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13. Dokumentation - Bundesärztekammer

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<strong>Dokumentation</strong> zu Kapitel 11<br />

Ärztetag: Finanzmittel zur Abschaffung des AiP bereitstellen<br />

Bremen, 21.05.2004: Der 107. Deutsche Ärztetag in Bremen hat ausdrücklich die Abschaffung<br />

des Arzt-im-Praktikums (AiP) zum 1. Oktober 2004 begrüßt. Die Bundesregierung<br />

müsse nun dafür sorgen, „dass die zur Finanzierung der AiP-Abschaffung bereitgestellten<br />

Mittel auch tatsächlich durch die Kostenträger zur Verfügung gestellt und nicht durch Kürzungen<br />

der zu verhandelnden Budgets bereits im Vorfeld eingespart werden“, heißt es in<br />

einem Beschluss des Ärztetages. An die Krankenhausträger und Krankenkassen appellierte<br />

das Ärzteparlament, die Finanzmittel ohne bürokratische Hindernisse in die Haushalte der<br />

Kliniken einzustellen und die Budgets bereits für das letzte Quartal 2004 entsprechend anzupassen.<br />

Die Chefärzte wurden aufgefordert, sich für die angemessene Bezahlung des ärztlichen<br />

Nachwuchses nach Abschluss eines vollakademischen Studiums einzusetzen.<br />

Zur Begründung des Beschlusses führten die Delegierten an, das mit der Abschaffung der<br />

AiP-Phase auch die Vertragsgrundlage zwischen Kliniken und AiP entfalle. Deshalb sei in<br />

Anbetracht der kritischen Finanzlage vieler Häuser zu befürchten, dass auch gleichzeitig die<br />

Beschäftigung beendet werde, was zum Stichtag zahlreiche AiP zu „arbeitslosen Ärzten“<br />

machen könnte.<br />

Die erhebliche Unterbezahlung ärztlicher Berufsanfänger habe maßgeblich zum Mangel an<br />

medizinischen Nachwuchskräften beigetragen. Immer mehr Absolventen des Medizinstudiums<br />

suchten sich in den letzten Jahren eine Beschäftigung außerhalb der kurativen Medizin.<br />

„Jetzt hat der Gesetzgeber mit der Abschaffung der AIP-Phase das richtige Signal gesetzt,<br />

um die Attraktivität des Arztberufes wieder zu steigern“, erklärte der Ärztetag.<br />

Appell an die GMK: Verwaltungskosten der Kassen bremsen<br />

Kapitel<br />

Berlin, 18.06.2004: „Die Steigerungsraten bei den Verwaltungsausgaben der gesetzlichen<br />

Krankenkassen sind gesetzeswidrig und schon längst ein Fall für die Aufsicht. Bund und<br />

Länder müssen jetzt endlich auf die Bremse treten und dafür sorgen, dass nicht noch mehr<br />

Geld für Patientenversorgung und Prävention verloren geht“, appellierte <strong>Bundesärztekammer</strong>-Präsident<br />

Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe an die Gesundheitsministerkonferenz der Länder<br />

(GMK), die heute in Berlin tagt. „Es ist einfach nicht mehr vermittelbar, warum im<br />

Zusammenhang mit dem geplanten Präventionsgesetz über den eher bescheidenen Anteil der<br />

Kassen an der Bundesstiftung „Gesundheitsförderung und Prävention“ gestritten wird, während<br />

gleichzeitig weitaus größere Summen für neue Verwaltungstätigkeiten vergeudet werden“,<br />

kritisierte Hoppe.<br />

Das hohe Niveau der Verwaltungskosten sei nicht zuletzt auch auf politische Entscheidungen<br />

zurückzuführen. So bestehe nach wie vor die Gefahr, dass die Ausweitung der Behandlungsprogramme<br />

für chronisch Kranke zu einem unkontrollierten Bürokratie-Ausbau der<br />

Kassen führe. Daran ändere auch die gesetzlich verfügte Budgetierung der Verwaltungsausgaben<br />

nichts, sagte Hoppe.<br />

Nach den jüngsten Zahlen zur Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

sind die Verwaltungskosten der Krankenkassen allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres<br />

auf 1,8 Milliarden Euro gestiegen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die<br />

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