Mitarbeiter - Allrisk Leue & Nill Versicherungsmakler GmbH
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Pensionsvorsorge<br />
Pensionsvorsorge – vergessen Sie<br />
nicht auf sich selbst!<br />
Eine maßgeschneiderte Altersvorsorge sollte gerade für Unternehmer<br />
selbstverständlich sein. Denn mit der staatlichen Vorsorge alleine<br />
kann kaum ein Selbstständiger im Ruhestand seinen Lebensstandard<br />
halten.<br />
„Was brauch´ ich eine private Altersvorsorge<br />
– ich hab ja meine Firma!“ Wer<br />
so denkt, denkt nicht weit genug. Denn<br />
Renditen aus einem Unternehmen sind<br />
von vielen Faktoren abhängig, der erfolgreiche<br />
Weg einer Firma kann schneller<br />
kippen, als man glaubt. Viele Unternehmer<br />
übersehen auch, dass so manche<br />
Ausgabe, die bisher die Firma getragen<br />
hat, vom Pkw bis zum Handy, im<br />
Ruhestand privat finanziert werden muss.<br />
Daher ist es sehr wichtig, sich nicht erst<br />
knapp vor Pensionsantritt mit der Frage<br />
zu befassen, wie die Pensionslücke ge-<br />
schlossen werden kann. Erst recht, weil<br />
es Vorsorgelösungen gibt, die eine reelle<br />
Steuerersparnis nach sich ziehen!<br />
In diesem Sinne bieten österreichische<br />
Versicherer eine betrieblich finanzierte<br />
Zusatzpension für Selbstständige an.<br />
Damit soll die Nutzung des Gewinnfreibetrages<br />
zur Steuerersparnis und somit<br />
auch zu einem weiteren verfügbaren Einkommen<br />
führen.<br />
Dadurch wird Selbstständigen die Möglichkeit<br />
geboten, private Pensionsvorsorge<br />
aus betrieblichen Mitteln zu finanzieren.<br />
Bekanntlich können Einzelunter-<br />
nehmer sowie Freiberufler wie etwa Ärzte<br />
oder Rechtsanwälte, Personengesellschafter<br />
und geschäftsführende Gesellschafter<br />
einer <strong>GmbH</strong> mit mehr als 25%<br />
Beteiligung 13% ihres Gewinnes, maximal<br />
jedoch 100.000 Euro im Jahr, in<br />
die private Pensionsvorsorge stecken.<br />
Gewinne über 30.000 Euro können in<br />
Abfindungsfonds investiert werden. Hier<br />
kann es sinnvoll sein, diese nach der vierjährigen<br />
Bindungsfrist abzuschöpfen und<br />
in eine private Pensionsvorsorge zu investieren.<br />
Die sogenannten §-l4-Fonds<br />
müssen mindestens vier Jahre gehalten<br />
werden, danach können die Wertpapiere<br />
ohne Nachbesteuerung des geltend<br />
gemachten Freibetrags wieder verkauft<br />
werden.<br />
Geschäftsführer einer <strong>GmbH</strong> können<br />
sich ihre Altersvorsorge aus dem Unternehmen<br />
finanzieren. Die Vorsorge kann<br />
beitrags- oder leistungsorientiert erfolgen.<br />
Gebräuchlicher sind beitragsorientierte<br />
Varianten, bei denen das Unternehmen<br />
monatlich einen bestimmten Beitrag<br />
für die Pensionsvorsorge seiner Führungskraft<br />
einzahlt. Ein wesentlicher Vorteil:<br />
Versteuert muss die Firmenpension<br />
erst ab Pensionseintritt werden, wenn<br />
die Steuerprogression in der Regel geringer<br />
als für das Einkommen während<br />
der Dauer der Berufstätigkeit ist. Betriebliche<br />
Pensionszusagen sind auch im Falle<br />
eines Konkurses als Sondervermögen<br />
garantiert. Das Unternehmen profitiert<br />
davon, dass es Rückstellungen in der Ansparphase<br />
bilden kann.<br />
Sinnvoll ist es jedenfalls, seine Pensionsvorsorge<br />
zu splitten und nicht nur auf<br />
ein Produkt zu setzen. Basis sollte eine<br />
konservative Veranlagungsform sein,<br />
zur Abrundung können aber auch Aktien<br />
oder Fonds dienen. Eine maßgeschneiderte<br />
Pensionsvorsorge braucht<br />
jedenfalls das Know-how eines unabhängigen<br />
Experten.<br />
Fragen Sie uns, wir beraten Sie gerne!<br />
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