch. Sie sind
allerdings, soweit ich das überschauen
kann, die Ausnahme. Tatsächlich
kenne ich nur Versicherungsbedingungen
eines Anbieters,
in denen ausdrücklich und
unmissverständlich klargestellt ist,
dass nur die in den Versicherungsbedingungen
genannten Krankheiten
und Krankheitserreger versichert
sind und keine anderen. Solche
Klauseln sind allerdings wie
gesagt eher die Ausnahme und entsprechen
vor allem
nicht den damaligen
Musterbedingungen des
Gesamtverbandes der
Deutschen Versicherungswirtschaft
(GDV).
Wenn es sich bei den
Bedingungen in dem
vor dem BGH verhandelten Fall um
die Musterbedingungen des GDV
handelt, wie weitreichend werden
dann die Folgen eines Urteils sein?
Für den Fall, dass der BGH
zugunsten des Versicherers entscheidet
und festlegt, dass der Katalog an
Krankheiten und Krankheitserregern
in den Versicherungsbedingungen
abschließend zu verstehen
ist, gehe ich davon aus, dass viele
Versicherungsnehmer ihre Revision
zurückziehen werden. Diese hätte
dann einfach keine nennenswerte
Aussicht auf Erfolg mehr. Dennoch
104
AssCompact | Februar 2022
MAKLER IN DER HAFTUNG
kommt es immer auf die genauen
Vereinbarungen in den Versicherungsbedingungen
an. Es wird
daher sicherlich auch Verträge
geben, auf die sich die kommende
BGH-Entscheidung nicht ohne Weiteres
übertragen lässt.
Das heißt, der ganze Verfahrenskomplex
könnte theoretisch schon
Ende Januar vorbei sein?
Ja, das könnte sein. Wenn der BGH
die Entscheidung der entsprechenden
Oberlandesgerichte bestätigt,
dann gehe ich davon aus, dass die
Sache zumindest für die typischen
Verträge weitgehend geklärt sein
wird. Anders wird es sicherlich sein,
wenn der BGH den Versicherungsnehmern
recht geben sollte. Dann
wird die Thematik die Gerichte wohl
noch etwas länger beschäftigen.
Mittlerweile ist die
Pandemie kein unrealistisches
Szenario
mehr, sondern gelebter
Alltag, und sie wird uns
voraussichtlich auch
noch in Zukunft
beschäftigen. Wie hätten
Vermittler das Risiko einer
Pandemie aber rückblickend
bewerten müssen und wie sieht es
im Gegensatz dazu heute aus?
Hinsichtlich des Umfangs der
Beratungspflicht müssen wir zwischen
Versicherungsvertreter und
Versicherungsmakler unterscheiden.
Während der Versicherungsvertreter
den Bedarf des Versicherungsnehmers
in der Regel nicht von sich
aus ermitteln muss und insbesondere
nicht zu einem breiten Produktvergleich
im Sinne eines „best advice“
verpflichtet ist, ist die Beratungspflicht
beim Makler deutlich weitreichender.
Er muss das versicherte
Risiko grundsätzlich selbst untersuchen.
Ihm kommt damit auch eine
eigene Pflicht zur Risikoermittlung
und zur Risikoanalyse zu. Rückblickend
habe ich aber Zweifel, ob
man dem Versicherungsmakler die
Pflicht auferlegen musste, das Szenario
einer Pandemie und eines
flächendeckenden Lockdowns zu
bedenken. Entscheidend sind hier
aber, wie so oft, die Umstände des
Einzelfalls, also vor allem, was
genau Inhalt des Beratungs -
gesprächs war. So soll es wohl auch
vorgekommen sein, dass sich Kunden
bereits im Februar und März
2020, also kurz vor dem ersten Lockdown,
nach einer Absicherung
durch eine Betriebsschließungsversicherung
erkundigt haben. Solche
Fälle wären wohl dann wieder
anders zu beurteilen.
Unter den heutigen Umständen
müssen Versicherungsvermittler,
wenn sie das Risikoprofil des Kunden
ermitteln, nun zwingend über
eine Betriebsschließungsversicherung
beraten. Dabei haben sie vor
allem auch auf die relevanten Risikoausschlüsse
im Zusammenhang mit
Epidemien und Pandemien klar
hinzuweisen. Entsprechend den
heute gültigen Bedingungen werden
sich dabei jedoch keine großen
Deckungsfragen mehr ergeben. Die
„Der Makler muss das versicherte Risiko
grundsätzlich selbst untersuchen. Ihm
kommt damit eine Pflicht zur Risiko -
ermittlung und zur Risikoanalyse zu.“
Punkte, über die aktuell gestritten
wird, sind in neueren Bedingungen
jetzt ausdrücklich geregelt. Das ist
ein aus meiner Sicht wichtiger
Unterschied zu der damaligen Haftungssituation
von Vermittlern, die
jedenfalls nicht eigeninitiativ und
ohne konkreten Anlass darüber aufklären
mussten, wie diese komplexen
und zum damaligen Zeitpunkt
auch fernliegenden Deckungsfragen
zu beantworten sind.
Sollte der BGH entscheiden, dass
die Versicherer nicht leisten müssen,
wie hoch ist dann die Wahrscheinlichkeit,
dass der ein oder
andere Versicherungsnehmer
nachträglich seinen Makler in
Haftung nehmen wird?
Ganz ausgeschlossen ist das
nicht. Dass auf die Versicherungsmakler
eine Klagewelle zukommen
wird, wenn der BGH tatsächlich
den vertraglichen Leistungsanspruch
ablehnen sollte, wage ich allerdings
zu bezweifeln. Man muss eine
Pflichtverletzung des Versicherungsmaklers
nämlich immer in
der konkreten Situation beurteilen.
Wir haben es hier mit Vertragsschlüssen
zu tun, die meist lange vor
der Pandemie erfolgt sind. Da hat
noch niemand an eine Pandemie
und einen Lockdown gedacht, sondern
in erster Linie an die Schließung
einer Gaststätte wegen Salmonellenbefalls.
Zumal der Umfang
der Beratungspflicht auch immer
ins Verhältnis zu der Versicherungsprämie
zu setzen ist. Hinzu kommt
auch, dass viele Versicherungsnehmer
sich in Haftungsprozessen mit
Maklern nicht unerheblichen
Beweisschwierigkeiten ausgesetzt
sehen könnten. Insoweit dürften
zumindest diejenigen Makler auf
der sicheren Seite sein, die den Beratungsvorgang