13. Dokumentation - Bundesärztekammer
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zwischenzeitlich dem vom Katholischen Forum „Leben in der Illegalität“ verfassten<br />
„Manifest illegale Zuwanderung – für eine differenzierte und lösungsorientierte<br />
Diskussion“ angeschlossen. Es sind darüber hinaus Gespräche mit Ärzten, die in der<br />
Behandlung von Personen mit illegalem Aufenthaltsstatus Erfahrung haben, vorgesehen.<br />
56. Transplantationsgesetz (Drucksache VI-69) (Überweisung): Beratung im Vorstand der<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> am 25.06.2004, Beschluss des Vorstandes: Beratung im Vorstand<br />
der <strong>Bundesärztekammer</strong>. Ergebnis: Die erweiterte Zustimmungslösung als<br />
Voraussetzung für eine Organentnahme zu Transplantationszwecken hat im Ganzen gesehen<br />
zu einer weithin akzeptierten Gesamtregelung zugunsten der<br />
Transplantationsmedizin geführt, die für die Anliegen individueller, potentieller<br />
Organspender und ihrer Angehörigen einerseits im Hinblick auf die berechtigten<br />
Hoffnungen und Erwartungen potentieller Organempfänger andererseits angemessene<br />
Entscheidungsspielräume bzw. Behandlungsperspektiven belässt. Damit ist – bei<br />
Anerkennung anhaltender kontroverser Diskussionen in zahlreichen Detailfragen in<br />
einem so wichtigen Sektor der Medizin, der Grundfragen vom Verständnis der Menschen<br />
von Leben und Tod elementar berührt – ein wesentliches Stück weithin akzeptierter<br />
Rechtssicherheit geschaffen worden, die es zu bewahren gilt.<br />
57. Arzneimittelgesetz (Drucksache VI-72) (Überweisung): Beratung im Vorstand der<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> am 25.06.2004, Beschluss des Vorstandes: Nach Möglichkeit soll<br />
das Anliegen in die Beratungen zur GCP-Verordnung nach § 42 AMG eingespeist werden.<br />
58. Arztausweis, Gesundheitskarte, Telematik (Drucksache VI-73) (Überweisung):<br />
Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 25.06.2004, Beschluss des<br />
Vorstandes: Beratung im Ausschuss Telematik. Ergebnis: Der Vorstand der<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> hat im Juni und August des Jahres 2004 weitreichende Beschlüsse<br />
zur Einführung eines bundesweit einheitlichen und gemeinsam von allen Ärztekammern<br />
über die <strong>Bundesärztekammer</strong> herausgegeben elektronischen Arztausweises<br />
gefasst. Im Berichtszeitraum wurde mit dem Aufbau eines Projektbüros<br />
„Elektronischer Arztausweis“ in der <strong>Bundesärztekammer</strong> begonnen. Die<br />
<strong>Bundesärztekammer</strong> wirkt im Berichtszeitraum kontinuierlich aktiv an den<br />
Verhandlungen der Vereinbarungspartner gem. § 291a SGB V (Elektronische<br />
Gesundheitskarte) mit und setzt sich dabei intensiv für die Wahrung datenschutzrechtlicher<br />
Belange von Patienten und Ärzten ein. Dies betrifft die Durchsetzung technischer<br />
und organisatorischer Lösungen für die elektronische Gesundheitskarte, den<br />
elektronischen Arztausweis und die Telematik-Infrastruktur. Betroffene Bereiche sind<br />
u.a. der Transport elektronischer Verordnungen und die Bundeseinheitliche<br />
Arztnummer (BAN).<br />
59. Prävention von Verletzungen (Drucksache VI-74) (Überweisung): Beratung im<br />
Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 25.06.2004, Beschluss des Vorstandes: Beratung<br />
im Ausschuss Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation.<br />
Ergebnis: Prof. Lob wird gebeten, Möglichkeiten der Finanzierung einer Neuauflage<br />
aufzuzeigen; danach erneute Beratung im Ausschuss GPR<br />
60. Bereitschaftsdienst ist Arbeitszeit (Drucksache VI-76) (Entschließung): Beratung im<br />
Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 25.06.2004, Beschluss des Vorstandes: Schreiben<br />
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