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Mitarbeiter - Allrisk Leue & Nill Versicherungsmakler GmbH

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Pensionsvorsorge<br />

Pensionsvorsorge – vergessen Sie<br />

nicht auf sich selbst!<br />

Eine maßgeschneiderte Altersvorsorge sollte gerade für Unternehmer<br />

selbstverständlich sein. Denn mit der staatlichen Vorsorge alleine<br />

kann kaum ein Selbstständiger im Ruhestand seinen Lebensstandard<br />

halten.<br />

„Was brauch´ ich eine private Altersvorsorge<br />

– ich hab ja meine Firma!“ Wer<br />

so denkt, denkt nicht weit genug. Denn<br />

Renditen aus einem Unternehmen sind<br />

von vielen Faktoren abhängig, der erfolgreiche<br />

Weg einer Firma kann schneller<br />

kippen, als man glaubt. Viele Unternehmer<br />

übersehen auch, dass so manche<br />

Ausgabe, die bisher die Firma getragen<br />

hat, vom Pkw bis zum Handy, im<br />

Ruhestand privat finanziert werden muss.<br />

Daher ist es sehr wichtig, sich nicht erst<br />

knapp vor Pensionsantritt mit der Frage<br />

zu befassen, wie die Pensionslücke ge-<br />

schlossen werden kann. Erst recht, weil<br />

es Vorsorgelösungen gibt, die eine reelle<br />

Steuerersparnis nach sich ziehen!<br />

In diesem Sinne bieten österreichische<br />

Versicherer eine betrieblich finanzierte<br />

Zusatzpension für Selbstständige an.<br />

Damit soll die Nutzung des Gewinnfreibetrages<br />

zur Steuerersparnis und somit<br />

auch zu einem weiteren verfügbaren Einkommen<br />

führen.<br />

Dadurch wird Selbstständigen die Möglichkeit<br />

geboten, private Pensionsvorsorge<br />

aus betrieblichen Mitteln zu finanzieren.<br />

Bekanntlich können Einzelunter-<br />

nehmer sowie Freiberufler wie etwa Ärzte<br />

oder Rechtsanwälte, Personengesellschafter<br />

und geschäftsführende Gesellschafter<br />

einer <strong>GmbH</strong> mit mehr als 25%<br />

Beteiligung 13% ihres Gewinnes, maximal<br />

jedoch 100.000 Euro im Jahr, in<br />

die private Pensionsvorsorge stecken.<br />

Gewinne über 30.000 Euro können in<br />

Abfindungsfonds investiert werden. Hier<br />

kann es sinnvoll sein, diese nach der vierjährigen<br />

Bindungsfrist abzuschöpfen und<br />

in eine private Pensionsvorsorge zu investieren.<br />

Die sogenannten §-l4-Fonds<br />

müssen mindestens vier Jahre gehalten<br />

werden, danach können die Wertpapiere<br />

ohne Nachbesteuerung des geltend<br />

gemachten Freibetrags wieder verkauft<br />

werden.<br />

Geschäftsführer einer <strong>GmbH</strong> können<br />

sich ihre Altersvorsorge aus dem Unternehmen<br />

finanzieren. Die Vorsorge kann<br />

beitrags- oder leistungsorientiert erfolgen.<br />

Gebräuchlicher sind beitragsorientierte<br />

Varianten, bei denen das Unternehmen<br />

monatlich einen bestimmten Beitrag<br />

für die Pensionsvorsorge seiner Führungskraft<br />

einzahlt. Ein wesentlicher Vorteil:<br />

Versteuert muss die Firmenpension<br />

erst ab Pensionseintritt werden, wenn<br />

die Steuerprogression in der Regel geringer<br />

als für das Einkommen während<br />

der Dauer der Berufstätigkeit ist. Betriebliche<br />

Pensionszusagen sind auch im Falle<br />

eines Konkurses als Sondervermögen<br />

garantiert. Das Unternehmen profitiert<br />

davon, dass es Rückstellungen in der Ansparphase<br />

bilden kann.<br />

Sinnvoll ist es jedenfalls, seine Pensionsvorsorge<br />

zu splitten und nicht nur auf<br />

ein Produkt zu setzen. Basis sollte eine<br />

konservative Veranlagungsform sein,<br />

zur Abrundung können aber auch Aktien<br />

oder Fonds dienen. Eine maßgeschneiderte<br />

Pensionsvorsorge braucht<br />

jedenfalls das Know-how eines unabhängigen<br />

Experten.<br />

Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!<br />

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