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13. Dokumentation - Bundesärztekammer

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zwischenzeitlich dem vom Katholischen Forum „Leben in der Illegalität“ verfassten<br />

„Manifest illegale Zuwanderung – für eine differenzierte und lösungsorientierte<br />

Diskussion“ angeschlossen. Es sind darüber hinaus Gespräche mit Ärzten, die in der<br />

Behandlung von Personen mit illegalem Aufenthaltsstatus Erfahrung haben, vorgesehen.<br />

56. Transplantationsgesetz (Drucksache VI-69) (Überweisung): Beratung im Vorstand der<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> am 25.06.2004, Beschluss des Vorstandes: Beratung im Vorstand<br />

der <strong>Bundesärztekammer</strong>. Ergebnis: Die erweiterte Zustimmungslösung als<br />

Voraussetzung für eine Organentnahme zu Transplantationszwecken hat im Ganzen gesehen<br />

zu einer weithin akzeptierten Gesamtregelung zugunsten der<br />

Transplantationsmedizin geführt, die für die Anliegen individueller, potentieller<br />

Organspender und ihrer Angehörigen einerseits im Hinblick auf die berechtigten<br />

Hoffnungen und Erwartungen potentieller Organempfänger andererseits angemessene<br />

Entscheidungsspielräume bzw. Behandlungsperspektiven belässt. Damit ist – bei<br />

Anerkennung anhaltender kontroverser Diskussionen in zahlreichen Detailfragen in<br />

einem so wichtigen Sektor der Medizin, der Grundfragen vom Verständnis der Menschen<br />

von Leben und Tod elementar berührt – ein wesentliches Stück weithin akzeptierter<br />

Rechtssicherheit geschaffen worden, die es zu bewahren gilt.<br />

57. Arzneimittelgesetz (Drucksache VI-72) (Überweisung): Beratung im Vorstand der<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> am 25.06.2004, Beschluss des Vorstandes: Nach Möglichkeit soll<br />

das Anliegen in die Beratungen zur GCP-Verordnung nach § 42 AMG eingespeist werden.<br />

58. Arztausweis, Gesundheitskarte, Telematik (Drucksache VI-73) (Überweisung):<br />

Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 25.06.2004, Beschluss des<br />

Vorstandes: Beratung im Ausschuss Telematik. Ergebnis: Der Vorstand der<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> hat im Juni und August des Jahres 2004 weitreichende Beschlüsse<br />

zur Einführung eines bundesweit einheitlichen und gemeinsam von allen Ärztekammern<br />

über die <strong>Bundesärztekammer</strong> herausgegeben elektronischen Arztausweises<br />

gefasst. Im Berichtszeitraum wurde mit dem Aufbau eines Projektbüros<br />

„Elektronischer Arztausweis“ in der <strong>Bundesärztekammer</strong> begonnen. Die<br />

<strong>Bundesärztekammer</strong> wirkt im Berichtszeitraum kontinuierlich aktiv an den<br />

Verhandlungen der Vereinbarungspartner gem. § 291a SGB V (Elektronische<br />

Gesundheitskarte) mit und setzt sich dabei intensiv für die Wahrung datenschutzrechtlicher<br />

Belange von Patienten und Ärzten ein. Dies betrifft die Durchsetzung technischer<br />

und organisatorischer Lösungen für die elektronische Gesundheitskarte, den<br />

elektronischen Arztausweis und die Telematik-Infrastruktur. Betroffene Bereiche sind<br />

u.a. der Transport elektronischer Verordnungen und die Bundeseinheitliche<br />

Arztnummer (BAN).<br />

59. Prävention von Verletzungen (Drucksache VI-74) (Überweisung): Beratung im<br />

Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 25.06.2004, Beschluss des Vorstandes: Beratung<br />

im Ausschuss Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation.<br />

Ergebnis: Prof. Lob wird gebeten, Möglichkeiten der Finanzierung einer Neuauflage<br />

aufzuzeigen; danach erneute Beratung im Ausschuss GPR<br />

60. Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit (Drucksache VI-76) (Entschließung): Beratung im<br />

Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 25.06.2004, Beschluss des Vorstandes: Schreiben<br />

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