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13. Dokumentation - Bundesärztekammer

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<strong>Dokumentation</strong><br />

Kapitel<br />

18. WBO-Übergangsregelungen (Drucksache IV-25) (Überweisung): Beratung im<br />

Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 25.06.2004, Beschluss des Vorstandes: Beratung<br />

in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Die Ständige<br />

Konferenz hat sich am 25.11.2004 sehr detailliert mit den Fragen der Übergangsbestimmungen,<br />

insbesondere für das Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie befasst<br />

und darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls Einzelfallentscheidungen in den<br />

Landesärztekammern herbeigezogen werden sollten und an den vom Deutschen Ärztetag<br />

vorgenommen Übergangsbestimmungen jetzt keine Änderungen mehr vollzogen<br />

werden sollten.<br />

19. Zusatzbezeichnung „Betriebsmedizin“ (Drucksache IV-26) (Überweisung): Beratung<br />

im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 25.06.2004, Beschluss des Vorstandes:<br />

Beratung in den Weiterbildungsgremien unter Hinzuziehung des Deutschen Senates für<br />

ärztliche Fortbildung. Ergebnis: Das Anliegen wurde von der Ständigen Konferenz<br />

„Ärztliche Weiterbildung“ am 25.11.2004 abgelehnt.<br />

20. Kardio-MRT-Zusatz-Weiterbildung (Drucksache IV-28) (Überweisung): Beratung im<br />

Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 25.06.2004, Beschluss des Vorstandes: Beratung<br />

in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis: Dem Antrag wird<br />

insofern entsprochen, als in den Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung die<br />

Zusatz-Weiterbildung MRT – fachgebunden – im Sinne eines Menümodells aufgeschlüsselt<br />

und mit entsprechenden Richtzahlen versehen werden soll.<br />

21. PET Positionen (Protonen) Emissions-Tomographie (Drucksache IV-28-a) (Überweisung):<br />

Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 25.06.2004, Beschluss des<br />

Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis:<br />

Die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ lehnt diesen Antrag in ihrer Sitzung<br />

am 20.01.2005 ab.<br />

22. WBO Abschnitt 12.2 Schwerpunkt Kardiologie (Drucksache IV-29) (Überweisung):<br />

Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 25.06.2004, Beschluss des<br />

Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis:<br />

Die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ lehnt diesen Antrag in ihrer Sitzung<br />

am 20.01.2005 ab und befürwortet nicht, dass das fachgebundene MRT als integraler<br />

Bestandteil im Schwerpunkt Kardiologie einzuführen ist. Vielmehr weist die Ständige<br />

Konferenz daraufhin, dass die Kardiale Magnetresonanztomographie als fachgebundene<br />

Zusatz-Weiterbildung im Abschnitt C der neuen (Muster-) Weiterbildungsordnung<br />

bereits geregelt ist.<br />

23. Überprüfung Weiterbildungsermächtigung (Drucksache IV-30) (Überweisung):<br />

Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am 25.06.2004, Beschluss des<br />

Vorstandes: Beratung in der Ständigen Konferenz Ärztliche Weiterbildung. Ergebnis:<br />

Die Ständige Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ schließt sich in ihrer Sitzung am<br />

20.01.2005 dem Ansinnen des Antragsstellers grundsätzlich an, verweist jedoch darauf,<br />

dass der Begriff „... jetzt zeitnah...“ ein relativer Begriff ist. Es wird aber an die Ärztekammern<br />

appelliert, die Grundlagen für die Befugniserteilung im Rahmen der Novelle<br />

entsprechend dem Ansinnen des Antragstellers zu überprüfen.<br />

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