13. Dokumentation - Bundesärztekammer
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<strong>Dokumentation</strong> zu Kapitel 11<br />
Ärztetag: Finanzmittel zur Abschaffung des AiP bereitstellen<br />
Bremen, 21.05.2004: Der 107. Deutsche Ärztetag in Bremen hat ausdrücklich die Abschaffung<br />
des Arzt-im-Praktikums (AiP) zum 1. Oktober 2004 begrüßt. Die Bundesregierung<br />
müsse nun dafür sorgen, „dass die zur Finanzierung der AiP-Abschaffung bereitgestellten<br />
Mittel auch tatsächlich durch die Kostenträger zur Verfügung gestellt und nicht durch Kürzungen<br />
der zu verhandelnden Budgets bereits im Vorfeld eingespart werden“, heißt es in<br />
einem Beschluss des Ärztetages. An die Krankenhausträger und Krankenkassen appellierte<br />
das Ärzteparlament, die Finanzmittel ohne bürokratische Hindernisse in die Haushalte der<br />
Kliniken einzustellen und die Budgets bereits für das letzte Quartal 2004 entsprechend anzupassen.<br />
Die Chefärzte wurden aufgefordert, sich für die angemessene Bezahlung des ärztlichen<br />
Nachwuchses nach Abschluss eines vollakademischen Studiums einzusetzen.<br />
Zur Begründung des Beschlusses führten die Delegierten an, das mit der Abschaffung der<br />
AiP-Phase auch die Vertragsgrundlage zwischen Kliniken und AiP entfalle. Deshalb sei in<br />
Anbetracht der kritischen Finanzlage vieler Häuser zu befürchten, dass auch gleichzeitig die<br />
Beschäftigung beendet werde, was zum Stichtag zahlreiche AiP zu „arbeitslosen Ärzten“<br />
machen könnte.<br />
Die erhebliche Unterbezahlung ärztlicher Berufsanfänger habe maßgeblich zum Mangel an<br />
medizinischen Nachwuchskräften beigetragen. Immer mehr Absolventen des Medizinstudiums<br />
suchten sich in den letzten Jahren eine Beschäftigung außerhalb der kurativen Medizin.<br />
„Jetzt hat der Gesetzgeber mit der Abschaffung der AIP-Phase das richtige Signal gesetzt,<br />
um die Attraktivität des Arztberufes wieder zu steigern“, erklärte der Ärztetag.<br />
Appell an die GMK: Verwaltungskosten der Kassen bremsen<br />
Kapitel<br />
Berlin, 18.06.2004: „Die Steigerungsraten bei den Verwaltungsausgaben der gesetzlichen<br />
Krankenkassen sind gesetzeswidrig und schon längst ein Fall für die Aufsicht. Bund und<br />
Länder müssen jetzt endlich auf die Bremse treten und dafür sorgen, dass nicht noch mehr<br />
Geld für Patientenversorgung und Prävention verloren geht“, appellierte <strong>Bundesärztekammer</strong>-Präsident<br />
Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe an die Gesundheitsministerkonferenz der Länder<br />
(GMK), die heute in Berlin tagt. „Es ist einfach nicht mehr vermittelbar, warum im<br />
Zusammenhang mit dem geplanten Präventionsgesetz über den eher bescheidenen Anteil der<br />
Kassen an der Bundesstiftung „Gesundheitsförderung und Prävention“ gestritten wird, während<br />
gleichzeitig weitaus größere Summen für neue Verwaltungstätigkeiten vergeudet werden“,<br />
kritisierte Hoppe.<br />
Das hohe Niveau der Verwaltungskosten sei nicht zuletzt auch auf politische Entscheidungen<br />
zurückzuführen. So bestehe nach wie vor die Gefahr, dass die Ausweitung der Behandlungsprogramme<br />
für chronisch Kranke zu einem unkontrollierten Bürokratie-Ausbau der<br />
Kassen führe. Daran ändere auch die gesetzlich verfügte Budgetierung der Verwaltungsausgaben<br />
nichts, sagte Hoppe.<br />
Nach den jüngsten Zahlen zur Finanzentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
sind die Verwaltungskosten der Krankenkassen allein in den ersten drei Monaten dieses Jahres<br />
auf 1,8 Milliarden Euro gestiegen. Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass die<br />
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